Eine weitere Unterstützung hat der Zbirower Bezirk mit Ausnahme der Beihilfe aus Anlaß der vorjährigen Uiberschwemmung aus Landesmitteln weder angesucht noch erhalten. Dagegen bittet der= selbe in der vorliegenden Eingabe, daß sich der Landesausschuß beim h. Landtage dahin verwenden möchte, daß ihm nach Abrechnung der für die Jahre 1871, 1872 und 1873 entfallenden und zum großen Theile bereits in Abfuhr gebrachten Ersaßraten der Rest des unverzinslichen Strassenbanvorschußes per 31845 Gulden und namentlich die darauf weiterhin fällig werdenden 6 Raten nachgesehen werden möchten.
Diese Bitte unterstützt der Bezirksausschuß mit folgenden Gründen:
1. Sei dem Zbirower Bezirke die Uibernahme der Zbirow=Zwikowitzer Bezirksstrasse an die Landes= regie in Aussicht gestellt, diese Zusicherung aber nicht realisirt worden.
2. Betrage der Schaden, welchen das vor= jährige Hochwasser an diesen Strassen angerichtet hat, mindestens 18561 st., werde aber sicherlich auf 20000 st. steigen und dieser Schaden hätte, wenn die Strasse in die Landesregie übernommen worden wäre, den Landesfond getroffen, während derselbe nun von dem Zbirower Bezirke allein getragen werden müsse; ingleichen trage die Erhaltungskosten der Bezirk statt des ganzen Landes, während die Strasse dem Zbirower Bezirke an und für sich gar keine Vortheile biete und für denselben nur eine Bürde fei.
3. Angesichts der großen, den Steuerträgern durch die Uiberfchwemmung im Vorjahre verursachten Schäden fei die Bezirksvertretung gezwungen ge= wesen, die nebst der 6% Strassenumlage bestehende 10°/0 Bezirksumlage auf 5% herabzusetzen, dieses aber fei nur dadurch möglich gewesen, daß die dem Bezirke ans Landesmitteln gewährte Unterstützung von 10000 st. zum großen Theile zur Deckung der kurrenten Auslagen verwendet wurde, während zur Deckung des mit der Instandsetzung der Schäden verbundenen, die ursprüngliche Summe von 35250 st. bei Weitem übersteigenden Aufwandes ein unver=
zinsliches Staatsdarlehen habe aufgenommen werden müssen.
4. Die Rückzahlung dieses Vorschußes werde am 1. Jänner 1875 beginnen und da der Bezirk kaum etwas über 62000 st. an direkten Steuern entrichtet, so werden jährliche Rückzahlungsraten eine 6% Umlage erheischen und es stehe daher dem Zbirower Bezirke schon im nächsten Jahre nach Zurechnung der zur Rückzahlung des Zbirow=Zwi= kowitzer Strassenbauvorschußes erforderlichen 6%, dann der für die Bezirkserfordernisse erforderlichen 10% Umlage - eine Bezirksumlage von 22% und dies noch auf eine Reihe von mehreren Jahren hieraus in sicherer Aussicht.
Eine solche Uiberbürdung könne aber ein so armer und herabgekommener Bezirk nicht ertragen und daß der Bezirk bereits durch Steuern über= bürdet sei, davon gebe schon der Umstand Zeugniß, daß die Reste an Bezirks= und Strassenfondsumlagen pro 1872 die Höhe von 2163 st. 67 kr. erreichten und daß mit Ende Oktober auf die laufende Ge= bühr des Jahres 1873 im Ganzen blos 281 st. 58 kr. in die Bezirkskassa abgezahlt worden sind.
5. Die den bisherigen Abweisungen zu Grunde liegende Anschaunng, daß die Strassen im Zbirower Bezirke vom Montanärar gebaut worden seien und daß somit die Bezirksgemeinden bisher für den Strassenbau wenig geleistet haben, sei nicht richtig.
Beweis dessen seien die vorliegenden Steuer= bücheln, aus welchen zu ersehen sei, daß die Ge= meinden des Zbirower Bezirkes auch schon vor dem Jahre 1848 mit namhaften, auf die dermalige Zeit bedeutenden Beträgen zur Strassenkonkurrenz herangezogen wurden.
