Pátek 16. dubna 1875

Stenographischer Bericht

der

VIII. Sitzung der inerten Session des Landtages

des Königreiches Böhmen vom Jahre 1872,

am 16. April 1875.

Stenografická zpráva

o

VIII. sezení čtvrtého zasedání sněmu království českého od roku 1872, dne 16. dubna 1875.

Inhalt:

Präsidialmittheilungen.

Landesausschußbericht wegen Auflassung der weiteren Evidenzhaltung des Josefinischen Landeskatasters.

Landesausschußbericht über die Thätigkeit des Landesarchivs seit seiner -Organisirung im Jahre 1862 bis Ende 1874.

Landesausschußbericht, betreffend die im Jahre 1871 statt-gefundene kommissionelle Befahrung des Wattawaflußes.

Bericht der Kommission für Bezirks und Gemeindean gelegenheiten über die Petitionen                                    *

a)  ber Insassen ber Ortschaft Niederlichtenwalde um Modifizirung des Landesgesetzes vom 22. März 1874 und

b)  ber Insassen von Oberlichtenwalde um Aufrechthaltung und Durchführung dieses Gesetzes. Landesausschußbericht-mit der Eingabe des Komités der

Fachschule für Goldschmiede-Runst und vermandte Gewerbe in Prag um Kreirung von Landesstipendien für Tagesschüler.

Landesausschußbericht über die Gesuche der Ortschaften Göhren, Minkendorf, Nemaus und Königreich um Ausscheibung aus dem Verbande mit anderen Gemeinden und Konstituirung zu selbstständigen Gemeinden.

Landesausschußbericht mit den Gesuchen mehrer Gemeinden um Bewilligung zur Einhebung von Heimatssrechts-Verleihungstaren.

Eine Kommissionswahl.

Obsah:

Presidialní oznámení.

Zpráva výboru zemského v příčině zastavení chování josefinského katastru zem. v evidenci pomocí orgánů zemsk. dnem 1. ledna 1876.

Též tak o činnosti archivu zemského v době od zřízení jeho v roce 1862 až do konce 1874.

Též tak v příčině komisionálního ohledání řeky Otavy v roku 1871.

Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádostech

a)  obyvatelů Dolního Lichtenwalde za změnu zákona ze dne 22. března 1874 a

b)  obyvatelů Horního Lichtenwalde za zachování a provedení tohoto zákona.

Zpráva zemsk. výb. o žádosti výboru odborné školy pro umění zlatnické a podobná řemesla v Praze za zřízení nadací z fondu zemského pro denní žáky.

Též tak o žádostech osad Kliny, Minkendorfu, Nemaňovu a Království za vyloučení ze svazku s jinými obcemi a ustavení jich co samostatné obce.

Též tak o žádostech více obcí za povolení k vybírání poplatku za udělení práva domovského.

Volba komise.

Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürst Auersperg.

Anwesend: Der Oberstlandmarschall-Stellvertreter Hr. Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Abgeordneten.

Am Regierungstische: Se. Exc. der Statthalter Freiherr von Weber und der Statthaltereirath Ritter v. Adda.

Beginn der Sitzung: 11 Uhr 55 Min. Vormittags.

Předseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek Karel kníže Auersperg.

Přítomní: Náměstek nejvyššího maršálka p. Edvard Claudi a počet poslanců k platnému uzavírání dostatečný.

U vládního stolu: Jeho Exc. místodržitel svob. pán Weber a místodržitelský rada rytíř Adda.

Počátek sezení v 11 hodin 55 minut dopoledne.

Oberstlandmarschall (läutet):

Sezeni jest zahájeno.

Die Sitzung ist eröffnet.

Ich habe dem hohen Landtage folgende Mittheilungen zu machen: Nachdem jene 9 Mitglieder, welche eine Kommission zu bilden haben für die Überprüfung des Gebahrungsberichtes der Hypothekenbank, sich noch nicht konstituirt haben, so ersuche ich sie, dies dringend zu thun und mich vom Resultate in Kenntniß zu setzen.

Der Abg. Hr. Dr. Wiener entschuldigt sich für die heutige Sitzung.

Nám. nejv. marš.: Členové volení do komise pro banku hypoteční žádají se, by se konstituovali. Pan dr, Wiener se omlouvá pro dnešní sezení.

Oberstlandmarschall: In Druck wurden vertheilt:

Ldtgs. -Sekr. Schmidt (liest): Bericht der Unterrichtskommission über den Gesetzentwurf zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an den öffentlichen Volksschulen.

V tisku byla rozdělena:

Zpráva komise pro záležitosti školské o

osnově zákona v příčině upravení poměrů učitelstva na veřejných školách národních.

Oberstlandmarschall: Einlauf von Petitionen und deren Zuweisung.

Sněm. sekr. Schmidt: Posl. Hruška. Pet. městské obce Přibyslavi, aby stavba spojovací siluice z Přibyslavi s nádražím ve Šlapanově nově předsevzata byla.

Nejv. marš.: Odevzdá se petiční komisi.

Sněm. sekr. Schmidt: Týž, pet. záložny v Plané za rozdělení mezi obce.

Nejv. marš.: Odevzdá se komisi pro záložny.

Lbtgs. -Sekr. Schmidt: Abg. Dr. Schmeykal. Petittion der Vorschußkasse in Kolleschowitz um gänzliche Auflassung der Vorschußkassen in Böhmen.

O b e r st l a n d m a r s ch a l l: Der VorschußkassenKommission zugewiesen.

