angenommen und der ganzen Summe zu Grunde gelegt.
Ich möchte daher das hohe Haus inständigst bitten, in die Berathung dieser so wichtigen Ge= setzesvorlage einzugehen. (Bravo! links. )
Oberstlandmarschall: Herr Dr. Alter hat das Wort.
Dr. Alter: Um nicht in Vorhinein die Gunst des hohen Hauses zu verlieren, bemerke ich, daß ich über die Frage, die bisher gründlich erör= tert worden ist, weiter nicht Worte verlieren werde. Es handelt sich mir nur um ein Moment, ein Bedenken, welches aus dem Antrage und aus der Erklärung des Antrages des Herrn Baron Korb hervorgeht, nämlich um jenes Moment welches in der Frage gipfelt, ob denn durch die Annahme des Commissionsantragesfür die Kalamität auch dauernde Abhilfe geschaffen, sein wird. Es wurde nachgewie= sen, daß schließlich die Ursache all des Uibels zumeist und zum größten Theile in der ungleichartigen Be= messung der Gehalte der Volksschullehrer, insbe= sondere in den einzelnen Ländern gelegen sei. Auch ich sinde darin den thatsächlichen Grund des Uebels; und ist dieses eine Konsequenz des eingetretenen Sy= stemes, welche hier meines Erachtens zu Tage tritt. Die vielerlei Haushalte, die dermal geführt wer= den, führen dahin, daß sich die einzelnen Länder, die einzelnen Bezirke nicht mehr um einander küm= mern und schließlich in Fragen, wo sie alles In= teresse hätten, gemeinsam vorzugehen, eben nicht gemeinsam vorgehen.
Der Bedarf an Lehrern begünstigt natürlich noch mehr ein solches Vorgehen. Gleichwohl bin ich überzeugt, daß wiewohl die äußerste Noth die einzelnen Bezirke und Länder gezwungen hat, ihrem Bedarfe an Lehrkräften dadurch abzuhelfen, daß sie anderen Bezirken und Ländern solche entziehen, sie selbst doch nicht in quali und quanto zur vollstän= digen Befriedigung gelangen. Mit Rücksicht darauf glaube ich, daß die Erwägung des Gesetzentwurfes nicht genüge, um dem Uibel wirksam zu begegnen, vielmehr wird noch eine Frage in Erwägung ge= zogen werden müssen, die ich in einem speziellen Zusatz=Antrage für den Fall, daß der Antrag des Hrn. Baron Korb angenommen werden sollte, mir dahin anzuregen erlaube: Der Landesausschuß werde beauftragt, die Frage in Erwägung zu ziehen und darüber Bericht und Antrag zu erstatten, in welcher Weise die möglichst gleichartige Bestimmung der Gehalte der Volksschullehrer für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder zu erreichen sei.
Ich bemerke, daß ich diesen Zusatzantrag der= malen gestellt und zu begründen mir erlaubt habe, weil der Antrag des Hrn. Baron Korb ein ver= tagender ist und ich für den Fall der Annahme nicht in der Lage wäre, dieses Moment in Anre= gung zu bringen. (Uiberreicht den Antrag. )
Oberstlandmarschall (liest): Der Antrag lautet: Der Landesausschuß werde beauftragt, das in Erwägung zu ziehen und darüber Bericht und
Antrag zu stellen, in welcher Weise die möglichst gleichartige Bestimmung der Gehalte der Volks= schullehrer für die im Reichsrathe vertretenen Kö= nigreiche und Länder zu erreichen sei.
Ich bitte Diejenigen, welche den Antrag unter= stützen wollen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Er ist unterstützt und steht in Verhandlung.
Wünscht noch Jemand in der General=Debatte das Wort? (Niemand meldet sich. ) Ich erkläre die Generaldebatte für geschlossen. Hr Berichterstatter hat das Wort.
Berichterstatter Zintl: Hoher Landtag!
Es ist wohl eine schwere Ausgabe für den Berichterstatter einer Kommission, welcher derartige Vorwürfe gemacht wurden, wie sie hier im hohen Hause heute gehört wurden, dieselben abzuwehren. Ich werde mir Mühe geben, diese Vorwürfe möglichst zu entkräften und werde mir Glück wünschen, wenn es mir gelingen sollte.
Ich erlaube mir vor Allem zu bemerken, daß die Kommission von dem h. Hause aus dem Grunde gewählt wurde, weil eine große Anzahl von Petitionen von Lehrkörpern und Lehrervereinen beim h. Landtage eingebracht worden ist, welche fast alle die Erhöhung des bisherigen Gehaltes erbitten.
Nun hatte die Kommission zu erwägen, ob sie mit Rücksicht auf den faktischen Lehrermangel, mit Rücksicht auf die namentlich in Böhmen in dieser Beziehung bestehenden Verhältnisse gewisse Vorschläge zu machen habe, welche geeignet wären, den bedauerlichen Zuständen abzuhelfen. Wenn die Kommission einmal bestand, so war es ihre erste Ausgabe, jene Vorschläge zu machen, welche der geschilderten Kalamität Abhilfe schaffen könnten.
