Úterý 3. prosince 1872

Stenographischer Bericht

übet die

XXII. Sitzung der-ersten Jahres-Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1872 am

3. Dezember 1872.

Stenografická zpráva

o

XXII. sezeni prvního výroèního zasedání

snìmu èeského od roku 1872, odbývaném

dne 3. prosince 1872.

Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlanbmarschall Fürst Carlos Auersperg.

Gegenwärtig: Oberstlandmarfchall-Stellvertreter Ebuard Claudi und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstilche: Se. Greell, der k. k. Statthalter Freiherr von Koller und der k. I. Statthalterei-Vice-Präsident Freiherr von Riegersholen.

Beginn der Sitzung: 11 Uhr 30 Min. Vormittags.

Predseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský kníže Carlos Auersperg.

Pritomni: Námìstek nejvyš. maršálka zemskeho Eduard Claudi a poslanci [v poètu ku platnému uzavírání dostateèném.

Zástupcové vlády: C. kr. Jeho Excellence místodržitel svobodný pán Koller a místodržitelství svobodný pán z Riegershofen.

Poèátek sezení o 11. hod. 30. min. dopol.

Oberstlandmarfchall: Ich eröffne die Sitzung.

Námìstek zemského maršálka: Sezeni jest zahájeno.

Ich habe dem Hause folgende Mittheilung zu machen:

Die Geschäftsprotokolle der 20. Sitzung am 29. November find in der durch die Geschäfsordnung vorgefchriebenen Zeit zur Einsicht aufgelegt gewesen. Hat Jemand gegen den Inhalt derselben etwas zu erinuern? Da dies nicht der Fall ist, so sind sie aguoszirt. Ich erlaube mir die Anfrage zu stellen, ob jene beiden Protokolle der vertraulichen Sitzungen durch Druck veröffentlicht werden sollen? Wenn nichts erinnert wird, so nehme ich an, daß dies nicht gewünscht wird. Von den Lanbtagseingaben wurden vertheilh der Landesausschußbericht betreffend die Eingabe des Petfchauer Bezirksausschusses um Gewährung einer Unterstützung für die Abbrändler von Theusing.

Oberstlandmarchall: Wurde ber Bubgetkommission zugewiesen.

Die Vorlage mehrer im Wege des Landesschulrathes aus dem Bezirke Smichov eingelangten Petitionen um Aufhebung des Schulgeldes.

O b e r st l a n b m a r f ch.: Würbe der Commission für die VolkSschulangelegenheiten zugewiesen.

Im Druck sind vertheilt:

Der Bericht ber Schulkommission über die Otegierungsvorlage betreffs ber Orts- und Bezirksfchulaufsicht; ber Kommissionsbericht über Dr. Lumbes Antrag auf Abänderung des Bezirkspertretungsgesetzes.

Ich bitte um die Mitteilung der Einlaufe von Petitionen.

Lbtgst. Schmidt: Abg. Hr. Prior Posselt:

Gesuch der Böhmischleipaer Bezirksvertretung um Aufhebung des Legalisirungszwanges.

Oberstlandmarsch.: Erledigt sich durch die in dieser Angelegenheit vom Hause gefassten Beschlüsse.

Ldtgsk. Schmidt: Abg. Hr. Iahnel: Gesuch des Ausschusses des Reichenberger HauseuerwehrVerbandes um Erlassung einer Feuerpolizeiordnung.

Oberstlandmarfch.; Wurde der Petitionskommission zugewiesen.

Abgeordneter Dr. Klier und Genossen haben eine Interpellation an Se. Grcellenz den H. Statthalter eingebracht, dessen Inhalt ich dem hohen Hause zur Kenntniß bringe:

Ldtsk. Schmitt (lief: ) In Prag. besteht eine einzige Oberrealschule, welche ungeachtet der hingebenden Aufopferung des Lehrkörpers schon längst dem Bedürfnisse nicht mehr entsprechen kann.

ES fehlt an den nötigsten Räumlichleiten, So daß das chemische Laboratorium nur höchst unzweckmäßig in dunklen Lokalitäten unterzubringen war, ein Modellirfaal ganz abgeht die verschiedenen Kabinete aber derart beschränkt und überfüllt sind, daß die Aufnahme neuer Lehrmittel fast unmöglich wurde; wobei nicht zu übersehen ist, daß auch manche Lehrzimmer des genügenden Lichtes entbehren und für die große Schülerzahl zu klein find.

Unter Solchen ungünstigen Verhältnissen findet dennoch ein so außerordentlicher Andrang zu biefer des besten Rufes genießenden Lehranstalt statt, daß regelmäßig Schüler mit den beften Zeugnissen, oder Aufnahmsprüfungen abgewiefen werden müssen.,

So haben sich beispielsweise im Jahre 1871 nicht weniger als 975 und im Jahre 1872 bis 968 Schüler zur Aufnahme gemeldet, was zur Folge hatte, daß ungeachtet der verbleibenden Ueberfüllung

der Lehrgimmer mehr als 200 abgewiesen werden mußien.

Selbst behördliche Abmahnungen vermochten dem Andrange nicht zu steuern und trotzdem das bereits mehrere Paralellklassen errichtet und mehrere neue Lehrerstellen extra statum kreirt find, wurde dem Bedürfnisse nicht genügend abgeholfen.

Schon eine oberflächliche Anschauung der gegenwärtigen Räumlichkeiten gewährt die Ueberzcugung, baß dieselben weder erweiterungsfähig, noch, was insbesondere das Tageslicht betrifft, - verbefferungsfähig, find, und es liegt auf der Hand, baß in der Zukunft für die unterrichtfuchende Jugend durch die bezeichneten Uebelstände noch größere Kalamitäten entstehen werden, als sie jetzt schon für den Lehrzweck und die Gesundheitspflege eingetreten find. Die Gefertigten erlauben sich daher, an die h. k. k. Regierung die Anfrage zu stellen, 1. ob derselben diese bei der k. k. Prager Oberreatschule obwaltenden Uebelstände bekannt sind, dann 2., ob und in welcher Weise dieselbe solchen abzuhelfen gedenkt.

