Stenographischer Bericht
der
X. Sitzung der vierten Session des Landtages
des Königreiches Böhmen vom Jahre 1872,
am 21. April 1875.
Stenografická zpráva
o
X. sezení ètvrtého zasedání snìmu království Èeského od roku 1872, dne 21. dubna 1875.
Inhalt
Präsidialmittheilungen.
Landesausschußbericht mit dem Präliminare des Normalschulfondes pro 1876.
Landesausschußbericht über den gegenwärtigen Zustand des Volksschulwesens im Königreiche Böhmen.
Landesausschußberict über das Ergebniß der zur Berathung der Wasserfrage eingesetzten Enquete-Kommission.
Fortsetzung der Berathung über den Bericht der Unterrichtskommission über den Gesetzentwurf zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an öffentlichen Volksschulen.
Obsah:
Presidialní oznámeni.
Zpráva výboru zemského s rozpoètem normálního fondu školního na rok 1876.
Zpráva výboru zemského o nynìjším stavu školství národního království Èeského.
Zpráva výboru zemského o výsledku enketní komise v pøíèinì porad o vodních pomìrech zøízené.
Pokraèování v poradì o zprávì komise pro záležitosti školní o osnovì zákona v pøíèinì upravení právních pomìrù uèitelstva na veøejných školách národních.
Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandrnarschall Karl Fürst Auersperg.
Anwesend: Der Oberstlandmarschall-Stellvertreter Hr. Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Abgeordneten.
Am Regierungstische: Se. Erc. der Statthalter Freiherr von Weber und der Statthaltereirath -Mattas.
Beginn der Sitzung: 11 Uhr 45 Min. Vormittags.
Pøedseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek Karel kníže Auersperg.
Pøítomní: Námìstek nejvyššího maršálka p. Edvard Claudi a poèet poslancù k platnému uzavírání dostateèný.
U vládního stolu: Jeho Exc. místodržitel svob. pán Weber a místodržitelský rada Mattas.
Poèátek sezení v 11 hodin 45 minut dopoledne.
Oberstlandmarschall (lautet): Die Sizzung ist eröffnet.
Sezení jest zahájeno.
Ich habe dem hohen Landtage folgende Mittheilungen zu machen:
Von dem Geschäftseinlaufe wurde Nr. 197, der Landesausschußbericht zum Gesuche mehrerer Thierärzte um Berücksichtigung der Thierärzte bei Berathung des Sanitätsgesetzes der für dieses Gesetz eingesetzten Kommission zugewiesen.
Nám. nejv. marš. zem.: K 10. sezení dne 21. dubna 1875 se oznamuje z došlých spisù:
Zpráva zemského výboru o žádosti více zvìrolékaøù, aby pøi poradì o zákonu v pøíèinì upravení zdravotní služby též k zvìrolékaøùm zøetel vzat byl, byla komisi pro zákon tento zøízené pøikázána.
Oberstlandmarschall: Im Druck wurden vertheilt:
Ldt. -Sekr. Schmidt: Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten, betreffend die Wahl eines Landtagsabgeordneten für den Städtewahlbezirk Schlau, Laun, Rakonitz und Welwarn.
V tisku byla rozdána zpráva komise pro záležitosti okresní a obecní v pøíèinì volby poslance do snìmu pro volební okres mìst Slaného, Loun, Rakovníka a Velvar.
Oberstlandmarschall: Einlauf von Petitionen und deren Zuweisung.
Lbt. -Sekr. Schmidt: Abg. Ferd. Lehmann. Petition des landw. Vereines Bensen um Regelung der Wasserfrage in Böhmen.
Oberstlandmarschall: Diese Petition sowie die weiteren, die heute noch mitgetheilt werden und auf die Wasserfrage Bezug haben, werden jener Kommission zuzuweisen fein, welche über Bericht des Landesausschußes Nr. 3 der heutigen Tagesordnung vom hohen Hause voraussichtlich gewählt werden wird.
Snìm. sekr. Schmidt: Tato petice a též další petice, které se týkají pomìrù vodních, budou pøikázány oné komisi, která má býti volena ke zprávì zemského výboru o výsledku enquetní komise v pøíèinì porad o pomìrech vodních zøízené, kteráž se nachází na dnešním programu co odstavec è. 3.
Abg. Neumann: Petition der Bezirksvertretung Gablonz um Aufhebung des Schulgeldes.
Oberstlandmarschall: Der Schulkommission.
Snìm. sekr. Schmidt: Posl. Eckert. Pet. uèitelù obecných škol v Louèimi, Slavikovicích a v Lhotì za zlepšení hmotného stavu jejich.
Nejv. marš. zem.: Školní komisi.
Snìm, sekr. Schmidt: Týž, pet. uèitelského sboru mìšanských škol v Pelhøimovì za totéž.
Týž, pet. uèitelstva obchodních škol v Turnovì o totéž.
Nejv. marš. zem.: Téže komisi.
Ltdgs. -Sekr. Schmidt: Abg. Kardasch. Petition der Gemeinden Landstrassen mit Ober- und Unterlichtbuchet um Ausscheidung aus dem Winterberger und Zutheilung zum Wallerner Gerichtsbezirke.
Oberstlandmarschall: Der GemeindeKommission.
Ltg. -Sekr. Schmidt: Derselbe. Petition der Gemeinden Tusset-Neuthal um Ausscheidung aus dem Gemeindeverbande Neuofen und dem Gerichtsbezirke Oberplan und Zutheilung zur Gemeinde Böhm. -Röhren und zum Gerichtsbezirke Wallern.
Oberstlandmarschall: Der GemeindeKommission.
Snìm. sekr. Schmidt: Posl. dr. Grégr. Pet. obce Zlonické za zrušení školného.
Nejv. marš. zem.: Školské komisi.
