Støeda 6. listopadu 1872

Bei Verlängerung der obbezeichneten zwei Gebäudefronten, wofür vollkommen hinreichender Raum vorhanden, und bei zweckmäßiger, umsichtiger Dislokation in diesem Zubane könnte für eine gewiß bedeutende Zahl von Kranken ein genügender Belegraum verschafft, und so den Bedürfnissen der Irrenanstalt für eine längere Zeit im größeren Umfange Sorge getragen werden.

Dieser Modus wäre der sofortigen Errichtung einer zweiten Filiale ans den Gründen vorznziehen, weil

i. der fragliche Ausban ohnehin schon früher beim hohen Landtage in Anregung gebracht war;

2.   weil hiezu die Baustäche bereits vorhanden und Eigeuthum des Landes ist, und weil die Errichtung einer nenen Filiale mit weitaus bedeutenderen Geldopfern (für Erwerbung des Grundes, Bandnrchführung, Administration n. s. w. ) verbunden wäre;

endlich

3.    weil bei Ausbau der Kosmanoser Anstalt die Regie- und Verwaltungskosten jedenfalls sich geringer herausstellen würden, als dies bei Errichtung einer neuen Anstalt an einem anderen Orte der Fall sein könnte.

In Berücksichtigung des Angeführten erlaubt sich der Landesausschuß den weiteren Antrag zu stellen:

IL Der hohe Landtag geruhe den Laudesausschuß zu beauftragen, die Verhandlungen wegen vollständigen Ausbaues der Kosmanoser Irrenanstaltsfiliale in Angriff zu nehmen und zu diesem Behnfe vor Allem die ursprünglichen Pläne durch eine Kommission von Fachmännern mit Rücksicht ans die bisher durchgeführten Herstellungen prüfen zu lassen, um diese so revibirteu und nach Bedarf ergänzten Pläne sammt detaillirten Kostenüberschlägen dem hohen Landtage in der nächsten Session zur Genehmigung vorlegen zu können.

Schließlich erlaubt sich der Landesansschnß zu beantragen, der hohe Landtag wolle diesen Bericht einer von den drei Kurien ans dem ganzen Hanfe zu wählenden Kommission von neun Mitgliedern zuweisen.

Zemský sekretáø ète: Zemsky výbor navrhuje:

Slavný snìm raèiž tuto zprávu pøikázatí komisi 9 èlenù, každou kurií po tøech z celého snìmu zvolených.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand der Herren das Wort?

Da dies nicht der Fall ist, so schreiten wir zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, daß eine Kommission von 9 Mitgliedern gewählt werde, die Hand zu erheben. Der Antrag ist angenommen.

Es wird zweckmäßig Sein, die Kommission auch am Schluße der Sitzung zu wählen.

Wir gehen zum weiteren Punkte der Tagesordnung über, zurn Bericht des Landesausschußes, betreffs der Reorganistrung der Landeskorrektionsanstalt.

Berichterstatter ist derselbe Landesausschußbeisitzer:

Hoher Landtag !

In der 32. Sitzung der vierten Jahresseffion im Jahre 1866 hat der hohe Landtag den Landesausschuß beauftragt, auf Grund der, bei der Leitung der Landeskorrektionsaustalt gemachten Erfahrungen Anträge zu stellen, in welcher Weise diese Anstalt organisirt werden sollte, um ihrem Zwccke als Besserungsanstalt möglichst zu entsprechen.

Um diesem Auftrage entsprechen zu können, hat der Landedaudschuß eine Enquete-Kommission einberufen, welche diesfalls viele Beratungen abgehalten hat; die Beschlüsse derselben wurden der k. k. Regierung mitgeteilt und diese hat sich mit denselben, insoferne sie die innere Organisation der Anstalt betreffen, einverstanden erklärt.

Hierauf hat der Landesausschuß an den hohen Landtag die Bitte gestellt, derselbe geruhe:

1.   den Landesausschuß zu ermächtigen, die von ihm auf Grund der Beschlüsse der Enquete-Kommission beschlossene innere Organisirung der Korrektionsanstalt durchzufühien.