Prag, 3. Dezember 1872.

Dr. Klier,

Dr. Alter,

Dr. Roser,

Leo Theumer,

Meißler,

Jahnel,

Assman,

Dr. Mayer,

Kobinger,

Krause,

Erler,

Köpl,

Wenzl,

Dr. Gräfte,

Bayer,

Fürth.

E. v. Plener,

Dr. Hassmaun,

Herbst,

Dr. Volfelt.

Dr. Schmenkal,

Löw,

Dr. Zintl,

Joseph Theumer,

Dr. Raudnitz,

Janota,

Herkner,

Seidemann,

Claudi,

Adam,

Sehmann.

Wolfrum,

Hecke,

Tachezy,

Frank,

Sichler,

Hasner,

Dr. Waldert,

Hanisch

Oberstlandmarsch.: Se. Grc. der Hr. Statthalter hat das Wort.

Exe. H. Statthalter: Ich werde die Ehre habend diese Interpellation in einer der nächsten Sitzungen zu beantworten.

Oberstlandmarsch.: Se. Erc. der Obmann der Budgetkommission hat um das Wort ersucht.

Erc. v. bleuer: Die Budgetkommission hat nach Drucklegung des Hauptberichtes noch mehrere Geschäftsgegenstände zugewiesen bekommen, und hat über diese einzelnen Gegenstände die Berathung gepflogen und geschlossen. Wenn aber bezüglich der Berichte, die zur erstatten find, die Drucklegung erfolgen müßte, so würde bei der kurzen Zeit, welche dem h. Landtage für die Verhandlungen gegönnt ist, und bei der Arbeitsüberhäufung in der Druckerei eine solche Verzögerung herbeigeführt werden, daß

manche Gegenstände vielleicht nicht zur Berathung gelangen würden.

Ich erlaube mir als Obmann der Budgetkommission auf Grund Art. 47 c) Gesch. O. den Antrag, daß. Haus wolle beschließen, daß in Betreff der Berichte der Budgetkommission über die Borlagen, welche derselben nach Drucklegung des Haupt berichtes zukamen, von der Drucklegung Umgang genommen werde, und daß die einzelnen Berichte sogleich mündlich erstattet werden dürfen. Und im Zusammenhange mit denselben Motiven stelle ich den Antrag, der h. Landtag wolle beschließen, daß von der Drucklegung des Berichtes der Budgetkommission über die Uebernahme und das Präliminare des Normalschulfondes Umgang genommen und daß sobald der Gegenstand aus die Tagesordnung gelangt, mündlich Bericht erstattet werben bürfe.

Oberstlandmarsch.: Ich bitte Jene, die den Antrag unterftützen, die Hand zu erheben.

Er ist unterstützt.

První návrh zní: Slavný snìme raèiž se usnésti: Budžetní komisi dává se plná moc, aby v zprávách a pøedlohách, které dodány byly po ukonèení vytištìní hlavní zprávy se upustilo, od vytištìní, a aby jednotlivé zprávy ihned ústnì podány byly, jakmile hlavní zpráva bude vyøízena. Druhý návrh zní:

Slavný snìme raèiž se usnésti takto: Zpráva budžetni komise o pøevzetí a rozpoètu normálníiho školního fondu nebudiž dána do tisku, a budiž v ní ústnì podána zpráva, jakmile bude položena na denní poøádek.

Der erste Antrag lautet:

"Der h, Landtag wolle beschließen, daß in Betreff der Berichte der Budgetkommission über die Vorlagen, welche derselben nach der Drucklegung des Hauptberichtes zukamen, von der Drucklegung Umgang genommen werde, und daß die einzelnen Berichte nach Erledigung des Hauptberichtes sogleich mündlich erstattet werben dürfen. " Die Zustimmenden wollen die Hand erheben.

Angenommen.

Der zweite Antrag lautet:

"Der h. Landtag wolle. beschließen, daß von der Drucklegung des Berichtes der Budgetkommission über die Uebernahme und das Präliminare des Normalschulsondes von der Drucklegung Umgang genommen und sobald der Gegenstand auf die Tagesordnung gelangt, mündlich Bericht erstattet werden dürfe.

Die Zustimmenden wollen die Hand erheben. Angenommen.

Ich habe noch die Mittheilung zu machen, daß die Schulkommission Morgen um 1/210 Uhr früh Sitzung hält über Einladung des Herrn Obmannes.

Diejenige Kommission, welcher die Austrittserflarung von 82 Abgeordneten zugewiesen wurde, hat ihren Bericht erstattet und nach dem das hohe Haus die Dringlichkeit ber Angelegenheit beschlossen

hat, so erlaube ich mir den Gegenstand auf die heutige Tagesordnung zu stehen und ersuche den Herrn Berichterstatter Dr. Klier den Bericht vorzutragen.

Dr. Klier: Die Kommission glaubt ihre Anträge in ihrem Berichte blos auf die Thatsache des ungerechtsertigten Ausbleibens jener Landtagsabgeordneten zu erstrecken, welche die neueste Erklärung überreicht haben.

Sie glaubt dieß aus diesem Grunde in dieser beschränkten Weise thun zu dürfen, weil jene Erklärung theils Invektiven und Verdächtigungen enthält, welche sich selbst richten und anderen theils minder staatsrechtliche Anschauungen zum Ausdruck bringt, worüber der hohe Landtag bereits in seiner Sitzung vom 26. September 1868 sein Urtheil gefällt hat. Es wiederholt sich hier wieder dasselbe Spiel, welches wie schon mehrmals erlebt haben, daß Männer, welche nach ihrer eigenen Aussage und das ist auch in der gegenwärtigen Erklärung wieder enthalten, sagen, daß sie die Quelle ihres Mandates niemals anerkannten, sich auf der andern Seite doch dann wieder plötzlich als die Mandatare u. als die allein berechtigten Mandatoren des Volkes geriren (Bravo).

