Čtvrtek 5. prosince 1872

Ueber die von den genannten Infassen bei der k. k. Statthalterei gemachte Anzeige Wurden kommissionelle Erhebungen gepflogen und als einziges Rettungsmittel ein Flußburchschnitt mit dem Kostenaufwande von 31000 fl. bezeichnet. Die Ausfuhrung dieses Projektes scheiterte jedoch an dem Kostenpunkte, da der Landesausschuß eine Subvention hiezu verweigerte und diesem Projekte auch die übrigen beitragspflichtigen Personen nicht beitreten wollten, da einzelne nunmehr von der Eger außer Gefahr gefetzte Grundbesitzer aus dem Unterbleiben dieser projektirten Flußregulirung noch Nutzen ziehen konnten.

Nach der Schilderung der Petenten sind viele 100 Joch. fruchtbaren Grundes der Ueberfluthung und Devastirung alljährlich ausgesetzt und sehen die Infassen mit Bangen der Katastrophe entgegen, wodurch ihr eigener Besitzstand vom Strome verschlungen wird. Dieselben sind nicht in der Lage, diese Flußregulirung allein zu tragen oder ihre Wirthschaftsgebäude aus eigenen Mitteln zu übertragen.

Unter Hinweis auf die namhafte Unterstützung, welche den durch die Ueberschwemmung des heurigen Jahres Verunglückten gewährt wurde, glauben die Petenten zu erkennen, daß nunmehr die ernstliche Absicht vorliegt, die Steuerkraft zu erhalten, und

bringen ihre bedrohte, örtliche Lage zur Kenntniß des h. Landtages mit dem Ersuchen, die fur den Ort Dreihofen so gefährliche Stelle an der Eger erheben, und dem Landesanschuß auftragen zu wollen, über die Art und Weise der Bedeckung der mit der erforderlichen Ableitung verbundenen Kosten Bericht zu erstatten, zugleich bitten die Petenten die hohe-Regierung anzugehen, bei einer Concessionirung fur die Schiffbarmachung der Eger die Verhältnisse der Gemeinde Dreihofen entsprechend zu berücksichtigen. Die Petitionskommission war nicht in der Lage, die Richtigkeit der in der Petition enthaltenen Angaben zu prüfen, glaubt jedoch eine so drastisch geschilderte Beschädigung, wenn auch nur einzelner Bewohner des Landes, wenn sie sich als richtig erwiese, der Berücksichtigung werth.

Die Petitionskommission stellt daher den Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen, es sei diese Petition dem Landesausschusse zur eingehenden Erhebung der darin geschilderten Verhaltnisse und der etwa moglichen Abhilfe, eventuell zur geeigneten Antragftellung abzutreten, zugleich die hohe Regierung zu ersuchen, die Verhältnisse der Gemeinde Dreihofen insbesondere bei einer Concessionirung zur Schiffbarmachuug der Eger in Berücksichtigung zu ziehen.

Zemský aktuar: Petice tato odevzdává se výboru zemskému k důkladnému ohledání poměrů tam líčených a možné snad odpomoci, případně k učinění vhodného návrhu. Zároveň buď slavná vláda požádána, aby poměry tyto obci Záhoří záhubné vzala vůbec v uvážení, zejména ale u příležitosti dání koncese k tomu konci, aby řeka Ohárka učiněna byla pro lodí splavnou.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, dann bitte ich um Abstimmung. Jene, welche zustimmen, mogen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Der nachste Bericht ist uber das Gesuch des Gemeindeausschusses von Johannisbad um Gleichstellung dieses Kurortes mit Karlsbad und Teplitz. Berichterstatter ist Herr Jahnel.

Berichterstatter Jahnel: Hoher Landtag!

