Stenografická zpráva
o
XII. sezení třetího výročního zasedání sněmu českého od roku 1872, dne 8. října 1874.
Stenographischer Bericht
über die
XII. Sitzung der dritten Jahres-Session des
böhmischen Landtages vom Jahre 1872, am
8. Oktober 1874.
Předseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský Karel kníže Auersperg.
Přítomní: Maršálkův náměstek Edvard Claudi a poslancové v počtu k platnému uzavírání dostatečném.
Co zástupce vlády: Jeho Exc. c. kr. místodržitel svob. pán Weber a c. kr. místodržitelský rada Eugen rytíř Adda.
Sezení počalo ve 12 hodin v poledne.
Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürst Auersperg.
Gegenwärtige: Der OberstlandmarschallStellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Landtags-Abgeordneten.
Am Regierungstische: Se. Exc. der k k. Statthalter Freih. von Weber und der k. k. Statthaltereirath Eugen Ritter von Adda.
Beginn der Sitzung: 12 Uhr Mittags.
Oberstlandmarschall: Die Sitzung ist eröffnet.
Sezeni jest zahájeno.
Ich habe dem hohen Landtage folgende Mittheilungen zu machen. Die Kommission für den Gesetzentwurf, betreffend die Zufahrtstraßen zu den Eisenbahnen, hat sich konstituirt und zum Obmann den Herrn Ritter von Brechler und zum Schriftführer den Herrn Knoll gewählt.
Nám. nejv. marš.: Komise pro osnovu zákona v příčině zřízení a vydržování příjezdů k dráhám železným ustavila se a zvolila za předsedu p. ryt. z Brechlerů, za zapisovatele p. Knolla.
Oberstlandmarschall: In Druck wurden vertheilt.
Landtagssekretär Schmidt: Der Bericht der Budgetkommission über den Landesvoranschlag für das Jahr 1875, dann der stenografische Bericht über die 6. Sitzung.
V tisku rozděleno bylo: Zpráva budžetní komise o rozpočtu zemském na rok 1875 a stenografická zpráva o 6. sezení.
O b e r st l a n d m a r s ch a 11: An Petitionen wurden eingebracht und vertheilt.
Landtagssekretär (liest): Abgeord. Dr. Trojan überreicht die Petition der Gemeindevertretung Leitomyschl um Bildung eines Ortsausschußes für die Ortsgemeinde: innere Stadt Leitomyschl.
Oberstlandmarschall: Geht an die Kommission für Gemeinde- und Bezirksangelegenheiten.
Sněm. sekretář Schmidt: 107. Poslanec Pražák. Pet. výb. okr. v Roudnici za udělení půjčky, aby za příčinou letošní neúrody silnice stavěna býti mohla.
Nejv. marš.: Budžetní komisi
Landtagssekretär: Abg. A. Lehmann überreicht die Petition der Stadtvertretung Gabel
um Einflußnahme auf den Bau der Eisenbahnlinie Böhm. -Leipa über Gabel nach Zittan.
Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.
Sekr. Schmidt: 109. Posl. dr. Trojan. Petice městského zastup. v Krásné Hoře za vyloučení města a okolí ze soudního okresu Sedlčanského a Milevského a za zřízení okresu nového se sídlem v Krásné Hoře.
Nejv. marš.: Komisi pro obecní a okresní záležitosti.
Oberstlandmarschall: Wir gehen nun zur Tagesordnung über.
Der erste Gegenstand ist der Landesausschußbericht über den Zustand des Volksschulwesens auf dem Lande
Berichterstatter ist Herr Landesausschußbeisitzer Dr. Volkelt, ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. n e j v. m a r š.: Zpráva zemského výboru o stavu školstva národního v Cechách.
Dr. Volkelt: Hoher Landtag!
Nachdem sowohl dieser Bericht als auch die dem Berichte angehängten Tabellen gedruckt bereits mehrere Tage in den Händen der Herren Mitglieder des h. Hauses sich befinden, so glaube ich die Bitte an das h. Haus richten zu können, von der Verlesung des Berichtes Abstand zu nehmen.
Oberstlandmarschall: Wenn die Verlesung nicht begehrt wird, so nehme ich an, daß dem Antrage zugestimmt wird.
Dr. Volkelt: Nachdem dies genehmigt wurde, glaube ich mich auf die formelle Behandlung des Berichtes beschränken zu follen und erlaube mir den Antrag des Landesausschußes dahin zu formuliren, der h. Landtag wolle die gesammelten Daten zur Berathung und Berichterstattung der Schulkommission zuweisen.
Sněm. sekretář Schmidt: Slavný sněme račiž dáta zemským výborem sebraná odevzdati
komisi pro záležitosti školní, aby jich použila a po případě podala další návrhy.
Nejv. marš. zemský: Žádá někdo za
slovo ?
Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
(Geschieht. ) Angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten mit dem Gesetzentwurfe betreffs Abänderung des §. 3 Litera O der Landtagswahlordnung.
Berichterstatter ist Herr Karl Ritter v. Limbeck; ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro záležitosti obecní s osnovou zákona v příčině změny §. 3. lit. O řádu volení do sněmu.
Berichterstatter Ritter Karl v. L i m b e ck (liest):
Hoher Landtag!
Durch §. 7 ad 5 der mit dem kaiserl. Patente vom 26. Feber 1861 kundgemachten Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen erscheint die Stadtgemeinde Welwarn in der Gruppe der Landgemeinden der Gerichtsbezirke Schlan, Welwarn und Libochowic eingereiht, welche zustimmen einen Wahlbezirk bilden, um gemeinschaftlich einen Landtagsabgeordneten zu wählen.
