Stenographischer Bericht
über die
V. Sitzung der ersten Session des böhmischen
Landtages vom Jahre 1867, am 25. Februar
1867.
Stenografická zpráva
o
V. sezení prvního zasedání snìmu èeského
od roku 1867, odbývaném dne 25. února
1867.
Vorsitzender: Oberstlandmarschall Graf Albert Nostitz.
Gegenwärtig: Oberstlandmarschallstellvertreter J. U. Dr. W. Bìlský und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.
Am Regierungstische: Der k. k. Statthalter Karl Gras Rothkirch-Panthen und der k. k. Statthaltereirath Johann Ritter von Neubauer.
Beginn der Sitzung: 10 Uhr 20 Min.
Pøedseda: Nejvyšší maršálek zemský Albert hrabì Nostic.
Pøítomní: Námìstek nejvyššího maršálka zemského Dr. pr. V. Bìlský a poslanci v poètu k platnému uzavírání dostateèném.
Zástupcové vlády: C. kr. místodržící Karel hrabì Rothkirch - Panthen a c. kr. ráda místodržitelství Jan rytíø z Neubauerù.
Poèátek sezení o 10 hod. 20 minut.
Oberstlandmarschall (läutet): Die Geschäftsprotokolle der 3. Sitzung vom 21. Februar sind durch die vorgeschriebene Zeit zur Einsicht aufgelegt gewesen. Hat Jemand Etwas über diese Protokolle zu bemerken? (Niemand meldet sich zum Wort. ) Wenn Niemand Etwas zu bemerken hat, so erkläre ich sie für agnoszirt. -
Laut einer mir zugekommenen Eröffnung des k. k. Statthaltereipräsidiums haben Se. k. k. apost. Majestät mit A. h. Entschließung vom 15. b. Monats nachstehenden vom Landtage beschlossenen Gesetzen die A. h. Sanktion allerg. zu ertheilen geruht, als dem Gesetzentwürfe betreffend die Kundmachung der Landesgesetze und Verordnungen der Landesbehörden; dann dem Gesetzentwurfe, womit den Bezirksvertretungen Marschendorf, Schatzlar und Ledetsch die Bewilligung zur Einhebung von Umlagen auf die direkte Steuer ertheilt wird.
In Druck sind heute verteilt und aufgelegt worden:
Der Bericht der Kommission über die Regierungsvorlage betreffend die Wahlen in den Reichsrath; der Bericht des Landesausschusses betreffend die Bewilligung und Erwirkung eines Darlehens von 200. 000 fl. der Stadtgemeinde Prag; endlich ist auch vertheilt worden an die Mitglieder, die bereits in der letzten Landtagssession Mitglieder waren, durch Auflage die in der vorigen Session noch nicht zur Vertheilung gelangten stenographischen Berichte und Geschäftsprotokolle.
(Zum Regierungsvertreter): Wünscht vielleicht Se. Excell. das Wort zur Beantwortung einer Interpellation?
Se. Exc. Statthalter Graf Rothkirch: Ich habe die Ehre, die Interpellationen der H. Abg. Stöhr und Genossen und Sr. Durchlaucht des Fürsten K. Schwarzenberg zu beantworten.
Ersterer stellt an mich die Frage, warum bis jetzt für die in Rede stehenden Bezirke - est sind dies die Bezirke Teplitz, Dux, Bilín, Politz mit Braunau - in Bezug auf die Kriegsentschädigung so viel wie gar Nichts geschehen ist, und ob Aussicht vorhanden, daß Etwas geschieht.
Es ist wohl erklärlich, daß das mit der Lösung der Kriegsentschädigungsfrage verknüpfte Geschäft bei feinem bedeutenden- Umfange, zur Bewältigung, selbst bei dem größten Kraftaufwande, immerhin eine längere Zeit in Anspruch nimmt.
Die eingesetzten Kriegsschadenerhebungs-Bezirks-Kommissionen haben schon zur Anfertigung der Bezirks-Operate längere Zeit gebraucht, so daß der bei Weitem größere Theil derfelben erst im Laufe Dezembers 1866 bei der Landes-Kommission einlangte.
Jene Herren - von denen gewiß mehrere in diesem h. Hause - anwesend sind - welche sich an der Zusammenstellung und Vorprüfung dieser Operate zu betheiligen hatten, werden am Besten in Der Lage sein, den Umfang solcher aus unendlich vielen und den verschiedenartigsten Posten zusammengesetzter Aufrechnungen zu würdigen, und den Aufwand an Arbeit und Zeit zur genauen eingehenden Uiberprüfung derselben zu beurtheilen. Im Ganzen liegen 182 solche Bezirks-Operate der instrukzionsmäßigen Behandlung der Landes-Kommission vor. Von diesen hat die Landes-Kommission bisher 71 vollständige Bezirksoperate, und außerdem 18 Theil-Operate vollständig abgethan.
