Pátek 7. kvìtna 1875

Oberstlandmarschall: Abg. Freiherr v. Scharschmidt hat das Wort.

Freiherr von S ch a r s ch m i d t: Die Vergleichung der eben vorgelesenen präliminirten Ziffern auf Subventionen für Volksschulen mit den statistischen Daten, welche in den lithographirten Tabellen zum Zustandsberichte über die Volksschulen für 1874

enthalten sind, hat mich zu Resultaten geführt, welche mir so bemerkenswerth scheinen, daß ich ungeachtet der vorgerückten Stunde nicht darauf verzichten kann, dieselben zur Kenntniß des h. Hauses zu bringen, weil ich dazu wohl später kaum mehr die Gelegenheit finden dürfte.

Es ist in dem Präliminare die Summe von 2347000 fl. für Zwecke der Volksschule eingestellt. Darunter sind Subventionen (abgesehen von Schulbauten und Beitragen zum Lehrerpensionsfonde) im Betrage von 1901000 fl. Es ist deise Summe um 224000 fl. größer als das Präliminare für 1875 und beinahe 1000000 fl. großer als das Präliminare für 1874. Es ergibt sich daraus, daß beinahe der ganze Mehraufwand, welchen die Entwicklung des Volksschulwesens in Böhmen in Anspruch nimmt, zu Lasten des Landes geht, eine Folge des Gesetzes vom Jahre 1873, wie der dadurch begründeten Verhältnisse. Und es findet dieses Verhältniß seinen Ausdruck auch in den Ziffern über den Aufwand der Schulbezirke, welcher gegen 1875 nur um 16000 fl. und selbst gegen 1874 nur um 80000 fl. gestiegen ist, während der Mehraufwand des Landes eine Million beträgt. Ich glaube daher, daß ich bei den weiteren Bemerkungen die ich mir erlauben will, auf die Mehrbelastung der L. -Schulbezirke keine Rücksicht zu nehmen habe. Die Hauptpost im Aufwande für Volksschulen ist, wie die Tabelle ergibt, vorzugsweise der Bedarf für die Lehrergehalte. Dieser Bedarf ist gegen das Vorjahr um 191 Tausend u. einige fl. und gegen das Jahr 1874, wo der Aufwand nur 3. 247000 fl. betrug, während er heuer 3, 819000 fl. beträgt, um circa 571. 000 fl. hoher präliminirt. Das macht nun, wenn ich annehme, daß sich dieser Aufwand auf Lehrstellen zu 4 und 500 fl. vertheilt, etwas über 1200 Lehrstellen mehr gegen 1874. Nun finde ich aber in dem Zustandsberichte des L-A., welcher auf den Zeitpunkt des 14. Dezembers 1874 zurückgeführt ist, daß dermalen 1530 Lehrerstellen durch Aushilfslehrer und 600 Lehrerstellen gar nicht besetzt find. Ungeachtet also mehr als 2000 Stellen nicht definitiv und 600 Stellen mit Ende 1874 gar nicht besetzt waren, hat der Landesschulrath doch für die Jahre 1875 und 76, wie ich hier vorzuführen die Ehre hatte, um mehr als 1200 neue Lehrerstellen präliminirt.

In dem L. -A. -B. ist erwähnt, daß durchschnittlich nach den bisherigen Erfahrungen der Lehrerbildungsanstalten jährlich nur auf einen Nachwuchs von höchstens 260 Lehrern zu rechnen ist, vorausgesetzt, daß alle Lehrer auch wirklich die Lehrerprüfung bestehen. Das ergibt in 2 Jahren, wenn ich einen Abfall von 10 Köpfen annehme, 500 Lehrer Nachwuchs, Durch tiefen Nachwuchs wird, wenn ich annehme, daß etwa noch 100 qualificirte Lehrer auf einem andern Wege dazu kommen, der Zuwachs erst den Abgang decken, welcher schon am Ende des Jahres 1874 vorhanden war, die in den Jahren 1875 und 76 zuwachsenden

Lehrer reichten gerade aus, um die Ende 1874 unbesetzten Lehrerstellen zu besetzen.

