Čtvrtek 21. listopadu 1872

Stenografická zpráva

XV. sezení prvního výročního zasedání sněmu českého od roku 1872, odbývaném dne 21. listopadu 1872.

Stenographischer Bericht

über die

XV. Sitzung der ersten Jahres-Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1872,

am 21. November 1872.

Předseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský kníže Karel Auersperg.

Přítomní: Náměstek nejvyššího maršálka Edvard Klaudi a poslancové v počtu k platnému uzavírání dostatečném.

Co zástupce vlády: Jeho Exc. c. kr. místodržitel svob. pán Koller a místopředseda místodržitelství svob. pán z Riegershofen.

Sezení počalo v 11 hod. 8 min. dopoledne.

Vorsitzender: Se. Durchlaucht Oberstlandmarschall Fürst Karl Auersperg.

Gegenwärtige: Oberstlandmarschall-Stellvertreter Eduard Elaudi und die beschlußfähige Anzahl von Landtags-Abgeordneten.

Am Regierungstische: Se. Erc. der Statthalter Freih. von Koller und der StatthaltereiVicepräsident Freiherr von Riegershofen.

Beginn der Sitzung: 11 Uhr 8 Min. Vormittags.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Sitzung.

Die gestern gewählten Kommissionen haben sich folgendermaßen konstituirt, was ich zur Kenntniß des h. Landtages bringe: In der Kommission für die Regierungsvorlage, betreffend das Realschulgesetz, wurden gewählt: zum Obmanne Herr Ritter von Dormitzer, zum Stellvertreter Dr. Ritter von Doubek, zum Schriftführer Dr. Schlesinger. Als Sitzungslokale wird dieser Kommission das Bureau des Landesausschußbeisitzers Dr. Grasse, Departement Nr. IV, 2. Stock zur Verfügung gestellt. In die Kommission für den Antrag des Herrn Dr. Pickert und Genossen bezüglich. Erlassung eines Gesetzes, womit die auf dem Prinzipe der Selbsthilfe beruhenden Erwerbs= und Wirthschaftsgenossenschaften von der Steuer= und Gebührenentrichtung befreit werden, wurden gewählt: als Obmann Herr Karl Freiherr von Korb=Weidenheim, als Schriftführer Herr Dr. Aßmann. Als Sitzungslokale wurde bestimmt das Verifikatorenbureau zwischen Stenografen- und Lesezimmer.

Von Landtagseingaben und Einläufen sind an die tagenden Kommissionen zugewiesen worden:

Landesausschuß=Sekretär Schmidt: Nr. 208. Bericht des Landesausschußes betreffs Kreirung einer neuen Laudesingenieurs= und zweier Ingenieur= Assistenten=Stellen.

Nr. 216. Landesausschußbericht über das Gesuch der Portiere in der Landesirrenanstalt um Gehaltserhöhung.

Nr. 240. Landesausschußbericht über das Gesuch der Kanzelisten der Landesausschußhilfsämter um Systemisirung 2 Gehaltsstufen der Kanzelisten= Kategorien.

Nr. 299. Landesausschußbericht mit dem vom k. k. Landesschulrathe vorgelegten Rechnungsabschluße des Lehrerpensionsfondes für die Zeit vom 1. Ok-

tober 1870 bis Ende Dezember 1871, dann mit dem Präliminare dieses Fondes pro 1873.

Nr. 300. Landesausschußbericht mit der Eingabe des Vereines der Kunstfreunde für Kirchenmusik in Böhmen um Erhöhung der für dessen Orgelschule in Prag aus dem Landesfonde bisher angewiesenen Jahressubvention per 42 st. auf 1000 fl.

Nr. 301. Landesausschußbericht mit Eingabe der Heizerswitwe Margarethe Gottlieb um Gewährung eines Erziehungsbeitrages für ihre Tochter Maria.

Nr. 304. Landesausschußbericht mit dem Gesuche der Rechnungsrathswaise Albertine Wernhardt um Gewährung einer erhöhten und stabilen Gnadengabe.

Nr. 326. Bericht des Landesausschußes mit der Eingabe des landwirtschaftlichen Vereines zu Klattau um Gewährung einer Subvention von 1000 st. für die dortige Ackerbauschule.

Nr. 328. Bericht des Landesausschußes mit Antrag auf Gewährung einer Subvention von 1000 fl. für die Piceker Ackerbauschule.

Nr. 330. Landesausschußbericht mit der Eingabe des Rektorats der böhm. Polytcchnik um Erhöhung der Dotation für die Anschaffung von Lehrmitteln.

Nr. 331. Bericht des Landesansschußes mit dem Gesuche des Konsortiums des böhm. LandesTheaters um Gewährung eines Beitrages als Entschädigung der Miethe des Neustädter Theaters für im Sommer abzuhaltende Opernvorstellungen.

Nr. 332. Der Landesausschuß übergibt zu seinem Berichte vom 2. November 1872, Z. 25732 (Ldtg. = Z. 297), das nachträglich eingelangte Gesuch der Egerer Ausstellungskommission um Gewährung einer Subvention.

Nr. 334. Bericht des Landesausschußes, betreffend die Regulirung der Gehalte der LandesBeamten und Diener.

Oberstlandmarschall: Wenn nichts erin-

nert wird, werde ich diesen Gegenstand auch der Budgetkommission zuweisen.

Ldtgs. Sekretär Schmidt: Bericht des Landesansschußes betreffs Acqutrirung eines neuen Gebäudes für die Kosmanoser Irrenanstaltfiliale

Oberstlandmarschall: Wurde der Kommission für die Angelegenheiten der Irrenanstalt zugewiesen.

