Stenografická zpráva
o
XXI. sezení prvního výroèního zasedání
snemu èeského od roku 1872, odbývaném
dne 2. prosince 1872.
Stenographischer Bericht
über die
XXI. Sizung der ersten Jahres-Session des
böhmischen Landtages vom Jahre 1872 am
2. Dezember 1872.
Pøedseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemsky kníže Carlos Auersperg.
Pøítomni: Námìstek nejvyšš maršálka zemského Eduard Claudi a poslanci v poètu ku platnému uzavírání dostateèném.
Zástupcové vlády: C. kr. Jeho Excellence místodržitel svobodný pán Koller a mistopøedseda místodržitelství svobodný pán z Riegershofen.
Poèátek sezení o 11. hod. 15. min. dopol.
Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberftlandmarschall Fürst Carlos Auersperg.
Gegenwärtig: Oberftlanbmarschall-Stellver. treter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.
Am Regierungstische: Se. Ercell. der I. I. Statthalter Freiherr von Koller und der k. k. Stalthalterei-Vice-Präsident Frechen von Riegershofen.
Beginn der Sitzung: 11 Uhr 15 Min. Vormittags.
Oberstlandmarschall: Die Sitzung ist eröffnet.
Námìstek zemského maršálka: Sezení jest zahájeno.
Ich habe dem hohen Hause folgende Mittheilung zu machen:
Die Geschäftäproiokolle der 17., 18. und 19. Sitzung vom 26., 27. und 28. November sind in der von der Geschäftsordnung bestimmten Zeit zur Einsicht aufgelegt worden. Wird etwas erinnert zu dem Inhalte dieser Protocolle ?
Da dieß nicht der Fall ist, so Sind sie agnoscirt. Abgeordneter Dr. Brauner hat mir nachstehende Erklärung übergeben. Ich bitte sie vorzulesen:
Zemský sekretáø ète:
Vaše Jasnost!
Nebyv dne 27. listopadu 1872 v Praze, nepodepsal jsem vyjádøení èeských poslancùv, jež Vaší Jasnosti podáno a v dvacátém shromáždìní snìmovním pøedneseno bylo. Jelikož s vyjádøením tímto v celém jeho znení jsem srozumìn, pøistupuji k nìmu, a prosím, aby toto mì pøistoupení k vysoké vìdomosti vzato a vyhlášeno bylo.
V Praze, dne 30. listopadu 1872.
Dr. F. A. Brauner poslanec z okresu Pøesticko-Nepomuckého.
Euer Durchlaucht! Da ich am 27. Nov. in Prag nicht anwesend war, habe ich die Erklärung der böhhmischen Abgeordneten, welche Euer Durchlaucht in der 20. Sitzung vom 29. November bekannt gegeben, nicht unterschrieben; da ich mit jener Erklarung dem vollen Inhalte nach einvevstanden bin, trete ich derselben
bei und stelle die Bitte, es, möge diese Beitrittserklarung zur hohen Kenntniß genommen und auch bekannt gegeben werden. Prag, 30. Nov. 1872.
Dr. Brauner.
Oberstlandmarschall: In Druck sind zur Bertheiluug gelangt:
Landtgssekrt. Schmidt: Bericht des LandesauSschusseS zu dem Ansuchen verschiedener Ortschaften um Ausscheidung aus dem bisherigen Gemeindeverbände und um Couftituirung zu selbsiftänbigen Gemeinden. Bericht der CommisSion zur Berathung der Anträge des Laudesausschusses betressend die einzuführenden Reformen in der Findelverpflegung.
Antrag des Dr. Aschenbrenner und Genossen betressend die Regelung der Evidenzhaltung des Besitzstandes und Einrichtung der öffentlichen Bücher.
Im Verlaufe der Sitzung kommen zur Bertheilung: Bericht der Budgetkommission betressend die Regelung der Dienstesverhältnisse der Laudesbeamtenschaft. Bericht der Budget-Commission betreffend den Landesvoranschlag für 1873, Bericht der Commission über den Antrag des Abgeordneten Karl Ritter von Limbeck betreffs der Aenderung der Landtagswahlordnung.
Oberstlandmarschall: Ich stelle die Anfrage an den Herrn Antragsteller Dr. Aschenbrenner, wann er seinen Antrag zu begründen wünscht?
Aschenbrenner: Wenn Durchlaucht gestatten, bin ich bereit in der nächsten Sitzung es zu thun.
Oberstlandm,: Ich bitte die Petitionen vorzulesen.
Landtgskrt. Schmidt (liest: ) Abg. Herr Dr. Hasner: Gesuch der subalternen Beamten der Gebär= und Findelanstalt um Aufrechthaltung der zwei Assistentenklassen und um Aenderung der Gehaltsbezüge.
Oberstl. Wird der Budgetkommission zugewiesen.
Der Ausschuß, der zu berathen hat über die Angelegenheit der Hypothekenbank, hält morgen um 9 1/2 Uhr im Bibliothekzimmer eine Sitzung.
Der Herr Abgeordnete Knödtgen ist als unwohl entschuldigt.
Wir gehen nun zur Tagesordnung über. Nachdem für den 1. Gegenstand der betreffende Berichterstatter für den Augenblick verhindert ist, so nehmen wir den 3. Gegenstand der Tagesordnung vor: Bericht der Commission über Reorganisirung der Landescorrectionsanstalt.
Berichterstatter ist Herr Ritter von Dotzauer. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Ritter von Dotzauer (liest): Hoher Landtag!
lieber den vom Landesausschusse vorgelegten Bericht sammt Anträgen, behufs Reorganisirung der Landeskorrektionsanstalt, beehrt sich die vom hohen Landtage eingesetzte Commission nachstehenden Bericht zu erstatten.
