Nach dem §. 44 der Geschäftsordnung der Hypothekenbank gehört zur Konfekzion der Pfand= briefe die Unterschrift des Generaldirektors und die Durchführungsvorschrift zum Hypothekenbankstatut verfügt im §. 1, lit. F, daß jeder Pfandbrief die -Unterschrift der Bankdirektion enthalten müsse. Wenn nun der Generaldirektor und dessen Stell= vertreter zugleich verhindert wären, die Unterschrift auf den Pfandbriefen beizusetzen, so könnte es leicht geschehen, daß in der Konfektion und Ausgabe der Pfandbriefe eine unliebsame Unterbrechung eintritt, für welchen Fall durch den Antrag des Landes= ausschußes fürgesorgt wird, was im Interesse einer ordentlichen Geschäftsführung unbedingt erforderlich ist.
Der Ausschuß erlaubt sich daher, in Uiberein= stimmung mit dem Landesausfchuße und in Berück= sichtigung des §. 56 des Hypothekenbankstatuts die nachstehenden Anträge zu stellen:
Der hohe Landtag wolle beschließen:
1. Es werde im Grunde des §. 50 des Hy= pothekenbankstatutes für die unbesoldeten Direktoren der Hypothekenbank des Königreiches Böhmen eine Entschädigung dahin festgesetzt, daß vom 1. Jänner 1874 an:
a) der als Generaldirektorstellvertreter fungirende gewählte Direktor eine jährliche Entschädigung von Drei Tausend Gulden öst. Währ.,
b) die übrigen gewählten Direktoren aber eine jährliche Entschädigung von je Zwölf Hundert Gulden öst. Währ. - in Monatsraten aus der Kassa der Hypothekenbank des Königreiches Böhmen zu beziehen haben.
2. Es werde der Landesausschuß ermächtigt, den rechtskundigen Bankdirektoren den Bezug von Quinquennalzulagen unter den für die Bankbeamten bestehenden Bestimmungen in dem Betrage von je Vier Hundert Gulden öst. Währ, zu gewähren und vertragsmäßig zuzusichern.
3. Es werde nachstender Zusatz zu dem §. 50 des Hypothekenbankstatutes angefügt: "Für die Fälle der Verhinderung des Generaldirektors und des Generaldirektorstellvertreters bestimmt der Lan= desausschuß, welcher von den gewählten Direktoren dieselben für die Dauer der Verhinderung zu ver= treten hat. "
Snìm. sekr. Schmidt ète: Slavný snìme raèiž se usnésti:
1. Na základì §. 50. statutu hypoteèní banky budiž náhrada neplaceným øeditelùm hypoteèní banky království Èeského ustanovena takto, aby 1. lednem 1874 poèínaje dostávali:
a) zvolený øeditel, jenž úøaduje co námìstek generálního øeditele, roèní náhradu tøí tisíc zlatých r. m.,
b) ostatní zvolení øeditelé však roèní náhradu po dvanácti stech zlatých r. m. ve lhùtách mìsíèných z pokladny hypoteèní banky království Èeského.
2. Zemskému výboru budiž dána moc, aby šetøe ustanovení, jež vzhledem k úøedníkùm banky platí, práv znalým øeditelùm banky pìtiletní pøídavky po ètyrech stech zlatých r. m. udìlil a smlouvou pojistil.
3. K §. 50. statutu hypoteèní banky budiž pøidán tento dodatek
"V pøípadech, když generální øeditel a námìstek generálního øeditele zaneprázdnìni jsou, ustanoví zemský výbor, kdo ze zvolených øeditelù je zastupovati má, pokud toto zaneprázdnìní trvá.
Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte über nachstehende Anträge.
Wenn Niemand das Wort verlangt, schreite ich zur Abstimmung und werde die Abstimmung getrennt vornehmen und zwar zuerst jene Anträge, die finanziellen Inhaltes sind, dann den Antrag für sich, der eine Aenderung des Statutes bezweckt.
Der Antrag lautet (liest):
1. Es werde im Grunde des §. 50 des Hy= pothekenbaukstatutes für die unbesoldeten Direktoren der Hypothekenbank des Königreiches Böhmen eine Entschädigung dahin festgesetzt, daß vom 1. Jänner 1874 an:
a) der als Generaldirektorstellvertreter fungirende gewählte Direktor eine jährliche Entschädigung von drei Tausend Gulden, öst. Währ.,
b) die übrigen gewählten Direktoren aber eine jährliche Entschädigung von je Zwölf Hundert Gulden öst. Währ. - in Monatsraten aus der Kassa der Hypothekenbank des Königreiches Böhmen zu beziehen haben.
2. Es werde der Landesausschuß ermächtigt, den rechtskundigen Bankdirektoren den Bezug von Quinquennalzulagen unter den für die Bankbeamten bestehenden Bestimmungen in dem Betrage von je Vier Hundert Gulden öst. Währ. zu gewähren und vertragsmäßig zuzusichern.
Ich bitte Diejenigen, welche diesem Antrage zustimmen, sich zu erheben. (Geschieht. )
Der Antrag ist angenommen. (Liest):
3. Es werde nachstehender Zusatz zu dem §. 50 des Hypothekenstatutes angefügt; "Für die Fälle der Verhinderung des Generaldirektors und des Generaldirektorstellvertreters bestimmt der Landes= ausschuß, welcher von den gewählten Direktoren dieselben für die Dauer der Verhinderung zu vertreten hat. "
Ich bitte Diejenigen, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht) Er ist angenommen.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Budgetkommission zu dem Landes= ausschußberichte Z. 174, betreffend die Eingabe des Bezirksausschußes Staab pto Uibernahme der Hälste der Kosten der Staab Pøestitzer Strasse auf den Landesfond.