Schon von den früheren Herren Rednern ist so Manches angeführt worden, was, wenn ich es wiederhole, eben nur dazu dienen dürste, dem hohen Hanse Klarheit zu verschaffen darüber, daß die Thatsachen bezüglich des Lehrermangels und der Nothwendigkeit, diesem Mangel in geeigneter Weise abzuhelfen, wirklich vorhanden sind. Aber noch mehr! Nicht um die Lehrer allein handelt es sich, sondern um eine große Anzahl von Gemeinden, deren Steuer= träger vielleicht einer Veränderung in dieser Bezie= hung, wenn sie die Erhöhung der Lehrergehalte begreift, ganz gewiß nicht aus dem Wege gehen, sondern die Gehaltserhöhung mit Befriedigung begrüßen würden. Es wurde schon hervorgehoben, wie viel Lehrer gegenwärtig fehlen; derlei Daten wurden geliefert und ich bin so frei, dieselben zu wiederholen und noch zu bemerken, daß diese Daten vom Landesschulrathe herrühren und nicht von der Kommission willkürlich geschaffen wurden. In dem Schuljahre 1872/1873 waren in den deutschen Schulen Böhmens über 540 Aushilfslehrer thätig, an den böhmischen Schulen zwischen 520-540. Unbesetzte Lehrerstellen, d. h. Schulstellen, welche gegenwärtig ohne Lehrer sind, an deutschen Schulen 82 und an böhmischen 40 Seit Beginn des lau= fenden Schuljahres 1873-74 hat sich die Zahl
der Aufsichtslehrer mindestens um 40 erhöht und die Zahl der unbesetzten Lehrerposten mindestens um 20. Das allein sind schon Daten, meine Herren, welche Sie zu der Erwägung bestimmen sollten, ob derlei Zustände auch in Hinkunft bleiben können; nicht mit Rücksicht allein auf Hebung des Volks= schulwesens, aber auch in finanzieller Beziehung mit Rücksicht aus unsere Steuerträger. Ich bitte zu erwägen, daß unter diesen Lehrerposten gewiß eine große Anzahl von solchen an einklassigen Schulen verstanden werden müsse.
Einklassige Schulen find größtentheils in den Dorfgemeinden und wenn Sie bedenken, daß die Steuerträger in den Gemeinden jetzt 10 °/0 zur Schulbezirksumlage beitragen müssen, daß sie ihre Schulgebäude herstellen und dieselben erhalten sollen; wenn Sie also bedenken, daß die Umlage, welche aus die Steuerträger in den einzelnen Schulge= meinden fällt, gewiß mehr als 20 % beträgt, so werden Sie zugeben, daß es sich in diesem h. Hause darum handelt, in Erwägung zu ziehen, ob man nicht die Steuerträger dadurch am meisten berück= sichtigt, wenn man ihnen die Mittel bietet, daß die große Zahl von Lehrern nicht verringert werde, daß die Lehrer dann an den einzelnen Schulen wirklich erhalten bleiben und nicht Auswanderung= gelüste bekommen.
Gerade das Gerechtigkeits= und Billigkeitsgefühl war es, welches die Kommission geleitet hat, in dieser Beziehung Abhilfe zu schaffen und vor Allem zu erwägen, ob man die Steuerträger dadurch schütze, wenn man durch eine allfällige Umlage von 3 kr. auf den Landesfond den Lehrermangel, wenn auch nicht beseitigt, doch verringert und so dem dringenden Bedürfnisse Rechnung trägt.
Ich brauche nicht auseinander zu setzen, was schon hervorgehoben wurde, ob nicht der finanziellen Frage eine zu große Bedeutung beigelegt wird, wenn man mit den Mitteln kargt und dann das Volks= schulwesen dadurch leidet. Und es ist so, meine Herren! Wer Gelegenheit hat, mit dem Volke zu leben wer Gelegenheit hat, in der Sache selbst zu arbeiten und es sich mehr oder weniger angelegen sein zu lassen, im Sinne des Gesetzes auch dort vielleicht Propagande zu machen, wo es bisher schwer gelungen ist, oder wo eine Menge von Fak= toren gegen das Gesetz wirkte, welche nicht dagegen wirken sollten. Jenen also, welche die Verhältnisse besser kennen, wird es ganz klar werden, wenn ich einfach behaupte, es würde die Bevölkerung weniger zufrieden sein, wenn Sie, vielleicht in übertriebener Fürsorge für den Steuerträger - und gerade von den kleinen Gemeinden und von dem Kleingewerbe und von dem Kleingrundbesitzer ist die Rede - ein Uibel vergrößern, das heute schon so weit verbreitet ist.
Ich spreche hier im Namen der Kommission und aus Grund von Erfahrungen, die ich selbst persönlich gemacht habe und erwähne es auch des= halb, weil gesagt wurde, daß die Kommission auf Grund unrichtiger Daten die Berechnung angestellt
hat, die authentischen Daten wurden von Seite des Hrn. Landesschulrathes der Kommission überwiesen und von Seiten der hohen Statthalterei hat ein Herr Statthaltereirath den Kommissionssitzungen beigewohnt. Die betreffenden Daten lagen in der Kommission vor und es sind dies Daten, welche sich beziehen:
1) aus die Zahl der gegenwärtig u. z. am 1. Jänner 1874 bestehenden Schulen,
2) aus die an dem erwähnten Tage bestehen= den Gehaltsklassen der einzelnen Schulen,
3) aus die Schulen bezüglich ihrer verschiedenen Klassenanzahl und endlich auf die Präliminarien, welche erst im Monate Dezember 1873 sichergestellt wurden; es waren der Kommission mithin die neuesten authentischen Daten vorgelegen.
Die Kommission muß sich jedenfalls gegen den Vorwurf verwahren, als hätte sie leichtsinnig und von ungefähr gewisse Berechnungen angestellt und dann dem hohen Hause - mau verzeihe mir den Ausdruck - gewissermaßen oktroyirt. Das lag kei= neswegs in der Absicht der Kommission, und ich glaube beweisen zu können, daß die Kommission in dieser Richtung und in anderer Beziehung nach vollkommen eingehender Berathung und Berücksichtigung aller Verhältnisse vorgegangen ist und die Anträge dem h. Hause nicht so leichtweg empfohlen hat.
Ich werde mir erlauben zuerst auf die Berechnung zu übergehen, ehe ich die anderen Einwände der Herren Vorredner zu widerlegen versuche. Es war der Kommission ganz leicht auf Grund der von Säten der h. Statthalterei gelieferten Daten zu sagen, wie die Gehaltserhöhung auf Grund der vorgeschlagenen Prinzipien erfolgen werde, es war ganz leicht zu bestimmen, bezüglich aller jener Lehrer, welche in der 3. und 4. Gehaltsklasse sich besinden, und bezüglich jener Unterlehrer, deren Gehalt jetzt erhöht werden soll, ebenso bezüglich der Lehrerinen, deren Gehalt in Hinkunft mit jenen der Lehrer gleichgestellt werden soll, genaue und verläßliche Ziffern dem h. Landtage vorzulegen.
