Stenografická zpráva
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XXI. sezení třetího ročního zasedání sněmu českého od roku 1867, dne 30. října 1869.
über die XXI. Sitzung der dritten Jahres-Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1867, am 30. Oktober 1869.
Předseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský: Adolf kníže Auersperg.
Přítomní: Náměstek nejvyššího maršálka zemského Edvard Claudi a poslancové v počtu k platnému uzavírání dostatečném.
Od vlády: C. k. náměstek místodržícího Jeho Excel. svobodný pán Koller, c. k. místodržitelský rada Neubauer.
Sezení počalo v 11 hodin 50 minut.
Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Adolf Fürst Auersperg.
Gegenwärtig: Oberstlandmarschall - Stellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.
Am Regierungstische: Der k. k. Statthaltereileiter Se. Exc. Freiherr von Koller, der k. k. Statthaltereirath Neubauer.
Beginn der Sitzung: 11 Uhr 50 Minuten.
Oberstlandmarschall: Die Geschäftsprotokolle der 17. Sitzung vom 2. 6. Oktober sind durch die vorgeschriebene Zeit zur Einsicht aufgelegen und ich stelle nun die Frage, ob zu diesen Protokollen eine Bemerkung zu machen gewünscht wird. Da dies nicht der Fall ist, so erkläre ich die Protokolle für agnoszirt. Ich bitte den Einlauf an Petitionen bekannt zu geben.
Landessekretär Schmidt: Abg. Seifert überreicht das Gesuch der Gemeindevertretung der Stadt Klattau um Erlassung eines Gesetzes zur Regulung der Feldversicherung.
Abg. Klier überreicht das Gesuch der Vertretung der Gemeinden Meistersdorf und Ullersdorf im pol. Bezirke Tetschen um Abänderung der bestehenden Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen dahin, daß die Gemeinden Meistersdorf und Ullersdorf aus der Kategorie der Landgemeinden des Gemeinbewahlbezirkes Tetschen ausgeschieden und in die Gruppe der Industrialorte eingereiht werden.
Oberstlandmarschall: Dem Landesausschuße beide Petitionen.
Punkt 1., 309 Bericht der Adreßkommission.
Ich ersuche Herrn Dr. Schmeykal die Berichterstattung zu übernehmen.
Dr. Schmeykal: Hoher Landtag !
Mit dem Antrage des Abg. Dr. Haßmann wurde der Kommission, als deren Berichterstatter zu sprechen ich die Ehre habe, die Ausgabe zugewiesen, eine allerunterthänigste Adresse an Seine k. u. k. apostolische Majestät zu entwerfen und den Entwurf dem h. Landtage zur Berathung und Schlußfassung vorzulegen. Die Kommission löste diese Aufgabe mit der Vorlegung des in Druck gelegten und vertheilten Entwurfes und mit dem weiteren Antrage, es wolle der h. Landtag diesen Entwurf zum Beschluße erheben. Bevor in die Specialberathung der Absätze des Entwurfes eingegangen werde, möge es mir gestattet sein, jene allgemeinen Gesichtspunkte in Kürze anzudeuten, die für die Verhandlungen der Kommission leitend waren. Es läßt sich zunächst die Frage Stellen, ob es geboten oder gerathen sei, mit einer Adresse vor die Stufen des allerhöchsten Thrones zu treten, in welcher neben dem Ausdrucke der loyalen Gefühle, der Treue und des Dankes auch jene Schlußsätze niedergelegt und zur allerhöchsten Kenntniß gebracht werden, welche sich an eine Erwägung der gegenwärtigen Lage der öffentlichen Verhältnisse des Reiches und Landes knüpfen lassen. Der Kommission schien es nicht zweifelhaft, diese Frage zu bejahen und sich dafür auszusprechen, es sei zweckmäßig und es sei pflichtgemäß, so vorzugehen. Es sind nunmehr 3 Jahre verflossen; seit der Landtag des Königreiches Böhmen sich mit einer allerunterthänigsten Adresse an Seinen Allergnädigsten Kaiser und König gewendet hat, und es geschah dieses zu einer Zeit, wo man das Heil für Oesterreich und seine Königreiche und Länder in der Systirung der