Pondìlí 11. øíjna 1869

2. weil das Institut der Gemeinde-Aerzte sowohl mit der Armenkrankenpflege, der Todtenbeschau und der niederen Sanitätspolizei, als auch mit der Besorgung des Impfgeschäftes werde ausschließlich betraut werden müssen und in Würdigung dessen die Ausmittelung der Quote für diese Amtshandlung, sowie für andere, die Zahlungspflicht des Landes betreffende Sanitäis-Angelegenheiten erst nach dem Inslebentreten desselben sich werde genau beziffern lassen.

Bei dieser Sachlage erachte demnach Se. Excellenz der Herr Statthaltereileiter das Ansuchen zu stellen, die Austragung dieser Angelegenheit bis zu jenem Zeitpunkte zu vertagen, wo sich der hohe Reichsrath über die, von Sr. Excellenz dem Herrn Minister des Innern eingebrachten Gesetzvorlagen ausgesprochen haben wird, und glaube nur noch beifügen zu sollen, daß, wenn der Schwerpunkt der Medizinalverwaltung in das Institut der Kommunalärzte gelegt wird, eine Herabminderung der Impfauslagen und konsekutiv des Inslebenrufen einer Landesanstalt behufs Regenerirung des Impfstoffes in sicherer Aussicht steht.

Indem der Landesausschuß diesen Stand der Angelegenheit dem hohen Landtag behufs allfälliger weiterer Verfügung zur geneigten Kenntniß zu bringen sich erlaubt, glaubt er von seinem Standpunkte nichts versäumt zu haben, um dem ihm zu Theil gewordenen hohen Auftrage gerecht zu werden.

Pøísedící zemského výboru pan Dr. Karel Lumbe: Zemský výbor dovoluje si další opatøení k vìdomosti pøivésti, v jakém stavu tato záležitost se nachází a má za to, že že stanoviska svého nièeho neopominuto, aby uèinìno zadost úkolu od slavného snìmu uloženého.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Tedesco hat das Wort.

Dr. Tedesco: Der vorliegende Bericht ist über Veranlassung der Budgetkommission im vorigen Jahre zu Stande gekommen. Ich werde mir daher den Antrag erlauben, daß der gegenwärtig vom Landesausschuße vorliegende Bericht ebenfalls der Budgetkommission zur Berichterstattung vorgelegt werde.

Es rechtfertigt sich dies auch darin, weil in dem Budget verschiedene Posten bezüglich der Impfauslagen vorhanden sind und die Budgetkommission es nöthig hat, die Begründung dieser Posten auch für das lausende Jahr zu kennen. Ich beantrage demnach, vorliegenden Bericht der Budgetkommission zu überweisen.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? Wenn Niemand das Wort verlangt, erkläre ich die Debatte für geschlossen und ertheile dem H. Berichterstatter das Wort.

Dr. Lumbe: Mit diesem Antrage, den Bericht neuerdings der Budgetkommission zuzuweisen, kann ich nicht vollkommen einverstanden sein 5 denn der Wunsch der hohen Regierung ist wohl begründet.

Sie sagt, im künstigen Jahre wird eine vollkommene Umformung des Sanitätswesens stattfinden, daher ersuche ich, der Landtag möge so lange warten, bis engiltig darüber entschieden sein wird. Allein in der Beziehung, was die Prämien anbelangt, die mit dem Keinen Antrage von 600 fl. ausgewiesen sind, in der Beziehung glaube ich, daß man den Gegenstand der Budgetkommission übergeben werde, umsomehr, da eine mündliche Besprechung mit dem Leiter der Statthaltern dahin geführt hat, daß man diese Impfprämien auflassen wolle, was die Budgetkommission mit Freuden begrüßen wird. Also bezüglich der Impfprämien glaube ich, daß man diesen Gegenstand jedenfalls der Budgetkommission übergeben könne; die übrigen Erwägungen dürften jetzt wohlnutzlos sein. Ich konformire mich mit dem Antrage des Dr. Tedesco.

Oberstlandmarschall: Der Herr Berichterstatter konformirt sich mit dem Antrage des Dr. Tedesco. Wird der Antrag hinreichend unterstützt? Er ist hinreichend unterstützt. Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Der Gegenstand wird der Budgetkommission überwiesen werden.

