Pátek 29. listopadu 1872

selben Grundsätzen geschieht, was nur dann der Fall sein kann, wenn auch wo möglich dieselben Organe mit der Durchführung betraut werden. Wol aber hat der Landesausschuß von der ihm durch seine Excel. dem k. k. Herrn Statthalter eingereichten Befugnis 5 Mitglieder aus seiner Mitte in das constituirte Landeshilfscomite zu entsenden, mit Vergnügen Gebrauch gemacht, und es haben in Folge dessen biese Mitglieber bes Landesausschußes an den Verhandlungen des Landeshilfscomites regelmäßig Theil genommen.

Im Interesse der einheitlichen Gebahrung des Unterstützungswesens hat ber Landesausschuß auch die Vertretungen ber sämmtlichen heimgesuchten Bezirke in ernst gemessener Weise aufgefordert, mit Hintansetzung aller Meinungsdifferenzen und Competenzstreitigkeiten nur im vollsten Einvernehmen mit den k. k. Bezirkshauptmannschaften vorzugehen, insbesonders den von denselben eingesetzten Hilfscomites allezeit die rückhaltsloseste Unterstützung zu gewähren; in jenen Fällen aber, wo eine besonders dringliche oder eine außergewöhnlich große Hilfeleistung nöthig wäre, dies dem Landesausschusse unmittelbar, nach Umständen im telegraphischen Wege zur Kenntniß zu bringen und überzeugt zu sein, daß alles aufgeboten werden wird, um die benötigte Hilfe auch zu verschaffen.

In Folge der Note Sr. Excellenz des k. k. Herrn Statthalters vom 3. Juni 1872 3. 4147 wurben denn auch von ber aus Landesmitteln zu Unterstützungszwecken gewidmeten Sa. v. 100. 000 fl. ö. W. die Hälfte pr. 50. 000 fl. ö. W. schon am 4. Juni l. J. flüßig gemacht, und durch die Landeskassa unmittelbar an den k. k. Bezirkshauptmann

in "Smichov der Vetrag pr. 6. 000 fl. " " " Hoøowitz "            " 10. 000 "

",, " Rakonitz "            " 10. 000,,

" " Saaz             "            " 8. 000 "

" ",, Podersam "            " 10. 000,,

" " " Kralovic "           " 6. 000 "

Zusammen 50. 000 fl.

eingesendet. Gleichzeitig wurden hievon die betreffenden Bezirksausschüsse verständigt,

Mittlerweile mehrten Sich die einlaufenden Gesuche um Unterstützung und von allen Seiten wurde die durch Zerstörung aller Brücken und eines großen Theiles der Straßen herbeigeführte Unterbrechung des Verkehrs und jeder Kommunikation als der drückendste und empfindlichste Uibelstand bezeichnet.

Zur Untersuchung dieses Uibelstandes hat der Landesausschuß zwei seiner Mitglieder in die überschwemmten Bezirke entsendet, und als er hiedurch die Uiberzeugung gewonnen, daß diese Kalamität der Verkehrsstörung allerdings von den nachtheiligsten Folgen auch für die Zukunft begleitet sei, und daß die betreffenden Bezirke und Gemeinden theils wegen Mangel aller Geldmittel, theils wegen Mangel an Arbeitskräften, vorzugsweise aber wegen Mangels

des technischen Beirathes an eine schleunige Wiederherstellung der gestörten Kommunikationsmittel gar nicht denken können, da hielt es der Landesausschußauch für seine Pflicht, mit direkter Hilfeleistung einzutreten, und selbst mit Hintansetzung der eigenen dringenden Amtsgeschäfte alle ihm zu Gebote stehenden technischen Organe den Bezirksausschüssen der überschwemmten Bezirke zur Aushilfe zuzusenden. Demgemäß wurde der Oberingenieur Gallas beauftragt, die Bezirke Saaz, Podersam und Jechnitz zu bereisen, der Laudesingenieur Schwarz wurde in den Rakonitzer und Pürglitzer, der Landesingenieur Kassal in den Hoøowitzer und Zbirover, der Landesingenieur Schmutzer in den Kralowitzer und Manetiner, der Landesingenieur Mayr in den Berauner und Königsaaler Bezirk entsendet, mit dem Auftrage, den Bezirksausschüssen den nöthigen technischen Beirath zu gewähren, die notwendigen Baueinleitungen zu treffen und in Betreff der unumgänglich notwendigen Geldmittel die approximativen Kostenvoranschläge und gewissenhafte Anträge in telegraphischem Wege au den Landesausschuß zu stellen.

Es gereicht dem Landesauwsschuß zum Vergnügen konstatiren zu können, daß die genannten Landesingenieure diesem Auftrag nicht nur mit großem Eifer nachgekommen, sondern daß sie sich auch des mitunter sehr schwierigen Auftrages mit großer Sachkenntniß und Geschicklichkeit entledigten, so zwar, daß beinahe die meisten Bezirksausschüsse gerade diese Unterstützung durch technische Organe als sehr ersprießlich dankbarst anerkannt haben.

Allerdings hat der Landesausschuß hiedurch auch die vollste Ueberzeugung gewonnen, daß den beschädigten Bezirken und Gemeinden, welchen auch nur einigermaßen ausreichende Geldmittel nirgends zur Verfügung standen, unverzüglich größere Summen flüssig gemacht werden müssen, wenn die Instandsetzung der gestörten Kommunikationsmittel noch auf eine unabsehbare Zeit hinausgeschoben oder ganz verzettelt werden soll; und in dieser Ueberzeugung hat er die nachfolgenden Geldbeträge an die Bezirksausschüße und Gemeindevorstände unmittelbar einsenden lassen und zwar:

1.   an den Bezirksaussch. in Pürglitz..   10000 fl.

