Støeda 27. øíjna 1869

Dr. Schmeykal:

49. Der Gemeinde Obergrund den Fortbezug nachfolgender Umlagen u. z. 40 Kreuzer von jedem Eimer -Bier, 46 1/2 Kreuzer von jedem Eimer Wein, 1 fl. von jedem Eimer Brauntwein, 2 fl. von jedem Eimer Liqueur und 10 Kreuzer von jedem Grad und Eimer des daselbst zur Verzehrung gelangenden Spiritus auf die Dauer von 10 Jahren.

Snìmovní aktuár Sládek Ète: 49. Obci Hornímu Gruntu další vybírání pøirážek tìchto: 40 krejcarù z každého vìdra piva, 46 1/2 krejcaru z každého vìdra vína, 1 zl. z každého vìdra koøalky, 2 zl. z každého vìdra likérek a 10 krejcarù z každého stupnì a vìdra líhu tam spotøebovaného na dobu 10 let.

Oberstlandmarschall- Stellvertreter C l a u d i: Wenn keine Einwendung, angenommen.

Dr. Schmeykal:

50. Der Gemeinde Johannesberg die Einhebung einer Umlage von 1 fl. 60 kr. von jedem in der Gemeinde zur Konsumtion gelangenden Faß Bier, 1 fl. 60 kr. von jedem Eimer Branntwein auf die Dauer von 12 Jahren.

Snìmovní aktuár Sládek ète: 50. Obci Johannisbergu vybírání pøirážky 1 zl. 60 kr. z každého sudu piva v obci spotøebovaného a 1 zl. 60 kr. z každého vìdra koøalky na dobu 12 let.

Oberstlandmarschall - Stellvertreter Claudi: Keine Einwendung, angenommen.

Dr. Schmeykal:

51. Der Gemeinde Laun den Fortbezug der Umlage von 1 Kreuzer von jeder in der Gemeinde zum Verbrauche gelangenden Maß Bier aus die Dauer von 10 Jahren, beginnend mit dem 15. August 1871.

Snìmovní aktuár Sládek ète: 51. Obci Lounùm další vybírání jednoho krejcaru z každého v obci vycepovaného mázu piva na dobu 10. let, dnem 15. srpna 1871 poèínajíc.

Oberstlandmarschall - Stellvertreter C l a u d i: Wenn keine Einwendung, angenommen.

Dr. Schmeykal.

52. Der Gemeinde Wiesenthal die Einhebung der Umlage von 1 Kreuzer von jeder Maß Bier und 1 fl. von jedem Eimer Wein, Spiritus oder Branntwein auf die Dauer von 12 Jahren.

Snìmovní aktuár Sládek ète: 52. Obci Wiesenthalu vybírání pøirážky 1 krejcaru z každého mázu piva a 1 zl. z každého vìdra, vína, líhu nebo koøalky na dobu 12 let.

Oberstlandmarschall - Stellvertreter C l a u d i: Keine Einwendung, angenommen.

Dr. Schmeykal:

53. Der Gemeinde Gallenhof die Einhebung einer 49 1/2 % Umlage zu den direkten Steuern für das Jahr 1868.

Snìmovní aktuár Sládek ète:

53. Obci Galtenhofu vybírání 49 1/2% pøirážky k daním pøímým za rok 1868.

Oberstlandmarschall - Stellvertreter C l a u d i: Wenn keine Einwendung, angenommen.

Dr. Schmeykal:

54. Der Gemeinde Eule den Fortbezug der Umlage von 1 fl. von jedem in Eule und den dazu gehörigen Gasthäusern ausgeschänkten Fasse Bier auf die Dauer von 10 Jahren, vom 1. November 1869 beginnend.

Snìmovní aktuár Sládek ète: 54. Obci Jílovému další vybírání pøirážky 1 zlatého z každého v Jílovém a pøíslušných k mìstu tomuto hostincích vyèepovaného sudu piva na dobu 10 rokù, 1. dnem mìsíce listopadu 1869 poèínajíc.

Oberstlandmarschallstellvertreter Claudi: Keine Einwendung.

Angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal: 55. Der Stadtgemeinde Budweis die Einhebung einer Umlage von 1 kr. von jeder Maß des daselbst zur Verzehrung gelangenden Bieres auf weitere 5 Jahre, das ist vom 1. Jänner 1870 bis Ende 1874.

Snìmovní aktuár Sládek:

Obci Budìjovicùm vybírání jednoho krejcaru z každého v obci vycepovaného mázu piva na dobu 5 let od 1. ledna 1870 až do konce 1874.

Oberstlandmarschallstellvertreter C l a u d i:

Keine Einwendung.

Angenommen.

