Pátek 6. prosince 1872

Stenografická zpráva

O

XXV. sezení prvního výročního zasedání sněmu českého od roku 1872, odbývaném dne 6. prosince 1872.

Stenographischer Bericht

über die

XXV. Sitzung der ersten Jahres-Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1872,

am 6. Dezember 1872.

Předseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský Karel kníže Auersperg.

Přítomní: Maršálkův náměstek Edvard Claudi a poslancové v počtu k platnému uzavírání dostatečném.

Co zástupce vlády: Jeho Exc. c. kr místodržitel svob. pán Koller a c. kr. místodržitelský náměstek svobodný pán z Riegershofen.

Sezení počalo o 12. hod. 15 min. odpoledne.

Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürst Anersperg.

Gegenwärtige: Der Oberstlandmarschall= Stellvertreter Edward Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Landtags=Abgeordneten.

Am Regierungstische: Se. Excell. der f. f. Statthalter Freiherr von Koller und der k. k. Statthalterei=Vicepräsident Freiherr v. Riegershofen.

Beginn der Sitzung: 12 Uhr 15 Min. Nachmittags.

Oberstlandmarschall: Die Sitzung ist eröffnet.

Náměstek nejvyššího maršálka zemského: Sezení jest zahájeno.

Oberstlandmarschall: Ich habe dem Hause folgende Mittheilungen zu machen: Die Geschäftsprotokolle der 21. Sitzung vom 2. Dezenber sind in der von der Geschäftsordnung festgesetzten Zeit zur Einsicht aufgelegt worden.

Wird etwas zu diesem Protokoll erinnert?

Da dies nicht der Fall ist, sind sie agnoszirt. Abgeordneter Herr Riughofer hat sein Ausbleiben von der heutigen Sitzung durch dringende Geschäftsangelegenheiten entschuldigt. Ludwig Freiherr von Weidenheim durch Unwohlsein.

In Druck sind zur Vertheilung gelangt: der Bericht der Kommission zum Landesausschußberichte in Angelegenheit der Hypothekenbank, Bericht der Unterrichtskommission, betreffend Errichtung, Erhaltung und Besuche öffentlicher Volksschulen, Bericht der Unterrichtskommission, betreffend die Abänderung der §§. 27 und 34 des Gesetzes vom 19. Feber 1870, dann Bericht der Kommission mit der Novelle zu dem Gesetze vom 7. Juli und 6. August 1864, betreffend Steuergelder und landwirtschaftliche Vorschußkassen.

Ich bitte den Einlauf der Petitionen bekannt zu geben.

Landtagssekretär: Pet. =Nr. 129. Abgeordneter Herr Johann Theumer: Gesuch der Infassen der Gem. Slatin um Ausscheidung aus dem Gemeindeverbande mit Qualisch und Konstituirung als selbstständige Gemeinde.

Oberstlandmarschall: Wurde dem Landesausschuße zugewiesen.

Landtagssekretär: Pet =Nr. 130. Abg Herr Stark: Gesuch der vereinigten Gemeinden Cižic=Borek um Ausscheidung ans dem Bezirke Blowitz und Zutheilung zum Bezirke Pilsen. (Morgensitzung. )

Oberstlandmarschall: Wurde dem Landesausschuße zugewiesen.

Landtagssekretär: Pet. =Nr. 131. Abg. Hr. Frank: Gesuch der Beneschauer Infassen um Mautabschaffung in der Stadt Beneschau.

Oberstlandmarschall: Wurde der Petitionskommission zugewiesen.

Landtagssekretär: Pet. =Nr. 132. Abg. Hr. Dr. Pickert: Gesuch der Theilnehmer an dem Ubritscher Getreidegeldfonde in Zobeles um Abänderung der §§. 2 und 3 des Gesetzes vom 9. Juli 1863 und um Vertheilung dieses Fondes an die Theilnehmer.

Oberstlandmarschall: Wurde der Petitionskommission zugewiesen.

Landtagssekretär: Pet. =Nr. 133. Abg. Hr. Knödtgen: Gesuch des Lehrkörpers in Graslitz um Theuerungsbeiträge.

Oberstlandmarschall: Wurde der Schulkommission zugewiesen.

Der Herr Obmann der Schulkommission hat mitgetheilt, daß die Schulkommission über die übergebene Petition schlüssig geworden ist und daß sie ersucht, den diesfälligen Bericht mündlich mitzutheilen.

Wenn nichts erinnert wird, nehme ich an, daß das hohe Hans mit dem Antrage einverstanden ist. Wir gehen nun zur Tagesordnung uber.

Bericht der Budgetkommission zum Berichte des Landesausschußes, betreffend die Ueberschwemmung vom 25. Mai laufenden Jahres; Berichterstatter ist Dr. Görner; ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Dr. Görner: Hoher Landtag!

Der Budgetkommission ist der Landesausschußbericht, betreffend die Ueberschwemmung und den nach derselben vom Landesausschuße im Einveruehmen mit der hohen Regierung getroffenen Versügungen, mitgetheilt worden.

Das hohe Haus hat diesen Bericht bereits seit gestern im Druck erhalten, daher dürfte es nicht notwendig sein,, auf die Daten dieses Berichtes wieder zurückzukommen.

