Stenografická zpráva
o
XV. sezení čtvrtého zasedání sněmu království Českého od roku 1872, dne 30. dubna 1875.
Stenographilcher Bericht
der
XV. Sitzung der vierten Session des Landtages
des. Königreiche« Böhmen vom Jahre 1872,
am 30. April 1875.
Obsah:
Presidiální oznámeni.
Třetí čtení osnovy zákona o řádu policie v příčině ohně.
Zpráva výboru zemského s rozpočty v příčině vnitřní úpravy kaple, předsíně a schodníků v nové porodnici.
Zpráva výboru zemského v příčině podpory pro zemské divadlo české.
Zpráva výboru zemského v příčině obnovení hradu Karlštejna.,
Zpráva budžetní komise v příčině udělení osobního přídavku pens. správci blázince Jos. Opatrnému.
Zpráva budžetní komise v příčině stanovení místa oficiála při správě zemského blázince.
Zpráva komise pro vládní předlohu zákona o ochraně majetku polního.
Inhalt:
Präsidial-Mittheilungen.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfes über die Teuerpolizeiordnung.
Landesausschutzbericht mit Kostenüberschlägen über die innere Ausschmückung der Rapelle, des Bestibuls und der Stiegenhäuser im neuen Gebärhaus.
Landesausschutzbericht betreffenb Subventionirung des böhmischen Landestheaters.
Landesausschußbericht betreffend die Restaurirung ber Burg Karlsstein.
Bericht ber Budgetkommission betreffs Gewährung einer Personalzulage für den pensionirten Irrenanstaltsverwalter Josef Opatrný.
Bericht ber Budgetkommission betreffs Systemistrung eines Offizialpostens bei der Landesirrenanstalt.
Kommissionsbericht über die «Regierungsvorlage des Gesetzes den Teldschutz betreffend.
Předseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek Karel kníže Auersperg.
Přítomní: Počet poslanců k platnému uzavírání dostatečný.
U vládního stolu: Jeho Exc. místodržitel svob. pán Weber a místodržitelský rada rytíř Kopec.
Počátek sezení ve 12 hodin 30 minut v poledne.
Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürst Auersperg.
Anwesend: Die beschlußfähige Anzahl von Landtags-Abgeordneten.
Am Regierungstische: Se. Exe. der Statthalter Freiherr von-Weber und der Statthaltereirath Ritter von Kopec.
Beginn der Sitzung: 12 Uhr 30 Min. Mittags.
Oberstlandmarschall (läutet): Die Sizzung ist eröffnet.
Sezení jest zahájeno.
Ich habe dem hohen Landtage folgende Mittheilungen zu machen:
Die Landesausschutzbeisitzer Freiherr von Peche, Herr v. Teichek und Herr Theumer sind durch Dienstangelegenheiten und zwar als Kommissäre bei der heute Stattfindenden Verlosung der Grundentlastungsobligationen verhindert, der heutigen Sitzung beizuwohnen.
Sněm. sekr. Schmidt: Členové zem. výb. sv. pán Peche, šlecht, z Teichecku a p. Arnošt Theumer jsou za příčinu dnes odbývaného vylosování vyvažovačích obligací jakožto komisaři zaměstnáni a nemohou býti dnešnímu sezení přítomni.
Oberstlandmarschall: In Druck wurde vertheilt:
Sněm. sekr. Schmidt: V tisku rozdělena byla:
Zpráva komise pro okr. a obe. záležitosti v příčině přidělení obce Hutbergu k obvodu okr. soudu v Teplici co dodatek ke zprávě tétéž komise čís. 204 týkající se rozdělení okr. soudu Poličského.
Bericht der Kommission für Bezirks und Gemeindeangelegenheiten betreffend die Zuweisung der Gemeinde Hutberg zu dem beantragten Gerichtssprengel Weckelsdorf als Nachtrag zu dem Kommissionsbericht Z. 204 betreffend die Theilung des Policer Gerichtssprengels.
Oberstlandmarschall: Einlauf von Petitionen und deren Zuweisung:
Sněm. sekr. Schmidt: Posl. Dr. Grégr, pet voličů a poplatníků obce Husince a Reží za změnu řádu volebního do sněmu.
Týž, pet. obce Horno-Ptické za totéž.
Týž, pet. obce Skvořecké za totéž.
Týž, pet'. obce Strunkovické za totéž.
Týž, pet. obce Letti za totéž.
Týž, pet. obce Řevnické za totéž.
Týž, pet. obce Holetínské za totéž
Týž, pet. města Svratky za totéž.
Týž, pet. obce Vojtěchovské za totéž.
Týž, pet. obce Chlustinské za totéž
Nejv. marš.: Odevzdáno komisi pro obecní a okresní záležitosti.
Sněm. sekr. Schmidt: Posl. Dr. Grégr, pet. voličů a poplatníků obce Libenické za změnu řádu volebního do sněmu.
Týž, pet. voličů a poplatníků obce Vidické a Tuchotické za totéž.
Týž, pet. obce Vidické a Tuchotické za totéž.
Týž, pet. obce Přítocké za totéž
Týž, pet. voličů a poplatníků obce Přítocké za totéž.
Týž, pet. obce Mezholeské za totéž
Týž, pet. voličů a poplatníků obce Mezholeské za totéž.
Týž, pet. obce Miskovické za totéž.
Týž, pet. voličů a poplatníků obce Miskovické za totéž.
Nejv. marš.: Odevzdáno komisi pro obecní a okresní záležitosti.
Sněm. sekr. Schmidt: Posl. Dr. Grégr, pet. obce Dražické za změnu řádu volebního do sněmu.
Týž, pet. obce Chrášťanské za totéž.
Týž, pet. obce Dnespecké za totéž.