Berichterstatter Dr. S ch m e y k a l: Ich würde, nachdem das Landesgesetz, welches den Gegenstand des Berichtes des Landesausschußes bildet, aus mehreren Absätzen besteht, beantragen, daß das Gesetz gleich in 3. Lesung angenommen werde, daß also gleich die 3. Lesung vorgenommen werde.

Oberstlandmarschallstellvertreter Claudi: Ich ersuche jene Herren, welche für 3. Lesung dieses Gesetzes sind, die Hand zu erheben.

(Geschieht)

Angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal: Es find Aenderungen gegenüber den gestellten Anträgen nicht beliebt worden. Ich erlaube mir daher zu beantragen, mit dem weiteren Zusatz der Gemeinde -Budweis das Gesetz in 3. Lesung anzunehmen.

Oberstlandmarschallstellvertreter Claudi: Ich ersuche jene Herren, welche das Gesetz in 3. Lesung annehmen wollen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Das Gesetz ist in 3. Lesung angenommen.

(Der Oberstlandmarschall übernimmt den Vorsitz. )

Oberstlandmarschall: Punkt 4. Nro. 273. Bericht der Petitionskommission über die Petitionen Nro. 18, 36, 39, 46, 50, 53, 55, 93, 95, 114, 132, 135, 157, 214, betreffend die Belassung der k k. Stenerämter in den Amtsorten der dermaligen Bezirksgerichtsbehörden.

Ich ersuche Herrn Dr. Karl Leeder die Berichterstattung zu übernehmen.

Berichterstatter Dr. Karl Leeder:

Hoher Landtag!

Aus Anlaß des Gerüchtes, daß bei der bevorstehenden Reorganisation der Steuerämter eine Reduktion derselben, beziehungsweise Aufstellung derselben lediglich an dem Sitze der Bezirkshauptmannschaften beabsichtigt werde, haben 37 Bezirksvertretungen von Böhmen an den Landtag die Bitte gerichtet, bei der hohen Regierung dahin zu wirken, daß eine Reduktion der Steuerämter nicht stattfinde, und dieselben an ihren bisherigen Standorten, nämlich an den Sitzen der Bezirksgerichte belassen werden.

Wiewohl auf eine gestellte Anfrage die k. k. Finanzlandesbehörde sich dahin äußerte: "es scheine vorläufig nicht, als ginge das hohe Finanzministerium mit der Idee um, die Steuerämter zu reduziren und an die Sitze der Bezirkshauptmannschaften zu verlegen, " so glaubte der Petitionsausschuß doch nicht die eingelangten Gesuche als gegenstandslos ansehen zu dürfen, weil mit verbreitete Gerüchte in der Regel nur der Schatten zu sein pflegen, welchem die wirklich einkommenden Ereignisse vorauswerfen, weil ferner die einmüthigen Außerungen und Wünsche von 37 Bezirksvertretungen aus verschiedenen Theilen an sich nicht ignorirt werden könne, endlich auch das in den Petitionen enthaltene Bedenken nicht unbegründet erscheint. Es wird nämlich in diesen Petitionen aus die allgemeine Uibung hingewiesen, vermöge welcher die Gemeindevorsteher die Steuern und Abgaben persönlich an die Steuerämter abführen, wobei sie vorkommende Anstände im mündlichen Wege beheben und die Steuerzuschläge an die Kontribuenten zu übernehmen und auch die Geschäfte des übertragenen Wirkungskreises gleichzeitig beim Bezirksgerichte zu besorgen, mithin mehrere Geschäfte mit einem Male abzuthun im Stande sind. Dieser einfache, den Gemeindevorstehern und den Steuerämtern in gleicher Weise zusagende Geschäftsgang würde durch die Verlegung der Stenerämter an die entfernten Sitze der Bezirkshauptmaunschaften theilweise erschwert, theilweise unmöglich gemacht, die Absendung der Gelder und Dokumente durch die Post und durch Boten würde abgesehen von der Gefahr des Verlustes vielfache Unzukömmlichkeiten, vielfache Schreibereien und Plackereien, und die persönliche Reise der Gemeindevorsteher an die Sitze der Steuerämter größere Zeit und Geldaufwand als bisher zur nothwendigen Folge haben.

Nicht minder nachtheilig müßte eine in der bezeichneten Richtung beliebte Reorganisation" für die einzelnen Parteien und Steueramtsbezirke sein, deren Verkehr mit dem Steneramte in Angelegenheit der Evidenzhaltung des Grund- und Gebäudesteuerkatasters, dann beim Gebühvengeschäfte umso lebhaft ist und die nun gezwungen wären, mit bedeutendem Geld- und Zeitaufwand, die in gar keinem Verhältnisse stehen, 3, 4 und noch mehr Stunden weit zu dem Steueramte zu reisen.

