Stenographischer Bericht
der
XX. Sitzung der vierten Session des Landtages
des Königreiches Böhmen vom Jahre 1872,
am 7. Mai 1875.
Stenografická zpráva
o
XX. sezení čtvrtého zasedání sněmu království českého od roku 1872, dne 7. května 1875.
Inhalt:
5. Präsidial-Mittheilungen.
Landesausschußbericht über die aus Anlaß der Mißernte vom Lande im Vorjahre den Grundbesitzern gegebenen Vorschüsse.
Landesausschußbericht wegen eventueller Uibernahme der den Weinbergbesitzern im Grunde des Reichsgesetzes vom 3. April 1875 für Maßregeln gegen Vetbreitung der Reblaus zugesprochenen Entschädigung auf den Landesfond.
Fortsetzung der Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend den Schuß des Feldgutes.
Bericht der Budgetkommission über den Landesvoranschlag für das Jahr 1876.
Obsah:
Presidialní oznámení.
Zpráva výboru zemského stran záloh, které se mají dáti těm, kdož loňskou neúrodou byli poškozeni.
Zpráva výboru zemského stran přejmutí nákladu na zemský fond ze škod, které" se staly révokazem.
Pokračování v poradě o osnově zákona v příčině ochrany polního majetku.
Zpráva budžetní komise o rozpočtu zemském na rok 1876.
Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürst Auersperg.
Anwesend: Der Oberstlandmarschall-Stellvertreter Hr. Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Abgeordneten.
Am Regierungstische: Se. Exc. der Statthalter Freiherr von Weber und der k. k. Statthaltereirath Ritter von Kopetz.
Beginn der Sitzung: 11 Uhr 20 Min. Vormittags.
Předseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek Karel kníže Auersperg.
Přítomní: Náměstek nejvyššího maršálka p. Edvard Claudi a počet poslanců k platnému uzavírání dostatečný.
U vládního stolu: Jeho Exc. místodržitel svob. pán Weber a c. k. místodržitelský rada rytíř Kopetz.
Počátek sezení: 11 hodin 20 minut dopoledne.
Oberstlandmarschall (läutet): Die Sizzung ist eröffnet.
Sezení jest zahájeno.
Ich habe dem h. Landtage folgende Mittheilungen zu machen:
Die Geschäftsprotokolle der 17. Sitzung sind v. 3. Mai durch die in der Geschäftsordnung vorgeschriebene Zeit zur Einsicht aufgelegt gewesen.
Nám. nejv. marš.: Jednací protokoly sezení 17. ze dne 3. května byly po čas předepsaný k nahlédnutí vyloženy.
Oberstlandmarschall: Wird zum Inhalte derselben etwas erinnert. (Niemand meldet sich. ) Da dies nicht der Fall ist, so sind sie agnoscirt.
Nám. nejv. marš.: Ježto proti jich obsahu žádná námitka se nečiní, prohlašují se za schváleny.
Oberstlandmarschall: Der Abg. Hr. Dr. Ruß bittet sein Ausbleiben für die heutige und morgige Sitzung Durch Erkrankung zu entschuldigen.
Nám. nejv. marš.: Posl. dr. Russ omlouvá nepřítomnost svou při dnešním a zejtřejším sezení za příčinou nemoci.
Oberstlandmarschall: In Druck wurden vertheilt:
Nám. nejv. marš.: V tisku byly rozděleny.
L. -Aktuar Sladek: Nr. 249. Kommissionsbericht über den Rechnungsabschluß des Landesvermögens für das Jahr 1874.
Nr. 235. Kommissionsbericht über den Rechnungsabschluß der böhmischen Hypothekenbank für das Jahr 1874.
Nr. 252. Kommissionsbericht, betreffend die Errichtung eines Bezirksgerichtes in Kladno.
Nr. 248. Kommissionsbericht, betreffend das Ansuchen der Prager Stadtgemeinde um Bewilligung der Ausnahme eines Darlehens von 1, 000. 000 fl. zum Bau der Podskal-Smichower Brücke.
Der stenograph. Bericht über die XIII. Landtagssitzung.
Rozdáno bylo z věcí vytištěných dne 7. kv. 1875:
Čís. 249. Zpráva komise o účetním závěrku jmění zemského za rok 1874.
Čís. 235. Zpráva komise o účetním závěrku české hypoteční banky za rok 1874.
čís. 252. Zpráva komise v příčině zřízení okresního soudu v Kladně.
Čís. 248. Zpráva komise o žádosti města Prahy za povolení k půjčce 1, 000. 000 zl. k stavbě mostu mezi Podskalí a Smíchovem.
Stenografická zpráva o 13. sezení.
Oberstlandmarschall: Einlauf von Petitionen und deren Zuweisung:
Sněm. akt. Sládek: Posl. dr. Trojan, pet. obce Vykaň a 9 obcí Česko-Brodského a Černokosteleckého okresu, pak obce Klučova za změnu řádu volebního do sněmu.
Nejv. marš.: Komisi pro obec. a okres. záležitosti.
Sněm. akt. dr. Sládek: Týž, pet. těch samých obcí za zřízení české university.
Posl. P. Husák, pet. obce Svoleňoveské za totéž.
Týž, pet. té samé obce za zrušení školného.
Nejv. marš.: Školní komisi.
Sněm. akt. dr. Sládek: Týž, pet. té samé obce za změnu řádu volebního do sněmu.
Nejv. marš.: Komisi pro obec. a okres. záležitosti.
Ldtgs. -Sekr. Dr. Sladek: Abg. Mohr. Pet. des Stadtrathes zu Kuttenberg um Auflassung der errichteten Mädchenschule und Vereinigung derselben mit der alten Ursulinerinen-Mädchenschule.
