Pátek 3. kvìtna 1872

Oberstlandmarschall: Bitte um Abstimmung. Angenommen.

Ref. Dr. Lumbe: Rubrik XIII. Regiekosten sind gleichfalls unverändert einzustellen mit dem Betrage 20. 937 fl.

Oberstlandmarschall: Bitte zur Abstimmung die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref. Dr. Lumbe: Rubrik XIV. Pensionen für Beamte. Dem Dr. Böhm, Primärarzt, mit 600 fl. ebenfalls beantragt.

Oberstlandmarschall: Bitte um die Abstimmung. Angenommen.

Res. Dr. Lumbe: Rubrik XV. Pensionen für Witwen gemeinschaftlich mit dem Gebärhausfonde stellt sich heraus mit dem Betrage 980 fl. 47 k., welcher Betrag gleichfalls einzustellen ist.

Oberstlandmarschall; Bitte um die Abstimmung. Angenommen.

Ref. Dr. Lumbe: Rubrik XVI. Erziehungsbeitrage für Waisen mit 1 fl. 85 kr. Erklärlich, weil es blos durch 10 Tage einen Restbetrag für eine Waise von Flammerdinghe betrifft, die später wieder mit einer Geldgabe erscheinen wird.

Oberstlandmarschall: Bitte zur Abstimmung die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Refr. Dr. Lumbe: Rubrik XVII. Provisionen. Unverändert mit 229 fl 36 kr. einzustellen.

Oberstlandmarschall: Bitte um Abstimmung.

Angenommen.

Refr. Dr. Lumbe: Rubrik XVIII. Gnadengaben. Bei dieser Post ist die der Philippine Flammerdinghe im J. 1869 bewilligte Gnadengabe von 60 fl, von welchen bereits bei dem Gebärhausfonde nähere Auskunft gegeben wurde, mit 2/3 einzustellen und nach Hinzurechnung obiger 1 st. 85 kr. unter Nr. XVI. mit 3885 fl. einzustellen, so daß statt 26086 fl. hier 30401 fl. einzustellen kommen.

Oberstlandmarschall: Bitte um die Abstimmung.

Angenommen.

Refr. Dr. Lumbe- Rubrik XIX. Verschiedene Ausgaben. Sind unverändert einzustellen mit 204 st.

Oberstlandmarschall: Bitte um Abstimmung.

Angenommen.

Refr. Dr. Lumbe: Das Summarium der Erfordernisse beziffert sich demnach mit 162 348 fl. Hierauf ist folgende Bedeckung:

Nr. I. Aktiv=Interessen a) - c) mit 8. 284 fl., welche einzustellen sind.

Oberstlandmarschall: Bitte um Abstimmung.

Angenommen.

Refr. Dr. Lumbe: Nr. II. Aufnahmstaren auf 4 Findlinge von 1-3 im 1. von 8359 fl.

Oberstlandmarschall: Bitte zut Abstimmung die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Refr. Dr. Lumbe: Nr. III. Taren für abgegeben Ammen im Betrage von 2035 fl.

Oberstlandmarschall: Bitte nm Abstimmung.

Angenommen.

Ref. Dr. Lumbe: Nr. IV. Verpflegs=, Heilund Leichenkosten=Vergütung mit 3320 fl.

Oberstlandmarschall: Bitte nm Abstimmung.

Angenommen.

Refr. Dr. Lumbe: Nr. V. Rechnungs= und andere Ersätze einzusetzen mit 70 fl.

Oberstlandmarschall: Bitte um Abstimmung.

Angenommen.

Refr. Dr. Lumbe: Nr. VI. Verschiedene Empfänge mit 32 fl.

Oberstlandmarschall: Bitte um Abstimmung.

Angenommen.

Ref. Dr. Lumbe: Alle diese Posten sind unverändert beizubehalten und belänft sich die Summe auf 22. 694 fl.

Es ergibt sich demnach ein Abgang von 139. 654 fl. welcher aus dem Landesfonde zu bedecken ist.

O b e r s t l a n d m a r s ch a l l: Wenn Niemand das Wort verlangt, schreite ich zur Abstimmung und bitte diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Ich bitte nunmehr für den Irrenhausfond zu referiren.

Dr. Klier ist der Berichterstatter.

Ref. Dr. Klier: Der Voranschlag des Irrenhausfondes bezieht sich auf die zwei Irrenanstalten, auf die zu Prag und auf die zu Kosmanos, welche letztere in neuester Zeit als eine Filiale Prags geschaffen worden ist. In der Prager Austalt ergibt sich mit Ende 1870 ein Krankenstand von 702 und mit Ende 1871 ein solcher von 652, wovon die Mehrzahl, 406, unheilbar und nur die Minderzahl heilbar ist, welches ungünstige Verhältniß seinen Grund darin findet, daß die größte Zahl der aufgenommenen Irren schon jahrelang frank ist.

Noch ungünstiger ist der Zustand der Anstalt ni Kosmanos, in der sich beiläufig 448 Kranke befinden. Denn das Verhältniß der Heilbaren zu den Unheilbaren stellt sich hier wie 1 zu 7 heraus, daher hier eine größere Pflege nöthig ist; zu diesem Zwecke sollen noch größere Räume benutzt werden, weswegen man auch noch das Sogenannte Stiftshans gemiechet hat, wofür das erstemal der Zins mit 2000 st. in's Budget eingestellt erscheint.