Ldtgs. -Sekretär Schmidt: Nr. 197. Biliner Bezirksausschuß mit der Berufung gegen die Entscheidungen des Landesausschnßes ddto. 4. Juni 1868, Z. 4662, und 2. August 1871, Z.. 12470 pcto. Herauszahlung des Konkurrenzbeitrages des Launer Bezirkes per 5974 st. 69 kr. aus Anlaß des angeblich nicht zur Gänze hergestellten Liebdhaufen-Libochowitzer Stradsenbaues.

Zahl 292. Landesansschnß übergibt die BezugsAkten zu dieser Vorstellung.

Zahl 219. Beschwerde der Gemeinde Gangerhof gegen die Entscheidung des Landesausschußes wegen verweigerter Zutheilung mehrer Grundstücke der Katastralgemeinde Petschan zur Katastralgemeinde Gangerhof. - Diese 3 Petitionen wurden der Petitionskommission zugewiesen.

Oberstlandmarschall: Ersuche nunmehr den Einlauf der Petitionen vorzulesen.

Ldtgs. -Sekretär Schmidt: Abg. Hr. Waßka: Gesuch der Lehrer des Joachimschaler Bezirkes um Erhöhung der Lehrergehalte.

Oberstlartdmarschall: Wurde der SchulKommission zugewiesen.

Ldtgs. -Sekretär Schmidt: Abgeordneter Herr Dr. Roser: Gesuch der Gemeindevorsteher und Jagdpächter im Braunauer Bezirke um Abänderung des §. 26 des Jagdgesetzes vom Jahre 1866.

Oberstlandmarschall: Wurde der Petitionskommission zugewiesen.

Ldtgs. -Sekretär Schmidt: Abg. Herr Dr. Kardasch: Gesuch einiger Bürger aus Hohenfurth wegen Herstellung eines Gemeindeweges.

Oberstlandmarschall: Wurde der Petitionskommission zugewiesen.

Ldtgs. -Sekretär Schmidt: Abg. Hr. Lehmann: Gesuch der Jenny Benoit, Witwe nach dem Lehrer der franzosischen Sprache am deutschen Polytechnikum, um Erhöhung ihrer Gnadengabe.

Oberstlandmarschalt: Wurde der BudgetKommission zugewiesen.

Ldtgs. -Sekretär Schmidt: Abg. Hr. Karl Ritter v. Limbeck: Gesuch der Diurnistenswaisen Albertine und Antonia Goller um Belassung ihrer Gnadengabe.

Oberstlandmarschall: Wurde der Budgetkommission zugewiesen.

Ldtgs. -Sekretär Schmidt: Abg. Hr. Johann Ritter v. Limbeck: Gesuch der Klein-Chomutitzer Insassen um Befreiung von der Stenerumschlagszahlung zur Gemeinde Groß-Chormutitz.

Oberstlandmarschall: Wurde der Petitionskommission zugewiesen.

Ldtgs. Sekretär Schmidt: Abg. Herr Baron Riese-Stallburg: Gesuch des Centralkomites für die land- und forstwirtschaftliche Kollektivausstellung in Prag um eine Subvention von 1000 st.

Oberstlandmarschall: Wurde der BudgetKommission zugewiesen.

Ldtgs. -Sekretär Schmidt: Abg. Herr Dr. Zintl: Gesuch der Gemeinden des Tepler Bezirkes um Belastung des Schulgeldes.

Oberstlandmarschall: Wurde der SchulKommission zugewiesen.

Ldtgs. -Sekretär Schmidt: Abg. Hr. Erler: Gesuch des Spar- und Vorschußveretnes in Jechnitz um Befreiung von der Zahlung der Steuern und Gebühren.

Oberstlandmarschall: Wurde der Kommission für Beratung des Antrages des Dr. Pickert und derselben Kommission ein ähnliches Gesuch des Vorschußvereines zu Oberleitensdors zugewiesen.

Ldtgs. -Sekretär Schmidt: Abg. Hr. Seidemann: Gesuch des Gablonzer Lehrervereines um Abänderung der Volksschulgesetze.

Oberstlandmarschall: Wurde der SchulKommission zugewiesen.

Ldtgs. -Sekretär Schmidt: Abg Herr Suida: Gesuch des Gregor Walzel in Utiter-Weckelsdors um Reviston der Landesausschuß-Entscheidung Zahl 18985; betreffend den durch sein Fabriks-Etablissement führenden Weg.

Oberstlandmarschall: Wurde der Petitionskommission zugewiesen.

Ldtgs. -Sekretär Schmidt: Abg. Herr Dr. Graste: Gesuch des Brürer Lehrervereines um Abänderung der Volksschulgefetze.

Oberstlandmarschall: Wurde der SchulKommission zugewiesen.

Ldtgs. Sekretär Schmidt: Derselbe: Gesuch des Egerer Lehrervereiues, betreffend die Beitragsleistung zum Pensionsfonde.

Oberstlandmarschall: Wurde der SchulKommission zugewiesen.

Ldtgs. -Sekretär Schmidt: Derselbe: Gesuch der Jungbunzlauer Schullehrer um Regelung der Quinquennalzulagen, sowie um Gewährung von Ouartiergeld- und Theuerungsbeiträgen.

Oberstlandmarschall: Wurde der SchulKommission zugewiesen.

Ldtgs. -Sekretär Schmidt: Derselbe: Gesuch des Gemeindevorstehers in Grafenried um Anstellung eines Postboten.

Oberstlandmarschall: Wurde der Petitionskommission zugewiesen.

Ldtgs. -Seketär Schmidt: Abg. Herr Leo Themner: Gesuch des Aussig-Karbitzer Lehrervereines um Schulgeldaufhebung.