Týž, pet. osadníků města Heřmanova. Möstce za totéž.
Týž, pet. osadníků města Klatova za totéž.
N e j v. m a r š.: Přiděleno komisi pro okresní a obecní záležitosti.
Sněm. sekr. Schmidt: Tyž, pet. osadníků obce Dolního Liboce za změnu řádu volebního do sněmu a za zrušení školného.
N e j v. m a r š.: Odevzdáno komisi pro obec. a okres. záležitosti a školské komisi.
Sněm. sekr. Schmidt: Týž, pet. obce Chlustinské za zřízení české university v Praze.
Nejv. marš: Odevzdáno školské komisi.
Sněm. sekr. Schmidt: Posl. Dr. Weber, pet. hospod. spolku v Nymburku za upraveni vodni otázky.
N e j v. m a r š.: Odevzdáno komisi pro upravení vodní otázky.
Landtagssekr. Schmidt: Abg. Dr. Weber. Pet. des landw. Vereines in Theresienstadt um Regelung der Wassersfrage.
Oberstlandmarschall: Wurde der Kommission zur Regelung der Wasserfrage zugewiesen.
Sněm. sekr. Schmidt: Týž, pet hosp. spolku v Novém Bydžově za totéž.
Týž, pet hosp. spolku v Hoře Kutné za totéž.
Týž, v Čáslavi za totéž.
Týž, ve Vysoké za totéž.
Týž, v Hořicích za totéž.
Týž, ve Vodňanech za totéž.
Týž, ve Velvarech za totéž.
Nej. marš.: Odevzdáno komisi pro upravení vodní otázky.
Landtagssekr. Schmidt: Abg. Heinrich. Pet. des Bezirksausschusses Brür-Katarinaberg um Einreihung mehrer Bezirksstraßen unter Landesstraßen, eventuell unter subventionirte Bezirksstraßen.
Oberstlandmarschall: Wurde der Budgetkommission zugewiesen.
Die Mitglieder der Schulkommission werden für Montag, den 3. Mai um 9 Uhr Vormittags zu einer Sitzung geladen.
Der Jagdausschuß hält heute um 6 Uhr eine Sitzung.
Der Abg. Freiherr von Mallowetz hat das Wort.
Freiherr von Mallowetz: Der Kommission für Vorberathung der Kontributions- und Steuergeldsonde ist auch die Petition der Vorschußkassa Potschapel zugetheilt worden um Ausscheidung von Grundentlastungsobligationen. Dieser Bericht ist fertig, und nachdem es sich bloß hier um eine formelle und nicht materielle Erledigung handelt, so stelle ich als Obmann der Kommission im" Namen derselben den Antrag, der h. Landtag wolle beschließen, daß es von der Drucklegung dieses Berichtes nach § 47, lid. d. der Gesch. -Ordnung sein Abkommen sinde.
Snem. sekr. Schmidt: P. předseda komise pro kontribučenské fondy a záložny činí návrh: aby petice podílníků záložny Počapelské za vyloučení obligací, pocházejících ze stavby pevnosti v Terezíně z jmění tohoto fondu směla býti přednesena ve sněmu dle §. 47, lit. d. jedn. ř. totiž anižby byla tiskem vydána.
Nej v. marš.. - Žádá někdo za slovo?
Wünscht jemand das Wort? (Niemand meldet Sich. )
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro návrh, nechť pozvednou ruce.
(Stane se. Geschieht)
Der Antrag ist angenommen.
Oberstlandmarschall: Wir gehen nunmehr zur Tagesordnung über.
Přistoupíme k dennímu pořádku.
Der. erste Gegenstand ist die dritte Lesung'des Gesetzes über die Feuer-Polizei-Ordnung. Der betreffende Berichterstatter ist Herr Jahnel; ich bitte ihn, die dritte Lesnng vorzunehmen.
Sněm. sekr. Schmidt: Zástoj první jest třetí čtení osnovy zákona o řádu policie v příčině ohně.
Ref. Abg. Jahuel: Nachdem der h. Landtag das Gesetz, mit welchem die neue Feuerpolizeiordnung für's Königreich Böhmen erlassen wird, in der gestern vorgenommenen 2. Lesung fast ganz konform mit den Anträgen der Kommission genehmigt hat und nur zu einigen §§., Abänderungen und Zusätze beschlossen worden sind, so stelle ich den Antrag, das hohe Haus wolle beschließen, -es sei von der Vorlesung jener §§. die ganz unverändert angenommen worden sind, Umgang zu nehmen, und ich halte mich für berechtigt, mich mit der Wiedergabe bloß jener §§., begnügen zu sollen, die in irgend einer Weise geändert, oder erweitert worden sind.
Oberstlandmarschall: Wenn nichts erinnert wird, so nehme ich an, daß dem Antrag des Berichterstatters Folge gegeben werde. Der Antrag ist angenommen.
Ref. Abg. Jahnel:
G e s e tz
vom........
womit eine Feuerpolizeiordnung für das Königreich Böhmen erlassen wird.
Sněm. sekr. Schmidt: Nápis jest: Zákon,
daný dne ......
kterýmž se vydává řád policie v příčině ohně pro království České.
Ref. Abg. Jahnel: Nun sind die §§. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 unverändert angenommen worden.
Sněm. sekr. Schmidt: §§. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 byly beze změny přijmuty.
RefrAbg. Jahnel: Im §. 11 ist die Ziffer ,, 20 Hausnummern" über Antrag des Herrn Dr. Roser geändert worden in "50 Hausnummern. Im Uebrigen wurde auch dieser §. nicht verändert.
Sněm. sekr. Schmidt: V §. 11. se stala změna, že se řeklo v prvním odstavci "v každé uzavřené aspoň padesát čísel domovních číta jící osadě a t. d. na místě 20.