Der Gemeindeausschuß des Kurortes Johannisbad, Bezirk Trautenan, bittet in einer am 9. vorigen Monats überreichten Petition: "Ein hoher Landtag wolle geneigtest beschließen, daß Johannisbad den Kurorten Karlsbad, Marienbad, Teplitz und Franzensbad in gesetzlicher Beziehung gleichgestellt werde, resp. daß das Landesgesetz vom 27. Oktober 1868 auch auf Johannisbad seine Anwendung sinde. Zur Begründung dieser Petition führt die genannte Gemeinde Folgendes an: " Die Entwicklung und der Ruf des Kurortes Johannisbad mache alljährlich anschuliche Fortschritte. Er habe als böhmisches Gastein schon lange und weit über die Grenzen des Landes hinaus sich bekannt und gesucht gemacht. Der Kurbesuch der Saison 1872

beziffere sich mit 839 Parteien mit 1742 Personen, und weisen diese Zahlen gegen jene des Borjahres ein Mehr von 89 Parteien mit 200 Personen nach. Die heurige Frequenz besteht aus 156 Parteien mit 293 Personen Österreicher und aus 671 Parteien mit 1423 Personen aus dem deutschen Reiche, dann aus 12 Parteien mit 26 Personen aus anderen europäischen Staaten, wovon Rußland, Schweden und Belgien zu erwähnen sind. Die Gemeindevertretung glaubt, baß sie in ihrer Zusammensetzung die Qualifikation habe, auch in rein kurörtlichen Fragen und Angelegenheiten eine autonome Stellung, einnehmen zu können. Johannisbad sei ferner im Besitze aller jener Anstalten, wie Post und Telegraphenamt, Theater und Kursaalhaus, welche einem bedeutenderen, Kurorte zukommen. Es hat wie andere große Kurorte eine Kur- und Musiktare, eine Miethordnung, eine Fiakertare, es verwaltet der Gemeindeausschuß ferne: mehrere Kurfonde, als einen militärischen Stiftungsfond, einen Civilspitalsstiftungsfond und andere.

Die Gemeindevertretung fühlt sich in ihrem Anschen und in ihrem Wirkungskreife geschmälert, wenn nur einzelne Mitglieder derselben in kurortlichen Fragen und Angelegenheiten in der sog. Kurkommission Stimmberechtigt sind; werde dagegen diese Kommission aufgelaffen, so würde dies auch einen materiellen Vorteil bringen, indem dann dem Kurtarfonde das Honorar für den angestellten Badearzt sowie für den k. k. Kurinspektor erhalten bliebe, womit sich wünschenswerthe Verschönerungen oder Verbesserungen bestchender Anstalten erreichen ließen.

Die Petition bezieht sich zwar auf einen am 14 Dezember 1871 gefaßten Beschluß des Gemeindeausschusses, daß die Autonomie des Kurortes anzustreben fei; es ist jedoch Weber das betreffende Sitzungsprotokoll beigeschlossen, noch zu den aufgestellten Behauptungen irgend ein Beleg beigebracht worden.

Auch ist nicht nachgewiesen, wem die Kurquellen und Badeanstalten gehören.

Die Petitionskommission beantragt daher:

"Der hohe Landtag wolle beschließen, die von dem Gemeindcausschusse zu Johannisbad am 9. v. M. pr. Nr. 56 eingebrachte Petition sei dem Landesausschusse zur Erhebung der Besitz= und Eigenthums Verhältnisse ber Kurquellen und Badeanstalten zu Johannisbad, sowie zur Feststellung ber klimatischen und sanitären Bedeutung. des Kurortes und feiner Entwicklungsfähigkeit gegen Berichterstattung in der nächsten Landtagssession zu überweisen. "

Zemský sekr.: Petiční komise navrhuje: "Petice obecním výborem Lázní Svatojanských dne 9. min. měs. čís. pet. 56 podaná odevzdává se výboru zemskému k tornu konci, aby držební a vlastnické poměry pramenných a lázenských ústavů v Lázní Svatojanských vyhledal, klimatický a zdravotní význam lázenského místa toho a způsobilost jeho k roz-

voji na jisto postavil, aby pak o tom v nejblíže příštím zasedání sněmovním zprávu podal.

Oberstlandmarschall: Wenn nichts erinnert wird, bitte ich abzustimmen.

Angenommen

Wir kommen min zum Berichte über das Gesuch der Gemeindevertretung Eger um gesetzliche Normnung der Vertretung der Eigenthumsinteressenten - an den Ouellen und Badeanstalten in jenen Kurorten, für welche das Landesgesetz v. 27. Oktober 1868 erlassen wurde.