Durch die Transferirung der unheilbaren weiblichen Irren nach Kosmanos wurde der Vortheil erlangt, daß alle männlichen Kranken nach Slupy übersiedelten, bei welcher Anstalt sich eine Oeconomie befindet und als eine Kolonie für männliche Kranke besonders geeignet ist. Der Jahresbericht der Irrenhausdirektion sagt ausdrücklich, daß eine wichtige, das Gedeihen der Anstalt beeinflußende Frage damit ihren Abschluß erreicht hat. Die Errichtung der Kosmanofer Filiale war auch insoferne nützlich, meil dadurch einigermaßen der Uiberfüllung der Prager Anstalt abgeholfen werden konnte.

Wenn man in die einzelnen Posten des Budgets des Irrenhansfondes eingeht, läßt sich in den meisten Fällen gegen die Richtigkeit der Ansätze Nichts einwenden und es wird beantragt, bei den einzelnen Rubriken des Erfordernisses nachstehende Beträge einzustellen.

Rubr. I. Besoldungen Sowohl der Mutteranstalt in Prag als auch der Filiale in Kosmanos 14. 170 st.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort wünscht, schreite ich zur Abstimmung und bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref. Dr. Klier: Rubr. II. Löhnungen.

Bei den Löhnungen ist zn bemerken, daß bei den Löhnungen zu Prag eine Verminderung eingetreten ist, weil eine Verminderung der Wärter eintrat, während in Kosmanos eine Vermehrung eingetreten ist, weil auch eine Vermehrung der Wärter stattfand, es ist dies aber vollständig in den Verhältnissen begründet und es wird beantragt, die 16. 322 st. anzusetzen.

O b e r s t l a n d ma r s ch a l l: Wer zustimmt, möge die Hand erheben. (Geschieht. )

Ist angenommen.

Ref. Dr. Klier: Rubrik III. Quartiergelder 600 st.; wird die unveränderte Annahme beantragt.

Oberstlandmarschall: Wer zustimmt, möge die Hand erheben. (Geschieht. )

Er ist angenommen.

Ref. Dr. Klier: Rubr. IV. Emolumente.

Da ist der Betrag von 794 st. angesetzt für Prag und 634 st. für die Filiale in Kosmanos, zusammen also 1428 st. Die Annahme dieses Beträges wird beantragt.

Oberstlandmarschall. Wenn Niemand das Wort verlangt, schreite ich zur Abstimmung und

bitte diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref. Dr. Klier: V. Substitutionsgebühren entfallen in diesem Jahre.

VI. Beiträge der Mutteranstalt in Prag, sowie auch der Filialanstalt Kosmanos betragen zusammen 101 st. 18 kr.

Es wird die Annahme beantragt.

Oberstlandmarschall: Bitte um Abstimmung. Jene Herren, welche zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref. Dr. Klier: VII. Miethzinsen der Filialanstalt in Kosmanos. Bei diesen Miethzinsen ist zu bemerken, daß ste das erstemal im Budget erscheinen, weil man in Kosmanos außer dem dem Lande gehörigen Gebäude, in welchem die Filiale des Irrenhauses unterbracht ist, noch ein weiteres Gebäude, das sogenannte Stiftshans gemiethet hat, um dort unheilbare weibliche Kranke unterzubringen. Die Miethe für dieses Haus beträgt 2000 st. und es kann die Annahme dessen nur anempfohlen werden, weil wirklich eine höchst zweckmäßige Einrichtung getroffen worden ist.

Es wurde dadurch möglich, daß eine größere Anzahl weiblicher unheilbarer Kranken von Prag entfernt werden konnte, welche bisher in dem sogenannten Slupy untergebracht maren, und daß man in Slupy gegenwärtig männliche heilbare Kranke unterbringen kann.

Das soll eben die Heilpstege sehr begünstigen, weil bei Slupy sich die Oeconomie, die Aecker und Gärten befinden, wo eben männliche Kranke Beschäftigung finsem und dadurch leichter geheilt werden können. Es wird beantragt, aus diesem Grunde den Miethzins pr. 2000 st, ungeschmälert anzusetzen.

Oberstlandmarschall: Bitte um Abstimmung Jene Herren, welche beistimmen, bitte ich, die Hand anfzuheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref. Dr. Klier: VIII. Kirchenerfordernisse wird ebenfalls die ungeschmälerte Einsetzung des Betrages pr. 367 fl. beantragt.

Oberstlandmarschall: Bitte um die Abstimmung. Jene Herren, welche zustimmen, bitte ich, die Hand zn erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref. Dr. Klier: IX. Kanzlei- und AmtserSordeniisse sowohl in Prag als in Kosmanos im Gesammtbetrage von 329 st. werden beantragt.

Oberstlandmarschall: Bitte um die Abstimmung. Jene Herren, welche zustimmen, bitte ich, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref. Dr. Klier: X. Remunerationen und Aushilfen. Hier habe ich zn bemerken, daß eine Post, welche in dem gedruckten Budget nicht erscheint, später vom Landesausschuße noch beantragt worden

ist, o. i. nämlich eine Post von 100 fl., welche für den Amtsdiener Hron ausgesetzt worden sind, weil dieser Amtsdiener auch Kanzleiarbeiten besorgt hat und weil man aus diesem Grunde ihm eine Anerkennung dafür aussprechen wollte.

Es erhob sich dadurch die für die Mutteraustalt Prag eingesetzte Summe von 986 fl. ans 1086 ft. und mit Rücksicht ans die weitere Summe für die Filiale Kosmanos per 440 fl. und die Aushilfe per 200 fl. die Gesammtsumme per 1626 fl. auf 1726 fl., deren Genehmigung beantragt wird.