Sněm. sekr. Schmidt: Posl. dr. Grégr. Pet. záložny v Miskovicích, aby peněžně vklady přijmouti mohla.

Nejv. marš.: Odevzdá se komisi pro záložny.

Sněm. sekr. Schmidt: Týž, pet. podílníků kontr. fondu obcí Koleče, Třebušice a Tejnice za samostatné spravování fondovního jmění.

Nejv. marš.: Odevzdá se téže komisi.

Sněm. sekr. Schmidt: Týž, pet. záložny v Žichovicích za povolení ku svolání valné hromady do Sušice a uzavření platných usnešení.

Nejv. marš,: Odevzdá se téže komisi.

Sněm. sekr. Schmidt: Posl. Hruška. Pet. spolku učitelstva "Budeč" v Jindřichovu Hradci za upravení platů učitelstva a za povolení kvinkvenálek.

Nejv. marš.: Odevzdá se školské komisi.

Sněm. sekr. Schmidt: Posl. Hruška. Pet. osadníků v Hranici č. p. 1, 2, 3 a 4. za zpět obdržení pozemků, panstvím Dobříšským jím odejmutým, které oni povždy užívali.

Nejv. marš.: Odevzdá se petiční komisi.

Sněm. sekr. Schmidt: Posl. dr. Sladkovský. Pet. purkmistrovského úřadu v Novém městě n. M. za vyloučení ze skupiny venkovských obcí a za přidělení k městskému volebnímu okresu Královédvorskému-Náchodskému a Hořickému.

Nejv. marš.: Odevzdá se komisi pro okresní a obecní záležitosti.

Sněm. sekr. Schmidt: Týž, pet. poplatníků Zbraslavských za lhůtu k zapravení dluhujících daní na r. 1875.

Týž, dto. ze Záběhlic a Zavobřesk, okresu Zbraslavského, za totéž.

Nejv. marš.: Odevzdá se petiční komisi.

Sněm. sekr. Schmidt: Posl. Eckert. Pet. sboru učitelstva dívčí školy v Písku za upravení platů učitelstva na měšťanských školách.

Týž, dto. ve Vysokém Mýtě za upravení právních poměrů učitelstva.

Týž, dto. dívčí školy v Jičíně za totéž.

Týž, dto. ve Vodňanech a Přelouči za totéž.

Nejv. marš.: Odevzdá se školské komisi.

Sněm. sekr. Schmidt: Posl. Hruška. Pet. hosp. spolku v Německém Brodě za upravení vodní otázky.

Nejv. marš.: Odevzdá se petiční komisi.

Lbtgs. -Sekr. Schmidt: Abg. Dr. Weber. Petition des Hopfenbanvereines in Twerschitz um Regelung der Wasserfrage in Böhmen.

Oberstlandmarschall: Wurde der Petitionskommission zugewiesen.

Lbtgs. -Sekr. Schmidt: Abg. Niederle. Petition der Stadtgemeinde Wildenschwert um Darlehen von 6000 fl. zum Schulbane.

Oberstlandmarschall: Wrrde der Budgetkommission zugewiesen.

Sněm. sekr. Schmidt: Posl. dr. Volkelt. Pet. městské rady v Příbrami za subvenci k účelům školním.

Nejv. marš.: Odevzdá se budgetní komisi.

Sněm. sekr. Schmidt: Posl. dr. Grégr. Pet. osadníků v Padařově za změnu řádu volebního do sněmu.

Nejv. marš.: Odevzdá se komisi pro okresní a obecní záležitosti.

Landtags-sekr. Schmidt: Abg. Dr. Roser. Petition der Deutschen aus dem Südlichen Böhmen in Wien um Beitrag zum "Stifter" Denkmale.

Oberstlandmarschall: Wurde der Budgetkommission zugewiesen.

Ldtgs. -Sekr. Schmidt: Derselbe. Petition der böhm. Gesellschaft für Wissenschaften um Erhöhung der Subvention von 3000 auf 4000 fl.

Oberstlandmarschall: Wurde derselben Kommission zugewiesen.

Ldt. -Sekr. Schmidt: Abg. Dr. Karl Lumbe Petition des pensionirten Landesbuchhaltungsoffizials Johann Nowak um Bewilligung einer Personalzulage.

Oberstlandmarschall: Wurde derselben Kommission angewiesen.

Die Kommission für das Forstgesetz hält heute nach der Sitzung des Landtages eine Kommissionssitzung.

Nám. nejv. marš.: Členové komise stranu lesnictví zvou se k sezení po dnešním sezení sněmu.                                        

O b e r st l a n d m a r s ch a 1 l: Die Kommission für das Jagdgesetz hält heute eine Sitzung um 6 Uhr Abends.

Nám. nejv. marš.: Komise stranu zákona o myslivosti odbývá sezení dnes o 6. hod. odpolední.

Oberstlandmarschall: Die Mitglieder der Kommission zur Regelung des Sanitätsgesetzes wirb für Morgen den 17. April um 9 Uhr Vormittags zu einer Sitzung eingeladen im Burean Nr. 5.

Členové komise stranu zákona zdravotního zvou se k sezení na zítřek dne 17, dubna o 9. hod. ranní,

Oberstlandmarschall: Der Ausschuß zum Schutze des Feldgutes hält am 20. d. M. Dienstag um 9 Uhr Früh eine Sitzung.

Nám. nejv. marš.: Výbor komise strán ochrany polního majetku zve se k sezení dne 20. t. m. o 9. hodině ranní.