verfassungsmäßigen Zustände suchen zu dürfen glaubte. Die Stimmen, die sich damals für die Unverletzlichkeit des verfassungsmäßigen Rechtszustandes und für die Wiederherstellung verfassungsmäßiger Zustände aussprachen, waren in der Minderheit und gelangten in der Adresse damals nicht zum Ausdrucke. Seither aber haben sich diese Stimmen des Rechtes und Gesetzes Geltung errungen, es sind die verfassungsmäßigen Zustände wieder hergestellt und neue gesetzliche Grundlagen gewonnen für das öffentliche Recht des Reiches und der Länder. Dieser Entwicklung gegenüber allein schon dürfte es für würdig und dürfte es für geboten erachtet werden, daß der Landtag in einer an Seiner Majestät gerichteten Adresse auch seiner Auffassung der Verhältnisse Ausdruck gibt, und es scheint ein Schweigen um so weniger angezeigt, als Recht und Werth dieser
Verfassungszustände Fragepunkte so tief einschneidender Meinungsverschiedenheiten im Lande sind. Gegenüber der Thatsache allein schon, daß die rechtlichen Grundlagen des Bestehens und Wirkens des Landtages selbst offen und unausgesetzt angegriffen werden, erscheint es denn doch nicht wohl gethan zu Schweigen, um nicht die Zweisel zu mehren und zu erneuern und alte Zweifel frisch zu nähren. Es würde um so mehr vom Uebel sein, zu einer Zeit in Schweigen zu verharren, wo von anderer Seite her im Namen des Landes und des Volkes gesprochen sein will, und wo die öffentliche Meinung geblendet wird mit dem Rufe, es wolle Seine kaiserliche und königliche Majestät die Stimme des Volkes aus den Wahlerfolgen hören. Mit Rücksicht darauf scheint, es denn doch der legalen Vertretung des Landes zuzustehen und zu ziemen ihre Stimme zu erheben und Worte zu finden für den allerhöchsten Thron, der als den Ausdruck der Meinung des Landes ganz gewiß diese Stimme zu hören auch erwarten darf.
Es Scheint zu schweigen nicht gerathen und es Scheint der Landtag verpflichtet zu sein, sein Schweigen zu brechen, damit es nicht dahin komme, daß über ihn selbst geschwiegen wird, und wenn Andere ihn leugnen, so hat er den Schein nicht auf sich zu laden, daß er sich selbst leugnet. (Bravo!) Zeit und Lage sind ernst und ernste Zeiten fordern ernste Worte und ernste Thaten. Ernst in Wort und That ist aber insbesondere Pflicht Jener, welche nach gutem Gesetz und gutem Recht das Wort zu führen haben für das Land, und welche durch dieses Gesetz und Recht allein berufen sind, Recht und Wohlfahrt des Vaterlandes zu wahren und zur Geltung zu bringen. (Bravo!) Es ließe sich vielleicht bemerken: Ja, was ist das für eine That, wo es sich um Worte nur der Adresse handelt? Nun, meine... Herren, aber ich glaube, auch diese Adresse ist eine politische That, denn hinter dem Worte steht der Gedanke und hinter dem Gedanken steht der Manu. Und Wenn es nun eben wahr ist, daß hinter den Worten und Gedanken der Adresse der Landtag steht, so wird sich die tief ernste Bedeutung dieses Schrittes doch nicht leugnen lassen, und dessen bin ich sicher, daß die Stimme, die sich aus der Adresse vernehmen läßt, ein gnädiges Gehör finden wird auf dem allerhöchsten Throne und daß sie lauten Wiederhall erwecken wird in den Herzen aller Jener, die treu und gläubig schlagen für Oesterreich und fest an der Uiberzengung halten, daß Einheit, Macht und Freiheit Oesterreichs wahrlich nicht Böhmens Unstern sind. (Lebhafter Beifall. )
Ein rechtes Wort an rechter Stelle und zur rechten Zeit ist niemals von Uebel; und darum möge von Seite des Landtages in Treue und Wahrheit offen ausgesprochen fein, wie er in dieser Lage der Verhältnisse denkt, damit nicht Zweifel darüber obwalten, was er für Recht und was für Unrecht, was er für gut und für übel hält.