Ich muß hier ausdrücklich bemerken, daß sich hierunter eben die schwierigsten, umfangsreichsten und daher auch einen größeren Zeitaufwand in Anspruch nehmenden Operate befinden, da die Landes-Kommission sich verpflichtet fühlte, vor Allem die Operate jener Bezirke in Angriff zu nehmen, die im Bereiche des Kriegsschauplatzes gelegen, durch die Leiden und Drangsale des Krieges am härtesten betroffen wurden.
Ich erwähne hier beispielsweise, daß allein die
Prüfung und Liquidstellung des Operates der Stadtgemeinde Prag, durch volle 14 Tage die angestrengteste Thätigkeit des Sub-Comités der Landes-Kommission ausschließlich in Anspruch nahm.
Dermal, wo eben diese umfangreichsten Operate abgefertigt sind, und überdies der Wirkungskreis der Landes-Kommission in Betreff der theilweisen definitiven Abfertigung der Operate, welche lediglich auf die Waffenstillstands- und die Periode nach dem Friedensschluße sich beziehen - erweitert wurde, kann mit Zuversicht ein rascherer Fortgang des Geschäftes und der baldige Abschluß desselben in sichere Aussicht gestellt werden. Uiberdieß habe ich zur noch größerer Beschleunigung der Arbeiten der Kommission, die Zahl der 16 bisher verwendeten Buchhaltungsbeamten noch um weitere 6 vermehrt, so daß dermal 22 mit der rechnungsmäßigen Prüfung und Richtigstellung der Operate und mit dem Evidenzhaltungs-Geschäfte betrant sind, daß das Sub-Comité, welches die Operate nach eingehender Detail-Prüfung richtig zu stellen und für die Berathung und Schlußfassung der Landes-Kommission vorzubereiten hat - und welches aus einem Statthatterei-Referenten mit dem zugeteilten Konzepts-Personale, einem höheren Rechnungsbeamten und Abgeordneten des k. k. Gen. -Kommandos und der Fin. -Landes-Direktion besteht, sich der Losung seiner mühevollen Aufgabe mit der angestrengtesten Thätigkeit widmet, und Alles aufbietet, die möglichst baldige Finalisirung dieser Angelegenheit zu bewirken, kann ich gewissenhaft bezeugen und bin hiefür der Zustimmung sämmtlicher Mitglieder der LandesKommission gewiß.
Die bisher zugesprochene Entschädigung auf die durch die feindlichen Truppen verursachten Schäden beziffert sich auf 342. 809 fl. 3 kr.
Außerdem wurden an Vorschüssen:
1. in Baarem................... 867. 425 fl.
2. an Pferden 3980 Stück
im Werthe von.............. 278. 600 fl.
3. an Rindvieh 2632 Stück
im Werthe von.............. 210. 560 fl.
4. an Schafen 1144 Stück
im Werthe von.............. 5. 730 fl.
5. an Viktualien 19. 367 Ztr.
im Werthe von.......... ..... 154. 936 fl.
Zusammen 1, 517. 241 fl.
ferner an Nothstandsdarlehen........ 28. 000 fl.
verabfolgt.
Die aus der Dotation für Kriegsentschädigung für Böhmen bisher in Anspruch genommene Summe beläuft sich sonach im Ganzen auf 1. 888. 050 fl. nebst einer für die Stadtgemeinde Prag in KreditsEffekten geleisteten Contozahlung von 150. 000 fl. Werden ferner die großmütigen reichlichen Unterstützungen erwogen, welche Se. k. k. Apostolische Majestät bei A. h. Ihrer Reise den bedrängtesten Gemeinden zu gewähren geruhte, werden die namhaften Unterstützungen in (Seld und Naturalien berücksichtigt, welche durch Vermittlung des hochlöbl.
Landesausschußes diesen Gemeinden zufließen, sowie endlich die reichliche Hilfe, welche die Privatwohlthätigkeit des In- und Auslandes diesen Gegenden spendete, so glaube ich mit Bezug auf die so eben gelieferten Nachweisungen mit Beruhigung der hohen Versammlung die Beurtheilung anheimzugeben, ob die Behauptung der Herren Interpellanten, daß in dieser Angelegenheit so viel wie gar Nichts geschehen sei - begründet sei.
