Stenographischer Bericht
über bie
XIV. Sitzung der zweiten Jahres=Session des
böhmischen Landtages vom Jahre 1872,
am 10. Jäner 1874.
Stenografická zpráva
o
XIV. sezení druhého výroèního zasedání snìmu èeského od roku 1872, dne 10. ledna
1874.
Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberst= landmarschall Karl Fürst Auersperg.
Gegenwärtige: Der Oberstlandmarschall= Stellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Landtags=Abgeordneten.
Am Regierungstische: Se. Excell. der k. k. Statthalter Freiherr von Koller und der k. k. Statthalterei=Vicepräsident Freiherr v. Riegershofen.
Beginn der Sitzung: 11 Uhr 45 Min.. Vormittags.
Pøedseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský Karel kníže Auersperg.
Pøítomní: Maršálkùv námìstek Edvard Claudi a poslancové v poètu k platnému uzavírání dostateèném.
Co zástupcové vlády: Jeho Exc. akr. místodržitel svob. pán Koller a c. kr. místopøedseda místodržitelství svob. pán z Riegershofenu.
Sezení poèalo o 11. hod. 45 min. dopoledne.
Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Sitzung.
Námìst. nejv. maršálka: Sezení jest zahájeno.
Oberstlandmarschall: Ich habe dem h. Landtage folgende Mittheilungen zu machen:
Der Abgeordnete Herr Dr. Klepsch entschul= digt sein Ausbleiben durch ein bedeutendes Augenleiden. Ebenso entschuldigt sich der Abgeordnete Freiherr von Pretis mit derselben Ursache. Im Drucke wurde vertheilt der Bericht der Kommission für Landtagswahlordnung über die Petition der Marktgemeinde Kollautschen um Errichtung eines Bezirksgerichtes daselbst. Ich bitte die eingelaufenen Petitionen vorzulesen.
Ldtgs. = Sekr. Schmidt: Abgeordneter Dr. Wiener. Petition des Ausschußes der Advokaten= kammer um Befürwortung der Errichtung eines Bergsenates in Prag für den Sprengel des Prager Landesgerichtes.
Oberstlandmarschall: Geht an die Kom= mission für Landtagswahlordnung.
Ldtgs. = Sekr. Schmidt: Abgeordneter Dr. Rasp. Petition des Kaaden= Duppauer Bezirksaus= schußes peto. Zufahrtsstraßen zu Eisenbahnhöfen.
Oberstlandmarschall: Geht an die Kom= mission für Zufahrtsstraßen.
Ldtgs. = Sekr. Schmidt: Abgeordneter Dr. Weber. Petition des Ausschußes des Vereins der Aerzte des Leitmeritzer Kreises in Betreff der Rege= lung des kommunalärztlichen Dienstes in Böhmen.
Oberstlandmarschall: Geht an die Kom= mission für die Regelung des Sanitätsdienstes.
Ldtgs. = Sekr. Schmidt: Abgeordneter Dr. Mayer. Petition des kosmanosser Lehrers Kruis um Remunerationserhöhung für Regenschorifunk= tionen bei der kosmanosser Irrenanstaltsfiliale.
Oberstlandmarschall: Geht an die Bud= getkommission.
Ldtgs. =Sekr. Schmidt: Abgeordneter Dr. Ritter von Jaksch. Petition des Hoøowitzer Aerzte= tages in Angelegenheit des Gesetzentwurfes, betreffend die Organisirung des Gemeindesanitätsdienstes.
Oberstlandmarschall: Geht an die Kom= mission für die Regelung des Sanitätsdienstes.
Ldtgs. =Sekr. Schmidt: Abgeordneter Stöhr. Petition des Teplitzer Lehrervereines um Abände= rung einzelner §§ des Gesetzes vom 21. Jäner 1870.
Oberstlandmarschall: Geht an die Kom= mission für Volksschulen.
Die Herren der Bundgetkommission werden heute unmittelbar nach der Landtagssitzung zur Berathung der Borkenkäfer=Angelegenheit eingeladen. Der Ob= mann der Sanitätskommission ladet die Mitglieder dieser Kommission zur Sitzung für heute nach Schluß der Landtagssitzung ein. Die Schulkonimission wird für heute Nachmittags 5 Uhr zu einer im Lesezimmer stattfindenden Berathung eingeladen.
Herr Obmann der Borkenkäfer = Kommission Graf Mannsfeld hat das Wort.
Abgeordneter Graf von Mannsfeld: Hoher Landtag! Die Kommission zur Berathung der Bor= kenkäfer-Angelegenheit hat ihre Arbeiten soweit been= det, daß dieselben zur sofortigen Drucklegung gelangen können. Im Interesse der hochwichtigen Angelegenheit jedoch, in Verfolg der bereits betonten Dringlichkeit und in Hinblick ferner auf den in Aussicht stehenden Sessionsschluß erlaube ich mir als Obmann der Kommission den Antrag zu stellen:
Es möge von der Drucklegung zwar nicht Umgang genommen werden, dagegen aber von der Bestimmung der Geschäftsordnung, daß ein derar= tiger Bericht wenigstens 24 Stunden in den Händen der verehrten Mitglieder sich besinden müsse, für diesen Fall abgesehen werde.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand über diesen Dringlichkeitsantrag das Wort? (Nie= mand meldet sich), Ich bitte diejenigen, welche zustim=
men, die Hand zu erheben. (Geschieht). Der An= trag ist angenommen und ich werde darnach verfügen. Herr Dr. Raudnitz hat folgenden Dringlich= keitsantrag beim Präsidium eingebracht: "Die Ge= fertigten stellen folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle gemäß §. 12 des St. =Gr. =G. vom 24. Dezember 1867, R. =G. =Bl. Z. 141, beschließen, daß sich der= selbe der ihm nach §. 12. lit. k) desselben St. =Gr. = Gesetzes vorbehaltenen Gesetzgebung über die innere Einrichtung der Grundbücher im Königreiche Böhmen begeben und daß dieser Gegenstand im Reichsrathe verhandelt und erledigt werde. "
In formeller Beziehung wird beantragt, diesen Antrag jener Kommission zur Vorberathung zuzu= weisen, welche vom hohen Landtage zur Berathung der Regierungs=Vorlage über die neue Anlegung und innere Einrichtung der Grundbücher nieder= gesetzt wurde; es sei ferner von der Drucklegung des Antrages und des Kommissions-Berichtes gemäß §. 47 E. D. der Geschäftsordnung Umgang zu nehmen.
