Sněm. akt. Sládek: Rubrika 5. Užitek z nemovitosti 1. 132 zl.
Oberstlandmarschall: Angenommen. Referent Wolfrum: Rubrik 6. Ersätze von Sanitätsauslagen 4. 600 fl.
Sněm. akt. Sládek: Rubrika 6. Náhrady nákladů zdravotních 4. 600 zl.
Oberstlandmarschall: Angenommen. Referent Wolfrum: Rubrik 7. Ersätze von Schubsauslagen 17. 800 fl.
Sněm. akt. Sládek: Náhrady nákladů hnacích 17. 800 zl.
Oberstlandmarschall: Angenommen.
Referent Wolfrum: Rubrik 8. Vorspanns-
Vergütung entfällt.
Rubrik 9. Weg- und Brückenmauth 1. 453 fl.
Sněm. akt. Sládek: Výbytky z přípřežného odpadá.
Rubrika 9. Mýta cestní a mostní 1453 zl.
Oberstlandmarschall: Angenommen. Referent W o l f r u m: Rubrik 10. Wassermauth 7600 fl.
Sněm. akt. Sládek: Rubrika 10. Mýta vodní 7600 zl.
O b er st l a n d m a r s ch a l l: Angenommen. Referent Wolfrum: Rubrik 11. Schulbeiträge aus Verlassenschaften 40. 000 fl.
Sněm. akt. Sládek: Rubrika 11. Školní příspěvky z pozůstalostí 40. 000 zl.
Oberstlandmarschall: Angenommen. Referent Wolfrum: Rubrik 12. Rechnungsund andere Ersätze 4960 fl.
Sněm. akt. Sládek: Rubrika 12. Náhrady z účtů a jiné 4960 zl.
Oberstlandmarschall: Angenommen. Referent Wolfrum: Rubrik 13. Verschiedene Einnahmen 200 fl.
Sněm. akt. Sládek: Rubrika 13. Rozličné příjmy 200 zl.
Oberstlandmarschall: Angenommen. Referent Wolfrum: Gebärhausfond: Rubrik 1. Interessen von Aktivkapitalien 658 fl.
Sněm. akt. Sládek: Fond porodnice: Rubrika 1. Aktivní úroky 658 zl.
Oberstlandmarschall: Angenommen. Referent Wolfrum: Rubrik 2. Ertrag der Realitäten 4. 000 fl.
Sněm. akt. Sládek: Rubrika 2. užitek z nemovitostí 4000 zl.
O b e r st l a n d m a r s ch a l l: Angenommen.
Referent Wolfrum: Rubrik 3. Beiträge 20. 000 fl.
Zur Z. 30, Rubrik 3.
Der Landesausschuß wird beauftragt, bei der hohen k. k. Regierung dahin zu wirken, daß aus Anlaß der Errichtung einer dritten Klinik im Gebärhause der Beitrag des Staates entsprechend erhöht werde.
Sněm. akt. Sládek: Rubrika 3. Příspěvky 20. 000 zl.
§. 26.
K č. 30., rubrika 3.
Zemskému výboru nařizuje se, působiti
při sl. c. kr. vládě k tomu, aby za příčinou
zřízení třetí kliniky v porodnici příspěvek státu
přiměřeně zvýšen byl.
Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Wolfrum: Rubrik 4. Verpflegskostenvergütung 8000 fl.
Sněm. akt. Sládek: Rubrika 4. Náhrada ošetřovacích útrat 8000 zl.
Oberstlandmarschall: Angenommen. Berichterstatter Wolfrum: Rubrik 5. Rechnungs- und andere Ersätze 546 fl.
Sněm. akt. Sládek: Rubrika 5. Náhrady z účtů a jiné 546 zl.
Oberstlandmarschall: Angenommen. Berichterstatter W o l f r u m: Rubrik 6. Verschiedene Empfänge 105 fl.
Sněm. akt. Sládek: Rubrika 6. Rozličné příjmy 105 zl.
O b e r st l a n d m a r s ch a l l: Angenommen. Berichterstatter Wolfrum: Findelhausfond. Rubrik 1. Aktivinteressen 7037 fl.
Sněm. akt. Sládek: Fond nalezenců. Rubrika 1. Aktivní úroky 7037 zl.
Oberstlandmarschall: Angenommen. Berichterstatter Wolfrum: Rubrik 2. Ertrag der Realitäten 2000 fl.
Sněm. akt. Sládek: Rubrika 2. Užitek z nemovitostí 2000 zl.
O b e r st l a n d m a r s ch a l l: Angenommen. Berichterstatter Wolfrum: Rubrik 3. Aufnahmstaxeu für Findlinge 11. 484 fl.
Sněm. akt. Sládek: Rubrika 3. Přijímací taxy za nalezence 11. 484 zl.
Oberstlandmarschall: Angenommen. Berichterstatter W o l f r u m: Rubrik 4. Taxen für abgegebene Ammen 6000 fl.
Sněm. akt. Sládek: Rubrika 6. Taxy za kojné 6000 zl.
Oberstlandmarschall: Angenommen.
Berichterstatter Wolfrum: Rubrik 5. Verpflegs-, Heil- und Leichenkosten-Vergütung 4500 fl.
Sněm. akt. Sládek: Rubrika 5. Náhrada ošetřovacích, léčebních a pohřebních útrat 4500 zl.
Oberstlandmarschall: Angenommen. Berichterstatter Wolfrum; Rubrik 6. Rechnungs- und andere Ersätze 80 fl.
Sněm. akt. Sládek: Rubrika 6. Náhrady z účtů a jiné 80 zl.
Oberstlandmarschall: Angenommen, Berichterstatter Wolfrum: Rubrik 7. Verschiedene Empfänge 37 fl.
Sněm. akt. Sládek: Rubrika 7. Rozličné příjmy 37 zl.