2.   Wolle der hohe Landtag eine Kommission wählen und derselben den Auftrag ertheilen, über die Reform der gesetzlichen Normen, bezüglich der Tragung und Verthfilung der Verpstegskosten für die Korrigenden, dann über die Wahrung der Rechte der Landesvertretung in Hinsicht der Notionirung, Beratungen zu pstegen, und sodann dem hohen Landtage Anträge zu stellen.

Uiber die von der diesfalls gewählten Landtagskommission dem hohen Hause gemachten Anträge hat der hohe Landtag in der 19. Sitzung vom 25. September 1868 den Landesausschuß beauftragt, im nächsten Landtage den Entwurf eines nach den von der Enquete- und Laudtagskommission aufgestellten Grundsätzen revidirten Statuts der Korrektionsanstatt vorzulegen und mittlerweile jene von den beiden Kommissionen beantragten Reformen, welche mit den Direktiven nicht im Widerspruche stehen, durchzuführen.

Unterm 28. März 1871 hat der Landesausschuß den Entwurf eines Solchen Statuts, nebst anderen die Organisirung der Anstalt betreffenden Eingaben dem hohen Landtage vorgelegt, doch gelangte derselbe nicht zur Verhandlung.

Als derselbe dem gegenwärtigen Landesausschuße wieder zukam, wurde die Verwaltung der Korrektionsanstalt mit Rücksicht auf den Umstand, daß seit Abfassung desselben bereits ein Zeitraum von drei Jahren verstrichen sei - aufgefordert, diesen Entwurf nochmals zu prüfen und, die im Laufe der Zeit etwg gewonnenen Erfahrungen benützend, allen fällige Modifikationen vorzuschlagen.

Hierauf hat die Verwaltung mit dem Berichte vom 13. August 1872 erklärt, daß sie diesem Auftrage nicht vollkommen entsprechen könne, da eine Reorganisirung der Anstalt nur dann von dem gewünschten Erfolge begleitet sein könne, wenn das System geändert werde.

Gegenwärtig sei die Anstalt schon im Prinzipe mangelhaft, indem zwei Hauptzwecke, nämlich Detention und Korrektion vereint sind, denn Detention ist dem Wesen nach nichts anderes als Kerker.

Bei den meisten Individuen wird der Zweck der Besserung gar nicht erreicht, und es werden diese wohl nur aus dem Grunde eingesperrt, um ihnen die Gelegenheit, Verbrechen zu begehen, zu benehmen und sie für die menschliche Gesellschaft unschädlich zu machen; dagegen liegt der zweiten Klasse der eingelieferten Individuen der Zweck, diese zu bessern, zu Grunde.

In die bestehende Anstalt werden die tiefst gesunkenen, schon unzählige Male gestraften Verbrecher, nebenbei aber auch wegen bloßer Uibertretungen gestrafte und gleichzeitig aber auch Individuen, die weder polizeilich noch kriminell je gestraft waren, deren Vorleben nur eine zeitweise Einsperrung erheischt, unterbracht, ja selbst jugendliche Individuen, welche blos durch Leichtsinn und unordentliche Lebensait gefehlt haben, finden daselbst Ausnahme, wenngleich die in der Anstalt befindlichen Individuen mit Rücksicht auf ihr Alter und ihre Moralität dislozirt sind.

Das bestehende Kollektivsystem bietet aber trotz der größten Vorlicht Gelegenheit zu stetem Verkehr und es wird hier der noch weniger Verdorbene durch Einflüstenrugen der Schlechteren ganz verdorben.

Soll die Anstalt ihrem Zwecke entsprechen und sollen die Korrigenden durch Umgang mit den moralisch ganz verkommenen, beinahe unverbesserlichen Gaunern nicht verdorben werden, ist die Trennug der Deleneuden von den Korrigenden nach dem Grade ihrer Korrigibilität, sowohl räumlich als auch beziehungsweise der Beschäftigung und des religiös sittlichen und literärischen Unterrichtes dringendes Bedürfniß.