Dr. Raudnitz, Herkner, Dr. Bareuther, Hall= wich. Hasner, Huscher, Seidemann; Dr. Klier, Dr. Ruß, Josef Theumer, Dr. Herbst, Aßmann, Hecke, Sobotka, Leo Theumer, Hanisch, Köpl, Kobinger, Dr. Weber, Dr. Zintl, Heimlich Frank, Jahnel, Neumann, Waldert, Adam, Stöhr, Wenzl, Schle= singer, Janota, Roser, Erler, Meißler, Lehmann, Krause, Rasp.
Ich eröffne vorerst die Debatte über die Dring= lichkeit.
Wünscht Jemand über die Dringlichkeit das Wort? Herr Dr. Raudnitz.
Abgeordneter Dr. Rauduitz: Die dringliche Behandlung meines Antrages empfiehlt sich aus einer praktischen Erwägung. Es ist den Mitglie= dern des h. Landtages bekannt, daß in mehren Landtagen der diesseitigen Reichshälste ein ähnlicher Antrag, wie der von mir eingebrachte, überreicht worden ist, daß einige Landtage bereits im Sinne dieses Antrages sich schlüßig gemacht haben.
Es wäre nun unvermeidlich, daß von meinet Seite bei Gelegenheit der Berathung des Gesetzes über die innere Einrichtung und Anlegung der Grundbücher in der General=Debatte der gleiche Antrag gestellt würde. Als Mitglied dieser Kom= mission weiß ich aber, daß über diese Frage in der Kommission bis jetzt nicht verhandelt wurde, daß daher der Berichterstatter nicht in der Lage wäre, im Namen der Kommission zu diesem Antrage Stellung zu nehmen.
Mit Rücksicht also auf die nahe bevorstehende Schließung der Session empfiehlt es sich von der Drucklegung sowohl des Antrages wie des Berichtes Umgang zu nehmen und diesen Antrag der Kom= mission für Berathung des Regierungs=Entwurfes über die innere Einrichtung der Grundbücher zuzuweisen.
Oberstlandmarschall: Wünscht noch Je= mand über die Dringlichkeit das Wort? (Niemand).
Ich bitte nunmehr über die Dringlichkeit abzustimmen. Diejenigen, welche dafür sind, daß dieser Antrag dringlich behandelt werde, wollen die Hand erheben. (Geschieht). Ich muß bitten, daß Diejenigen, welche für die Dringlichkeit sind, sich erheben. (Geschieht). Es ist die Majorität.
Nachdem der h. Landtag die Dringlichkeit angenommen hat, schreite ich zur Abstimmung des Antrages in formeller Beziehung, wenn Niemand das Wort zur formellen Behandlung begehrt.
In formeller Beziehung wird beantragt, diesen Antrag jener Kommisston zur Vorberathung zuzuweisen, welche vom h. Landtage zur Berathung der Regie= rungsvorlage über die innere Einrichtung der Grund= bücher niedergesetzt wurde; es sei ferner von der Drucklegung des Antrages und des Kommissions= Berichtes gemäß §. 47 E. D. der Geschäftsordnung Umgang zu nehmen.
Ich bitte diejenigen Herren, welche in formeller Beziehung dem Antrage zustimmen, sich zu erheben. (Geschieht. )
Angenommen.
Wir gehen nun zur Tagesordnung über und zwar ist der erste Gegenstand der Antrag des Abg. Dr. Waldert und Genossen auf Gewährung von Vorschüssen aus den disponiblen Kassabeständen des Grundentlastungsfondes zu Schulbauzwecken.
Ich ertheile dem Antragsteller Hrn. Dr. Waldert das Wort.
Res Dr. Waldert:
Hoher Landtag!
Schon seit einer Reihe von Jahren bilden die Angelegenheiten des Volksschulwesens einen stehenden Gegenstand der Tagesordnung des hohen Landtages und auch in diesem Jahre ist bereits eine Kommission niedergesetzt worden mit dem Austrage, die wichtigsten Fragen des Volksschulgesetzes neuer= dings in Berathung und Verhandlung zu ziehen. Es erklärt sich diese Erscheinung aus Gründen zweifacher Natur.
