Sobota 2. øíjna 1869

Ich werde nun die Angelobung vornehmen, und zwar des Herrn Landtagsabgeordneten Statthaltereirath Dr. Grohmann.

Snìmovní tajemník: Uèiníte co poslanec slib na místì pøísahy v ruce Nejvyššího maršálka zemského, že chcete Jeho Velièenství císaøi pánu vìren zùstati a Jeho poslušen býti, zákony zachovávati a své povinnosti náležitì plniti.

Sie werden als Landtagsabgeordneter in die Hände Sr. Durchlaucht des Herrn Oberstlandmarschalls an Eides statt geloben Sr. Majestät dem Kaiser Treue und Gehorsam, Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche, mir den Handschlag zu geben und zu sagen: Ich gelobe, oder:

slibuji.

Dr. Grohmann: Ich gelobe.

Oberstlandmarschall: Es ist im Laufe der Sitzung ein Urlaubsgesuch eingebracht worden von Sr. Durchlaucht dem Fürsten Khevenhüller.

Ich ersuche dasselbe zu verlesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest): Hohes Präsidium!

Gefertigter ersucht einen hohen Landtag um Bewilligung eines mehrwöchentlichen Urlaubs aus Gesundheitsrücksichten für einen längeren Aufenthalt im Süden.

Staab, am 19. September 1869.

Richard Fürst Khevenhüller.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Wenn Niemand das Wort ergreist, so ersuche ich jene Herren, welche für Ertheilung des Urlaubs stimmen, sich erheben zu wollen. (Geschieht. ) Der Urlaub ist abgeschlagen.

Wir kommen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung und zwar Nr. 32 Regierungsvorlage mit dem Gesetzentwurf, wodurch in Gemäßheit des Gesetzes vom 6. Februar 1869 die Organe bestimmt werden, welche zur Entscheidung berufen sind, ob durch einen Grundtausch eine bessere Bewirtschaftung bewirkt werde. Da die Vorlage sich in den Händen der Herren Abgeordneten befindet, so dürste von der Lesung Umgang genommen werden, und ich würde einen Antrag erwarten auf formelle Behandlung.

Herr Abgeordneter Steffens hat das Wort. Abgeordneter Steffens: Ich würde mir den Antrag erlauben, daß diese Regierungsvorlage einer besonders zu wählenden Kommission zugewiesen werde, daß diese Kommission aus 6 Mitgliedern zu bestehen habe, welche von den 3 Kurien aus dem Landtage zu wählen seien.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt? (Er ist hinreichend unterstützt. )

Snem. tajemník: Pan poslanec Steffens èiní návrh, aby záležitost právì na denním poøádku stojící byla odevzdána komisi šesti èlenù, z kterých by volila každá kurie po dvou z celého snìmu.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene

Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand erheben zu wollen.

(Der Antrag ist angenommen. )

Wir kommen nun zum dritten Punkte: Regierungsvorlage mit dem Gesetzentwurf betreffend die Aenderung des §. 18 der Gemeindewahlordnung für das Königreich Böhmen. Ich würde mir auch hier erlauben, denselben Vorschlag betreffend die Behandlung zu machen, und erwarte ebenfalls den Antrag auf formelle Behandlung.

Dr. Schmeykal: Ich würde mir den Antrag erlauben, diese Regierungsvorlage einer Kommission zuzuweisen, welche aus 9 Mitgliedern zu bestehen hätte, welche zu Wählen sind von jeder Kurie je drei aus dem ganzen Landtag.

Snìmovní tajemník: Pan doktor Šmejkal èiní návrh, by tato záležitost odevzdána byla komisi devíti èlenù, z kterých by volila každá kurie po tøech z celého snìmu.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt? (Er ist hinreichend unterstützt. )

Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand erheben zu wollen.

(Er ist angenommen. )

Wir kommen nun zum Punkte vier.

Regierungsvorlage mit dem Entwurfe eines Gesetzes:

a)  zur Regelung der Rechtsverhaltnisse des Lehrerstandes an den öffentlichen Volksschulen,

b)  zur Regelung der Errichtung, Erhaltung und des Besuches der öffentlichen Volksschulen. Ich möchte mir auch hier denselben Vorschlag

zu machen erlauben.

Herr Dr. Pickert hat das Wort.

Dr. Pickert: Ich stelle den Antrag, diese Regierungsvorlage möge einer Kommission von 15 Mitgliedern zur Vorberathung zugewiesen werden und zwar nach dem gewöhnlichen Modus sollen von jeder Kurie je 5 Mitglieder aus dem ganzen Hause gewählt werden.

Oberstlandmarschall: Ist der Antrag hinreichend unterstützt? (Er ist hinreichend unterstützt. )

Snìmovní tajemník: Pan doktor Pickert èiní návrh, aby tato vládní pøedloha byla odevzdána komisi patnácti èlenù, z kterých by volila každá kurie po 5 z celého snìmu.

Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hund erheben zu wollen. (Geschieht. )

Angenommen.

Oberstlandmarschall: Wir kommen nun zum 5. Punkt. Ich ersuche den Herrn Referenten Dr. Schrott.

Landesausschußbeisitzer Dr. Schrott: Hoher Landtag!

Der Landesausschuß hat die Ehre, dem hohen Landtage das Landesbudget für das Jahr 1870 sammt den Spezialvoranschlägen für den Domesti-

kalfond, den Bubenèerfond, den Gebärhaus-, den Findelhaus-, den Irrenhaus- und den Zwangsarbeitsfond zur verfassungsmäßigen Behandlung mit dem Antrage zu unterbreiten:

Hoher Landtag geruhe zur Prüfung des Landesvoranschlages eine Kommission von 21 Mitgliedern zu bestimmen, und in diese Kommission durch jede Kurie 7 Mitglieder aus dem Gesammtlandtage zu wählen.

Snìmovní tajemník: Zemský výbor èiní návrh: Slavný snìme raèiž k proskoumání tohoto rozpoètu zøíditi komisi 21 èlenù a sice tak, aby každá kurie volila 7 èlenù z celého snìmu.

Präsident: Ich ersuche jene Herren, welche für den Antrag stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Wir kommen zum Punkte 6.

Bericht des Landesausschußes mit dem Voranschläge des Grundentlastungsfondes für das J. 1870.

Abgeordneter Dr. Schrott: Der Landesausschuß hat die Ehre, den Voranschlag des Grundentlastungsfondes für 1870 mit dem Antrage zu unterbreiten, denselben der Budgetkommission zur Vorbereitung zuweisen zu wollen.

Snìmovní tajemník: Zemský výbor èiní též návrh, aby tato pøedloha odevzdána byla budgetní komisi.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für den Antrag stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Wir kommen nun zum Punkt 7. Nr. 42 Bericht des Landesausschußes mit dem Antrage auf Vermehrung der gräflich Straka'schen Stiftungsplätze und auf Erhöhung der Stiftungsbezüge.

Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Herrn Grasen Sigmund Thun die Berichterstattung zu übernehmen.

Landesausschußbeisitzer Graf Sigm. Thun (liest):

Hoher Landtag!

Anläßlich der Erledigung der Rechnungsabschlüsse der unter der Verwaltung des Landesausschußes stehenden Stiftung - Fonde für die Jahre 1866 und 1867 hat der hohe Landtag über Antrag der Budget-Kommission in der Sitzung am 16. September 1868 den Beschluß gefaßt, den Landesausschuß zu beauftragen, daß er in Erwägung ziehe und in der nächsten Session den Antrag stelle, ob die Anzahl der gräflich Straka'schen Stiftungsplätze und die Stiftungsbezüge der mit dieser Stiftung betheilten Studirenden für die Zukunft erhöht werden könnten.

Bei der bezüglichen Debatte hat der Herr Berichterstatter der Budget-Kommission namentlich die Ziffer der Erhöhung und der zu vermehrenden Plätze in seinem Berichte angedeutet.

Dieser ausgesprochenen Ansicht zu Folge würden die Stiftungsplätze, deren es bis jetzt 66 gibt,

auf 80 zu vermehren und die Stiftungsgebühren für die in den höheren Studien befindlichen Stiftlinge auf 600 fl. und jene für die in den niederen Schulen befindlichen auf 400 fl. zu erhöhen fein.

Dermal sind für diese 2 Abteilungen 400 fl. und 300 fl. jährlich bestimmt.

Obzwar nun selbst bei einer oberflächlichen Berechnung zu einer solchen Erhöhung und Vermehrung der gräflich Straka'schen Stiftungen die Mittel des gräft. Straka'schen Stiftungsfondes offenbar zur Genüge ausreichend erscheinen mußten, so konnte man sich doch Damit nicht begnügen, und mußte es wünschenswerth erachten, die Ziffer möglichst genau kennen zu lernen, welche diese Aenderung in Anspruch nehmen würde.

Es wurde also in Folge des dem Landesausschusse zugekommenen hohen Beschlusses resp. Auftrages vor Allem die Landesbuchhaltung zu der diesfalls nothwendigen Berechnung beauftragt.

Ihrem Berichte zu Folge beträgt der bisherige Aufwand für die systemisirten 66 Stiftungsplätze

dermal.........

21. 100 fl. - kr.

Bei der beantragten Vermeh-

 

rung auf 80 Plätze und Erhöhung

 

derselben auf 400 fl. und 600 fl.

 

würde er im Ganzen....

36. 000 fl. - fr.

daher um.......

14, 900 fl. - kr.

mehr betragen.

