Čtvrtek 28. října 1869

Einsicht dem Vorsitzenden, welcher denselben laut abliest und zur Einsichtnahme an die anderen Kommissionsglieder weiter reicht.

Hierbei ist eine Stimm- und Gegenliste zu führen und von sämmtlichen Mitgliedern der Kommission zu unterfertigen.

Das Resultat der vollendeten Stimmzählung ist von dem Vorsitzenden der Wahlkommission in allen Fallen, wo es sich nicht um die Wahl in zu eitlem Wahlbezirke vereinigten Städten und Industrialorten handelt, sogleich bekannt zu geben.

Bei Wahlen in den zu einem Wahlbezirke vereinigten Städten und Industrialorten, in welchen die Wahl an mehreren Orten vorgenommen wird, find die Wahlakten und Stimmzettel sofort nach geschlossener Stimmgebung durch die Wahlkommission zu versiegeln und es haben sich der Vorsitzende und je zwei gewählte Mitglieder der einzelnen Wahlkommissionen an dem unmittelbar darauf folgenden Tage in dem in §. 3 L. -W. -O. bei Festsetzung jedes Wahlbezirkes zuerst genannten Orte zu versammeln und das Skrutinium gemeinschaftlich vorzunehmen, woraus das Ergebniß in allen Wahlorten bekannt zu geben ist.

Sněmovní aktuár Sládek čte:

§. 15.

Když bylo odevzdání lístků hlasovacích skončeno, což předseda volbu řídící prohlásiti má, vybéře předseda ještě před skratinium lístky hlasovací z osudí a spočítá je.

Počet jejich musí se rovnati počtu voličů, kteří lístky odevzdávali, jinak jest volba neplatná a musí se znova předsevzíti.

Když se byl shledal pravý počet lístků hlasovacích, počne se skrutinovati; při skrutinování rozevře jeden člen komise volbu řídící každý lístek hlasovací zvláště, nahlédne do něho, odevzdá jej předsedovi, který jej hlasitě přečte a odevzdá dále, aby do něho nahlédli i ostatní členové komise.

Při tom zapisovati se mají jména do listiny hlasovací a zároveň do listiny obapolné, a na obě se podepíší veškeří členové komise.

- Výsledek sčítání má předseda komise, jakmile jest skončeno, neprodleně prohlásiti ve všech případech, kde se nejedná o volbu měst a průmyslných míst v jeden okres volící sloučených.

Při volbách v městech a průmyslových místech v jeden okres volící sloučených, ve kterých se odbývá volba na více místech, mají se ihned, jakmile odevzdání lístků hlasovacích se skončilo, spisy týkající se volby a lístky hlasovací od komise zapečetiti; předseda a dva zvolení členové každé komise volební mají se v den hned na to příští shromážditi v místě, kteréž v §. 3. řádu volení do sněmu při ustanovení každého volebního okresu na prvním místě jmenováno jest a mají tam společně předsevzíti skrutinium, načež oznámiti se má ve všech místech volebních, jak sčítání hlasů vypadlo.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort ?

Der Herr Dr. Rziha hat das Wort.

Dr. Rziha. Ich mochte an Ew. Durchlaucht dieselbe Bitte stellen und zwar die 2. Alinea dieses §. gesondert zur Abstimmung zu bringen; ich berufe mich auf die in der Generaldebatte angeführten Gründe.

Abgeord. Fürth: Ich bitte um's Wort.

Oberstlandmarschall: Herr Abgeordneter Fürth hat das Wort?

Abg. Fürth: Ich glaube, in natürlicher Consequenz der früheren Beschlüsse dürfte es nöthig sein, in der 2. Alinea beizufügen: "muß die Zahl der Wähler, welche gestimmt, und die der Legitimationskarten gleich sein. "

Ich bitte das zu berücksichtigen.

Berichterstatter Dr. U ch a tz y: Ich würde diese stilistische Aenderung nicht für nöthig halten, denn es versteht sich von selbst, daß man die naturgemäße Kontrole der abgegebenen Stimmen hat; wozu eine Einschaltung, wenn sie nicht nothwendig ist.

Abg. Fürth: Ich ziehe meinen Antrag zurück, nachdem das Bedenken behoben ist.

Oberstlandmarschall: Ich werde, nachdem der §. in beiden Landessprachen vorgelesen ist, den §. zur Abstimmung bringen u. zw. Alinea 1, 3, 4, 5, 6 und ersuche diejenigen Herren, welche dafür stimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Angenommen.