Den ersten Impuls zur Gründung dieser Anstalt gaben Se. Majestät Kaiser Franz I., indem Allerhöchstdieselben die Nothwendigkeit derselben anerkennend, das von den Ständen Böhmens erhaltene Krönungsgeschenk von fl. 45. 000 - vermöge des hohen Hofkanzleidekrets vom 24. August 1792, 3. 284 und 20 September 1794, Z. 2184 zur Bildung eines Fondes dafür allergnädigst zu widmen geruhten.
Die Zeitverhältnisse gestatteten erst gegen das Jahr 1822 dem damaligen Oberstburggrafen Franz Grafen von Kolowrat die erforderlichen Voreinleitungen zur Gründung einer solchen Anstalt zu treffen.
Zu diesem Zwecke wurde 1830 das ehemalige fürstl. Trautmannsdorf´sche Haus angekauft und dasselbe bis Ende 1833, mit Benützung der bestehenden Räumlichkeiten, als Zwangscorrectionsanstalt eingerichtet.
Der Zweck dieser Austalt war Anfangs lediglich, arbeitsscheue, lüderliche Müssiggänger und andere, minder gravirte Personen, welche durch polizeiwidrig Sittenloses Leben die Ordnung in der Gemeinde störten, durch anhaltende und pünktliche Arbeit, strenge Aufsicht und Disciplin zu bessern und, wo möglich, erwerbsfähig zu machen. Ausgeschlossen von der Aufnahme Waren die aus den Strafhäusern entlassenen Individuen. Im Laufe der Zeit aber änderten sich diese Verhältnisse. Es wurden in die Korrektionsanstalt auch Personen eingeliefert, welche bereits kriminell abgestraft waren und nicht selten den größten Theil ihres Lebens in Strafhäusern zugebracht hatten. Die Aufnahme solcher gemeinschäd-
lichen Individuen wiederholte sich immer häufiger, so daß sich endlich die Gebäude bezüglich des Raumes, noch mehr aber bezüglich der Sicherheit, als ungenügend erwiesen, weshalb zur augenblicklichen Abhilfe Umbaue, mitunter selbst kostspielige, vorgenommen werden mußten.
Allein bei alledem entsprach dieses Gebäude dem Zwecke nicht vollkommen und es wurde zur Erweiterung das angränzende sogenannte Fondshaus Nr. 102 mit der ehemaligen Reitschule angekauft, ohne daß dieses seiner Bestimmung - wofür es übrigens in seinem jetzigen Zustande nicht geeignet ist - zugeführt worden wäre.
Aus dem Ankaufe und beabsichtigten Erweiterung geht hervor, daß die Nothwendigkeit der Vergrößerung und Reorganisirung schon früher anerkannt wurde und nur deswegen unterblieben zu sein scheint, weil inzwischen die Korrektionsanstalt in Folge ganz verfehlter Anschauungen am 1. November 1854 aus den jetzigen Gebäuden in die Strafanstalt bei St. Wenzel Verlegt und mit derselben vereinigt wurde.
Die Korrektionsanstalt dagegen wurde in eine Weibliche Strafanstalt umgewandelt, die Räumlichkeiten klösterlich eingerichtet und den barmherzigen Schwestern zu Carl Borromäus übergeben. Am 1. Jänner 1866 übersiedelte diese weibliche Strafanstalt nach Øepy, wo sich die Weiblichen Korrigenden gegenwärtig noch befinden, dagegen wurden in Folge Landtagsbeschlusses ebenfalls am 1. Jänner 1866 die männlichen Korrigenden aus der Strafanstalt zu St. Wenzel wieder in das jetzige Korrektionsanstaltgebäude zurückgebracht.
Während der Zeit, wo die Correctionsanstalt mit der Strafanstalt kumulirt war, hat sie ihrem Zwecke am allerwenigsten entsprochen und sie mußte bei der Uebersiedlung in die jetzigen Gebäude, den Raumverhältnissen angemessen, so zu sagen neu organisirt werden.
Die Kommission hat alle Vorlagen genau geprüft und die Korrektionsanstalt in allen ihren Theilen der Besichtigung unterzogen. Sie gelangte zu der Ueberzeugung, daß die auf 300 Köpfe berechnete Anstalt jetzt schon, bei einer Bevölkerung mit 257 Köpfen als unzugänglich sich erweist. Die meisten Schlafsäle sind zu groß und dabei doch zu stark belegt, die Separationen in ihrer Anzahl und Eintheilung unzureichend, der Werkstätten sind zu wenig und die bestehenden unzweckmässig, theilweise zu groß und andere zu beschränkt, so daß eine größere Mannigfaltigkeit in der Beschäftigung nicht durchführbar ist. Wegen Unsicherheit mutzten die Werkstätten für Schmiede, Schlosser und Klempfner aufgelassen werden. Große Räume in kleinere abzutheilen, ist wegen Mangel an Kaminen nicht gut durchführbar. Ein bedeutender Uebelstand in diesem Gebäude ist die Unzugänglichkeit von Aborten überhaupt, besonders aber bei den Schlafseparationen.
Alle diese Uebelstände und die ungenügenden Raumverhältnisse machen es nothwendig, daß die Korrigenden mit den Detenirten, wenn auch des
Nachts nothdürftig getrennt, so doch in den Arbeits= und selbst in freien Stunden zusammenleben und verkehren, wodurch der Charakter einer Besserungsanstalt verloren geht und die Gefahr herbeigeführt wird, daß die besserungsfähigen Corrigenden in der Anstalt mehr verdorben als gebessert werden. Dieser Uebelstand hat das ganze System der Anstalt allmählig verrückt! - sie ist ihrem Wesen nach mehr der Aufenthaltsort für gemeinschädliche Verbrecher geworden, welche die Hochschule des Lasters bereits Zurückgelegt haben und bei welchen in den seltensten Fällen eine Besserung erwartet werden darf. Und in solche Gesellschaft werden gegenwärtig besserungsfähige Individuen eingeführt, deren Vorleben zwar Leichtsinn und Müssiggang, aber noch keine gerichtlichen oder polizeilichen Abstrafungen nachweiset, bei welchen das menschliche Gefühl noch nicht abgestumpft ist und bei welchen daher die Hoffnung auf Besserung noch nicht verloren ist.