2.                     " Rakonitz..     5000 "

3.                                            Beraun..    5000 "

4.                     " Hoøowitz..    5000,,

5.                     " Zbirov..     5000,,

6.                     " Jechnitz..     1200 "

7.                     " Kralovitz..    5000 " 8.,, Manetin..    5000 " 9. " Königsaal.     3000 "

10.                     " Politz...     2000 "

11.                     " Dobøisch.. 990 "

47190 fl.

12.   im Saazer Kreise an die Gemeinden

Welletitz........       750 fl.

Mìcholup........ 1600 "

Fürtrag..     2350 fl.

Uebertrag.. 2350 fl.

Dobritschau.......1100 "

Tronitz......... 400 "

Zusammen.. 3850 fl.

13.   Im Pobersamer Bezirke an die Gemeinden

Pøibenz......... 200 fl.

Zürau......... 800 "

Lischwitz.......... 600 "

Liboritz.........1350 "

Schellesen........1000 "

Kriegern.........1600 "

Mokotil......... 800 "

Großotschehau...... 100 "

Oberklee......... 500 "

Zusammen.. 6950 fl.

14.   Im Jechnitzer Bezirke an die Gemeinden

Steben......... 800 fl.

Gerten......... 300 "

Schmihof........ 300 "

Zusammen.. 1400 fl.

15.   Im Manetiner Bezirke an die Gemeinden

Netschetin........ 730 fl.

Zusammen.. 60120 fl.

Wenn die durch Se. Excellenz den Herrn Statthalter zur Vertheilung gelangten oben ausgewiesenen........ 50000 fl.

hinzugerechnet werden, so ergibt sich schon eine Gesammtausgabe von.....110120 fl.

somit eine Ueberschreitung der ursprünglich votirten............ 100000 fl.

um..............10120 fl.

Zur Rechtfertigung dieser weiteren Ausgabe erlaubt sich der ergebenst gefertigte Landesausschuß auf die sub. beigeschlossene tabellarische Zusammenstellung der Beschädigungen, welche die einzelnen Bezirke erlitten haben, hinzuweisen mit dem Bemerken, daß sich aus der Größe des Schadens, aus der Zahl der beschädigten Ortschaften, aus der Höhe der Steuerkraft und den bereits bestehenden Umlagen sofort die Ueberzeugung aufdrängt, daß so ein ausserordentlicher und momentan zu beschaffender Aufwand von den Bezirken selbst gar nicht beschafft werden konnte, und daß mithin im Interesse des öffentlichen Verkehrs die Hülfe aus Landesmitteln als eine unabweisliche Nothwendigkeit erkannt werden mußte. Dieselben Erwägungen sind auch für die den Bezirken Politz und Dobøisch gewährten Subventionen per 2000 fl. und 990 fl. ö. W. maßgebend gewesen, weil die daselbst stattgefundenen Verkehrsstörungen durch die Wolkenbrüche vom 25. Mai l. J. verursacht worden sind, obgleich die Bezirke im Ganzen Verhältnißmäßig weniger gelitten haben. Doch kann sich der Landesausschuß nicht verhehlen, daß die den einzelnen Bezirken bisher aus Landesmittelu gewährten Unterstützungsbeiträge mit der Höhe des Schadens und der Steuerkraft dieser Bezirke nicht in jenem gleichförmigen Verhältnisse stehen, wie dies bei Unterstützungen aus dem Landesfonde immer und überall der Fall sein muß,

wenn nicht die Subventionirung bes einen Bezirkes gegenüber den nicht subventionirten ober nicht bedachten Bezirken als eine offenbare Ungerechtigkeit erScheinen Soll.

So erscheint namentlich der Bezirk Pürglitz, Welcher an zerstörten Brücken und Straßen allein einen Schaden von 105907 sl. ö. W. erlitten hat, ungeachtet ihm Schon der Betrag von 10000 st. zu-, gefendet worden ist, doch den übrigen Bezirken gegenüber noch unverhältnißmäßig niedrig bedacht und es erscheint dem Lanbesausfchuffe die nachträgliche Ausgleichung dieses Mißverhältnisses um so mehr nochwendig,. Weil auch berücksichtigt werben muß, daß von den 37 im Bezirke Pürglitz gelegenen Ortschaften nur 4 von Wasserschäden verschont geblieben Sind, und baß daher die Steuerkräft des ganzen Bezirkes auf viele Jahre hinaus bedeutend geschwächt worden ist.

Ähnlich ist es bei dem Bezirke Kralovitz, wo von den sämmtlichen im Bezirke gelegenen Ortschaften, 60 an ber Zahl, keine einzige von Wafferschaben frei geblieben ist und wo die Gesammtsumme bes Schabens auf 1. 198091 sl. ö. W. veranschlagt würbe, boch stellt sich ber Schabe des Bezirkes an Straßen und Brücken selbst minder bebeutenb heraus, als das beispielsweise bei dem Bezirke Horovitz ber Fall ist, bessen Schade an biesen Objecten allein auf 45. 340 sl. ö. W. veranschlagt worben ist und bessen Gesammtschabe auch 840, 000 sl. beträgt.

Weiter bürften eine besondere Berücksichtigung noch verdienen: ber Bezirk Sbirow, in welchem ebenfalls die sämmtlichen 49 Ortschaften des Bezirkes von ber Überschwemmung heimgesucht wurden; der Bezirk Rakonitz, von dessen 41 Ortschaften 31 in sehr intensiver Weise beschädigt wurden, und dessen Schade an Bezirksobjekten allein mit 32. 360 sl. ö. W. angegeben wird.