Ref. Abg. Jahnel: Die §§. 12, 13, 14. 15, 16, 17 sind unverändert angenommen worden.
Sněm., sekr. Schmidt: §§. 12, 13, 14, 15, 16, 17 byly beze změny přijmuty.
Ref. Abg. Jahnel: §. 18 lautet nach dem Antrage der Kommission:
In allen Ortschaften, sowie in einzeln liegenden Gebäuden von bedeutender Ausdehnung müssen Glocken zum Stürmen bei Feuersbrünsten vorhanden sein.
Wo keine besondere Glocke zu diesem Zwecke vorhanden ist. sind die Kirchen oder Klosterglocken hiezu zu verwenden.
Die 2. Alinea ist folgender Maßen über Antrag des Abg. Schier umgeändert worden: "Zu diesem Zwecke können auch Kirchen oder Klosterglocken verwendet werden".
Sněm. sekr. Schmidt: V §. 18. stala se změna v 2. odstavci a sice tím spůsobem: "K účelu tomu může se též použíti zvonů kostelních nebo klášterních. "
Ref. Abg. Jahnel: Die §§. 19-50 exklusive find unverändert angenommen worden. Im '§. 50 ist die eingeschaltete Ziffer "(§. 64)" umzuändern in,, (§. 63)", da von §. 64 bis zu Ende eine Verrückung sämmtlicher §§. um einen §. nach vorwarts Stattgefunden hat.
Sněm. sekr. Schmidt: V §§. 19-50 excl. nestala se žádná změna V §. 50. byla potřeba změniti "(§. 64)" v "(§. 63)", poněvadž se stal postup v dalších §§.
Ref Abg. Jahnel: Die §§. 51-61 wurden unverändert angenommen.
Sněm. sekr. Schmidt: §§. 51-61 byly bez změny přijaty.
Ref. Abg. Jahnel: Die §§. 62 und 68 wurden zufammengezogen und über Antrag der Kommission, wie folgt genehmigt: "Gegen ein solches Straserkenntniß steht die Berufung an die politische Bezirksbehörde und im weiteren Instanzenzuge an die politische Landesbehörde offen; dieselbe ist binnen 8 Tagen nach Zustellung des angefochtenen Erkenntnisses, beziehungsweise der bezirksbehördlichen Entscheidung beim Gemeindevor steher einzubringen.
Gegen gleichlautende Entscheidungen der politischen Bezirks und Landesbehörde sindet keine weitere Berufung statt.
Sněm. sekr. Schmidt: §§. 62 a 6. byly stáhnuty v jeden §. a zní nyní takto:
"Z takového trestního nálezu lze se odvolati k politickému úřadu okresnímu a v dalším postupu instancí k politickému úřadu zemskému. Odvolání toto podáno budiž v 8 dnech po doručení nálezu starostovi obecnímu.
Proti stejně znějícímu rozhodnutí politického okresního a zemského úřadu nelze vzíti další odvolání.
Oberstlandmarschall: (läutet).
Ref. Abg. Jahnel: Aus dem §. 64 wurde hienach §. 63, aus §. 65 §. 64, aus §. 66 §. 65, aus §. 67 §. 66, aus §. 68 §. 67, aus §. 69 §. 68 und aus §. 70 §. 69. In §. 67 alt, 66 neu, ist in der ersten Alinea eingeschaltet worden,, (§§♦ 102 bis 104)". Es lautet also: "Die politischen Behörden üben das Aussichtsrecht des Staates nach den Bestimmungen der bestehenden Gemeindeordnung (§§. 102 bis 104)".
Im Uebrigen Sind die sämmtlichen §§. angenommen worden.
Sněm. sekr. Schmidt: Od §'. 64. až ku konci změnila se čísla §§., tak že se stal §. 64 §. 63 a t. d. V § 66. odstavci 1. se přidalo odvolání k §§. 102 až 104 zřízení obecního, tak že ten odstavec §. 66. zní: "Úřadové političtí konají právo dohledu státního podle ustanovení platného zřízení obecního (§§. 102 až 104).
Oberstlandmarschall: Ich bitte Diejenigen, welche dem Gesetze ihre Zustimmung geben, sich zu erheben.
Kteří jsou pro ten zákon, nechť vstanou. (Stane se, geschieht. )
Das Gesetz ist in britter Lesung angenommen.
Oberstlandmarschall: Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der y. -A. Bericht mit Kostenüberschlägen über die innere Ausschmückung der Kapelle, des Vestibuls und der Stiegenhäuser im neuen Gebärhause.
Berichterstatter ist H. L. -A. -Beisitzer Dr. Tedesco. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Snem. sekr. Schmidt: Následující číslo denního pořádku jest zpráva výboru zemského s rozpočty v příčině vnitřní úpravy kaple, předsíně a schodníků v nové porodnici.
Berichterstatter Dr. Tebesko: Hoher Landtag!
Um den Auftragen des h. Landtages vom 12. Oktober v J. betressend die Obsorge für die batbigste Eröffnung ber neuen Gebäranstalt zu entsprechen, hat ber L. -A. vor Allem die Unternehmer ber Bau-, Tischler-, Spengler- und Anstreicherars beiten beim neuen Gebärhause sofort und mit allem Nachdrucke aufgefordet, die zur Vollenbung des Baues hier und ba noch nothwendigen Arbeiten mit Beschleunigung durchzuführen.