Oberstlandmarshall: Wurde der SchulKommission zugewiesen.

In Druck und Verkeilung sind gelangt:

Ldtgs. -Sekretär Schmidt: Z. 326: Bericht der Unterrichtskommission über die Regierungsvorlage,

betreffend die Beitragsleistung der aus einem anderen Lande übertretenden Lehrer an öffentlichen Volksschulen zur Pensionskassa, dann der Bericht der Enquetekommission, betreffend das Ergebniß der bisherigen Verhandlungen bezüglich der Uferversicherungen zwischen Bauschowitz und Theresienstadt, endlich der Bericht der Schulkommission, betreffend den Gesetzentwurf wegen Einführung der Verlassenschafts= Gebühren.

Oberstlandmarschall: Die Herren Mitglieder des Ausschußes über den Antrag des Hrn. Karl Ritter von Limbeck werden ersucht, sich unmittelbar nach der Landtagssitzung zu einer Sitzung im Lesezimmer einzufinden; die Unterrichtskommission wird für heute Nachmittag 4 Uhr zu einer Sitzung eingeladen.

Wir kommen nun zur heutigen Tagesordnung u. z. zum Vortrag des Landesausschußberichtes über die Petition der Gemeinde Groß=Bělč um Ausscheidung aus dem Holicer und Zutheilung zum Königgrätzer Bezirke. Berichterstatter ist der Landesausschußbeisitzer Dr. Schmeykal; ich ersuche ihn, den Bericht vorzulesen.                                                    

L. =A. =B. Dr. Schmeykal: Der vorliegende Fall der Tagesordnung betrifft das Gesuch der Gemeinde Groß=Bělč um Ausscheidung aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes Holic. Ich werde mir erlauben, sowohl bezüglich dieses Berichtes als bezüglich jener Berichte, welche noch unter den Nummern 2, 3, 4 und 5 der heutigen Tagesordnung der Erledigung zugeführt werden sollen, in formeller Beziehung einige allgemeine Bemerkungen in Kürze vorauszuschicken. Es datiren alle diese Berichte nichtaus der jüngsten Zeit, sondern sind älteren Datums, zum Theil rückreichend bis in's Jahr 1869. Sie wurden aber der bekannten politischen Verhältnisse halber, welche eine ordnungsmäßige Entwicklung der Thätigkeit des Landtages verhinderten, eben nicht der Erledigung zugeführt und erhielten lediglich im Jahre 1871 eine formelle Abmachung dahin, daß der Landtag des Jahres 1871 mit Berufung auf seine Beschlüsse über den Entwurf einer Wahlordnung alle diese Ausscheidungsbegehren als erledigt hinstellte. Und daß es eben mit einer Solchen formellen Erledigung nicht abgethan ist, sondern die die intensiven und vitalen Interessen der Gemeinde berührenden Begehren endlich ihre meritorische Erledigung finden müssen, erschien dem Landesausschuße vielleicht selbstverständlich und erlaubt sich der Landesausschuß mit Berufung auf die Seinerzeit vorgelegten Berichte die damals gestellten Anträge zu wiederholen. Was die Motivirung betrifft, werde ich mir dieselbe bei jedem einzelnen Falle mündlich mitzutheilen erlauben. Belangend den zunächst vorliegenden Fall der Gemeinde Groß=Bělč, so hat das Oberlandesgerichtspräsidium in Folge des Erlasses des Justizministeriums vom 4. Jänner 1869 mehrere Eingaben von den Gemeinden Groß=Bělč um Ausscheidung ans dem Holitzer Gerichtssprengel, beziehungsweise aus dem politischen Amtsbezirke Pardubitz und Zutheilung zum gericht-

lichen und politischen Bezirke Königgrätz an den Landesansschuß zur weiteren Veranlassung geleitet. In Folge dieses Ansuchens wurden weitere Erhebungen gepflogen und nach diesen Erhebungen erscheint diese von der Gemeinde Bělč ausgesprochene Bitte vollkommen berücksichtigungswürdig. Es umfaßt diese Gemeinde an Flächeninhalt 2371 Joch und 267 Einwohner. Sie bildet einen Einschluß im Königgrätzer Bezirke und ist bei ihrer Lage und ihren günstigen Kommunikationsverhältnissen in näherer und engerer Berührung mit dem Bezirke Königgrätz, als dem gegenwärtigen Bezirke, Holic, indem erstere Stadt eine Meile, Holic dagegen 2 Meilen von Groß=Bělč entfernt ist, wobei noch in Betracht kommt, daß der Weg beständig durch Wälder führe, was besonders zur Winterszeit beschwerlich ist.

In noch größerer Entfernung und zwar vier Meilen ist Groß=Bělč von Pardubitz, dem gegenwärtigen Sitze des politischen Amtes entfernt. Aber auch hinsichtlich der sonstigen Interessen sind die Groß=Bělčer Insassen auf die Stadt Königgrätz gewiesen, indem der Absatz der Produkte sich da konzentrirt, ebenso besorgen sie dort die nöthigen Einkäufe. Die Petenten führen an, daß sie in der im Jahre 1850 erfolgten Organisirung der landesfürstlichen Behörden dem Königgrätzer Bezirke einverleibt wurden, jedoch in Folge der im Jahre 1855 erfolgten Reorganisirung dem Holicer Gerichtssprengel zugetheilt wurden, durch welche letztere Entscheidung sie sich verkürzt fühlen. Die Unnatürlichkeit der gegenwärtigen Zutheilung läßt sich durch die Thatsache konstatiren, daß die Gemeinde, obwohl erstere um eine halbe, letztere um eine ganze Stunde entfernt liegt, und obwohl die Insassen über Groß=Bělč den Weg einschlagen müssen, dennoch dem Holicer Bezirke zugewiesen sind. Was das Gutachten der einzelnen Organe betrifft, so hält die Holicer Bezirksvertretung das Ansuchen der Gemeinde GroßBělč für begründet und erhebt gegen die angestrebte Ausscheidung keine Einwendung. Ebenso befürwortet die Bezirksvertretung Königgrätz die Ausscheidung, weil dadurch den Interessen der petirenden Gemeinde ein entschiedener Vorschub geleistet wird. Endlich hat auch die h. Statthalterei im Einvernehmen mit dem Oberlandesgerichte und der Finanzlandesdirektion ihre Ansicht im Sinne des vorliegenden Gesuches abgegeben; unter diesen Umständen glaubt auch der Landesausschuß, das Gesuch der Gemeinde Groß= Bělč befürworten zu sollen und stellt dem hohen Landtage jene Anträge, welche bereits gedruckt in den Händen der Mitglieder des hohen Landtages sich befinden. Was die Anträge selbst betrifft, so scheiden sie sich in drei Kategorien:

