Čtvrtek 21. října 1869

Sněmovní tajemník Schmidt čte:

§. 58.

Okresní úřad školní ma hned po vejiti toho zákona v platnost posavádní rozdělení osad školních prohlížeti.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem §. zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Angenommen.

Dr. Knoll liest:

§. 59.

Ein Jahr nach Beginn der Wirksamkeit des gegenwärtigen Gesetzes soll die Einschulung sämmtlicher Ortschaften, Ortschaftstheile, Weiler und Einschichten des Landes durchgeführt sein.

Sněmovní tajemník Schmidt čte:

§. 59.

Rok po tom, kdy ten zákon vejde ve skutek, má býti průchod zjednán tomu, aby každé místo, každá část místa, každé sedliště a každá osada někam školou náležela.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem §. zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Dr. Knoll liest:

Diese §§. führen die Uiberschrift:

"Uibergangsbestimmungen. "

Sněmovní tajemník Schmidt: Tyto §§. mají nápis: Přechozí ustanovení.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem §. zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

§. angenommen.

Dr. Knoll liest:

§. 60.

Das gegenwärtige Gesetz tritt mit Beginn des seiner Kundmachung nachfolgenden Schuljahres in Wirksamkeit.

Sněmovní tajemník Schmidt čte:

§. 60.

Tento zákon vejde v platnost začátkem školního roku, který po jeho vyhlášení nejblíže přijde.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem §. zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

§. ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Knoll liest:

§. 61.

Mit dem Beginne der Wirksamkeit des gegenwärtigen Gesetzes treten alle auf Gegenstände desselben sich begehenden bisherigen Gesetze und Verordnungen, insoweit solche den Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes widersprechen oder durch dieselben ersetzt werden, außer Kraft.

Sněmovní tajemník Schmidt čte:

§. 61.

Jakmile zákon ten v platnost vejde, pozbudou moci všeliké zákony a nařízení, které se vztahují na předměty toho zákona, pokud s tím, co ustanovuje ten zákon, se nesnášejí aneb tím jsou nahraženy.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem §. zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

§. angenommen.

Dr. Knoll liest:

§. 62.

Mit der Durchführung dieses Gesetzes und der Erlassung der nöthigen Instruktionen ist der Minister für Kultus und Unterricht beauftragt.

Sněmovní tajemník Schmidt čte:

§. 62.

Mému ministru duchovních záležitosti a vyučování se ukládá, aby ten zákon v skutek uvedl a potřebná navedení k němu vydal.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche dem §. zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Angenommen.

Dr. Knoll: Diese §§. sind überschrieben: Schlußbestimmungen.

Sněmovní tajemník Schmidt čte:

Tyto §§. mají nápis: Konečná ustanovení.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche dem Titel zustimmen, ihre Hand erheben zu wollen.

Angenommen.

Dr. Knoll:

Der Titel des Gesetzes lautet:

Gesetz vom.....wirksam für das König-

reich Böhmen zur Regelung der Errichtung der Erhaltung und des Besuches der öffentlichen Volksschulen.

Mit Zustimmung des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde Ich anzuordnen, wie folgt:

Sněmovní tajemník Schmidt čte: Hlavní nápis jest:

Zákon,

kterým se upravuje zřizování, vydržování a navštěvování veřejných škol národních. S přivolením sněmu Mého království českého vidí se Mně naříditi takto:

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche dem Titel und der Einleitung zustimmen, die Hand zu erheben. Es ist außer dem ein Antrag von der Schulkommission gestellt worden.

Dr. Knoll liest:

Die Kommission stellt daher den Antrag: Der h. Landtag wolle dem beiliegenden Gesetzentwurfe seine Zustimmung geben.

Der Bericht des Landesausschußes mit dem Antrage auf Aenderungen des §. 13 des Schul-

Konkurrenz-Gesetzes vom 13. September 1864, Nr. 15 Ltdg., wird im Falle der Annahme des vorliegenden Gesetzes und durch die im §. 38 ausgesprochene Aufhebung der Schulausschüsse gegenstandlos, daher die Kommission hierüber beantragt, der h. Landtag wolle diesen Landesausschußbericht durch die Annahme des Gesetzes über die Regelung der Errichtung, der Erhaltung und des Besuches der öffentlichen Volksschulen für erledigt ansehen.