Da jedoch die rechtzeitige Uebergabe bes neuen Anstaltsgebäudeins erster Reihe von ber unverzögerten Ablieferung und Aufstellung ber Heizvorrichtungen bedingt war, so wurde nicht unterlassen. Sowohl auf den Direktor bes Rudolf Stistungsspitales in Wien 1. Dr. Böhm, nach dessen System die mit ber Ventilation in Verbindung stehenden Heizanlagen durchgeführt werben, als auch auf die erzherz. Albrechtsche Eisenhüttenverwaltung, welche die Beistellung ber Apparate (Kaloriferes u. Mantelöfen) übernommen hatte, wegen beschleunigter Lieferung einerseits ber Pläne und Ausfütterungsmodelle, andererseits ber hiernach zu konstruirenden Apparate wiederholt einzuwirken.
Allein Schon die Lieferung ber für die Krankensäle bestimmten Kaloriséres verzögerte sich fast um einen ganzen Monat, die letzte Partie derfelben langte erst am 19. December 1874 am Bauplatze ein. Auch was die Mantelöfen betrifft, die hauptsächlich zur Beheizung ber Korridore, bann einiger Zimmer (Lokalitäten für die ärztlichen Assistenten, Kanzleien und Vorlesesäle) dienen Sollen, so geben beut L. -A. eigene Wahrnehmungen und wiederholte mündliche und Schriftliche Anzeigen ber Bausührung ebenfalls gegründeten Anlaß zu ber Befürchtung, baß die gestimmte Anzahl ber benöthigten Mantelöfen kaum in ber mit ber genannten Hütte stipulirten Frist, b. i. bis längstens Ende Jänner l. J fertig gemacht werben dürfte, ba einestheils die Anfertigung ber Pläne und Zeichnungen für die einzelnen Ofensorten nicht mit ber erwünschten Präcision vor sich gieug, sowohl auch deshalb, da der Herr Projektant an den von der Hütte über-
sendeten Musterstücken wiederholt Aenderungen und Verbesserungen vornahm, und da anderntheils die Eisenhütte dem nach Wien Schon im September, dann im Dezember V. J. entsendeten. Bauführer erklärte, ebendeshalb für die Einhaltung der oberwähnten Frist nicht einstehen zu können.
Zur Abwendung dieser Uebelstände leitete der L. -A. mehrfache ihm zweckdienlich erscheinende Maßnahmen ein, und Sendete unter Anderem den Bauführer Herrn Greger abermals nach Wien, sowie in die Hütte selbst und nach Teschen als dem Sitze der Centraldirektion der genannten Eisenhütte behufs eindringlichster Einwirkung auf die raschere Ablieferung der noch rückständigen Mantelöfen.
Hiebei erlaubt sich der L. -A. die Bemerkung beizufügen, daß demselben der Hüttenverwaltung gegenüber kein Zwangsmittel zu Gebote stand, da sie bei der Uebernahme dieser Leistung die Stipulirung jeglichen Pönales schlechtweg ablehnte, der L. -A. aber bezüglich der Ausführung der fraglichen Anlagen lediglich an diese Hütte - welche allein die Heizapparate nach dem Systeme des Direktors Böhm erzeugt - gewiesen war.
In Folge dieser Maßnahmen und des Drängens Seitens des L. -A. gelang es, wenigstens die für die neu errichtete geburtshilstiche Klinik für, Aerzte erforderlichen Mantelöfen in erster Linie, seither aber auch die übrigen Heizvorrichtungen abgeliefert zu erhalten.
Es hatte jedoch dieser ungeachtet aller Bemühungen des L. -A. nicht abwendbar gewesene Verzug zur Folge, daß der L. -A. sich genöthigt fand, von dem bezüglich der Belegung des Neugebäudes laut seines Berichtes vom 29. September V. J. Z. 27149 früher behaupteten Standpunkte abzusehen und daß demnach vorläufig blos die eben erwähnte neue Klinik im Anstaltsgebäude aktivirt Werden konnte, während die Belegung der übrigen Abtheilungen erst, dann stattfinden kann, bis in den Korridoren sämmtliche Defen ausgestellt - und die Fußböden, deren Lesung man, um keine Zeit zu verlieren, theilweise auch schon im vorverflossenen Winter, versuchke, die aber eben deshalb und wegen der in den Korridoren stets herrschenden niedrigen Temperatur sich an vielen Stellen geworfen hatten, und wieder herausgenommen werden mußten, überall ordnungsmäßig gelegt sein werden.
Der L. -A. ist daher gegenwärtig nur in der Lage, dem h. Landtage lediglich die mit Beginn des Sommersemesters 1875 bereits eingeleitete Eröffnung der zweiten ärztlichen, unter der Leitung des k. k. Univ. Pros. Dr. Breisky slehenden Klinik im neuen Gebärhause, bez. die Belegung desselben mit dem betreffenden Unterrichtsmateriale mit dem Bemerken zur geneigten Kenntniß zu bringen, daß die Uebersiedlung der beiden anderen bisher bestandenen Kliniken in das neue Gebärhaus, auch wenn schon gegenwärtig die volle Möglichkeit hiefür gegeben wäre, vor Beendigung des Studienjahres 1874/5 selbst von den beiden betreffen-
den Vorständen wegen der unvermeidlichen Störungen des Unterrichtes nicht für angezeigt erachtet, diese Uebersiedlung jedoch mit Beginn der Herbstferien durchgeführt werden wird.
Was die für diesen Bau im Budget für das Jahr 1876 beantragte Summe pr. 118. 300 fl. betrifft, so erlaubt sich der L. -A. die spezifizirte Kostenberechnung im Anschlüsse vorzulegen.
Diese spezifizirte Kostenberechnung bezieht sich auf die Maurerarbeiten, Zimmermannsarbeiten, Steinmetzerarbeiten, Anstreicherarbeiten, Hafnerarbeiten, Schieferdeckerarbeiten, Spenglerarbeiten, Wasserleitung, Wasserleitung zum Filter, Dampfwäscherei, Maschinen im Resselhause, Zierpflaster, Speditionskosten, Fensterrouleaur, Ziegelmateriale und weist in jedem einzelnen Punkte die Ursachen nach, weshalb der im vorigen Jahre vorgelegte Kostenüberschlag im Ganzen um 40. 000 fl. überschritten wurde.