Oberstlandmarschall: Der Schulkommission.
Sněm. akt. dr. Sládek: Posl. Pražák, pet. okres. výboru v Roudnici za vymožení státní subvence a prominutí pozemkové daně za příčinou neúrody.
Nejv. marš.: Petiční komisi.
Sněm. aktuar dr. Sládek: Týž, dto. dto. za vydání zákona lesnického a vodního.
Nejv. marš.: Komisi pro upravení zákona lesního.
Sněm. aktuar dr. Sládek: Posl. Vacek, pet. představeného v Trhonicích a spojené obce Sedlišť za rozloučení obou obcí a ustavení jich co obce o sobě.
Nejv. marš.: Výboru zemskému.
L. -Akt. Dr. Sládek: Abg. Dr. Roser. Pet. des Verwaltungsausschußes des Unterstützungsfondes für deutsche Universitätsstudenten in Graz um Subvention zur Unterstützung armer Universitätsstudenten.
Oberstlandmarschall: Der Budgetkommission.
Sněm. aktuar dr. Sládek: Posl. dr. Nittinger, pet. obce Konětop, Netluk, Solopisk za změnu řádu volebního do sněmu.
Nejv. marš.: Komisi pro obec. a okres. záležitosti.
Sněm. aktuar dr. Sládek: Týž, těchž obcí za zrušení školného.
Týž, těchž obcí za zřízení české university.
Posl. dr. Grégr, pet. obce Radotína, Lišnice, Klince, Jilovišť-Trnova za totéž.
Nejv. marš.: Školní komisi.
Sněm. aktuar dr. Sládek: Posl. rytíř Mayersbach, pet. voličů a obce Kolovrat za změnu řádu volebního do sněmu.
Nejv. marš.: Komisi pro obec. a okres. záležitosti.
Sněm. akt. dr. S l á d e k: Posl. rytíř Mayersbach, pet. obce Kolovrat za zrušení školného.
Posl. Vacek, pet. obce Jilovic, Víchova, Mrklova, Březové, Dokes za totéž.
Týž pet. obce Jilovic, Březové, Mrklova, Víchova, Hrabáčova, Mříčné za zřízení české university.
Nejv. marš.: Školní komisi.
Sněm. aktuar dr. Sládek: Týž, pet. voličů a obce Jilovic za změnu volebního řádu do sněmu.
Nejv. marš.: Komisi pro obec. a okres. záležitosti.
Sněm. aktuar dr. Sládek: Posl. dr. Sladkovský, pet. obce Malotic a Cetoraz za zřízení české university.
Týž pet. obcí Malotic, Sobotky, Března a Bakova za zrušení školného.
Nejv. marš.: Školní komisi.
Sněm. aktuar dr. Sládek: Týž, pet. obce a voličů v Maloticích, Hostovicích, Vošťovicích, Bakově, Březně, Sobotce, v Cetoraze a Zahrádce za změnu řádu volebního do sněmu.
Nejv. marš.: Komisi pro obec. a okres. záležitosti.
Sněm. aktuar dr. Sládek: Posl. dr. Sladkovský, pet. obchodního spolku "Čelakovský" v Strakonicích za podporu průmyslnictví v Čechách.
Nejv. marš.: Petiční komisi.
Sněm. aktuar dr. Sládek: Posl. dr. Grégr, pet. obce Šarky a Podbaby za zrušení školného.
Posl. Pražák, pet. obce Chodeč, Zimoř, Vlněves, Vysoká, Bosin, Janoves, Vehlovic, Zalezlic, Kokořín, Brozánek, Strašnic, Lhotka, Melník za totéž.
Nejv. marš.: Školní komisi.
Sněm. aktuar dr. S l á d e k: Týž, pet. voličů a obcí Chodeč, Zimoř, Vlněves, Vysoká, Bosin, Janoves, Vehlovic, Zalezlic, Kokořín, Brozánek, Šopka, Strašnic, Střednic, Lhotka, osadníků v Mělníce za změnu řádu volebního do sněmu.
Nejv. marš.: Komisi pro obec. a okres. záležitosti.
Sněm. aktuar dr. Sládek: Týž, pet. obce Chodeč, Zimoř, Vlněves, Vysoká, Bosín, Janoves, Vehlovic, Zalezlic, Kokořín, Brozánek, Šopka, Strašnic, Lhotka za zřízení české university.
Nejv. marš.: Školní komisi.
L. -Akt. Sládek: Abg. P. Posselt. Petition der Gemeinden Schwora und Schießnig um Abhilfe gegen in ihren Wäldern überhandnehmende Waldfrevel.
Oberstlandmarschall: Der Forstkommission.
Sněm. aktuar dr. Sládek (čte): Posl. dr. Sladkovský, pet. záložny Poděbradské za změnu některých ustanovení týkajících se kontribučenských fondů.
Nejv. marš. zems.: Komisi pro záložny.
Sněm. aktuar dr. Sládek (čte): Posl. dr. Grégr, pet. obce Smrk, Chrastná, František za zrušení školného.
Nej. marš. zem.: Školní komisi.
Sněm. aktuar dr. S1 á d e k (čte): Týž, obce Velkých a Malých Lečic za subvencí k silničným stavbám.
Nejv. marš. zem.: Budžetní komisi.
Sněm. aktuar dr. Sládek: Posl. P. Husák, pet. měšťanů Velvarských za zrušení školného.
Nejv. marš. zem.: Školní komisi.
Sněm. aktuar dr. Sládek (čte): Týž, dto. dto. za změnu řádu volebního do sněmu.
