Pátek 25. záøí 1874

Stenografická zpráva

o

VI. sezení tøetího výroèního zasedání snìmu èeského od roku 1872, dne 25. záøí 1874.

Stenographischer Bericht

über die

VI. Sitzung der dritten Jahres-Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1872, am

25. September 1874.

Pøedseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský Karel kníže Auersperg.

Pøítomní: Maršálkùv námìstek Edvard Claudi a poslancové v poètu k platnému uzavírání dostateèném.

Co zástupce vlády: Jeho Exc. c. kr. místodržitel svob. pán Weber a c. kr. místodržitelský rada Antonín Hlávka.

Sezení poèalo o 11. hodinì 40 minut dopoledne.

Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürst Auersperg.

Gegenwärtige: Der OberstlandmarschallStellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Landtags-Abgeordneten.

Am Regierungstische: Se. Excell. der k. k. Statthalter Freiherr von Weber und der k. k. Statthaltereirath Anton Hlawka.

Beginn der Sitzung: 11 Uhr 40 Min. Vormittags.

Oberstlandmarschall: Die Sitzung ist eröffnet.

Sezení jest zahájeno.

Ich habe dem hohen Landtage folgende Mittheilungen zu machen:

Die Kommission, welche sich mit der Regulirungsvornahme des Feldgutes beschäftigt, hat zum Obmanne den Herrn Grafen Karl Moriz Zedtwitz, zum Obmannsstellvertreter den Herrn Ritter von Mayersbach, zu Schriftführern die Herren Wanka und Ferdinand Lehmann gewählt.

Nám. nejv. marš.: Komise pro vládní pøedlohu o ochranì polností zvolila pøi konstituování za starostu pana Karla Morice hrabìte Zedtwitze, námìstkem rytíøe z Mayersbachu, za zapisovatele Františka Vanku a Ferdinanda Lehmanna.

Oberstlandmarschall: Die Kommission, Welche den Landesausschußbericht über die Uebernahme der Korrektionsanstalt zu berathen hat, hat sich konstituirt und zum Obmanne den Herrn Fürsten Metternich, zum Obmannsstellvertreter den Herrn Freiherr von Mladota und zum Schriftführer den Herrn Dr. Nittinger gewählt.

Nám. nej. marš.: Komise stran káznice zvolila knížete pána Metternicha za pøedsedu, pana barona Mladotu za námìstka a pana Dr. Nittingra za zapisovatele.

Landtagssekr. Schmidt: In Druck ist vertheilt worden der Entwurf des Gesetzes, womit die königliche Hauptstadt Prag zur Aufnahme eines Anlehens bis 5000000 Gulden ermächtigt wird.

V tisku bylo rozdìleno: osnova zákona dle nìhož královské hlavní mìsto Praha mùže sobì vypùjèiti až 5 milionù zlatých.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Petitionen mitzutheilen.

Sekr. Schmidt: Pan poslanec Dr. Grégr podal petici obce bøeznické za zrušení školného

Nej. marš.: Školní komisí.

Sekr, Schmidt: Týž pan poslanec podal petici A. Lamperta, hostinského v Nových Benátkách, za odmrštìní žádosti mìstské obce Novo-Benátecké za povolení k vybírání pivního krejcaru.

Nej. marš.: Zemskému výboru.

Sekr. Schmidt: Týž pan poslanec petici obce mìstské Labskotýnecké za zøízení soudního okresu v Labské Týnici.

Nej. marš.: Komisi pro obecní a okresní záležitosti.

Sekr. Schmidt: Dále podal poslanec pan Dr. Grégr petici více pøedstavenstev obecních okresu Unhoštského za nepovolení zaøízení nového okr. soudu v Kladnì.

Nej. marš.: Komisi pro obecní a okresní záležitosti.

Sekr. Schmidt: Týž pan poslanec podal dále petici mìstské obce Berouna v pøíèinì rozdìlení nákladu ubytování zemské obrany na celou zem.

Nej. marš.: Petièní komisi.

Sekr. Schmidt: Abg. C. Aßmann überreicht die Petition der Stadtgemeinde Leipa, Reichstadt, Niemes x. um Angriffnahme des Eisenbahnbaues Kuschwarda-Leipa-Liebenau.

Oberstlandmarschall: Geht an die Petitionskommission.

Sekr. Schmidt: Abgeordneter Karbasch überreicht die Petition des pensionirten Rechnungsrathes der Landesbuchhaltung Christoph Kunert und mehrerer anderer pensionirten Beamten um Aufbesserung ihrer Pensionsbezüge.

Oberstlandmarschall: Geht an die Budgetkommission.

Sekr. Schmidt: Abgeordneter Kardasch überreicht die Petition der Bezirksinsassen in Kalsching um baldigen Ausbau der mährisch-baierischen Ei-

senbahn von Iglau über Budweis-Krumau-Kalsching bis an die baterische Grenze.

Oberstlandmarschall: Seht an die Petitionskommission.

Sekr. Schmidt: Derselbe überreicht die Petition des Bezirksausschußes in Kalsching um schleunigen Ausbau der Eisenbahn Iglau-Neuhaus-Budweis-Krumau-Kalsching x. bis an die baierische Grenze.

Oberstlandmarschall: Geht an die Petitionskommission.

Sekr. Schmidt: Abgeordneter Dr. Herbst überreicht die Petition des Gemeindevorstandes in Widach um Veranlassung der Uibernahme des Pfarrhauses in Widach auf Rechnung des k. k. Religionsfondes.

Oberstlandmarschall: Geht an die Petitionskommission.

Sekr. S c h m i d t: Poslanec p. Dr. Trojan podává prosbu mìsta Èeského Brodu a všech k okresu èeskobrodskému náležejících obcí o podporu za pøíèinou živelních úhon letošních, aspoò o pøímluvu za odepsání danì pozemkové po vyšetøení škod mimoøádných.