O b e r st l a n d m a r s ch a l l: Angenommen. Referent W o l f r u m: Irreuhausfond. Rubrik 1. Aktivinteressen 1457 fl.
Sněm. akt. Sládek: Fond blázince. Rubrika 1. Aktivní úroky 1457 zl.
Oberstlandmarschall: Angenommen. Referent Wolfrum: Rubrik 2. Ertrag der Realitäten 4509 fl.
Sněm. akt. Sládek: Rubrika 2. Užitek z nemovitostí 4509 zl.
O b e r st l a n d m a r s ch a l l: Angenommen. Referent W o l f r u m: Rubrik 3. Verpflegs-, Heil- und Leichenkosten-Vergütung 82. 000 fl.
Sněm. akt. Sládek: Rubrika 3. Náhrady ošetřovacích, léčebních a pohřebních útrat 82. 000 zl.
O b e r st l a n d m a r s ch a l l: Angenommen. Referent Wolfrum: Rubrik 4. Rechnungsund andere Ersätze 175 fl.
Sněm. akt. Sládek: Rubrika 4. Náhrady z účtů a jiné 175 zl.
O b e r st l a n d m a r s ch a l l: Angenommen. Referent Wolfrum: Rubrik 5. Verschiedene Einnahmen 2620 fl.
Sněm. akt. Sládek: Rubrika 5. Rozličné příjmy 2620 zl.
O b e r st l a n d m a r s ch a l l: Angenommen. Referent W o l f r u m: Zwangsarbeitshausfond: Rubrik 1. Aktivinteressen 4524 fl.
Sněm. akt. Sládek: Fond káznice:. Rubrika 1. Aktivní úroky 4524 zl.
Oberstlandmarschall: Angenommen. Referent Wolfrum: Rubrik 2. Ertrag der Realitäten 1641 fl.
Sněm. akt. Sládek: Rubrika 2. Užitek z nemovitostí 1641 zl.
Oberstlandmarschall: Angenommen. Referent Wolfrum: Rubrik 3. Ertrag der Anstaltsfabrik 9000 fl.
Sněm. akt. Sládek: Rubrika 3. Výtěžek z továrny 9000 zl.
Oberstlandmarschall: Angenommen.
Referent Wolfrum: Rubrik 4. Verpflegskostenvergütungen für Korrigenden von Privaten 20. 000 fl.
Sněm. akt. Sládek: Rubrika 4. Náhrady ošetřovacích útrat za kárance od soukromníku 20. 000 zl.
O b e r st l a n d m a r s ch a l l: Angenommen. Referent W o l f r u m: Rubrik 5. Rechnungsund andere Ersätze 20 fl.
Sněm. akt. Sládek: Rubrika 5. Náhrady z účtů a jiné 20 zl.
Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Wolfrum: Rubrik 6. Verschiedene Einnahmen 790 fl.
Sněm. akt. Sládek: Rubrika 4. Rozličné příjmy 790 zl.
Oberstlandmarschall: Angenommen.
Ref. Wolfrum: Landeskulturfond. Rubrik 1. Kaufschillinge entfällt.
Rubrik 2. Interessen von Aktivkapitalien 1101 fl.
Sněm. akt. Sládek: Fond pro zeměvzdělání. Rubrika 1. Kupné odpadá. Rubrika 2. Úroky aktivní 1101 zl.
Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Wolfrum: Rubrik 3. Ertrag der Realitäten 7080 fl.
Sněm. akt. S l á d e k: Užitek z nemovitostí 7080 zl.
Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. W o l f r u m: Rubrik 4. Strafgelder 1608 fl.
Sněm. akt. Sládek: Rubrika 4. Pokuty 1608 zl.
Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. W o l f r u m: Rubrik 5. Geschenke entfällt. Rubrik 6. Rechnungs- und andere Ersätze 100 fl. Rubrik 7. Verschiedene Einnahmen 33 fl. Rubrik 8. Subventionen entfällt.
Sněm. akt. Sládek: Rubrika 5. Dary odpadá.
Rubrika 6. Účetní a jiné náhrady 100 zl. Rubrika 7. Rozličné příjmy 33 zl. Rubrika 8. Podpory odpadá.
Oberstlandmarschall: Angenommen.
Ref. Wolfrum: Hiemit ist die Bedeckung des Landesvoranschlages erledigt und damit auch die Ziffernabsätze desselben. Ich werde mir nur erlauben, auf Seite 17 zu dem Entwurf der Erledigung des Landes-Voranschlages für das J 1876 überzugehen, und dabei die richtig gestellten Ziffern, nachdem einige Einstellungen vom h. Hause genehmigt worden sind, vorzulesen, und bitte darnach die im Landes-Voranschlag gedruckten Ziffern zu rektifiziren.
Erledigung des Landesvoranschlages für das J. 1876: Art. I. Die Landesausgaben des Königreiches Böhmen werben für das J. 1876 auf die Summe von 5, 427. 476 fl. festgesetzt, wovon die in dem beifolgenden Voranschlage angeführten Beträge auf die einzelnen Fonde und deren Rubriken entfallen.
Sněm. akt. Sládek: Čl. I.
Zemské vydaje král. Českého na r. 1876 ustanovují se sumou 5, 427. 476 zl., z níž částečné sumy v následujícím rozpočtu uvedené připadají na jednotlivé fondy a jejich rubriky.
Nám. nejv. marš.: Žádá někdo za slovo V
Wünscht Jemand das Wort? (Niemand).
Da dieß nicht der Fall ist, so bitte ich diejenigen, welche mit dem Antrage einverstanden sind, die Hand zu erheben. (Geschieht).
Er ist angenommen.
Ref. Wolfrum: Art. II.
Durch die in diesem Voranschlage bei den Rubriken der einzelnen Fonde aufgeführten Einnahmen wird ein Betrag von 661. 090 fl. gedeckt.