Die königl. Stadt Welwarn kann daher wie die Gemeindevertretung derselben in der am 23. September 1874, 3hl. 43 pet., durch den Abgeordneten Herrn Dechanten Anton Hussak überreichten Petition anführt - ihren Abgeordneten nicht unmittelbar wählen, sondern muß sich mit der Wahl von fünf Wahlmännern begnügen.
Die Stadtvertretung von Welwarn stellt in dieser Petition die Bitte, womit der hohe Landtag beschließen wolle, daß die königl. Stadt Welwarn in der Wahlordnung aus der Gruppe der Landgemeinden ausgeschieden und in die Wählerklasse der Städte und zwar in die Gruppe I. §. 3 lit. O. zugleich mit den Städten Schlan, Laun und Rakonitz eingereiht werde, indem
1. die Stadt Welwarn mit Allerhöchstem Diplome vom 20. September 1795 als königliche Stadt erklärt worden ist und seit dieser Zeit zu jeder Krönung und Huldigung ihren Primator gesendet hat.
2. Habe die Stadt Welwarn eine Katastralausmaß von 1687 Joch 243 O. -Klft., 255 Häuser, 2006 Einwohner und zahlte im Jahre 1873 an Grund-, Haus-, Zins-, Erwerb- und Einkommensteuer, dann an Landes- und Grundentlastungszuschlägen und an Zuschlägen für Schulen die Summe
von.................................... 19209 fl. 231/2 kr.
die indirekte Steuer der Zuckerfabrik in Welwarn habe im Jahre
1873................................. 49738 fl. 19 kr.
betragen.
3. Die Stadt Welwarn fei der Sitz der Bezirksvertretung, des k. k. Bezirksgerichtes, des k. k. Steueramtes und befinde sich daselbst eine Aktien-Zuckerfabrik, eine Fabrik zur Erzeugung von Salpeter und eine Werkstätte zur Verfertigung landwirthschaftlicher Maschinen.
4. Sei Welwarn die einzige königliche Stadt, welche nicht in die Wählergruppe der Städte eingereiht wurde.
5. Seien in diese Wählergruppen andere Städte eingereiht worden, welche weniger Steuer zahlen und theils auch geringere Bevölkerung haben als Welwarn.
In der Sitzung am 5. Dezember 1872 hat der hohe Landtag beschlossen, der Landesausschuß werde aufgefordert, sämmtliche, die Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen betreffenden Bestimmungen in einen Gesetzentwurf zusammenzufassen und über die als zweckmäßig sich herausstellenden Abänderungen Anträge zu stellen.
Dem Landesausschuße ist zugleich empfohlen worden, hiebei - nebst Anderem - auch in Erwägung zu nehmen, welche bisher in Landwahlbezirke eingereihte Städte in die Wahlgruppe der Städte und Industrialorte einzutheilen wären.
Seither ist jedoch das Gesetz vom 2. April 1873, Nr. 41 R. -G. -Bl., betreffend die Wahl der Mitglieder des Abgeordnetenhauses des Reichsrathes, erflossen und erscheinen in dem Anhange zur Reichsrathswahlordnung in der Wählergruppe der Städte in Böhmen außer den Städten und Orten, welche nach §. 3 der Landtagswahlordnung vom 26. Feber 1861 für die Wahl der Abgeordneten der Städte und Industrialorte Wahlbezirke bilden, auch noch 44 andere Städte, darunter auch die Stadt Welwarn aufgenommen, da nach dem Absatze b) ad 5 des Anhanges zur Reichsrathswahlordnung die Städte Schlan, Laun, Kladno, Neustraschitz, Unhoscht, Welwarn, Rakonitz zusammen einen Wahlbezirk für die Wahl eines Reichsrathsabgeordneten bilden.
Das hiemit vorliegende Anerkenntniß der Eignung der Stadt Welwarn für die Einreihung in die Wählergruppe der Städte läßt nun blos noch die Frage übrig, welche Rückwirkung die Ausscheidung der Stadt Welwarn auf jenen Landgemeinden-Wahlbezirk haben werbe, in welchen sie dermalen nach §. 7 ad 5 der Landtagswahlordnung eingereiht ist.
Dieser Wahlbezirk umfaßt die Gerichtsbezirke: Schlan mit 33682 Einwohnern, 46 Orts- und 67
Katastral-Gemeinden, Welwarn mit 21897 Einwohnern, 32 Orts- und
49 Katastral-Gemeinden, Libochowic mit 16771 Einwohnern, 33 Orts- und
37 Katastral-Gemeinden, zusammen 72350 Einwohnern, 111 Orts- und 153
Katastral-Gemeinden.
Die Stadt Welwarn belangend, so hat nach den ebenfalls der letzten Volkszählung vom 31.
Dezember 1869 entnommenen Daten und zwar: die Stadt Welwarn 155 Häuser, mit einer anwe-
senden Bevölkerung von 1349 Einwohnern, die Vorstadt Welwarn 100 Häuser mit einer anwe-
senden Bevölkerung von 657 Einwohnern, zusammen daher 255 Häuser mit einer anwesenden
Bevölkerung von 2006 Einwohnern und entfallen hiernach auf die Stadt Welwarn für die Wahl des Landtagsabgeordneten allerdings nur 5 Wahlmänner.
Nach dem in der Sitzung des hohen Landtages vom 15. September 1874 erstatteten Berichte über die am 3. Juli 1874 vorgenommene Wahl des Landtagsabgeordneten für den Landgemeinden-Wahlbezirk: Schlan, Welwarn, Libochowic ergab sich
die Gesammtzahl der Wahlmänner mit......... 181
und ist nunmehr wohl offenbar, daß die Ausscheidung der Stadt Welwarn sowie auch das Entfallen von fünf Wahlmännern für die künftige Gestaltung dieses Landgemeinden-Wahlbezirkes unerheblich sein würde.