Es war der Kommission endlich nicht schwer, aus Grund der vorliegenden Daten, deren Authenticität ich nochmals betone, die Gehalte der Bürger= schullehrer, welche sich zusammengenommen auf eine gewisse Summe, die ich nennen werde, erhöhen sollen, zu bestimmen.
Ich werde mir erlauben, jetzt schon die betref= fenden Ansätze vorzutragen. Gegenwärtig sind an 16 Volksschulen 36 Lehrerinen mit dem Gehalte von 480 fl. angestellt. Durch die Erhöhung der betreffenden Gehalte, beziehungsweise durch die Gleichstellung mit dem Gehalte der Lehrer erwächst eine Mehrauslage von 4320 fl. Die 14 gegenwärtig an den Mädchenschulen angestellten Unterlehrerinen be= ziehen einen Gehalt von je 336 fl.; durch die Erhöhung der Gehalte um je 84 fl., damit sie den Lehrern an Volksschulen gleichgestellt werden, erwächst ein Mehr= aufwand von 5496 fl., daher zusammen eine Ge= sammtsumme von 9816 fl. Das sind die Ansätze bezüglich
der Lehrerinen, entnommen von dem Stande am 1. Jänner 1874. Der mindeste Gehalt eines Lehrers hat nach dem Antrage der Kommission sich auf 500 st. zu belaufen und es wird sich daher für die Kommission die Aufgabe herausstellen, zu beweisen, wie durch die Erhöhung der jetzigen mindesten Lehrergehalte auf je 500 fl. das Mehrerforderniß sich herausstellt.
Diese Rechnung ist sehr einfach und kann, weil sie auf Grund der Vorlagen des h. Landesschulrathes vorgenommen wurde, vollkommen Anspruch auf Richtigkeit machen. Gegenwärtig, am 1. Jänner 1874 befinden sich 153 Lehrerstellen in der 4. Ge= haltsklasse, d. h. Lehrerstellen, womit ein Gehalt von 300 fl. verbunden ist; durch eine Erhöhung der Gehalte auf 500 wird ein Mehrerforderniß von 30600 fl. erwachsen; gegenwärtig sind 2629 Lehrer in der 3. Gehaltsklasse, d. h. Lehrer, die jährlich 400 fl. beziehen; durch eine Erhöhung dieser Gehalte um 100 fl. erwächst ein Mehrerfor= derniß von 262900 fl. Ich komme nun zum Ge= halte der Unterlehrer.
Nach dem Vorschlage der Kommission soll es hier blos fürderhin 2 Gehaltsklassen geben: Unterlehrer mit 400 und 450 st. Gehalt; jene mit 450 fl. blos an Schulgemeinden der ersten Ge= haltsklasse. Gegenwärtig sind 18 Unterlehrerinnen der 4. Gehaltsklasse, welche jährlich 210 fl. be= ziehen; deren Gehalt um 190 fl. erhöht macht 3420 fl; 760 Unterlehrer existiren gegenwärtig in der 3. Gehaltsklasse, dies sind solche, welche jährlich 280 st. beziehen, durch eine Erhöhung auf 400 würde ein Mehrerforderniß von 91200 fl. erwachsen; 910 Unterlehrer der 2 Gehaltsklasse beziehen derzeit jährlich 350, das Mehrerforderniß in Folge der beantragten Erhöhung macht 45500; durch eine Erhöhung des Gehaltes von 420 auf 450 fl. bei 255 Unterlehrern der 1. Gehaltsklasse erwächst ein Mehrerforderniß von 7650 fl.
Die Kommission beantragt ferner eine Erhö= hung des jährlichen Gehaltes der Bürgerschullehrer auf je 800 st.
Gegenwärtig existiren Bürgetschullehrer an den meisten Bürgerschulen mit dem Jahresgehalte von 800 fl., es sind nur ungefähr 12 Bürger= schulen, wo die Lehrergehalte mit 600, 640, 700, 750 fl. bemessen find; um die Gehalte gleich zu stellen, erwächst genau berechnet ein Mehrerforderniß von 21350 fl. Die Kommission hat ferner vor= geschlagen, den Jahresgehalt der Lehrer in Karo= linenthal, Smichow, Žižkow, Wyschehrad auf 800 fl zu erhöhen, n. z. einfach ans dem Grunde, weil in diesen Vorstädten Prags die Lebensverhältnisse und überhaupt die örtlichen Verhältnisse, auf die hier später zurückkommen werde, der Art sind, daß hier ein Mehrerforderniß, beziehungsweise eine Mehr= bezahlung um 100 fl. gegenüber den andern Volks= schullehrern der ersten Klasse gerechtfertigt wird. Ich bemerke dabei, daß diese Lehrer gegenwärtig 600 fl. Gehalt und 180 fl. Lokalzulage, mithin 780 fl. beziehen. Die Kommission beantragt die
Erhöhung der Gehalte auf 800 fl. und später für dieselben auch ein Quartiergeld von 20% ihrer Gehalte; durch die Erhöhung der Gehalte auf 800 fl. der genannten Lehrer in Karolinenthal, Smichow, Žižkow, Wyschehrad stellt sich ein Mehrerforderniß von 1140 fl. heraus.
Bis hieher sind die Ansätze ganz genau zu erheben und ich bemerke, daß diese Erhebungen dem Stande der Lehrpersonen am 1. Jänner 1874 ent= sprechen werden.