Die in der Interpellation des Herrn Abg. Stöhr & Noser sammt Genossen speziell berührten Bezirke betreffend, so ist das Operat des Bezirkes Teplitz der definitiven Erledigung bereits zugeführt, und in der Expedition begriffen.
Von den vier anderen Bezirken, in welchen der liquidirte Gesammtschade
bei Dux........................ 1. 559 fl. 55 kr.
bei Bilin..... ................. 16. 858 fl. 62 1/2 kr.
bei Braunau.................. 20. 977 fl. 55 kr.
bei Politz..................... 55. 486 fl. 54 kr.
beträgt, worauf die beiden letzteren Bezirke und zwar Braunau 76, Politz 48 Pferde im Gesammtwerthe von 9180 fl. als Vorschüsse erhalten haben, find die Operate der zwei letztern Bezirke gegenwärtig bereits in der Behandlung und wird deren Erledigung ehethunlichst beschleunigt werden.
Ich schreite nun zur Beantwortung der von Sr. Durchlaucht dem Fürsten Karl Schwarzenberg überreichten Interpellation.
Das lebhafte Interesse, das diese Angelegenheit im Lande anregt, die zahlreiche Betheiligung an dieser Interpellation im Schoße der h. Versammlung, legen mit die Pflicht aus, ausführlicher auf die Prinzipien und die maßgebenden Erwägungen einzugehen, welche die Staatsverwaltung bei Aufstellung der Grundsätze für die Behandlung der aus dem letzten Kriege herrührenden Schäden leiteten und dieselbe bestimmten, dem dafür aus dem Staatsschatze zu leistenden Ersatze bestimmte feste Glänzen anzuweisen. Diese Grundsätze erhielten die A. h. Genehmigung Sr. k. k. Majestät und dienen der Landes-Kommission zur unabweislichen Richtschnur ihres Vorgehens.
Vorzüglich zwei Punkte sind es, welche Anlaß zu vielfachen Klagen gegeben haben und auch in der Interpellation hervorgehoben werden. Es sind dies die Tarifsätze für die Verpflegung der preußischen Truppen und die prinzipielle Ablehnung jedes Entschädigungsanspruches für die sogenannten Operationsschäden.
Es hat seine Richtigkeit, daß der Verpflegssatz für die Verpflegung der preuß. Truppen mit 22 kr. pr. Mann, 75 kr. pr. Offizier und 25 kr. pr. Pferd festgestellt wurde, und die dagegen von der LandesKommission und dem hochlöbl Landesausschuße allerdings unter der Voraussetzung, daß dieser Tarif für die ganze Dauer der feindlichen Invasion bemessen sei - erhobene Vorstellungen keine Berücksichtigung fanden.
Diese Voraussetzung wurde jedoch als irrig dahin berichtigt, daß diese Verpflegssätze nun für die Kriegsperiode Geltung haben, während für die Waffenstillstands- und Friedensperiode die von der Landes-Kommission ursprünglich vereinbarten höheren Verpflegssätze zum Maßstabe dienen.
Die Regierung war deshalb nicht tu der Lage, jenen Vorstellungen Folge zu geben, weil nach den A. h. genehmigten Grundsätzen für die Hausverpflegungen des feindlichen Militärs, die Vergütung der Verpflegung von österr. Mannschaft auf dem Durchzuge als Maßstab anzunehmen ist - dieser Verpflegssatz in Riederösterreich, Mähren - welche unter dem Drucke der Hausverpflegung der feindlichen Truppen nicht minder empfindliche Opfer zu bringen hatten, anstandslos zur Anwendung kam, ein höheres Zugeständniß daher auch hierlands nicht gemacht werden könnte.
In Bezug auf die Operations-Schäden erlaube ich mir Folgendes zu bemerken:
Im Prinzipe konnte die Staatsverwaltung eine Ersatzpflicht des Staates für alle vom Feinde verursachten Schäden nicht anerkennen. Diese Pflicht ist weder in der Theorie noch in der Praxis zur Anerkennung gelangt und würbe - als Dogma in das europäische Staatsrecht eingeführt - die Zerstörung von Privat-Eigenthum zum Hauptkriegsmittel erheben und der Kriegführung einen noch wilderen Charakter verleihen. In den österr. Gesetzen ist eine solche Verpflichtung jedenfalls nicht begründet. Bei der Entscheidung der Frage, wie Weit bei der aus höheren Staatsrücksichten zur Unterstützung der durch den Krieg zu hart getroffenen Länder - zu gehen und den Beschädigten durch Feststellung bestimmter Grundsätze ein Anspruch auf Vergütung zu gewähren sei, mußte selbstverständlich aus den Standpunkt der FinanzVerwaltung von entscheidendem maßgebenden Einfluß sein.