Eine solche Trennung läßt sich aber in der bestehenden Anstalt bei dem eingesführten Kollektivsystem nicht durchführen, ohne zuvor die Mängel in baulicher Beziehung zu beseitigen.

ES müßte daher durch Zu- und Umbauten die Anstalt so eingerichtet werden, daß eine vollständige Trennung der bezeichneten Individuen durchführbar sei.

Der Landesausschuß legt daher dem hohen Landtage den bereits früher vorgelegten StatutenEntwurf, sowie das sämmtliche einschlagende vorhandene Material mit dem Antrage vor, hoher Landtag wolle dem Landesausschuße die nöthigen Weisungen behufs der Durchführung der in dem Promemoria des Verwalters enthaltenen Anschauungen ertheilen und zu diesem Belaufe diesen Be-

richt einer Landtagskommission von 9 Mitgliedern, wovon je 3 von jeder Kurie aus dem ganzen Landtage zu wählen seien, zur Vorberathung zuweisen.

Zemský sekretáø: Zemský výbor navrhuje, aby tato zpráva odevzdána byla k pøedbìžné poradì devítièlenné snìmovní komisi, každou kurií po tøech z celého snìmu zvolené.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand Zum Antrage das Wort?

R i t t e r v. Peche: Ich erlaube mir dem hohen Landtage lediglich in formaler Beziehung einen Antrag zu stellen.

Es ist bei der Behandlung des vorigen Gegenstandes der Tagesordnung eine Kommission zu wählen beschlossen worden und zwar für die Reorganisirung der Irrenanstalten und zwar der Landesirrenanstalt und ihrer Filiale in Kosmanos. Diese Kommission wird sich hauptsächlich zu befassen haben mit der Disposition über technische Arbeiten und dem dazu bewilligten Fonde. Nun ist der Gegenstand, welcher gegenwärtig an der Tagesordnung stand und worüber berichtet wurde, ein solcher, welcher ein gleiches Ziel anstrebt. Auch hier sind die Ermittlung von Räumlichkeiten und die Verfügung wegen deren Herstellung mit die Hauptmomente. Ich erlaube mir daher den Antrag zu stellen, daß der gegenwärtige Bericht des Landesausschußes derselben Kommission, welche für die Zwecke der Landes=Irrenanstalt und ihrer Filiale bestellt worden ist, zur Behandlung zugewiesen werde.

Dr. Görner: Ich bin leider nicht in der Lage, mich diesem Antrage anzuschließen. Wie beide Angelegenheiten in dem Berichte des Landesausschußes dargestellt find, so handelt es sich allerdings bei dem früher vorgetragenen Antrage darum, Räumlichkeiten zu schassen, welche die Entleerung der gegenwärtig überfüllten Irrenanstalt zum Zwecke haben Allein anders scheint es sich in der eben jetzt zur Verhandlung vorliegenden Angelegenheit zu verhalten. Hier handelt es sich in erster Reihe um den Raum zu schassen, der nothwendig ist, um Ueberfüllung hintanzuhalten. Hier handelt es sich vor Allem meiner Ansicht nach, wie auch der Herr Referent mitgetheilt hat, um das Princip, ob der Landtag auch in dem Principe, welches von Seite des Landesausschußes vorgelegt worden ist, das Richtige erkennt - um die Beurtheilung des Principes, daß man die Korrektionsanstalt faktisch in zwei Theile theilt. Ich Schließe mich allerdings auch diesem an, daß dies das Zweckmäßige fei, aber es kommt vor Allem dieses Princip zur Berathung. Weiters kommt zur Berathung der vorgelegte Entwurf einer Hausordnung eines Statuts für die ganze Korrektionsanstalt. Dies sind offenbar Arbeiten, welche so viel Zeit und ganz andere Eigenschaften derjenigen, die in die Kommission gewählt werden, in Anspruch nehmen, als es sich herausstellen wird bei

denjenigen, welche sich lediglich bezüglich der Räumlichkeiten zu beschäftigen haben, um die Ueberfüllung der Irrenanstalt hintauzuhalten.