I. Es wird zunächst ein Gutachten im Sinne des Gesetzes vom 11. Juni 1868, betreffend die Ausscheidung aus dem Gerichtssprengel, abgegeben.

Unter 2. wird endlich ein Gesetzentwurf vorgelegt, welcher die Ausscheidung ans dem Bezirksvertretungsgebiete Holic und Vereinigung mit dem Königgrätzer zum Gegenstande hat,

3. und endlich wird ein Gesetzentwurf vorgelegt, welcher die bezügliche Abänderung der Landtagswahlordnung, welche bei dieser Ausscheidung zu erfolgen hat, durchführt.

Sowie ferner unter. 4. eine Resolution gegenüber der h. Regierung beantragt wird, weil nicht nur eine Aenderung der Landtagswahlordnung, sondern auch eine Aenderung der Reichsrathsgruppe durch die beantragte Ausscheidung involvirt wird.

Es wird mir gestattet sein, von der Verlesung dieser einzelnen Antrage in der General=Debatte abzusehen, nachdem dieselben bereits gedruckt vorliegen und in den Händen der Mitglieder des h. Landtages sich befinden, so daß zur Verlesung in der Special= Debatte zu schreiten wäre.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die General=Debatte.

Wenn Niemand das Wort ergreift, gehen wir zur Special=Behandlung über.

Der Antrag, welchen der Landesausschuß stellt in 1. Linie, lautet:

Der hohe Landtag wolle beschließen:

1.

Das von der Gemeinde Groß=Bělč überreichte Gesuch um Ausscheidung aus dem Holicer Gerichtssprengel, beziehungsweise aus dem politischen Amtsbezirke Pardubitz und Zutheilung zu dem Königgrätzer Gerichts= und politischen Amtsbezirke wird im Sinne des §. 2 des Gesetzes vom 11. Juni 1868, Nr. 59 R. =G. =Bl., mit dem Gutachten an die hohe Regierung geleitet, daß mit Rücksicht auf die Lage und Verkehrsverhältnisse der Gemeinde Groß-Bělč die Ausscheidung derselben aus dem Bezirksgerichtssprengel Holic und ihre Vereinigung mit dem Gerichts- und politischen Bezirke Königgrätz zweckmäßig und wünschenswerth erscheint.

Zemský sekretář (čte): Zemský výbor navrhuje:

Slavný sněme račiž se usnésti takto: Žádost obce Velké Bělče za vyloučení ze soudního obvodu holického, potahmo politického okresu pardubického a za přivtělení ku královéhradeckému soudnímu i politickému okresu odevzdává se ve smyslu §. 2. zákona ze dne 11. června 1868, č. 59 ř. z., slavné vládě s dobrozdáním tím, že vzhledem k poloze a k poměrům spojení obce Velké Bělče vidí se býti přiměřené a žádoucí, aby tato obec ze soudního okresu holického vyloučena a se soudním i politickým okresem královéhradeckým sloučena byla.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zum Antrage das Wort?

Da es nicht der Fall ist, bitte ich um Abstimmung. Jene, welche dem Antrage zustimmen, mögen die Hand erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

In 2. Linie ist ein Gesetzentwurf beantragt, dessen erster §. lautet:

Aus dem Gebiete der Bezirksvertretung Holic wird die Gemeinde Groß=Bělč ausgeschieden

und mit dem Gebiete der Bezirksvertretung Königgrätz vereinigt.

Zemský sekretář (čte):

§. 1.

Z obvodu okresního zastupitelstva holického vylučuje se obec Velká Bělč a přivtěluje se k obvodu okresního zastupitelstva královéhradeckého.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zum Antrage das Wort? Da nichts erinnert wird, bitte ich um Abstimmung. Jene, welche dem Antrage zustimmen, mögen die Hand erheben.

(Geschieht. ) Angenommen.

§. 2 dieses Gesetzes lautet:

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Ausscheidung der Gemeinde Groß=Bělč aus dem Bezirksgerichtssprengel Holic und deren Vereinigung mit dem Gerichts- und politischen Bezirke Königgrätz in Wirksamkeit.

Zemský sekretář (čte):

§. 2.

Zákon tento nabude moci dnem, v který vyloučí se obec Velká Bělč ze soudního okresu holického a přivtělí se k soudnímu i politickému okresu královéhradeckému.

Oberstlandmarschall: Wenn nichts erinnert wird, bitte ich um Abstimmung.

Bitte Jene, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. ) §. 2 ist angenommen.

§. 3 lautet:

Der Minister des Innern ist mit der Durchführung dieses Gesetzes beauftragt.

Zemský sekretář (čte):

§. 3.