Der Verkehr solcher Korrigenden mit Detenirten kann nur schlechte Früchte tragen und es ist eine Abhilfe dringend geboten. Soll dieselbe erfolgen, dann wird mit dem jetzigen Systeme vollständig zu brechen sein, die räumliche Trennung der Individuen, sowohl bei der Arbeit, wie im übrigen Verkehre, nach dem Alter und - so weit erkennbar - nach den verschiedenen Graden ihrer Verdorbenheit, müßte ermöglicht werden. Für Solche Absonderungen Sollte das Haus Raum und Gelegenheit darbieten, in seiner inneren Eintheilung zweckmäßig umgebaut und zur Erweiterung auch allenfällige Neubauten vorgenommen werden, wobei auf Erhöhung des Standes auf 500 bis 600 Köpfe Rücksicht zu nehmen wäre. Die Ausbreitung der Anstalt ist durch Benützung des Fondsgebäudes Nr. 102 ermöglicht. Allenfällgie Bedenken gegen Erweiterung der LandesKorrektionsanstalt und die Anficht, dafür kleinere derartige Anstalten auf dem Sande zu errichten, dürften in den nothwendigen großen Regieauslagen für das Verwaltungspersonale und sonstige Administrationskosten, in der erforderlichen Verschiedenheit der Arbeiten, in dem Schwierigen Absatze der Erzeugnisse und zugleich in dem Mangel an Lehrern für Handwerker zwar ihre Widerlegung finden, aber auf Grund der vorliegenden Petitionen vieler Gemeinden glaubt die Komission dennoch genaue Erhebungen beantragen zu sollen, in wie ferne die Errichtung von Korrektionsanstalten auf dem Lande ein Bedürfnis und demselben abzuhelfen wäre.
In Erwägung der obwaltenden Uebelstände und der Nothwendigkeit selbe zu beheben, damit die Korrektionsanstalt ihrem Zwecke entspreche und der Unsicherheit auf dem flachen Lande gesteuert werde, beehrt sich die Kommission folgende Anträge zu stellen:
Der hohe Landtag wolle beschließen:
1. Es sei die Landes=Korrektionsanstalt auf 500 bis 600 Köpfe zu erweitern und die Trennung der Korrigenden von den Detenirten durchzuführen, wobei auch auf die zweckmäßige Unterbringung der weiblichen Individuen Rücksicht zu nehmen wäre.
2. Sei der Verwalter zur Besichtigung vorzüglicher Korrektionsanstalten, worüber er unter Vorlage von Skizzen zu berichten hätte, zu entsenden.
3. Den Landesausschuß zu beauftragen, auf Grund dieses Berichtes und unter Benützung der vorzulegenden Stizzen einen Plan und Kostenüberschlag für den Um= und allenfälligen Zubau der Korrektionsanstalt zu verfassen und seiner Zeit dem Landtage vorzulegen.
4. Der Landesausschuß sei zugleich zu beauftragen, genaue Erhebungen zu pflegen, ob für die Errichtung von Korrektionsanstalten auf dem Lande ein Bedürfnis vorhanden ist, darüber dem h. Landtage in der nächsten Session umfassenden Bericht zu erstatten, eventuell die geeigneten Anträge vorzulegen und
5. das entworfene Statut für die Korrektionsanstalt erhält provisorisch bis zur erfolgten Reorganisation der Anstalt, mit Ausnahme des sub. 11 Absatz X. § 56 seine Genehmigung.
Zemský sekretáø ète: Komise èiní návrh:
Slavný snìme raèiž uèiniti usnešení tuto položená:
1. Zemská káznice budiž na 500 až 600 osob rosšíøena a oddìlení kárancùv od zatèencùv budiž provedeno, pøí èemž mìl by brán býti zøetel také k úèelnému umístìní ženštin.
2. Správce káznice budiž vyslán k ohledání výteèných káznic, o èemž pak s pøedložením nákresù podati má podati zprávu.
3. Zemskému výboru se ukládá, aby v základì této zprávy a s použitím nákresù, jež dle odst. 2. správce podá, plán a nákladový rozpoèet pøestavení a pøikladnì pøistavìní káznice zdìlati dal a èasem svým snìmu pøedložil.
4. Zemskému výboru se zároveò ukládá, aby dùkladná vyhledání konal, zdali zøizování káznic na venkovì jeví se býti potøebným, i aby pak o tom snìmu v nejblíže pøíštím zasedání zevrubnou zprávu podal, pøípadnì pøíhodné návrhy pøedložil.
5. Navrženému statutu káznice dává se až do té doby, kdy provedena bude reorganisace káznice, prozatímného schválení, vyjímajíc ustanovení v 8. 56, odst. X. èís. 11. uvedené.
Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort hat sich gemeldet Hr. Abgeordneter Aßmann. Ich ertheile im das Wort.
Abg. Aßmann: Das Vagabundenwesen hat auf dem flachen Lande Dimensionen angenommen, daß der Wunsch der Landbevölkerung nach Besserung dieser Zustände ein allgemeiner ist und bei jeder sich darbietenden Gelegenheit Ausdruck finbet. Daß dieser Wunsch der Landbevölkerung ein berechtigter ist, wird wohl jeder einsehen, der da weiß, daß die Zahl der jährlich auf Schub gesetzten Individuen in unserem Königreich 90000 Köpfe beträgt. Es sind dieß zumeist arbeitsscheue, leichtsinnige Individuen, welche die Landbevölkerung belästigen und welche vor gänz-
licher Demoralisirung gerettet werben könnten, wenn zu deren Besserung rechtzeitig die nöthigen Mittel in Anwendung gebracht würben. Nun giebt es anerkannter Weife zur Besserung Solcher Subjekte kein anderem Mittel als deren Unterbringung in Correktionsanstalten.