Oberstlandmarschall: Wir gehen zur Tagesordnung über.

Přistoupíme k dennímu pořádku.

Der erste Gegenstand ist der Landesausschußbericht wegen Austastung der weiteren Evidenzhaltung des Josefinischen Landeskatasters. Berichterstatter ist der Landesausschußbeisitzer Hr. Dr. Alter.

Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš. (čte): Zpráva výboru zemského v příčině zastavení chování Josefinského katastru zemského v evidenci pomocí organů zemských dnem 1. ledna 1876.

Ref. Dr. Alter: Hoher Landtag! Durch die Anträge, welche der Landesausschuß die Ehre hat, dem hohen Landtage in Betreff der weiteren Evidenzhaltung des Josefinischen Landeskatasters zu unterbreiten, soll der Fortführung eines Institutes, welches aus der grauen Vorzeit in die Unfrige herüberreicht, wenigstens soweit dasselbe bis jetzt auf Landeskosten erhalten wurde, ein Ziel gefetzt werden.

Die Frage der Fortführung des Josefinischen Landeskatasters stand im Schoße des Landesausschußes wiederholt in Berathung, wurde aber bis heute stets im entgegengesetzten Sinne entschieden, und zwar darum, weil man meinte, daß die Fortführung des Josefinischen Landeskatasters für besondere Zwecke der Administration nothwendig sei, und nothwendig blieb auch damals, als der stabile Kataster eingeführt worden war. Als solche Zwecke wurden angeführt:

1.   Die für die politisch-administrativen Angelegenheiten nöthigen Aufschlüsse über die rechtliche Qualität des Grund und Bodens.

2.   Die Sicherung des Realkredits und Aufschlüsse über den Werth des Grundbesitzes.

3.   Die Ergänzung der Landtafel zum Ausweise des Besitzstandes landtäflicher Güter.

Eine Uberprüfung der Resultate der Gesetzgebung der neuen Zeit ergibt jedoch, daß diese besonderen Zwecke heute nicht mehr bestehen, und daß, soweit noch in irgend einer Richtung die Fortführung des Josefinischen Landeskatasters als räthlich erscheinen sollte, diese Fortführung nicht mehr zu Zwecken nothwendig erscheint, welche eben durch das Land und durch die Landesorgane vollzogen werden sollen, denn es unterliegt keinem Zweifel, daß heutzutage nachdem die Freitheilbarkeit der Gründe gesetzlich zulässig ist, eine Unterscheidung des Grundbesitzes in den rustikalen, städtischen und dominikalen keine Bedeutung mehr hat,

Ebenso ist es zweifellos, daß die Evidenzhaltung jener besonderen Eigenschaften und Gerecht-

samen, welche den landtäflichen Besitzungen eigen waren und auf ihren Werth ursprünglich einen Einfluß nahmen, als die Braugerechtigkeit, das Propinationsrecht, die Jagd- und Fischereirechte heurzutage nicht mehr erforderlich ist, weif ja alle diese Gerechtsamen durch die Grundentlastung und insbesondere durch das Gesetz vom 11. Mai 1868 aufgehoben worden sind und ihr Werth in dem Grundentlastungskapitale das aus dem Besitzstandblatte immer ausgezeichnet wird, seinen Ausdruck findet. soweit es sich nun noch um die Zwecke handelt, welche mit der Evidenzhaltung des Josefinischen Katasters für die Landtafel verfolgt werden, so sind es eben solche, welche nach dem Erachten des Landesausschußes nicht als Aufgaben des Landes und der Landesorgane aufgefaßt werden können, denn die Führung der Landtafel ist eine Justizangelegenheit und gehölt somit in das Ressort der Reichsgesetzgebung und die Verwaltung in das Ressort der Reichsorgane. Nicht nur dieser prinzipielle Standpunkt hat den Landesausschuß zu dem Antrage bestimmt, Sondern auch der, daß nicht einmal aus dem Gesichtspunkte der Nützlichkeit es sich empfehlen dürfte, den Josefinischen Kataster weiter in Evidenz zu halten u. z. darum nicht, weil der Josefinische Kataster, man muß es sagen, heute nicht mehr wahr ist und es nicht möglich ist, jene Daten, welche der Josefinische Kataster liefert, wirklich als den Ausdruck der gegenwärtigen Besitzverhältnisse anzusehen.

ES ist bekannt, daß bei der Anlegung des stabilen Katasters auf den Josefinischen Kataster keine Rücksicht genommen wurde. So blieb denn die Konstatirung der Identität eines Grundstückes, welches nach der topographischen Nummer bezeichnet wird, mit dem Grundstücke, welches dermalen die Parzellennummer trägt, eine Thatfrage - eine Thatfrage, deren Lösung heute nicht nur überaus schwierig, ja nach den großartigen Veränderungen, welche die Bodenfläche namentlich in der letzten Zeit betroffen haben, in den meisten Fällen nicht möglich ist.

Das wird nun von allen mit dem Josefinischen Kataster in Beziehung Stehenden Organen anerkannt. Ist dem also, dann lohnt es sich, glaube ich, nicht weiter der Mühe, ein Institut mit so namhaften Kosten aufrecht zu erhalten, welches wirklich einen entsprechenden Nutzen nicht gewährt, lind glaube ich darum, daß jener Aufwand an Geld und Gräften besser anderen Aufgaben zugewendet werden soll, welche zweifelsohne nach der Landesordnung in das Bereich und die Kompetenz der Landesvertretung fallen.