Wie können denn solche Männer, welche sich beklagen, daß alles das, was die gebildete Welt als unbedingte Garantie der Freiheit und Verfassungsmäßigkeit ansieht, fortwährend durch die gesetzgeberische und durch die Exekutivgewalt verletzt werde, wie können sie mit Berechtigung eine solche Klage erheben, wenn sie unterlassen, von ihrem Rechte Gebrauch zu machen und ihre Pflicht zu erfüllen nämlich hier am jenem Platze, wo sie in gesetzmäßiger Weise ihren Anschauungen Ausdruck geben könnten, zu erscheinen.

Wer fein Mandat nur darum annimmt, um es nicht zu erfüllen, der verzichtet von selbst auf die Rechte eines Abgeordneten, ihm gebührt aber auch nicht mehr das Recht, sich über jenes zu beschweren, was andere in feiner Abwesenheit beschlossen haben. (Bravo. ) Wer die Wohlthaten der Verfassung und der liberalen Institutionen wie z. B. Preßfreiheit, Geschwornengerichte und dgl. mehr, wie in jener Erklärung berrüht worden ist, nur misbraucht und sie behohnlächelt, der darf sich doch umöglich darüber beschweren, wenn die Regierung geeignete Mittel gebraucht, um einen solchen Unfug zu steuern.

Achtung vor dem Gesetze ist der erste Fundamentalartikel in einem Staate. (Bravo Bravo!) Wer diesen Fundamentalartikel, wer dieses Gesetz untergräbt, der arbeitet nur für die Umsturzpartei (Bravo, sehr gut).

Und ich bin dessen gewiß, daß ich die vollste Wahrheit, daß ich die wahre Meinung dieser hohen Versammlung ausspreche, wenn ich sage, mir begrüßen jede Regierung mit Freude, und wir sagen ihr unsere unbedingte, hingebende Unterstützung zu, die nicht nur den Willen, sondern auch die Kraft besitzt, die Achtung vor dem Gesetze nicht nur zu bewahren, sondern auch dort, wo sie bereits unter-

drückt ist, sie wiederhergustellen. (Bravo. ) Welches Vertrauen für das Gemeinwol darf man wol jenen schenken, die in ihrer Verblendung gar nicht sehen, wie sehr sie von jeder nützlichen parlamentarischen Tbätigkeit aus dem Grunde fernzuhalten suchen, weil sie selbst eben nicht in der Sage sind, an derselben theilzunehmen. (Bravo. ) Allerdings fordern diejenigen, welche geschützt durch die Immunität des Abgeordneten, ihre Stellung dazu mißbrauchen, um Verleumdung zu säen, und Skandal zu machen (Heiterkeit), das Urtheil des Gebildeten Europas heraus, dieses Urtheil wird sie richten. (Sehr gut. ) Es scheinen mir aber auch jene nicht berechtigt zu sein, die wahre Loyalität für sich in Anspruch zu nehmen, sowie es eben in jener Erklärung enthalten ist, denn ich glaube nicht, daß diejenigen sich unter die wahrhaft loyalen Männer zählen dürfen, welche die Einigkeit und die Macht des Reiches, auf welchen allein der Glanz der Krone beruht, täglich zu schwächen, täglich zu gerstückeln trachten, um nur ihren herrschsüchtigen Gelüsten in den ohnmächtigen Theilen Raum zu schassen.

Die Erklärung beruft sich auf das a. h. Reskript von 12. Sept. 1871; diesem Reskript gegenüber besitzen wie ein anderes a. h. Handschreiben vom 30. Okt. 1871 und nachdem dieses Handschreiben eine Interpretation möchte ich sagen, des früheren Reskriptes enthält, woraus hervorgeht, daß die Fundamentalartikel aus einer gang unrichtigen Auslegung des Reskriptes von 12. Sept. erwachsen sind, so erlaube ich mir, nachdem das Handschreiben vom 30. Oktober wie gemacht für diesen Fall ist, mit Genehmigung Se. Exc. des H. Oberstlandmarschalls jenes A. h. Handschreiben vom 30. Oktober dem h. Landtag vorzutragen.

"An den Landtag Unseres Königreiches Böhmen!

Mit Unserem Reskript von 12. Sept. d. J. haben Wir den Landtag Unseres Königreiches Böhmen aufgefordert, im Geiste der Mäßigung und Versöhnung die zeitgemäße Ordnung der staatsrechtlichen Verhältnisse Unseres Königreiches Böhmen zu berathen. Mit der allerunterthänigsten Adresse vom 10. d. M. hat der Landtag Uns das Resultat dieser Berathung vorgelegt, und wie verkennen nicht, das Bemühen von seinem Standpunkte aus, diesen Unseren Wünschen nachzukommen, Wir müßen jedoch nachdrücklich hervorheben, daß die über die Behandlung der gemeinsamen Angelegenheiten und das Verhältniss der beiden Theile der Gesammtmonachie zu einander bestehenden Vereinbarungen, wie sie von den legislativen Körperschaften dieser Theile, dem Reichsrathe und dem ungarischen Reichstage geschaffen worden sind und durch die mit Unserer Sanktion versehenen Gesetze in volle Rechts kraft für die gange Monarchie erwachsen sind, nur auf dem durch das Uebereinkommen bezeichneten Wege geändert oder, insoferne die Bestimmungen des Uebereinkommens auf bestimmte Zeit geschlossen worden sind, erneuert werden können; nachdem ferner die staatlichen Verhältnisse unserer nicht ungarischen

Königreiche und Länder durch die von Uns erlassenen Staatsgrundgefetze ihre Regelung gefunden haben, so kann eine Aenderung derselben nur mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrathes erfolgen. Wir fordern nunmehr Unsern Landtag auf durch Entsendung seiner Vertreter in Den Reichsrath am großen Werke der Versöhnung mitzuwirken und bereitwillig Beweise zu geben von der brüderlichen Gesinnung gegen alle Völker des Reiches, achtungsvoller Berücksichtigung jeglichen Rechtsanspruches und in patriotischer Würdigung der unabweislichen Verhältnisse der Monarchie. - Es kommt dann noch der Schluss, der von geringerer Bedeutung ist. So lauten die kaiserlichen Worte, welche die heutige Situation klar kennzeichnen. Ich erlaube mir nun zur dem Berichte selbst zu übergehen, und ihn dem h. Hause vorzulegen, so wie er von der Kommission beschlossen ist.