Es scheint mir daher der Antrag des Landesausschußes viel praktischer, daß für diese Zwecke eine besondere Kommission gewählt werde und schließe mich daher dem Antrage des Landesausschußes an.

Dr. Tedesko: Auch ich erlaube mir dem hohen Hause den Antrag des Landesausschußes auf das wärmste zu empfehlen, denn es handelt sich nicht darum, um Räumlichkeiten zu gewinnen, sondern um Principien festzusetzen, nach welchen künftighin verfahren werden soll.

Ueber diese Principien herrschen aber verschiedene Ansichten und es gibt Solche, die glauben und behaupten, daß in der Hauptstadt selbst, in der Centrale, blos eine Besserungsanstalt sein soll, aber daß die Detentionsanstalt decentralisirt und Bezirks- und Kreis=Zwangsarbeitshäuser errichtet werden sollen. Auch dieses Princip wird in derselben Kommission zur Sprache kommen müssen. Es wird sich daher bei dieser Kommission lediglich um die Grundsätze handeln, nach welchen künftighin verfahren werden soll, ob nach den bestehenden, die jeder, der mit der Anstalt sich beschäftigt, als für nicht genügend und nicht zweckmäßig erkennen wird, oder ob nach anderen und wenn nach anderen, nach welchen Principien verfahren werden soll. Aus diesem Grunde gehören dazu ganz andere Fachkenntnisse und Männer, als diejenigen, die für die frühere Kommission gewählt worden sind und ich empfehle die Wahl einer eigenen Kommission.

R. v. Peche: Mein Antrag hat sich lediglich auf Geschäftsvereinfachung bezogen und diese zum Zwecke gehabt.

Nachdem ich sehe, daß in der Hinsicht eine Disparität der Ansicht und Auffassung herrscht, sehe ich mich genöthigt, den Antrag zurückzuziehen.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort?

Ich bitte nunmehr um die Abstimmung und bitte Jene, welche beantragen, daß eine Kommission zu bestellen sei, die Hände zu erheben.

Der Antrag ist angenommen. Ich werde die hohe Versammlung ersuchen, diese Wahl eben, auch am Schluße der Sitzung vorzunehmen. Wir kommen nun zum letzten Gegenstande der heutigen Tagesordnung, zum Landesausschußberichte mit der Vorlage des Gesetzentwurfes, womit für das Königreich Böhmen - in Betreff des Schubswesens im Reichsgesetze von 27. Juli 1871, Nr. 88, R. G. Bl. §§. 14, 16 der Landesgesetzgebung vorbehaltliche Bestimmungen erlassen werden. Berichterstatter ist Dr. Grasse.

Dr. Grasse: Hoher Landtag!

Das Reichsgesetz vorn 27. Juli 1871, Nr. 88 R. =G. =Bl., betreffend die Regelung der polizeilichen Abschaffung und des Schubswesens, hat in

den §§. 14 und 16 nachstehende Fragen der Entscheidung im Wege der Landesgesetzgebung vorbehalten:

1.   Ob und in wie weit den Schubsstationsgemeinden für die Kosten der Beistellung, Einrichtung, Beheizung und Beleuchtung der Schubslokalitäten, Sowie für die Instandhaltung Derselben, dann für die Beaufsichtigung der Schüblinge und für die Besorgung der Schubsgeschäfte ein Rückersatz aus Konkurrenz=, Bezirks= oder Landesmitteln zu leisten sei (§. 14 des obangeführten Reichsgesetzes. )

2.   Ob und in wie weit dem die Schubskosten zahlenden Landesfonde diese von den Heimatsgemeinden zu ersetzen seien (§. 16 dieses Reichsgesetzes. )

Weiter hat das oberwähnte Reichsgesetz der Landesgesetzgebung im §. 6 die Bestimmung überlassen, die Fällung von Schubserkenntnissen außer den im §. 5 lit. b) bezeichneten Fällen einzelnen Gemeinden des Landes im übertragenen Wirkungskreise zuzuweisen.