Warum die Kommission darauf Gewicht ge= legt hat, daß diese Daten sich auf den 1. Jänner 1874 beziehen, werde ich sogleich die Ehre haben zu erklären. Es ist Beschluß des Landesschulrathes, daß im Jahre 1874 keine Schule in Böhmen neu errichtet, keine Lehrerstelle nen creirt, kein Lehrer= gehalt in irgend einer Weise geändert werde; so= mit sind dies Ziffern, welche für das Jahr 1874, beziehungsweise für das Präliminare pro 1875 eine geeignete Basis bilden.
Bis hierher, das ist bis zu der Summe von 47435 fl. sind die Ziffern ganz genau festzustellen. Da ist eine Aenderung durchaus unmöglich, selbst wenn der hohe Landesausschuß die Prüfung in dieser Weise neu vornehmen sollte.
Jetzt kommen wir zu der Wahrscheinlichkeitsrechnung, welche eine Anfechtung erfahren könnte und dürfte. Ich habe vor Allem die Kommission zu rechtfertigen, daß es nicht anders möglich war, als eine Wahrscheinlichkeitsrechnung vorzulegen. Es war nicht in Voraus zu bestimmen, wie viel Schulen der Landesschulrath im Einvernehmen mit dem Landesausschuße in eine höhere Gehaltsklasse stellen wird. Das war nicht vorauszubestimmen und nur in der Absicht, eine Erhöhung der Ge= haltsklassen möglichst einzudämmen, wurde die Be= stimmung ausgenommen, daß der Landesausschuß, welcher als Vertreter des Landtages außerhalb der Landtagssession alle Sparsamkeitsrücksichten beob= achten wird, bei der Eintheilung der Gehaltsklassen im Einvernehmen mit dem Landesschulrathe vor= gehe. Die Kommission hat eine bestimmte Summe jener Lehrer angenommen, welche in die höhere Gehaltsklasse versetzt werden sollen und berechnet, daß von den derzeit in der zweiten Gehaltsklasse besindlichen Lehrern, welche jetzt 500 fl. Gehalt beziehen, und zwar von 1691 Lehrern nur ein Drittel, das sind 564 Lehrer in die nächste höhere Gehaltsklasse ausrücken und um 100 fl. mehr bekommen dürfte, 2 Drittel aber in der 2. Gehalts= klasse zurückbleiben werden und nur 500 fl. beziehen wie bisher.
Von den derzeit in der ersten Gehaltsklasse befindlichen 689 Volksschullehrern wurde eine Ziffer 400 als in die erste Gehaltsklasse aufstei= gende angenommen und damit ist das Erforderniß für diese beiden Gehaltsklassen auf 96400 fl. fixirt. Somit steigert sich die Summe des gestimmten Mehrerfordernisses auf 560561 fl. Dazu werden noch Quartiergelder beantragt und zwar für die
Lehrer in Prag beziehungsweise in den benannten
Orten: in Karolinenthal, wo dort angestellte 20
Lehrer 160 fl., in Žižkow 10 Lehrer 160 st. Quar=
tiergeld bekommen, in Wyschehrad, wo 1 Lehrer
und ein Unterlehrer ist, 160 und 90 fl. erhalten, end=
lich in Smichow, wo die Lehrer an den deutschen und böhmischen Schulen (16 Lehrern und Unterlehrern) eine entsprechende Quartiergelderhöhung erhalten, wodurch ein Mehrerforderniß von 9570 fl. erwächst. Diese Post war sicherzustellen auf Grund der Berechnungen, welche mit Rücksichtnahme auf den Stand vom 1. Jänner 1874 vorgenommen worden sind. Die Bürgerschul=
lehrer erhalten Quartiergelderhöhungen von 15 %;
60 Lehrer an deutschen und 157 Lehrer an èechischen Bürgerschulen. Das macht eine Mehrauslage von 26400 fl. Lehrer und Unterlehrer der ersten Gehalts= klasse erhalten eine Quartiergelderhöhung von 15°/0 ihres Gehaltes. Es wurden 255 Unterlehrer ange= nommen mit dem üblichen Quartiergelde, dann Unter= lehrer - die bestehen seit dem 1. Jänner 1874 - macht 45132 fl. Quartiergeld. In Summe beträgt also bisher das Mehrerforderniß 651498 fl., welchen Betrag die Kommission als höchste Ziffer annehmen zu müssen geglaubt hat. Zur Rechtfertigung, daß die Kommission im Berichte ein Mehrerforderniß von ungefähr 400000 fl. angenommen hat, lag der Kommission noch die faktische Thatsache vor Augen, daß pro 1874 von Seite der Budgetkom= mission der Betrag von 200000 fl. für Remune= rationen und Aushilfen eingestellt wurde, welcher mit der vorgeschlagenen Regulirung der Gehalte vom 1. Jänner 1875 an in Wegfall gelangen wird.
Außerdem sind gegenwärtig für Quartiergelder und für in die Pensionen nicht einrechenbare Be= züge an den einzelnen Schulen von Böhmen und zwar an de« deutschen Schulen Quartiergelder von 4386 fl., in die Pension nicht einberechenbare Be= züge, unter welchen Quartiergelder und Localzulagen sind, 10135 fl. - an den deutschen Schulen zu= sammen 14521 fl. in das Präliminare vom J. 1874 eingestellt. In den èechischen Schulen betragen diese Quartiergelder und Localzulagen und Remu= nerationen, welche nicht in die Gehalte einzurechnen find, 29858 fl., zusammen über 44349 fl. Diese Quartiergelder müssen nach der Regulirung der Gehalte und Localzulagen überhaupt nach dem In'slebentreten des betreffenden Gesetzes mindestens zur Hälste in Wegfall kommen. Gering genommen erwächst dadurch ein Ausfall von 22000 st.