Bericht über die N. 30 Landtag. Präsidium von 81 böhm. Abgeordneten abgegebene Collectiverklärung, womit dieselben ihr Ausbleiben von den Landtagsverhandlungen zu rechtfertigen suchen.

Der gegenwärtig tagende Landtag wurde am 5. November dieses Jahres eröffnet, und da sich eine größere Anzahl böhmischer Abgeordneter beharrlich von den Verhandlungen des Landtags fernhielt, ohne das Ausbleiben zu rechtfertigen oder einen Urlaub zu erwirken, so Wurden dieselben von Sr. Durchlaucht dem Herrn Oberstlandmarschall mit Zuschrift vom 13. November l. J., also 8 Tage nach der Landtagserössnung nach Zulaß der Geschäftsordnung und Vorschrift des Zusatzartikels 4 der Landesordnung aufgefordert, binnen 14 Tagen im Landtage zu erscheinen oder ihre Abwesenheit zu rechtfertigen. An die Abgeordneten Dr. Julius Gregr und J. S. Skcejsovsky, welche ebenfalls nicht erschienen sind, wurde keine solche Aufforderung gerichtet, da sie sich bekanntlich in Untersuchungshaft beim k. k. Landesgerichte Prag befinden, also nicht erscheinen können. Nach Erhalt der oben bezeichneten Aufforderung haben 81 der abwesenden Abgeordneten am 27. Novermber I. J. jene Collektiverklärung überreicht, welche der Kommission zur Berichterstattung zugewiesen worden ist, und worin sie ausdrücklich erklären, "daß sie nicht in einen Landtag einzutreten vermögen, den sie nicht für den ungetrübten Willenausdruck der böhmischpolitischen Gesammtnation anseihenfönnen, und von dem sie besorgen, daß er nichts desto weniger mit seiner Majorität die Zustimmung ertheilen könnte zu direkten Wahlen in den Reichsrath. " Damit liegt nicht nur nicht der Empfang der Aufforderung sondern auch die bestimmte Verweigerung des Eintrittes in den Landtag erwiesen. Dr. Brauner ist mit Eingabe vom 2. Dezember 1872 des Landtags-Präsidiums 33 der Erklärung Nr. 30 beigetreten. Unter den zum Erscheinen Aufgeforderten befinden sich noch 4 Abgeordnete, welchen zwar nach vorlie-

genden Zustellungsbögen und Postabgabsrezepissen die Aufforderung richtig theils am 15., theils am 16. und 17. November zugestellt worden ist, welche aber hierüber weder eine Antwort gegeben haben, noch im Landtage erschienen find.

Es sind HH. Canonicus Bradáè, MDr. Bozdech, Brzorad und Slavik, welche die erhaltene Frist von 14 Tagen verstreichen ließen, ohne zn erscheinen und ohne ihr Ausbleiben zu rechtfertigen. Auf der Erklärung vom 27. November 1872 sind folgende Herren Landtagsabgeordnete unterfertigt, u. z. in alphabetischer Ordnung wie folgt: Dr. Belský), Ritter v. Bouzar, Dr. Brauner, Cerný, Dr. Cerný, Dr. Cízek, Dittrich Josef, MDr. Esop, Faber, Fácek, Fiala, JUDr. Fink, JUDr. Fric, JUDr. Gabriel, Götzl, MDr. Gregr Eduard, JUDr. Grünwald, Hartl, Prof. Hausmann, JUDr. Havelec, Houc, Husák, Dr. Jabtonsky), Jerabek Franz, JUDr. Jerabek, Jilek, Kahles, JUDr. Klaudy, Klima, Klimes, MDr, Kodym, Prof. Korinek, MDr. Kralert, JUC. Kratochvil, Prof. Krejci, Kubicek, JUDr. Kucera, Moravec, Neumann, Nittinger, Oliva, Dr. Franz Palacky, P. Platzer, Pokorny, Pollach, Porak, Potucek, Pour, Dr. Prachensky, Dr. Pražák, Pstros, Wenzel Reichert, Dr. Rieger, Dr. Karl Roth, Dr. Øíha, Schmidt, Schulz, Dr. Seeling, Dr. Sladkovský, Prof. Stefan, Strakatý, Svátek, Simácek, (Skarda, Soba, Stros, Tilscher, Tomek, Tomek, Dr. Trojan, Tusner, Dr. Tyrs, Urbánek, Václavik, Vávra, Vilimek, Baron Villany, Vrba, Weuzig, Zatka, Zeithammer, Zelený, Dr. Zák.