Besouders drückend würde diese Nothwendigkeit für die Besitzer von Bränereien und Brennereien, die sich wegen des Bolletirens und wegen Zahlung der Verzehrungssteuer sehr häusig zu den Steuerämtern verfügen müssen. Es ist daher nicht zu zweifeln, daß die Beilegung der Steuerämter an die Sitze der Bezirkshauptmannschaften für die Bevölkerung mit vielerlei Beschwerden und mit großen pekuniären Opfern verknüpft wäre und daß hiedurch in der Bevölkerung große Mißstimmung erzeugt würde.

Ueberdies würde aber auch die in der Natur der Sache begründete Wechselbeziehung zwischen den Stenerämtern und den Bezirksgerichten in Betreff der Verwaltung des Waisen- und Depositenvermögens bei einer Verlegung der erstem an die Sitze der Bezirkshauptmannschaften die Nothwendigkeit herbeiführen, entweder steuerämtliche Exposituren bei den Bezirksgerichten zu belassen oder bei den Steuerämtern wegen der durch diese Verlegung unzweifelhaft sehr anwachsenden Correspondenz den Beamtenstand zu vermehren: in einem wie in dem andern Falle würde aber die durch die Reorganisation angestellte Ersparung wieder großentheils aufgehoben.

In Erwägung, daß die von den Bezirksvertretungen in ihren Petitionen dargelegten Bedenken allerdings von Gewicht sind, - daß es im Interesse der Regierung liegen muß, die Einzahlung der Steuern und Gebühren der Bevölkerung möglichst zu erleichtern, daß zwar bei der Frage der Reorganisation der Steuerämter außer den in den Petitionen enthaltenen Bedenken noch vielerlei Momente in Betracht zu ziehen wären und die Organisation der Stenerämter Gegenstand der Verhandlung des Reichsrathes ist, daß es aber dennoch nur Zweckentsprechend sein dürfte, der Regierung Anlaß zu geben, bei der einstigen Ausarbeitung eines Entwurfes über die Reorganisation der Steuerämter in reifliche Erwägung zu ziehen, wiefern die allerdings nothwendigen Ersparungen in der Steuerverwaltung mit den berechtigten Wünschen der Bövölkerung in Einklang gebracht werden können, erlaubt sich der Petitionsausschuß den Antrag zu stellen: Der hohe Landtag wolle beschließen: Die eingelangten 37 Petitionen an die hohe Regierung abzutreten und dieselben zur thunlichsten Berücksichtigung zu empfehlen.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Wenn nicht, so ersuche ich jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Dr. Karl Leeder: Es ist noch nachträglich ein Gesuch des Gemeindebezirkes Duppan eingelaufen, welches dieselbe Bitte dem hohen Landtage vorträgt. Ich erlaube mir den Antrag

zu stellen, daß diese Eingabe als durch den socben gefaßten-Beschluß des hohen Hauses erledigt erklärt wird.

Dr. Banhans: Ich glaube, daß nachdem diese Petition ganz denselben Inhalt hat, wie die frühere, und nachdem die Kommission selbst den Antrag stellt, es seien alle diese Petitionen der Regierung zur Berücksichtigung zu übergeben, wäre es wohl zweckdienlich, wenn auch diese Petitionen der Regierung zur Berücksichtigung übergeben werden. Ich erlaube mir einen Abänderungsantrag dahin zu stellen, daß auch die Petition von Buchau gleich den übrigen der Berücksichtigung übergeben werde.

Berichterstatter Dr. Karl Leeder: Ich konformire mich.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

274 und 275 Bericht der Petitionskommission, betreffend das Gesuch, des Bezirksausschusses Øièan. Bericht der Petitionskommission Zahl 37, 40, 41, 45, 51, 92, 96, 99, 149, 156, 215, 225, betreffend Das Gesuch mehrerer Bezirksvertretungen und Bezirksausschüsse um Abänderung des §. 2 und 5 des Gesetzes vom 25. Juli 1864 über die Bezirksvertretungen.

Herr Dr. Klepsch hat das Wort.