Einmal geschieht es offenbar deswegen, weil wir erkannt haben, daß in den Volksschulen allein die Garantien für die Dauer unseres Verfassungslebens, unserer freiheitlichen Institutionen gelegt werden müssen, weil wir erkannt haben, daß in einem freien Staate die Bildung der Staatsbürger eine allgemeine sein müsse und daß nur dann, wenn die Bevölkerung selbst im Großen und Ganzen her= angereift ist zu den Aufgaben und Pflichten, die mit dem konstitutionellen Staatswesen verbunden sind, auf eine gedeihliche Entwickelung gerechnet werden kann. (Bravo. )
Es geschieht dies ferner auch aus dem Grunde, weil wir erkannt haben, daß das Land Böhmen vermöge seiner Lage mitten im Herzen Europa's und vermöge seiner Lage an den Grenzen jener Nationen, welche im Volksschulwesen am weitesten und in der Kultur überhaupt am fortgeschrittensten sind, speziell nicht zurückbleiben kann und daß wir Alles aufbieten müssen, um unser Volksschulwesen
auf jene Höhe zu bringen, auf welcher es sich eben in den Nachbarstaaten befindet. Wenn diese Gründe einerseits sehr erfreulich sind, so gibt es andererseits auch Gründe, welche weniger erfreulich sind. Es bieten nämlich die Veranlassung hiezu auch ver= schiedene Härten und Lücken, welche sich in unseren Volksschulgesetzen vorfinden. So großartig und geist= reich die Volksschulgesetze in ihrer Conception im Großen und Ganzen sind, so läßt sich doch nicht läugnen, daß sie in einzelnen Theilen, in einzelnen Punkten Härten enthalten, daß in einzelnen Theilen derselben noch Lücken vorhanden sind.
Eine Härte des Volksschulgesetzes ist es unbe= dingt, daß manche Bezirke und manche Gemeinden zu Auslagen verpflichtet werden, welche mit ihrem Einkommen, mit ihren Vermögensverhältnissen nicht im Einklange stehen, ja es ist Thatsache, daß diese durch das Gesetz ihnen auferlegten Pflichten und die hiedurch bedingten Auslagen sehr häusig mit der Zahlungsfähigkeit im gerade entgegengesetzten Verhältnisse stehen. Gerade jene Gemeinden, welche die größte Anzahl von Schulkindern haben, besitzen in der Regel eine arme Arbeiterbevölkerung, welche gar keine Steuerkraft hat, welche gar keine Steuern bezahlt und es müssen somit diese Gemeinden große Auslagen für Schulbauten und Schul= angelegenheiten machen, während die Mittel hie= zu ihnen nicht zu Gebote stehen.
Es wurde deshalb schon in dem Schulgesetze, welches im vorigen Jahre in diesem hohen Hanse berathen wurde, die Bestimmung getroffen, daß solchen Gemeinden, welche die Lasten solcher Schulbaulichkeiten zu tragen nicht im Stande sind, ohne daß der Gemeindehaushalt derselben dadurch auf längere Zeit hinaus alterirt würde, Subventionen oder Unterstützungen aus Landesmitteln gewährt werden dürfen. Und im §. 26 desselben Gesetzes wurde bestimmt, daß diese Beträge aus Landes= mitteln entweder Subventionen oder verzinsliche oder unverzinsliche Vorschüsse sein können.
Es ist also durch dieses Gesetz wohl die Möglichkeit gegeben, solchen bedrängten Gemeinden ans Landesmitteln zu Hilfe zu kommen, allein von der Möglichkeit bis zur Wirklichkeit ist bekanntlich immer noch ein großer, weiter Schritt und so ist es auch hier der Fall! Der h. Landtag wird wohl in ge= rechter Würdigung dieser Verhältnisse Vorsorge treffen, daß ein entsprechender Betrag in das Lan= desbudget eingestellt werde, um ganz armen mittel= losen Gemeinden einzelne Unterstützungen, Subven= tionen gewähren zu können, um ihnen Geschenke zu Schulbaulichkeiten zuzuweisen. Allein dafür, daß auch verzinsliche oder unverzinsliche Vorschüsse aus Landesmitteln gewährt werden, dafür ist bis jetzt im Landesbudget keine Vorsorge getroffen worden, denn es existirt im Landesbudget keine Rubrik, wo eine Bedeckung für diesen Fall vorgesehen wäre. Der Landesausschuß würde daher derlei Petitionen um verzinsliche Vorschüsse, welche an ihn gelangen, nicht berücksichtigen können, er würde für den Fall, als
der Landesschulralh selbst Anträge stellt, daß ein= zelnen Gemeinden unverzinsliche Vorschüsse zu geben seien, nicht in der Lage sein, auf solche Anträge mit jener Bereitwilligkeit einzugehen, wie dies im Interesse, der guten Sache wünschenswerth wäre. Es ist also mit einem Worte eine Lücke in der Ge= setzgebung, es muß ein Fond erst gebildet und es müssen die Mittel erst beschafft werden, aus welchen diese verzinslichen Vorschüsse gewährt weiden können. Mein erster Antrag zielt nun dahin, einen solchen Fond zu schaffen und ich glaube mit Ver= gnügen konstatirten zu können, daß der h. Landtag in der angenehmen Lage ist, einen solchen Fond zu bilden und den begründeten Beschwerden der Gemeinden abzuhelfen, ohne erst den Steuerträger wieder mit neuen Lasten zu treffen! - Ich erlaube mir zur Begründung dessen hinzuweisen auf die Kassabestände, welche im Grundentlastungsfonde derzeit vorhanden sind und welche auch noch auf eine lange Reihe von Jahren vorhanden sein werden, ohne daß sie zum Zwecke des Grundentlastungsfon= des benöthigt werden, ich glaube schließlich zeigen zu dürfen, daß es vollständig möglich und zulässig sei, diese disponiblen Uiberschüsse und Kassabestände des Grundentlastungsfondes vorschußweise zum Besten= der Gemeinden, zum Besten des Landes zu ver= wenden. Die Frage in Betreff der Durchführung wird eine doppelte sein! - Einmal wird nachzuweisen sein, daß ziffermäßig die Beträge dieser Kassabe= stände zum Zwecke des Grundentlastungsfondes wirklich nicht benöthigt werden und dann wird nachzuweisen sein, daß es auch gesetzlich möglich ist, über diese Uiberschüsse und Kassabestände in der gedachten Weise zu Schulzwecken zu disponiren.
