Stenographischer Vericht
über die
VIII. Sitzung der zweiten Jahres=Sessiondes
böhmischen Landtages 3 vom Jahre 1872,
am 16. Dezember 1873.
Stenografická zpráva
o
VIII. Sezení druhého výroèního zasedání snìmu èeského od roku 1872, dne 16. prosince 1873.
Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürst Auersperg,
Gegenwärtige: Der Oberstlandmarschall= Stellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Landtags=Abgeordneten.
Am Regierungstische: Der k. k. Statt= halterei=Vicepräsident Freiherr von Riegershofen.
Beginn der Sitzung: 11 Uhr 36 Min. Vormittags.
Pøedseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský Karel kníže Auersperg.
Pøítomní: Maršálkùv námìstek Edvard Claudi a poslancové v poètu k platnému uzavírání dostateèném.
Co zástupcové vlády; C. kr. místopøedseda místodržitelství svob. pán z Riegershofenu.
Sezení poèalo o li. hod. 26 min, dopoledne.
Oberstlandmarschall (läutet): Ich er= öffne die Sitzung.
Nám. nejv. marš.: Sezení jest zahájeno.
Oberstlandmarschall: Ich habe der h, Versammlung folgende Mittheilungen zu machen:
In Druck vertheilt wurde der Bericht der Budgetkommission über den Rechnungsabschluß des Sriftungsfondes für das Jahr 1872. Antrag des Abgeordneten Dr. Ruß und Genossen, betreffs der Uebernahme der beiden technischen Hochschulen von Seite der Regierung auf Kosten des Reiches. An= trag Sr. Exc. des Abgeordneten Dr. Herbst und Genossen betreffs ausnahmsweiser Einverleibung von Privaturkunden ohne notarielle Legalistrung; Regierungsvorlage, betreffend die Organisirung des Sanitätsrechtes in den Gemeinden.
Ich fetze mich in's Einvernehmen mit Herrn Dr. Ruß, wann er seinen Antrag begründen wird.
Dr. Ruß: Ich mochte bitten auf die Tages= ordnung der nächsten Sitzung.
Oberstlandmarschall: Und stelle dieselbe Anfrage an Herrn Dr. Herbst.
Dr. Herbst: Ich werde bitten auf eine der nächsten Sitzungen, wo möglich auf die nächste Tagesordnung.
Oberstlandmarschall: Ich werde es so verfügen.
Ich bitte um die Verlesung der eingelaufenen Petitionen und deren Eintheilung.
Ldtgs. =Sekr. Schmidt: Herr Abg. Josef Theumer überreicht eine Petition des Bezirksausschußes Marschendorf-Schatzlar um Subvention von 1000 st. zur Konservirung der Konigsbahn-SchatzbuTrautenbacher Bezirksstraße. Oberstlandmarschall: Wird der Budgetkommission zugewiesen.
Ldtgs. -Sekr. Schmidt: Derselbe Herr Ab= geordnete überreicht eine Petition desselben Bezirksausschußes um Anweisung eines Theilbetrages von
4000 st. von der für den Marschendorf=KleinAupaer Straßenbau bewilligten Subvention.
Oberstlandmarschall: Geht an die Bud= getkommission.
Ldtgs. =Sekr. Schmidt: Herr Abg. Heinrich überreicht eine Petition des Brüxer-Lehrervereins um Erhöhung der Lehrergehalte.
Derselbe überreicht eine gleiche Petition des Kratzau-Grottauer Lehrervereins.
Und eine gleiche Petition des Biliner=Lehr= körpers.
Oberstlandmarschall: Gehen an die Schulkommission.
Ldtgs. -Sekr. Schmidt: Der Herr Abg. Dr. Herbst überreicht eine Petition des Bürgermeister amtes der Stadt Hohenfurth um Abnahme des übertragenen Wirkungskreises betreff Stenerein= hebung von Gemeinden.
Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.
Ldtgs. -Sekr. Schmidt: Herr Abg. Dr. Volkelt eine Petition des Èaslau-Haberner LehrerVereins um Erhöhung der Lehrergehalte.
Derselbe eine gleiche Petition des Chotìboøer Lehrervereines.
Herr Abg. Pichler eine Petition des Trautenauer Lehrervereines um Abänderung des §. 22 der Schulgesetze.
Derselbe Herr Abgeordnete eine Petition des Prager deutschen pädagogischen Lehrervereines.
Oberstlandmarschall: Gehen an die Schul= kommission.
Sekr. Schmidt: Herr Ritter v. Dotzauer überreicht eine Petition der Korrektionsanstalt= Aufseherswitwe Anna Plotz um Erhöhung ihrer Proviston.
Oberstlandmarschall. Geht an die Peti= tionskommission.
Der Abgeordnete Hr. Friedlich Lenk ist wegen Unwohlsein entschuldigt.
Der Obmann der Kommission, welche zu be= rathen hat über die Forterhebung der Pflaster= mauth in Kladno, ladet zu einer Sitzung ein heute nach der Landtagssitzung.
Der Obmann der Schulkommission ladet für Morgen den 17. um 10 Uhr Vormittags zu einer Sitzung.
Der Obmannstellvertreter der Budgetkommission ladet für heute Abends um 6 Uhr, zur Sitzung ein.
Der Obmann der Budgetkommission Se. Exc. Freih. von Plener hat das Wort.
Freih. v. Plener: Bei der Kürze der dem hohen Landtage zu Gebote stehenden Zeit und bei der Nothwendigkeit, daß die Budgetkommission rechtzeitig ihre Arbeiten zu Ende bringe, erlaube ich mir den Antrag:
Der hohe Landtag wolle beschließen, daß die Budgetkommission ein für allemal ermächtigt werde, die einzelnen Berichte, welche der Zusammenstellung des Hauptbudgets vorangehen, ohne Drucklegung dem hohen Hause zu erstatten.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu diesem Antrage das Wort?