Ich glaube daher mich darauf beschränken zu können, blos die auf Grund des erstatteten Berichtes des Landesausschußes gefaßten Beschlüsse der Budgetkommission mitzutheilen. Diese Beschlüsse sind im Großen und Ganzen dieselben, welche der Landesausschuß angetragen hat, und diese lauten:

Der h. Landtag wolle beschließen:

I. Es wird dem Landesausschuße rücksichtlich derjenigen nicht präliminirten Beträge, welche er zur Unterstützung der durch die Ueberschwemmung des Jahres 1872 beschädigten Bezirke, Gemeinden und Privaten verausgabt bat, n. zw.:

1.    der dem Laudeshilfskomite gewidmeten und über Anregung Sr. Ercellenz des Hrn. Statthalters an die Bezirkshauptmamischaften zu Smichow, Horowitz, Rakonitz, Saaz, Podersam und Kralowitz ausgezahlten 50. 000 st.;

2.   der vom Landesausschuße selbst zur Wiederherstellung der zerstörten Brücken und Strassen, dann zur Regulirung der Bäche und Flüsse gewährten Subventionirungen der Bezirke und Gemeinden, und namentlich:

des Bezirkes Bürglitz pr..... 10000 fl.

,,,, Rakontz pr...... 5000 fl.

",, Beraun pr....... 5000 fl.

,,,, Hořowitz pr..... 5000 fl.

,, " Zbirow pr....... 5000 fl.

" Jechnitz pr...... 1200 fl.

,, " Kralowitz pr.... 3000 fl.

,, " Manetin pr..... 5000 fl.

" " Königsaal pr.... 3000 fl.

" Politz pr......... 2000 fl.

,, " Dobřisch pr.... 990 fl.

der Gemeinde Weletitz pr..... 750 fl.

,, Měcholup pr.... 1600 fl. " Dobritschan pr. 1100 fl.

",, Tronitz pr....... 400 fl.

" " Přibetiz pr...... 200 fl.

" Züran pr........ 800 fl.

,. " Lischwitz pr...... 600 fl.

",, Liboritz pr....... 1350 fl,

Schellesen pr... 1000 fl.

,, " Kriegern pr...... 1600 fl.

Mokotil pr...... 800 fl.

" Großotschehau pr. 100 fl.

Oberklee pr..... 500 fl.

",, Steben pr....... 800 fl.

Gerten pr....... 300 fl.

" " Schmihof pr... 300 fl. " " Netschetin pr.... 730 fl.

" Kotopek pr...... 1000 fl.

" " Lochowitz pr..... 500 fl.

" " Praskolcs pr.. 1000 fl.

zufammen...... 62620 fl. 62620 fl.

im Ganzen daher pr....... 112620 fl.

die Indemnität erteilt.

II. Es weiden noch weiter zur möglichsten Gleichstellung der betroffenen Bezirke die mit Rücksichr ans die Große des erlittenen Schadens und die Steuerkraft bemessenen Unterstützungen aus Landesmitteln bewilligt, als:

dem Bezirke Pürglitz......... 20000 st.

,,,, Hořowitz....... 8000 fl.

,,,, Kralowitz....... 4000 fl.

" Beraun.......... 2500 fl.

" " Rakonitz......... 5000 fl.

" " Zbirow........... 5000 fl.

dann den Gemeinden Chodaun zur Herstellung eines Steges 1000 fl. der Gemeinde Hředel zur Bachregulirung 1500 fl. und der Gemeinde Popowitz 3000 fl. ö. W., zusammen 5500 fl.

Summa..................50000 ft.

Der Landesausschuß wird angewiesen, diesen Betrag stüßig zu machen.

III.    Zur Ausführung des Schutzbaues im Goldbachthale unterhalb Měcholup wird den zum Baue verpachteten Gemeinden eine Subvention von 50000 st. aus dem Landesfoude bewilligt, welche der Landesausschuß der k. k. Statthalterei nach Maßgabe des Bedarfes und des Baufortschrittes flüßig zu machen hat.

IV.    Es wird dem Landesausschuße ein Betrag von 30000 fl. zur Verfügung gestellt, aus welchem er solchen Gemeinden, welche im Lause des Jahres 1873 die Regulirung der Bäche und Flüsse nach den ihnen vorgezeichneten Plänen herstellen, nach Maßgabe des Bedarfs und des Baufortschrittes Unterstützungen zu gewähren und worüber er seinerzeit dem Landtage den Verwendungsansweis vorzulegen haben wird.

V.   Zur Bestreitung aller dieser Posten wird in dem Präliminare des Landessondes unter der Rubrik XIII. Subventionen und Beiträge Subrubrik 2 für die überschwemmten Bezirke und Gemeinden als Nachtragsbedeckung pro 1872 und Erforderniß pro 1873 zusammen der Betrag pr. 242620 fl., ö. W. eingestellt.

VI.    Die Uebertragung der technischen Vorarbeiten zur Regulirmig des rothen Baches an die Domänen-Direktion zu Hořowitz sowie die feinerzeitige Vergütung der hieraus erwachsenden Auslagen aus dem Landessonde wird genehmigt.

VII.     Der Landesausschuß wird ermächtigt, die zum Zwecke einer systematischen Regulirung der Flüsse und Bäche in den überschwemmten Bezirken notwendigen hydrotechnischen Aufnahmen und Vorarbeiten durch eigens blos zu diesem Zwecke aufgenommene Techniker allenfalls durch Civilingenieurc lesorgen zu lassen und die damit verbundenen Kosten aus dem Landesfoude zu bestreiten.

Diese Anträge rechtfertigen sich eben aus dem

mitgeteilten, in den Händen des hohen Hauses

sich bereits befindenden Berichte des Laudesausschußes.

Was die Bedeckung anbelangt, so, sind, da

nach dem bereits vom h. Hause genehmigten Prä-

liminare blos 200. 000 fl. eingestellt worden sind, noch 42620 fl. einzustellen; die Bedeckung ergibt sich im Ueberschuße der Einnahmen gegenüber den Ausgaben.