Snìm, sekr. Schmidt: Posl. dr. Grégr. Pet. obcí Byšeò a Tuøan za zrušení školného
Týž, dto. obce Dubec za totéž.
Týž, dto. obce Kozlan za totéž.
Týž, dto. místní školní rady v Pøíbrami za totéž.
Týž, dto. v Pøelouèi za totéž.
Týž, dto. obce Bzové za totéž.
Týž, dto. obce Pøívrat za totéž.
Posl. Pražák. dto. místní školní rady v Lounkách za totéž.
Týž, dto. obce Šopky a Mlazic za totéž.
Posl. Trojan, dto. obce Ouvalské za totéž.
Nejv, marš. zem.: Téže komisi.
Snìm. sekr. Schmidt: Posl. dr. Grégr, pet. více mìšanù Karlínských za zmìnu volebního øádu.
Nejv. marš. zem.: Komisi pro obecní a okresní záležitosti.
Snìm. sekr. Schmidt: Týž, pet. uèitelù v Mìlníce za zlepšení hmotného stavu uèitelstva.
Nejv. marš. zem.: Školní komisi.
Snìm. sekr. Schmidt: Posl. Grégr, pet. uèitelstva èeských a nìmeckých obecných a mìšanských škol Pražských za upravení platu uèitelstva.
Nejv. marš. zem.: Školní komisi.
Ltg. -Sekr. Schmidt: Abg. Ritt. v. Streeruwitz. Petition des Obstbaumzuchtvereines in Kladrau um Regelung der Wasserfrage.
Abg. Dr. Weber. Pittition des landw. Bezirksvereines Böhm. - Kamnitz um ingleichen.
Derselbe. Petition des Hopfenbauvereines der Stadt Saaz um ingleichen.
Derselbe dto. des Retchenberg - Gabler- Gablonzer land- und forstwirtschaftlichen Vereines um ingleichen.
Derselbe. dto. des landw. Vereines in Bøeznitz um ingleichen.
Derselbe. dto. des landw. Vereines in Kamenitz a. L. um ingleichen.
Derselbe. dto. in Nechanitz um ingleichen.
Oberstlandmarschall: Deren Zutheilung wird eventuell stattfinden.
Snìm. sekr. Schmidt: Posl. dr. Sladkovský. Pet. obce Labsko-Týnské za zrušení školného.
Nej. marš. zem.: Školní komisi.
Snìm. sekr. Schmidt: Posl. dr. Nittinger, pet. obce Senomatské za totéž.
Nejv. marš. zem.: Téže komisi.
Snìm, sekr. Schmidt: Posl. dr. Grégr, pet. uèitelského spolku Budeè Skuteèská v Luži za upravení právních pomìrù uèitelstva.
Nejv. marš. zem,: Školní komisi.
Snìm. sekr. Schmidt: Týž, o totéž mìsta Berouna a okolí.
Nejv. marš. zem.: Téže komisi.
Ldt. -Sekr. Schmidt: Abg. Macek. Petition des Bezirksauaschußes Polièka um Abweisung der Petition der Gemeinde Böhm. -Rothmühl um Kreirung eines Bezirksgerichtes daselbst.
Oberstlandmarschall: Der GemeindeKommission.
Abg. Dr. Roser. Petition des Ausschußes des Unterstützungsvereines der Hörer der Rechte an der Wiener Universität um Subvention.
Oberstlandmarschall: Der Budgetkommission.
Snìm. sekr. Schmidt: Posl. dr. Grégr, pet. okr. zastup. v Sušici. za mimoøádnou subvencí k udržování silnic.
Nejv, marš. zem.: Budžetní komisi.
Snìm. sekr Schmidt: Posl. dr. Sladkovský, dto. o pøevzetí vìtšího nákladu stavby silnice Èepicko-Rabinské na zemský fond.
Posl. Hruška, pet. mìstské obce Humpolecké za subvenci ku stavbì školy.
Posl. Vacek. Též tak obce Chrastavské.
Posl. dr. Grégr. Též tak mìstské obce Jilového.
Nejv. marš. zem.: Téže komisi.
Snìm. sekr. Schmidt: Posl. Vacek. Pet. obcí Sloupnic, Jehnìdí, Džbánova a Vodìrad za rozdìlení jmìní Sloupnické záložny mezi obce.
Týž, pet. obce Sloupnické za povolení, by jmìní kontr. penìžního fondu ku stavbám, školních budov vynaloženo býti mohlo.
Týž, pet. obecního úøadu v Trpínì, Hlasnici, Hartmanicích za rozdìlení jmìní kont. fondu obilního a penìžního mezi obce.
Posl. dr. Grégr, pet. Rosalie Machalické, vdovy lékaøské v Dolních Královic, v pøíèinì pense ze záložny býv. panství Haberského.
Nejv. marš. zem.: Téže komisi.
Oberstlandmarschall: Die Forstgesetzkoniraistion halt Morgen am 22. April Vormittags um-9 Uhr eine Sitzung.
Nám. nejv. marš.: Èlenové komise stran lesnictví jsou zváni zítra 22. dubna 1875 v 9 hodin pøedpolednem k sezení.
Oberstlandmarschall: Wir gehen nun zur Tagesordnung über.
Pøistoupíme k dennímu poøádku.
Der erste Gegenstand ist der Landesausschußbericht mit dem Präliminare des Normalschulfondes pro 1876.
Nám. nejv. marš.: Zpráva výboru zemského s rozpoètem normálního fondu školního na rok 1876.
Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist Hr. Dr. Volkelt. Ich ersuche ihn den Bericht vorzutragen.
Ref. Dr. Volkelt (liest): Hoher Landtag! In der Sitzung vom 14. Oktober I874 wurde vom hohen Landtage die Erwartung ausgesprochen, daß die definitive Regelung des Dienstzweiges der k. k. Bezirksschul-Inspektoren seitens der h. Regierung ehestens erfolge und die hiemit verbundenen Auslagen auf das Etat des k. f. Ministeriums für Kultus und Unterricht übernommen werden.