Nejv. marš. zem.: Komisi pro obecní a okresní záležitosti.
Sněm. aktuar dr. Sládek (čte): Posl. dr. Grégr, pet. obce Klešic za zrušení školného.
Nejv. marš. zem.: Školní komisi.
Sněm. aktuar dr. Sládek: Posl. dr. Nittinger, pet. obce Skrej za totéž.
Nejv. marš. zem.: Školní komisi.
Sněm. aktuar dr. Sládek (čte): Týž, dto. dto. za změnu řádu volebního do sněmu.
Nejv. marš. zem.: Komisi pro obecní a okresní záležitosti.
Sněm. aktuar dr. Sládek (čte): Posl. dr. Grégr, pet. obce Klešic za změnu řádu volebního do sněmu.
Nejv. marš. zem.: Téže komisi.
L. -Akt. Dr. Sládek (liest): Abg. Aßmann. Petition der Flachsindustriellen in Niemes um Abänderung der Handelsverträge mit Großbrittanien und Belgien und um Zuziehung von Fachmännern zu den bezügl. Zoll- und Handelskonferenzen.
Oberstlandmarschall: Der Kommission, welche für die Petition der Glasindustriellen niedergesetzt wurde.
Sněm. aktuar dr. Sládek (čte): Posl. dr. Sladkovský, pet. obce Spáleného Poříčí, Paseky, Dražejova, Střelé s Virtovsí, Bílého Podolí, Loučice, Horních Bučic, Chlumčan, Lešťan, Ledečka, Rataje za zrušení školného.
Týž, dto. dto. Spáleného Pořičí, Paseky, Dražejova, Střelé s Virtovsí, Bílého Podola, Horních Bučic, Chlumčan, Lešťan, Podlužan, Zařičan a osadníků v Lounech za zřízení české university.
Nejv. marš. zem.: Školní komisi.
Sněm. aktuar dr. Sládek (čte): Týž, dto. dto. Paseky, Rataje, Horních Bučic, Bílého Podola, Podlužan, voličů v Loučicích, Starkoči, Semteši, voličů a obce v Chlumčanech, Lešťan, Zařičan, Střelé s Virtovsí, Dražejov, Sedlečko
s Vraníkem, Spáleném Pořičí za změnu řádu volebního do sněmu.
Nejv. marš. zem.: Komisi pro obecní a okresní záležitosti.
Wir gehen nun zur Tagesordnung über.
Přistoupíme k dennímu pořádku.
Erster Gegenstand ist der Landesausschußbericht über die aus Anlaß der Mißernte vom Lande im Vorjahre den Grundbesitzern gegebenen Vorschüsse.
Referent ist der L. -A. -B. Herr Ernst Theumer.
Ich ersuche ihn den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš. zem.: Zpráva výboru zemského stran záloh, které se mají dáti těm, kdož loňskou neúrodou byli poškozeni.
Berichterst. L. -A. -B. Theumer (liest): Hoher Landtag!
Uiber Ansuchen mehrerer Bezirke und Gemeinden hat der hohe Landtag in seiner Sitzung vom 18. Oktober 1874 genehmigt, daß ein Betrag von 150. 000 fl. zu Vorschüssen an solche Grundbesitzer des Landes Böhmen, deren Wirthschaftsbetrieb durch die Mißernte des Vorjahres gefährdet worden ist, verwendet werde.
Diese Vorschüsse sollen mit 5 pCt. jährlich verzinst und binnen 5 Jahren vom 1. Jänner 1876 angefangen zurückgezahlt werden und wurde die Art und Weise der Vertheilung dieser Vorschüsse, wofür die betreffenden Gemeinden die Haftungspflicht zu übernehmen haben, dem Ermessen und der Bestimmung des Landesausschußes überlassen.
Bei der Durchführung dieses h. Landtagsbeschlußes glaubte der Landesausschuß hauptsächlich von dem Gesichtspunkte ausgehen zu sollen, die vorliegenden Vorschußbegehren mit der zur Verfügung gestellten Summe derart in Einklang zu bringen, daß dieselbe nicht allzusehr zersplittert werde, wodurch der Zweck, den der hohe Landtag bei Votirung dieser Vorschußsumme im Auge hatte, vereitelt worden wäre.
Demgemäß mußte der Landesausschuß nach dem bereits aus mehreren Bezirken, als: Laun, Welník, Kolin, Pilsen, Welwarn, Poděbrad, Leitmeritz, Časlau, Raudnitz, Libochowitz, Přibram, Dobřisch, Königsaal, Řičan und Eule Gesuche an den hohen Landtag und den Landesausfchuß um Vorschußertheilungen vorlagen, in welchen unter Angabe der durch die Mißernte erlittenen Schäden allein schon Vorschußbegehren in der Höhe von 417. 219 fl. österr. Währ. gestellt wurden, von einer Publizirung des betreffenden hohen Landtagsbeschlußes absehen und wollte sich auf die vorliegenden Gesuche beschränken.
Die in denselben enthaltenen Daten waren jedoch zum Theile unzuverlässig und lückenhaft, weshalb dieselben der Vertheilung nicht zu Grunde gelegt werden konnten. Da der Weg der Erhebung durch die Bezirksausschüsse sich nicht als empfehlenswerth herausstellte, indem dadurch die Angelegenheit eine bedeutende Verzögerung erlitten hätte, welche im Hinblicke auf die Dringlichkeit der Sache
vermieden werden mußte, so sah sich der Landesausschuß veranlaßt, die zur Ermittlung des durch die vorjährige Mißernte verursachten schadenserforderlichen Behelfe sich auf anderweitige Weise zu verschaffen.