Oberstlandmarschall: Bitte um Abstimmung. Welche Herren zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref. Dr. Klier: XI. Erhaltung der Gebäude sowohl in Prag als in Kosmanos mit der Summe von 9106 fl. zur Annahme empfohlen.

Oberstlandmarschall: Bitte jene Herren, die zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht)

Angenommen.

Ref. Dr. Klier: Rubrik XII. Steuern und Gaben sowohl in Prag als Kosmanos wird die beantragte Summe pr. 735 fl. zur Genehmigung empfohlen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref. Dr. Klier: Rubrik XIII. Diäten und Reisekosten wird die ungeschmälerte Annahme der Summe von 419 fl. beantragt.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref. Dr. Klier: Bei der Rubrik XIV. "Regiekosten" fand sich der Ausschuß bewogen, eine Aenderung in 2 Ziffern zu machen und deren Annahme anzuempfehlen. Die eine Aenderung betrifft die I. Subnumner "Kostvergütung"; da sind im Budget eingestellt 109. 000 fl.; der Ausschuß beantragt, diese Summe herabzusetzen auf den Betrag von 95. 000 st. und zwar wird es damit begründet:

Der Landesausschuß hat die Summe auf 109. 000 fl. erhöht aus dem Grunde, weil er annahm, daß ein Krankenstand im J. 1872 mit 756 Köpfen vorhanden sein wird. Ein solcher Krankenstand aber ist weder in den vorhergegangenen Jahren gewesen, noch besteht er jetzt, vielmehr war mit Ende des Jahres 1871 der Krankenstand blos 653 Individuen; als netto eigentlich noch mehr als 100 Individuen weniger.

Es sind ferner nach dem Berichte der Direktion weibliche Kranke im Verlaufe dieser Zeit nach Kosmanos transferirt worden, wie vorhin schon bemerkt worden ist, und es werden noch mehr solche Kranke nach Kosmanos transferirt werden und ist dadurch

die frühere Ueberfüllung der Anstalt etwas abgemindert worden. Es ist klar, daß die Annahme eines kontinuirlichen Krankenstandes von 756 Köpfen eine Annahme ist, welche nicht gerechtfertigt erscheint; denn so viel Kopfe waren in der Krankenanstalt zu jenen Zeiten kaum vorhanden, wo die größte Ueberfüllung war. Mit Rücksicht auf dies läßt sich daher die Summe gewiß ganz gut auf jene Summe herabsetzen, die der Erfolg im Jahre 1870, der hier ausgewiesen ist, enthält.

Dort heißt es, daß die Kostenvergütung pro 1870 wirklich 95768 fl. betragen hat; nachdem gegenwärtig eine Verminderung dieser Krankenzahl stattgefunden hat und nachdem ferner, wie mir mitgetheilt worden ist, feit Anfang dieses Jahres auch ein sehr günstiger Contrakt mit einem nenen Restaurateur abgeschlossen worden ist, so glaube ich, unterliegt es keinem Bedenken, wenn man die Summe um 14. 000 fl. herabmindert und anstatt eines Betrages von 95. 000 fl. 70. 000 fl. einsetzt.

Oberstlandmarschall: Ich bitte um die Abstimmung. (Wirb gestimmt. Hlasuje se. )

Angenommen.

Ref. Dr. Klier: Ferner ist ein Bedenken erhoben worden im Ausschuße gegen die für Beheizung eingesetzte Summe; es ist beantragt worden, während der Voranschlag für 1871 blos einen Betrag von 7500 fl. für die Beheizung enthält, daß für das Jahr 1072 8700 fl., also um 1200 fl. erhöht werde und zwar ans dem Grunde, wie es vom Landesausschuße motivirt ist, weil die Kohlenpreise sehr bedenkend gestiegen Seien; wenn man nun aber das auf die gegenwärtige Zeit anwende, so ist es unrichtig; die Kohlenpreise sind sehr gefallen; damals, als das Budget entworfen wurde, war dies allerdings richtig, im Herbste des Vorjahres fand allerdings eine bedeutende Preissteigerung der Kohlen statt, aber gegenwärtig sind die Preise wieder außerordentlich herabgefallen. Es ist also nicht mehr gerechtfertigt, wenn für 1872 eine solche Erhöhung beantragt wird. Wenn wir die Summe ansetzen, die im Jahre 1871 ihr Auslangen gegeben hat, nämlich statt 8700 nur 7500 fl.

Oberstlandmatschall: Ich bitte um die Abstimmung. (Es wird abgestimmt. )

Angenommen,

Ref. Dr. Klier: Gegen die übrigen Ansätze dieser Rubrik findet gar kein Bedenken statt und es wird daher mit Rücksicht auf die jetzt bereits herabgeminderten Beträge die Gestimmt= Summe von 127. 580 fl. der Genehmigung empfohlen.

Oberstlandmarschall: Wer zustimmt, wolle die Hand erheben.

Angenommen,

Ref. Dr. Klier: Die Filialanstalt in Kosmanos ist hier speziell behandelt und muß auch von mir speziell behandelt werden, weil bei derselben eben die Bedenken gegen die eingesetzten Ziffern nicht vorhanden sind, wie bei der Mutteranstalt in

Prag. Ich beantrage im Namen des Ausschußes die ganze eingesetzte Summe von 4690 fl. zu genehmigen für die Filialanstalt in Kosmanos, weil dort vollkommen gerechtfertigt ist, einen höheren Betrag für die Kostenvergütung anzusetzen, nachdem, Wie ich schon früher bemerkt habe, eine Transferirung von Kranken stattfindet, also der Krankenstand sich dort vermehrt.

