Støeda 6. listopadu 1872

Stenographischer Bericht

über die

X. Sitzung der ersten Jahres=Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1872,

am 6. November 1872.

Stenografická zpráva

o

X. sezení prvního výroèního zasedání snìmu èeského od roku 1872, odbývaném dne 6. listopadu 1872.

Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandrnarschall Karl Fürst Auersperg.

Gegenwärtige: Der Oberstlandmarschall= Stellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Landtags=Abgeordneten.

Am Regierungstische: Se. Excell. der k. k. Statthalter Freiherr von Koller und der k. k. Statthalterei=Vicepräsident Ritter von Riegershofen.

Beginn der Sitzung: 10 Uhr 55 Min. Vormittags.

Pøedseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský Karel kníže Auersperg.

Pøítomní: Maršálkùv námìstek Edvard Claudi a poslancové v poètu k platnému uzavírání dostateèném.

Co zástupce vlády: Jeho Exc c. kr. místodržitel svob. pán Koller a c. kr. místodržitelský námìstek Rieger rytíø z Riegershofen.

Sezení poèalo o 10 hod. 55 min. dopoledne.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Sitzung und lade die Herren Mitglieder des Landtages ein, welche die Angelobung noch nicht geleistet haben, dieselbe jetzt zu leisten.

Sekretär: Herr Ritter von Leitenderger und Herr Dr. Woratschka!

Sie werden in Ihrer Eigenschaft als Landtagsabgeordnete in die Hände Sr. Durchlaucht des Herrn Oberstlandmarschalls an Eidesstatt geloden, Treue und Gehorsam Sr. Majestät dem Kaiser, Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.

Zemský sekretáø (ète): Uèiníte co poslancové slib na místì pøísahy do ruky nejvyššího maršálka zemského, že chcete J. Veliè. císaøi vìren a Jeho poslušen býti, zákony zachovávati a své povinnosti plniti.

Oberstlandmarschall: Auf der Tagesordnung steht die Wahl der Kommission für die Vorlage des Landesvoranschlags für das Jahr 1873.

Ich bitte die Wahl nach Kurien vorzunehmen und zur Kenntniß zu nehmen, daß für den Großgrundbesitz der Sitzungssaal des Landesausschußes zur Verfügung steht, für die Stadtkurien das Lesezimmer und für die Landgemeinden der Sitzungssaal selbst. Ich bitte die Wahl vorzunehmen, ich werde die Sitzung unterbrechen.

(Nach Wiederaufnahme der Sitzung).

Oberstlandmarschall: Das Wahlresultat der eben vollgezogenen Wahl der Kommission für den Landesvoranschlag resultirt folgendermaßen:

Abgegeben wurden in der Kurie des Großgrundbesitzes 55 Stimmzettel.

Als gewählt erscheinen:

Graf Hartig, H. Domprobst Würfel, Edler v. Stark, Jos. Edler v. Lumbe, Bachofen v. Echt, August Müller mit 54, Friedr. Freiherr v. Riese= Stallburg mit 51 Stimmen.

Aus der Kurie der Städte und Industrialorte wurden 43 Stimmzettel abgegeben.

Als gewählt erscheinen:

Edl. v. Plener, Dormitzer, Dr. Klier, Wolfrum, Dotzauer, Seidemann mit 42, Dr. Wiener mit 41 Stimmen.

In der Kurie der Landgemeinden wurden 25 Stimmzettel abgegeben. Gewählt sind:

Dr. Görner, Dr. Raudnitz, Kardasch, Neumann mit 23 Stimmen, Dr. Volkelt und Sobotka mit 22 Stimmen, Fürth mit 16 Stimmen. Die Wahl erscheint somit als vollzogen und ich ersuche die Herren Kommissionsmitglieder sich zu konstituiren und mich von dem Resultate in Kenntniß zu setzen.

Zugleich erlaube ich mir die Mittheilung zu machen, daß als Berathungslokale für die Budgetkommission das Bibliothekzimmer zur Verfügung steht. Ich bitte die Wahl von 9 Mitgliedern für die Kommission zur Berathung der Regierungsvorlage betreffs der Einführung von Vergleichsämtern vorzunehmen und ersuche die Kurie der Landgemeinden einen Verifikator als Ersatz für den in Abfall gekommenen wählen zu wollen und mir das Resultat bekannt zu geben.

(Die Sitzung wird unterbrochen).

Oberstlandmarschall: Ich bitte das Wahlergebniß entgegen zu nehmen für die Wahl von 9 Mitgliedern zur Berathungder Regierungsvorlage über Vergleichsverfahren.

Abgegeben wurden in der Kurie des Großgrundbesitzes 56 Stimmzetteln.

Als gewählt erscheinen:

Schlöcht mit 56 Stimmen, Graf Wallis mit 55 Stimmen, Ritter v. Brechler mit 55 Stimmen.

In der Kurie der Städte und Industrialorte wurden 43 Stimmzettel abgegeben. Als gewählt erscheinen:

Woratschka, Janel und Wenzel mit 43 Stimmen.

In der Kurie der Landgemeinden wurden 25 Stimmzettel abgegeben. Gewählt erscheinen: Aschenbrenner und Janota mit 25 Stimmen und Watska mit 24 Stimmeit.

Die Kurie der Landgemeinden hat die Wahl eines Verisikators vorgenommen und bei Abgabe von 24 Stimmzetteln erscheint Herr Dr. Woratschka mit 24 Stimmeit gewählt.

Ich lade den Herrn Rector magnificus ein, die Angelobung zu leisten.

Schmidt; Sie werden als Landtagsabgeordneter in die Hände des Herrn Oberßlandmarschalls an Eidesstatt gelöben. Seiner Majestät dem Kaiser Treue und Gehorfam und Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.

Rector magnificus: Ich gelobe.