Ungeachtet der gebotenen Schonung der Reichsfinanzen, und ungeachtet an dem Grundsätze: daß dem Staatsschatze keinerlei Ersatzpflicht für vom Feinde verursachte Schäden obliegt, auch bei den früheren langwierigen und verheerenden Kriegen konsequent festgehalten wurde, haben doch in dem gegenwärtigen Falle politische Erwägungen, dann die Rücksicht ans den, durch die feindlichen Erpressungen hervorgerufenen partiellen Nothstand und die dadurch gestörte Erwerbs- und Steuerfähigkeit die Regierung bestimmt, prinzipiell die Vergütung der vom Feinde auferlegten Kontributionen und Requisitionen aus den Staat zu übernehmen und die Uebernahme dieser Vergütung - selbst auf die Hausverpflegung der feindlichen Truppen auszudehnen.
In Entgegenhaltung der rigorosen Grundsätze, welche bei den früheren Kriegen strenge eingehalten wurden, gewinnt das dermalige mildere Vorgehen der Regierung auch dadurch an Bedeutung, daß während früher die Liquidirungsverhandlungen in die Jahrzehende verschleppt wurden, und den eigentlichen Beschädigten gar nicht zu Gute kamen, dießmal für eine thunlichst schleunige Abführung des Liquidirungsgeschäftes gesorgt wird, und selbst vor Abschluß des Geschäftes auf die Entschädigungsgebühren a Conto - Zahlungen effektiv geleistet werden; daß ferner in Folge des unglücklichen Ausganges dieses mit einem sehr bedeutenden Kostenaufwände geführten Krieges, die Finanzlage des Staates gegenwärtig eine ungleich bedrängtere ist, als sie am Schluße der bis zum Jahre 1815 mit abwechselndem Erfolge geführten, aber schließlich doch glücklich zu Ende gebrachten Kriege gewonnen war, endlich daß die schließlich doch nur von der Gesammtheit der Steuerträger aufzubringenden Mittel nicht über ein gewisses Maß in Anspruch genommen werden dürfen, und nicht nur die laufenden Auslagen zu, decken, sondern auch einen Theil der ausgebrauchten Mittel produktiven Zwekken widmen zu können, durch welche nicht blos Die Folgen einer vorübergehende Calamität behoben, sondern auch eine dauernde Grundlage für eine weitgreifende, wo möglich allgemeine Verbesserung der materiellen Zustände im Reiche gelegt werden soll.
Mußte daher die Regierung aus den oben geltend gemachten Erwägungen die sogenannten Operationsschäden von der direkten Vergütung ausschließen, so ist doch der durch diese Beschädigungen hervorgerufene Nothstand Gegenstand sorgfältiger Beachtung geblieben, und hat namentlich durch Gewährung von Steuerzufristungen, die vorschußweise erfolgten Proviantvorräthe der Festungen von Schlachtvieh und Pferden, durch Nothstandsdarlehen, so wie insbesondere auch dadurch wesentliche Berücksichtigung gesunden, daß in Fällen, wo die stehende Frucht oder Grasung durch Abmähen oder Abweiden durch den Feind abhanden kam, dieser Benützungsakt als Requisitionen behandelt- und in die Liquidirung einbezogen wurde.
Endlich muß ich hervorheben, daß durch die zu Folge des an mich gerichteten Allerhöchsten Handschreibens v. 9. d. M. zur Linderung des um sich greifenden Nothstandes in den Gegenden des Schlachtseides gebotenen Mittel zugleich die Möglichkeit geboten sei, auf die Kriegsschäden daselbst, soweit sie nach den Allerhöchst genehmigten Grundsätzen ohnedies schon zur Vergütung nicht geeignet find, eine baldige Rücksicht zu nehmen.
Ich habe daher auch bereits die Verfügung getroffen, daß mit Zuhilfenahme der bereits vorliegenden Anmeldungen und Liquidationsoperate der Kriegsschäden, insbesondere der Operations schäden, die noch notwendigen ergänzenden Erhebungen bezüglich des Nothstandes der Bevölkerung jener Gegend an Ort und Stelle, gepflogen, und nach Ermittelung des Gesammterfordernißes die verhältnißmäßige Vertheilung der diesfalls Allergnädigst bewilligten Aversualsumme von Einer Million sofort an Ort und Stelle vorgenommen werde.