Wie schon oben hervorgehoben wurde, erhielt der Bezirk Rakonitz zum Baue seiner blos 4143° Hangen, auf 35668 st. verpachteten Strecke 15000 st. als Subvention und 15000 st. als Vorschuß, wäh= rend der viel ärmere benachbarte Zbirower Bezirk zum Baue seiner 8977° langen und mit 63690 st. verpachteten Strecke keine Subvention, sondern nur einen unverzinslichen Vorschuß erhalten hat.
Der Rakonitzer Bezirk hat bei einer Bevöl= kerung von 24247 Seelen und bei einer Steuer= zahlung von 100621 fl. eine Umlage von 5% und hat 46164° Strassen zu erhalten, wogegen der Zbirower Bezirk bei einer Bevölkerung von 28780 Seelen und bei einer Steuerzahlung von 62989 st. mit einer 16% Umlage belastet ist und 41739° Strassen zu erhalten hat.
Angesichts dieser Ziffern kann man sich nicht verhehlen, daß die diesen beiden Bezirken zum Baue der einen einzigen Straßenzug bildenden Rakonitz= Slabetzer und Zwikowetz - Zbirower Straße aus Landesmitteln gewährten Unterstützungen mit der Höhe des Kostenaufwandes, mit der Steuerkraft dieser Bezirke und ihren beiderseitigen Leistungen im Straßenbaue in keinen gleichförmigen Verhält= nissen stehen und daß eine nachträgliche Ausglei= chung dieses Mißverhältnisses um so nothwendiger
ist, als der Zbirower Bezirk durch die vorjährige Uiberschwemmung einen Schaden von 328388 st. erlitten hat, als ferner von den 49 Gemeinden dieses Bezirkes nicht eine Einzige von der Uiber= schwemmung verschont geblieben ist, als endlich der Schaden an Grund und Boden in diesem Bezirke verhältnißmäßig die größte Ausdehnung, nämlich 84% erreicht, und als es somit klar zu Tage liegt, daß die- Steuerkraft dieses ohnehin nicht zu den wohlhabenden zählenden Bezirkes auf mehrere Jahre hinaus, wenn nicht geradezu gelähmt, also doch bedeutend geschwächt erscheint.
Diese Ausgleichung wird aber dadurch erzielt, wenn dem Zbirower Bezirke nachträglich gleichfalls eine Subvention zu dem oberwähnten Straßenbane bewilligt, resp. ein Theil seines unverzinslichen Vorschußes nachgesehen wird.
Denn aus diesen Vorschuß per 31845 st. hat der Bezirk bisher blos 7610 st. 711/2 kr abgezahlt, schuldet somit an den Straßenbauvorschußfond noch 24234 st. 281/2 kr. nämlich auf die 3te am 1. Jäner 1873 fällig gewesene Nate 3004st. 301/2 kr., dann die vom 1. Jäner 1874 bis 1879 fällig wer= denden 6 Jahresraten á 3538 st. 33 kr., und es ist nach dem Vorausgeschickten nicht zu erwarten, daß derselbe seiner Zahlungspsflicht nachzukommen im Stande wäre.
Indem daher der Landesausschuß die vorlie= gende Petition des Zbirower Bezirksausschußes zur hohen Schlußfassung unterbreitet, erlaubt er sich den ergebensten Antrag zu stellen:
"Der hohe Landtag wolle beschließen: Es sei
1. behufs thunlichster Gleichstellung der ans Anlaß des Rakonitz=Slabetz=Zbirower Straßenbaues ans Landesmitteln unterstützten Bezirke Rakonitz und Zbirow dem Letzteren die Hälfte der vom 1. Jäner 1873 bis 1879 fälligen Straßenbauvorschuß= raten per 24234 st. 28 1/2 kr. ö. W. mit dem Be= trage von 12117 st. 141/2 kr. ö. W. nachzusehen; und
2. dieser Betrag sei in den Straßeubauvor= schußfond aus dem Landesfonde und zwar aus der jeweiligen Straßenbaudotation in 6 nach einander folgenden Jahren mit 2029 st. 52 kr. ö. W. zu refundiren.
Bezüglich der formellen Behandlung wird der Antrag gestellt, diesen Bericht der Budgetkommission zur Vorberathung zuzuweisen.