Jetzt werde ich abstimmen lassen über die 2. Alinea: "Ihre Zahl muß der Zahl der Wähler, welche gestimmt haben, gleich sein, widrigens der Wahlakt ungiltig und zu wiederholen ist.

Sněmovní aktuár Sládek čte: Počet jejich musí se rovnati počtu voličů, kteří lístky odevzdávali; jinak jest volba neplatná a musí se znova předsevzíti.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für die 2. Alinea stimmen, die Hand zu erßeben.

(Geschieht. )

Angenommen.

Berichterstatter Dr. U ch a tz y liest:

§. 16.

Wenn die erforderliche Anzahl Abgeordneter gehörig gewählt ist, wird das über die Wahlhandlung geführte Protokoll geschlossen, von den Gliedern der Wahlkommission und dem l. f. Kommissär unterschrieben, gemeinschaftlich unter Anschluß der Stimmzählungslisten und Stimmzettel bei Wahlen des Großgrundbesitzes auch die Vollmachten und bei Wahlen der Abgeordneten der Landgemeinden auch unter gleichzeitiger Beilegung der Wahlakten über die Wahl der Wahlmänner versiegelt, mit einer den Inhalt bezeichneten Aufschrift versehen und dem l. f. Kommissär zur Einsendung an den Statthalter übergeben.

Sněmovní aktuár Sládek čte: §. 16.

Když jest tolik poslanců náležitě zvoleno, kolik potřebí, tedy se protokol o volbě sepsaný zavře, od členů komise, která volbu řídí, a od zeměpanského komisaře podepíše, připojí se k němu lístky o sčítání hlasů, lístky hlasovací a lístky legitimační, a byli-li by držitelé velkých statků, též plnomocenství, a byli-li by to volby obcí venkovských, spisy k volbě se vztahující, potom se vše od komise a-zeměpanského komisaře zapečetí, dá se nápis, z něhož vysvítá, co se v něm nalézá, a dá se zeměpanskému komisaři k odevzdání na místodržícího.

Dr. Uchatzy: Ich erlaube mir rücksichtlich des Antrages, daß die Legitimationskarten abgegeben werden sollen, den konsequenten Antrag zu stellen, daß der §. 16 bei Aufzählung der Stimmzettel auch die Legitimationskarten zu benennen seien.

Es wird also lauten müssen: "Stimmzettel und Legitimationgkarten. "

Sněmovní aktuár Sládek čte: Přidávajíce se k němu listiny o sčítání hlasů, lístky hlasovací a lístky legitimační.

Oberstlandmarschall: Ersuche jene Herren, "welche diesem §. zustimmen, die Hand zu erheben. Dr.. Uchatzy:

§. 17.

In Städten, welche in mehrere Wahlbezirke getheilt sind, können von der politischen Behörde in jedem dieser Wahlbezirke mehrere Wahllokalitäten bestimmt und die Zuweisung der Wähler des Bezirkes zur Wahl dahin nach alphabetischer Theilung verfügt werden.

Hier hat die Kommission einen Zusatz gemacht: "Hiebei finden die §§. 11 und 15 auf diesen Zusatz analoge Anwendung und ist das gemeinschaftliche Skrutinium in dem bei Festsetzung der Wahllokale zuerst genannten Lokale vorzunehmen. '"

Sněmovní aktuár Sládek čte:

§. 17.

V městech, která jsou rozdělena na několik okresů volebních, může úřad politický pro každý takový okres volební ustanoviti několik místností k volbě a může opatření učiniti, aby voličové toho okresu dle abecedního pořádku volili v té neb oné místnosti; při tom se má užíti od §. 11. až do §. 15. zákona tohoto a sčítám se má díti společně od té komise, která na prvním místě imenována byla.

Oberstlandmarschall: Ersuche jene Herren, welche dem §. zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Angenommen.

Dr. Uchatzy liest:

§. 18.

Unter der in vorstehender Wahlordnung bezogenen politischen Behörde (Amte) ist die unmittelbar vorgesetzte landesfürstliche politische Behörde zu verstehen.

Sněmovní aktuár Sládek čte: §. 18.

Kdykoliv v předcházejícím řádu volebním připomenuto jest politického úřadu, budiž za úřad ten považován zeměpanský politický úřad, pod nějž místa neb osoby, jichž se týče, jsou príma postaveny.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand sich zum Worte meldet, so erkläre ich den §. für angenommen.

Dr. Uchatzy liest:

§. 19.

Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem Tage der Kundmachung in Wirksamkeit.

Sněmovní aktuár Sládek čte:

§. 19.

Zákon tento nabude moci dne, kterého prohlášen bude.

Oberstlandmarschall: Wenn keine Einwendung erfolgt, so erkläre ich den Punkt für angenommen.

Dr. Uchatzy liest:

§. 20.

Mein Minister ist mit der Durchführung dieses Gesetzes beauftragt.

Sněmovní aktuár Sládek čte:

§. 20.

Mému ministru vnitřních záležitostí nařízeno jest, aby zákon ten ve skutek uvedl.

Oberstlandmarschall: Wenn keine Einewendung erfolgt, jo erkläre ich den §. für angenommen.

Dr. Uchatzy liest:

§. 1.

Die §§. 4, 18, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 34, 35, 41, 42, 44, 45, 47 und 51 der Wahl' Ordnung für den Landtag des Königreiches Böhmen haben außer Wirksamkeit zu treten, und diesfalls. künftig die nachstehenden Bestimmungen zu gelten.

Sněmovní aktuár S1 á d e k čte:

§. 1.

§§. 4., 18., 25., 26., 27., 28., 29., 30., 31., 32., 34., 35., 41., 42., 44., 45., 47. a 51. rádu volení do sněmu zemského v království českém pozbývají moci a mají příště platit ustanovení tato.

Oberstlandmarschall: Wenn niemand das Wort verlangt, nehme ich den §. 1 für angenommen an.

Es ist nur noch abzustimmen über den §. 9, welcher in suspenso geblieben, und bereits verlesen worden ist.

Ich ersuche jene Herren, welche den §. 9 annehmen wollen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Er ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Uchatzy: Der Titel des Gesetzes lautet:

Gesetz vom.........wirksam für das

Königreich Böhmen, betreffend mehrere §§. der Wahlordnung für den Landtag des Königreiches -Böhmen.

Sněmovní aktuár Sládek čte:

Zákon, daný dne......pro království

České, jenž se týče změn některých §§ řádu volení do sněmu království českého.

K návrhu sněmu Mého království Českého vidí se Mi naříditi takto:

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche Titel und Einleitung annehmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Angenommen.

Berichterstatter Dr. Uchatzy: Mit Rücksicht auf den Umstand, daß an dem Texte des Gesetzes nur unwesentliche Aenderungen vorgenommen worden sind, erlaube ich mir den Antrag zu stellen, daß die dritte Lesung des Gesetzes vorgenommen werde.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für die Vornahme der dritten Lesung stimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Angenommen.

Berichterstatter Dr. Uchatzy: Titel und Einleitung unverändert.

§. 1 unverändert.

§. 2 unverändert.

§. 3 unverändert.

§. 4. In Folge des Antrages des Herrn Dr. Wiener kommen in der ersten Alinea nach den Worten "der Wahlhandlung" zu setzen die Worte: "sowie der Stunde des Schlußes zur Abgabe der Stimmzettel. "

Sněmovní aktuár Sládek čte: V §. 4. vložila se dle návrhu pana poslance dra. Wienera po slovech "se počíná" "a hodina, kdy se skončí odevzdávání lístků. "

Berichterstatter Dr. Uchatzy: Im §. 5 ist dieselbe Aeuderung eingetreten in der letzten Alinea nach dem Worte "Wahlhandlung. "

Sněmovní aktuár Sládek čte:

V §. 5. jest tatáž změna obsažena po slovech "a až hodina, kdy se skončí odevzdávání lístků. "

Berichterstatter Dr. Uchatzy: Ich erlaube mir zu diesem §. noch zu bemerken, daß die angetragene Fassung "bis zum dritten Tage vor dem Wahltermine" auch entfällt. Es lautet nämlich die vorletzte Alinea:

"Derselbe ist auch berechtigt, bis zum Wahltermine die Berichtigung der Wählerliste vorzunehmen. "

Sněmovní aktuár Sládek čte: V §. 5. odpadnou slova "do třetího dne před volbou. "

Berichterstatter Dr. Uchatzy: Im §. 6 ist außer der bereits bemerkten Aenderung auch eine neue hinzugetreten, daß es heißt:

"Der Vorstand dieser Behörde entscheidet über die innerhalb der anberaumten Frist eingebrachten Reklamationen; auch steht ihm das Recht zu, bis zum Wahltermine Berichtigungen des Wählerverzeichnisses vorzunehmend etc.