Ich werde noch weiter erwähnen, daß außer diesen 22000 st. noch ein Zufluß des Pensions= fondes in Aussicht genommen werden mußte, wel= cher deshalb sehr richtig ist, weil die Zuschüsse, welche das Land derzeit dem Pensionsfonde geleistet hatte, bis auf 120 beziehungsweise 150000 fl. ge= stiegen sind. Nach dem Inslebentreten des Gesetzes, wodurch gewisse Gebühren von Verlassenschaften zu Gunsten des Lehrer=Pensionsfondes eingehoben werden können, respektive der Abfuhr werden windestens 50000 fl. dem Pensionsfonde zustießen.
Wenn weiter durch die Annahme des Gesetzentwurfes und zwar des §. 40 desselben die Interkalarien eine Höhe von weit über 50000 fl. erreichen, welche ebenfalls dem Pensionsfonde zustießen.
Also wieder ein weiteres Wiedererforderniß für den Pensions= beziehungsweise Landesfond pro 1875. Somit ist die Berechnung der Kommission, welche natürlich in ihrem zweiten Theil gewiß nicht von unrichtigen Voraussetzungen ausgegangen, noch weniger aber basirt sie aus unrichtigen Daten.
Das Erforderniß wird sich vielleicht geringer, nicht aber höher herausstellen.
Auch selbst dann, wenn durch die Alterszulage, womit für jene große Anzahl von Lehrern, welche im J. 1875 das 15. Dienstjahr erreichen, ohnedies vorgesorgt werden muß, eine wesentliche Erhöhung eintritt, so ist dieselbe jedenfalls nicht so exorbitant, daß dadurch die Berechnung der Unterrichtskom= mission in einer Weise alterirt werden könnte, um zu dem Vorwurfe Anlaß zu geben, sie wäre zu leichtsinnig vorgegangen. Das im Allgemeinen. Es ist freilich sehr schwer, jetzt in diesem hohen Hanse die Ziffern, wie ich sie genannt habe, den Herren Abgeordneten mundgerecht zu machen, d. h. es wird das hohe Hans sich nicht leicht bereitfinden, in die genaue Prüfung derselben einzugehen, aber ich ver= sichere nochmals, daß diese Ziffern ans vollkommen authentischen Vorlagen beruhen, und daß die Be= rechnung mit Genauigkeit und Sorgfalt vorge= nommen wurde.
Es bleibt mir nur noch übrig, zu erwähnen, daß die Lehrernoth an und für sich ja eine allgemein bekannte Sache ist, und selbst von dem h. Hause nicht in Abrede gestellt wird. Es wurde durchaus nicht in Abrede gestellt, daß etwas geschehen mußte schon aus Rücksicht für die Hebung der Volksschule.
Nun, wenn die Nothwendigkeit der Hebung der Volksschule anerkannt wird, dann glaube ich nicht, daß ein Zweifel darüber bestehen könnte, daß man dafür sorgen müsse, alle jene Uebelstände zu besei= tigen, welche den diesfälligen Absichten entgegen= stehen. - Es ist doch kein Zweifel mehr, wie die Lehrernoth schon so weite Kreise zieht, daß ste allge= mein empfunden wird.
Es ist dies heute schon wiederholt nachgewie= sen worden. Aber ich bitte nochmals darauf Rück= sicht zu nehmen, daß die Furcht, dem Steuerträger eine neue Last durch Erhöhung der Lehrergehalte aufzubürden, eine nicht so sehr gerechtfertigte ist. Denn ans Grund der von mir gelieferten Daten und Ziffern wird man erkennen, daß die eventuelle Erhöhung der Landesumlage nicht so groß ist, nie 3 kr. pr. Steuergulden erreichen werde; und daß dadurch, da erst im Jahre 1875 diese Erhöhung Platz greist, der Steuerträger nicht so sehr al= terirt und geschädigt wird, als durch den Umstand, daß durch eine Verschiebung aus 2 Jahre ein noch größerer Lehrermangel eintreten werde. Denn wenige Schulgemeinden gibt es, die in der Lage wären, mit Personalzulagen von 100-150 fl. nachzuhel=
fen, um ihre Lehrer zu erhalten. - Aber die bei
Weitem größere Zahl, die große Masse der Schul-
gemeinden ist es, die nicht in der Lage ist, so große Opfer zu bringen, schon allein deswegen, weil die anderen Gemeindeauslagen schon sehr bedeutend sind. Wenn sie nicht die Mittel bieten, werden die Steuerträger noch weniger zufrieden sein und wer-
den die Last der anderen Auslagen noch schwerer empfinden. - Es ist kein Zweifel, daß der hohe Landtag zu sorgen hat für alle Bedürfnisse des
Landes, welche da eintreten und die oft nicht voraus=
gesehen werden können. - So ist das hohe Hans
mit Bereitwilligkeit auf die Bewilligung einer außerordentlichen Summe behufs Vernichtung des Bor= kenkäfers eingegangen. Die Beseitigung dieser Ka= lamität lag dem h. Hause ob; und so glaube ich, daß die Landeskalamität, welche den Lehrermangel betrifft, eine noch größere und bedeutungsvollere sei, denn sie betrifft das ganze Land, und es wäre jedenfalls von sehr großer Gefahr, wenn man diese Kalamität nicht auf jede mögliche Weise zu besei= tigen suchte. Wenn gesagt wird, der vorliegende Gesetzentwurf erreiche diese Absicht nicht, so gebe ich zu, daß der vorliegende Gesetzentwurf nicht alle Lehrer befriedigen werde, aber er wird viele und namentlich jene Lehrer befriedigen, welche mit dem Volke leben und des Volkes Lasten kennen und mitempfinden, sie werden erkennen, was das Volk leisten muß, und nicht