Zu diesem Beschluße gab der Umstand Veranlassung. Daß durch §. 33 des SchulaufsichtsGesetzes vom 24. Februar 1873 dem Normalschulfonde die Tragung der Supplentengebühreti für zum Amte eines k. k. Bezirksschul-Inspektors berufene aktive Volksschullehver bis zur definitiven Regelung dieses Dienstzweiges zu tragen hat, die hieraus erwachsenden Ausgaben gegen alle Voraussetzung aber eine Höhe erreicht haben, deren Bestreitung dem Normalschulfonde für die Dauer ohne Schädigung gleich wichtiger VoIksschul-Interessen kaum möglich werden dürfte.
Die Resolution des h. Landtages wurde der k. k. Regierung und dem k. k. Landesschulrathe zur Kenntniß gebracht, hat jedoch bisher die gewünschte Berücksichtigung nicht gesunden, indem auch für das Jahr 1876 vom Normalschulfonde mit Berufung auf §. 33 des Schulaufsichts-Gesetzes Supplentengebühren und zwar in solcher Höhe beansprucht werden, daß sie die kurrenten Jahreseinnahmen des Fondes zur Gänge in Anspruch nehmen und abermals ein Defizit zu Tage treten lassen.
Oberstlandmarschall: (läutet. )
Ref. Dr. Volkelt: Nach der zuliegenden Note des k. k. Landesschulrathes vom 17. März 1875, 3. 3884, und den dieser Note beigeschlosfenen Ausweisen werden schon dermalen, obwohl die Ernennung der. k. k. Bezirksschul-Inspektoren noch nicht für alle Bezirke erfolgt ist, 14700 fl. als Supplentengebühren ausgewiesen und an diese Mit-
theilung das Ersuchen geknüpft, - auch für den durch nachfolgende Ernennungen sich ergebenden Mehrbedarf in entsprechender Weise Sorge zu tragen.
Der Landesausschuß hat bei dem Bestande der gesetzlichen normirten Verpflichtung des Normalschulfondes und bei dem Umstande, als es noch möglich erscheint, den hiedurch sich ergebenden Abgang von 6163 ff. aus den Gebahrungsüberschüssen der Vorjahre (reduzirten sich mit Schluß 1874 auf 31100 fl. ) zu begleichen, in das Präliminare des Jahres 1876 dem Wunsche des k. k. Landesschulrathes entsprechend zwar 15700 st. bei Rubrik I. des Erfordernisses einbezogen, hält sich aber verpflichtet, darauf hinzuweisen, daß die Tragung dieser Supplentengebühren für eine längere Dauer bei sich konstant ergebenben Abgängen nur unter der Voraussetzung möglich erscheint, daß entweder das Stammvermögen des Fondes angegriffen oder die Zahlung anderweitiger Beiträge dieses Fondes eingestellt werde.
Da nun die Schulaussicht zu Händen des Staates geübt wird, die Ernennung der k. k. Bezirksschul-Inspektoren vom k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht erfolgt, bei Votirung des Schulaufsichtsgesetzes vom 24. Februar 1873 eine Regelung des Dienstzweiges der Bezirksschul-Inspektoren in Aussicht gestellt wurde, so erscheint es dem Geiste der VolkSschul-Gesetzgebung und der Billigkeit entsprechend, wenn die mit Bestellung der Bezirksschul-Ispektoren verbundenen Auslagen auch vom Staate getragen werden.
Indem sonach der Landesausschuß das in den übrigen Rubriken gegen das Vorjahr keine wesentlichen Aenderungen answelsende Präliminare des Normalschulfondes für daß Jahr 1876 zur geneigten Prüfung und Genehmigung unterbreitet, beehrt er sich dem h. Landtage nachstehende Resolution zur Annahme zu empfehlen.
"Die k. k. Regierung wird angegangen, dafür Sorge zu tragen, daß die mit Bestellung er Bezirksschul-Inspektoren verbundenen, Auslagen zur Gänze aus dem Staatsschatze bestritten werden.
C. k. vláda žáda se, uèiniti opatøení, aby veškerý náklad na zøizování okresních inspektoru školních zapravován byl z prostøedku státních.
In Betreff der formellen Behandlung dieses Berichtes erlaube ich mir den Antrag zu stellen, ihn der Budgetkommission zuzuweisen.
Co se týèe formálního naložení, navrhuji, aby se zpráva tato odkázala budžetní komisi. Nejv. marš.: Žádá nìkdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteøí jsou pro ten návrh, nech zdvihnou ruku.
(Geschieht. ) Der Antrag ist. angenommen. Wir kommen nun zum Punkte 2. Landesausschußbericht über den gegenwärtigen Zustand des Volksschulwesens im Königreiche Böhmen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva výboru zemského o nynìjším stavu školství národního království Èeského.
Oberstlandmarschall: Referent ist derselbe Herr.
Ref. Dr. Volkelt: Hoher Landtag! Es wurde von Seite des hohen Landtages der Beschluß gefaßt, daß der Landesausschuß bei Beginn einer jeden Session den Bericht über den Zustand des Volksschulwesens in Böhmen vorlege.
Dieser Bericht befindet sich bereits gedruckt in den Händen der Hrn. Mitglieder dieses h Hauses und ich glaube deshalb, daß es mir gestattet werden wird, von der Verlesung dieses Berichtes Umgang zu nehmen. In Betreff der formellen Behandlung dieses Berichtes erlaube ich mir den Antrag zu stellen, denselben der Schulkommission zuzuweisen.
Co se týèe formálního jednání, navrhuji, by se zpráva tato odkázala komisi pro školní záležitosti.
