im Jahre 1870......... 600 st.
1871......... 500 st.
" 1872 blos... 600 fl. betragen hat, so möchte ich doch dem gegenüber betonen, daß mancher Gemeinde und ich glaube auch der Gemeinde Kladno es schwer fällt, einen solchen Betrag auf anderweitigem Wege sich zu verschaffen. Wenn ans das Resultat hingewiesen wird, daß zur Bedeckung des Defizit eine 10% Umlage in frü= heren Jahren genügte, so möchte ich das h. Haus darauf aufmerksam machen, daß diese Bedeckung von 10 % noch damals nothwendig war, nachdem schon wirklich außerordentliche Mittel in den Etat des Gemeinde=Haushaltes eingestellt worden sind, so die Einnahme der Stadtgemeinde Kladno aus dem Bier-Kreuzer, so die Einnahme aus dieser Pflastermauth selbst. Es wird nun, wofern das Gesuch der Stadtgemeinde Kladno von Seite des h. Landtages abgelehnt wird, nothwendig sein, für den Betrag von 637 st. oder mehr noch auf anderem Wege Vorsorge zu treffen. Und es werden gerade diejenigen Faktoren meines Erachtens zu einer erhöhten Beitragsleistung herangezogen werden müssen, die schließlich am wenigsten nach der Natur der Sache verpflichtet erscheinen, für die Instand= haltung der Wege eine besondere Vorsorge noch zu treffen. Die Stadtgemeinde Kladno hat sich eben erst in den letzten Jahren zu einem Orte entwickelt, der den Namen Stadt mit Recht trägt und war ursprünglich gewiß ein Ort, in welchem die Bevöl= kerung, welche den Landbau betrieb, im überwie= genden Maße vorhanden und ausschlaggebend war. Durch die Entwickelnd der Industrie hat sich dieser Standpunkt allerdings ein wenig verrückt; aber die Steuerzahler sind noch zumeist in diesen Kreisen, durch welche das Pflaster am mindesten abgenützt wird, zu suchen. Nachdem nun die Pflastermauth, wie ich schon in erster Sitzung die Ehre hatte her= vorzuheben, geradezu bestimmt ist, jenes Kapital, welches die Stadt zur Pflasterung aufgewendet, zu amortistren und nachdem der Ertrag, beziehungs= weise der Betrag der Pflastermauth immer so geringfügig gewesen ist, daß die Amortisirung noch nicht erfolgen konnte und noch nicht so bald erfolgen kann, so scheint es mir doch, daß man, nachdem auch von Seite der Gesetzgebung ein Anstand nicht obwaltet, weil derartige Amortisirungen geradezu als zulässig erkannt worden sind, auch in dem gegedenen Falle die Pflastermauth bewilligen sollte, zumal es sich eben nicht um die neue Einführung einer solchen Umlage, sondern vielmehr lediglich um Gestattung der Forterhebung einer bereits vom h. Landtage bewilligten, also als nothwendig und zweckmäßig anerkannten Umlage handelt.
Mit Rücklicht aus diese Momente erlaube ich mir meinen Antrag, den ich in erster Sitzung gestellt habe, wieder aufzunehmen und zu beantragen: Der h. Landtag wolle der Stadtgemeinde Kladno die Einhebung der Pflastermauth von 2 Kreuzern
für jedes Stück Zugvieh auf die Dauer von 6 Jahren bewilligen.
Oberstlandmarschall hat inzwischen den Vorsitz wieder übernommen.
O b e r st l a n d m a r sch a l l: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesen Antrag unterstützen, sich zu erheben. (Geschieht). Er ist nicht genügend unterstützt.
Wünscht noch Jemand das Wort? (Niemand meldet sich). Die Debatte ist geschlossen. Der Hr. Berichterstatter hat das Wort.
Berichterstatter: Nachdem der Antrag nicht genügend unterstützt wurde, kann ich mich ganz kurz fassen. Ich erlaube mir, hier vor Allem berichtigend zu bemerken, daß es sich nicht um die Forterhebung der Pflastermauth in Kladno handelt, sondern um die Neubewilligung derselben, die früher auf 5 Jahre bewilligt, zu Beginn des Jahres 1872 abgelaufen ist.
Es wurde Seitens des verehrten Hrn. Abg. Dr. Alter gesagt: daß der Ertrag nicht so geringfügig fei, daß man auf diese Pflastermauth ganz ver= zichten konnte. Gegenüber den Einnahmen, welche dafür die Stadtgemeinde Kladno hat, ist der Ertrag wirklich geringfügig und ich betone, daß die Einnahme der Stadtgemeinde Kladno von Jahr zu Jahr
steigt.
Im J. 1870 hatte dieselbe an Einnahme 1 1533 st.
im Jahre 1871.............................. 12129 fl.
und im Jahre 1872........................ 14850 fl. und es ist wohl kein Zweifel, daß die Einnahmen dieser Stadt mit dem Emporblühen derselben von Jahr zu Jahr weiter steigen werden, und es kann daher der Ertrag von circa 600 st. gegenüber den Einnahmen der Stadt wirklich geringfügig genannt werden und es ist nicht gerechtfertigt, daß man eine so schikaneufe Abgabe mitten in die Strasse einer Stadt hinein bewilligt.
Als der Stadt Kladno die Pflastermauth bewilligt wurde, wies sie nach, daß sie 5000 fl. auf= genommen habe zur Pflasterung und daß diese 5000 st. nach und nach durch Annuitäten getilgt werden können.