In dieser Beziehung wurde als maßgebend angenommen der von dem statistischen Bureau abverlangte Ausweis über die vorjährigen Ernteergebnisse nebst den hiezu vom Vorstande dieses Instituts beigegebenen Erläuterungen 2/2. Auf Grund dieser Behelfe und unter Zuhilfenahme der von demselben Institute herausgegebenen statistischen Tabellen über die nichtlandtäfliche Area in Aeckern und Wiesen in den einzelnen Bezirken wurde zunächst bei jedem Bezirke nach den verschiedenen Fruchtgattungen, als: Weizen, Korn, Gerste, Hafer, Kartoffeln und Klee für ein Joch Ackerland, Sowie für 1 Joch Wiese nach den durchschnittlichen Getreibe- und Futterpreisen der entfallende Schaden berechnet und sodann der mit Rücksicht auf die gesammte bebaute Area sich ergebende Gesammtschade annäherungsweise festgesetzt, wobei sich folgendes Resultat ergab:
Beim Bezirke:
1. Laun ein Schaden von 492. 384 fl.
2. Melnik " " " 426. 820 fl.
3. Kolin ,, " " 311. 019 fl.
4. Pilsen " " " 308. 810 fl.
5. Welwarn " " " 258. 118 fl.
6. Poděbrad " " ,, 243. 561 fl.
7. Leitmeritz " " " 233. 610 fl. 8 Časlau " " " 213. 200 fl. 9. Raudnitz " " " 163. 249 fl.
10. Přibram " ,, " 155. 662 fl.
11. Libochowitz " " " 154. 464 fl.
12. Dobřisch " " " 91. 467 fl.
13. Königsaal " " " 89. 100 fl.
14. Řičan " " ,, 68. 024 fl.
15. Eule " " " 66. 869 fl.
Zusammen 3, 276. 357 fl.
Außer diesen vorbezeichneten Bezirken hatte jedoch der Vorstand des statistischen Bureaus in den dem Ernteausweise beigegebenen Erläuterungen auch noch die Bezirke Böhmisch - Brod, Brandeis, Karolinenthal und Postelberg als solche angeführt, welche durch die Mißernte gleichfalls sehr stark betroffen worden waren, weshalb man sich, wiewohl aus diesen Bezirken Vorschußbegehren nicht eingelangt waren, veranlaßt sah, auch diese mit in die Vertheilung einzubeziehen, wobei rücksichtlich der Ermittlung der Höhe des Schadens in derselben Weise, wie bei den vorhergenannten Bezirken vorgegangen wurde, und bezifferte sich derselbe
16. beim Bezirke Böhm. -Brod mit 229. 684 fl. 17.,, ,, Brandeis " 275. 062 fl.
18. " ,, Karolinenthal,, 339. 012 fl.
19. " ,, Postelberg " 179. 703 fl.
Wird nun die Summe der Schäden dieser Bezirke mit ......... 1, 023. 461 fl.
zu der Schadenziffer der sub 1--15
angeführten Bezirke pr................ 3, 276. 357 fl.
hinzugerechnet, so ergibt dies eine Gesammtschadensumme von............... 4, 299. 818 fl.
Diesem Betrage gegenüber steht die vom hohen Landtage bewilligte Vorschußsumme von 150. 000 fl., welche nicht ganz 3 1/2 pCt. der Gesammtschadenziffer ausmacht, so daß mir ein verhältnißmäßig geringer Betrag den einzelnen Bezirken als Vorschuß zugewiesen werben konnte.
Von der Erwägung geleitet, daß es für den Landesausschuß selbst bei Vorlage der genauesten Berichte nicht möglich wäre, die Höhe der den einzelnen Grundbesitzern zu gewährenden Vorschüsse in gerechter und befriedigender Weise festzusetzen, hat derselbe demgemäß beschlossen, selbst mir die Gesammtsumme auf die betroffenen Bezirke im Verhältnisse zu der ermittelten Hohe des dem nichtlandtäflichen Grundbesitze in jedem Bezirke durch die Mißernte erwachsenen Schadens zu vertheilen, dagegen die Zuweisung von Vorschüssen an die einzelnen Grundbesitzer den Bezirksausschüssen, welche als die geeignetsten Organe hiezu angesehen werden muffen, über Antrag der Gemeindevertretungen zu überlassen.
Endlich wurde noch beschlossen, es solle hinsichtlich der aus Grund des Schadenbetrages prozentweise ermittelten, den einzelnen Bezirken zuzuweisenden Vorschußquoten eine Korrektur in der Weise vorgenommen werden, daß die Dotation einzelner Bezirke, aus denen wenige Gesuche vorliegen, wo die Schadenziffer eine relativ geringere ist, und welche in dem Berichte des statistischen Comités als besonders nothleidend nicht angeführt sind, zu Gunsten solcher Bezirke restringirt werde, aus welchen viele Gesuche vorlagen und welche sehr hart betroffen wurden.
Die Vertheilung der Gesammtsumme von 150. 000 fl. an die betroffenen Bezirke erfolgte nach obangeführten Grundsätzen mit Landesausschußbeschluß vom 6. Februar 1875, Z. 2595, in nachstehender Weise:
ES wurde dem Bezirke
Laun ein Vorschuß von ......... 18. 000 fl.
Melnik ,, " " ......... 17. 000 fl.
Pilsen " " " ........ 13. 000 fl.
Kolin " " " ......... 11. 000 fl.
Welwarn,, " " ......... 11. 000 fl.
Časlau " " " ......... 10. 000 fl.
Poděbrad " ",, ......... 9. 000 fl.
