Pátek 22. října 1869

Stenographischer Bericht

über die

XIV. Sitzung der dritten Jahres-Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1867,

am 22. Oktober 1869.

Stenografická zpráva

o

XIV. sezení třetího ročního zasedání sněmu

českého od roku 1867, dne 22. října

1869.

Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Adolf Fürst Anersperg.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall - Stellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Hosrath Laufberger, Statthaltereirath Neubauer, später der k. k. Statthaltereileiter Freiherr von Koller.

Beginn der Sitzung: 11 Uhr 40 Min.

Předseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský: Adolf kníže Auersperg.

Přítomní: Náměstek nejvyššího maršálka zemského Edvard Claudi a poslancové v počtu k platnému uzavírání dostatečném.

Od vlády: Dvorní rada Laufberger, místodržitelský rada Neubauer, později c. k. náměstek místodržícího Jeho Excel. svobodný pán Koller.

Sezení počalo o 11 hodin 40 minut.

Oberstlandmarschall: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet; ich erlaube mir dem Hause folgende Mitheilungen zu machen:

Die Geschäftsprotokolle der 10. Sitzung vom 18. Oktober d. I. find durch die vorgeschriebene Zeit zur Einsicht aufgelegen; ich stelle die Umfrage, ob zu diesen Protokollen etwas zu bemerken gewünscht wird. Da dies nicht der Fall ist, erkläre ich dieselben für agnoscirt. In Druck wurde vertheilt: Nro. 236: Kommissionsbericht über die Regierungsvorlagen, betreffend das Gesetz zum Schutz der Bodencultur gegen Verheerung durch Raupen und andere schädliche Insekten; Gesetz zum Schutz einzelner für die Bodencultur nützlicher Thierarten; 241: Bericht der Budgetcommission über den Rechnungsabschluß des Grundentlastungssondes für das Jahr 1868; Nro. 242: Bericht der Budgetkommission über den Voranschlag des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1870. Ich ersuche den Einlauf an Petitionen kund zu geben.

Landessekretär Schmidt (liest):

Bezirksvertretung Politz um Aenderung der §§. 2 und 5 des Gesetzes über die Bezirksvertretung.

Oberstlandmarschall: Petitionskommission.

Laudessekretär Schmidt (liest):

Abg. Dr. Pickert: Gesuch wegen direkter Reichsrathwahlen der Gemeinde Kuönitz, Krasch, Mösing, Hurz, Tschisotin und Netschetin.

Oberstlandmarschall: Kommission für die Reichsrathswahleu.

Die Resultate der heute vorgenommenen Wahlen sind folgende: In die Kommission, betreffend den landwirthschaftlichen Fortbildungsunterricht, wurden gewählt: Aus der Kurie des Großgrundbesitzes bei Abgabe von 59 Stimmzetteln Josef Edler von Lumbe mit 49, Ritter v. Leiner, Ernst Thumer mit 44 Stimmen; aus der Kurie der Städte und Industrialorte bei Abgabe von 40 Stimmzetteln die Herren Dr. Pickert, Löffler, Stamm mit 49 Stimmen; aus der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 22 Stimmzetteln: Dr. Haßmann, Seifert, Rasp einstimmig; bei der Konstituirung wurden gewählt die Herren: Landtagsabgeordneter Josef Edler von Lumbe als Obmann, Herr Dr. Pickert als Schriftführer; als Kommissionslokale weise ich zu das Departement Nro 2, Bureau des Landesausschußbeisitzers Ritter, von Kopetz.