Nej. marš.: Petièní komisi.

Oberstlandmarschall: Ich werde nun zur Angelobung des neueingetretenen Herrn Abgeordten Nikodem Eckert Schreiten

Sekr. Schmidt: Uèiníte co poslanec slib na místì pøísahy v ruce nejvyššího maršálka zemského, že chcete Jeho Velièenstvu císaøi pánu vìrný, jeho poslušný býti, zákony zachovávati a své povinnosti plniti

Posl. p. N. Eckert: Slibuji.

Oberstlandmarschall: Wir gehen nun zur Tagesordnung über. Der erste Gegenstand ist der Landesausschußbericht zur Vorlage des Gesetzentwurfes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Lehrer an Volksschulen. Berichterstatter ist Herr Landesausschußbeisitzer Dr. Volkelt.

Nám. nej. marš.: Zpráva výboru zemského s osnovou zákona o právních pomìrech uèitelù na školách národních.

Ref. Dr. Volkelt:

Hoher Landtag!

Indem der Landesausschuß Bezug nimmt auf den Cinem hohen Landtage unter Z. ll9 der gegenwärtigen Session erstatteten Bericht, betreffend die Revision des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Lehrer an den öffentlichen Volksschulen, legt derselbe den von ihm auf Grund des Ergebnisses einer hierzu niedergesetzten Enquete-Kommission beschlossenen Gesetz-Entwurf sub % zur verfassungsmäßigen Behandlung mit dem Beifügen vor, daß bei dem Umstande, als die eventuellen, in diesem Gesetz-Entwurfe enthaltenen Erhöhungen des Aufwandes für Volksschuleu im Laufe des Jahres 1875 nicht eintreten werden, von einer Einstellung Solcher Erhöhungen in das präliminare pro 1875 Umgang genommen wurde.

Slavný snìme!

Zemský výbor táhna se k zprávì slavnému snìmu pod èís. 119 zasedání nynìjšího podané a pøeskoumání zákona o právních pomìrech uèitelù na veøejných školách národních se týkající, pøedkládá k ústavnímu øízení osnovu zákona, o které se byl usnesl na základì porad enketní komise v záležitosti této zøízené, a podotýká, že z položení zvýšeného nákladu na školy národní, jenž by pøípadnì s touto osnovou zákona spojen byl, do rozpoètu na rok 1875 z té pøíèiny sešlo, ponìvadž toto zvýšení nákladu v roku 1875 nestane se skutkem.

Ich stelle den Antrag, diese Angelegenheit der Kommission zuzuweisen, welche für Schulangelegenheiten bestimmt ist.

Oberstlandmarschall: Der hohe Landtag hat schon in dieser Weise entschieden. Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Landesausschußes über die Maßregeln gegen die Ueberfüllung der Irrenanstalt. Berichterstatter ist Landesausschußbeisitzer Hr. MDr. Tedesco.

Ich bitte ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nej. marš.: Zpráva výboru zemského v pøíèinì opatøení proti pøeplnìní blázince.

Berichterstatter Med. Dr. Tedesco (liest):

Hoher Landtag !

In der Sitzung vom 17. Jänner 1874 hat der hohe Landtag den Bericht der in der letzten Session in Angelegenheit der Maßregeln gegen Uiberfüllung der Irrenanstalt eingesetzten Kornmission dem Landesausschuße mit dem Auftrage zugewiesen:

i. über die Vollziehung des Landtagsauftrages vom 6. Dezember 1872, betreffend die provisorische Unterbringung von Irren, mit aller Beschleunigung einen neuerlichen Beschluß zu fassen, und hiebet unter gleichzeitiger Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Gebär- und Findelanstalt im Sinne jenes Kommissionsberichtes zu erwägen, ob und inwiefern das alte Gebärhaus zu Zwecken der Irrenanstalt verwendet werden könnte,

2. behufs Neubaues einer Irrenanstalt im Südwestlichen Theile Böhmens die Einleitung zu treffen, hiezu ein passendes Objekt zu eruiren und hierüber dem nächsten Landtage Bericht zu erstatten.

I. Was den Auftrag ad 1 betrifft, hat der Landesausschuß am 7. Feber l. J. beschlossen, zunächst die bereits im vergangenen Jahre zusammengestellte Enquetekommission, deren Mitglieder dem hohen Landtage mit Bericht vom 24. November v. J. Z. 29509 zur Kenntniß gebracht wurden, abermals einzuberufen, diesmal aber als neue Mitglieder zu derselben die Herren: Landesausschußbeisitzer Dr. Schmeykal und Findelaustaltprimärarzt Dr. Ritter von Rittershain beizuziehen.

Seitens der hohen k. k. Statthalterei wurden als Mitglieder dieser Enquete-Kommission die Herren k. k. Statthaltereiräthe Kramer und Dr. Hoser und

k. k. Regierungsrath Ritter Jaksch von Wartenhorst delegirt.

Diese Kommission, deren Zusammentreten in Folge verschiedener Umstände erst am dritten März l. J. ermöglicht wurde und an welcher Diesmal auch Hr. Med. Dr. Spielmann aus Tetschen (der bei den früheren Berathungen zu erscheinen verhindert gewesen war) sich betheiligte, unterzog den in Rede Stehenden Gegenstand der eingehendsten Würdigung nach allen Richtungen hin und gelangten, wie ans dem beiliegenden Protokolle hervorgeht, schließlich zur Uiberzeugung:

a)   auf die Verwendung des alten Gebärhauses zu Zwecken der Irrenanstalt nicht zu reflectiren und überhaupt jede bedeutendere Vergrößerung der Prager Stammanstalt thunlichst zu vermeiden;

b)  daß dagegen behufs beschleunigter Entlastung der letzteren ein entsprechendes Gebäude am Lande zu erniren und nur dann, wenn ein solches nicht zu erwerben wäre, für Entlastung der Prager Hauptanstalt in den zunächst derselben gelegenen Landesanstaltsgebäuden ausschließlich des alten Gebärhauses Nr. C. 447-II. Sorge zu tragen fei.