Sněmovní tajemník Schmidt čte:

Dále navrhuje komise:

Zpráva výboru zemského č. 15. sněm. s návrhem, aby změněn byl §. 13. zákona o konkurenci na školy ze dne 13. září 1864, pozbývá své podstaty, přijme-li se tento zákon a jím i zrušení výborů školních v §. 38. vyslovené, pročež činí komise v příčině jeho návrh, aby slavný sněm, schváliv zákon, kterým se upravuje zřizování, vydržování a navštěvování veřejných škol národních, pokládal onu zprávu výboru zemského za vyřízenou.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche demselben zustimmen, die Hand zu erheben. Ich werde mir erlauben, die 3. Lesung morgen auf die Tagesordnung zu setzen und zwar unmittelbar, ehe wir in die Berathung des Gesetzes über die Volksschulen eingehen. Ich werde mir der vorgerückten Stunde wegen heute blos noch erlauben, dem Herrn Karl Freiherr von Weidenheim zur Begründung seines Antrages das Wort zu ertheilen, damit morgen alle 4 Kommissionen zu gleicher Zeit gewählt werden. Es ist der Antrag auf die Zusammensetzung einer Kommission gerichtet, also könnten morgen alle 4 Kommissionen gewählt werdenIch ertheile Herrn Karl Korb von Weidenheim zur Begründung seines Antrages das Wort.

Freiherr Karl Korb von Weidenheim: Meine Herren! Ich werde mich sehr kurz fassen, um in Ansehung der vorgerückten Stunde die Geduld des hohen Landtags nicht allzu sehr in Anspruch zu nehmen. Ich muß vor Allem bekennen, Haß mich die Beantwortung der Interpellation, betreffend die Unsicherheit der Person und des Eigenthums, von Seite Sr. Excellenz des Landeschess nicht beruhigt hat. Wenn ich sage, sie hat mich nicht beruhigt, so will ich nicht damit gesagt haben, daß ich nicht im vollsten Maße anerkenne, was Se. Excellenz in Bezug der Unsicherheit der Person und des Eigenthums auf dem Lande veranlaßt hat. Mein mir scheint, daß die Mittel, die Ihm zu Gebote gestellt werden, wie er dies sonst zugibt, zu gering sind. Es ist allerdings wahr, daß in dieser Einsicht durch Hebung der Volksschulen, durch Regelung des Schulwesens, durch Organisation von Arbeitshäusern, durch Reorganisation des Schubwesens n. f. w. manches geschehen kann. In der That aber werden diese Mittel erst in Zukunft wirken. Die Staatsgrundgesetze aber nehmen in sich den Satz aus, daß der Staat den Schutz des Eigenthums und der Person gewährleistet. Wir haben wohl auch gehört, daß Se. Excellenz im Monate April und August nicht unterlassen hat, diesbezügliche Berichte an den Herrn Polizeiminister Se. Excellenz Herrn Grasen Taaffe zu senden und haben aus seinen Erklärungen ersehen, daß Se. Excellenz seine Anträge nicht billigte. Man spricht allerdings von der Reorganisation der Gendarmerie. Es ist allerdings dieses ein sehr schätzenswertes Mittel, aber es handelt sich um sogleiche Abhilfe. Se. Excellenz hat sich insbesondere darauf bezogen, daß im Berhältniß zu dem Flächenmaße und der Bevölkerungszahl die Gendarmerie in Böhmen durch eine hinreichende Zahl vertreten sei. Ich glaube, daß diese beiden Momente nicht allein maßgebend sind, sondern, daß auch soziale und politische Momente mit in's Gewicht fallen, denen keine Rechnung getragen worden ist. Wenn weiter gesagt worden ist, daß der Minister nicht 250 000 Gulden habe, um die Gendarmerie zu vermehren, so muß ich mich höchst verwundern angesichts der Summe, die von dem Reichsrathe und von der Delegation für andere Zwecke mehr bewilligt wurde.

Ich weise in dieser Beziehung nur hin auf die 6 Millionen, welche dem Kriegsbudget, auf die 8 Millionen, welche auf die Donauregulirung und auf die Donaumonitors, deren Werth ein zweifelhafter ist, bewilligt worden sind.

Dem gegenüber, meine Herren, glaube ich wohl, daß man noch 250. 000 fl. finden wird, um den Interessen eines Landes gerecht zu werden, das die erste Perle in der österreichischen Monarchie ist. Wenn darauf hingewiesen worden ist, daß die Gemeinden nicht ihre Schuldigkeit thun, daß die Gemeinden in dem ihnen übertragenen Wirkungskreise, der ihnen nach dem §. 28 der Gemeindeordnung gebührt, nämlich die Ortspolizei, nicht üben, so muß ich bemerken, mir scheint, daß dieser übertragene Wirkungskreis sich nur auf die Ortspolizei beziehe, somit kann derselbe nicht dahin reichen, daß die Ortspolizei und überhaupt die Gemeinden verpachtet sind, die Vagabunden, Müßiggänger, Räuber, Wegelagerer und derartiges Gesindel auch auf dem Lande aufzuheben, deren wir viele Tansende in Böhmen zählen.