Es muß bemerkt werden, daß auf der Unterschrift der Name V. Zelený zweimal vorkommt, obwohl es nur einen Abgeordneten dieses Namens giebt. Nachdem die benannten 81 Abgeordneten die bestimmte Erklärung abgegeben haben, (jetzt 82, da auch Dr. Brauner noch der Erklärung beigetreten ist, ) daß sie in diesen Landtag nicht eintreten, weil sie ihn nicht anerkennen, und nachdem die 4 übrigen Abgeordneten gar keine Antwort gegeben haben, so haben alle diese Herren ihr Ausbleiben nicht gerechtfertigt, und es ist die Veranlassung vorhanden, den §. 19 der Geschäftsordnung und den Zusatzartikel IV zur Landesordnung auf dieselben anzuwenden. Sie haben ihren Eintritt in den Landtag über 8 Tage verzögert ohne Urlaub zu nehmen, sie haben auch der sodann an sie ergangenen Aufforderung des Landtagspräfidiums nicht entsprochen, und find binnen der ihnen bestimmten 14 tägigen Frist nicht erschienen, sie haben endlich weder durch die nun von 82 Abgeordneten abgegebene Erklärung, daß sie diesen Landtag nicht anerkennen, noch durch das von 4 Abgeordneten beobachtete gänzliche Stillschweigen ihr Ausbleiben gerechtfertigt, sie sind demnach für ausgetreten zu erklären, und es ist im gehörigen Wege die Neuwahl zu veranlassen. Es dürfte dies am zweckmäßigsten in Übereinstimmung mit dem Landtagsbeschlusse vom 26. September 1868 geschehen, Zufolge dessen damals auch fast dieselben Abgeordneten aus denselben Gründen für ausgetreten erklärt worden sind, und es dem hohen Landtagspräfidium über-

lassen wurde, die kaiserliche Regierung behufs Veranlassung von Reuwahlen nach Vorschrift der Verfassung in Kenntniß zu setzen. Derselbe Vorgang empfiehlt sich auch heute, mir mit dem Unterschiede, daß es jetzt nicht notwendig sein wird wie damals, einen motivirten Antrag zu stellen. Der hohe Landtag hat damals schon die Gründe anerkannt, welche gegen Deklaration und jetzt auch gegen die Sogenannten Fundamentalartikel sprechen. Der hohe Landtag hat damals schon ausgesprochen, baß das Königreich Böhmen die Heimath nicht blos einer Nation sonbern zweier, im Vaterlande vollständig gleichberechtigter Volksstämme ist, von denen keiner in Uiberhebung über den andern im Namen des ganzen Königreiches den Anspruch eines nationalen, daher einseitigen Staatsrechtes erheben darf, und daß es niemals den Abgeordneten des einen oder anderen Stammes, sondern jederzeit ausschließlich diesem legal constituirten und einberufenen böhmischen Landtage zustehe, die Gerechtsame des Königreiches Böhmen und der beiden gleichberechtigten Volksstämme desselben zu vertreten.

Wenn nun die ausgebliebenen Ferren Abgeordneten ausdrücklich erklären, daß sie nicht einmal die Quelle ihres Mandates anerkennen, und daß sie in diesen Landtag nicht eintreten, weil ihre Fundamentalartikel noch nicht erledigt sind, so stehen sie mit der bestehenden Verfassung im grellsten Widerspruche, und darf wol in Uibereinstimmung mit dem h. Landtagsbeschlusse vom 26. September 1868, Sowie in Beachtung ber bestehenden Verfassungsbestimmungen kein anderer Antrag als der gestellt werden:

Der hohe Landtag wolle beschließen, es werden die Herren Landtagsabgeordneten: JUDr. Bìlský, Wenzel Ritter v., Bouzar, MDr Bozdìch Wenzel, Canonicus Bradaè Vinzenz, JUDr. Brauner Franz, Brzorad Josef Èerný Johann, JUDr. Èížek Anton, Dittrich Josef, Faber Karl, Fáèek Franz, JUDr. Finke JUDr. Friè, JUDr. Gabriel, Götzl Josef, MDr. Grégr Eduard, JUDr. Grünwald, Hartl Franz, Prof. Hausmann Vinzenz, JUDr. Haweletz, Anton Honc, P. Husák Anton, Dr. Jablonský Rudolf, Jeøábek Franz, JUDr. Jeøábek Johann, Jílek Johann, Kahles Aug. JUDr. Klaudy Leopold, Klíma Wenzel, Dr. Klimeš Josef, Kodým Philip Dr., Koøínek Prof., MDr. Králert Franz, JUC. Kratochvíl Johann, Prof. Krejèí, P. Kubíèek Math., JUDr. Kuèera Johann, Moravec Ignaz, JUDr. Neumann Stanislav, Dr. Nittinger Robert, Oliva Alois, Dr. Palacký Franz, P. Platzer, Pokorný Franz, Pollak Stefan, MDr. Porák, Potuèek Karl, Pour Wenzel, JUDr. Prachenský Josef, Dr. Pražák Josef, Pštros Franz Ritter, JUDr. Reichert, JUDr. Lab. Rieger, JUDr. Roth Karl, JUDr. Rzíha Josef Schmidt Anton, Schulz Ferdinand, JUDr. Seeling Karl, JUDr. Sladkovský, Slavík Jos., Prof. Stefan Christian, JUDr. Strakatý, JUDr. Svátek, Šimáèek Franz, JUDr. Škarda, Šobr Thom. MDr. Štroß, Tilscher Franz Prof., Prof. Tomek,

Prof. Tonner Emanuel, JUDr. Trojan, Tušner Emanuel, Dr. Tyrš Miroslav, Urbánek Ferdinand, Wáclavík Alois, JUC. Vávra Vinzenz. Vilímek Jos., Baron Villani. Karl, Vrba Alexander, Wenzig Jos., Zátka Ignaz, Zeithammer Ottokar, Zelený Wenzel, JUDr. Zák Johann, welche seit der Eröffnung der Landtagssitzungen am 5. November l. J. bisher im Landtage nicht erschienen sind, und ungeachtet der an sie ergangenen rechtzeitigen Aufforderung binnen 14 Tagen ihr Ausbleiben weder entschuldigt haben noch selbst im Landtage erschienen sind, auf Grund des §. 19 der Geschäftsordnung und Zusatzartikel 24 fur ausgetreten erklart, und es wird dem hohen Landtagspräsidium überlassen, die hohe k. k. Regierung behufs Vornahme der Neuwahlen nach den Vorschriften der Verfassung in Kenntniß zu setzen.

