hafte Umlagen, die sich für das laufende Jahr mit 65 Perzent beziffern, ausgeschrieben merden müssen.
Unter diesen Umständen hat die ehrfurchtsvoll Gefertigte ihren sub lit. c gestellten Antrag, insbesondere in Hinblick auf die Bestimmung des §. 3 des bezogenen Gesetzes vom 14. Mai 1869, der gemäß die mit der Geschäftsführung des Gewerbegerichtes verbundenen Kosten "ohne Belastung des Staatsschatzes" bedeckt werden sollen - gegenüber der in dem zitirten hohen Statthaltereierlaffe vom 11. März laufenden Jahres ausdrücklich ausgesprochenen Erwartung, da bezüglich der Art der Bedeckung der Kosten von der Einbringung im Wege einer Umlage abgedehen werde, unisomchr für gerechtfertigt erachtet, als laut al. 2 des §. 4 der Verordnung vom 9. November 1869 zur Bedeckung der für das Gewerbegericht in Brünn entfallenden Kosten bedingungsweise die Ausschreibung einer Umlage gleichfalls zugestanden wurde.
Die Handels und Gewerbekammer zu Reichenberg 20. August 1872.
Nach dem Gesetze v. 14. Mai 1869 R. -G. -B. Nr. 63 kann die Errichtung des angestrebten Gerichtes nur nach eingeholtem Gutachten des hohen Landtages verfügt werden und ist der Landesausschuß nur in dem Falle zur Abgabe einer Wohlmeinung berufen, wenn die Einvernahme des hohen Landtages untunlich erscheint.
Nachdem aber derzeit der Zusammentritt des hohen Landtages in kürzester Frist bevorsteht, es sich um die Errichtung des ersten Gewerbegenchtes in Böhmen handelt und die Aufstellung der hiebei anzuwendenden Grundsätze zunächst Fachmännern vorbehalten werden muß, so beehrt sich der gefertigte Landesausschuß die anher gelangten Aktenstücke nebenan mit dem Antrage vorzulegen:
Hoher Landtag wolle die Erstattung des Gutachtens über Errichtung eines Gewerbegenchtes in Reichenberg einer Kommission von 9 durch die Kurien zu je drei aus dem ganzen Landtage gewählten Mitgliedern zuweisen. Vom Landesausschuße des Königreiches Böhmen.
Prag am 16. Oktober 1872.
Zemský sekretář čte: Zemský výbor navrhuje:
Slavný sněme račiž podání dobrého zdání o zřízení živnostenského soudu v Liberci přikázati deviti členné komisi každou kurií po třech členech z celého sněmu zvolené.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zum Antrage das Wort?
Abg. Krause: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß diese vorliegende Angelegenheit bezüglich der Berathung und Berichterstattung an die bereits bestende Petitionskommission verwiesen wird.
Oberstlaudmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt?
Er ist unterstützt.
Wünscht Jemand zum Antrage das Wort?
Da es nicht der Fall ist, bitte ich um Abstimmung über den Antrag, welcher dahin geht, daß diese eben vorgelesene Vorlage der PetitionsKommission zugewiesen wird. Er ist angenommen.
Die heutige Tagesordnung ist erschöpft, ich beantrage für die nächste Sitzung den morgigen Tag u. z. um 10 Uhr. Auf der Tagesordnung steht:
1. Der Landesausschupßbericht über die andauernde Uiberfüllung der Landesfindelanstalt und über einige einzuführende Reformen der Findeloerpstegung. 2. Bericht des Landesausschußes mit dem Gesetzentwürfe über Einführung eines Schulbeirrages aus den im Königreiche Böhmen vorkommenden Verlassenschaften.
3. Landesausschußbericht betreffs Befreiung der Offiziale und Assistenten der Landeskasse von der Verpflichtung der Dienstkaution,
4. und endlich der Antrag des Herrn Abgeordneten Knoll, berreffs Aufhebung des Legalifirungszwanges und Wahl der Kommission über die Petition der Gemeindevertretung Hartmanitz.
Ich muß mir erlauben, der hohen Versammlung den Antrag zu stellen, in eine vertrauliche Sitzung überzugehen und bitte die Herren Ordner dafür zu Sorgen, daß die Gallerie und JournalistenLogen geräumt werden.
Schluß der öffentlichen Sitzung um 12 Uhr.
Karl Weilrich, Werifikatov. Josef Sobotka, Veriktlator. G. Kardasch, Verifikator.