Oberstlandmarschall: Ich bringe zur Kenntniß, daß vertheilt wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Beitragsleiftung der ans einem anderen Lande übertretenden Lehrer der öffentlichen Volksschulen zur Pensionskassa.

Wir gehen nun zur Tagesordnung über und zwar zur Behandlung des Antrages, welchen Herr Karl Ritter v. Limbek und Genossen gestellt haben, lantend: Der hohe Landtag wolle beschließen, es werde eine Kommission niedergesetzt, welche über die nach den gemachten Erfahrungen als dringlich erscheinenden Abänderungen der Landtägäwahlordnung berathen und dem h. Landtage Anträgt zu stellen habe.

Wünscht Jemand das Wort?

Limbek: Die Dringlichkeit des Gegenstandes ist mit dem Beschluße vom gestrigen Landtage anerkannt und befindet sich nun der Antrag Selbst auf der Tagesordnung der gegenwärtigen Sitzung. So viel es den Antrag selbst betrifft, so erlanbe ich mir einige Worte: Die Bestimmung der Landtagswahlordnung hat mehrfach verschiedene Auffassungen in ihren einzelnen Theilen erfahren. Ich glaube nun auf das eine Beispiel hinweisen zu sollen, daß das Erforderniß der Wahlberechtigung die Großiährigkeit ist.

Es wurden unter die Großjährigen auch jene gezählt, welche mit Nachsicht des Alters für volljährig erklärt wurden. Es hat zwar Schon bei der Berichterstattung über die gesetzliche Wahlberechtigung Herr Dr. Wiener darauf hingewiesen, welche eigentümliche Verwechslung stattsindet, indem man Eigenberechtigung und Großjährigkeit gleichstellt und verwechselt. Nichtsdestoweniger scheint in diefem Punkte wie in mehreren anderen Punkten wünschenswerth zu sein, baß dem Zweifel im legislativen Wege ein Ende gemacht werde. Insbesondere haden aber in der jüngst verstossenen Zeit Verhältnisse stattgefunden, welche, ich darf wohl sagen, in dringlicher Weife das Urtheil herausgefordert haben, ob nicht eine Prüfung der Bestimmungen der Landtagswahlordnung augezeitt

erscheine, und ob nicht Aenderungen an einzelnen Bestimmungen zu treffen seien.

Es ist aber noch eine Erwägung, die, ob es angezeigt wäre, daß der hohe Landtag darüber Schlüssig wird, ob von diesem Rechte auch in der gegenwärtigen Session Gebranch gemacht werden soll und welche Bestimmungen einer Abänderung bedürfen. Nach der zahlreichen Unterstützung, die der Antrag gefunden, glaube ich mich Wohl der Erwartung hingeben zu können, daß der hohe Landtag diesen Antrag zum Beschluße erheben wird. Der Antrag ist von Sr. Durchlaucht vorgelesen worden und ich glaube mich weiterer Worte enthalten zu können. Was die Ausführung des Beschlußes betrifft, nähmlich die bestimmung der Zahl der Mitglieder der einzusetzenden Kommission, so glanbe ich, daß die Gepflogenheit beibehalten werden könne, wie sie für Verfassungsgegenstände vom hohen Landtage beliebt worden, nähmlich, daß diese Kommission ans einer größeren Anzahl von Mitgliedern zusammengesetzt werde. Ich erlanbe mir die Zahl von 15 Mitgliedern für diese Kommission voranschlägen, von welchen von jeder Curie 5 derselben zu wählen sind und erlanbe mir somit den Antrag zn stellen, der hohe Landtag wolle beschließen, die einzusetzende Kommission habe aus 15 Mitgliedern zu bestehen, von welchen jede Kurie 5 zu wählen hat.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch lemand das Wort über den Antrag? Ich bitte für den 2. Antrag, den der Herr Votant gestellt hat, die Unterstützungsfrage zu stellen und bitte Diejenigen, die den Antrag unterstützen, daß diese Kommission ans 15 Mitgliedern zn bestehen hat, die Hand zn erheben. (Geschieht). Er ist unterstützt. Ich schreite nunmehr zur Abstimmung. Der Hauptantrag lautet:

" Es werde eine Kommission niedergesetzt, welche über die, nach geinachten Erfahrungen als dringlich erscheinenden Aenderungen der Landtagswahlordnung, zu berathen und dem hohen Landtage Anträge zu stellen hat und bitte Diejenigen, die dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht). (Angenommen).

In 2. Linie ist der Antrag gesteift, eine Kommission von 15 Mitgliedern zu bestellen. Ich ersuche durch Handaufheben erkennen zu geben, ob dem Antrage zugestimmt wird? (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen. Ich werde ersuchen, die Wahl der betreffenden Kommission, wenn kein Anstand dagegen erhoben wird, am Schluße der Sitzung vorzunehmen und ersuche die Mitglieder der Kommission, die für die Regierungsvorlage der Vergleichsämter gewählt wird, ebenfalls am Schluße der Sitzung sich zu konstituiren und theile mir, daß ich zur Berathung als Kommissionszimmer das Zimmer der Verifikatoren zwischen dem Stenograsenzimmer und Lesezimmer zur Disposition stelle.

Wir gehen zum weitern Gegenstande der Tagesordnung über und zwar Landesausschußbeticht

betreffend die andquernde Ueberfüllung in der. Prager= und Kosmanoser Irrenanstalt. Berichterstatter Dr. Tedesco wird ersticht, den Bericht vorzulesen.

Oberstlandmarschal: Da der Herr Berichterstatter im Augenblicke nicht zugegen ist, gehen wir aus den weiteren Gegenstand über. Der Landesausschuß berichtet über die Ergebnisse der bisherigen Verhandlungen in Betreff der auszuführenden Uferversicherungen, an der Eger zwischen Bauschowic und Theresienstadt. Landesausschußbeisitzen Herr Fürstl ist Berichterstatter.