 

Da jedoch die gräfl. Straka'schen Stiftlinge in den höheren Studien neben der Stiftungsgebühr Kollegiengeldbeiträge von 42 fl. oder 21 fl. beziehen, da ferner die gräfl. Straka'schen Stiftlinge auf Kosten des Stiftungsfondes den Reit-, Fecht-, Zeichnen-, Tanz-, Turn- und Schwimmunterricht genießen, so würde sich durch die beabsichtigte Aenderung der Aufwand noch höher beziffern.

Denselben ganz genau zu ermitteln, ist jedoch die Buchhaltung nicht in der Lage, weil der Genuß dieser Benefizien von dem Aufenthalte in Prag und davon abhängt, wie viele der gräfl. Strakaschen Stiftlinge eben hievon einen Gebrauch machen würden.

So wie bei der Berechnung des Aufwandes für die erhöhten Stiftungsgebühren nur von einer Annahme - daß nämlich von den 80 Stiftlingen etwa 20 im Genuße der höheren Gebühr stehen dürften, -ausgegangen wurde, ebenso wurde auch bei Berechnung der Mehrauslagen für das Kollegiengeld und die verschiedenen Exercitien und Uibungen nach einer bloßen Annahme vorgegangen und berechnet, daß von den in Prag studierenden Stiftlingen 8 von der Begünstigung des Reit- und Fechtunterrichtes, etwa 10 vom Schwimmunterrichte und 15 vom Tanz- und Turn-, dann vom Zeichnenunterrichte Gebrauch machen, und daß sich auch die Kollegiengeldbeiträge vermehren würden, diese Mehrauslagen beim Kollegiengelde mit 294 fl. - kr. bei dem Reitunterrichte mit.. 658 fl. - kr.

bei dem Schwimmunterrichte mit 124 fl. 50 kr. bei dem Zeichnenunterrichte mit 103 fl. 50 kr. angeschlagen werden können, daß daher der Gesammtmehraufwand, welcher durch die beabsichtigte Erhöhung und Vermehrung der Stiftungsplätze herbeigeführt würde,

den Betrag von......16. 080 fl. - kr.

in Anspruch nehmen würde.

Da der dermalige Uiberschuß des Stiftungsfondes über... 40. 000 fl. - kr.

im Jahre 1868......44. 408 fl. - kr.

betragen hat, so ergibt sich aus dieser freilich nur approximativen Annahme, daß der gräfl. -Straka'sche Fond allerdings hinreichende Mittel besitzt, um die beabsichtigte Vermehrung und Erhöhung der Stiftungsplätze und Stiftungsgebühren mit aller Beruhigung einführen zu können.

Es kann daher der vorliegende Auftrag des hohen Landtages nur noch von dem Standpunkte zur Erwägung gelangen: ob eine Vermehrung der Stiftungsplätze und eine Erhöhung der Stiftungsgebühren ein Bedürfniß ist oder nicht?

Was nun den ersteren Punkt in Bezug auf die Vermehrung der Plätze anbelangt, so muß vor Allem vorausgeschickt werden, daß die gräfl. Straka'schen Stiftungsplätze nach den Bestimmungen des stifterischen Testaments und nach dem Stiftsbriefe nur für den alten böhmischen Adel, nicht auch jenem aus neuerer Zeit und namentlich nicht jenem zugänglich sind, welchem das böhmische Incolat, welches doch nur bis zum Jahre 1847 verliehen winde, eigenthümlich ist.

Diese Bestimmung, an welcher strenge gehalten wird, weil dieselbe der Wille des Stifters ist, führt nun die Konsequenz herbei, daß dem Landesausschuße bei Besetzungen solcher Stiftungsplätze jetzt schon oft eine sehr geringe Kompetenz vorliegt, so daß nicht einmal immer ein Terna-Vorschlag vollkommen erstattet werden kann und wenn dies der Fall ist, solche Bewerber in den Vorschlag ausgenommen werden müssen, welche unter anderen Verhältnissen d. i. bei genügender Auswahl wohl übergangen werden würden.

So ist es der Fall, daß diese Stiftung 2 und 3 Mitgliedern derselben Familie verliehen wurde, oft nur aus dem Grunde einer ungenügenden Auswahl.

Trotz dieser Umstände muß eine Vermehrung der Stistungsplätze von 66 auf 80, wenn auch nicht absolut als nothwendig, als ein Bedürfniß, doch immerhin als erwünscht angesehen werden, weil durch das mittlerweilige Heranwachsen dermal noch nicht betheilter, weil zu junger Bewerber, die Kompetenz sich wieder erweitern dürfte, übrigens durch etwaige Nichtbesetzung einiger Plätze dem Fonde kein Nachtheil, sondern nur eine Ersparniß erwächst.