Sněm. akt. Sládek: Čl. II.
Příjmy uvedenými v tomto rozpočtu při rubrikách jednotlivých fondů uhražují se výdaje sumou 661. 090 zl.
Nám. nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort? (Niernand. ) Diejenigen, welche mit dem Antrage einverstanden sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Er ist angenommen. Ref. Abg. Wolfrum: Art. III. Zur Deckung des Abganges von 4, 766. 086 fl. wird die Summe von 50. 000 fl. aus den Kassaresten des Landesfondes und ein Zuschlag von 26 kr. zu jedem Gulden der direkten Steuern ohne außerordentlichen Zuschlag bewilliget.
Der Ertrag dieses Steuerzuschlages wird mit 4, 717. 093 fl. bestimmt und der Landesausschuß beauftragt, die Allerhöchste Genehmigung zur Ausschreibung dieser Landesumlage anzusuchen.
Sněm. akt. Sládek: Čl. III.
Na uhražení schodku 4, 766 086 zl. povoluje se suma 50. 000 zl. z hotových přebytků v pokladně fondu zemského a přirážka 26 krej-
carů z každého zlatého přímých daní bez mimořádné přirážky.
Výnos této přirážky k daním ustanovuje se sumou 4, 717. 093 zl. a ukládá se výboru zemskému, aby žádal za Nejvyšší povolení k rozepsání této přirážky zemské.
Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?
Wünscht jemand das Wort? Diejenigen, welche zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten článek, nechť pozvednou ruce.
(Geschieht. )
Angenommen.
Ref. Abg. Wolfrum: Art. IV.
Die zur Ausgabe für das Jahr 1876 bewilligten, entweder gar nicht ober nicht vollständig verwendeten Beträge können auch noch bis 30. Juni 1877 zu den in den gegenwärtigen Beschlüssen vorgezeichneten Zwecken und innerhalb der durch dieselben festgestellten Ansätze verwendet werden, doch sind die diesfälligen Leistungen dem Dienste des Jahres 1876 zur Last zu Schreiben.
Die Bewilligung der aber auch bis zum 30. Juni 1877 nicht zur Verwendung gelangten Beträge erlischt jedoch mit dem 1. Juli 1877 mit Ausnahme jener Betrage, welche zur Deckung stehender Bezüge, wie Gehalte, Pensionen und Zinsen bestimmt sind, die auch noch später nach den gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden können, und derjenigen Beträge, welche für Schulbauten, Landesstraßen- und Landeswasserbauten bewilliget sind, die noch bis zum 30. Juni 1878 ausgegeben werden können, in diesem Falle aber dem Dienste des Jahres 1877 zur Last zu schreiben sind
Die geringe Veränderung, die im zweiten Absatz dieses Artikels gegen die Stilisirung der vorhergehenden Jahre vorgenommen worden ist, ist im Generalberichte erwähnt und erklärt.
Sněm. akt. Sládek: Čl. IV.
Peněz povolených na rok 1876, kterýchž by se bylo buď částečně, buď docela neupotřebilo, může se upotřebiti též ještě až do 30. června 1877 k účelům usnešeními těmito předepsaným a v mezích jimi ustanovených; leč musejí se výplaty takové připsati na výlohy správy z roku 1876.
Avšak povolení peněz, kterých by. se ani do 30. června 187 7 neupotřebilo, pozbývá platnosti dnem 1. července 1877, vyjmouc toliko ony sumy, kteréž na uhražení stálých výdajů, jako jsou služné, výslužné a úroky, ustanoveny jsou a i později ještě podle zákonních ustanovení upotřebiti se mohou, dále pak vyjmouc sumy, které na stavby škol, zemských silnic a na vodní stavby zemské povoleny jsou a ještě až do 30. června 1878 vydati se mohou, v případě tom ale připsati se mají na výlohy správy z roku 1877.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo?
Kteří jsou pro ten článek IV., nechť pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche dafür stimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht).
Er ist angenommen.
Ref. Wolfrum: Hiemit ist der Voranschlag für 1876 in zweiter Lesung erledigt und ich erlaube mir noch eine Petition zum Vortrage zu bringen, die der Budgetkommission zugewiesen wurde. Es ist dieß die Petition Z. 840 des Karl Kruis, Chorregenten in Kosmanos, um Erhöhung der Reimuneration für die Funktionen bei den Begräbnissen aus der Irrenanstalt Filiale in Kosmanos.
Die nämliche Petition hat der Herr schon im vorigen Jahre eingebracht und der hohe Landtag hat dieselbe abschlägig beschieden. Nachdem ein anderer Grund, der die Budgetkommission bestimmen könnte, einen gegen das Vorjahr abweichenden Antrag zu stellen, nicht vorgebracht worden ist, so wird wiederum beantragt, diese Petition abzuweisen.
Sněm. akt. Sládek: Budžetní komise činí návrh, aby pet. Karla Kruise za udělení remunerace za funkci při pohřbech, které z filiálky zemského blázince v Kosmanosích jdou, byla odmítnuta.
Nejv. zem. marš.: Žádá někdo za slovo?
Wünscht jemand das Wort? Diejenigen, welche mit dem Antrage einverstanden sind, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruce.
(Geschieht).
Er ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht betreffend die Uebergabe und Uebernahme der polytechnischen Landesinstitute in die Verwaltung des Staates.
Berichterstatter ist der Landesausschußbeisitzer Dr. Volkelt.
Ich ersuche denselben, den Bericht vorzutragen.
N á m. n e j v. marš.: Zpráva zemského výboru v příčině vykonaného odevzdání a přijmutí polytechnických ústavů ve správu státní.
Ref. Dr. Volkelt: Hoher Landtag!