Der Grund, warum der LandeSauSschuß selbst die Gewährung der obigen Unterstützungen, diese verfchiebenen Verhältnisse nicht berücksichtigt und eine Gleichstellung ber einzelnen Bezirke nicht vorgenommen wirb, liegt aber einzig und allein bann, das diese Subventionen kurz nach ber eingetretenen Katastrophe mithin zu einer Zeit gegeben, worben Sinb, wo es noch gar nicht möglich war, eine Übersicht über die verschiebenen hier in Prag kommenden Verhältnisse zu gewinnen. Der Landesausschuß hat wohl die Bezirksausschüße rechtzeitig aufgefordert die biesfälligen palistischen Daten nach einem hinausegebenen Formulare zusamenzustellen und einzusenden, allein diese Susamenftellungen sind ungeachtet wiederholter Betreibungen theilweise erst nach dem Wieber. Zusammentritt des h. Landtages, theilweise selbst heute noch nicht eingelangt, und ist bieg auch die alleinige Ursache, aus welcher der vorliegende Bericht erst derzeit erstattet werben kann.

Gegenwärtig ist aber der Lanbesau-schuß weder berechtigt noch berufen die bestehende Ungleichheit durch Erwähnung nachträglicher Unterstützungen auszugleichen und demnach erlaubt er sich blos diesen

Umstand Einem h. Landtage zur Kenntniß zu bringen, und zu beantragen, daß nachträglich dem Bezirke:

Pürglitz.............20. 000 sl.

Horowitz.............8. 000,,

Králowitz.............4. 000 "

Beraun.............2. 500 "

Rakonitz.............5. 000,,

Zbirov..............5-000,,

44. 500 sl.

aus dem Landesfonde als weit. re Subvention für die erlittenen Wasserschäden ausgezahlt werden sollen. Diese weitere Unterstützung erscheint auch durch den Umstand gerechtfertigt, daß die vom Landesausschuße gewährten Subventionen größtenteils nur zur Herstellung von Nochbrücken und anderer Provisorien behufs Beseitigung der Verkehisftörung vorausgabt worden sind, so dafs die Bezirke bei dem Baue der definitiven Strassen und Brücken immerhin der weiteren Unterstützung harrten, was auch verschiedene Eingaben bestätigen.

Von gleicher Wichtigkeit wie die Wiederherstellung der zerstörten Communieationsmittel erschien dem Landesauschusse die Regulirung bes durch die Hochfluth zerstörten Wasserlaufes in den Flüssen und Bächen der inundirten Bezirke; denn es langten nicht nur zahlreiche Eingaben aus den überschwemm, ten Bezirken ein, welche bringend Abhilfe in dieser Richtung begehrten, sondern es wurde die Notwendigkeit derselben auch durch die Mitglieder und durch die technischen Organe des Lanbesausschusses, welche diese Gegenden bereisten, conftatirt.

Auch im Schoße des Landeshilfscomités wurde diese Regulirung als äußerst nochwendig und bringlich erklärt, und von Seite der k. k. Regierung wurde an den Lanbesausschuß direkt das Ansinnen gestellt, diesem Gegenstande die besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden.

Bon allen diesen Seiten wurde darauf hingewiesen, das burch die letzte Hochflut die Flußbette und Rinnsale ber Bäche in weiten Strecken mit Schotter und Gerölle vertragen seien, bass baher das nächfte Hochwasser keinen Abfluß sinden werbe und daß die Ueberfchwemmungen demnächst sich wieberholen müssen. Andererseits wurde hervorgehoben, baß an vielen Stellen die alten Flußbette verlassen, und neue Rinnsale, deren Ufer nicht befestigt sind, gebildet wurden, so daß die angrenzenden Grundstücke der Abschwemmung und dem Abbruch ausgesetzt seien. -

Bei Beurtheilung dieser Angelegenheit konnte jedoch der Landesausschuß nicht übersehen, daß hier Zunächst das Wassergesetz vom 28. Aug. 1870 Z. 71 maßgebend sein musse. Denn nach der Bestimmung des §. 45 dieses Gesetzes ist die Ausführung von Maßregeln zum Schutze der Ufer, Grundstücke, Gebäude, Strassen, Eisenbahnen und sonstigen Anlagen an Strömen, Flüssen und Bächen gegen die schädlichen Einwirkungen des Wassers oder zur Beseitigung des bereits eingetretenen Wasserschadens zu-

nächst eine Angelegenheit derjenigen, welchen die bedrohten oder beschädigten Liegenschaften gehören, während nach §. 46 in jenen Fällen, wo Ortschaften und Fluren wiederkehrenden Ueberschwemmungen oder anderen Wasserbeschädigungen ausgesetzt sind, und wo ohne Rücksicht auf die mangelnde Einwilligung der Betheiligten die Bildung einer Genossenschaft stattfinden muß oder wo in anderer Weise für die Ausführung solcher Bauten insbesondere durch Beiträge und Vorschüsse aus Landes- oder Gemeindemitteln Sorge zu tragen ist, die Entscheidüng von Fall zu Fall im Wege der Landesgesctzgebung zu erfolgen hat.

Allein, wenn auch der Laudesfond gesetzlich nicht in erster Reihe zur Bestreitung der mit dieser Flußregulirung verbundenen Kosten herangezogen werden kann, so glaubte der Landesausschuß dennoch, daß mit Rücksicht auf den großen Umfang dieser Regulirungsarbeiten und bei dem Umstande, wo eine zweckentsprechende Herstellung durch einzelne Privatpersonen oder Gemeinden, welche nach verschiedenen Grundsätzen oder auch ganz planlos arbeiteten, nicht zu erwarten, ist, endlich in Erwägung der sonstigen durch die Überschwemmung herbeigeführten äußerst bedrängten Lage der Grundeigentümer von Seite des Landes die allerdringlichsten Flußregulirungen hergestellt werden müssen.