Bei dieser Sachlage erscheint demnach die wiederholt ausgesprochene Allerhöchste Willensmeinung, daß für die während des letzten Krieges gebrachten Opfer möglichst vollständige und ausgiebige Entschädigung geleistet werden solle, in dem Inhalt jener Norm und in der faktischen Handhabung derselden verwirklicht, indem die Entschädigung in allen Fällen nach Recht und Billigkeit bemessen und dabei das Recht als in der bestehenden Vorschrift gegründet beurtheilt und die Billigkeit durch gnadenweise Ueberschreitung der engeren Gränzen der Vorschrift geübt wird. Die Beurheilung der noch über diese Gränzen hinausgehenden Entschädigungsansprüche und der Nothwendigkeit der Berücksichtigung derselben kann und muß die Staateverwaltung den Landesvetretungen in der Erwartung anheimstellen, daß diese der Erwägung werden Raum gestatten wollen, das Land sei seinen Angehörigen in allen Fällen beizustehen verpflichtet, wo die Leistung einer solchen Aushilfe sich als eine im Interesse des Landes selbst gelegene Nothwendigkeit herausstellt.
Es erübrigt mir nur noch jenen Punkt der Interpellation zu berühren, daß angeblich seitens der landesfürstlichen Behörden auf die Bevölkerung in der Richtung, dieselbe zur vollständigen Verzichtleistung auf die Kriegsentschädigung zu vermögen, eine Pression geübt werde; eine Anregung in dieser Richtung ist Seitens der Regierung durchaus nicht ausgegangen.
Dagegen hat die Landeskommission allerdings aus Humanitätsrücksichten den Beschluß gefaßt, daß bei der Behandlung der Operate solcher Bezirke, welche von den eigentlichen Kriegsdrangsalen verschont blieben, insofern der Gesammtschaden des Bezirkes unbedeutend ist, die Gemeinden vor der definitiven Berichtigung der Kriegsentschädigung befragt werden sollen, ob sie auf die Vergütung des liquid anerkannten Schadens zu Gunsten der beschädigten Gemeinden des unmittelbaren Kriegsschauplatzes zu verzichten, nicht geneigt wären.
Diesem Vorgange lag nur die löbliche Absicht der Landeskommission zu Grunde, durch allfällige freiwillige Verzichtleistungen weitere Mittel zu einer reichlicheren Entschädigung der innerhalb der eigentlichen Schlachtfelder so schwer betroffenen Bewohner zu erlangen.
Eine unbedingte imperative Verzichtleistung wurde daher Seitens der Landeskommissionen keineswegs angestrebt, und wird auch solchen Gemeinden gegen ihren Willen die gebührende Kriegsentschädigung durchaus nicht vorenthalten werden.
K dotazu pana poslance Václava Seidla a soudruhù:
1. máli c. k. vláda skuteènì v úmyslu, zavésti organisaci soudù v království Èeském bez spolupùsobení snìmu, a prvé než by se vyøídily pøimìøené opravy v zákonodárství soudním cestou ústavní?
2. Pravda-li, že také v království èeském zamýšlí slouèiti více posavadních okresù soudních? Mám èest odpovìdíti takto:
Organisací soudní mají se zøíditi ony orgány, kterým bude náležeti, aby v platnost uvedli nové zákony, ježto se z nynìjšího stanoviska vìdy a podlé zkušeností, jichž se nabylo, ukázaly býti potøebné.
V pøíèinì tìchto nových zákonù konají se v ministerium práv dùkladné porady; avšak o pøedlohách ještì nestalo se usnesení. Proèež samo sebou se rozumí, že vláda posud žádné pøíèiny nemìla, obírati se s otázkou, jak se má svým èasem nové zøízení soudní novým zákonùm pøimìøenì v život uvésti. Že by vláda zamýšlela také v království èeském slouèiti více posavadních okresù soudních, toho vìdomost nemám.
Auf die Interpellation des Herrn Abgeordneten Hanisch und Genossen habe ich die Ehre Folgendes zu antworten: Die Behandlung der Operate über diejenigen Schäden, welche in Folge der anläßlich der jüngsten Kriegsereignisse stattgefundenen Vertheidigungsinstandsetzung der Festungen verursacht worden find, namentlich über die hiedurch entspringenen Fechsungs-, Brand- und Demolirungsschäben, ward bezüglich der vollständigen Vergütung derselben aus dem Militärärar nach den Allerhöchst genehmigten Grundsätzen über die Behandlung der aus dem Kriegsjahre 1866 herrührenden Schäden von dem k. k. General-Kommando veranlaßt. Die diesfälligen Operate, darunter auch speziell jenes anläßlich der Vertheidigungsinstandsetzung der Festung Theresienstadt verfaßte, wurden bereits von den betreffenden k. k.. Genie-Direktionen dem k. k. General-Kommando in Prag vorgelegt, van demselben jedoch vorläufig, da die Preisansätze für die diesfälligen Schäden an Feldfrüchten selbst unter Rücksichtnahme auf die außergewöhnlichen Verhältnisse als zu hoch gegriffen und außer allem Vergleiche zu den kurrenten Fechsungserträgnissen festgestellt zu sein scheinen, der Statthalterei mit dem Ersuchen übermittelt, dieselben in fraglicher Richtung einer eingehenden Prüfung durch die Landeskommission für Erhebung der Kriegsschäden unterziehen zu lassen und auf Grund des dies fälligen Resultates das Gutachten abzugeben, inwiesern diese Elaborate zur höheren Vorlage geeignet erscheinen. Die in Frage stehende Vorprüfung der erwähnten umfangreichen Operate ist bereits eingeleitet, und wird deren Resultat dem k. k. General-Kommando nächstens bekannt gegeben werden.