Ministrovi vnitřních záležitosti ukládá se, aby zákon tento ve skutek uvedl.

Oberstlandmarschall: Wenn nichts erinnert wird, bitte ich um Abstimmung. (Angenommen. )

In 3. Linie kommt der Titel des Gesetzes:

Gesetz

vom.......................................

wirksam für das Königreich Böhmen, betreffend die Ausscheidung der Gemeinde Groß=Bělč aus dem Vezirksvertretungsgebiete Holic und deren Vereinigung mit dem Bezirksvertretungsgebiete Königgrätz. Uiber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde Ich auf Grund der §§. 2 und 5 des Gesetzes über die Bezirksvertretungen vom 25. Juli 1864, Nr. 27 Gesetz= und Verordnungsblatt für Böhmen, anzuordnen wie folgt:

Zemský sekretář (čte): Zákon,

daný dne.................................

pro království České v příčině vyloučení obce Velké Bělče z obvodu okresního zastupitelstva

holického a spojení její s obvodem okresního zastupitelstva královéhradeckého. K návrhu sněmu Mého království Českého vidí se Mně na základě §§. 2. a 5. zákona o okresním zastupitelstvu ze dne 25. července 1864, č. 27 zák. zem. pro kralovství České, naříditi takto:

Oberstlandmarschall: Wenn nichts erinnert wird, bitte ich um Abstimmung.

Jene, welche zustimmen, bitte ich die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

In 3. Linie wird ein Gesetzentwurf beantragt, dessen §. 1. lautet:

Die Punkte 31 und 46 des §. 7. der mit Patent vom 26. Feber 1861, Nr. 20 R. =G. =Bl., erlassenen Landtags=Wahlordnung für das Königreich Böhmen werden dahin abgeändert, daß dieselben lauten:

31. Pardubitz, Holic, Přelauč zusammen Einen Wahlbezirk,

46. Königgrätz, Nechanitz znsammen Einen

Wahlbezirk nach dem durch das Gesetz vom.........

und die Verordnungen des Justizministers vom.........

sowie des Ministers des Innern vom...............

betreffend die Ausscheidung der Gemeinde Groß= Bělč aus der Pardubitzer Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise Holicer Gerichts= und Bezirksvertretungsgebiete und deren Vereinigung mit dem Bezirksgerichtssprengel und Bezirksvertretungsgebiete Königgrätz, festgesetzten Gebietsumfange.

Zemský sekretář (čte):

§. 1.

Odstavce 31 a 46 §. 7. řádu volení do sněmu v království Českém, vydaného patentem ze dne 26. února 1861 (čís. 20. zák. říš. ) mění se v ten spůsob, že mají zníti takto:

31. Okresové pardubický, holický a přeloučský dohromady jeden okres.

46. Okresové královéhradecký a nechanický dohromady jeden okres dle obvodu ustanove-

veného zákonem, daným dne.........a nařízením

ministra práv, daným dne............ a ministra

vnitra, daným dne.........ježto se týkají vyloučení obce Velké Bělče z okresního hejtmanství pardubického a pokud se týče, ze soudního okresu a okresního zastupitelstva holického a spojení jí s obvodem okresního soudu a okresního zastupitelstva královéhradeckého.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zum §. 1 das Wort?

Da dies nicht der Fall ist, bitte ich zur Abstimmung zu schreiten. Jene, welche dem Antrage zustimmen, bitte ich die Hand zu erheben.

Angenommen.

S. 2.

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage in Wirksamkeit, an welchem das in Gemäßheit des Art. II des Anhanges zur Landesordnung für das Königreich Böhmen und §. 7, Abs. 3 des Staatsgrund-

gesetzes über die Reichsvertretung vom 21. Dezember 1867, Nr. 144 R. =G. =Bl., zur Aenderung der Reichsraths=Wahlgruppen 20 und 22 erforderliche Reichsgesetz in Wirksamkeit treten wird.

Zemský sekretář (čte):

§. 2.

Zákon tento nabude moci dnem, kdy nabude platnosti zákon říšský, jehož dle článku II. přídavku k zřízení zemskému pro kráľovství České a dle odst. 3., §. 7. státního základního zákona o zastupitelstvu říšském ze dne 21. prosince 1867 (čís. 144 říšs. zák. ) potřebí jest k změně 20. a 22. skupení poslanců do říšské rady.

Oberstlandmarschall: Wenn nichts erinnert wird, bitte ich zur Abstimmung zu schreiten. Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Angenommen.

§. 3.

Der Minister des Innern ist mit der Durchführung dieses Gesetzes beauftragt.

Zemský sekretař (čte):

§. 3.

Ministrovi vnitra se ukládá, aby zákon tento ve skutek uvedl.

Oberstlandmarschall: Wenn nichts erwähnt wird, bitte ich zur Abstimmung zu schreiten. Angenommen. Der Titel des Gesetzes lautet:

Gesetz vom...........

wirksam für das Königreich Böhmen, betreffend die Abänderung der Punkte 31 und 46 des §. 7 der Landtagswahtordnung für das Königreich Böhmen. Ueber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde Ich anzuordnen, wie folgt:

Zemský sekretař (čte): Zákon,

daný dne. .........

pro království České, jenžto se týče změny odstavců 31. a 46. §. 7. řádu volení do sněmu zemského v království Českém.