ES wurden demnach die Landesingenieure beauftragt, die von der Hochflut betroffenen Flüße und Bäche zu bereisen und zu erheben welche Flußregulirungen zur Vermeidung einer ähnlichen Katastrophe unverzüglich in Angriff genommen werden muffen. Diese Erhebungen hat der Landesingenieur Liebscher an der Beraun, an der Littava, am rothen Bache und an der Javornice, der Landesingenieur Schwarz am Rakonitzer Bache, nud der Ingenieur Kassal an den Gewässern des Zbirover Bezirkes gepflogen. -

Hiedurch gelangte der Landesausschuß in die Kenntnis:

1. Daß im Durchzuge durch den Ort Kotopek der rothe Bach in einer Länge von circa 250 Klafter vertragen und der Fahrweg am linken Ufer zum großen Theile abgeschwemmt worden sei, daß mithin die Ausgrabung eines neuen Bettes und die Versicherung der Ufer ein so dringendes Bedürfniß sei, welches noch im Laufe dieses Jahres die Abhilfe finden müße.

Dieß alles, sowie der weitere Umstand, daß die kleine an und für sich unbemittelte durch die Ueberschwemmung aber ganz verarmte Gemeinde der auf 7000 fl. ö. W. veranschlagten Kosten dieser Ballführung unmöglich aufbringen könne, wurde auch in der an den Landesausschuß gerichteten Note Sr. Excellenz des H. Statthalters 2/2 vom 2. August 1872 3. 6084 2/2 bestätiget, in welcher der Landesausschuß zugleich ersucht wurde, dieser Gemeinde mit einem Beitrage aus Landesmitteln zu Hilfe zu kommen.

Der Landesausschuß hat daher dieser Gemeinde

eine Unterstützung im Betrage von 1000 fl. ö. W. bewilliget, und hat diesen Betrag dem Bezirksausschusse zu Hoøowitz mit dem Ersuchen übersendet, daß er denselben nur nach dem Fortschreiten der planmäßig unternommenen Regulirungsarbeiten an die Gemeinde Kotopek auszahlen möge.

2.   Im Littauabache unterhalb des Lactowitzer Teichdammes hatte sich in Folge des Hochwassers eine mächtige Steinbank am rechten Ufer angesetzt, welche für Lochowitz die Gefahr bedingte, daß bei eintretendem Hochwasser die Fluten in die niedriger gelegenen Stadttheile eindringen wüßen.

Auch diese Regulirung wurde in der Note Sr. Ewcellenz des H. Statthalters vom 2/3 21. August 1872 2/3 auf Grund der gepflogenen Lokalerhebungen als dringlich und der Subventionirung aus Landesmitteln im höchsten Grade bedürftig bezeichnet; weswegen der Landesausschuß der Gemeinde Lochowitz unter den obigen Modalitäten einen Beitrag von 500 fl. ö. W. aus Landesmitteln bewilligt und flüssig gemacht hat.

3.   Im Durchzuge durch den Ort Praskoles wurde das Bett des rothen Baches ganz verwildert und einer Regulirung höchst bedürftig vorgefunden, das Ansuchen der Gemeinde Praskoles um Unterstützung bei dieser Bauführung wurde von Sr. Ex cellenz dem Herrn Statthalter in der Note 4/4 vom 7. September 1872 warm befürwortet und da es offen zu Tage liegt, daß die Ortschaft Spraskoles, welche durch die Ueberschwemmung in gang außerordentlicher Weise gelitten hatte, die auf 5000 st. ö. SS. veranschlagten Kosten dieser Regulirung nicht aufbringen könnte, so wurde der Gemeinde Praskoles eine Subvention im Betrage von 1000 fl. aus dem Landesfonde flüßig gemacht und der Landesingenieuer Kassal beauftragt, die Pläne und Kostenüberschläge für diese Regulirung anzufertigen und dem Gemeindevorstande mit dem Beisatze zu übergeben, daß die Herstellung selbst von der Gemeinde auszuführen sei.

4.   Durch den Abbruch des Teichdammes bei Popowitz wurde am linken Ufer der Littava eine mächtige Stein und Schotterbank abgelagert, welche laut des sub. 5/5 zuliegenden Commissionsprotokolls für den Ort Popowitz selbst verhängnisvoll zu werden droht. Die Regulirung dieser Flußstelle ist daher äußerst dringlich, ebenso wie die Regulirungsarbeiten bei Zditz und Levin, welche gleichfalls die Ausräumung des Bachbettes und den Durchstich der Erdzunge bei der Einmündung des rothen Baches in die Littava bedingen und einen Kostenaufwand von circa 8000 fl. erfordern.

Ueber Auftrag des Landesausschußes ist der Landesingenieur eben damit beschäftigt, für die Regulirung bei Popovic die Pläne und Kostenüberschläge zu verfassen und es wird fich in kürzester Frist die Notwendigkeit ergeben, zu diesen Bauführungen eine angemessene Subvention aus Landesmitteln zu gewähren, welche der Landesausschuß mit dem Betrag von 3000 fl. ö. W. zu beantragen sich erlaubt.

5.   In dem Gesuche 6/6 de praes. 5. Oktober 1872 Z. 23601 hat die Gemeinde Chodoun zur Kenntnis gebracht, daß das Bachbett daselbst durch das Hochwasser daselbst so erweitert wurde, daß nunmehr ein circa 30 Klafter langer Steg mit einem Kostenaufwanbe von 1000 fl. ö. W. hergestellt werden müße. Die zur Flußregulirung innerhalb des Gemeindegebietes nothwendigen Arbeiten habe die Gemeinde, ohne eine Subvention hiezu anzusprechen, hergestellt, allein den mit der Herstellung des Steges verbundenen Kostenaufwand könne dieselbe nicht mehr bestreiten, weil sie durch die Ueberschwemmung in ihrem Vermögensstande zu sehr beschädigt werden ist, was schon daraus hervorgeht, daß der- Schabe an dem der Gemeinde als solchen gehörigen Vermögen allein mehr als 12. 000 fl. ö. W. betragen.