Ich erlaube mir nun noch nur auf Eines noch hinzuweisen. Es befanden sich in dem gedruckten, den Herren vorliegenden Berichte mehre Druckfehler, welche ich mir hier richtig zu stellen erlaube, u. z Auf Seite IV., Al. III., Absatz 2 heißt es: und insbesondere den benachbarten Kronläudern die rationelle Stellung des Lehrpersonals. Her muß statt des Wortes "rationell" das Wort "materielle gesetzt werden. Auf Seite V., Absatz 3, Al. 5 heißt es: "Insbesondere aber der Volksschulräthe". Es soll jedoch heißen statt Volksschulräthe "Ortsschulräthe. "
Unter derselben Rubrik, im nächstfolgenden Alinea heißt es: "Auf ein Schulpflichtiges Kind 2 fl. 18 kr. " während es heißen soll 2 kr. 008 kr.
Endlich im Absatz 6, im letzten Al. steht "zu dem - auszustellenden Reverse", statt zu dem Reverse soll es heißen,, in dem Reverse".
Oberstland marschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá nìkdo za slovo? (Nikdo. )
Ich bitte Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruce.
(Stane se. )
Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht über das Ergebniß der zur Berathung der Wasserfrage eingesetzten Enquetekommission.
Berichterstatter ist der Landesausschußbeisitzer Hr. Theumer.
Nám. nejv. marš: Zpráva zemského výboru o výsledku enquetní komise v pøíèinì porad o vodních pomìrech zøízené.
Referent Theumer (liest):
Hoher Landtag!
In der 23. Sitzung der 1. Jahressession des Jahres 1872 hat der h. Landtag am 4. Dezember 1872 den Landesausschuß beauftragt, über die Wasserverhältnisse im Königreiche Böhmen und die Mittel thunlicher Abhilfe sowohl gegen die zunehmende Trockenheit, als die wiederkehrenden Uiberschwemmungen bei der h. k. k. Staatsregierung eine Enquete zu veranlassen, damit nach deren Ergebniß ein von der Regierung und der Landesvertretung vereinbartes einheitliches System von Flußund Wasserregulirungen eingeführt werde, daß neben den Interessen der Landwirtschaft auch die der Schiffahrt und des Verkehres zu fordern geeignet ist, vor Allem aber dahin zu wirken, daß die bestehenden Forstgesetze zur Verhinderung der Devastation der Wälder und zum Behufe der Wiederaufforstung besser als bisher gehandhabt werben.
Behufs Durchführung dieses Auftrages ist der Landesausschuß mit der k. k. Statthalierei wegen Riedersetzung und Einberufung dieser Enquete in Verhandlung getreten, wobei man sich dahin einigte, daß diese Enquete vom Landesausschuße einberufen werde, und daß zu diesen Enqueteberathungen Vertreter aller hievon berührten Fachkreise, sowie auch solche Männer herangezogen werden, weiche vermöge ihres wissenschaftlichen Berufes oder durch das bekannte Interesse, das sie für die Sache entweder in den gesetzlichen Vertretungskorpern, Vereinen, oder auf publizistischem Wege an den Tag legten, zur Abgabe ihrer Meinung bei dieser Berathung berufen erscheinen.
Diese aus Vertretern der h. k. k. Statthalterei, des Landesausschußes, des Landeskulturrathes, des böhm. Forstvereines, der Prager Dampf- und Segelschifffahrtsgesellschaft, des böhm. Großgrundbesitzes und aus Männern der Wissenschaft gebildete Enquete* Kommission trat am 20 Dezember 1874 zu ihrer ersten Sitzung zusammen, bei welcher man beschloß, die vorliegende Frage nach drei Gruppen zu sondem, und für die Berathung jeder derselben ein besonderes Komité aus den Mitgliedern der Enquete zu bilden, mit dem Rechte, sich durch außerhalb derselben stehende Elemente zu verstärk, n.
So wurden dann drei Komités aktivirt und zwar eines zur Berathung des wissenschaftlichen Theiles ber Frage, ein zweites für die einschlägigen forestalen Fragen und ein dritter zur Berathung der Wasserverhältnisse selbst und der zur Behebung der Uibelstände direct anzuwendenden Mittel.
Diese drei Komités haben in der am 22. März l. J abgehaltenen Schlußsitzung der Enquetekommission Bericht erstattet und eine Reihe von Anträgen gestellt, welche nach längerer und eingehender Debatte mit geringen Modifikationen zum Beschluße erhoben wurden, worüber der Landesausschuß einem h. Landtage Bericht zu erstatten die Ehre hat.
Das Berathungsthema des wissenschaftichen Subkomités umfaßte die meteorologischen Beobach-
tungen, namentlich die Regenmengen in den einzelnen Monaten des Jahres, die täglichen Temperaturen und die Barometerstände, sowie die Beobachtungen, wie viel von diesen Regenmengen den Flüssen zugeführt wird, ferner die hydrometischen Messungen der Wasserstände in den verschiedenen Flüssen des Landes, sowie die direkten Messungen der Wassermengen, welche die verschiedenen Flüsse des Landes bei den beobachteten Wasserstands- ober Pegelhöhen unserem einzigen Hauptfluße, der Elbe, liefern.
Die gepflogenen Berathungen haben zu nachstehenden an die Enquete-Kommission gestellten und von dieser einstimmig zum Beschluße erhobenen Anträgen geführt:
1. Behufs gründlicher Untersuchung der Niederschlagsmengen und deren Abflußverhältnisse wird die Errichtung einer hydrografischen Kommission mit dem Sitze in Prag beantragt.
2. Diese Kommission hat aus 7 Mitgliedern zu bestehen, welche vom Landesausschuße zu ernennen sind, unter welchen sich je ein Mitglied des Baudepartements der Statthalterei und des Landesausschußes befinden soll.