Slavný snìme raèiž se usnésti takto: Poslancové snìmu èeského: JUDr. Bìlský Václav rytíø, Bouzar Jan, MDr. Bozdìch Václav, Kanovník Bradáø Èenìk, JUDr. Brauner František, Brzorad Josef, Èerný Jan, JUDr. Èížek Antonín, Ditrich Josef, MDr. Esop Josef, Faber Karel, Faèek František, Fiala František, JUDr. Fink Antonín, JUDr. Friè Josef, JUDr. Gabriel Josef, Goetzl Josef, MDr. Gregr Eduard, JUDr. Grunwald Vendelín, Hartl František, Hausmann Èenìk, JUDr. Havelec Fr., Honc Antonín, Husák Ant., Dr. Jablonský Rudolf, Jeøábek Fr., JUDr. Jeøábek Jan, Jílek Jan, Augustin Kahles, JUDr. Klaudy Leopold, Klíma Václ., Klimeš Josef, MDr. Kodym Filip, Koøínek Frant., MDr. Kralert Fr., JUC. Kratochvíle Jan, Krejèí Jan, P. Kubíèek Matìj, JUDr. Kuèera Jan, Moravec Hynek, JUDr. Neumann Stan., JUDr. Nittinger Robert, Oliva Alois, Dr. Palacký Fr., P. Platzer Vilém, Pokorný Fr., Pollach Štìpán, MDr. Porák Ant., Potùèek Karel, Pour Václav, JUDr. Prachenský Jos., Dr. Pražák Jos., Pštross Fr., rytíø, Dr. Václav Reichert, JUDr. Rieger Fr. Lad., JUDr. Roth Karel, JUDr. Øíha Jos., Schmidt Ant., Schulz Ferd., JUDr. Seeling Kar., JUDr. Sladkovský Kar., Slavík Jos., Stefán Christ., JUDr. Strakatý_Jan, JUDr. Svátek Vavøinec, Šimáèek Fr., JUDr. Škarda Jak., Šobr Tomáš, MDr. Stross Jan, Tilšer Fr., Václ. Tomek, Tonner Eman., Dr. Tyrš Mirosl., Urbánek Ferd., Václavík Alois, JUC. Vávra Èenìk, Vilímek Jos., Zátka Hynek, Zeithammer Ottokar, Zelený Václ., JUDr. Žák Jan, kteøí ode dne 5. listopadu roku tohoto, co poèátku zasedání snìmovního do snìmu se nedostavili, a aè v patøièném èase vybídnuti byli, v 14denní lhùtì jim urèené své nedostavení se ani neospravedlnili, ani k sezení sl. snìmu se nedostavili, prohlašují se dle §. 19. jednacího øádu a dodateèného èlánku IV. ø. z. co ze snìmu vystoupené, i ponechává se sl. praesidium uvìdomiti o tom sl. c. kr. vládu, dle pøedpisù ústavních, by opatøení k volbám novým uèinila.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zum Antrage das Wort? Da dies nicht der Fall ist, so schreiten wir zur Abstimmung.

Der Antrag lautet:

Der h. Landtag wolle beschließen, es werden die Landtagsabgeordneten: Dr. Ritter v. Belský, Bouzar Joh., MDr. Bozdech Wenzel, Canon. Bradác V. JUDr. Fr. Brauner, Jos. Brzorád, Èerný

Josef, Dr. Cue!" Anton, Dittrich Josef, Dr. Esop Josef, Faber Karl, Facek Fr., JUDr. Anton Fink, JUDr. Fric Jos., JUDr. Gabriel Jos., Jos. Gößl, MDr. Gregr Eduard, JUDr. Grünwald Vend., Hartl Fr., Prof. Hausmann Vinzenz, JUDr. Havelec Fr., A. Honc, P. Ant. Husák, Dr. Rudolf Jablonský, Jerábek Fr., JUDr. Jerábek Johann, Joh. Jilek, Aug. Kahles, JUDr. Leopold Klaubt), Dr. Klima Wenzel, Klimses Joses, Dr. Kodým Phill., Prof. Korinek Franz, MDr. Fr. Králert, JUC. Joh. Kratochvile, prof. Joh. Krejèí, Kubíèek Mathias, JUDr. Kucera Joh., Moravec Ignaz, JUDr. Neumann Stanislaus, JUDr. Robert Nittinger, Alois Oliva, Dr. Franz Palacky, P. Patzer Wilhelm, Fr. Pokorný, Stefan Pollach, MDr. A. Porák, Karl Potucek, Wenzel Pour, JUDr. Prachenský Josef, Dr. Josef Prazák, Ritter v. Pštros Franz, JUDr. Wenzel Reichert, JUDr. Lad. Rieger, JUDr. Karl Roth, JUDr. Ríha Josef, Schmidt Anton, Ferd. Sulc. JUDr. Karl Seeling, JUDr. Karl Sladkovský, Jos. Slavik, Prof. Stefan Christian, JUDr. Strakatý, Josef, JUDr. Laurenz Svátek, Fr. Simácek, JUDr. Skarda Jakob, Sober Thomas, MDr. Johann Stroß, Prof. Franz Tilšer, Prof. Tomek Wenzel, Prof. Emanuel Tonner, JUDr. Trojan Pravoslav, Tusner Emanuel, Dr. Miroslav Tyrš, Ferd. Urbánek, Alois Václavík, JUC. Binc. Vávra, Josef Vilímek, Baron Karl Billani, Alex. Vrba, Jos. Wenzig, Jgnaz Zátka, Ottokar Zeithammer, Wenzel Zelený, JUDr. Žák Johann, welche seit der Eröffnung der Landtagssitzungen am 5. Oktober l. J. bisher im Landtage nicht erschienen sind, und un-

geachtet der rechtzeitig an sie ergangenen Aufforderung innen 14 Tagen weder ihr Ausbleiben entschuldigt haben noch selbst im Landtage erschienen sind, auf Grund des §. 19 der Geschäftsordnung und Zusatzartikel 4 für ausgetreten erklärt, und es wird dem h. Landtagspräfidium überlassen, die hohe k. k. Regierung behufs Vornahme der Neuwahlen nach den Borschriften der Bersassung in Kenntnitz zu setzen.