Der Landesausschuß hielt es durch die Verhältnisse geboten, diese offenen Fragen der Entscheidung durch den hohen Landtag zuzuführen, unterzog auf Grund der Anträge einer diesfalls eingesetzten Enquete=Kommission zunächst die unter 1 und 2 genannten Angelegenheiten seiner Berathung und Schlußfassung und unterbreitet als Ergebniß derselben den mitfolgenden Entwurf eines Landesgesetzes zur verfassungsmäßigen Behandlung.

Belangend die im §. 6 des Reichsgesetzes der Landesgesetzgebung vorbehaltene Bestimmung einzelner Gemeinden, welchen die Fällung von Schubserkenntnissen außer den im Reichsgesetze §. 5 lit. b) bezeichneten Fällen im übertragenen Wirkungskreise zuzuweisen wäre, so hat der Landesausschuß sich mit der k. k. Statthalterei in das Einvernehmen gesetzt und behält sich vor, nach geschlossener Verhandlung diesfalls einen besonderen Gesetzentwurf vorzulegen.

Indem der Landesausschuß sich schließlich auf die dieser Angelegenheit zu Grunde liegenden Aktenstücke bezieht, schließt er mit dem Antrage:

Der hohe Landtag wollt den vorliegenden Gesetzentwurf vollinhaltlich annehmen.

Zemský sekretáø (ète): Zemský výbor èiní návrh, slavný snìm raèiž vplném obsahu pøijmouti pøeložený tento návrh zákona.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Generaldebatte.

Kardasch: Ich bitte ums Wort.

Ich erlaube mir den Antrag zu Stellen, daß der eben verhandelte Gegenstand einem Ausschuße von 9 Mitgliedern zur Vorberathung zugewiesen werde, ans den Kurien zu wählen, nämlich ans jeder Kurie drei.

Zemský sekretáø: Pan poslanec Kardasch navrhuje, aby tato pøedloha byla odevzdána zvláštní komisi sestávající z 9 èlenù, již by každá kurie volila po tøech.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt? Er ist unterstützt. Ich bringe ihn zur

Abstimmung. Ich bitte diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, daß zur Prüfung dieses Gesetzes eine Kommission von 9 Mitgliedern gewählt werde, die Hand zu erheben. (Angenommen. )

Nach dem soeben gefaßten Beschluße bitte ich die hohe Versammlung folgende Ausschüsse zu wählen:

Eine Kommission von 15 Mitgliedern für den Antrag des Herrn Karl Ritter von Limbek, bezüglich der Prüfung der Landtagswahlkommission, ferner eine Kommission von 9 Mitgliedern für die Prüfung des Landesausschußberichtes, betreffend die Uiberfüllung der Irrenanstalt;

3. Eine Kommission von 9 Mitgliedern zur Prüfung des Landesausschußberichtes, betreffend die Reorganisirung der Landeskorrektionsanstalt und endlich eine Kommission von 9 Mitgliedern zur Berathung des Gesetzentwurfes über die der Landesgesetzgebung vorbehaltenen Bestimmungen bezüglich des Schubwesens. Ich werde die Sitzung unterbrechen, bis der Wahlakt vorgenommen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte das Wahlergebniß entgegenzunehmen. Für die Kommission zur Berathung über den Antrag des Hrn. Karl Ritter von Limbek wegen Prüfung der Bestimmungen der Landtagswahlordnung wurden abgegeben im Großgrundbesitz 57 Stimmzettel; gewählt erscheint: Franz Altgraf von Salm, Karl Ritter von Limbek, Freiherr Henneberg, Dr. Karl Lumbe mit je 57 Stimmen; Ritter von Scharschmid mit 56 Stimmen;

aus der Kurie der Stadtgemeinden und Industrialorte wurden abgegeben 42 Stimmzettel; als gewählt erscheint: Dr. Herbst, Dr. Schmeykal, Dr. Görner, Dr. Bareuther, mit je 42 Stimmen; Dr. Volkelt mit 40 Stimmen;