Mit Beschluß des hohen Landtags vom 15. Jänner 1874 wurde der Landesausschuß beauftragt, mit der k. k. Regierung wegen Uebernahme der beiden polytechnischen Landesinstitute in Prag auf Kosten des Reichs in Verhandlung zu treten. In Befolgung dieses Auftrags wurden die nothwendigen Verhandlungen mit der k. k. Regierung, beziehungsweise mit dem k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht gepflogen und durch das Uebereinkommen vom 17. September 1874 die Modalitäten und Bedingungen vereinbart, unter welchen die genannten beiden Landesinstitute vom 1. Jänner 1875 an in die Verwaltung des Staates zu übergehen und zu übernehmen wären.
Dieses Uebereinkommen hat der hohe Landtag in der Sitzung vom 13. Oktober 1874 genehmigt und den Landesausschuß ermächtigt nach Inhalt des
getroffenen Uibereinkommens den definitiven Vertrag abzuschließen.
Mit allerhöchster Entschließung vom 25. November 1874 haben Se. k. und k. Apostolische Majestät
1. Die Uebernahme der beiden polytechnischen Landesinstitute des Königreichs Bobinen in Prag auf Staatskosten vom 1. Jänner 1875 angefangen unter den Modalitäten und Bedingungen, wie solche in dem vom hohen Landtage in der Sitzung vom 13. Oktober 1874 akzeptirten Uebereinkommen festgestellt sind, vorbehaltlich der Bewilligung des anschlägigen Erfordernisses durch die Reichsvetretung, beziehungsweise
2. die hiedurch bedingte Entäußerung von Stammvermögen des Königreichs Böhmen zu Gunsten des Staates aus Grund des §. 20 der böhmischen Landesordnung, endlich
3. die behufs Uebernahme der beiden polytechnischen Landesinstitute in Prag vom obigen Zeitpunkte an nothwendige Einstellung einer Pauschalsumme von 200. 600 fl. in die Nachträge der Regierungsvorlage des Staatsvoranschlages pro 1875 allergnädigst zu genehmigen geruht.
Von dieser A. -H. Entschließung am 12. Dezember 1874 in Kenntniß gesetzt, hat der Landesausschuß sofort die nöthigen Vorkehrungen für die faktische Uebergabe der beiden Institute getroffen, so wie auch mit der k. k. Statthalterei in kurzem Wege die näheren Modalitäten der Uebergabe und Uebernahme vereinbart, wobei insbesondere auch auf die Wahrung der von den Lehrkräften und Bediensteten beider Institute im Landesdienste erworbenen Ansprüche mit dem gewünschten Erfolge Rücksicht genommen wurde.
Da mittlerweile das Finanzgesetz für das Jahr 1875 vom 22. Dezember 1874 zur Kundmachung gelangte, und in dasselbe als Erforderniß der beiden technischen Hochschulen in Prag 200. 000 fl. einbezogen wurden, hiernach dem mit allerhöchster Entschließung vom 25 November 1874 ausgesprochenem Vorbehalte Rechnung getragen worden ist, so konnte die faktische Uebernahme und Uebergabe beider Institute anstandslos erfolgen, und wurde laut der zuliegenden Protokolle vom 7., 11. und 12. Jänner 1875 vollzogen.
Dem Uebereinkommen zufolge hat mit Ende Dezember 1874 die Unterstellung der beiden polytechnischen Institute unter den L. -A. aufgehört und find die diesfälligen Geschäfte an die Staatsbehörde übergegangen.
Für die Zeit vom 1. Jänner bis Ende März 1875 ist der für beide technische Hochschulen erforliche Aufwand, insbesondere der stehenden Bezüge vom Lande vorschußweise bestritten worden, während vom 1. April 1875 die Zahlungen unmittelbar von der Staatskasse geleistet werden.
Die Verfassung des Abrechnungs-Operates wurde der Landesbuchhaltung bereits aufgetragen und wird auf dessen Grundlage die Rückvergütung der geleisteten Vorschüsse vom Staate beansprucht
werden, wobei bemerkt wird, daß die Ausgleichung bezüglich des Unterrichtsgeldes erst am Schlusse des Schuljahres erfolgen kann, und vorläufig in suspenso bleibt.
Nachdem sich bei den gepflogenen UebergabsVerhandlungen keinerlei Meinungsdifferenzen ergeben haben, und die zur bücherlichen Uebertragung erforderlichen Vertragsurkunden, deren Inhalt das mehrbezogene vom h. Landtage genehmigte Uebereinkommen ist, in der Ausfertigung bergriffen sind. so kann die Uebergabe und Uebernahme als durchgeführt betrachtet werden, und hat hiemit der L. -A. dem gegebenen Auftrage des h. Landtages entsprochen. Die im Uebergabsakte erwähnten Baulichkeiten waren schon vor der faktischen Uebergabe und Uebernahme der Beendigung zugeführt, und beehrt sich der L. -A. über den geführten Neubau der böhmischen Technik Nachstehendes zu berichten.
Unterm 24. November 1873, Z. 30194 wurde dem hohen Landtage ein Ausweis über die voraussichtlichen Kosten des in der Ausführung begriffenen Neubaues vorgelegt, und darin der Gesammtaufwand mit 289. 540 fl. beziffert.
Von dem mit der Bauaufsicht betrauten Landesingenieur wurden bereits sämmtliche Baurechnungen vorgelegt und find auch alle Bauarbeiten bis auf jene des Schlossers der Kollaudirung unterzogen worden.