3. Diese Kommission hat alljährlich die nöthigen Arbeiten einzuleiten, die geeigneten Persönlichkeiten zur Ausführung derselben zu wählen, ein Präliminare der hiezu notwendigen Ausgaben dem Landesausschuße vorzulegen und am Jahresschluße einen Bericht zu erstatten.
Die Motive für diesen Antrag liegen darin, daß man sich in der That gestehen mußte, daß die bisherigen meteorologischen und hydrograsischen Beobachtungen für die Entscheidung der vorliegenden Frage ein höchst lückenhaftes und daher auch unzuverläßiges Materiale bieten, da die bisher im Lande bestehenden rneteorologischen Hauptstationen der Wiener Centralanstalt ebenso wie die vorhandenen Regenstationen des Komités für Landesdurchforschung wegen ihrer ungleichen Bertheilung im Lande einer Ergänzung ihres Netzes bedürfen, wenn die Resultate dieser Beobachtungen ein richtiges Bild über die Regenmenge im ganzen Lande und in den einzelnen Theilen desselben, sowie über die anderen die Wasserverhältnisse beeinflußenden meteorologischen Erscheinungen liefern sollen, denn um die Wirkungen lokaler Einflüsse, deren Erforschung speziell in der vorliegenden Frage von großer Wichigkeit ist, zu konstatiren, müssen die Stationen für derartige Beobachtungen nach der topografischen Beschaffenheit des Landes ausgewählt und auch geo grafisch möglichst gleichmäßig im Lande vertheilt werden.
Nicht minder unzureichend erscheinen der Enquete*Kommission di? bisherigen Messungen der Wasserstandshöhen im Lande.
Selbe erstreckten sich lediglich auf Pegelmessungen in den Hauptstüssen und wurden bisher hauptsächlich nur im Interesse der Floß- und Schifssahrt vorgenommen, während in den Nebenslüssen Mes-
sungen der Maximal und Minimalwasserstände wegen Abganges von Pegeln gar nicht vorgenommen werden konnten, daher auch ebenso die Herstellung eines rationellen Pegelnetzes angestrebt werden muß, wie die Vornahmen von Messungen nicht nur der Wasserstände, sondern insbesondere auch der Wassermengen der Bäche, Neben- und Hauptflüsse, denn diese letzteren Messungen find es eben, mittelst welcher mit Hilfe der WasferstandSbeobachtungen die Wassermengen bestimmt werden können, nelche innerhalb gewisser Zeiträume zum Absluße gelangen.
Mit der Organisirung und Leitung aller dieser Arbeiten, sowie mit der Sichtung des hiedurch gewonnenen Materials wurde diese hydrografische Kommission betraut, woraus wohl die Größe und Bedeutung ihrer Aufgabe zu ersehen ist.
Die Resultate derartiger Beobachtungen würden gewiß, wenn auch erst in späteren Jahren, allen von den maßgebenden Faktoren, sei es im Interesse der Landeskultur, der Hebung der Industrie, der Förderung der Floß und Schifssahrt, anzustrebenden Maßnahmen eine entsprechende zuverlässige Basis bieten.
Wiewohl viele mit den Wasserverhältnissen des Landes im nahen 3usammenhange stehende Fragen eine präzise Lösung erst durch das Resultat mehrjähriger Beobachtungen und Untersuchungen finden werden, glaubte die Enquete-Kommission dennoch eine derselben und zwar die des Einflutzes des Waldes auf die Wasserverhältnisse umsomehr einer eingehenden Berathung unterziehen zu sollen, weil sich bfefer Einfluß nach beiden Richtungen hin äußert, deren Berathung der Enquete-Kommisssion vom hohen Landtage mit feinem Beschluße vom 4. Dezember 1872 zur Aufgabe gestellt wurde.
Die Enquete-Kommission hat den Bericht des mit der Vorberathung dieser Frage betrauten SubKomités einer eingehenden Berathung unterzogen und den vom Komirc ausgesprochenen Anschauungen rückhaltslos zugestimmt, daß der Wald durch Begünstigung der Thaubildung und deren Kondensation einen bedeutenden Einfluß auf den Feuchtigkeitsgrad der Atmosphäre übe, hingegen aber die lokale Menge der Niederschläge vornehmlich durch andere Naturkräfte beeinflußt wird; daß ferner der Wald einen entscheidenden Einfluß auf die Bildung und den Schutz der Duellen und hiedurch auf die Menge und Nachhaltigkeit des Wasserabflußes" in unseren Bächen und Flüßen ausübt; endlich daß der Wald, insbesondere jener der Gebirge und Flußlehnen einen wirksamen Schutz bietet gegen Überschwemmungen, indem er Bodenabschwemmungen und Felsstürze und hiedurch die Versandung und Verschotterung der Thalsohlen und Flußbette verhindert.
Diese seine Eigenschaft erhöht sich in gleichem Maaße, je besser seine Bodendecke erhalten und je geschlossener sein Bestand ist.
Bei dem großen Einfluße. den sonach der
Wald auf die Wassermenge und die Nachhaltigkeit des Wasserabflußes in unseren Flüssen übt, sowie mit Rücksicht auf den wirksamen Schutz, den er gegen Uiberschwemmungen bietet, mußte sich die Enquete-Kommission die Frage vorlegen, ob der dermalige Waldstand im Hinblicke auf den vorliegenden Zweck genügt, ober ob eine Vermehrung desselben nöthig erachtet wird und ob die dermaligen gesetzlichen Bestimmungen genügende Garantien bieten für die ungeschmälerte Erhaltung sowie für die Durchführbarkeit einer eventnellen Vermehrung desselben.