Dr. Klepsch: Die Bezirksvertretung Hainspach, Bezirksausschüsse Rochlitz, Schwarzkosteletz, Warnsdorf, die Bezirksvertretung Preßnitz, die Bezirksausschüsse Buchan, Marschendorf, MährischSchatzlar, die Bezirksvertretung Zwickau, die Gemeinden der Bezirke Marschendorf, Schatzlar und Duppau, die Bezirksvertretung Politz, Bezirksausschüsse vou Kalsching, von Kamnitz an der Linde und Elbogen bitten um Abänderung des §. 2 und 5 des Gesetzes vom 25. Juli 1864 über die Bezirksvertretung in der Art, daß die Gebiete der Bezirksvertretungen nach den gegenwärtig bestehenden Bezirken der Bezirksgerichte bestimmt und als Amtssitz der Bezirksvertretungen die gegenwärtigen Amtssitze der Bezirksgerichte erklärt werden. In diesen Petitionen wird insbesondere hervorgehoben, daß eine Erweiterung der bisher bestandenen Gebiete der Bezirksvertretungen die Verwaltung dieser Bezirke wesentlich erschweren würde, und daß die Gemeinsamkeit der Interessen, die sich in einzelnen Vertretungsgebieten im Gegensatz zu den Interessen der Nachbarbezirke entwickelt habe, deren Vereinigung nicht rathsam erscheinen lasse. Die Kommission glaubt nun, daß sich eine Revision des Gesetzes vom 25. Juli 1864 über Bezirksvertretungen überhaupt nicht mehr auf die §§. 2 und 5 des Gesetzes würde beschränken lassen und daß anderseits in eine vollständige Revision des Gesetzes noch gegenwärtig nicht eingegangen werden könne, zumal die Erfahrungen, welche man über die Wirksamkeit der Bezirksvertretungen feit der kurzen Zeit ihres Bestandes zu machen Gelegenheit hatte, kaum ausreichen, ein sicheres Urtheil über die Mittel zu bilden, wie die Mängel, die an diesem Institute gerügt werden, abgeholfen werden können.

Die Kommission konnte daher nur in Erwägung ziehen, ob zu besorgen sei, daß in der Zwischenzeit an dem gegenwärtigen Umfange der Vertretungsbezirke im Verordnungswege Veränderungen vorgenommen werden können.

Da jedoch im §. 2. des Gesetzes vom 25. Juli 1864 die damals bestandenen Verwaltungsgebiete der gemischten Bezirksämter als die Gebiete der Bezirksvertretungen bestimmt wurden und im Eingänge desselben §. erklärt wurde, daß der Umfang der Vertretungsbezirke nur durch ein Landesgesetz geändert werden könne, so ist die Integrität der gegenwärtig bestehenden Gebiete der Bezirksvertretungen gegen Aenderungen im Verordnungswege vollständig gesichert.

Die Petitionskommission stellt daher den Antrag, der hohe Landtag wolle beschließen:

"In Erwägung, daß es zweckmäßig erscheint, eine Revision der §§. 2 und 5 des Gesetzes vom 25. Juli 1864 über Bezirksvertretungen nur im Zusammenhang mit der Revision der übrigen Bestimmungen des Gesetzes vorzunehmen, in Erwägung, daß eine vollständige Revision dieses Gesetzes gegenwärtig unthunlich erscheine, und in Erwägung, daß der gegenwärtig bestehende Umfang der Gebiete der Vertretungsbezirke überhaupt nur durch ein Landesgesetz geändert werden könne, wird über die Petitionen Nr. 37, 40, 41, 45, 51, 54, 92, 96, 99, 149, 156 und 225 der Bezirksausschüsse Hainspach, Rochlitz, Schwarz-Kosteletz, Warnsdorf, Prosnitz, Buchau, Marschendorf-Schatzlar, Zwickau, Politz, Kalsching, Kamenitz und Elbogen und der Gemeinde der Bezirke Marschendorf, Schatzlar und Duppau in Betreff der Abänderung der §§. 2 und 5 des Gesetzes vom 25. Juli 1864 über die Bezirksvertretungen zur Tagesordnung übergegangen.

Snìmovní aktuár Sládek ète: Navrhuje se, aby se o peticích è. 37, 40, 41, 45, 51, 54, 92, 96, 99, 149, 156 a 225 od okresních zastupitelstev Hanšpachského, Roketnického Èernokosteleckého, Warnsdorfského, Pøíseènického, Bochovského. Marsovsko - Šacléøského, Cvikovského, Polického, Chvalšinského, Kamenického a Loketského, pak od obcí okresùv Marsovsko - Šacléøského a Doupovského podaných za zmìnu §§. 2. a 5. zákona ze dne 25. èervence 1864 o zastupitelstvu okresním pøešlo k dennímu poøádku.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, so ersuche ich jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Berichterstatter Dr. Klepsch: Der Bezirksausschuß Øièan hat unter dem 25. September l. I. an die k. k. Statthalterei zu Prag ein Gesuch überreicht, in welchem verlangt wird, die §§. 2 und 5 des Gesetzes vom 25. Juli 1864 über die Bezirksvertretungen dahin abzuändern, daß die Gebiete der Bezirksvertretungen nach den Bezirken der Bezirksgerichte bestimmt, und die Amtsorte der Letzteren als die Amtsorte der Bezirksvertretungen erklärt werden. Dires Gesuch schließt mit der Bitte, die k. k. Statthalterei geruhe diese Petition dem hohen k. k. Ministerium des Innern zur weiteren Erledigung vorzulegen. Die k. k. Statthalterei hat jedoch dieses Gesuch mittelst Note vom 6. Oktober 1869, Z. 49. 867, an den Landesausschuß unter Beziehung auf ähnliche, bei demselben überreichte Petitionen abgetreten.