Der Budgetausschuß glaubte jedoch, hiemit nicht vollständig seine Pflicht erfüllt zu haben, er hält es weiter für seine Pflicht auch darauf aufmerksam zu machen, wie sowohl der Landesausschuß als auch insbesonders Se. Exc. der Herr Statthalter Alles gethan haben, um der großen Landeskalamität in sobleunigster Weise Abhilfe zu schassen, und erlaubt sich daher, weiter den Antrag zu stellen, der, wie mir scheint, keiner weiteren Begründung bedarf, daß nämlich Sr. Excellenz dem Herrn Statthalter der Dank des Landes und dem Landesausschuße die Anerkennung ausgesprochen werde! (Bravo! Bravo!)

Oberstlandmarschall: Ich bitte Diejenigen, welche diesem Votum ihre Zustimmung geben, sich von ihren Sitzen zu erheben. (Geschieht)

Snem. sekretář:

Slavný sněme račiž se usnésti takto: 1. Zemskému výboru dává se indemnita, co se tyče oněch nerozpočtěných peněz, kteréž výbor zemsky vydal na podporu okresův, obcí a soukromníkův, povodní roku 1872 postižených, totiž:

1.   Co se týče 50000 zlatých, pomocnému komitétu zemskému věnovaných a k podnětu Jeho Excelence pana místo držícího okresním hejtmanstvím smíchovskému, hořovickému, rakovnickému, žateckému, podbořanskému a kralovickému vyplacených;

2.   co se týče subvencí, kterých výbor zemský sám na opětné zřízení zrušených mostů a silnic jakož i na upravení potoků a řek poskytnul okresům a obcím, totiž:

okresu křivoklátskému 10000 zl.

., rakovnickému. 5000 "

" berounskému. 5000,,

" hořovickému... 5000 "

" zbirovskému... 5000 " " jesenickému.... 1200 "

" kralovickému... 5000.,

., manetínskému. 5000 "

" zbraslavskému. 3000 "

" polickému...... 2000 "

" dobříšskému... 990 " dále obcím:

Veleticům................. 750 "

Měcholupům.............. 1600 "

Dobřičanům............... 1100 "

Stránkám.................. 400,,

Přibenicům ............... 200 "

Siřemu..................... 800 "

Liběšovicům............... 600 "

Libořicům................. 1350 "

Železné.................... 1000 "

Kryrám.................... 1600 "

Mukoděkům............... 800.,

Očihovu.................... 100 ".

Soběchlebům............. 500 "

Stebnu..................... 800 "

Krtům.................... 300 "

Švihovu.................... 300 "

Nečtinám.................. 730 "

Kotopekám............... 1000.,

Lochovicům............... 500 "

Praskolesům............... 1000 "

což činí úhrnem.. 62620 zl. a k tomu když se přidá suma

v odst. 1. přivedená............... 50000 zl.

obnáší dohromady suma vydaná, o níž platí indemnita, 112620 zl.

II.   Dále ještě aby okresům stíženým dostalo se pokud možná stejné podpory, povolují se z peněz zemských následující subvence vzhledem k velikosti utrpěné škody jakož i vzhledem k berní sile vyměřené, totiž:

okresu křivoklátskému 20000 zl.,

,, hořovickému... 8000 "

" kralovickému... 4000,.

,, berounskému... 4500 "

" rakovnickému.. 2000,,

" zbirovskému... 5000,, pak obci Chodouni na zřízení stezky 1000 zl., obci hředelské na upravení potoka 1500 zl., a obci popovické 3000 zl., což činí úhrnem.... 5500 zl. tedy dohromady 50000 zl.

Zemskému výboru se ukládá, aby tuto sumu k výplatě poukázal.

III.   Na provedení ochranné stavby v údolí Zlatého potoka níže Měcholup povoluje se obcím ku stavbě té povinným subvence z fondu zemského 50000 zl, z kteréžto sumy má výbor zemský c. k. místodržitelstvu dle potřeby a dle pokračování ve stavbě k výplatě poukazovati po částkách.

IV.   Zemskému výboru se dává k disposici 30000 zl, z nichž má těm obcím, kteréž během roku 1873 upravení potoků a řek provedou dle plánů jim předepsaných, vedle potřeby a podle toho, jak bude upravování to pokračovati, poskytovati podpor; o čemž má pak svým časem podati sněmu výkaz, jak peněz těch vynaložil.

V. Na uhrazení všech těchto položek vkládá se do rozpočtu zemského fondu ve hlavní rubriku XIII. "Podpory a příspěvky" a ve vedlejší rubriku 2. "Pro okresy a obce povodní stížené" co dodatečná úhrada za rok 1872 a co potřeba na rok 1873 dohromady suma 242 620 zl r. č.

VI. Schvaluje se, aby provedení přípravných prací technických za účelem upravení červeného potoka vznešeno bylo na ředitelství velkostatku hořovického, jakož také aby ná-

klady, kteréž tím vzejdou, časem svým z fondu zemského byly nahraženy.

VIL Zemskému výboru se dává plná moc, aby hydrotechnická měření a jiné přípravné práce, za účelem soustavného upravení řek a potoků v okresích povodní stížených potřebné zvláštními techniky pouze k tomuto účelu najatými, po případě civilními inženýry dal obstarati i aby náklady s tím spojené z fondu zemského zapravil.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand die getrennte Abstimmung? (Niemand meldet sich) Da dies nicht der Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung. Ich bitte Diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Berichterstatter Dr. Görner: Durch den Beschluß, dem Landesausschuße 30000 fl. zur Verfügung zu stellen, um dadurch jenen Gemeinden zu Hilfe zu kommen, welche die zerstörten Bäche und Flüsse daselbst zu reguliren nicht allein im Stande sind, erledigt sich auch eine Petition Z. 391, welche durch die hohe Statthalterei aus dem Bezirke Podersam übersendet worden ist, wo die Gemeinde Podersam um eine Landessubvention ansucht, um den bezüglich des Goldbaches dort angerichteten Verheerungen Einhalt zu thun und denselben zn reguliren und wird beantragt, diese Petition mit den gefaßten Beschlüssen dem Landesausschuße zuzutheilen.

