Stenografická zpráva
o
XIX. sezení druhého výroèního zasedání snìmu èeského od roku 1872, dne 16. ledna 1874.
Stenographischer Bericht
über die
XIX. Sitzung der zweiten Jahres=Session des
böhmischen Landtages vom Jahre 1872,
aus 16. Jänner 1874.
Pøedseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský kníže Karel Auersperg.
Pøítomní: Námìstek nejvyššího maršálka Edvard Claudi a poslancové v poètu k platnému uzavírání dostateèném.
Co zástupce vlády: Jeho Exc. c. kr. místodržitel svob. pán Koller a c. kr. místopøed= seda místodržitelství svob. pán z Riegershofenu.
Sezení poèalo v 11 hodin 35 minut dopoledne.
Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberst= landmarschall Fürst Karl Auersperg.
Gegenwärtige: Der Oberstlandmarschall= Stellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Landtags-Abgeordneten.
Am Regierungstische: Se. Erc. derk. k. Statthalter Freih. von Koller und der k. k, Statthalterei-Vicepräsident Freih. von Riegershofen,
Beginn der Sitzung: 11 Uhr 35 Min. Vormittags.
Oberstlandmarschall (läutet): Ich eröffne die Sitzung.
Nám. nejvyšš. maršálka Claudi: Sezení jest zahájeno.
Oberstlandmarschall: Ich habe dem hohen Landtage folgende Mittheilung zu machen:
Das Geschäftsprotokoll der 15. Sitzung vom 12. Jänner l. J. ist durch die nach der Geschäfts= ordnung vorgeschriebene Zeit zur Einsicht aufgelegt gewesen. Ist zu dem Protokolle eine Bemerkung zu machen? (Niemand meldet sich. )
Das Protokoll ist somit als richtig anerkannt.
Im Drucke wurde vertheilt: der Bericht der Sanitätskommission, betreffend die Abhilfe der Uiber= füllung der Prager Landesirrenaustalt; Bericht der Kommission für die Landtagswahlordnung, betreffend die Abänderung einiger §§. der Gemeindeordnung; Bericht der Kommission für das Volksschulwesen, betreffend die weitere theilweise Abänderung des Gesetzes vom 21. Jänner 1870 zur Regelung des Rechtsverhältnisses des Lehrerstandes an Volks= schulen; Bericht der Kommission für die Landtags= Wahlordnung über den Landesausschuß = Bericht, betreffend die Kreirung eines Bezirksgerichtes mit dem Amtssitze in Stecken; Bericht der Kommission für die Landtagswahlordnung über die Eingabe der Stadtvertretung von Liebenau und mehrerer Ge= meinden um Errichtung eines Bezirksgerichtes mit dem Amtssitze in Liebenau.
Ich bitte den Einlauf an Petitionen vorzulesen.
Landtagssekr. Schmidt: Abg. Heinrich überreicht eine Petition der Gemeinde Dittersdorf um Subvention und Vorschuß zum Baue eines Schul= gebäudes.
Oberstlandmarschall: Geht an den Lan= desausschuß.
Landtagssekr. Schmidt: Abg. A. Lehmann
überreicht eine Petition der Stadtgemeinde Gabel
um Ermäßigung der Verpflegskostenzahlung für den Korrigenden Wilhelm Krause.
Abg. Neumann überreicht eine Petition des industriellen Bildungsvereines in Haindorf um Un= terstützung zur Förderung der Obstbaumkultur im Ober=Wittigthale.
Oberstlandmarschall: Beide gehen an die Petitions=Kommission.
Auf die morgige Tagesordnung kommt der Landesausschuß=Bericht, betreffend die Bewilligung von Gemeindeumlagen und der Landesausschußbe= richt, betreffend die Gemeindetrennung und Kon= struirung selbständiger Gemeinden.
Bezüglich der Akten und Uibersichtstabellen bemerke ich, daß dieselben zur Einsichtnahme und allfälliger Information auf dem Tische des Hauses liegen und bitte es zur gefälligen Kenntniß zu nehmen.
Se. Exc der Hr. Statthalter hat das Wort.
Se. Exc. Hr. Statthalter: Ich habe die Ehre, dem hohen Haufe die Mittheilung zu machen, daß der Landtag des Königreiches Böhmen auf Allerhöchste Anordnung am 17. d. M. zu schließen ist.
Mám èest, slavnému snìmu sdìliti, že zemský snìm. království Èeského podle nejvyšš. naøízení dne 17. t. m. uzavøen býti má.
Oberstlandmarschall: Nach der soeben vernommenen Mittheilung ist morgen die letzte Sitzung. Der Obmann der Kommission für Unter= bringung für 150 Irre Dr. Karl Lumbe hat das Wort.
Dr. Lumbe: Die Kommission hat ihre Ar= betten bereits vollendet und ich erlaube mir bei der Wichtigkeit des Gegenstandes und da eine schnelle Abhilfe nothwendig ist, die Bitte, daß dieser Gegen= stand auf die morgige Tagesordnung gesetzt werde.
Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, schreite ich zur Abstimmung. Bitte Jene, welche dafür sind, daß die betreffende
Vorlage mit Dringlichkeit behandelt werde, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Es ist mir folgender Dringlichkeitsantrag von Dr. Pfannerer zugemittelt worden:
"In Erwägung, daß der Schluß des h. Land= tages bevorsteht und der wichtige Antrag eine schleunige Behandlung erfordert, stellt der Antrag= steller den Antrag, der hohe Landtag wolle die Dringlichkeit für denselben anerkennen und alle nach der Geschäftsordnung zulässigen Abkürzungen zulassen, beziehungsweise von der Drucklegung Um= gang nehmen, damit derselbe noch in der gegen= wärtigen Session ans die Tagesordnung gesetzt werden könne. "
Der Antrag selbst lautet:
,, Es sei die k. k. Regierung anzugehen, dem Alinea 3 des §. 32 der Schul- und Unterrichts= ordnung vom 20. August 1870 dadurch Nachdruck zu verschaffen, daß den Schulbehörden aller Kron= länder, für welche die genannte Schul= und Unterrichtsordnung Geltung hat, streng unterlagt werde, einen Lehrer, der sich nicht mit dem Enthebungs= dekrete der ihm zuletzt vorgesetzten Schulbehörde auszuweisen vermag, in den neuen Schuldienst ein= zuführen. "
Unterschrieben von:
Dr. M. Pfannerer m. p.