Mit dieser Prüfung erreicht die Amtshandlung der Statthalterei rücksichtlich jener Operate ihren Abschluß, und steht ihr eine fernere Einflußnahme auf die weitere Behandlung dieser Operate nicht mehr zu, da die definitive Erledigung den Militärbehörden obliegt.
Na interpellaci pana Jana Kratochvíla a soudruhù v pøíèinì nákladu za dopravu výrobkù pro c. k. vojsko v èasu nepøátelské invase:
1. Jsouli mnì povìdomy takové pøípady, jak o nich povìdìno?
2. Hodlá-li vláda dáti náhradu tam, jichž se týká dle práva a slušnosti? - Mám èest odpovìdìti jak následuje:
Místodržitelství nemá žádného pøímého pùsobení na pøedmìt této interpellace. Podle toho, co c. k. generální kommando na žádost sem vìdìti dalo, má se vìc takto:
Dodavatelé vojenských odìvù a civilní živnostníci nikdy a nikterak nebyli od c. k. generálního velitelství vyzváni ani vybídnuti, aby za Pražskou monturní komisi, když Prahu opustila, se odebírali a jí odvádìli obuv, kùže, látky, odìvy a jiné výrobky. Také toho se nenabyla žádná vìdomost, aby jiný úøad vojenský tìmto živnostníkùm takového nìco byl naøídil. Vydal-li se tedy ten neb onen živnostník pøedce na takovou cestu, uèinil to ovšem nebyv vyzván k tomu od vojenských úøadù. Takových pøípadù se zajisté nìkolik vyskytlo.
Tak živnostníci Kropáèek, Èervenka a Zeman z Uhlíøských Janovic vážili cestu do Vídnì, a náklady, které zúètovali v té pøíèinì, byly upraveny.
K uhražení tìch nákladù byly úèty, které c. k. místodržitelství dne 12. pøedešlého mìsíce è. 53072 jenerálnímu velitelství odeslalo, již pøedloženy c. k. ministeriu války, aby zaplacení jich povolilo.
Jiný pøípad, který se stal, týèe se živnost-, níkù Frant. Stadlmanna z Kouøimi a Josefa Matouška ze Svojšic, kteøí cestovali do Budìjovic teprvé dne 30. záøí loòského roku, tedy právì v èas, když odìvní komise, vztahmo oddìlení té komise do Prahy se již vracelo. Nebyvše k této cestì nikterak vyzváni, byli arci od c. k. ministeria války oslyšeni a byla jim žádost za náhradu nákladù dopravovacích s nepoøízenou vrácena. Vojenská správa nemùže uznávati povinnosti pøímé a obecné, aby bez výjimky nahražovala naklad takových cest, ježto dodávatelé a nevojenští živnostníci, nebyvše k tomu vybídnuti, tedy takoøka na zdaøbùh pøedsevzali. Že závazek takový nemùže nikterak býti pravidlem obecným, souditi možno také již z toho, že dodavatelé všickni, až na nepatrné výjimky odvedli to, co dodávati mìli, monturní komisi teprve, když se již zase do Prahy navrátila a že, jak výše podotknuto, jen málokterý cesty se odvážil.
Nehledì však na ty úvahy neèiní se pøedce žádná nesnáze tam, kde pøípad jest zvláštních zøetelù hoden, proèež také takové žádosti za náhradu nákladu dopravovacího, které pozoru z té neb oné neobyèejné pøíèiny zasluhují, bez prùtahu budou podporovány.
Oberstlandmarschall: Ich werde jetzt die Angelobung einiger Herren Abgeordneten, die bisher noch nicht angelobt haben, und jetzt erst angekom-. men sind, vornehmen. Es ist jedoch noch eine Interpellation eingelangt, die ich noch werde vortragen lassen.