Nun bemerke ich aber, daß nach dem Juventare die Stadtgemeinde Kladno heute nicht mehr 5000 st. schuldet, sondern nur noch 3948 st. 54 kr. und daß, wenn diese Passiven abgezogen werden, noch immer eine Summe von 32391 fl. 50 kr. verbleibt. Also die Stadtgemeinde Kladno steht auch in dieser Beziehung ganz gut und nachdem sie alle diese Verpflichtungen mittels einer 10% Umlage decken konnte, ist bewiesen, daß sie eben, was Gemeindeumlagen betrifft, gar nicht hart ge= troffen wurde.
Zahllose Gemeinden des Landes müssen heute schon eine höhere Umlage Platz greisen lassen. Diese Gründe sprechen wohl dafür, daß man dem Antrage der Kommission ans Verweigerung der Pflastermauth beistimme. Die Kommission bittet den h. Landtag, diesem Antrage zuzustimmen.
Oberstlandmarschall: Der Antrag lautet:
Der hohe Landtag wolle beschließen:
Dem Gesuche der Stadtgemeinde Kladno um Bewilligung einer Pflastermauth von 2 kr. für ein jedes Stück Zugvieh aus die Dauer von sechs Jahren wird keine Folge gegeben.
Ich bitte Diejenigen, welche zustimmen, sich zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Kommission für Landtagswahlordnung über den Antrag des Landesausschußes auf Abänderung des §. 29 des Gesetzes vom 19. Jänner 1873 (Nr. 1 L. =G. =Bl. )
Berichterstatter ist Hr. Dr. Klier. Ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Ref. Dr. Klier (liest. ): Hoher Landtag!
Der Landesausschuß hat den zuliegenden Gesetz= entwurf, betreffend die Abänderung des §. 29 des Gesetzes vom 9. Jäner 1873, Nr. 1 L. =G. =Bl., dem hohen Landtage aus dem Grunde vorgelegt und zur Annahme empfohlen, weil noch mehrfache Aenderungen der Landtagswahlordnung nothwendig erscheinen, welche in der laufenden Session des Landtages ihre Erledigung nicht sinden konnten, und weil nur eine Erweiterung des für die Beschlußfassung mit einfacher Majorität im §. 29 fest= gesetzten, mit Schluß des Jahres 1874 ablausenden Termines die Erledigung der, im Sinne der Land= tagsbeschlüsse vom 5. Dezember 1872 in sichere Aussicht stellt.
Der gefertigte Ausschuß anerkennt nicht allein das Wünschenswerthe verschiedener Abänderungen unserer Landtagswahlordnung, sondern auch die Nothwendigkeit einer Erweiterung des Zeitraumes, innerhalb dessen Aenderungen der Bestimmungen der Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen durch absolute Stimmenmehrheit des nach §. 38 der Landesordnung beschlußfähigen Landtages beschlossen werden können.
Es dürste gegen die Erweiterung des mit Ende 1874 ablausenden Termines um so minder ein Bedenken obwalten, als es nicht der erste Fall ist, wo der h. Landtag derartigen Beschluß faßt und weil auch der Zeitraum bis Ende des Jahres 1876 vollkommen genügen dürfte, um die den ob= waltenden Verhältnissen entsprechenden Aenderungen der Landtagswahlordnung vollständig durchzuführen.
Der Ausschuß erlaubt sich demnach den Antrag zu stellen:
Der hohe Landtag wolle den nachstehenden Gesetzentwurf genehmigen.
Snìm. sekr. Schmidt: Tato komise èiní návrh:
Slavný snìme raèiž pøedložený návrh zákona schváliti.
Oberstlandmarschall: Ich eroffne die Generaldebatte.
Wenn niemand das Wort verlangt, gehen wir in die Specialberathung des Gesetzentwurfes über.
Ref. Dr. Klier (liest): Uiber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen sinde Ich zu verordnen, wie folgt:
Der §. 29 des Gesetzes vom 9. Jäner 1873, Nr. 1 des Landes Gesetzblattes für das Königreich Böhmen, hat in seiner bisherigen Fassung außer Kraft zu treten und in Hinkunft nachstehend zu lauten:
"Bis Ende des Jahres 1876 können Aende=
rungen der Bestimmungen der Landtagswahlordnung
für das Königreich Böhmen durch absolute Stimmen=
mehrheit des nach §. 38 der Landesordnung über=
haupt beschlußfähigen Landtages beschlossen werden. "
"Nach Ablauf des Jahres 1876 ist zu einem Beschluße des Landtages über beantragte Aende= rungen der Wahlordnung die Gegenwart von min= destens drei Vertheilen aller Mitglieder und die Zustimmung von mindestens zwei Dritttheilen der Anwesenden erforderlich. "
Snìm. sekr. Schmidt (ète):
K návrhu snìmu Mého království èeského vidí se Mi naøíditi takto:
§. 29 zákona daného dne 9. ledna 1873, è. 1. zemského zákonníka pro království Èeské, pozbývá co do posavadního znìní svého platnosti a zníti bude takto:
"Až do konce roku 1876 mùže snìm, pokud dle §. 38 zøízení zemského vùbec jest spùsobilý, usnesení èiniti, absolutní vìtšinou o to se usnésti, aby se v tomto øádu volení do snìmu uèinily zmìny. "
"Pak-li by ale návrh, aby se v tomto øádu volebním do snìmu království èeského zmìna nìjaká zavedla, uèinil se po projití roku 1876, potøebí k usnesení snìmu o tom, aby alespoò tøi ètvrtiny všech snìmovníkùv byly pøítomny a aby nejménì dvì tøetiny pøítomných snìmovníkù k tomu pøivolily. "
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. ) Diejenigen, welche zustimmen, wollen die Hand erheben. (Ge= schieht. ) Angenommen.