Landesausschußbeisitzer Fürstl: Bericht des Landesausschußes über das Ergebniß der bisherigen Verhandlungen in Betreff der auszuführenden Uferversicherungen an der Eger zwischen Bauschowic und Theresienstadt.

Hoher Landtag!

Uiber das Gesuch der Bauschowicer Gemeindevertretung um Herstellung der beschädigten Ufer am Egerfluße zwischen Bauschowic und Theresienstadt bat der hohe Landtag in der Sitzung vom 25. März

1868  beschlossen:

1)  Die vom Landesausschuße getroffenen Vorkehrungen hinsichtlich einer gemeinschaftlichen Kommission mit der k. k. Statthalterei zum protokollarischen und planmäßigen Auswand der Uferschäden an der Eger bei Bauschowic, sowie die Art ihrer Einhebung werden zur Kenntniß genommen.

2)  Der Landesausdchuß wird beauftragt

a)  bei der k. k. Statthalterei dahin zu wirken, daß die Kommission unverweilt und jedenfalls noch im Lanfe dieses Herbstes angeordnet werde,

b)  sich bei dieser Kommissionsverhandlung durch Abordnung eines rechtskundigen Mitgliedes ans seiner Mitte, sowie eines Landesingenieurs zu betheiligen.

3)  Der Landesausschuß wird ermächtigt, für den Fall, als der unverzügliche Uferschutzban an der Eger bei Bauschowic wegen eines Zweifels über Beitragspflicht der diesfälligen Kosten verschoben werden müßte, durch seinen Abgeordneten zu erklären, daß die nothwendigen Kosten behufs ungesäumter Herstellung im Jahre 1868-1869 indessen vom Landesfonde gegen Regreß an die Zahlungspflichtigen vorgestreckt werden.

4)   Dem Landesausschuße wird aufgetragen, von dem Erfolge der Kommission, sowie dem Fortgange des Baues dem nächsten Landtage Bericht zu erstatten.

Uiber das Ergebniß dieser unterm 30. Juni

1869   abgehaltenen gemeinschaftlichen Kommission, hat der Landesausschuß unterm 11. August 1869, Z. 17746 (Ldtgs. Z. 34) den Bericht an den hohen Landtag erstattet.

Gemäß dieses Berichtes haben die Vorsteher der Gemeinde Bauschowic, die Abgeordneten der leitmeritzer Bezirksvertretung dann der Vertreter des hohen Militárärars jede Mitkonkurrenz entschieden gogelehnt und wurde nur vom Vertreter

der k. k.. priv. Staatseifenbahngesellschaft unter Vorbehalt der Genehmigung des Verwaltungsrathes die unentgeltliche Beistellung von 100 Kubikklaster Bausteine mit dem Beisatze zugesagt, daß die Gesellschaft nicht abgeneigt sein dürfte, über Ansuchen der Konkurrenz außerdem noch eine Quantität des zum Uferschutzbau benöthigten Steines gegen einen ermäßigten Preis nach Bauschowic zuzuführen.

Mit Rücksicht auf dieses mehr negative Resultat der Konkurrenzausmittlung hat der bei der Kommission intervenirende Herr Dr. Wiener, in Stellvertretung des Landesausschußbeisitzers Herrn Dr. Görner, nachdem vorerst die Verpflichtung des Militärärars zur Konkurrenz in's Klare gestellt worden ist, auf Grund der vom hohen Landtage erhaltenen Ermächtigung erklärt, daß der Landesfond zur Herstellung der unverschiebbaren Uferschutzbauten einen Betrag von 15. 000 st. gegen Ersatz von den Regreßpflichtigen unter der Bedingung vorzustrecken bereit sei, daß der Landesfond zu einer Beitragsleistung nicht herangezogen, die Verakkordirung der Uferschutzbauten noch im Laufe des Jahres 1869 erfolgen, und im Frühjahre 1870 der Bau in Angriff genommen werde.

Gleichzeitig wurde zur Kenntniß des hohen Landtages gebracht, daß gemäß der Vereinbarung der k. k. Statthalterei von den im Ganzen mit...... 30. 173 fl. 47 kr.

adjustirten Bankosten zu den vorerst allerdringendsten Uferversicherungen ein Betrag von... 18. 738 fl. 95 kr. und nach Abschlag des sichergestellten Konkurrenzbetrages pr... 16. 000 fl. -,, noch ein Betrag von... 2739 fl. -,, erforderlich fei, auf dessen Vorstreckung ans dem Landesfonde die k. k. Statthalterei eingerathen habe.

Unter Sinem wurde auch dem hohen Landtage bekannt gegeben, daß die k. k. Statthalterei in Erwägung, daß die beiden Durchstiche des Egerflußes bei Bauschowic nach der Aktenlage, und wie es auch im Kommissionsprotokolle vom 30. Juni 1869 erwähnt wird, vornehmlich zur Verhütung der Juunbationsgefahren für die Umgebung der in der Nähe von Bauschowic gelegenen Festung Theresienstadt ausgeführt worden sind, daß sich ferner bei dem Aufwande für die Anlegung und bisherige Instandhaltung dieser Durchstiche das Militärärar betheiltgt hat, und der gegenwärtig projektirte Uferschutzban wieder nur jenen Interessen dienlich ist, zu deren Förderung der ursprüngliche Bau geführt worden ist, unterm 29. Juli 1869, Z. 36619, an das k. k. Landes=Generalkommando, unter Mittheilung des vom Landesausschuße an die k.. k. Statthalterei übersendeten, ans diese Angelegenheit Bezug habenden Aktenauszuges das Ersuchen gestellt habe, das hohe k. k. Reichskriegsmiuisterium von dem Ergebnisse der Kommissionsverhandlung in Kenntniß zu setzen, und dasselbe zu einer ange-

messenen Beitragsleistung namentlich in der Richtung zu vermögen, daß die Herstellung des Sperrdammes im Profile VI. auf 5000 st. 41 kr. veranschlagt und in der früher erwähnten Bausumme von 18738 fl. 95 kr. nicht inbegriffen, weil im vorwiegendsten Interesse der Fortifikation gelegen, für Rechnung des Militärärars ausgeführt werde.