Landtagssekr. Schmidt (liest): Interpellation des Dr. Haßmann und Genossen an Seine Excellenz den Hrn. Statthalter.
Während die Kaiser Franz Josef-Bahn, die böhmische Nordbahn und die Schwadowitz-Waldenburger Bahn in Folge der Allerhöchst ertheilten Koncessionen gegenwärtig bereits in Angriff genommen wurden, wodurch den Bewohnern der anliegenden Gegenden bei dem Baue Arbeit und Verdienst geboten und die ganze Produktionstrast dieser Gegenden belebt wird, endet der zum Beginne des Baues der gleichzeitig mit jenen Unternehmungen koncessionirten Katschitz-Weiperter Bahn in der Koncession festgesetzte Termin schon in wenig Tagen, womit zugleich die Koncession erlischt, ohne daß bis heute der Bau dieser Bahn in Angriff genommen wurde.
Die an dieser projektirten Bahnlinie wohnende Bevölkerung, besonders die arbeitsbedürftigen Bewohner des Erzgebirges, sehen sich demnach in ihrer Erwartung getäuscht, bei dem Bau der Bahn Arbeit und durch die Vollendung der Bahn einen neuen Aufschwung der Gewerbsthätigkeit zu erlangen, sowie die Besitzer der unermeßlichen Kohlenlager und die Landwirthe jener fruchtbaren Gegenden die Erfüllung ihrer Hoffnungen auf Verwerthung ihrer Produkte in Ungewisse Zeiten hinausgeschoben sehen.
Die Unterfertigten stellen daher an Se. Excellenz die Frage:
Hat die hohe Regierung Sorge dafür getragen, daß im Falle des Erlöschens der verliehenen Koncession diese für das Erzgebirge und für den ganzen nordwestlichen Theil des Landes wichtige Bahnverbindung-mit Sachsen in ihrer Ausführung gesichert und daß durch den raschen Angriff des Baues der arbeitslosen Bevölkerung eine ausreichende Hilfe geboten werde? und ist die hohe Regierung geneigt, anderen Koncessionsbewerbern, welche durch die Ausführung von Bahnbauten in Böhmen Vertrauen erworben haben, die verdiente Berücksichtigung zu gewähren? Dr. Haßmann, Dr. Stamm, Dr. Uchatzy, Dr. Pauer, JUDr. Roth, Dr. Wenisch, Dr. Herbst, Dr. Schrott, Dr. Hanisch, Plener, Dr. Roser, Steffens, Rosenauer, JUDr. A. Weber, JUDr. Kiemann, JUDr. Karl Stengl, Dr. Klier, Neumann, Stöhr, Rasp, Dr. Schmeykal.
Statthalter Graf Rothkirch-Pantheu: Ich werde die Ehre haben, diese Interpellation, in einer der nächsten Sitzungen zu beantworten. (Heiterkeit. )
O b e r s t l a n d m a r s ch a l l: Es ist soeben noch eine Interpellation an mich einge'langt.
Landtagssekr. Schmidt (liest):
Interpellace k Jeho Excellenci nejvyššímu maršálku zemskému.
Jelikož se nyní doba blíží, kde hospodáøové
k setbì penìz nutnì potøebují, klademe k zemskému výboru otázku, jak s penìzi a obilím, které k úèeli ulevení bídy válkou spùsobené obdržel a které mu ještì zbývají, naložiti chce, a ponìvadž se rozdìlování podpor dle jistých zásad státi musí, žádáme, aby nám zemský výbor vysvìtlil, jaký systém pøi rozdìlování tom zachovávati hodlá?
Ve snìmu zemském dne 25. února 1867.
Jan hrabì Harrach, Karel kníže ze Schwarzenbergù, hrabì Theodor Thun, Hugo kníže z Taxisù, svobodný pán z Hildprandtù, Jaroslav hr. Šternberg, Bed. Karel hrabì Kinský, Ferd. kníže Kinský.
Oberstlandmarschall: Ich bin nicht in der Lage, augenblicklich diese Interpellation zu beantworten, weil ich doch bei Gelegenheit der Beantwortung dem Landtage ein Bild vorlegen muß was bis jetzt in dieser Richtung geschehen ist und in welcher Weise; ich behalte mir daher die Beantwortung für die nächste Sitzung vor.
Jetzt werde ich zu der Angelobung schreiten.
Snìm. sekretáø Schmidt (ète): Uèiníte co poslanec slib na místì pøísahy v ruce nejvyššího maršálka zemského, že chcete Jeho Vel. císaøi pánu vìren a poslušen býti, zákony zachovávati a své povinnosti vìrnì plniti.