Der Landesausschuß anerkennt die Darstellung dieser Verhältnisse als richtig, und erlaubt Sich für die Gemeinde Chodaun die Bewilligung einer Subvention im Betrage von 1000 fl. ö. W. aus Landesmitteln zu beantragen.

6.   Die Gemeinde Høebel im Bezirke Hašovic, welche notorisch zu den am meisten beschädigten Ortschaften gehört, indem der Gesammtschabe derselben mit 104. 390 fl. ö. W. veranschlagt wurde, hat sub. praes. 12. November 1872 Zahl 26799 77 um eine Subvention aus Landesmitteln zur Regulirung des Høedeler Baches gebeten; und der Landesausschuß sieht sich in Würbigung des über diese Gemeinde hereingebrochenen ganz außerordentlichen Unglückes veranlaßt, auf die Gewährung einer Subvention von 1500 fl. zur Bestreitung ber mit ber Bachregulirung verbundenen Kosten anzutragen.

In zweiter Linie kommen dann jene Bauführungen an den Flüssen und Bächen in Betracht zu Ziehen, welche zwar nicht so dringlicher Natur, aber von so großer Ausbeutung und daher so kostspielig sind, baß sie ohne Beihilfe aus Lanbesmitteln gar nicht durchgeführt werben können. Für dieselben ist nach §. 46 des Wassergesetze von Fall zu Fall durch die Lanbesgesetzgebung Borsorge zu treffen, und dem Lanbesausschuße kann daher bezüglich derselben nur die Pflicht obliegen, die notwendigen Erhebungen zu Pflegen und die entsprechenden Borlagen vorzubereiten.

Hiezu ist zunächst die hydrostatische Aufnahme ber zu regulirenden Flußgebiete notwendig, welche bei ber großen Ausbehnung ber zu regulirenden Flußstrecken nicht bloß eine längere physische Zeit, sondern auch eine Reihe technischer, im Wasserbaufache geübter Kräfte erfordert.

Leiber konnte der Landesausschuß über solche Kräfte nicht verfügen, weil die sämmtlichen Landesingenieure schon mit den oben dargestellten Erhebungen und sonftigen technischen Arbeiten bei gleichZeitiger Besorgung der laufenden Geschäfte in ganz außerordentlicher Weise in Anspruch genommen worden sind, und weil eine noch weiter gehende Leistung gar nicht gefordert werben konnte.

Der Landesausschuß hat daher an die k. k. Re-

gierung das Anfachen gestellt, das diese vorbereitenden Arbeiten durch im Staatsdienste stehende technische Organe bewerkstelligt werben möchten, allein dieses Ansuchen wurde laut der Note der k. k. Statthalterei vom 23. August 1872 Zahl 38291 wegen Geschäftsaüberbürbung der technischen Organe abgelehnt.

Unter diesen Umständen mußte der LandesauSschuß auch hier eine sorgfältige Unterscheidung zwischen den wichtigeren und den minder wichtigen Flußregulirungen eintreten lassen, und seine Aufmerksamkeit und Thätigkeit gunrichft den ersteren zuwenden. In Dieser Beziehung steht die Regulirung des Beraunstußes bei Mokropec und des rothen Baches bei Stasov obenan. ES wirb dies nicht nur in den betliegenden Noten der k. k. Statthalterei vom 5. August und 23. August I. 3. 9/9 14/10 nachbrücklichst betont, sondern es wurde auch bei der am 13. August l. J. in Gemeinschaft mit der k. k. Statthalterei abgehaltenen Lokalkommission konstatirt. - Der Landesingenieur Liebscher wurde dahen mit den notwendigen Vorerhebungen und mit der Anfertigung des Bauprojektes für Mokropetz beauftragt, währeud dieselbe Arbeit für die Regulirung bei Stasov dem k. k. Statthaltereiingenieur Schleif übertragen worden ist. Die Ausführung dieser Arbeiten von Seite des Landesingenieurs Liebscher ist noch im Zuge. Nicht minder dringlich erscheint die Regulirung der Littava bei ihrer Einmündung in die Beraun. Dieselbe würbe seit dem Jahre 1855 wiederholt in Anregung gebracht, wiederholt wurden Pläne und Kostenüberschläge verfaßt, aber nie würbe zur Ausführung geschritten, obgleich es in Beraun die allgemein verbreitete und von Sachverftändigen vollftändig bestätigte Ansicht ist, daß die immer wiederkehrenden Überschwemmungen der Stadt Beraun nur ber außerordeutlich ungünstigen Einmündung ber Littava in die Beraun zuzuschreiben sei, und baß insbesondere die ganz außerordentliche Hohe des Wasserstanbes bei der Maiüberschwemmung dieses Jahres dadurch herbeigeführt wurde. Die k. k. Statthalterei hat in ber Note von I. Oktober 1872 Zahl 3422 die sämmtlichen auf diesen Gegenstand Bezug habenden Akten aften geleitet, und abgesehen von mehreren durch Privatpersonen eingelangten Petizionen hat auch ber Bezirksausschuß zu Beraun sub. praes. 15. August 1872 Zahl 19090 12/12 und die Borstände ber an der Littava gelegenen Gemeinden gemeinschaftlich mit den zahlreichen Besitzern von Iudustrialwerkeu laut Beilage 13|13 um diese Regulirung gebeten.