K návrhu sněmu Mého království českého vidí se Mně naříditi takto:

Oberstlandmarschall: Wenn nichts erwähnt wird, bitte ich zur Abstimmung zu schreiten. Angenommen. Als 4. Punkt ist folgender Antrag:

Der Landtag des Königreiches Böhmen stellt an die hohe Regierung in Gemäßheit des Artikels II des Anhanges zur Landesordnung und §. 7, Abs. 3 des Staatsgrundgesetzes über die Reichsvertretung vom 21. Dezember 1867, Nr. 144 R. =G. =Bl., den Antrag: die durch die Ausscheidung der Gemeinde Groß=Bělč aus dem Gerichtssprengel und Bezirksvertretungsgebiete Holic und deren Vereinigung mit dem Gerichtssprengel und Bezirksvertretungsgebiete Königgrätz nothwendig gewordene, sub III. beschlossene Aenderung der Punkte 31 u. 46

des §. 7 der Landtagswahlordnung mit Rücksicht auf die Aenderung der Reichsrathswahl=Gruppen 20 und 22 im Wege eines Reichsgesetzes erwirken zu wollen.

Zemský sekretář (čte): Resoluce: Sněm království Českého činí následkem článku II. přídavku ke zřízení zemskému a dle odst. 3. §. 7. státního základního zákona o zastupitelstvu říšském, vydaného dne 21. prosince 1867 (čís. 144 říšs. zák) slavné vládě návrh, aby vzhledem ku změně 20. a 22. skupení poslanců do říšské rady prostředkem zákona říšského k místu přivesti ráčila sub. III. usnešenou změnu 31. a 46. odstavce §. 7. řádu volení do sněmu, kterážto změna stala se potřebnou vyloučením obce Velké Bělče z obvodu soudního okresu a okresního zastupitelstva holického a spojením jí s obvodem soudního okresu a okresního zastupitelstva králové-hradeckého.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Da dies nicht der Fall ist, bitte ich um die Abstimmung. Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal: Bei der allseitigen Zustimmung gegenüber diesem Antrage erlaube ich mir die britte Lösung in Vorschlag zu bringen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die zustimmen, daß die 3. Lesung vorgenommen werde, die Hand zu erheben.

Der Antrag ist angenommen.

Ich bitte die Herren, welche dem Gesetzentwurf 2 und dem Gesetzentwurf 3 in dritter Lesung endgiltig zustimmen, die Hand zu erheben. Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht über die Ausscheidung der Gemeinden Kaznau und Rybnitz aus dem Manetiner und Zuweisung zum Kralowitzer Gerichtsbezirke. Berichterstatter ist Herr Dr. Schmeykal.

Dr. Schmeykal: Die beiden genannten Gemeinden streben die Ausscheidung aus dem Manetiner Bezirke und die Zuweisung zum Kralowitzer Bezirke an.

Die Motive, die sie hiefür anführen, beruhen darauf, daß die Entfernung beider Gemeinden nach Manetin viel großer fei als nach Kralowitz, daß die Verbindung und Kommunikation zwischen ihnen und Kralowitz viel bequemer sei als die mit Manetin. Sie berufen sich darauf, daß beide Gemeinden dem Pfarrsprengel Wobora angehören, welche letztere Gemeinde im Kralowitzer Bezirke liegt und von beiden eine viertel Stunde entfernt ist und berufen sich auch darauf, daß Kralowitz der Sitz einer Bezirkshauptmannschaft ist.

Was die Meinung der kompetenten Organe über diese Ausscheidung aus dem Manetiner und Zuweisung zum Kralowitzer Bezirke betrifft, so be-

stätigt die Kralowitzer Bezirkshauptmamischaft zur Gänze die angeführten Gründe und befürwortet die Ausscheidung aus dem Manetiner und Zuweisung zum Kralowitzer Bezirke. Auch die Kralowitzer Bezirksvertretung erklärt sich unter der Bedingung einverstanden, daß dem Manetiner Bezirke dadurch kein Nachtheil erwachse. Die Instizbehörden sind vollständig mit dem Begehren einverstanden und dieses wird auch von der Statthalterei unterstützt. Eine einzige negative Stimme hat sich dagegen erhoben, die der Bezirksvertretung von Manetin, die behauptet, daß durch diese Ausscheidung der Umfang des Sprengels der Bezirksvertretung verringert wird und daß diese um so empsindlicher sein dürfte, als von Seite vieler deutschen Gemeinden die gleiche Ausscheidung ans dem Manetiner Bezirke beabsichtigt ist. Der Landesausschuß glaubt jedoch, sich auf die Seite der petirenden Gemeinden stellen zu sollen, weil die angeführten Motive höchst wichtig sind, im Interesse beider Gemeinden liegen und weil er nicht glauben kann, daß die Nachtheile, welche der Manetiner Bezirk fürchtet, von solcher Bedeutung sind, um die überwiegenden Vortheile der Gemeinden, welche durch diese Aenderung eintreten, zurückzudrängen.

In diesem Sinne sind die Anträge gehalten, welche von Seite des Landesausschußes unterbreitet werden, und zwar beschränken sich diese Anträge einmal auf das vorgeschriebene Gutachten bezüglich der Aenderung der Gerichtssprengel und zweitens auf den Gesetzentwurf betreffs Aenderung der Bezirksvertretungsgebiete und zwar deshalb, weil eine Aenderung in der Landtagswahlordnung durch die Ausscheidung nicht gegeben ist.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand in der Generaldebatte das Wort? Da dies nicht der Fall ist, so gehen wir in die Berathung des Antrages über.

Der erste Antrag, welcher gestellt wird, lautet:

Der hohe Landtag wolle beschließen:

L

Die von den Gemeinden Kaznau und Rybnitz überreichte Petition um Ausscheidung aus dem Manetiner und Zuweisung zum Kralowitzer Gerichtsbezirke wird im Sinne des §. 2 des Gesetzes vom 11. Juni 1868, Nr. 59 R. =G. =Bl, an die hohe Regierung mit den Gutachten geleitet, daß mit Rücksicht auf die Lage und Verkehrsverhältnisse der beiden Gemeinden ihre Ausscheidung aus dem Manetiner Gerichtssprengel und ihre Vereinigung mit dem Kralowitzer Gerichtsbezirke wünschenswerth erscheint.