Auch die Daten über die Einwohnerzahl des
Städtewahlbezirkes Schlan, Laun und Rakonitz
lassen es aber vollkommen zulässig erscheinen, daß
diesen Städten auch noch die Stadt Welwarn
angereiht werde.
Nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1869 betrug die anwesende Bevölkerung der Stadt:
Schlan 3622 männl. 3800 weibl. Einw. zus. 7422 Laun 1788,, 2055 ",, " 3843 Rakonic 2090 " 2184 " " " 4274 Zusamm. 7500 männl. 8039 weibl. Einw. zus. 15539
Mit Zurechnung der Stadt Welwarn, deren Bevölkerung 997 männliche, 1009 weibliche Einwohner, zusammen 2006 beträgt, würde sich die Gesammtsumme ergeben mit 8497 männliche, 9048 weibliche Einwohner, zusammen 17545.
Nachdem nun auch territoriale Verhältnisse, Sowie auch die Rücksicht auf nationale Gleichartigkeit nicht in Frage kommen können, so hat die Kommission beschlossen, daß es weiterer Erhebungen nicht bedürfe und stellt im Hinblicke auf die bereits mit der Wahlordnung für die Abgeordneten des Reichsrathes erfolgte Einbeziehung der Stadt Welwarn in die Wahlgruppe der Städte den Antrag, der hohe Landtag wolle nachstehendem Gesetzentwurfe die geneigte Zustimmung ertheilen.
Poněvadž tu neběží též o poměry půdy neb o ohledy k stejnoměrnosti co do jazyka, uzavřela komise, že není potřebí dalších vyhledávání, a přihlížejíc k tomu, že již řádem volení údův poslanecké sněmovny říšské rady město Velvary vřaděno bylo do volebního okresu měst, činí komise návrh, slavný sněme račiž svoliti k následující osnově zákona.
Nejv. maršálek: Žádá někdo za slovo k generálnímu rokování?
Wünscht Jemand in der Generaldebatte das Wort? (Niemand meldet sich. )
Wenn dies nicht der Fall ist, gehen wir zur Specialdebatte über.
Berichterstatter (liest): §. 1. Litera O. des §. 3 der mit Patent vom 26. Feber 1861, Nr. 20 R. -G. -Bl., erlassenen Landtags-Wahlordnung für das Königreich Böhmen wird dahin abgeändert, daß dieselbe lautet:
,, O. Schlan, Laun, Rakonitz, Welwarn, zusammen einen Wahlbezirk. "
§. 1.
Lit O. §. 3. řádu volení do sněmu království Českého, vydaného patentem ze dne 26. února 1861, č. 20 říšsk. zák., mění se a bude zníti takto:
"O. Slané, Louny, Rakovník a Velvary - ".
Nejv. maršálek: Kteří jsou pro ten článek, nechť zdvihnou ruku.
Diejenigen, welche für diesen Paragraph sind, wollen die Hand erheben.
(Geschieht. ) Angenommen.
Berichterstatter (liest): §. 2.
Der Minister des Innern ist mit der Durchführung dieses Gesetzes beauftragt.
Mému ministru vnitřních záležitostí uloženo jest, aby zákon tento ve skutek uvedl.
Nejv. maršálek: Kteří jsou pro ten článek, nechť zdvihnou ruku.
Diejenigen, welche für diesen Paragraph sind, wollen die Hand erheben.
(Geschieht. ) Angenommen. Berichterstatter: Die Uiberschrift lautet: Gesetz
vom.......................................
wirksam für das Königreich Böhmen, betreffend die Abänderung des §. 3, lit. O. der Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen. Uiber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde Ich anzuordnen, wie folgt:
Zákon,
daný dne.................................
pro království české, v příčině změny §. 3. lit. O. řádu volení do sněmu království Českého. K návrhu sněmu Mého království Českého vidí se Mi naříditi takto.
Nejv. maršálek: Kteří jsou pro ten nápis zákona, nechť zdvihnou ruku.
Diejenigen, welche für diesen Titel find, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Berichterstatter: Nachdem keine Aenderung des Gesetzes erfolgt ist, erlaube ich mir den Antrag zu stellen, der h. Landtag wolle in die dritte Lesung des Gesetzes eingehen.
Oberstlandmarschall: Ich bitte Dieje-
nigen, welche für die dritte Lesung sind, die Hand zu erheben.
Kteří jsou pro třetí čtění, nechť zdvihnou ruku.
(Geschieht). Angenommen. Ich ersuche nunmehr Diejenigen, welche dem Gesetze in dritter Lesung zustimmen, sich zu erheben.
Kteří jsou pro ten zákon, nechť vstanou.
(Geschieht) Das Gesetz ist in dritter Lesung angenommen.
Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Budgetkommission über die Rechnungsabschlüsse des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1875. Berichterstatter ist Herr Dr. Ritter von Wiener.
Nám. nejv. maršálka: Zpráva budžetní komise o závěrce fondu vyvazovacího za rok 1873.
Berichterstatter Dr. Ritter v. Wiener:
Hoher Landtag!
Der Rechnungsabschluß des Grundentlastungfondes für das Jahr 1873 zeigt gegenüber dem Präliminare eine Mehreinnahme von 209074 fl. und eine Minderausgabe von......... 333000 fl.
Die Differenz beruht wesentlich auf dem Umstande, daß auf die Kapitalsschuldigkeit statt der präliminirten 366. 855 fl. ein Gesammtbetrag von 473. 957 fl. eingezahlt wurde und daß um 232. 000 fl. weniger an Grundentlastungsobligationen eingekauft wurden, als präliminirt war, weil wegen Mangel an offerirenden Verkäufern die zum börsenmäßigen Ankaufe bestimmte Quote nicht erschöpft werben konnte.