Aus alledem hat ber Landesausschuß die Uiberzeugung gewonnen, baß hier wirklich ein dringendes Bedürsniß um so mehr vorliege, als es sich um den Schutz ber immerhin bedeutenden und stark bevölkerten Stadt Beraun handelt.

ES wurde daher der Landesingenieur Schmutzer beauftragt, die Borarbeiten für diese Bauführung zu liefern, und obwohl die hydrotechnische Aufnahme wegen ber im Inundationsgebiete überall fehlenden Grenzmarken mit außerordentlichen Schwierigkeiten

verbunden war, so find diese Vorarbeiten doch schon so weit vorgegangen, daß sie in der Beilage 14/14 dem h. Landtage zur vorläufigen Kenntnißnahme unterbreitet werden können. Freilich wird die Durchführung dieses Wasserbaues nach einer beiläufigen Kostenberechnung 15/15 mindestens 150 000 fl. kosten, wobei die Kosten der Grundeinlösung noch gar nicht berücksichtigt worden sind. Sobald das technische Claborat zur Gänze vollendet sein wird, wird der Landesausschuß nicht unterlassen, die weitere Verhandlung mit der Stadtgemeinde und dem Bezirksausschuße zu Beraun in der Richtung zu pflegen, daß die Bauführung von diesen Corporationen selbst gegen Zusicherung einer entsprechenden Subvention aus Landesmitteln in die Hand genommen werde. Die Vorlage hierüber wird sodann dem h. Landtage zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Von ganz außerordentlicher Tragweite und Wichtigkeit ist auch der Schutzbau im Goldbachthale bei Mìcholup.

In Folge des Hochwassers und der hiedurch herbeigeführten Vertiefung der Bachsohle sind nämlich unterhalb des Dorfes Mìcholup die Bergabhänge zu beiden Seiten de Goldbaches in einer gegen den Bach gerichteten Bewegung gerathen, aus welcher die augenscheinliche Gefahr resultirt, daß eine Absperrung des Goldbachthales eintritt, und daß sich bloß der Zeitpunkt nicht fixiren läßt, in welchem diese Absperrung eintreten werde. Bei dem Eintritt dieser Thalabsperrung wäre durch die hiedurch bedingte Rückstauung des Wassers im Goldbache in erster Linie der Ort Mìcholup, in zweiter Linie die Orte Schellesau und Liboritz in ihrem Bestande gefährdet, während bei einem etwa später erfolgenden Durchrisse der Thalabsperrung die Orte Groß=Holletitz, Welletitz, Tronitz und Trnowa einer ähnlichen Katastrophe wie jene vom 25/26. Mai l. J. eine kommissionelle Erhebung durch Sachverständige angeordnet und mit der Note vom 20. Okt. l. J. Z. 7910 hat dieselbe das hier sub. I6|16 angeschlossene Bauelaborat übermittelt, mit dem Bemerken, daß sie selbst durch ihre technischen Organe die Leitung und Beauffichtigung des Baues übernehmen würde.

Aus diesem Bauelaborate ergiebt sich, daß der dießfällige Aufwand die Summe von 350000 fl. absorbiren würde, und die k. f. Statthalterei selbst beeilt sich zu konstatiren, daß die Gemeinden, zu deren Schlitz diese Bauführung eingeleitet werden soll, derzeit selbst zur theilweisen Aufbringung der Baukosten unvermögend find, weil sie alle von derselben Ueberschwemmung, welche die Terrainrutschung herbeigeführt hat, auf das Härteste mitgenommen wurden. Se. Exc. der Hr. Statthalter hat daher in Aussicht gestellt, daß zu diesem Zwecke aus dem gemäß §. 2 des Ges. vom 10 Juni der Regierung zur Verfügung vorbehaltenen Mitteln eine entsprechende Quote gewidmet werde, er hat aber auch den Landesausschuß angegangen, für die betreffenden Gemeinden eine entsprechende Unterstützung aus Landesmitteln bei dem h. Landtage zu beantragen. Indem der Lan-

desausschuß dieser Erwägung Se. Excellenz des Hr. Statthalters aus vollster Ueberzengung und rückhaltslos beipflichtet, erlaubt er sich für diesen Schutzbau auf eine Subvention im Betrage von 50000 fl. anzutragen, welche nach Maßgabe des Baufortschrittes an die k. k. Statthalterei in Abfuhr zu bringen wäre. Die systematische Regulirung des roten Baches, des Goldbaches und der Littava, welche von allen Seiten als höchst nothwendig bezeichnet wird, konnte der Landesausschuß zu seinem tiefsten Bedauern nicht in Angriff nehmen, weil ihm hiezu die nothwendigen technischen Organe fehlen. Da jedoch die Domänendirektion Seiner Hoheit des Curfürsten von Hessen die hydrotechnischen Aufnahmen des rothen Baches, in soweit er das Gebiet der Domaine Hoøovitz durchzieht, auf eigene Kosten veranlasst, so wurde diese Domainendirektion angegangen, durch dieselben Organe die Aufnahme auch an jene Stellen, wo der rothe Bach die Grundstücke von Gemeinden oder Privaten bespült, ausführen zu lassen, mit dem Bemerken, daß die Kosten der letzteren Aufnahme aus dem Landesfonde Vergütet werden. Um die Vorarbeiten für die Regulirung der Littava zu gewinnen, wurden die betreffenden Bezirksausschüße aufgefordert, mit Benützung der Katastralmappen, Flußkarten respec. Situationspläne verfertigen zu lassen und selbe dem Landesausschuße einzusenden, nach deren Einlangen der derzeitige Zustand der Bachbette durch die Landesingenieure eingezeichnet und ein systematischer Regulirungsantrag zur Vorlage an den hohen Landtag vorbereitet werden soll. Noch ist die Bergrutschung an der Eger bei dem Dorfe Strafe zu erwähnen, wodurch eine bedeutende Area fruchtbaren Ackerlandes in die Eger herabsinken droht. Die Vorerhebungen, mit welchen Mitteln und mit welchem Kostenaufwand diese Bergrutschung zum Stillstande zu bringen wäre, wurde dem Eisenbahningenieur Rziha wegen dessen besonderer Fachkenntnis übertragen und muß die Schlußfassung hierüber bis nach Einlangen des Befundes desselben verschoben werden. Der Landesausschuß erlaubt sich demnach folgende Anträge zu stellen: Der hohe Landtag wolle beschließen:

1. Es wird dem Landesausschuße rücksichtlich derjenigen nicht präliminirten Betrage, die er zur Unterstützung der durch die Ueberschwemmung des Jahres 1872 beschädigten Bezirke, Gemeinden und privaten verausgabt hat u. z.:

1.    Der dem Landeshilfskomité gewidmeten und über Anregung Se. Excellenz des Hr. Statthalters an die Bezirkshauptmannschaften zu Smichow, Hoøovic, Rakonic, Saaz, Podersam und Kralovic ausgezahlten 5000 fl.;

2.   Der vom Landesausschuße selbst zur Wiederherstelluug der zerstörten Brücken und Straßen, dann zur Regulirung der Bäche und Flüße gewahrten Subvenzionirungen der Bezirke und Gemeinden namentlich des Bezirkes:

Pürglitz per.. 10000 fl. Rakonic.. 5000 " Beraun.. 5000,, Hoøovitz.. 5000 " Zbirow.. 5000,,, Jeètovic.. 1200 " Kralowic.. 5000 " Manetin.. 5000 " Köntgsal.. 3000,, Politz.. 2000 " Dobøisch.. 990 " der Gemeinde Welletitz.. 750,, Mìcholup.. 1600 " Dobøitschau pr.. 1100,, Jronitz pr... 400,, Uøibenz.. 200 " Zürau. 800,, Lischwitz.. 600 " Liboøitz.. 1350 " Schellesen,,.. 1000 " Kriegern.. 1600,, Mokotil,,.. 800 " Großkotschehau pr. 100,, Qberklee pr... 500 " Steben.. 800,, Gerten.. 300,, Schmchof. 300,, Netschetin.. 730 " Kotopek. 1000,, Lochovitz.. 500 " Praskoles.. 1000 " Zusammen pr... 62620 fl. im Ganzen baher.. 112620 fl. die Indemnität ertheilt.

II. Es werden noch weiter zur möglichsten Gleichstellung der betroffenen Bezirke, die mit Nücksicht auf die Größe des erlittenen Schabens und die Steuerkraft bemessenen Unterstützungen aus Landesmitteln bewilligt als:

dem Bezirke Pürglitz.. 20000 fl. Hoøovitz.. 8000,, Kralovitz.. 1000 " Beraun.. 2500,, Rakomtz.. 5000 "

Fürtrag.. 39500 fl. dem Bezirke Zbirow.. 5000 " dann den Gemeinden Hodaun zur HerStellung eines Steges 1000 fl., der Gemeinde -Høedel zur Bachregulirung 1500 fl., und der Gemeinde Popovic 3000 fl. zusammen... 5500 fl.

Summa.. 50000 fl. Der Landesausschuß wird angewiesen, diesen Betrag flüssig zu machen,

III. Zur Ausführung des Schutzbaues im Goldbachtbale unterhalb Mecholup wird den zum Bau verpflichteten Gemeinden eine Subvention von 50000 fl. aus dem Landesfonde bewilligt, welche der Landesausschuß der I. k. Statthalterei nach Maß-

gabe des Bedarfes und des Baufortschrittes flüssig zu machen hat.

IV.   Es wird dem Landesausschusse ein Betrag von 30000 fl. zur Verfügung gestellt, aus dem er solchen Gemeinden, Welche im Laufe des Jahres 1873 die Regulirung der Bäche und Flüsse nach den vorgezeichneten Plänen herstellen, nach Maßgabe des Bedarfes und des Lauffortschrittes zu gewähren und worüber er seinerzeit dem Landtage den Vers wendungsausweis vorzulegen haben wirb.

V.   Zur Bestreitung aller dieser hosten wird dem präliminare des Lansesfonses unter ser Rubrik XIII Subventionen und Beiträge, sud Rubrik 2 für tu überschwemmten Bezirke und Gemeinden als Nachtragsbedeckung pro 1872 und Erforderniß 1873 zusammen ber Betrag pr.... 242620 fl. eingestellt.

VI.   Die Uebertragung der technischen Vorarbeiten zur Regulirung des rotten Baches an der Domainen. Direction zu Horovitz sowie die seinerzeitige Vergütung ber hieraus erwachsenen Auslagen aus dem Landedfonbe wird genehmigt.

VII.   Der Lansesausschuß wird ermächtigt die zum Zwecke einer systematischen Regulirung der Flüsse und Bäche in den überschwemmten Bezirken nothwendigen hydrotechnischen aufnahmen und Vorarbeiten durch eigens blos zu diesem Zwecke aufgenommenen Techniker allenfalls durch Civilingenieure besorgen zu lassen und die damit verbundenen Kosten aus dem Landesfonde zu bestreiten.

Vom Landeausschuße des Königreiches Böhmen

Prag, am 22. November 1872.

Ich erlaube mir noch zur formellen Behandlung dieses Berichtes den Antrag zu stehen, dber h. Landtag wolle beschließen, daß dieser Bericht der Budgetkommission zur Vorberachung zugewiesen werde. Ich glaube, daß dieses aus dem Grunde gerechtfertigt ist, weil es sich um die Erklärung bezuglich eines bedeutenden verausgabten Betrages und weiter um die Ausgabe einer so großen Summe aus dem Landesfonde handelt.