Was nun die Frage anbelangt, ob es ziffermäßig möglich und zulässig sei, daß diese KassaBestände in der gedachten Weise verwendet werden, so erlaube ich mir auf Grund gepflogener Erhebungen zu konstatiren, daß derzeit in dem Grundentlastungsfonde ein Kassabestand von 3227000 st. in runder Summe vorhanden ist, welcher theils in Hypothekarpfandbriefen, theils in Salinenscheinen, theils bei verschiedenen Kreditinstituten verzinslich angelegt ist, welcher aber bei der Gebahrung des Grundentlastungsfondes selbst durchaus nicht be= nöthigt wird.
Nach der Gebahrung des Grundentlastungs= sondes, wie sie gesetzlich festgestellt ist, wird aber auch in den nächstfolgenden Jahren 1874 bis 1884 noch ein weiterer Zuschuß, eine weitere Ersparung von 2057000 Gulden mit Sicherheit zuwachsen. -
Daraus ergibt sich nun, daß nach Ablauf des Jahres 1884 im Grundentlastungsfonde ein disponibler Kaffaüberschuß von 5284000 Gulden vor= handen sein muß.
Es wird nun allerdings sofort bemerkt werden, daß diese Uiberschüsse vom Jahre 1884 fortlaufend wieder zugesetzt werden müssen, weil von diesem Zeitpunkte an die Einlösung der Grundentlastungs= obligationen ihrem Ende zueilt, während gleichseitig
die Einnahme des Grundentlastungsfondes sich ver= ringern, daß mithin die Uiberschüsse, die bis 1884 sich ansammeln, dann erst zur Verwendung kommen werden.
Das ist nun allerdings theilweise richtig. Allein es ist heute auch schon möglich, ziffermäßig fest= zustellen, wie viel in jedem einzelnen Jahre gebraucht wird, um den Verpflichtungen des Grundentlastungs= fondes vollkommen zu genügen und um gleichzeitig sicher zu stellen, wie viel von diesen Beträgen auch dann noch übrig bleibt, wenn allen gesetzlichen Ver= plichtungen zur Gänze entsprochen fein wird.
Nach diesen angestellten Berechnungen wird nämlich im Jahre 1885 aus den bis dahin ange= sammelten Ersparnissen ein Zuschuß benöthigt von 1027674 st. Mithin wird nach Ablauf des J. 1885 noch immerhin ein Uiberschuß vorhanden sein von
4256326 st. Im Jahre 1886 wird abermals ein Zuschuß benöthigt von 1105023 st. und wenn der= selbe von den vorhandenen Uiberschüssen in Abzug gebracht wird, so wird übrig bleiben ein Uiberschuß von 3151303 st.
Im Jahre 1887 wird ein Uiberschuß benöthigt von 1095716 fl. Nach Abzug desselben verbleibt noch ein Uiberschuß von 2055587 st.
Im J. 1888 wird benöthigt ein Zuschuß von 1171826 st., es bleibt mithin nach Ablauf des J. 1888 übrig ein Uiberschuß von 883761 st.
Im I. 1889, wo die Realisirung der Grund= entlastungsobligationen nach dem gesetzlich vorge= schriebenen Tilgungsplane zu Ende geht, wird blos benöthigt ein Zuschuß von 367350 st. und es wird mithin nach Tigung sämmtlicher Grundentlastungs= obligationen ein Betrag von 526411 st. vollständig unbenöthigt übrig bleiben. Uiber diesen Betrag könnte daher heute schon definitiv verfügt werden.
Es geht aber mein Antrag durchaus nicht dahin, über diesen Betrag zu verfügen, sondern mein An= trag zielt eben nur dahin ab, diesen Betrag und die weiteren Uiberschüsse einstweilen in einer Weise zu verwenden, wodurch der seinerzeitigen Disposition des Landtages in keiner Weise vorgegriffen wird.
Es ist aber dieses Ersparniß von 526411 st. keineswegs das einzige, das am Grundentlastungs= fonde gemacht worden ist, sondern es kommt noch weiter hervor, daß die Ersparnisse des Grundentlastungsfondes dermal noch 4787704 fl. betragen, welche dem Lande auf das schuldige Landesdrittel zu Gute kommen.
Der Stand des ganzen Grundentlastungsfondes betrug nämlich ursprünglich nach dem Tilgungs= plane die Summe von 52208000 st. in ausgegebenen Grundentlastungsobligationen und auf die= selben hatte das Land als solches ein Drittheil in Annuitäten einzuzahlen, welche vom I. 1854 bis 1895 zu berichtigen waren. Auf dieses Landes= drittel wäre einzuzahlen gewesen im Jahre 1890 1110000 st., im J. 1891 1110000 st., im J. 1892 1113000 fl., im J. im 13000 fl. und
im J. 1894 343704 st. Alle diese Beträge in Summe von 4787704 st. werden nicht mehr be= nöthigt werden, weil alle Grundentlastungsobliga= tionen schon im Jahre 1889 und mit den bis dahin eingegangenen Beträgen gänzlich getilgt sein werden. Die Einzahlung dieser letzteren Annuitäten ist also heute schon dem Lande erspart worden. Es ist mit= hin klar, daß auf die Schuldigkeiten des Landes pr. 13704000 st. mehr als der dritte Theil der= selben bereits in Ersparung gebracht worden ist, und daß in den Jahren 1890-1894 die Zuschläge des Grundentlastungsfondes auf das Landesdrittel gänzlich entfallen können und entfallen müssen.
Daraus geht nun eben hervor, daß bei der Gebahrung des Grundentlastungsfondes keineswegs die Gefahr bestehe, daß durch etwa unvorhergesehene Fälle die bisherigen Berechnungen alterirt werden könnten zum Nachtheile des Grundentlastungsfondes.