Berichterstatter ist Hr. Dr. Görner. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Berichterstatter Dr. Görner (liest): Hoher Landtag!
Der Staaber Bezirksausschuß hat schon sub praes. 4 August 1870, Z. 16318, bei dem erge= benst gefertigten Landesausschuße die an den h. Land= tag gerichtete Petition % um Gewährung einer Sub= vention aus dem Landesfonde zum Baue der Be= zirksstrasse von Staab über Losein nach Czernotin in der Höhe von 23592 fl. 24 kr. öst. Währ. ein= gebracht und wurde dieselbe mit hierseitigem Berichte vom 2. September 1870 2/2 dem hohen Landtage vorgelegt, jedoch laut Intimat des h. Landtags= präsidiums vom 14. November 1871, Z. 66 3/3 als unerledigt dem Landesausschuße zur Amtshand= lung übergeben.
Hierüber hat der Landesausschuß in der Sitzung vom 8. März 1872, Z 22706, zwar die Wichtig= keit des von der Staaber Bezirksvertretung beab= sichtigten Strassenbaues anerkannt, jedoch beschlossen, daß dermal eine Subvention aus dem Landesfonde zu diesem Strassenbaue nicht gewährt werden können weil dem Staaber Bezirke schon zum Baue der Strasse von Zwug und Auherzen über Rürschan eine Subvention von 9000 fl. öst. Währ. und zum Baue der Brücke in Dobøan eine Subvention per 9000 fl. aus Landesmitteln bewilligt und verabfolgt wurde, weil daher eine weitere Subventionirung dieses an sich bemittelten Bezirkes nur auf Kosten anderer, weit dürftigeren Bezirke geschehen können und weil in der nächsten Zeit die sehr zahlreich eingelangten Gesuche solcher bedürftiger Bezirke be= rücksichtiget werden müssen. Der Bezirksausschuß zu Staab hat sich jedoch mit dieser Erledigung nicht zufrieden gestellt, sondern hat sub praes. 25. April 1872, Z. 9538, die gleichfalls an den h. Landtag gerichtete Petition 4/4 hierorts überreiche und um deren Vorlage ersucht.
Der Landesausschuß beehrt sich daher diese neuerliche Petition Einem h. Landtage zur Schluß=
fassung vorzulegen und dabei anzuführen, daß er auch dermal die Nützlichkeit und Wichtigkeit dieses Strassenbaues bereitwilligst anerkenne, weil derselbe als eine rationelle Ergänzung des in den Nachbar= bezirken Pøestic, Manetin und Tuschkau schon be= stehenden Strassennetzes erscheint, dann aber vor= zugsweise deswegen, weil auf dieser neuen Strasse die Verfrachtung der Kohlen aus den Bergwerken in Mantau und Lossein nach Pøestic und Umgegend ja bis gegen Nepomuk und Klattau weit leichter und wohlfeiler als bisher stattfinden könnte; dessen ungeachtet ist der gefertigte Landesausschuß nicht in der Lage, auf Gewährung der gebetenen Sub= vention anzutragen, weil der Bezirk bei einer Bevölkerung von 16084 Seelen eine direkte Steuer von 74836 st. zu entrichten hat und weil er nach diesem Verhältnisse nicht unter die dürftigen Bezirke des Landes gerechnet werden kann. Dies beweist auch der Umstand, daß die Bezirksumlagen erst aus Anlaß des Strassenbaues nach Zwug=Nürschan in den letzten drei Jahren auf 10°/0 gestiegen, wäh= rend sie früher nur 6 % betrugen und daß nach dem beiliegenden Ausweise und der vom Bezirks= ausschuße selbst vorgelegten tabellarischen Zusammenstellung das Verhältniß der Länge der Bezirks= strassen zu dem Steuergulden noch als ein sehr günstiges angesehen werden muß.
Die der Stadtgemeinde Dobøan zum Baue der Dobøaner Brücke gewährte Subvention per 9000 st. öst. Währ., wobei der Bezirksausschuß er= wähnt, daß ste nicht dem Bezirke, sondern der Stadtgemeinde gewährt wurden, muß ferner ebenfalls als eine dem Bezirke Staab selbst gewährte Aushilfe betrachtet werden, weil in der That der ganze Bezirk an dem Bestaude der Brücke in Dobøan das lebhafteste Interesse hat und weil diese Brücke dem größten Theil des Bezirkes zu Gute kommt, was wohl zur Genüge daraus erhellt, daß der Be= zirk selbst diesen Brückenbau mit dem Betrage von 3000 fl. öst. Währ. subventionirt hat, der Landes= ausschuß aber einer Gemeinde allein diese Subven= tion nicht gewähren konnte, sondern nur deshalb, weil der Bezirk um diese Subvention das Ansuchen mitgestellt hat. In Anerkennung aller dieser Gründe und weil nach dem Strassengesetze dem Landesausschuße das Recht der Subvention zukommt und es in den Wirkungskreis des Landesausschußes gehört, hier aber nicht Gründe vorliegen, welche gewissermaßen im Berufungswege einen anderen Beschluß zu fassen nöthig machen, stellt die Budgetkommission den Antrag:
H. Landtag wolle über die vom Landesausschuße sub Z. 174 vorgelegte Petition des Bezirksaus= schußes Staab zur Uebernahme der Hälfte der Kosten der Staab-Pøesticer Straße per 47184 fl. 48 1/2 kr. auf den Landesfond zur Tagesordnung zu über= gehen.
Snìm. sekr. Schmidt: Komise navrhuje: Slavný snìme raèiž se usnésti, aby pøes petici okresního výboru Stodského zemským vý-
borem pod è. 174 pøedložené za pøevzetí polovièního nákladu za silnici Stodsko-Pøestickou v èástce 47184 zl. 48 1/2 kr. pøešlo se k dennímu poøádku.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu dem Antrage das Wort? (Niemand. ) Diejenigen, welche zustimmen, wollen die Hand erheben. (Ge= schieht. ) Angenommen.