In die Kommission für Grundsteuer wurden gewählt: Aus der Kurie des Großgrundbesitzes bei Abgabe von 49 Stimmzetteln-Herr Křivanek mit 47, die Herren Ritter von Kopetz, Baron Mallowetz mit 43 Stimmen; aus der Kurie der Städte und Industrialorte bei Abgabe von 40 Stimmzetteln die Herren Dr. Graf, Bibus, Kail mit 39 Stimmen, aus der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 22 Stimmzetteln die Herren Prof. Dr. Schrott, Schöder, Kuh einstimmig. Bei der Konstituirung wurde gewählt zum Obmanne Herr Křivanek, zum Schriftfüher Herr Bibus; als Commissionslocale weife ich zu das Bureau-Departement Nro. 7, Bureau des Landesausschußbeisitzers Edler von Lumbe. In die Kommission, betreffend den Antrag des Freiherrn von Riese wegen Regulirung der Moldau, wurden gewählt aus der Kurie des Großgrundbesitzes bei Abgabe von 59 Stimmzetteln Herr Baron Riese Friedrich mit 49, Herr Dr. Karl Lumbe mit 46 Stimmen. Aus der Kurie der Städte wurden bei Abgabe von 46 Stimmzetteln gewählt: Herr Dr. Bauhaus, Herr Steffens mit 39; aus der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 22 Stimmzetteln die Herren Dormitzer, Richter einstimmig. Bei der Konstituirung wurden gewählt zum Obmann Herr Baron Riese, zum Schriftführer Herr Steffens. Als Kommissionslokale weise ich zu das Bureau des Herrn Landesausschußbeifitzers Dr. Görner, Departement Nro. 5.

In die Kommission für den Antrag des Freiherrn Korb von Weidenheim junior, betreffend die Unsicherheit am Lande, wurden gewählt aus der Kurie des Großgrundbesitzes bei Abgabe von 59 Stimmzetteln: Karl Freiherr von Korb junior mit 48, Bachofen von Echt mit 44. Aus der Kurie der Städte bei Abgabe von 40 Stimmzetteln Herr Jahnel, Herr Friedrich Lecder mit 39 Stimmen. Aus der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 22 Stimmzetteln Graf Moriz Zedwitz, Herr Halb mayer einstimmig.

Bei der Konstituirung wurde gewählt zum Obmann Abgeordneter Bachofen, zum Schriftführer Herr Halbmayer.

Als Kommissionslokale weise ich das Bureau des Landesausschußbeisitzers Dr. Schmeykal, Departement Nro. 3 zu.

Wir kommen nun zur Tagesordnung, und ich werde mir erlauben, vor Allem die Neuwahl eines unbesoldeten Direktors der Hypothekenbank aus der Kurie der Städte und Handelskammer vorzunehmen, und bitte die Kurie hier ihre Stimmen abzugeben.

Ich werde die Herren Verifikatoren ersuchen, die Aufsicht bei der Urne zu übernehmen. Die heutigen Verificatores sind Ritter von Bohusch, Dr. Mlady und Dr. Pauer.

(Der Oberstlandmarschallstellvertreter Claudi übernimmt den Vorsitz; die Abgeordneten aus der Kurie der Städte und Handelskammern treten der Reihe nach, wie sie aufgerufen werden, vor und geben ihre Stimmzetteln ab. )

Oberstlandmarschallstellvertreter Claudi: Ich ersuche die Herren Wolfrum, Ritter von Dotzauer und Schier das Scrutinium vorzunehmen.

(Oberstlandmarschall übernimmt wieder den Vorsitz. )

Oberstlandmarschall: Ich würde mir erlauben gleich zum 1. Punkte der Tagesordnung zu übergehen und zwar Wahlberichte; ich bitte den Herrn Dr. Görner.

Landesausschußbeisitzer Dr. Görner:

Hoher Landtag! Zu der am 22. September l. I. vorgenommenen Wahl eines Landtagsabgeordneten für den Landwahlbezirk Melnik, Raudnitz sind von den ordnungsmäßig gewähl ten 106 Wahlmännern 105 erschienen; sämmtliche stimmten für Wenzel Kratochwil, Grundbesitzer aus Lonnek. Die k. k. Statthalterei bemerkt in ihrer Zuschrift an den Landesausschuß, das sie diesen gewählten Landtagsabgeordneten das Wahl-Werifikat nicht ausfolgen konnte, weil derselbe nach Mit theilung des Präsidiums des Landes- als Strafgerichtes in Prag vom 1. September wegen das Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe und Ubertretung des §. 19 des Gesetzes über das Versammlungsrecht zu 6 monatlichem schweren Kerker rechtmäßig verurtheilt worden fei.