Der Soeben vernommene Ausschußbericht erkennt es an, baß die derzeit in der Landeshau-ptstadt bestehende einzige Korrektionsanstalt dem ursprünglich auf Besserung der Korrigenden anstrebenden Ziele nicht entspreche. Cr beantragt daher die Trennung der Detenirten von den Korrigenden und Erhöhung des Bestanbes auf 500 bis 600 Köpfe. Wenn dieser Antrag burchgeführt wird, so ist es wol immer ein Schritt nach vorwärts. Ällein ich glaube, baß selbst die Unterbringung der doppelten Anzahl von Korngenden dem beabsichtigten Zwecke nicht entsprechen werbe. 600 Köpfe würben ungefähr 1l4 % der gegenwärtig im Lande sich herumtreibenden Vagabunden geben. CS würbe daher auf 400 Vagabunben nur 1 im Korrektionshause untergebrachter Korrigeud entfallen, und es werben die Klagen ber Landbevölkerung nach wie vor dieselben bleiben. Ich halte dafür, daß den berechtigten Wünschen ber Landbevölkerung wegen Errichtung von Korrektionsanftalten auf dem Lande unbebingt Rechnung getragen werben muß. Die Dezentratifirung ber Landeskorrektions. anstalt würbe allerdings mit mannigfaltigen Kosten verbunden sein, aber ber Vortheil, der andrerseits daraus erwächst, würbe die erwachsenden Kosten bei weitem paralysiren. Ich liebe cs nicht, bei Betrachtung unserer staatlichen und Landes-Anstalten die Blicke nach jenseits ber Grenze zu richten, aber im gegebenen Falle ist es angezeigt zu bemerken, daß die in unseren Nachbarländern bestehenden Korrektionsanstalten auf dem Lande ihrem Zwecke vollständig entsprechen, was Niemand leugnen wirb, ber sich bort umzusehen nur einigermaßen Gelegenheit hat. Ich kann daher dem auf Reorganisirung der Landeskorrektionsanftalt und Errichtung von derlei Anstalten auf dem Lande im Kommissionsberichte gestellten Antrage, insbesondere Absaß 2 und 3 Namens meiner Wähler nur zustimmen, hiebei aber auch den Wunsch nicht verhehlen, baß auf ber betretenen Bahn rüstig Vorgeschritten werbe, und mit ber Errichtung von Korrektionsanstalten auf dem Lande nicht ebenfalls Dezennien vorüber gehen möchten, wie es faktisch Bei der Errichtung der Landes-Korreftionsanstalt ber Fall war.
Oberstlanbmarschall: Wünscht Jemand zu diesem Antrage das Wort? Da dies nicht der Fall ist, so schreiten wir zur Abstimmung.
Dr. Wiener: Wenn dies die Generaldebatte ist, so ersuche ich nicht um das Wort, wol aber bis die Spezialbebatte kommt.
Oberstlanbmarschall: Ich glaube nicht, daß eine Trennung in General- und Spezialbebatte Stattfinden solle, wenn es aber gewünscht wirb, so bitte ich dies als Generaldebatte anzusehen. Wünscht noch Jemand das Wort in der Generaldebatte?
Wenn nicht, so erkläre ich die Generaldebatte für geschlossen.
Der Herr Berichterstatter hat das Wort.
Berichterstatter: Ich habe gegen den Herrn Vorredner nichts zu erwähnen, beim alles, was derselbe erwähnte, ist eigentlich mehr eine Unterstützung des von Seite der Kommission geftellten Antrags. Jeder, der die Verhältnisse des Landes kennt, weiß leider, baß das Vagabundenwesen immer mehr über Hand-nimmt, man muß aber nicht vergessen, baß die Reorganisation und Centralisation, die wir jetzt beantragen, doch in erster Linie und in kürzester Zeit in Ausführung zu bringen ist, und daß die Kosten, welche schon in diesem Antrage liegen, sehr sedeutend sein dürften. In Folge der verschiedenen Petizionen, die auch im Bericht erwähnt würden, haben wir beschlossen, daß der Landesausschuß beauftragt werbe, die notwendigen Erhebungen zu pflegen. Denn, meine Herren, es ist nicht zu vergessen, daß die Errichtung mehrerer Anstalten im Lande, wie erwähnt, die Kosten sehr hoch beziffern würbe, und meine Ferren, 500-600 Köpfe bilden schon eine Sehr große Anzahl. Gegenwärtig besteht die Bevölkerung der Anstalt aus 271 Personen, in früheren Jahren zahlte sie kaum 200; und es ist jetzt von der Regierung in der That Ernst gemacht, damit dem Vagabunbenwesen einigermaßen Einhalt gethan werbe. Wenn die Anstalt noch vergrößert werben sollte, auf über 600 Köpfe, bann wird die Verwaltung sehr, schwierig werben. Man darf auch in dieser Richtung nicht Zu weit gehen:
Oberstlanbmarschall: Der erste Antrag lautet:
Berichterstatter: Der hohe Landtag möge beschließen:
1. ES sei die Landes-Korrecktioionstalt auf 500 bis 600 Köpfe zu erweitern und die Trennung der Korrigenden von, den Detenirten durchzuführen, wobei auch auf die zweckmäßige Unterbringung der weiblichen Individuen Rücksicht zu nehmen wäre.