Ich habe die Mittheilung zu machen, daß die Schulkommission morgen Samstag um 9 Uhr Vormittag eine Sitzung abhält, zu welcher der Obmann einladet.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Volksschulwesen betreffs Abänderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an den öffentlichen Volksschulen. Berichterstatter ist Herr Dr Zintl. Ich ersuche ihn den Bericht vorzutragen. Dr. Zintl: Hoher Landtag!
Die ungewöhnlich große Anzahl der Peti= tionen, welche im Verlaufe der gegenwärtigen Ses= sion Seitens der Lehrkörper an Volks= und Bürgerschulen, wie auch von Lehrervereinen aus ver= schiedenen Theilen des Königreiches an den hohen Landtag gelangten und womit namentlich die Ab= änderung vieler gesetzlicher Bestimmungen, die sich auf die Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrer= standes an den öffentlichen Volksschulen beziehen, angestrebt wurde, gab Veranlassung, daß der hohe Landtag in der Sitzung vom 13. Dezember 1873 eine eigene fünszehngliedrige Kommission mit der Ausgabe betraute, die in den erwähnten Petitionen enthaltenen Wünsche einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen, eventuell einem hohen Hause die geegueten Anträge vorzulegen.
So verschieden, die Petitionen an Inhalt, an Zahl und Art der Wünsche auch sein mögen sie enthalten alle die Bitte um Erhöhung der bis= herigen Lehrergehalte.
Die Kommission mußte es sich zur Aufgabe stellen, genau zu untersuchen, ob den geäußerten Wünschen die innere Berechtigung zustehe und ob die Nothwendigkeit vorliege, jene Aenderungen in den bestehenden Gesetzen vorzunehmen, welche unter gleichzeitiger Abhilfe von Uebelständen die Belastung der Steuerträger nicht allzusehr vermehren.
Wenn viele Petitionen auch oft sehr über= spannte und ungerechtfertigte Ansprüche enthalten, so erschien es der Kommission doch zweifellos, daß die in den letzten Jahren eingetretenen ungünstigen Verhältnisse in Vezug auf die Vertheuerung der Le= bensmittel und die Steigerung der Miethzinse, na= mentlich auf die Existenz der Lehrer in den Städten ihre empfindlichen Wirkungen äußern mußten.
Ebenso konnte sich die Kommission der Wahr= nehmung nicht verschließen, daß die Gehalte der Unterlehrer an den öffentlichen Volksschulen einer Aufbesserung dringend bedürfen.
Wenn zudem erwogen wird, daß in einigen benachbarten Kronländern vor mehreren Jahren
und wieder in der jüngsten Zeit die Gehalte der Volksschullehrer erhöht und dadurch viele Lehrer Böhmens bestimmt worden sind, die besser dotirten Stellen in den Nachbarländern anzunehmen, so liegt die Nothwendigkeit vor, die Gehalte der Lehrer in einer den wahrhaften Bedürfnissen entsprechenden Weise zu erhöhen, damit der sehr empfindliche Lehrermangel nicht noch fühlbarer weide.
Durch die im angeschlossenen Gesetzentwurfe enthaltene Bestimmung, daß der mindeste Jahresgehalt eines Lehrers an öffentlichen Volksschulen 500 st. betragt, wie auch durch die Festsetzung der übrigen 2 Gehaltsklassen mit dem Betrage von 6 und 700 st. wurde vielfach ausgesprochenen Wünschen nach Möglichkeit Rechnung getragen, wenn auch die bezüglichen Gehalte anderer Kronländer sich höher beziffern.
Die von der Kommission beantragte Erhöhung der Unterlehrergehalte wird ein hoher Landtag als ein Gebot der Billigkeit und Nothwendigkeit um so mehr erkennen, als die derzeitigen niederen Ge= halte der erwähnten Lehrpersonen zur Bestreitung der unentbehrlichsten Bedürfnisse nicht ausreichen.
Belangend die Gleichstellung der Gehalte der. Lehrerinnen mit jenen der Lehrer; so vermochte die Kommission nicht einzusehen, daß die geringere Be= soldung der ersteren bei sonst gleichen Verpflich= tungen und Leistungen, wie sie die Lehrer zu er= füllen haben, gerechtfertigt sei; wohl hatte die Kom= mission auch noch andere Gründe - worunter einer der wichtigsten der Mangel an Lehrern welche bestimmend waren, dem hohen Landtage die Gleichstellung der Lehrerinnen mit den Lehrern, wie dies in anderen Kronländern schon der Fall ist, vorzuschlagen.
An den meisten Bürgerschulen des Landes sind die Gehalte der Lehrer mit 800 fl. festgestellt und die Kommission glaubte im Interesse der Gleichförmigkeit und Billigkeit die bezügliche Erhöhung beantragen zu sollen.
In den Vorstädten Prags sind die oben erwähnten Theuerungsverhältnisse in weitaus größerem Maße vorhanden, als dies in vielen anderen Städten des Landes der Fall ist und die Kommission hielt dafür, daß den anerkannten Bedürfnissen durch die Fest= stellung eines höheren Gehaltes für die Lehrer an den betreffenden Schulen und durch die Zuerkennung einer Lokalzulage, welche überdies auch noch für die Lehrer an Bürgerschulen und in den Schulgemeinden erster Klasse beantragt wird, abgeholfen werden könne.
Allerdings wird durch Annahme des betreffenden Gesetzentwurfes das Landesbudget eine Mehr= belastung von ungefähr 400000 fl. erfahren, da das Mehrerforderniß in Folge der vorgeschlagenen Erhöhungen etwas über 600000 fl. beträgt, von welcher Summe der für Personalzulagen und Re= munerationen im Budget für das Jahr 1874 eingestellte Betrag per 200000 fl. und außerdem noch ungefähr 70000 st. als außerordentliche Zuflüsse
des Pensionsfondes, in Abrechnung gebracht werden müssen.