Der Fond hat mit Ende 1873 einen
Aktivstand an Forderungen von..... 26, 045 175 fl.
und einen Kassarest von.............. 2, 616. 556 fl.
zusammen...... 28, 661. 731 fl.
dagegen einen Passivstand von...... 25, 391. 563 fl.
also einen reinen Aktivstand pr...... 3, 270168 fl.
welcher sich gegen den reinen Aktiv-
stand des Vorjahres pr.............. 3, 000 000 fl.
günstiger darstellt um................. 186. 655 fl.
Die Kapitalsschuld des Staates an den Grundentlastungsfond hat sich im Laufe des Jahres 1873
auf....................................... 10, 000. 000 fl.
jene des Landes auf................. 13, 800 000 fl.
und jene der Entlasteten auf......... 599. 000 fl.
herabgemindert.
Die Kapitalsforderung an den Landesfond mit 800. 000 fl. und die Kapitalsanlage in Pfandbriefen der böhmischen Hypothekenbank pr. 227 000 fl. blieb unverändert.
Das vom Jahre 1852 bis Ende 1872 zu Gunsten Der Berechtigten liquidirte Entschädigungskapital hatte laut der letzten Nachweisung 55, 000. 000 fl. betragen und hat im Jahre 1873 ein Zuwachs nicht Stattgefunden.
Dagegen wurde von dieser Summe 30, 000. 000 fl. durch Obligationseinlösung getilgt und sind von
dem Reste 24, 000. 000 fl. durch Obligationen gedeckt.
Da der Rechnungsabschluß des Grundentlastungsfondes richtig gefunden wurde, stellt die Budgetkommission den Antrag:
Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Rechnungsabschluß des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1873 wird als richtig anerkannt.
Sekr. S c h m i d t: Komise činí návrh, slavný sněme račiž usnésti se: Závěrka účetní vyvazovacího fondu za rok 1873 jest uznána za správnou.
Nej. marš.: Žádá někdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro návrh, nechť zdvihnou ruku.
(Geschieht. ) Angenommen.
Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht zu den Gesuchen um Subventionirung mehrer Kommunalmittelschulen.
Berichterstatter ist der Herr Landesausschußbeisitzer Dr. Volkelt. Ich ersuche den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva zemského výboru o žádosti za subvenci pro více obecních středních škol.
Berichterst. Dr. Volkelt (liest):
Hoher Landtag!
Die in der Landtagssession des Jahres 1873 und 1874 eingebrachten Petizionen der Gemeindevertretungen von Böhmisch Leipa, Rakonitz. Deutschbrod und Jičin um Uibernahme ihrer Kommunalrealschulen in die Landesverwaltung, eventuell um Subventionirung derselben aus Landesmitteln wurden in Folge Landtagsbeschlußes vom 17. Jäner 1874 dem Landesausschuße mit dem Auftrage übergeben, hierüber die nöthigen Erhebungen zu pflegen und geeignete Anträge zu erstatten. Um diesem Auftrage nachzukommen, erging von dem Landesausschuße an die genannten Gemeindevertretungen die Ausforderung, über die Schüleranzahl der letzten 3 Jahre, über Zahl und Bezüge der angestellten Lehrpersonen, über die eigene Einnahme der Lehr* anstalt und den mit Erhaltung derselben verbundenen Aufwand, über die Vermögensverhältnisse der Gemeinde x., möglichst eingehende Nachweise zu liefern, um hiernach die Berechtigung der erhobenen Ansprüche und das Maß ihrer eventuellen Befriedigung erwägen und beurtheilen zu können.
In gleicher Weise wurde die Instruirung der unmittelbar beim Landesausschuße in gleicher Absicht eingebrachten Gesuche der Gemeindevertretungen von Kolin und Leitmeritz veranstaltet. Auf Grund ber gepflogenen Erhebungen beehrt sich nun der Landesausschuß über den Bestand und die Verhältnisse der in Rede stehenden Kommunalmittelschulen Rachstehendes zu berichten:
1. In der Stadtgemeinde Böhmisch - Leipa wurde die dort früher bestandene Zeichenschule im Jahre 1849 in eine 3flässige Unterrealschule erweitert und diese den Zeitverhältnissen und gesteigerten Anforderungen entsprechend im Jahre 1862 in eine Oberrealschule umgewandelt. Diese Anstalt wurde im Jahre 1874 von 53 einheimischen und 412 fremden Schülern besucht.
Das Schulgeld wird in gleicher Höhe wie bei Staatsanstalten, d. i. mit jährlich 16 fl. eingehoben und waren im Jahre 1874 36 Schüler zur Gänze und 49 zur Hälfte von der Zahlung befreit.
An der Anstalt wirken dermalen 15 Lehrkräfte, deren Gehalte nach dem für Staatsmittelschulen bestehenden Gesetze festgestellt wurden und mit Einrechnung der Entlohnung des Schuldieners einen Aufwand von jährl. 15750 fl. erfordern.
Mit Zurechnung der übrigen ordentlichen Auslagen, als Erhaltung des Gebäudes, Beheizung, Reinigung, Anschaffung von Einrichtungsstücken und Lehrmitteln ergibt sich ein Gesammterforderniß von mindestens 17-18000 fl. jährlich.
Zur Erhaltung ber Kommunaloberrealschule besteht ein eigener Realschulfond, welcher am Schluß
des Jahres 1873 mit..................... 19566 fl.
ausgewiesen wurde.
Das Erträgniß am Schulgelde bezifferte sich im Jahre 1873 auf....................... 6124 fl.
Seit dem Jahre 1865 wurden aus den Stadtrenten zur Bezahlung der Lehrergehalte 27100 fl.
im Jahre 1873............................. 4000 fl.
beigetragen.