Oberstlanbmarschall: Ich eröffne die Debatte über diesen Absaß. Wünscht Jemand das Wort? Da dies nicht der Fall ist, bitte ich um Abstimmung; die Zustimmenden wollen die Hand erheben.
Der Absaß ist angenommen.
Berichterstatter:
2. Sei der Verwalter zur Besichtigung vorzüglicher Korrektionsanstalten, worüber er unter Vorlage von Stizzen zu berichten hätte, zu entsenden.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu diesem Absaß das Wort?
Dr. Wiener: Der Zweck dieses Antrags geht offenbar dahin, den Landesausschuß zu informiren, welches die geeignetsten Mittel zur Reorganisirung der Landesanstalt, beziehungsweise Umbau und Zubau des Gebäudes wären. Allein dieser Zweck wirb durch den gestellten Antrag in doppelter Beziehung nicht erreicht. Einerseits läßt es sich wohl auch nicht leugnen, daß die Instruktionsreise allein nicht hinreicht, und daß es auch viele andere Mittel geben
wird, um den Landesausschuß in dieser Richtung gehörig zu informiren. Es dürfte sich vielleicht als zweckentsprechend darstellen, einen Preis auszuschreiben ober Experten einzuberufen. Ist nun einmal der Antrag sub. 2) akceptirt, so ist der Landesausschuß in seiner Thätigkeit gehemmt. Andererseits scheint es aber auch nicht zweckentsprechend zu sein, daß schon die Person designirt sei, welche die Instruktionsreise zu unternehmen haben wird. Es ist aber auch bekannt, daß auf Grundlage eines Landtagsbeschlußes der Verwalter der Korrektionsanstalt bereits Reisen und zwar in die wichtigsten Korrektionsanstalten Deutschlands unternommen hat. Auf Grundlage dieser Reisen hat der Verwalter auch das vorliegende Statut entworfen. Ob nun der Verwalter auch geeignet ist, in anderer Richtung z. B. in technischer Richtung, in sanitärer Beziehung die geeigneten Mittel an die Hand zu geben, die Skizzen zu entwerten und vorzulegen, das muß jedesfalls der Beurtheilung des Landesausschußes überlassen bleiben. Es ist aber auch möglich, daß der Landesausschuß bei der hohen Wichtigkeit dieser Angelegenheit ein Mitglied aus seiner eigenen Mitte zu dieser Reise entsenden will, ober baß er 2 Personen designiren will, ober baß der Landesausschuß die Korrektionshäuser von solchen Ländern besichtigen lassen will, deren Sprache den Verwaltern nicht geläufig ist. In allen diesen Fällen scheint es nicht zweckmäßig zu sein, daß man den Landesausschuß gerade zwingt, nur den Verwalter zur Reise zu entsenden, ich möchte mir daher den allgemeinen Antrag erlauben, der hohe Landtag wolle beschließen, der Landesausschuß wird ermächtigt, die zur Information über die zweckmäßige Reorganisirung der Korrectionshäuser dienlichen Mittel in Anwendung zu bringen, und allenfalls Instruktionsreisen zu veranlassen.
Oberstlandmarschall: Ich ersuche, erkennen zu geben, ob dieser Antrag unterstützt wirb.
(Geschieht. ) Er ist unterstützt.
Zemský sekretáø (ète):
Pan Dr. Wiener navrhuje:
Zemský výbor se splnomocòuje, aby užil prostøedkù vhodných k informaci, jak by káznice reorganisována býti mohla, a kdyby byla potøeba, aby dal konati cesty k informaci.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu dem Antrage das Wort? Da dies nicht der Fall ist, so erkläre ich die Debatte für geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Wort.
Ritter v. Dotzauer: Wenn Herr Dr. Wiener sagt, baß ber Verwalter ber Correctionsanstalt mehrere und die vorzüglichsten derartiger Anstalten im Auslande besucht hätte, so dürfte dies doch einigermaßen auf einem Irrthum beruhen.
Der Herr Verwalter hat allerdings meines Wissens eine Anstalt und zwar Hohenstein, wenn ich mich recht erinnere, in Sachsen besucht; aber es ist mir nicht bekannt, baß er mehrere Anstalten besuchte, sowie das Statut, welches auch heute zur Beschlußfassung kommt, hat meines Wissens nicht
der Verwalter der Anstalt, sondern der Landesausschuß entworfen auf Grund der vor mehreren Jahren getagten Enquetkommission. Sei dem, wie es wolle, so glaube ich indessen, der Antrag des Dr. Wiener ist praktisch, jedenfalls praktischer als der der Kommission und ich glaube somit im Namen der Kommission auf den Antrag eingehen und denselben dem h. Landtag empfehlen zu sollen.
Oberstlandmarschall: Wir schreiten nun zur Abstimmung. In der Abstimmung kommt der Abänderungsantrag des Dr. Wiener voraus; und wenn er fällt, erst der Antrag der Kommission. Der Absatz 2 soll lauten:
Der Lansesausschuß wird ermächtigt, die zur Reform und Reorganisation der Korrektionsanstalt dienlichen Mittel zur Anwendung zu bringen, und die allfälligen Instruktionsreisen zu veranstalten. Ich bitte Diejenigen, welche dem Antrag zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Berichterstatter: Antrag 3 lautet:
3. Den Landesausschuß zu beauftragen, auf Grund dieses Berichtes und unter Benützung der vorzulegenden Skizzen einen Plan und Kostenüberschlag für den Um= und allenfälligen Zubau der Korrektionsanstalt zu verfassen und seiner Zeit dem Landtage vorzulegen.
Hier dürfte wohl auf Grund des eben gefaßten Beschlusses noch einzuschalten sein:,, Auf Grund allenfalsiger Enqueten und auf Grund jener Berichte u. s. w. "
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu dem Antrage das Wort?