Karolinenthal " " " ......... 8. 000 fl.
Leitmeritz " " " ......... 8. 000 fl.
Raudnitz,, " " ......... 8. 000 fl.
Libochowitz,, " " ......... 7. 000 fl.
Postelberg " " " ......... 6. 000 fl.
Brandeis " " " ......... 6. 000 fl.
Böhm. Brod " " " ........ 5. 000 fl.
Dobřisch,, ,,,, ......... 3. 000 fl.
Přibram " " " ......... 3. 000 fl.
Königsaal ein Vorschuß von ......... 3. 000 fl.
Řičan ,, ",, ......... 2. 000 fl.
Eule " " " ......... 2. 000 fl.
zugewiesen.
Um den Bezirken und Gemeinden ihre Aufgabe bei der Zuweisung der einzelnen Vorschüsse so viel als möglich zu erleichtern und zugleich die nothwendige Beschleunigung, welche die Abwickelung der Vorschußertheilungen der Natur der Sache nach erheischte, herbeizuführen, hat der Landesausschuß an die Bezirksausschüsse die beiliegende % Instruktion erlassen, welcher zugleich eine Belehrung der Gemeindevorsteher sowie die nöthigen Formularien für die Anfertigung der Schuldscheine und Protokolle über die Haftungspflicht der Gemeinde für die den einzelnen Grundbesitzern ertheilten Vorschüsse beigeschlossen wurde.
In der den Bezirksausschüssen ertheilten Instruktion wurden dieselben darauf aufmerksam gemacht, daß zwar die Genehmigung der von den Gemeinden für die einzelnen Vorschußnehmer übernommenen Haftungsverbindlichkeit der Bezirksvertretung zustehe, daß es jedoch dem Ermessen des Bezirksausschusses anheimgestellt bleibe, ob derselbe in Rücksichtnahme auf die obwaltenden Verhältnisse und auf die Nothwendigkeit einer raschen Abwickelung der Vorschußangelegenheit nicht etwa von den ihm durch §. 65 des Gesetzes vom 25. Juli 1864 eingeräumten Rechte Gebrauch machen wolle ES wurde ferner den Bezirksausschüssen bedeutet, sich bei Erledigung der von den Gemeindevertretungen eingebrachten Vorschußansuchen hauptsächlich von dem Grundsatze leiten zu lassen, daß im Sinne der Beschlüsse bes hohen Landtages Vorschüsse nur an solche Wirthschaftsbesitzer zu ertheilen sind, welche hilfsbedürftig, b. i. in Folge der durch die Mißernte erlittenen Einbußen nicht in ber Lage sind, den Wirthschaftsbetrieb mit eigenen Mitteln aufrecht zu erhalten, weshalb die Vorschüsse nur in einer dem Zwecke entsprechenden Höhe und nur an solche bedürftige Grundbesitzer zu ertheilen seien, von welchen die Verwendung derselben zu Wirthschaftszwecken gewärtigt werden könne.
Hiebei könne selbstverständlich für die Höhe des dem Einzelnen zu gewährenden Vorschußes nur das wirthschaftliche Bedürfniß des einzelnen Vorschuwerbers, sowie der Beschluß der Gemeindevertretung, für welchen Vorschußbetrag se die Haftung übernehmen will, maßgebend fein, weshalb die Bezirksausschüsse bei Ausmsesung ber einzelnen Vorschüsse:
a) auf die Größe des Besitzstandes und ber Kulturgattungen derselben,
b) auf die Höhe des Schadens im Verhältnisse zum Ertrage (1/3, 2/3, 3/3),
c) auf die Höhe der Steuerleistung und des allenfälligen Steuernachlasses,
d) auf das Maß der von der Gemeinde über-
nommenen Haftung Rücksicht zu nehmen haben werden.
Was nun die Flüssigmachung der den einzelnen Bezirken zugewiesenen Vorschußquoten anbelangt, so erfolgte dieselbe nach Einsendung der gehörig instruirten Schuldscheine, welche bei der Landeskasse deponirt werden; die Vorschreibung der Vorschüsse wurde in der Art veranlaßt, daß nicht die einzelnen Grundbesitzer, sondern die betreffenden Gemeinden, welche in den Schuldscheinen die Haftung als Bürge und Zahler für die Gesammtsumme der ihren Gemeindeangehörigen ertheilten Vorschüsse zu übernehmen hatten, als Schuldner vorgeschrieben wurden, von welchen die in den Schuldscheinen stipulirten Rückzahlungen mit 1. Jäner 1876 beginnenden 5 gleichen Jahresraten sammt Zinsen pro rata temporis & quanti an die Landeskassa zu leisten sind, während die Hereinbringung der Vorschußbeträge von den einzelnen Vorschußnehmern den Gemeinden selbst überlassen ist, denen es anheim gestellt bleibt, ob sie eine Sicherstellung für die von ihnen übernommene Haftungsverbindlichkeit von den betreffenden Vorschußnehmern verlangen wollen oder nicht, wodurch jedoch das Interesse des Landesfondes nicht weiter berührt wird.
Bisher wurden bereits den Bezirken Laun, Melnik, Pilsen, Libochowitz, Leitmeritz, Řičan, Eule, Königsaal, Dobřisch, Přibram und Poděbrad die ihnen zugewiesenen Vorschußquoten zur Gänze, den Bezirken Kolin Böhm. -Brod, Welwarn, Raudnitz, Karolinenthal zum großen Theile flüssig gemacht, während von den Bezirken Brandeis und Časlau die bezüglichen Schuldscheine noch nicht eingelangt sind.