Auf Grund des vom Landesausschuße unterm 11. August 1869, Z. 17746, erstatteten Berichtes hat der hohe Landtag die Votirung des Landesfondsbudgets pro 1870 ans der Strassenbandotation den Betrag von 12. 000 fl. und ans jener des Jahres 1869 den Betrag von 6000 st. mit dem ausdrücklichen Vorbehalte zu den Userschutzbauten bei Bauschowic bewilligt, daß die Summe von 18. 000 fl. als ein bloßer Vorschuß gegen Regreß von den Ersatzpflichtigen anzusehen ist.

Der Landesausschuß hat die k. k. Statthalterei von dieser Vorschußbewilligung unterm 11. November 1869, Z. 22569 mit dem Ersuchen in Kenntniß gesetzt, das Erforderliche wegen Durchführung der projektirten Uferversicherungen bei Bauschowic zu veranlassen.

Inzwischen ist dem Landesansschuße von der k. k. Statthalterei unterm 13. Oktober 1869, Z. 51. 957 die Abschrift eines Erlasses des hohen k. k. Reichskriegsministeriums vom 29. September 1869, Z. 4021 zugekommen, nach welchem sich dahin ausgesprochen wurde, daß, wenn das Militärärar zur Durchführung besagter Arbeiten einen Beitrag leisten Soll, so müssen dessen Interessen durch Vornahme der bezüglichen Herstellungen auch vollständig gewahrt werden, während nach dem Berichte der Geniedirektion zu Therestenstadt durch das vorliegende Elaborat der gedachte Zweck nicht erreicht wird, sondern im selben wesentlich nur die Interessen der Anrainer und allenfalls der Eisenbahn berücksichtiget erscheinen, weßhalb das Kriegsministerium auf eine Beitragsleistung zur Realisirung dieses Elaborates durchaus nicht eingehen, sondern überhaupt nur auf Grundlage eines im Einvernehmen mit der Geniedirektion in Theresienstadt zu verfassenden, den Interessen des Militärärars volle Rechnung tragenden Elaborates die Zustimmung zu weiteren Verhandlungen geben könne.

Diese So unerwarteten, meist nur auf den Bericht der iheresünstädter k. k. Geniedirektion gegründeten Anschauungen veranlaßten den Landesausschuß, in der vollen Ulberzeugung, es sei nach Recht und Billigkeit und wie es der zusammengestellte Aktenauszug unwiderlegbar nachweiset, die Bestreirung der ezenwärtig erforderlichen Baukosten, sowie die fornere gute Instandhaltung der beiderseitigen User an den beiden im Jahre 1831 im öffentlichen, vorzugsweise aber im Interesse der Festung Theresienstadt ausgeführten Uferdurchstichen eine gemeinschafrliche Verpflichtung des Militär= und Civilärars, die k. k. Statthalterei mit der hierortigen Zuschvift vom 11. November 1869, Z. 22567, zu

ersuchen, die ganze Angelegenheit zur neuerlichen Beschlußfassung des hohen k. k. Reichskriegsrninisteriums vorzulegen, zumalen der Landesausschuß die von der k. k. Statthalterei unterm 29. Juli 1869, Z. 36619, bei dem hohen I. I. Reichskriegsministerium angesprochene Beitragleistung nur als jene Quote ansehen müsse, welche das Militärärar zur Begleichung der Bankosten pr. 18. 000 fl. dem Eivilärar zu verabfolgen hätte.

Durch diese unerwartet aufgeworfene Streitfrage wurde jedoch die Durchführung des Auftrages des hohen Landtages nicht aufgehalten, sondern während der Zeit von der leitmeritzer k. k. Bezirkshauptmannschaft die Einleitungen zur Begebung der genannten Uferversicherungsarbeiten getroffen, doch erhielt der Landesausschuß unterm 2. März l. J., Z. 10612, von der k. k. Statthalterei die Verständigung, daß kein Bauunternehmer für die Durchführung der mehrerwähnten Uferschutzbauten im Frühjahre 1870 gewonnen Werden konnte, weßhalb das Ersuchen gestellt wurde, den bewilligten Vorschuß pr. 18. 000 fl. auf die Bauperiode 1871 zu übertragen.

Gleichzeitig wurde dem Landesausschuße bekannt gegeben, daß das hohe k. k. Reichskriegsministerium gemäß Erlasses vom 3. Feber 1870, Z. 335, im Allgemeinen die im Reskripte vom 29. September 1869, Z. 4021, hinsichtlich der projektirten Uferversicherungen an der Eger zwischen Bauschowic und Theresienstadt aufgestellten Grundsätze namentlich in der Richtung festhalten müsse, daß eventuelle, Seitens des Militärärars zuzusichernde Beitragsleistungen auf Grund eines präzisen, einvernehmlich mit der Geniedirektion in Therestenstadt ausgearbeiteten und von dieser zur Vorlage gebrachten Kostenelaborates der Verhandlung des gemeinschaftlichen Reichsvertretungskörpers unterzogen werden müssen, in welcher Richtung auch der Auftrag zur Erstattung eines motivirten Berichtes über die dem Militärärar zufallende Beitragsleistung unter Zulage des instruirten Kostenelaborates an die theresienstädter Geniedirektion erlassen worden sei.