Snìm. sekr. Schmidt: Co se týèe formálního jednání o této zprávì, èiní zemský výbor návrh, aby byla prikázána budžetní komisi.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu diesem formellen Antrage das Wort, der dahin geht, daß dieser Bericht der Budgetkommission zu= gewiesen werde? (Niemand meldet sich. ) Ich bitte Diejenigen, welche zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Wir kommen zum Berichte des Landesaus= schußes mit Antrag auf die Neuwahl eines unbesoldeten Hypothekenbankdirektors.
Berichterstatter ist Dr. Schmeykal. Ich bitte den Bericht vorzutragen.
Berichterst. Dr. S ch m e y k a l: Hoher Landtag!
In der VIII. Sitzung des h. Landtages vom
5. Mai 1872 wurde von der Kurie der Städte, Industrialorte, Handels= und Gewerbekammern Herr JUDr. Karl Ritter von Zdekauer zum Direktor der Hypothekenbank des Königreiches Böhmen gewählt.
Da jedoch Dr. Karl Ritter von Zdekauer, welcher während seiner Funktionsdauer die übers nommenen Pflichten mit besonderem Eifer erfüllt und der Hypothekenbank, wie die Baukdirektion in der beiliegenden Eingabe erwähnt, durch seine Ge= schäftskenntniß wesentliche Dienste geleistet hat, am
6. Dezember v. I. gestorben ist, so beehrt sich der Landesausschuß diesen Todesfall dem h. Landtage zur Kenntniß zu bringen und die Neuwahl eines unbesoldeten Bankdirektors durch die Kurie der Städte und Industrialorte zu beantragen
Oberstlandmarschall: Die Mittheilung von dem Ableben des Hypothekenbankdirektors Hrn. Dr. Karl Ritter von Zdekauer, welche dem hohen Landtage zugeht, bezeugt einen schweren Verlust. Möge die hohe Versammlung das Andenken eines Mannes ehren, dem das Vaterland, jedes gemein= nützige Unternehmen, und namentlich die böhmische Hypothekenbank ein so aufopferungsvolles und er= sprießliches Wirken verdankt. Geben Sie daher der Würdigung des Verstorbenen als eines vielfach verdienten Patrioten und Ehrenmannes einstimmig Ausdruck durch Erheben von den Sitzen. (Geschieht. ) Was die Wahl betrifft, so werde ich ste aus eine der nächsten Tagesordnungen fetzen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Petitionskommission über die Petition Zahl 43 des Bezirksausschuß es Königinhof um Behebung der Entscheidung des Landesausschußes betreffs Uibernahme der Brzic=Chlistower Straße in die Bezirks= erhaltung.
Berichterstatter ist Hr. Abg. Frank. Ich ersucht den Bericht vorzutragen.
Ref. Abg. Frank: Hoher Landtag!
Der Königinhofer Bezirksausschuß bittet mit der Petition de praes. 11. Dezember l. J., Nr. 43 pet. um Behebung der Entscheidung des hoh. Landesausschußes vom 20. Oktober l. J., Zahl 16004, betreffend die Uibernahme der Brzic=Ehli= stower Gemeindestraße in die Bezirkserhaltung.
Der Sachverhalt des fraglichen Gegenstandes ist Folgender:
Die Gemeinde Brzic übernahm im J. 1861 die Verpflichtung, die Brzic=Ehlistower Strasse aus= zubauen und die Baukosten nach Abzahlung der ihr aus dem Bezirksfonde bewilligten Unterstützung pr. 500 st. zu tragen, wogegen wieder das bestandene
Königinhofer k. k. Bezirksamt mit Bescheid vom 2. März 1861, Z. 2196, der Gemeinde Brzic die Zusicherung gegeben, diese Straße nach deren Herstellung in die Bezirkserhaltung zu übernehmen. Das k. k. Bezirksamt hat den Straßenbau verpach= tet und seinerzeit auch vollendet. Es erstreckte sich somit die Verpflichtung der Gemeinde Brzic ledig= lich auf die Zahlung der Baukosten und hatte die= selbe gegenüber dieser Straße keine weiteren Verpflichtungen.