Nach dem zuliegenden buchhalterischen Ausweise beziffern sich die Bauauslagen nach Abrechnung des Aufwandes für die Einrichtungsstücke auf 296. 560 fl. 45 kr., wornach sich gegen den Voranschlag ein Mehrbedarf von 7020 fl. 45 kr. ergibt. Diese Ueberschreitung der präliminirten Summe ist durch nachstehende Mehrherstellungen hervorgerufen worden und zwar:
Durch Herstellung eines 4' hohen Kanals in einer Mehrlänge von 40°, einer 22 1/6° langen Terasse längs des alten Gebäudes, durch nachträgliche Einziehung von 7 Zwischenmauern in den Hörsälen und Korridoron, wodurch weitere 5 Eingangsthüren nothwendig geworden sind, durch Verwendung von Mettlacher Platten in der Durchfahrt statt Holzstöckeln, durch Verwendung von Cement statt Kalkes bei Ein Wölbung des Stiegenhauses und Vestibuls, so wie beim Verputzen des Sockels vom ganzen Gebäude und einzelnen Theilen der Facade durch Abtragung von 5 Querwänden im alten Gebäude behufs Herstellung besserer Kommunikation zwischen dem alten und dem neuen Gebäude, durch nachträgliche Einziehung von 27 Sturzträmen über dem Gewölbe des Vestibuls und Herstellung eines Sturzbodens daselbst, um das Gewölbe durch übermäßige Anschüttung nicht so sehr zu belasten, durch Herstellung sämmtlicher Parapet-Deckplatten in den Fensterbrüstungen von Sandstein, durch die in größerer Ausdehnung durchgeführte Tieferlegung des Gassenpflasters längs der beiden Fronten des Gebäudes, durch Wiederherstellung des stadtartigen Pflasters über dem 46° langen Kanal wegen eingetretener Senkung des Erdreiches, durch Herstellung von 5
Stück 4flügeligen 11' breiten und 16' hohen Parapetstücken in den Korridoren, sowie einer Portierloge, durch dekorative Vergitterung des oberen Theiles der 3 Einfahrtsthoren, endlich durch Beistellung von 6 großen Gaskandelabern im Stiegenhause, Ausstellung eines zweiten Gasometers und andere kleinere Mehrherstellungen.
Nachdem diese Mehrarbeiten theils unbedingt nothwendig waren, theils durch geänderte Lokalitätenzuweisung, Zweck u. Charakter des Gebäudes hervorgerufen worden sind, der Werth dieser Mehrarbeiten aber ein mindestens 2fach höherer ist, als die bezifferte Ueberschreitung, so dürfte dieselbe als gerechtfertigt angesehen werden.
In formeller Beziehung beantragt der Referent die Zuweisung des Berichtes an die Budgetkommission.
Zemský výbor navrhuje, aby tato zpráva se přikázala budžetní komisi.
Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. ) Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruce. (Stane se).
Er ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeinde-Angelegenheiten, betreffs Bewilligung zur Aufnahme einer Anleihe von 1 Million fl. seitens der Prager Stadtgemeinde zum Baue der Brücke Podskal-Smichow. Berichterstatter ist Hr. Dr. Wiener.
Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro obecní a okresní záležitosti v příčině povolení k půjčce 1 milionu zlatých Pražské obci na stavbu mostu mezi Podskalím a Smíchovem.
Ref. Dr. Wiener: Hoher Landtag!
Im Jahre 1871 erhielt ein Konsortium die Bewilligung zum Baue einer Geh- und Fahrbrücke über die Moldau von Prag (Podskal) nach Smichow mit der Begünstigung, zur leichteren Erhaltung der Brücke vom Tage der Uebergabe derselben dem allgemeinen Verkehre durch 90 Jahre eine Brückenmauth von Fuhrwerken und Fußgehern einheben zu dürfen.
Die Geldkalamität des Jahres 1873 brachte die Unternehmung in's Stocken und es sah sich das Konsortium veranlaßt, mit der Prager Stadtgemeinde wegen Uebernahme des Brückenbaues und der Koncession in Verhandlung zu treten.
Das Stadtverordneten - Kollegium von Prag sprach sich für die Uebernahme der Koncession und Ausführung des Brückenbaues aus und hat in der am 31. März 1875 bei Anwesenheit von 68 Mitgliedern abgehaltenen Sitzung in Erwägung des Umstandes, daß der Aufwand auf den allerseits erwünschten Bau einer aus Eisen konstituirten Brücke nebst Zufahrten mit 1, 182. 316 fl., bei einer steinernen Brücke mit 1, 183. 156 fl. veranschlagt erscheint und dieser Aufwand aus den kurrenten Einnahmen der
Prager Stadtgemeinde nicht bestritten werden könnte, den formell legalen Beschluß gefaßt, sich an den h. Landtag mit dem Gesuche um Erlassung eines Landesgesetzes zu wenden, mittelst dessen der Prager Stadtgemeinde die Bewilligung ertheilt würde, zur Erbauung der in Frage stehenden Brücke ein Hypothekaranlehen auf die Prager Franz Josef-Gemeindebrücke und auf die neu zu erbauende Brücke bis zum Betrage von einer Million Gulden aufzunehmen, vorläufig aber den zur Erbauung dieser Brücke erforderlichen Aufwand aus dem mit dem Landesgesetze vom 7. Oktober 1874 bewilligten FünfMillionen-Anlehen zu bestreiten.
Ueber die Wichtigkeit der projektirten Brücke für Prag und feine Umgebung dürste eine Meinungsverschiedenheit nicht bestehen, selbst wenn man davon absieht, daß die Kaiser Franz-Kettenbrücke und die Karlsbrücke für die stets wachsende Frequenz im Allgemeinen, besonders aber für die Passage der Lastwägen nicht ausreichen und daß bei dem Andrange der Lastwägen für die Fußgänger das Passiren der genannten Brücken nicht Selten beschwerlich, ja Sogar gefährlich ist.