Sněmovní aktuár Sládek čte: V §. 6., odstavci posledním jest tatáž změna, totiž, že na místě slov "třetího dne před volbou" mají býti slová "do doby, kdy se má voliti. "

Berichterstatter Dr. Uchatzy: Im §. 7 ist die gleiche Aenderung eingetreten, daß nach dem Worte "Wahlhandlung" zu setzen ist "sowie die Stunde des Schlußes zur Abgabe der Stimmzettel. "

Sněmovní aktuár Sládek: V. §. 7. jest tatáž změna: "až do doby, kdy se má voliti. "

Berichterstatter Dr. Uchatzy:

§. 8 unverändert.

§. 9 unverändert.

Im §. 10 ist dieselbe Aenderung eingetreten, daß zu setzen ist nach dem Worte "Wahlhandlung" "sowie die Stunde des Schlußes zur Abgabe der Stimmzettel''.

Sněmovní aktuár Sládek: V §. 10. jest tatáž změna:

"Hodina, kdy a kde se, počne a skončí odevzdávání hlasovacích lístků. "

Berichterstatter Dr. Uchatzy: Im §. 12 ist die Aenderung eingetreten, daß es heißt in der letzten Alinea:

"Jeder Wähler hat bei Abgabe der Stimmzettel seine Legitimationskarte persönlich abzugeben. "

Ich würde mir mit Rücksicht darauf, daß bei der Wahl im Großgrundbesitze Sollmachten aufgenommen worden sind, daher diese Aufnahme des Wortes persönlich zu Inconvenienzen Veranlassung geben könnte, eine stylistische Aenderung erlauben dahin, daß "das Wort "persönlich" wegzulassen sei.

Es würde heißen:

"Jeder Wähler hat bei Abgabe des Stimmzettels seine Legitimanonskarte abzugeben. "

Sněmovní aktuár Sládek: V §. 12. má slovo "sám" odpadnout a poslední odstavec zněl by:

"Každý volič odevzdej svůj lístek hlasovací a zároveň lístek legitimační.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, die dafür stimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Angenommen.

Berichterst. Dr. Uchatzy:

§. 13 unverändert.

§. 14 unverändert.

§. 15 unverändert.

Bei §. 16 ist nach dem Worte "Stimmzettel" einzuschalten "und Legitimationskarten".

Sněmovní aktuár Sládek čte: V §. 16. má se vložiti po slovech "lístek hlasovací" též "lístek legitimační".

Berichterstatter Dr. Uchatzy:

§. 17 unverändert.

§. 18 unverändert.

§. 19 unverändert.

§. 20 unverändert.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, die dieses Gesetz in dritter Lesung annehmen Wollen, sich erheben zu wollen.

(Geschieht. )

Angenommen.

Punkt 4. 281. Commissionsbericht über den Antrag des Dr. Hanisch und Genossen wegen Aufhebung des §. 86 der Geschäftsordnung. Ich ersuche Herrn Dr. Wiener die Berichterstattung zu übernehmen.

Dr. Wiener liest: Der von dem Abg. Dr. manisch und Genossen gestellte Antrag aus Aushebung des §. 86 der Geschäftsordnung hat zum Zwecke, Den Landesausschuß von Arbeiten zu entlasten, welche in manchen Fällen kein Resultat herbeiführen. Es laßt sich nicht verkennen, daß die Vorschrift des §. 86 der Geschäftsordnung eine Uiberbürdung des Landesausschußes mit Berathungen im Gefolge haben kann, welche sich nachträglich als zwecklos herausfallen, und den Antrag des Landesausschußes auf Uibergang zur Tagesordnung zu begründen. Zuteilen ändern sich die geschäftssächlichen Verhältnisse dergestalt, daß selbst die Antragsteller in der nächsten Landtagssession den Antrag aufrecht zu erhalten nicht mehr gesonnen sind. Ist dagegen der gestellte Antrag den Verhältnissen entsprechend, dann steht es ja dem Antragsteller frei, denselben in der nächsten Session wieder einzubringen. Die Commission hat aus diesen Gründen einstimmig für zweckdienlich ernannt, daß jene Anträge, bezüglich deren am Schluße des Landtages die Vorberathung noch nicht begonnen oder noch nicht geschlossen worden ist, dem Landesausschuße zur Vorberathung nicht zugewiesen werden. Anders verhält es sich mit jenen Anträgen, über welche die Vorberathung bereits geschlossen ist, welche aber im Landtage nicht zur Vollberathung gelangten.