Die Uibernahme dieser Straße in die Bezirks= erhaltung erfolgte jedoch trotz unzähliger Gesuche der Gemeinde Brzic nicht, obwohl diese Straße zum Zwecke der Uibergabe derselben an den Bezirk wiederholt ans Kosten der Gemeinde rekonstruirt wurde. Darüber beschwerte sich die Gemeinde Brzic bei dem h. Landesausschuße, welcher diese Beschwerde sub 15. Feber 1872, Z. 3216, an die Königinhofer Be= zirksvertretung mit der Aufforderung leitete, in Erwägung zu ziehen, ob es mit Rücksicht auf den Um= stand, daß die Uibernahme der fraglichen Straße schon von dem bestandenen k. k. Bezirksamte zuge= sichert wurde, nicht billig und gerecht wäre, dem Ansuchen der Gemeinde Brzic zu willfahren.
In Folge dieser Aufforderung faßte die Be= zirksvertretung in der Sitzung vom 4. Mai 1872 den Beschluß, die Brzic=Chlistower Straße für eine Bezirksstraße zu erklären, wenn die Gemeinde Brzic alle Gebrechen, welche an dieser Straße haften, beseitigt und nominirte diese Gebrechen in folgender Weife:
a) Es fei die Straße noch im Laufe des Jahres 1872 ausgiebig zu beschottern,
b) die Bankette zu repariren und die. Straßen= gräben auszuwerfen,
c) die Gräben aus dem Abhange gegen Chlistow durch Flechtwerk hinreichend zu versichern,
d) auf dem Fahrwege gegen Mestec über die Stra= ßengräben steinerne Uiberfahrtsbrücken herzustellen,
e) längst der Gränzen der Straße Alleebäume aufzupflanzen, und endlich
f) einen einjährigen Schottervorrath beizustellen, der mit 50 Schotterhaufen beziffert wurde.
Die Gemeinde fügte sich dieser Anordnung von a) bis e) und hat nach Ausführung der ad a) bis
e) gestellten Forderung wiederholt um die Uibernahme der Straße gebeten und rücksichtlich der ad
f) geforderten Bestellungen von 50 Schotterhaufen bei dem Bezirksausschuße um Loszählung der Be= schaffung angesucht.
In letzter Richtung erfolgte ein abweislicher Bescheid (sub 10. Oktober 1872).
In der Sitzung vom 17. Dezember 1872 hat die Bezirksvertretung in Königinhof angeblich we= gen mangelhafter Erfüllung der Befestigung der ad a) bis e) verzeichneten Gebrechen der Straße das Gesuch der Gemeinde Brzic um Uibernahme der Straße in die Bezirkserhaltung abgelehnt und
zugleich die Beschwerde gegen den Bescheid des Bezirksausschußes vom 10. Oktober 1872 wegen Beistellung der 50 Schotterhaufen abgewiesen.
Gegen diese Bescblüße beschwerte sich die Ge= meinde Brzic bei dem hohen Landesausschuße und dieser fällte nachstehende Entscheidung:
"Der Beschwerde der Gemeinde Bizic wird unter Behebung des Beschlußes der Bezirksvertre= tung vom 17. Dezember 1872 stattgegeben und wird erklärt, daß die Brzic=Ehlistower Straße in ihrem gegenwärtigen Zustande in die Bezirks-Er= haltnug zu übernehmen ist. "
Diese Entscheidung des Landesausschußes ist innerhalb des ihm gesetzlich zugewiesenen Kompetenzkreises gefällt und steht der Bezirksvertretung überhaupt ein Berufungsrecht an den hohen Land= tag nicht zu und wäre schon dieser Umstand genü= gend, auf die Petition nicht weiter einzugehen. Zudem aber gelangte die Petitionskommission in reiflicher Erwägung dieses Gegenstandes zu dem Beschluße, sich der Entscheidung des hoh. Landesausschußes und der derselben zu Grunde liegenden Motive anzuschließen und dies aber auch noch aus weiteren Gründen:
a) Das ehemalige k, k. Bezirksamt als Vorgänger der in die Kompetenz der Bezirksvertretun= gen fallenden Agenden hat der Gemeinde Brzic vor dem Baue der Straße die Zusicherung gegeben, die= selbe nach deren Herstellung in die Bezirkserhal= tung zu übernehmen.
Die Bezirksvertretung als Nachfolgerin dieser Behörde hatte somit die von ersterer eingegangene Verpflichtung zu erfüllen und dies um so mehr, da es fraglich bleibt, ob die notorisch als arm bezeich= nete Gemeinde Brzic unter anderen Verhältnissen den Straßenbau, dessen Wichtigkeit für den ganzen Bezirk nicht in Abrede gestellt werden kann, überhaupt in Angriff genommen hätte.
b) Aus eine der ersten Eingaben der Ge= meinde Brzic an die Bezirksvertretung wird die= selbe in der Sitzung vom 12. Juni 1870 mit ihrem Begehren lediglich aus dem einzigen Grunde abgewiesen, "daß es die Finanzverhältnisse des Be= zirkes nicht zulassen, die Straße zu übernehmen"; ein anderer Grund für die Verweigerung der Uiber* nahme wurde im Beginne der Verhandlungen gar nicht geltend gemacht.
Nun scheint es aber doch klar, daß die schlech= ten Finanzverhältnisse allein einen Bezirk noch nicht berechtigen, die Verpflichtungen einer Gemeinde vis a vis von sich zu weisen. Wenn auch der ge= genwärtige Stand der Straße unerwogen bleibt, so dürften allenfallsige Gebrechen derselben doch theilweise auf Seite der Bezirksvertretung zu suchen sein und dies schon aus dem Grunde, weil dieselbe die Uibernahme durch geraume Zeit verwei= gert, während welcher die Gemeinde Brzic gestützt auf ihr Recht, der Erhaltung nicht jene Aufmerksamkeit geschenkt, welche vielleicht die Frequenz erforderte.
Daß aber die Straße nach ihrer Vollendung, wo dieselbe dem Uebereinkommen gemäß in die Bezirkserhaltung übergehen sollte, vollkommen korrekt hergestellt sein mußte, geht deutlich daraus hervor, daß der Bau von dem k. k. Bezirksamte seiner Zeit überwacht und anstandslos kollaudirt wurde. Die Caution des betreffenden Baupächters wurde demselben von der k. k. Bezirkshauptmann= schaft über ausdrückliche Zustimmung des Königin= hofer Bezirksausschußes vom 26. April 1870, Z. 288, ausgefolgt, und wäre Letzterer vollkommen berechtigt gewesen, seine Zustimmung zur Ausfol= gung der Caution zu verweigern, wenn der Straßen* bau nicht ordentlich und vorschriftsmäßig durchge= führt worden wäre, und wenn, wie der Bezirks= ausschuß in seiner Auseiuandersetzung glaubt, er seine Zustimmung nur deshalb gegeben, weil ihn die Angelegenheit nichts angegangen, so bleibt es immerhin ein unaufgeklärtes Faktum, aus welchem Grunde der Bezirksausschuß seine Zustimmung zu einer Ausführung gibt, die ihn einerseits nichts angeht, und in welcher er andererseits ein unge= setzliches Vorgehen erblickte.
Die Petitions-Commission glaubt somit in reif= licher Erwägung aller vorangeführten Gründe nach= stehenden Antrag zu stellen: Der h. Landtag wolle über die Petition des Bezirksausschußes zu Kö= niginhof de präs. 11. Dezember l. J., Z. 43 Pet., die Tagesordnung beschließen.
Petièní komise èiní návrh:
Slavný snìme raèiž se usnésti, aby se o petici králodvorského okresního výboru pøešlo k dennímu poøádku.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu dem Antrage das Wort?
Da dies nicht der Fall ist, so bitte ich Die= jenigen, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Commission für Abänderung der Landtagswahlord= nung über die Eingabe der Stadtgemeinde Eipel Nr. 11 Pet. um Errichtung eines Bezirksgerichtes daselbst. Der Berichterstatter ist Herr Abg. Josef Theumer. Ich ersuche denselben, den Bericht vor= zutragen.
Ref. Jos. Theumer: Hoher Landtag!