Sněm. sekretář: Přípis, týkající se upravení zlatého potoka, odstupuje se vzhledem k usnesení slavného sněmu právě činěnému, výboru zemskému.

Oberstlandmarschall: Wenn nichts erinnert wird, bitte ich um Abstimmung. (Geschieht. ) Angenommen.

Zur Beantwortung einer Interpellation hat sich der Herr Vicepräsident der Statthaltern zum Worte gemeldet. Ich ertheile ihm das Wort.

Místopředseda c. k. místodržitelství:

V  osmnáctém sezení slavného sněmu učinili páni poslanci Dr. Alter a společníci interpellaci na zástupce vlády v příčině změny místa pro vybírání mýta v Brandýse; kladu sobě za čest, k tomuto dotazu odpověděti takto:

V  Brandýse vybírá se mýto ze silnice v délce tří mil již od dávna, aniž by se jakých stížností proti němu bylo vyneslo. Toto mýto, které arci zvláště občany Staré Boleslavi a míst sousedních tíží, vybírá se na dvou místech (v Brandýse od těch, kdož z Prahy přichází, pak v Staré Boleslavi, kdež se také mýto z mostu vybírá od těch, kdož od Benátek přichází), proti čemuž se až do té doby, kdy nynější pachtýř nastoupil, za tou příčinou málo námitek činilo, protože dřívější pachtýři k tomu svolili, aby strany, které mýto častěji přechází, mýtné v paušální částce platily. Nynější pachtýř není však paušalování přízniv, z čeho zvláště agitace proti stanovišti mýta povstala. Pachtýř, který mýto toto až do konce 1874 za roční ná-

jemné v částce šesti tisíc pět set čtyrycet tři zlatých převzal, ostatně jak se na místě přesvědčení nabylo, přísně v mezích svého práva z úmluvy se chová, chce k přeložení mýtní zahrážky své svolení dáti toliko tenkráte, když se mu náhrada dá, totiž když se jemu z nájemného ročně pět tisíc, tedy dohromady deset tisíc sleví. Požadavek tento jest tak přehnaný, že se ku schválení ponavrhnouti nemůže. Nezbývá jiného, než aby upravení mýta se odložilo až do vypršení nynější doby nájemné, to jest do prvního ledna roku tisícího, osmistého a pět a sedmdesátého, kdy možnost dána bude, aby nejen mýto, kteréž v Brandýse za tři míle ustanoveno jest, na dvě menší částě se rozdělilo, nýbrž aby se též odloučilo mýto ze silnice u Staré Boleslavi od mýta z mostu a aby se přeložilo ku vchodu do Staré Boleslavi. Tímto odloučením mýta předejde se zvláště stížnostem, že majetníci povozů z osad ležících na pravém břehu Labe mýto platiti musí, kteří takřka o erární silnice jen zavadí, když přes Labský most jeti chtí

In der 18. Sitzung des hohen Hauses haben die Herren Abgeordneten Dr. Alter und Genossen an den Vertreter der Regierung eine Interpellation, betreffend die angeregte Aenderung der Mautheinhebungsstelle bei Brandeis, gerichtet, welche zu beantworten ich die Ehre habe, wie folgt:

In Brandeis wird die Wegmauth für die Strecke von 3 Meilen feit jeher eingehoben, ohne daß bisher dagegen irgend eine Beschwerde vorgebracht worden wäre. Diese insbesondere für die Bewohner von Altbunzlau und der angrenzenden Gemeinden allerdings drückende Mauth, welche an zwei Stellen eingehoben wird (in Brandeis für die von Prag Kommenden, in Altbunzlau, woselbst auch die Brückenmauth eingehoben wird, für die von Benatek Kommenden) fand bis zum Antritte des dermaligen Pächters deshalb wenig Anfechtungen, weil der frühere Pächter sich mit solchen Parteien, welche häufiger die Mauth zu passiren hatten, zu einer Pauschalirung der Mauth herbeiließ. Der gegenwärtige Pächter ist zu solchen Pauschalirungen nicht geneigt, daher die Agitation gegen diese Mauthstazion.

Der Pächter, der diese Mauthstazion bis Ende 1874 gegen den Jahrespachtschilling von 6543 st. gepachtet hat, sich übrigens nach den an Ort und Stelle gepflogenen Erhebungen streng innerhalb der Grenzen seines vertragsmäßigen Rechtes bewegt, will einer Verlegung der gegenwärtig bestehenden Mauthschranken nur gegen Vergütung, beziehungs weife einen Nachlaß am Pachtschillinge von 5000 st. jährlich also gegen eine Summe von 10000 st. zustimmen. Diese Forderung ist so überspannt, daß aus deren Annahme füglich nicht angetragen werden kann. Es erübrigt demnach nichts anderes als die Regelung dieser Mauthverhältnisse bis zum Ausgange der gegenwärtigen Pachtzeit, d. i. bis zum

1. Jänner 1875 zu verschieben, wo es dann möglich sein wird, nicht nur die in Brandeis für 3 Meilen festgesetzte Wegmauth in zwei kleinere Strekken zu theilen, sondern auch die in Alibunzlau bestehende Wegmauthstation von der Brückenmauthstation zu trennen und au den Eingang von Altbunzlau zn verlegen. Insbesondere durch diese letztere Trennung wird der Klage vorgebeugt werden, daß Vekturanten aus den am rechten Elbeufer gelegenen Ortschaften, die um die Elbebrücke zu passiren, die ärarische Strasse so zu sagen mir berühren, eine Strassenmauth zahlen müssen.