Der Landesausschuß verlangte die Urtheile ab, und erhielt dieselben durch den hohen Landtag zugestellt. Nach diesen wurde er mit Urtheil des Strafgerichtes in Prag vom 3. April 1869 des Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe schuldig erkannt, nach 8. 65 unter Anwendung der §§. 54 und 55 des Strafgesetzes zu schwerem Kerker von 6 Monaten, verschärft mit Fasten am 1. Freitag eines jeden Monates und zum Ersatze der Kosten für das Strafverfahren verurtheilt. Das Oberlandesgericht hat unter dem 11. Mai über Berufung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten obiges Urtheil in den Punkten der Verurtheilung desselben wegen des bezeichneten Verbrechend der Störung der öffentlichen Ruhe bestätigt, im Uibrigen aber abgeändert und erkannt: Wenzel Kratochwil ist auch des Verbrechens des in §. 65 ad a und b bezeichneten Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe schuldig und auch hierwegen unter Anwendung des §. 55 zum schweren Kerker von 6 Monaten, verschärft mit einmaligem Fasten in jedem Monate der Strafzeit, verurtheilt.

Der k. k. oberste Gerichtshof hat unter dem 30. Juni über Berufung des Wenzel Kratochwil befunden im Ausspruche der Schuld das obergerichtliche Urtheil zu bestätigen, dagegen das Strafausmaß abzuändern und den Ansatz des Urtheils des als Strafgerichtes, womit derselbe zu 6 Monaten mit Fasten verschärft verurtheilt worden, zu bestätigen. Nachdem Wenzel Kratochwil nach oben Erwähntem mit Rücksicht des §. 18 der Landtagswahtordnung von der Wählbarkeit zum Landtage ausgeschlossen erscheint, stellt der Landesausschuß unter Anschluß sämmtlicher Wahlakte den Antrag, der hohe Landtag wolle die Wahl des Wenzel Kratochwil als Landtagsabgeordneten als nicht giltig anerkennen.

Sněmovní tajemník Schmidt čte: Zemský výbor navrhuje, volba pana Vácslava Kratochvíle z Lounek za poslance venkovských obcí okresu Roudnického a Mělnického nebudiž schválena.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage beistimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Ich ersuche den H. Dr. Tedesco!

Ich erlaube mir dem hohen Hause das Protokoll vorzulesen, aufgenommen in der Curie der Städte am 22. Oktober 1869.

Gegenstand: Vornahme der Wahl eines unbesoldeten Direktors der Hypothekenbank des Königreiches Böhmen. Abgegeben wurden 45 Stimmzetteln. Es bildet somit die absolute Stimmenmehrheit 23 Stimmen. Es erhielt Dr. Karl Ritter von Zdekauer 45 Stimmen, erscheint hiemiteinstimmig gewählt.

Landesausschusbeisitzer Dr. Tedesco: Zu der am 18. Oktober l. J. vorgenommenen Wahl eines Landtagsabgeordneten für den Wahlbezirk der Landgemeinden der Amtsbezirke Bischofteinitz, Hostau, Ronsperg sind von 117 ordnungsmäßig gewählten Wahlmännern 112 erschienen und es haben hievon 60 für Herrn Josef Hanika, k. k. Notar in Staab, 21 für Herrn Josef Grössel, 5 für Herrn Josef Ekhardt und 5 für Herrn Ferdinand Eckel und 1 für Herrn Christof Bausidl gestimmt, so daß Herr Josef Hanika mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt erscheint.

Da gegen den Wahlvorgang kein Anstand vorliegt, so hat der Landesausschuß die Ehre, die Wahlakten mit dem Antrage zu unterbreiten, der hohe Landtag wolle die Wahl des Herrn loses Hanika als Abgeordneten für die Landgemeinden Bischosteinitz, Hostau und Ronsperg als giltig anerkennen und denselben zum Landtage zulassen.