Außerdem erhielt der Landesansschuß die Verständigung, daß die f. t. Eisenbahugesellschaft sich bereit erklärt habe, zu diesem Uferschutzbau 100 Kubik=Klafter Baustein unentgeltlich beizustellen und das sonst zu diesem Baue benöthigte Steinmateriale auf der Strecke Prachowic=Therestenstadt zu dem ermäßigten Frachtsatze von 4 st. per zweiächsigen Wagen unter der übrigens Selbstverständlichen ßoraussetzung zu verführen, daß das Auf= und Abladen des Steines auf Kosten der Baukonkurrenz besorgt werde.

Uiber diese Mittheilung hat der Landesausschuß unterm 15. März l. J., Z. 5111, der k. k. Statthalterei bekannt gegeben, daß er die angesuchte Uibertragung des Vorschußes pr. 18000 fl., namentlich des mit Schluß des Jahres 1870 verfallenen Theilbetrages per 6000 fl. auf das Budget pro 1871 ohne Zustimmung des hohen Landtages

nicht bewerkstelligen könne, daß er aber einen derartigen Antrag auch nur unter der Bedingung zu stellen in der Lage wäre, wenn ihm von dem hohen k. k. Ministerium des Innern, die Zusicherung ertheilt würde, daß die durch die eventuelle Beitragsleisiung des hohen Militärärars noch unbedeckte Landesvorschußsumme von 18000 st. zur sukzessiven Rückzahlung au den Landesfond von dem hohen Civilärar übernommen und auch annäherungsweise der letzte Zeitpunkt bestimmt werde, bis wann die Rückzahlung beginnen soll.

Die diesfalls gefaßten Beschlüsse des hohen k. k. Reichskriegsministeriums vom 4. Juli 1870, Z. 3420, sowie die den Beschluß des hohen k. k Ministeriums des Innern enthaltende Zuschrift der k. k. Statthaltern vom 22. Juli l. J., Z. 34147, werden hier dem ganzen Inhalte nach beigeschlossen.

Da nun diese Beschlüsse die dem hohen Militärund Eivil-Aerar nach Recht und Billigkeit obliegende Verpflichtung zur Instandsetzung der durch die im Jahre 1831 im vorzngsweisen Interesse der Festung Theresienstadt gegen den Willen der Gemeinde Bauschowic ausgeführten zwei Egerflußdurchstiche hervorgerufenen Uferbräche, obgleich diese durch 17 Jahre auf gemeinschaftliche Kosten des hohen Militärärars und des k. k. Navigatiansfondes behoben worden sind, zur Gänze ignoriren, somit jede Hossnung zur Herbeibringung des vom hohen Landtage vorzugsweise im Interesse der Verpflichteten wegen Hintanhaltung noch weit größerer Auslagen aus Landesmitteln zugesicherten Vorschußes per 18000 st. geschwunden ist, so sindet sich der Landesansschnß genöthigt, diese Angelegenheit dem hohen Landtage zu unterbreiten.

Vom Landesausschuße des Königreiches Böhmen. Prag, am 26. Mai 1872.

Obersilandmarschall: Wünscht Jemand der Herren das Wort?

Dr. Görner: (Bitte um's Wort. )

Oberstlandmarschall: Dr. Görner hat das Wort.

Dr. Görner: Aus dem ganzen Berichte geht hervor, daß es sich hier um eine für das Land und seine Bewohner sehr wichtige Angelegenheit handelt, die leider durch die Verhandlungen sich schon durch mehr als 40 Jahre hinzieht.

Alljährlich werden Theile des Grundes und Bodens an der Eger abgeschwemmt und abgerissen, und es dürfte durch noch längere Verhandlungen sich jedenfalls der Schaden immer größer und größer gestalten, wie es schon aus dem eben mitgeiheilten Berichte in den letzten Jahren geschehen ist. Es handelt sich daher vor Allem anderen, die Angelegenheit so schleunig als möglich durchzuführen, und die Frage, wer eigentlich die Kosten zn tragen hat, einer spätern Zeit vorzubehalten. Es handelt sich daher vorläufig um die Bewilligung des Geldes, welches nothwendig ist; um die Angelegenheit einer endlichen Ausführung zuzufügen, ich bitte daher, daß die ganze Angelegenheit, der

Bericht, die Berathung und die Antragstellung durch den hohen Landtag an die bereits gewählte Budgetkommission zugewiesen werde.

Oberstlandmarschall. Ist der Antrag genügend unterstützt?

Er wird unterstützt.

Wünscht Jemand dazu das Wort?

Da dies nicht der Fall ist, bringe ich den Antrag zur Abstimmung.

Er lautet:

ES möge der Antrag des Landesansschußes der bereits gewählten Budgetkommission zugewiesen werden.

Zemský sekretáø ète Zpráva zemského výboru o resultátu posavadního øízení, co se týèe upevnìní bøehu øeky Ohøe mezi Bohušovicemi a Terezínem buï odevzdána budžetní komisi k predbìžne poradì.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche diejenige Herren, die dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Angenommen.

Wir kommen nun zu dem Vortrage des Landesausschußes über die andauernde Uiberfüllung der Prager Landes und der Kosmanoser FilialIrrenanstalt und die gestellten Anträge zur Abhilfe.

Hoher Landtag!