Das sind nun im Allgemeinen die Gesichtspunkre, welche den Landesausschuß bestimmt haben, den Antrag zu stellen, der hohe Landtag wolle beschließen:

Der Landesausschuß wird ermächtigt, die Evidenzhaltung des Josefinischen Landeskatasters durch Landesprgane mit 1. Jänner 1876 einzustellen und mit der hohen Regierung wegen eventueller Uiber-

gabe der für die Landtafel nöthigen Behelfe zu verhandeln.

Zemský výbor zmocňuje se, chování Josefinského katastru zemského v evidenci pomocí orgánů zemských zastaviti dnem 1. ledna 1876 a uvázati-se ve vyjednávání se slavnou vládou v příčině té, aby se jí po případě odevzdaly doklady, jichž by deskám zemským potřebí bylo.

Was die formale Behandlung dieses Berichtes und des Antrages des Landesausschußes anbelangt, erlaube ich mir im Namen des Landesausschußes den Antrag zu stellen, daß der Antrag einer Kommission von 9 Mitgliedern, welche durch die Kurien ans dem ganzen Hanfe zu je 3 zu wählen wären, zugewiesen werde.

Činí se návrh, aby zpráva zemského výboru odevzdána byla komisi sestávající z 9ti členů, které mají voliti kurie z celého sněmu po 3 členech.

Nejv. maršálek: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. )

Kdož jsou pro tento návrh, nechť vyzdvihnou ruce.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Nächster Gegenstand ist der Landesausschußbericht über die Tätigkeit des Landesarchivs seit feiner Organisirung im J. 1862 bis Ende 1874.

Berichterstatter ist derselbe.

Nám. nejv. marš.: Zpráva výboru zemského o činnosti archivu zemského v době od zřízení jeho v r. 1862 až do konce r. 1874.

Berichterstatter Dr. Alter: Nachdem der Bericht übet das Landesarchiv bereits seit längerer Zeit in den Händen der Hrn. Abgeordneten sich befindet, glaube ich wohl annehmen zu sollen, daß die Verlesung des umfangreichen Elaborats kaum gewünscht werde.

ES dürfte mir aber erlaubt sein, von diesem Platze ans zweier Momente zu gedenken, für welche dieser Bericht einen hinreichenden Beleg liefert. Aus dem Berichte ist ersichllich, daß die Zwecke des Landesarchives, die Zwecke der heimatlichen Geschichtsforschung sehr wesentlich durch unsere Städte gefördert werben könnten, durch die Städte, welche auf die Geschichte des Landes und auf seine Entwickelung immer einen wesentlichen Einfluß nahmen.

Eine wesentliche Förderung könnten, nun die Zwecke des Landesarchives dadurch erfahren, daß die Stadtvertretungen den Denkmälern ihrer Vergangenheit eine erhöhte Aufmerksamkeit widmen und insbesondere jenem Beispiele nacheifern, welche von mancher ihrer Schwestern ihnen bereits gegeben worden ist.

Ich bin überzeugt, daß bei dem stets bewährten Patriotismus unserer Stadtvertretungen es nur dieser Anregung bedürfen werde, um sie zu bestimmen, jene Maßnahmen zu treffen, welche die Dokumente der Vergangenheit nicht nur vor der

Vernichtung sichern, sondern auch deren Benützung namentlich zum Zwecke der Geschichtsforschung ermöglichen.

Ganz besonders glaube ich aber, daß an dem Tage, wo dem h. Landtage über eine 12jährige Wirksamkeit des Landesarchivs und über dessen Erfolge Bericht erstattet wirb, auch jenes Mannes zu gedenken ist, dem wesentlich der Erfolg zu verdanken ist, welchen ber Bericht konstatirt. (Bravo, links. )

Wenn man bedenkt, wie unansehnlich die Anfänge des Landesarchivs gewesen sind, wenn man bedenkt, daß mit verhältnißmäßig geringen Kosten in verhältnißmäßig kurzer Frist das Landesarchiv eine solche Bedeutung erlangt hat, daß es allen Archiven, welche auf die Geschichte Böhmens Bezug haben, vorangestellt werden kann, darf man wohl fagen, daß der Archivar Dr. Gindely sich seiner Aufgabe mit aller Aufopferung gewidmet hat, (Bravo links) und ich kann wohl konstatiren und bin von ber Zustimmung des h. Landtages überzeugt, daß an dem heutigen Tage mit aller Beruhigung gesagt werden könne, daß durch die angestrengte Thätigkeit des Herrn Archivars jene Erwartungen in Erfüllung gegangen sind, welche den h. Landtag eben geleitet haben, als er das Landesarchiv in die Hande dieses um die vaferländische Geschichtsschreibung so sehr verdienten Gelehrten legte.

Mit diesen Worten glaube ich mein Referat schließen zu können.

Oberstlandmarschall: Der hohe Landtag nimmt diese Eröffnungen zur Kenntniß.

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht, betreffend die im Jahre 1871 stattgefundene kommissionelle Befahrung des Wottawaflußes. Berichterstatter ist Dr. Waldert. Ich ersuche den Bericht vorzutragen

Nám. nejv. marš.: Též tak v příčině komisionálního ohledání řeky Otavy v r. 1871.