Was den ersten Theil dieser Frage betrifft, so sagt der von der Enquete-Kommission genehmigte Bericht des Forstkomités allerdings, dag es nicht thunlich erscheine, sich für eine absolute Vermehrung des Waldstandes und noch weniger bis zu welchem Maaße auszusprechen, da diesbezügliche Erfahrungen nicht vorliegen, dag hingegen eine lokale Vermehrung des Waldes geboten sei; welcher Ausspruch wohl hinlänglich motivirt wird mit der ungleichen Vertheilung der Waldkomplexe in den einzelnen Landestheilen, sowie durch das Vorhandensein zahlreicher, die Uiberschwemmungsgefahr erhöhender kahler Berg- und Fußlehnen und stertler, den Anbau als Aecker oder die Benützung als sogenannte Hurweiden nie und nimmer lohnender Gtundstücke.
Die Enquetekommission konnte sich aber augesichts der durch He Erfahrung der letzten Jahre erhärteten Thatsache, dag die Erhaltung unseres dermaligen Waldbestandes gefährdet erscheine, der Uiberzeugung nicht verschließen, dag die geltenden gesetzlichen Bestimmungen in dieser Richtung nicht genügen, eine Aufchauung, die ihre Bestätigung findet in den Gutachten der kompetenten Vereine und den zahlreichen von denselben und von vielen Gemeinden und Bezirksvertretungen an den hohen Landtag und den Landesausschuß gerichteten Petitionen und Eingaben, eine Anschauung, die auch von der hohen Regierung bereits vor vielen Jahren getheilt und der auch durch die im Jahre 1868 von der k k. Statthalterei veranlagte Einberufung einer Enquete zur Ausarbeitung eines neuen Landesforstgesetzes Rechnung getragen wurde, eine Anschauung endlich, die auch der h. Landtag zu der seinigen gemacht hat, indem in feinen Beschlüssen vom 5. Dezember 1872 und vom 13. Jänner 1874 die h. Regierung aufgefordert wurde, für die baldige Vorlage eines Landesforstgesetzentwurfes vorzuforgen.
In Erwägung aller dieser Thatsachen und in fernerer Erwägung, daß auf Grund der dermaligen gesetzlichen Bestimmungen die als notwendig erkannte lokale Vermehrung des Waldstandes undurchführbar eischeint, gelangte die Enquetekommission zu dem Beschluße, beim Landesausschuße die Vorlage des demselben vom Landeskulturrathe üb. rreich^en Landesforstgesetzentwurfes an den h. Landtag wärmstens zu befürworten und gleichzeitig einige
beantragte Amendirungen zu den SS. 1, 4 und 32 der besondern Erwägung des Landesausschußes zu empfehlen.
Indem die Enquetekommission in der Erlassung eines neuen, den damaligen Verhältnissen Rechnung tragenden Forstgesetzes eines der wesentlichsten Mit- tel erblickt, der fortschreitenden Waldabnahme ein Ziel zu setzen und ebenso die als nothwendig erkannten Neuaufforstungen erfolgreich durchzuführen, anerkennt sie als ein weiteres, insbesondere die Ueberschwemmungsgefahr verminderndes Mittel zur Erreichung des eistrebten Zieles die Bewaldung kahler Fußlehnen.
Dieser schon früher angeregten Frage hat neuerer Zeit sowohl der Landeskulturrath als auch der böhm. Forstverein seine Aufmerksamkeit zugewendet und gelangte eine diesbezügliche Eingabe des letzteren Sowohl durch die k. k. Statthalterei als durch den Landeskulturrath an den Landesausschuß, welcher dieselbe der Enquetekommission als mit dem Gegenstande ihrer Berathung im Zusammenhange stehend zugewiesen hat.
Auf Grund der eingehenden Berathung, der diese Eingabe im Schooße des Comités unterzogen wurde und des hierüber erstatteten ausführlichen Berichtes konstatirt die Enquetekommission:
1. daß die Wieder- und Neubewaldung der fahlen Fußlehnen sowie der verlassenen Schotterbänke, Inseln und zu sichernden Finßufer ein im Interesse der allgemeinen Wohlfahrt liegendes dringendes Bedürfniß sei;
2. dag in Anbetracht der Dringlichkeit und Wichtigkeit dieses Unternehmens, obwohl die eigentliche Durchführung desselben nur auf einer entsprechenden Grundlage möglich ist, doch auch jetzt schon vor Beschaffung derselben die Erhebungen über den Umfang und die Beschaffenheit der vorstehenden Aufgabe zu pflegen seien und die thunlichst baldige Vornahme derselben der h. Regierung durch den Landesausschuß zu empfehlen wäre;
3. dag, um die Durchführung dieser Aufforstungen zu ermöglichen und hierbei vollkommene Erfolge zu erzielen, das Haupttgewicht auf die gesetzlich anzuordnende zwangsweise Aufforstung zu legen sei, eine Enteignung aber von Grund und Boden zu diesem Zwecke in Anbetracht der hierländigen Verhältnisse als undurchführbar und mit unverhältnißmäßig hohen Kosten verbunden angesehen wird;
4. daß zur Unterstützung des gesetzlichen Zwanges sich die Ertheilung von Vorschüssen und Subventionen, sowie die Erfolgung guter Pstanzen entweder um billige Preise oder unentgeltlich, insbesondere aber angemessene zeitliche Steuerbefreiungen empfehlen und letztere für die gedachten Zwecke sogar als unerläglich anzusehen seien, endlich wird
5. die Wichtigkeit der Errichtung von Waldbaumschulen in den einzelnen Bezirken anerkannt und wäre es im Falle der Annahme des mehrerwähnten Forstgesetzentwurfes spezielle Aufgabe der Forstkommissäre, dahin zu wirken, daß in jedem Be-
zirke Solche Baumschulen angelegt und von ihnen überwacht werben.
Die Enquetekommission beschränkt sich in dieser Frage daher vorderhand auf Anträge bezüglich der nothigen Vorerhebungen.