Oberstlandmarschall: Wir gehen nun zum zweiten Gegenstande der Tagesordnung über, zum Berichte der Budgetkommission über das Präliminare des Normalschulfondes. Berichterstatter ist Hr. Sobotka. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Berichterstatter: Es ist der Normalschulfond noch niemals Gegenstand der Erledigung des hohen Hauses gewesen, denn am 1. Jänner 1870 wurde dieser Fond in Verwaltung des Landesausschußes, im Jahre 1870 wurde die Erledigung dem Landesausschuße selbst überlassen. Im Jahre 1871 kam derselbe gar nicht in's hohe Haus. Heute ist es also das erstemal, daß das Präliminare vor das hohe Haus kommt. Die Budgetkommission hat geglaubt, daß sie im Berichte die Uibernahme des Fondes darlegen müsse und einige Differenzen, die sich daran knüpfen, und dann das Präliminare.

Der Bericht lautet: Hoher Landtag!

Zu Folge der Bestimmungen des §. 66 des Reichsgesetzes vom 18. Mai 1869, wornach die Normalschulfonde in ihrem gegenwärtigen thatsächlichen Bestände mit allen auf ihnen rücksichtlich der Verwendung für Schulzwecke oder aus Privatrechtstiteln lastenden Verbindlichkeiten und mit der ausdrücklichen Widmung für Zwecke des öffentlichen Volksschulwesens in die Verwaltung der Kronländer überzugehen haben, übernahm der königl. böhmische Landesausschuß vertreten durch den Landesausschußbeisitzer Dr. Jos. Schrott, laut Protokolls vom 28. Dez. 1869 in der k. k. Landeshauptkassa das dem böhm. Normalschulfonde gehörende Vermögen, bestehend in Staatsvapieren und Privatkapitalien im Betrage von 1. 018, 890 fl. 28 fr. ö. W. und zwar nach Abzug einer zur Besorgung der Unifikation augenblicklich nicht vorhanden gewesenen Obligation 759. 789 8/10 fl. als frei verfügbares Vermögen: 259, 638. 30 2/10 fl. ö. W. als Stiftungen gehörend, welche sich in der Verwaltung des Normalschulfondes befanden.

Eine Barschaft wurde nicht übergeben, weil der Fond ein dotirter war.

Die zu dem Fonde gehörenden 4 Realitäten wurden laut desselben Protokolles nicht übergeben, weil zwei derselben, der Normalschulgarten in der Karmelitergasse und das deutsche Musterhaupt= und Mädchenschulgebäude Nr. 528-III beide in Prag für die Lehrerbildungs= und Uebungsschulen gewid-

met worden sind, welche Lehranstalten künftig unmittelbar aus den Staatseinkünften bestritten, somit aus dem Normalschulfonde ausgeschieden werden Sollen, während bezüglich der zwei anderen, des Normalschulbuchdruckereigebäudes in Prag und eines Antheiles an dem Pardubitzer Hauptschulgebäude die Eigenthumsverhältnisse vorerst ermittelt werden Sollten. Doch sind aus dieser Uibergabe laut dem Landesausschußberichte vom 23. Oktober 1872 einige Differenzen zwischen dem Landesausschuße und dem hohen Aerar entstanden.

Bezüglich des flüssigen Vermögens glaubte der Landesausschuß noch eine Summe von 6711 fl. 4 kr. als Ersatz für Aktivforderungen für Schulstiftungen beanspruchen zu sollen, während der f. f. Landesschulrath auf einer anderen Auffassung beharrt, dahin gehend, daß es sich in diesem. Falle nicht um eine Abrechnung zwischen dem Staats= und Normalschulfondsvermögen, sondernlediglich um die interne Ausgleichung zwischen dem eigenthümlichen und dem Stiftungsvermogen des Normalschulfondes Selbst handle.

Was die Realitäten anbetrifft, so ist das Normalschulbuchdruckereigebäude laut Ministerial=Erlaß vom 28. August 1870, Z. 5000, ein Eigenthum des Studienfondes, während dem Schulfonde die unbeschränkte Benützung derselben unentgeltlich zustehe. Da jedoch der Normalschulfond dieses Gebäude gar nicht benützt, glaubt der Landesausschuß, für die entgangene Benützung feit dem 1. Januar 1870 sowie für einen etwas über zwei Jahre hindurch gezahlten Wasserzins im Gesammtbetrage von 151 st. den Ersatz beanspruchen zu sollen und hat diesfalls, sowie betreffs einer eventuellen Ablösung dieses Benutzungsrechtes Unterhandlungen am betreffenden Orte eingeleitet.

Betreffend den Normalschulgarten und das deutsche Musterhaupt= und Mädchenschulgebäude ergaben die vom Landesausschuße eingeleiteten Erhebungen, daß ein Theil dieser Realitäten, welche landtäflich dem Normalschulfonde gehörend ausdrücklich vorgeschrieben erscheinen, als unbestimmbares Eigenthum dieses Fondes anzusehen sind und glaubt der Landesausschuß bei dem Umstande, als die k. f. Staatsverwaltung diese Gebäude stimmt Zubehör zu ihren Zwecken benützt, von derselben die Erklärung verlangen zu sollen, ob sie geneigt sei, diese Realitäten gegen einen angemessenen, zu vereinbarenden Zins miethweise zu übernehmen, welcher Zins auch vom 1. Jänner 1870 nachträglich zu entrichten wäre.