(Niemand meldet sich. )
Wenn dies nicht der Fall ist, so bitte ich jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht). Der Antrag ist angenommen.
Wir gehen nun zur Tagesordnung über. Der erste Gegenstand ist der Bericht des Landesausschußes zur Eingabe des Staaber Bezirksausschußes um Gewährung einer Subvention zum Baue der Staab=Losein=Èernotiner Bezirksstraße.
Berichterstatter ist der Herr LandesausschußBeisttzer Dr. Waldert.
Ich ersuche ihn den Bericht vorzutragen.
Berichterstatter Dr. Waldert:
Hoher Landtag!
Der Staaber Bezirksausschuß hat schon sub praes. 4. August 1870, Z. 16318, bei dem ergebenst gefertigten Landesausschuße die an den hohen Landtag gerichtete Petition um Gewährung einer Sub= vention aus dem Landesfonde zum Baue der Bezirksstraße von Staab über Losein nach Èernotin in der Höhe von 23592 st. 24 kr. österr. Währ. eingebracht und wurde dieselbe mit hierseitigem Berichte vom 2. September 1870 dem h. Landtage vorgelegt, jedoch laut Intimat des h. Landtags= Präsidiums vom 14. November 1871, Z. 66, als unerledigt dem Landesausschuße zur Amtshandlung übergeben.
Hierüber hat der Landesausschuß in der Sitzung vom 8. März 1872, Z. 22706, zwar die Wichtigfeit des von der Staaber Bezirksvertretung beab= sichtigten Straßenbaues anerkannt, jedoch beschlossen, daß dermal eine Subvention aus dem Landesfonde zu diesem Straßenbaue nicht gewährt werden könne, mit dem Staaber Bezirke schon zum Bane der
Straße von Zwug und Auherzen über Nürschan eine Subvention von 9000 st. österr. Währ. und zum Baue der Brücke in Dobøan eine Subvention per 9000 st. österr. Währ. aus Landesmitteln be= willigt und verabfolgt wurde, weil daher eine weitere Subventionirung dieses an sich schon bemittelten Bezirkes nur auf Kosten anderer weit dürftiger Be= zirke geschehen könnte und weil in der nächsten Zeit die sehr zahlreich eingelangten Gesuche solcher bedürftigen Bezirke berücksichtiget werden müssen.
Der Bezirksausschuß zu Staab hat sich jedoch mit dieser Erledigung nicht zufrieden gestellt, sondern hat sub praes. 25. April 1872, Z. 9538, die gleichfalls an den h. Landtag gerichtete Petition hierorts überreicht und um dessen Vorlage ersucht.
Der Landesausschuß beehrt sich daher diese neuerliche Petition einem hohen Landtage zur Be= schlußfassung vorzulegen und dabei anzuführen, daß er auch dermal die Nützlichkeit und Wichtigkeit dieses Straßenbaues bereitwilligst anerkenne, weil derselbe als eine rationelle Ergänzung des in den Nachbarbezirken Pøestic, Manetin und Tuschkau schon bestehenden Straßennetzes erscheint, dann aber vor= zugsweise deswegen, weil auf dieser neuen Straße die Verfrachtung der Kohlen aus den Bergwerken in Manetin und Losein nach Pøestic und Umgegend, ja bis gegen Nepomuk und Klattau weit leichter und wohlfeiler als bisher stattsinden könnte.
Dessen ungeachtet ist der gefertigte Landes= ausschuß nicht in der Lage, auf Gewährung der gebetenen Subvention anzutragen, weil der Bezirk bei einer Bevölkerung von 16084 Seelen eine direkte Steuer von 74836 st. österr. Währ, zu ent= richten hat, und weil er nach diesem Verhältnisse nicht unter die bedürftigen Bezirke des Landes gerechnet werden kann.
Dies beweist auch der Umstand, daß die Be= zirksumlagen erst aus Anlaß des Straßenbaues Zwug-Nürschan in den letzten 3 Jahren auf 10% der direkten Steuern gestiegen sind, während sie früher immer nur 6% betrugen, und daß nach dem sub 5/5 zuliegenden statistischen Ausweise und der vom Bezirksausschuße selbst vorgelegten tabellarischen Zusammenstellung das Verhältniß der Länge der Bezirksstraßen zu dem Steuergulden noch als ein sehr erträgliches angesehen werden muß.
Die der Stadtgemeinde Dobøan zum Baue der Dobøaner Brücke gewährte Subvention pr. 9000 st. österr. Währ, muß ferner ebenfalls als eine dem Bezirke Staab selbst gewährte Aushilfe betrachtet werden, weil in der That der ganze Bezirk an dem Bestande der Brücke in Dobøan das lebhafteste In= teresse hat und weil diese Brücke dem größten Theile des Bezirkes zu Gute kommt, was wohl zur Ge= nüge daraus erhellt, daß der Bezirk selbst diesen Brückenbau mit dem Betrage von 3000 fl. österr. Währ. subventionirt hat.
Der gefertigte Landesausschuß beehrt sich daher blos den formellen Antrag zu stellen, der h. Land=. tag wolle diese Petition des Staber Bezirksaus=
schußes der Budgetkommission zur Vorberathung und Beschlußfassung zuweisen.
Snìm. sekr. Schmidt: Zemský výbor èiní formální návrh, aby žádost tato byla odevzdána budžetní komisi.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu diesem formellen Antrage das Wort? (Nie= mand meldet sich. )
Da dies nicht der Fall ist, bitte ich diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu er= heben. (Geschieht).
Er ist angenommen.
Es kommen die Berichte der Budgetkommission zum Vortrage und zwar ad Z. 121 Landesausschußbericht, betreffend die Feststellung des Be= amtenstatus der Landesbuchhaltung.
Berichterstatter ist Herr Dr. Klier.
Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Dr. Klier: Die Budgetkommission ist nicht nur, was die Motivirung anbelangt, sondern auch was die Anträge betrifft, den Anträgen des Landesausschußes vollständig beigetreten und es ist daher auch unterlassen worden, einen besonderen Bericht zu erstatten.
Es wird genügen, wenn ich den Bericht des Landesansschußes, der vorgelegt worden ist, der hoben Versammlung zur Kenntniß bringe sammt dessen Anträgen.
Der Landesansschußbericht lautet folgender= maßen (liest):
Hoher Landtag!
Mit den in der 22. Sitzung am 3. Dezember v. J. gefaßten Beschlüssen hat der hohe Landtag eine neue Systemisirung der Gehalte und Titel der Landesbeamten ausgesprochen und bestimmt, daß zum Behufe der zweckmäßigen Besetzung der Dienstposten im nenen Status die gegenwärtig angestellten Landesbeamten in den Stand der Dis= ponibilität versetzt werden. Bei der Landesbuch= haltung wurde ein Buchhalter mit 2400 st. und 2 Vice=Buchhalter mit je 2000 st., 2 Rechnungs= räthe mit je 1800 st., 2 Rechnungsräthe mit je 1600 st., 2 Rechnungsräthe mit je 1500 st., 1 Re= gistrator mit 1300 st., 12 Offiziale mit je 1200 fl., ebenso viele mit je 1100 st., ebenso viele mit je 1000 st., 10 Ingrossisten mit je 900 st., 10 mit je 800 st., 6 Praktikanten mit je 400 st. systemisirt und im Punkte 10 jener hohen Beschlüsse dem Landesansschuße ausgetragen, in Erwägung zu ziehen, ob bei dem ursprünglichen systemisirten Personenstatus der Landesbeamten überhaupt eine Re= duktion zulässig erscheint. Zu diesem Behufe wurde der Landesausschuß ermächtigt, die Dienstposten, welche sich als entbehrlich herausstellen, unbesetzt zu lassen und bezüglich der etwaigen Reduktion einen Antrag zu stellen und ihn dem hohen Land= tage in der nächsten Session zu unterbreiten. In Durchführung dieses hohen Beschlußes hat der Landesansschuß die Neubesetzung der sämmtlichen Dienstposten vorgenommen und dabei insbesondere
folgende Verfügungen getroffen: 1. wurden jene Beamten, welche eine 40jährige Dienstzeit hinter sich hatten, demnach für eine neue Anstellung nicht mehr qualisizirt waren n. z.: 1. Buchhalter Franz Mildtner mit dem für den Buchhalterposten neu systemisirten Gehalte und der Quinquennalzulage zusammen 2500 st., dann Belassung der auch wäh= rend der Aktivität bezogenen Personalzulage von 630st.; 2. der Buchhaltungsoffizial Adalbert Soukup mit seinem vollen Gehalte pr. 1000 st. und einer Personalzulage von 300 st.; 3. die Buchhaltungs= offiziale Emannel Zunterer und 4. Karl Brožowský mit dem vollen Gehalte pr. 1000 st. und Per= sonalzulage von je 200 st.; endlich 5. der Landes= buchhaltungsoffizial Josef Ronz mit seinem Ge= halte pr. 1000 st. in bleibenden Ruhestand versetzt.
Zur Rechtfertigung der günstigeren außernor= malen Behandlung der vorgenannten Beamten erlaubt sich der Landesansschuß anzuführen:
ad 1. Buchhalter Franz Mildtner hat über 50 Jahre stets in anerkannt vorzüglicher Weise gedient und verdient seiner langjährigen, unermüd= lichen Thätigkeit im Landesdienste halber, verbunden mit einem durchaus redlichen und ehrenhaften Charakter umsomehr eine vorzugsweise günstige Be= handlung, als seine Versetzung in den bleibenden Ruhestand lediglich seines hohen Alters und der im Dienste selbst in der Neuzeit erfolgten Veränderungen wegen vorgenommen wurde. Da Buch= halter Mildtner bei seiner Wiederanstellung im Ge= halte um 200 st., dann in der Quinqueunalzulage 100 st., zusammen 300 st. mehr bezogen hätte, so hielt der Landesansschuß für gerechtfertigt, ihm zur normalmäßigen Pension von 2200 st. als Per= sonalzulage jährl. 300 st. zu bewilligen, weil derselbe durch seine Versetzung in den Ruhestand an der den aktiven Beamten zu Theil gewordenen Begünstigung durch Zuwendung von Quartiergeldern nicht mehr partizipiren könnte.
Die ihm für feinen Ruhestand belassene Per= sonalzulage von weiteren 630 st. war dem Buch= halter bereits im Jahre 1862 anläßlich seiner durch längere Zeit besorgten Substitution des Kanzleidirektorspostens bei Auflassung dieses letzteren be= willigt worden; hatte daher schon an sich in An= erkennung seiner Verdienste bei Versehung eines mit seiner eigentlichen Dienststellung nicht ver= bundenen Amtes seinen Grund, welcher auch bis über seine Aktivität hinaus fortdauerte.
Adalbert Soukup, Offizial 1. Kategorie mit dem Gehalte von jährlichen 1000 sl., war mit der Funktion eines Revidenten betraut und bezog als solcher die Revidentenzulage von 200 st. jährlich; derselbe hat über 40 Jahre gedient, war ein sehr fleißiger und verwendbarer Beamte gewesen und erlitt durch seine Versetzung in den Ruhestand gegenüber den neu systemisirten Bezügen eine jähr= liche Einbuße von 500 st.
Da derselbe zudem, wenn wohl in geordneten, doch keineswegs in günstigen Vermögensverhält-
nissen steht, so erschien eine günstigere Behandlung
desselben vollkommen begründet, daher der Landesausschuß demselben außer seiner normalmäßigen Pension pr. 1000 st. eine jährliche Zulage von 300 st. zuweisen zu sollen erachtete.
Emanuel Zunterer, Buchhaltnugsoffizial, diente im Ganzen 44 Jahre, war ein sehr fleißiger und gut qualifizirter Beamte; durch seine Versetzung in den Ruhestand erlitt er eine jährliche Einbuße von 300 st.
Karl Brožowský, Buchhaltungsoffizial 1. Ge= haltskategorie mit einer 40jährigen Dienstzeit, gleichfalls sehr fleißig und gut qualifizirt, dabei aber in den allerungünstigsten Vermögensverhältnissen, erlitt durch seine Pensionirung eine jährliche Einbuße von 300 st., daher der Landesausschuß diesen beiden Offizialen neben ihrer normalmäßigen Pension von 1000 st. eine Zulage von jährlichen 200 st. zuweisen zu sollen geglaubt hat.
Der Landesausschuß erlaubt sich daher diese außernormalgünstigere Behandlung der genannten 4 Beamten mit der Bitte zur hohen Kenntniß zu bringen, dieselbe als gerechtfertigt anerkennen und nachträglich genehmigen zu wollen.
II. Wurde zur Vorberathung und Erwägung einer allfälligen Reduktion im Personalstande der Landesbuchhaltung ein eigenes Komité aus der Mitte des Landesausschußes designirt und der zur provisorischen Leitung der Landesbuchhaltung berufene Vicebuchhalter Karl Bachmann, eine jüngere, mit der nöthigen Geschäftskenntniß und Energie aus= gestattete Beamtenkraft aufgefordert, über mögliche Vereinfachungen in der Geschäftsabfertigung zum Zwecke zulässiger Reduktionen im Beamtenstatus der Landesbuchhaltung motivirten Bericht zu erstatten. Ans diesem, vom Amtsleiter vorgelegten Be= richte und aus der von dem eingesetzten Komité vorgenommenen Prüfung der Sachlage hat sich Folgendes ergeben.
Zur Ausarbeitung der Agende der Landesbuchhaltung sind ursprünglich und auch mit den im vorigen Jahre gefaßten hohen Beschlüssen nebst 10 Oberbeamten und 6 Praktikanten 56 Subalternbeamte systemisirt worden.
Durch Zuweisung einzelner Beamten zu sta= bilen Kommissionen außerhalb der Landesbuchhaltung, durch die oben angeführten Pensionirungen und durch Dienstesentlassung eines Beamten ist der angegebene Stand von 56 Subalternbeamten auf 49 herabgeschmolzen.
Durch das vom hohen Landtage in der 16. Sitzung vom 22. November 1872 beschlossene Ge= setz bezüglich der Einhebung der Verlassenschaftsgebühren für Zwecke der Volksschulen, durch das Gesetz vom 15. Jäner 1873 über den Ersatz eines Fünftels der Schubskosten durch die Heimatsgemeinden, weiter auch durch die mit der hohen Regierung vereinbarte und auch bereits vollzogene Uebernahme des Vermögens der patr. =ökon. Ge= sellschaft in die Verwaltung des Landes wird gegen
über dem Geschäftsumfange des Systemisirungsjahres ein nicht unbedeutender Arbeitszuwachs bei der Landesbuchhaltung sich ergeben, zu dessen Be= wältigung nach der gelieferten Darstellung 4 Ar= beitskräfte erforderlich sind. Dazu kommt weiter, daß die Confignationen der Stuerämter über die an die Verpflichteten auszustellenden löschungsfähigen Quittungen über die eingezahlten Grundentlastungskapitalien als Folge der Durchführung der bestehenden Norm über die Grundentlastung dermal massenhaft eingebracht wurden und daß dieser Andrang noch mehrere Jahre dauern wird, da von den 838120 Verpflichteten erst 265713 befriedigt wurden und mithin noch 572407 ausständig sind. Die Prüfung der Consignationen, welche alle Daten der Vorschreibung und Abstattung enthalten müssen, ist so zeitraubend, daß eine Arbeitskraft in einem Tage die Prüfung der Einzahlung von 8 bis 10 Verpflichteten bewerkstelligen kann, voraussichtlich, daß die Consignationen korrekt und ver= läßlich verfaßt sind, wogegen im anderen Falle auch kaum die Hälfte abgefertigt werden kann.
Da es sich jedoch nur um einen vorüber= gehenden Geschäftsandrang handelt, so erscheint mit Rücksicht ans den blos zeitweiligen Bedarf und mit Rücksicht darauf, daß die allmälige Abwicklung des Grundentlastungsgeschäftes eine allmälige bedeutende Reduktion des Personalstandes zulässig machen wird, nicht nur zweckmäßig, sondern auch nothwendig, daß diesem zeitweiligen Bedürfnisse bles durch Aufnahme von rechnungskundigen Kalkulanten abge= holfen werde.