Dr. Wiener: Ich möchte mir erlauben, in Congruenz mit dem früheren Antrag zu sagen, den Landesausschuß zu beauftragen, auf Grund der erhaltenen Information einen Plan und Kostenüberschlag für den Um= und allenfälligen Zubau der Korrektionsanstalt zu verfassen und seinerzeit dem Landtage vorzulegen.
Oberstlandmarschall: Soll der Zusatz ,, unter Benützung der vorzulegenden Skizzen" bleiben ober entfallen?
Dr. Wiener: Der entfällt.
Berichterstatter: "Den Landesausschuß zu beauftragen, auf Grund der erhaltenen Informationen Plan und Kostenüberschlag für den Umbau und allenfälligen Zubau der Korrektionsanstalt zu verfassen und seinerzeit dem Landtage vorzulegen. "
Oberstlandmarschall: Wird gegen diesen Antrag etwas erinnert? (Niemand meldet sich. )
Zemský sekretáø (ète):
Zemskému výboru se ukládá, aby na základì takto nabylých informací podal plán a nákladový rozpoèet pøestavení a pøípadnì pøistavìní káznice zdìlati dal a èasem svým snìmu pøedložil.
Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand zu diesem Antrage das Wort?
Da dies nicht ber Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung. Der Antrag, wie er nun vom Bericht-
erstatter im Namen der Kommission richtig gestellt ist, lautet: "der Landesausschuß ist zu beauftragen auf Grund dieser Erhebungen und Informationen den Plan und Kostenüberschlag für den Um= und allenfälligen Zubauten der Korrektionsanstalt zu verfassen und seiner Zeit dem Landtage vorzulegen. " Diejenigen, welche diesem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.
Berichterstatter: 4. Der Landesausschuß sei Zugleich zu beauftragen, genaue Erhebungen zu pflegen, ob für die Errichtung von Korrektionsanstalten auf dem Laude ein Bedürfnis vorhanden ist, darüber dem h. Landtage in der nächsten Session umfassenden Bericht zu erstatten, eventuell die geeigneten Anträge vorzulegen.
Oberstlandmarschall: Ich eröffne über diesen Punkt die Debatte; da Niemand das Wort ergreift, so schreite ich zur Abstimmung. Ich bitte Diejenigen, die dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.
Berichterstatter: 5. Das entworfene Statut für die Korrektionsanstalt erhält provisorisch bis zur erfolgten Reorganisation der Anstalt, mit Ausnahme des sub 11 Absatz X. § 56 seine Genehmigung.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu diesem Paragraphe das Wort?
Dr. Wiener hat das Wort.
Dr. Wiener: Das Statut enthält 2 Kategorien von Bestimmungen, 1. die Hausordnung für die Anstalt; 2. die legislatorische Bestimmung. Was die Hausordnung betrifft, so unterliegt es keinem Anstand, daß dem Antrage zugestimmt wird. Was aber die gesetzlichen Bestimmungen betrifft, so scheint es mir doch bedenklich, das Gesetz en bloc anzunehmen, ohne das Statut gelesen zu haben, ohne daß das Statut gedruckt wäre, ohne daß dabei eine Debatte erfolgte. Ich hebe insbesondere die Notionirung hervor, durch dieselbe wird der wichtigste Theil des Claborats geändert. Es handelt Sich hier um die Entziehung der persönlichen Freiheit. Es ist nicht gleichgiltig, auf welche Basis die Notionirung erfolgt, ob auf Grund einer einfachen Anzeige der Gensdarmerie oder des Gemeindevorstandes, zumal der Notionirte dagegen streng genommen kein Rechtsmittel hat und als derselbe durch lange Zeit im Korrertionshause sitzen muß, bevor er nachweist, daß er kein solcher Mensch ist, welcher in diese Anstalt gehört. Es ist aber auch in anderer Beziehung das Land dabei betheiligt, nämlich in financieller. Ein Korrigent kostet manchmal dem Lande, wenn er beispielsweise 5 Jahre drinnen sitzt, und zwar auf Kosten des Landes, was sehr häufig der Fall ist, einen Betrag von 1000 Gulden und darüber. Der Landesausschuß muß daher auch schon bei der Notionirung gewissermaßen dabei interessirt sein und es kann dal; er dem Lande nicht gleichgiltig sein, unter welchen Bedingungen die Notionirung erfolgen soll. Ich glaube daher, daß dieses Statut
nur rücksichtlich des Theiles, welche die Hausordnung enthält, die Sanktionirung des h. Hauses erhalte und ich beantrage daher, der h. Landtag wolle beschließen, daß das entworfene Statut für die Korrektionsanstalt, soweit dieselbe die Hausordnung betrifft, provisorisch bis zur erfolgten Reorganisirung der Anstalt mit Ausnahme des §. 56, Absatz 10 und 11, keine Genehmigung erhalte.
Oberstlandmarschall: Wird der Antrag unterstützt? Er ist unterstützt und steht in Verhandlung.
Zemský sekretáø (ète):
Pan Dr. Wiener èiní návrh:
Navrženému statutu káznice, pokud se týèe domácího øádu, dává se až do té doby, kdy provedena bude reorganisace káznice, prozatímného schválení, vyjímajíc ustanovení, v §. 56, odst. X. èís. 11 uvedené.
Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand zum Antrage das Wort? Die Debatte ist geschlossen. Der Berichterstatter hat das Wort.