mit neuen Forderungen auftreten. Dieser Gesetzentwurf hat nebenbei eine andere weittragende Bedeutung, näm= lich dort, wo Lehrerpersonen wirken, die am Ende große Leistungen haben, aber nicht leben können mit ihrem Gehalte, nämlich die Unterlehrer - de= nen es unmöglich ist, sich die nothwendigsten Lebensbe= dürfnisse zu beschaffen. Ich glaube, daß im allge= meinen Ganzen und Großen die Einwendungen gegen den vorliegenden Gesetzentwurf nicht begrün= det sind, und will nur noch hinzufügen, daß die Zurückweisung des Entwurfes an den Landesausschuß vom größten Nachtheile wäre, weil dadurch auf 2 Jahre hinaus, bis zum Jahre 1876, jede Erhöhung der Gehalte, jede neue Regulirung, jede Aenderung unmöglich wäre. Ein Zuwachs von wei= teren 200 Aushilfslehrern und das Verwaistsein von mehr als 300 Schulen wäre die Folge davon. Ich bitte das recht zu bedenken und darauf Rücksicht zu nehmen, wie die Bevölkerung ein Recht hat zu erwarten, daß man um 2 oder 3 Kreuzer nicht feilsche, wenn es sich darum handelt, die nothwendigsten Bedürfnisse der Volksschule zu befriedigen. Aber ich glaube es gerade jetzt hervorheben zu sollen, daß, wenn von Seite eines Mitgliedes des h. Hauses die Authenticität der Vorlagen, auf Grund welcher man die Berathung angestellt hat, ange= zweifelt würde, ich nur bedauere, daß jenes Mit= glied des h. Hauses, welches dem Landesausschuße angehört, nicht Gelegenheit gesucht hat, als Vorstand eines Departements, welchem Schulangelegenheiten vorzugsweise zugewiesen sind, innerhalb eines
vollen Jahres den Auftrag des hohen Landtages ans der letzten Sitzung der vorjährigen Session in Erwägung zu ziehen und beim h. Landesausschuße in Erinnerung zu bringen, daß 46 Petitionen von Lehrern und Lehrvereinen dahin erledigt wurden, daß der h. Landesausschuß in der nächsten Session bereits einen Gesetzentwurf vorzubereiten im Stande war, welcher die Regelung der Lehrergehalte be= trifft. (Bravo! Links. )
Es wäre dadurch gewiß vor Allem anderen vermieden worden, daß eine Kommission hätte ge= wählt werden müssen, die erst in die Lage kommen muß, am Schluße der Session hier nach wirklich mühevoller Arbeit im Interesse nicht der Lehrer allein, sondern ohne Phrase gesagt, noch mehr im Interesse unseres Volkes eine Vorlage auszuarbeiten, die jetzt derlei Anfechtungen erleiden muß, welche sogar, ich möchte bitten, darauf hinausgehen, daß die Kommission ihre Pflichten zu leicht genommen hat. Ich hätte gewünscht, der h. Landesausschuß hätte in Befolgung des Beschlußes des h. Lanb= tags die Vorlage vorbereitet, wozu ein Jahr Zeit gewesen ist. Es ist aus verschiedenen Rücksichten und Umständen nicht geschehen und somit mag es am Ende der Kommission nicht verwehrt sein, sich jene Details von der h. Regierung verschafft zu haben, welche der Landesausschuß hätte sich auf keine Weise verschaffen können.
Ich gehe nun auf die einzelnen Bemerkungen über, die da gemacht wurden über den Gesetzentwurf überhaupt. Ich komme vor Allem anderen auf die Bemerkung des Herrn Abgeordneten Heinrich, der in dem Gesetze eine dreifache Schädigung des Volks= schulwesens erblickt. Die Argumente, die er vorbringt, beziehen sich auf die derzeitigen niederen Gehalte. Jenes Argument wurde auch heute von den Mitgliedern des h. Hauses anerkannt und ich werde mich darauf nicht näher einlassen. Er hat aber auch eine andere Frage berührt und das ist die Frage, warum Bürgerschulen den Volksschulen gleichgestellt worden sind, namentlich in Prag. Nun ich gebe allerdings zu, daß eine gewisse Anomalie darin liegt, daß die Bürgerschulen den Volksschulen gleichgestellt sind.
In Prag selbst ist das Verhältniß ein be= sonderes. Prag hat einen eigenen Schulbezirk, die Lehrer an den Prager Schulen sind ohnedies schon höher gestellt und es hat sich rücksichtlich der Lehrer Prags nur darum gehandelt, daß der h. Landtag in Gesetzesform es ausspreche, wie die geringsten Gehalte daselbst fixirt werden.
Man hat die Gehalte der Volksschullehrer in Prag denen der Bürgerschullehrer gleichgestellt.
In der Kommission kam vor Allem zur Er= wägung, daß die Uibungslehrer an den Lehrerbildungsanstalten ebenfalls auch nur 800 fl. haben; ein Lehrer an der Lehrerbildungsanstalt aber ein Musterlehrer sein muß, von dem man doch fordern kann, daß er größere Kenntnisse habe, als ein Volksschullehrer, wie denn auch größtentheils es Thatsache ist, baß die Lehrer an den Lehrerbil=
dungsanstalten die Bürgerschullehrerprüfung abgelegt haben; auch hat die Kommission gefunden, daß der Pensionsfond sehr bedeutend belastet werde, wenn man auch hier eine Erhöhung der Gehalte in einer Weife eintreten ließe, wie sie von Seite der Lehrer Prags angestrebt wird. Ich für meine Person würde es sehr gerne sehen, wenn das hohe Haus darauf einginge, den Fehler, wenn er etwa vorhanden ist, zu verbessern.