Der Bericht der Commission liegt vor und es ist kein Grund vorhanden, warum dieser Bericht in der nächsten Landtagssession nicht vorgelegt werden sollte, indem ja der Landesausschuß keine weitere Arbeit hat, als den verfaßten Bericht einfach vorzulegen, und es doch schicklich erscheint, daß der vielleicht mit vieler Mühe zu Stande gekommene Commisionsbericht nicht blos deshalb bei Seite gelegt wirb, weil die Zeit ausreicht, den Bericht auf die Tagesordnung zu setzen.

Die Commission stellt deshalb den Antrag:

Der h. Landtag wolle beschließen: Der §. 86 der Geschäftsordnung des böhm. Landtages wirb zu seiner bisherigen Fassung außer Kraft gefetzt und hat zu lauten:

Wenn der Bericht über einen Antrag von der zur Vorberathung eingesetzten Commission bei dem Landtagspräsidium überreicht wurbe, ohne daß dieselbe während der Landtagssession in Vollberathung gelangt ist, hat der Landesausschuß den Kommissionsbericht dem Landtage in der nächsten Landtagssession vorzulegen.

Sněmovní tajemník Schmidt čte:

Komise činí návrh:

Slavný sněme račiž se usnésti takto: §. 86. jednacího řádu pro sněm království Českého dle jeho dosavadního znění se zrušuje a má zníti takto: Jsou-li návrhy komise připraveny k poradě a zvolena komise k podání zprávy sněmovnímu praesidiu, aniž by po čas sněmovního zasedání vzata byla v rokování, může zemský výbor takovou zprávu komise předložiti sněmu v nejblíže příštím zasedání jeho.

Oberstlandmarschall: Herr Abgeordneter Dr. Hanisch hat das Wort.

Abg. Dr. Julius Hanisch: Ich möchte nur ein Mißverstandniß beseitigen; der Zweck meines Antrags wenigstens, der mir vorlag, war nicht, den Landesausschuß zu entlasten, sondern war, den Landtag von einem Ballaste zu befreien und die Antrage einander gleichzustellen. Es mag sein, daß der Landesausschuß damit zugleich auch entlastet wirb; aber das war meine nächste Absicht nicht. Ich kann auch die Begründung nicht anerkennen, welche die Kommission diesfalls beliebt hat und zwar in der Richtung, daß sie meinem Antrage auf Aufhebung den Antrag auf Einschränkung dieses Paragraphen substituirt hat. Ich halte meinen Antrag um so mehr ausrecht, als die abgeschlossenen Kommissionsarbeiten ebenso gut werthlos sein können in der nächsten Session und daß es ja Jedermann, der Regierung, dem Landesausschuße und dem einzelnen Mitgliede freisteht, einen solchen Kommissionsantrag wieder aufzunehmen. Ich werbe daher bei meinem Antrage verharren und bitte meinen Antrag anzunehmen.

Oberstlandmarschall: Der Antrag ist ein negativer. Herr Abgeordneter Schubert hat das Wort.