Berichterstatter: Die Kommission hat auch über diese Punkte wiederholt Rücksprache genommen. Wir haben auch aus verläßlichen Ouellen von Seite der hohen Statthalterei die Aufklärung erhalten, daß schon beim nächsten Zusammentritte des Reichsrathes also ein Gesetz bezüglich der Notionirung vorgelegt werde. In Folge dessen glauben wir, daß wir das Statut der Annahme des hohen Hauses empfehlen können, um so mehr, weil einerseits die Frage der Notionirung in der allerkürzesten Zeit die Lösung finden wird und andererseits glaubten wir auf die Anempfehlung eingehen zu sollen, weil seit dem Bestehen der Korrektionsanstalt zwar eine Hausordnung besteht, sich dieselbe aber durch die Verhältnisse vollständig überlebt hat.
ES kommen allenthalben Anfragen von anderen Korrektionsanstalten des In= und Auslandes, welche Sich über die Gebahrung der hiesigen Korrektionsanstalt ausdrücken. Und es mußte immer eine verneinende Antwort gegeben werden, und ich möchte sagen, mit einiger Beschämung mußte gesagt werden, daß eine eigene Hausordnung und eigentliche Statuten nicht bestehen. Indessen ist das eine rein juristische Frage, sie wurde unterstützt vom hohen Hause und ich conformire mich mit der Anschauung derselben.
Oberstlandmarschall: Wir schreiten zur Abstimmung.
In der Abstimmung geht der Antrag des Dr. Wiener voraus: "Das entworfene Statut für die Korrektionsanstalt, so weit dasselbe die Hausordnung betrifft, erhält provisorischer Weise bis zur erfolgten Reorganisirung der Anstalt mit Ausnahme des §. 56 Absatz 10 und 11 Seine Genehmigung. Ich bitte Jene, welche dem Antrag zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Wir kommen zu jenem Gegenstande, welcher in der Tagesordnung als erster bezeichnet wurde: "Landesausschußbericht, betreffend die Ansuchen ver-
schiedener Ortschaften um Ausscheidung aus dem bisherigen Gemeindeverbande und um Conftituirung zu selbftändigen Gemeinden.
Berichterstatter ist H. Landesausschußbeisitzer Dr. Alter. Ich bitte den Bericht Vorzulesen.
Berichterstatter: Hoher Landtag!
Bereits mittels Berichtes vom 10. August 1870, Z. 13776, hat der Landesausschuß eine Anzahl von Gesuchen der bisher vereinigten Gemeinden um Ausfcheidung aus dem bisherigen Gemeindeverbande dem hohen Landtage zur verfassungsmäßigen Behandlung vorgelegt, welcher Bericht jedoch in der Landtagsfeffion des Jahres 1870 seine Erledigung nicht gefunden hat.
Auch während der Session des Jahres 1871, für welche vom Landesaiisschuße mittelst Nachtragsberichtes vom 31. August 1871, Z. 16256, eine weitere, die neu angelangten Trennungsgesuche mehrerer Gemeinden betreffende Vorlage dem hohen Landtage unterbreitet Wurde, gelangte der Gegenstand wegen anderweitigen Arbeiten des hohen Landtages nicht zur Verhandlung und wurde als nicht erledigte Vorlage gemäß Beschlusses des hohen Laudtages vom 8. November 1871 an den LandesauSschuß zur weiteren Amtshandlung zurückgeleitet.
Die kurze Dauer der diesjährigen Landtags session geptattete dem h. Landtage ebenfalls nicht, auf die Behandlung der Angelegenheit einzugehen und nachdem seit der Landtagssession des Jahres 1871 wieder zahlreiche ähnliche Gesuche beim Landesausschuße eingelangt sind, so hat derselbe beschlossen, fämmtliche seit dem Jahre 1869 eingelangten TrennungSgesuche behufs besserer Uiberscht und leichterer Behandlung in eine einzige Vorlage zusammen zu Ziehen und dem hohen Landtage die am Schluße des Berichtes beigefügten Anträge über die dermal schon dringliche Erledigung der Sache zur hohen Schlußfassung zu unterbreiten.
Was das Meritorische der Anträge anbelangt, so wurden dieselben im Schooße des Landesausschußes nach erfolgtem Einvernehmen der Gemeinde und Bezirkvertretungen und nach Einholung des Gutachtens der k. k. Statthalterei hinfichtlich der Fähigkeit der neu zu konstruirenden Gemeinden zur Erfüllung der ihnen aus dem übertragenen Wirkungs-. kreise erwachsenden Verpflichtungen eingehend berathen und bei der Beschlußfassung alle Momente in Betracht gezogen, welche sowohl hinstchtlich der örtlichen Lage der einzelnen Ortschaften als auch hinsichtlich ihrer Mittel und Bevölkerung für ein selbstständiges Gemeindeleben maßgebend und entscheidend find, so daß sowohl dem Zwecke des autonomen Gemeindelebens als auch dem Interesse der politischen Verwaltung hiebet die gehörige Rechnung getragen wurde.
Hinfichtlich jener nicht zahlreichen Fälle, in welchen der Landesausfchuß die Ertheilung der Bewilligung zur Trennung von Gemeinden in Antrag bringt, ungeachtet die k. k. Statthalterei im Hinblicke
auf den übertragenen Wirkungskreis die Trennung nicht befürwortet hat, erlaubt sich der Landesausfchuß seine Beschlußfassung damit zu rechtfertigen, daß dem Momente des übertragenen Wirkungskreises gegenüber dem Momente des natürlichen Wirkungskreises der Gemeinde auf Kosten und Schädigung der vitalen Interessen irgend einer Ortschaft eine prävalirende Bedeutung um so weniger zugesprochen werden könne, als die Besorgung des übertragenen Wirkungskreises mehr und meist eine zum Amte taugliche Persönlichkeit des Gemeindevorstehers als einen Uiberfluß an materiellen der als selbstständige Gemeinde zu konstituirenden Ortschaft erheischt.