Bericht der Petitionskommission über die Eingabe, betreffend die Auflöfung der Mautschranken und Einführung eines Strassenerhaltungsbeitrages. Ich ersuche den Berichterstatter Herrn Jahnel.

Herr Abgeordneter Jahnel: Hoher Landtag ! Die Handels- und Gewerbekammer zu Eger hat in ihrer Eingabe vom 25. September die Bitte gestellt, der hohe Landtag wolle dahin wirken, daß bei den Landesstrassen der Mautschranken aufgelassen und an die Stelle der Mautgebühr ein Strassenahaltungsbeitrag gleichmäßig auf alle Steuerträger umgelegt werden, eventuell die Mautgebühr nach Meilen bemessen und von Brücken keine extra Gebühr eingehoben werde. Der über diese Eingabe von der Petitionskommission abverlangte Bericht wird im Nachstehenden erstattet:

Die petitionirende Handelskammer führt, um die angestrebte Umlage zu rechtfertigen, an:

1.    daß die Anschauung, derjenige habe zur Instandhaltung von staatlichen Verwaltungsanstalten insbesondere beizutragen, welchem die Leistung des Staates in 1. Linie zu Gute kommt, mittelalterlichen Ursprung sei,

2.    daß die erleichterte Kommunikation dem Handel und Verkehr überhaupt zu Gute komme, die Mantgebühr hingegen emweder, wo sie auf den Konsumenten abgewälzt werden kann, die Waare vertheuert, oder wo die Uiberwälzung nicht angeht, den Producenten bedrückt,

3.    daß die Mautgebühr, weil sie von der Verwaltung in eigener Regie nicht eingehoben, sondern verpachtet wird, dadurch drückend werden, daß der Gewinn den Mautpächter mitbezahlt und so faktisch mehr geleistet Werden muß, als gerechtfertigter Weife die Erhaltung der Straßen absorbirt, daß hiezu noch

4.   zahlreiche Mautbefreiungen kommen, welche gegenüber dem allgemeinen Prinzipe nicht zu rechtfertigen sein,

5.    daß die Quote des unter den Steuerschlägen bereits figurirenden Straßenerhaltungsbeitrages nur um ein Weniges erhöht zu werden braucht, um die Straßenerhaltungskosten gleichmäßig von allen Steuerzahlern hereinzubringen, endlich

6.   daß auch der demoralisirende Reiz zur Umgehung der Maut die Belästigungen und Verkehrserschwerungen, welche die Entrichtung der Gebühr bei Passiren der Schranken in Gefolge haben, so wie die dadurch veranlaßten Unglücksfälle u. s. w. die Aufhebung der Mautgebühr rechtfertigen würden. Der Petitionsausschuß hat sich gegenwärtig gehalten, daß es sich hier um eine prinzipielle Aenderung der bestehenden, die Strassenerhaltung regulierenden gesetzlichen Bestimmungen handle. Er hat die von der Egerer Handelskammer vorgebrachten Gründe sorgfältig erwogen, sich jedoch nicht veranlaßt gefunden, einen auf Behebung der Maut und auf Umlage des Mauterträgnisses abziehenden Antrag zu stellen. Weil ad (I. ) die Anschauung, daß jener zur Instandhaltung der Staatsverwaltungsanstalten beitragen soll, welchem die Leistung des Staates (hier des Landes) in erster Linie zu Gute kommt, noch immer begründet ist, begründet durch die Erwägung, daß der Staat resp. das Land nur dort einzutreten habe, wo die Mittel des Einzelnen, der Gemeinde, der Bezirke nicht ausreichen, weil ferner die gleichmäßige Umlage des Mauterträgnisses auf die direkte Steuer Derjenigen, welche die Straßen benützen und entweder gar keine oder wenigstens hierlands keine Steuern zahlen, auf Kosten der Steuerzahler zu subleviren, für letztere aber, da die sämmtlichen direkten Steuern schon jetzt mit ihren Zuschlägen eine an Seite sehr vieler Steuerzahler kaum mehr zu erzwingende Hohe erreicht haben, noch viel drückender werden würde, als die sub 2., 3., 4. erwähnten Verhältnisse, weil ferner nicht, wie ad 5. bemerkt wurde, nur weniges, sondern der ganze volle Ertrag der Mauten mehr umgelegt werden müßte, und weil endlich die ad 6. angeführten mitunter vielleicht vorkommenden Uibelstände keineswegs so wichtig find, um eine prinzipielle Aenderung in einem so wichtigen Gesetzgebungszweige zu rechtfertigen. Was die eventuelle Sitte betrifft, die Straßenmauten pro Meile zu berechnen und bei Passirung von Brücken keine besondere Gebühr abzuverlangen, so begründet dieselbe die petitionirende Handelskammer damit, daß die Regulirung der Mauten vor Jahren bereits in diesem hohen Hause angeregt worden, die Sache jedoch über das Stadium der Anregung nicht hinausgekommen fei. Allein hier hatte die Petition übersehen, daß der gestellten Bitte bereits durch §. 5 und 2 des Landesgesetzes vom 2. April 1867 entsprochen ist, indem §. 5 die Mautgebühr bei Landesstraßen thatsächlich pro Meile berechnet und §. 2 die Bemautung der Brücken in der Regel nicht gestattet.

Der Petitionsausschuß stellt daher den Antrag:

Ein hoher Landtag wolle in der Erwägung, daß die Bemauthung aller Landesstraßen nach reiflicher Würdigung aller obwaltenden Rücksichten in dem Gesetze vom 2. April 1867 §. 1 festgestellt wurde, daß die thatsächliche bedeutende Hohe der direkten Steuer die Abänderung dieser Gesetzesbestimmung im angeregten Sinne dermalen umsoweniger Zulässig erscheinen läßt, als die Steuerträger bereits für den durch das Mauterträgniß nicht bedecktenTheil der Strassenkonservirungskosten aufkommen müssen, daß es auch nicht angeht, für die einzelnen Strassengattungen ganz verschiedene Konservirungssysteme aufzustellen und daß die eventuell gestellte Bitte um Bemessung der Mautgebühr pro Meile und um Freilassung der Brücken von der Mautentrichtung in dem §. 5. und 2. des genannten Gesetzes die Erledigung findet, über die vorliegende Petition der Egerer Handels- und Gewerbekammer zur Tagesordnung übergehen.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand der Herren das Wort, wo nicht, werde ich über diesen Antrag abstimmen lassen.

Der Antrag lautet:

Uiber diese Petition zur Tagesordnung überzugehen.

Snìmovní tajemník: Petièní komise èiní návrh, aby se o této petici pøešlo k dennímu poøádku.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht). Angenommen.

Es käme nun Punkt 6.

Bericht der Petitionskommission über die Eingabe Nr. 67 Landtag, betreffend die Abänderung des Wehrgesetzes in Beziehung der Assentirung nach dem politischen Verwaltungsbezirke. Ich werde diesen Punkt abfetzen und ihn in Einklang bringen mit dem von Herren Abgeordneten Christen und 38 Genossen gestellten Antrage.

Herr Christen hat das Wort zur Begründung feines Antrages.

Abgeordneter Christen:

Hoher Landtag!

Es ist eine allgemeine Thatsache, daß die Heeresstellung, wie sie im heurigen Jahre durchgeführt wurde, nicht nur großer Nachteil in landwirthschaftlicher Beziehung, sondern auch in finanzieller Beziehung in feinem Gefolge hat, und zwar darum, weil die Stellungsbezirke zu groß und die Stellung eben zur Zeit vorgenommen wurde, wo besonders in Gebirgsgegenden Ernte-Zeit war. Schon die Losung, welche einige Tage dauerte, nahm für die weiter Entfernten 3 Tage in Anspruch; die Assentirung aber dauerte 8-10 Tage, in früherer Zeit durften nur so viele Rekruten zur Stellung erscheinen, bis die bestimmte Anzahl abgestellt war, nach dem neuen Heeresergänzungsgesetze müssen aber alle 3 Altersklassen auf dem Assentplatze erscheinen.

Auch die Gemeindevorsteher oder ihre Stellvertreter müssen die ganze Zeit während der Assentirung am Assentplatz gegenwärtig sein. Uiberdies mußten auch viele Reclamanten, arme, gebrechliche Leute auf Gemeindekosten auf den Stellungsplatz befördert werden.

Abgesehen von den enormen Kosten, welche dadurch die Gemeinde zu bestreiten hat, ist der Schaden, der in volkswirthschaftlicher Beziehung durch die Entziehung so vieler Arbeitskräfte der Landwirthschaft verursacht wurde, ein unberechenbarer.

Auch in moralischer Beziehung hatte diese Stellung nachtheilige Folgen. Denn bekanntlich herrscht unter den jungen Leuten zur Zeit der Assentirung eine gewisse Aufregung, welche sich gewöhnlich in Excessen und Skandalen kund gibt. Ich selbst habe beobachtet, daß die Rekruten, so lange sie aus heimischem Boden, das heißt, durch Gemeinden gingen, wo sie bekannt waren, sich recht anständig benahmen; sobald sie aber durch fremde Orte gingen, wo sie nicht bekannt waren, sich allerlei Excesse erlaubten, sogar Schaden aus Feldern verursachten, so daß mehrere Klagen und Beschwerden einliefen.

Diesen Uibelständen dürfte doch für die Zukunft abgeholfen werden, wenn kleinere Stellungsbezirke eingeführt, und wenn die Assentirung nicht zur Ernte oder Aussaatzeit vorgenommen würde. Und ich habe daher einen Antrag gestellt.

Ein anderer Grund, daß ich diesen Antrag eingebracht habe, ist der:

Als die jetzt bestehenden k. k. Bezirkshauptmannschaften durch Auslassung mehrerer k. k. Bezirksämter eine größere Ausdehnung erhielten, da wurden die Bezirkshauptmäuner von der hohen Regierung angewiesen, von Zeit zu Zeit Rundreisen im Bezirke zu machen, und an geeigneten Orten Amtstäge abzuhalten, damit der Bevölkerung die weiten Reisen zum Bezirksamt und die damit verbundenen Kosten erspart werden. Nun, soweit meine Erfahrung reicht, wurde diese hohe Regierungsverordnung von der Bevölkerung mit Freuden begrüßt. Nun sind aber bekanntlich die Reisen zum politischen Bezirksamte mehr Privatsache, mehr im Interesse der Parteien gelegen, die Rekrutirung liegt aber gewiß weniger im Interesse der Partei, als vielmehr im Interesse des Gesammtstaates. Und es hat daher die Bevölkerung um so schmerzlicher empfunden, daß eben in dieser Beziehung ihre Interessen weniger geschont und weniger berücksichtigt wurden. Da ich aber die feste Uiberzeugung habe, daß die hohe Regierung diesen besagten Uibelständen in entsprechender Weise abhelfen wird, wenn der hohe Landtag meinen Antrag zum Beschluße erhebt, beantrage ich, diesen meinen Antrag der Petitionskommission zur Berichterstattung zu überweisen. (Bravo. )

Oberstlandmarschall: Se. Excellenz Baron Koller hat das Wort.

Statthaltereileiter Baron Koller: Die eben entwickelten Nachtheile und Schwierigkeiten, welche sich in der Durchführung der Rekrutenabstellung nach den derzeitigen politischen Bezirken ergeben, sind, mir nicht entgangen, und ich werde dieselben in dem Schlußberichte über das Stellungsgeschäft bei dem Ministerium ausführlich zur Sprache bringen. (Bravo!)

Ich bin übrigens gerne bereit, in dieser Beziehung zu Tage gelangende Wunsche des hohen Landtages von meinem Standpunkte aus kräftigst zu unterstützen. (Bravo!)

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? Wenn Niemand das Wort verlangt, so werde ich über diesen Antrag abstimmen lassen.

Er lautet: Diesen Gegenstand der Petitionskommission zu überweisen.

Snìmovní tajemník: Pan poslanec Kristen navrhuje, aby návrh byl odevzdán petièní komisi k pøedbìžné poradì.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche dafür stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht). Der Antrag ist angenommen.

Punkt 8: Antrag des Herrn Dr. Wiener, betreffend die direkten Reichsrathswahlen, Vermehrung der Reichsrathsabgeordneten und Feststellung der Mandatsdauer.

Ich ertheile dem Herrn Antragsteller das Wort zur Begründung seines Antrages.

Abgeordneter Dr. Wiener: Der eingebrachte Antrag zielt eigentlich nur dahin, daß eine Kommission eingesetzt werde, um die Frage der direkten Reichsrathswahlen und die damit zusammenhängenden Fragen in Erwägung zu ziehen.

Der von mir eingenommene Standpunkt hat daher nur eine formale Seite. Ich habe lediglich den Antrag auf die Niedersetzung der Kommission zu begründen. Daß aber eine solche Kommission eingesetzt werde, erhellt schon daraus, daß die Frage, die hier besprochen werden soll, eine wichtige ist, daß die Losung dieser Frage mit der Kräftigung und mit der Erhaltung der Verfassung im wesentlichen Einklange steht, und daß die Losung der Frage Gegenstand der Verhandlung an anderen Landtagen bereits ist.

Unter diesen Umständen kaun der Landtag des Königreiches Böhmen der Erörterung dieser Frage nicht aus dem Wege gehen, denn der hohe Landtag des Königreiches Böhmen ist berufen in allen das weitere Vaterland berührenden Fragen seinen entscheidenden Einfluß geltend zu machen, und seine Stimme im Rathe der Völker abzugeben. Wenn ich nun auch in das Meritorische der Frage nicht eingehe, glaube ich doch hervorheben zu können, daß die bisherigen Bestimmungen über die Wahl der Abgeordneten einer Verbesserung fähig sind.

Ich habe weiter die Uiberzeugung, daß die direkten Wahlen in den Reichsrath jedenfalls der Erwägung würdig sind. Ich habe die Uiberzeugung, daß der eigentliche Volkswille nicht zur Geltung gelangt, wenn die Wähler in den Landgemeinden die Wahlmänner, wenn die Wahlmänner sodann die Landtagsabgeordneten, und diese endlich Mitglieder des Abgeordnetenhauses wählen.

Ich glaube dagegen, daß die unmittelbaren Wahlen in das Abgeordnetenhaus auch den unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Abgeordnetenhause und dem Volke herstellen. Ob nun dieser Umstand aus die Kräftigung der Verfassung einwirke, darüber wird die Kommission schlüßig werden und ich betone nur, daß die Kräftigung der Verfassung in Oesterreich ein dringendes Bedürfniß genannt werden muß. (Bravo). Die einzusetzende Kommission wird sich gewiß die Frage vorlegen, welche Licht und Schattenseiten der bisherige Wahlmodus hat, die Weitere Frage aber auch in Erwägung ziehen, ob nicht die Leistungen der Abgeordneten schon dadurch geringer werden; die Leistungsfähigkeit ebenfalls ermatten wird, wenn sie verpflichtet werden, zwei Vertretungskörpern, vielleicht auch Dreien anzugehören; die weitere Frage ist auch zu erwägen, welchen Einfluß die direkten Wahlen auf das Wohl Oesterreichs und der einzelnen Königreiche und Länder ausüben, und ob in dem Falle, als beantragt werden sollte, eine direkte Wahl in's Abgeordnetenhaus zu beantragen, ob in diesem Falle die Wahl der Abgeordneten nach den in der Landesordnung bezeichneten Interessengruppen stattfinden soll. Die 2. Frage betrifft die Vermehrung der Anzahl der Reichsrathsabgeordneten. In Bezug auf diese Frage genügt wohl ein Vergleich, welchen mau anstellen kann mit der Anzahl der Abgeordneten im Hause, welches gleichgestellt ist im Königreiche Ungarn und es muß auch darauf Rücksicht genommen werfen, daß das große und wichtige Material der österreichischen Gesetzgebung denn doch eine größere Anzahl von Arbeitskräften fordert. Es ist wohl richtig, daß im österreichischen Abgeordnetenhause ausgezeichnete Redner und tiefe Deuker vorhanden sind; allein man muß denn doch bedenken, daß im Hause selbst nur der Schlußbau in der Gesetzgebung stattfindet, und daß die Verarbeitung und Zusammenstellung des Stoffes den Kommissionen überwiesen ist; wenn nun die hervorragendsten Mitglieder des Hauses gedrängt werden, mehreren Kommissionen beizuwohnen und denselben ihre Kräfte zu widmen, dann werden entweder ihre Leistungskräfte abgespannt oder aber es muß die Sessionsdauer unverhältnißmäßig in die Länge gezogen werden. Beachtenswerth ist auch die Frage, ob die Mandatsdauer abgekürzt, und die Abgeordneten verpflichtet werden sollen, in kürzerer Frist als in der Dauer von 6 Jahren an ihre Wähler zu appelliren. Diese und andere mit der direkten Reichsrathswahl im Zusammenhange stehenden Fragen bedürfen einer baldigen glücklichen Lösung; und ich glaube, daß diese Losung zu Stande kommen kann und zu Stande kommen muß, wenn dem Bedürfnisse der Kräftigung der Verfassung, wenn der allgemeinen, öffentlichen Meinung Rechnung getragen werden soll.

Auch die hohe Regierung hat ja sich dieser Anschauung nicht verschlossen, und die Nothwendigkeit anerkannt, daß diese Frage einer Lösung endlich zugeführt werde. Darum stelle ich den Antrag, der hohe Landtag wolle beschließen, eine Commission von 15 Mitgliedern und zwar je 5 aus jeder Kurie aus dem ganzen hause zu wählen, welche die Frage der direkten Reichsrathswahlen, die Vermehrung der Reichsrathsabgeordneten und die Herabsetzung der Mandatsdauer in Erwägung zu ziehen, binnen kürzester Frist Bericht zu erstatten und geeignete Anträge zu stellen habe.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt? Er ist hinreichend unterstützt.

Snìmovní tajemník:

Èiní se návrh: "Slavný snìme raèiž se usnésti, že má kuriemi po pìti èlenech z celého snìmu zvolena býti komise 15 èlenù, již bude náležeti, aby otázku, týkající se pøímých voleb do rady øíšské, rozmnožení poètu poslancùv do rady øíšské a trvání jejich mandátu v úvahu vzala i o ní ve lhùtì nejkratší zprávu a pøíhodné návrhy podala. "

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, werde ich über den Antrag abstimmen lassen, und ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen,, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Ich werde nun die öffentliche Sitzung schliessen, und ersuche das hohe haus sich zu einer geheimen Sitzung zu versammeln.

Da die eingegangenen Landtagsvorlagen zum Theil der Verhandlung zugeführt, zum Theil an die Kommissionen verwiesen sind, sehe ich mich veranlaßt, eine Unterbrechung von abermals 2 Tagen eintreten zu lassen, und den Vorlagen seitens der Landtagskommissionen entgegen zusehen. Die nächste Sitzung ist also Donnerstag am 14. Oktober 10 Uhr Vormittags. Ich erlaube mir nochmals die Kommissionen dringend zu bitten, ihre Arbeiten wo möglich zu beschleunigen.

Wolfrum: Bitte um das Wort.

Oberstlandmarschall: Herr Wolfrum hat das Wort.

W o l f r u m: Bei der hohen Wichtigkeit, welche namentlich der letzt gestellte Antrag hat, würde ich mir die Bitte an Euere Durchlaucht erlauben, die Wahl zu den Kommissionen, welche heute vorgenommen werden sollte, nicht nach der heutigen Sitzung sondern nach der nächst kommenden Sitzung vornehmen lassen zu wollen.

Oberstlandmarschall: Ich glaube, daß der Wunsch ein allseitiger ist, und werde demselben mit Vergnügen beipflichten. Ich werde also bitten, die Wahlen in der nächsten Sitzung vorzunehmen. Die nächste Sitzung ist also Donnerstag den 14. Oktober um 10 Uhr Vormittags.

Tagesordnung.

1.    Eventuell Wahlberichte.

2.    Nro. 33 Bericht des Landesausschußes mit dem Gesetzentwurf, betreffend die Bewilligung zur Trennung mehrerer bisher vereinigten Gemeinden.

3.    148 Bericht des Landesausschußes über den Entwurf der geänderten Instruktion auf das Landesarchiv.

Zu Punkt 2., die Gemeindetrennung betreffend, erlaube ich mir zu bemerken, das die bezüglichen Akten von heute an aus dem Tische des hohen Hauses erliegen werden, damit die Herren aus Grund des vertheilten Berichtes des Landesausschußes beliebig Einsicht in dieselben nehmen können. Die Akten sind nach den Anführungen des Berichtes behuss leichterer Orientirung signirt und zwar nach fortlaufenden Nummern sowohl rücksichtlich der,, bewilligt" als der "nicht bewilligt" beantragten Gemeinden.

Die Herren Mitglieder der Komission für Revision des Hypothekenbankinstitutes werden für morgen 9 Uhr zur Sitzung eingeladen. Ritter von Peche, Obmann. Ich erkläre die öffentliche Sitzung für geschlossen.

Schluß der öffentlichen Sitzung 12 Uhr 50 Minuten.

Graf Malowetz m. p. Verifikator.

JUD. Karl Stengl m. p. Verifikator.

Bibus m. p. Verifikator.


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