Der Aufwand für die 1200 neuen Lehrerstellen ist daher nach meiner Ansicht ganz überflüssiger Weise präliminirt. Das macht nun, wenn ich die Lehrerstelle annehme zu 400 bis 500 fl., einen Mehraufwand von mehr als 1/2 Million Gulden und wenn ich noch die Nebengebühren, da ich blos den Gehalt berücksichtigt habe, dazu nehme, circa 600. 000 fl. also beiläufig das ganze Mehrerforderniß, welches für 1876 gegen 1874 für die Lehrergehalte in Anspruch genommen wird. Ich glaube, daß das wohl ein Punkt ist, bei welchem die Landesvertretung sich des Budgets, von welchem bei der Verhandlung des Schulgesetzes wiederholt die Rede war, erinnern dürfte. Ich gebe vollkommen zu, daß die Landesvertretung den Anforderungen des Landesschulrathes, soweit sie auf dem Gesetze beruhen, entsprechen und allen denjenigen Aufwand bewilligen muß, welcher für die nach dem Gesetze begründeten Auslagen nothwendig ist. Aber ich erlaube mir doch zu bemerken, daß, wenn in dem Schulgesetze für die Errichtung von Schulen, wie von einzelnen Schulklassen, Grundsätze festgestellt sind, der dort als normal angenommene Zustand doch nur bis jetzt als ein Ideal betrachtet werden: kann. Wenn im Schulgesetze gesagt wird, daß mindestens für 40 Kinder im Umkreise von 1/2 Meile eine Schule errichtet werden muß, daß für mehr als 80 Kinder eine 2. Klasse beigefügt werden muß, so ist das momentan auch nicht erreicht, indem nach dem Zustandsberichte gegen 800000 conscribirte Schulkinder existiren, während gegenwärtig noch nicht ganz 8000 Klassen, also auf 100 Kinder 1 Klasse existire. Es wäre daher auch der gegenwärtige Zustand als ein gesetzwidriger zu betrachten. Ich glaube, daß diese Bestimmungen des Gesetzes eben das Ziel andeuten, welchem nachzustreben ist, welches aber nicht mit einmal erreicht werden kann. Wenn daher nun die Landesvertretung sich durch die von mir angeführten Daten überzengt, daß es gar nicht möglich ist, die Summen, welche bewilligt Werden und welche bei dem Betrage zwischen 500. 000 bis 600. 000 3 Steuerkreuzer ausmachen, zu verwenden, dann glaube ich, könnte daraus der Landesvertretung keinerlei Vorwurf gemacht werden, falls sie diese Summen auf den voraussichtlichen wirklichen Bedarf beschränken wollte. Ich erlaube mir noch daran zu errinnern, daß die Bemerkungen, welche ich hier gemacht habe, auch durch die praktischen Erfahrungen wirklich bestätigt werden. Der Rechnungsabschluß für das J. 1874 ergibt nämlich, daß in diesem Jahre von den für Schulzwecke präliminirten Ausgaben und Kosten der Betrag von 340. 000 fl. gar nicht verwendet worden ist. Es ist dieser Mindererfolg allerdings noch nicht definitiv, weil die Rechnungen noch nicht abgeschlossen sind und gewiß Anweisungen namentlich für Bauten noch im nächsten Halbjahre erfolgen können. Es ist

aber immerhin ein bedeutender Mindererfolg gegen das Präliminare, somit eine übermäßige Höhe des Voranschlags zu konstatiren.

Man kann mir freilich einwenden, daß die Summen, welche für Lehrergehalte an unbesetzten Klassen präliminirt werden, wenn sie auch nicht gebraucht werden, deshalb nicht verloren gehen, indem sie nach dem Gesetze in den Lehrerpensionsfond zu fließen haben. Es ist ganz richtig, allein ich erlaube mir zunächst noch darauf zu bemerken, daß nur die Interkalarien, Gehalte von erledigten Lehrerstellen, in den Pensionsfond fließen und daß man bei jener gesetzlichen Bestimmung gewiß nicht daran gedacht hat, dem Pensionsfonde Zuflüsse von Lehrergehalten zuzuweisen für Stellen, welche von Anbeginn durch eine Reihe von Jahren gar nicht besetzt werden können. Bei solchen Stellen kann man von Interkalarien nicht sprechen, diese Zuflüsse gehen über die Absicht des Gesetzes hinaus. Außerdem entspricht es nicht den Grundsätzen des Budgetwesens, wenn unter solchen Posten Ausgaben präliminirt u. z. so enorme Auslagen präliminirt sind, welche thatsächlich dann einer anderen Verwendung zugeführt werden. ES fehlt dann die Uibersicht über die Zwecke, für welche diese vom Landtage bewilligten Summen eigentlich verwendet worden sind. Ich erlaube mir auch auf einige praktische Nachtheile hinzuweisen, welche nach meiner Ansicht mit dieser unrichtigen Präliminirung verbunden sind.

Ich habe schon früher erwähnt, daß nach Angabe des Landesausschußberichtes über 1500 Lehrerstellen gegenwärtig nur durch Aushilfskräfte besetzt sind. Ich finde es ganz begreiflich und will überhaupt nicht einen Vorwurf daraus machen, daß man nicht im Stande ist nach einem Versäumniß von einem halben Jahrhundert auch bezüglich der Qualität der Lehrer so bald das Ideal der Schulgesetze zu erreichen. Aber es ist doch gewiß nicht zweckmäßig, so viel für Schulen zu präliminiren, wenn man dafür nur ungenügende Kräfte in Bereitschaft hat. Es sind aber noch mehr nachtheilige Folgen zu befürchten. Die Anträge, welche zur Errichtung von solchen Schulklassen gestellt werden, gehen doch natürlicher Weise von dem Ortsschulrathe und dem Bezirksschulrathe aus, und wie ich im Eingange meiner Bemerkung angedeutet habe, ist es für diese Korporation da ziemlich gleichgiltig, ob eine Mehrbelastung eintritt, indem diese Mehrbelastung sich auf das ganze Land vertheilt. Es ist das eine Folge der Verschiebung des ganzen Konkurrenzverhältnisses, welche durch das Gesetz v. 1873 eingetreten ist.

Nun aber besteht gewiß die Gefahr, daß, wenn man nur Klassen errichtet hat, ohne sicher zu sein, daß man dafür auch geeignete Lehrer hat, dann auch Aushilfskräfte um jeden Preis gesucht werden, und daß dann ein Unterricht ertheilt wird, bezüglich dessen es besser wäre, wenn er nicht ertheilt würde.