Hiemit dürfte das obgedachte Mehrerforderniß so Weit als thunlich aufgeklärt erscheinen. Der Landesausschuß muß jedoch ausdrücklich betonen, daß Sowohl diese Nachweisung als überhaupt auch der vorliegend beigeschlossene Kostenausweis lediglich aprorimativ ist und wenn auch die bei einzelnen Arbeitskategorien Steter vielleicht noch sich ergebenden voraussichtlich jedoch nicht wesentlichen Abweichungen in dem Gesammterfolge sich wohl gegenfeitig ausgleichen werden, so wird der faktische Gesammtaufwand definitiv erst nach der Kollaudirung aller Arbeiten ziffermäßig sich richtig stellen lassen, theils weil erst bei dieser Gelegenheit die einzelnen Quantitäten (Ausmaße) zurverlässigst ausgemittelt werden können, theils auch weil viele Einheitspreise, bei welchen eine Vereinbarung mit den Unternehmern nicht zu erzielen war, provisorisch angesetzt und- ihre definitive Vereinbarung der Kollaudirungskommission überlassen werden mußte, so daß erst nach durchgeführter Kollaudirung aller Arbeiten ein genauer ziffermäßiger Rechnungsausweis auf Grundlage der Hauptrechnungen der Unternehmer, welche vertragsmäßig erst nach Beendigung sämmtlicher Arbeiten dem Landesausschusse vorzulegen sind, wird zusammengestellt werden können; und es behält Sich der Landesausschuß vor, diesen Ausweis Seinerzeit dem hohen Landtage zu unterbreiten.
Ein weiterer Antrag ist dem Landesausschusse mittelst hohen Beschlusses vom 12. Oktober v. J. bezüglich der Vorlage der Pläne:
- 1. für die Ausschmückung der Kapelle, des Vestibuls und der Stiegenhäuser,
2. für die. Gartenanlagen in den Hofräumen der Gebäranstalt, zu Theil geworden.
Ad 1 erlaubt sich der Landesausschuß den diesfälligen Bericht der Bauleitung sammt Plänen und Kostenüberschlag zur geneigten Schlußfassung mit dem Bemerken vorzulegen, daß der Landesausschuß in dieser Hinsicht lediglich auf die im Berichte vom 29. September v. J. Z. 27. 149
gemachte Bemerkung ohne Erstattung eines bestimmten Antrages sich beziehen zu sollen erachtet.
Es hat nämlich der L. -A. in vorigen Jahre dem h. Landtage den Bericht gemacht und gesagt, daß er sich wohl zur Durchführung und Antragstellung bezüglich aller hieher gehörigen Sachen für befähigt erachte, daß er aber, wo es sich um reine Schönheitsrücksichten handelt, die Weisung vom h. Landtage erbitten muß.
Ad 2. liegen dem Landesausschusse einestheils seitens des Bubentscher Parkgärtners, anderenteils seitens des hiesigen Kunstgärtners Satka 2 Pläne; letzterer sammt Konstenüberschlag vor, die sich jedoch nicht als zweckmäßig herausstellen.
Der Landes-Ausschuß beauftragte sonach den Kunstgärtner Satka, einen neuen, den ihm-mitgetheilten Ansichten des Landesausschusses konformen Plan auszuarbeiten. Dieser Plan liegt noch nicht vor und kann daher dem h. Landtage nicht vorgelegt werden. Uebrigens hat der Prager Anpflanzungsverein über Ersuchen des "Landesausschusses sich bereit erklärt, Gehölze etc. nach Maßgabe des eigenen Bedarfes unentgeltlich zu überlassen; die Anlagekosten dürften daher die Summe von 2000 fl. keinesfalls überschreiten.
Ferner muß der Landesausfchuß dem h. Landtage zur Kenntniß bringen, daß erst in jüngster Zeit die Professoren der drei geburtshilflichen Kliniken, u. zw. über Anregung des Herrn Professors Breisky, beim L. A. mittelst der beiliegenden Eingaben um nachträgliche Herstellung der bereits oben erwähnten Warmwasserleitung, eines elektrischen Signalapparats, um Vermehrung der Gasflammen, Anlegung von Brunnen und Firnißananstrich der Fußböden gebeten haben.
Wiewohl die Anbringung der Warmwasserleitung - die unter diesen Nachtragsforderungen im Bezug aus den Kostenpunkt am meisten in die Wagschale fällt, - schon bei der Berathung des Bauprogrammes des neuen Gebarhauses eingesetzten Enquetekommission perhorrescirt und auch bei der im J. 1873 stattgefundenen Fachberathung über die Einrichtung der Wasserleitung und Waschküche als nicht notwendig bezeichnet wurde, so glaubte der Landesausschuß dennoch dem dermaligen dringenden Antrage Rechnung tragen zu sollen und beauftragte die Bauleitung mit derschleunigsten Vorlage des Kostenüberschlages hiefür.
In Folge dessen ist von der Bauleitung der beigeschlossene Bericht erstattet worden, welcher sich mit Entschiedenheit gegen die Errichtung der Warmwasserleitung ausspricht und worin die Bauleitung jede Verantwortung hiefür von sich ablehnt.
Unter diesen Umständen hält der L. -A. diese Frage noch nicht für spruchreif und wird weitere Erhebungen diesfalls einleiten.