Uebergehend auf die andere Frage, ob die Erhöhung der Stiftungsgebühren angezeigt sei, kann

auf selbe nur mit aller Entschiedenheit eine bejahende Antwort gegeben werden.

Wenn auch die Stiftungsgebühren, wie sie dermal mit 300 und 400 fl. systemisirt sind, erst aus der neueren Zeit seit der Aktivirung der gegenwärtigen Landesvertretung und ihres Ausschußes datiren - früher bis zum Jahre 1862 betrug die Gebühr 210 fl. jährlich - so muß heute schon der Betrag von 300 und 400 fl. als ganz ungenügend bezeichnet werden, wenn auf die fortschreitende Theuerung in allen Lebensbedürfnissen und die damit

Hand in Hand gehende Preissteigerung in allen Bedürfnissen, daher auch in jenen, welche zur Erziehung eines Jünglings gehören und welche mit seinem Aufenthalte in einer größeren Stadt namentlich verbunden sind, Rücksicht genommen wird.

Schon bei dem Antrage auf Erhöhung der Stiftungsgebühren von 210 fl. hat der Landesausschuß diese Verhältnisse erwogen und damals den Antrag auf eine Erhöhung der Gebühren von 210 fl. auf 300 fl. und 500 fl. gestellt, welch' letzterer Betrag jedoch von Seite des hohen k. k. Ministeriums, an welches eben jener Vorschlag durch die k. k. Statthalterei geleitet wurde, auf den dermal bestehenden pr. 400 fl. reduzirk wurde, obgleich das Vorhandensein der zur Bestreitung dieser Auslagen nothwendigen Fondsmittel genügend nachgewiesen worden war.

Heute, nach einem Zeitraum von 6 Jahren, wo an den Landesausschuß abermals diese Erhöhungsfrage herantritt, kann mit Rücksicht auf die fortschreitend ungünstiger werdenden Verhältnisse auch jener Betrag von 500 fl. noch nicht genügend gesunden werden, um damit jene Auslagen zu bestreiten, welche mit dem Aufenthalte eines in den Universitäts- oder technischen Studien besindlichen Jünglings in einer Hauptstadt und mit seiner Erziehung und Ausbildung verbunden sind.

Der Landesausschuß würde sich vielmehr in Berücksichtigung dieser Verhältnisse dafür aussprechen, daß die gräflich Straka'schen Stiftungsgebühren mit 500 fl. und 600 fl. festgesetzt würden, wodurch die obenbezifferten Mehrauslagen pr. 16080 fl. allerdings um cirka 8000 fl. vermehrt, also im Ganzen auf 24000 fl. in runder Summe erhöht würden.

Diesemnach erlaubt sich der Landesausschuß seine Anträge dahin zu stellen:

Hoher Landtag wolle beschließen:

a)   daß die bei der gräfl. Straka'schen Stiftung dermal bestehenden 66 Plätze auf 80 Plätze vermehrt;

b)   daß dieselben mit den Jahresgebühren von 500 fl. für die Stiftlinge in den niederen Schulen und mit 600 fl. für jene in den Universitäts-, technischen Studien, an den landwirthschaftlichen-, Berg- oder Forstakademien systemisirt und selbstverständlich den Stiftlingen auch alle jene Begünstigungen, wie sie dermal schon festgestellt sind, zu Theil werden;

c)   der bezügliche hohe Beschluß ist im Sinne des

a. h. Stiftbriefes der allerhöchsten Sankzion Seiner Majestät des Kaisers zu unterziehen.

Snìmovní tajemník Smidt ète: Zemský výbor dovoluje sobì tudiž uèiniti následující návrhy:

Slavný snìme raèiž se usnésti takto:

a)  Nynìjších 66 míst nadace hrabìte Straky budiž rozmnoženo na 80 míst:

b)  nadace tyto systemisují se roèními platy 500 zl. pro nadace na školách nižších a 600 zl. pro nadace na školách universitních, technických, hospodáøských a na akademiích hornických nebo lesnických, pøi èemž, jak se rozumí samo sebou, dostati se má nadancùm také všech tìch výhod, jak nyní již jsou ustanoveny.

c)  usnesení o tom uèinìné budiž ve smyslu nejvyššího listu nadacího pøedloženo k nejvyššímu schválení císaøi pánu.

Oberstland marschall: Hr. Prof. Schrott hat das Wort.

Abgeordneter Prof. Schrott: Ich glaube nicht, daß über diesen Bericht in eine Vollberathung eingegangen werden solle und erlaube mir den Antrag: der hohe Landtag wolle diesen Landesausschußbericht an die Budgetkommission zur Vorberathung und Antragstellung überweisen.

Obe rst la ndmarschall: Wird dieser Antrag einreichend unterstützt? (Geschieht. ) Er ist hinreichend unterstützt.