Bereits in der Sitzung des hohen Landtages vom 26. April 1864 wurde auf Grund der mit dem Landesausschußberichte vom 10. April 1864 vorgelegten Elaborate der zur Prüfung und Berathung der Irrenfrage einberufenen Enquete-Kommifsion die Notwendigkeit anerkannt, anläßlich der Uiberfüllung der Landesirrenanstalt in Prag mit Geisteskranken für die Errichtung eines Provisoriums zur Unterbringung von etwa 300 Geisteskranken vorzusorgen, da nämlich der Krankenstand in der Prager Anstalt, wiewohl lediglich auf höchstens 525 normirt, schon damals auf 730 Iudividuen sich belaufen hatte und in stetiger Zunahme begriffen war

In Folge dessen wurde nach diesfalls durchgeführten Verhandlungen im. Sinne des weiteren Landtagsbeschlußes vom 16. Feber 1866 die Adaptirung des ehemaligen Leitenberg'schen - Fabriksgebäudes zu Kosmanos für Irrenzwecke in Angriff genommen und nachdem der Bau, über dessen Fortschreiten dem hohen Landtage unterm 4. Sept. 1868, Z, 296 Ldtg., berichtet worden, zum Abschluße gediehen war, hat die Belegung der Filiale mit Kranken im April 1869 begonnen.

Zunächst möge nun bemerkt werden, daß der -Hauptsache nach bisher das Hauptgebäude-Viereck vollständig adaptirt, an särmmtlichen Fronten mit dem 2. Stockwerke versehen und auch der Administrationsftügel hergestellt wurde, während die in den vom Landesingenieur Schwarz vorgelegten Plänen, so wie auch in dem über die Reorganisation der Irrenanstalt erstatteten Berichte der Landtagskommission vom 29. Jäner 1866 angedeutete

Verlängerung der südöstlichen und nordöstlichen Gebändefront bis zum gegenwärtigen Zeitpunkte zur Ausführung nicht gelangt ist, hauptsächlich deshalb, weil durch zweckmäßige Eintheilung der Reimlichkeiten in den adaptirten Gebäuden und durch Aufsetzung des zweiten Stockwerkes auch auf die Kirchenfront des Hauptgebäudes hinreichender Raum für die projektirte Zahl von 300 Pfleglingen gewonnen wurde.

Die Irrenanstalt in Prag war nun mit der Aktivirung der Filiale in Kosmanos eine allerdings ganz kurze Zeit dem normalen Belegstande ziemlich nahe gebracht worden, sehr bald begann jedoch derselbe wieder zu steigen, insbesondere auch in Folge wiederholter Transporte hierländiger Geisteskranker aus außerböhmischen, namentlich den niederösterreichischen Irrenanstalten in die hiesige Anstalt und erreichte abermals die abnorme Höhe der früheren Jahre. Es wurde dem hohen Landtage bereits mit den Landesausschußberichten vom 13. September 1871 Z. 142 Ldtg. und vom 19. April l. J. Z. 203 Ldtg. zur Kenntniß gebracht, daß der Landesausschuß, um der im bedenklichen Grade zunehmenden Uiberfüllung der Prager Irrenanstalt, wenigstens so weit dies vor der Hand zu erzielen war, abzuhelfen, sich veranlaßt gesehen habe, das in die Gotthard Graf Mirbach'sche Konkursmasse gehörige sogenannte Stiftsgebäude Nr. C. 19 in Kosmanos sammt Hofraum und Gärtchen (mit Ausnahme der gegenwärtig zu Schulzwecken benützten Lokalitäten im Erdgeschoße) vom 1. Aug.

1871   an auf drei Jahre um den Jahresmiethzins von 2000 fl. zu miethen und in dasselbe ans der Prager Anstalt, in welcher der Krankenstand im Jahre 1871 die Höhe von 776 erreicht hatte, die weiblichen Pfleglinge ans der Filiale in Slup (130 an der Zahl) zu verlegen, wodurch momentan der Vortheil erzielt wurde, daß die landwirtschaftliche Kolonie Slup größtenteils mit arbeitsfähigen männlichen Kranken belegt und St. Katharina den weiblichen Pfleglingen überwiesen werden konnte.

Nichtsdestoweniger und obgleich schon früher auch die geräumigen Wohnungslokalitäten des Prager Irrenhausdirektors ebenfalls zur Unterbringung von Kranken adaptirt worden waren, blieben die Verhältnisse der Prager Irrenanstalt in Bezug auf die Uiberfüllung mit Kranken gleich ungünstig, wie schon im Jahre 1864. Mit Ende September

1872  zählte die hiesige Anstalt im Ganzen 764, Die Filiale in Kosmanos etwas über 300 und das Kosmanoser Stiftsgebäude 130 (weibliche) Kranke und Pfleglinge.

Dabei laufen fast täglich in unverminderter Zahl Anmeldungen und Gesuche um Aufnahme von Kranken ein, von denen ein großer Theil wegen Platzmangels entweder abgewiesen weiden muß, oder nur auf längere Zeit in Vormerkung genommen Werden kann. Dazu kommt noch, daß - wie schon oben bemerkt wurde - der Zuwachs von Kranken ans anderen, namentlich den niederöster-

reichischen Irrenanstalten in steter Progression andauert, welcher Umstand daraus erklärlich wird, daß auch diese anderen Anstalten an einer gleichen Ueberfüllung mit heimatlichen Geisteskranken laboriren, so daß der niederösterreichische Landesausschuß sogar den Beschluß gesaßt hatte, Kranke, die außerhalb Niederösterreich heimatzuständig sind, fortan nicht mehr in die Wiener (und Obbser) Irrenanstalt aufzunehmen, resp. eine nur halbwegs längere Belassung derselben in dortiger Pflege zu gestatten, ein Beschluß, der allerdings zur Ausführung nicht gelangte, weil er allen thatfächlichen Verhältnissen zuwiederläuft und sich eben nicht durchführen läßt.

Es liegt auf der Hand, daß diesen abnormen Zuständen um so eher ein Ziel gesetzt werden muß, als sonst ihrem weiteren Verlaufe und ihren Konsequenzen für die Hinkunft nur mit höchst begründeten Befürchtungen entgegengesehen werden könnte.