Dem dritten Konnte der Enquetekommission wurde die Berathung über die speziellen Verhältnisse der Gewässer Böhmens und die Mittel thunlicher Abhilfe gegen die Trockenheit und häufige Uiberschwemmungen, soweit diese Mittel in vorzunehmenden Wasserbauten und Regulirungen ihre Lösung finden, zugewiesen.
Aus dessen Berichte geht hervor, daß in Böhmen die Ansicht verbreitet sei, daß der Wassermangel im Laufe der Jahre zugenommen habe und daß die Flüße aus einen, niedrigeren Stand als früher finken.
Diese allgemein Verbreitete Ansicht fordert sich aber durch genaue Beobachtung bestätigt und muß somit die Wasserabnahme als Thatsache anerkannt werden, doch darf diese Wasserabnahme nicht in dem Sinne aufgefaßt werden, als ob sich die jährliche Wassermenge verringert hätte, deren Größe weniger wichtig ist als deren Vertheilung auf das ganze Jahr, es handelt sich daher hier mehr um die Extreme, d. i. um die Minimal- und MarimalWasserstände, nicht um die mittleren Verhältnisse.
ES kann die Wassermenge im Sommer und Herbste, wo die niedrigsten Wasserstände eintreten, oder die Minimalwassermengen abgenommen haben, ohne daß gerade die jährliche Wassermenge sich vermindert hat, weil ja der Ausfall bei Niederwasser leicht durch eine größere Wassermenge bei Hochwasser gedeckt werden kann.
Die Abnahme der Minimalwassermenge unserer Flüße steht aber außer allem Zweifel, denn die Wasserstandsbeobachtungen an der Elbe zeigen, daß dieser Fluß; welcher sämmtliche Nebenstüße Böhmens in sich vereinigt, gerate im Sommer und Herbste, wo seine Benützung am wertvollsten ist auf einen so niedrigen Stand sinkt, wie nie zuvor.
Den zuverläßigsten Beleg für diese Thatsache bilden die Beobachtungen des Wasserstandes der Elbe in Dresden und zwar deshalb, weil das betreffende Durchflußprofil durch die Deffnungen der dortigen alten steinernen Brücke, an welcher sich der Pegel befindet, gegeben ist und auch durch die Abpflasterung der Sohle eine Vertiefung derselben nicht stattfinden kann.
Die daselbst vom Jahre 1805 bis zum Jahre 1872 angestellten Beobachtungen konstatiren, daß die niedrigsten Wasserstände der ersten 23 Jahre jenes Zeitraumes, also von 1805-1827 im Mittel 0-76 Meter, jene der Periode von 1828-1850, 0-81 und endlich jene der letzten 22 Beobachtungsjahre von 1851-1872 134 Meter unter Null betragen haben, daß somit der Minimalstandsdurchschnitt der 2. Periode um 005 = (5/100) Weter geringer war als jener der ersten, dagegen der
gleiche Durchschnitt der dritten Periode um 053 Meter niedriger war als in der zweiten Periode.
Da die Elbe von der böhm. -sächsischen Grenze bis Dresden nur unbedeutende Zuflüße ausnimmt, muß wohl mit Recht aus diesen Beobachtungen geschlossen werden, daß die Gewässer Böhmens überhaupt, weil sie die Elbe speisen, seit Dezennien, ganz besonders aber in den letzten Jahren in Besorgniß erregendster Weise, in der sogenannten trockenen Jahreszeit wasserarm geworden sind, ein Schluß, der mit der allgemeinen Klage über Trockenheit und Wassermangel übereinstimmt.
Die Ursachen dieser Wasserabnahme erblickt die Enquete-Kommission nicht nur tn der Abnahme der Quellen u. z. sowohl was ihre Zahl und auch was ihre Ergiebigkeit betrifft, sondern auch darin, daß das Wasser dermalen Schneller aus dem Lande geschafft wird, als dies sonst der Fall war, denn während sonst durch die Hochmoore unserer Gebirge, durch größere und kleinere Sümpfe in Aeckern, Wiesen und Waldungen, endlich durch die zahl* reichen von unseren Vorfahren zum Theile mit sehr bedeutenden Kosten hergestellten Teiche die Hochwässer des Frühjahres gesammelt und das ganze Jahr über successive an die Bäche und Flüsse abgegeben wurden, werden dermalen die Moore und Sümpfe trocken gelegt, die fand- und forstwirthschaftlichen Grundstücke durch Gräben und Drainagen entwässert und das Wasser so schnell wie möglich zum Abfluße gebracht.
So rationell dies Verfahren in einer Beziehung genannt werden muß, so nachteilig muß es aber anderseits auf die Wasserstands hohen der Flüße. im Sommer wirken und dies um so mehr, als auch heute die weitaus überwiegende Mehrzahl der früher bestandenen Teiche in Aecker und Wiesen umgewandelt ist, was wohl zum großen Theile dem Besteuerungsmodus zugeschrieben werden muß, wonach die Teiche gleich hoch besteuert werden mit den angrenzenden Aeckern und Wiesen.
Diese Teiche leisteten aber das, was in andern Ländern die Seen leisten; sie bildeten nicht zu unterschätzende Regulatoren der Bäche und Flüsse. Seit Auflassung dieser künstlichen Reservoire datiren die großen sich immer wiederholenden Frühjahrsüberschwemmungen, und nimmt der Wasserstand in den trockenen Monaten ab.
Die Behebung dieser Zustände, oder wenn selbe mithunlich, erscheint die möglichste Paralisirung ihrer Folgen der Enquetckommission nöthig, wenn eine Besserung der Wasserverhältnisse, eine Verminderung der Uiberschwemmungen erreicht werden soll.
Da der Privatbesitzer nicht verpflichtet werden kann, ein Grundstück, das ihm als Acker oder Wiese einen weit höheren Ertrag gewährt, aus Rücksichten für das öffentliche Interesse als Moor, Sumpf, oder Teiche mit den anstoßenden Äckern oder Wiesen, hinsichtlich der Besteuerung es wohl auch keinem Grundbesitzer einfallen wird, ein Grundstück als
Teich zu bewirthschaften, wo es ihm einen kaum der vorgeschriebenen Steuer gleichkommenden (Ertrag abwirft, hält die Enquetekomission dafür, daß die Erhaltung der Teiche durch Verminderung der Steuersätze und deren Neuanlage durch zeitweilige Steuerbefreiung zu unterstützen wäre.
Ebenso betont die Enquetekommission in Erwägung dessen, daß die Wasserabnahme in unseren Flüßen in gleichem Verhältnisse mit den konstatirten Entwässerungen im Lande stattfindet, daß diese Entwässerungen in Verbindung mit der Anlage von Reservoirs durch gesetzliche Bestimmungen zu regeln wären.
Als eines der wirksamsten Mittel aber, die niedrigen Wasserstände unserer Flüsse in den trockenen Monaten zu korrigiren und einen den Bedürfnissen der Landwirthschaft, Industrie und Schifffahrt entsprechenden Wasserstand in dieser Jahreszeit herbei zu führen, erblickt die Enquetekommission in der Anlage von Wasserreservoirs, welche an passenden Stellen in den einzelnen Flußgebieten des Landes durch Absperrung von Mulden, Schluchten und Thälern zu bilden wären.
Derartige Reservoirs an passenden Stellen entsprechend angelegt fassen durch die Tiefe, die ihnen gegeben werden kann, bei gleicher Area eine weitaus größere Wasse Wasser, als die gewöhnlich ziemlich flachen Teiche, wozu noch der für die Anlage dieser Reservoirs sprechende Umstand kommt, daß durch diese Sammelbassins ganze Thäler und deren Gewässer abgesperrt werden, während die Teiche meist seitwärts angelegt, und deren Größe und Tiefe in gar keinem Verhältnisse steht zu der Wassermenge, welche die betreffenden Gewässer anzusammeln erlauben würden.
Durch die Anlage eines ganzen Systems derartig in großartigstem Maßstabe angelegter Bassins ist Frankreich heute in der Lage, der Industrie und Landwirthschaft das zur intensivsten Kultur nöthige Wasser in reichlichem Maße zur Verfügung zu stellen und die große Anzahl seiner künstlichen Wasserstrassen zum Heile der Schifffahrt und des Handels dauernd mit entsprechendem Wasser zu versorgen.
ES kann nicht Gegenstand dieses Berichtes sein, die Art der Anlage dieser Bassins näher zu beleuchten und muß da aus den Bericht des betreffenden Komités, an die Enquetekommission verwiesen werden, welcher dieses Thema sehr ausführlich behandelt, es sei vielmehr hier nur noch erwähnt, daß nach Anficht der Enquetekommission die Anlage von Reservoirs mit einer Wassermenge von 10--20 Milliarden Kubiksuß hinreichen würde, um den Flüßen des Königreiches Böhmen einen erheblichen Wasserreichthum zu Sichern.
Die Vortheile, die hiedurch erreicht würden, wären aber derartige, daß die mit dieser Anlage verbundenen allerdings sehr bedeutenden Kosten keineswegs zu groß wären.
In Erwägung, daß die Anlage von derlei Bauten vor Allem dem Wasserstande der Flüsse zu
Gute kommt und dadurch die Floß- und Schifffahrt, welche insbesondere aus der Elbe und Moldau, sonach auf Reichsflüßen betrieben wird, vor Allem eine wesentliche Förderung erfährt, glaubt die Enquetekommission, daß auch in erster Reihe das Reich berufen erscheine zur Anlage dieser Reservoirs, daß aber auch das Land in der Kostenfrage sich nicht vom Reiche trennen kann im Hinblick daraus, daß die Schifffahrt feinen und seiner Einwohner Interessen dient, denen auch die durch die Ansammlung und Verfügbarkeit so großer Wassermengen erreichbaren wirtschaftlichen Vortheile zunächst zu Gute kommen, ganz abgesehen von den das Land in erster Reihe treffenden Uiberschwemmungsschäden, die dadurch entweder gänzlich verhütet, oder doch erheblich verringert Werden.
ES erscheint somit Reich und Land berufen, dieses große Werk ins Leben zu rufen.
Wenn in dem bisher behandelten Theile der Berathungen der Enquetekommission jene Maßregeln besprochen wurden, welche zu ergreifen wären, um unsere Wasserverhältnisse und die Ursachen ihrer Verschlechterung für die Zukunft einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, wenn ferner jene Mittel angeführt wurden, welche der Enquetekommission geeignet scheinen, einem weiteren Abwärtsschreiten der Minimalwasserstände unserer Flüße nicht nur ein Ziel zu setzen, sondern denselben auch einen konstanten genügenden Wasserzustuß zu sichern, wenn endlich jene Einleitungen vorgeschlagen wurden, welche die Beseitigung oder Verminderung der Uiberschwemmungen anbahnen sollen, so konnte sich die Enquetekommission, wie aus dem von ihr entgegengenommenen und gutgeheißenen Berichte des letztgenannten Sub-Komités hervorgeht, nicht verhehlen, daß der größte Theil dieser Maßnahmen, so wichtig und empfehlenswerth selbe auch sind, seine segensreichen Wirkungen erst nach einer mehr ober weniger langen Reihe von Jahren äußern kann und wirb, daß aber eine ganze Reihe von Uibelständen durch entsprechende Mittel sofort behoben werden kann, welche der Schifffahrt und der Sicherung des Grundeigenthums vor Uiberschwemmungen gleich förderlich sind.