Der Landesausschuß anerkennt die volle Berechtigung der Aushührungen des Prager Stadtrathes, spricht sich aber gegen die Gewährung des Ansuchens in der Form, wie dasselbe gestellt ist, aus, weil die Prager Stadtgemeinde in Folge ber vollständig durchgeführten Negozirung des Fünfmillionenanlehens dermal über einen Baarfond von 4, 630. 000 fl. verfügt, welcher nur gegen geringe Verzinsung placirt werden konnte, weil die Stadtgemeinde nicht so bald in die Lage kommen dürfte, die ganze Anlehenssumme in der durch das Gesetz vom 7. Oktober 1874 vorgeschriebenen Weise zu verwenden, daher wegen der niedrigen Verzinsung des Anlehenskapitals einen beträchtlichen Zinsenverlust erleiden würde.
Der Landesausschuß beantragt sohin eine Aenderung des Gesetzes vom 7. Oktober 1874 in der Weife, daß die Stadtgemeinde Prag ermächtigt werde, den aus dem Fünfmillionen-Anlehen resultirenden Baarfond so weit als erforderlich auch zur Deckung des Aufwandes auf den Bau der neuen Brücke von Podskal gegen Smichow zu verwenden. Diese Art der Gesuchserledigung ist nach der Ansicht des Landesauschusses für die Prager Stadtgemeinde viel vortheilhafter, zumal das Fünfmillionen-Anlehen zur vollständigen Deckung des Aufwandes auf die Unternehmungen, zu denen es bestimmt ist, voraussichtlich nicht hinreichen wird, die Prager Stadtgemeinde sich daher früher oder später in die Nothwendigkeit versetzt sehen wird, um die Bewilligung zu einer neuen Kreditoperation zu denselben Zwecken zu petizioniren.
Diese Bedenken des Landesausschusses werden von der Kommission nicht getheit. Denn die Prager Stadtvertretung beabsichtigt keineswegs die Sofortige Aufnahme des Anlehens von einer Million Gulden, was schon daraus hervorgeht, daß die zu erbauende Brücke als Simultanhypothek dienen solle und eine Brücke, deren Bau noch nicht in Angriff genommen
wurde, doch nicht zur Hypothek eingesetzt werden kann, daß ferner die Prager Stadvertretung ausdrücklich um die Ermächtigung bittet, den zum Brückenbau erforderlichen Aufwand vorläufig aus dem FünfMillionen-Anlehen vorschußweise zu bestreiten.
Wird der Stadtgemeinde Prag die Bewilligung ertheilt, das Darlehen von 5 Millionen Gulden auch zur Deckung des Aufwandes für den Brückenbau zu verwenden, wie der Landesausschuß beantragt, so muß vorausgesetzt werden, daß das bewilligte 5 Millionen Anlehen nicht nur zur Deckung des Aufwandes auf die Unternehmungen, zu denen es bestimmt ist, sondern auch zur Bestreitung der Kosten des Brückenbaues ausreichen, was aber gewiß nicht ber Fall ist.
Der Prager Stadtgemeinde kann nicht zugemuthet werden, den Bau der projektirten Brücke in Angriff zu nehmen, so lange ihr nicht die Zusicherung ertheilt ist, daß sie außer dem 5 MillionenAnlehen auch einen weitern Betrag von 1 Million Gulden gegen hypothekarische Sicherstellung aufnehmen dürfe, und es ist auch zu besorgen, daß die Stadtvertretung das Interesse der Stadtgemeinde durch sofortige Aufnahme des Anlehens von einer Million Gulden schädigen werde.
Die Kommission stellt den Antrag:
Der hohe Landtag wolle nachstehenden Gesetzentwurf beschließen:
Sněm. akt. Sládek: Komise navrhuje: Slavný sněme, račiž se usnésti o této osnově zákona:
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu dem Gesetzentwurfe das Wort?
Žádá někdo za slovo ? (Nikdo. )
Da dies nicht der Fall ist, so ge-
hen wir in die Specialbehandlung ein. Ref. Dr. Wiener (liest):
§. 1. Der Prager Stadtgemeinde wird die Bewilligung ertheilt, zum Zwecke der Erbauung einer Brücke von Prag nach Smichow ein Hypothekaranlehen auf die Prager Franz Josef - GemeindeBrücke und die neu zu erbauende Brücke bis zum Betrage von einer Million Gulden österr. Währ. aufzunehmen.
Sněm. akt. Sládek:
§. 1.
Obci města Prahy se povoluje, aby k stavbě mostu z Prahy na Smíchov zjednala sobě půjčku až do jednoho milionu zlatých na hypotéku obecního mostu Františka Josefa v Praze a nového mostu, který se vystavěti má.
N e j v. m a r š. z e m.: Žádá někdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. )
Bitte diejenigen, welche dem §. zustimmen, die Hand zu erheben.
Kteří jsou pro ten článek, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se. )
Er ist angenommen. Ref. Dr. Wiener:
§. 2.
Die Stadtgemeinde Prag wird ermächtigt, den zur Erbauung dieser Brücke erforderlichen Aufwand vorläufig und bis zu jener Zeit, wo das auf Grund des Gesetzes vom 7. Oktober 1874, Z. 62 L. -G. Bl., aufgenommene Darlehen von 5 Millionen fl. zu den Unternehmungen, zu denen es gesetzlich gewidmet ist, benöthigt werden wird, aus diesen Geldern vorschußweise zu bestreiten.
Sněm. akt. Sládek: §. 2.
Obci Pražské se dává moc, aby potřebný náklad na stavbu tohoto mostu prozatím, a dokud půjčky 5, 000. 000 zl. učiněné v základě zákona ze dne 7. října 1874, č. 62 z. z., nebude potřebí k podnikům, pro něž po zákonu určena jest, z těchto peněz spůsobem zálohy uhražovala.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo? (Nikdo). Kteří jsou pro ten článek, nechť pozdvihnou ruce.
Diejenigen, welche dem Autrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
(Geschieht. ) Er ist angenommen.
Ref. Dr. Wiener:
§. 3.
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Kundmachung in Kraft.