Der Landesausschuß, welcher das Ergebniß Der kommissionellen Verhandlung in der Sitzung vom 10. März l. J. zur genehmigenden Kenntniß nahm, richtete nun in Fortsetzung seiner im vorigen Jahre diesfalls aufgenommenen Thätigkeit ohne wettere Unterbrechung fein Augenmerk auf Eruirung eines geeigneten Irrenanstaltsfilialgebäudes am Lande, es wurden abermals mehrere Gebäude und Realitäten theils in der Nähe von Prag, theils weiter am Lande kommissionell und zwar unter Intervenirung des Landesausschußreferenten Med. Dr. Tedesco, Irrenhausdirektors Dr. Fischl und Landesingenieurs Schwarz in Augenschein genommen, dieselben aber fast insgesammt zur Unterbringung einer Irrenanstaltsfiliale entweder als ungeeignet oder doch als minder entsprechend befunden und zwar theils im Hinblicke auf die Lage, Terrain, und klimatischen Verhältnisse, theils auf die Beschaffenheit der Gebäude selbst, theils mit Rücksicht auf die unverhältnißmäßige Hohe der Kosten einer eventuellen Adaptiumg. Eine einzige Ausnahme ergab sich bei dem zur Studentenstiftungsfondsdomaine Tuchomìøic gehörigen Schloßgebäude in Tuchomìøic (Smichower Bezirk), welches mit Rüksicht auf seine Geräumigkeit und Bauart (das Vorhandensein von Corridoren), auf seine gesunde Lage, die nicht bedeutende Entfernung von der Hauptstadt Prag, die unmittelbare Nähe einer Eisenbahn und auf den ermöglichten Belegraum für circa 200 Kranke sich für eine Irrensiechenanstalt als besonders tauglich darstellt.

Es wurden deshalb mit der h. k. k. Statthalterei bereits unterm 22. April l. J. Z. 11627 Verhandlungen betreffs mieth- oder kaufweiser Uiberlassung dieses Schloßgebäudes eingeleitet, die sich jedoch einigermaßen in die Länge zogen und

zu dem ans der abschriftlichen Beilage 2/2 zu entnehmenden Schlußanbote der k. k. Statthalterei vom 14. August l. J. Z. 45005 führten, demgemäß als Kaufpreis für das Schloß sammt Nebengebäuden und Gartengründen (im Ausmaße von beiläufig 33 Metzen) der Betrag von 81000 fl. als Miethzins, aber bei 20jähriger Miethe für das erste Decennium ein Jahresbetrag pr. 3500 fl. ohne und 4200 st. mit den Kellern, für das zweite Dezennium ein 10% Zuschlag gefordert wird. Der Landesausschuß betraute unterdessen noch den Landesingenieur Johann Schwarz mit der thunlichst beschleunigten genaueren Erhebung der behufs Verwendung dieses Objektes zu Irrenanstaltzwecken nöthigen Adaptirungen und Verfassung detaillirter Kostenüberschläge und hat in Würdigung dessen, daß auch bei jedem anderen Gebäude Adaptirungen nöthig gewesen wären, die Durchführung derartiger Herstellungen an einem blos gemietheten Objekte aber weder vortheilhaft noch angezeigt erscheint, vor der Hand die kaufweise Erwerbung des Tuchomìøicer Schloßgebäudes in Aussicht genommen, wobei er Sich allerdings der festen Hoffnung hingibt, die hohe Regierung werde in Anbetracht des humanitären Zweck S doch noch geneigt fein, einen Nachlaß am Kaufpreise zuzugestehen.

Um jedoch für die Zeit, bevor das obengenannte Gebäude belegbar werden wird, dem momentanen und allerdringendsten Bedürfnisse der Raumschaffung für Geisteskranke Rechnung zu tragen, hat der Landesausschuß noch zwei weitere Maßregeln getroffen.

ES wurde erstlich beschlossen auf den Gründen der Sluper Wirthschaftsrealität ein Barakenlazareth zur Unterbringung von circa 40-50 Kranken in der Art zu errichten, wie solche Lazarethe auch anderwärts im Auslande, namentlich in der Charité in Berlin, im Leipziger Jakobsspital und in Moabit bei Berlin bestehen.

Der Plan hiezu sammt Uiberschlag des mit 10734 fl. bezifferten Kostenaufwandes wurde vom Bauführer des neuen Gebärhauses Hrn. Architekten Vinzenz Gregor entworfen und es dürfte der Ban hoffentlich noch während der gegenwärtigen Session des hohen Landtages zur Vollendung gelangen. Durch dieses Barakenlazareth, welches als solches in Oesterreich und als Lazareth einer Irrenanstalt überhaupt das erste seiner Art sein wird, werden zwei Hauptzwecke erreicht, einerseits die momentane Aushilfe bezüglich des Raummangels, anderseits auch eine vorzügliche, für alle Zeiten brauchbare Bereicherung der Hilfsmittel der hiesigen Irrenanstalt, indem solche Barakenspitäler bei dem Ausbruche von Epidemien (Cholera, Typhus, Blattern u. s. w. ) in den betreffenden Hauptanstalten sich als besonders geeignet erwiesen haben und das Barakenlazareth speziell auch aus dem Grunde für die Irrenanstalt sich als brauchbar wird bewähren können, weil namentlich in Irren-

häusern bisweilen noch andere Krankheiten (Augenblennorrhöen u. dgl. ) vorkommen, welche eine Isolirung derartiger Kranken äußerst zweckdienlich erscheinen lassen.