Belangend nun die Gedankenfolge, in welcher sich die vorgelegte Adresse bewegt, so gedenkt dieselbe zunächst des Einflußes, welchen die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Zustände und die seither gewordene politische Entwickelung auf die Lage und die Verhältnisse des Reiches und Landes genommen haben. Sie konstatirt sodann mit schmerzlichem Bedauern die Thatsache des Meinungszwiespaltes, welcher im Lande besteht, und legt Prüfung an an die Berechtigung sowohl, als an die Zweckmäßigkeit der Ziele der staatsrechtlichen Opposition.
Es wird weiter im Anschluß hieran betont, daß das Festhalten an dem einmal gewonnenen Rechtsboden der einzige Weg sei, welcher von der Vertretung und der Krone eingehalten und eingeschlagen werden soll, und es wird endlich mit wahrem und tiefgefühltem Ausdruck der Wunsch und die Hoffnung kundgegeben, daß die lang ersehnte Eintracht und der Friede wiederkehren.
Was die einzelnen Absätze betrifft, so werde ich mir erlauben, in der Spezialbebatte da, wo es mir von Bedeutung scheint, in Kürze jene Motive anzudeuten, von welchen die Kommission bei Feststellung der bezüglichen Formulirung ausging.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren in: der Generaldebatte das Wort? Wenn das nicht der Fall ist, so schreite ich zur Spezialdebatte.
Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:
Der treugehorsamste Landtag des Königreiches Böhmen erachtet es für seine Pflicht, am Schluße der Session des Jahres 1869 unter dem feierlichen Ausdrucke der Gefühle treuester Hingebung und des ehrerbietigsten Dankes, welche ihn für Jemen allerdurchlauchtigsten Kaiser und König, seinen allergnädigsten Herrn unwandelbar beseelen, des Ganges zu gedenken, welchen seit Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Zustände die Verhältnisse des Reiches und dieses Königreiches insbesondere genommen.
Sněmovní tajemník Schmidt čte: Věrněposlušný sněm království Českého má za svou povinnost, aby na konci zasedání roku 1869 při slavném projevení pocitu nejvěrnější oddanosti a nejuctivějších díků, kteréž jej bez proměny pro jeho nejjasnějšího císaře a krále, pro jeho nejmilostivějšího pána oživují, připomenul toho, jakou dráhou braly se od znovuzavedení ústavních poměrů záležitosti říše a království tohoto zvláště.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren zum 1. Absatz das Wort? Wenn das nicht der Fall ist, ersuche ich jene Herren, welche dem 1. Absatze zustimmen, die Hand zu erheben.
(Sämmtliche Abgeordnete erheben die Hand. )
Einstimmig angenommen.
Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:
Die von der Reichsvertretung beschlossenen, von Euerer kaiserlichen und königlichen apostolischen Majestät allergnädigst genehmigten Staatsgrundgesetze haben im untrennbaren Zusammenhange mit dem bezüglich der ungarischen Länder geschlossenen Ausgleiche das öffentliche Recht des Reiches auf gesetzliche Grundlagen gestellt und dasselbe mit allen Garantien der freiheitlichsten Institutionen umgeben.
Sněmovní tajemník Smidt čte: Státní základní zákony, o nichž se zastupitelstvo říše usneslo, a kteréž Vaše císařské a královské apoštolské Veličenstvo nejmilostivěji schválilo, daly v nepřerušitelné souvislosti s vyrovnáním, s uherskými zeměmi učiněným, veřejnému právu říše zákonnitý základ a oděly právo to všemi zárukami nejsvobodnějších institucí.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zum 2. Absatze das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, so ersuche ich jene. Herren, welche dem 2. Absatze zustimmen, die Hand zu erheben.
(Geschieht. )
Angenommen.
Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:
Wir begrüßten diese staatsrechtliche Entwickelung, die sich auf dem legalen Boden der Grundgesetze vom 20. Oktober 1860 und vom 26. Februar 1861 unter Mitwirkung aller hiezu berufenen Königreiche und Länder vollzogen, als neuen Markstein auf der eingeschlagenen -Bahn des Fortschrittes - als neue Bürgschaft für den Bestand und die Machtstellung des Reiches, und folgten jetzt, wie schon im August 1868, freudig dem Allerhöchsten Rufe Euerer kaiserlichen und königlichen apostolischen Majestät, der uns zur Kräftigung und Durchführung jener grundgesetzlichen -Bestimmungen im Wege der Landesgesetzgebung mitwirken hieß.
Sněmovní tajemník Schmidt čte: My uvítali jsme státoprávně toto zřízení, kteréž se vyvinulo na zákonnité půdě základních zákonů ze dne 20. října 1860 a ze dne 26. února 1861 za spolupůsobení všech k tomu povolaných království a zemí, co nový sloup na nastoupené cestě pokroku, co novou záruku pro trvání a mocné postavení říše a uposlechli jsme nyní, jakož již v srpnu 1868, radostně Nejvyššího vyzvání Vašeho císařského a královského apoštolského Veličenstva, kteréž nám kázalo, abychom na cestě zákonodárství zemského spolupůsobili k sesílení a provedení ustanovení oněch základních zákonů.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren zum Absatz 3 das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, so ersuche ich jene Herren, welche dem Absatze 3 zustimmen, die Hand zu erheben.
(Geschieht. )
Angenommen.
-Berichterstatter Dr. S ch m e y k a l:
Eifrigst und unverdrossen erfüllten wir die ernsten Pflichten unserer Sendung und erfüllten sie um so froher, als uns die Ueberzeugung stärkte, daß nur auf diesen Grundlagen jener staatliche Verband zu ruhen vermöge, welcher mit der Wahrung und Sicherung der Integrität des Ganzen zugleich auch die Bedingungen des Eigenbestandes und der Wohlfahrt des Königreiches Böhmen zu vereinen weiß und daß in den neuen Instituzionen keine Schädigung der wahren Rechte desselben - vielmehr erhöhte und vermehrte Gewährleistung seiner gesicherten Existenz und Autonomie zu finden sei.
Sněmovní tajemník Schmidt čte: S největší pílí a bez omrzení plnili jsme přísné povinnosti svého povolání a konali jsme je s tím větší radostí, čím více nás sílilo přesvědčení, že toliko na těchto základech onen státní svazek spočívati může, kterýž se zachováním a zabezpečením celistvosti říše zároveň též spojiti dovede podmínky vlastního bytí a blaha království Českého, a že v nových institucích nelze nalézti nijakého ublížení právům jeho, naopak že v nich spočívají zvýšené a rozmnožené záruky zabezpečené existence a samosprávy jeho.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren zum Punkt 4 das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, so ersuche ich jene Herren, welche dem Absatz 4 zustimmen, die Hand zu erheben.
(Geschieht. )
Angenommen.
Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:
Der treugehorsamste Landtag des Königreiches Böhmen baut auf diese legislativen Werke und deren volkstümlichen, allen Stämmen gleiches Recht verbürgenden Geist die sichere Hoffnung mächtigsten Emporblühens des Vaterlandes in kurzer Frist und darf zur Stunde schon hoch erfreut auf die Segnungen blicken, welche die materielle Lage des Landes der neuen Ordnung der Dinge zu danken hat.
Es ist in diesem Absatze wie im nächstfolgenden des großen Einflußes gedacht, welchen die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Zustände auf die materielle Lage des Landes genommen. Es soll damit nicht gesagt sein, daß die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Zustände an und für sich diese Wirkung geäußert, und daß nicht andere Momente mitgewirkt hätten; allein das dürfen wir uns schon gestehen, daß die politische Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dem Löwenantheil hieran gebührt, (Bravo! Bravo!) und daß es der Systirungspolitik, welcher es gelang, Oesterreich in den Krieg zu führen und schlagen zu lassen, nicht gelungen wäre, ohne Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Zustände die Wunde wieder so rasch und sicher zu heilen. (Sehr wahr. )
Sněmovní tajemník Schmidt čte: Věrně poslušný sněm království Českého klade do těchto děl zákonodárných a do jejich národního, všem kmenům rovné právo zabezpečujícího ducha pevnou naději, že vlast v krátké době mocně se zvelebí, a může již nyní radostně těšiti se z požehnání, za něž hmotné položení země novému pořádku věcí co děkovati má.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand der Herren zum Punkte 5 das Wort? Wenn nicht, so ersuche ich jene Herren, welche demselben zustimmen, die Hand zu erheben.