Uiberdies hat die Gemeinde für den Bau des Realschulgebäudes eine Summe von.... 101499 fl. verausgabt.
Die reichhaltigen Sammlungen mit Einschluß der Bibliothek und der Schuleinrichtung repräsentiren einen Gesammtwerth von........... 27364 fl.
Die Stadtgemeinde Böhmisch-Leipa besitzt ein Stammvermögen im Werthe von.......302. 114 fl.
Im Jahre 1873 haben die Gesammteinnahmen
mit Einschluß einer 10% Umlage...... 47. 189 fl.
betragen, womit zwar die laufenden Ausgaben bestritten, überdies aber an Passivrückständen über 90000 fl. verwiesen worden sind, welchen ein Aktivum von blos 28000 fl. gegenüber steht.
Im Jahre 1874 war die Gemeinde genöthigt, eine 18% Steuerumlage von der direkten Steuerschuldigkeit pr. 24671 fl. einzuheben.
Werden nun die erhöhten Gehaltsbezüge in's Auge gefaßt und bei der zunehmenden Anzahl von Schülern das Schulgeld in runder Summe von 6500 fl. veranschlagt, so ergibt sich bei den Gehalten ein jährliches Deficit von 9000 fl., welches ans den Einnahmen des Realschulfondes und aus Gemeinderenten zu bedecken ist, daher der von der Gemeinde zu leistende Zuschuß eine jährliche Summe von mindestens 8000 fl. erreicht.
Nachdem die Realschule in Böhm. -Leipa für das dicht bevölkerte industrielle Nord-Böhmen, das
Sogenannte böhmische Niederland eine unentbehrliche Pflanzstätte realer Bildung ist, so hat die Gemeinde Böhm. -Leipa ein gewichtiges und wohlverstandenes Interesse an dem weiteren Bestande dieser mit so großen Opfern begründeten Kommunalmittelschule und erklärt sich bereit, bei allenfälliger Uibernahme der Lehranstalt in die Landesverwaltung das Gebäude mit Ausschluß des Sitzungsfaales im 1. Stocke nebst Einrichtung und allen Sammlungen unentgeltlich zu überlassen.
2. In der Stadt, Rakonitz besteht eine Realschule seit dem Jahre 1834 und zwar auf Grund der vom Prager Fürst-Erzbischof Leopold Chlumčanský begründeten Stiftung. Im Jahre 1863 wurde die bestandene Unterrealschule in eine Oberrealschule mit böhmischer Unterrichtssprache umgewandelt.
Der Stiftungsfond beträgt 93000 fl. und reicht blos zur Besoldung von 6 Lehrern hin.
Die Anstalt wurde im Jahre 1873 von 61 einheimischen und 145 fremden Schülern besucht.
An der Anstalt wirken 14 Lehrkräfte und beziehen dieselben dermalen noch nicht die Gehalte, welche für die Professoren an Staatsmittelschulen festgesetzt sind. Die Gesammtauslage für die Rakonitzer Kommunaloberrealschule beträgt gegenwärtig 15206 fl., das Schulgeld wird blos im Durchschnitte mit 13 fl. 25 kr. eingehoben und ergab in den letzten drei Jahren lediglich ein Erträgniß von jährlich 1657 fl. 50 kr., obwohl die Zahl der Befreiungen jährlich blos 16 erreichte.
Die Einnahmen aus dem Stiftungsfonde betragen 4832 fl. 68 kr., das Erträgniß an Bierkrenzern 4541 fl., nebstdem bezieht die Anstalt vom Staate eine Subvention von 800 fl., wornach sie schon dermal ein Deficit von 3374 fl. 82 kr. ergibt.
Werden aber die Gehalte des Lehrpersonals, wie es in der Absicht der Gemeinde gelegen ist, in der für die Staatsanstalten festgesetzten Hohe bemessen, so wird schon in den ersten 5 Jahren das von der Gemeinde zu bedeckende Deficit 8-9000 fl. und bei etwaiger Umwandlung der Realschule in ein Realgymnasium eine noch weit höhere Ziffer betragen.
Das Stammvermögen der Gemeinde wird am Schluße des Jahres 1873 mit 313000 fl. verwiesen.
Die Höhe der in der Gemeinde vorgeschriebenen Steuer beträgt 6795 fl.
Es wird zwar dermal ein Gemeindezuschlag nicht eingehoben, allein die Gemeindevertretung wird zur Einführung eines solchen schon im Jahre 1875 genöthigt sein, da mit diesem Jahre die Rückzahlung des auf 10 Jahre aus Anlaß der Überschwemmung bewilligten Darlehens von 100000 fl. beginnt.
3. In Jičin bestand eine unselbstständige Realschule, welche im Jahre 1870-71 in eine selbstständige umgewandelt wurde und seit dem Jahre 1873-74 4 Klassen und eine Parallelklasse zählt
Im Jahre 1874 wurde diese Schule von 300
Sattlern besticht, worunter sich blos 43 einheimische befanden.
Das Schulgeld wird von einheimischen Schülern mit 12, von fremden Schülern mit 16 fl. eingehoben und hat im vorigen Jahre ein Erträgniß von 4138 fl. abgeworfen.
An der Anstalt fungiren dermalen ein Direktor, ein Katechet, 3 Lehrer und 3 Supplenten, welche dieselbe Entlohnung genießen wie solche bei Staatsmittelschulen. Der Gesammtaufwand für die bestehende Unterrealschule beträgt 9377 fl. 96 kr.
Nachdem kein eigener Schulfond besteht, so muß das Defizit von 5239 fl. zur Gänze aus den Gemeinderenten bedeckt werden.