Diese Gefahr besteht durchaus nicht, sondern im Gegentheil ist die Gebahrungsweise des Grund= entlaßungsfondes und sind die gesetzlichen Vor= schriften darüber so beschaffen, daß immer nur Er= sparungen und Zuschüsse gemacht werden können und es erklärt sich dies daraus, daß die Gelder des Grundentlastungsfondes häusig zweimal, mit= unter dreimal, ja sogar viermal verzinst werden müssen. Jch glaube mithin durch diese ziffer= mäßige Nachweisung, deren Prüfung natürlich vor= behalten bleibt, dargethan zu haben, daß ziffermäßig die einstweilige Disposition über einen Theil dieser Kassabestände vollständig möglich ist, ohne die ge= ordnete Gebahrung des Grundentlastungsfondes auch nur im mindesten zu gefährden.
Ich glaube aber auch, daß es dem h. Land= tage gesetzlich möglich ist, in dieser Weise über den Grundentlastungsfond zu verfügen, denn es bestimmt ja der §. 21 der Landesordnung Folgendes: der Landtag verwaltet das Domestikalvermögen und das Kredit und Schuldenwesen des Landes und sorgt für die Erhaltung der diesfalls dem Lande oblie= genden Verpflichtungen. Der Landtag verwaltet und verwendet den Landesfond und den Grundentlastung= sond des Königreiches Böhmen mit genauer Beachtung der gesetzlichen Zwecke und Widmungen dieser Fonde. - Der h. Landtag ist also bei der Ge= bahrung und Verwaltung des Grundentlastungs= fondes durch gar nichts anderes gebunden, als durch die Zwecke und Widmungen des Fondes. - Die Zwecke und Widmungen des Grundentlastungsfondes sind aber offenbar keine anderen, als die ausgege= denen Grundentlastungsobligationen voll und jederzeit pünktlich einzulösen. Nachdem aber diese Einlösung durch die gelieferten Daten vollständig garantirt und nachgewiesen ist, so unterliegt es gar keinem Anstande, mittlerweile, nämlich insolange es sich blos um die fruchtbringende Verwendung der Kassa= barschaft handelt, darüber im Sinne meines Antrages zu verfügen.
Rückstchtlich dieser mittlerweiligen Verwendung der Kassaüberschüsse wäre nämlich der §. 16 des
Gesetzes über den Grundentlastungsfond, das ist
des Gesetzes vom 11. März 1851 maßgebend; der= selbe lautet: §. 16. Der Entlastungsfond hat überalle ihm gewidmeten Einkünfte Buch zu führen und für die möglichst beste Fruktifizirung seiner Barschaft Sorge zu tragen. - Es ist also klar, daß der Landesausschuß, beziehungsweise der Land= tag für die Fruktifizirung der Kassabarschaft Sorge zu tragen hat und es könnte nun die Frage auf= geworfen werden, ob die Verwendung, wie sie durch meinen Antrag bezweckt wird, eine solche ist, durch welche die möglichstbeste Fruktifizirung erreicht wer= den kann. Ich nehme keinen Anstand zu behaupten, daß diese Verwendung wirklich die möglichstbeste wäre, die nur überhaupt gedacht werden kann. Wenn in meinem Antrage nun ein niedriger Zinsfuß in Vorschlag gebracht wird, so scheint mir dieser Umstand keineswegs meiner Behauptung abträglich. Ich glaube nicht erst an die Ereignisse des ver= flossenen Jahres, an die Ereignisse des letzten Som= mers erinnern zu müssen, " wenn ich behaupte, daß die höchste Fruktifizirung bezüglich der Zinsen nicht immer auch die beste Fruktifizirung ist, sondern im Gegentheil glaube ich, daß bei der Verwaltung der Landesgelder ganz andere Faktoren maßgebend sein müssen als die, ob 1 oder 2% an Zinsfuß mehr hereingebracht oder erspart werden.
Nicht darum kann es sich nach meiner Anschauung handeln, ob für diese Capitalien und für diese disponiblen Kassabestände 6% in den Grund= entlastungsfond einstießen, sondern ich glaube, es handelt sich darum, daß diese Gelder, die aus dem Steuer-Säckel des Volkes gezogen sind, auch wieder fruchtbringend zum Besten des Landes und zum Besten der Steuerträger verwendet werden. (Bravo links. )
Sohin erlaube ich mir ferner zu behaupten, daß diese Verwendung die möglichst beste ist sowohl rücksichtlich der Sicherheit des Kapitals, als auch rücksichtlich des Nutz-Effektes, welcher dadurch er= zielt wird!
Rücksichtlich der Sicherheit des Kapitals glaube ich, kann eine bessere Garantie gar nicht geboten werden, als wenn diese Baarschaften in kleinen Beträgen an theilweise bemittelte Gemeinden hin= ausgegeben werden, um das momentane Bedürfniß dieser Gemeinden zu befriedigen. Es wird allerdings von mehreren Seiten behauptet, daß die einzelnen Gemeinden dann den Landtag und Landes= ausschuß mit Petitionen belästigen werden um Abschreibung von derlei Vorschüßen, daß man schließlich gegen derlei Gemeinden keine Zwangsmittel habe, und daß zur Abschreibung wirklich geschritten werden müsse.
Ich erlaube mir die Nothwendigkeit alles dessen zu bestreiten. Ich gebe zu, daß es Ge= meinden geben kann, welche nicht in der Lage wären, erhaltene Vorschüsse zurückzuzahlen; allein ich bin der Ansicht, daß es gar nicht in der In= tention meines Antrages gelegen ist, an solche ganz
unbemittelte Gemeinden verzinsliche Vorschüsse zu geben. Solchen Gemeinden muß damit geholfen werden, daß ihnen für Schulbaulichkeiten aus Lan= desmitteln Geschenke gegeben werden, daß ihnen Beträge gegeben werden, welche sie gar nicht mehr rückzuzahlen haben.