Endlich harren auch die Eigentumsverhältnisse, betreffend des Pardubitzer Hauptschulgebäudes, der Austragung. Die Budgetkommission durch den ihr übergebenen, dem Präliminare für 1873 beigeschlossenen Bericht des Landesausschußes, diese Fragen in Erwägung zu ziehen veranlaßt, hat sich bezüglich der Kapitaliendifferenz von 6711 fl. 40 kr. in dem Wunsche geeinigt, es möchte der Landesausschuß eine Vereinbarung mit der f. k. Staats-

Verwaltung anstreben und sich bezüglich der unausgetragenen Eigenthumsverhältnisse der Realitäten der Ansicht des Landesausschußes angeschlossen, daß die Klarstellung derselben im hohen Grade wünschenswerth sei.

Die Budgetkommission erlaubt sich in dieser Richtung einen Antrag:

Im Präliminare für 1873 glaubte die Budgetkommission nur zwei Abänderungen treffen zu müssen, indem sie in den Einnahmen Rubrik I A Aktivinteressen an freien Fondskapitalien als Post 9 st. 500 - als Zinserträgnißsteuer Ende 1871 vorhanden gewesenen, dem freien Fonde gehörenden Baarschaft von 100003 fl. 11 kr. einstellte, daher diefe Rub. I nun statt mit 49857 fl. mit 50357 st. eingestellt erscheint, indem sie ferner in den Ausgaben Rub. VII statt der vom Landesausschuße mit seinem Beschluße vom 17. Juli 1872, LdtgS. - Zahl 251, eingestellten 24 Stipendien á 200 fl. unter Beobachtung der in diesem eben erwähnten Landesausschußbeschluße festgestellten Bestimmungen 50 Stipendien á 200 fl. einstellte, daher diese Rub. VII nun statt mit 4800 fl. mit 10000 fl. ö. W. eingestellt erscheint.

Bei dem notorischen Mangel an Lehrern für vorhandene und zu errichtende Schulen glaubt die Budgetkommission auf die Genehmigung des hohen Landtages für diese Stipendien Stipendienerhöhung rechnen zu dürfen.

Auf diese Ausführungen gestützt, erlaubt sich die Budgetkommission dem hohen Landtage folgende Anträge zu unterbreiten.

Der hohe Landtag wolle beschließen:

1. Das Präliminare des Normalschulfondes für das Jahr 1873 wird genehmigt, wie folgt:

Erforderniß:

I Lehrerbefoldungen ................ 6635 fl.

II. Kongruen......................... 105 "

III. Dotationen der Lehrkörper... 7325,,

IV.   Stipendien, welche unter fol-

genden Bestimmungen zu verleihen sind 10000 "

V.   Stiftungen........................ 9000,,

VI.   Remunerationen und Aushilfen 845 " VII. Erhaltung der Gebäude...... 750 "

VIII.   Steuern und Gaben......... 7177,,

IX.   Regiekosten ...................... 100,,

X.   Pensionen der Lehrer .......... 2715,,

XL Pensionen der Lehrerinen und

Lehrerswitwen.............................. 1263,,

XII.   Pensionen der Dienerswitwen 157 "

XIII.   Erziehungsbeiträge............ 307,,

XIV.    Gnadengaben................. 433,,

Summa 46812,, Bedeckung:

I. Aktivinteressen ........... ........... 50357 fl.

II. Schulgelder ...................... 835,,

III.   Beiträge ........................ 212 "

IV.   Verschiedene Einnahmen...... 100 "

Summa 51504 "

Zum Präliminare des Normalschulfondes, Erforderniß IV. Stipendien. Verleihungsbestimmungen.

a)  Daß dieselben zur Hälfte für die deutschen, zur Hälfte für die böhmischen Anstalten bestimmt sind;

b)  daß aber auch halbe Stipendien zu fl. 100 ö. W. verliehen werden könnten;

c)   daß dieselben für die nächsten 5 Jahre unter der ausdrücklichen Verwahrung festgesetzt werden, daß hierdurch die für Staatsstipendien dermalen mit jährlichen st. 30000 bewilligte Dotation keine Schmälerung erleide;

d)  daß das Verleihungsrecht über Antrag des

k.    k. Landesschulrathes dem Landesausschuße vorbehalten bliebe und hiebei die für Staatsstipendien geltenden Modalitäten analoge Anwendung finden.

2.    Der Landesausschuß wird beauftragt:

a)  Eine Austragung der Eigenthumsrechte der Realitäten des Normalschulfondes thunlichst zu beschleunigen, bezüglich der Kapitaliendifferenz im Betrage von 6711 fl. 4 kr. eine Vereinbarung mit dem h. Aerar anzubahnen.

b)  Die Rechtsverhältnisse der Dotationen für die Lehrkörper der Schulen der Ursulinerinen in Prag und Kuttenberg einer gründlichen Erwägung zu unterziehen und dem nächsten Landtage darüber Bericht zu erstatten.

c)  In den künstigen Rechnungsabschlüssen und Präliminarien die beiden Fonde, - den frei verfügbaren und den Stiftungsfond, - unter Berücksichtigung der Zinsen der Baarkapitalien, getrennt zu behandeln.