Rücksichten auf die öffentliche Sanitätspflege, auf Humanität und ebenso auf die Interessen der Steuerträger erheischen eine dringende Abhilfe, wenn erwogen wird, wie viele Unglückliche, deren Heilung bei Zeiten möglich gewesen wäre, in Folge der länger dauernden Unmöglichkeit der Anstaltspflege theilhaftig zu werden, unheilbarem Irrsinne verfallen und im Falle ihrer allzuspären Aufnahme in die Anstalt entweder ihren Angehörigen oder dem, Lande zur bleibenden Last werden! - abgesehen davon, daß die Ueberfüllung der Anstalt auch auf den Gesundheitszustand der Verpflegten selbst nachtheilig einwirkt und die Anwendung einer rationellen Heilmethode ungemein erschwert.

In Absicht auf die Behebung dieser Mißstände können nun die zu ergreifenden Maßregeln theils darauf gerichtet sein, um wenigstens dem dringendsten, momentanen Bedürfnisse Rechnung zu tragen, theils aber auch um den voraussichtlich steigenden Anforderungen der nächsten Zukunft thunlichst entsprechen zu können.

In beiden diesen Beziehungen hat die Irrenhausdirektion, dem diesfälligen Bestreben des Landesansschnßes entgegenkommend, im Laufe dieses Jahres Anträge gestellt und zwar:

I. es möge das Administrationsgebäude in Kosmanos ebenfalls für Krankenzwecke in Anspruch genommen,

II. eine zweite und provisorische Filiale für 300-400 männliche und weibliche Irre in der Nähe und südlich von Prag zur Errichtung beantragt werden.

Der Landesansschuß zog zunächst den L Antrag in Erwägung und erlaubt sich das Resultat dein hohen Landtage nachstehend zur Kenntniß zu bringen.

Nachdem sich der gefertigte Landesansschußreferent auf Grund persönlicher Besichtigung von der Durchführbarkeit ad I. im Allgemeinen überzeugt hatte, wurde eine aus dem Landesansschußsekretär

Kornelius Ledeter und dem Landesingenieur Johann Kassal bestehende Kommission abgeordnet, um die Pläne und Kostenüberschläge für die Adaptirung des Administrationsgebändes zu Krankenzwecken an Ort und Stelle aufzunehmen, und mit dem Primärarzte, dem Verwalter uud dem Ausspeisungspächter, welche Sämmtlich in diesem Gebäude Naturalwohnungen genießen, wegen Ermittlung des entsprechenden Äquivalents für die entgehenden Emolumeute zu verhandeln.

Laut des hiernach vorgelegten, im Anschluße stimmt Plänen, Kostenüberschlag und Preisverzeichniß mitfolgenden Berichtes des Ingenieurs Kassal vom 15. September l. J. würden im Administrationsgebäude (im Ebenerdgeschoße und in beiden Stockwerken) 91 Belegstätten nebst geräumigen Korridoren gewonnen werden. Die Verwallungskanzleien stimmt Magazines, so wie die Anstaltsküche nebst die zur letzten gehörigen Magazinen würden gemäß des im Einvernehmen mit dem Primärarzte und dem Verwalter entworfenen Planes in den Korridoren X, XI und XII der Männen=Irrenanstalt, ohne Beirrung der Raumerfordernisse dieser Anstalt, unterbracht werden, während selbstverständlich auch die Wohnungslokalitäten von den obbezeichneten Persönlichkeiten vollständig geräumt werden müßten.

Die Adaptirungskosten sind mit dem von der Landesbuchhaltung mit 4106 fl. 77 kr. richtig gestellten Betrage veranschlagt.

Die verhältnißmäßige Hohe dieses Betrages wird durch die in Kosmanos durchwegs - Selbst gegen den Prager Platz - höheren Preise der Baumaterialien, dann dadurch gerechtfertigt, daß die größtentheils mit Cementplatten gepflasterten Lokalitäten des Ausspeisungspächters und der Anstaltsküche verlegt und mit neuen Bretterfußböden und zwar behufs Beseitigung des Holzschwammes unter Anwendung komplizirterer Vorsichtsmaßregeln, daher mit größerem Kostenauswande, versehen werden müssen und daß endlich der Korridor XII, dermal unbewohnbar, in deroutein Zustande und ebenfalls vom Holzschwamme infizirt, in einen benutzbaren Zustand zu versetzen sein wird, welche Herstellungen allein schon 1400 fl. in Anspruch nehmen. Ein weiterer Aufwand pr. 557 fl. 92 kr. entfällt blos auf die Fenstervergitterungen, so daß der Rest von etwas über 2000 st. für den übrigen, räumlich ausgedehntesten Theil der Arbeiten nicht als überspannt berechnet anzusehen sein dürfte.

Was ferner die Wohnungsfrage betrifft, so haben Sowohl der Primärarzt Dr. Kutil als der Verwalter Krabec inhaltlich des weiters beiliegenden Protokolls auf die Nothwendigkeit hingewiesen, daß die ärztliche, namentlich aber auch die administrative Leitung der Anstalt, wenn sfchon nicht in der Anstalt selbst, so doch in unmittelbarster Nähe sich befinde, zugleich jedoch die Schwierigkeit betont, in Kosmanos in dieser Hinsicht vollkommen passende Wohnungen zu erlangen.

Dr. Kutil legte ein besonderes Gewicht auch auf den Beibehalt des dekretmäßig zugesicherten Genußes eines Gartens und berechnete, daß er in Kosmanos eine Wohnung stimmt Garten mit Beheizung und Beleuchtung unter 500 st. jährlich nicht bestreiten könnte. Ebenso bezifferte der Verwalter Krabec seine Naturalbezüge mit 500 fl., der Ausspeisungspächter beansprucht für die kontraktlich bedungene Wohnung 200 fl.