Die Errichtung dieses Nothbaues in Slup wird aber auch den Vortheil gewähren, daß man bei der seinerzeitigen Erbanung einer selbstständigen Irrenanstalt am Lande für die Frage, welches der neueren Systeme bei der Bauführung zu wählen fei, bereits praktische Erfahrungen gesammelt haben wird. Die zweite Vorkehrung wird dadurch getroffen fein, daß nach Uibersiedlung der Findelanstaltsfiliale aus dem Administrationsgebäude der Irrenanstalt in das alte Gebärhaus im erwähnten Administrationsgebäude Raum zur Unterbringung von 40 Geisteskranken gewonnen Sein wird.

Sollte endlich die käufliche Erwerbung des Tuchomìøitzer Schlosses im Verlaufe der weiteren Verhandlungen sich als nicht räthlich oder undurchführbar erweisen, so könnte im Sinne des Gutachtens der Enquete-Kommission noch das zum alten Gebärhause gehörige, isolirt stehende sog. Jungmannische Haus im Falle eines dringenden Bedarfes für eine kurze Zeit provisorisch auch zu Irrenanstaltszwecken verwendet werden.

Indem der Landesausschuß diese sub 1 angeführten und auf Grund der demselben vom hohen Landtage ertheilten Ermächtigung beschlossenen Projekte dem hohen Landtage hiemit zur Kenntniß bringt, erlaubt er sich um die weitere hohe Ermächtigung zu bitten, in Betreff der Acquirirung des Tuchomìøitzer Schloßgebäudes sammt Gartengründen die definitive Vereinbarung mit der hohen Regierung abschließen zu dürfen.

II. In Bezug auf den oben ad 2. citirten Auftrag des h. Landtages wird berichtet, daß auch in dieser Richtung theils vom Landesausschuße Nachforschungen gepflogen, theils demselben von verschiedenen Seiten Anbote gemacht worden sind, in letzterer Beziehung namentlich von den Gemeinden Staab, Taus, Kladrau, Mies, Dobøan, Rokycan, sowie auch von den Bezirksausschüssen in Rokycan und Sedlec und von mehreren Privaten.

Bei Sichtung dieser Anbote erachtete der Landesausschuß in Würdigung aller maßgebenden Momente lediglich jenes der beiden Stadtgemeinden Staab und Dobøan näher berücksichtigen, sonach mit diesen Gemeinden weitere Verhandlungen einleiten und die kommissionelle Besichtigung der betreffenden Objekte vornehmen zu sollen.

Die Anträge der Stadtgemeinde Staab sind in den sub 3/3, Z. 18264 und 21878 a. c., jene der Stadtgemeinde Dobøan in den sub 4/4, Zahl 14593 und 22653 a. c., beigeschlossenen Eingaben enthalten. In Staab werden alternativ zwei Grundkomplexe angeboten, in Dobøan müßte mit mehreren Grundbesitzern verhandelt werden. Beide Gemeinden liegen im Südwesten Böhmens, in einer überaus gesunden, von Epidemien ganz freien Gegend, in

welcher auch keinerlei Fabriksanlagen bestehen, die auf die menschliche Gesundheit überhaupt, oder auf die zu errichtende Anstalt insbesondere einen nachtheiligen Einfluß üben könnten; Trink- und Nutzwasser ist in vollkommen entsprechender Qualität und ausreichender Quantität vorhanden; die Kommunikation ist bei beiden Gemeinden durch Eisenbahnen (resp. bei Dobøan durch eine in Bau begriffene Bahn) und mehrere Aerarialbezirke und Vicinalstraßen nach verschiedenen Richtungen hin erleichtert. Uiberdies ist in beiden Orten gutes Baumaterial in nächster Nähe zu haben und wird feldes zum Theile (nämlich Baustein, Sand und Lehm) unentgeltlich angeboten, theils auch auf die billigen Preise der anderen Materialien (Bauholz, Kohle und dgl. ) hingewiesen.

Wenn nun die in beiden Gemeinden angebotenen Objekte, wie auch aus dem beiliegenden Gutachten des Irrenhausdirektors hervorgeht, alle Eigenschaften, welche man an eine derartige Erwerbung in sanitärer und administrativer Hinsicht zu stellen berechtigt ist, in ziemlich analoger Weise vereinigen, so muß doch der Landesausschuß von feinem Standpunkte aus dem Anbote der Staaber Stadtgemeinde den Vorzug geben, weil die Eisenbahn nach Staab bereits unmittelbar hinführt, während die Bahn bei Dobøan erst projektirt ist und weil der Preis der Staaber Grundstücke sich billiger herausstellt als jener in Dobøan, indem für erstere per Quadrat-Klafter 31 1/4 kr., für letztere per Quadrat-Klft. 43 3/4 kr. gefordert werden.

Der Landesausschuß erlaubt sich daher den Antrag zu stellen:

"Hoher Landtag geruhe demselben zur weiteren Verhandlung mit der Staaber Stadtgemeinde behufs Erwerbung der für die Errichtung einer Irrenanstalt nöthigen Area hochgeneigt die Ermächtigung zu ertheilen. " In formeller Beziehung wird beantragt, eine Kommission von 9 Mitgliedern zu wählen, welche je 3 von den Kurien aus dem ganzen Hause zu wählen wären.

Snìm. sekr. Schmidt: Co se týèe formální stránky, èiní pan zpravodaj návrh, aby byla vìc odevzdána komisi 9ti èlenù zvolených kuriemi po tøech.

Nejv. marš.: Žádá nìkdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort?

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozvednou ruku.

