Čtvrtek 29. dubna 1875

Stenographischer Bericht

XIV. Sitzung der vierten Session des Landtages des Königreiches Böhmen vom Jahre 1872, am 29. April 1875..

Stenografická zpráva

o XIV. sezení čtvrtého zasedání sněmu království Českého od roku 1872, dne 29. dubna 1875.

Inhalt;

Präsidial-Mittheilungen.

Landesausschußbericht über die Petition der Stadtgemeinde Kladno und mehrerer Gemeinden um Errichtung eines Bezirksgerichtes in Kladno.

Landesausschußbericht, betreffend die Theilung des Bezirksgerichtssprengels Karolinenthal.

Landesausschußbericht über die Vorkenkäferkalamität im Böhmerwalde.

Landesausschußbericht mit Eingabe des Ortsschulrathes in Blatna peto. Uiberweisung der fachlichen Ersordernisse der Bürgerschulen auf den Schulbezirk.

Landesausschußbericht übet das Einschreiten des Prager Stadtrathes um Bewilligungserwirkung, das auf Grund des Gesetzes vom 7. Oktober 1874 aufgenommene Darlehen auch zum Baue einer Brücke von Podskal gegen Smichow verwenden zu dürfen.

Bericht der Budgetkommission in Angelegenheit der Vermehrung des Konceptspersonales.

Bericht der Kommission von der Feuerlöschordnung.

Obsah:

Presidialní oznámení.

Zpráva zemského výboru o žádosti městské obce Kladenské a více obcí za zřízení okr. soudu v Kladně.

Zpráva výboru zemského v příčině rozdělení obvodu okres. soudu Karlínského.

Zpráva výboru zemského v příčině broukem borkovcem v Šumavě spůsobené záhuby.

Zpráva zemského výboru o žádosti místní školní rady Blatenské v příčině přikázání nákladu pro školy měšťanské na okres školní.

Zpráva zemského výboru o žádosti městské rady Pražské za vymožení povolení, aby na základě zákona ze dne 7. října 1874 půjčku učiněnou též k uhražení nákladu na stavbu mostu z Podskalí do Smíchova užíti směla.

Zpráva budžetní komise v příčině rozmnožení počtu úředníků konceptních.

Zpráva komise o řádu policie v příčině ohně.

Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürst Auersperg.

Anwesend: Die beschlußfähige Anzahl von Abgeordneten.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthaltereirath Ritter von Adda, der f. f. Statthaltereirath Dr. Friedl und der k. k. Oberforstrath Swoboda.

Beginn der Sitzung: 12 Uhr 15 Min. Mittags.

Předseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek Karel kníže Auersperg.

Přítomní: Počet poslanců k platnému uzavírání dostatečný.

Se strany vlády: C. k. místodržitelský rada rytíř Adda, c. k. místodržitelský rada Dr. Friedl a c. k. vrchní lesní rada Svoboda.

Počátek sezení v 12 hodin 15 minut v poledne.

Oberstlandmarschall: (läutet) Die Sizzung ist eröffnet.

Sezeni jest zahájeno.

Ich habe dem h. Landtage folgende Mitteilungen zu machen:

Die Geschäftsprotokolle der 12. Sitzung vom 24. April 1875 find durch die vorgeschriebene Zeit zur Einsicht aufgelegt gewesen.

Sněm. sekr. Schmidt: Jednací protokoly 12. sezení sl. sněmu ze dne 24. dubna 1875 byly po určený čas k nahlédnutí vyloženy.

Oberstlandmarschall: Findet Jemand zu dem Inhalte derselben etwas zu erinnern?

(Niemand meldet sich. )

Da dies nicht der Fall ist, sind dieselben agnoszirt

Sněm. sekr. Schmidt: Protokoly jsou schváleny.

Oberstlandmarschall: Der Herr Rector magnificus Professor Dr. Ritter von Hasner entschuldigt sein Ausbleiben von der heutigen Landtagssitzung durch Unwohlsein.

Sněm. sekr. Schmidt: Pan rektor magnificus omlouvá svou nepřítomnost při dnešním sezení sl. sněmu churavostí.

Oberstlandmarschall: Im Druck wurde vertheilt.

Sněm. sekr. Schmidt: V tisku byla rozdána zpráva komise pro záležitosti školní o §. 18. a 19. osnovy zákona, kterým se upravují právní poměry učitelů na veřejných školách národních.

Der Bericht der Kommission über §. 18 und 19 des Gesetzentwurfes, betreffend die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an öffentlichen Volksschulen.

Oberstlandmarschall: Einlauf von Petitionen und deren Zuweisungen

Sněm. sekr. Schmidt: Posl. dr. Grégr, pet. obecního zastupitelstva Královohradeckého za subvenci k vydržování tamní vyšší realky obecní.

Nejv. marš. zem.: Budžetní komisi.

Sněm. sekr. Schmidt: Týž, pet obce Větrušic za zrušení školného.

Týž, dto. dto. obce Klecanské.

Týž, dto. dto. obce Husince a Řeží.

Týž, dto. dto. obce Malých Klecan.

Týž, dto. dto.. obce Skvořecké.

Týž, dto. dto. obce Horní Ptice.

Týž, dto. dto. obce Ouhonické.

Týž, dto. dto. obce Strunkovické.

Nejv. marš. zem.: Školní komisi.

Sněm. sekr. Schmidt: Posl. dr. Grégr, pet, obce Lety za zrušení školného.

Týž, dto. dto. městýse Řevnice.

Týž, dto. dto. obce Zderazké.

Týž, dto. dto. města Skuče.

Týž, dto. dto. obce Peralec.

Týž, dto. dto. obce Brdo.

Týž, dto. dto. obce Krovné.

Týž, dto. dto. obce Dolské.

Týž, dto. dto. obce Borské.

Týž, dto. dto. obce Ždárecké.

Posl. dr. Grégr, pet. o zrušení školného obce Pusté Kamenice.

Týž, dto. dto. obce Otradovské.

Nejv. marš. zem.: Školní komisi.

Sněm. sekr. Schmidt: Posl. Nittinger, dr., petice obecního zastupitelstva Novostrašeckého za, změnu řádu volebního do sněmu.

Nejv. marš. zem.: Komisi pro obecní a okresní záležitosti.

Sněm. sekr. Schmidt: Týž, dto. voličů města Nového Strašecí za totéž.

Nejv. marš. zem.: Téže komisi.

Sněm. sekr. Schmidt: Týž, pet. měšťanů a obec. zastupitelstva v Novém Strašecí za zřízení české university v Praze.

Nejv. marš. zem.: Školní komisi. Sněm. sekr. Schmidt: Týž, dto. za zrušení školného.

Týž, dto. dto. osadníků obce Kněževsi.

Týž, dto. dto. obce Žalovské.

Nejv. marš. zem.: Školní komisi.

Sněm. sekr. Schmidt: Posl. dr. Nittinger, pet. osadníků v Roztoku za zrušení školného.

Týž, pet. obce Žalovské za zřízení české university.

Týž, dto. obce Roztok za totéž.

Týž, dto. obce Kněževsi za totéž.

Nejv. marš. zem.: Školní komisi.

Sněm. sekr. Schmidt: Týž, dto. obce Žalova za změnu řádu volebního do sněmu.

Týž, dto. voličů a poplatníků Žalovských za totéž.

Týž, dto. dto. v Roztokách za totéž.

Týž, dto. dto. voličů v Roztokách za totéž.

Týž, dto. dto. v Kněževsi za totéž.

Nejv. marš. zem.: Komisi pro obecní a okresní záležitosti.

Sněm. sekr. Schmidt: Posl dr. Nittinger, pet. osadníků v Kněževsi za změnu volebního řádu do sněmu

Nejv. marš. zem: Téže komisi.

Sněm. sekr. Schmidt: Posl. P. Husák, dto. obce Vestecké za totéž.

Týž, dto. voličů a poplatníků Vesteckých za totéž.

Týž, dto. obce Křinecké za totéž.

Týž, dto. voličů a poplatníků v Křinci za totéž.

Nejv. marš. zem.: Komisi pro obecní a okresní záležitosti.

Sněm. sekr. Schmidt: Posl. dr. Grégr, pet. obce Rychnovské za zrušení školného.

Týž. dto. dto. obce české Rybné za totéž.

Týž, dto. dto. obce Františky za totéž.

Týž, dto. obce Mrakotína za totéž.

Posl. dr. Grégr, pet. za zrušení školného obce Miřetína.

Týž, dto. dto. obce Košumberské.

Týž, dto. dto. obce Voldřišské.

Týž, dto. dto. obce Voldřetické.

Týž, dto. dto. obce Bělé.

Týž, dto. dto. obce Prasetína.

Týž, dto. dto. obce Stříteře.

Týž, dto. dto. obce Hluboké.

Týž, dto. dto. obce Holetinské,                

Týž, dto. dto. města Svratky.

Týž, dto, dto. obce Chlustina.

Nejv. marš. zem.: Školní komisi.

Sněm. sekr. Schmidt: Posl. dr. Grégr, pet. za zrušení školného obce Vidic a Tuchotic.

Týž, dto. dto. obce Přítočské.

Týž, dto. dto. obce Mezholeské.

Týž, dto. dto. obce Miskovické.

Týž, dto. dto. obce Tedražické.

Týž, dto. dto. obce Bubenečské.

Týž, dto. dto. města Heřmanova Městce.

Týž, dto. dto. obce Dnespek.

Nejv. marš. zem.: Školní komisi.

Sněm. sekr. Schmidt: Týž, pet. za změnu řádu volebního do sněmu obce Horních Ptic

Týž, dto, dto. obce Klecan.

Nejv. marš. zem.: Komisi pro obecní a okresní záležitosti.

Sněm. sekr. Schmidt: Posl. dr. Grégr, pet. za změnu řádu volebního do sněmu obce Větrušické.

Týž, dto. dto. dto. Malých Klecan.

Týž, dto. dto. dto. Ouhonické.

Týž, dto. dto. dto. Skvořecké.

Týž, dto. dto. dto. Husinec a Reží.

Týž, dto. dto. voličů a poplatníků Ouhonických.

Týž, dto. dto. dto Malo-Klecanských.

Týž, dto. dto. dto. Větrušických.

Týž, dto. dto. dto. v Klecanech.

Nejv. marš. zem.: Komisi pro okresní a obecní záležitosti.

Oberstlandmarschall: Die Hrn. Mitglieder der Petitionskommission werden zu einer Sitzung gleich nach Schluß der heutigen Landtagssitzung eingeladen.

Sněm. sekr. Schmidt: Pani členové petiční komise zvou se k sezení hned po ukončení dnešního sezení sl. sněmu.

Oberstlandmarschall: Die Mitglieder der Kommission für Vorschußkassen werden auf morgen um 9 Uhr Früh zu einer Sitzung geladen.

Sněm. sekr. Schmidt: Pani členové komise pro záložny zvou se ku schůzi, která zejtra dne 30. dubna o 9. hodině dopolední odbývati se bude.

Oberstlandmarschall: Es ist ein Bericht der Budgetkommission in Angelegenheit der Vergrö3ßerung des Konceptsbeamtenstatus, der Erhöhung der Quinquennalzulagen der Hilfsämterbeamten und Regelung der ©ehalte der Diener von Seite der betreffenden Kommission Schon länger vorgelegt und längere Zeit schon im Druck vertheilt.

Der Umstand, daß der Hr. Berichterstatt. Dr. Klier in dringenden und unaufschieblichen Angelegenheiten einen Urlaub von zwei Tagen angesucht hat und ihm denselben ertheilen mußte, bringt es mit sich, daß ich das hohe Haus ersuche, zu gestatten, daß dieser Bericht noch in die heutige Tagesordnung miteinbezogen werde.

Sněm. sekr. Schmidt: Nejvyšší p. maršálek zemský oznamuje, že pan zpravodaj budžetní komise v příčině rozmnožení počtu úředníků konceptních a zvýšení přídavků pětiletých úředníků pomocných úřadů žádal za dvoudenní dovolenou a z té příčiny nejvyšší pan maršálek zamýšlí položiti na denní pořádek dnešní tuto zprávu.

Oberstlandmarschall: Wenn nichts erinnert wird, nehme ich an, daß Das hohe Haus diesem Wunsche zustimmt.

Der erste Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist der Landesausschußbericht über die Petition der Stadtgemeinde Kladno und mehrerer Gemeinden um Errichtung eines Bezirksgerichtes in Kladno.

Berichterstatter ist Hr. Landesausschußbeisitzer Dr. Schmeykal. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Snem. sekr. Schmidt: Zprava zemského výboru o žádosti městské obce Kladenské a více obcí za zřízení okresního soudu v Kladně.

Ref. Dr. Schmeykal: Der dem hohen Landtage vorliegende Bericht behandelt die Ausscheidung mehrerer Gemeinden ans dem Bezirke Unhoscht und ihre Zusammenfassung in einen neuen Bezirk mir dem Sitze in Kladno. Der Wunsch nach dieser Neugestaltung eines Bezirkes entsprang dem dringenden Bedürfnisse der Instizpflege von dem Standpunkte aus, daß die Stadt Kladno und deren Umgebung in rascher Folge eine bedeutende Vermehrung der Population erfahren hat, und daß diese Population noch fortwährend in rascher Progression wächst, so daß die Rechtsgeschäfte sich dort fort und fort mehren und es ein dringendes Bedürfniß wird, die Rechtspflege dem rechtsuchenden Kreise der Bevölkerung näher zu bringen. Die bezüglichen Erhebungen haben wirklich konstatirt, daß dieses Bedürfniß ein vollständig berechtigtes und dringendes ist und es hat in dieser Beziehung auch der Landesausschuß keinen Anstand genommen, dem hohen Landtage das Gutachten zu erstatten, daß in der That sich für die Bildung eines neuen Bezirksgerichtssprengels mit dem Sitze in Kladno auszusprechen sei. Allein es handelt sich hier auch noch um eine andere Frage, nämlich um die Frage, ob dieser neue Gerichts Sprengel zugleich auch ein Bezirksvertretungsgebiet zu bilden hat. In dieser Beziehung nun mußte der Landesausschuß die Interessen und diesfälligen Wünsche des Bezirkes Unhoscht berücksichtigen, welche durch die Ausscheidung von Kladno und den zum neuen Bezirke beizuziehenden Gemeinden in finanzieller Beziehung allerdings tief berührt werden, denn es bleibt ihm die Last der Straßenerhaltung und es entgehen ihm auf ber anderen Seite wieder namhafte Stenerkräfte, so baß die finanziellen Verhältnisse des Bezirkes Unhoscht, wenn Kladno mit den anderen Gemeinden ausgeschieden würde, gewiß in eine starke Mitleidenschaft gezogen würden. Nun glaubt der Landesausschuß die Interessen einmal der Justizpflege und andererseits die der korrekten und gesicherten autonomen Verwaltung des Bezirkes Unhoscht dadurch auszugleichen, daß der Bezirksgerichtssprengel Kladno wohlgebildet, dadurch aber das Bezirksvertretungsgebiet Unhoscht nicht weiter geändert würde, so daß dasselbe intakt bleibt und nur zwei Tbeile, den einen mit dem Sitze in Unhoscht, den andern mit dem Sitze in Kladno enthält. In dieser Richtung lauft der Bericht des Landesausschußes und wird in formeller Beziehung der Antrag gestellt, denselben der Gemeinde- und Bezirkskommission zuzuweisen.

Sněm. sekr. Schmidt: Pan zpravodaj činí návrh, aby záležitost právě přednesená byla odevzdána komisi pro obecní a okresní záležitosti.

Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť vyzdvihnou ruku.

Diejenigen, welche für den Antrag stimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht). Angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht, betreffend die Theilung des Bezirkegerichtssprengels Karolinenthal. Berichterstatter ist derselbe.

Sněm. sekr. Schmidt: Zpráva zemského výboru- v příčině rozdělení obvodu okresního soudu Karlínského.

Ref. Dr. Schmeykal: Der vorliegende Bericht des Landesausschußes hat zum Gegenstande die Ausscheidung mehrerer Gemeinden aus dem bisherigen Bezirke Karolinenthal und Bildung eines neuen Bezirksgerichtes mit dem Sitze in der Weinderggemeinde. Der Wunsch nach dieser Neugestaltung ist nicht ans der Mitte der Bezirksbevölkerung hervorgegangen, sondern wurde laut von Seite der Justizorgane, welche konstatiren mußten, daß die Anhäufung der Rechtsgeschäfte beim Bezirksgerichte Karolinenthal einen solgen Umfang genommen hat, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen eben nicht mehr weiter Amt zu handeln ist, und eine einheitliche und einer gerechten und korrekten Rechtspflege entsprechende Leitung des Amtes bei dem steten Anwachsen der Geschäfte nicht mehr thunlich erscheint.