Bezüglich des Bezirkes Časlau muß bemerkt werden, daß der dortige Bezirksobmann mittelst Eingabe vom 17. April anher die Anzeige erstattete, daß die Vertheilung der dem Bezirke Časlau zugewiesenen Quote von 10. 000 fl. bisher aus dem Grunde nicht veranlaßt werden konnte, weil die Mitglieder des Bezirksausschußes bereits zweimal zu den bezüglichen Sitzungen, in welchen die Vertheilung der Vorschüsse vorgenommen werden sollte, nicht erschienen waren, so daß sich der Bezirksobmann genöthigt sah, eine 3. Sitzung mit der Androhung auszuschreiben, daß, wenn auch bei dieser nicht die erforderliche Anzahl von Ausschußmitgliedern erscheinen sollte, von den Erschienenen ohne Rücksicht auf ihre Zahl Beschluß gefaßt werden wird.
Der Landesausschuß nahm diese Anzeige mit dem Bemerken zur Kenntniß, daß er für den Fall, als auch dieser vom Bezirksobmanne versuchte Ausweg nicht zum Ziele führen sollte, dann allerdings leider genöthigt wäre, die dem Bezirke Časlau zugewiesene Vorschußquote zu entziehen und dieselbe andern von der Mißernte ebenso arg, ja noch härter betroffenen Bezirken zuzuweisen.
Bis zum Abschluße dieses Berichtes ist eine weitere Anzeige in dieser Angelegenheit nicht eingelangt.
Einer besonderen Erwähnung verdient noch der Umstand, daß der dem Gerichtsbezirke Postelberg zugewendete Vorschußbetrag von 6000 fl. von diesem Bezirke nicht zur Gänze, sondern blos mit dem Betrage von 3970 fl. in Anspruch genommen wurde, so daß ein disponibler Rest von 2030 fl. verblieb, welcher dem Bezirke Lobositz, der sich erst, nachdem die Vertheilung der Gesammtsumme von 150. 000 fl. an die einzelnen betroffenen Bezirke längst erfolgt war, an den Landesausschuß mit dem Ansuchen um Vorschußertheilung gewendet hatte, zugewiesen werden soll, was bei der früheren Vertheilung der Vorschußsumme aus dem Grunde nicht geschah, weil Weder ein Gesuch ans diesem Bezirke vorgelegen noch auch derselbe mit dem Berichte des statistischen Comités als von der Mißernte hart betroffen angeführt worden war.
Sowohl die in den dem Landesausschuße vorgelegenen Vorschußgesuchen beanspruchten Vorschüsse in der Hohe von 417. 219 fl. o. W. als auch der hieramts approximativ ermittelte Schaden in der Gesammtsumme von 4, 299. 818 fl. drängten von vorneherein die Uiberzeugung auf, daß die vom hohen Landtage auf Vorschußertheilungen votirte Summe von 150. 000 fl., die, wie bereits früher erwähnt, nicht einmal 3 1/2 pCt. der Gesammtschadenziffer repräsentirt, nur in geringem Maße eine Abhilfe bieten wird, weshalb sich auch der Landesausschuß veranlaßt fand, die Bezirksausschüsse, welche etwa nicht in der Lage waren, mit der zugewiesenen Quote die sämmtlichen als begründet erkannten Vorschußgesuche zu berücksichtigen, in der hinausgegebenen Instruktion aufzufordern, die Gesammtsumme der nicht berücksichtigten, wiewohl begründeten Ansprüche dem Landesausschuße bekannt zu geben, damit für den Fall, als von ein oder dem anderen Bezirke die gewährte Vorschußquote nicht zur Gänze in Anspruch genommen werden sollte, nachträglich aus diesem eventuell sich ergebenden verfügbaren Uiberreste dort, wo der Bedarf sich als besonders berücksichtigenswerth herausstellte, ein weiterer Betrag zugewendet werden konnte.
Die meisten Bezirksausschüsse haben denn auch in ihren Berichten über die Durchführung der Vorschußertheilungen unter Hinweis auf die Unzulänglichkeit der ihnen zugewiesenen Vorschußquote um Erhöhung derselben das Ansuchen gestellt.
Dergleichen Gesuche liegen vor von den Bezirken: Libochowitz, Pilsen, Laun, Melnik, Poděbrad, Dobřisch, Karolinenthal, Raudnitz, Řičan, Eule, Königsaal.
Der Bezirksausschuß Libochowitz dokumentirt sein Einschreiten ddto. 28. März l. J. Z. 162 mit den bezüglichen Gesuchen der Gemeinden und den von denselben in Gemäßheit der hinausgegebenen Instruktionen ausgenommenen Protokollen über die Uibernahme der Haftungsverbindlichkeit für die Ge-
sammtsumme der den einzelnen Vorschußnehmern zu ertheilenden Vorschußbeträge.
In dieser Eingabe wird angeführt, daß sich über die erlassene Aufforderung im Ganzen aus 40 Ortsgemeinden 613 Grundbesitzer um Vorschüsse in der Höhe von 159. 315 fl. beworben haben.
Wird nun hievon der dermalen dem Bezirke zugewiesene Vorschußbetrag pr. 7000 fl. in Abzug gebracht, so ist, nachdem alle die vorgebrachten Ansuchen vollkommen begründet erscheinen, eine weitere Vorschußsumme von wenigstens 150. 000 fl. erforderlich, weshalb der Landesausschuß das Ansuchen stellt, die Gewährung eines weiteren Vorschußbetrages in der Höhe von 150. 000 fl. aus Landesmitteln beim h. Landtage oder aus Reichsmitteln von der h. Regierung erwirken zu wollen.
