sanitätsrath, die Bezirksärzte und die Gemeindeärzte. " Jedoch wie und in welcher Weise die Bezirksärzte sich zu gliedern haben, ist eine Frage, die gelöst werden soll.
Es ist nicht gesagt, wie viele l. f. Bezirksärzte ausgestellt werden sollen und in welcher Zahl Sie genügen werden; um die Sanitätspolizeilichen Pflichten zu üben oder wenigstens deren Ausübung zu überwachen. 27 Bezirksärzte ist offenbar für ein Land wie Böhmen zur Ueberwachung des Sanitätspolizeidienstes in den Gemeinden sehr klein und gering.
Es haben sich nicht allein sehr viele Bezirksvertretungen, sondern auch die ärztlichen Vereine des Landes dahin ausgesprochen, daß die Vermehrung der Staatlichen Organe zur Versehung des Sanitätspolizeidienstes wünschenswerth ist; auch der Verein der deutschen Aerzte hat gesagt, daß unter den l. f. Bezirksärzten noch Distriktsärzte angestellt werden sollen, welche der Regierung unterstehen und den Sanitätsdienst in den Gemeinden zu überwachen hätten.
Dieser Anschauung hat sich die Kommission angeschlossen, obgleich sie es nicht für nothwendig gehalten hat, der h. Regierung gewisse Winke geben zu sollen, wie und auf welche Weise noch von oben nach unten der Sanitätsdienst geregelt werden Soll. Sie war der Ansicht, daß es wünschenswerth wäre, daß das Institut der Distriktsärzte zwischen den Gemeindeärzten und Bezirksärzten eingeschoben werden sollte. Unter Solchen Verhältnissen wäre in der That, auch gleichzeitig einer pekuniärenAnforderung, ich mochte sagen, viel besser Genüge gethan, als das bei Durchführung des §. 1 der R. V. möglich wäre, nach welchem in jeder Gemeinde bis zu 6000 Seelen ein Arzt angestellt werden Sollte.
Unter diesen Verhältnissen brauchten wir 755 Gemeindeärzte und die geringe Besoldung von 500 fl. würde jedenfalls zur Summe von 500. 000 fl. führen. Ich bin überzeugt, das wird für 2, 3 Jahre ausreichen, die Aerzte werden finden, daß sie bei ihrer Unabhängigkeit von den Gemeinden mit 500 fl. nicht leben können, es werden neue Anträge auf Erhöhung der Gehalte verkommen. Wenn wir es den Gemeinden überlassen, sich mit sanitätspolizeilichen Organen zu versehen, wenn wir ferner die Distriktsärzte anstellen, welche in jene Gemeinden vertheilt werden könnten, wo nicht die genügende Anzahl von Aerzten vorhanden ist, um den sanitäts-polizeilichen Anforderungen zu genügen und wenn wir diesen den geringen Gehalt von 800 fl. geben und 50 anstellen, macht das die Summe von 40. 000 fl., und wenn wir die Diäten und Reisepauschale dazunehmen, macht es 50. 000 fl., gegenüber den Anforderungen von 500. 000 fl., welche Summe nothwendig sein wird, wenn die Regierungsvorlage durchgeführt wird. Wir ersparen mit den Distriktsärzten nicht allein 450. 000 fl., sondern wir erreichen auch damit eine bessere Durchführung der sanitätspolizeilichen Maßregeln, mit höherem
Gehalte eine geringere Anzahl von Aerzten anzustellen und in die Distrikte zu vertheilen und Sie unabhängig zu machen, und mit der Autorität der Regierung zu-versehen, womöglich junge, tüchtige Leute und unabhängige Organe zu gewinnen, und nicht abhängige Aerzte zu haben, welche mit gebundeuen Händen in die Gemeinde eintreten und nicht werden leben können.
Es war in der That zunächst die Frage in Bezug auf die Art der Durchführung der sanitätspolizeilichen Gliederung und bis zu welchem Grade diese Gliederung noch Aufgabe der Regierung fein soll. Es war ein zweiter Gesichtspunkt der Kommission, die im heurigen und vorigen Jahre bestimmt hat, dermalen von der Berathung der R. V. abzugehen; der Betrag von 500. 000 fl., welcher für alle Obliegenheiten präliminirt ist, ist ein Eingriff in die Steuerkraft des Landes und die finanziellen Kräfte des Landes, wir dürfen es nicht verschweigen, haben die Einnahmsquellen nämlich, in allen Familien abgenommen. Wir können den Steuerträgern nicht einen gewissen Betrag aufbürden für eine Angelegenheit, deren Erfolg problematisch ist. Man sagt, 2 kr. auf den Steuergulden ist unbedeutend; wir haben 2 kr. und wieder 2 kr. und es handelt sich nicht darum, daß wir blos für das Land repartiren, die Bezirke und die Gemeinden werden auch 2, 3 kr. fordern und das macht schon 9 kr.
Unter diesen Umstanden hat die Kommission geglaubt, daß, weil das Praktische des ganzen Gegenstandes sich durchaus nicht erweisen läßt und in der That die Durchführung des Sanitätsgesetzes noch im Ressort der Regierung möglich war, daß sie Umgang nehmen muß von der Ausarbeitung der R. V. und ich erlaube mir in diesem Sinne die Anträge der Kommission dem h. Hause zu empfehlen.
Oberstlandmarschall: Der Antrag des Dr. Trojan lautet: Die Kommission wird aufgefordert, den vorliegenden Gegenstand noch einmal in Berathung zu ziehen und geeignete Maßregeln zu dem Ende vorzukehren.