Diejenigen, welche dafür sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Oberstlandmarschall: Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht, betreffend die Feststellung des Gehaltes des 1. Sekundärarztes der Findelanstalt. Berichterstatter ist derselbe.

Nám. nejv. marš.: Zpráva výboru zemského v pøíèinì upravení platu prvního lékaøe sekundárního pøi nalezinci.

Ref. Dr. Tedesco (liest): Bereits in dem Landesausschußberichte ddto. 26. April 1872, Zahl 8596, wurde der Antrag gestellt, den Gehalt des Sekundärarztes der Findelanstalt von 400 st. auf 600 fl. zu erhöhen.

Dieser Bericht blieb aber bei Erledigung des Landesbudgets für das Jahr 1872 unerledigt und wurde auch dem Landesausschuße zur weiteren Behandlung nicht zugewiesen.

Mit dem Berichte dto. 18. Oktober 1872, Zahl 23543, erlaubte sich der Landesausschuß dem hoh. Landtage das Gesuch des Sekundärarztes der Landesfindelanstalt M. Dr. Mucha um Gehaltserhöhung sammt dem Berichte der k. k. Krankenhausdirektion im Nachhange zu dem obzitirten Landesausschußberichte mit dem Antrage zu unterbreiten, beide diese Landesausschußberichte der Budgetkommission zuzuweisen; doch auch da erfolgte keine definitive Austragung dieser Angelegenheit.

Der Primärarzt der Landesfindelanstalt Professor Dr. Ritter hat neuerdings ein Gesuch hierorts eingebracht, worin er um die Erhöhung des Gehaltes des 1. Sekundärarztes von 400 fl. auf 600 fl. bittet und hiefür als Motiv anführt, baß ber erste Sekundärarzt ber Findelanstalt ebensoviel ober noch mehr zu thun habe, als ber 1. Sekundärarzt der Irrenanstalt.

Diese Behauptung muß jedoch zurückgewiesen werden, weil die Agenda des 1. Sekundärarztes der Findelanstalt sich nur mit jener des 1. Sekundärarztes der k. k. Krankenanstalt, ber einen Gehalt von 420 st. bezieht, keineswegs aber mit ber Beschäftigung und Verantwortung des 1. Sekundärarztes der Irrenanstalt, ber bei Tag und Nacht seinem äußerst anstrengenden, oft gefahrvollen und mit ber größten Verantwortung verbundenen Dienste obliegen muß, vergleichen läßt.

Um jedoch den Ansprüchen nach Möglichkeit Rechnung zu tragen, erlaubt sich demnach der Landesausschuß den Antrag zu stellen:

Der h. Landtag wolle beschließen: Der Gehalt des 1. Sekundärarztes der Landesfindelanstalt wird mit 500 fl. jährlich festgestellt.

In formeller Hinsicht erlaubt sich endlich der Landessausschuß zu beantragen, diesen Bericht ber Budgetkommission zuzuweisen.

Snìm. sekr. Schmidt: Pan zpravodaj èiní návrh, aby záležitost tato byla odevzdána budžetní komisi k pojednání.

Nejv. maršálek zemský: Žádá nìkdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort?

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozvednou ruku.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht in Angelegenheit ber Errichtung eines Bezirksgerichtes mit dem Amtssitze in Rothmühl.

Berichterstatter ist Hr. der Landesausschußbeisitzer Dr. Schmeykal. Ich ersuche ihn den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. maršálka: Zpráva výboru zemského o žádosti za zøízení nového okresu soudního se sídlem úøadu v Radimìøi.

Berichterstatter Dr. Schmeykal: Die Gemeinde Böhm. -Rothmühl hat in der verflossenen Session des h. Landtages eine Petition unterbreitet, deren Ziel dahin gerichtet ist, Sitz eines Bezirksgerichtes zu werden, und zwar soll dieser Bezirk dadurch gebilbet werden, daß 8 Gemeinden aus dem Bezirke Polièka ausgeschieden werden und eine Gemeinde aus dem Bezirke Leitomyschl.

Die Petition wurde dem Landesausschuße zugewiesen, um die erforderlichen Erhebungen zu veranlassen. Dieselben sind in eingehendster Weise gepflogen worden und haben zu dem Resultate geführt, daß sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, auf die Petition der Gemeinde Rothmühl einzugehen, weßhalb die Akten mit dem Antrage dem h. Landtage vorgelegt werden, über die Petition ber Gemeinde Rothmühl zur Tagesordnung überzugehen. In formaler Beziehung beantrage ich die Zuweisung dieser Angelegenheit an die Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten.

Snìm. sekr. Schmidt: Pan zpravodaj èiní návrh, aby, co se týèe formální stránky, zpráva výboru zemského byla odevzdána komisi pro okresní a obecní záležitosti.

Nejv. maršálek: Žádá nìkdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag sind, die Hand zu erheben.

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozvednou ruku.

(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht betreffs der Gehaltsregulirung der Lehrer an den landwirthschaftlichen Lehranstalten. Berichterstatter ist der Hr. Leo Theumer. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. maršálka: Upravení platù uèitelù na hospodáøských uèilištích.

Berichterstatter T h e u m e r (liest):

Hoher Landtag:

In den zuliegenden Eingaben 1/1, 2/2 werden von den Kuratorien ber beiden höheren landwirthschaftlichen und landwirthschaftlich-industriellen Landeslehranstalten Tetschen-Liebwerd und Tabor Anträge auf Regulirung der Gehalte der an diesen Anstalten definitiv angestellten Lehrer (Professoren) und Adjunkten gestellt.