Die Petitionskommission glaubt dagegen, daß sich der hohe Landtag nicht veranlaßt finden könne, in Erledigung einer Petition einzugehen, die nicht an ihn selbst gerichtet ist, im Gegentheil nach der Absicht der Petenten von der k. k. Statthalterei nun dem k. k. Ministerium des Innern vorgelegt werden sollte. Die Petitions-Kommission stellt daher den Antrag:

Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Landesausschuß habe die Petition des Øièaner Bezirksausschußes um Aenderung der §§. 2 und 5 des Gesetzes vom 25. Juli 1864 über Bezirksvertretungen, Petitions-Nr. 215, der k. k Statthalterei zu Prag zur eigenen Erledigung zurückzustellen. "

Snìmovní aktuár Sládek ète: Navrhuje se, aby petice okresního výboru Øièanského, vymáhající, aby §. 2. a 5. zákona o okresním zastupitelství, daného dne 25. èervence 1864, zmìnìn byl, odstoupena byla slavné vládì.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, ersuche ich Jene, die dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Angenommen.

§. 7, Nr. 276. Bericht der Petitionskommission über die Petition des Bezirksausschußes Bensen, Nr. 119, in Betreff strenger Handhabung des Forstgesetzes.

Ich ersuche Hrn. Abg. Jahnel die Berichter-statttung zu übernehmen.

Abg. Jahnel liest: Hoher Landtag!

Der Bezirksausschuß zu Bensen stellt in einer Petition de dato 14. d. M. die Bitte, der hohe Landtag wolle dahin wirken, daß der Devastation der Wälder auf Grundlage des Forstgesetzes mit aller Strenge entgegengetreten werde. Die dortige Bezirksvertretung hatte schon am 2. Dezember v. J. den hohen Landesausschuß gebeten, es möge das Forstgesetz strenger gehandhabt werden. Der hohe Landesausschuß erwiederte hierauf, daß diese Eingabe von der soeben (24. März l. J. ) seitens der h. Regierung einberufenen und bereits tagenden Enquête-Kommission zur Revision des Forstgesetzes in den Bereich ihrer Berathung gezogen werde.

In der Petition selbst führt der Bezirksausschuß weiter an, daß der gegenwärtige Besitzer der ehemaligen Staatsdomaine Schlaggenwald den sogenannten "Kaiserwald" blos zu finanziellen Vor-

theilen ausbeutet und somit in einer Weise verfährt, welche dem Forstgesetze zuwider laust. Die Petitionskommission, welcher die Eingabe des Bensener Bezirksausschußes zur Berichterstattung zugewiesen wurde, konnte sich der Uiberzeugung nicht verschließen, daß mit den Wäldern in unserem Lande häufig in einer Weise gebahrt wird, welche, die wichtigsten öffentlichen Rücksichten in unverantwortlicher Weise verletzt.

Den vorzüglichsten Grund dieser traurigen Erscheinung erblickt die Kommission in dem Umstände, daß den politischen Verwaltungsbehörden, in deren Kompetenz die Handhabung des Forstgesetzes gehört, keine eigenen, die Forste überwachenden Organe zu Gebote stehen.

Die Petitionskommission stellt deshalb den Antrag, der hohe Landtag wolle beschließen: Die hohe Regierung werde ersucht, die Revision des Forstgesetzes möglichst zu beschleunigen, bei dieser Revision für die Bestellung eigener Organe zur" Uiberwachung der Forste Sorge zu tragen, den angezeigten speziellen Fall der gesetzwidrigen Gebahrung mit dem sogenannten "Kaiserwalde" aber sofort untersuchen und nach Befunde das competente gesetzliche Amt handeln lassen zu wollen.

Snìmovní aktuár Sládek ète: Slavný snìme raèiž se usnésti takto: Slavná vláda budiž požádána, aby revisi lesního zákona co nejvíce možná urychlila a pøi tom o ustanoveni zvláštních orgánù za úèelem dohlídky k lesùm peèovala, zároveò ale aby oznámení specielního pøípadu nezákonního hospodaøení s tak zvaným lesem císaøským ihned vyšetøit a po vyhledání tom pøíslušné zákonní øízení konati dala.

Abg. Steffen 8: Euer Durchlaucht, darf ich bitten?

Oberstlandmarschall: Herr Abg. Steffens hat das Wort.

Abg. Steffens: Es ist mir nicht so recht klar, welche Organe denn das sein sollen, welche in Zukunft den Bezirkshauptleuten beigegeben werden sollen, um die Forste zu überwachen.