Ich bitte die Zustimmenden sich zu erheben.

Angenommen.

Wir kommen zu einem weiteren Gegenstande der heutigen Tagesordnung, dem Bericht der Budgetkommission, betreffend die Regelung der Dienstbezuge der Landesbeamten und Diener. Berichterstatter ist derselbe.

Berichterstatter Dr. Klier: Ich darf wol an den h. Landtag das Ersuchen stellen, daß er mich von der Lesung des Berichtes dispenfire, indem der. selbe ja schon 2 Tage sich in den Händen der geehrten Mitglieder befindet.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand die Vorlesung des Berichtes? Nachdem dies nicht der Fall ist, wird der Herr Berichterstatter hievon dispensirt.

Dr. Klier: Ich erlaube mir die Anträge der Kommission dem hohen Hause vorzutragen, und schicke nur eine einzige Bemerkung voraus.

Es ist nämlich in dem Augenblicke, wo wir mit dem Operate fertig waren, die Meinung entstanden, und hat insbesondere mit Rücksicht auf dieGepflogenheit bei Staatsbehörden ihre Begründung gefunden, daß es zweckmäßig und wünschenswerth sei, dem Landesausschuß die Gelegenheit zu bieten, bei der Besetzung der Stellen und bei der neuen Sistemifirung der Gehalte nicht allein aus das Dienstalter, sondern auch auf die Verdienste, auf die Würdigkeit und Fähigkeit der Landesbeamten eine geeignete Rücksicht zu nehmen. Das war der Grund, warum man den allgemeinen Grundsatz voraugesetzt hat, daß sämmtliche Landesbeamte mit Annahme dieses Gesetzes in den Disponibilitätsstand versetzt werden. ES hat also diese Versetzung in den Disponibilitätsstand nicht etwa jene wetitragenden Folgen, daß damit gesagt wird, daß sie mit einem Schlage ihrer Anstellung beraubt Werden, sondern es hat vielmehr nach der Absicht der Budgetkommission nur den Sinn, daß es dem Landesausschuß ermöglicht wird, bei der Einreichung der einzelnen Beamten in die neu sistemifirten Rosten auf die Würdigkeit, auf die bisherige Verwendung derselben ein wesentliches Gewicht zu legen.

Der Budgetausschuß erlaubt sich den Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag geruhe Behufs der Aufbesserung der materiellen Lage der Landesbediensteten den Beschluß zu fassen:

1. ES finde eine neue Sistemifirung der Gehalte und Titel der Landesbeamten Statt, und werden behufs der zweckmäßigen Besetzung der Dienstposten im neuen Status die gegenwärtig, angestellten Landesbeamten in den Stand der Disponibilität versetzt.

Die Gehalte, die Kathegorien und die Zahl der Landesbeamten werden, wie folgt, festgesetzt: I. Konzeptspersonale:

2 Räthe mit je.......... 2600 fl.

2 Räthe " ...........2400 "

2 Sekretäre mit je.........2000 "

2 "          "... .......1800,,

2        ,,           , ..........1600 "

3        "          " .........1400,,

2 Konzipisten " .........1200 "

II. Technisch - administrative Beamte:

2 Ingenieure mit je......... 1800 fl.

2,,             ..........1600,,

2 "           " .........1400,,

1  Ingenieur " .........1200 "

2  provisorische Assistenten mit je.... 600 "

III. Hilfsämterbeamte:

1 Registratur mit.......... 1400 fl.

1 Grpeditor....: .......1300"

1 Protokollist mit..........1200 st.

1  Adjunkt " ..........1000,,

2  Adjunkten mit je.........900 "

5 Kanzleioffiziale mit je.......700,,

IV. Landesbuchhaltung:

1  Buchhalter mit.......... 2400 fl.

2  Vizebuchhalter mit je.......2000,,

2 Rechnungsräthe " .......1800,,.

2        "                 " .......1600 "

2        "                 " .......1500 "

1 Registrator mit je. ........1300,,

12 Offiziale " .........1200,,

12 Offiziale mit je.........1100,,

12 "          "... .........1000 "

10 Ingrossisten mit je........900 "

10,,... " .......800,

6 Praktikanten mit... .......400,,

V. Landeskassa:

1 Kassadirektor mit..........2200 fl.

1 Kontrolor.. "...........1800 "

1 Kassier.           ". ........1600 "

1,,              . " .........1500 "

1 Liquidator " .........1500 "

1  Adjunkt. " .........1300,,

2  Adjunkten mit je..........1200 "

3  Offiziale. " .........1100 "

3      "             " .........1000 "

4  Assistenten " .........800 "

3 Praktikanten,, ........... 400 "

VI. Archiv.

1 Archivar mit...........1500 fl.

1 Adjunkt "........... 900,,

1 ",, ...........800,,

VII. Verwaltungen: a) der Landesgüter.

1 Verwalter mit..........1800 fl.

1 Assistent " ..........900 "

1 Lokalforstadjunkt mit........300 "

b) der Technik.              

1 Verwalter. mit..................................... 400 fl.

1 Adjunkt.,, ...........1100 "

1 Assistent " ..........800 "

1  Bibliothekar mit .........800 "

2  Rectoratssekretäre mit je......900,,

c) der Gebär= und Findelanstalt.

1 Verwalter mit..........1600 fl.

1 Kassier " ..........1400,,

1 Materialrechnungsführer mit.....1200 "

1 Offizial mit............1000 "

1       ". " ...........900,,

2  Assistenten mit je.........800 "

1 Praktikant mit..........400 "

d) der Irrenanstalt in Prag.