Begründet werben diese Anträge im Wesentlichen mit der Hinweisung auf die in den letzten Jahren eingetretene rapide Steigerung aller Lebensmittelpreise, welche bereits, wie bekannt, zu einer den dermaligen Theuerungsverhältnissen entsprechenden Erhöhung der Bezüge ber Staats- und Landesbeamten geführt hat, woraus gefolgert wird, daß es nur gerecht und billig wäre, wenn auch

die Gehalte der Professoren und Adjunkten an den beiden genannten Anstalten mit den jetzigen Theuerungsverhältnissen, sowie mit den in Folge fortschreitender Entwicklung der Anstalten an die Lehrer gestellten erhöhten wissenschaftlichen Anforderungen in einen befriedigenden Einklang gebracht würden.

Hiefür wird weiter noch der Umstand geltend gemacht, daß die Lehrthätigkeit insbesondere eine materiell vollkommen gesicherte Existenz erheischt, wenn sie sich auf der Höhe des wissenschaftlichen Fortschrittes der Zeit erhalten und allseitig belebend und anregend nicht nur für die Schule, sondern noch darüber hinaus wirken soll.

Endlich wird noch darauf hingewiesen, daß nur durch eine entsprechende Regelung der ©ehalte bewährte Kräfte der Anstalt erhalten werden und in Erledigungsfällen eine entsprechende Besetzung mit brauchbaren Lehrkräften gesichert wird.

Was nun die Systemisirung der Bezüge selbst anbelangt, so wurden derselben unter eingehender Motivirung im Allgemeinen die in den Gesetzen vom 9. April 1870 und 15. April 1873 enthaltenen Bestimmungen über die Bezüge der Professoren an Staatsmittelschulen zu Grunde gelegt, selbstverständlich mit jenen Abweichungen, die sich nach den lokalen Verhältnissen von selbst ergeben.

Als Normalgehalt für die Professoren wird der Betrag von 1200 fl. angenommen.

Es beträgt der Normalgehalt für Staatsmittelschulprofessoren außerhalb Wien allerdings nur 1000 fl., jedoch konnte derselbe bei der in Rede stehenden Regulirung nicht zur Basis genommen werden, weil bereits in dem gleichzeitig mit dem organischen Statute genehmigten Normalprojekte die Gehalte der ordentlichen Professoren eventuell bis zur Höhe von 1200 fl. ausgemessen erscheinen, welche bisher jedoch wegen Abgang erforderlicher Mittel nicht gewährt werden konnten.

Es liegt somit in der Annahme des Normalgehaltes von 1200 fl. nur eine Anerkennung, daß der Zeitpunkt, wo man den bereits früher in Aussicht genommenen Gehalt von 1200 fl. eintreten lassen wollte, im Hinblick auf die jetzt herrschenden abnormen Theuerungsverhältnisse nunmehr gekommen sei, so daß im Grunde genommen in der Annahme des Normalgehaltes von 1200 fl. allein eine eigentliche Gehaltserhöhung nicht gesunden werden kann.

Dieser Gehalt ist an der Landesanstalt in Tabor für alle Professoren gleich, auch für die Professoren der Liebwerder Anstalt wurde derselbe in der Regel mit 1200 fl. angenommen und nur bezüglich des Professors der Chemie eine Ausnahme gemacht, indem dessen Gehalt mit 1600 fl. fixirt erscheint, wovon der Grund in den daselbst bestehenden besonderen Verhältnissen zu suchen ist.

Es war nämlich trotz wiederholter Konkursausschreibungen nicht möglich, für die durch den Abgang des Professors Dr. Gohren erledigte Lehrkanzel der Chemie eine anerkannt tüchtige Lehrkraft

für diese so wichtige Lehrkanzel um den Gehalt von 1200 fl. zu gewinnen, weshalb sich der Landesausschuß über Antrag des Kuratoriums veranlaßt sah, den Gehalt für diese Professur auf 1600 fl. zu erhöhen, welcher Umstand bei der Gehaltsregulirung ohne Verletzung bereits erworbener Rechte des gegenwärtigen mit dieser Lehrkanzel betrauten Professors nicht ignorirt werden konnte.

Der Gehalt des Lehrers der Thierheilkunde am Taborer Institute erscheint mit 500 fl. fixirt, während bei der Anstalt in Liebwerd ein Gehalt hiefür nicht festgesetzt wurde, weil nach dem vom h. Landtage in der Sitzung vom 26. November 1872 genehmigten Systemalstatus daselbst der Lehrer der Thierheilkunde nicht zu den definitiv angestellten Lehrern gehört, was in Tabor allerdings der Fall ist.

Auch die beiden systemisirten Adjunkten wurden in den Rahmen der Systemisirung einbezogen und deren Gehalt mit je 800 st. festgesetzt, was nach dem bisherigen Systemalstatus blos bei dem Adjunkten an der Liebwerder Anstalt, dessen Gehalt 600 st beträgt, eine Erhöhung von 200 fl. ausmacht, während der Gehalt des Adjunkten am Institute in Tabor gleich geblieben ist.

Diese vorstehenden Gehalte würden jedoch für sich allein nicht im Stande fein, bewährte Lehrkräfte an die Anstalt zu fesseln, wenn nicht gleichzeitig dem Umstande, daß eine Vorrückung in eine höhere Gehaltsklasse bei den Lehrern der Anstalten überhaupt nicht stattfinden kann, anderweitig nämlich durch Einführung von Quinquennal- oder Dienstalterszulagen Rechnung getragen wäre. Ohne diese Quinquennalzulagen würden die Lehrer an den beiden Landeslehranstalten stets trachten, in dem durch das System der Quinquennalzulagen weit besser dotirten Lehrkörper der Staatsmittelschulen Ausnahme zu finden, woraus für die beiden Lehranstalten die traurige Konsequenz erwachsen würde, daß selbe ihre Lehrerstellen nur mit mittelmäßigen Kräften, welche momentan eine Unterkunft an einer Staatsmittelschule nicht finden, besetzen müßten und daß auch diese, wenn sie einige Lehrbefähigung erlangt haben, bestrebt sein würden, in den Staatsdienst überzutreten.