ans der Kurie der Landgemeinden wurden abgegeben 26 Stimmzettel, und erscheint gewählt: Dr. Wiener, Dr. Hallwich, Theumer, Dr. Klier, Kuh, mit je 26. Stimmen;

für die Kommission bezüglich der Prüfung des Landesausschußberichtes, betreffend die Irrenanstalt wurden abgegeben im Großgrundbesitz 56 Stimmzettel und gewählt erscheinen Baron Blumenkorn, Dr. Karl Lumbe mit 56, Edler v. Becher mit 51 Stimmen;

für dieselbe Kommission in der Kurie der Städte und Industrialorte wurden abgegeben 41 Stimmzettel, gewählt erscheinen: Dr. Görner, Dr. Mayer, mit je 41, Dr. Klier mit 39 Stimmen;

in der Kurie der Landgemeinden für dieselbe Kommission bei Abgabe von 26 Stimmzetteln Dr. Roser mit 26, Ritter von Leitenberger mit 26, Georg Löw mit 25 Stimmen;

für die Kommission zur Prüfung des Berichtes über die Korrektionsanstalt, wurden abgegeben im Großgrundbesitz 56 Stimmzettel. Als gewählt erscheint Baron Mallowetz, Baron Kotz mit 56 Stimmen, Prior Jaresch mit 55 Stimmen;

ans der Kurie der Städte und Industrialorte bei Abgabe von 41 Stimmzetteln Ritter von Dotzaner

Josef Theumer, Dr. Görner, mit je 41 Stimmen; aus der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 26 Stimmzetteln erscheinen gewählt: Hr. Anton Lehmann, Hr. Tachezy, Dr. Zintl mit je 26 Stimmen und endlich:

für die Kommission bezüglich des Gesetzentwurfes über das Schubswesen, wurden abgegeben von der Kurie des Großgrundbesitzes 55 Stimmzettel, gewählt wurden Dr. Weiß mit 50 Stimmen, Ritter von Leiner mit 51 Stimmen, Adolf Freiherr von Riese mit 46 Stimmen;

in der Kurie der Städte und Industrialorte bei Abgabe von 41 Stimmzetteln erscheint als gewählt Hr. Meisler, Jahnel und Dr. Haßmann mit je 41 Stimmen;

aus der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 26 Stimmzetteln erscheint als gewählt Hr. Leo Theumer, Hr. Wenzel und Aßmann mit je 26 Stimmen.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche die betreffenden Kommissionsmitglieder sich als Kommissionen zu koustitutren, und mich von dem Resultäte morgen in Kenntniß setzen zu wollen. Ich bitte zur Kenntniß zu nehmen, daß für die Kommission für die Wahlreform das Vorstandnreau des Landesausschußdepartements Nr. 8., für die Kom-

mission für die Landesirrenanstalt das Vorstandsbureau des Departements Nr. 7, für die Zwangsarbeitshauskommission Departement Nr. 3, und für die Kommission bezüglich des Schubswesens das Departement Nr. 4.; daß die Budgetkommission in der Bibliothek tagt, habe ich Schon früher mitgetheilt.

Die heutige Tagesordnung ist erschöpft. Nächste Sitzung Morgen um 10 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht:

1.   Landesausschußbericht mit Anträgen bezüglich der Volksschulgesetze.

2.    Regierungsvorlage mit Gesetzentwurf betreffend Beitragsleistung der aus andern Ländern übergetretenen Lehrer an Volksschulen in die Pensionskassa.

3.    Neuerliche Vorlage des Landesausschußberichtes vom J. 1871 betreffend die Pensionirung der Professoren an den höheren landwirthschaftlichen Lehranstalten zu Liebwerd und Tabor. Nachdem eine größere Anzahl von Petitionen vorhanden ist.

4.   Wahl einer Petitionskommission. Die heutige Sitzung ist geschloffen.

Schluß der Sitzung 1 Uhr 45 Minnten.

Karl Aßmann, Werifikator. W. Freih v. Schorschmid, Verifikator. Heinrich Frank, Verifikator.


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