Sněm. sekr. Schmidt: Pan Dr. Trojan činí návrh vejíti v poradu a předložiti návrh k zákonnému upravení služeb zdravotních v zemi.
Oberstlandmarschall: Bitte diejenigen HH., welche den Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.
Ti, kteří podporují tento návrh, nechť pozdvihnou ruku.
(Geschieht)
Der Antrag ist genügend unterstützt und ich bringe ihn nunmehr zur Abstimmung.
Diejenigen Herren, welche für, den Antrag stimmen, wollen die Hand erheben.
Ti pánové, kteří jsou pro ten návrh, nechť pozvednou ruku.
(Geschieht. ) Der Antrag ist nicht angenommen. Der Antrag der Kommission lautet: Hoher Landtag wolle beschließen: Die h. Regierung werde ersucht, die Bestimmungen des §. 6 lit. b. R. -G. vom 30. April 1870, dermal, in der Weise durchzuführen, daß
die Zahl der landesfürstlichen Aerzte entsprechend den Bedürfnissen der Bezirke vermehrt werde. Zugleich wird dieselbe ersucht, durch die geeigneten Organe dahin zu wirken, daß bis zur Erfassung eines Sanitätsgesetzes, welches die Bestellung von Kommunalärzten regelt, die Gemeinden für die Anstellung von fachmännischen Organen zur Erfüllung der in §. 3 und 4 des zitirten Gesetzes bestimmten Obliegenheiten Sorge tragen.
Sněm. sekr. Schmidt: Komise navrhuje: Sl. sněme račiž se usnésti takto: Sl. vláda se žádá, provésti ted ustanovení §. 6, lit. b) říšského zákona ze dne 30. dubna 1870 spůsobem tím, aby počet zeměpanských lékařů potřebám jednotlivých okresů přiměřeně rozmnožen byl. - Spolu žádá se sl. vláda, pomocí orgánů vhodných působiti k tomu, aby až do vydání zákona zdravotního, kterýmž se upravuje zřízení lékařů obecních, obce pečovaly o zřízení znaleckých orgánů k provedení úkolu v §. 3. a 4. dotčeného zakona na ně vložených.
Oberstlandmarschall: Welche dafür find, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, ať pozdvihnou ruku.
(Stane se. )
Der Antrag ist angenommen.
Berichterstatter Dr. v. Hafner: Der Kommission ist auch noch eine Petition einiger Thierärzte übergeben worden um eine Regelung ihrer Stellung in der Gemeinde. - Ich glaube, daß diese Petition mit dem Beschlusse, der eben in diesem hohen Hause gefaßt wurde, erledigt ist. -
Oberstlandmarschall: Die Mitglieder der Kommission für Vorschußkassen. werden für heute 5 Uhr Nachmittag zu einer Sitzung eingeladen. -
Sněm. sekr. Schmidt: Členové komise pro záložny zvou se k sezení dnes o 5. hodině odpolední.
Oberstlandmarschall: Die Forstgesetzkommission hält heute unmittelbar nach der Landtagssitzung eine Sitzung ab. -
Sněm. sekr. Schmidt: Komise pro lesnictví sejde se dnes hned po sezení sněmovním k sezení. -
Oberstlandmarschall: Die Tagesordnung ist erschöpft; die nächste Sitzung findet morgen um 11 Uhr statt. Gegenstand derselben ist:
1. Der Landesausschußbericht über die Petition der Stadtgemeinde Kladno und mehrerer Gemeinden um Errichtung eines Bezirksgerichtes in Kladno; --
2. Landesausschußbericht betreffend die Theilung des Bezirksgerichtssprengels Karolinenthal; -
3. Landesausschußbericht über die Borkenkäferkalamität im Böhmerwalde; -
4. Landesausschußbericht mit der Eingabe des Ortsschulraths in Blatna betreffs Ueberweisung der sachlichen Erfordernisse der Bürgerschulen aus den Schulbezirk; -
5. Landesausschußbericht über das Einschreiten des Prager Stadtrathes um Bewilligungserwirkung das auf Grund des Gesetzes vom 7. Oktober 1874 aufgenommene Darlehen auch zum Baue einer Brücke von Podskal nach Smichov verwenden zu dürfen; -
6. und der Bericht der Kommission zur Berathung der Feuerpolizeiordnung für das Königreich Böhmen. -
Sněm. sekr. Schmidt: Příští sezení jest zítra v 11 hodin. Na denním pořádku jest:
1. Zpráva zemského výboru o žádosti městské obce kladenské a více obcí za zřízení okresního soudu v Kladně.
2. Zpráva výboru zemského v příčině rozdělení obvodu okresního soudu Karlínského.
3. Zpráva zemsk. výboru v příčině broukem borkovcem v Šumavě spůsobené záhuby.
4. Zpráva zemsk. výboru o žádosti místní rady školní Blatenské v příčině přikázání nákladu pro školy měšťanské na okres školní.
5. Zpráva zemsk. výboru o žádosti městské rady pražské za vymožení povolení, aby na základě zákona ze dne 7. října 1874 půjčku učiněnou též k uhrazení nákladů na stavbu mostu z Podskalí na Smíchov užíti směla.
6. Zpráva komise pro poradu zákona o upravení policie v příčině ohně pro království české.
Nejv. marš.: Sezení jest uzavřeno.
Die Sitzung ist geschlossen. Schlug der Sitzung um 3 Uhr 25. Min. Nachmittag.
Sezení skončeno o 3. hod. 25 min. odp.
Karl Mar Graf Zedtwitz, Verifikator. Dr. Aschenbrenner, Verifikator. Eckert, Verifikator.