Snìmovní tajemník Smidt ète: Pan dr. Schrott èiní návrh, aby tato záležitost byla odevzdána budgetní komisi k pøedbìžné poradì a podání zprávy.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für diesen Antrag stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zum Punkte 8. Bericht des Landesausschußes betreffend die Theilbarkett der Grundstücke.

Abgeordneter Landesausschußbeisitzer Ritter von Kopetz: Die Vorlage betreffend die Theilbarkeit der Grundstücke befindet sich durch die geschaftsordnungsmäßig vorgeschriebene Zeit in den Händen der Mitglieder des Landtages. Ich erlaube mir daher den Antrag zu stellen, es möge von der Verlesung Des Landesausschußberichtes Umgang genommen werden.

Präsident: Wenn Niemand das Wort ergreift, so nehme ich den Antrag als angenommen an.

Ritter von Kopetz: Ich stelle den Antrag, der hohe Landtag wolle den Beschluß fassen, sämmtliche Fragen über die die Grundtheilbarkeit betreffenden Gegenstände zur Verhandlung und Berichterstattung einer Kommission von 15 Mitgliedern, in welcher jede Kurie 5 Mitglieder aus dem ganzen Landtage zu wählen hätte, zur Beratung und Berichterstattung zuzuweisen.

Abgeordneter Steffens: Ich bitte um das Wort.

Präsident: Der Abgeordnete Steffens hat das Wort.

Abgeordneter Steffens: Mit Rücksicht darauf, daß diese Angelegenheit eine für die Hebung der Landeskultur außerordentlich wichtige ist, mit fernerer Rücksicht darauf, daß dieselbe Angelegenheit bereits in zwei Ausschüssen durchberathen und bis zur Berichterstattung gediehen ist, mit weiterer Rücksicht darauf, daß über diese Angelegenheit Umfrage bei den Handelskammern und Bezirksvertretungen gemacht wurde, daß also alle Behelfe vorliegen, welche die thunlichste Beschleunigung der Berathung und Berichterstattung ermöglichen, erlaube ich mir, indem ich dem Antrage des Landesausschusses in allem Uebrigen beistimme, noch zu beantragen, daß die Kommission aufgefordert werde, mit thunlichster Beschleunigung Bericht zu erstatten.

Präsident: Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt? (Geschieht. ) Er ist hinreichend unterstützt.

Rytíø Kopetz: Èiní se návrh: Slavný snìme raèiž pøedlohu odevzdati pøedbìžné poradì, poukázati komisi z 15ti èlenù, takže každá kurie by zvolila do ní po 5 èlenech z celého snìmu.

Snìmovní tajemník Šmidt ète: Poslanec Steffens èiní návrh, aby uloženo bylo komisi, by co možná nejdøíve podala v této záležitostí zprávu.

Präsident: Ich werde zuerst über den Antrag des Landesausschußes abstimmen lassen und ersuche jene Herren, welche demselben beistimmen, die Hand erheben zu wollen. (Geschieht. ) Er ist angenommen.

Dann werde ich über den Antrag des Herrn Abgeordneten Steffens abstimmen lassen und ersuche jene Herren, welche demselben beistimmen, die Hand erheben zu wollen. (Geschieht. ) Er ist ebenfalls angenommen.

Ritter v. Kopetz: Wir kommen nun zum Punkte 9, Bericht des Landesausschußes mit dem Gesetzentwürfe einer Fischereiordnung. Es ist hei dieser Angelegenheit derselbe Fall, wie ich früher zu berühren die Ehre hatte, nur ist der Unterschied hiebei vorhanden, daß die Vorlage bereits seit 1868, seit der vorigen Session sich in den Händen der Herren Mitglieder befindet. Ich stelle abermals den Antrag von der Lesung derselben Umgang ja nehmen.

Präsident: Sind die Herren einverstanden ? (Zustimmung. ) Angenommen.

Ritter v. Kopetz: Ich stelle hiernach den Antrag: der hohe Landtag geruhe diesen Gegenstand einem Ausschuße von 9 Mitgliedern, aus jeder Kurie 3 Mitglieder, zur Vorberathung und Berichterstattung zu übergeben.

Snìmovní tajemník Schmidt ète: Zemský výbor èiní návrh, aby zpráva byla odevzdána komisi k poradì a podání zprávy z de-

víti èlenù, do nichž by každá kurie po tøech èlenech volila z celého snìmu.

Präsident: Se. Excellenz der Herr Stattaltereileiter Baron von Koller hat das Wort.