Ref. Dr. Klier: Der Titel lautet: Gesetz vom.....wirksam-für das Königreich Böhmen.
Snìm. sekr. Schmidt: Nápis: Zákon daný dne.....pro království Èeské.
Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche dem Gesetzestitel zustimmen, wollen die Hand er= heben. (Geschieht. ) Angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Petitionskommission über Petitionen des Bezirks= ausschußes Teplitz und der Gemeinde Niklasberg um Erwirkung der Anlage eines Stationsplatzes in Niklasberg ans der Prag=Duxer Eisenbahnstrecke.
Berichterstatter ist Hr. Dr. Weber. Ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Ref. Dr. Weber (liest): Die Bezirksver= tretung von Teplitz, dann die Gemeinden von
Niklasberg, Neustadt, Willersdorf, Fley, Georgens= dorf Matzdorf, Grünwald, Ullersdors und Zinn= wald bitten um Befürwortung ihres Ansuchens beim h. Handelsministerium wegen Verhaltung der k. k. priv. Prag-Duxer Eisenbahngesellschaft um Anlage eines Stationsplatzes bei Niklasberg bei Ausfüh= rung der neuprojektirten Linie Klostergrab=Mulde.
Nach den Ausführungen der Petitionen be= abstchtigt die Prag-Duxer Eisenbahngesellschaft, wie dieselbe bei der vor Kurzem abgehaltenen Be= gehungskommission trotz der sehr begründeten und vom landesfürstlichen Kommissär aufs wärmste unter= stützten Vorstellungen der Petenten, und auch in einer an das Bürgermeisteramt in Niklasberg ge= richteten Zuschrift vom 6. November 1873 erklärte, bei Ausführung ihrer Linie Klostergrab=Mulde bei Niklasberg keinen Stationsplatz, sondern den= selben weit entfernt von Niklasberg in einer Wald= gegend, wohin alle Kommunikation fehlt, anzulegen, weil die technischen Schwierigkeiten für die Anlage eines Stationsplatzes daselbst zu groß seien.
So wünschenswerth nun auch die Ausführung der Eisenbahn Klostergrab-Mulde für das Duxer Kohlenbecken und insbesondere für die Rentabilität der Prag-Duxer Eisenbahngesellschaft sein mag, so wurden doch dadurch, daß in Niklasberg kein Stationsplatz errichtet würde, nicht blos Niklasberg, sondern auch die petirenden Gemeinden auf's empfind= lichste geschädigt und brächte diese Eisenbahn dem ohnehin nur vegetirenden Erzgebirge in jenem Theile statt eines Nutzens vielmehr den ärgsten Nachtheil.
Niklasberg, die alte Bergstadt mit 800 Ein= wohnern und der Centralpunkt einer arbeitsamen, genügsamen Bevölkerung von 12. 000 Einwohnern, habe zu den nächsten Stationen der genannten Bahn (Klostergrab und Eichwald) eine Entfernung von mindestens einer Meile, während Niklasberg der Knotenpunkt mehrerer Straßen, insbesondere auch nach dem benachbarten Sachsen sei.
In Niklasberg werde die Viehzucht insbe= sondere deshalb gepflegt, um für die dort noth= wendig werdenden Vorspänne die erforderlichen Zug= thiere zu haben dadurch seien die Bewohner wie= der in die Lage gesetzt, die kargen Aecker und Wiesen zu bedüngen und bestmöglichst ertragfähig zu machen. Es feien dort sehr ergiebige Wasser= kräfte, wohlfeiles Brennmaterial und sehr billige Arbeitskräfte, also die Grundlagen einer Industrie vorhanden, die auch dermal schon, besonders wegen des großen Holzreichtums in jener Gegend, wie Brettsägen, Mühlwerke, Bierbrauerei, Lederfabriken u, s. w. geschaffen wurden und prosperiren.
Zudem sei durch bewährte Geologen nach= gewiesen, daß die vormals so ergiebig bearbeiteten Erzgänge von Niklasberg mit den Freiberger Gängen in Verbindung stehen und eine Wiederaufnahme des Niklasberger Silberbergbaues nicht ausge= schlossen sei.
Alle diese Bedingungen einer Industrie, ins= besondere der Holz=, Wald= und Montanindustrie müßten verschwinden, Niklasberg und Umgebung müßten ihre bisherigen Erwerbsquellen verlieren und verarmen, wenn die Eisenbahn jenen Gegenden entrückt, der Stationsplatz in eine weit von Niklas= berg entfernte Waldgegend ohne Zufuhr verlegt würde, während doch die Anlage eines Stationsplatzes in der unmittelbaren Nähe und zwar oberhalb von Niklasberg, wo die Eisenbahn die Straße überschreitet, wenn auch etwas kostspieliger, doch in technischer Beziehung recht gut ausführbar sei.
Durch die Anlage des gewünschten Stationsplatzes würde dem sonst unausbleiblichen Ruin jenes Theiles des Erzgebirges vorgebeugt, es würden neue Erwerbsquellen für die dortige Be= völkerung erschlossen, Niklasberg würde trotzdem, daß der Eisenbahnverkehr selbstverständlich daselbst die bisherigen Vorspannsleistungen entbehrlich machen würde, doch durch seine Situation als Knotenpunkt mehrerer Straßen selbst nach Sachsen hin auf andere Weise an Verkehr wieder gewinnen.