Die Vermehrung der Gasflammen und Anlegung von Brunnen wurde vom Landesausschusse genehmigt und ist der Auftrag zur Durchführung bereits ergangen, ebenso der Firnißanstrich für
Fußböden, dessen Kosten aus der für die Einrichtung bestimmten Dotation entnommen werben sollen.
Was den elektrischen Signalapparat betrifft, so hat sich der Landesaussschuß im Principe ebenfalls hiefür ausgesprochen,, die Durchführung desselben muß aber dem Zeitpunkte überlassen werben, wo nach vollständiger Belegung aller Räume wirb beurtheilt werden können, woher und wohin die telegraphische Verbindung zu leiten ist.
Endlich muß der Landesausschuß die Aufmerksamkeit des hohen Landtages noch darauf lenken, daß auch dem Direktor Dr. Böhm, welcher das Projekt für die, Ventilation und Beheizung des neuen Gebärhauses entworfen hat, und welchem zufolge hohen Landtagsbeschlusses vom 21. März 1866 die Leitung der Ausführung dieser Einrichtungen übertragen worden ist, ein Honorar für feine bisherige Mühewaltung zu entrichten sein wird. Da jedoch laut h. o. Vorakten die Bestimmung des Honorars dem Zeitpunkte vorbehalten wurde, bis die Ventilations- und Heizvorrichtungen im Betriebe sein werben, beziehungsweise bis sich ihre Zweckmäßigkeit nach dem praktischen Erfolge wirb beurtheilen lassen,, und da Dr. Böhm hiemit einverstanden war, so ist der Landesausschuß gegenwärtig lediglich in der Lage, diese Frage im vorhinein anzudeuten, und wird Seinerzeit nicht ermangeln, weiteren Bericht dem hoh. Landtage hierüber zu erstatten.
Hiernach erlaubt sich der Landesausschuß zu beantragen:
Hoher Landtag geruhe:
1. die vom Landesausschusse in das Budget pro 1876 aufgenommene Summe von 118. 300 fl. zu genehmigen,
2. und dem Landesausschusse die nöthigen Weisungen bezüglich ber Ausschmückung der Kapelle zu ertheilen.
In formaler Beziehung beantragt der Landesausschuß, diesen Bericht der Budgetkommission zur Vorberathung zu übergeben.
Sněm. sekr. Schmidt: Zemský výbor navrhuje, aby zpráva právě přednešená budžetní komisi k předchodní poradě přikázána byla.
Oberstlandmarschall: Wünscht jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozvednou ruku.
Diejenigen, die dafür sind, wollen die Hand erheben.
(Geschieht. ) Angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der L. -A. -B. betreffend die Subventionirung des böhmischen Landestheaters. Statt des Berichterstatters H. Fürstl ist H. Dr. Alter eingetreten. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Sněm. sekr. Schmidt: Zpráva výboru zemského v příčině podpory pro zemské divadlo české.
Berichterstatter Dr. Alter liest: Hoher Landtag!
Mit dem Gesuche de praes. v. 16. April 1875 Zahl 11548 ist das Komité zur Errichtung eines böhmischen Nationaltheaters beim L. -A. um die Erwirkung einer Subvention von 300. 000 fl. Oe. -W. eingeschritten. In der Eingabe wirb hervorgehoben, daß durch die Gewährung dieser Subvention die rasche Vollendung dieses Baues ermöglicht und gesichert würbe. Durch die bis nun zum Bau verwendete Summe im Gesammtbetrage von 503. 637 fl. erscheint das Werk so weit gefördert, baß mit Rücksicht auf die noch Vorhandenen Geldmittel von 207. 870 fl. 4 kr., ferner, den mit 100. 000 fl. präliminirten Ertrag ber allerhöchst bewilligten Lotterie und endlich mit Rücksicht auf die mit 100. 000 fl. veranschlagten Zustüsse aus der Subskription nur mehr der beanspruchte Betrag benöthigt wird, um den mit 1, 200. 000 st. berechneten Gesammtaufwand zu bedecken und den Bau zu vollenden. Es ist nicht das erstemal, daß die Errichtung eines čechischen Theaters den Gegenstand der Verhandlung des h. Landtages bildet Bereits unterm 21. April 1861 wurde ein diesbezüglicher Antrag dem L. -A. überwiesen und stand hiermit die Erbauung des Interimtheaters im nächsten Zu-
sammenhang.
Ein weitergehender Antrag, baß ber L. -A. ermächtigt werben sollte, zu Zwecken ber Errichtung eines den Bedürfnissen entsprechenden čechischen Theaters die Summe von 300. 000 st. zu verwenden, gelangte nicht zur Vorlage an den h. Landtag. Dermalen erscheint durch die von dem Theater-Komité eingeleitete Aktion, die Erreichung des durch jenen Beschluß angestrebten Zieles angenscheinlich so weit gesichert, daß es nur mehr eines suppletorischen Einschreitens von Seite des Landes bedarf, um die beabsichtigte Schöpfung eines künstlerisch-schönen monumentalen čechischen Theaters in naher Zukunft zur vollendeten Thatsache werden zu lassen. Von dieser Erwägung geleitet und unter gleichzeitiger Berücksichtigung des Umstandes, daß nach dem Bauprogramme die sofortige Verwendung der Gesammtsumme des angesprochenen Subventionsbetrages nicht Platz greifen soll, erlaubt sich der L. -A. das obenbezeichnete Einschreiten dem h.. Landtage befürwortend mit dem Antrage vorzulegen: Der hohe Landtag wolle beschließen, es werde die erbetene Subvention in dem Gesammtbetrage von 300. 000 fl. verteilt in Beitragsquoten von 60. 000 st. pro 1876
90. 000 ",, 1877.