Sie werden als Landtagsabgeordneter in die Hände Sr. Excellenz an Eidesstatt geloben Seiner Majestät dem Kaiser Treue und Gehorsam, Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
Graf Bouquoi!
Graf Bouquoi: Ich gelobe.
Snìm. sekretáø Schmidt (ète): hrabì Kolovrat Krakovský.
hr. Kol. Krakovský: Slibuji.
Landtagssekr. Schmidt (liest): Graf Zedtwitz Kurt.
Graf Zedtwitz Kurt: Ich gelobe.
O. - L. - Marschall: Wir schreiten jetzt zur Tagesordnung. Nachdem der Bericht der Kommission über die Regierungsvorlage vertheilt ist, so bildet er jetzt den Gegenstand der Tagesordnung. Ich bitte den Hrn. Referenten und Berichterstatter der Kommssion den Platz einzunehmen.
Berichterstatter der Majorität, Leo Graf Thun (liest):
Hoher Landtag!
Mit Beschluß der 3. Sitzung ist die Mittheilung der kaiserlichen Regierung vom 4. I. M. der Kommission zur Vorberathung der Frage zugewiesen worden, in welcher Weise diese Regierungsvorlage zu erledigen sei?
Der hohe Landtag wird in der Mittheilung der Regierung zur Vornahme von Wahlen in den verfassungsmäßigen Reichsrath aufgefordert.
Die Kommission, treu den Rechtanschauungen, welche der hohe Landtag in seinen allerunterthänigsten Adressen vom 12. Dezember 1865 und 7. Dezember 1866 Ausdruck gegeben hat, aber auch nicht minder eingedenk der in diesen Adressen wiederholt ausgesprochenen Versicherung, der kaiserlichen Regierung in der Förderung des staatsrechtlichen Ausgleiches mitwirkend zur Seite stehen zu wollen, vermag dem hohen Landtage weder die einfache Vornahme noch die einfache Ablehnung der Wahlen, zu welchen derselbe aufgefordert ist, zu empfehlen, sondern, steht den einzigen loyalen Ausweg aus den Schwierigkeiten der Lage darin, daß der hohe Landtag seine Bedenken gegen die Mitteilung der Regierung Seiner Majestät in einer ehrfurchtsvollen. Adresse vortrage, in derselben zugleich seine BereitWilligkeit, eine Versammlung von Abgeordneten der eingeladenen Königreiche und Länder zu gemein-samer Beratung der schwebenden Verfassungsfragen zu beschicken und die Voraussetzungen, unter welchen derselbe zu der Wahl seiner Abgeordneten schreiten zu können glaubt, ausspreche, und die Bitte an Seine Majestät richte, zu gestatten, daß die Wahl unter diesen Voraussetzungen vorgenommen werde. Damit dieser Schritt zum Ziele führen könne, müßte aber die Session des Landtages nicht geschlössen werden, bevor die Allerhöchste Erledigung der Seiner Majestät vorgelegten Bitte herablangt. Die Kommission stellt daher folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen:
1. die nachstehende allerunterthänigste Adresse an Seine kaiserliche königliche Apostolische Majestät zu richten und den Herrn Oberstlandmarschall zu ermächtigen, dieselbe im schleunigsten Wege an Seine Majestät gelangen zu lassen;
2. in dem dem Herrn Oberstlandmarschall geeignet erscheinenden Wege die allerunterthänigste Bitte an Seine Majestät zu richten, daß die Landtagssession nicht geschlossen werden möge, bevor die Allerhöchste Erledigung der Adresse an den Landtag gelangt sein wird.
Fünf Glieder der Kommission haben sich mit diesem Antrage nicht einverstanden erklärt und ein abgesondertes Gutachten erstattet.
Graf Leo Thun: Die große Dringlichkeit der heutigen Verhandlung, die kurze Frist, die dadurch. der Kommission für ihre Arbeit, als auch in Beziehung auf Veranlassung der Drucklegung gewährt war, hat mich veranlaßt, den Bericht, den ich soeben mir vorzutragen erlaubt habe, so kurz als möglich zu machen. Die Motive des Antrags, den wir stellen, sind umständlich entwickelt im Adreßentwurfe selbst, ich werde daher zur Vervollständigung der Auffassung ersuchen, daß sofort der Adreßentwurf vorgelesen werde.
Landtagssekretär Schmidt (liest):
Allerburchlauchtigster Kaiser und König! Allergnädigster Herr!
Mit dem Allerhöchsten Patente vom 2. Januar l. J. haben Eure Majestät den Landtag des Königreiches Böhmen einzuberufen und ihn aufzu-