Dr. A. Würfel m. p.
Schaarschmied m. p.
Zedtwitz m. p.
Dr. Limbeck m. p.
Graf Mannsfeld m. p.
Fürst Metternich m. p.
Joses v. Lumbe m. p.
Graf Wallis m. p.
Steffens m. p.
Ernst Theumer m. p.
Liebsch m. p.
Thun m. p.
Franz Wanka m. p.
Prinz Wilhelm Schaumburg=Lippe m. p.
Dr. Alter m. p.
Stöhr m. p.
Dr. Zintl m. p.
Bareuther m. p.
Dr. Grasse m. p.
Sträuwitz m. p.
Baron Riese=Stallburg m. p.
Schlöcht m. p.
Bohusch m. p.
Jaresch m. p.
Czeschik m. p.
Peche m. p.
Mallowetz m. p.
Snìm. sekr. S c h m i d t (ète): Slavný snìme raèiž se usnésti: Vysoká vláda budiž požádána, odstavci 3. §. 32. øádu školního a vyuèovacího tím dùrazu zjednati, aby se úøadùm školním veškerých zemí koruny, ve kterých øeèený øád školní a vyuèovací platí, pøísnì zakázalo, uvesti
do služby uèitelské uèitele, který se nemùže vykázati dekretem školním úøadem jemu naposled vystavìným, že byl z døívìjšího místa svého øádnì propuštìn.
Oberstlandmarschall: Ich bringe vorerst die Dringlichkeit zur Debatte. Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. ) Da dies nicht der Fall ist, bitte ich Jene, welche die Dringlichkeit aner= kennen und derselben ihre Zustimmung geben, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Stante concluso ertheile ich dem Hrn. An= tragsteller das Wort zur Begründung.
Abg. Pfannerer: Es ist dem h. Hause be= kannt, daß der Lehrermangel in unserem Kronlande immer weiter um sich greift. Dadurch ist es ge= schehen, daß viele Schulen ganz verwaist dastehen.
Dieses Uibel wird dadurch vergrößert, daß eine Anzahl von Lehrern, welche namentlich nach Niederösterreich gehen, ihre Station verlassen, ohne daß sie ordnungsmäßig von derselben enthoben wären.
Dadurch muß der Zustand der Schulen un= endlich leiden.
Wenn ein solcher Lehrer die Schule plötzlich verläßt, so können die Schulbehörden unmöglich dafür Sorge tragen, daß gleich eine neue Lehrkraft an die Stelle gesetzt werde. Es ist wohl in Alinea 3 des §. 32 der Schul= und Unterrichtsordnung vom 20. August 1870 bestimmt, in keinem Falle darf der Lehrer seinen Schuldienst eher verlassen, als bis er von demselben ordnungsmäßig enthoben würde, aber bei dem Drange der Lehrer an diejenigen Kronländer zu kommen, die ihnen eine bessere Ausficht darbieten, wird leider aus diesen §. wenig geachtet und so geschieht es denn, daß mehrere Lehrer nämlich ohne Enthebung die Schule ver= lassen haben.
Dieser sehr bedauerliche Umstand kann nun dadurch nicht behoben werden, wenn nachträglich, wie es zu geschehen pstegt, die Disziplinaruntersuchung gegen einen solchen Lehrer eingeleitet ist.
Es ist also nicht blos irnJnteresse der Schule selbst, sondern sogar im Interesse der Lehrer, welche ihre Psticht vergessen, sehr räthlich, daß der von mir gestellte Antrag von dem hohen Landtage genehmigt wird, weil die Lehrer dadurch der Strafe, welche darauf verhängt wird, entzogen werden. Ich empfehle daher dem h. hause den Antrag zur ge= neigten Berückstichtigung.
: Ich erwarte ans dem Schoße der Versammlung den Antrag auf formelle Behandlung des Gegenstandes.
Abg. Pfannerer: Wenn der hohe Landtag nicht beschließt, daß der Antrag schleunigst behan= delt wird, daß von allen den Abkürzungen Gebrauch gemacht werde, welche nach der Geschäftsordnung zulässig find, so wäre es nicht mehr möglich, den Antrag in der gegenwärtigen Session geschäftsordnungsmäßig zu behandeln und aus dieser Rücksicht
und im Jnteresse der Wichtigkeit beantrage ich, es möge derselbe als dringlich behandelt werden.
Oberstlandmarschall: Der Hr. Redner meinen die Vorberathnng, die augenblickliche Voll= berathung, denn es könnte der Gegenstand immer noch erledigt werden, wenn er einer Kommission zur sogleichen
überwiesen würde.
Abg. Pfannerer: Ich ersuche, daß in die Vollberathung sogleich eingegangen werde.
Snìm. sekr. Schmidt: Èiní se návrh, aby se hned vešlo v poradu pøedloženého návrhu.
Oberstlandmarschall: Ich bitte Herrn Dr. Görner.
Abg. Dr. Görner: Ich glaube, daß es nicht zulässig ist, nach unserer Geschäftsordnung- einen solchen Antrag in die Vollberathung einzubringen; da es aber möglich wäre, den Intentionen des Hrn. Abgeordneten und Antragstellers zu genügen, wenn man diesen Antrag der Schulkommission zu= wiese mit dem Austrage, über denselben mit Benüz= zung aller im Gesetze gestatteten Abkürzungen in der morgigen Sitzung zu berichten, erlaube ich mir daher diesen Antrag zu stellen.
Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort? (Niemand. ) Ich schreite nunmehr zur Abstimmung. Es liegen zwei 'Anträge vor; der -eine lautet auf Vollberathung, der andere Antrag wünscht, daß. der Gegenstand der Schulkommission zugewiesen werde.
Ich bringe den weiter gehenden Antrag srü= her zur Abstimmung, daß ist, baß er zur Vollbe= rathung gezogen werde. Bitte Diejenigen, welche zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Es ist die Minorität. Bitte nunmehr darüber zu stimmen, ob der Gegenstand der Schulkommission zugewiesen werden soll, natürlich selbstverständlich unter Aus= rechthaltung der geschäftsordnungsmäßig zulässigen Abkürzungen. Bitte Diejenigen, welche zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )
Angenommen.
Wir gehen nunmehr an die Tagesordnung.
Der erste Gegenstand ist der Bericht der Kom= mission für Landtagswahlordnung über die Petition Nr. 159 der Stadtgemeinde Oschitz um Ausschei= dung aus dem Bezirksgerichtssprengel Niemes und Konstituirung zu einem eigenen Gerichtssprengel mit dem Amtssitze in Oschitz. Berichterstatter ist Herr Josef Theumer; ich bitte ihn den Bericht vorzutragen.
Ref. Abg. Josef Theumer: Hoher Landtag!
Die Stadtgemeinde Oschitz strebt die Bildung eines Gerichtsbezirses mit dem Gerichtssitze in Oschitz an, bestehend ans nachstehenden Gemeinden: Oschitz, Kunnersdorf mit Krassa und Kühthal, Merzdorf mit Andishorn und Hammer, Drausen= dorf, Johannisthal, Kessel mit Sobaken, Sabert mit Wlachen, Zetno mit Teschen und Dolanken, Nalau, Hultschken, Schwarzwald mit Neuland, Halbehaupt, Kridai, Wolischen und Kriesdorf
Mehre dieser Gemeinden sind auch in dem Gesuche der Stadtgemeinde Wartenberg um Bil= dung eines Gerichtsbezirkes mit Wartenberg als Gerichtssitz genannt und zur Einverleibung in die= sen" Bezirk beantragt; es kann daher das vorliegende Gesuch nur im Zusammenhange mit dem er^ wähnten Gesuche der Stadtgemeinde Wartenberg behandelt werden und stellt demnach die Kommission den Antrag:
Hoher Landtag wolle beschließen, das Gesuch der Stadt Oschitz um Bildung eines Gerichtsbezir= kes mit dem Gerichtssitze in Oschitz sei dem Lan= desausschuße mit der Aufforderung zuzuweisen, dar= über im Zusammenhange mit den zu Folge Be= schlußes vom 9. d. M. zu pslegenden Erhebungen in Betreff des gleichen Gesuchs der Stadt War= tenberg einvernehmlich mit der h. Regierung die Erhebungen zu pflegen und in der nächsten Session zu berichten.
Snìm. sekr. Schmidt: Komise navrhuje: Slavný snìme raèiž se usnesti takto: Žádost mìsta Oseèné za zøízení soudního okresu se sídlem soudu v Oseèné budiž pøikázána zemskému výboru s tím vybídnutím, aby o ní ve spojení s vyšetøováním, jež dle usnesení ze dne 9. t. m. v pøíèinì podobné žádosti mìsta Vartenberku konati se má, ve srozumìní se sl. vládou vyšetøoval a v nejbližším zasedání zprávu podal.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. ) Diejenigen, welche zustimmen, wollen die Hand erheben.
(Geschieht. ) Angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht dersel* ben Kommission über die Eingabe der Stadtgemeinde Dauba, Zahl 163 pet., wegen Belassung des Gerichtssprengels Dauba in der bestehenden Zusammensetzung. Berichterstatter ist derselbe.
Res Abg. Joses Theumer: Hoher Landtag!
Die Stadtgemeinde Dauba macht in der Ein» gabe vom 28. Dezember 1873 Einsprache gegen die Errichtung eines Gerichtsbezirses mit dem Ge= richtsfitze in Hirschberg, welche mit der vorn hohen Landtage mit Beschluß vom 9. d. Mts. dem Lan= desausschuße zur Erhebung zugewiesenen Eingabe der Stadtgemeinde Hirschberg angestrebt wird.
Die Kommission stellt den Antrag:
Hoher Landtag wolle beschließen, den Landes* ansschuß aufzufordern, bei Vornahme der mit dem Beschluße vom 9. d. Mts. angeordneten Erhebun* gen über das Gesuch der Stadtgemeinde Hirschberg um Bildung eines Gerichtsbezirkes mit dem Gerichtssitze in Hirschberg auch die vorliegende Eingabe der Stadtgemeinde Danba angemessen zu berücksichtigen.
Snìm. sekr. Schmidt: Komise navrhuje: Slavný snìme raèiž se usnesti: "Zemský výbor budiž vybídnut, aby pøi vyšetøování-o žádosti obce mìsta Doks za zøízení soudního okresu se sídlem soudu v Doksech, jež usnešením ze
dne 9. t, m. naøízeno bylo, k pøedložené žádosti obce mesta Dubé náležitý zøetel mìl. "
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. ) Diejenigen, welche'zustimmen, wollen die Hand erheben.
(Geschieht. ) Angenommen.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht derselben Kommission über die Eingabe der Stadtgemeinde Böhmisch-Sfalitz, Zahl 47, um Errichtung eines Bezirksgerichts daselbst.
Berichterstatter ist derselbe.