Die Höhe der in die Pension einrechenbaren Quinquennalzulagen wird für alle Professoren an beiden Lehranstalten mit je 200 fl., für die beiden Adjunkten mit 100 fl. und für den Lehrer der Thierheilkunde am Taborer Institute mit 80 fl. beantragt mit dem Beifügen, daß während der ganzen Dienstzeit nicht mehr als 5 Quinquennalzulagen bezogen werden können.

Als Anfangspunkt der Berechnung des Anspruches auf Quinquennalzulagen wird der Tag der definitiven Ernennung vorgeschlagen und die Verleihung, welche von einer vollkommen zufriedenstellenden Dienstleistung abhängig gemacht wird, dem Landesausschuße über Vorschlag des Kuratoriums übertragen.

Neben den Quinquennalzulagen wurden ferner auch Naturalquartiere, eventuell ein Aequivalent hiefür in Geld und zwar für Liebwerd mit 300 fl. und für Tabor mit 20 % des Gehaltes in Antrag gebracht.

Dieser Unterschied im Ausmaße des Quartiergeldes gründet sich gleichfalls auf lokale Verhältnisse in Liebwerd, wo bisher alle Professoren sich im Genuße von Naturalwohnungen befinden, für welche aus der Anstaltskassa jährliche Miethzinse von 300 fl. entrichtet werden.

ES liegt also in dieser Normirung des Aequivalentes für das Naturalquartier der Professoren mit 300 fl. nur eine Anerkennung des faktischen Zustandes, welcher nicht geändert werden konnte; die Nothwendigkeit solcher Naturalquartiere für die Liebwerder Professoren ergibt sich daraus, daß bei der völlig isolirten Lage der Anstalt für die Unterkunft der Professoren gesorgt werden muß, während die bei der Taborer Anstalt angenommenen Quartiergelder mit 20% des Gehaltes ihre Begrünbung in dem für Landesbeamte überhaupt angenommenen Ausmaße ber Quartiergelder nach einem gewissen Percentsatze des Gehaltes finden.

Hiebei muß noch darauf aufmerksam gemacht werben, daß die Anträge des Kuratoriums für die Liebwerder Anstalt bezüglich des Naturalquartiers ober des dafür entfallenden Aequivalentes in Geld sich lediglich auf die Anstaltsprofessoren, nicht aber auch auf den systemisirten Adjunktenposten beziehen, weshalb es, um keine Ausnahme zu machen, ba ja der oben angeführte Grund der Bestellung von Naturalquartieren, eventuell Gewährung eines Quartiergeldes in gleichem Maße auch für den Abjunkten Geltung haben muß, angezeigt wäre, auch für den Adjunkten eine Naturalwohnung, eventuell Aequivalent in Geld von 150 fl. zu systemisiren.

Anknüpfend an die systemisirten Bezüge von Mittelschulprofessoren wird von dem Kuratorium der Liebwerder Anstalt auch die Einführung von Aktivitätszulagen in der Höhe von 250 fl. in Antrag gebracht, welche dazu dienen sollen, um der Anstalt ausgezeichnete Kräfte zu gewinnen oder zu erhalten; jedoch wären diese Aktivitätszulagen nur im Principe einzuführen und hätte deren wirkliche Zuwendung nur im Bedarfsfalle einzutreten.

Das Taborer Kuratorium macht einen ähnlichen Vorschlag, dahingehend, daß dem Landesausschuße einverständlich mit dem Kuratorium das Recht eingeräumt werbe, den definitiv angestellten Lehrern und Adjunkten in Würdigung hervorragender Leistungen Personalzulagen im Betrage von höchstens 250 fl. zu ertheilen.

Bis auf den Namen der Zulage, die hier Personalzulage und dort Aktivitätszulage genannt wird, stimmen die beiden Anträge überein.

Im Grunde genommen erscheint die fragliche Zulage mit Rücksicht auf den damit verfolgten Zweck als eine Personalzulage und hat auch der Landesausschuß diese Bezeichnung adaptirt.

Was die Nothwendigkeit solcher Personalzulagen anbelangt, so läßt sich nicht in Abrede stellen, daß bei der zunehmenden Vermehrung landwirthschaftlicher Schulen in anderen Kronländern nur zu leicht der Fall eintreten könnte, daß bewährte Lehrkräfte unserer Anstalten einen Ruf an eine andere landwirthschaftliche Schule mit größerem Gehalte als hier erhalten, so daß die Gefahr des Verlustes solcher Lehrkräfte, die bei dem bekannten Mangel an landwirtschaftlichen Fachprofessoren nur sehr schwer zu ersetzen sind, sehr nahe liegt; weiter wäre die Gewährung einer derartigen Personalzulage eventuell auch das Mittel bei Besetzung einer Professur insbesonders tüchtige Kräfte heranzuziehen, welche sich vielleicht sonst nicht bestimmt finden würden, um die vakante Stelle mit dem einfachen Gehalte von 1200 fl zu kompetiren, wenn ihr nicht bis zum Bezuge einer oder mehrerer Quinquennalzulagen eine derartige Aufbesserung des Gehalts gewährt wirb. Beiden Uebelständen kann nur dadurch vorgebeugt werden, wenn dem Landesausschuße das Recht eingeräumt wird, in solchen außeordentlichen Fällen Personalzulagen gewähren zu können.