Oberstlandmarschall: Wer zustimmt, wolle die Hand erheben.

Angenommen.

Ref. Dr. Klier: Dies gibt nun für beide Anstalten zusammen eine Gesammtsumme von 174. 270 fl.

XV. Pensionen der Beamten, 1800 fl. für den Irrenhausdirektor wird beantragt.

Oberstlandmarschall: Wer zustimmt, wolle die Hand erheben.

Angenommen.

Ref. Dr. Klier: XVI. Pensionen für Witwen, es werden die eingesetzten 35 fl. zur Genehmigung beantragt.

Oberstlandmarschall: Wer zustimmt, wolle die Hand erheben.

Angenommen.

Ref. Dr. Klier: XVII. Provisionen. Zu dieser Rubrik habe ich zu bemerken, daß ein Bericht des Landesaussches vorliegt, gemäß welchem einem erkrankten Krankenwärter, nämlich Adalbert Peschka, eine Provision täglich 19 kr. bereits bewilligt ist, welche derselbe feit 16. Dez. v. J. bereits bezieht, es muß demnach eine Aenderung dieser Post stattfinden und der Betrag dieser Provision, welcher im Jahre 69 fl. 35 kr. ausmacht, in runder Summe mit 70 st. angesetzt wird, so daß sich der Betrag 883 fl. erhebt auf den Betrag von 953 fl., dessen Genehmigung beantragt wird.

Oberstlandmarschall: ch bitte um Abstimmung. Angenommen.

Ref. Äbg. K l i e r: XVIII. Verschiedene Ausgaben mit 677 fl. werden beantragt.

Oberstlandmarschall: Ich bitte um Abstimmnng. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref. Abg. Dr. Klier: XIX. Außerordentliche Ausgaben. Bei den außerordentlichen Ausgaben habe ich zn bemerken, daß der in dem Budget eingesetzte Betrag von 30. 000 fl., welcher als außerordentlicher Kredit aus Anlaß der Unterbringung von weiblichen Kranken im gemietheten Stiftshause Kosmanos gemäß Sitzungsbeschlußes vom 17. August 1871 in das Budget eingestellt worden ist, von dem abgetretenen Landesausschuße selbst auf den Betrag von 20. 000 fl. herabgemindert worden ist u. z. ans dem Grunde, weil es von der Erklärung der Selbstständigkeit der Kosmanoser Anstalt, welche früher beabsichtigt war, wieder abgekommen ist und weil darum verschiedene Bauten nicht mehr nothwendig erscheinen, welche hätten durchgeführt werden müssen, wenn die Kosmanoser Filiale als selbstständige An-

stalt erklärt und eingerichtet worden wäre. Bei dieser Motivirung der Herabsetzung auf 20. 000 fl. finde ich aber auch 20. 000 fl. nicht gerechtfertigt; denn wenn überhaupt keine Bauten vorzunehmen sind, so ist nicht einzusehen, wie noch 20. 000 fl. statt 30. 000 fl. hier eingesetzt werden. Ich habe mich daher des Näheren in dem betreffenden Referate erkundigt und habe gehört, daß es dringend nochwendig sei, eine Waschanstalt herzurichten.

Bisher wird die Wäsche für die Filialanstalt in Kosmanos nach Prag geschafft, hier gewaschen und dann wieder hinaus geschafft, was viele Unzukömmlichkeiten und Ausgaben zur Folge hatte und um so unzweckmäßiger erscheint, als die Krankenzahl in Kosmanos bedeutend zugenommen hat. Mit Rücksicht darauf, baß diese Errichtung eines Waschhauses in Kosmanos nothwendig geworden ist und zweckmäßig erscheint, daß aber doch auch nicht der Betrag von 20. 000 fl. erforderlich fein wird, hat die Commission beschlossen, dem hohen Landtage anzuempfehlen, hier blos den Betrag von 10. 000 fl. einzustellen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte um die Abstimmung. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref. Dr. Klier: Wir kommen nun zur Bedeckung:

Die ganze Summe macht 235. 038 fl. Bedekkungsrubrik I. beträgt 1528 st. 89 kr. und wird zur unveränderten Annahme beantragt.

Oberstlandmarschall: Ich bitte abzustimmen. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref. Dr. Klier: II. Ertrag der Realitäten mit 2633 fl. Wird zur unveränderten Annahme beantragt. Ich erlaube mir hier aber sofort zu bemerken, daß, sobald diede Post angenommen wird, es dann entfallt, über den Anhang, der hier beigefügt ist, nämlich über den Voranschlag für die Slnper Oekonomie abzustimmen. Es ist bezüglich der Sluper Oekomomie ein Ertrag von 2373 fl. eingesetzt.

Dieser Ertrag ist ein Solcher, daß er bedeutend die in früheren Jahren eingesetzten Summen übersteigt, also bereits jene Wünsche befriedigt, die wir in früheren Jahren betreffs dieser Anstalt ausgesprochen haben, wo sie damals noch kein Erträgniß geliefert hat. Ich glaube daher anempfehlen zu sollen:

Hoher Landtag wolle die ganze eingesetzte Summe von 2633 fl. genehmigen und dadurch die besondere Berathung des Voranschlages für die Sluper Oekonomie entfallen zu lassen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte abzustimmen. (Geschieht)

Angenommen.

Ref. Dr. Klier: III. Verpflegs=, Heil= und Leichenkosten= Vergütung. Sind mit 65. 500 fl. einzusetzen, deren Genehmigung beantragt wird.