Res Joses Theumer: Hoher Landtag!
Die Stadtgemeinde Böhmisch=Skalitz bittet um Errichtung eines Gerichtsbezirkes mit dem Gerichts« sitze in Böhmisch=Skalitz unter Zutheilung der Ge= meinden: Aujezdec, Eerwena Hura, Hoøièka, Ehli= stow, Passadors, Kleni, Lhota unter Hoøièka, Lie= benthal, Litoboø, Marsov, Olešnic, Stadt Skalitz, Klein=Skalitz, Slatina, Stolin, Westec, Wšelib, ' Zliè, Zernow und Tøitz des nachoder, - Jesenic, Spita, Mìstec mit Weselitz des neustädter, - Dou= brawic, Chwalkowic, Roztok, Øíkow, Schweinschädel, Schestowitz und Tøebeschow des jaromìøer und Brzic und Mezliè königinhofer Gerichtsbezirkes.
Da einige dieser Gemeinden von der Stadt= gemeinde Eipel einen Theil des von dieser Ge= meinde in Anregung gebrachten Gerichtsbezirkes mit dem Gerichtssitze in Eipel zu bilden in Aussicht ge= nommen worden sind, so kann die- Eingabe der Stadtgemeinde Böhm. =Skalitz nur im Zusammen= hange mit der Eingabe von Eipel in Verhandlung genommen werden und stellt demnach die Kom= mission den Antrag:
Hoher Landtag wolle das Einschreiten der Stadtgemeinde Böhmischs=Skalitz um Errichtung eines Gerichtsbezirkes mit dem Gerichtssitze in Böhm. = Skalitz dem Landesausschuße mit der Aufforderung zuweisen, im Zusammenhange mit dem, dem Lan= desausschuße mit Beschluß vom 9. d. Mts. zuge= wiesenen gleichartigen Gesuche der Stadtgemeinde Eipel die Erhebungen im Einvernehmen mit der h. Regierung zu pflegen und in der nächsten Session darüber Bericht zu erstatten.
Snìm. sekr. Schmidt: Slavný snìme raèiž pøikázati žádost obce mìsta èeské Skalice za zøízení soudního okresu se sídlem soudu v Èeské Skalici zemskému výboru s tím vybídnutím, aby o ní ve spojem s podobnou žádostí, obce mìsta Úpy, která jemu usnesením ze dne 9. t. m. pøikázána byla, ve shodì se slavnou vládou vyšetøoval a v nejbližším zasedání zprávu podal.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. )
Ich bitte Diejenigen, die dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )
Angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht dersel= ben Kommission über die Petitionen, Z. 45, 53, 125 und Ldtgs. =Präs. =Z 48, der Gemeinden Theusing, Petschau,
Mirotitz peto. Errichtung eines Gerichtsbezirkes in Theusing.
Berichterstatter ist derselbe.
Ref. Dr. Theumer: Hoher Landtag!
In der Eingabe sub Z. 45 bittet die Stadt= gemeinde Theusing, dermal im Petschauer Gerichtsbezirke, um Bildung eines Gerichtsbezirkes mit dem Sitze des Gerichtes in Theusing und soll dieser Gerichtsbezirk aus Ortschaften der dermaligen Be= zirksgerichte Petschau, Manetin, Tepl, Buchau und Weseritz zusammengesetzt werden.
In der Eingabe Z. 53 spricht sich die Stadtgemeinde Petschau gegen dieses Ansuchen aus und erklärt die Gemeinde Mirotitz in der Eingabe Z. 125 pet. bei Aufstellung eines Bezirksgerichtes in Theusing nicht zugetheilt werden, sondern beim k. k Bezirksgerichte Buchau bleiben zu wollen.
In der Eingabe Z. 48 Ldtgs. Präs. endlich bittet die Stadt Netschetin um Bildung eines Ge= richtsbezirkes mit dem Gerichtssitze in Netschetin, zum Theile mit denselben Gemeinden, welche auch nach Theusing beantragt werden.
Die Kommission stellt den Antrag:
Hoher Landtag wolle beschließen: Die vorlie= genden 3 Eingaben der Gemeinden Theusing, Petschau und Mirotitz seien dem Landesausschuße mit der Aufforderung zuzuweisen, die Erhebung, ob die Errichtung eines Gerichtsbezirkes mit dem Sitze des Gerichtes in Theusing räthlich oder nothwendig erscheine, einvernehmlich mit der h. Regierung zu pflegen und in der nächsten Session zu berichten.
Der Antrag muß eigentlich dahin ausgedehnt werden, daß diese Erhebungen sich auch daraus zu beziehen haben, ob in der Gemeinde Netschetin die Errichtung eines Gerichtsbezirkes mit dem Gerichtssitze in Netschetin zulässig sei.
Snìm. sekr. S c h m i d t: Komise navrhuje Slavný snìme raèiž se usnésti: Pøedložené tøi žádosti obcí Toužími, Peèová a Mirotic buïtéž pøikázány zemskému výboru s tím vybídnutím, by ve shodì se slav. vládou vyšetøil, zda-li by bylo radno neb potøebí zøíditi soudní okres se sídlem soudu v Toužími a též aby do vyšetøení vzal, zda-li by také soud okresní mìl býti v Neèetínì a aby v nejblíže pøíštím zasedání zprávu o tom podal.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu diesem Antrage das Wort? (Niemand. ) Ich bitte Diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist, der Bericht derselben Kommission über die Peti= tion des Ausschußes der Advokatenkammer L. T. =Z. 170 wegen Errichtung eines Bergsenates in Prag für den Sprengel des k. k. Prager Landes=Ge= richtes. Berichterstatter ist Herr Dr. Klier.