Es wurde daher von Seiten des Obergerichtes und des Justizministeriums die Frage der Neubildung eines Bezirksgerichtes angeregt und wurde die Frage ventilirt, in welcher Weise dem Uibelstande abzuhelfen Sei. Man hat zunächst die Bildung eines zweiten Bezirksgerichtes in Karolinenthal oder aber die Bildung eines neuen Bezirkes jedoch mit dem Sitze des Gerichtes in Karolinenthal in Erwagung gezogen

Gegen diese beiden Modalitäten Sprechen aber die Organisationsbestimmungen der Bezirksgerichte und es Scheint kein anderer Ausweg übrig zu bleiben, als einen neuen Bezirk zu bilden, in dessen Umfange das neue Bezirksgericht feinen Sitz haben soll.

Di? Erhebungen haben nun dargethan, daß der zweckmäßigste Vorgang der ist, die südlich von der Staatseisenbahn liegenden Gemeinden des Karolinenthaler Bezirkes zu einem neuen Bezirke zusammenzufassen und das Bezirksgericht in die Weinberggemeinde zu verlegen, der Art, daß von den Nachbarbezirken keine Gemeinden zu dem neuen Bezirke zugezogen werden, sondern daß der Karolinenthaler Bezirk nur geschieden werde in einen nördlichen und einen Südlichen Theil und daß der Südliche Theil einen neuen Bezirk mit dem Sitze des Gerichtes in der Weinderggemeinde bilde, darauf läuft nun der An* trag des Landesausschußes hin und zerfällt, nämlich er enthält einmal das Gutachten, welches der Regierung gegenüber über die Neubildung des Bezirkes zu erstatten ist und zweitens das Gesetz, welches nöthig ist, um den neuen Bezirksvertretungssprengel zu reguliren. In formeller Beziehung wird die Zuweisung an die Gemeinde-- und Bezirkskommission beantragt.

Sněm. sekr. Schmidt: Činí se návrh, aby zpráva výboru zemského v příčině rozdělení

obvodu okresního soudu Karlínského přikázána byla komisi pro obecní a okresní záležitosti.

Oberstlandmarschall. Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo?

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruce.

(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der LandeSanSschußbericht über die Borkenkäferkalamität im Böhmer* walde. Berichterstatter ist Herr Landesausschußbeisitzer Theumer.

Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Sněm. sekr. Schmidt: Zpráva zemského výboru v příčině broukem borkovcem v Šumavě způsobené záhuby.

Berichterstatter Theumer (liest): Hoher Landtag !

Bereits in der 16. Sitzung der II. Jahressession vom Jahre 1872 hatte der Landesausschuß die Ehre, Einem hohen Landtage Bericht zu erstatten über die vom Borkenkäfer in Folge der Elementar* ereignisse der Jahre 1868 und 1870 in den Wäldern des Böhmerwaldgebirges verursachten Verheerungen und hat der Landesausschuß behufs Bewältigung dieser Kalamität eine Reihe von Anträgen gestellt, welche der hohe Landtag, nachdem dieselben von einer zu deren Berathung eingesetzten Landtagskommission geprüft und befürwortet worden waren, in gerechter Würdigung des wahren Landesinteresses zum Beschluße erhoben hat.

Es wurden vom Reiche, wie vom Lande erhebliche Opfer in Form von Vorschüssen und Subventionen gebracht, um jenen Waldbesitzern, denen es unmöglich war, die Kosten für die namhaften Abtriebe und kostspieligen Vertilgungsmaßregeln im Vorhinein aufzubringen, hilfreich unter die Arme zu greifen und so rechtzeitig mit der energischen Bekämpfung der Kalamität beginnen zu können; nicht minder aber auch um durch Neuanlage und Verbesserung der Kommunikationsmittel eine Verwerthung der gewonnenen Holzmassen und hiedurch eine Ermäßigung des die Waldbesitzer treffenden Schadens herbeizuführen.

So reich aber auch die von den hohen Vertretungskorpernbewilligten Mittel waren, so sehr auch mit dem Aufgebot aller Gräfte das Möglichste geleistet wurde, der Kalamität gänzlich Herr zu werden, muß man doch offen bekennen, daß dies bis heute noch nicht gelungen und daß noch Weitere Anstrengungen zu machen sein werben, will man dies Ziel endlich erreichen und nicht jene Summen von Reichs-, Landes- und Privatgeldern, die bereits dafür aufgewendet worden find, ebenso wie die noch verbliebenen Wälder selbst, unwiderbringlich verloren geben.

Der Landesausschuß erachtet es für feine Pflicht, Einem hohen Landtage über den dermaligen

Stand der Kalamität und der ergriffenen Maßregeln Bericht zu erstatten, soweit ihm derselbe aus den Verhandlungen der in Prag tagenden Centralkommission und den ihm von der hohen k. k. Statthalterei zur Verfügung gestellten Akten bekannt ist.

Die zur Zeit der Abfassung des vorerwähnten, am 15. Dezember 1873 dem hohen Landtage erstatteten Berichtes konstatirte Ziffer der im Jahre 1873 vom Borkenkäfer verheerten Waldfläche per 3550 Joch hat insoferne eine Erhöhung erfahren, als bis Ende März 1874 auf einer Area von 4816 Joch vom Borkenkäfer befallenen Waldes ein Holzquantum von 486000 Klafter aufgearbeitet wurde.

Vo. n dieser Zeit an bis zum Schluge der Arbeitsperiode des Jahres 1874 wurde weiter eine Area von 4613 Joch abgetrieben und das darauf erzeugte Holz per 484650 Klafter soweit aufgearbeitet, als es der vorhegende "Zweck erheischt, d. h. entrindet und die Rinde verbrannt. Von dieser im Jahre 1874 verheerten Fläche entfallen auf die Bezirkshauptmanuschaften Kruman 944, Prachatitz 1454, Schüttenhofen 1948 und Klattan 267 Joch. Die in den beiden Jahren 1873 - 74 verheerten und aufgearbeiteten Fraßstächen erstrecken sich daher auf eine Area von 9429 Joch mit einem Holzquantum von 970650 Klafter.