Die Stadtvertretung von Eipel, dermal zum Gerichtsbezirke Trautenau gehörig, macht zur Begründung ihres Einschreitens um Errichtung eines Gerichtsbezirkes mit dem Sitze des Gerichtes in Eipel im Wesentlichen geltend:
1. Daß die Stadt Eipel von Trautenau an 2 Meilen entfernt, die dahin bestehende Bezirks= strasse bei dem im Gebirge lange andauernden schneereichen Winter sehr beschwerlich, somit die Gänge der Insassen zum Gerichte in Trantenau sehr zeitraubend und lästig sind;
2. daß mich die übrigen Gemeinden, bereit Zuweisung zu einem Bezirksgerichte in Eipel angesucht wird, zu ihren dermaligen Gerichtssitzen in Nachod und Königinhof sehr bedeutende Entfernun= gen und theilweise schlechte Wege haben;
3. und daß die dermaligen Bezirksgerichte Trantenau mit 39980, Königinhof mit 43033 und Nachod 43033 Seelen ohnehin eine weit höhere als die im Durchschuitte auf einen Gerichtsbezirk in Böhmen entfallende Bevölkerungszahl haben;
4. endlich, daß die in der dortigen Gegend hoch entwickelte Industrie (es bestehen daselbst Kohlenbergwerke, Garnspinnereien, Handwebereien, Zwirnereien u. dgl. ) die Errichtung eines Gerichts= bezirkes mit dem Sitze in Eipel als höchst erwünscht erscheinen läßt.
Die Kommission verkennt nicht die Berücksich= tigungs=Würdigkeit der von der Stadt Eipel ge= schilderten Verhältnisse, glaubt aber, daß der hohe Landtag vorerst das Ergebniß der Erhebungen ab= zuwarten habe, welche das h. k. Justizministerium, an welches sich die Stadt Eipel auch direkt ge= wendet hat, pflegen lassen wird, um auf Grund dieser Erhebungen das vorliegende Einschreiten be= gutachten zu können und stellt deshalb die Kommis= sion den Antrag:
"Hoher Landtag wolle das Einschreiten der Stadtvertretung von Eipel um Errichtung eines Gerichtsbezirkes mit dem Sitze des Gerichtes in Eipel dem Landesausschuße mit der Aufforderung zuweisen, im Einvernehmen mit der h. Regierung die geeigneten Erhebungen zu pflegen und in der nächsten Session darüber Bericht zu erstatten. "
Snìm. sekr. Schmidt: Komise èiní návrh: "Slavný snìme raèiž pøikázati žádost zastupitelstva mìsta Úpice za zøízení soudního okresu se sídlem soudu v Úpici zemskému výboru s tím vybídnutím, aby ve shodì se slavnou vládou tu vìc pøimìøenì vyšetøil a v pøíštím zasedání zprávu podal.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu dem Antrage das Won? Ich bitte diejenigen Herren, welche zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Wir kommen zum nächsten Gegenstande.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht derselben Commission über die Pet. Nr. 16 der Ge= meinden Hühnerwasser x. um Errichtung eines Bezirksgerichtes in Hühnerwasser, dann über Pet. Z. 106 der Stadtgemeinge Hirschberg um Errich= tung eines Bezirksgerichtes daselbst.
Berichterstatter ist derselbe.
Res Jos. Theumer: (liest) Hoher Landtag!
Die Stadtgemeinde Wartenberg strebt die Bil= dung eines Gerichtsbezirkes mit dem Sitze in Wartenberg in der Weise an, daß die nordöstlichen Gemeinden des dermaligen Gerichtsbezirkes Niemes aus diesem exzindirt und daraus ein eigener Ge= richtsbezirk gebildet werde.
Nun sind auch die Städte Hirschberg und
Hühnerwasscr um Bildung von Gerichtsbezirken
eingeschritten, welche wieder die südöstlichen Ge=
meinden des Gerichtsbezirkes Niemes beanspruchen.
Es erscheint nothwendig, daß die über das Einschreiten der Stadtgemeinde Wartenberg einzu= leitenden Erhebungen mit jenen in Betreff von Hirschberg und Hühnerwasser im Zusammenhange gepflogen werden, da in keinem Falle es möglich sein wird, allen drei Einschreiten Folge zu geben, da dann der Gerichtsbezirk Niemes zu sehr reduzirt würde und stellt demnach die Kommission den Antrag;
"Hoher Landtag beschließe, vorliegendes Ein= schreiten der Stadtgemeinde Wartenberg um Bildung eines Gerichtsbezirkes mit dem Sitze des Gerichtes in Wartenberg sei dem Landesausschuße mit der Aufforderung zuzuweisen, die Erhebungen hierüber einvernehmlich mit der hohen Regierung und in Verbindung mit den Einschreiten Z. 16 und 116 der Stadtgemeinden Hirschberg und Hühnerwasser zu pflegen und hierüber in der nächsten Session Bericht zu erstatten. "
Snìm. sekr. Schmidt: Komise èiní návrh i "Slavný snìme raèiž se usnésti: Pøedložená žádost obce mìsta Vartenberku za zøízeni soudního okresu se sídlem soudu ve Vartenberce budiž pøikázána zemskému výboru s tím vybídnutím, aby o ní ve srozumìní se slavnou vládou a ve spojení se žádostmi èíslo 16 a 116 mìstských obcí Doks a Kuøíchvod vyšetøoval a o tom v nejblíže pøíštím zasedání zprávu podal. "
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu dem Antrage das Wort? Bitte Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu er= heben. (Geschieht. ) Angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der= selben Kommission über Pet. Z. 116 der Stadtgemeinde Wartenberg um Errichtung eines Bezirks= gerichtes daselbst. Berichterstatter ist derselbe.