Dagegen beträgt das Einkommen aus dem bewilligten Bierkreuzer 7600 fl., welches aber nicht hinreicht, um den obigen Abgang, sowie jenen bei den Gemeinderenten zu bedecken, vielmehr ergab sich im Jahre 187 l der Abgang von 889 fl., im Jahre 1872 von 1602 fl. und im Jahre 1873 von 3216 fl. ö. W., welche Abgänge durch Aufnahme von Darlehen bei der Jičiner Sparkassa ausgeglichen wurden. Die Stadtgemeinde Jičin besitzt Realitäten im Werthe von 205000 fl. und an Kapitalien 17865 fl., dagegen schuldet dieselbe für das neue Schulgebände noch einen Betrag von 37934 fl.
An direkter Steuerschuldigkeit sind 22845 fl. vorgeschrieben.
Die Gemeindevertretung führt in ihrem Gesuche an, daß es ihr unmöglich sei, einen Gemeindezuschlag einzuheben, weil schon die Einhebung der landesfürstlichen Steuern und Zuschläge von Jahr zu Jahr Schwieriger, ja beinahe unmöglich würde.
Die Bevölkerung beschäftigt sich zunächst mit Ackerbau und bestehen in Jičin keine namhaften Gewerks- oder Handelsunternehmungen, welche eine nachhaltige und sichere Rente bieten würden.
Die Gemeindevertretung sieht sich umsomehr veranlaßt, die Übernahme der Communal-Realschule in die Landesverwaltung und beziehungsweise die Subventionirung aus Landesmitteln anzustreben, als nicht nur der Fortbestand der gegenwärtigen Unterrealschule, sondern auch deren Erweiterung in eine Oberrealschule als eine dringende Nothwendigkeit bezeichnet werden muß, da für die böhmische Bevölkerung der am Fuße des Riesengebirges gelegenen industriereichen Gegenden durch den Fortbestand einer böhmischen Realschule in Jičin die einzige Gelegenheit geboten ist, den Unterricht über Realwissenschaften in ihrer Muttersprache zu genießen. Dem Anstichen der Stadtgemeinde Jičin um eine Subventionirung der Jičiner CommunalRealschule haben sich die Bezirksausschüsse von Starkenbach, Sobotka, Lomnitz, Turnau, Neupaka, Liban und Semil, ferner die Gemeindevertretungen von Liban und Semil angeschlossen und wird in den Diesbezüglichen Beilagen insbesondere hervorgehoben, daß die Stadt Jičin bei ihrer Lage und weitverzweigter Kommunikation der geeigneteste
Standort für eine böhmische Mittelschule genannt werden müsse.
4. Die Stadtgemeinde Kolin, an zwei großen Bahnen gelegen, zählt gegenwärtig mehr als 10000 Einwohner und eine ganze Reihe größerer Fabriksunternehmungen.
Die Stadtvertretung hat in richtiger Erkenntniß der großen Vortheile, welche aus der möglichst allgemeinen Verbreitung realen Wissens für die Bevölkerung einer industriereichen Stadt erwachsen, die Begründung einer Realschule in Kolin beschlossen, welche trotz ähnlicher Lehranstalten in benachbarten Städten von einer großen Schülerzahl besucht wird, denn, obwohl diese Schule nur 3 Klaffen zählte, waren im letzten Jahre 135 einheimische und 65 fremde Schüler eingeschrieben.
Der Aufwand für diese 3 Klassen beziffert sich dermalen auf jährliche 6812 fl. Run tritt aber die Nothwendigkeit heran, die Lehrkräfte in ihren Bezügen jenen an Staatsanstalten gleich zu stellen, so wie auch der Stadtgemeinde die Eröffnung einer 4. Klasse von den Schulbehörden zur Pflicht gemacht wurde, wornach der jährliche Aufwand für die vierklassige vollständige Unterrealschule voraussichtlich die Summe von mehr als 11000 fl. erreichen wird, während die Einnahmen lediglich 3248 fl. betragen. Es ergibt sich daher ein Defizit von weit mehr als 7000 fl, wobei bemerkt wird, daß an Schulgeld von fremden Schülern 20 fl., dagegen von jenen, welche ihrer Geburt nach in eine Gemeinde der ehemaligen Herrschaft Kolin und Loschan gehören, blos 12 fl. eingehoben wird, weil diese Gemeinden zum Baue des Schulhauses namhafte Beiträge geleistet haben.
Das reine Stammvermögen der Gemeinde beziffert sich auf 102000 fl., die ordentlichen Jahreseinnahmen der Gemeinde sind mit 13000 fl., die Ausgaben mit 32000 fl. angegeben.
Der sich ergebende Ausfall von 19000 fl. findet nur theilweise seine Bedeckung in der vom Verbrauche des Bieres und Branntweines erhobenen Abgabe, während Der mehr als 8000 fl. betragende Überrest durch einen 25% Zuschlag zu den direkten Steuern pr. 33000 fl. aufgebracht werden muß.
Die Stadtgemeinde begründet ihr Ansuchen um eine ständige Jahressubvention auch damit, daß im Falle der Auflassung dieser Mittelschule die Gemeinde auf Errichtung einer Bürgerschule dringen müßte, für weichen Fall das Land die sämmtlichen Kosten dieser Bürgerschule, nach den neuen Schulgesetzen tragen würde.
5. Der Stadtgemeinde Leitmeritz wurde mit dem Erlasse des bestandenen k. k. Staatsministeriums vom 21. März 1863 die Bewilligung ertheilt, aus eigenen Mitteln und unter Verzichtleistung auf jede Staatssubvention die 3flassige, mit der Hauptschule verbundene Unterrealschule unter Abtrennung von ersterer in eine vollständige deutsche Oberrealschule zu erweitern Die Stadtgemeinde hat
zu diesem Zwecke ein dem vorhandenen Bedürfnisse vollkommen entsprechendes neues Gebäude errichtet, besten Herstellungs- und Einrichtungskosten die Summe von nahezu 100000 fl. erreichen, deren Aufbringung nur durch ein Darlehen möglich gewesen, besten Rückzahlung und Verzinsung in Annuitäten geschieht.