(Geschieht. )
Der Absatz ist angenommen.
Dr. Schmeykal:
Alle Zweige der Landwirthschaft, deren Interessen in der Schaffung eines besonderen Ministeriums die längst entbehrte ausgiebige Stütze in legislativer und administrativer Richtung fanden, wetteifern, angeregt und unterstützt im Streben nach höherer Vervollkommnung und Produktivität ein alle Theile des Landes umfassendes mächtiges Netz neuer Verkehrsadern ist., gefordert zumeist durch Subvenzionen aus Reichsmitteln, im raschen Ausbaue begriffen und auf allen Gebieten des wirthschaftlichen Lebens unseres Landes bekunden dessen reiche Mittel unter dem Schütze des durch die befestigte Verfassungsmäßigkeit der öffentlichen Zustände geschaffenen Vertrauens und durch eine freiheitliche Gesetzgebung, der Schranken alter Vorurtheile ledig, kräftigen, gesicherten Ausschwung, den die in Ausführung stehenden Reformen auf dem Gebiete des Unterrichtswesens und der Besteuerung durch Beseitigung vielfacher mit Recht beklagter Mißstände mächtig zu fordern und zu unterstützen berufen sind.
Sněmovní tajemník S c h m i d t čte: Veškerá odvětví hospodářství, jehož zájmy nalezly v zřízeném zvláštním ministerstvu dávno žádoucí vydatnou podporu v ohledu zákonodárném i správním,, závodí, jsouce podporována a povzbuzována, ve snaže po vyšší dokonalosti a plodnosti - mocná, všechny části země obsahující síť nových cest obchodních, na mnoze z říšských peněz podporovaných, rychle se dostavuje a ve všech oborech života hospodářského vykazují bohaté prostředky naší země, chráněny jsouce důvěrou vzniklou z upevněné ústavnosti veřejných poměrů a svobodomyslným zákonodárstvím a sproštěny byvše starých předsudků, mocné zabezpečené zvelebení, kteréžto zvelebení uspíšiti a zdatně podporovati mají reformy právě v oboru školství a ukládání daní, prováděné odstraňováním mnohých neshod, na něž právem žalováno bylo.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand der Herren das Wort? Wenn nicht, so ersuche ich jene Herren, welche dem Absatze zustimmen, die Hand zu erheben.
(Geschieht. )
Der Absatz ist angenommen.
Dr. Schmeykal: Es soll dieser Absatz und der daraus folgende keine Anklage sein, denn frei von Jeder gehäßigen und feindseligen Stimmung sind wir aufrichtig; nur mit wahrem Schmerze soll bedauert sein, daß es nicht anders gekommen ist, daß die reichen Kräfte und Mittel dieses Landes nicht konzentrisch lind im freundlichen Vereine wirken für das Recht und das Wohl dieses Vaterlandes. (Bravo!) Wir können es nicht leugnen, wie rasch und mächtig der günstige Einfluß sich geäußert hätte, welchen die verfassungsmäßigen Zustände auf die Lage des Landes genommen, wenn wir eben nicht zu beklagen hätten, daß so viele herrliche Kräfte auf dem Gebiete der öffentlichen Thätigkeit feiern zu müssen glauben und sich aufzehren in einem ruhelosen bitteren Kampfe. (Bravo!)
Dieser augenscheinlich günstigen, die schönste Zukunft der Kraft und Macht des Ganzen und seiner Theile verheißenden Gestaltung der öffentlichen Verhältnisse gegenüber muffen wir mit aufrichtigem Schmerze den grundsätzlichen Zwiespalt der Meinungen beklagen, welcher, hervorgerufen durch vom giltigen Gesetze abweichende Auffassung der rechtlichen Stellung des Königreiches Böhmen zum Reiche und geschärft durch die verschiedene Stammesart, im Lande besteht.