War die Kommission bemüht, durch die in Vorschlag gebrachten Bestimmungen des vorliegenden Gesetzentwurfes den billigen Wünschen der Mit= glieder des Lehrerstandes, wohl aber auch zugleich in hervorragender Weise der Entwicklung des Volksschulwesens gebührende Berücksichtigung zu verschaffen., so geschah dies doch immer mit der gebo= tenen Aufmerksamkeit, welches das Interesse und die Schonung der Steuerträger erheischt.
Es scheint hier nicht unangemessen hervorzu= heben, daß durch die neue Regelung der Funktions= zulagen und durch die Aenderung des §. 33 ein bedentendes Crsparniß erzielt wird, wie auch die Zuflüsse des Pensionsfondes durch die im Gesetz= entwurfe aufgenommene Bestimmung, wornach die verwendeten Aushilfslehrer in Hinnkuft nur einen Theil des klassenmäßigen Gehaltes als Remunera= tion beziehen können, in nicht geringem Maße erhöht werden.
Die Besorgniß endlich, daß mit der im Gesetzentwurfe enthaltenen Regulirung der Gehalte der Lehrpersonen die Versetzung der meisten Schulgemeinden in die höhere Gehaltskategorie erfolgen werde, sindet die Kommission durch die betreffende Bestimmung des Entwurfes behoben, laut welcher die Einreihung der Schulgemeinden vom Landesschulrathe im Einvernehmen mit dem Landesausschuße vorzunehmen ist, wobei gewiß die Grundsätze der Billigkeit, aber auch jene der Vermeidung einer übergroßen Belastung des Landesbudget, beziehungs= weise der Steuerträger, nicht außer Acht gelassen werden dürsten.
Noch muß die im Gesetzentwurfe enthaltene Aenderung des § 88 Erwähnung sinden, wodurch die längst gewünschte Regelung des Bezuges der Dienstalterszulagen in, wie sich erwarten läßt, be= friedender Weife erfolgt.
Die Kommission erlaubt sich nun den zuliegenden Gesetzentwurf mit dem ergebenen Antrage zu unterbreiten:
Der hohe Landtag wolle diesem Gesetzent= wurfe, wodurch die §§. 21, 22, 23, 32, 33, 34, 36, 37, 39, 40, 88 des Gesetzes-vom 21. Jänner 1870 abgeändert werden, die Genehmigung ertheilen.
Prag, am 12. Jänner 1874.
Snìm. sekr. Schmidt: Èiní se návrh: slavný snìme raèiž schváliti pøedložený návrh zákona.
Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Generaldebatte. Herr Abg. Heinrich hat das Wort.
Abg. Herr Heinrich:
Hoher Landtag!
Es handelt sich heute um die Abänderung eines hochwichtigen Gesetzes. Wenn ich mir hiebet das Wort erbitte, so muß ich von Vorhinein erklären, daß ich nicht in eigenem Interesse spreche. In zweifacher Eigenschaft ergreife ich das Wort,
einmal als freier und unabhängiger Schullehrer, das zweitemal als bedeutender Steuerträger. So= nach ist es ersichtlich, daß ich nicht in meinem In= teresse, - denn es handelt sich ja um einen höheren Aufwand für die Volksschule, zu dem ich beizu= tragen habe - sondern wesentlich und einzig und allein im Interesse der Volksbildung spreche. Uiber die Wichtigkeit der Volksschulen glaube ich mich auch wohl nicht hier des Näheren verbreiten zu müssen; die Wichtigkeit der Volksbildung und der Volksschule ist allseitig anerkannt, und erst vor wenigen Tagen hat ein hoch geehrter Redner Herr Dr. Waldert war es - in beredten Worten darauf hingewiesen; allein nur über die Mittel ist man im Zweifel, nur über die Mittel, wie dieses hohe Ziel der allgemeinen und wahren Volks= bildung erreicht werden soll, da gehen die Mei= nungen auseinander. Während die einen das Heil der Volksbildung in einer innigen Verbindung zwi= schen Schule und Kirche erblicken, sehen die An= deren das Heil der Schule und Volksbildung blos in einer freien unabhängigen Schule, in einer Schule, deren Lehrer befreit sind von dem Ein= fluße der Kirche und von dem Dienste, die sie früher der Kirche zu leisten hatten, und sich sonach voll und ganz ihrem Berufe widmen können. Von diesem letzteren Geiste, nämlich von der freien unabhängigen Schule ausgehend, ist auch das Reichs= volksschulgesetz vom 14. Mai 1869 durchweht. Wenn dieser Geist des Reichsvolksschulgesetzes nur nicht im Verordnungswege verstümmelt worden wäre, dann bin ich der festen Uiberzeugung, würde sich unser Volksschulwesen weit schöner, weit rascher entfaltet haben als es bisher geschah. Unser Volksschulwesen ist aber nicht blos durch ver= schiedene Verordnungen geschädigt worden, sondern auch durch gewisse Landesgesetze. Selbst diese haben mitunter nicht dem Geiste des Reichsvolksschulgesetzes entsprochen und entsprechen ihm nicht. So heißt es im §. 55 des Gesetzes: Die Minimal= bezüge, unter welche keine Schulgemeinde herab= gehen darf, sollen so bemessen fein, daß die Ober= und Unterlehrer frei von hemmenden Nebengeschäften ihre ganze Kraft dem Berufe widmen und erstere auch eine Familie den Ortsverhältnissen gemäß erhalten können. Diesem Grundsatze wurde leider nicht immer Rechnung getragen. Auch das böhmische Landesgesetz vom 21. Jäner 1870 trägt diesem Grundsatze - ich muß es gestehen-in dieser Rich= tung nur in untergeordneter Weise Rechnung. Es bestimmt das Gesetz vom 21. Jäner 1870 4 Ge= haltsklassen, und zwar: mit 300, 400, 500 und 600 fl. Ich will nicht sagen: Die meisten, aber wenigstens sehr viele Bezirks-Schulräthe versetzten ihre Schulen in die 4. Gehaltsklasse, andere gingen einen Schritt weiter und versetzten ihre Schulen in die 3. Gehaltsklasse; sonach bezogen die Lehrer in dem einen Bezirke 300 fl., in dem anderen 400 fl. Nun denke man sich einen Familienvater, der mit 4-5 Kindern von 300-400 fl. leben soll.