Die getroffenen Maßregeln haben nach dem vom k. k. Forstrathe dem Centralkomite erstatteten Berichte im Jahre 1873 einen Aufwand von beiläusig 1/2 Million und im Jahre 1874 von 518880 fl. erfordert und wurden im letzteren Jahre hierzu 9850 Arbeiter verwendet.

Die Beschaffung der Arbeiter geschah theils einheimisch, theils wurden selbe über Antrag des Centralkomités durch Vermittlung der k. k. Statthaltereien und Landesregierungen in mehreren Ländern der Monarchie aufgefordert, sich um Arbeit zu melden und sobald letzteres geschah, von den Forstbezirkskommissären angeworben.

Sprechen die genannten Ziffern der Ausgaben an und für sich schon für die Höhe der Gestehungskosten und die Kostspieligkeit der Vertilgungsmaßregeln, so ist dies sowohl, als auch die gänzliche Unmöglichkeit für viele der Waldbesitzer, dieselben aus eigenen Mitteln zu beschaffen, klar ersichtlich, wenn man Einblick nimmt in Die Kosten einzelner Gemeinden und Privatwaldbesitzer und erlaubt sich der Landesausschuß auf ein ihm zur Verfügung stehendes detaillirtes Kostenverzeichniß der Stadtgemeinde Bergreichenstein hinzuweisen, wornach die Aufarbeitung und der Transport des Holzes, Vertilgung des Borkenkäfers, ethohte Auflichtskosten, Herstellung der Wege für die Abfuhr, Waldbaulichkeiten für Unterkunft der fremden Arbeiter, der Köhlereibetrieb und endlich die Aufforstung im Jahre 1874 allein einen Aufwand von 106000 fl. in Anspruch nahmen.

Diese Ziffern lasten es auch erklärlich erscheinen, daß sowohl der für diesen Zweck im Jahre 1874

ans Reichsmitteln eröffnete Kredit, ebenso wie der vom hohen Landtage zu Vorschußvertheilungen auf die Holzgestehungskosten bewilligte Betrag von 30000 st. ö. W. zum größten Theile bereits erschöpft find und daß es daher Aufgabe der mit der Berathung der Maßregeln zur Bewältigung der Kalamität und mit deren Durchführung betrauten Organe war, die Frage einer Eiwägung zu unterziehen, ob auf dem bisher betretenen Wege fortgefahren werden solle und woher die Mittel hiefür zu erlangen wären und dies um so mehr, als man sich nach dem, dem Centralkomité in der Sitzung am 31 August v. J. erstatteten Berichte des k. k. Forstrathes nicht verhehlen konnte, daß ungeachtet der aufgewendeten Mühen und Kosten in dem genannten Jahre die Verheerungen des Borkenkäfers fast eben so groß feien, wie das Jahr zuvor.

Wiewohl im Jahre 1874 mit dem Aufgebot aller Kräfte Bedeutendes geleistet wurde, konstatirt der genannte Bericht, daß das Ende der Kalamität noch nicht erreicht fei, ja daß nicht nur die Wälder der genannten politischen Bezirke verheert werden, sondern, daß der Borkenkäfer auch gegen Osten, Süden und Nordosten weiter vorschreitet, so daß immer schon in den Bezirken Kaplitz, Budweis, Wittingau und Sirakonitz Anordnungen betreffs dessen Vertilgung getroffen werden mußten.

Wiewohl auch das Vorkommen nützlicher, dem Borkenkäfer feindlicher Insekten betont wurde, sprachen sich bei der über diesen Punkt eröffneten Debatte alle Redner dafür aus, daß das bisher bei der Bekämpfung dieser Kalamität beobachtete Verfahren auch fernerhin beibehalten werde.

So traurig aber auch dieser Bericht über die im Jahre 1874 stattgefundenen Berheerungen lauten mag, so glaubt der Landesausschuß dennoch, daß die Ansicht des Centralkomités die richtige sei, denn jetzt erst, nachdem im Jahre 1874 die als notwendig erkannten Maßregeln entsprechend durchgeführt worden sind, kann eine Abnahme des Käfers erwartet werden.

-Da das Centralkomité sich für Fortsetzung des bisherigen Verfahrens ausgesprochen hatte, wurde auch der weitere Beschluß gefaßt, den Bedarf an Vorschüssen nicht nur für die Vertilgungsmaßregeln, sondern auch gleichzeitig für die vorzunehmenden Aufforstungen für das Jahr 1875 festzustellen, und ebenso der Antrag einstimmig angenommen, daß das Centralkomité die Notwendigkeit einer neuerlichen Reichshilfe im Prinzipe konstatire und daß, wenn die Berichte der k. k. Bezirkshauptleute eingelangt sein werden, auf Grund derselben ein Antrag auf Gewährung eines neuen Vorschußbetrages gestellt werde.

In Folge dessen erging an die einzelnen Bezirksforstkommistionen die Weisung, ihren Bedarf an Vorschüssen für Holzgestehung und Aufforstungen bekannt zu geben und wurde dieser Bedarf für die Aufforstungen mit 20. 350 fl. und für Holzge-

stehung mit 158. 500 fl., daher- in Summe mit 178. 850 fl. ö. W. angegeben.

Auf Grund dieser. Daten und der von den k. k. Bezirkshauptmannschaften eingelangten Berichte hat die k. k. Statthalterei bereits unterm 16. November v. J. an Se. Excellenz den Herrn Ackerbauminister die motivirte Bitte gerichtet, den genannten Betrag vorschußweise aus Staatsmitteln decken und die Anstellung mehrerer eigener Forstorgane auf Staatskosten bewilligen zu wollen.