Sněmovní tajemník Schmidt čte: Vůči tomuto zjevně příznivému, nejkrásnější budoucnost síly a moci celku i jeho částí slibujícímu upravení veřejných poměrů jest nám s opravdovou bolestí želeti zásadného rozštěpení náhledů, kteréž, vyvoláno byvši ponímáním právního poměru království českého k říši, od platných zákonů se odchylujícím, a zostřeno byvši rozličným národním původem, shledává se v zemi.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Wenn das nicht der Fall ist, so ersuche ich jene Herren, welche diesem Absatze zustimmen, die Hand zu erheben.
(Geschieht. )
Angenommen.
Berichterstatter Dr. S ch m e y k a l liest: Wir beklagen diesen Zwiespalt um so tiefer, als die Anhänger jener Auffassung, welche bald aus dem Titel bestandener Landesordnungen und Privilegien, bald aus dem Titel des Patentes vom 8. April 1848 für das Königreich Böhmen ein besonderes Staatsrecht und als dessen Folge eine politische Sonderstellung, in Anspruch nimmt, sich von den bestehenden Staatsgrundgesetzen abwenden, gegen dieselben und ihre Konsequenzen ankämpfen und ihre Theilnahme an grundgesetzlich gewährleisteten öffentlichen Thätigkeiten insbesondere der Reichs- und Landesvertretung versagen.
Sněmovní tajemník. Schmidt čte: Želíme roztržky této tím více, ani stoupenci onoho náhledu, kterýž tu z titulu bývalých zřízení zemských a privilegií, tu opět z titulu patentu ze dne 8. dubna 1848 žáda pro království České zvláštní státní právo a následkem toho zvláštní postavení politické, odvracejí se od platných státních zákonů základních, proti nim a výsledkům jejich se vzpírají a odpírají, účastniti se veřejné, základními zákony zaručené činnosti, zejmena v zastupitelstvu říšském a zemském.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Wenn das nicht der Fall ist, so ersuche ich jene Herren, welche diesem Absatze zustimmen, die Hand zu erheben.
(Geschieht. )
Angenommen.
Berichterstatter Dr. S ch m e y k a l liest:
Der treugehorsamste Landtag des Königreiches Böhmen aber, festhaltend an dem geltenden Rechte und an der durch die pragmatische Sankzion besiegelten und über allen Wechsel der Zufälligkeiten und Meinungen gestellten Untrennbarkeit Oesterreichs, vermag weder in den früheren Landesordnungen und Privilegien, insbesondere der ostgenanuten Landesordnung vom Jahre 1627, noch in dem Aprilpatente die Begründung eines giltigen Staatsrechtes des Königreiches Böhmen und die Berechtigung zu einer Sonderstellung desselben gegenüber dem Reiche außerhalb des Rahmens der bestehenden Verfassung zu erblicken.
Es hat dieser Absatz im Vereine mit den folgenden Absätzen den Zwecke, die Behauptung einer berechtigten Sonderstellung Böhmens gegenüber dem Reiche zu entkräften und jene Titel anzufechten, aus welchen der Anspruch auf eine solche Sonderstellung gestellt wird. Wir, meine Herren, sind ferne davon, der Geschichte - der großen Geschichte unseres theueren Vaterlandes dort ihr Recht nicht zuzugestehen, wo ihr dieses Recht gebührt. Wir ehren diese Geschichte und halten sie hoch, und ehren und halten hoch jene Gefühle, welche durch die geschichtlichen Traditionen und Reminiscenzen mit Recht geweckt und belebt werden. (Bravo!) Was wir aber nicht zulassen und zugeben können, das ist, daß man an die Stelle der Geschichte das Recht selbst setzt -- daß man die Geschichte willführlich mit dem Rechte verwechselt und die Geschichte zum Siechte macht. Es geht nicht an, die Denksteine, welche die Geschichte aus längst geschlossene Gräber gesetzt, einfach beseitigen zu wollen und die unter diesen Denksteinen ruhenden längst gewesenen Verhältnisse in das frische neue Leben der Gegenwart einführen zu wellen, in welchem sie, weil sie Anachronismen sind, Wurzeln nicht schlagen können. (Bravo!)