Ref. Dr. Klier: Der Ausschuß der Prager Advokatenkammer bittet den hohen Landtag um Befürwortung der Erichtung eines Bergsenats in Prag
für den Sprengel des k. k. Prager Landesgerichtes und macht dafür folgende Gründe geltend:
1. Sei schon von Anfang an die Zuweisung der Berggerichtsbarkeit über die im Sprengel des Prager Landesgerichtes befindlichen Bergbau= und Hüttenunternehmungen an das Pilsner Kreisgericht wegen der großen Bedeutung der im Prager Kreise betriebenen Bergbau= und Hüttenindustrie eine ver= fehlte gewesen, so müßte sie jetzt geradezu als mit den Interessen des Publikums und einer gehörigen Rechtspflege im Widerspruche stehend, bezeichnet werden, da die Bergbau= und Hüttenunternehmungen des Prager Kreises einen derartigen Aufschwung genommen haben, daß ste den ähnlichen Unterneh= mungen der übrigen Kreise Böhmens gleich stehen, ja in mancher Beziehung ste übertreffen.
2 Sei die Zuweisung der Berggerichtsbarkeit für den Prager Kreis nach Pilsen mit vielen Unzukömmlichkeiten und vermehrten Kosten verbunden und liege in der Verweigerung eines eigenen Bergsenates bei dem Prager Landesgerichte geradezu eine arge Zurücksetzung des gerade in dieser Beziehung so wichtigen Prager Kreises gegenüber dem Egerer Kreise, welchem ungeachtet seiner minderen Wichtig= keit im Bergbau= und Hüttenwesen dennoch schon im Jahre 1860 ein eigener Bergsenat bei dem Kreisgerichte zu Eger gewährt worden ist.
3. Entgehe durch das Absein eines Bergsenates bei dem Prager Landesgerichte den gerade in Prag so zahlreichen Aspiranten auf Richter= und Advo= katenstellen die Gelegenheit zur praktischen Ausbil= dung im Fache des Bergwesens.
4. Erweisen die aus den Mittheilungen der k. k. statistischen Centralkommission für das Jahr 1870 entnommenen Ziffern, daß der Prager Kreis auf dem Felde des Berg= und Hüttenwesens einen hervorragenden Platz behauptet und daß er ins= besondere in Betreff der Freischürfe und Bergwerks= maßen, dann in Betreff der Hüttenunternehmungen den dritten, in Bezug auf die Zahl der Bergwerks= unternehmungen den zweiten, und in Ansehung des Geldwerthes der Bergbau= und Hüttenprodukte den ersten Platz einnahm.
Der gefertigte Ausschuß durfte sich nicht der Erkenntniß von der Wahrheit und Wichtigkeit dieser Gründe verschließen und hält die sorgfältigste Erwägung dieser Angelegenheit am maßgebenden Orte um so zeitgemäßer, als eine neue Dislokation der Gerichtshöfe in Böhmen erwartet wird.
Unter solchen Umständen wird der Antrag gestellt:
Der hohe Landtag wolle beschließen, es werde die vorliegende Petition des Ausschußes der Prager Advokatenkammer Ldtgs. =Zahl 170 der hohen k. k. Regierung mit dem Ersuchen abgetreten, dieselbe wolle die Errichtung eines eigenen Bergsenates für den Sprengel des k. k. Landesgerichtes zu Prag in geneigte Erwägung ziehen.
Snìm. sekr. S c h m i d t: Komise èiní návrh: Slavný snìme raèiž se usnésti takto: Petice
výboru advokátní komory Pražské è. 170 snìm. budiž slavné c. kr. vládì s požádáním odstoupena, by zøízení senátu hornického v obvodn c. kr. zemského soudu Pražského v úvahu vzala.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu dem Antrage das Wort? Herr Dr. Wiener hat das Wort.
Dr. Wiener: Ich erlaube mir zu den Mo= tiven des Berichtes nur einige Bemerkungen. Nach Inhalt der Mittheilungen der k. k. statistischen Centralkommission für das Jahr 1870 betrug die gesammte Produktion des Bergbaubetriebes nach ihrem Geldwerthe im ganzen Lande 14400000 fl; hievon entfallen aber auf den Prager Kreis allein 7154000 fl. Ich hebe hervor, daß die gestimmte Produktion des Hüttenbetriebes nach ihrem Geldwerthe im Prag er Kreise 44850600 fl. betragen hat und in sämmtlichen anderen zusammengenom= men nur 1650000 fl., so daß die Produktion des Hüttenbetriebes im Prager Kreise um das Dreifache höher ist, als die im ganzen Kronlande Böhmen mit Ausnahme des Prager Kreises. Die Zahl der Bergwerksarbeiter betrug im Prager Kreise 14968 und in allen anderen zusammengenom= men nur 18600. Aehulich ist es bei dem Ver= mögensstande der Bergwerksbruderladen, welche im Prager Kreise 884000 st. betragen und in den übrigen zusammen 982000 fl. Hieraus ist ersichtlich, daß es erwünscht und gerecht ist, wenn der Prager Kreis einen solchen Bergsenat in Prag erhält. Es ist dies um so gerechter, als es ja auffallen muß, wenn die Hauptstadt Prag ein Gericht nicht besitzt, während andere unbedeutende Städte einen solchen Senat haben und daß jene Personen, welche in Prag wohnen und in der nächsten Gegend von Prag, Bergwerkunternehmungen ausüben, daß sie 12 Meilen weit fahren müssen, um in das Bergbuch nachzusehen; daß endlich in einem Sitze, wo eine Berghauptmannschaft existirt, ein Bergsenat nicht sein soll, während dort, wo ein Revieramt besteht, allerdings ein Bergsenat existirt. Man könnte also nun fragen, welche sind die Bedenken, warum nicht schon in Prag ein eigener Bergsenat errichtet worden ist. Diese Antwort ist schwer zu sinden. Es könnte nur sein, daß die großen Kosten, welche mit der Errichtung des Bergsenates in Prag verbunden sind, davon abschrecken. Allein worin bestehen diese Kosten? Sie bestehen einfach darin, einen Bergbuchführer anzustellen. Diese Kosten können bei einer so wichtigen Frage gewiß nicht in die Wagschale fallen. Es kann noch die Frage sein, ob die Inta= bulation der Bergbücher schwierig ist; allein auch das kann nicht zugegeben werden. Wir wissen sehr gut, daß vor nicht langer Zeit aus dem Bergbuche zu Brüx zwei Bergtafeln errichtet worden sind, Brüx und Eger, daß eine Dismembration in Brüx sehr leicht stattgesunden hat. Nun ist es merkwürdig, daß dieses Gesuch mit der Begründung erledigt wurde, daß einige Bergbauunternehmer den Wunsch
ausgesprochen haben nach der Errichtung eines besonderen Bergsenates in Eger. Wenn nun der Wunsch einiger Bergbesitzer hingereicht hat, um einen eigenen Bergsenat in Eger zu gründen, dann glaube ich, wird es noch mehr der Fall sein, wenn der Wunsch, einen Bergsenat zu Prag zu errichten,
von Seite des h. Landtages ausgeht. Ich muß also den Antrag der Kommission lebhaft unterstützen.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu dem vorliegenden Antrage das Wort? (Niemand
meldet sich. ). Der Herr Berichterstatter hat das Wort.