Baron von Koller: Es lag in der Absicht der Regierung, während der Sessionsdauer des Jahres 1869 dem hohen Landtage auch den Entwurf einer Fischereiordnung als Regierungsvorlage einzubringen. Da jedoch die hierüber abgeforderten Gutachten aus mehreren Ländern nicht eingelangt find, die Vergleichung der verschiedenen legislativen Arbeiten aber unumgänglich nothwendig erscheint, um die Vorlagen zu verbessern, war es nicht möglich, die Regierungsvorlage schon jetzt einzubringen, abgesehen davon, daß anderweitige dringende Arbeiten dem hohen Landtage die eingehende. Berathung derselben kaum möglich gemacht hätten. Es wirb diesem Gegenstande im Ackerbauministerium solle Aufmerksamkeit geschenkt, ich erlaube mir es der Erwägung des. h. Landtages anheimzustellen, ob unter diesen Umständen in eine Berathung des vorliegenden Gesetzentwurfes dermalen einzugehen wäre?

Präsident: Wünscht Jemand der Herren das Wort?

Dr. Schmeykal: Ich bitte um's Wort.

Präsident: Herr Dr. Schmeykal hat das Wort.

Dr. Schmeykal: Von meinem Standpunkte finde ich es doch wünschenswerth diesen Gegenstand endlich der Erledigung des hohen Hauses anzuführen, nachdem er sich schon wiederholt durch die Tagesordnung hingezogen. Die Gründe aber welche vom Regierungstische aus eröffnet worden sind, lassen es anderseits zweckmäßig erscheinen, die Sache auch noch ans kurze Zeit beruhen zu lassen und auf jene Vorlagen zu warten, welche von der Regierung in Aussteht gestellt werden.

Wird weiter in Betracht gezogen, daß in der That die Geschäfte des Landtags sehr wichtig und sehr gehäuft sind, so dürfte eine Vertagung, wie ich sie in Antrag gestellt, in der That vollständig gerechtfertigt erscheinen. Mein Antrag geht dahin, Umgang zu nehmen von der kommissionellen Berathung dieser Vorlage und dieselbe von der Tagesordnung abzustellen.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt? (Geschieht). Er ist hinreichend unterstützt. Begehrt noch Jemand von den Herren das Wort?

Wenn Niemand das Wort begehrt, erkläre ich die Debatte für geschlossen und ertheile dem Berichterstatter das Wort.

bitter von Kopetz. Ich kann von meinem Standpunkte als Berichterstatter mich nur dem Antrag anschließen, den Herr Dr. Schmeykal vorgebracht.

Es dürften noch wesentliche Momente bei dieser Vorlage in Erwägung zu ziehen sein; es ist nämlich der Umstand, daß sich das Gesetz

blos bezieht auf die Fischerei in den Flüssen, und auf die Fischerei in den Teichen als Privatrechtsangelegenheit keinen Einfluß nimmt Nun sind wir leider in Oesterreich, daher auch nicht in Böhmen so glücklich, die Mündungen der Flüße unser Eigenthum zu nennen, wie es in England der Fall ist, wo mit künstlicher Lachszucht so glänzende Resultate erzielt wurden; es ist eben der traurige Umstand in Böhmen, daß die Masse der Lachse ans der Ursache abgenommen hat, weil die jungen Fische, die von den Laichplätzen zurückkehren durch die Moldau und Elbe, von den Elbuferbewohnern aufgefangen und als sogenannter Habersisch verwendet und verzehrt werden.

Es wird also vielleicht auch noch nöthig werden, in diplomatischem Wege internationale Verträge mit Elbuferstaaten zu schließen, um unserer Fischzucht Schutz zu gewähren. Ich schließe mich also dem Antrage des Dr. Schmeykal vollkommen an.

Dr. Schmeykal: Ich werde mir erlauben meinen Antrag zu formuliren. Mein Antrag geht dahin, von der kommissionellen Behandlung des vorgetragenen Landesausschuß-Berichtes betreffend die Fischereiordnung in der Diesjährigen Session Umgang zu nehmen.

Oberstlandmarschall: Darf ich bitten.

Der Herr Berichterstatter hat sich mit diesem Antrage konformirt; derselbe lautet:

Von der kommissionellen Behandlung des vorgetragenen Landesausschuß-Berichtes betreffend die Fischereiordnung in der diesjährigen Session Umgang zu nehmen.

Snìmovní tajemník Schmidt ète: Pan dr Šmeykal èiní návrh, aby se sešlo z porady komise v záležitosti této v zasedání nynìjším.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage beistimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht). Er ist angenommen.

Wir kommen nun zum Punkt 10. Bericht Des Landesausschußes mit dem Antrage auf Aenderungen des §. 13 des Schul-Konkurrenz-Gesetzes vom 13. September 1864.

Ich ersuche Herrn Dr. Tedesco, die Berichterstattung zu übernehmen.

Landesausschußbeisitzer Dr. Tedesco (liest):

Hoher Landtag!