Oberstlandmarschall: Ich bitte urn die Abstimmung. (Geschieht)

Angenommen,

Ref. Dr. Klier: IV. Rechnungs- und andere Ersätze. Es wird der eingesetzte Betrag von 48 st. zu genehmigen beantragt.

Oberstlandmarschall: Ich bitte abzustirmmen. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref. Dr. Klier: V. Verschiedene Einnahmen. Wird mit 940 st. beantragt.

Oberstlandmarschall: Ich bitte um die Abstimmung. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref. Dr. Klier: Es ergibt sich sonach die Gesammtsumme der Bedeckung mit 70. 650 ft. und verbleibt ein Abgang von 164. 388 ft.

Oberstlandmarschall: Ich bitte nunmehr den Herrn Wolfrum zur Erledigung des Voranschlages und zu den übrigen Schlußanträgen zu übergehen.

Abg. Wolfrum: Nach den Soeben vom hohen Landtage gefaßten Beschlüssen stellt sich das Erfordernd des Landtagsvoranschlages für das Jahr 1872 auf 3, 841, 862 ft., die Bedeckung auf 560. 561 st. Die Budgetkommission erlaubt sich folgende Anträge dem hohen Landtage zur Genehmigung zu unterbreiten:

Entwurf der Erledigung des Landesvoranschlages für das Jahr 1872:

Art. 1. Die Landesansgaben für das Königreich Böhmen werden für das Jahr 1872 auf 3, 841. 862 ft. festgestellt, wovon die in den beiliegenden Voranschlägen angeführten Beträge auf die einzelnen Fonde und deren Rubriken entfallen.

Snìm. sekr. Schmidt: Zemské vydaje

království Èeského na rok 1872 ustanovují se

vesmìs sumou 3, 841. 862 zl., jejich èasteèné

sumy v následujícím rozpoètu uvedené pøipadají

na jednotlive fondy a jich rubriky.

Oberstlandmarschall: Ich bitte Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, die Hand Zn erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref Wolfrum: Art. II. Durch die in diesem Voranschlage bei den Rubriken und einzelnen Fonden angeführten Einnahmen wird ein Betrag von 560. 561 ft. gedeckt.

Snìm. sekr. Schmidt: Pøijmy uvedenými v torato rozpoètu pøi rubrikách jednotlivých fondù uhražují se vydaje sumou 560. 561 zl.

Oberstlandmarschall: Ich bitte Diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zn erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref. Wolfrum: Art. 3. Zur Deckung des Abganges von 3, 281 301 st. wird, nachdem davon ein Betrag von 300. 000 ft. für das Jahr 1871 vorlänstg gedeckt erscheint, der Landesausschuß ermächtigt, aus dem Obligationstande des Domestikal-Fondes der in Bankvaluta verzinslichen einheitlichen Staatsschuld bis zum Netto-Erlös von 190. 000 st, zu veräußern und wird außerdem ein Zuschlag von

17 kr. zu jedem Gulden der direkten Steuern ohne außerordentlichen Zuschlag bewilligt. Der Ertrag dieses Steuerzuschlages wird mit 2, 741. 973 ft. bestimmt. Ich habe zur Begründung dieses Antrages beizufügen, daß 300. 000 st., wie schon in dem Berichte über den Landesfond erwähnt ist, von der Grundentlastung geborgt wurden und diese 300. 000 st. eigentlich die Bestimmung hatten, die. Schulauslagen für 1871 zu decken. Die 1871er Schulanslagen sind aber, wie im Landesfonde übrigens bemerkt wurde, blos deswegen mit hineingesetzt worden, damit sie endlich ein verfaßungsmäßiges Finale erhalten. Die Deckung selbst ist zwar noch nicht definitiv erfolgt, indem eben eine Schuld gemacht wurde, aber sie in diesem Jahre auch durch Steuern anfzubringen, würde doch vielleicht die Stenerkraft des Landes zu sehr anspannen. Die Budgetkommission hat daher angenommen, daß tiefe 300. 000 st. einstweilen nicht zurückzuzahlen sind, sondern bei dem Grundentlastungsfonde entlehnt bleiben. Was nun den Antrag betrifft, 190. 000 st. aus dem Verkaufe von Renten des Domestikalfondes zu decken, so ist das konsequem dem srüheren, vom hohen Landtage immer eingehaltenen Verhalten. Immer hat der hohe Landtag, wenn Bauten zu decken maren, aus dem Kapitalienstande des Landessondes diese Bauten gedeckt und sie wurden nur in höchst seltenen Fällen durch Steuerzuschläge ausgebracht. Jetzt sind freilich die Kapitalien des Landesfondes bis aus ein Minimum geschrnolzen und es wird ein anderer Antrag dem hohen Hause von der Budgetkommission unterbreitet werden, wo eigentlich nichts weiter mehr übrig bleibt. Aber im Domesticalfonde sind noch sehr bedeutende Kapitalien und dieser Domesticalfond ist eigentlich von jeher dazu berufen gewesen, das Polytechnikum zu erhalten. Nun ist für das Polytechnikum im vorigen Jahre 100. 000 st., dieses Jahr 80. 000 st. als Bankapital in das Budget anfgenommen und außerdem ist die Karlskaserne mit 12. 000 st. gekauft und im Landesbudget eingestellt. Die Kommission glaubte nur ganz konsequent den früher gefaßten Beschlüssen des Landtages zu handeln, wenn sie sich erlaubt, den Antrag zu stellen, daß diese Kapitalien ans dem Domesticalfonde genommen werden, meil sie anderwärts zu finden nicht gewesen wären. Die 100. 000 st. machen aber mehr als 1 Krenzer Zuschlag und wenn wir diese Kapitalien nicht dazu verwenden, müßten wir den Betrag der Zuschläge erhöhen, aber er ist ohnehin groß genug mit 17 %. Kommen noch 6 1/2 % dazu, so macht das 23 1/2 % und der Stenerbestand ist gewiß Schon in einer Höhe, wo alles angewendet werden muß, um weitere Steigerung hintanzuhalten. Die Budgetkommission hofft daher zu diesem Antrage die heche Genehmigung zu erhalten.