Sněmovní aktuár Sládek čte: Věrně poslušný sněm království Českého, drže se pevně práva platného a celistvosti Rakouska, kteráž pragmatickou sankcí ztvrzena a nad vší proměnlivost příhody i náhledu povýšena jest, nemůže shledávati ani v dřívějších zřízeních zemských a privilegiích, zvláště pak v častěji dotýkaném zřízení zemském z r. 1627, aniž v patentu dubnovém odůvodnění nějakého platného práva státního království Českého a oprávnění jeho k zvláštnímu poměru k říši mimo rámec ústavy platné.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, so ersuche ich jene Herren, welche diesem Absatze anstimmen, die Hand zu erheben.
(Geschieht. )
Angenommen.
Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:
Die vernenerte Landesordnung von 10. Mai 1627 spricht dem böhmischen Landtage jedes legislative Befugnis jede Iniziative und jedes Steuerbewilligungsrecht offen und geradezu ab und untersagt ihm ausdrücklich, sich mit Vorschlägen dem Throne zu nähern.
Sněmovní aktuár Sládek čte: Obnovené zřízení zemské, vydané dne 10. května 1627, upírá českému sněmu zřejmě a přímo všecko právo zákonodárné, všecku iniciativu a všecko právo, daně povolovati, i výslovně sněmu zapovídá, k trůnu se blížiti s návrhy nějakými.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, so ersuche ich jene Herren, die dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.
(Geschieht. )
Angenommen.
Dr. Schmeykal liest:
Belangend die ständischen Privilegien, so wurden dieselben allerdings am 29. Mai 1627 bestätigt, allein es erfolgte diese Bestätigung mit dem ausdrücklichen Vorbehalte der Uebereinstimmung mit der verneuerten Landesordnung und wiederholt findet sich in der Geschichte der seither verflossenen Zeit der Beweis, daß an diesem Vorbehalte ununterbrochen festgehalten wurde.
Sněmovní aktuár Sládek čte: Privilegia stavovská byla ovšem dne 29. května 1627 potvrzena; potvrzení toto stalo se však s výslovným vyhražením, pokud se totiž privilegia tato srovnávají s obnoveným zřízením zemským, a dějiny potomní podávají opět a opět dosti důkazů, že vyhražení toto bylo nepřetržitě v platnosti zachováváno.
Oberstlandmorschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Wenn das nicht der Fall ist, so ersuche ich jene Herren, welche diesem Absatze zustimmen, die Hand zu erheben.
(Geschieht. )
Angenommen.
Dr. Schmeykal liest:
Diese Bestimmungen haben sonach nicht den mindesten staatsrechtlichen Inhalt, ja sie sind die klare Verneinung jedes Staatsrechtes und lassen feinen Vergleich zu mit jenen vollen konstituzionellen Rechten und Gewalten, mit welchen unsere bestehende Verfassung die Landesvertretung des Königreiches ausgestattet hat.
Sněmovní aktuár Sládek čte:
Ustanovení tato nemají tudíž ani toho nejmenšího obsahu státoprávního, ba ustanovení ta zřejmě upírají všeliké právo státní, nepřipouštějíce žádného porovnání s oněmi plnými právy a mocmi ústavními, kterými naše nynější ústava zemské zastupitelstvo království českého opatřila.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren Das Wort? Wenn das nicht der Fall ist, so ersuche ich jene Herren, die dem Absatze zustimmen, die Hand zu erheben.
(Geschieht. )
Angenommen.
Dr. Schmeykal liest:
Das Patent vom 8. April 1848 aber reicht über die Bedeutung eines Verfassungsversprechens nicht hinaus und knüpft noch überdies dasselbe an die Bedingung der Annahme durch den in Aussicht gestellten konstituirenden Landtag Böhmens und an die weitere Bedingung der Zustimmung des Landtages von Mähren und der schlesischen Landesvertretung.