Noch trauriger aber kamen die Unterlehrer dabei weg, die blos 70% des eigentlichen Gehaltes be= zogen. Durch diese Gesetzesbestimmungen wurde das böhmische Volksschulwesen in dreifacher Richtung geschädigt, und zwar
1. vor allem Andern enstand ein Hin= und Herwandern der Lehrer ans einem Bezirke in den andern. Die Lehrer, die an einer Schule, die in der 4. Gehaltsklasse stand, wirkten, bemühten sich, an eine Schule zu kommen, die wenigstens in der 3. Klasse stand.
Die Lehrer an einer Schule der 3. Klasse trachteten an eine Schule zu kommen, die in der 2. Klasse stand. Es entstand also ein fort= währendes Hin- und Herwogen der Lehrerschaft und dieses Hin= und Herziehen besteht auch jetzt noch. Es sind Schulen in Böhmen, die jedes halbe Jahr einen anderen Lehrer hatten Daß unter solchen Umständen die Unterrichtserfolge in Frage gestellt wurden, ist begreiflich Darin begründet sich auch der Vorwurf, es heißt: Wir haben neue Schulgesetze, neue Verordnungen und trotz dem leisten unsere Schüler weniger, als sie früher geleistet haben. Der Lehrer denkt: Was soll ich mich jetzt bemühen, ich bleibe nur ein halbes Jahr da, er sängt den Unterricht vielleicht eigentlich nicht recht an, und wenn er ja begonnen hat, dann kommt sein Nachsolger und sängt von Neuem an, beginnt mit einer neuen Methode x. Was der Eine aufbaut, reißt der Andere nieder. Selbst die Bezirksschulräthe wirken auf jede Weife selbst dahin, die Lehrer ans andern Bezirken in ihre Bezirke zu ziehen. Unser Schulwesen kommt auf diese Art gar nicht zur Ruhe. Daß unter solchen Umständen das Volksschulwesen geschädigt werden mußte, liegt auf der Hand. Allein nicht blos ein Hin= und Herwandern der Lehrer innerhalb des Landes sindet statt, es tritt auch
2. eine eigentliche Auswanderung ein. Be= kanntlich ging Ober-Oesterreich den übrigen Pro= vinzen voran und bestimmte die Lehrergehalte in folgenden 3 Gehaltsklassen: 800 fl., 700 und 600 fl. Es ist nun leicht begreiflich, daß die Lehrer ihre Blicke nach Ober=Oesterreich wandten, zumal dort ein Manu wirkt, namlich der Herr Landesschulinspektor Nacke, welcher wegen seines echten, höchst ehrenhaften Charakters und wegen seiner allbekannten Freisinnigkeit für die Lehrerschaft, na= mentlich für die freisinnige Lehrerschaft, eine be= sondere Anziehungskraft ausübt. Ein großer Theil der Lehrer zog also nach Ober-Oesterreich, später nach Unter=Oesterreich, weil dort dieselben Gehaltsverhältnisse sind. Und diese Auswanderung besteht jetzt noch. Daß Böhmen auf diese Weise die besten Lehrer entzogen werden, ist leicht einzusehen. Diese Provinzen Ober= und Nieder Oesterreich trachteten sich natürlich nicht die schlechten, sondern die vor= züglichsten Lehrerkräfte aus Böhmen zu verschaffen. Das haben lediglich unsere Lehrergehalte gethan und thuen es noch. Weiter wurden
3. die jungen Leute durch unsere gegenwär= tigen Gehaltsbestimmungen abgeschreckt, sich dem Lehrfache zu widmen. Der junge Mann soll 4 Jahre in der Lehrerbildungsanstalt bleiben, um dann als
Unterlehrer vielleicht 210 oder 280 st. Gehalt
zu beziehen!
Es entstand also ein ungemein großer Mangel an Lehrern.
Ich will nicht in Abrede stellen, daß auch noch andere Faktoren zu diesem Mangel an Lehrern beigetragen haben, namentlich die Vermehrung der einzelnen Schulklassen und die Pensionierung sehr vieler älteren Lehrer. Alle diese Faktoren trugen dazu bei und so stehen wir gegenwärtig in Böhmen vor einer wahren Lehrerkalamität. Nach den aller= neuesten Erhebungen, meine Herren, fehlen in 30 deutschen Schulbezirken 140 Lehrer; die fehlen vollständig und 433 sind ungeprüfte Individuen, Hand= werker, Diurnisten, Finanzwach-Aufseher x. x. Es fehlen also in Böhmen nur in den 30 Schuldezirken 573 Lehrer. Nimmt man nun an, daß Böhmen über 100 Schulbezirke hat, so wird, meine Herren, die Ziffer nicht zu hoch gegriffen sein, wenn ich be= haupte, daß heute in Böhmen 1500 Lehrer fehlen.