90. 000,,,, 1878
60. 000,, " 1879 zum Zweck des vollständigen Ausbaues des čechischen Theaters bewilligt. "
Slavný sněme, račiž se usnésti takto: Aby se umožnilo dostavení českého divadla národního, povoluje se subvence v úhrnné částce 300. 000 zl, která se rozděliti má tak, aby se
poskytlo v roku 1876 60. 000 zl. " " 1877 90. 000 " " " 1878 90. 000 " ' -
,,,, 1879 60. 000 "
In. formaler. Beziehung erlaube ich mir den Antrag zu stellen, der hohe Landtag wolle diesen Bericht der Budgetkommission zur Vorderathung und Berichterstattung zuweisen.
Oberstlandmarschall: Wünscht jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo?
(Niemand).
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou-pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
(Geschieht).
Der Antrag ist angenommen. Nächster Gegenstand ist der Landesausschußbericht, betreffend die Restaurirung der Burg Karlstein.
Sněm. sekr. Schmidt: (čte): Zpráva zemského výboru v příčině obnovení hradu Karlštejna.
Berichterstatter Dr. Alter (liest): Hoher Landtag!
Aus Anlaß des im vorigen Jahre erstatteten Berichtes betreffend die Restaurirung der Burg Karlstein hat der h. Landtag in der XVIII. Sitzung am 15. Oktober o. J. das vom Oberbaurathe Schmidt verfaßte Projekt der Restaurirung der Burg Karlstein, sowie das von demselben aufgestellte Bauprogramm zur Kenntniß genommen, und den Landesausschuß beauftragt a) mit der k. k. Regierung in Unterhandlung zu treten und die Vereinbarung in ber Richtung anzubahnen, daß der Landesfond einen ziffermäßig bestimmten Beitrag zur Restaurirung ber Burg Karlstein leistet; b) Ueber das Resultat der Verhandlungen in der nächsten Session dem h. Landtage Bericht zu erstatten und Anträge zu stellen. Diesem h. Auftrage ist ber Landesausschuß auch sofort u. zio« mittelst des an die k. k. Statthalterei gerichteten Dienstschreibens vom 26. November v. J. Z. 30. 693 nachgekommen, welches in der am 24. d. M. eingelangten Note der k. k. Statthalterei vom 20. April G. Z. 20. 118 die Erwiederung findet.
In diesem Schreiben erklärt die k. k. Statthalterei, daß die Regierung bei der Restaurirung der Burg Karlstein ausschließlich den Programm gemäß bestimmt ausgesprochenen Zweck die Burg vor dem Verfallen zu sichern, die Schäden an dem Baue und an den Kunstschätzen, die er noch birgt, zu beseitigen, und diese Herstellungen im Einklange mit dem früheren kunstgemäßen Bestande zu bewirten, vor Augen habe, daß sich also das Restaurirungsprojekt nur auf die stilgerechte Herstellung ber Dächer und Mauerwerke und im Innern dir Burg nur auf jene Räume, Welche noch jetzt ihren künstlerischen Schmuck mehr ober weniger bewahrt haben-, also hauptsächlich auf die Set. Katharinau. Kreuzkapelle und auf die Marienkirche mit den Zugängen, -endlich auf den Aufbau eines Amtshaus für die Karlsteiner Gutsverwaltung im Orte Bubnan
und auf die bauernde Sicherung des großen Thurmes beschränke, weiter gehende Herstellungen wie z. B. die ganze innere Einrichtung der restaurirten Burg bei den dermaligen finanziellen Verhältnissen des Reiches durchaus nicht in Aussicht genommen, daher auch die vom Landesausschusse projektirte Erwerbung eines die Burg in lanbschaftlicher Beziehung einrahmenden Waldgebietes in das Restaurirungsprojekt nicht einbezogen werden könne.
Die Regierung erklärt hiedurch ihre Bereits willigkeit zu der projektirten. im beschränkten Umfange durchzuführenden Restaurirung der Burg Karlstein unter den in der Statthaltereinote vom 10. Feber 1874, Z. 2799 näher bezeichneten Modalitäten im verfassungsmäßigen Wege eine Beitragsleistung aus Staatsmitteln in der ziffermäßig bestimmten, auf eine 10jährige Bauzeit Verteilten Betrage per 150000 st. und unter der Voraussetzung zu erwirken, wenn zu diesem Zwecke aus Landesmitteln ein gleich hoher fixer Betrag von 150. 000 fl. durch 10 Jahre in dem jährlichen Betrage von 15. 000 fl. gewidmet würde.
Die k. k. Statthalterei fügt die Versicherung hiezu, baß es bei Durchführung des Baues Sache der Regierung sein werde, im Einvernehmen mit der Landesvertretung Sorge dafür zu tragen, baß mit dem Baufonde der angestrebte Zweck in möglichst vollkommener Weise erreicht, daß also das Projekt genau eingehalten und alle anderen Auslagen auf Herstellungen in der Burg, die nicht im Projekte enthalten sind, grundsätzlich vermieden werben, darunter selbstverständlich die innere Ausstattung und Einrichtung des kaif. Palastes Karl IV. die schon im Vorhinein aus dem Bauprogramme ausgeschieden wurde.
Sollte jedoch irgendwie ein Zweifel obwalten, baß bas Projekt bes Oberbaurathes Schmidt (einschließlich des Aufbaues eines Wirthschastsamtshauses) mit dem Betrage von 300. 000 fl. nicht vollständig ausgeführt werben könnte, so müßte vor dem Baubeginne noch eine technische Ueberprüfung in der Richtung vorgenommen werden, um Alles zur Erhaltung der Burg nicht gerade zu Nothwendige auszuscheiden, und für das absolut Erforberliche die Zureichenheit der Baumittel sicherzustellen. Eine Solche Eventualität glaubt jedoch die k. k. Statthalterei nicht -besorgen zu müssen, weil die Kosten pr. 275. 968 fl. im Monate Mai 1873 vor Eintritt der Börsenkatastrophe, also zu einer Zeit ermittelt wurden, wo Arbeiter- und Materialien-Preise aufeiner abnormen Hohe standen, welche sie wohl in ber nächsten Zeit nicht wieder erreichen dürften.