Wenn nun diese Verhältnisse berücksichtigt werden, so ergibt sich, daß zu der klaglosen Geschäftsbesorgung bei der Landesbuchhaltung der dermalige Bestand des subalternen Personales von 49 Be= amten um 4 vermehrt werden muß und daß demnach gegenüber dem mit hohen Landtagsbeschlüssen systemisirten Subalternpersonale von 56 Beamten eine Reduktion von 3 Dienstposten eintreten könne. Die weiter zulässige und auch vom provisorischen Amtsleiter als anstandslos zugestandene Reduktion besteht in der Einziehung des zweiten Vizebuchhalterpostens. Weiter aber noch mögliche Reduktionen im Personalstande der Landesbuchhaltung, jedenfalls aber in jenem der Landeskassa, dürfte sich auch dann noch ergeben, wenn einmal Die Landeskassa und Buchhaltung in den Amtslokalitäten des vormaligen Senstenbergschen, nun dem Lande ge= hörigen Hauses Nro. 259-III. unterbracht und die Möglichkeit geboten sein wird, ein einfacheres Rechnungs und Kontrolssystem bei den Landesämtern zu adoptiren. Der Landesausschuß hat demnach den Stand der subalternen Beamten der Landesbuchhaltung auf die erforderliche Zahl von 53 kompletirt, die Ausnahme von rechnungskundigen Kalkulanten in der nach dem strengsten Bedarf erforderlichen Anzahl und auf Kosten des Grundentlastungsfondes eingeleitet und erlanbt sich in Bezug auf den ihm in P. 10 der h. Landtagsbeschlüsse
vom 3. Dezember vorigen Jahres zugekommenen h. Auftrages den Antrag zu stellen: Ein h. Landtag wolle diese Ausführung des Landesausschußes zur h. Kenntniß nehmen, die Reduktion des Personalstatus der Landesbuchhaltung um den Posten eines Vizebuchhalters und 3 Subalternenbeamten ge= nehmigen und den künftigen Personalstand der Landesbuchhaltung demnach mit einem Buchhalter, 1 Vizebuchhalter, 6 Rechnungsräthen, 1 Registrator, 12 Offizialen 1., 12 Offizialen 2., 11 Offizialen 3., 9 Ingrossisten 1, 9 Ingrossisten 2. Gehalts= kategorie und 6 Praktikanten bestimmen.
In formeller Richtung erlaube ich mir den Antrag zu stellen, das h. Haus wolle diesen Bericht der bestehenden Budgetkommission zur weiteren Be= handlung überliesern.
Snìm. sekr. Schmidt: Budžetní komise navrhuje, aby slavný snìm ráèil návrhy zem= ského výboru ohlednì poètu a platu úøednictva v královské zemské úètárnì schváliti.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu diesen Anträgen das Wort?
Da dies nicht der Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung.
Der erste Antrag geht dahin, die günstigere Behandlung der genannten 4 Beamten zur hohen Kenntniß zu nehmen, als gerechtfertigt anzusehen und zu genehmigen.
Ich bitte die Herren, welche mit dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Der weitere Antrag lautet: "Der hohe Landtag wolle die Verfügung des Landesausschußes zur Kenntniß nehmen und die Reduktion des Personalstatus der Landesbuchhaltung um den Posten eines Vicebuchhalters und 3 Subalternbeamten genehmigen und den künftigen Personalstand der Landesbuchhaltung demnach mit einem Buchhalter, einem Vicebuchhalter, 6 Rechnungsräthen, einem Registrator, 12 Offizialen erster, 12 Offizialen zweiter, 11 Offizialen dritter, 9 Ingrossisten erster, 9 Ingrossisten zweiter Gehaltskategorie bestimmen.
Ich bitte die Herren, die mit dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Derselbe Herr Berichterstatter referirt auch über den Landesausschußbericht, betreffend die Re= gelung der Gehalte der Sanitätsbeamten.
Dr. Klier: Bei diesem Berichte ist derselbe Fall, daß die Budgetkommission nicht nur dessen Motiwirung, sondern auch dessen Anträge vollinhaltlich akzeptirt hat und sie daher als ihre ei= genen Anträge dem hohen Hanse zur Annahme vorlegt. Es wird also genügen, wenn ich den Bericht des Landesausschußes hier verlese (liest): Hoher Landtag!
Der hohe Landtag hat in seiner Sitzung vom 3. Dezember 1872 dem Landes-Ausschuße den Auftrag ertheilt, über die Regelung der Gehalte der Sanitätsbeamten an den Landeshumanitäts-
anstalten eingehende Erhebungen zu pftegen und einen diesbezüglichen Antrag dem nächsten hohen Landtage vorzulegen.
In Erledigung dieses Auftrages erlaubt sich der Landes-Ausschuß auf Grundlage reiflicher Er= wägung aller diesfalls maßgebenden Momente nachfolgenden Bericht unter Beifügung der betreffenden Anträge zu erstatten. Das dem Landes-Ausschuße unterstehende Sanitätspersonale betrifft:
I. die Irrenanstalt;
II. die Gebäranstalt;
III. die Findelaustalt;
IV. das Augenoperations Institut.
Die Verhältnisse in allen diesen Anstalten sind sowohl nach der persönlichen als nach der sachlichen Richtung so verschieden, daß selbe nicht nach einem Maßstabe beurtheilt, sondern individuell geordnet werden müssen, wenn einerseits gerechten Ansprüchen und dem obwaltenden Bedürfnisse Rechnung getragen, andererseits die Leistungen des Landes nicht ungebührlich und zwecklos überspannt werden sollen.
Hiernach wird:
I. das Sanitätspersonale der Irrenanstalt in Betracht gezogen.
Wenn im Allgemeinen bei ärztlichen Anstel= hingen die Behalte im Vergleiche mit jenen anderer Beamtenkategorien überhaupt äußerst niedrig be= messen wurden, so mag der Grund darin liegen, daß immer daraus hingewiesen wurde, daß die be= treffenden ja außerdem Privatpraxis betreiben können, weiche in Folge ihrer Anstellung nur noch ausgebreiteter und ausgiebiger würde.
Dieser Grundsatz hat jedoch nur eine äußerst beschränkte Anwendung und hat in der Praxis zu vielen schreienden Mißständen Anlaß gegeben.