Sn. setr. Schmidt: Na uhražení schodku 3, 281. 301 zl., ponìvadž výlohy v èásti 300. 000 zh. již uhrazeny jsou, dává se zemskému výboru plná moc, na uhražení schodku 3, 281. 301 zl. prodati ze zásoby obligací domestikálního fondu

190. 000 zl. a povoluje se dále vypsání a vybírání pøirážky 17 kr. na každý zlatý pøímé danì vyjímaje mimoøádnou pøirážku. Výtìžek z této pøirážky obnáší 2, 741. 973 zl.

Oberstlandmarschall: Bitte Diejenigen, welche dem Antrage beistimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref. Wolfrum: Art. IV. Nachdem von den bewilligten Zuschlägen von 17 kr. bereits ein Zuschlag von 14 kr. mit Allerhöchster Ermächtigung vom 15. Jänner 1872 ausgeschrieben ist, wird der Landesausschuß beauftragt, die allerhöchste Ermächtigung zur Ausschreibung eines Ergänzungszuschlages von 3 kr. anzuregen.

Snìrn. sekr. Schmidt: Jelikož již na rok 1872 vypsána jest pøirážka 14 %, budiž uloženo zemskému výboru, aby k další pøirážce 3 krejcarù sobì vyžádal Nejvyššího povolení a sprostredkování u vlády.

Oberstlandmarschall: Bitte die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zn erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref. Wolfrum: Artikel V. Die zu den Ansgaben für das J. 1872 bewilligten und mit Ablauf desselben entweder gar nicht oder nicht vollständig verwendeten Beträge können bis zum 30. Juni 1873 zu den in dem gegenwärtigen Beschluße vorgezeichneten Zwecken und innerhalb der durch dieselben festgesetzten Ansätze verwendet werden. Jedoch sind die Leistungen in der Rechnung für das Jahr 1873 dem Jahre 1872 zur Last zu Schreiben. Die Bewilligung der bis zum 30. Juni 1873 nicht zur Verwendung gelangenden Beträge erlilcht mit dem 1. Juli 1873 mit alleiniger Ausnahme jener Beträge, welche zur Deckung stehender Bezüge, Gehalte, Pensionen und ähnlicher Bezüge gestattet sind.

Dieser Artikel ist ganz gleichlautend, bis auf einen Punkt, wie er Sonst immer beantragt wurde. Der Unterschied liegt blos in der Zeit; früher wurde die Giltigkeit der Beschlüsse bis zum 31. Dezember des kommenden Jahres ausgedehnt, jetzt soll sie blos bis zum 1. Juli, allo nur sechs Monate gelten; beim Staate war das nämliche der Fall und es haben sich Unzukömmlichkeiten herausgestellt, welche bei der ganzen Gebahrung so lange Zeit dauern. Die Verlängerung erstreckt sich in der Regel blos auf Bauten, sonst ist eine Bewilligung auf 6 Monate immerhin genügend; sie kann recht gut eingehalten werden und ich glaube, es wird zur Ordnung im Landeshaushalte beitragen, wenn die Verkürzung angenommen wird

Snìmovní sekr. Schrnidt (ète): Èlánek V. Z penìz povolených, kteréž by se byly do konce roku buï èásteènì buï docela nepotøebovaly, mùže se ještì upotøebiti do konce èervna roku 1873 k úèelùm, které jsou usneseními tìmito pøedepsány a za to pak se musí tyto výplaty v úètech pro r. 1873 vypsati na výlohu správy na rok

1872. Povolení penìz, kterýchžby se ani do konce èervna 1873 neupotøebilo, pozbývá platnosti posledním dnem èervna vyjímajíc toliko ony sumy, které na stálé výlohy, jako služné, úroky atd. urèeny jsou.

Oberstlandmarschall: Bitte die Herren, welche beistimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht)

Angenommen.

Ref. Wolfrum: Art. VI. Der Landesausschuß wird für das Jahr 1872 ermächtigt, wenn nöthig, zur Stärkung des Kassastandes ans dem Obligationsstande des Landesfondes die Obligationen der einheitlichen Staatsschuld bis zum Rettoerlose von 100. 000 fl. zu veräußern. Wie ans dem Berichte über den Landesfond hervorging, ist mit dem Reste des beweglichen Vermögens des Landesfondes eine Aenderung in der Weise vorgenommen worden, daß man die 60ger Lose, die 39 Stück, dem Domestikalfonde gab und der Domestikalfond die einheitliche Staatsschuld dem Landesfonde zurückgab. Man hat das wahrscheinlich in der Voraussetzung gethan, daß man mit der Rente nicht mehr weiter kommen kann und die Rente veräußern muß, wo man geglaubt hat, bei den 60er Losen einen möglichen Gewinn zu veräußern.

Man hat da also lieber die einheitliche Staatsschuld zu veräußern beabsichtigt als die 60er Lose.