Aber es ist noch etwas Weiteres hier in Betracht zu ziehen. Es liegt dann die Gefahr nahe, daß, da der Landesschulrath sich nicht in jedem einzelnen Falle so ganz genau von den Lokalverhältnissen unterrichten kann, derartige Anträge auf Errichtung von Schulklassen deshalb gestellt werden, weil bereits Aushilfskräfte vorhanden sind, welche eben ihre Verwendung an einer solchen Schule suchen, daß daher dann nicht die Aushilfskraft für die Schule gesucht, sondern umgekehrt die Schule für die Aushilfskraft errichtet wird.

Das sind Verhältnisse, für welche freilich der Landesschulrath nicht verantwortlich gemacht werden kann, auf welche ich aber bei dieser Gelegenheit aufmerksam machen wollte, um vor der Gefahr der jetzigen Präliminirungsmethode zu warnen.

Endlich glaube ich, daß das Vorhandensein einer viel zu großen Anzahl von Lehrerstellen im Vergleiche zu dem vorhandenen Nachwuchse und die Zahl von Lehrern auch in disciplinärer Beziehung sehr bedeutende Nachtheile mit sich bringt. Ich kann nicht umhin, bei dieser Gelegenheit an eine Aeußerung zu erinnern, welche der Hr. Abgeordnete Heinrich bei Gelegenheit der Berathung des Lehrergesetzes gemacht hat; derselbe sagte, wenn ich mich recht erinnere: Setzen Sie einem Lehrer einen Bezirksschulinspektor rechts und einen links, wenn der Lehrer mit seiner Lage nicht zufrieden ist, so wird das Alles nichts nützen.

Nun, ich will diese Aeußerung, obgleich sie mit manchen anderen mir durch öffentliche Blätter bekannt gewordenen Emanationen übereinstimmt, nicht weiter verfolgen. Denn es liegt mir ferne, einen ehrenwerthen Stand, welchem eine so außerordentlich würdevolle Aufgabe, wie es die Erziehung der heranwachsenden Generation ist, in der That zufällt, verantwortlich zu machen für die Aeußerungen von Einzelnen. Aber ich finde es doch ganz natürlich, daß die Disziplinargewalt nicht so strenge gehandhabt werden kann, wenn ein derartiger verhältnißmäßiger Mangel an Lehrerkräften existirt, wenn man besorgen muß, durch zu strenge Behandlung die einzelnen zu verscheuchen, und dann noch mehr unbesetzte Lehrstellen zählen zu müssen.

Es ist das eben ein Mangel, der in der Natur der Sache liegt, daß man selbst mit ungenügenden Kräften sich begnügen muß, weil man so viele Stellen nicht besetzen kann, aber ich glaube, man sollte die Sache doch nicht dadurch verschlimmern, daß man das Verhältniß zwischen den vakanten Lehrerstellen und den vorhandenen Lehrkräften noch ungünstiger gestaltet.

Ich habe nicht die Absteht eine Resolution dem hohen Hause vorzuschlagen, welche etwa dahin gehen könnte, daß die Regierung dafür sorgen möge, daß von Seite des Landesschulraths bei Stystemisirung der neuen Lehrerklassen mehr Bedacht genommen werde auf das Maß der für die Besetzung der Stellen zur Verfügung stehenden Lehrkräfte. Ich begnüge mich damit, diesen Wunsch

hier im offenen Landtage ausgesprochen zu haben und glaube, daß derselbe, wenn er auch nur von einer einzelnen Stimme ausgesprochen wird, doch in den Ziffern, welche vorzutragen ich mir erlaubt habe, eine Unterstützung finden wird, sowie in den Aeußerungen, welche bei der Gelegenheit des Antrages über die Lehrergehalte hier gefallen sind. Ich glaube aber auch, daß die Erfüllung dieses Wunsches im Interesse der Schulen selbst und im Interesse des Schulwesens liegt und ich glaube daher auch im Interesse der Schule selbst zu sprechen, wenn ich den Organen des Schulwesens nahe lege, sich in einer solchen Weise zu benehmen und diejenigen Rücksichten zu nehmen, welche geeignet sind zu verhindern, daß nicht etwa in der öffentlichen Meinung ein Rückschlag zu Ungunsten des Schulwesens eintrete Ich erwarte in dieser Beziehung, daß die hohe Regierung ihren Einfluß auf den Landesschulrath ausüben wird, damit seine Thätigkeit in eine etwas bessere Harmonie mit den übrigen Zweigen der Verwaltung gebracht werde, als dies gegenwärtig der Fall ist.

Es ist allerdings richtig, daß der Landesschulrath vermöge seiner Zusammensetzung nicht in jenem Grade von der Regierung abhängig ist, wie andere Behörden und ich glaube, daß manche Vorwürfe, welche hier gegen das Gebahren des Landesschulrathes erhoben wurden, vielleicht nicht vorgekommen wären, wenn die Regierung selbst in der Lage wäre, einen so entscheidenden Einfluß auf die Maßregeln des Landesschulrathes zu nehmen, wie es eben bei den übrigen Verwaltungsbehörden der Fall ist. Aber da der Herr Statthalter doch Präsident desselben ist, da eine Anzahl der Mitglieder doch der Regierung angehört, so glaube ich, daß sie doch einen bedeutenden Einfluß üben kann. Und wenn die Ausführungen, welche ich heute in so vorgerückter Stunde vorzutragen die Ehre hatte, zur Herbeiführung eines solchen Erfolges beigetragen haben sollten, so hoffe ich auf die Indemnität des hohen Hauses, daß ich dessen Nachsicht und Geduld, wie ich mir wohl bewußt bin, auf eine so lange Probe gestellt habe. (Bravo. Bravo. )

Oberstlandmarschall: Se. Exc. der Hr. Statthalter hat das Wort.