Dr. Waldert (liest): Hoher Landtag!

lieber die Petition des Hrn. Fürst und Genossen um Ertheilung einer Abschrift des Protokolles über die im J 1871 stattgefundene kommissionelle Befahrung des Wattawaflußes wurde der ergebenst gefertigte Landesausschuß mit dem hohen Landtagsbeschluße vom 13. Oktober 1874 beauftragt nachzuforschen, genau zu erheben und ehestens dem h Landtage zu berichten, ob und wer in Vertretung des Landes bei der kommissionellen Flußbefahrung der Wattawa intervenirt habe, ob hierüber ein Protokoll aufgenommen wurde, wohin es gekommen sei und wo sich dasselbe befindet. In Befolgung dieses hohen Auftrages erlaubt sich der Landesausschuß Nachstehendes ergebenst zu berichten.

Bei der im Jahre 1871 unter Intervenirung eines k. k. Staatsbaudeamten vorgenommenen. Befahrung des Wattawaflußes war der Landesausschuß durch den damaligen Landesoberingenieur Karl Galaß vertreten.

Das hierüber aufgenommene Protokoll wurde von den genannten Landesbeamten dem Landesausschuße berichtlich vorgelegt und wurde zugleich mit den Protokollen über die Befahrung der übrigen in der Landesverwaltung befindlichen stoßbaren Flüße mit Note des Landesausschußes vom 20. Mai 1874, Z. 6777, an die k. k. Statthalterei' zum Gebrauche bei der Bearbeitung einer neuen Strompolizeiordnung geleitet, wo sich dasselbe auch derzeit noch befindet.

Von diesem Sachverhalte wurden auch die Petenten mit Beziehung auf ihre beim h. Landtage eingebrachte Petittion in entsprechender Weise verständigt. Was nun die Ursache anbelangt, daß bezüglich dieses Protokolls weder zur Zeit des Ansuchens des Hrn. Fürst, Mühlenbesitzers in Hostie, um eine Abschrift dieses Aktenstückes noch zur Zeit der wegen Nichterfolgung dieser Abschrift beim h. Landtage eingebrachten Beschwerde ein Aufschluß gegeben werden konnte, so liegt derselbe einzig und allein darin, daß sowohl in dem ursprünglichen Einschreiten um Ausfolgung der Abschrift als auch in der weiteren Petition wegen nicht Erfollang derselben ausdrücklich hervorgehoben wurde, daß die Flußbefahrung um den 10. Juni 1871 stattgefunden hat. In Folge dessen mußte angenommen werden, daß das Protokoll im Jahre 1871 zur Vorlage und Erhibirung gelangt wäre, weßhalb man sich beim Nachsuchen nach demselben auch auf das Jahr 1871 beschränkt hat, während das Protokoll erst im Monate Jänner 1872 vorgelegt und erhibirt worden ist. Nachdem somit der Landesausschuß dem erhaltenen hohen Auftrage hiemit entsprochen hat, erlaubt sich derselbe den ergebensten Antrag zu stellen, der hohe Landtag geruhe diesen Bericht zur hochgeneigten Kenntniß nehmen.

Sněm. sekr. Schmidt: Zemský výbor vyhověv takto nařízení slavného sněmu, žádá, aby slavný snem zprávu tuto blahoskloně u vědomost vzal.                    

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo?

Diejenigen, welche diesen Bericht zur Kenntniß nehmen, bitte ich, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Der Bericht ist zur Kenntniß genommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegen-' heiten über die Petitionen:

a)  der Insassen der Ortschaft Niederlichtenwalde um Modifizirung des Landesgesetzes vom 22. März 1874 und

b)  der Insassen von Ober-Lichtenwalde um Aufrechthaltung und Durchführung dieses Gesetzes -

Berichterstatter ist Landtags-Abgeord. Watzka. Ich ersuche den Bericht vorzutragen

Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádostech: a) obyvatelů Dolního Lichtemwalde za změnu

zákona ze dne 22. března1874 a

1) obyvatelů Horního Lichtenwalde za zachování a provedení tohoto zákona.

Ref. Abg. Watzka: Hoher Landtag! Laut des Landesgesetzes vom 22. März 1874 wurde die durch dieses Gesetz versügte Trennung der Ortschaften Ober- und Nieder-Lichtenwalde an die Bestimmung geknüpft, daß der Waldkompler der Domäne Krombach der neu zu konstituirenden Gemeinde Ober-Lichtenwalde zuzufallen habe.

Uiber eine Petition der Insassen von Niederlichtenwalde, welche das Unbillige der mit der ausgesprochenen Trennung verknüpften Bedingung hervorhebt und betont, daß der neuen Gemeinde Niederlichtenwalde durch die Entziehung des mehr als 1800 Joch betragenden Waldes der Domaine Krombach auch zugleich die Mitter entzogen würden, ein selbstständiges Gemeindeleben zu führen, hat das hohe Haus in der Sitzung vom 9. Oft. 1874 beschlossen, diese erwähnte Petition dem Landesausschuße mit dem Auftrage anzufertigen, die in dieser Petition enthaltenen thatsächlichen Umstände zu erheben und dem hohen Landtage in dieser Session geeignete Anträge vorzulegen. Auf Grund und in Vollzug dieses Beschlußes hat der Landesausschuß auch Erhebungen angeordnet, Welche aber bisher ihren Schluß nicht gefunden haben.