Zemský aktuar ète: Pan pøísedící výboru zemského navrhuje jménem výboru zemského, aby, pokud se týèe formálního øízení, zpráva tato byla pøikázána budžetní komisi.

Abgeordneter W o l f r u m: Ich bitte um'S Wort.

Oberstlanbmarfchall: Herr Abgeordneter Wolfrum hat das Wort.

Abgeordneter Wolf rum: Indem ich mich dem Antrage des Landesausschusses anschließe, daß diese Vorlage der Budgetkommifsion zugewiesen werde, glaube ich auch den Wunsch aussprechen zu können, daß bei der großen Theilnahme, welche die uniheilvolle Katastrofe der Überschwemmung nicht allein im ganzen Lande, sondern weit hinaus über die Grenzen desselben findet, dieser Bericht in Druck gelegt werde, damit daraus allgemein bekannt wird, mit welch anerkennenswerter unermüdlicher Energie nicht bloß der Landesausschuß, sondern auch Seine Ercellenz der Herr Statthalter (Bravo) zur Besei-

tigung des großen hervorgebrachten Übels Beigetragen hat. Ich beantrage daher, das diese ganze Vorlage in Druck gelegt und unter die Mitglieder vertheilt werbe, die geschriebene Vorlage selbst ohne Aufenthalt der Budgefkommission zugewiesen werbe. (Bravo. )

Oberstlanbmarschall: Ich werde die Drucklegung veranlassen, und die Vertheilung unter die Mitglieder ist selbftderftändlich. Ich bringe den Autrag zur Abstimmung, ob der Bericht der Budgetkommission zugewiesen werben soll. Ich bitte Jene, die dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen. Ich habe dem hohen Hause mitzutheilen, baß sich die Kommission bezüglich der Berathung der Collektiverflärung von 82 Mitgliederu eonstituirt hat, und zum Obmann gewählt hat Baron Schlosser, zum Schriftführer Dr. Woratschka. Die Commission des Budget wird gleich unmittelbar nach der Landtagssitzung zu einer Sitzung eingraben; die Schulkommission hält Morgen Vormittags 10 Uhr eine Sitzung, die Commission betreffs Berichterstattung der Eingabe der 82 Abge» ordneten hält heute um 5 Uhr Nachmittags eine Sitzung. Wir gehen in der Tagesordnung weiter und zwar zum Vortrage des Landesauisschußberichtes zum Gesuche des Semiler Bezirksausschusses betreffend Ausbau von Bezirksstrassen. Berichterstatter Herr Landesausschußbeisitzer Fürstl.

Landesausschußbeifitzer Fürstl:

Hoher Landtag!

Der Bezirksausschuß Semil hat sub pr. 6. dieses Monats hierorts das Gesuch um eine ausgiebige Unterstützung der im Semiler Bezirke unausweichlich nothwendigen drei Strassenbauten, sowie Zur Rekonstruktion einer bereits bestehenden Bezirks» straffe eingebracht. Der Bezirksausschuß führt vor Allem an, daß im Semiler Bezirke eine einzige Bezirksstraße und zwar in der Richtung von Hoch« ftadt, im Rochlitzer Bezirke über Pøitln-Semil bis Horensko besteht, von welch letzterem Orte auszweigend eine Bezirksstraße einerseits nach Lomnitz, andererseits nach Rovensko im Turnauer Bezirk ausgeführt ift. Aber auch diese einzige im Bezirk befindliche Straße sei in der wichtigen Richtung nach Horensko nicht praktikabel, da sich Steigungen von 8-12" pr. Klafter vorfinden, weshalb auch die ganze bestehende Strase unbemauthet ist und vom Bezirk mit einem jährlichen Aufwand von 7-800 sl. ohne irgend einer Beihilfe erhalten werden muß. Mit Rücksicht auf diese traurigen Kommunikationsverhältnisse habe daher die Bezirksvertretung nachstehende Straßenbauten beschloffen, und für dieselben von dem Reichenberger Civilingenieur Thyll die erforderlichen Bauelaborate ausarbeiten lassen.

1. Den Bau einer neuen Strasse nach der Richtung des IserstußeS von Semil über Bistra gegen Ob. -Litava zum Anschluß an die meist aus Landesmitteln bereits erbaute Iserthalstraße von Neu-

dorf über Jablonec-Nieber-Rochlitz bis Wurzelsdorf. Diese Straße würbe 7649° lang sein, und ist im Ganzen veranschlagt mit 80. 000 sl.

2.   Der Bau einer neuen Straße von Semil über Vorkov-Jeseny an die Eisenbroder Bezirksgrenze, Zum Anschlüsse der Straße in der Richtung gegen Turnwald; 5455° mit 50. 000 sl.

3.   Der Bau einer neuen Straße von Semil über Vodmok, Kuchelna zum Anschluße an die Straße von Eisenbrod, 2520° mit 20. 000 sl.

4.    Die Rekonstruktion der Semil-Horensker Bezirksstraße, in der Länge von 3192° beziffert sich mit 48. 488 sl. 26 kr. Der Bezirk weist ferner auf den Unistand hin, das

die Bezirksumlage..........10°/0

die Schulumlage ..........l7°/o

die Lanbesumlage..........23%

die Gemeindeumlage......... 15%

Summa... 667%

betragen, außerdem auf die Rückzahlung des zum Riesengebirgsstraßenbau erhaltenen Borschuß eine Umlage von 24°/0 entfällt, er demnach gänzlich außer Stand ist, ohne ergiebige Landesbeihilfe diese so nothwendigen Straßenbauten durchzuführen.


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