Sněmovní aktuár Sládek čte: Patent, daný dne 8. dubna 1848, není však ničím jiným, než slibem ústavním, jenž mimo to ještě závislým učiněn jest byl na té podmínce, pakli přijat bude očekávaným konstitujícím sněmem českým, jakož i na další podmínce, bude-li s ním sněm moravský a zemské zastupitelstvo slezské souhlasiti.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Wenn nicht, so ersuche ich jene Herren, welche diesem Absatze zustimmen, die Hand zu erheben.
(Geschieht. )
Angenommen.
Dr. Schmeykal liest:
Diese Bedingungen aber fanden keine Erfüllung und es ist somit das Versprechen des Patentes selbst hinfällig geworden, weil jener Landtag nicht zu Stande kam und Mähren und Schlesien schon damals die Zustimmung verweigerten, und weil endlich die Vorgänge der spateren Zeit, insbesondere aber die Betheiligung Böhmens an dem Reichstage zu Wien und Kremsier ein Zurückgreifen auf dieses niemals angenommene Versprechen rechtlich unmöglich machen.
Sněmovní aktuár Sládek čte: Podmínky tyto ale nebyly nikterak splněny, a tudiž pominul také slib patentu, poněvadž onen sněm ve skutek nevešel a poněvadž Morava i Slezsko již tenkráte souhlasu svého odepřely a konečně poněvadž událostmi doby pozdější, zvláště ale účastenstvím Čech v říšském sněmu vídeňském a kroměřížském vrácení se k tomuto nikdy nepřijatému slibu stalo se právní nemožností.
Oberstlandmarschall: Wünscht Niemand von den Herren das Wort? Wenn nicht, so ersuche ich jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.
(Geschieht. )
Angenommen.
Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:
Besteht aber ein solches überkommenes Staatsrecht des Königreiches Böhmen und eine berechtigte Sonderstellung desselben aus den Titeln der Landesordnungen, Privilegien und des Aprilpatentes nicht, und ist es weiter eine unanfechtbare Thatsache, daß die kraft unbestrittener kaiserlicher Machtvollkommenheit erflossenen, durch wirkliche und fortgesetzte Ausübung der durch sie begründeten verfassungsmäßigen Rechte anerkannten Grundgesetze vom 20. Oktober 1860 und 26. Feber 1861 für das Königreich Böhmen Rechtskraft und Rechtsgiltigkeit erlangten, dann kann auch die Giltigkeit der durch die legislativen Gewalten dieser Gesetze legal geschaffenen Grundgesetze vom 21. Dezember 1867 für das Reich und insbesondere für das Königreich Böhmen mit rechtlichem Erfolge nicht angezweifelt werden.
In diesem Absatz liegt der Schlußstein der Rechtsbegründung unserer verfassungsmäßigen Zustände, und ich glaube, es läßt sich von Niemandem an der Giltigkeit und Standhaftigkeit dieser Schlußfolgerung zweifeln, es wäre denn von jenen, die es anders haben wollen um jeden Preis und sei dieser preis auch der des Rechts und der Wahrheit. (Bravo!)
Sněmovní aktuár Sládek čte: Pakli však z titulů zřízení zemských, privilegií a patentu dubnového není žádného takového zděděného práva státního království Českého a tudíž také žádného oprávněného zvláštního postavení jeho, a jest-li dále nepopiratelným skutkem, že základní zákony dne 20. října 1860 a 26. února 1861, z nepopírané svrchované moci císařské vydané a skutečným i stálým vykonáváním ústavních práv jimi odůvodněných uznané pro království České nabyly právní moci a platnosti: nemůže také s právním úspěchem pochybo váno býti o tom, že pro říši a obzvláště pro království české platnost mají základní zákony, dne 21. prosince 1867 zákonodárnou mocí zákonů těch zákonně k místu přivedené.
Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Absatze zustimmen, die Hand zu erheben.
(Geschieht. )
Angenommen.
Berichterstatter Dr. Schmeykal (liest: )
Allein auch abgesehen vorn mangelnden Rechte können wir uns der Besorgniß vor jenen ernsten Nachtheilen und Gefahren nicht verschließen, welche eine so geartete staatsrechtliche Sonderung Böhmens für das Reich und für dieses Königreich selbst unabwendbar im Gefolge haben müßte.