ES liegen nun diese einheitlichen Staatsschulden im Landesfonde als Äquivalent für die 300. 000 fl, welche vom Grundentlastungsfonde geborgt worden sind, aber nach dem jetzigen Kurse sind diese einheitlichen Staatsschulden nahe oder etwas über 400. 000 fl. werth und es kann der Fall eintreten, daß der Landesausschuß, bei so knappen Geldmitteln, wieder in Verlegenheit kommt und wieder zn irgend einem Fonde gehen muß, um zn borgen, während bei dem Grundentlastungsfonde es nicht so viel zu bedenken hat. Wahrscheinlich wird es aber für immer etwas in der Kassa fehlen und es wird nothwendig sein, den Kassastand auf eine solche Höhe zu bringen, daß eine besser geregelte Verwaltung damit fortgeführt werden könne. Das ist aber dem Ermessen des Landesausschußes ganz überlassen nach dem Antrage der Budgetkommission. Hält es der Landesausschuß für angemessen, etwas von der Rente zu verkaufen, so hat er die Ermächtigung dazu für das Jahr 1872. Glaubt er mit den präliminirten Mitteln auskommen zn können, so braucht er es nicht zu thun. Es ist also mir eine Vorsorge, um den Landesausschuß nicht in Verlegenheit kommen zn lassen.

Snìm. sekr. Schmidt: Zemský výbor se splnomocòuje, pro pøípad, že by toho bylo zapotøebí, prodati ze zásoby obligac fondu a sice ze sjednocené pùjèky èást za 100. 000 zl.

Oberstlandmarschall: Bitte die Herren, welche den Art. VI. annehmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref. Wolfrum: Es ist somit die Erledigung des Landesvoranschlages vom hohen Hanse genehmigt und nachdem der Antrag aus mehreren Theilen besteht, erlaube ich mir bei dem Drange der Zeit den Antrag zu stellen, sofort die 3. Lesung vorzunehmen und mir zugleich die nochmalige Verlesung zu erlassen, indem an dem ganzen Antrage eben Nichts geändert wurde.

Oberstlandmarschall: Ich bitte, welche den Antrag, die 3. Lesung vorzunehmen, unterstützen, die Hand zu erheben. (Wird unterstützt. )

Bitte nunmehr die Herren, welche den ganzen Antrag endgiltig annehmen, sich zu erheben. (Ge-

schieht. )

Angenommen.

Der Landesausschuß erlaubt sich noch zwei kleine Anträge dem hohen Hause vorzulegen: Der hohe Landtag wolle die in dem Berichte einbezogenen, der Budgetkommission zur Berichterstattung zugewiesenen Gegenstände für erledigt erklären und den Landesausschuß beauftragen, die nicht zur Erledigung gelangten u. z. Landtagszahl 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 11, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 25, 28, 33, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 189, 190 und Petitions= Zahl 2, 5, 6, 7, 8 und Präsidialzahl 2 in der nächsten Session, wo es nöthig ist, mit motivirten eigenen Berichten wieder vorzulegen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref. Wolfrum: Weiter glaubt die Budget= Kommission noch folgenden Antrag der geneigten Erwägung vorlegen zu sollen:

Der Landesausschuß wird beanftragt ben Direktor des deutschen Landestheaters zur pünktlichen Einhaltung der kontraktlichen Verbindlichkeiten mit allen ihm zn Gebote stehenden Mitteln zn verhalten. (Bravo!)

Im Schooße der Budgetkommission wurden Stimmen laut, die die Majorität desselben zu dem Glauben bringen mußten, daß das Kunstinstitut nicht in dem Zustande ist, wie es zu wünschen wäre, und nachdem von Seite des Landes ein nicht unbedeutender Beitrag zur Erhaltung desselben gegeben wird, glaubt man wohl berechtigt zn Sein, den Landesausschuß zu beantragen, Alles, was ihm zn Gebote steht, aufzubieten, damit das Institut das wird, was man von einer Stadt wie Prag verlangen kann. Ich habe, da ich sehe, daß sich dieser Antrag einer günstigen Aufnahme erfreut, nichts mehr beizufügen, und ich glaube, daß das hohe Hans diesem Antrage seine Zustimmung wohl ertheilen werde.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Der Hr. Abg. Wolfrum wird nunmehr über den Grundentlastungsfond berichten.

Ref. Hr. Wolfrum: In dem Grundentlastungsfonde hat sich mit Ausnahme eines Postens nichts verändert, es liegt dies in der ganzen Natur dieses Fondes; der auf lange Zeit hinaus festgestellt ist. Die einzige Post, die einer Erörterung unterzogen worden ist, ist der Beitrag zn den allgemeine» Verwaltungsauslagen, welcher schon im Landesfonde zur Sprache kam. Es ist eine Erhöhung von 8593 fl. eingestellt; nachdem diese Erhöhung schon im Landesfonde ihre Erledigung gefunden hat, wird kein Anstand obwalten, daß sie auch hier eingestellt werde. Es erhöht sich dadurch die Post: "Regiekosten" auf 76. 737 fl.; es ist das auf Seite 8 des Voranschlages. Es wird also beantragt, daß 76, 737 fl. eingestellt werden.