Sněmovní sekretář: Budžetní komise

činí následující návrhy:

1) Rozpočet normálního fondu školního

na rok 1873 schvaluje se tím spůsobem: Potřeba:

I. Platy učitelům.................... 6635 zl

II. Congruy.......................... 105 "

III. Dotace sborům učitelským... 7325 "

IV. Nadace........................... 10000 "

Kteréž nadace propůjčiti se mají spůsobem

následujícím:

1)  Nadace ty ustanoveny jsou pro ústavy německé z polovice a z polovice pro ústavy české.

2)  Nadace mohou propůjčeny býti polovičně po 100 zl. r. č.

3)  Nadace ty povolují se na příštích 5 let, s tím výslovným vyhrazením, aby jimi neměla ujmu dotace ročních 30000 zl. nyní na státní nadace povolená.

4)    Že právo nadace tyto na návrh cís. kr. zemské školní rady propůjčovati zůstavuje se výboru zemskému, a že při propůjčování šetřiti se má dle obdoby modalit, vzhledem k státním nadacím platných.

V. Fundace........................... 9000 zl.

VI. Odměny a výpomoce......... 845 "

VIL Zachování budov............ 750 "

VIII. Daně a dávky............... 7177,,

IX.   Náklady na režii............... 600 "

X.   Pense učitelům.................. 2715 "

XI. Pense učitelkám a vdovám

učitelským................................ 1263,,

XII. Pense vdovám sluhů......... 175 "

XIII. Příspěvky vychovací.......... 307,,

XIV. Dary z milosti............... 433 "

Součet...... 46812 "

Fa uhražení.

I. Úroky aktivní..................... 50357 zl.

II. Školné............................. 835 "

III. Příspěvky........................ 212 "

IV. Rozličné příjmy................ 100 "

Součet...... 51504 "

Dále se navrhuje:

2) Výboru zemskému ukládá se:

a) aby zurychlil co možná vyrovnání co se týče práv vlastnických k nemovitostem normálního fondu školního a aby připravil cestu k dohodnutí-se s vysokým erárem v příčině difference v kapitálech 6711 zl. 4 kr. r. č. činící;

6) aby vzal v důkladnou úvahu právní poměry v příčině dotací pro sbory učitelské škol svaté Voršily v Kutných Horách a v Praze a aby o nich nejblíže příštímu sněmu podal zprávu;

c) aby při příštích účetních závěrkách a rozpočtech oddělil od sebe oba fondy a to fond, s nímž lze volně nakládati, a fond fundační, bera při tom zření k úrokům z hotových peněz.

Obersslandmarschall:; Ich eröffne die Debatte. Dr. Grasse hat das Wort.

Abg. Dr. Grasse: Hoher Landtag! Wie wir Soeben aus dem Berichte der Budgetkommission vernommen haben, so hat die hohe Regierung in das Präliminare des Normalschulfondes für das Jahr 1873 die Summe von 10000 fl. zur Kreirung von Stipendien für Lehramtskandidaten eingestellt.

Der einzige Grund für die Kreirimg so zahlreicher Stipendien ist wohl in dem Umstande zu suchen, daß wir an einer so bedeutenden Noth an Lehrern leiden. Es hat bereits die hohe Statthalterei in der Note vom 22. Mai lauf. Jahres diesen Umstand hervorgehoben und den Landesausschuß aufgefordert, dem hohen Landtage in dieser Beziehung eine Vorlage zu machen, um dergleichen Stipendien zu kreiren. Es hat auch der Laudesausschuß in Würdigung diesesUmstandes 24 Stipendien in's Präliminare eingestellt und ist die Zahl dieser Stipendien von der Budgetkommission in gerechter Würdigung der Umstände auf 50 Stipendien erhöht worden. Indem wir nun nach der Ursache dieser Thatsache forschen, jedenfalls einer Thatsache, die äußitst bedauerlich ist für das Gedeihen unseres

kaum ausblühenden Volksschulwesens, so sinden wir dieselbe einestheils wohl nun in der geringen Entlohiiung, welche dem Lehrer für sein eben so wichtiges als mühevolles Amt geboten wird, als anderseits, und ich möchte wohl behaupten, größtenteils darin, daß die Lehrer und Lehramtskandidaten gegenwärtig nicht mehr wie sonst von der Militärpflicht befreit sind. Der Lehret stand bietet, wie bererts bemerkt, im Vergleiche mit anderen Ständen, in denen junge Leute eine relativ schnelle und relativ hohe Entlohnung für ihre Mühe finden, mir wenig verlockende Aussichten. Zwar ist nicht zu läugnen, daß durch die neue Volkschulgesetzgebung die Stellung der Lehrer gewiß materiell besser, in der Regel gewiß gesicherter und gewiß auch, was ihre Stellung nach Außen anbelangt, viel ehrenvoller und geachteter geworden ist; so wenig sich dieser Umstand in Abrede stellen läßt, so sicher ist es, daß unser Schulwesen an den schädlichsten aller Gebrechen, dem Mangel an Lehrkräften leidet. ES sind also alle Opfer, welche von Seite des Staates, von Seite des Landes und von Seite von Privatpersonen zum Besten der Schulen gebracht werden, gewiß mehr weniger nutzlos, wenn den neu errichteten Schulen die entsprechend gebildeten Lehrer fehlen. Dies wird sowohl von der h. Regierung als auch von allen jenen, welche am Schulwesen warmes Interesse nehmen, schmerzlich empfunden. Ich glaube daher, daß es nothwendig ist, daß man die nöchigen Maßregeln treffen und daß das richtige Mittel angewendet werde, um diesem Krebsschaden im Volksschulwesen gründlich abzuhelfen. Wenn der Staat jährlich große Summen darauf ausgibt, um sein Heerwesen zu verbessern, damit er im Falle der Gefahr gegen äußere Feinde gesichert und gewappnet sei, so glaube ich, ist er um so mehr verpflichtet, sich gegen jene Feinde im Innern zu wehren und zu sichern, die ihm aus der Unwissenheit der Bürger und der mangelhaften Leitung der Erziehung seiner Jugend stündlich zahlreich erwachsen. (Bravo !) Ich glaube daher, daß es nothwendig ist, auf ein selches Mittel hinzuweisen; das hohe Hans, von dessen schulfreundlicher hochherzigen Gesinnung ich die festeste Uiberzeugung hege, wird mir gestatten, auf dieses Mittel hinzudeuten. Dieses Mittel wird ganz einfach das fein, daß man aussprechen würde von Seite der h). Regierung und der legislativen Körperschaft, der Stand der Lehrer und Lehramtskandidaten fei vollständig von der Militärpflicht besreit. Man kaun mir zwar entgegnen, daß dadurch das Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht verletzt und eine der größten Errungenschaften der neueren Gesetzgebung geschwächt werde. Ebenso wahr aber ist und ebenso gerechtfertigt, auf den Schaden hinzuweisen, den der Staat an einem seiner bedeutendsten Faktoren, in der Erziehung seiner Jugend erleiden würde, wenn er sich nicht entschließen würde, einem Prinzepe zu Liebe das gehörige Mittel anzuwenden und übrigens glaube ich, würde die Armee selbst, das Heerwesen durch diese Bestimmung gar keinen Nachtheil, keinen Eintrag