Allerdings kann man mir erwiedern: der Mangel an Lehrern ist nicht blos in Böhmen, er ist auch anderwärts. Ganz richtig, Preußen hat denselben Mangel, in Preußen z. B. fehlen gegen 3000 Lehrer, und die Lehrer fehlen dort ganz aus derselben Ur= sache wie hier, weil Preußen seine Lehrer ungenügend besoldet. Sehen wir dagegen aus das kleine Sachsen hinüber. Sachsen hat hinreichend Lehrer warum? Einfach deshalb, weil es die Lehrer verhältnißmäßig gut zahlt. Auf diese Weise zieht es feine Lehrer aus Preußen herüber und wer mit den sächsischen Verhältnissen vertraut ist, wird wissen, daß in Sachsen ein ganz großer Theil preußischer Lehrer wirkt. Ich habe vor einer Zeit den Ausspruch gethan, unsere Schulfrage fei in erster Reihe eine Gehaltsfrage. Wenn man diese Verhältnisse berücksichtigt, wenn man daraus Acht gibt, auf alle diese von mir angeführten Thatsachen, so wird man mir beistimmen, daß dem wirklich so ist.
Ich bin tiefinnerst überzeugt, daß unser Schul= wesen nur durch eine durchgreifende Regulirung der Lehrergehalte gehoben werden kann.
Aus Abgeordnetenkreisen wurde mir darauf erwiedert: "Ja die Lehrer leisten ja nicht das, was sie leisten sollen. Es gibt eine Menge Lehrer, die nicht einmal den Gehalt verdienen, den ste jetzt bekommen. " Meine Herren! Ich kenne die Schul= verhältnisse ziemlich genau und bin weit entfernt, dem zu widersprechen. Ich weiß ganz genau, daß eine große Anzahl der älteren Herren, nicht im Stande ist, den Anforderungen der Neuzeit zu ge= nügen. Allein sie müssen, meine Herren, mit in den Kauf genommen werden, das hilft nun einmal nichts. Wenn man aber bedenkt, daß diese Leute ja auch gar keine Mittel zu ihrer Fortbildung hatten und nicht im Stande waren, sich Bücher zu
kaufen und es gibt Lehrer auf dem Lande, und ich keune ihrer selbst einige, die nichts haben, als ihr einfaches Schulbuch, so muß man fragen, ja woher sollen sie sich fortbilden, wenn man bei den Ge= haltsverhältnissen immer berechnet, so viel braucht der Lehrer für die Wohnung, so viel für Kleidung, so viel für seine Nahrung. Da steht man, meine Herren, aus einem ganz falschen Standpunkte. Man muß auch noch bedenken, daß der Lehrer unter allen Umständen Bücher haben muß und diese kosten Geld und wenn er dieses nicht hat, leidet das Volks= schulwesen, der Lehrer kann nicht auf der Höhe der Zeit bleiben, kann also nicht fortschreiten. Das Volksschulwesen aber ist namentlich in didaktischer Hinsicht in den letzten Jahren in fortwährender Entwickelung begriffen gewesen. Des Lehrers Pflicht ist es, mit dem Geiste der Zeit fortzuschreiten, und darum haben auch die gesetzgebenden Faktoren nach meinem Dafürhalten die Verpflichtung, dem Lehrer diese Mittel zu seiner Fortbildung zu schaffen. Würde man diesem Grundsatze huldigen und würde man sagen: Wir werden erst dann besser bezahlen, wenn die Lehrer Besseres leisten, erst dann, wenn wir hinreichend gebildete Lehrer haben werden, dann, meine Herren, würden wir nicht vorwärts kommen. Nach meinem Dafürhalten müssen wir umgekehrt aussprechen: Wir bieten so und so viel, wer hat nun Lust in den Dienst der Volksbildung zu treten? Wenn wir das thun, dann werden sich gewiß auch Leute finden, die mit Freude sich dem Schulfache widmen. Das ist die allererste Bedingung. Ueber= gehend nun auf die Vorlage, muß ich vor allem andern im Namen der Lehrerschaft dem h. Hause meinen Dank aussprechen, daß überhaupt der h. Landtag sich geneigt gezeigt hat, eine Aenderung dieses Gesetzes vorzunehmen.
Wohl aber will es mir scheinen, daß man bei Berathung desselben den thatsächlichen Verhältnissen nicht immer entsprochen habe. Was speziell die Be= stimmungen betrifft, die sich auf Prag beziehen, so erlaube ich mir zu bemerken, daß, wenn diese Be= stimmungen angenommen werden, wie sie in der Vor= lage hier normirt sind, die Prager Lehrer sehr und schwer geschmälert würden. Die Lehrer Prags be= ziehen gegenwärtig 800 fl. Gehalt und 240 fl. Quartierdgeld; nach der Vorlage sollen sie 800 fl. Gehalt und eine 20 % Lokalzulage, somit 960 st. erhalten. In gleicher Weise werden durch diese Gesetzvorlage die Bürgerschullehrer in Prag ver= kürzt. Ich kann mir nicht helfen und muß es mit dürren Worten aussprechen: Es ist etwas ganz Abnormes, daß man einem Bürgerschullehrer in Prag und einem Volksschullehrer in Prag denselben Gehalt bietet, einem Burgerschullehrer 800 fl. und einem Volksschullehier auch 800 fl.
Ich begreife nicht, wie die Kommission zu dieser speziellen Ordnung der ganzen Gehaltsverhältnisse gekommen ist. Man weiß doch, daß ein Bürgerschullehrer ungleich mehr zu leisten hat und ungleich größere Vorstudien zu machen hat.
Allein ganz abgesehen davon wurden die Bürgerschullehrer auch schon dadurch geschädigt, weil sie gegenwärtig thatsächlich nicht 800 fl., sondern bereits 900 fl. beziehen. Auch die Prager Unter= lehrer wären ebenso übel daran, wenn dieses Gesetz zur Annahme käme.