1 Verwalter mit..........1600 fl.

1 Kontrolor. "...........1400 "

1 Materialrechnungsführer mit.....1200 "

in Cosmanos. 1 Verwalter. mit... ........1200 fl.

e) die Korrektionsanstalt.

1 Direktor mit...........1600 fl.

1 Adjunkt "...........1100 "

1 Kanzellist (Materialrechnungsf. ).... 900 "

2.   Der Bezug der vorstehend neu sistemisirten Gehalte tritt mit dem Ersten Tage des auf das Datum des neuen Anstellungsdekretes folgenden Monates ein, während die Landesbeamten sämmtliche bisherigen Bezüge bis zur neuen Anstellung oder Pensionirung genießen.

3.   Die Gebühren der Diurnisten werden folgendermaßen festgestellt:

2 Diurnisten täglich je......2 fl.

7,,                  ,,,, ......1,, 75 kr.

5         ,,                 ,,,, .......1,, 50,,

13             ,,,,                      ,, ......1,, 25,,

4.   Der gesammten in Landesdiensten befindlichen Dienerschaft wird eine Theuerungszulage von 20 pCt. ihres Gehaltes vom 1. Januar 1873 an gewährt.

5.   Allen im Landesdienste definitiv angestellten Konzepts- und technisch=administrativen Beamten, den Beamten der Landesansschußhilfsämter, der Buchhaltung, Landeskassa, des Archivs, den Beamten der Verwaltungen der Landesgüter, Gebär= und Findelanstalt, der Irrenanstalt und Korrektionsanstalt, der Technik und den Rektoratssekretären werden Alters= oder Quinquennalzulagen bewilligt, welche als Bestandtheil des Gehaltes anzusehen und bei der Pension anrechenbar find.

6.   Diese Alters= oder Quinquennalzulagen werden unter Aufrechterhaltung der Bestimmung des Normatives vom 26 Oktober 1869, daß Solche Zulagen für jenes Quinquennium zu entfallen haben, in welchem der betreffende Beamte in eine höhere Kathegorie befördert wird, je nach 5 Jahren durch besonderen Beschluß des Landesausschußes jenen Landesbeamten zugewiesen, welche Sich durch die ganze Zeit mit allem Fleiße zur vollen Zufriedenheit und mit Berufstreue im Dienste verwendet haben.

7.   Diese Zulagen betragen:

a)  bei dem Konzepts= und technischen Personale je ............200 fl.

b)  bei dem Beamtenpersonale der Landesbuchhaltung, Landeskasse, der Verwaltung der Landesgüter, der Technik und der Humanitätsanstalten, dann bei den Adjunkten des Archivs je.....100 fl.

c)  bei dem Beamtenpersonale der Landesausschuß=Hilfsämter und bei den Rek-

und können nur fünfmal während der aktiven Dienstleistung erreicht werden.

8.   Als Anfangspunkt für die Berechnung dieser Quinquennalzulagen gilt bei den Archivsadjunkten und jenen Beamten, welche nach dem 24. Feber 1866 angestellt wurden, der Tag ihrer definitiven Anstellung, bei allen übrigen am 24. Feber 1866 bereits definitiv angestellten Beamten gilt dieser Tag als Anfangspunkt der Berechnung; insofern

Sie bei der neuen Orgamsirung wieder in den aktiven Landesbienst übernommen werben.

9.   Allen im Landesdienste angestellten Beamten, welche sich im Genusse eines Naturalquartiers nicht befinden, werben Ouartiergeldbeiträge mit 20 Perzent ihres Altivitätsgehaltes, jedoch mit der Beschränkung bewilligt, baß auch bei einem höheren Gehalte der entfallende Ouartiergelbbeitrag den Betrag von 400 fI. nicht übersteigen darf. Diese Ouartiergelbdeiträge sind bei Bemessung der Ruhegehalte nicht in Anschlag zu bringen und laufen vom Tage des neuen Gehaltbezuges.

Auch den Professoren, Dozenten, Assistenten und Lehrern der beiden polytechnischen Institute, welche sich im Genüsse eines Naturalquartieres nicht befinden, werben. Quartiergeld-Beiträge mit 20 Perzent ihres Aktivitätsgehaltes gewährt, welche vom I. Jänner 1873 an beginnen, und ebenfalls 400 fl. nicht übersteigen dürfen.

10.   Der Landesausschuß wirb beauftragt, in Erwägung zu ziehen, ob bei dem dermal fistemisirten Personalftatus der Landesbeamten eine Reduktion Zulässig erscheine. Zu dem Ende wirb der Landesausschuß eventuell ermächtiget, Dienstposten, welche Sich als entbehrlich herausstellen, unbesetzt zu lassen, und seine bezüglich der etwaigen Reduktion zu stellenden Anträge in nächster Session dem Landtage zu unterbreiten. Auch wirb der Landesausschuß ermächtiget, bei, der Wiederbesetzung der Landesbeamtenstellen und Borrückung der betressenden Personen die ihnen bisher gewährten Personalzulagen einzuziehen ober zu belassen.

11.   Zu dem Mehraufwande, welcher nach den vorstehenden Beschlüssen resultirt, ist der Grundentlastungssond nach Maßgabe der Benützung der Beamtenschaft mit einem verhältnismäßigen Beitrage in Anspruch zu nehmen.

12. Der Landesausschuß wirb beauftragt, in Erwägung zu ziehen, und in der nächsten Session Bericht und Anträge zu erstatten, in welcher Weise für die häufig vorkommenden Ginzeichnungen in den Josefinischen Landeskatasier Gebühren festgestellt und erhoben, und die für Ausstellung von Werth- und Katastralzeugnissen und sonstigen Katastraloperaien dermal schon bestehenden Taren entsprechend erhöht werben könnten.


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