Nach §. 13 des Gesetzes vom 13. September 1864 ist der für Besorgung der Schul-Konkurrenzangelegenheiten bestimmte Schulausschuß durch die Gesammtheit der Vertretungen der konkurrenzpflichtigen Gemeinden mittelst absoluter Stimmenmehrheit zu wählen.

Diese gesetzliche Bestimmung führte an vielen Orten zu dem bedauerlichen Resultate, daß diejenige Gemeinde, welche für die Schule die größten Beiträge zu leisten hat, im Schulausschuße nur ungenügend vertreten und hiedurch der berechtigten Ein-

flußnahme auf die ökonomischen Angelegenheiten der Schule beraubt ist.

Ein solches Mißverhältniß trat zumeist dort zu Tage, wo mehre Dorfgemeinden einer Stadtschule zugewiesen sind, in welchem Falle die Dorfgemeinden bei der Wahl des Schulausschußes über die größere Anzahl der Stimmen verfügten und sich aus Rivalität mit den städtischen Bewohnern nur zu oft verleiten ließen, das Uibergewicht der Stimmen in einer, die Interessen der Stadtgemeinde gefährdenden Weise zu mißbrauchen.

Aber auch dort, wo nur Dorfgemeinden sich an der Wahl beteiligten, ergaben sich Resultate, womit die Betheiligten nimmermehr befriedigt sein konnten.

Es gibt nämlich viele Schulen vom Lande, zu welchen nebst einer oder 2 Ortsgemeinden noch mehre einzelne Ortschaften oder gar mir einzelne Häuser einer Ortschaft eingeschult sind, welche Ortschaften oder Ortstheile zusammen oft kaum den 5. oder 6. Theil der Schulauslagen zu tragen haben während die übrigen Kosten einer oder zweien Ortsgemeinden zur Last fallen.

Trotzdem konnte es bei der Wahl des Schulausschußes geschehen, daß diese Ortsgemeinden mit gar keiner Stimme, oder, wie es häufig vorgekommen, nur mit einer oder zwei Stimmen im Schulausschuße vertreten sind, denn für jeden Ort, ja für jede in einer fremden Gemeinde gelegene, zur Schule gehörige Einschichte ist die Gesammtvertretung jener Ortsgemeinde zur Wahl des Schulausschußes berufen, in welcher die eingeschulte Ortschaft oder Einschichte gelegen ist.

Der erwähnte Wahlmodus gab zu zahlreichen Beschwerden Anlaß, welche jedoch bei dem klaren Wortlaute des Gesetzes vom 13. September 1864 zurückgewiesen werden mußten.

So erging es beispielsweise auch der Stadtgemeinde Kralup im Komotauer Bezirke, welche nebst den Dorfgemeinden Hagensdorf und Grün die Kraluper Stadtschule zu erhalten haben.

Kralup zahlt an direkten Steuern 2914 fl. 94 kr.

Hagensdorf........317 fl. 25 kr.

und Grün........469 fl. 14 kr.

Kralup hat sonach bei der Conkurrenzleistung zur Schule mit mehr als 80% beizutragen, während die beiden Dorfgemeinden blos mit 20% beisteuern.

Bei der Wahl des Schulausschußes verfügen aber die beiden zugeteilten Gemeinden über 17 Stimmen, während der Stadtgemeinde Kralup nur 12 Stimmen zukommen, wodurch es geschah, daß die genannte Stadtgemeinde in dem aus 5 Mitgliedern bestehenden Schulausschuße nur mir einer einzigen Stimme vertreten erscheint.

Nachdem nun die Stadtgemeinde Kralup bei Bestand des Gesetzes vom 13. September 1864 mit ihren Protesten gegen das Wahlresultat abgewiesen wurde und kaum zu erwarten steht, daß bei Erneuerung der Wahlen sich ein günstigeres Verhältniß ergeben wird, so brachte dieselbe die zu-

liegende Petizion beim Landesausschuße ein, damit der §. 13 des oben bezogenen Gesetzes im legislativen Wege abgeändert werde.

In der Petizion wird insbesondere auf das neue Gesetz betreffend die Schulaufsicht und den im §. 5 dieses Gesetzes für die Wahl des Ortsschulrathes vorgeschriebenen Wahl-Modus hingewiesen, welcher aus das Verhältniß der Steuerzahlung die verdiente Rücksicht nimmt.

Der Landesausschuß hat die von der Stadte gemeinde Kralup erhobene Beschwerde für vollkommen begründet erkannt und konnte sich der Uiberzeugung nicht verschließen, daß, soll das Rechtsgefühl der Betheiligten nicht verletzt werden, bei der Wahl der Schulausschüsse ein gleicher Vorgang wie bei der Wahl des Ortsschulrathes beobachtet werden müßte, wobei die früher angedeuteten Uibelstände unmöglich gemacht werden.