Berichterstatter ist Hr. Josef Theumer.

Berichterstatter:

Hoher Landtag!

Die Gemeindevertretung der Stadt Eger stellt in der eben bezeichneten, durch den Abg. Dr. Graf überreichten Petition mit Berufung auf den §. 15 des Landesgesetzes v. 27. Oktober 1868, mit welchem die grundsatzlichen Bestimmungen zur Regelung des Kurwesens in den Kurorten Karlsbad, Marien-

Bad, Franzensbad und Teplitz-Schonau vorgezeichnet wurden, an den hohen Landtag die Bitte: um Veranlassung der gesetzlichen Normirung der besonderen Vertretung jener Interessenten in den bezuglichen Gemeindeorganen, die als (Eigenthumer der Quellen und Badeanstalten bisher in der Kurkommission vertreten waren. Die Petitions-Kommission hat sich iii der Ansicht geeinigt, daß so nothwendig und wunschensverth die im Gesetze selbst tu Aussicht gestellte Regelung dieser Vertretung auch sein mag, dieselbe doch mir nach vollstandiger und definitiver Klarstellung der verschiedenen Besitz- und Eigenthumsverhaltnisse, nach Maßgabe ber Nutzungen und Lasten und unter billiger Rücksichtnahme aus alle übrigen belangreichen Momente durch kommissionelle Erhebungen und im Wege administrativer Verhandlungen erzielt werden konne, was auch durch den im Gesetze vom 27. Okt. 1868 gebrauchten Ausdruck "Normen" (im Gegensätze zu gesetzliche Bestimmungen) bestätigt erscheint. Der PetitionsAusschuß stillt daher den Antrag, der h. Landtag wolle beschließen, die Petition der Gemeindevertretung der Stadt Eger um gesetzliche Normirunig der Vertretung der Eigenthumsinteressenten an den Quellen und Badeanstalten in jenen Kurorten, für welche das Landesgesetz vom 27. Okt. 1868 erlassen wurde, werde der h. Regierung zur administrativen Durchführung des §. 15 - des eben erwahnten Gesetzes - abgetreten.

Zemský aktuar: Petiční komise čím návrh:

Petice obecním zastupitelstvem města Chebu podáná za zakonné upravidlení zastoupení vlastnických interesentů v príčině pramenných a lázeňských ústavů, pro kteréž vydán byl zemský zákon ze dne 27. října 1868, odstupuje se sl. vládě k administrativnímu provedení §. 15. připomenutého zákona.

Oberstlandm.: Wenn nichts erinnert wirb, bitte ich abzustimmen Augenommen.

Das Nachste ist der Bericht über das Gesuch der Gemeinde Gangerhof Bez Karlsbad um Ausscheidung mehrerer Grundstucke aus der Katastralgemeinde Petschau und Zuweisung derselben zur Gemeinde Gangerchof

Berichterstatter ist derselbe.

Berichterstatter: Da die Behauptung, daß die betreffenden Grundstücke sich mit den Grundbüchern der Gemeinde Petschau reguliren und zuweist im Besitze von Petschauer Burgern sind, im Berichte des Bezirksausschusses Petschau nicht erwiesen, von den Petenten aber nicht widersprochen wird, wird beantragt, der hohe Landtag, wolle beschließen:                                                        

"Die Petition sei bei dem Umstande, als dieses Moment vom abgetretenen Landesausschüsse nicht gewürdigt winde, und es im Falle einer gegentheiligen Sicherstellung unbillig ware, daß die Gangerhofer. Besitzer nach Petschau Gemeindezuschlage leisten sollen, ohne daß Gangerhof von Petschau agend welchen Vortheil zieht, an den dermaligen Landesausschuß mit der Ausforderung zu leiten, die Sachlage nochmals zu prüfen und je nach Befund das neuerliche Amt zu handeln. "

Zemský sekretář: Petiční komise navrhujo, aby petice tato, vzhledem k tomu, že drívějším výborem zemským nebylo dostatek uváženo tvrzení v petici této obsažené, a že by v prípadnosti opačného pojištění bylo neslušno, aby držitelé Gangerhofští platili obecní přirážky do Bečova, aniž by Gangerhof mel z Bečova nějakého prospěchu, odevzdalá se nynějšímu výboru zemskému s vybídnutím, by stav věcí ještě jednou prozkoumal a dle okolnosti pak opětně úřední řízení vykonal.