Bei verzinslichen Vorschüssen aber habe ich nur jene Gemeinden im Auge, welche wirklich be= mittelt sind und welche mir die großen Summen, die irgend eine Schulbaulichkeit momentan erfordert, nicht auf einmal aufzutreiben können. - Das Bedürfniß für solche Gemeinden zu sorgen, liegt thatsächlich vor. - Wenn solche Gemeinden wirklich bemittelt sind, so sehe ich gar keine Ursache, warum mau im gegebenen Falle, wenn ste wirklich saum= selig sein sollten, nicht mit Zwangsmitteln vorgehen und sie hiedurch zur Rückzahlung verhalten sollte. Ich glaube aber auch, daß es dem h. Landtage aar nicht zusteht, den einzelnen Gemeinden gegenüber schon in Vorhinein ein solches Mißtrauen laut werden zu lassen. Ich glaube, daß wir den einzelnen Gemeinden mit vollem Zutrauen entgegen kommen müssen und entgegen kommen sollen, weil ja thatsächlich die Steuerträger, sowie auch die ein= zelnen Gemeinden bis jetzt, was die Steuerentrich= tung anbelangt, in jeder Beziehung das Außeror= dentlichste leisten. - Die Gemeinden sterben nicht, ste wandern nicht aus und verfallen nicht so leicht in Konkurs, ste bieten daher weit mehr Sicherheit als einzelne Creditinstitute, denen man bisher diese Gelder anzuvertrauen einen Anstand ge= nommen hat. Ich glaube auch, daß bezüglich des Nutzeffektes diese Verwendung und Fruktifizi= rung die nützlichste wäre, denn, wie ich schon zu erwähnen mir erlaubt habe, kommt es bei diesen Geldern nicht darauf an, daß dem Fonde 1 oder 2% mehr an Zinsen zuwachsen, weil dies für die Gebahrung des Fondes ganz gleichgiltig ist, und lediglich den einstigen Ueberfchuß vermehrt; dagegen glaube ich, daß, wenn diese disponiblen Beträge zu Schulbaulichkeiten verwendet werden, dadurch das geistige Kapital des Volkes, welches in national-ökonomischer Beziehung von der außeror= dentlichsten Tragweite ist, in einer Weise gehoben werden wird, welche den 1 oder 2% höheren Zinsen weit vorzuziehen ist.
Ich glaube somit, die Möglichkeit auch in le= galer Beziehung nachgewiesen zu haben und möchte noch konstatiren, daß bereits ein Präzedenzfall für diesen meinen Antrag vorliegt, daß nämlich nach ganz glaubwürdigen Nachrichten auch im Herzog= thume Salzburg die disponiblen Bestände des Grund= entlastungsfondes schon seit Jahren zu solchen Sub= ventionen an Gemeinden verwendet werden. Ich erlaube mir daher, diesen meinen Antrag sehr warm dem hohen Hause zur Annahme zu empfehlen mit der Versicherung, daß ja heute, wo es sich nur darum handelt, daß dieser Antrag an eine Com= mission zugewiesen werde, über das Meritorische desselben noch nicht abgesprochen werde.
Ich erkenne es als vollständig nothwendig
an, daß diese Ziffern, wie ich sie dem hohen Land= tage vorzulegen, mir erlaubt habe, in Detail und durch eine Commission des hohen Landtages selbst
genau geprüft werden, daß der authentische Nach= weis darüber beigebracht werde, daß diese Ziffern wirklich so liegen, wie ich sie hier darzustellen mir erlaubt habe.
Aber darum eben glaube ich bitten zu dürfen, daß dieser Antrag nicht de piano von der Tagesordnung gestrichen werde, sondern daß er wenigstens einer Kommission überwiesen werde. Bezüglich der Zuweisung an eine Kommission wären allerdings zwei Fälle möglich. Es besteht derzeit vom hohen Landtage niedergesetzt eine Schulkommission und andererseits ist in Betracht zu ziehen, daß dieser Gegenstand jedenfalls auch in das Ressort der Bud= getkommission fällt. Ich glaube nun, daß der wich= tigere Theil dieser Frage in das Gebiet der Bud= getkommission gehört, weil die Schulkommission ja wohl doch nur die Frage zu erörtern hätte, ob dieser Antrag in Rücksicht des Volksschulwesens wün= schenswerth und begründet ist. Die Beantwortung dieser Frage ist im Vorhinein als bejaht anzu= nehmen und ich glaube daher, daß die Schulkom= mission wohl keinen Anstand dagegen erheben dürste, daß ihr dieser Gegenstand nicht zugewiesen werde. Dagegen ist nicht zu verkennen, daß die Budgetkommission das kompetente Forum ist, welches die Vorlage in jeder Richtung zu prüfen und sowohl die ziffermäßige als die juridische Möglichkeit der Durchführung eingehend zu berathen hat.
Ich möchte mir daher in formeller Beziehung den Antrag erlauben, "der hohe Landtag wolle be= schließen, daß dieser Antrag der Budgetkommission zur Vorberathung und Beschlußfassung zugewiesen werde. (Bravo!)
Oberstlandmarschall: Das sind beide Anträge?
Dr. Waldert: Das war blos die Begrün= dung ad I.; wenn aber Euer Durchlaucht gestatten, zugleich den zweiten Antrag in Verhandlung zu nehmen -
Oberstlandmarschall: Nein, ich bitte, wenn es nur einen Antrag betrifft, so werden wir jetzt gleich die Sache abwickeln.
Der Antragsteller hat den Antrag gestellt:
Der hohe Landtag wolle beschließen, sein Antrag sei zur Vorberathung an die Budgetkom= mission zuzuweisen.