Sněmovní tajemník Smidt čte: Zemský výbor navrhuje, volba pana Josefa Hanika za poslance obcí venkovských okresu HoršovoTýnského, Hostounského a Ronšperkského budiž za platnou uznána a zvolený k sněmu připuštěn.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Landesausschußbeisitzer Grf. Sigmund Thun: Hoher Landtag! Nachdem die Abgeordneten des böhmischen Landtages aus dem Wahlkörper des sidei-kommissarischen Großgrundbesitzes Richard Fürst Nhevenhüller, Olivier Graf Wallis, Graf Desfours ihre Mandate niedergelegt hatten, wurde die Neuwahl der 3 Abgeordneten für den Wahlkörper nothwendig und die Neuwahl von der hohen k. k. Statthalterei auf den 21. Oktober ausgeschrieben. Bei diesem Wahlakte haben sich von 43 Wählern 9 betheiligt und insgesammt für Hrn. Jaromir Grafen Čzernin, Ernest Ritter von Waidele und Heinrich Ritter von Leiner abgegeben, welche somit einstimmig gewählt erscheinen. Da der Wahlakt korrekt vor sich gieng, so erlaube ich mir den Antrag vorzulegen: Der hohe Landtag wolle die Wahl des Herrn Jaromir Graf Čzernin, Ernst Ritter von Waidele und Heinrich Ritter von Leiner als Abgeordnete des böhmischen Landtages als giltig agnosziren und die Gewählten zum Landtage zulassen.

Sněmovní tajemník Smidt čte: Zemský výbor navrhuje, volba pánů Jaromíra hraběte Černína, Arnošta rytíře z Waidele a Jindřicha rytíře z Leineru za poslance do sněmu budiž za platnu uznána a zvolení k sněmu připuštěni.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ich werde mir erlauben bei den anwesenden Herren die Angelobung vorzunehmen.

Landtagssekretär Schmidt: Herr Hanika, Herr Ritter von Waidele, Herr Ritter von Leiner.

Sněmovní tajemník Smidt čte: Učiníte co poslanci slib v ruce nejvyššího maršálka zemského, že chcete císaři pánu věrni a jeho poslušni býti, zákony zachovávati a své povinnosti plniti.

Landtagssekretär Schmidt: Sie werden also als Landtagsabgeordnete in die Hände Sr. Durchlaucht des Oberstlandmarschalls an Eidesstatt geloben Seiner Majestät Treue, Gehorsam, -Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung ihrer Richten.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche die Herren mir den Handschlag zu geben und zu sagen "slibuji" oder "ich gelobe".

Punkt II. Bericht der Kommission in Angelegenheit der Hypothekenbank des Königreiches Böhmen.

Nr. 228. Herr Dr. Klier:

Nein, meine Herren!

Herr Dr. Wiener! Ich bitte um Entschuldigung!

Nr. 212. Bericht der Budgetkommission über die Rechnungsabschlüsse der Landesvermögensverwaltung des Königreiches Böhmen für das Jahr 1868.

Herr Dr. Wiener.

Abgeordneter Dr. Wiener: Die Rechnungsabschlüsse für 1868 wurden geprüft und erlaubt sich die Budgetkommission für das Jahr 1868 Folgendes zu erledigen.:

Art. I.

Die Rechnungsabschlüsse des Landesfondes, des Domestikalfondes, des Bubenčerfondes, des Gebärhausfondes, des Findelhausfondes, der Zwangsarbeitsanstalt und des Irrenhausfondes für das Jahr 1868 werden als richtig anerkannt.

Sněmovní tajemník Smidt čte: Budžetní komise činí návrh:

Slavný sněme račiž vyříditi účty zemské za r. 1868 dle připojeného návrhu:

Návrh

vyřízení účetních závěrů o správě zemského jmění království českého za rok 1868.

Článek I.

Účetní závěry fondu zemského, fondu domestikálního, fondu Bubenečského, fondu porodnice, fondu nalezince, fondu káznice a fondu blázince za rok 1868 uznávají se za správné.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Wenn Niemand das Wort verlangt, so ersuche ich jene Herren, welche dem Antrag zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Er ist angenommen.