Ref. Jos. Theumer (liest): Hoher Landtag!
Seit Jahren hegen die Bewohner der beut Weißwasserer Gerichts= und Vertretungsbezirke zu= gewiesenen deutschen Gemeinden: Niedergruppai, Ober= und Niederrokytai, Jezoway, Neudorf, Wiska, Kleinbösig, Leimgrube den Wunsch, einem rein deutschen Gerichts= und Vertretungsbezirke zugetheilt zu werden.
Mit Rücksicht auf die ziemlich bedeutende Ent= fernung dieser Gemeinden von den nächsten Sitzen von Gerichten deutscher Bezirke Dauba und Niemes, welche zwischen 2 und 3 Meilen beträgt, wurde der Wunsch nach einem näheren Gerichtsorte rege und dies gab Anlaß, daß sowohl die Stadt Hühner= wasser, als auch die Stadt Hirschberg um die Bil= dung eines Gerichtsbezirkes eingeschritten sind und
beide diese Städte anstreben, Sitz eines Bezirksge= richtes zu werden.
Beide Städte tragen die Zusammenstellung
des Gerichtsbezirkes beinahe in gleicher Weise an;
er würde außer den genannten deutschen, Gemeinden
des dermaligen Gerichtsbezirkes Weißwasser die
nördlichen Gemeinden des Bezirkes Dauba und die
südöstlichen Gemeinden des Bezirkes Niemes um=
fassen. Zur Beurtheilung
a) ob die Errichtung eines Gerichtsbezirkes für
den gedachten Rayon angezeigt und eventuell
nothwendig sei und nicht etwa dem allerdings
berücksichtigungswürdigen Wunsche der gedachten
deutschen Gemeinden des Gerichtsbezirkes Weiß=
wasser dadurch entsprochen werden könnte, daß
dieselben dem bereits bestehenden Bezirksgerichte
Dauba oder Niemes zugetheilt würden,
b) und ob, falls die Verhältnisse die Errichtung
eines eigenen Gerichtsbezirkes empfehlen würden,
Hühnerwasser oder aber Hirschberg für einen Gerichtssitz geeigneter erscheine, erlaubt sich die gefertigte Kommission den Antrag zu stellen.
,, Hoher Landtag wolle beschließen, die vorlie= genden Einschreiten der Stadtgemeinden Hühner= wasser und Hirschberg seien dem Landesausschuße mit der Aufforderung zuzuweisen, im Einvernehmen mit der h. Regierung die nöthigen Erhebungen zu pflegen und über das Resultat in der nächsten Session zu berichten. "
Snìm. sekr. Schmidt Komise navrhuje.
"Slavný snìme raèiž se usnésti, že pøedložené žádosti mìstských obcí Kuøíchvod a Doks pøikáží se výboru zemskému s tím vybídnutím, aby ve srozumìní se slavnou vládou, co v té vìci tøeba, vyšetøil a o výsledku v nejblíže pøíštím zasedání zprávu podal"
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu dem Antrage das Wort? (Niemand meldet sich. ) Bitte also jene Herren, welche zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht) Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen nun zum Berichte derselben Kom= mission, L. =Z. 175, betreffend die Errichtung eines Bezirksgerichtes in Wällisch=Birken. Berichterstatter ist derselbe.
Berichterstatter Josef Theumer (liest) Hoher Landtag!