Zemský sekretář čte: Slavný sněme račiž se usnésti takto:

Petice obcemi Kažnovem a Rybnicí za vyloučení ze soudního okresu Manetínského a za přivtělení k soudnímu okresu Královickému podaná, předkládá se ve smyslu §. 2. zákona daného dne 11. června 1868 (č. 59 ř. z. ) slavné vládě s tím dobrým zdáním, že vzhledem k po-

loze a k obchodním poměrům obou těch obcí jest žádoucno, aby z obvodu soudního okresu Manetínského vyloučeny a k obvodu soudního okresu Královického přivtěleny byly.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort zu dem Antrage? Da dies nicht der Fall ist, bitte ich zur Abstimmung zu schreiten und ersuche diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

In zweiter Linie ist der Gesetzentwurf beantragt, dessen §. 1 lautet:

Aus dem Gebiete der Bezirksvertretung Manetin weden die Gemeinden Koznau und Rybnitz ausgeschieden und mit dem Gebiete der Bezirksvertretung Kralowitz vereinigt.

Zemský sekretář čte:

§. 1.

Obce Kažnov a Rybnice se z obvodu okresního zastupitelstva Manetínského vylučují a k obvodu okresního zastupitelstva Královického přivtělují.

Obersslandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, so bitte ich zur Abstimmung zu schreiten und bitte diejenigen, die diesen Paragraph annehmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) §. 1 ist angenommen.

§. 2 lautet:

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Ausscheidung der Gemeinden Kaznau und Rybnitz aus dem Bezirksgerichtssprengel Manetin und deren Vereinigung mit dem Gerichtsbezirke Kralowitz in Wirksamkeit.

Zemský sekretář čte:

§. 2.

Zákon tento nabude platnosti dnem, kdy obce Kažnov a Rybnice budou z obvodu okresního soudu Manetínského vyloučeny a k obvodu okresního soudu Královického přivtěleny.

Oberstlandmarschall: Wenn nichts erinnert wird, gehe ich zur Abstimmung und bitte Diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht). Der § ist angenommen. §. 3 lautet:

Der Minister des Innern ist mit der Durchführung dieses Gesetzes beauftragt.

Zemský sekretář čte:

§. 3.

Ministrovi vnitra se ukládá, aby zákon tento ve skutek uvedl.

Oberstlandmarschall: Wenn nichts erinnert wird, bitte ich um die Abstimmung und ersuche jene Herren, die zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. ) Der §. ist angenommen.

Der Titel lautet:

Gesetz

vom........

wirksam für das Königreich Böhmen, betreffend die

Ausscheidung der Gemeinden Kaznau und Rybnitz aus dem Bezirksvertretungsgebiete Manetin und deren Vereinigung mit dem Bezirksvertretungsgebiete Kralowitz. Ueber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde Ich auf Grund der §§. 2 u. 5 des Gesetzes über die Bezirksvertretungen vom 25. Juli 1864 (Nr. 27 Gesetz und Verordnungsblatt für Böhmen) anzuordnen, wie folgt:

Zemský sekretář čte: Nápis zní:

Zákon,

daný dne......

pro království České, jímžto se obce Kažnov a Rybnice z obvodu okresního zastupitelstva manetínského vylučují a k obvodu okresního zastupitelstva královického přivtělují. K návrhu sněmu Mého království Českého vidí se Mně v základě §§. 2. a 5. zákona o okr. zastupitelstvu, daného dne 25. července 1864 (číslo 27 zák zemsk. pro Čechy) naříditi takto:

Oberstlandmarschall: Wenn nichts erinnert wird, so bitte ich um die Abstimmung und bitte Diejenigen, die dafür stimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht). Angenommen.

Dr. Schmeykal: Ich erlaube mir aus Gründen, die bereits bezüglich der vorangegangenen Fälle geltend gemacht wurden, auch in diesem Falle eine 3. Lesung zu beantragen.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche Jene, die dem Antrage, die 3. Lesung vorzunehmen, zustimmen, die Hand zu erheben, und bitte Diejenigen, die dem Gesetzentwurfe in 3. Lesung die endgiltige Zustimmung geben, die Hand zu erheben.

(Geschieht. ) Angenommen.

Wir kommen jetzt zum Landesausschußberichte, betreffend die Petition der Gemeinde Milleschau und Klenowitz und Worlik=Zlakowitz um Ausscheidung aus dem Mirowitzer und Zatheilung zum Mühlhausener Bezirke.

Berichterstatter ist derselbe.

Dr. Schmeykal: Der Gerichtsbezirk Mirowitz ist der Bezirkshauptmannschaft Pisek zugetheilt, während Mühlhausen dem Gerichtsbezirke gleichen Namens zugetheilt ist.

Die Moldau bildet die Grenze zwischen den beiden Bezirken Mirowitz und Mühlhausen und es sind mir die Gemeinden Mileschau, Klenowitz und Worlik=Zlakowitz, die alle am rechten Ufer der Moldau liegen. Dies ist der Grund, warum die 3 genannten Gemeinden bereits im Jahre 1868 an die Statthalterei das ansuchen gestellt haben, aus der Piseker Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise aus dem Mirowitzer Bezirke auszuscheiden und zum gerichtlichen und politischen Bezirke Mühlhausen zugetheilt zu werden. Sie begründen diese ihre Bitte durch ihre besonderen Verkehrs- und Ortsverhältnisse und weisen insbesonders darauf hin, daß die Gemeinden Worlik=Zlakowitz 4 1/2 Stun-

den, Klenowitz 5 Stunden und Milleschau sogar 6 Stunden von Mirowitz entfernt ist, dagegen die Entfernung von Pisek sogar 7-9 Stunden beträgt.