Die Petitionskommission stellt nun auf Grund der hervorgehobenen Verhältnisse und in Erwägung, daß das so eben geschilderte hohe Interesse jener Gegend an der Anlage eines Stationsplatzes in der unmittelbaren Nähe von Niklasberg von der Prag-Duxer Eisenbahngesellschaft durch die schon angeführte Zuschrift an das Bürgermeisteramt in Niklasberg vom 6. November 1873 selbst anerkannt wurde und bei dem Umstande, als der h. Landtag es sich in höchst anerkennenswerther Weife feit jeher zu seiner Aufgabe gemacht hat, die Interessen der Erzgebirgsbewohner zu fördern, den Antrag:
Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei die Petition der Bezirksvertretung von Teplitz, sowie jene der Stadt Niklasberg und Nachbargemeinden um Befürwortung des Ansuchens an das h. k. k. Handelsministerium wegen Verhaltung der k. k. priv. Prag=Duxer Eisenbahngesellschaft zur Anlage eines Stationsplatzes in Niklasberg bei Ausfüh= rung der neuprojektirten Linie Klostergrab-Mulde in Erwägung, daß es im volkswirtschaftlichen In= teresse für jenen Theil des Erzgebirges dringend geboten erscheine, wenn in unmittelbarer Nähe von Niklasberg ein Stationsplatz angelegt werde und daß nicht so sehr technische Schwierigkeiten als vielmehr finanzielle Rücksichten die Prag = Duxer Eisenbahngesellschaft zur Verlegung des Stations= platzes weitweg von Niklasberg bestimmen dürften, der hohen Regierung zur besondern Würdigung vorzulegen.
Snìm. sekr. Schmidt (ète): Petièní komise navrhuje: Slavný snìme raèiž se usnésti, aby petice okresního zastupitelství Teplického jakož i petice mìst Niklasbergu a sousedních obcí za podporování žádostí k slav. c. k. ministerstvu obchodu vynešené, by spoleènost c. k. priv. dráhy pražsko-duchcovské pøinucena byla, pøi stavbì novì navržené trati z Hrobu do
Muldy zøíditi stanici, v Niklasbergu, buïtež v uvážení, že prospìchy národo-hospodáøské v onìch konèinách Rudohoøí nalehavì toho vyžadují, by se u samého Niklasbergu stanice zøídila a že spoleènost dráhy nikoli pro obtíže technické, nýbrž spíše z pøíèin finanèních daleko od Niklasbergu stanici zøíditi hodlá, pøedloženy slavné vládì, by k nim zvláštní zøetel svùj obrátila.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu diesem Antrage das Wort? (Niemand. ) Diejenigen, welche zustimmen, wollen die Hand erheben. (Ge= schieht. ) Angenommen.
Oberstlandmarschall: Der nächste Ge= genstand ist der Bericht der Petitions-Kommission über Petitionen der Bezirksausschüsse Poèátek und Neuhaus wegen Ausbau der Eisenbahn Iglau= Poèátek=Budweis bis au die baierische Grenze.
Berichterstatter ist derselbe.
Ref. Dr. Weber (liest): Die Stadt= und Bezirksvertretungen von Neuhaus und Poèátek bitten um Unterstützung des h. Landtages zur Er= wirkung der bereits angesuchten Eisenbahnkoncessionen für die Linie von Iglau über Poèátek, Neuhaus, Budweis und Krumau bis an die böhmisch=baieri= sche Grenze bei Kuschwarda,
Die Petenten führen au, daß sie längst Alles zur Erlangung der angesuchten Koncession um Eisenbahn von Iglau über Poèátek, Neuhaus, Budweis, Krumau bis an die böhmisch=baierische Grenze bei Kuschwarda eingeleitet und auch für die Beschaffung des erforderlichen Kapitals Vor= sorge getroffen haben.
Die projertirte Bahn durchschneidet ein Gebiet, welches jetzt schon eine Industrie ausweisen und bei den dort vorhandenen Faktoren für dieselbe und überhaupt für ein volkswirthschaftliches Leben durch die Eisenbahnverbindung mit Mähren anderseits einen raschen Aufschwung desselben mit Sicherheit erwarten kann. Nicht blos ein solches Interesse, sondern ein internationales sei an jene Eisen bahn geknüpft und die Industrie jener Gegenden bisher von dem Eisenbahnverkehr zwischen Böhmen und Mähren ausgeschlossen gewesen.
Da nach einem vorliegenden Erlasse des h. Handelsministeriums vom 25. August 1873 Z. 29604 die b. Bedeutung dieses Bahnprojektes für die betheiligten Interessenten von der h. Regierung selbst anerkannt und dabei nur betont worden ist, daß die dermaligen Verhältnisse des Geldmarktes die sofortige Ausführung dieses Eisenbahnprojektes nicht zulassen, dieses Moment jedoch bei dem Umstande, als es sich um ein Privatunternehmen han= delt, der Konzessionsertheilung nicht abträglich sein dürfte; da ferner der h. Landtag des Königreiches Böhmen in der XII. Sitzung der 4. Jahressession vom Jahre 1865, wie die stenografischen Protokolle nachweisen, bei der Debatte über den Bericht des Landesausschußes und der Kommission wegen Fest=
stellung eines Eisenbahnnetzes für Böhmen schon damals die volkswirtschaftliche Bedeutung eines Eisenbahnzuges von Iglau bis Budweis anerkannt und ausgesprochen hat; da wirklich dermal keine Eisenbahnlinie besteht, welche den Nordosten Böh= mens mit dem Südosten dieses Kronlandes verbände; da ferner Petitionen mit gleicher Tendenz im Reichs= rathe vorliegen, und wie Mitglieder der Budweiser Handelskammer bestätigen, letztere die Realisirung dieses Eisenbahnprojektes auf's wärmste befürwortet hat - so stellt die Petitionskommission den Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen, die beiden vorliegenden Petitionen der Bezirks= und Gemeinde= vertretungen von Neuhaus und Poèátek um Unterstützung ihres bei dem b. Handelsministerium be= reits eingebrachten Ansuchens um Ertheilung der Konzession für eine Eisenbahn von Iglau über Po= èátek, Neuhaus, Budweis und Krumau bis nach Kuschwarda an die böhm. baierische Grenze, der h. Regierung zur thunlichsten Willfahrung der von den Petenten gestellten Bitte zu empfehlen.