Hierauf wurde vom h. k k. Ackerbauministerium mit dem Erlasse vom 5. Dezember 1874 3. 14620 die Gewährung einer neuerlichen Staatssubvention abgelehnt, hingegen die Bestellung zweier eigener Forstorgane zur Leitung der Aufforstungen im Prinzipe genehmigt.

Die k. k. Statthalterei hat in Folge dessen mit Note vom 29. Dezember 1874 Z. 68742 dem Landesausschuße diese abschlägige Erledigung ihres Ansuchens, sowie die Ansicht Sr. Excellenz des Herrn Ackerbauministers mitgetheilt, daß der voraussichtlich im Frühjahre stattfindende Zusammentritt des h. Landtages die angemessene Gelegenheit bieten dürfte, um für die Beschaffung der etwa noch nothigen Unterstützungen oder Vorschüsse n. zw. aus Landesmitteln zu sorgen, weshalb der Landesausschuß von der f. k. Statthalterei ersucht wurde, die Vorschußertheilung aus Landesmitteln in Erwägung zu ziehen und die bezügliche Entschließung mitzutheilen.

Angesichts der Thatsache, daß der h. Landtag bereits namhafte Summen diesem Zwecke gewidmet hat, sowie daß mittlerweile auch das Centralkomité in feiner am 12. Jänner l. J. abgehaltenen Sizzung beschlossen hatte, im Wege der k. k. Statthalterei neuerdings beim h. k. k. Ackerbauministerium um die Gewährung eines Vorschußes von mindestens 100. 000 fl. aus Reichsmitteln anzusuchen, hat der Landesausschuß am 15. Jänner l. J beschlossen, der k. k. Statthalteri zu eröffnen, daß er nicht in der Lage fei, beim h. Landtage die Bewilligung der für Behebung der Borkenkäferkalamität im Jahre 1875 nothigen Geldmittel in der Summe von 178. 850

. zu beantragen, daß er jedoch sich bereit erkläre, jenen Betrag per 30. 000 fl., den der b. Landtag in der 16. Sitzung der II. Jahressession vom Jahre 1872 für derartige Vorschußzwecke bewilligt hat, und wovon ein Teilbetrag von 10. 000 fl. bereits rückgezahlt war und weitere 20 000 fl. am 31. März l. J. rückbezahlt werden sollten, neuerdings zu Vorschüssen an Gemeinden und Korporationen zu verwenden, resp. hierzu die Genehmigung des h. Landtages einzuholen, unter der Voraussetzung, daß zur Bedeckung des restlichen Bedarfes für die genaunten Zwecke ein entsprechender Betrag aus Staatsmitteln gewährt werde.

Der Landesausschuß erachtete diese seine Autwort vollkommen begründet durch den Beschluß des h. Landtages vom 13. Jänner 1874,. wornach die h. Regierung ersucht wurde, aus Reichsmitteln

nicht nur den Betrag von 100. 000 fl. zu Vorschüssen auf die Holzgestehnngskosten zu verwenden, sondern auch die Waldbesitzer durch Gewährung von Vorschüssen für Zwecke der Holzverthung und Aufforstung zu unterstützen, woraus ebenso wie aus dem f. z. Berichte der Kommission klar hervorgeht, daß der h. Landtag diese Kalamität als eine solche behandelt wissen wollte, zu deren Behebung Reich und Land beizutragen haben.

Der Landesausschuß glaubt hier die bisherige Verwendung des im vorigen Jahre vom h. Landtage für diese Zwecke bewilligten Betrages per 30. 000 fl. näher auseinandersetzen zu sollen, ehe er über die weiteren Verhandlungen bezüglich neuerlicher Vorfchußertheilung berichtet.

Von den mit Beschluß des hohen Landtages vom 13. Jänner 1874 bewilligten Betrage wurde dem Vermögenskuratorium der Stadtgemeinde Bergreichenstein über dessen Bitte mit Beschluß des Landesausschußes vom 20. Feber 1874 ein Betrag von 10. 000 st. ö. 933. als unverzinslicher, nach sechs Monaten rückzahlbarer Vorschuß flüssig gemacht, ebenso wurde der k. k. Statthalterei über deren Ersuchen de dato 8. März ein Vorschußbetrag von 1000 fl ö. SB. zu Handen der Außergestelder Korporationswalddesitzer zugewendet. Diese beiden Beträge von zusammen 11. 000 fl. wurden von der k. k. Statthalterei nach erfolgter Flüssigmachung der Reichssubvention pr. 100. 000 fl. dem Landesfonde am 23. Mai und 3. Juni v. J. wieder refundirt.

Mit dem Gesunde vom 11. August v. J. hat das Bergreichensteiner Vermögens-Kuratorium neuerdings die Bitte um Gewährung eines VorSchußeS im Betrage von 20. 000 fl. gestellt und sich gleichzeitig erboten, diesen Vorschuß Ende März 1875 rückzuzahlen, welchem Ansuchen vom Landesausschuße mit Beschluß vom 13. August v. J. Folge gegeben wurde.

Mit einer neuerlichen Eingabe vom 10. März 1875 stellte das genannte Vermögens-Kuratorium die weitere Bitte den am 31. März fälligen Rückzahlungstermin dahin abzuändern, daß die Rückzahlung in 4 gleichen Raten am 5. Juli und 5. Oktober 1875, dann am 5. Jänner und 5. April 1876 Stattzufinden hätte

Der Landesausschuß hat diesem Ansuchen Folge gegeben in Berücksichtigung dessen, daß die Stadtgemeinde Bergreichenstein am schwersten von der Kalamität beimgesucht wurde, aus welchem Grunde selbe auch in dem vorerwähnten Bedarfe für das Jahr 1875 per 178. 850 fl. mit einer Vorschußsumme von 54. 000 fl. eingestellt ist, welche sich in Folge dieser Fristerstreckung nm 20. 000 fl. verringert.