Sie weisen darauf hin, daß die 3 Gemeinden nach Mühlhausen einen viel bequemeren Weg haben als nach Mirowitz und mit dieser Bezirksstadt überhaupt in einem viel lebhafteren und größeren Verkehre stehen.

Es liegen diese 3 Ortschaften, wie bereits erwähnt, auf der rechten Seite der Moldau und sind von den übrigen Gemeinden des Mirowitzer Bezirkes durch den Fluß gänzlich abgeschnitten. Die Insassen des Klenowitzer und Milleschauer Bezirkes müssen nach Mühlhausen erst die Strecke von 2-3 Stunden fahren, ehe sie Worlik, den ersten Ort des Mirowitzer Bezirkes, nur erreichen.

Soweit die Moldau den Mirowitzer Bezirk berührt, besteht keine Brücke und wird der Verkehr durch die Ueberfuhr vertheuert, zur Zeit des Treibeises und Hochwassers sogar vollständig unmöglich gemacht.

Die Mirowitzer Bezirksvertretung sucht diese Gründe abzuschwächen, weil sie jene Ortschaften im Gemeindeverbande erhalten will in der Meinung, die Bezirksauslagen leichter aufbringen zu konnen.

Allein die Bezirkshauptmannschaft und Bezirksvertretung Mühlhausen, dann der Bezirksrichter von Mirowitz bestätigen die vorgebrachten Gründe und von diesen Behörden sowohl, wie vom Kreisgerichtspräsidium in Pisek und vom Oberlandesgerichtspräsidium werden im Interesse der Gemeinden, sowie im Interesse der Erleichterung der politischen und Justizverwaltung die Ausscheidung der betreffenden Gemeinden aus dem Mirowitzer Bezirke und die Zutheilung zum Bezirke Mühlhausen befürwortet.

Auch die Statthaltern stellt sich auf Seite der bezüglichen Gesuche der Gemeinden, bemerkt aber, daß sich gegenwärtig die Gewährung wohl nur auf das Anstichen der Gemeinde Milleschau beschränken werde, daß aber die übrigen Gemeinden und zwar Klenowitz und Worlik=Zlakowitz vorläusig deshalb unberücksichtigt bleiben müssen, weil diese beiden Gemeinden nicht Ortsgemeinden bilden, sondern mit 2 anderen Katastralgemeinden vereinigt erst eine politische Gemeinde darstellen, die übrigen 2 Gemeinden aber liegen am anderen Ufer der Moldau und stimmen der Treunung nicht zu. Solange die Trennung dieser Gemeinden, also die Bildung zweier selbstständigen Gemeinden nicht durchgeführt ist, ist es auch nicht möglich, die Ausscheidung beider Ortschaften zu beantragen, weil nach Bestimmung des Gesetzes bei einer Zutheilung eine Ortsgemeinde nicht durch die Grenze durchschnitten werden dürfe.

Es wird sich also lediglich auf die Ausscheidung der Gemeinde Milleschau, beziehungsweise Zutheilung derselben beschränken und zwar in den

gedruckten 4 Anträgen einmal das Gutachten, welches rücksichtlich der Aenderung der Justizsprengel nothwendig ist, zweitens die betreffenden Bezirksvertretungsgesetze, drittens der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung der Landtagswahlordnung, viertens Antrag an die hohe Regierung, betreffend die Abänderung des Reichsgesetzes, weil auch eine Aenderung der Reichsrathswahlen eintritt.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Generaldebatte.

(Niemand meldet sich). Wenn Niemand das Wort begehrt, gehen wir zur Berathung des Gegenstandes über.

Der erste Antrag, welcher gestellt ist, lautet:

Der hohe Landtag wolle beschließen:

I.

Das von der Gemeinde Milleschau überreichte Gesuch um Ausscheidung aus dem Gerichtsbezirke Mirowitz, beziehungsweise aus dem Sprengel der Bezirkshauptmannschaft Pisek und Zutheilung zu dem politischen und gerichtlichen Bezirke Mühlhausen wird im Sinne des §. 2 des Gesetzes vom 11. Juni 1868, Nr. 59 R. =G. =Bl, mit dem Gutachten an die hohe Regierung geleitet, daß die Orts= und Verkehrsverhältnisse die angestrebte Ausscheidung als eine dringende Nothwendigkeit erscheinen lassen.

Zemský sekretář čte: Slavný sněme račiž se usnésti, jak tuto navrženo:

Žádost, místní obcí Milešovem podaná, aby byla z obvodu soudního okresu mirovického, vtažmo z obvodu okresního hejtmanství píseckého vyloučena a k politickému i soudnímu okresu milevskému přivtělena, podává se ve smyslu §. 2. zák. daného dne 11. června 1868 (čís. 59 říš. zákonníka) sl. vládě s tím dobrozdáním, že místní a obchodní poměry žádaného vyloučení pilně vyhledávají.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort ergreift, so schreite ich zur Abstimmung. Ich bitte Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

§. 1 des Gesetzentwurfes lautet:

Aus dein Gebiete der Bezirksvertretung Mirowitz wird die Gemeinde Milleschau ausgeschieden und mit dem Gebiete der Bezirksvertretung Mühlhausen vereinigt.

Zemský sekretář čte:

S. I.

Místní obec Milešov se z obvodu okresního zastupitelstva mirovického vylučuje a k obvodu okresního zastupitelstva milevského přivtěluje.


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