Der Landesausschuß befindet sich mithin jetzt noch nicht in der Lage, dem Beschluße des h. Hauses zu entsprechen. Dem h. Landtage sind oben neuerdings zwei Petitionen von Insassen dieser Gemeinde zugekommen, durch welche die Insassen von Ober-Lichtenwalde um Durchführung des Gesetzes vom März 1874 und jene von Nieder-Lichtenwalde um Modisizirung desselben, bitten. Da aber aus der letzteren zu entnehmen ist, daß behördlicherseits bereits Maßregeln getroffen werden, um die Trennung von Ober- und Nieder-Lichtenwalde nach dem Gesetze vom 22. März 1874 durchzuführen, und diese Angaben auch durch eine bei den diesfälligen Akten befindliche, an den LandesAusfchuß gerichtete Note der k. k. Finanz-LandesDirektion vom 26. Juli 1874 Z. 28933 ihre Bestätigung findet, diemit aber nicht unbedeutende Kosten verbunden sind, welche im Falle der Modisitzirung des mehr erwähnten Gesetzes zwecklos verausgabt wären, hat die Kommission für Bezirks* und Gemeindeangelegenheiten einhellig beschlossen zu beantragen:

Der hohe Landtag wolle beschließen:

Die Petition mehrerer Insassen der Gemeinde Nieder-Lichtenwalde um Erwirken der definitiven Abänderung des Landesgesetzes vom 22. März 1874 bezüglich der Trennung der Ortschaften Ober- und Nieder-Lichtenwalde und die Petition der Insassen von Ober-Lichtenwalde um Aufrechthaltung und Durchführung dieses Gesetzes werden dem Landes-Ausschuße zur geeigneten Benützung bei Erstattung der in dieser Angelegenheit, vorzulegenden Anträge mit dem Antrage zugefertigt, die Sistirung der Durchführung der Trennung dieser Ortschaften zu veranlassen,

Sněm. sekr. Schmidt: Komise činí návrh:

Slavný sněme račiž se usnesti takto: Petice několika osadníků obce Dolního Lichtenwaldu za vymožení konečně platné změny zem. zákona ze dne 22. března 1874 v příčině rozloučení osad Horního a Dolního Lichtenwaldu a petice osadníků Horního Lichtenwaldu za zachování tohoto zákona v platnosti provedení jeho odevzdávají se výboru zems., aby jich náležitě použil při- návrzích, jež v té věci činiti, má a zároveň se mu ukládá, aby provedení rozloučení těchto osad zastaviti kázal.

Nejv. marš. zems.: Žádá někdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro návrh, nechť pozvednou ruce.

Stane se.

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Landes-Ausschuß-Bericht mit der Eingabe des Komités der Fachschule für Goldschmiedekunst und verwandte Gewerbe, in Prag um Kreirung von Landesstipendien für Tagesschüler Berichterstatter ist Dr. Volkelt.

Ich ersuche, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš: Zpráva zem. výb. o žádosti výboru odborné školy pro umění zlatnické a podobná řemesla v Praze za zřízení nadací z fondu zemského pro denní žáky.

Dr. Volkelt: Hoher Landtag!

Uiber Ansuchen der Prager Handels- und Gewerbekammer, dann des zunächst betheiligten Goldund Silberarbeiter-Gremiums in Prag wurde einem lang gefühlten Bedürfnisse Rechnung tragend, vom k. k. Handelsministerium eine Fachschule für Goldschmiedekunst und verwandte Metallgewerbe in Prag begründet und am 2 März 1874 eröffnet.

Nach dem zuliegenden Statute und Lehrplane ist die genannte Fachschule dazu bestimmt, tüchtige Gold-, Silber- und andere Metallarbeiter heranzubilden, und zerfällt in 2 Abtheilungen, nämlich die eigentliche Fachschule, eingerichtet für diejenigen, welche sich in einem der genannten Zweige eine gründliche Vorbildung aneignen wollen, gleichviel ob dieselben sich darin schon praktisch verwendet haben oder nicht-, und in die Abend- (Sonntags-) Schule, welche jenen Gelegenheit bieten soll, ihre Kenntniß zu vervollkommnen, die bereits bei einem Kunstgewerbe mit Metallarbeiten in praktischer Verwendung stehen.

Der Unterricht wird für ordentliche Tagesschüler in zwei Jahreskursen ertheilt, und erstreckt Sich auf Zeichnen, Modelliren und Bossiren nach mustergiltigen Vorbildern, auf die Anleitung im stylgerechten Entwerfen und Modelliren von Fachgegenständen, auf Vorträge über Styl, Konstruktion und Material, endlich auf Anweisung im Ge-

biete der eigentlichen Ausführung. Die genannte Fachschule untersteht unter der Oberleitung des k. k. Handelsministeriums der politischen Landesbehörde, und wird von einem alle 3 Jahre zu erneuernden Schul-Comité beaussichtigt und verwaltet.

An Der Fachschule für Goldschmiedekunst und verwandte Metallarbeiten wirken derzeit als Leiter und Lehrer für plastische Arbeiten der Bildhauer Otto Mentzel und als Lehrer des Zeichnens Architekt Josef Schulz, welche Lehrkräfte vom k. k. Handelsministerium bestellt worden sind, und Remunerationen von 1800 fl. und 1200 fl. beziehen.

Die Lehrmittel der Anstalt bestehen zur Zeit in 48 artistischen Publikationen und 374 Gypsabgüssen.

Die Einrichtungsstücke, Zeichen und ModellirApparate, dann Requisiten repräsentiren einen Werth von 800 fl.

Die Schullokalitäten sind miethweise erworben und umfassen 5 Räume. Für Gründung und Erhaltung der mehrgenannten Fachschule haben im ersten Jahre ihres Bestandes das k. k. Handelsministerium 4200 fl., die Prager Handels- und Gewerbekammer, die interessirten Gewerbsgenossenschaften und einzelne Personen die Summe von 1431 fl. beigetragen, Die zugesicherten Jahreseinnahmen betragen 1131 fl., die Ausgaben 1800 fl. Der Abgang, sowie die Remunerationen der Lehrkräfte wird vom k. k. Handelsministerium bedeckt und erscheint in dieser Beziehung der Bestand dieser Fachschule gesichert. Besucht wurde die Anstalt im ersten Jahre von 15 Schülern -im lansenden Schuljahre sind 25 inskribirt, von denen jedoch nur eine ganz geringe Zahl den Tagesunterricht benützt, während der größere Theil blos den Abend- und Sonntagsunterricht genießt. Diese Frequenz - der Schule hat eine Erfahrung bestätiget, welche sich auch an anderen Orten fühlbar gemacht hat, daß nämlich unter den obwaltenden Verhältnissen für einen Systematischen Tagesunterricht, in welchem jede kunstgewerbliche Anstalt ihre Hauptaufgabe suchen muß, nur ausnahmsweise auf eine Beteiligung der gewerblichen Kreise zu rechnen sei und ein andauernder Erfolg des Unterrichtes nur dann zu gewärtigen sei, wenn wenigstens in der UibergangSzeit einer bestimmten Zahl von Schülern die Möglichkeit geboten wird, sich frei von jeder Entwickelung hemmenden und drückenden Nadrungssorgen ihrem Berufe ausschließend zu widmen.

Die k. k. Kunstgewerbeschule am österr. Museum in Wien erzielt- hauptsächlich deswegen so bedeutende Erfolge, weil ihr die Mittel zu Gebote stehen, um eine große Zahl talentvoller Schüler unabhängig zu stellen, indem ste 77 Stipendien zu 200-600 fl. zu verleihen hat, welche eine jährliche Unterstützungssumme von 23260 st. repräsentiren.

Von- diesen Erwägungen geleitet, hat sich das Schul-Comité der Fachschule für Goldschmiedekunst und verwandte Metallgewerbe an den Landesaus-

schuß mit der Bitte gewendet, die Begründung von Stipendien für Tagesschüler der mehrgenanuten Fachschule beim h. Landtage zu erwirken, zu welchem Zwecke die Bewilligung von 1000 fl genügen dürfte, welcher Betrag für ganze Stipendien a 200 fl. oder halbe a 400 fl. zu verwenden wäre. Der Landesausschuß von der Uiberzeugung geleitet, daß eine kunstgewerbliche Fachschule geeignet sei, die Entwicklung und Vervollkommnung der einschlägigen Gewerbszweige wesentlich zu fördern, wenn den Schülern ein systematischer Unterricht ertheilt wird, hält sich für verpflichtet, das vorliegende Einschreiten wärmstens zu unterstützen und beehrt sich unter Vorlage der Bezugsakten den Antrag zu stellen: Ein hoher Landtag wolle:

1.      Zur Begründung von Stipendien für Tagesschüler der Fachschule für Goldschmiedekunst und verwandte Metallgewerbe eine Dotation von 1000 fl. österr. Währ. aus dem Landesfonde auf die Dauer von drei nacheinander folgenden Jahren bewilligen und

2.   den Ländesausschuß ermächtigen, die näheren Bestimmungen über die Zahl dieser Stipendien und die Höhe des Stiftungsgenußes, sowie die Modalitäten ihrer Verleihung festzustellen.

In formeller Beziehung beantragt der LandesAusschuß die Zuweisung dieses Berichtes an die Budgetkommission.

Zemský výbor navrhuje, slavný sněme račiž:

1.   na zřízení nadací pro denní žáky odborné školy pro umění zlatnické a podobné živnosti kovokujecké povoliti dotaci jednoho tisíce zl. r. m. z fondu zemského na dobu 3 let po sobě následujících, a

2.   výboru zemskému dáti moc, aby blíže ustanovil počet těchto nadací a výšku jejich, jakož i podmínky při udílení jich.

Co se týče formálního vyřízení, navrhuje zemský výbor, aby se zpráva jeho přikázala budžetní komisi.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. )

Kteří jsou pro ten návrh, nechť vyzdvihnou ruku.

Diejenigen, welche für den Antrag find, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der LandesausschußBericht über die Gesuche der Ortschaften Göhren, Minkendorf, Nemaus und Königreich um Ausscheidung aus dem Verbande mit anderen Gemeinden und Konstituirung zu selbstständigen Gemeinden.

Nám. nejv. marš. zem.: Též tak o žádostech osad Kliny, Minkendorfu, Nemaňovu a Království za vyloučení zo svazku s jinými obcemi a ustavení jich co samostatné obce.

O b er st lan dm ar schall: Berichterstatter ist Landesausschußbeisitzer Dr. Alter; ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Ref. L. -A. -B. Dr. Alter: Hoher Landtag !