Abg. Dr. Schubert: Ich glaube, daß der Autrag, welcher von der Kommission gestellt worden ist, doch der richtigere sei und diese die Sache viel genauer erwogen hat; denn wenn der Antrag an das hohe Haus gelangt und das Haus beschließt, es sei der Antrag zu berathen und eine Kommission wählt, wenn diese Kommission an die Arbeit geht, die Arbeit sogar vollendet und den Bericht erstattet, so glaube ich doch, daß der Ausdruck des Herrn Abg. Dr, Hanisch nicht darauf anzuwenden wäre, daß man dieses Elaborat ohne weiters unter den Zisch fallen lassen und daß dieses Elaborat, dieser Bericht, der eine große Mühe in sich birgt, nicht ganz vernichtet werben sollte, So hat die Kommission geglaubt, es dem Landesausschuß vorzulegen, damit dieser es in der nächsten Session neuerdings zur Berathung und Beschlußfassung vorlege. Ich glaube, dieser Vorgang ist weit korrekter, richtiger und zweckentsprechender, als der vom Herrn Abg. Dr. Hanisch vorgeschlagene.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Da dies nicht der Fall ist, erkläre ich die Debatte für geschlossen und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Dr. Wiener: Ich erlaube mir zu bemerken, daß selbst in dem Fall, als der Antrag des Herrn Abg. Dr. Hanisch zur Geltung gebrächt werden sollte, damit ja gar nichts, geschieht; denn dasselbe, was Herr Dr. Hanisch beantragt, beantragt auch die Kommission, nämlich daß §; 86 ganz und gar fallen gelassen werde. Nun sagt §. 86 der Geschäftsordnung nichts anderes, als daß in dem Falle, als der Bericht noch überhaupt nicht versaßt ist, aber auch nur in diesem Falle der Landesausschuß bemüßigt sei, Bericht zu erstatten. Das bleibt auch hier, so wie es die Kommission beantragt, es wird nur dadurch, wie die Kommission beantragt, einem Uebelstande abgeholfen. Es war nämlich bisher usuell, daß, wenn der Bericht fertig war, der Landesausschuß diesen Bericht dem Landtage vorgelegt hat; aber es geschah ohne eine Bestimmung der Geschäftsordnung und die usuelle Begründung soll nun gesetzlich begründet werden, das ist der ganze Unterschied. Ich erlaube mir übrigens weiter zu bemerken, daß es meiner Ansicht nach ganz und gar nicht angezeigt ist, daß die mühsam durchgearbeitete Vorlage einfach in den Papierkorb geworfen werde. Ich erlaube mir nur darauf hinzuweisen, daß ein Bericht über die Grundtheilbarkeit, Freitheilbarkeit vorgelegen ist, daß der Bericht fertig war; wenn man nun annehmen wollte, ein solcher Bericht müsse einfach bei Seite gelegt werden, dann glaube ich, beleidigt man die Kommission, welche sich der Mühe unterzogen hat, ein so wichtiges Elaborat zu verfassen. Aus diesen Gründen erlaube ich mir, den Antrag der Kommission zu empfehlen.

Oberstlandmarschall: Ich werde den Antrag der Kommission zur Abstimmung bringen. Er lautet: Der §. 86. der Geschäftsordnung des böhmischen Landtages wird in seiner bisherigen Fassung außer Kraft gesetzt, und hat zu lauten: Wenn der Bericht über einen Antrag von der zur Berathung eingesetzten Kommission beim Landtagspräsidium überreicht wurde, ohne daß derselbe während der Landtagssession in Vollberathung gelangt ist, so hat der Landesausschuß den Kommissionsbericht dem Landtage in der nächsten Landtagssession vorzulegen.

Sněmovní tajemník Schmidt čte: Komise činí návrh: Slavný sněme račiž se usnésti takto:

§. 86. jednacího řádu pro sněm království českého dle jeho dosavadního znění se zrušuje a má zníti takto:

Jsouli návrhy komise připraveny k poradě a zvolena komise k podání zprávy sněmovnímu presidiu, aniž by po čas sněmovního zasedám vzata byla v rokování, může zemský výbor takovouto zprávu komise sněmu předložiti v nejblíže příštím zasedání jeho.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Punkt 5. Nr. 287. Bericht der Kommission zu Angelegenheit der im Landtage nicht erschienenen Herren Abgeordneten. Ich ersuche Hrn. Dr. Haßmann die Berichterstattung zu übernehmen.