Soviel ich hier im §. 36 lese, sollen die Prager Unterlehrer 450 fl. Gehalt bekommen und gegenwärtig bezieht ein Unterlehrer 600 st. Gehalt und 168 st. Quartiergeld, ergo zusammen 768 fl.
Während also die Unterlehrer Prags höchst stiefmütterlich bedacht werden, sind die Aushilfslehrer dafür wieder in hervorragender Weise bedacht.
Die sollen 70 % und sogar 80 % des Ge= haltes, somit 560 oder sogar 640 fl. Gehalt bekommen, während die definitiv Angestellten nur 540 fl. haben.
Ich werde mir erlauben, in der Spezialdebatte diesbezügliche Anträge zu stellen. Ebenso sehr hat mich befremdet die Bestimmung betreffs der Funk= tionszulage.
Die Funktionszulage ist detart normirt, daß ein Oberlehrer durch das gegenwärtige Gesetz nicht um einen Kreuzer mehr Gehalt bekömmt. Gegenwärtig bezieht ein Oberlehrer der ersten Klasse 600 st. Gehalt und an Funktionszulage 200 fl., somit zusammen 800 st.
Nach der Vorlage würde er beziehen 700 st. Gehalt und 100 fl. Funktionszulage, folglich auch 800 st
Ein Lehrer in der 2 Gehaltsklasse bezieht ge= genwärtig 500 fl. Gehalt, 200 fl. Funktionszulage also wieder 700 st. und dann würde er beziehen 600 fl. und 100 fl. also wieder 700 fl.
Nur für die eigentlichen Lehrer ist in dieser Be= ziehung einigermassen vorgesorgt worden, derart nämlich, daß den Lehrern im Allgemeinen um 100 fl. die Gehalte erhöht worden stnd.
Einen Punkt aber sinde ich noch, dem ich freudig zustimme, das ist nämlich die Gleichstellung der Lehrerinnen mit den Lehrern.
Man hat darüber viel gesprochen.
Die einen waren dafür, die Lehrerinnen sollen nicht soviel Gehalt bekommen, wie die Lehrer, allein ich bin entschieden dafür, daß sie gleichgestellt werden.
Gleiche Leistungen, gleiche Entlohnung.
Entweder leisten unsere Lehrerinnen dasselbewie die Lehrer, dann gebe man ihnen dasselbe, oder sie leisten nicht dasselbe, dann gehören sie nicht in die Schule hinein. Damit ist nur der Billigkeit Rechnung getragen.
Zwar hätte ich gewünscht, daß bei dieser Ge= legenheit auch noch ein anderer § desselben Ge= setzes geändert worden wäre und der gegenwärtig auch bereits im steiermärkischen Landtage abgeändert wurde.
Warum soll ich es denn nicht sagen, warum soll ich es nicht aussprechen, daß eine große Anzahl von Lehrerinnen, ich möchte sagen, den ganzen Lehrerstand blos als ein Durchgangsstadium betrachten.
Viele widmen sich blos vorläufig dem Lehrer-
stande, solange ihnen nicht eine andere Versorgung in Ansicht steht. Tritt aber dieses ein, so sind sie gezwungen ihre Stelle niederzulegen. Der steier= märkische Landtag ist da sehr liberal gewesen, hat zugestanden, daß auch verheiratete Lehrerinnen beim Schuldienste bleiben können. Damit dürsten die Schulen, namentlich die Mädchenschulen nur ge= winnen Im § 58 des Gesetzes heißt es,, als freiwillige Dienstentsagung wird auch jede Verehelichung einer Oberlehrerin oder Lehrerin betrachtet. " Wenn dieser Passus einmal aus dem Gesetze aus= geschieden werden sollte, so würde ich es nur freudig begrüßen, weil auf diese Weise eine große Anzahl der tüchtigsten Lehrerinnen der Schule erhalten würde.
Wenn ich nun die Vorlage im Ganzen überblicke, so muß ich gestehen, daß mich dieselbe nicht sonderlich befriedigt. Würden wir nicht am Schluße der Session stehen, meine Herren, so würde ich unbedingt den Antrag stellen, daß der ganze Gesetzent= wurf nochmals an die Kommission zur Berathung und nochmaliger Uiberarbeitung zugewiesen werde. Nachdem wir aber am Schluße sind, so werde ich doch dafür stimmen, daß in die spezielle Berathung eingegangen werde und behalte mir vor, bei den einzelnen Paragraphen meine Ansichten noch einmal speziell zum Ausdrucke zu bringen. (Bravo!)
Oberstlandmarschall: Hr. Dr. Pfannerer hat das Wort.
Dr. Pfannerer: Hoher Landtag! Ich muß vor Allem bemerken, daß ein Theil der Gründe, die ich für die Annahme der Gesetzvorlage vorbringen wollte, bereits von dem Hrn. Vorredner erörtert worden ist.
Gleichwohl aber glaube ich einige Bemerkungen dazu machen zu müßen. Ich ergreife besonders des= wegen das Wort, weil ich glaube, ganz wie der Hr. Vorredner, daß diese Gesetzvorlage, welche zu= nächst blos aus die Erhöhung der Gehalte der Lehrer geht, im Zusammenhange, im nothwendigen Zusammenhange mit einer gedeihlichen Entwickelung unseres ganzen Volksschulwesens, in innigster Ver= bindung, wie gesagt wurde, steht. Wenn wir keine Lehrer haben, so können die Schulgesetze nie- und nimmer durchgeführt werden. Die Kommission hat auch bei der Berathung die Steuerträger im Auge gehabt und deswegen keine so großen Forderungen gestellt, wie sie in den anderen Ländern der Mo= narchie, wenigstens in den meisten bisher bestehen. Die Kommission gieng daher auch nicht ein ans die 600, 700 und 800 st. Sie glaubte mit Rücksicht auf diese Lasten eben nur solche Anträge zu stellen, welche unter den jetzigen Umständen getragen werden können.