Abgeordneter Dr. Wiener:

Art. II.

Der Bericht des Landesausschußes, betreffend die Eintreibung eines Uiberfuhrzinses pr. 273 fl. in Selz und einer Forderung pr. 52 fl. 50 kr. von dem früheren Hostivařer Meierhofspächter wird mit dem Bemerken zur Kenntniß genommen, daß der Rückstand des Uiberfuhrzinses für die Jahre 1849, 1850, 1851 und 1852 nicht hätte entstehen können, wenn von dem Rechte der Auslosung des Kontraktes rechtzeitig Gebrauch gemacht worden wäre,

Sněmovní tajemník Šmidt čte: Článek II.

Zpráva výboru zemského o dobývání činže převozní 273 zl. v Selci a požadavku 52 zl. 50. kr. na dřívějším pachtýři dvora Hostivařského béře se u vědomost s doložením, že zadržalost činže převozní z r. 1849, 1850, 1851 a 1852 nebyla by se stala, kdyby se v pravý čas bylo užilo práva k zrušení smlouvy.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Abgeordneter Dr. Wiener liest: Art. III.

Dem Landesausschuße wird die Berichterstattung über die Erwirkung der ersten bücherlichen Einlage des Prager Hauses N. C. 447-II. und die im Art. VI. der Rechnungserledigung vom Jahre 1868 abgeforderte Aufklärung aufgetragen.

Sněmovní tajemník Šmidt čte: Článek III.

Výboru zemskému nařizuje se, aby vymohl první knihovní vklad pro dům Pražský č. p. 447-II. a aby podal vysvětlení, v čl. VI. vyřízení účtů z r. 1868 od něho žádané.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Er ist angenommen.

Abg. Dr. Wiener: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß diese Erledigung als Ganzes Sogleich in dritter Lesung angenommen werde.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche damit einverstanden sind, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ich ersuche jene Herren, welche die Artikel als Ganzes in dritter Lesung annehmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ich werde Herrn Dr. Wiener bitten, seinen zweiten Bericht auch gleich zu halten.

Punkt 8 Nr. 227. Bericht der Budget-Kommission über den Rechnungsabschluß der Stiftungssonde für das Jahr 1868.

Abg. Dr. Wiener: Diesbezüglich werden folgende Anträge gestellt:

1. Die Rechnungsabschlüsse des gräflich Straka'schen Stiftungsfondes, des Kaiser Leopold-Stiftungsfondes, des Fondes zur Errichtung böhmischer Freiwilligen-Corps, des Fondes zur Unterstützung von im Kriege erwerbsunfähig gewordener böhmischen Freiwilligen, des Gerstner'schen StiftungsFondes, des Kaiser Franz Josef Stiftungsfondes und des Landeskulturfondes werden für das Jahr 1868 für richtig anerkannt

Sněmovní tajemník Šmidt čte: Budžetní komise činí návrh:

1. Účetní závěry fondů nadačních hraběte

Straky, císaře Leopolda, fondů k zřízení sboru českých dobrovolníků, fondu k podporování českých dobrovolníků, již se ve válce výdělku neschopnými stali, Gerstnerova fondu nadačního, fondu nadačního císaře Františka Josefa a fondu na zeměvzdělání za rok 1868 uznávají se za pravé.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Abg. Dr. Wiener liest:

2. Der Landesausschuß wird beauftragt:

a)  die bereits seit dem Jahre 1861 schwebenden Verhandlungen über die Ersatzpost pr. 270 fl. 69 kr. nach dem gewesenen Libčaner AmtsDirektor Lux dem endlichen Abschluße zuzuführen;

b)  die mehr als 4jährigen Zinsen von der Post 6 der Aktivrückstände bei dem Kaiser LeopoldStiftungsfonde einbringlich zu machen.