Es wurde ein Beispiel angeführt, daß durch das neue Gesetz die Gehalte der Lehrer an ein= zelnen Orten verringert werden könnten. Vor Allem muß ich erklären, daß ein Paragraph im Gesetzentwurfe steht, wo es heißt: "Ist mit einer Oberlehrer= oder Lehrerstelle bereits gegenwärtig ein höheres Einkommen verbunden, so ist dasselbe seinem jetzigen Inhaber ungeschmälert zu belassen. "
Damit ist verhütet, daß ein Lehrer weniger bekommen könnte. Es wurde namentlich von Seiten des Herrn von Scharschmidt die Behauptung aufgestellt, der Oberlehrer bekäme nach dem Entwurfe weniger als gegenwärtig und das wäre nicht in der Ordnung. Die Kommission hat sich bewogen ge= funden, die betreffenden Paragraphe aus Rück= sichten der Sparsamkeit und aus Rücksichten der Gerechtigkeit und Billigkeit in ihrer derzeitigen Fassung zu formuliren. Einerseits verlieren die ge= genwärtigen Oberlehrer, wenn das Gesetz ange= nommen wird, nichts von ihren Bezügen, anderer= seits hat der Oberlehrer für die Lokalzulage eine ziemlich bedeutende Entschädigung durch das Natural= quartier, welches in der Regel auch die Vortheile der Lokalzulage aufwiegt.
Was den vom Herrn Abgeordneten Heinrich ausgesprochenen Wunsch anbelangt, es hätte § 58 des Gesetzes vom 21. Jänner 1870 auch abge= ändert werden sollen, so muß ich bemerken, daß in dieser Beziehung in der Kommission kein Antrag vorgelegen ist und daß sie in dieser Richtung auch eine solche Proposition nicht in Berathung ziehen konnte. Jch enthalte mich persönlich jeder weiteren Auseinandersetzung, weil ich gewißermaßen nur die Anschauungen der Kommission auszusprechen be= rechtigt bin und nicht meine persönlichen.
Es wurde von Seite des Herrn Baron Weidenheim vor allem Anderen außer dem Vorwurfe, daß die Kommission auf Grund von unwahrscheinlichen Vorlagen gewisse Daten nur so leichthin gestellt hätte, auch noch die weitere Bemerkung gemacht, die Kommission hätte sich mit der Budgetkommission in's Einvernehmen setzen sollen; man hätte da am Besten erfahren können, was man eigentlich solle und nach Einholung der Ansichten der Budget=Com= mission dem hohen Hause eine entsprechende Vor= lage machen können. Ich weiß nicht, ob dieser Vor= gang ein ganz so richtiger wäre.
Das Budget pro 1874 lag der Commission vor, das heißt: so wie den sämmtlichen anderen Mitgliedern des hohen Hauses, ist es auch den Mitgliedern dieser Kommission vorgelegen. Die Mög=
lichkeit, die Daten, nach welchen die Budget= kommission hätte rechnen sollen, zu controliren, war auch vorgelegen. Nun heißt es doch einer 15 gliedrigen Commission zu viel zumuthen, wenn man erst nochmals an die Budgetkommission gehen sollte, die bezüglichen Daten und Berechnungen zu controliren. Um so weniger wäre dies angezeigt gewesen, weil, wie ich schon erwähnt habe, gar kein Zweifel entstehen durfte, daß die Vorlagen des Landesschulrathes authentisch waren. Ich glaube, die Bedingung besteht denn doch nicht, daß man der Kommission erst vorschreibt, daß ste zu der Budgetkommission erst hingehe und sich Rath hole, was zu machen, in welchem Sinne das Gesetz auszuarbeiten sei. Zudem ist die Frage für die Kommission nicht eine rein finanzielle; die finanzielle Frage ließe sich leicht erledigen, sondern es ist eminent eine andere Frage, es ist eine Frage, welche das Bestehen und Gedeihen des Volksschul= wesens vor allem Anderen betrifft und die Com= mission mußte also auch andere Prinzipien in's Auge fassen, welche mit den Anschauungen der Budgetkommission, als einer rein finanziellen, wohl nicht ganz in Uibereinstimmung gewesen wäre. Aber das konnte auch kein Ausgangspunkt sein für die Commission bei der Stellung ihrer Anträge. Es wurde schon von anderer Seite hevorgehoben, daß eine Zurückweisung an den hohen Landesausschuß unbedingt eine Verschleppung zur Folge haben müßte, weil ja die Präliminarien von den Bezirken längstens im Monate Juli eingeschickt werden müssen, damit ans Grund und nach Prüfung der= selben das Erforderniß für das nächste Jahr eingestellt werden könne. Wenn das h. Haus in der nächsten Session etwa im Verlaufe der zweiten Hälfte des Jahres 1874 zusammen treten sollte, wäre ihm kaum die Gelegenheit gegeben, auf Grund der Präliminarien einen Vorschlag von Seite des Landesausschußes zu erwarten und in irgend einer Weise zur Beschlußfassung zu bringen. (Schluß!) - Ich werde gleich fertig fein. Hr. Dr. Ruß hat kein System in der Aenderung gefunden. Ich werde mich so kurz als möglich fassen. (Bravo!) Die Bestimmung, nach welcher der §. 21 den Durch= schnittspreis der wichtigsten Lebensmittel als Grund= lage bei der Eintheilung der Gehaltsklasse annimmt, habe, immerhin eine Berechtigung. Auch heißt es in dem betreffenden Paragrafe, daß außer den erwähn= ten Verhältnissen auch andere örtliche, so z. B. auch die Menge der Bevölkerung berücksichtigt werden solle; aber auch die Bevölkerungsziffer entscheidetnicht allein. Denn es gibt in manchen Städten, welche 3-5000 Einwohner zählen, oft so ungünstige Verhältnisse rücksichtlich der Wohnung x., wie in Städten, welche 10000 Einwohner und dar= über haben. Ich habe nur noch zu bemerken, daß, wenn der Hr. Dr. Ruß sagt, es hätte die Bestimmung aufgenommen werden sollen, daß die nicht mit dem Lehrbefähigungszeugnisse versehenen Lehrer die Wohlthat der höheren Gehalte nicht zu genie=
ßen haben, diese Ansicht wohl ihre theoretische Be= rechtigung habe, aber in der Praxis nicht leicht durchgeführt werden könne. Wir haben bereits einen außerordentlichen Mangel an Lehrern und die Nachbarländer haben in dieser Beziehung bei Weitem mehr gethan, als die Kommission beantragt. Es ist kein Zweifel, daß die mit dem Zeugnisse der Reife versehenen Unterlehrer in Mähren, Schlesien, Ober= und Unter=Oesterreich gewiß auch aufgenommen wer= den, weil sie dort das Erforderniß nicht mehr geltend machen, beziehungsweise die betreffende gesetzliche Forderung gewiß suspendirt haben. Mir ist selbst ein Fall bekannt, wo ein Unterlehrer nach Unteröster= reich auswanderte und dort provisorische Lehreran= stellung bekam; ferner möchte ich erwähnen, daß der eigentliche Stimulus für die Volksschullehrer darin liegt, daß ein mit dem Befähigungszeugnisse nicht versehener Lehrer eine definitive Anstellung nicht er= warten kann; so lange er nicht eine definitive An= stellung hat, hat er auch keinen Anspruch auf die Dienstalterszulage. Endlich datirt die Pensionsberech= tigung des Lehrers auch nicht vom Tage der Aus= stellung des Lehrbefähigungszeugnisses. Dies sind Momente genug, um den Lehrer zu bewegen, daß er die Lehrbefähigungsprüfung ablege.