Oberstlandmarschall: Ich bitte abzustimmen. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref. Hr. Wolfrum: An der II. Rubrik des Erfordernisses für "Kapitalrückzahlungen an die Berechtigten" ist nichts geändert, und der Antrag der Budgetkommission geht dahin, die Summe von 2, 064. 753 fl. einstellen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte, welche zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Refr. Hr. Wolfrum: Drittens: "Renten und Zinsen an die Berechtigten. " Es wird beantragt 1, 388. 110 fl. Auch hier ist gar nichts geändert worden; die Budgetkommission beantragt daher, 1, 388. 110 fl. einzustellen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte, wer zustimmt, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Refr. Hr. Wolfrum: Das Summarium des Erfordernisses beträgt 3, 520. 807 fl. Die Bedeckung besteht in der Rubrik IV. auf Seite 16: Kapitaleinzahlungen in dem Betrage von 1, 071. 550 fl. Die Kommission beantragt die ungeschmälerte Einstellung dieses Postens.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche zustimmen, die Hand zn erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Refr. Hr. Wolfrum: Rubrik V. Renten, Zinsen und Verzugszinsen. Das Erforderniß ist 103. 180 fl.; da hier keine Veranlassung vorliegt zn einer Aeuderung, wird beantragt, diese Post einzustellen mit 103. 180 fl.

Oberstlandmarschall: Ich bitte um die Abstimmung. (Es wird gestimmt. )

Angenommen.

Ref. Hr. Wolfrum: Rubrik VI. "Verschiedene Einnahmen" eingestellt mit 1. 480 fl. und werden dieselben in dieser Höhe beantragt.

Oberstlandmarschall: Ich bitte abzustimmen. (Geschieht. )

Angenommen.

Res. Wolfrum: Post V. U. Betreffend Kapitalien und Renten, den Steuer=Zuschlag und den hier

vom Landesausschußebeantragten gewöhnlichen Steuerzuschlag von 6 1/2 kr., ist dieser Steuerzuschlag, wie ich mir schon vorher bei der Erledigung des Voranschlages zu bemerken erlaubte, schon ausgeschrieben, in Folge kaiserlicher Ermächtigung jedoch mit ausdrücklichem Vorbehalt der nachträglichen verfassungsmäßigen Zustimmung. Der Antrag der BudgetKommission geht dahin, diese 6 1/6 % Steuerschlag, welche 1, 680. 000 machen, einzustellen und in den Voranschlag einzubeziehen.

Oberstlandmarschall: Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref. W o l f r u m: Rubnik VIII. Erhaltene Aktivzinsen im Betrage von 606. 771 Gulden 72 kr. Der Antrag der Budgetkommission geht dahin, die Normalsumme einzustellen.

Oberstlandmarschall: Wer znftimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref. Wolfrum: Zurückerhaltene Activcapitalien mit 655. 956 Gulden. Es ist diese Aunuität die fest bestimmte Annuität von Seiten des Staates und kann daher nichts daran geändert werden. Der Antrag geht ans die Einstellung dieser Summe.

Oberstlandmarschall: Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref. Abg. Wolfrum: Rubrik X. Aktivinteressen von zeitweilig angelegten Kassageldern sind 100. 000 st., die vom Landesansschuße beantragt werden, die im Landesfonde neu eingestellten 10. 000 fl. mit inbegriffen; und da keine Veranlassung vorliegt, an diesem Posten etwas zn ändern, wird die Einstellung desselben beantragt.

Oberstlandmarschall: Wer zustimmt, wolle die Haud erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref. Abg. W o l f r u m: Sämmtliche Bedeckung beträgt 3, 575. 390 st. 2 kr., und nachdem das

Erforderniß mit 3, 529. 600 st. sichergestellt ist, so bleibt ein Uiberschuß von 45. 729 st.; nachdem die 6 1/2 kr. in dem Budget mitbewilligt sind, ist es nicht mehr nöthig, einen besonderen Beschluß darüber zu fassen, wie dies alljährlich geschehen war, und ist somit der Voranschlag des Grundentlastungsfondes vom h. Haufe angenommen.

Oberstlandmarschall: Die heutige Tagesordnung ist erschöpft.

Ehe ich die Tagesordnung für Morgen beantrage, erlanbe ich mir die Aufmerksamkeit auf Folgendes noch zn lenken: Der §. 50 der HypothekenBank-Statnten sagt: Die 6 unbesoldeten Direktoren werden bei gänzlich unbeschränkter passiver Wahlfähigkeit zu je 2 von den Landtagskurien gewählt und haben in so lange die Direktionsgeschäfte zu besorgen, bis ein in Folge von allgemeinen Neuwahlen in Wirksamkeit getretener Landtag andere Direktionsmitglieder gewählt hat. Doch sind dieselben wieder wählbar. Nachdem der Fall eingetreten ist, daß ein neugewählter Landtag vorhanden ist, so muß auch dem entsprochen werden, daß die 6 unbesoldeten Direktoren von Seite des Landtages gewählt werden. Der Landtag bestimmt, welcher von ihnen im Verhinderungsfalle den General-Direktor zn vertreten hat und das Amt des General-Direktors und der übrigen Direktoren ist mit der gleichzeitigen Funktion eines Landes-Ausschußmitgliedes unvereinbar.

Die morgige Tagesordnung ist: 1. Bericht der Kommission über die Geschäftsagenda der Hypothekenbank; 2. Wahlen für Abgeordnete in den Reichsrath; 3. Wahlen der 6 unbesoldeten Direktoten der Hypothekenbank und 4. Bericht des Landesansschußes, betreffend die Bewilligung von Gemeindeumlagen.

Die morgige Sitzung ist um 10 Uhr; die heutige Sitzung ist geschloffen. Schluß der Sitzung 3 Uhr 5 Min.

Carl Gf. Wallis, Verifikator. Carl Aßmann, Verifikator. Dr. Rudolf Alter, Verifikator.


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