Mit dem Gesetze vom 26. November 1874 wurden die bisherigen Bestimmungen der Gemeindeordnung, welche für die Erledigung der Gesuche um Gemeindetrennungen maßgebend waren, dahin geändert, daß nur derartige Gesuche, welche abweislich von Seite des LandeSauSSchußeS und der Statthalterei beschieden werden, vor den hohen Landtag zu bringen Sind, welcher über die Abweisung selbst endgiltig Beschluß zu fassen hat. Im Laufe dieses Verwaltungsjahres sind nun unter den eingebrachten Gesuchen die Gesuche der Ortschaft Göhren im Bezirke Brür,. dann der Ortschaft Minkendorf im Bezirke Reichenberg und der Ortschaften Nemaus und Königreich der dritte Theil im Bezirke Königinhof von Seite des Landesausschußes, beziehungsweise der Statthalterei mit dem Begehren um Ausscheidung aus dem bisherigen GemeindeVerbande abgewiesen worden. Es würde sich somit dermalen um die Rechtfertigung dieser Entscheidung handeln. Nachdem der Gegenstand selbst ein solcher ist, welcher im Sinne der GeschäftsOrdnung sofort in Vollberathung gezogen werden kann, so erlaube ich mir Namens des Landesausschußes den Antrag zu stellen, diesen Gegenstand in Vollberathung zu nehmen.

Abg. Dr. Hanisch: Ich bitte um's Wort. Oberstlandmarschall: Der Herr Dr. Hanisch hat das Wort.

Abg. Dr. Hanisch: Dem Antrage des Landesausschußes gegenüber, die Abweisung Der vier Gemeinden auf Ausscheidung sofort in Vollberathung zu nehmen, erlaube ich mir entgegenzusetzen, die bisherige Praxis und die vom Landesausschuße Selbst beantragte Praxis, daß das, was der Entscheidung des Landtages insbesondere in diesem negativen Sinne zusteht, wohl der Gemeindekommission zuzuweisen wäre. Es handelt sich eben um eine Abweisung und in diesem Falle dürfte es sich wohl empfehlen, daß die Begutachtung der Kommission noch der Berathung und Schlußkassung Des hohen Landtages vorausgehe. Ich erlaube mir daher den Antrag zu stellen, von der Vollberathung dieses Antrages abzusehen und denselben an die Kommission für Gemeindeangelegenheiten zur Vorberathung und Antragstellung zu verweisen.

Sněm. sekr. S c h m i d t: Pan dr. Hanisch činí návrh, aby se záležitost, která byla zprávou zemského výboru podána, nevzala v poradu dnešního dne, nýbrž aby se dříve přikázala komisi pro obecní a okresní záležitosti k předběžné poradě.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu diesem Antrage das Wort?

Žádá někdo za slovo?

Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage des Hrn. Dr. Hanisch zustimmen, die Hand zu erheben.

Kteří jsou pro návrh dra. Hanische, nechť vyzdvihnou ruku. (Stane se).

Der Antrag ist angenommen,

Oberstlandmarschall: Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht mit Gesuchen mehrerer Gemeinden um Bewilligung zur Einhebung von Heimatsrechtsverleihungstaren. Berichterstatter ist derselbe.

Nám. nejv. marš, zem.: Též tak o žádosti více obcí za povolení k vybírání poplatků za udělení práva domovského.

Ref. Landesausschuß-Beisitzer Dr. 91 Alter: Hoher Landtag! Der Landesausschuß hatte die Ehre, die seit Schluß der letzten Landtagssession überreichten instruirten Gesuche von Gemeinden um Bewilligung zur Einhebung von Taren für die Ertheilung des Heimatsrechtes an Fremde sammt Statistischen Daten in einer Uibersichtstabelle nebst dem Gesetzentwurfe zur verfassungsmäßigen Behandlung vorzulegen. Auf Grund der Bestimmungen der Gemeindeordnung erlaube ich mir den Antrag zu stellen, in die Vollberathung des darüber nothwendigen Gesetzes einzutreten.

Sněm. sekr. Schmidt: Pan zpravodaj navrhuje, aby se vešlo v poradu zprávy a zákona navrženého.

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozvednou ruku. (Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Ref. Landesausschuß-Beisitzer Dr. Alter: I. Der Gemeinde Wittingau im gleichnamigen Bezirke die Einhebung einer Tare von 60 fl.

Obci Třeboni v okresu téhož jmena vybírání poplatku po 60 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo ? Kteří jsou pro ten návrh, nechť vyzvednou ruku.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Ref. Landesausschuß-Beisitzer Dr. Alter: 2. Der Gemeinde Lhota, Mastí, Bezirk Dvocno, die Einhebung einer Tare in vier Abstufungen u. z. bei einer direkten Steuerzahlung:

a)  bis 4 fl.................................... 4 fl.

b)  von 4-12 ff............................. 8 fl.

c)  von 12-20 fl............................ 12 fl.

d)  von über 20 fl............................ 16 fl.

Sněm. sekr. Schmidt: Obci Lhotě a Mastí v okresu Opočenském vybírání poplatku ve čtyrech stupních, a sice vedle placení přímých daní:

a)  do 4 zl. .................................... 4 zl.

b)  od 4-12 zl.............................. 8 zl.

c)  od 12-20 zl.............................. 12 zl.

d)  přes 20 zl................................. 16 zl.

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. )

Kteří jsou pro ten návrh, nechť vyzdvihnou ruku.                                                          

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen. wollen die Händ erheben. (Geschieht. ) (Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Ref. Dr. Alter: 3. Der Gemeinde Žebrák, Bezirk Hořowic, die Einhebung einer Tare in drei Abstufungen und zwar:

a)  im 1. Wahlkörper per .................. 20 fl.

b)  im 2.          "           " .................. 10 fl.

c)  im 3.            " .................. 5 fl.

Sněm. sekr. Schmidt: Obci Žebráku v okresu Hořovickém vybírání poplatku v 3 stupních, a sice:

a)  v 1. sboru volebním.................. 20 zl,

b)  v 2. "          , ................... 10 zl.


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