Sněmovní tajemník Smidt čte: 2. Výboru zemskému ukládá se:

a)  aby přivedl ke konci jednáni již od r. 1861 se táhnoucí o náhradě 270 zl. 69 kr., jež vázne za bývalým ředitelem úřadu Luxem;

b)  aby vydobyl více než 4leté úroky položky 6. aktivních nedoplatků při fondu nadačním císaře Leopolda.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Abg. Dr. Wiener: Auch hier erlaube ich mir den Antrag zu stellen, daß diese Erledigung in dritter Lesung vorgenommen und auch angenommen werde.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ich ersuche jene Herren, welche diese Anträge in dritter Lesung annehmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

228. Bericht der Kommission in Angelegenheiten der Hypothekenbank des Königreiches Böhmen.

Abg. Dr. Klier!

Abg. Dr. Klier liest: Hoher Landtag!

Dem Ausschuße für die Angelegenheiten der böhmischen Hypothekenbank wurden folgende Gegenstände zur Berathung zugewiesen:

I.     Bericht des Landesausschußes über Aenderungen des Hypothekenbankstatutes und der Durchführungsvorschrift;

II.    Bericht des Landesausschußes über die Gebahrung der Hypothekenbank für das Jahr 1868;

III.   Bericht des Landesausschußes über Aenderungen in dem Status und den Gehalten der Hypothekenbankbeamten, dann wegen Erhöhung der

vertragsmäßigen Jahresbezüge der beiden rechtskundigen Direktoren der Hypothekenbank.

ad I.

Der Ausschuß hat vor Allem die Anträge des Landesausschußes wegen Aendening des Hypothekenbankstatutes und der Durchführungsvorschrift in den Kreis feiner Berathung gezogen und erlaubt sich das Resultat seiner Beschlußfassung mit Nachstehendem vorzulegen.

Die Kommission folgt mit ihren Anträgen ganz der dem Landesausschußberichte, Z. 66, beigegebenen

Zusammenstellung der vom Landesausschuße beim h. Landtage beantragten Abänderungen

A.    des Hypothekenbankstatutes,

B.    der Durchführungsvorschrift. ad A.

1. Beantragt der Landesausschuß eine Abänderung des §. 4, alinea 2, und überdies die Einfügung eines neuen Paragraphen nach dem §. 4, wovon der Wortlaut in der Zusammenstellung enthalten ist.

Die Kommission sah sich nicht in der Lage der beantragten Aenderung des §. 4 beizustimmen, weil das wesentliche Moment dieser Abänderung darin liegt, daß "Pfandbriefe, Staatspapiere und andere börsenmäßige Effekten bis 4/5 des Werthes nach dem Tageskurse belehnt werden dürfen", eine solche Verfügung aber nach der alltäglichen Erfahrung über die unberechenbaren, maßlosen und plötzlichen Fluktuationen im Börsenverkehre höchst gefährliche Folgen für unser solides Institut hervorrufen konnte. Der Hauptzweck der Hypothekenbank beruht darin, den Realkredit im Lande zu fördern und dem Hypothekenbesitzer die Erlangung und Rückzahlung von Darlehen unter billigen Bedingungen zu ermöglichen; keineswegs aber liegt er darin, ein Banquiersgeschäft zu etabliren.

Der §. 4 des Statutes gibt blos die Weisung, wie ein Nebenzweck, die nutzbringende Verwendung der zeitweilig vorhandenen Baarschaften auf sichere Weise erreicht werden soll. Bei einer Belehnung börsenmäßiger Effekten und anderer Papiere bis 4/5 des Kourswerthes hört aber nach dem auf die tägliche Erfahrung gestützten Erachten der Kommission die nöthige Sicherheit auf, und es gewährt hiefür der §. 4 des Statutes, wie er gegenwärtig lautet, eine viel größere Beruhigung. Während auf der einen Seite die Vorsicht gegen die beantragte Abänderung spricht, fordert auf der anderen Seite das wahre Bedürfniß keine solche Aenderung, und es dürfte sonach - da nur allein der Wunsch, mehr Geschäfte zu machen, die Aenderung befürworten kann - wohl am zweckmäßigsten erscheinen, bei der bisherigen Fassung des §. 4 zu beharren.