Namentlich, was die Aerzte an der Irren= anstalt betrifft, so steht denselben nur eine sehr kärgliche Privatpraxis offen, welche durch den Um= stand, daß die Primärärzte in der Anstalt wohnen müssen, noch mehr beschränkt wird, als es der Natur der Sache nach ohnehin der Fall wäre.
Erwägt man ferner, daß ein Avancement nur äußerst selten und nur nach langen Jahren stattfinden kann, so ergibt sich daraus die Nothwen digkeit, nebst einer entsprechenden Gehaltsregulirung das für die übrigen Landesbeamten bereits geltende System der Quinquennalzulagen auch für das Sa= nitätspersonale der Irrenanstalt, d. i. den Direktor und die 3, Primärärzte einzuführen; diese Alterszulagen wären mit dem Betrage von je 200 st. nach 5 Jahren zu verleihen, dürsten nur fünsmal wiederholt werden können und hätten vom Tage der Anstellung dem betreffenden Funktionäre zu gelten, weil alle erst nach dem vom hohen Land= tage im Abs. 8 des Beschlußes vom 3. Dezember 1872 für die Beamten festgefetzten Termine an= gestellt wurden.
Was die Gehaltregulirung betrifft, so sind die Bezüge des Irrenanstaltsdirektors schon in der
letzten Session des h. Landtages laut Art. X der Erledigung des Landesvoranschlages für das Jahr 1873 von Hochdemselben festgesetzt worden und es wäre nur noch der Gehalt der 3 Primärärzte (d. i. jener der Mutteranstalt in Prag und der Filiale in Kosmanos) zu erhöhen u. z. auf je 1400 st. jährlich, wodurch ein richtiges Verhältniß zu den analogen Gehalten in anderen Kronländern her= gestellt wird.
Diese Gehaltsregulirung wird für sammtliche Primärärzte in gleicher Höhe beantragt, weil die Pflichten und Obliegenheiten des Dienstes sowie ihre Verantwortlichkeit bei allen eine gleiche ist.
Die Sekundärzte sind nur auf 2, respektive 4 Jahre angestellt, find nicht Landesbeamte im eigentlichen Sinne des Wortes, ans selbe bezieht sich auch der Auftrag des hohen Landtages nicht, und liegt kein Grund zu einer Erhöhung ihrer Be= züge vor, da sie ohnedies besser gestellt sind, als die Sekundärärzte des k. k. allgemeinen Krankenhanses und ihr Posten im Interesse des Landes kein stabiler sein soll.
Der Landesansschuß beantragt demnach:
ad I. Der hohe Landtag geruhe zu beschließen:
a) Dem Direktor und den drei Primärärzten der k. böhm. Landesirrenanstalt werden Alters- oder Quinquennalzulagen im Betrage von je 200 st. oft. Währ. bewilligt, welche als Bestandtheil des Gehaltes anzusehen und bei der Pension anrechenbar sind und welche vom Tage der Anstellung dieser Funkzionäre im festen Landesdienste angefangen je nach 5 Jahren in der aktiven Dienstleistung, jedoch nicht öfter als fünfmal und unter den sonstigen, für die Landesbeamten bestehenden Modalitäten durch besonderen Beschluß des Landesausschußes zugewiesen werden.
b) Die Gehalte der 3 Primärärzte der Irren= anstalt werden mit je 1400 st. öst. Währ. jährlich festgesetzt.
II. Sanitätspersonale der Gebärauftalt.
Hier werden die Professoren (Primärärzte) und die Assistenten (Sekundärärzte) direkt vom k. k. Studienfonde besoldet und kömmt daher nur jener Professor in Betracht, welcher mit der unmittelbaren ärztlichen Leitung der geheimen Abtheilung betraut ist.
Derselbe bezieht gegenwärtig den Gehalt von 420 st. nebst 25 % Zuschuß per 105 st., demnach zusammen 525 st. Von ihm liegt auch das beigeschlosselte Gesuch um Gehaltserhöhung vor.
(Es ist dies der Professor Dr. Streng, welcher um eine Erhöhung seines Gehaltes angeht. )
Die Ernennung dieses Professors ist Sr. Maje= stät vorbehalten und hat nur insoferne, als der er= wähnte Professor zugleich als Primarius an der Gebäranstalt fungirt, nach Maßgabe der mit Staatsministerialerlaß vom 9. September 1861, Z. 5633, genehmigten diesfälligen Vereinbarungen zwischen der hohen Regierung und dem Landesausschuße vorher die Vernehmung des letzteren stattzufinden.
Bei der letzten Ernennung ist aber diese Verneh= mung des Landesausschußes nicht eingetreten, wor= über jedoch anläßlich der Beschwerde des Landes= Ausschußes nachträglich das hohe k. k. Ministerium sich entschuldigte und der Landesansschuß hiemit sich zufrieden erklärt hat. Zu den eigentlichen Landes= beamten ist der in Rede stehende Funktionär nicht In zählen; er bezieht seinen Professorengehalt und hat eine einträgliche Praxis.
Ungewiß ist es ferner, ob er auch in der Folge die ganze Geheim=Abtheilung zu beforgen haben wird, da in dieser Beziehung ursprünglich von ihm selbst beantragt ward, die geheime Abtheilung unter die beiden Professoren der Gebärhauskliniken zu theilen und der Bau des neuen Gebärhauses auch darnach eingerichtet wurde, wozu jedoch bemerkt wird, daß durch das in neuerer Zeit dem Landes= Ausschuße von der k. k. Statthalterei kundgegebene Vorhaben des hohen Unterrichtsministeriums, eine dritte geburtshilfliche Klinik zu errichten, Veränderungen des ursprünglichen Planes möglicherweise eintreten oder die geheime Abtheilung in dem alten Gebäraustaltsgebände belassen werden müßte.