Oberstlandmarschall: Die Zustimmenden wollen die Hand erheben

Wir haben noch eine Petition und zwar das Gesuch des Gemeindevorstehers in Klein-Chomutitz um Befreiung von der Bezahlung ungebuhlicher Gemeindezuschlage zu behandeln

Berichterstatter Abg. Hr Jahnel: In der vom Gemeindevorsteher zu Klein-Chomutitz am 20. vorigen Monats eingebrachten Petition wird behauptet, daß die Chalupner von Chomutitz vor mehreren Jahren einen Prozeß um Hutweiden mit den Rustikalisten oder Bauern gefuhrt, diesen Prozeß verloren, und als sie nachher die Mehrheit im Gemeindeausschusse erhielten, den Beschluß gesaßt haben die namhaften Prozeßkosten aus dem Gemeindevermögen zu bestreiten, resp 53 kr. auf den Steuergulden umzulegen Der Gemeindevorsteher bittet daher, der h Landtag wolle die Gemeinderechnungen pro 1869 - 72 revidiren und die genannten Prozeßkosten ausscheiden lassen. Diese Angelegenheit gehört nach § 99 der Gem. -O. in den Wirkungskreis des Bezirksausschusses, wesyalb die Petitionskommission den Autrag stellt: "Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei die vom Gemeindevorsteher in Klein-Chomutitz eingebrachte Petition Z. 86

dem Landesauddchudde zur Einleitung der instanzmäßigen Amtshandlung zu übergeben. "                     I

Zemský sekretář: Petice, č. 86, představeným obce Malé-Chomutice podaná, přikazuje se výboru zemskému k uvedení ve skutek úředního řízení dle instanční příslušnosti.

Oberstlandmarschall Die Zustimmenden wollen die Hand erheben. Angenommen.

Der Obmann jener Kommission, welche über den Antrag des Abg. Dr. Aschenbrenner zu berathen hat, hat ums Wort gebeten. Ich ertheile ihm das Wort.

Abg. Karl Ritt.. v. Limbeck: Eu. Durchlaucht! In Hinblick auf den nahen Schluß der Session möchte ich mir den Antrag erlauben, der h. Landtag beschließe, daß auf Grund §. 47 der Gesch. =Ordng. von der Drucklegung des überreichten Kommissionsberichtes Umgang genommen werde, damit der Bericht noch aus die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen gestellt werden könne.

Oberstlandmarschall: Ich bitte Jene, die dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. Angenommen.

Die Tagesordnung der heutigen Sitzung ist erschöpft. Die nächste Sitzung findet morgen 10 Uhr statt und zwar bemerke ich, daß wir eine

Doppelsitzung halten werden, die Vormittagssitzung bis 2 Uhr Mittags und die Nachmittagssitzung von 5 Uhr Nachm. an. Ich ersuche die Herren Abgeordneten, möglichst zur genauen Stunde zu kommen, sonst müssen jene Herren, die rechtzeitig sich einfinden, auf die übrigen zu lange warten.

Tagesordnung:

I. Bericht der Budgetkommission über den Lanbesausschußantrag betreffend die Maiüberschwemmung.

II. Bericht der Budgetkommission über das Präliminare des Normalschulfondes

III. Bericht der Unterrichtskommission zur Berathung der Regierungsvorlage betreffend die Ortsund Bezirksschulanssicht.

IV.   Bericht der Kommission über den Antrag des Hrn Abg. Dr. Pickert.

V.   Bericht der Kommission bezüglich der Vorberathung des Landesausschußberichtes in Betreff der andauernden Uiberfullung in der Irrenanstalt zu Prag und Kosmanos.

VI.   Berichte der Petitionskommission.

VII. Mundliche Berichte der Budgetkommission. Die Sitzung ist geschlossen. Schluß der Sitzung 3 Uhr 5 Min.

Dr. Woratschka, Verifikator. Josef Sobotka, Verifikator. Karl Weinrich, Verifikator.


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