Mit dem Hinwegfallen der vorstehend charakterisirten Abänderung beheben sich von selbst die damit im Zusammenhange stehenden stylistischen Aenderungen.

Anders verhält es sich mit dem Inhalte des beantragten neuen Paragrafen, welcher dahin geht, "daß die Bankverwaltung berechtigt werde, den kommissionellen Ein- und Verkauf der eigenen Pfandbriefe unter Beobachtung der geschäftsordnungsmäßigen Vorsichten zu besorgen. "

Diese Verfügung erkennt die Kommission als höchst zweckmäßig, weil hiedurch dem Institute die Gelegenheit geboten wird, seine Pfandbriefe vor manchen Kursschwankungen zu bewahren, und sonach nicht allein sich selbst, sondern auch seinen Darlehenswerbern einen wesentlichen Vortheil zu sichern.

Es darf hier nicht unerwähnt bleiben, daß die Verwaltung des Institutes in höchst anerkennenswerther Weise sich bereits seit längerer Zeit ganz freiwillig einem solchen nicht ganz unbeschwert lichen Geschäfte mit dem besten Erfolge unterzogen hat, sonach es nur bestens empfohlen werden kann, dieselbe auch offiziell hiefür zu beglaubigen.

Nur in dem Einen weicht der Ausschuß von der Anschauung des Landesausschußes ab, daß es ihm nicht zweckmäßig erscheint, diesfalls einen ganz neuen Paragrafen einzuschalten, weil hiedurch die Anordnung der Paragrafen geändert und die Citation derselben mit Rücksicht auf das bisher bestehende Statut leicht zu Mißverständnissen Anlaß bieten könnte.

Es läßt sich vielmehr die neue Verfügung recht gut dem alten §. 4 anschließen, wenn man nur noch die Uiberschrift desselben mit Bezug auf diese neue Verfügung ändert. Es würde diese nach Meinung der Kommission dem §. 4 als letzte alinea beizufügen und zur bisherigen Uiberschrift: "Benützung der Baarschaften" noch beizusetzen sein: Ein- und Verkauf eigener Pfandbriefe.

Die Kommission erlaubt sich schließlich zum §. 4 den ergebenen Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag wolle beschließen:

a)   es werde die vom Landesausschuße beantragte Aenderung des §. 4 abgelehnt; dagegen werden zu diesem Paragrafe folgende Zusätze beschlossen;

b)    dem §. 4 werde als letzte alinea beigefügt:

Die Bankverwaltung ist auch berechtiget, den kommissionellen Ein- und Verkauf der eigenen Pfandbriefe unter Beobachtung der geschäftsordnungsmäßigen Vorsichten zu besorgen.

c)   Die Uiberschrift des §. 4 habe zu lauten: Benützung der Baarschaften, Ein- und Verkauf eigener Pfandbriefe.

Sněmovní aktuár p. Hahnamann čte: Komise dovoluje si konečně k §. 4. učiniti následující návrh:

Slavný sněme račiž se usnésti takto:

o) změna §. 4, zemským výborem navržená

zamítá se; naproti tomu schvalují se k tomuto paragrafu následující dodatky:

b) K §. 4. budiž co poslední odstavec doloženo:

Správa banky jest též oprávněna, obstarávati komisionální kupování a prodávání vlastních listů zástavních, šetříc při tom opatrnosti řádu jednací mu přiměřené.

c) Nadpis §. 4. má zníti takto:

Jak se má s hotovými penězy nakládati a co má platnost strun kupování a prodávání vlastních listů zástavních.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Generaldebatte; wünscht Jemand der Herren das Wort? Herr Dr. Schmeykal hat das Wort.

Dr. Schmeykal: Der Landesausschuß hat als eine Aenderung des §. 4 des Statutes allerdings es gewünscht, daß Pfandbriefe, Staalspapiere und andere börsenmäßige Effekten bis 4/5 des Werthes nach dem Tageskurse belehnt werden dürfen.