erleiden, weil ja bereits der §. 26 zur Zeit des Krieges von Sr. Majestät dem Kaiser selbst über den Antrag der betreffenden Fachminister dahin bestimmt worden ist, daß die zum Unterrichte unentbehrlichen Lehrer von der Dienstpflicht befreit werden können. Aber wir haben eben keine unentbehrlichen Lehrer und da sind sie eo ipso nicht mehr für die Armee zu rechnen als Combattanten. Ich bin nicht mehr in der Lage einen Antrag zu stellen, da die Session bereits ihrem Ende naht. Ich habe mir blos erlauben wollen, diesen Gegenstand zur Sprache zu bringen und die Aufmerksamkeit sowohl der h Regierung als auch des h. Hauses und besonders jener Mitglieder, die Mitglieder des Reichsrathes Sind, darauf hinzulenken. (Bravo!)

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu diesem Antrage das Wort? Da dies nicht der Fall ist, so bitte ich über den Antrag, wie er vorgelegt worden ist, abzustimmen. (Geschieht. ) Angenommen.

Berichterstatter: Die Budgetkommission erlaubt sich dem h. Hause die Mitteilung zu machen, daß uns in der letzten Sitzung das Schulbezirkspräliminare vorgelegt wurde und haben wir dieselbe in folgender Weise erledigt: Die Schulbezirkspräliminarien beantragen eine Subvention vom Lande von 1, 040. 000 fl. Nun hat der h. Landtag bereits 800. 000 fl. zu diesem Zwecke eingestellt; nachdem nun aber der Landesausschußbericht bemerkt, daß er mit dem abgeminderten Betrage von 800. 000 st. sein Auskommen zu finden hoffe, so ist die Budgetkommission der Ansicht, daß dieser Gegenstand damit als erledigt zu betrachten sei und bittet den hohen Landtag, diesen Gegenstand als erledigt anzusehen.

Sněmovní sekretář: Co se týče rozpočtu okresních školních rad na potřeby národních škol, navrhuje budžetní komise, aby se vzal k vědomosti.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu dem Antrage das Wort?

Wenn nicht, so bitte ich abzustimmen.

(Geschieht. ) Angenommen.

Wir gehen nun zum weiteren Gegenstande der Tagesordnung über:

Bericht der Unterrichtskommission zur Regierungsvorlage des Gesetzes, betreffend die Ortsund Bezirksschulaufsicht.

Berichtersiatter ist Herr Dr. Ruß. Ich ersuche den Bericht vorzutragen.

Herr Abgeordneter Dr. Ruß: 3 Jahre sind verflossen, und schon empfiehlt die Schulkommission, welche Sie mit ihrem Auftrage beehrten, Aenderungen an den Schulgesetzen vorzunehmen. Nah und fern dürften diese Aenderungen einiges Befremden hervorrufen; darf uns doch die Erinnerung daran nicht entschwinden, mit wie Schweren Kämpfen wir die Organisation der Schule, die wir alle hochschätzen, errungen haben, darf uns doch die Mahnung aus der Geschichte der letzten 10 Jahre nicht verloren gehen, daß nichts schlimmeres sei,

als das Erperimentiren auf dem Gebiete der Gesetzgebung, ruheloses Bessermachenwollen, unsicherer Schritt in vermeintlicher Vorwärtsbewegung und unklares Bewußtsein über Grenzen und Ziele.

Wenn dies wahr ist, so bedarf es dann strenger Rechtfertigung, daß Ihre Kommission Ihnen eine Aenderung der Schulgesetze empfiehlt; es durften nur gewichtige Momente sein, welche die Kommission unter Hochhaltung der uns allen liebgewordenen Grundsätzen dazu bestimmten. Wir durften keinen Augenblick vergessen, daß wir mit einer solchen Aenderung an die heiligsten Güter des Volkes tasten; der Gedanke an eine Schmälerung derselben lag uns daher ferne und unfer Zweck war die Sicherung des Schwer Errungenen, die Befestigung des neuen Baues, der Schutz der Siegessrucht. Nicht die leiseste Gefahr für die Erfolge so vieler heißer Schlachten des Geistes durfte herbeigeführt werden.


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