Ans dieser Darlegung geruhe ein hoher Landtag zu entnehmen, daß von dem für das Jahr 1874 bewilligten Betrage dermalen nur 20000 st. aushaften, während 10000 st, bereits refundirt und daher wieder verfügbar sind.

Unterm 28. März l. J. theilte nun die k. k. Statthalterei in Erledigung der hierseitigen. Note vom 22. Jänner mit, daß für die genannten Zwecke ein weiterer Staatsvorschuß im Betrage von 50000 fl. bewilliget wurde und knüpft hieran das Ersuchen, der Landesausschuß möge beim h. Landtage die Bewilligung eines gleichen Betrages von 50000 st. beantragen, womit unter Hinzurechnung der noch beim Landesfonde disponiblen 10000 fl., ferner eines gleichen Restes pr. 10000 fl. ans der vorjährigen Staatsdotation, endlich der neubewilligten Subvention aus Reichsmittetn. pr. 50000 fl. das Auslangen gefunden werden würde.

Bei dieser Sachlage, wo die bisher diesem Zwecke gewidmeten Mittel für die im Jahre 1875 eventuell, d. h. im Falle eines abermaligen vehementen Auftretens des Borkenkäfers zu ergreifenden Maßregeln nicht ausreichen und in Erwäg ng, daß der hohe Landtag in feiner Sitzung vom 13. Jänner v. J. die Gefahr, welche durch diese Kalamität dem ganzen Lande erwächst, die Dringlichkeit, dieselbe mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen und daher auch die Nothwendigkeit der Gewährung von Vorschüssen für die genannten Zwecke anerkannt hat; in Erwägung, daß das Centralkomité in feinen am 31. August vorigen und am 12. Jänner heurigen Jahres abgehaltenen Sitzungen nach gründlicher Berathung dieser Frage sich einstimmig dahin ausgebrochen hat, daß der eingeschlagene Weg als der einzig zum Ziele führende, auch weiter beizubehalten sei; in Erwägung, daß eine Abnahme des Borkenkäfers in Folge der erst im Vorjahre getroffenen energischen Maßregeln, welche heuer fortgesetzt werben sollen, wohl nur successive, daher möglicherweise erst im nächsten und vielleicht auch erst in dem darauf folgenden Jahre zu erwarten steht; in Erwägung, daß die Gefahr der Weiterverbreitung des Borkenkäfers in angrenzende, bisher verschonte Bezirke, wie die Erfahrung lehrt, fortwährend besteht; endlich in Erwägung, daß, wenn eine genügende Bedeckung, des voraussichtlichen Bedarfes nicht vorhanden ist, hiedurch der Erfolg der bisher aufgewendeten Summen möglicherweise ganz in Frage gestellt würde, glaubte der Landesausschuß die Verantwortung für eine durch die Unzulänglichkeit der Mittel herbeigeführte mögliche Weiterverbreitung der Kalamität nicht übernehmen zu können und beschloß daher beim hohen Landtage die Bewilligung der noch fehlenden Summe zu beantragen.

Der ursprünglich präliminirte Bedarf bezifferte sich auf 178850 fl. ö. W., wovon 128850 fl. für Gemeindekorporationen und Waldungen des Kleingrundbesitzes, hingegen 50000 fl. als Vorschuß für eine Domaine beantragt waren. Aus dem in der Note der k. k. Statthalterei vom 28. März l. J. gestellten Ersuchen geht jedoch hervor, daß man mit einem geringeren Betrage das Auslangen zu finden hofft, indem daselbst zu den aus der Staatsdota-

tion disponiblen 60000 fl. ein gleicher Betrag aus Landesmitteln verlangt wird.

Der Landesausschuß ist jedoch der Ansicht, daß dadurch, daß sich das Vorschußbedürfniß der Stadtgemeinde Bergreichenstein. durch die Verlängerung des Rückzahlungstermines für den Vorschuß von 20000 fl. in diesem Jahre wesentlich verringert, der Betrag von 50000 fl für den genannten Zweck vollständig ausreicht, welcher zu bedecken wäre einmal durch die noch vorhandenen, respektive bereits refundirten 10000 fl. und durch weitere, diesem Zwecke aus Landesmitteln zu widwende 40000 fl.

Unter Hinweis auf den in vorstehendem Berichte dargelegten Sachverhalt eilaubt sich daher der Landesausschuß den Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag geruhe zu beschließen:

1.   Der Landesausschuß wird ermächtigt, zur Ertheilung von unverzinslichen Vorschüssen an solche Gemeinden, Korporationen und Kleingrundbesttzer in den von der Borkenkäferkalamität heimgefachten Böhmerwaldsbezirken, welche die Kosten für Holzgestehung und Aufforstung nicht aufzubringen vermögen, jenen Betrag von 10000 fl., welcher aus der für das Jahr 1874 zu gleichem Zwecke vom h. Landtage bewilligten Dotation pr. 30000 fl. erübrigt, respektive aus der betreffenden Staatssubvention dem Landesfonde wieder refundirt wurde, neuerdings zu verwenden.

2.    Ingleichen wird der Landesausschuß ermächtigt, zu den genannten Zwecken den weiteren Betrag von 40000 st. nach Maßgabe des Bedarfes zu verausgaben.

3.   Die Gewährung dieser Vorschüsse, ebenso wie die Modalitäten derselben und deren Rückzahlung wird dem Ermessen des Landesausschußes von Fall zu Fall überlassen.

Der Landesausschuß erlaubt sich bezüglich der formalen Behandlung dieses Gegenstandes den Antrag zu stellen:

Der h. Landtag geruhe diesen Bericht der Budgetkommission zur Vorberathung zuzuweisen.