Se. Excell. der Statthalter: Der Herr Abgeord. hat auseinandergesetzt, wie bisher von Seite des Landesschulrathes die Präliminirungen der Ausgaben höher waren, als sie in Wirklichkeit eingetreten sind. Diese Behauptung hat ihre volle Richtigkeit, aber nichtsdestoweniger kann ich zur Aufklärung dieses Umstandes anführen, daß sich der Landesschulrath vollkommen nach dem Gesetze zu halten glaubte.

Sobald einmal die Bedingung der Errichtung neuer Schulen, die Bedingung der Aufstellung von Lehrern vorhanden war, und der Landesschulrath auf Grund des Gesetzes eine solche Bewilligung ausgesprochen hat, somit die Effektuirung der neuen Lehrstellen an den neuen Schulen in Aussicht war,

hat der Landesschulrath in Ordnung befindlich gehalten, diese Lehrstellen, diese Ausgaben auch in das präliminare aufzunehmen. In einer gewissen Beziehung war es auch dann nothwendig, wenn im ersten Augenblicke der Lehrer für die Schule nicht gefunden werden konnte und eben Aushilfslehrer bestellt werden mußten. Und sowie jedes Gesetz erst durch bei feiner Ausführung gemachte Erfahrungen klar wird und sich eine Praxis herausbildet, wie die innere Manipulation der Behörden zweckmäßiger eingerichtet werden kann, so ist es ja auch bei dem Schulgesetze der Fall. Der Landesschulrath hat die erwähnten Uibelstände keineswegs verkannt. Ich bin in der Lage, dem hohen Hause mitzutheilen, daß eben diese Uebelstände, welche dadurch entstanden sind, daß Schulen im Präliminare aufgenommen waren, für welche im ersten Moment keine Lehrer vorhanden waren, den Landesschulrath bestimmte, den Beschluß zu fassen, vorläufig von der Aufnahme derselben ins Präliminare abzusehen und dieselben erst dann zu effektuiren, wenn die Bedingungen zur Eröffnung der Schulen vorhanden sein werden. Das ist das Resultat der Erfahrungen, welche eben in den ersten Jahren der Wirksamkeit des Schulgesetzes gemacht worden sind. Dagegen glaube ich nicht, daß irgendwo, mit Ausnahme eben der Posten für Aushilfslehrer jene Gelder, welche für die Gehalte präliminirt wurden, auf andere Zwecke verwendet worden sind. Ich glaube eben, daß wie der Herr Vorredner selbst berührte, für frühere Jahre sich in den Rechnungsabschlüssen Uiberschüsse zeigen würden, die vom Landesschulrathe deshalb präliminirt wurden, weil der Landesschulrath sich für berechtigt hielt, für die bewilligten Schulen auch die Auslagen in das Präliminar einzustellen. Wie gesagt thut der Landesschulrath das Möglichste, um sich mit den Bedürfnissen in Einklang zu setzen und ich kann die Versicherung geben, daß es auch in der Folge geschehen wird, und daß die Absicht des Landesschulrathes ist, die Finanzen des Landes nicht mehr in Anspruch zu nehmen, als eben das Gesetz es erfordert.

Oberstlandmarschall: Herr Baron Riese-Stallburg hat das Wort.

Baron Riese-Stallburg: Hoher Landtag!

Ich fühle mich verpflichtet, nicht nur als Vertreter des Großgrundbesitzes, sondern auch als Präsident des Landeskulturrathes hier auf die Verhältnisse der Landwirthschaft überhaupt die Aufmerksamkeit des hohen Landtages zu richten. Die direkten Steuern sind die Basis der Vertheilung der Schulzuschläge. Nachdem in den direkten Steuern die Grundsteuer 11186000 fl., die Hausklassensteuer, wovon die Landwirthschaft, die Ackerbautreibenden den größten Theil zahlen, auch über 1000000 beträgt, so sind beiläufig 12000000 die Tangente, die für die Landwirthschaft hervorgeht, während die Hauszinssteuer und die Erwerb- und

Einkommensteuer 6000000 fl. ausmachen. Die Tangente, die der Ackerbau auftreiben muß, verhält sich also zu den andern wie 2 + 1, also zwei Theile zahlt der Ackerbau und einen Theil die Gewerbe.

Deshalb meine Herren, hat der Ackerbau auch das Recht und die Pflicht, in dieser Hinsicht die Aufmerksamkeit des hohen Hauses zu begehren.

Ich bedauere, daß so viele meiner Berufsgenossen auf der anderen Seite des Hauses nämlich die Vertreter der Landgemeinden nicht hier sind, die das gleiche Interesse mit gleicher Kraft vertheidigen könnten. Meine Herren, wenn wir bedenken, daß das Schulerforderniß der Ackerbautreibenden 2, 347. 000 fl. beträgt, während das ganze Schulerforderniß 4, 700. 000 fl. beträgt, so ist das beiläufig die Hälfte der ganzen Zuschläge.