Ref. Dr. Klier: Ich habe nichts mehr bei-
zufügen-
Oberstlandmarschall: Ich bitte Diejenigen, welche dem Antrage der Kommission zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Der nächste Gegenstand ist Bericht derselben Kommission über die Petition der Stadtvertretung Böhmisch=Aicha um Ausscheidung dieser Stadt ans dem Landgemeindenwahlbezirke Böhmisch=Aicha und deren Vereinigung mit dem Städtewahlbezirke Ga= blonz-Liebenau-Morchenstern.
Berichterstatter ist Herr Hallwich. Ich bitte ihn, den Bericht vorzutragen.
Berichterstatter H a l l w i ch (liest):
Hoher Landtag!
Durch Punkt 19 des §. 7 der mit dem kaiserl. Patente vom 26. Februar 1861 kundgemachten Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen wurde die Stadtgemeinde Böhmisch-Aicha in der Gruppe der Landgemeinden der Gerichtsbezirke Turnau=Böhmisch=Aicha eingereiht, welche zusammen einen Wahlbezirk bilden, um gemeinschaftlich einen Abgeordneten in den Landtag zu wählen.
Der Gerichtsbezirk Böhmisch=Aicha, ursprünglich einer der ausgedehntesten sprachlich gemischten Bezirke in Böhmen, erfuhr in Folge der am 1. Aug. 1869 vollzogenen Ausscheidung der deutschen Ka= tastralgemeinden Oschitz, Drausendorf, Kunersdorf, Johannesthal, Kessel, Hultschken, Saberl, Køidai, Zetten, Liebenau, Pelkowitz und Saskal und deren Zutheilung zu den Gerichtsbezirken Niemes und Reichenberg nicht nur in territorialer, sondern auch in nationaler Hinsicht eine wesentliche Veränderung, so daß derselbe seither außer der einen Stadtgemeinde Böhmisch=Aicha nur noch Gemeinden mit exclusiv èechischer Bevölkerung umfaßt.
Die Konsequenz dieser Thatsache auf die zur Gänze deutsche und zu jeder Zeit verfassungstreue Bürgerschaft der Stadt Böhm. =Aicha bedarf wohl nicht erst einer umständlichen Darlegung. Die Vorgänge gerade der letzten Jahre haben deutlich geling gezeigt, bis zu welchem Grade die Interessen der Nationalität speciell in Böhmen alle übrigen, gei= stigen wie materiellen Interessen zu beeinflußen im Stande sind. Die Vereinigung der Stadt B. =Aicha mit den Landgemeinden der Bezirke Turnau=Böhm. = Aicha zu Einem Landtagswahlbezirke war de facto
seit dem Jahre 1869 gleichbedeutend mit dem Aus= schluße der Ersteren von dem höchsten konstitutio= nellen Rechte, dem Rechte der Wahl in die gesetz= gebenden Vertretungskörper.
In der klaren Erkenntniß dieser Eventualität wandte sich deshalb bereits am 14 Oktober 1869 die Gemeindevertretung der Stadt Böhmisch-Aicha zu Folge einstimmigen Beschlußes des Gemeinde= ausschußes vom 11. Oktober desselben Jahres unter Nr. 122 Pet. an den hoh. Landtag mit der wohlmotivirten Bitte um. Ausscheidung der genannten Stadt aus dem Turnan-Böhmisch-Aicha'er Land= gemeindenwahlbezirke und deren Vereinigung mit dem Städtewahlbezirke Gablonz-Liebenau=Morchen= stern - "oder mit anderen deutschen Städten. "
Mit lebhaften Farben schildert die Gemeinde= vertretung die keineswegs beneidenswerthe isolirte Stellung der Stadt gegenüber zwanzig èechischen Landgemeinden, welche, wie auf nationalem und politischen Gebiete, so auch in Bezug auf die Er= werbsthätigkeit einen den Strebungen der städtischen Bevölkerung von Böhmisch-Aicha nichts weniger als homogenen Beruf erkennen.
Von der Petitions=Kommission des h. Land= tages an den Landes-Ausschuß geleitet, wurde die Petition vom 14. Oktober 1869 von Letzterem der k. k. Statthalterei mit dem Ersuchen um Ein= leitung der entsprechenden Erhebungen und Erstat= tung der Wohlmeinung vorgelegt. Mit durchaus au= erkennenswerthem Eifer entledigten sich die Landes= stelle nicht allein, sondern auch die weiteren, in dieser Angelegenheit zur gutachtlichen Aeußerung herangezogenen Behörden ihrer Ausgabe.