Ich sehe auch nicht recht ein, in welcher Art und Weise die Forste überwacht werden sollen. Sollen diese Organe von einem Forste in den andern herumgehen? Wenn sie eigens dazu bestellt werden, und hätten sie nichts anderes zu thun als das, so glaube ich, wäre das keine hinreichende Beschäftigung für sie; und wenn sie das nicht thun sollen, geschieht nichts weiteres, als was eben jetzt schon geschieht. Ich würde es nicht für so absolut nothwendig halten, daß der h. Landtag den Antrag stelle, es sei der Regierung anzuempfehlen, daß den Bezirkshauptleuten eigene Organe zur Uiberwachung der Forstwirthschaft beigegeben würden.

Der Antrag würde zu weit gehen. Ich wäre der Ansicht, man möge den 1. Punkt des Antrages der Kommission aufrecht erhalten, im Weitern aber sagen, die vorliegende Petition sei der Regierung Zur Berücksichtigung abzutreten.

Oberstlandmarschall: Herr Dr.. Hanisch hat das Wort.

Abg. Dr. Hanisch: Als diese Petitionen In der Petitionskommission vorgetragen wurden, hat sich der gesammten Petitionskommission die Ueberzeugung aufgedrängt, daß alles Petiren fruchtlos ist, wenn nicht für die Uiberwachung der Forste eigene Organe den Bezirkshauptmannschaften beigegeben werden.

Das Forstgesetz ist in Wirksamkeit, es wird aber thatsächlich nicht gehandhabt. Das ist Thatsache und warum? weil den Bezirkshauptmannschaften vielleicht die Befähigung mangelt, es zu handhaben; es haben eben die Bezirkshauptmannschaften keine Sachverständigen an der Seite, so wie sie in dem Steuerfach für direkte Steuern Steuer-Referenten an der Seite haben und hoffentlich auch bald für die indirekte Besteuerung haben werden, so soll den Bezirkshauptmannschaften, einer oder mehreren zusammen, ein Forstsachverständiger an die Seite gegeben werden, der beauftragt wird, über Anzeige die Objekte sofort in Augenschein zu nehmen und den entsprechenden Bericht zu erstatten.

Da nun nach der Erklärung von Seite des Regierungstisches und, wie ich selbst weiß, ein neues Forst-Gesetz ausgearbeitet wird, so hielten wir es für angezeigt, die Regierung aufmerksam zu machen, daß der Mangel an entsprechenden Organen Schuld ist, daß das Forstgesetz nicht gehandhabt wird, und ich glaube, daß eine solche Hindeutung auf den Mangel an entsprechenden Organen ganz am Platze ist. Das dürfte zur Rechtfertigung der Petitionskommission und zur Ausklärung des Herrn Abg. Steffens wohl genügen.

Oberstlandmarschall: Der Herr Regierungskommissär hat das Wort.

Statthaltereirath Ritter v. Neubauer: Ich erlaube mir, aus diesem Anlaße dem hohen Hause die Mitteilung zu machen, daß die hohe Regierung dieser Angelegenheit bereits die vollste Aufmerksamkeit gewidmet hat. Das hohe Ackerbauministerium hat, wie schon bekannt, und wie der Herr Berichterstatter erwähnt hat, eine Enquetekommission einberufen, die sich mit der Frage der Beseitigung der bestehenden Forstgesetze zu beschäftigen hat.

Die Enquetekommission hat die Sache eifrigst und eindringlichst berathen und hat diesfalls den Entwurf eines neuen Forstgesetzes bereits ausgearbeitet. In diesem Entwürfe sind nun Bestimmungen enthalten sowohl über die Einführung einer strengen und festen Forstaufsicht, als auch Bestimmungen über ein einfaches, rasches, strenges Strasverfahren in forstlichen Übertretungen, und es dürfte wohl die Vorlage in der nächsten Session erfolgen.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Banhans hat das Wort

Abg. Dr. Banhans: Ich will zur Aufklärung der Zweifel, welche Herr Steffens angeregt hat, nur hervorheben, daß der Antrag der Petition mir ganz korrekt erscheint. Es wird fa nicht auf bestehende Organe der Bezirkshauptmannschaften hingewiesen, sondern ganz ausdrücklich gesagt in diesem Antrage: Die Regierung wird aufgefordert, mit thunlichster Beschleunigung eine Revision des Forstgesetzes vorzunehmen und hiebei Sorge zu tragen, daß den Bezirkshauptmannschaften derartige Organe beigegeben werden.

Ich glaube, die Petition hat, indem sie diesen Antrag gestellt, einem allgemeinen Uibelstande abzuhelfen gesucht und sich einen Wunsch angeeignet, der in den öffentlichen Organen und insbesondere von im Forstmännern Böhmens vielfach lebhaft ausgesprochen wurde.