Der Landesausschuß glaubt demgemäß eine Erhöhung der Bezüge des Primärarztes der ge= heimen Abtheilung vor der Hand blos für das J. 1874 befürworten zu sollen, da die obangedenteten Verhältnisse im Laufe dieses Jahres geordnet werden müssen und man erst dann wird ermessen können, ob nicht auch von anderer Seite diesfällige An= sprüche zur Geltendmachung gelangen werden.
Mit Rücksicht auf diesen Sachverhalt wird be= antragt, der hohe Landtag möge beschließen:
ad II. Der Jahresgehalt des Primärarztes der Geheimabtheilung der Gebäranstalt wird für das Jahr 1874 auf 700 st. öst. Währ. erhöht.
III. Die Findelaustalt.
Bei dieser kömmt, da die Gehalle der Findelaufseher bereits in der letzten Session des hohen Landtages vom J. 1872 geregelt wurden und bezüglich des Sekundärarztes dasselbe gilt, was von den Sekundarien der Irrenanstalt erwähnt wurde, lediglich der Primärarzt in Betracht.
Berücksichtigt man die mehr selbständige und verantwortliche Stellung desselben, sowie seine Ver= dienste um die Hebung der Anstalt, so wird eine Gleichstellung mit den Irrenanstalts=Primärärzten jedenfalls nur als im Gebote der Billigkeit liegend angesehen werden müssen.
In dieser Beziehung beantragt daher der Lan= desausschuß, der hohe Landtag geruhe zu beschließen:
ad III. Der Gehalt des Primärarztes der Landesfindelanstalt wird mit 1400 st. jährlich festgesetzt und wird demselben der Genuß von Quinquennal= zulagen per 200 st. unter denselben Modalitäten und Bedingungen, wie für die Primärärzte der Irrenanstalt, jedoch mit Rücksicht auf die bereits unterm 10. Dezember 1864, L. A. Z. 19706, er= folgte Ernennung des gegenwärtigen Primärarztes nach Maßgabe des Abs. 8 des Systemalbeschlußes
vom 3. Dezember 1872, beginnend vom 24. Feber 1866 bewilligt.
IV. Der k. k. Krankenhausdirektor als Direktor der Gebär= und Findelanstalt. Die Bezüge des= selben sind vom Staate bereits geregelt und erhöht worden und trägt der Gebär= und Findelfond bereits den aus ihn entfallenden Theil dieses erhöhten Ge= haltes. Hiebei muß aber der Landesausschuß bemerken, daß, im Falle der Posten des Krankenhaus direktors auf irgend eine Weise tu Erledigung käme, der Laudesausschuß seiner Zeit in ernste Erwägung ziehen und die Beschlußfassung des hohen Landtages über die Frage einholen würde, ob die Direktorats= geschäste der Gebar= und Findelanstalt noch ferner= hin vom Direktor des k. k. allgemeinen Kranken= hauses besorgt, oder einem der in Landesdiensten stehenden Aerzte übertragen werden sollten.
V. Die Augenoperationsanstalt. Die Bezüge des Landesaugenarztes bestehen theils in einem Baargehalte von 756 st. öst. Währ. (d. i. Gehalt mit 630 st. und Theuerungszulage mit 126 st. ), theils in einem Pauschale zur Bestreitung der An= staltskosten, dermal im Betrage von 1000 st. jährlich.
Seine Stellung erlaubt ihm die Ausübung der Privatpraxis und ist ihm hiebet wesentlich för= derlich; die für- das Operattonsinstitut seinerseits erforderliche Thätigkeit und Zeitaufwand ist verhält= nißmäßjig minder bedeutend.
Trotzdem steht sein Gehalt nicht im richtigen Verhältnisse mit den wachsenden Bedürfnissen und hält der Landesausschuß den Antrag für gerechtfertigt.
ad V. Der hohe Landtag möge den Gehalt des Landesaugenarztes auf 900 st. jährlich erhöhen.
In formeller Hinsicht erlaubt sich endlich der Landesausschuß zu beantragen, diesen Bericht der Budgetkommission zuzuweisen.
Diese Anträge werden vom Budgetausschuße der Annahme des hohen Hauses empfohlen.
Snìm. aktuár Dr. Höhm. Výbor zemský navrhuje, slavný snìme raèiž se usnésti, øediteli a primárním tøem lékaøùm pøi král. zemském èeském blázinci povolují se pøídavky kvinkvenální po 200 zl., které se mají pokládati za èást platu služného a vèítati do pense, a které, poèínajíc dnem ustanovení v stálé zemské službì vždy po 5 letech èinné službì, avšak ne více než 5kráte, usnešením výboru zemského za podmínek pro jiné úžadníky zemské platných, povoleny býti mohou; b) roèní platy tøí primárních lékaøù v blázinci stanoví se každému po 1400 zl r. m.; roèní platy primárního lékaøe pøi tajném oddìlení porodnice zvyšuje se na rok 1874 na 700 zl. r. m., roèní služné primárního lékaøe pøi zemském nalezinci stanovi se na 1400 zl. r. m. a povoluje se, aby jemu kvinkvenálky po 200 zl. r. m. za podmínek platných pro primární lékaže pøi blázinci vyplaceny byly; roèní služné zemského oèního lékaøe zvýší so na 900 zl. r. m.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu den Anträgen das Wort? (Niemand meldet sich. ) Da Niemand das Wort verlangt und auch keine getrennte Abstimmung begehrt wurde, bringe ich die Anträge der Budgetkommission vereint zur Abstimmung. Bitte Diejenigen, die diesen Anträgen zu= stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Sind angenommen.