Der Bezirksausschuß Pilsen berichtet in der Eingabe vom 5. März l. J. Z. 84 unter Vorlage eines bezüglichen Ausweises, daß im Ganzen 42 Gemeinden Gesuche um Ertheilung von Vorschüssen
in der Höhe von........................ 106. 000 fl.
eingebracht haben, worauf mit Rücksicht auf die
bewilligte Vorschußquote von............ 13. 000 fl.
Vorschüsse blos in der Höhe von 10-12 pCt. der angemeldeten Summe gewährt werden konnten, weshalb der Landesausschuß das Ansuchen stellt, dem Bezirke Pilsen in Würdigung der daselbst durch die vorjährige Mißernte herbeigeführten Kalamitäten einen weiteren Vorschuß entweder aus den von den übrigen betheilten Bezirken etwa nicht in Anspruch genommenen Beträgen zu ertheilen oder falls nichts erübrigen sollte, in der bevorstehenden Session des hohen Landtages für die Grundbesitzer des Pilsner Bezirkes ausnahmsweise einen weiteren ausgiebigen Vorschußbetrag zu erwirken.
Der Bezirksausschuß Königsaal legte mit Bericht vom 9. März 1875 Z. 118 einen Ausweis vor, wonach 20 Gemeinden Vorschüsse im Ganzen
von .......................................... 89. 240 fl.
verlangen.
Aus dem gewährten Vorschuße per... 3000 fl. konnten blos 4 Gemeinden betheilt werden, und betragen daher die unbefriedigten Ansprüche 86. 240 fl. demgemäß wird von dem Landesausschuße das Ansuchen gestellt, ihm zur Betheilung der übrigen Gemeinden noch eine weitere Vorschußquote in welchem Betrage immer zukommen zu lassen.
Vom Bezirksausschuße Melnik wird in dem Berichte vom 17. April l. J. Z. 181 zur Kenntniß gebracht, daß im Ganzen um mehr als 123. 000 fl. Vorschüsse begehrt worden find, und daß zur Befriedigung der hievon begründeten Vorschußbegehren, welche bei der Vertheilung der dem Bezirke Melnik gewährten Vorschußquote von 17. 000 fl. nicht berücksichtigt werden konnten, eine Summe von wenigstens 20. 000 fl. erforderlich ist.
Einen weiteren Vorschuß in derselben Höhe beansprucht zu Folge Berichtes vom 2. April l. J. Z. 530 der Bezirksausschuß Karolinenthal unter
Hinweisung darauf, daß begründete Vorschußbegehren in der Gesammtsumme von 85. 000 fl. vorliegen.
Der Bezirksausschuß Kolin berichtet in der Eingabe vom 3. April 1. J. Z. 77, daß auf die dem Bezirke Kolin zugewiesene Quote per 11. 000 fl. 24 Gemeinden Ansprüche in der Höhe von 44817 fl. erhoben haben, wobei weiter bemerkt wird, daß, wenn nach dem wirklichen Bedarfe den von der Mißernte betroffenen Grundbesitzern ausgiebige Hilfe gewährt werden sollte, hiezu sicher bis 100. 000 fl. erforderlich wären.
Vom Bezirksausschuße Poděbrad wird in der Eingabe vom 12. März l. J, Z. 106, auf die eingebrachten nicht berücksichtigten Vorschußgesuche in der Höhe von 16565 fl. die Hälfte von 8000 fl. als weiterer Vorschußbetrag in Anspruch genommen.
Weitere Vorschüsse in bestimmter Höhe werden begehrt: vom Bezirksausschuße Eule wenigstens 5000 fl. und vom Bezirksausschuße Řičan der Betrag von 5480 fl. laut Eingaben vom 13. März l. J., Z. 222 und vom 10. März l. J., Z. 57.
Der Bezirksausschuß Welwarn beziffert in dem Berichte vom 20. März l. J., Z. 176, die erhobenen Vorschußbegehren in einer Höhe von 100, 000 fl. und ersucht, falls anderweitig ein Betrag erübrigen sollte, denselben dem Bezirke Welwarn als weiteren Vorschuß zuweisen zu wollen.
Im Allgemeinen um höhere Subvention ohne Angabe der Ziffer wurde vom Bezirksausschuße Dobřisch das Ansuchen gestellt, während die Bezirksausschüsse von Brandeis, Laun und Raudnitz in den diesbezüglichen zuliegenden Berichten lediglich die Höhe der angemeldeten Ansprüche mit dem Hinweise auf die Unzulänglichkeit der gewährten Vorschußquoten anführen, die sich
bei Laun mit... 40. 650 fl. bei Brandeis mit.. 50. 747 fl. und Raudnitz mit.. 176. 072 fl. beziffern, wobei vom Bezirksausschuße Raudnitz noch des Umstandes gedacht wird, daß, wenn sich die Stadtgemeinde Raudnitz nicht des Anspruches auf Gewährung eines Vorschußes begeben hätte, diese Ansprüche sicher die runde Summe von 200. 000 fl. erreichen würden.
Der Bezirksausschuß Böhm. -Brod berichtet in seiner Eingabe vom 17. März Z. 34, daß eine große Anzahl der Gemeinden wegen der Unzulänglichkeit der dem Bezirke ertheilten Vorschußquote auf die Betheiligung mit Vorschüssen verzichtet haben, wobei jedoch ein Anstichen auf Gewährung eines höheren Vorschußbetrages nicht gestellt wird.