Ich glaube, daß dieser Wunsch, daß den Administrativ- und politischen Organen Sachverständige beigegeben werden, insbesondere im Interesse der Gemeindewälder und solcher Wälder ist, welche im Eigenthum von Stiftungen und anderen Corporationen sich befinden und die wohl nicht denjenigen Schutz und diejenige Aufmerksamkeit in der Regel genießen, welche Wäldern zugewendet werden soll. Ich kann daher nicht unterlassen, diesen Antrag der Petitionskommission als ganz correkt und im Interesse der Bolkswirthschaft gelegen auf's Wärmste zu empfehlen.

Oberstlandmarschall: Herr Baron Kotz hat das Wort.

Abg. Baron Ch. Kotz v. Dobrž: Ich erlaube mir gerade das Gegentheil anzutragen. (Heiterkeit. ) Es ist schwer, wenn gelegenheitlich einzelner Petitionen die allerrichtigsten und heikelsten PrincipienFragen so obenhin abgethau werden sollen. Es ist dies ein Princip, über welches man seit hundert Jahren noch nicht im Reinen ist, ob man den Privat-Forstbetrieb mehr oder weniger unter Staatsaufsicht stellen soll.

Wir sehen z. B. in Tirol und Krain, daß man trotzdem in allen jenen Privat-Forsten, in denen diese Staats-Forstaufsicht aufgestellt worden ist, immerfort mehr Devastirungen beobachtet. Dem älteren Principe, jeden Wald unter StaatsbetriebsFürsorge zu stellen, steht das neue entgegen, große Waldcomplexe ungeschmälert zu erhalten und kleinere preiszugeben, weil es besser scheint, daß da Gras oder Getreide wachse, als elende Waldpflanzen. Böhmen hat sich bisher in seinen großen, freiwillig rationell und nachhaltig bewirtschafteten PrivatForsten von dem Regierungssorstbetriebs- Einfluße in der Praxis ziemlich frei zu halten gewußt, und das ist die Ursache, warum ich gelegentlich des Gesetzes über die Grundtheilung dafür war, daß man die größeren Privat-Wälder in der Regel ungetheilt erhalten wolle. Es ist mir gleichgültig, ob kleine Wäldchen, z. B. zwei oder drei Joch gut oder schlecht beforstet find, wenn man nur in jeder Gegend des Landes große Forsten aufrecht hält. Es hat auch der neue Forstgesetzentwurf, von dem ich damals sprach, im §. 6 eine Bestimmung, daß in der Regel Wälder aus öffentlichen Rücksichten unheilbar bleiben sollen. Dieser Landtag hat aber die gegentheilige Bestimmung, nämlich unbedingte Freitheilbarkeit aller privatrechtlich nicht gebundener Wälder angenommen.

Dieser Forstgesetzentwurf ist nun bei dem k. k. Ackerbauministerium, und muß zur verfassungsmäßigen Behandlung gelangen theils im Landtage, theils im Reichsrathe, und ich stelle nun den Antrag, es möge der Wunsch ausgesprochen werden, daß diese verfassungsmäßige Behandlung, nachdem sich das alte Forstgesetz theils als wirkungslos, aber jedenfalls als sehr verbesserungsbedürftig erwiesen hat, sobald als möglich eintreten möge, und hoffe, daß der Herr Antragsteller sich mit diesem Antrage conformiren wird.

(Rufe: Schluß!)

Oberstlandmarschall: Es ist Schluß der Debatte beantragt. Ich ersuche jene Herren, welche für Schluß der Debatte sind, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Schluß der Debatte ist angenommen.

Ich ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Berichterstatter Jahnel: Ich kann im Namen der Petitionskommission nur meine Befriedigung darüber aussprechen, daß nach der Erklärung des Herrn Regierungsvertreters die hohe Regierung bereits einen Entwurf des Forstgesetzes ausgearbeitet, in welchem für entsprechende Forst-Aufsicht gesorgt ist. Dieser Entwurf fällt zusammen mit den Intentionen des Petitionsausschußes. In dem Antrage der Petition ist nicht gesagt, daß jeder einzelnen Bezirkshauptmannschaft eigene Organe zur Uiberwachung der Forste zugewiesen werden sollen, sondern sie beabsichtigt nur die Regierung zu ersuchen, daß die in Angriff genommene Revision beschleunigt und bei dieser Revision für die Uiberwachung der Forste Sorge getragen werden soll. In welcher Weise dies zu geschehen habe, und was das für Organe sein sollen, darüber hat sich die Petitionskommission nicht ausgesprochen, das hat sie der Regierung bei Vorlage des Gesetzentwurfes überlassen.

Im Uibrigen hat der Abgeordnete Herr Dr. Hanisch und Herr Dr. Banhans so viel für den Bericht der Petitionskommission gesagt, daß ich nichts weiter beizusetzen habe.

Ich verbleibe bei den gestellten Anträgen.

Oberstlandmarschall: Ich werde den Antrag abgesondert zur Abstimmung bringen und zwar zuerst "die hohe Regierung werde ersucht, die Revison des Forstgesetzes möglichst zu beschleunigen. "

Herr Abgeordneter Steffens, ich bitte, bis wie weit wollen Sie den Antrag?