Sněm. akt. Sládek: §. 3. Zákon tento nabude platnosti tím dnem, kdy bude prohlášen.
Ref. Dr. Wiener:
G e s e tz vom......
womit der k. Hauptstadt Prag die Aufnahme eines Darlehens von einer Million Gulden österr. Währ. behufs Errichtung einer Brücke von Prag nach Smichow bewilligt wirb. Ueber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen verordne Ich, wie folgt:
O b e r st l a n d m a r s ch a l l: Diejenigen, welche dem §. 3, dem Gesetzestitel und Eingang ihre Zustimmung geben, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten nápis zákona, nechť pozdvihnou ruce.
(Geschieht. ) Angenommen.
Ref. Dr. W i e n e r: Ich erlaube mir, den Antrag zu stellen, daß auch die 3. Lesung vorgenommen werde, und das Gesetz in 3. Lesung angenommen werde.
Sněm. akt. Sládek: Činí se návrh, aby vykonáno bylo hned třetí čtení, a aby osnova zákona hned v třetím čtení byla přijata.
Nejv. marš. zem.: Kteří jsou pro ten návrh na 3. čtení, nechť pozdvihnou ruce.
Diejenigen, welche für die 3. Lesung des Gesetzes sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )
Bitte nun diejenigen, welche dem Gesetze in 3. Lesung endgiltig ihre Zustimmung geben, sich zu erheben.
Kteří jsou pro tento zákon v třetím čtení, nechť vstanou. (Stane se. )
Es ist in 3. Lesung angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Budgetkommission betreffs der Bewilligung einer Subvention zum Baue des böhmischen Landestheaters.
Nám. nejv. marš.: Zpráva budžetní komise v příčině povolení subvence k stavbě českého divadla zemského.
O b e r st l a n d m a r s ch a l l: Berichterstatter ist Herr Wolfrum. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Ref. Wolfrum:
Hoher Landtag!
Der Budget-Kommission wurde vom h. Landtag der L. A. Bericht Z. 223 zur Berichterstattung zugewiesen.
In diesem Bericht zeigt der Landesausschuß an, daß unter dem 16. April 1875, Z. 11548 das Komité zur Errichtung eines böhmischen Nationaltheaters bei dem Landesausschuß um eine Subvention von 300. 000 fl. eingeschritten ist.
Der Landesausschuß befürwortet diese Subvention und stellt den Antrag, der h. Landtag wolle beschließen, es werde die erbetene Subvention im Gesammtbetrage von 300. 000 fl., vertheilt in Beitragsquoten von 60. 000 fl. pro 1876, 90. 000 fl. pro 1877, 90. 000 fl. pro 1878 und 60. 000 fl. pro 1879 zum Zwecke des vollständigen Ausbaues des čechischen Theaters bewilligt. Zur Begründung dieses Antrages führt der Landesausschuß an, daß bis nun zum Baue des Theaters eine Summe von 503. 637 fl. verwendet worden ist, daß dem Bau-Komité noch Geldmittel im Betrag von 207. 870 Gulden 4 kr. zu Gebote stehen, dann weitere 100. 000 fl. als Ertrag einer Lotterie und 100. 000 Gulden Zuflüsse aus Subskriptionen erwartet werden können und sonach mit der erbetenen Subvention die auf 1, 200. 000 fl. berechneten Baukosten gedeckt erscheinen.
Weiter wird bemerkt, daß der h. Landtag sich schon einmal mit der Errichtung eines böhmischen Theaters beschäftigt hat, indem er bereits am 21. April 1861 einen diesbezüglichen Antrag dem Landesausschusse überwies, in Folge dessen das Interimstheater gebaut wurde und der Landesausschuß den Beschluß faßte, zum Zwecke der Errichtung eines den Bedürfnissen entsprechenden böhmischen Theaters eine Summe von 300. 000 fl. zu verwenden.
Letzterer Beschluß gelangte aber nicht zur Genehmigung an den h. Landtag und blieb die Erbauung des Theaters dem Bau-Komité überlassen, welches die beabsichtigte Schöpfung eines künstlerisch schönen monumentalen Theaters augenscheinlich so weit gesichert hat, um nur mehr ein suppletorisches Einschreiten des Landes nothwendig zu machen.
Die Budget-Kommission hat bei der Hohe der angesprochenen Summe eingehende Berathungen gepflogen und die dem Berichte des Landesausschusses beigegebenen Akten sorgfältig geprüft.
Vor Allem drängen sich zwei Fragen auf, vorderen Beantwortung die Bewilligung einer so bedeutenden Summe nicht mit aller Beruhigung vor dem Lande gerechtfertigt werden konnte.
1. Ist der vom Theaterbau-Komité entworfene Bauplan ein der Art gesicherter, und festbestimmter, daß unter gewöhnlichen Verhältnissen erwartet werden kann, es werde die beanspruchte Summe zur Vollendung des Baues genügen und
2. in welchem Verhältnisse steht das BauKomité selbst und gegenüber dein Lande, beziehungsweise seiner Vertretung, wenn die ganze beantragte Summe bewilligt werden sollte? Ueber beide Fragen konnte in den beigeschlossenen umfangreichen Akten ein vollständiger Ausschluß nicht gefunden werden.
Wohl erscheint es konstatirt, daß die Absicht, ein böhmisches Theater zu erbauen, schon in den 40er Jahren bestand und zu diesem Zwecke sich das Theaterbau-Komité auf Grund von behördlich genehmigten Statuten konstituirte, daß im Jahre 1850 der damalige Landesausschuß den Beschluß faßte, ein in der Domestikalfondskasse befindliches Kapital von 14. 000 fl. C. M. dem Komité auszufolgen und dieses Komité im Jahre 1852 einen Konkurs für Anfertigung eines Bauplanes ausschrieb.
Die Auszahlung des Kapitals hat zwar zu dieser Zeit nicht Stattgefunden, sie erfolgte aber im Jahre 1868 auf Grund dieses Beschlusses.