Daher ist die Summe so ungeheuer, daß sie von der Landwirthschaft und Ackerbau treibenden Bevölkerung besonders ins Auge gefaßt werben sollte. Wenn wir berücksichtigen, was wieder der Lehrerstand für die Landwirthschaft leistet, eine Leistung ist einer Gegenleistung werth. Nun die hohe Regierung hat, um der Landwirthschaft entgegenzukommen, bedeutende Subventionen dem Lehrerstande bewilligt, damit so viele Lehrer alljährlich in die Ackerbauschule gehen u. zw. nach Liebwerd und Tábor. Ich werde die Ehre haben, dem hohen Landtage die Ziffern hier mitzutheilen. Es hat die hohe Regierung im Jahre 1869 12. 400 fl. bewilligt, und es sind 99 Lehrer in den Fortbildungsunterricht geschickt worden, im Jahre 1870 hat die Regierung 13 000 fl. bewilligt, es wurden 90 Lehrer in den Fortbildungsunterricht geschickt, im Jahre 1873 wurden 10. 000 fl. bewilligt, und es wurden 88 Lehrer hingeschickt, im Jahre 1874 sind bei 10. 000 fl. Subvenzion 80 Lehrer hingeschickt worden. Also im Ganzen sind in den vier Jahren bei einer Bewilligung von 45. 400 fl. und einer wirklichen Verausgabung von 44. 219 fl. 357 Lehrer wirklich in den Fortbildungsunterricht geschickt worden.

Meine Herren! Ich habe es für meine Pflicht gehalten, als Präsident des Landeskulturrathes durch Delegirte mich im Lande zu erkundigen, wie die Sache im Lande steht, ob die Subvention der hohen Regierung auch Früchte trägt.

Meine Herren! Erschrecken Sie wirklich über die Ziffer der pflichttreuen Lehrer. Ich habe von einem einzigen Lehrer gehört, daß er diesen Fortbildungskurs gibt.

Meine Herren! Bei 357 ist einer, sonst habe ich gehört, im Ganzen sollen es wirklich 7 sein. Also bei einer Zahl von 357 Lehrern, welche der Staat in die Schule schickte, haben 7 ihre Schuldigkeit gethan.

Meine Herren! So sehr ich wünsche, daß die neue Institution der Lehrer wirklich für den Volksunterricht Früchte tragen würde, so kann ich leider das Zeugniß den Lehrern nicht geben. Ich, der ich am Lande soviel herumkomme, kann nicht sagen,

daß ein Fortschritt in den Schulen geschehen ist, im Gegentheil, ein Fortschritt ist geschehen in den Vakanzen, in den Schulferien und ich könnte auch sagen, in dem kleineren Schulbesuch.

Meine Herren, wenn wir denken, daß diese großen Leistungen des Ackerbaues gegenüber einer kleinen Leistung für den Volksunterricht stehen, so ist es für uns Landwirthe ein sehr bedauerlicher Faktor.

Wenn auch der hohe Landtag in Erwägung zieht die traurigen Jahre, welche die Landwirthschaft durchgemacht hat. -

Meine Herren! Wir hatten in 10 Jahren ungefähr 2 ziemlich günstige Jahre, die andern können wir zu den Mißjahren und schlechten Jahren rechnen; - wenn der hohe Landtag berücksichtigt, welches Nothjahr wir voriges Jahr durchmachten, welche schlechte Aussichten sind, so sind dies keine Prämissen, aus die wir große Hoffnungen und überhaupt große Steuerleistungen gründen können. Ich bitte daher sowie mein Herr Vorredner Baron Scharschmidt die hohe Regierung und den Landesschulrath, mit sparsamer Hand zwar im Rahmen dieses Gesetzes, was der hohe Landtag beschlossen hat, aber mit sparsamer Hand im Rahmen dieses Gesetzes auszuhalten.

Meine Herren! Wenn Sie aus der andern Seite die Ziffern in Erwägung ziehen, daß, soviel ich richtig gehört habe, beiläufig bei 8000 Lehrern blos ungefähr der vierte Theil dieser Lehrer wirklich die vorgeschriebenen Prüfungen erfüllt hat, so sind auch die Vorbedingungen nicht erfüllt, denn wir haben eigentlich nur die großen Gehalte bewilligt für die Lehrer, welche auch ihre Vorbildung und überhaupt ihre Vorbedingung erfüllt haben.

Meine Herren! Ich sehe also da wirklich unangenehmen Collisionen entgegen und würde die hohe Regierung dringend bitten, im Interesse des Ackerbaues bei der schweren Belastung des Ackerbaues hier so sparsam als möglich vorzugehen. (Bravo! Bravo!)

Freiherr von Scharschmidt: Ich erlaube mir nur eine Bemerkung, seiner Exc. dem Herrn Statthalter gegenüber ein Mißverständniß richtig zu stellen, welches bezüglich meiner Ausführungen Platz gegriffen hat. Se. Exc. der Herr Statthalter erwähnte, daß der Landesschulrath keine präliminirte Summe zu einem anderen Zwecke verwendet habe, als es das Präliminare auswies. Ich glaube nicht, daß in meinen Ausführungen die Absicht vorgekommen ist, dem Landesschulrathe eine solche Handlung zu imputiren. Was ich gemeint habe, ist, daß die Gehalte für solche unbesetzte Stellen in den Lehrerpensionsfond fließen Kraft des Gesetzes und die natürliche Folge ist, daß die Gehalte nicht zur Bezahlung von Lehrern verwendet werden, sondern als Erhöhung des Pensionsfondes allerdings zur Verminderung der Beträge des Landes verwendet werden. Ich wollte an dieser Stelle nur andeuten, daß naturgemäß die betreffende Ausgabe

nicht unter denjenigen Posten erscheint, für welche fte eigentlich bestimmt ist.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort?