Snìm. sekr. Schmidt: Petièní komise èiní návrh: Slavný snìme raèiž se usnésti: Od pøedložené petice okresního a obecního zastupitelství Jindøicho-Hradeckého" a Poèáteckého za podporu své žádosti sl. ministerstvu obchodu již podané, aby se udìlila koncesse pro dráhu z Jihlavy pøes Poèátky, Jindøichùv Hradec, Budìjovice a Krumlov až do Kušvardy na èesko-bavorskou hranici - buïtež odporuèeny sl. vládì, aby pokud jen možno vyhovìla této žádosti.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu dem Antrage das Wort? Hr. Abg. Steffens hat das Wort?
Abg. Steffens: Ich erlaube mir den An= trag der Petitionskommission mit einigen Worten zu unterstützen. Bereits im J. 1862, im Septem= ber hat der Landesausschuß eine Kommission zu= sammenberufen, welche über die zu errichtenden Communikationswege im Lande berathen und die= selben feststellen soll. Schon von jener Kommission wurde diese Bahn befürwortet, wie im Berichte der Petitions=Kommission erwähnt wurde. So wurde in der 12. Sitzung der 4. Jahres-Session vom Aus= schuße auch diese Bahn befürwortet. Ferner wurde in einem Ausschuße, der im Reichsrathe zur Be= rathung und Feststellung derjenigen Linien zusam= men getreten war, welche noch einer Staatssubven= tion werth sein sollten, auch diese Bahn mit auf das Verzeichniß derjenigen Bahnen gestellt, welche die Kommission für die Ertheilung einer Staats= subvention befürworten will. Es geht aus diesen vorhergegangenen Verhandlungen hervor, daß diese Bahn als eine besonders wichtige betrachtet werden muß; würde diese Bahn, welche befürwortet wird, über Iglau, Poèátek, Budweis aus der einen Seite, auf der anderen gegen die baierische Grenze
über Kuschwarda fortgesetzt, so würde sie eine der wichtigsten Eisenbahnen unter den 3 wichtigsten Eisenbahnzügen, der Staatsbahn, der Nordwestbahn und Franz=Josef=Bahn, eine Bahn, welche jene sehr wichtigen Eisenbahnlinien nahezu in der Mitte durchschneidet. Sie ist schon an und für sich von bedon= derer Wichtigkeit und ist die Gegend zwidchen Bud= weis und der mähr. Grenze ganz besonders dazu geeignet zur Förderung der großen Industrie. Es ist nämlich von jeher dort eine große Industrie in Flor gewesen, namentlich jener Industriezweig, welcher für die Armee=Lieferungen in früheren Jahren daselbst bestanden hat. Der größte Theil der Armee-Lieferungen ist von jener Gegend besorgt worden. Nachdem sich aber diese Verhältnisse durch Anlage von Eisenbahnen verändert haben, so sind allerdings die Gegenden, wo keine Eisenbahnen sind, denjenigen nachgestanden und hinter jenen zurückge= blieben, wo Verkehrsbahnen angelegt wurden. Aus alledem, was ich hier angeführt habe, geht hervor, daß der h. Landtag ganz gewiß denjenigen Gegen= den, für die ich gesprochen habe, eine besondere Un= terstützung gewähren wird, wenn er den eben von der Petitions=Kommission gestellten Antrag zum Be= schluße erheben wird.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Der Herr Berichterstatter hat das Wort.
Berichterstatter Dr. Weber: Ich habe zu dem, was Hr. Vorredner angeführt hat, nichts beizufügen, weil er eben nur die Gründe des Antrages der Petitionskommission unterstützt hat.
Oberstlandmarschall: Bitte Jene, welche dem Antrage der Petitionskommission zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )
Angenommen.
Berichterstatter Dr. Weber: Durch den eben gefaßten Beschluß erledigt sich eine gleichfalls ge= stern eingelante Petition Z. 194, worin die Bezirksvertretung von Kamnitz an der Linde, in welcher um Durchführung eines Eisenbahn-Projektes von Wittingau über Poèátek nach Iglau petirt wird. Es ist dieselbe Linie mit dem einzigen Unterschiede, daß auch Wittingau in die Linie einbezogen werden soll und ich glaube demnach, daß diese Petition durch den früheren Beschluß erledigt und beide Pe= titionen der h. Regierung vorzulegen seien.
Snìm. sekr. Schmidt: Petice okresního zastupitelstva Kamenice nad Lípou jest vyøízena právì uèinìným usnešenim slavného snìmu.
Oberstlandmarschall: Der nächste Ge= genstand ist der Bericht der Kommission über die Regierungsvorlage, betreffend die Einbeziehung der Ortsgemeinde Dejwitz in den Prager Polizeirayon. Berichterstatter ist Herr Ritter von Brechler. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Berichterstatter Ritter v. Brechter: (liest);
Hoher Landtag!
Die Ortsgemeinde Dejwic, welche mit einem Theile des Gemeindegebietes, der sogenannten Scharka und Podbaba, dem Prager Polizeirayon bereits zugewiesen ist, soll nun mit dem Reste in diesen Polizeirayon einbezogen werden.