Indem der Landesausschuß diese Mittheilung der h. Regierung einem h. Landtage hiermit zur Kenntniß bringt, beehrt er sich nochmals hervorzuheben, daß bei den in der vorjährigen Session am 15. Oktober 1874 gefaßten hohen Beschlüssen ein h. Landtag lediglich eine Beitragsleistung aus Lanvesmitteln zur Restaurirung der Burg Karlstein in's Auge gefaßt hatte; der Landesausschuß glaubt daher sich nur aus eine solche Beitragsleistung be-
schränken, und die Modalitäten der Bauausführung ganz unberührt lassen zu sollen, indem diese selbst der h. Regierung ohne eine weitere Einflußnahme der Landesvertretung zu überlasten, und letzterer nur insofern ein Einfluß zu wahren sein dürfte, als sich um die Art und Weise der wirklich erfolgten Verwendung des zum Restaurirungsbau bestimmten Beitrages handelt. Der Landesausschuß erlaubt sich demnach den Antrag zu Stellen: Ein hoher Landtag wolle beschließen:
1. Zur Ausführung des vom Oberbaurathe Schmidt verfaßten mit circa 300. 000 st. veranschlagten Projektes für die Restaurirung der Burg Karlstein, einschließlich der Festigung des Hauptthurms und Aufbaues eines WirthschaftsamtsHauses im Orte Budňan wird ein fixer Betrag von 150. 000 fl. aus Landesmitteln bewilligt und zu dem benannten Zwecke innerhalb 10 Jahren alljährig mit dem Betrage von 15. 000 fl. anfangend vorn Jahre 1876 zu Händen der Regierung flüssig gemacht, unter der Bedingung, daß der Ueberrest der Baukosten im mindestens gleichen Betrage aus Staatsmitteln bewilligt wird, und im gleichen Maße, wie der Beitrag aus Landesmitteln zur Verwendung gelangt.
2. Die Ausführung des Restaurirungsprojektes und die Regelung der auf die künftige Erhaltung der restaurirten Burg bezüglichen Verhältnisse bleiben der hohen Regierung überlassen.
Ueber den Fortschritt der Restaurirungsarbeiten und die wirklich erfolgte Verwendung der zu vorbenanntem Zwecke aus Landesmitteln flüssig gemachten Gelder ist der h. Landesvertretung alljährlich vom Landesausschusse Bericht zu erstatten und bleibt es dem h. Landtage, sowie dem Landesausschusse überlassen, sich über die Ausführung des Restaurationsprojektes und den Fortschritten desselben jederzeit die Einsicht und Ueberzeugung zu verschaffen.
3. In formaler Beziehung erlaubt sich der Landesausschuß den Antrag, daß dieser Gegenstand gleich wie im Vorjahre der vom hohen Landtage gewählten Budgetkommission zur Berathung und Berichterstattung übergeben werden möge.
Sněm. sekr. Schmidt (čte: )
Co se týče formálního jednání, dovoluje si zemský výbor činiti návrh, aby věc tato jako roku předešlého k předcházejícímu rokování a k podání zprávy přikázána byla komisi budžetní.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo?
(Niemand. )
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruce.
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
(Geschieht. ) Er ist angenommen.
Oberstlandmarschall: Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Budgetkommission betreffs Gewährung einer Personalzulage für den
pensionirten Irrenanstaltsverwalter Josef Opatrný. Berichterstatter ist Herr Abg. Dr. Raudnitz.
Sněm. sekr. Schmidt: Zpráva buďžetní komise v příčině udělení osobního přídavku pensionovanému správci blázince Josefu Opatrnému.
Ref. Dr. Raudnitz: Hoher Landtag!
Die Budgetkommission hat die Ehre über den Antrag des Landesausschusses vom 12. März. 1875, Z. 7840, betreffend die Gewährung einer Personalzulage von 200 fl. für den penstonirteu Verwalter der Irrenanstalt, Josef Opatrný, nachstehenden Bericht zu erstatten.
Dem Verwalter der Landesirrenanstalt Josef Opatrný wurde in Folge feines Augenleidens ein vierteljähriger und später noch ein zweimonatlicher Urlaub bewilligt. Da sicht dasselbe jedoch der Art verschlimmerte, daß die völlige Erblindung des linken Auges eintrat, wurde der genannte bereits 77 Jahre alte Verwalter ärztlicherseits für berufsunfähig erklärt, weshalb derselbe um Versetzung in den Ruhestand bittlich wurde.
Josef Opatrný wurde laut Subernialdekretes vorn 25. Oktober 1834, Z. 50008, zum zweiten Amtsschreiber bei der k. k. Kranken- und Irrenanstalt ernannt und hat den vorgeschriebenen Diensteid am 8. November 1834 bei der k. k. Krankenhausdirektion abgelegt. Von diesem Zeitpunkte an ist dessen Dienstzeit als eines bleibend angestellten Fondsbeamten zur Pensionsberechnung anrechenbar und da derselbe über 40 Jahre ununterbrochen diente, gebührten ihm nach §. 6 des für Landesbeamte und Diener bestehenden Pensionsnormals 100% des zuletzt bezogenen Aktivitätsgehaltes. Die Bezüge Genannten bestanden zuletzt in einem Jahresgehalte von 1600 fl., einer Quinquennal* zulage pr. 100 fl., nebst einer Naturalwohnung mit freier Beheizung und Beleuchtung.