Der Landesausschuß stellt in dem Berichte vom 12. l. Mts., Z. 27691, den Antrag, der hohe Landtag wolle beschließen, die Petition der Stadt Wällischbirken um Bildung eines Bezirksgerichtes fei an die hohe Regierung mit dem Gutachten zu leiten, daß die Verhältnisse die Kreirung eines Be= zirksgerichtssprengels mit dem Gerichtssitze in Wäl= lichbirken nicht nöthig, noch räthlich erscheinen lassen.
Nach Erwägung der vom Landesausschuße für seinen Antrag geltend gemachten Verhältnisse und
auf Grund der eingehend geprüften Verhandlungs= akten schließt sich die gefertigte Kommission dem Antrage des Landesausschußes an und stellt demgemäß den Antrag:
,, Hoher Landtag wolle beschließen: "Die mit dem Erlasse des hohen Justizministeriums vom 21. Oktober 1873, Z. 12410, an den Landesaus= schuß gelangte, dem h. Abgeordnetenhause unter Zahl 2817/1873 überreichte Petition der Stadt Wällischbirken um Bildung eines k. k. Bezirksge= richtes daselbst wird sammt Verhandlungsakten an die hohe Regierung mit dem Gutachten geleitet, daß weder die Orts= und Verkehrsverhältnisse, noch die Rücksichtnahme auf die nationale Gleichartigkeit der Bezirke die Kreirung eines Bezirksgerichtssprengels mit dem Gerichtssitze in Wällischbirken nöthig oder räthlich erscheinen lassen.
Snìm. sekr. Schrnidt ète: Komise èiní návrh:
Slavný snìme raèiž se usnésti: "Petice mìsta Vlachova Bøezí, slavné snìmovnì poslancù pod è. 2817/1873 odevzdaná a vynesením slavného ministerstva spravedlnosti ze dne 21. øíjna 1873, èís. 12410, zemskému výboru zaslaná v pøíèinì zøízení c. k. okresního soudu tamtéž budiž i se spisy jednacími slavné vládì odevzdána s tím dobrým zdáním, že ani místní a obchodní pomìry, ani zøetel k stejné národnosti v okresu nenasvìdèují tomu, že by potøebí neb rádno bylo, zøíditi obvod okresního soudu se sídlem soudu ve Vlachovì Bøezí".
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu dem Antrage das Wort? (Niemand meldet sich. ) Ich bitte Jene, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Die heutige Tagesordnung ist erschöpft, die nächste Sitzung findet morgen 10 Uhr statt.
Aus der Tagesordnung der morgigen Sizzung steht:
1. die erste Lesung des Antrages des Abg. Dr. Waldert und Genossen auf Gewährung von Vorschüssen aus den disponiblen Kassabeständen des Grundentlastungsfondes zu Schulbauzwecken;
2. die erste Lesung des Antrages desselben Abgeordneten und Genossen, betreffend die Herein= bringung der aus dem Landes= oder Grundentlastungsfonde für Schulbauten bewilligten Vorschüsse.
3. Bericht der Budgetkommission über das Präliminare des Normalschulfondes für das J. 1874.
4. Bericht der Kommission für Aenderung der Landtagswahlordnung, betreffend die Ausscheidung der Gemeinde Zalsi aus dem Bechyner und Zu= theilung zum Mühlhauseuer Bezirke,
5. Bericht derselben Kommission, betreffend die Ausscheidung der Gemeinden Mseno, Kadlin, Stranka, Skramons aus dem Bezirke Weißwasser und Zutheilung zum Bezirke Melnik.
6. Bericht derselben Kommission, betreffend die
Ausscheidung der Gemeinden Neuschloß, Mokrá Lhota, Leština und Doubrawic aus dem Skutscher und Zutheilung zum Hohenmauther Bezirke.
7. Bericht derselben Konimission, betreffend die Ausscheidung der Gemeinde Rewnow aus dem Be= zirke Sedletz und Zutheilung zu dem Bezirke Tabor.
8. Kommissionsbericht über den Antrag des Abg. Dr. Herbst und Genoffen, betreffend die aus= nahmsweise Gestattung der Legalisirunng der Grund= buchsurkunden durch Gemeindeorgane.
Die heutige Sitzung ist geschloffen.
Schluß der Sitzung i Uhr 15 Min.
Graf Wallis, Verifikator. Sobotka, Verifikator. Aßmann, Verifikator.