Die Leitmeritzer Oberrealschule zählt gegenwärtig 7 Schulklassen und wurde im Jahre 1870 von 486, im Jahre 1874 aber schon von 604 Schülern besticht, unter welch' letzteren sich blos 88 Einheimische befanden.
Das Schulgeld wird in gleicher Höhe und Abstufung wie an der Prager Staats-Oberrealschule eingehoben.
Nach dem Vermögens-Inventare besitzt die Stadtgemeinde ein reines Activvermögen von 531115 fl. Nach dem zuliegenden Auszuge aus den Gemeinderechnungen ergeben sich beim Gemeindehaushalte im Jahre 1872 ein Abgang von mehr als 28000 fl., im Jahre 1873 von mehr als 57000 fl. und im Jahre 1874 von nahezu 78000 fl. Unter den Einnahmen des Jahres 1874 ist die Oberrealschule mit 10555 fl., dagegen unter den Ausgaben mit 23155 fl. verwiesen, daher sich ein Defizit von mehr als 13000 fl. ergibt, zu besten Bedeckung die Stadtgemeinde vom Lande eine Jahressubvention von 12000 fl. in Anspruch nimmt.
Die direkte Steuerschuldigkeit in der Katastralgemeinde Leitmeritz ist mit 27324 fl. ausgewiesen.
6. Im Jahre 1807 wurde das Augustinerkloster in Deutsch-Brod sammt dem dort bestehenden Gymnasium dem Stifte Seelan sammt dem Gymnasialfonde übergeben, welches sich verplichtete, das Gymnasium für immerwährende Zeiten zu erhalten.
Der Gemeinde wurde blos eine Beitragsleistung in Naturalien nebst jährlicher 60 fl. auferlegt. Schon im Jahre 1870 sucht das genannte Stift sich der übernommenen Verpflichtung zu entledigen und führten die diesfälligen Verhandlungen dahin, daß das Stift Seelan blos 7 Professoren, dagegen alle anderen die Gemeinde zu besolden hat, wogegen letztere das halbe Schulgeld bezieht.
Zur Bestreitung der hieraus für die Gemeinde erwachsenen Auslagen wurde derselben mit Allerhöchster Entschließung vom 25. Juli 1864 die Einhebung eines Bierkreuzers auf die Dauer von 10 Jahren und mit Allerh. Entschließung vom 7. Juni 1870 eine Subvention von jährlichen 2000 st. ans dem Studienfonde bewilligt.
Im Jahre 1872 wurden die unteren Gymnasialklassen in Realklassen umgewandelt und wendete sich die Gemeinde an die Regierung um Übernahme des Realgymnasiums in die Staatsverwaltung.
Dieses Gesuch wurde vom k. k. Unterrichtsministerium ans finanziellen Rücksichten abgelehnt lind die Gemeinde an das Land verwiesen.
Dermalen werben von der Gemeinde nebst dem Direktor 7 Professoren besoldet und betragen die Gesammtausgaben der Gemeinde für das Realgymnasium 8540 fl., dagegen bezieht die Gemeinde aus dem Bierkreuzer mehr als 4000 fl., an Subvention 2000 fl. und an Schulgeld 541 fl., so daß nicht ganz 2000 fl. aus anderweitigen Gemeindemitteln zu bestreiten sind.
Das Gemeindevermögens ist mit 279. 787 fl. verwiesen und wenn die Gemeinde für die letzten 3 Jahre ein durchschnittliches Deficit von mehr als 9000 fl. in ihrer Berechnung anführt, so gelangt sie zu diesem Resultate nur dadurch, daß sie die durch besondere Verhältnisse herbeigeführten Geldeinnahmen an Waldnutzen aus den Einnahmen ausscheidet.
Die Schülerzahl hat in den letzten 3 Jahren 604 betragen und wird das Schulgeld blos mit 13 fl. eingehoben, von dessen Zahlung in den letzten 3 Jahren 238 Schüler befreit waren.
Nach Einlangung der vorstehenden, auf die genannten Mittelschulen Bezug nehmenden Daten hat sich der Landesausschuß an den Landesschulrath gewendet, damit dieser auf Grund gemachter Wahrnehmungen über die Bedeutung und die Leistungen der genannten Mittelschulen seine Wohlmeinung über die eingebrachten Subvenzionsgesuche ausspreche und insbesondere seine Aeußerung auch dahin abgebe, ob Kommunal - Realgymnasien unter die Bestimmungen des neuen Realschulgesetzes fallen und auf Grund desselben eine Unterstützung aus Landesmitteln beanspruchen können.
Der k. k. Landesschulrath äußerte sich über die Petition der Stadtvertretung Deutschbrod dahin, daß die Regelung der dort bestehenden, ziemlich zerfahrenen Verhältnisse allerdings sehr wünschenswerth erscheine, der eventuellen Uibernahme des Gymnasiums in die Staats- oder Landesverwaltung aber eine weitere Verhandlung vorausgehen müßte, da sich der mehr als 60000 fl. betragende Gymnasialfond derzeit in der Verwaltung des Seelaner Stiftes befindet.