In dieser Richtung muß der Staat eingreifen, es ist Aufgabe des Staates, nicht der Gemeinde. Daß die Gemeinden in dieser Beziehung die Nothwendigkeit einsehen, haben wir aus dem Munde Sr. Excellenz gehört, der gesagt hat, daß überall, wo neue Gendarmerieposten errichtet wurden, die Gemeinden sie mit der größten Bereitwilligkeit und Opferwilligkeit aufgenommen haben. Aber das, meine Herren, glaube ich nicht, daß man von der Gemeinde und von dem steuerzahlenden Bürger, der bei Tage im Schweiße seines Angesichtes sein Brod verdient, verlangen könne, daß er noch bei Nacht Wegelagerer und Räuber verfolgen solle.

(Bravo!)

Ich glaube nicht, daß der Staatsbürger hiezu verpflichtet werden kann. Das ist Sache des Staates und wir stehen auf dem Standpunkte der Staatsgrundgesetze, die wir hochhalten und auf diesem Standpunkte haben wir das Recht zu verlangen, daß man uns jene Sicherheit vom Staate biete, die im Rechtsstaate und im geordneten Staatshaushalte verlangt werden kann. Ich glaube nun meinen Antrag genügend begründet zu haben und ich bitte das hohe Haus auf denselben einzugehen und denselben einer Kommission zur Berathung zuzuweisen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte meine Herren, es ist der Antrag gestellt eine Kommission zu wählen von 6 Mitgliedern aus jeder Kurie 2 aus dem ganzen Landtage.

Sněmovní tajemník Schmidt: Pan navrhovatel si přeje, aby pro jeho návrh byla zvolena komise 6tičlenná, do které by z celého sněmu každá kurie po dvou volila.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Er ist angenommen.

Ich werde die Sitzung auf morgen um 10 Uhr Vormittags festsetzen. (Bravo!)

Ich würde ersuchen, die Wahl vorzunehmen und sich auch gleich zu konstituiren. Es sind 4 Kommissionen zu wählen.

Eine Kommission führt den Antrag des Hrn. Freiherrn Korb von Weidenheim und ich würde ersuchen, daß sich dieselbe im Verifikatoren-Zimmer versammeln wollte.

Es ist eine zweite Kommission zu wählen für den Antrag des Baron Riese über die Elbe- und Moldauregulirung, ich würde ersuchen, daß sich diese constituire im Lesezimmer.

Es ist serner eine Kommission zu wählen für die Fortbildungsanstalt für Landwirthschaft. Ich würde ersuchen, daß sich diese im Landesausfchußsitzungssaale konstituiren würde.

Es ist ferner eine vierte Kommission zu wählen, die heute beschlossen wurde für Grundsteuer. Ich würde ersuchen, wenn sich diese Kommission im Bibliotheks-Zimmer constituiren würde.

Die nächste Sitzung ist morgen um 10 Uhr Vormittags.

Ich bitte zuerst die Wahl vorzunehmen und sich zu constituiren, nach der Konstituirung werde ich das Resultat hier mittheilen und die Sitzung beginnen.

Tagesordnung:

Fortsetzung der heutigen. - Wahlberichte.

Bericht des Landesausschußes bezüglich der Berichtigung der uneinbringlichen Verpflegskosten für in den allgemeinen öffentlichen Krankenhäusern Verpflegte.

Nr. 227. Bericht der Budget-Kommission über den Rechnungsabschluß der Stiftungsfonde für das Jahr 1868.

Nr. 234. Bericht der Kommission zur Berathung des Gesetzentwurfes zu §. 9 des Gesetzes vom 6. Februar 1869, R. G. -Bl. Nr. 18, über den Grundtausch.

Nr. 238. Bericht des auf Ergänzung des Jagdgesetzes in Betreff von Jagdsachverständigen niedergesetzten Ausschußes.

Bericht der Petitionskommission für Straffenangelegenheiten zur Landtagszahl 237.

Ansuchen des Unhoschter Bezirksausschußes um Subvention zur Erhaltung der alten Karlsbader Bezirksstraße.

Nr. 248. Bericht des Petitionsausschußes zur Petition 29. Ansuchen der Gemeindevertretung, Herrnskretschen um Beseitigung eines gefährlichen Felsblockes auf Landeskosten; und die dritte Lesung des heute in zweiter Lesung angenommenen Gesetzes.

Diese würde kommen unmittelbar vor "Kommissionsbericht über die Regierungsvorlage zur Regelung der Verhältnisse des Lehrerstandes an öffentlichen Volksschulen. " Dieses ist der letzte Gegenstand der Tagesordnung.

Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.

Schluß der Sitzung 4 Uhr 45 Minuten.

Norb. Graf Pötting m. p., Verifikator.

Dr. Karl Czyhlarz m. p., Verifikator.

Dr. Roser m. p., Verifikator.

Aus der Statthalterei- Buchdruckerei in Prag.


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