Berichterstatter Dr. H a ß m a n n: Hoher Landtag! Bei der Nachwahl der Abgeordneten für den böhmischen Landtag wurden die Herren: Bělský Wenzel, Bozděch Wenzel, Bradač Vinzenz, Brauner Franz, Brzorad Jos., Celeryn Fr., Czižek Aut, Faber Karl, Fáček Franz, Fiala Fr., Fingerhut Adalbert, Fink Anton, Frič Josef, Gabriel Josef, Götzl Josef, Grégr Eduard, Grégr Julius, Grünwald Vendelin, Hanke Friedrich, Hartl Franz, Hausmann Vinzenz, Honc Anton, Husák Anton, Jablonský Rudolf, Janouš Johann, Jeřabek Johann, Jílek, Johann, Kahles August, Klaudy Leopold, Klima Wenzel, Klimes Josef, Kořinek Franz, Kořistka Karl, Kralert Franz, Kratochwile Johann, Krejčí Johann, Kubiček Mathias, Kučera Johann, Machaček Josef, Mattuš Karl, Moravec Ignaz, Neumann Stanislaus, Oliva Alois, Palacký Franz, Platzer Wilhelm, Pokorný Franz, Pollach Stephan, Porak Anton, Potuček Karl, Pour Wenzel, Prachenský Josef, Pstroß Franz, Reichert Wenzel, Rieger Franz Ladislaus, Roth Karl, Říha Josef, Schmidt Anton, Schowanek Anton, Schulz Ferdinand, Skrejšovský Johann, Sladkovský Karl, Slawík Josef, Stefan Christian, Strakatý Johann, Svátek Lorenz, Šípek Franz, Škarda Jakob, Šobr Thomas, Štroß Johann, Trmal Emanuel, Trojan Pravoslav, Tušner Emanuel, Tyrš Miroslav, Urbánek Ferdinand, Václavik Alois, Vávra Vinzenz, Velflík Johann, Vilímek Josef, Villany Karl Freiherr, Wenzig Josef, Zátka Ignaz, Zeithammer Ottokar, Zelený Wenzel und Zak Johann zu Landtagsabgeordneten gewählt, und wurden denselben von Seite der k. k. Statthalterei die Wahlzertifikate ausgefertigt und zugestellt, auf Grund welcher dieselben nach §. 52 der Landtagswahlordnung zum Eintritt in den Landtag nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet waren. Dem ungeachtet haben sich die genannten Herren Abgeordneten von den Verhandlungen des mit kais. Patent vom 19. August 1869, auf den 30. Sept. 1869 einberufenen und an diesem Tage eröffneten Landtages ohne Entschuldigung ferne gehalten, weshalb das Landtagspräsidium nach Ablauf von 8 Tagen nach Vorschrift des §. 19 der Geschäftsordnung, Zusatzartikel IV zur Landesordnung, an diese Abgeordneten die Aufforderung zum Erscheinen im Landtag richtete. Diese Aufforderung erfolgte von Seite des Landtagspräsidiums an den Abg. Franz Hartl am 12. Oktober 1869, an alle übrigen Eingangs genannten Abgeordneten aber bereits am 8. Oktober 1869, weshalb die im §. 19 der G. -O. und Zusatzartikel 4 der 'Landesordnung normirte Frist zur Theilnahme an den Verhandlungen bezüglich" des Abg. Franz Hartl am 26. Oktober I. J. für alle übrigen Abgeordneten aber bereits am 22.. Oktober I. J. abgelaufen war, ohne daß dieselben ihr Ausbleiben überhaupt gerechtfertigt hätten, oder im Landtage erschienen wären. In Erwägung dieser Thatsache stellt feie in der 15. Sitzung vom 23. Oktober 1. J. zur Berathung dieser Angelegenheit - niedergesetzte Kommission den Antrag, hoher Landtag wolle beschließen, die Herren: Bělský Wenzel, Bozděch Wenzel, Bradáč Vinzenz, Brauner Franz, Brzorád Josef, Celeryn Franz, Čižek Anton, Faber Karl, Fáček Franz, Fiala Franz, Fingerhut Adalbert, Fink Anton, Frič Josef, Gabriel Josef, Götzl Josef, Grégr Eduard, Grégr Julius, Grünwald Vendelin, Hanke Friedrich, Hartl Franz, Hausmann Vinzenz, Honc Anton, Husák Anton, Jablonský Rudolf, Janouš Johann, Jeřábek Johann, Jílek Johann, Kahles August, Klaudy Leopold, Klima Wenzel, Klímeš Josef, Kořínek Franz, Kořistka Karl, Kralert Fr., Kratochvíle Joh., Krejčí Joh., Kubíček Mathias, Kučera Joh., Macháček Jos., Mattuš Karl, Moravec Ignaz, Neumann Stanislaus, Oliva Alois, Palacký, Franz, Platzer Wilhelm, Pokorný Franz, Pollach Stefan, Porak Anton, Potuček Karl, Pour Wenzel, Prachenský Josef, Pstroß Franz, Reichert Wenzel, Rieger Franz Ladislaus, Roth Karl, Rzyha Josef, Schmidt Anton, Schovánek Anton, Schulz Ferdinand, Skrejšovský Johann, Sladkovský Karl, Slavík Josef, Stefan Christian, Strakatý Johann, Svátek Lorenz, Šipek Franz, Škarda Jakob, Šobr Thomas, Štroß Johann, Trmal Emanuel, Trojan Pravoslav, Tušner Emanuel, Tyrš Miroslav, Urbánek Ferdinand, Václavík Alois, Vávra Vinzenz, Velflik Johann, Villani Karl Freiherr, Wenzig Josef, Zatka Ignaz, Zeithammer Ottokar, Zelený Wenzel und Žák Johann werden aus Grund des §. 19 der Geschäftsordnung, Zusatzartikel IV der Landesordnung aus dem Landtage des Königreiches Böhmen für ausgetreten erklärt und es sei für die hiedurch erledigten Abgeordnetensitze die Neuwahl im Wege der k. k. Statthalterei zu veranlassen.