Der nächste Gegenstand betrifft den Landesausschußbericht, betreffend die Restaurationsarbeiten im deutschen Landestheater. Berichterstatter ist Dr. Görner.
Ich ersuche denselben, den Bericht vorzutragen.
Referent Dr. Görner:
Hoher Landtag!
Der Landesausfchuß hat in seinem Berichte, welcher dem hohen Hause vorgelegt worden ist, beantragt, einige Umänderungen im deutschen Landestheater vorzunehmen. Dieselben zerfallen in fol= gende 4 Abtheilungen:
1. Bauänderungen im Zuschauerraume des Theaters.
2. Vergrößerung der Garderoben der Schauspielet.
3. Aenderung int System der Beleuchtung und Ventilation, endlich
4. Renovirung des Plafond's und des ornamentalen Theiles des Zuschauerraumes.
Was den 1 Theil der Bauänderungen im Zuschauerraume anbelangt, so haben sie den Zweck, dem schon allgemein bekannten Mangel an Raum abzuhelfen, ferner haben sie auch den Zweck, das Publikum gegen den oft beklagten Zug zu schützen Die Kosten, welche der Landesausschuß dafür in einem eigenen Kostenüberschlage vorgelegt hat, be= tragen 8279 st. 69 kr. Diese Herstellungen sollen in folgender Weise geschehen, wie es auch der dem hohen Hause vorliegende Plan nachweist.
Es sollen nämlich im Parterre die Eingänge geändert werden und mehrere Eingänge der Feuer= gefährlichkeit des jetzigen Bestandes wegen ernge= führt werden und zwar soll für die ersten Sitze im Parquette der Eingang unter den Logen gleiech hinter dem Orchesterraume auf beiden Seiten her= gestellt werden.
Ein zweiter Eingang soll hinter den Fauteilen bei der ersten Reihe der Sperrsitze auf beiden Seiten ebenfalls unter den Logen ausgeführt wer= den und der dritte Eingang ist rückwärts hinter den Logen.
Dagegen soll auf der anderen Seite das Steh= parterre erweitert werden, welches bis zum Vestibul herausgeschoben werden soll und dort soll die gegenwärtige verschiebbare Glasthür vermauert und der Eingang von der Seite gemacht werden.
Dadurch würde auch ein Raum für Logen, für Fauteils und Sperrsitze gewonnen werden und zwar in der Weise, daß aus beiden Seiten die Parterrelogen um je drei vermehrt würden. Ferner würden dadurch, daß der Durchgang von rückwärts
gegen die ersten Fauteilsitze aufgelassen werden könnte, indem der Aus= und Eingang eben ein anderer wäre, auf jeder Seite vier Fauteils ge= wonnen werden. Ebenso würden noch zwei Reihen von Sperrsitzen rückwärts angehängt und, wie schon erwähnt, das Stehparterre dadurch vergrößert, re= spektive der dadurch entfallende Raum wieder her= gestellt werden können durch eine Ausdehnung bis an den Raum des Vestibuls hin.
Endlich ist projektirt, im dritten Range drei Logen auf jeder Seite herzustellen. Die Kosten dieses sind präliminirt, wie ich schon erwähnt habe, mit 8279 fl. 69 kr. Die Zweckmäßigkeit dieser Herstellungen ist geprüft worden und hat eben ihre Berechtigung einmal, wie ich schon erwähnt habe, dadurch, daß das deutsche Landestheater überhaupt für die Bedürfnisse und Ansprüche des Publikums zu klein ist. Allerdings wird diesem Mangel nur theilweise abgeholfen, allein bei den Verhältnissen, wie sie eben hier bestehen, ist es schon dankens= werth, daß der Landesausschuß in dieser Richtung eine Vorlage erstattet hat, um dem Bedürfnisse wenigstens theilweise abzuhelsen.
Ferner wird auch dem Zuge, über welchen so viel, namentlich in der Winterszeit geklagt wird, etwas gesteuert und dadurch auch der Bequemlich= keit des Publikums Rechnung getragen.
Was die zweite Angelegenheit, welche vorliegt, anbetrifft, ist es eine Vergrößerung der Theater= garderobe. Wer je in der Lage war, diese kennen zu lernen, muß gestehen, daß dieselbe durchaus nicht einem Kunstinstitute entspricht, daß ein Raum, welcher ungefähr 6Q. Klftr. umfaßt, nicht genügen kann für größere Stücke, wo oft 12 bis 14 erste Kräfte in einem Raume sich anziehen sollen, der wird gestehen, daß weder in sanitärer Beziehung, noch auch in sittlicher Beziehung es kaum möglich ist, mit diesem Raume auszureichen.
Es ist nun gelungen, auf eine entsprechende Weise eine Vergrößerung zu erzielen, daß man die große, breite steinerne Stiege, welche in das erste Stockwerk zur Garderobe der Choristen u. s w. hinaufführt, da= durch verändert, daß man sie in eine eiserne Stiege verwandelt und den Stiegenraum zur Garderobe
zuzieht.
Eben so ist eine Vergrößerung der Garderobe im ersten Range für die Choristen proponirt.
Man hat in früheren Jahren schon eine Erweiterung des Theaters dadurch angestrebt, daß man versuchte, einen Theil des Platzes hinter dem Theater, am sogenannten Obstmarkte hinauszurücken, wo man dann auch manchen anderen Bedürfnissen hätte abhelfen können, insbesondere auch dem, daß der Maleriaal und die Aufbewahrung der Dekora= tionen dort hätte unterbracht werden können, was allerdings für die Bequemlichkeit und Konfervirung derselben von großem Vortheile gewesen wäre.
Allein die Stadtvertretung von Prag hat einer folchen Abtretung eines Raumes des Platzes in
keiner Weise zustimmen wollen und daher mußte dieses Projekt fallen gelassen werden.