Die Erhebungskommission ließ sich, um für die Bemessung der Aequivalente eine thunlichst maßgebende Cynofur zn gewinnen, den normalmäßigen Miethzins nach dem Flächenraum der bezüglichen Lokalitäten durch den Kosmanoser Stadtrath eruiren, auf Grundlage dessen die Landesbuchhaltung die Aequivalente nachfolgend berechnete, (und zwar für Beheizung und Beleuchtung ans Grund des jährlichen Aufwandes, welchen die Beheizung und Beleuchtung der dem Primärarzte und dem Verwalter dekretmäßig zugewiesenen Naturalwohnungen faktisch verursacht hat, da die Bewilligung von Naturaldeputaten, oder deren Relutums an die zn delogirenden Bediensteten im Interesse des Fondes nicht befürwortet werden kann.

Für die Primärarztenswohnung sammt Beheizung und Beleuchtung und Garten mit

jährlichen........426 st. 14 kr.

für dieselben Emolumente des Verwalters mit.......328 fl. 8 kr.

und für die dem Kostpächter kontraktlich zustehende Wohnung mit jährlichen 120 fl., welcher letztere Aufchlag (blos auf der Schätzung des Kosmanoser Stadtraths beruhend), indessen der Landesbuchhaltung selbst bei Vergleichung mit den ersteren abgeschätzten Wohnungspiecen in keinem richtigen Verhältnisse zu den nach dem Kontrakte wirklich benutzten Wohnungsbestandtheilen zu stehen scheint.

Der Landesausschuß glaubt dieser Darstellung der in Folge des oben ad I bezeichneten Antrages der Irrenhausdirektion gepftogenen Erhebungen sofort den Antrag beifügen zu Sollen:

I. Der hohe Landtag geruhe in Erwägung, daß die Adaptirung des Administrationsgebäudes in Kosmanos zu Krankenzwecken sich als eine ebenso unbedingt notwendige, als auch äußerst dringliche, zudem erhobenermaßen vollkommen anstandslos durchführbare Maßregel herausstellt,

a)  biese Adaptirung zu bewilligen und die Sofortige Inaugriffnahme derselben, welche vorn Landesausschuße unter Vorbehalt der Genehmigung des hohen Landtages im Wege öffentlicher Offertverhandlung bereits eingeleitet wurde, nach den vom Landesingenieur Kassal vorgelegten Plänen und Kostenberechnungen genehm zu halten;

b)  für die geräumten Wohnungen und zwar den beiden Anstaltsfunktionären, mit Rücksicht auf die nicht zu verkennende lokale Schwierigkeit, passende Wohnungen in nächster Nähe der Anstalt sich zu verschaffen, das Wohnungs=, Behei-

zungs-, Beleuchtungs- und Gartenäquivalent in abgerundeter Summe, dem Primärarzte

mit 500 fl., dem Verwalter mit 400 st. und das Wohnungsäquivalent für den Kostpächter mit 150 st. Qe. W. jährlich zu bemessen;

c) diese Beträge ad a) & b) in die betreffenden Rubriken des Budgets für das Jahr 1873 einzustellen.

Es läßt sich aber nicht in Abrede ftellen, daß diese Maßregel ein bloßes Palliativmittel sei. Auch ist zu erwägen, daß es jedenfalls fraglich ist, ob das Stiftsgebäude in Kosmanos nach Ablauf der Miethe (nach 2 Jahren) vom Gläubigeransschuße der Mirbach'schen Konkursmasse, eventuell vom betreffenden Eigenthümer noch fernerhin dem Landesansschnße werde überlassen werden.

Sollten aber nicht lediglich momentane Verlegenheiten beseitigt, soll vielmehr der nach der obigen Erörterung der bisherigen Verhältnisse binnen wenigen Jahren in Aussicht stehenden Wiederkehr der Kalamitäten bei Zeiten und mit Anhoffung nachhaltigen Erfolges vorgebeugt werden, so muß man schon dermal auf durchgreifendere Vorkehrungen ernstlich bedacht sein. In dieser Hinsicht ist der von der Irrenhausdirektion gestellte Antrag ad II in Betreff der Errichtung einer zweiten Filiale südlich von Prag in Betracht zu ziehen.

Es hat bereits die zu Eingang dieses Berichtes erwähnte Enquetekonimission, sowie der damalige Landesausschuß in dem Berichte vom 10. April 1864 aus Grund der lediglich von der Gendarmerie in Böhmen vorgenommenen Irreuzählung und bei Vergleichung analoger statistischer Daten ans Baiern, Sachsen und Preußen als den nächsten Nachbarländern und aus Norwegen, als dem relativ ärmsten; vom regen Weltverkehr abseits liegenden Lande die absolute Unzureichenheit der einzigen damals in Böhmen bestehenden Landes-Irrenanstalt und die Notwendigkeit des Baues wenigstens von zwei neuen Irrenanstalten in geeigneter Dislokation auf dem Lande mit einem Fassungsraume von je 450-500 Kranken vollständig anerkannt, ans finanziellen Rücksichten vorlänsig jedoch blos den Bau einer einzigen proviaorischen Anstalt befürwortet.

Die im Jahre 1868-69 über Beschluß des hohen Landtages vom 24 September 1868 von der hohen Regierung veranlaßte genauere Zählung der Geisteskranken, bei welcher eine Zahl von 3549 dieser Unglücklichen konstatirt worden, welche sämmtlich zur Ausnahme in eine Anstalt geeignet sind, läßt auch gegenwärtig die schon im Jahre 1864 geäußerten Anschauungen über die Notwendigkeit mehrerer Irrenanstalten im vollen Maße als gerechtfertigt erscheinen.

Gleichwohl wäre, wenigstens dermal, auf den Antrag der Irreuhausdirektion ad II nicht einzugehen.

Aus dem Obgesagten erhellet nämlich, daß die Kosmanoser Filiale noch nicht vollständig nach

den ursprünglichen, vom hohen Landtage genehmigten Plänen ausgebaut ist.


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP