Ètvrtek 21. øíjna 1869

Stenografická zpráva

o

XIII. sezení tøetího roèního zasedání snìmu

èeského od roku 1867, dne 21. øíjna

1869.

Stenographischer Bericht

über die

XIII. Sitzung der dritten Jahres-Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1867,

am 21. Oktober 1869,

Pøedseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský: Adolf kníže Auersperg.

Pøítomní: Námìstek nejvyššího maršálka zemského Edvard Claudi a poslancové v poètu k platnému uzavírání dostateèném.

Od vlády: Dvorní rada Laufberger, místodržitelský rada Dr. Grohmann, pozdìji c. k. námìstek místodržícího Jeho Excel, svobodný pán Koller.

Sezení poèalo o 11 hodin 45 minut.

Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Adolf Fürst Auersperg.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall - Stellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Hofrath Laufberger, Statthaltereirath Dr. Grohmann, später der k. k. Statthaltereileiter Se. Excellenz Freiherr von Koller.

Beginn der Sitzung: 11 Uhr 45 Min.

Oberstlandmarschall: Das Haus ist beschlußfähig, ich erkläre die Sitzung für eröffnet. Ich erlaube mir dem h. Hause folgende Präsidialmittheilungen zu machen: Zur 13, Sitzung vom 21. Oktober 1869: Abgeordneter Jaksch ist durch dringende Berufsgeschäfte für die heutige Sitzung verhindert zu erscheinen; Altgraf Johann Salm ist durch Unwohlsein verhindert im Landtage zu erscheinen. In Druck wurden verteilt: Nro. 220: Bericht des Landesausschußes bezüglich der Berichtigung uneinbringlicher Verpflegungskosten für die in den allgemeinen Krankenhäusern Verpflegten. Nro. 227: Bericht der Budgetkommission über den Rechnungsabschluß des Stiftungsfondes für das J. 1868. Nro. 234: Bericht der Kommission zur Berathung des Entwurfes wegen des Grundtausches. Nro. 238: Bericht des Jagdausschußes in Betreff der Sachverständigen. Von den Landtagseingaben wurde Nro. 237, Bericht des Landesausschußes zum Ansuchen des Unhoschter Bezirksausschußes um Bewilligung einer Subvention zur Erhaltung der Altkarlsbader Bezirksstraße über Neustraschitz bis zum Gränzbezirk, der Kommission für Straßenangelegenheiten zugewiesen. Ich ersuche die Einlaufe von Petitionen bekannt zu machen.

Landessekretär Schmidt liest: Petitionen: Abg. Dr. Wickert: Gesuch wegen direkter Reichsrathswahlen der Gemeinde Groß-Maul und Luck.

Oberstlandmarschall: Der Kommission für Reichsrathswahlen.

Landessekretär Schmidt liest: Abgeordneter Dr. Stamm: Gesuch der Vorschußkassa in Pomeisl um Teilung in 5 selbständige Vorschußkassen.

Oberstlandmarschall: Petitionskommission.

Landessekretär Schmidt liest: Abgeordneter Dr. Thenmer: Beschwerde des Franz Wesselý,

Bürgers in Rokycan, gegen die Entscheidung des Landesausschußes wegen Ablösung der Holzabgabe ans den Rokycaner Gemeindewaldungen für das dortige Bräuhaus.

Oberstlandmarschall: Gleichfalls der Petitionskommission.

Landessekretär Schmidt liest: Abgeordneter Dr. Rziha: Gesuch des deutschen politischen Vereins in Budweis wegen direkter Reichsrathswahlen.

Abgeordneter Dr. Forster ebenso der Gemeinde Rumburg.

Oberstlandmarschall: Kommission für Reichsrathswahlen.

Landessekretär Schmidt liest: Abg. Dr. Banhans: Gesuch der Gemeinde Bakov um einen unverzinslichen Vorschuß für die dortigen Abbrändler zum Aufbau ihrer Wohngebäude.

Oberstlandmarschall: Budgetcommission.

Von Seiten der k. k. Statthalterei ist mir nachstehendes Schreiben zugekommen. Ich ersuche dasselbe vorzutragen.

Landessekretär Schmidt liest: In Folge Erlasses Sr. Excellenz des Herrn Finanzministers vom 17. dieses Monates habe ich die Ehre, das hochlöbliche Landtagspräsidium mit Beziehung auf die an den böhmischen Landesausschuß gerichteten Schreiben Sr. Excellenz des H. Ministers vom 30. v. M. und vom 14. d. M., Zahl 32101 und 34341, betreffend die in Böhmen aufzustellenden Kommissionen zur Durchführung des Grundsteuergesetzes vom 24. Mai 1869, deren Rayon und die Mitgliederzahl zu ersuchen, mit Rücksicht auf die große Dringlichkeit noch im Laufe dieser Landtagssession im Sinne des §. 8 des citirten Gesetzes die Wahl von 4 eventuell 5 Mitgliedern für die Landeskommission und je 4 für die Landessubkommission und einer dieser: Mitgliederjahl gleichen Anzahl von Ersatzmännern im Landtage zu verau-

lassen und mir das Ergebniß dieser Wahl behufs weiterer Vorlage an Se. Excellenz den H. Finanzminister mittheilen zu wollen.

Der Leiter der k. k. Statthalterei.

Freiherr von Koller.

Oberstlandmarschall: Es wäre sehr wünschenswerth, wenn über diese Frage ein Antrag gestellt würde über formelle Behandlung. Die Wahl ist dringlich und noch in dieser Session vom Landtage vorzunehmen.

Herr Prof. Schrott hat das Wort.

Abg. Prof. Dr. Schrott: Ich erlaube wir den Antrag, es möge der Gegenstand einer Kommission zur Vorberathung zugewiesen werden, welche aus 9 Mitgliedern bestehen soll und zwar so, daß jede Curie 3 Mitglieder aus dem ganzen Landtage wählt.

Dieser Kommission soll dann die Aufgabe gegeben werden, jene Erleichterungen, welche nach der Geschäftsordnung zulässig sind, zu benützen, und ihren Bericht in der nächsten Sitzung dem hohen Landtage vorzulegen.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt? Er ist hinreichend unterstützt.

Herr Dr. Hanisch hat das Wort.

Abg. Dr. Hanisch: Ich möchte mich gegen die Wahl einer Kommission aussprechen und zwar schon aus dem Grunde, weil eine Vereinbarung unter den Kommissionsmitgliedern doch nicht für den ganzen Landtag bindend wäre. Diese Vereinbarung ist im Gegentheil Sache der Parteien außerhalb des Landtags, und ich mochte deshalb der Antrag stellen, Seine Durchlaucht der Herr Oberstlandmarschall werde ersucht, die Wahl dieser Grundsteuerlandeskommissions- und Subkommissionsglieder auf eine der nächsten Tagesordnungen zu setzen.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt? Er ist hinreichend unterstützt.

Herr Professor Schrott hat das Wort. Professor Schrott: Es scheint ein Mißverständniß bei dem Herrn Vorredner obzuwalten. Mein Antrag bezweckt nicht, daß die Komission eine Wahl vornehme und die Mitglieder bezeichne, welche gewählt werden sollen, sondern einfach eine Berichterstattung an den Landtag.

Oberstlandmarschall: Ich erlaube mir zu bemerken, daß, wenn keine Kommission zusammentritt, ec schwer werden würde, sich über die Wahl zu einigen und ich glaube, daß die Einigung über Die Mitglieder leichter zu bewerkstelligen wäre, wenn eine Kommission zusammentreten würde. Der Antrag ist eringlich, ich müßte die Wahl auf die nächste Sitzung ansetzen und ich glaube, es würde wohl schwer sein, sich gleich für Morgen zu einigen.

Herr Wolfrun hat das Wort.

Abg. Wolfrum: Ich glaube doch auch, daß der Antrag des Dr. Hanisch den Vorzug verdiene vor dem des Herrn Dr. Schrott. Ganz richtig hat Herr Hanisch bemerkt, daß in der Kommission doch unmöglich eine Vereinbarung über die zu wählenden Mitglieder getroffen werden könnte; das ist meiner Ansicht nach Sache der einzelnen Parteien und eine Niedersetzung der Kommission würde gar feinen anderen Zweck haben, als zu prüfen, ob es im Sinne der Landesordnung ist, daß in Folge eines Reichsgesetzes der Landtag verhalten werde, eine Wahl zu treffen. Ich glaube, daß darüber kein Zweifel obwalten kann, daß nach dem Reichsgesetze der Landesvertretung das Recht eingeräumt ist, zu dieser betreffenden Kommission die Mitglieder zu wählen. Es ist eine gesetzliche Bestimmung, und wenn man dann zur Vorberathung eine Kommission niedersetzt, wird die Sache jedenfalls weiter verzögert werden, als wenn Seine Durchlaucht die Güte haben wird, auf eine der nächsten Sitzungen die Wahl anzuberaumen, die einzelnen Parteien werden wohl, wenn auch nicht auf Morgen, so doch bis zu einer der nächsten Sitzungen Muße genug haben, sich über die einzelne Persönlichkeit zu einigen.

Oberstlandmarschall: Herr Steffens hat das Wort.

Abg. Steffens: Ich muß mich für den Antrag des Herrn Dr. Schrott aussprechen.

Wenn eine Wahl vorgenommen werden soll, so muß man doch über den Modus, wie die Wahl vorzunehmen sei, einig fein. Soll die Wahl auf die nächste Tagesordnung gesetzt werden, so wäre absolut nothwendig, daß man erst über den Modus im Landtage debattiren müßte. Das, glaube ich, ist in einer Kommission viel leichter zu erreichen, die Kommission soll den Zweck haben, dem Landtag einen Vorschlag zu machen über den Modus, wie die Wahl vorzunehmen sei, und aus diesem Grunde würde ich mich für die Wahl einer Kommission, wie sie Dr. Schrott vorgeschlagen, entscheiden.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Görner hat das Wort.

Dr. Görner: Ich glaube auch, daß eine Kommission in dieser Angelegenheit zuerst gewählt werden soll, und motivire dies dahin: Es scheint mir nicht, daß die Kommission darüber zu berathen haben wird, ob überhaupt die Wahl vom Landtage in Folge des Reichsgesetzes vorzunehmen ist, sondern es handelt sich um eine 2. Frage, ob der ganze Landtag oder der Landesausschuß die Wahl vornehmen soll.

Es heißt nämlich im Gesetze, daß die Hälfte die Regierung, die andere Hälfte die betreffende Landesvertretung wählt. Nun gehört aber nach der Landesordnung zur Landesvertretung nicht blos der versammelte Landtag, sondern auch der Landesausschuß als Theil desselben und die Geschäfte werden entweder nach §. 2 der Landesordnung von dem versammelten Landtag oder von dem Landesausschuße besorgt. Nun scheint es mir jedenfalls der Erwägung werth zu sein, ob der Landtag oder der Landesausschuß wählt. Wenn auf der einen Seite die Regierung wählt, so wäre es wohl möglich, daß der Landtag sich dafür entscheidet daß der Landesausschuß, welcher das Organ des Landtages ist, wählen soll und diese Frage scheint mir wichtig genug, um darüber eine Kommission niederzusetzen, die darüber zu berathen hat; ich bin für den Antrag des Dr. Schrott.

Oberstlandmarschall: Der Herr Dr. Schmeykal hat das Wort.

Dr. Schmeykal: Ich würde mich auch aussprechen für Niedersetzung einer Kommission. Ich darf mich in der Begründung kurz fassen, weil die wesentlichen Motive schon von den Vorrednern angebracht sind.

Was besonders das Moment betrifft, welches Dr. Görner hervorhebt, die Frage nämlich, ob die Wahl vorzunehmen sei vom Landtage oder Landesausschuße, so möchte ich sie wohl nicht so prinzipiell fassen, wie Dr. Görner, sondern sie blos reduziren auf den gegebenen Fall der Dringlichkeit. Die Wahl ist eine dringliche und es ist sehr fraglich, ob es möglich sein wird, daß die Wahl noch vor dem Landtage selbst vollzogen werden kann, ob nicht also im gegebenen Fall die Uibertragung der diesfälligen Berechtigung des Landtages als der Landesvertretung an den Landesausschuß stattfindet, als integrirenden Bestandtheil dieser Vertretung.

Oberstlandmarschall: Herr Sektionschef Dr. Banhans hat das Wort.

Sektionschef Dr. B a n h a n s: Ich erlaube mir gleichfalls, mich für die Wahl einer Kommission auszusprechen. Ich betrachte nämlich dieses Aktenstück als Regierungsvorlage, welches von Seite der Regierung selbst in Folge eines Reichsgesetzes eingebracht wurde.

Nun sagt §. 40 unserer Geschäftsordnung, daß Regierungsvorlagen der Unterstützungsfrage nicht bedürfen, daß sie aber ohne Vorberathung nicht abgelehnt werden können. Wenn nun der Gegenstand sofort zur Berathung käme, wäre die Möglichkeit vorhanden, daß die Regierungsvorlage abgelehnt, beziehungsweise der Landtag eine solche Wahl nicht vornehmen würde und dann wäre §. 40 vorhanden, daß es ohne Vorberathung nicht abgelehnt werden darf. Ich glaube daher, daß es korrekt und formell allein richtig ist, daß dieselbe als Regierungsvorlage einer Kommission zur Berichterstattung zugewiesen wird.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Hanisch hat das Wort.

Abgeordneter Dr. Hanisch: Ich verzichte auf das Wort.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort? Wenn Niemand das Wort wünscht, so erkläre ich die Debatte für geschloffen und werde zur Abstimmung schreiten.

Es ist der Antrag des Dr. Hanisch die Wahl auf eine der nächsten Tagesordnungen zu setzen.

Snìmovní tajemník Schmidt ète: Pan poslanec dr. Hanisch navrhuje, aby záležitost ta byla dána na denní poøádek nejblíže pøíští.

Oberstlandmarschall: Ich werde diesen Antrag zur Abstimmung bringen und ersuche jene Herren, welche dafür stimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Der Antrag ist in der Minorität.

Ferner ist der Antrag des Herrn Professor Schrott, diesen Gegenstand einer Kommission zu übergeben, bestehend aus 9 Mitgliedern, in welchen jede Curie 3 aus dem ganzen Landtage zu wählen hat. Dieses ist der Hauptantrag, ich würde diesen Antrag zuerst in Abstimmung bringen und dann den Zusatzantrag der Dringlichkeit.

Snìmovní tajemník Schmidt ète: Pan poslanec Schrott navrhuje, aby záležitost byla odevzdána komisi 9ti èlenné, do níž každá kurie po tøech z celého snìmu by volila.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene

Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Der Antrag ist in der Majorität.

Es kommt nun der Antrag, diesen Gegenstand nach §. 47 als einen dringenden zu behandeln und zwar dem Ausschuße zur Berichterstattung eine Frist zu stellen. Wünscht der Antragsteller, daß dieser Punkt präzisirt wird ?

Prof. Dr. Schrott: Auf die nächste Sitzung nach Konstituirung der Kommission.

Rufe: Nicht möglich.

Oberstlandmarschall: Dies wird nicht möglich sein.

Prof. Schrott: Auf eine der nächsten Sizzungen.

Oberstlandmarschall: Also es wird beantragt, daß dem Ausschuße zur Berichterstattung eine Frist zu stellen sei, nach welcher aus eine der nächsten Tagesordnungen dieser Gegenstand gesetzt werde.

Snìmovní tajemník ète: Navrhuje se, aby se ustanovila komisi lhùta, do které by podala zprávu a sice v jednom nejblíže pøíštím sezení.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand erheben zu wollen.

(Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

b) Sogleich nach Vertheilung des gebruckten Ansschußberichted zur Verhandlung zu schreiten, ober von der Drucklegung des Antrages Umgang zu nehmen.

Dr. Schrott: Ich habe das letztere beantragt.

Oberstlandmarschall: Das Letztere nämlich, von der Drucklegung des Berichtes Umgang zu nehmen.

Snìmovní tajemník Schmidt ète: Aby se opominulo vytištìní zprávy komise.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Tagesordnung und zwar: Fortsetzung der gestrigen.

Ich ersuche Herrn Dr. Knoll die Berichterstattung zu übernehmen. Wir kommen zur Spezialdebatte über das Gesetz zur Regelung der öffentlichen Volksschulen in Böhmen.

Dr. Knoll liest:

§. 1.

Eine öffentliche Volksschule ist überall zu errichten, wo sich in einer Ortschaft oder in mehreren im Umkreise einer Stunde gelegenen Ortschaften, Weilern oder Einschichten zusammen nach einem fünfjährigen Durchschnitte mindestens 40 schulpflichtige Kinder befinden, welche eine mehr als eine halbe Meile entfernte Schule besuchen müssen (§. 59 des Reichsgesetzes vom 14. Mai 1869).

Snìmovní tajemník Schmidt ète:

§. 1.

Veøejná škola národní buï zøízena všude, kde v jedné osadì aneb v nìkolika osadách, sedlištích nebo samotách v obvodu jedné míle položených dle pìtiletého prùmìru jest více než 40 dítek školou povinných, kterým jest navštìvovati školu pøes pùl míle vzdálenou (§. 59. zákona øíšského, daného dne 14. kvìtna 1869 ).

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand der Herren das Wort? Wenn Niemand sich zum Worte meldet, so ersuche ich jene Herren, welche dem §. zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Der §. ist angenommen.

Dr. Knoll liest:

§. 2.

Wo innerhalb dieser Entfernung die lokalen Verhältnisse periodisch wiederkehrend oder dauernd den Zugang zu einer Schule erheblich erschweren, ift ein Unterlehrer derselben an einer dazu passenden Station wenigstens für die ungünstigere Jahreszeit zu exponiren, oder im äußersten Falle mindestens dreimal in der Woche zum Excurendo-Unterrichte an eine solche Station zu entsenden. Die Expositur ober Excurrendo-Station bildet einen Theil jener Schule, an welcher der betreffende Unterlehrer angestellt ist.

Snìmovní tajemník Schmidt ète:

§. 2.

Jsou-li nìkde místní okolnosti v mezích této vzdálenosti takové, že vždy po jistém èase, aneb stále bývá velmi obtížná cesta ku škole, budiž poduèitel této školy alespoò v roèním poèasí nepøíznivém v štaci k tomu pøíhodné vnì školy ustanoven, anebo budiž, nelze-li se tomu vyhnouti, posílán alespoò tøikráte za týden do takové štace, aby tam vyuèoval. Štace, na které poduèitel vnì školy jest ustanoven, aneb kam se posílá, jest èástí školy, pøi které poduèitel ten jest ustaven.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand der Herren das Wort? Wenn nicht, so ersuche ich jene Herren, welche dem §. zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Der §. ist angenommen.

Dr. Knoll liest:

§. 3.

Sobald es die Mittel desjenigen, welchem die Errichtung und Erhaltung dieser Schule obliegt, irgend zulassen, ist die Expositur oder ExcurrendoStation durch eine selbstständige Schule zu ersetzen.

Snìmovní tajemník Smidt ète:

§. 3.

Jest-li ze prostøedky toho, jemuž naleží školu zøíditi a vydržovati, dost málo toho dopouštìjí, má štace exponovaná aneb vysílaným poduèitelem obstarávaná býti nahrazena samostatnou školou.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Da dies nicht der Fall ist, so ersuche ich jene Herren, welche dem §. Zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Er ist angenommen.

Berichterstatter Knoll liest:

§. 4.

Soweit die vorhandenen Mittel gestatten, ist auch besonders in den bevölkerten Orten die Trennung der bestehenden gemischten Schulen nach den Geschlechtern und die Errichtung eigener Mädchenschulen anzustreben. Dieselbe muß überall da erfolgen, wo die Anzahl der gesetzlich erforderlichen Lehrkräfte (§. 11 Reichsgesetz vom 14. Mai 1869) sechs übersteigt.

Snìmovní tajemník Schmidt ète:

§. 4.

Pokud toho prostøedky, které tu jsou, dovolují, mají nynìjší smíšené školy, zvláštì pak v lidnatých místech, podle pohlaví býti rozdìleny, a má se k tomu smìøovati, aby zvláštní školy dívèí byly zøizovány. Taková škola má z povinnosti býti zøízena všude, kde podle zákona (§. 11. øíš. zák. od 14. kvìtna 1869) jest potøeba, aby bylo více než šest sil uèitelských.

O b e r s t la n d m a r s ch a l l: Wenn Niemand das Wort ergreift, so ersuche ich jene Herren, welche dein §. zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Der §. ist angenommen.

Berichterstatter Abg. Knoll liest:

§. 5.

Im Gebiete eines jeden Schulbezirkes ist mindestens eine Bürgerschule zu errichten.

Snìmovní tajemník Schmidt ète:

§. 5.

V obvodì každého okresu školního budiž zøízena alespoò jedna škola obèanská.

(Med. Dr. Roser meldet sich um's Wort. )

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Roser hat das Wort.

Abg. Dr. Roser: Der §. 17 des Reichsgesetzes vom 14. Mai 1869, welches die Grundzüge des Unterrichtswesens an den Volksschulen regelt, bestimmt, daß in den Bürgerschulen unter den zahlreichen Gegenständen auch der Unterricht in den weiblichen Handarbeiten ausgenommen werde.

Ich anerkenne diese Bestimmung. Nun werden aber die Bürgerschulen theils ihrer Kostspieligkeit, theils ihrer mannigfachen Zusammensetzung wegen nur in Städten errichtet werden, wenigstens errichtet werden können, und es entfällt diese wohlthätige Maßregel in den Dorf- und Gemeindeschulen, es werden daher die Mädchen der Landbevölkerung und der arbeitenden Klasse ohne Unterricht in den weiblichen Handarbeiten aufwachsen. Beim reichen und wohlhabenden Laudmanne wird dieser Mißstand durch den Privatunterricht ausgehoben werden, was aber bei der arbeitenden Bevölkerung und beim armen Dorfbewohner, der sich kaum so viel erwirbt, daß er seine Familie ernähren kann, gänzlich entfällt, denn er wird nicht im Stande sein, sein Kind in den Handarbeiten unterrichten zu lassen. Man hat überhaupt diesem Gegenstande in Oesterreich sehr wenig Aufmerksamkeit geschenkt, man hat ihn, ich mochte sagen, gar nicht beachtet. Ich will nur erwähnen, daß in der Schweiz, und die kleine Schweiz kann uns, was Unterrichtswesen betrifft, gewiß als Muster voranstehen, in der Schweiz Z. B. im kleinen Canton Luzern gibt es 61, im Canton Zürich sogar 300 Arbeitsschulen. In Böhmen, das viel größer ist als die Schweiz, kommt auf 47860 Einwohner nur eine weibliche Arbeitsschule und auf 127 Ortschaften ebenfalls nur eine Schule.

Ja in der Schweiz sind die meisten Landschulen mit solchen weiblichen Arbeitsschulen vereint, während bei uns in den Städten höchst selten, und auf dem Lande gar keine derartige Schulen vorkommen. Meine Herren! sie werden mir doch zugeben, daß der Unterricht in den weiblichen Handarbeiten für das Mädchen, als der künftigen Hausfrau, wenn sie auch aus der Hütte stammt, gewiß nicht gleichgiltig sein kann.

Ja man wird mir die großen Auslagen, die durch Errichtung solcher Schulen entstehen, vorführen.

Meine Herren! der Nutzen, der durch diese Auslagen, die gewiß nicht groß sein werden, erwachsen wird, wird dieselben zur Gänze aufwiegen. Es wird ja hinreichen, wenn mehrere Gemeindeschulen zusammentreten. Der öffentliche Unterricht soll meiner Ansicht nach höchstens 5-6 Stunden wöchentlich betragen.

Ich erlaube mir daher den Antrag zu stellen: Der h. Landtag wolle beschließen:

"Im Gebiete eines jeden Schulbezirkes ist mindestens eine Bürgerschule und so viel wie möglich an den Gemeindeschulen eine weibliche Arbeitschule zu errichten. "

Meine Herren! Wenn sie meinen Antrag annehmen, werden sie durch Gewöhnung der Mädchen an Arbeit das sittliche Gedeihen der Familie fördern, sie werden durch Annahme dieses Antrages dazu beitragen, daß sich das Mädchen zeitlich an Ordnung, Reinlichkeit, Sparsamkeit, geregelte Thätigkeit und häuslichen Sinn gewöhnen wird.

Meine Herren! Durch Annahme dieses meines Antrages werden sie den Dank der Landbevölkerung ernten und ich empfehle ihnen daher diesen meinen Antrag zur Annahme.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt.

Der Herr Dr. Klier hat das Wort.

Abg. Dr. Klier: Der §. 5 bestimmt, in welchem Rayon eine Bürgerschule zu errichten ist. Die Errichtung einer solchen Bürgerschule steht im innigsten Zusammenhange mit der Frage, wie die Kosten derselben aufgebracht werden sollen. Sie steht in der innigsten Verbindung, überhaupt mit der Kostenfrage und mit der Frage auch, welche im Interesse der Städte aufgeworfen wird, in wie weit die Städte berechtigt sein sollen, eigene Bürgerschulen zu errichten und eigene Schulbezirke zu bilden. Diese Kostenfrage kann im gegenwärtigen Augenblicke nicht gelöst werden, weil erst der dritte Abschnitt, von §. 37 angefangen, diese Frage behandelt, da sie nur im innigen Zusammenhange mit der Bestimmung des §. 5 steht, indem es, was die Musterfrage anbelangt, nicht gleichgiltig ist, ob ich den Schulbezirk als denjenigen Bezirk nehme, der eine Bürgerschule zu errichten hat, oder ob ich den bezirkshauptmannschaftlichen Bezirk als solchen nehme, der eine Bürgerschule zu errichten hat, oder ob ich, wie die Regierungsvorlage sagt, den Vertretungsbezirk als denjenigen nehme, der eine Bürgerschule zu errichten hat. Es hängt das innigst mit der Kostenfrage zusammen; je nachdem ich einen weiteren oder kleineren Bezirk nehme, wird sich die Kostenfrage in einer andern Weise lösen, wenn es gewissen Städten, welche die Mittel dazu haben, um selbständig allein auf ihre Kosten eine solche Schule zu errichten, gestattet wird, das zu thun. Das kann aber venlilirt und verglichen erst dort werden, wo von den Kosten die Rede ist. Und da es in so innigem Zusammenhange steht und wir in Gefahr kommen, so lange wir die Kosten nicht berathen haben, einen Beschluß zu fassen, der vielleicht dann dort ein Hinderniß abgeben wird für einen zweckmäßigen Beschluß, so erlaube ich mir den Antrag zu stellen, es möge die Berathung des §. 5 in suspensq bleiben und ausgesetzt bleiben bis

wir zu dem dritten Abschnitt des §. 37-39 kommen, wo die Kostenlage gelöst wird.

Oberstlandmarschall: Herr Prof. Herrmann hat das Wort.

Abg. Prof. Herrmann: Nachdem vom H. Vorredner der Antrag gestellt wurde, daß §. 5 in suspenso gelassen bleibe, bis der 3. Abschnitt berathen werden wird, so werde ich mir erlauben, dort meine Meinung auszusprechen.

Oberstlandmarschall: Herr Prof. Kittel hat das Wort.

Abg. Prof. Kittel: Ich mochte nur eine furze Bemerkung machen. Die Kommission hat sich veranlaßt gefunden, die Fassung der Regierungsvorlage des §. 5 umzuändern und zwar deshalb, weil die Kommission der Anschauung war, daß die Bestimmung der Regierungsvorlage "im Gebiete einer jeden Bezirksvertretung" einen bedeutenden Kostenaufwand nöthig mache; daher entschloß sich die Kommission zu der Fassung "im Gebiete eines jeden Schulbezirkes. " Ich verkenne nun nicht, daß nach dem, was der Hr. Abg. Klier vortrug, vorzugsweise durch die Rücksichtsnahme auf große leistungsfähige Gemeinden, die Intention, dieselben als eigene Schulbezirke auszuscheiden, der Standpunkt verrückt wird, den ich gegenüber §. 5 in der Kommission eingenommen habe, denn die Voraussetzung wird unter diesem Gesichtspunkte eben eine andere.

Ich sehe mich daher bestimmt, dem Antrage des Hrn. Abg. Dr. Klier vollkommen beizustimmen, demselben beizutreten und dessen Annahme dem h. Hause zu empfehlen.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort?

Der Hr. Abg. Schulrath Maresch hat das Wort!

Abg. Schulrath Maresch: Ich will mir nur erlauben eine Bemerkung zu machen bezüglich des Antrages des Herrn Abg. Roser. Der Herr Abgeord. Roser hegt die Besorgniß, daß für den Unterricht der weiblichen Jugend und zwar in weiblichen Handarbeiten nicht die nöthige Vorsorge getroffen worden sei; allein das Reichsgesetz vom 14. Mai besagt ausdrücklich in dem Artikel über allgemeine Volksschulen und Volksbildung: "Mädchen sind auch in weiblichen Handarbeiten und in der Haushaltungskunde zu unterweisen; " und schließlich heißt es: "wo selbstständige Mädchenschulen nicht bestehen, sind für die schulpflichtigen Mädchen eigene Arbeitsschulen abgesondert oder in Verbindung mit den Volksschulen zu errichten. " Unter diesen Umständen ist eine seste Bestimmung bereits getroffen und wird es nur die Ausgabe der Landes- und Bezirksschulbehörden sein, diesem Reichsgesetze auch dadurch Rechnung zu tragen, daß diese Mädchenarbeitsschulen eingeführt werden und daß auch an solchen Schulen, wo nicht eigene Arbeitsschulen errichtet werden, wenigstens Unterricht in den weiblichen Haudarbeiten ertheilt werde; damit glaube ich, sind die Besorgnisse des Hrn. Abgeord. Roser behoben.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, erkläre ich die Debatte für geschloßen und ertheile dem Hrn. Berichterstatter das Wort.

Berichterstatter Dr. Knoll: Nachdem der Hr. Schulinspektor Maresch bereits den Hrn. Dr. Roser aufmerksam gemacht hat, daß derselbe bei der Antragstellung die bereits bestehenden gesetzlichen Bestimmungen §. 3 übersehen hat, welche den geschilderten Intentionen bereits vollkommen gerecht geworden sind, so bleibt mir auf diesen Antrag nichts zu erwiedern und ich glaube, daß er auf diese Aufklärung diesen Antrag zurückziehen wird. Was den Antrag des Herrn Dr. Klier betrifft, die Vertagung bis zur Berathung des 3. Abschnittes, so kann dies der Berathung nur förderlich sein und ich glaube den Antrag nur unterstützen und demselben zustimmen zu müssen.

Oberstlandmarschall: Ich werde die Anträge zur Abstimmung bringen und zwar den des Herrn Dr. Klier als den weitgehendsten zuerst. Herr Dr. Klier beantragt, daß die Berathung des §. 5 ausgesetzt werde, bis wir zum 3. Abschnitt des Gesetzes kommen.

Snìmovní tajemník Schmidt: Pan dr.

Klier navrhuje, aby rokování o §. 5. se ponechalo ve své míøe, až bude pojednáno o èásti tøetí.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem §. beistimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Der §. ist angenommen.

Dr. Knoll (liest):

§. 6.

Die Schulbehörden haben darüber zu wachen, daß die nothwendigen Volksschulen (§§. 1, 2, 5, 12), wo sie noch nicht bestehen, ohne unnöthigen Aufschub errichtet und hierbei alle Bedingungen zu einem festen und gedeihlichen Bestande derselben sichergestellt werden.

Snìmovní tajemník Schmidt ète: §. 6.

Školní úøadové peèujte o to, aby potøebné školy národní (§. 1., 2., 5., 12. ), kde jich posavad není, bez zbyteèných odkladù se zøizovaly a aby pøi tom všeliké výminky k trvalému zdaru školy byly na jisto postaveny.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, ersuche ich jene Herren, welche diesem §. beistimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Der §. ist angenommen.

Dr. Knoll (liest):

§. 7.

Alle für die Errichtung und Einrichtung einer Schule maßgebenden Umstände sind durch eine Kommission unter Zuziehung aller Interessenten und er-


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