Sněmovní tajemník Schmidt čte: Páni poslanci, jak byli právě přečteni na základě §. 19. řádu jednacího a článku IV. dodatku k zřízení zemskému, považují se ze sněmu království českého za vystouplé a má se v cestě c. k. místodržitelství učiniti opatření, aby pro tato uprázněná místa poslanecká nové volby vykonány byly.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort Wenn nicht, so ersuche ich jene Herren, welche für den Antrag stimmen, sich erheben zu Wollen. (Geschieht. )

Der Antrag ist einstimmig angenommen.

Berichterstatter JUDr. Haßmann:

Ich erlaube mir bei dem Umstände, als angenommen werden konnte, daß über, jeden Abgeordneten einzeln abgestimmt werden sollte, und daß in dieser Richtung der Antrag so angesehen werden sollte, als ob er aus mehreren Absätzen bestände, den Antrag zu stellen, das hohe Haus möge in die 3. Lesung eingehen.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesen Antrag annehmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ich ersuche jene Herren, welche den Antrag in dritter Lesung annehmen, sich erheben zu wollen. (Geschieht. )

Der Antrag ist in dritter Lesung angenommen.

Die Herren Mitglieder der Petitionskommission werden eingeladen zu einer Sitzung für morgen 9 uhr Früh.

Abt Zeidler, Obmannstellvertreter. Nächste Sitzung morgen 10 Uhr Vormittags.

Tagesordnung:

282.   Bericht der Petitionskommission zur Landtagszahl 259 über den Antrag Rziha und Genossen, betreffend die betchleunigte Einführung des Verwaltungsgerichtshofes.

Ich würde noch um einen Augenblick Geduld bitten wegen der Reichsrathswahlen, die ich auf die Tagesordnung zu setzen gedenke.

283.    Bericht der Petitionskommission über das Gesuch des Bezirksausschußes Leitmeritz, betreffend die Abtrennung der Bezirke Raudnitz und Libochowitz von dem Kreisgerichtssprengel Leitmeritz.

284 Bericht der Petitionskommission über das Gesuch der Vorschußkassa Pomeisl, betreffend, die Theilung derselben in 5 selbstständige Vorschußkassen.

285.   Bericht der Petitionskommission über das Gesuch der Bezirksvertretung Gablonz, betreffend die Uibernahme der allgemeinen Haftung seitens des Gablonzer Bezirkes mit seinem Bezirksfonde gegenüber den Gläubigern der zu gründenden -Bezirkssparkassa in Gablonz und über die Petition der Vertreter des Gablonzer Spar- und Unterstützungsfondes gegen die vorstehende Petition.

286.    Bericht der Petitions-Kommission über das Gesuch des Johann Batka, Rechnungsführers in Lhota Záborná,. betreffend die Hebung des Beschlußes des Bezirkes Dobřiš wegen Ersatzleistung der Rechnungsabgänge per. 289 fl.

289. Bericht der Budget-Kommission über Landesausschußbericht, betreffend die Pensionirung der definitiven Professoren und Adjunkten an den landwirthschaftlichen Lehranstalten.

292.   Bericht der Petitions-Kommission über das Gesuch des Dr. Rittersheim, betreffend die Reform der Prager Landesgebär- und Findelanstalt.

293.    Bericht der Petitions-Kommission über Beschwerde des Herrn Wessen, Bürger in Rokytzan, gegen die Entscheidung des Landesausschußes wegen Ablösung der Rokytzaner bräuberechtigten Bürgerschaft.

294. Bericht der Petitions-Kommission über das Gesuch des Vereines der Deutschen aus dem Südlichen Böhmen in Wien um einen Beitrag zur Errichtung eines Deukmals Stifters am Plöckelftein.

Endlich wird im Laufe der morgigen Sitzung die Vornahme der Wahlen in das Abgeordnetenhaus des Reichsrathes stattfinden, die nach den heute gefaßten Beschlüssen betreffs der nicht im Landtage erschienenen Abgeordneten und der 3 Gruppen und zwar: in der 1., 18. und 24. Gruppe ermöglicht ist.

Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.

Schluß der Sitzung um 2 Uhr 40 Minuten.

Rorb. Graf Pötting m. p., Verifikator.

Dr. Roser m. p., Verifikator.

Dr. Karl Czyhlarz m. p., Verifikator.


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