Unterm 21. Feber 1870 wies die k. k. Bezirks= hauptmannschaft Turnau in einem ausführlichen, sachgemäßen Exposé die Richtigkeit der Behauptung nach, "das die Stadtgemeinde Böhmisch-Aicha bei der Abgrenzung der Landtagswahlbezirke unter dem Einfluße zufällig wirkender nachtheiliger Einflüsse weniger Beachtung fand, als dieselbe vielleicht verdient hätte" - um zu dem positiven Antrage zu gelangen, welcher mit dem in Rede stehenden Pe= titum vollkommen übereinstimmt.
Ebenso sprechen sich mit Note ddto. 23. Feb. 1870 der k. k. Bezirkshauptmann in Gablonz und ddto. 14. März 1870 der k. k. Bezirkshauptmann in Jungbunzlau unbedingt für die Gewährung der gestellten Bitte aus, es nur dem Ermessen der k. k. Statthalterei anheimstellend, früher noch die Vertretungen der Städte Gablonz und Liebenau und der Marktgemeinde Morchenstern um ihre Meinung befragen zu wollen. Um nichts zu ver= säumen, wurde auch dieser Wunsch gewährt, worauf - was hier zu betonen - am 30. April 1870 das Marktamt Morchenstern, am 7. Mai 1870 der Stadtrath Gablonz, endlich am 19. Mai 1870 der Stadtvorstand Liebenau mit Berufung auf die be= züglichen einmüthigen Beschlüsse der betreffenden Gemeindevertretungen die im Wesentlichen gleich= lautende Erklärung niederlegten, daß gegen die Vev=
einigung der Stadtgemeinde Böhm. -Aicha mit dem Städtewahlbezirke Gablonz=Liebenau-Morchenstern nach keiner Richtung ein Hinderungsgrund vorliege, "daß man vielmehr" mit dieser Vereinigung voll= kommen einverstanden sei.
Dem gemäß konnte die am 10. Juni 1870 unter Nr. 24510 abgegebene Aeußerung der k. k. Statthalterei über vorliegende Frage nicht anders als bejahend lauten.
Gleichwohl war der für B =Aicha allerdings hochwichtigen vitalen Angelegenheit bei den bald darauf in bekannter Weise gründlich veränderten Zeitverhältnissen die günstige Entscheidung im h. Land= tage vorläsig leider nicht beschieden. Bewußte Pe= tition wurde am 18. September 1871 vom Lan= desausschuße dem h. Landtags=Präsidium mit der Bitte überreicht, dieselbe der über die Regierungs= vorlage, betreffend die Aenderung der Landtagswahl= ordnung, niedergesetzten Kommission zuweisen zu wollen. Mit der Annahme des in der Sitzung am 9. Oktober 1871 verhandelten Kommissionsantrages betreffs dieser Vorlage fand auch jene Eingabe der Stadtgemeinde Böhm-Aicha die Erledigung, ohne in dem Kommissionsberichte nur erwähnt, geschweige denn entsprechend gewürdigt worden zu sein.
In Ansehung einer Reihe Facta, die sich vor Allem daraus gründen, daß der Landtagswahlbezirk der Landgemeinden Turnau-Böhm. =Aicha wie vor, so nach dem Jahre 1869 nur sogenannte "Dektaranten" zu Landtagsabgeordneten gewählt, erneuert die Gemeindevertretung der Stadt Böhmisch-Aicha mit der am 12. Dezemb. 1873 durch den Abgeordneten W. Neumann unter Nr. 79 pet. überreichten Pe= tition die obige drinaliche Bitte, da "es den Be= wohnern der Stadt Böhm. =Aicha keinesfalls gleichgiltig sein könne, keinen Vertreter im h. Landtage zu haben. "
Die Stadtgemeinde Böhm. =Aicha besitzt nach der Volkszählung vom Jahre 1869 eine effektive Bevölkerung von 2616 Einwohnern und zahlte in demselben Jahre eine Stimme von 4135 fl. 40 kr. direkter Steuer - die allein auf 13000 fl. anzuschlagende, von den industriellen Etablissements der in der Geschaftswelt wohlbekannten Firma "Franz Schmitt" in Klein-Aicha jährlich zu entrichtende direkte Steuer kommt hier nicht in Betracht. -
Seit Jahrhunderten mit Recht als "städtische" Gemeinde anerkannt, darf sich dieselbe in gewerb= licher und merkantiler Hinsicht gegenwärtig jeder anderen städtischen oder Markt-Gemeinde von glei= chem Umfange an die Seite stellen.
In reiflicher Erwägung aller dieser Thatsachen beschloß die Kommission mit Stimmeneinhelligkeit, erwähnte Petition der genannten Stadtgemeinde als vollkommen gerechtfertigt dem hohen Landtage auf's Angelegentlichste zu empfehlen mit dem Antrage, der hohe Landtag wolle nachstehendem Gesetz= entwurfe die geneigte Zustimmung ertheilen.
Snìm. sekr. Schmidt: Komise navrhuje:
Sl. snìme raèiž pøedložený návrh zákona schváliti.
Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte.
Wenn Niemand das Wort verlangt, so gehen wir zur Special=Berathung des Gesetzes über.
Ref. Hallwich (liest):
§. 1.
Litera w) des §. 3 der mit Patent vom 26. Feber 1861, Nr. 20 R. -G. =Bl., erlassenen Landtags= wahlordnung für das Königreich Böhmen wird dahin abgeändert, daß dieselbe lautet:
,, w) Gablonz, Liebenau, Morchenstern, B. =Aicha zusammen Einen Wahlbezirk. "
Snìm. sekr. Schmidt (ète):
§. 1.