Abgeord. Steffens: 1. Absatz: Die Regierung werde ersucht, ein neues Forstgesetz einzubringen.

Snìmovní aktuár Sládek ète:

Pan poslanec Steffens navrhuje, aby slavná vláda byla požádána, by revisi lesního zákona co nejvíce možná urychlila.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche dem 1. Absatze zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Der 1. Absatz ist angenommen.

Nun kommt der Antrag des Abgeordneten Steffens, welcher beantragt, es mögen fämmtliche Petitionen der Regierung abgetreten werden.

Snìmovní aktuár Sládek ète: A aby petice odevzdány byly slavné vládì, by k nim vzala svùj zøetel.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Er ist in der Minorität.

Nun kommt der Antrag der Kommission: Bei dieser Revision für die Beistellung eigener Organe zur Uiberwachung der Forste Sorge zu tragen, den angezeigten speciellen Fall der gesetzwidrigen Gebahrung im sogenannten Kaiserwalde sofort zu untersuchen und nach Befund das competente gesetzliche Amt handeln zu lassen.

Snìmovní aktuár Sládek ète: A pøi tom o ustanovení zvláštních orgánù za úèelem dohlídky k lesùm peèovala, zároveò ale aby oznámení specielního pøípadu nezákonního hospodaøení s tak zvaným lesem císaøským ihned vyšetøiti a po vyhledání tom pøíslušné zákonní øízení konati dala.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Angenommen.

Punkt 8. Nr. 278. Bericht der Petitionskommission über Nro. 197 der Bezirksvertretung Wodnian wegen Hebung der Pferdezucht. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Prof. Czyhlarz.

Dr. C z y h l a r z: Hoher Landtag ! Die Bezirksvertretung von Wodnian hat in ihrer Eingabe vom 23. Juni l. J. ausgeführt, daß die Pferdezucht, welche für den Bezirk Wodnian früher von großer Bedeutung gewesen sein soll, im Laufe der Zeit bedeutend abgenommen habe, insbesondere sei die Stärke des Schlages der Pferde gesunken. Sie führt in dieser Beziehung aus, daß während früher für ein Fohlen 100-120 fl., jetzt nur 60-70, ja nur 36-40fl. erzielt werden, und findet den Grund des Sinkens darin, daß nur schlechte Hengste zur Züchtung und Belegung verwendet werden. Sie verlangt zu diesem Behufe, daß

1. in dem Wodnianer Bezirke nur kräftigt Hengste von mindestens 15 3/4 bis 16 Faust Höhe gegeben werden, und daß

2. falls diesem Begehren nicht entsprochen werden könnte, den Privaten die Züchtung und Verwendung von Hengsten zum Belegen ohne jedes Hinderniß freigegeben werde.

Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit des Gegenstandes stellt die Petitionscommission den Antrag:

Hoher Landtag wolle beschließen, es sei die Eingabe der Bezirksveriretung Wodnian, Z. 18964, der h. Regierung zur eingehenden Würdigung abzutreten.

Snìmovní tajemník Schmidt ète: Komise navrhuje: Petice okresního zastupitelstva Vodòanského, è. zemsk. výboru 18964, v pøíèinì zvelebení chovu koòstva odstupuje se slavné vládì k dùkladnému uvážení.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort. Da dies nicht der Fall ist, so ersuche ich jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft. Nächste Sizzung morgen 10 Uhr Vormittags.

Tagesordnung:

Nro: 277. Bericht der Commission bezüglich der Bedeckung uneinbringlicher Verpflegungskosten für die in öffentlichen Krankenhäusern Verpflegten.

Nro. 280. Commissionsbericht, betreffend die Moldauregulirung von Prag nach Melnik

Nr. 279. Bericht der Commission über den Antrag des Dr. Uchatzy und Genossen, betreffend die Aenberung der Landtagswahlordnung des Königreiches Böhmen. Ich bemerke, daß bei diesem Berichte die Umgangnahme der Drucklegung gestattet wird, so dürfte für die Berathung der in Druck vertheilte Antrag des Dr. Uchatzy zu benutzen sein, da an dem bezüglichen Gesetzentwurse nicht wesentliche Veränderungen vorgenommen wurden.

Nr. 287. Bericht der Commission in Angelegenheit der im Landtage nicht erschienenen Herren Abgeordneten.

281. Coimmssionsbericht über den Antrag des Dr. Hanisch und Genossen wegen Aushebung des §. 86 der Geschäftsordnung. Ich erkläre die Sizzung für geschlossen.

Schluß der Sitzung 4 Uhr 5 Minuten.

Graf Malowetz m. p.,

Verifikator. JUD. Karl Stengl m. p,

Verifikator. Bibus m. p., Verifikator.


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