Snìm. sekr. Schmidt: Pan dr. Waldert èiní ohlednì návrhu, co se týèe toho, jak se s ním má naložiti, formální návrh, aby pøikázán byl budžetní komisi k pøedbìžné poradì.
Oberstlandmarschall: Ich bitte Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu er= heben. (Geschieht). Der Antrag ist angenommen. Ich bitte nun an den zweiten Antrag zu gehen.
Dr. Waldert: Ich kann nicht verhehlen, daß bei Annahme des ersten Antrages die Nothwen=
digkeit sich ergeben wird, bei einzelnen Gemeinden, welche solche Vorschüsse erhalten haben, mit Nachdruck auf die Erfüllung ihrer Verbindlichkeit zu dringen.
Es liegt diesfalls bereits ein Präzedenzfall vor im Gesetze vom. 22. April 1866. Dort handelt es sich um die Hereinbringung jener Vorschüsse, welche aus dem Straßenbanvorschußfonde zu Straßenbaulichkeiten gewährt werden. Auch bei den ein= zelnen Bezirken kommt es vor, daß dieselben ihrer Verbindlichkeit nicht in der Weise gerecht werden, wie es ursprünglich gefordert worden ist und es hat daher der h. Landtag schon mit diesem Gesetze die Verfügung getroffen, daß solche Vorschüsse zum Straßenbaue in derselben Weise hereingebracht werden könnten, wie die Steuerrückstände. Wenn nun der Antrag bezüglich der Verwendung der Grundent= lastungskapitalien zur Annahme gelangen sollte, so wird sich auch die Nothwendigkeit ergeben, daß gleichfalls diesem Gesetze gegenüber die Möglichkeit geschaffen werde, diese Vorschüsse in derselben Weise einzubringen, wie die Steuerrückstände. Dieses ist aber auch selbst dann nothwendig, wenn der Antrag ad 1. nicht angenommen würde; denn es ist jeden= falls vorgesehen, daß den einzelnen Schulgemeinden Subventionen, verzinsliche und unverzinsliche Vor= schüsse aus dem Landesfonde gewährt und wenn diese Gewährung Platz greift, so ergibt sich die Nohtwendigkeit, daß diese Vorschüsse in vorgeschrie bener Weise rechtzeitig und mit vollem Nachdrucke eingebracht werden. Ich erlaube mir daher ohne weitläufige Begründung auf diese Nothwendigkeit allein hinzuweisen und dieser Nothwendigkeit ent= springt der Antrag zur Erlassung eines ähnlichen Gesetzes bezüglich der verzinslichen und unverzins= lichen Vorschüsse zu Schulbaulichkeiten, wie das Gesetz vom 22. April 1866 bezüglich der Vorschüsse aus dem Straßenbauvorschußfonde bereits besteht. Ich erlaube mir bezüglich der formalen Geschafts= behandlung und weil der Gegenstand mit dem Antrage ad 1. im wesentlichen Zusammenhange steht, den Antrag zu stellen, der h. Landtag wolle beschließen, daß dieser Antrag zur Vorberathung und Beschlußfassung ebenfalls der Budgetkommission vorgelegt werde.
Snìm. sekr. Schmidt: Pan dr. Waldert èiní návrh, aby návrh v pøíèinì dobývání záloh na stavbu škol z fondu zemského vyvazovacího povolených pøikázán byl též budžetní komisi.
Oberstlandmarschall: Bitte jene Herren, welche dafür sind, daß dieser Antrag zur Vorbe= rathung der Budgetkommission zugewiesen werde, die Hand zu erheben. (Geschieht). Angenommen.
Wir kommen nun zum weiteren Gegenstande der Tagesordnung: Bericht der Budgetkommission über das Präliminare des Normalschulfondes für das Jahr 1874. Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Sobotka, ich ersuche ihn den Bericht vorzutragen.
Berichterstatter Sobotka: Hohes Haus!
Nachdem dieser Antrag bereits mehre Tage in den Händen der Herren Abgeordneten sich befindet, so glaube ich, daß von der Lesung desselben Um= gang genommen werden kann. Ich erlaube mir daher nur zur Verlesung der Beschlüsse zu schreiten, welche die Budgetkommission diesfalls gefaßt hat. Ich erlaube mir aber auch eine Erklärung vorauszuschicken.
Es ist nämlich im Punkte 2 des Antrages eine Resolution beantragt worden. Als die Kom= mission in einer nicht allzusehr stark besuchten Sitzung diese Resolution faßte, waren außer den finanziellen Motiven, welche bereits im Berichte bemerkt sind, auch die Rücksichten auf den großen Mangel an Volksschullehrern maßgebend. In späteren Sitzun= gen aber wurde der noch viel größere Mangel an Mittelschullehrern hervorgehoben und es war eben dieses Motiv neben noch anderen, welches die Kom= mission bestimmte, diesen Antrag im 2. Punkte des Berichtes nicht aufrecht zu erhalten. Ich erlaube mir daher Punkt 2 des Kommissionsberichtes im Namen der Kommission zurückzuziehen. Ich schreite nun zur Verlesung des Antrages, wie er von der Kommis= sion aufrecht erhalten wird.
Der hohe Landtag wolle beschließen:
1. Das vom Landesausschuße vorgelegte Prä= liminare des Normalschulfondes für das Jahr 1874 wird genehmigt. Dasselbe lautet: A. Erforderniß
I. Besoldungen der Lehrer..............st. 13040
II. Congruen..............................,, 105
III. Dotationen der Lehrkörper........... " 7331
IV. Stipendien..............................,, 10000
V. Stiftungen............................. " 8000
VI. Remunerationen und Aushilfen....,, 1315
VII. Erhaltung der Gebaude..............,, 750
VIII. Steuern und Gaben..................,, 2
IX. Regiekosten............................ " 100
X. Pensionen für Lehrer und Lehrerinen " 2715
XI. Pensionen für Lehrerinen n. Lehrers=
witwen.................................,, 1260
XII Pensionen für Dienerswitwen...... " 157
XIII. Erziehungsbeitrage.................... " 225
XIV. Gnadengaben..........................,, 277
Summa des Erfordernisses... st. 45277 B. Bedeckung.