Ein Blick auf die Karte läßt schon entnehmen, daß dieser beinahe an die Thore Prag's stoßende Theil der Gemeinde Dejwic auf drei Seiten von Ortschaften umgeben ist, welche bereits dem Prager Polizeirayon einverleibt sind.
Im Interesse der namentlich in der nächsten Umgebung großer Städte gefährdeten öffentlichen Sicherheit liegt es, daß die Sicherheitspolizei kräftigst gehandhabt werde.
Deshalb hat die Kommission, welche dafür hält, daß die öffentliche Sicherheit unter der Obhut eines organisirten Sicherheitsorgane am besten ge= wahrt erscheint, beschlossen, den nachstehenden von der h. Regierung eingebrachten Gesetzentwurf, mit welchem die Ortsgemeinde Dejwic dem Prager Polizeirayon einverleibt werden soll, dem h. Hause in unveränderter Form zur Annahme zu empfehlen.
Snìm. sekr. Schmidt: Komise èiní návrh: Slavný snìme raèiž pøijmouti pøedložený zákon.
Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte Wenn Niemand das Wort verlangt, so gehen wir zur Specialberathung des betreffenden Gesetzentwurfes über.
Berichterstatter Ritter v. Brechler (liest):
§. 1.
Die Ortsgemeinde Dejwic ist in den Prager Polizeirayon einzubeziehen.
Snìm. sekr. Schmidt (ète):
Místní obec Dejvice pøikazuje se Pražskému policejnímu obvodu.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. ) Bitte Jene, welche dem §. 1 die Zustimmung geben, die Hand zu erheben. (Geschieht) Angenommen.
Berichterstatter Ritter v. Brechler (liest):
§. 2.
Rücksichtlich dieser Gemeinde haben ans das betreffende Polizei=Bezirks=Kommissariat alle jene Geschäfte des selbstständigen Wirkungskreises der= selben überzugehen, welche in den schon jetzt dem Polizei-Rayon einverleibten Gemeinden von den lan= desfürstlichen Polizei=Kommissariaten besorgt werden.
Snìm. sekr. Schmidt (ète): §. 2. Z oboru samostatné pùsobnosti této obce pøijdou na pøíslušné okresní policejní komisaøství všecky záležitosti, které zemìpanská policejní komisaøství obstarávají v obcích již nyní policejnímu obvodu pøivtìlených.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. ) Bitte Diejenigen, welche dem §. 2 ihre Zustimmung geben, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Er ist angenommen.
Berichterstatter Ritter v. Brechler (liest):
§. 3.
Mein Minister des Innern ist mit dem Voll= zuge dieses Gesetzes beauftragt.
Snìm. sekr. Schmidt (ète):
§. 3. Mému ministru vnitøních záležitostí ukládá se, aby zákon tento ve skutek uvedl.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. ) Bitte Jene, welche dem §. 3 zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der §. 3 ist angenommen.
Berichterstatter Ritter v. Brechler: Der Titel und Eingang des Gesetzes lautet (liest); Gesetz
vom...................
betreffend die Einbeziehung der Ortsgemeinde Dejwic in den Prager Polizei=Rayon. Mit Zustimmung des Landtages Meines König= reiches Böhmen finde Ich anzuordnen, wie folgt:
Snìm. sekr. Schmidt (ète): Zákon,
daný dne.....................
jímž místní obec Dejvice k pražskému policejnímu obvodu se pøikazuje. S pøivolením snìmu zemského Mého království èeského vidí se Mi naøíditi takto:
Oberstlandmarschall: Bitte Jene, welche dem Titel und Eingange des Gesetzes ihre Zustim= mung geben, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Berichterstatter Ritter v. Brechler: Ich be= antrage sofort in die dritte Lesung des Gesetzes einzugehen.
Oberstlandmarschall: Wird etwas zu dem Antrage erinnert? (Niemand meldet sich.. ) Wenn dies nicht der Fall ist, bitte ich Jene, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Ge= schiebt. ) Er ist angenommen.
Bitte nunmehr Jene, welche dem Gesetze in dritter Lesung ihre endgiltige Zustimmung geben, sich zu erheben. (Geschieht. ) Das Gesetz ist in dritter Lesung angenommen.
Der nächste Gegenstand ist Bericht derselben Kommission über die Regierungsvorlage betreffs Beitragspflicht der in den Prager Polizeirayon ein= bezogenen Vorortsgemeinden zu den Kosten der landesfürstlichen Sicherheitswache.
Berichterstatter Ritter v. Brechler (liest):
Hoher Landtag!
Bis nun trägt die Kosten der Prager Sicher= heitswache rücksichtlich ihrer Funktionen außerhalb der Stadt Prag ausschließlich der Staat und es ist gewiß nur billig, wenn zur Tragung dieser
Kosten die von der bewährten Institution der Sicherheitswache Nutzen ziehenden Gemeinden herange= zogen werden.
Außerhalb der Stadt Prag werden 124 Mann der Prager Sicherheitswache verwendet, welche gegenwärtig einen Jahresaufwand von 72213 fl. erfordern.
Nach dem von der h. Regierung eingebrachten Entwurfe sollen zwölf Perzent dieses Aufwandes die dem Prager Polizeirayon einverleibten Gemeinden übernehmen, welche zwölf Perzent einen Betrag von 8665 st. 56 kr. repräsentiren.
Da die Gesammtsteuer ohne Kriegszuschlag in allen diesen Gemeinden 306912 st. beträgt, so würden auf den Steuergulden circa 23/4 kr. ent= fallen.