Hiebei Spricht der k. k. Landesschulrath in Beantwortung der gestellten Frage seine Ansicht dahin aus, daß das neue Realschulgesetz auf Realgymnasien keine Anwendung findet. Bezüglich der übrigen vorerwähnten Kommunalmittel-, beziehungsweise Realschulen befürwortet ber k. k. Landesschulrath in eingehender Weise die Gewährung von Unterstützungen aus Landesmitteln, indem der weitere Bestand dieser Anstalten nach ihrer geografischen Lage, ihrer Frequenz, Bedeutung und Rückwirkung auf alle Zweige der Industrie und des Gewerbes als eine unabweisbare Nothwendigkeit bezeichnet wird, die Leistungen in jeder Beziehung sich als vollkommen befriedigend darstellen und die genannten Gemeinden bei den großen Opfern, welche sie für das Schulwesen bereits gebracht haben, sowie in Berücksichtigung der unzureichenden Mittel, über
welche sie verfügen, einer Unterstützung würdig erscheinen und solche dringend bedürfen.
Nach Meinung des k. k. Landesschulrathes wäre jedoch an die Subventionirung die Bedingung zu knüpfen, daß die an diesen Anstalten wirkenden Kräfte in derselben Weise wie an Staatsanstalten entlohnt werden. Nach dem zuliegenden Ausweise bestehen im Königreiche Böhmen derzeit 6 Staatsrealschulen und 11 Kommunalrealschulen, von welch' letzteren die Unterrealschule zu Trautenau voraussichtlich in die Verwaltung des Staates übergehen wirb. Es dürfte wohl kein Zweifel darüber obwalten, daß, wenn nicht alle, doch gewiß die überwiegende Mehrzahl der Stadtgemeinden, in welchen sich Kommunalrealanstalten befinden, von der durch das neue mit a. h. Entschließung vom 13. September 1874 sanktionirte Realschulgesetz im §. 11 in Aussicht gestellten Begünstigung Gebrauch machen und eine Subventionirung aus Landesmitteln in Anspruch nehmen werben, daher schon bei Votirung der ersten Unterstützungen allgemeine, auch in künftigen Fällen maßgebende Momente festzustellen sein werden.
Hierin möge der Grund gefunden werden, warum der Landesausschuß, wiewohl er alle vorliegenden Gesuche berücksichtigenswerth findet und die bezüglichen Städte der Subvention bedürftig erachtet, doch eines ziffermäßigen Vorschlages sich enthalten und mit dem Antrage schließen zu dürfen glaubt:
Es wolle der hohe Landtag zur Vorberathung und Antragstellung in dieser Angelegenheit eine Kommission von 9 Mitgliedern bestellen, wovon je drei von den Kurien aus dem ganzen Landtage zu wählen sind.
Sl. sněme račiž zprávu výboru zemského o žádostech několika obcí za povolení subvencí pro realní školy přikázati k předběžné poradě a k podání návrhu komisi 9 členů, kuriemi po 3 z celého sněmu zvolených.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo?
Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen min zum nächsten Gegenstande der Tagesordnung, zum Antrage des Hrn. Dr. Grégr und Genossen betreffs Auflassung der Schulgeldzahlung an den Volksschulen.
Sněm. sekr. Schmidt: Návrh pana Dra. Grégra zní: Slavný sněme račiž se usnésti:
Zemskému výboru se ukládá, aby vzal na uváženou a v nejblíže příštím zasedání vysokému sněmu o tom podal zprávu i návrh: zda-li a jakým spůsobem by se zrušiti mohl školní plat na národních školách v království Českém.
Der hohe Landtag geruhe zu beschließen: Der Landesausschuß wird beauftragt, in Erwägung zu ziehen, dann dem Landtage in der nächsten Session Bericht und Antrag zu erstatten: ob und in welcher Weife das Schulgeld an den Volksschulen im Königreiche Böhmen aufgelassen werden könne.
N e j v. marš. zemský: Dávám panu navrhovateli slovo, aby svůj návrh odůvodnil.
Dr. Ed. Grégr: Slavný sněme!
Právě včera sdělila nám Jeho Jasnost smutnou poněkud zprávu, že zasedání našeho sněmu již 15. t m. bude skončeno. Uvážím-li, jaké velké množství důležitých prací ještě před námi leží, mám za svou povinnost, k odůvodnění svého návrhu co možná málo a krátkých řečí nadělati, a obmezím se jen na některé nejnutnější důvody. Mám také za to, že vlastně není zapotřebí široce zde a již nyní se o tom vyslovovati; neb účel odůvodnění některého návrhu není právě žádný jiný, než dokázati sl. sněmu, že ten který návrh, o kterém právě jest řeč, jest aspoň tak důležitý, že za to stojí, aby byl podán některé komisi k dalšímu vyřízení. A tu, pánové, jsem toho přesvědčení, že zajisté zde v tomto sl. shromáždění snad jen málo kdo bude, který by již z předu neměl to přesvědčení, že otázka stran zrušení školního platu jest otázka velmi důležitá, že jest to otázka, abych tak, řekl, časová, otázka palčivá. Není to, pánové, otázka, která se týká jedině království Českého, jedině našich poměrů zde. Jest to otázka, abych tak řekl, světová, jest to otázka, která stojí na programu naší doby, a já nevím, zdali bychom nalezli v Evropě vůbec nějaký parlament, kde by otázka o zrušení školního platu již nebyla bývala vzata na přetřes a kde by se o ní bylo již nemluvilo. Ba i v Rakousku nalezá se několik sněmů, kde otázku tu již rozřešili v ten smysl, že má být školní plat zrušen. Pánové, poněvadž jest to otázka, abych řekl, časová, tedy jsem přesvědčen, že, kdybychom ji také v tomto zasedání neodbyli, přece nedá se odbýti na vždy, a že při nejbližším zasedání našeho sněmu opět zaklepá na sněmovní naše dvéře, chtíc, aby byla připuštěna, chtíc, aby konečně došla správného rozřešení. A že otázka tato zajisté tak jak nyní stojí, to jest že se musí platiti školní plat, není taková, která by se shodovala a srovnávala s poměry spravedlnosti, to myslím málo kdo bude chtíti popírati.