Èlánek pod lit. w) v §. 3. øádu volení do snìmu zemského království èeského, který vydán byl patentem ze dne 26. února 1861, èís. 20 øíš. zák, mìní se, aby znìl takto:
,, w) Jablonec, Hodkovice, Smržovka a Dub Èeský èiní dohromady jeden okres volicí.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort. (Niemand. ) Bitte also Jene, welche den §. 1 annehmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Er ist angenommen.
Ref. Hallwich (liest):
§. 2.
Der Minister des Innern ist mit der Durch= führung dieses Gesetzes beauftragt.
Snìm. sekr Schmidt (ète):
Ministru vnitøních záležitostí se naøizuje, aby zákon tento ve skutek uvedl.
Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche den §. 2 annehmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Er ist angenommen.
Ref. Hallwich: Der Titel und Eingang des Gesetzes lautet (liest):
Gesetz vom.....................
wirksam für das Königreich Böhmen, betreffend die Abänderung des §. 3 lit. w) der Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen.
Uiber Antrag des Landtages Meines König= reiches Böhmen sinde Ich anzuordnen, wie folgt:
Snìm. sekr. Schmidt:
Zákon, daný dne...............
pro království Èeské, kterým se mìní §. 3 lit. w) øádu volení do snìmu zemského království Èeského. K návrhu snìmu Mého království èeského vidí se Mnì naøíditi takto:
Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche dem Gesetzestitel und dem Eingange des Gesetzes zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Ref. Hallwich: Ich erlaube mir das hohe Haus zu ersuchen, sogleich in die 3. Lesung des Gesetzes, an welchem keine Aenderungen vorgenommen worden sind, einzugehen.
Snìm. sekr. Schmidt: Èiní se návrh, aby se pøikroèilo ihned k tøetímu ètení tohoto zákona.
Oberstlandmarschall: Bitte jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu er= heben. (Geschieht. ) Angenommen.
Bitte nun Jene, welche dem Gesetze in 3. Le= sung endgiltig ihre Zustimmung geben, wollen sich erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
In Folge Ersuchens des Obmanns der Budget= Kommission habe ich die Mittheilung zu machen, daß die Budgetkommission nach der heutigen abgehaltenen Landtagssitzung sogleich eine Sitzung abhalten wird, wozu die Einladung geschieht. Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Budgetkommission in An* gelegenheiten der Hypothekenbank. Berichterstatter ist Herr Dr. Klier. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Berichterstatter Dr. Klier (liest): Hoher Landtag!
Der Bericht des Landesausschußes vom 12. Jänner 1874, Ldtgs. =Zahl 275, bezieht sich theils darauf, daß der rasche Aufschwung des böhm. Hy= pothekenbank=Institutes und die außerordentlich günstigen Gebahrungs-Resultate es dermalen schon ermöglichen, nach Zulaß des §. 50 der Hypothekenbank=Statuten den gewählten Hypothekenbank= Direktoren für ihre nicht unbedeutende Mühewal= tung eine Entschädigung zu gewähren; theils daraus, daß es gerecht sei, auch den zwei rechtskundigen Direktoren der Bank Quinquennalzulagen zu gewäh= ren, nachdem den Bankbeamten bereits solche Quinquennalzulagen bewilligt worden sind.
Endlich beantragt der Landesausschuß einen Zusatz zum §. 50 des Hypothekenbank-Institutes zu dem Behufe, um die statutenmäßige Ausfertigung der Pfandbriefe zu erleichtern.
Der gef Ausschuß findet gegen die Anträge des Landesausfchußes, welche den Verhältnissen ganz entsprechen, nichts einzuwenden, und ist des Erachtens, daß nach einer bereits neunjährigen Wirksamkeit der Bankdirektion jetzt der Zeitpunkt wirklich eingetreten sei, wo eine Entschädigung für die bisher unentgeltliche Thätigkeit der gewählten Bankdirektoren stattfinden darf.
Der Reservefond der böhm. Hypothekenbank übersteigt nach den authentischen Ausweisen mit Schluß des Jahres 1873 die Summe von 300000 fl., deren Zinsen allein schon hinreichen werden, um den gewählten Bankdirektoren eine Entschädigung für ihre Mühewaltung zu gewähren; auch läßt sich aus den bisherigen Resultaten die Uiberzeugung gewinnen, daß der statutenmäßige Reservefond von Einer Million in wenig Jahren vorhanden fein wird. Es liegt ferner vor, daß abgesehen von dem jährlich steigenden Reingewinne die statutenmäßigen 1/4 % Regiebeiträge jährlich eine solche Höhe er= reicht haben, daß hiedurch schon längst die wirklichen Regieauslagen bedeckt sind, und noch ein derartiger
Uiberschuß verbleibt, daß selbst aus diesem eine Entlohnung der Bankdirektoren stattsinden kann.
Es steht also nach dem finanziellen Stande des Reservefondes, wie des ganzen Unternehmens gar nichts entgegen, von der Gestattung des §. 50 der Bankstatuten Gebrauch zu machen und für die unbesoldeten Bankdirektoren eine entsprechende Ent= schädigung ihrer ziemlich umfangreichen Mühewal= tung zu gewähren.
Was die Feststellung von Quinqnennalzulagen für die rechtskundigen zwei Direktoren anbelangt, so rechtfertiget sich dieses durch die Erwägung, daß in Rücksicht der herrschenden Theuerungsverhältnisse und der Sistemisirung der Gehalte der Landesbe= amten die Bankbeamten schon in den Bezug von Quinquennalzulagen gesetzt worden sind, daß den rechtskundigen Direktoren die ununterbrochene, sie vollständig in Anspruch nehmende Theilnahme an dem Verwaltungsdienste der Anstalt obliegt und in ihrer Thätigkeit das Gedeihen der Anstalt wurzelt.