Die Kommission hat die Annahme dieser Abänderung jedoch nicht für zweckmäßig erachtet, und hat darin sogar eine Gefährdung der sicheren Anlegung der flüßigen Baarschaften der Hypothekenbank gefunden. Es ist dies auch der einzige wesentliche Punkt, in welchem die Anträge der Kommission von den Anträgen des Landesausschußes auseinandergehen. Ich glaube nicht, dieser Abänderung, beziehungsweise Ablehnung des Landesausschußantrages, wie sie die Kommission akceptirt hat, entgegentreten zu dürfen, und zwar deshalb nicht, weil, wenn die Kommission erachtet, daß eine Gefährdung des Instituts in einer solchen Verfügung liege, der Landesausschuß gegen seine Pflicht handeln würde, dem weiter zu opponiren.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Wenn Niemand das Wort verlangt, erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Ich werde den §. 4 zur Abstimmung bringen, und zwar so, wie er im jetzigen Statut ist und dann erst den Zusatzantrag.

Der §. 4 lautet: "Die Baukverwaltung hat jederzeit für sichere und nutzbringende Verwendung der in ihrer Kassa befindlichen, zeitweilig nicht benöthigten Baarschaft Sorge zu tragen. Sie kann zu diesem Zwecke a) bereits gezogene Pfandbriefe oder Coupons von Pfandbriefen eskomptiren; b) Pfandbriefe oder Staatspapiere bis zu 2/3 des Werthes nach dem Tageskourse belehnen; c) Wechsel unter Beobachtung der instruktionsmäßigen Vorsichtsmaßregeln eskomptiren.

Sněmovní aktuár Hahnamann:

§. 4.

Správa banky má se pokaždé postarat vždy o bezpečné a prospěšné zužitkování hotových peněz v pokladně se nalézajících, jichž na ten čas právě nepotřebuje; k tomu konci muže banka:

a)  již vytažené zástavní listiny neb kupony zástavních listin exkomptovati;

b)  půjčky dávat na zástavní listiny neb státní papíry až do 2/3 ceny podle denního kursu;

c)  exkomptovat směnky, šetříc zvláštně vydaných předpisů.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für Aufrechterhaltung dieses §. stimmen, sich erheben zu wollen.

(Geschieht. )

Offenbar die Majorität.

Nun kommt die Abstimmung über den Zusatz; derselbe würde lauten: Die Bankverwaltung ist auch berechtigt den kommissionellen Ein- und Verkauf der eigenen Pfandbriefe unter Beobachtung der geschäftsordnungsmäßigen Vorsichten zu besorgen.

Sněmovní aktuar Hahnamann: Správa banky jest oprávněna obstarávat koncessionelní kupování a prodávání vlastních listů zástavních šetříc při tom opatrnosti řádu jednacímu přiměřené.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Zusatzantrag zustimmen, sich zu erheben.

(Geschieht. )

Es ist die Majorität.

Jetzt kommt noch die Abstimmung über die Ueberschrift. Die Ueberschrift des §. 4 habe zu lauten: Benützung der Baarschaften, Ein- und Verkauf eigener Pfandbriefe.

Sněmovní aktuár Hahnamann: c) Nadpis §. 4. má zníti takto: Jak se má s hotovými penězy nakládati a co má platnost stran kupování a prodávání vlastních listů zástavních.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, die der Ueberschrift zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Angenommen.

Dr. Klier: Ich bitte hier die Zusammenstellung, die vom Landesausschuß zu seinem Berichte beigegeben wurde, zur Hand zu nehmen, denn darnach sind die Anträge gestellt. In der Zusammenstellung des Landesausschußes folgen nun 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9.

Da beantragt die Kommission:

Die weiters beantragten Abänderungen des Hypothekenbaukstatutes beruhen auf den bisherigen Erfahrungen und Bedürfnissen des Institutes, weshalb die Kommission dawider nichts einzuwenden hat und den Antrag stellt:

Der hohe Landtag wolle beschließen, es werden nachstehende, vom Landesausschuße beantragten Aenderungen des Hypothekenbankstatutes ad A.

II.   §. 19, al. 3;

III.   Zusatzantrag, zum §. 20;


Související odkazy



Přihlásit/registrovat se do ISP