Ich sag, es steht diese Gesetzvorlage im innigsten Zusammenhange mit der Entwickelung des Volksschulwesens, wie ich schon oben bemerkt habe; wenn wir keine Lehrer haben, so können wir die Schulgesetze nie durchführen.
So trefflich unsere Volksschulgesetze find (Bravo, Bravo) so leiden sie doch an der Durchführung,
aber nicht von Seite der Behörden, sondern in den natürlichen Verhältnissen ist das gelegen.
Im verflossenen Jahre, im Inhre 1872-73, hatten wir in den deutschen Bezirken einen Abgang von Lehrern von über 600, in den böhmischen über 500. Wenn sich die Angelegenheit für die deutschen Schulen etwas ungünstiger gestaltet, liegt das darin, weil ein Theil der Lehrer fortgezogen ist.
Ich habe erst letzthin einen Bericht des Lan= desschulrathes von Nieder-Oesterreich gelesen, in welchem ich fand, daß von 257 im J. 1873 an= gestellten Lehrern nicht weniger als 111 ans den im Reichsrathe vertretenen Ländern hingekommen sind.
Ich glaube nicht zu irren, wenn ich behaupte, daß der größte Theil derselben aus Böhmen gekommen ist.
Es ist das eine traurige Erscheinung, die aber natürlich in den Verhältnissen begründet ist.
Diese Gesetzvorlage wird also deswegen bedeutend, weil sie darauf hingeht, diejenigen Lehrer, welche wir derzeit besitzen, wenigstens zu erhalten, ste soll aber noch etwas weiter wirken. Das Gesetz soll dahin gehen, daß sich Mehre bestimmt sinden, sich diesem Berufe zu widmen.
Man mag sagen, was man will, so lange keine Aussicht für den Menschen ist, daß er bei der Wahl eines Berufs einst sein Auskommen haben wird, so lange wird alles vergeblich sein.
Wenn der h. Landtag das Gesetz beschließen sollte, so bin ich überzeugt, baß dies von ungemei= nem Vortheil, von einer bedeutenden Einwirkung sein wird, da es gelingen wird, eine Anzahl von Menschen und jungen Leuten zu sinden, die sich diesem Berufe widmen.
In jetziger Zeit, wo in allen Verhältnissen die Löhne so gestiegen sind, daß ein Handwerker eo ipso mehr verdient, ja nicht einmal ein Handwerker, ein Taglöhner: kann man nicht erwarten, daß sich Jemand dem Berufe widme, das so viele Stu= dien in Anspruch nimmt und auch viele Zeit kostet, wenn er nicht die Aussicht hat, daß er auch ein Auskommen sindet Es kommt noch Etwas dazu. Der Lehrer soll sich, wie bemerkt wurde, frei von Sorgen, feinem Berufe widmen, es muß ihm also eine Existenz geboten werden, um die geringsten (die Begriffe sind nun freilich äußerst verschieden) bescheidenen Ansprüche zu befriedigen und ich glaube, die Kommission ist eben nicht weiter gegangen, als eben diese bescheidenen Ansprüche zu befriedigen.
Nur dann kann mau erwarten, daß die Lehrer mit Freudigkeit sich ihrem Berufe widmen.
Ich glaube, der Gesetzentwurf hat noch einen Vortheil; er stellt die Gehalte der Lehrer möglichst gleich, -nicht ganz von 500-700 fl., in diesen Schranken ist eine gewisse Bewegung gelegen, die es möglich macht, auch den Theuerungsverhältnissen Rechnung zu tragen. Indem aber 500 fl. als niedrigster Gehalt festgesetzt wurden, wird die Möglichkeit geboten, auch in die fernen - Dörfer im
Böhmerwalde und im Erzgebirge Böhmens, wo besonders die Bewohner, die Bevölkerung die Bildung be= darf (Bravo), diese Bildung hinzutragen. Es gibt Nichts teuereres im Lande als die Unwissenheit (Bravo, Bravo), diese Unwissenheit wirkt auf den Wohlstand des Landes (Bravo) und füllt die Kri= minale (Bravo, Bravo) Ich empfehle daher dem h. Landtage, gütigst diese Vorlage in Berathung zu ziehen und die Positionen, wenn auch vielleicht An= träge auf einige Abänderungen gestellt werden sol= len, anzunehmen. (Bravo, Bravo. )
Oberslandmarschall: Herr Abgeordnete Jahnel hat das Wort.
Ldtgs. -Abg. Jahnl: Hoher Landtag!
Niemals noch während meiner ganzen Land= tagsthätigkeit war ich mir der Verantwortlichkeit für das von mir abzugebende Votum in einem so hohen Grade bewußt, wie in dem vorliegenden Falle, dem von der Kommission vorgelegten Gesetz= entwürfe gegenüber. Ich halte es deshalb auch für meine Pflicht, im hohen Landtage unumwunden der Uiberzeugung Ausdruck zu geben, zu welcher ich nach längerer und - ich darf zu meiner Beruhi= gung wohl sagen - nach reiflicher Erwägung ge= langt bin.
Es handelt sich um die Wahrnehmung zweier Momente, die zu einander im umgekehrten Verhält= nisse stehen und die sich dann nicht mehr vertragen, wenn das Eine bis zu einem gewissen Grade seine Befriedigung gesunden hat und das Andere bereits in einem hohen Maße in Anspruch genommen ist.
Diese beiden Momente heißen: Befriedigung der gerechten Ansprüche des Lehrerstandes und Leistungsfähigkeit des Volkes.
Es handelt sich also erstens um die Befriedi= gung der gerechten Ansprüche des Lehrerstandes.