Wenn nun in Betracht gezogen wird, wie immens die Vortheile sind, welche die Gemeinden daraus ziehen, daß ste sich unter dem Schutze des im Lande weitaus am besten geregelten Siecherheitsdienstes besinden; wenn weiter erwogen wird, daß diesen Gemeinden nicht nur die beschwerlichsten, sondern auch die widerwärtigsten Funktionen abge= nommen werden und daß der Aufwand für den zu diesen Funktionen berufenen Beamtenstand gar nicht-in Anrechnung gebracht wurde, vielmehr dem Staate aufgebürdet bleibt, so stellt sich der Anspruch aus Ersatz von 12% der Kosten der Sicherheits= wache als ein ganz mäßiger heraus.
Es wird deshalb der Regierungsentwurf dem hohen Landtage zur Annahme empfohlen.
Aenderungen in der Form wurden vorgenommen an den §§. 2 und 3.
Im §. 2 wurde die Basis für die Umlage der Beitragsleistung in der Art näher präcisirt, daß dem Worte "Besteuerung" beigefügt wurde,, ohne Kriegszuschlag; " im §. 3 wurde der Beginn der Wirksamkeit des Gesetzes statt mit 1. Jänner 1874 mit dem Tage der Kundmachung festgesetzt, weil es nicht passend schien, ein Gesetz rückwirken zu lassen.
Snìm. sek. Schmidt (ète): Komise èiní návrh, aby se vešlo v poradu pøedloženého návrhu zákona.
Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte. Wenn Niemand das Wort verlangt, schreiten wir zu der Spezialdebatte.
Berichten. Ritter v. Brechler (liest):
§. 1.
Die außerhalb des Gemeindegebietes der Haupt= stadt Prag liegenden und in den Prager Polizei= rayon einbezogenen Gemeinden sind verpflichtet, von den Gesammtkosten der im Prager Polizeirayon den Polizei=Bezirks=Kommissariaten außerhalb der Hauptstadt Prag zugewiesenen k. k. Sicherheits= wache zwölfperzentige Beiträge in vierteljährigen Raten zu bestreiten.
Snìm. sekr. Schmidt (ète):
§. 1.
Obce mimo objem obce hlavního mìsta
Prahy ležící a pražskému policejnímu obvodu pøivtìlené, jsou povinny, aby z celého nákladu na c. k. stráž bezpeènosti, která v pražském policejním obvodu okresním policejním komisaøstvím mimo hlavní mìsto Prahu jest pøikázána, dvanáctipercentové pøíspìvky ve ètvrtletních èástkách zapravovaly.
O b e r s t l a n d m a r s ch a l l: Ich eröffne die De= batte über §. 1 und ertheile dem Herrn Dr. Weber das Wort.
Abg. Dr. Weber: Mit dem Meritorischen dieses Paragraphes bin ich einverstanden, habe auch den Inhalt desselben nach langsamen wieder= holten Lesen richtig aufgefaßt. Allein ich glaube, daß bei der Redaktion des Gesetzes die Anforde= rung gestellt wird, daß dasselbe nicht nur klar, sondern soviel als möglich einfach textirt sei, glaube aber, daß im vorliegenden Falle eine solche Ite= ration von Hauptwörtern und Begriffen vorkömmt, daß allerdings nur bei aufmerksamerem Lesen und da noch etwas holprig der Sinn herausgefunden werden kann.
Ich erlaube mir deshalb die Textirung dieses Paragraphes in der Weise zu formuliren, daß der erste Theil des Paragraphes bis zum Komma unverändert bleibt, bis "sind verpflichtet, " dann aber folgendermaßen zu lauten habe: "zu den Ge= sammtkosten, welche die im Prager Polizeirayon den Polizeibezirkskommissariaten außerhalb der Haupt= stadt Prag zugewiesene k. k. Sicherheitswache er=. fordert, 12% beizutragen und diese Beiträge in vierteljährigen Raten abzuführen. "
Oberstlandmarschall: Der Antrag lautet: Die außerhalb des Gemeindegebietes der Hauptstadt Prag liegenden und in den Prager Polizeirayon einbezogenen Gemeinden sind verpflichtet, zu den Gesammtkosten, welche die im Prager Polizei= rayon den Polizeibezirkskommissariaten außerhalb der Hauptstadt Prag zugewiesene k. k. Sicherheits= wache erfordert, 12% beizutragen und diese Beiträge in vierteljährigen Raten abzuführen. "
Ich bitte Diejenigen, welche den Antrag unterstützen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Er ist unterstützt und steht in Verhandlung.
Wünscht noch Jemand zu §. 1 das Wort? (Niemand meldet sich. ) Die Debatte ist geschlossen. Der Hr. Berichterstatter hat das Wort.
Ref. Ritter v. Brechler: Da der Antrag des Hrn. Dr. Weber an dem Wesen des Gesetzes nichts ändert, so submittire ich auf diese Textirung.
Oberstlandmarschall: §. 1 soll nach dem Antrage des Hrn. Dr. Weber lauten:
Die außerhalb des Gemeindegebietes der Hauptstadt Prag liegenden, in den Prager Polizei-Rayon einbezogenen Gemeinden sind verpflichtet, von den Gesammtkosten, welche die im Prager Polizeirayon den Polizeibezirkskommissariaten außerhalb der Haupt=
stadt Prag zugewiesene k. k. Sicherheitswache er= fordert, 12% beizutragen und diese Beiträge in vierteljährigen Raten abzuführen.
Snìm. sekr. Schmidt: §. 1. v èeském textu zní tak, jak ho p. Dr. Weber navrhoval.
Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Ref. Ritter v. Brechter:
§. 2.