Es ist weiter konstatirt, daß am 21. April 1861 der h. Landtag den Landesausschuß beauftragte, über die Errichtung eines böhmischen Nationaltheaters zu berichten und mittlerweile vorzusorgen, daß böhmische Theatervorstellungen regelmäßig gegeben werden können. In Befolgung dieses Auftrages ist das jetzt bestehende sogenannte Interimstheater auf Kosten des Landes mit dem Aufwande von 114. 826 fl. 82 5/6 kr. auf einem dem Theaterbau-Komité eigenthümlich gehörenden Platze erbaut worden. Aus den Akten geht ferner hervor, daß der Landesausschuß in den Jahren 1862 und 1864 sich wiederholt mit dem Theaterbaue in verschiedenen Sitzungen beschäftigte und Beschlüsse faßte und an den h. Landtag unter dem 28. Januar 1864 über den Bau des Interimstheaters rechtfertigend berichtete.
Es erscheint daher unzweifelhaft, daß von Seite des Landesausschusses wiederholt mit dem Theaterbau-Komité verhandelt und dasselbe als Bauherr anerkannt wurde, eine genaue Einsicht in die Stellung des Komités und in seine ganze Aufgabe konnte aber aus den Akten nicht gewonnen werden und ebensowenig war ersichtlich, ob mit der angegebenen Gesammtsumme von 1, 200. 000 fl. auch die innere Einrichtung gedeckt werden kann. Bei diesen noch unklaren Verhältnissen erachtete es die Budget-
Kommission noch nicht an der Zeit, den Antrag des Landesausschusses ungeändert zur Annahme zu empfehlen.
Da aber der Bau eines böhmischen Theaters eine Nothwendigkeit ist, derselbe von der slavischen Bevölkerung des Landes mit Eifer und Ausdauer angestrebt wird, zu diesem Zwecke die ganz bedeutende Summe von über 1/2 Million durch freiwillige Beiträge beigesteuert wurde, der angefangene Bau im edelsten Style gehalten ist und nach seiner Vollendung eine Zierde der Hauptstadt des Landes sicher zu werden verspricht, so kann ein Heranziehen der finanziellen Kraft des Landes nicht abgelehnt und sollte vielmehr Vorsorge getroffen werden, daß bis zu dem Zeitpunkte, wo die gewünschte Klarstellung erfolgt sein wird, der Bau ungestört fortschreitet und das Theaterbau-Komité nicht gezwungen ist, sein im hohen Grade anerkennenswerthes Streben aus Mangel an Mitteln zu unterbrechen.
Die Budget-Kommission beantragt daher einstimmig:
Der h. Landtag wolle in Erledigung des Landesausschußberichtes Z. 223 beschließen:
a) Dem Komité zur Erbauung des böhmischen Nationaltheaters wird für das Jahr 1876 aus den Kassaresten des Landesfonds der Subventionstheilbetrag von 60. 000 fl. bewilligt und der Landesausschuß beauftragt, die Bestimmung zu treffen, damit diese Subvention zur Fortsetzung des Theaterbaues nach dem bestehenden und bestimmten Plane und nach Maßgabe des Baufortschrittes verwendet Werde,
b) in der Absicht der weiteren Subvention in den folgenden Jahren bis zur Höhe von 300. 000 Gulden wird der Landesausschuß ferner beauftragt, zum Zwecke der Sicherung der Verwendung der Subvention und zur Klarstellung des Rechtsverhältnisses des Landes gegenüber dem Baukomité Verhandlung zu pflegen und in nächster Session darüber Bericht zu erstatten.
Sněm. akt. Sládek: Budžetní komise činí na základě jednohlasného usnešení svého návrh: Slavný sněme račiž u vyřízení zprávy výboru zemského usnésti se takto:
a) Sboru pro vystavení českého divadla národního povoluje se na rok 1876 částečná subvence v sumě 60. 000 zl. z pokladních přebytků fondu zemského a ukládá se zemskému výboru činiti opatření, aby subvence tato k další stavbě divadla podle pozůstávajícího určeného již plánu a podle toho, jak stavba bude pokračovati, obrácen byl. -
Co se týče další subvence na léta následující až do sumy 300 000 zl. nařizuje se zemskému výboru, zavésti jednání k tomu konci, aby vynaložení subvence této k účeli jejímu bylo zabezpečeno a aby se na jisto postavil právní poměr země ku sboru pro vystavení divadla dotčeného a ukládá se dále zemskému výboru, aby o věci té slavnému sněmu v zasedání nejblíže příštím podal zprávu.
Nejv. marš. zem.: Rokování jest zahájeno.
Die Debatte ist eröffnet.
Abg. Dr. Klier: Ich bitte um's Wort.
Oberstlandmarschall: H. Dr. Klier hat das Wort.
Abg. Dr. Klier: Ich hatte die Absicht im Namen einer Anzahl von Mitgliedern dieses Hauses einen vertagenden Antrag in dieser Angelegenheit zu stellen, wodurch die definitive Entscheidung auf die nächste Session verwiesen worden wäre.
Nachdem aber von einer ziemlichen Anzahl uns werther Gesinnungsgenossen der Wunsch ausgedrückt worden ist, man möge diesen vertagenden Antrag nicht stellen, so sind wir unter uns übereingekommen, denselben zu unterlassen, falls Se. Durchlaucht der Hr. Oberstlandmarschall unsere Erklärung, welche dahin geht, daß wir bei der gegenwärtigen Nothlage aller Gewerbe und Steuerträger nicht in der Lage find, im Augenblicke für eine solche bedeutende Subvention zu stimmen, wenn die Erklärung, welche wir darüber aufgefetzt und unterfertigt haben, mit ihren Motiven dem hohen Landtage vorgelesen wird.