Endlich liegt vom Bezirksausschuße Přibram eine Eingabe ddto. 8. April l. J., Z. 222, vor, in welcher das Ansuchen gestellt wird, der Gemeinde Jablonec, Jelenec, Kačin, welche der Bezirksausschuß bei der Vorschußertheilung nicht berücksichtigen konnte, weil das bezügliche Ansuchen verspätet eingebracht worden war, die angesprochene Vorschußsumme von 1500 fl. aus etwa von anderen Bezirken nicht in Anspruch genommenen Vorschußbe-
trägen nachträglich gewähren zu wollen. Diesem Ansuchen sowie den übrigen von den vorbezeichneten Bezirken eingebrachten Gesuchen um Gewährung weiterer Vorschüsse, beziehungsweise Erhöhung der bewilligten Vorschußbeträge aus etwa von anderen Bezirken nicht in Anspruch genommenen Vorschußgeldern konnte vom Landesausschuße keine Folge gegeben werden, weil die ganze vom hohen Landtage bewilligte Summe von 150. 000 fl. bis auf den kleinen disponiblen Rest von 2030 fl. Oe. W., welcher nachträglich, wie bereits früher erwähnt, dem Bezirke Lobositz zugewendet wurde, verbraucht erscheint.
Indem der Landesausschuß diesen vorstehenden Bericht dem Landtage zur geneigten Kenntnißnahme unterbreitet, erlaubt sich derselbe gleichzeitig die in der Schlußbitte an den hohen Landtag gerichteten Gesuche der Bezirksausschüsse Libochowitz und Pilsen um Gewährung weiterer Vorschußbeträge aus Landesmitteln, welche aus der vorjährigen votirten Summe von 150. 000 fl. nicht gewährt werden konnten, einem hohen Landtage zur Schlußsassung mit dem formellen Antrage zu unterbreiten, diesen vorstehenden Bericht der Budgetkommission zuweisen zu wollen.
Co se formální stránky týče, navrhuje zemský výbor, aby tato zpráva budžetní komisi přikázána byla.
Nejv. zem. marš.: Žádá někdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se. )
Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht wegen eventueller Uibernahme der den Weinbergbesitzern im Grunde des Reichsgesetzes vom 3. April 1875 für Maßregeln gegen Verbreitung der Reblaus zugesprochenen Entschädigung auf den Landesfond. Berichterstatter ist derselbe.
Nám. nejv. marš.: Zpráva výboru zem. stran přijmutí nákladu na zemský fond ze škod, které se staly révokazem.
Berichterstatter Theumer: Hoher Landtag!
Das Reichsgesetz vom 3. April 1875, betreffend die Maßregeln gegen die Verbreitung der Phylloxera vastatrix (Reblaus), verordnet im §. 8, daß die im Grunde des §. 7 dieses Gesetzes ermittelte, dem betroffenen Weingrundbesitzer zugesprochene Entschädigung auf alle Besitzer von Weinpflanzungen jenes Landes, in welchem der Schade sich ereignet hat, derart aufgetheilt werde, daß die von diesen Weinpflanzungen im letzten Jahre vorgeschriebene landesfürstliche Grundsteuer ohne irgend einen Zuschlag ermittelt und auf die so ermittelte gesammte Steuersumme nach Ablauf eines jeden Halbjahres die zugesprochene Entschädigung nach Perzenten repartirt werden solle.
Mit Rücksicht auf die in dem §. 19 dieses Gesetzes vorkommende weitere Bestimmung, daß es den Landesvertretungen vorbehalten bleibe, die ermittelten Entschädigungsbeträge (§§. 7, 8 und 10) auf den Landesfond zu übernehmen, hat die k. k. Statthalterei mit der am 4. Mai 1875 präsentirten Note vom 29. April 1875, Z. 21855, an das Präsidium des Landesausschuses um die Veranlassung ersucht, damit der hohe Landtag über den im §. 19 erwähnten Vorbehalt Beschluß fasse.
In Erwägung, daß sich der Weinbau in Böhmen nur auf wenige Bezirke des Landes beschränkt, dieser Produktionszweig keine so große Bedeutung für das ganze Land hat, das allgemeine LandesInteresse daher von dem Eintritte einer derartigen Kalamität weniger bedroht erscheint, die einzelnen Weinbergsbesitzer dem Vorkommen der Reblaus in eigenen und fremden Weingärten, sowie auch der Durchführung der Vertilgungsmaßregeln gewiß eine größere Aufmerksamkeit zuwenden werden, wenn die Zahlung der zugesprochenen Entschädigungssumme auf sie selbst repartirt wird, erscheint die Uibernahme der Entschädigungskosten auf den Landesfond nicht angezeigt, weßhalb der Landesausschuß den Antrag stellen zu sollen glaubt:
Der hohe Landtag geruhe die Leistung jener Entschädigungen, welche den, durch die Phylloxera vastatrix geschädigten Weingartenbesitzern von Seite der politischen Landesstelle nach Einvernehmen des Landesausschußes zugesprochen wurde, auf den Landesfond nicht zu übernehmen.
Zemský výbor činí návrh:
Slavný sněme neračiž převzíti na fond zemský zapravování náhrad těch, které se držitelům vinic révokazem poškozených přiřknouti mají od politického řízení zemského srozuměvšího se dříve s výborem zemským.
Nejv. zem. marš.: Žádá někdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruce. (Stane se. )
Der Antrag ist angenommen.
Oberstlandmarschall: Der nächste Gegenstand ist die Fortsetzung der Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend den Schutz des Feldgutes. Ich ersuche den Berichterstatter Hrn. Ferdinand Lehmann seinen Platz einzunehmen. Nach den vom h. Landtage gefaßten Beschlüssen sind die §§. 5 alt, neu 6, alt 13 neu 14 wieder in die Verhandlung aufzunehmen. Wir beginnen mit dem §. 5 neu 6.