Diese Beiträge sind auf die einzelnen, in den Polizeirayon einbezogenen - Gemeinden oder Theile derselben nach Verhältniß ihrer direkten Besteuerung ohne Kriegszuschlag aufzutheilen und nach den Be= stimmungen des Gemeindegesetzes aufzubringen.
Snìm. sekr. Schmidt: §. 2.
Pøíspìvky tyto buïtež na jednotlivé obce policejního obvodu anebo èásti tìch obcí dle pomìru jich pøímých daní, bez pøirážek váleèných rozvrženy a dle pøedpisù obecního zøízení vymáhány.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. ) Diejenigen, welche den §. 2 annehmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Ref. Ritter v. Brechler.
§. 3.
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Kund= machung in Kraft.
Snìm. sekr. Schmidt:
Zákon tento nabude platnosti tím dnem, kdy prohlášen bude.
Oberstlandmarschall: Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Ref. Ritter v. Brechler: Der Minister des Innern ist mit dem Vollzuge desselben beauftragt.
Snìm. sekr. Schmidt: Mému ministru vnitøních záležitostí se ukládá, aby zákon tento ve skutek uvedl.
Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Ref. Ritter v. Brechler: Der Kopf lautet:
Gesetz vom.....betreffend die Beitragsleistung
der in den Prager Potizeirayon einbezogenen Ge= meinden außerhalb der Stadt Prag zu den Kosten der Civil=Sicherheitswache.
Snìm. sekr. Schmidt: Zákon, daný dne
......jímž se pøispívání obcí mimo mìsto
Prahu ležících, avšak k pražskému policejnímu obvodu pøikázaných, k nákladu na civilní stráž bezpeènosti ustanovuje.
Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche dem Gesetzestitel und dem Eingange des Gesetzes
die Zustimmung geben, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Ref. Ritter v. Brecht er: Ich beantrage so= fort, in die dritte Lesung einzugehen.
Oberstlandmarschall: Wird etwas be= merkt zu dem Antrage? (Niemand meldet sich. )
Diejenigen, welche einverstanden sind, daß die dritte Lesung vorgenommen werde, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Ich bitte nunmehr Diejenigen, welche dem Ge= setze in dritter Lesung endgiltig ihre Zustimmung geben, sich zu erheben. (Geschieht. ) Das Gesetz ist in dritter Lesung-angenommen.
Oberstlandmarschalll: Die heutige Tages=
ersöpft ist erschöpft.
Die Kommission für Angelegenheiten der Land=
tagswahlordnung hält morgen Freitag um 10 Uhr
eine Sitzung, zu welcher eine Einladung von Seite
des Obmanns erfolgt.
Nächste Sitzung morgen 10 Uhr. Auf der Tagesordnung steht:
1. Bericht der Kommission für L. -W. -O. über die Petition Nr. 159 der Stadtgemeinde Oschitz um Ausscheidung aus dem Bezirksgerichtssprengel Niemes und Konstituirung zu einem eigenen Gerichtssprengel mit dem Amtssitze in Oschitz
2. Bericht derselben Kommission über die Ein= gabe der Stadtgemeinde Dauba Z. 162 Pet. wegen Belassung des Gerichtssprengels Dauba in der be= stehenden Zusammensetzung.
3. Bericht derselben Kommission über die Ein= gabe der Stadtgemeinde Böhm. =Skalitz, Z. 47, um Errichtung eines Bezirksgerichtes daselbst.
4. Bericht derselben Kommission über die Pet. Z. 45, 53, 125 und Ldtg. =Präs. =Z. 48 der Gemeinden Theusing, Petschau und Mirotitz peto. Er= richtung eines Bezirksgerichtes in Theusing.
5. Bericht derselben Kommission über die Pet. des Ausschußes der Advokatenkammer Ldtg. =Z. 170 wegen Errichtung eines Bergsenates in Prag für den Sprengel des k. k. Prager Landesgerichtes.
6. Bericht derselben Kommission über die Pet. der Stadtvertretung Böhm. =Aicha um Ausscheidung aus dem Landgemeindenwahlbezirke und Vereinigung mit dem Städtewahlbezirke Gablonz, Liebenau, Mor= chenstern.
7. Bericht der Kommission in Angelegenheiten der Hypothekenbank.
8. Bericht der Budgetkommission zu dem Lan= desausschußberichte Z. 174, betreffend die Eingabe des Bezirksausschußes Staab peto. Uibernahme der Hälfte der Kosten der Staab=Pøestitzer Strasse auf den Landesfond.
9. Bericht der Kommission für Volksschulwesen, betreffend die Abänderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an den öffentlichen Volksschulen.
10. Bericht der Petitions=Kommission über die Eingabe Z.. 95 peto. der Stadt Hohenfurth um Abnahme des übertragenen Wirkungskreises der Steuereinhebung.
11. Bericht der Petitions=Kommission über die
Pet. des Bezirksausschußes Staab, Z. 185 Ldtg,
pet. Einhebung der Erwerb= und Einkommensteuer von Eisenbahnnuternehmungen.
12. Bericht der Petitions=Kommission z. Zahl 164 peto. der Häusler in Zahoøí wegen Unter= suchung der dortigen Gemeindevermögensverwaltung.
13. Bericht der Petitions-Kommission zur Pet. der Brüxer Bürgerschaft um Behebung der Landes= ausschußentscheidung peto. Steuerfreiheit.
14. Bericht der Kommission für die Regierungs= vorlage, betreffend Regelung des Sanitätsdienstes in den Gemeinden.
Die heutige Sitzung ist geschlossen.
(Schluß der Sitzung 2 Uhr 13 Min. Nachm. )