Sněm. sekr. Schmidt: Co se týče formálního jednání, navrhuje p, zpravodaj, aby zpráva zemského výboru v příčině broukem borkovcem způsobených záhubných škod byla přikázána budžetní komisi.

Nejv. marš. zemský: Žádá někdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. ) Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruce. (Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht mit Eingabe des Ortsschulrathes in Blatna peto. Uiberweisung der fachlichen Erfordernisse der Bürgerschulen auf den Schulbezirk.

Berichterstatter ist der Landesausschußbeisitzer Dr. Volkelt. ich bitte ihn, den Bericht vorzutragen.

Sněm. sekr. Schmidt: Zpráva zemského výboru o žádosti místní školní rady Blatenské v příčině přikázání nákladu pro školy měšťanské na okres školní.

Dr. Volkelt (liest): Hoher Landtag!

Zu Folge des vom h. Landtage in der Sitzung vom 14. Oktober 1874 gefaßten Beschlußes wurde dem L. -A. die Petition der Brannauer Stadtgemeinde, worin die derselben als Schulgemeinde auferlegte Verpflichtung zur Bestreitung des mit dem Bestande der dortigen Bürgerschule verbundenen fachlichen Aufwandes als eine unbillige Anforderung bezeichnet und um entsprechende Abhilfe gebeten wird, mit der Aufforderung übergeben, die darin geltend gemachten Gesichtspunkte für die legislativen Aenderungen derjenigen Bestimmungen, aus welchen die Verpflichtung zur Bestreitung der fachlichen Bedürfnisse der Bürgerschulen abgeleitet wird, in Erwägung zu ziehen und darüber in der nächsten Session Bericht zu erstatten.

Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß nach §. 2 des Reichsvolksschulgefeßes vom 14. Mai 1869, dann nach §. 5 und 6 des Gesetzes vom 9. Februar 1870 die Bürgerschulen in die öffentlichen (nothwendigen) Volksschulen einzureihen sind, sonach gemäß der in den §§. 1, 2 und 4 Des Schulkonkurrenz-Gesetzes vom 24. Februar 1873 die Schulgemeinde auch bei Bürgerschulen zur Bestreitung des Sachlichen Aufwandes verpflichtet ist.

Wenn daher auch in Hinblick auf die bestehende Gesetzgebung die in diesem Sinne verflossenen administrativen Entscheidungen der Schulbehörden als korrekt bezeichnet werden müssen, so läßt sich doch andererseits nicht in Abrede stellen, daß die diesfälligen Beschwerden der Gemeinden unter den geanderten Verhältnissen insbesondere dort eine Berechtigung besitzen, wo Bürgerschulen ohne Befragen der Gemeinde errichtet und nun theilweise auf deren Kosten weiter erhalten werden sollen.

Die durch die Eingangs erwähnte Petition in Anregung gebrachte Frage verdient sonach eine eingehende Prüfung und wäre nach Anficht des L. -A. nicht blos auf die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Bestreitung des fachlichen Aufwandes für Bürgerschulen einzuschränken. sondern auch auf die Bestimmungen bezüglich der Errichtung dieser Kategorie von Volksschulen und des hiebet einzuhaltenden Verfahrens auszudehnen. Um in die nähere Erörterung der in dieser Richtung zum Zwecke führenden Maßnahmen eingehen zu können, hielt es der L. -A. für nothwendig und wünschenswerth, die Wohlmeinung des k. k. Landesschulrathes einzuholen. In dieser Absicht wurde der k. k. Landesschulrath mit Note vom 3. Dezember 1874, 3. 29608, ersucht, auf Grund der bei Kreirung der in Böhmen bestehenden Bürgerschulen gemachten Erfahrung und nach allenfälliger Anhörung der k. k. Bezirksschulräthe dem L. -A. ehestens bekannt zu geben, ob sich

an anderen Orten ähnliche Anstände wie in Braunau, ergeben haben und hiernach eine gesetzliche Regelung der diesfälligen Konkurrenzverhältnisse nothwendig oder wünschenswerth erscheine.

Gleichzeitig wurde die genannte Landes-Schulbehörde um Mittheilung der bei Errichtung der Bürgerschule in Braunau gepflogenen Vorverhandlungen angegangen und das Ersuchen um zu beschleunigende Erledigung mit dem Hinweise auf den in der ersten Hälfte des Jahres 1875 gewärtigten Zusammentritt des h. Landtages begründet.

Am 12. März 1875 ist dem Landesausschuße ein Einschreiten der Stadtgemeinde Kolin, den gleichen Gegenstand betreffend, überreicht worden, welches dem L. -A. Gelegenheit bot, mit Note vom 13. März 1875, 3. 7575, Sein früheres Ersuchschreiben beim k. k. Landesschulrathe in Erinnerung zu bringen.

Der k. k. Landesschulrathscheint jedoch bis jetzt nicht in der Lage zu sein, über den angeregten Gegenstand die zu dessen gründlicher Beurtheilung gewünschten Auskünfte zu ertheilen, da die beiden bezogenen Noten des L. -A. bis zum heutigen Tage unbeantwortet geblieben find.

Der L. -A. glaubt gerechtfertigt zu fein, wenn er bei legislativen und organisatorischen Schulfragen ein einvernehmliches Vorgehen mit der k. k. Landesschulbehörde anstrebend auch in dem vorliegenden Falle auf die jederzeit geschätzte Mitwirkung des k. k. Landesschulrathes nicht verzichten will und deshalb unter Berufung auf die vorstehenden Mittheilungen die Bitte steift, h. Landtag wolle genehmigen, daß der Bericht über die Konkurrenzleistung zu Bürgerschulen erst in der nächsten Session eingebracht werbe.


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