Im weiteren Verfolge der detaillirten Anträge auf Gehaltsregulirung wird noch die Funktionszulage des nach den organischen Statuten aus dem Lehrkörper zu wählenden Lokaldirektors, welche bisher in Liebwerd 300 fl. und in Tabor 200 st. betragen hat, mit 400 st. festgesetzt. Bei der Liebwerder Anstalt muß schließlich noch hervorgehoben werden, daß die nach dem organischen Statute sistemisirte Stelle des praktischen Lehrers der Landwirthschaft, wofür im Normalprojekte ein Gehalt von 400-600 fl. ö. W. angenommen erscheint, dermalen von dem Excellenz gräflich Thun'schen Direktor K. B. Dörre versehen wirb, welcher nach dem Systemalstatus vom Jahre 1872 als definitiver Lehrer (angestellt mit dem Dekret vom 17. Oktober 1867 Z. 41 R. ), jedoch ohne Berechtigung auf Pensionirung aus dem Landesfonde jedenfalls auch-in die Gehaltsregulirung mit einbezogen werden muß. Von Seite des Euratoriums wurde auch in der Sitzung vom 30. Mai l. J. beschlossen, dem genannten Lehrer seinen bisherigen aus der A nstaltskassa bezogenen Gehalt von 320 st. auf 500 st. zu erhöhen und dürfte dieser an und für sich ganz mäßigen Erhöhung, welche nicht einmal den im Normalprojekte für den praktischen Lehrer der Landwirthschaft in Aussicht genommenen höchsten Gehalt von 600 fl. erreicht, wohl kaum ein Bedenken entgegenstehen, da, wie bereits erwähnt, dieser Lehrer zu den definitiv angestellten gehört und kein Grund vorhanden ist, ihn von der auf das gesammte definitiv angestellte Lehrerpersonale sich erstreckenden Gehaltsregulirung auszuschließen. Jedoch soll derselbe blos rücksichtlich seines Gehaltes eine Ausbesserung, keineswegs aber auch Quinquennalzulagen oder ein Naturalquartier, resp. Quartiergeld erhalten, weil für ihn als Verwalter

der von der Domaine beigestellten Gutswirthschaft das Quartier von letzterer versorgt werden muß. Durchdrungen von der Uiberzeugung, daß die in Rebe stehende Gehaltsregulirung keinen weiteren Aufschub erleiden darf, weil sonst die Anstalten nicht auf ihrer bisherigen Stufe erhalten werden könnten, indem bei Liebwerd die Gefahr vorliegt, baß die besten Kräfte die Anstalt verlassen, während bei Tabor die vakanten Stellen kaum entsprechend zu besetzen wären, kann der Landesausschuß nach den vorausgehenden Erörterungen nicht umhin, die hierauf abzielenden Anträge ber beiden Kuratorien, welche von dem Landesausschuße in ein Ganzes zusammen gefaßt würden und diesem Berichte in einem Anhange beigefügt sind, wärmstens zu befürworten und erlaubt sich derselbe den Antrag zustellen:

Der hohe Landtag geruhe die im Anhange beigefügten Bestimmungen über die Regulirung der Gehaltsbezüge der an den beiden höheren landwirthschaftlichen und landwirthschaftlich-industriellen Landeslehranstalten Tetschen-Liebwerd und Tabor definitiv angestellten Professoren (Lehrer) und Adjunkten zu genehmigen.

Würde die Gehaltsregulirung in dem beantragten Sinne angenommen, so würde nach den detaillirten Nachweisungen der beiden Kuratorien ber Mehraufwand

a)   an der Anstalt in Liebwerd 2800 fl., resp. mit Hinzurechnung des Mehrbetrages von 180 fl. der Gehalt des Lehrers der praktischen Land-

wirthschaft.. ..............................2980 fl.

oder abgerundet...........................3000 fl.

betragen;

b)   an da Anstalt in Tabor 3920 fl. oder abgerundet 4000 fl. betragen.

Diese Differenz in dem obbezifferten Mehrerfordernisse rührt daher, daß bei Liebwerd in ber bezüglichen Tabelle (lit. C. ), in welcher der nach einem bei 10 Jahren sich ergebenden Durchschnitte resultirende jährliche Gesammtaufwand berechnet erscheint, nicht wie bei Tabor die Quartiergelder mit einbezogen erscheinen, weil die Liebwerder Professoren sich bereits im Genuße von Naturalquartieren befinden, wofür die Miethzinse schon in das Anstaltspräliminare (Erforderniß der Anstalt A. Rub. VII. ) eingestellt erscheinen, daher dieselben gegenüber dem jetzigen Aufwande nicht als ein Mehrerforderniß angesehen werden können.

Zugleich muß noch darauf hingewiesen Werden, daß für den Professor der Chemie in Liebwerd bereits für das verflossene Schuljahr ein Gehalt von 1600 fl. ausbezahlt wurde, während dieselbe Professur in Tabor blos mit 1000 fl. dotirt ist.

In Folge dieses nothwendig geworbenen Mehraufwandes wird von den Kuratorien weiter das Ansuchen um Erhöhung der bisherigen Landessubvention gestellt.

Hiebei sind die Petita der beiden Kuratorien rücksichtlich der Ziffer der Subventionserhöhung von

einander verschieden. Das Kuratorium der Taborer Anstalt beschränkt sich lediglich auf den für die Gehaltsregulirung erforderlichen Betrag von 4000 fl., während von Seite des Liebwerder Kuratoriums außer dem für die neu systemisirten Gehaltsbezüge nothwendig gewordenen Mehraufwande von 2800 st. resp. 2980 fl. noch anderweitige Mehrauslagen spezifizirt werden, welche ans der bisherigen Landessubvention und dem anderweitigen Einkommen der Anstalt nicht bestritten werden können, die jedoch unumgänglich nothwendig sind, wenn die Anstalt auf der Höhe der Zeit erhalten und allen Anforderungen der h. Landesvertretung entsprochen werden soll.                                                                


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