I. Aktivinteressen:
a) von freien Fondskapitalien......st. 31698
b) von Stiftungskapitalien.........,, 11050
II. Schulgelder............................ " 835
III. Beiträge................................" 212
IV. Gewinn ans dem Schulbücher=Ver=
schleiße................................. "
V. Verlassenschaftsbeiträge............... " 50
VI. Rechnungs=Ersätze.................... "
VII. Verschiedene Einnahmen............ " 60
Summa der Bedeckung... fl. 43905
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu dem Antrage das Wort? (Niemand meldet sich).
I Da dies nicht der Fall ist, bitte ich diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, resp. das Präli= minare, wie es eben vorgetragen wurde in Ziffern, genehmigen, die Hand zu erheben, (Geschieht). Angenommen.
Wir kommen nun zum Berichte der Kommis=
sion für die Landtagswahlordnung, betreffend die
Ausscheidung der Gemeinde Zálší aus dem Bechiner
und Zutheilung zum Mühlhausener Bezirke. Bericht=
erstatter ist Herr Dr. Wiener. Ich ersuche ihn den
Bericht vorzutragen.
Berichterstatter Dr. Wiener (liest): Hoher Landtag!
Der Landesausschuß befürwortet die Ausschei= dung der Ortsgemeinde Zálší aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes Bechin und Zutheilung der= selben zu dem Sprengel des Bezirksgerichtes Mühl= hausen aus nachstehenden Erwägungen: Daß die Ortsgemeinde Zálší, welche 154 Einwohner zählt, von Bechin 3 1/2 Stunden, dagegen von Mühl= hausen nur 1 1/2 Stunde entfernt ist, - daß der Weg nach Bechin besonders zur Winterszeit nicht ohne Gefahr zurückgelegt werden kann, - daß die Bezirkshauptmannschaft von Mühlhausen und die Bezirksvertretung daselbst, die Bezirksgerichte Mühl= hausen und Bechin, dann die hochlöbliche k. k. Statt= halterei und das Oberlandesgericht keinen Anstand gegen diese Aenderung der Bezirke erheben, daß die Bezirksvertretung Bechin für ihr ablehnendes Ver= halten keinen ausreichenden Grund zu sinden weiß.
Diesen Erwägungen tritt die Kommission zur Gänze bei und stellt sohin den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: I.
Die mit der Note der k. k. Statthalterei zu Prag vom 29. September 1873, Z. 52026, an den Landesausschuß, Z. 25960, gelaugten Verband= lungsakten betreffend die Ausscheidung der Ortsge= meinde Zálší aus dem Bezirksgerichtssprengel Bechin und Zutheilung derselben zu dem Bezirksgerichts= sprengel Mühlhausen, werden im Grunde des §. 2 des Gesetzes vom 11. Juni 1868, R. =G. =Bl. Nr. 59, mit dem Gutachten an die hohe Regierung ge= leitet, daß die Orts- und Verkehrsverhaltnisse der Gemeinde Zálší die Ausscheidung derselben aus dem Bezirksgerichtssprengel Bechin und deren Zu= theilung zum Bezirksgerichtssprengel Mühlhausen a s zweckmäßig erscheinen lassen.
Snìm. sekr. Schmidt: èiní se návrh: Slavný snìme raèiž se usnésti:
I.
Spisy jednací pøípisem c. k. místodržitelství v Praze ze dne 29. záøí 1873, èís. 52026, k výboru zemskému pod èís. 25960 došlé a vylouèení místní obce Zálší z obvodu okresního soudu v Bechyni i pøivtìlení jí k obvodu okresního soudu v Milevsku se týkající odevzdejtež se na základì §. 2. zákona ze dne 11. èervna 1868, è. 59 ø. z., slavné vládì s dobrozdáním, že vzhledem k místním a obchodním pomìrùm
obce Zálší jeví se býti pøimìøené, aby obec ta vylouèila se z obvodu okresního soudu v Bechyni a aby pøivtìlila se k obvodu okresního soudu v Milevsku.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zum Antrage das Wort? (Niemand meldet sich. )
Ich bitte Diejenigen, welche dem Antrage zu= stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Ist angenommen.
Berichterstatter Dr. Wiener (liest:
§ 1.
Die Ortsgemeinde Zálší wird aus dem Ge= biete der Bezirksvertretung Bechin ausgeschieden und dem Gebiete der Bezirksvertretung Mühlhausen
zugetheilt.
Snìm. sekr. Schmidt (ète):
§. 1.
Místní obec Zálší vyluèuje se z obvodu okresního zastupitelstva v Bechyni a pøivtìluje se k obvodu okresního zastupitelstva v Milevsku.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zum §. 1 das Wort? (Niemand meldet sich. )
Diejenigen, welche den §. annehmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Ist angenommen.
Berichterstatter Dr. Wiener (liest):
§. 2.
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Aus= scheidung der Ortsgemeinde Zálší aus dem Bezirks= gerichtssprengel Bechin und deren Zutheilung zu dem Bezirksgerichtssprengel Mühlhausen in Wirk= samkeit.
Snìm, sekr. Schmidt (ète):
§. 2.
Zákon tento nabude moci dne, kterého vylouèena bude místní obec Zálší z obvodu okresního soudu v Bechyni a pøivtìlena bude k obvodu okresního soudu v Milevsku.