Die übrigen Ausführungen der Herren Gegner des Entwurfs sind größtentheils von mehren Herren Vorrednern bereits widerlegt worden. Zum Schluße nur noch einige Worte: Ich habe schon erwähnt, daß die Kommission nicht für die Schullehrer allein zu sorgen bemüht war, nicht für die Lehrer, welche eine Gehaltsaufbesserung bedürfen, sondern auch für jene große Zahl von Schulgemeinden, wo gegenwärtig ein Lehrer nicht existirt oder nur Aushilfslehrer vor= handelt sund.
Für diese Zahl von Steuerträgern war die Kommission zu sorgen bemüht, wie sie es gerecht und billig fand. Wenn dem h. Hause die Gründe, welche der Annahme des Antrages des Dr. Waldert entgegenstanden, nicht so wichtig geschienen hätten und so die Annahme des Antrages ermöglicht wor= den wäre, so würde gewiß die Bevölkerung vorläusig mit Dankbarkeit das entgegengenommen haben, was der h. Landtag ihr allerdings nur vorschuß= weise gibt, damit sie ihre schwere Verbindlichkeit erfülle. Es ist dies nicht geschehen und wenn die Gemeinden jetzt genöthigt sind. Schulen zu bauen, Gemeinden, wo die Summe der direkten Steuern doch nur 7 bis 8 Hundert Gulden Gehalt beträgt, ohne daß sie irgend eine Unterstützung vom Lande zu gewärtigen haben, dann frage ich, meine Herren, wollen sie ihnen auch nicht einmal die Mittel geben, damit ihnen wenigstens die Lehrer erhalten bleiben, oder Lehrer an ihre verwaisten Schulen kommen? So wird die Bevölkerung nicht befriedigt sein und sie wird gewiß mehr darüber murren, als darüber, wenn in Folge der Annahme des Gesetzentwurfes eine kleine Last mehr aufgebürdet wird.
Ich bitte das wohl zu bedenken, es ist namentlich der Klein=Grundbesitzer, welcher die hohen
Steuern schwer trägt, sie aber noch schwerer tra= gen wird, wenn er Steuer zahlen muß, ohne einen Lehrer zu haben oder zu erhalten.
Und er muß für Schulzwecke zahlen, 10 Perzent Schulbezirks=Umlagen tragen, die Kosten und sachlichen Bedürfnisse der Schule bestreiten, ohne Aussicht zu haben, einen Lehrer zu erhalten.
Ich bitte also nochmals in die Berathung des Gesetzentwurfes einzugehen und so die wahren Be= dürfnisse der Lehrer einerseits, aber noch mehr die dringenden Bedürfnisse der Schulgemeinden, endlich auch die Hebung unseres Volksschulwesens im Ange zu behalten. (Bravo, Bravo. )
Oberstlandmarschall: Herr Dr. Grasse hat das Wort zu einer persönlichen Bemerkung.
Dr. Grasse: Der Herr Berichterstatter hat in seiner Behauptung und Auseinandersetzung dem Landesausschuße den Vorwurf gemacht, als wenn derselbe seine Pflicht als Landesausschuß und na= mentlich ich als Vorstand des Departements nicht erfülle. Auf das hin muß ich den Herrn Berichterstatter aufmerksam machen, daß es ja aktenmäßig niedergelegt ist, daß der Landesausschuß das gethan hat, was die vorige Schulkommission den Landes= ausschuß zu thun beauftragt hat.
Die vorige Schulkommission hat ihn beauftragt, er möge die ihm zugewiesenen Petitionen der Schullehrer und Lehrervereine allenfalls in Berathung ziehen und darüber Bericht erstatten.
Darauf hin hat der Landesausschuß diese Petitionen gewissenhaft durchgegangen und hat in feinen Berathungen gesagt: Er allein sei nicht in der Lage, diese wichtige Frage zu berathen, da ihm das statistische Material vor allem Anderen zu Gebote stehen müßte und hat sich in einer Zuschrift an den Landesschulrath gewendet um Einsetzung einer gemischten Enquete=Kommission zur Berathung dieser Frage.
Daß diese Enquete=Kommission nicht zu Stande gekommen ist, ist doch, meine Herren, nicht die Schuld des Landesausschußes. Die Schulkommission hat doch nicht den Landesausschuß beauftragt, Anträge zu machen in Beziehung auf Regelung der Lehrergehalte. Der Landesausschuß ist ganz gewiß äußerst schulfreundlich und wird jede Frage, wo das Schulwesen gefördert werden soll und kann, mit allen Kräften fördern und bearbeiten. Aber des= wegen dem Landesausfchuße einen Vorwurf zu machen, er habe feine Pflicht nicht gethan, weil er keine Anträge gestellt hat auf Erhöhung der Lehrergehalte, das sinde ich unbegründet, da ihm nirgends dieser Auftrag geworden ist.