Indem der Landesausschuß im Anschluße die bezüglichen Verhandlungsakte fammt einer Uibersichtstabelle, in welcher die ein jedes Trennungsgesuch betreffenden Daten enthalten sind, vorlegt, erlaubt er sich nachstehende Anträge zu stellen:
I. Der hohe Landtag wolle folgendes Gesetz beschließen:
Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Generaldebatte. Zu derselben hat sich zum Wort gemeldet der Abg. Waßka. Ich ertheile ihm das Wort.
Abg. Watzka: Nur für ganz kurze Zeit erbitte ich mir die Aufmerksamkeit des hohen Hauses und erlaube mir verhesfenden, daß alle thatsächlichen Momente, welche zu erwähnen ich die Ehre habe, ihre Begründung in jenen Akten finden, welche vom Berichterstatter vorgelesen werden.
Der Landesausfchuß beantragt, sub. 2. ad 3 die Gemeinden: Arletzgrün, Honnersgrün und Holzbach, Bez. Joachimsthal mit ihrem Ansuchen um Trennung in 2 politische Gemeinden abzuweisen.
Diesem Antrage liegt eine gänzliche Unkenntniß territorialer Verhältnisse zu Grunde und es ist, wie ich glaube, auch ein kleiner Irrthum unterlaufen. Die politische Gemeinde Arletzgrün, Honnersgrün und Holzbach ist nicht eine Gemeinde geworden, sie ist eine künstliche Schaffung. Sie ist nämlich geschaffen worden mit gänzlicher Verkennung der Bedingungen eines gesunden Gemeindelebens und gänzlicher Außerachtlassung dessen, daß gar keine gemeinsamen Interessen und Bestrebungen vorhanden find. Beide Gemeinden Arletzgrün und Honnersgrün find räumlich geschieden durch einen hohen Gebirgsrücken, so daß für den Winter eine Kommunikation zwischen beiden nicht möglich ist und für lange Zeit gänzlich unterbrochen wird.
Wer den Winter im Erzgebirge und seine Dauer kennt, wird sofort begreifen, welches wichtige Moment für die Trennung darin liegt. Aber weiter: diese Gemeinden find verschieden eingeschult, indem Arletzgrün nach Oberplan, Honnersgrün nach WernerSgrün und Holzbach nach Schönwald eingeschult find. Noch weiter find diese Gemeinden auch verschieden eingepfarrt: und zwar Arletzgrün nach Schlackenwert, und Honnersgrün nach Schönwald. Beide Gemeinden haben überdies eine ganz abgeänderte Vermögensverwaltung; und ich frage nun,
was ist von dem Begriffe einer Gemeinde noch übrig dort, wo es nichts Gemeinsames mehr gibt?
Es war von Vornherein klar, daß der Hauptzweck des Gemeindelebens, die Unterordnung der eigenen Interessen unter jene der Gesammtheit nicht werde erreicht werden, und jedes einzelne Mitglied hat empfunden, daß dieses politische Gewächs keine Orangen tragen, sondern höchstens Holzapfel reifen werde. (Heiterkeit. )
Darum haben die Gemeinden vor langen Jahren bereits um Trennung gebeten und find mittels Erlaß auf das Erscheinen einer neuen Gemeindeordnung vertröstet werden; der Erlaß erliegt ebenfalls in diesen Akten.
Nachdem die Gemeindeordnung in Wirksamkeit getreten war, und auch das Gesetz über Bezirksvertretungen erschienen ist, hat die Vertretung der Gemeinde abermals um Trennung gebeten, und es ist in den Akten konstatirt, daß alle Gemeindeglieder mit dieser Trennung einverstanden Sind.
Die Bezirksvertretung hat am 7. April 1869 in einer Plenarversammlung einstimmig beschloßen, auf die Trennung anzutragen; - ich erlaube mir das Wort zu wiederholen, daß dieser Antrag in einer Plenarversammlung und einstimmig gefaßt wurde. -
Die Bezirksvertretung motivirt wörtlich damit, daß mit Rücksicht auf die bekannte Wohlhabenheit der Insassen dieselben vollkommen in der Lage sind, die Kosten des übertragenen Wirkungskreises zu bestreiten. (Hört!) Ich erwähne noch weiter, daß der Regierungsvertreter bei dieser Plenarverhandlung ausdrücklich aus diesem Grunde und vom öffentlichen Standpunkte aus keine Einwendung zu haben erklärte. Ich bitte nun zu bemerken, daß alle jene, welchen die thatsächlichen Verhältnisse bekannt sind, ausnahmslos für die Trennung sprachen, für die Trennung eingetreten find. Ich bitte weiter zu berücksichtigen, daß diese Gemeinden nicht arm find, indem Arletzgrün 19, Honnersgrün 20 Joch eigenes Land haben, daß die letztere Gemeinde fast 500 fl direkte Steuern, die andere 353 fl. zahlt; und endlich ist festzuhalten, daß in unseren Gebirgsgegenden noch weit geringere, noch ärmere Gemeinden als politische Gemeinden konstituirt sind. Was geschah nun ? Der Landesausschuß hat am 13. Jänner 1870 beschlossen, dies Gesuch abzuweisen, weil diese Gemeinden bereits abgesonderte Vermögensverwaltung haben. Es hieße Eulen nach Athen tragen, wenn erst erwiesen werden sollte, daß dieser Grund ein Grund für die Trennung und nicht gegen die Trennung ist. Allerdings hat die h. Statthalterei in dem Berichte vom 8. November 1869 Zahl 54466 in einem Berichte in der Sänge von 8-9 Zeilen, in einem Gutachten, welches als Musterstück eines Gutachtens anzuempfehlen ich durch aus nicht den Muth hätte (Heiterkeit), auf die Trennung nicht angeraten, weil keine dieser Gemeinden die Mittel zur Erfüllung, der ihr aus dem übertragenen Wirkungskreise erwachsenden Pflichten besitzt, ohne sich jedoch über die mutmaßliche oder endgiltige