Žádá nìkdo za slovo? (Nikdo. )

Die Debatte ist geschlossen. Der Berichterstatter hat das Wort Referent Abg. Wolfrum: Es ist kein abändernder Antrag gestellt und ich habe keine Veranlassung, den Ausführungen der geehrten Herren Vorredner entgegenzutreten. Nur eine Bemerkung möge mir gestattet sein. Wenn Herr Baron Riese auf die großen Lasten, die dem Ackerbau durch die Schulen auferlegt wurden, hingewiesen hat, und zugleich auf denjenigen Nutzen, welcher von den Lehrern, welche Ackerbauschulen besuchten, wieder in der Schule gewahrt wird, so möchte ich dem eine Bemerkung entgegensetzen. Wenn auch ein Einfluß der Lehrer auf das Kind hinsichtlich des direkten Unterrichts für den Ackerbau nicht zu Tage tritt, so wird doch gewiß die allgemeine Bildung, die durch die vielen neu angestellten Lehrer unzweifelhaft im ganzen Lande verbreitet wird, der Ackerbau indirekt eine solche Stütze erhalten, daß er über die wirklich hohen Steuern doch am Ende sich beruhigen kann und mit der Hoffnung trösten, daß die Saat, die jetzt gesäet wird, nur langsam aufzugehen vermag.

Snìm. akt. Sládek: Budžetní komise èiní návrh, aby k úèelùm vzdìlávacím vloženo bylo do rozpoètu zemského 2347517 zl.

Oberstlandmarschall: Bitte Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku, (Stane se. )

Ist angenommen.

Referent: Rubr. XIII. Bei dieser Rubrik ist ein unliebsamer Irrthum von 2000 fl. unterlaufen, und ich werde ihn bei dem vorzulesenden Paragraf berichtigen.

§. 11. Zur Z. 47 b, Rubr. 13.

Untergenehmigender Kenntnißnahme des L. -A. -B. Z. 140 wird in Erledigung des L. -A. -B. Z. 190 in Rubrik 13 als jährliche

1)  Subvention der Realschule in. Leitmeritz bis Ende 1878 5000 fl.

2)  Subvention der Realschule in Böhm. -Leipa bis Ende 1878 5000 fl.

3)  Subvention der Realschule in Leitomyschl bis Ende 1878 5000 fl.

4)  Subvention der Realschule in Rakonitz bis Ende 1878 5000 fl. eingestellt, dann

5)  Subvention der deutschen Realschule in Pilsen bis Ende 1879 und unter der früheren Bedingung aus der Rubrik 15 q. übertragen und in Erledigung des L. -A. -B. Z. 142 für die deutsche Realschule in Karolinenthal aus den Bestand dieser Schule eine jährliche Subvention von 5000 fl. bewilligt und eingesetzt. Der Landesausschuß wird

beauftragt, bei den sub 1-5 genannten Schulen dem Lande, beziehungsweise dem Landesausschuße einen maßgebenden kontrolirenden Einfluß aus die Ausstellung des Schulprälirninares zu sichern und darüber dem nächsten Landtage Bericht zu erstatten.

Rubrik 13 "Realschulen" wird mit 30000 fl. eingestellt.

Ich bitte nun, die Ziffern gefälligst abändern zu wollen. Die verschiedenen Anträge sind in dem Berichte über den Landesfond erklärt.

Snìm. akt. Sládek:

§. 11. K è. 47 b), rubr. 13. Zpráva z. v. è. 140 béøe se u vìdomost a schvaluje se, i vkládá se u vyøízení zprávy z. v. è. 190 v rubr. 13. co roèní subvence

1.   reálce v Litomìøicích až do konce roku 1878 suma 5000 zl.

2.   reálce v Èeské Lípì až do konce roku 1878 suma 5000 zl.

3.   reálce v Litomyšli až do konce roku 1878 suma 5000 zl.

4.   reálce v Rakovníku až do konce roku 1878 suma 5000 zl., dále se

5.    subvence reálce nìmecké v Plzni až do konce r. 1879 a za podmínkami døívìjšími pøenáší sem z rubriky 15 q), a povoluje i vkládá se u vyøízení zprávy z. v. è. 142 roèní subvence 5000 zl. nìmecké reálce v Karlínì na dobu trvání školy této.

Zemskému výboru ukládá se, aby, co se týèe škol pod è. 1-5 jmenovaných, pojistil zemi, vztahmo výboru zemskému rozhodný kontrolující vliv za zdìlání rozpoètu školního a aby o tom snìmu nejblíže pøíštímu zprávu podal.

Rubr. 13. "reálky" stanoví se sumou 30000 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá nìkdo za slovo? Nikdo.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.

Ist angenommen.

W o l f r u m: Rubr. XIV. Landeskultur. Entfällt.

Rubr. XV. Subvenzionen und Beiträge zu §. 12, Z. 49 Rubr. XV. In Erledigung des Landesausschußberichtes Z. 143 wird zur Erhaltung eines Abendkurses an der reorganisirten Gewerbe- und Handelsschule in Prag bis Ende 1870 eine jährliche Subvenzion von 3000 fl. bewilligt und die Einstellung im Punkte 76 genehmigt. Die in Folge dieser Erledigung unter Rubr. XV. enthaltenen Subvenzionen werden außer Ansatz gebracht. Jetzt kommt eine neue Anstellung dazu. In Folge vorhergegangenen Landtagsbeschlußes wurde für den Zeichnenlehrer am Polytechnikum Anton Dwoøak eine einmalige Remuneration von 1000 fl. ein-

gestellt. (Liest. ) Rubr. XV. Subvenzion und Beträge mit 44750 fl.

Ich habe bei dieser Rubrik zu erwähnen, daß die auf Seite 15 aufgeführten, unter Post 5 stehenden 2 Petitionen hier in Betracht kommen.

Es ist die Petition Z. 7 des böhmischen Frauenerwerbvereins in Prag um Erhöhung der Subvenzion des Frauenerwerbvereins. In der Petizion ist der Verein um eine Erhöhung der Subvenzion eingekommen. Die Kommission ist nicht darauf eingegangen, und ich bitte, daß dies auch genehmigt werde, indem, wenn der böhmische Frauenerwerbverein eine Erhöhung der Subvenzion erhält, ganz sicher auch der deutsche eine Erhöhung erhalten muß, und die Budgetkommission ist nicht der Ansicht, daß ein zwingender Grund vorliegt.

Zweitens kommt bei dieser Rubrik in Betracht die Petition Z. 100 der kön. böhm. Gesellschaft der Wissenschaften in Prag um Erhöhung der Subvention von 3000 fl. auf 4000 fl. Die Budgetkommission kann aus die Annahme dieser Petition auch nicht einrathen. Die kon. böhm. Gesellschaft der Wissenschaften erhält feit mehreren Jahren 3000 fl. jährlich und glaubt die Budgetkommission, daß wohl mit 3000 fl. auch schon etwas geleistet werden kann, und nachdem die Mittel des Landes von allen Seiten, wie es notorisch ist, in Anspruch genommen werden, nicht darauf einrathen zu können, diese nicht unbedeutende Subvention um 1000 fl. zu erhöhen. Die Budgetkommission beantragt daher die Abweisung dieser beiden Petitionen und hat dieses damit ausgedrückt, daß sie eben beantragt, der h. Landtag möge die beiden Petitionen durch den vorgelegten Voranschlag für erledigt erklären. ES ist also kein Antrag auf Einstellung gestellt, und wird blos beantragt, daß 44. 750 fl. in die Rubrik 15 "Subventionen" eingestellt werden.

Snìm. aktuar dr. Sládek: Rubrika 14. "zemìvzdìlání" odpadá. Rubrika 15. "podpory a pøíspìvky" (§. 12. k èl. 49. )

U vyøízení zprávy zemského výboru è. 143 povoluje se k udržení veèerního kursu na znovu upravené živnostenské a øemeslnické škole v Praze až do konce r. 1878 roèní subvence 3000 zl. a schvaluje se vložení èástky té do rozpoètu na rok 1876. V rubrice této pod èís. 9 vložená a do rubriky 13. pøenešená subvence nìmecké reálce v Karlínì vypouští se a následkem usnešení snìmu vkládá se pro uèitele kreslení Ant. Dvoøáka jednou pro vždy remunerace 1000 zl. a rubrika 15. stanoví se sumou 44. 750 zl. Tím vyøízeny jsou zároveò petice è. 7 èeského výrobního spolku ženského v Praze za zvýšení podpory, a petice è. 100 král. èeské spoleènosti vìdecké v Praze za zvýšení podpory z 3000 zl. na 4000 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu dem Antrage das Wort?

Žádá nìkdo za slovo? (Nikdo. )

Der Betrag, welchen die Kommission beantragt, lautet auf 44. 750 fl.

Snìm. aktuar dr. Sládek: Rubrika 15. (podpory a subvence) 44. 750 zl.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteøí jsou pro návrh, nech pozdvihnou ruce. (Stane se. )

Er ist angenommen.

Ref. Herr Wolfrum: 16. Schubsauslagen 100880 fl.

Snìm. akt. dr. Sládek: 16. Hnací náklady 100880 zl.

Oberstlandmarschall: Sind angenommen. Ref. Wolfrum: 17. Gendarmerie-Bequartierung 73079 fl.

Snìm. akt. dr. Sládek: 17. Na ubytování èetnictva 73079 zl.

Oberstlandmarschall: Sind angenommen. Ref. Hr. Wolfrum: 18. Vorspaunsauslagen 17000 fl.

Snìm. aktuar dr. Sládek: 18. Náklady na pøípøeže 17000 zl.

Oberstlandmarschall: Sind angenommen. Ref. Hr. Wolfrum: 19. Landesstrassenbauten 152000 fl.

Snìm. akt. dr. Sládek: 19. Stavby zemských silnic 152000 zl.

Oberstlandmarschall: Sind angenommen Ref. Wolfrum: 20. Landeswasserbauten 130000 fl.

Snìm. akt. dr. Sládek: 20. Vodní stavby zemské 130000 zl.

Oberstlandmarschall: Sind angenommen. Ref. Wolfrum: 21. Interessen von PassivKapitalien 35611 fl.

Snìm. aktuar dr. Sládek: 21. Úroky pasivní 35611 zl.

Oberstlandmarschall: Sind angenommen. Ref. Wolfrum: 22. Verschiedene Ausgaben 4310 fl.

Snìm. aktuar dr. Sládek: 22. Rozlièné vydání 4310 zl.

Oberstlandmarschall: Sind angenommen. Ref. Wolfrum: 13. In Folge des vorhin gefaßten Beschußes ist hier die Einfügung eines neuen §. nothwendig: §. 12 b) In Folge des Landtagsbeschlußes wird in der Rubrik 23 unter lit. c) eingestellt auf die Einrichtung und Ausstattung der Anstaltskapelle 3500 fl. und für Gartenanlagen 2000 fl. in Summa 55000 fl.

Rub. 13 Neubauten und Realitätenankauf wird mit 156008 festgesetzt.

Snìm. aktuar dr. Sládek: §. 12 b) Následkem usnešení snìmu vkládá se do §. 23 pod lit. c) pro zaøízení a vyzdobení kaple ústavu 3500 zl. a na zahradu 2000 zl., dohromady 5500 zl.

Rubrika 13. nové stavby a koupì nemovitostí stanoví se sumou 156008 zl.

Oberstlandmarschall: Sind angenommen. Ich werde nun die Verhandlung dabei abbrechen. Nächste Sitzung Morgen um 10 Uhr. Ans der Tagesordnung steht:

1.   Fortsetzung der Berathung über den Landesvoranschlag für das Jahr 1876.

2.    Bericht des Landesausschußes, betreffend die Uibergabe und Uibernahme beider polytechnischen Landesinstitute in die Verwaltung des Staates.

3.    Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten, betreffend das Gesuch der Prager Stadtgemeinde um Aufnahme eines Darlehens von 1000000 fl.

4.   Bericht der Budgetkommission, betreffend die Subventionirung des böhmischen Theaterbaues.

5.   Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten wegen Errichtung eines Bezirksgerichtes mit dem Amtsitze in Rožmital.

6.   Bericht derselben Kommission, betreffend die Errichtung eines Bezirksgerichtes in Kladno.

7.   Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten, betreffend die Errichtung eines Bezirksgerichtssprengels mit dem Amtsitze in Wìlaè.

8.   Bericht derselben Kommission wegen Ausscheidung bes Dorfes Guthausen aus dem bisherigen Gemeindeverbande und Konstituirung als selbstständige Ortsgemeinde.

9.   Bericht derselben Kommission wegen Errichtung eines Bezirksgerichtes in Hostomic.

10.   Bericht derselben Kommission wegen Zuweisung der Gemeinde Oberhohenelbe zum industriellen Wahlbezirke.

11.   Bericht der Budgetkommission wegen Gewährung eines Reisezehrungsbeitrages für StromAufseher.

12.   Bericht der Kommission für Vorschußkassen wegen Ausscheidung mehrerer Obligationen aus dem Vermögen der Vorschußkasse in Poèapel.

Nám. nejv. marš.: Denní poøádek k zejtøejšímu sezení jest následující:

1. Pokraèování v poradì budžetní komise o rozpoètu zemském na rok 1876.

2.   Zpráva zemského výboru v pøíèinì vykonaného odevzdání a pøijmutí polytechnických ústavù v správu státní.

3.   Zpráva komise pro obecní a okresní záležitosti v pøíèinì povolení k pùjèce 1000000 zl. Pražské obci.

4.   Zpráva budžetní komise k zprávì zems. výboru v pøíèinì povolené subvence k stavbì zems. èeského divadla.

5.    Zpráva komise pro obecní a okresní záležitosti o žádosti mìstské obce Rožmitálské s okolními obcemi za zøízení soudního obvodu okresního se sídlem úøedním v Rožmitále.

6.   Zpráva téže komise v pøíèinì zøízení okresního soudu v Kladnì.

7.   Zpráva komise pro obecní - a okresní záležitosti o petici obce Valaèské za zøízení okresního soudu tamtéž.

8.   Zpráva téže komise o žádosti obce Guthausen za rozdìlení od obce èeské Trouby a ustavení co samostatnou obec.

9.   Zpráva téže komise o žádosti obce Hostomické a okolí za vylouèení z obvodu soudního okresu dosavadního a zøízení okresu soudního v Hostomicích.

10.   Zpráva téže komise o žádosti obce Horní Vrchlabí za vylouèení z volebního okresu Jílemnicko-Roketnického a pøidìlení k okresu mìst prùmyslových.

11.   Zpráva budžetní komise o žádosti vodních dozorcù Dimmera a Müllera za udìlení stálého roèního pøídavku na stravu pøi cestování.

12.    Zpráva komise pro revisi zákona o kontribuèenských fondech v pøíèinì žádosti hospod. záložny Poèapelské za vylouèení více státních úpisù.

Oberstlandmarschall: Die Sitzung ist geschloffen.

Sezení je uzavøeno.

Schluß der Sitzung um 4 Uhr 20 Min.

Konec sezení o 4. hod. 20 m. odp.

Nadherný, Verifikator. Heinrich Frank, Verifikator. JUDr. Nob. Nittinger, Verifikator.


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