Der Landesausschuß beehrt sich demnach dem hohen Landtage die Petition der Stadtgemeinde Kralup um Abänderung des §. 13 des Schulkonkurrenzgesetzes vom 13. September 1864 befürwortend mit dem Antrage vorzulegen:

"Hoher Landtag wolle beschließen:

1.     Die Wahl des Schulausschußes hat in derselben Weise zu geschehen, wie die Wahl des Ortsschulrathes bei Bestand mehrer Schulgemeinden (§. 5 des Schulaufsichtsgesetzes).

2.   Einer durch die Kurien zu je drei aus dem ganzen Landtage gewählten Kommission von 9 Mitgliedern wird dieser Antrag zur Vorberathung und Berichterstattung zugewiesen. "

Nachdem im Laufe der letzten Sitzung zwei Regierungsvorlagen eingebracht worden sind, die heute eben zur Verhandlung kamen und welche Schulangelegenheiten betreffen, und bezüglich welcher eine eigene Kommission gewählt worden ist, so hat sich der Landesausschuß in dem Antrag geeinigt: der vorliegende Bericht und Antrag des Landesausschussesmöge derselben zu wählenden Kommission zur Berichterstattung übertragen werden, Welche über die Regelung der Gehalte der Lehrer an Volksschulen und Errichtung der Volksschulen zu berichten hat.

Snìm. tajemn. Schmidt ète: Zemský výbor usnesl se o tom, uèiniti návrh, aby záležitost tato byla odevzdána tétéž komisí, která zvolena bude pro vládní pøedlohu, týkající se uèitelùv a jiných pomìrù o uèitelích.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für den Antrag stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Wir kommen zum 11. Punkt. Wahl des Petizionsausschusses.

Wenn Niemand über die Zusammenstellung des Ausschußes einen Antrag stellen würde, will ich mir vorzuschlagen erlauben, daß in den Petizionsausschuß jede Kurie 4 Mitglieder wähle.

Steffens: Ich würde mir den Antrag erlauben, daß in den Petizionsausschuß durch die 3

Kurien aus dem Landtage je 5 Mitglieder gewählt werden.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt?

Der Antrag ist hinlänglich unterstützt.

Ich ersuche jene Herren, welche für diesen Antrag stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ich ersuche die Kurien nach der Sitzung auf Grund der heutigen Beschlüsse die Kommissionswahlen vorzunehmen und mir das Resultat bekannt zu geben.

Es ist dies erstlich die Kommission für Nr. 32 für die Regierungsvorlage über den Grundtausch; Nr. 49 Regierungsvorlage über den Gesetzentwurf der Aenderung der Gemeindewahlordnung §. 18, dann für Nr. 53 Regierungsvorlage über den Gesetzentwurf zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Volksschulen und Errichtung und Besuches der Volksschulen. Dieser Kommission würde aber auch Pkt. 10 zugewiesen werden, und endlich für Punkt 7, Pkt. 8 für die Grundtheilbarkeit und für die Budgetkommission und dann der Petizionsausschuß.

Nachdem somit die Tagesordnung erschöpft ist, Wird die Sitzung geschlossen.

Die nächste Sitzung ist am Montag den 4. Oktober wegen der abzuhaltenden Kirchenfeier. Anfang um 11 Uhr Vormittag. Tagesordnung zur Sitzung am 4. Oktober

1869. 11 Uhr Vormittag.

1.   Wahlbericht.

2.   Regierungsvorlage mit dem Gesetzentwurfe über Benützung, Leitung und Abwehr der Gewässer.

3.   Regierungsvorlage mit dem Gesetzentwurfe betreffs der Realschulen.

4.   Regierungsvorlage mit dein Gesetzentwurf betreffend den Schutz einzelner für die Bodenkultur nützlicher Thierarten.

5.   Bericht des Landesausschußes mit dem Gesetzentwurfe über die Schonung der, Mäuse und In-sekten vertilgenden Thiergattungen.

6.   Bericht des Landesausschußes mit dem Gesuche der Gemeinde Groß Bìlè um Ausscheidung aus dem Bezirke Holitz.

7.   Bericht des Landesausschußes zum Gesuche der Gemeinde Henersdors um Ausscheidung aus dem Starkenbacher und Zutheilung zum Hohenelber Bezirke.

8.   Bericht des Landesausschußes mit dem Gesuche der Ortschaften Opoèna, Neuschloß und Seeling um Ausscheidung aus dem Postelberger und Zutheilung zum Launer Bezirke.

9.   Bericht des Landesausschußes mit dem Antrage auf Zuweisung von Quinquennalzulagen für das Konzepts- und technische Personale des LandesAusschußes.

10.     Bericht des Landesausschußes mit dem Gesetzentwurfe zur Abänderung der §. 7, 12 und 13 der Straßenpolizeiordnung vom 15. Juni 1866.

11.   Bericht des Landesausschußes wegen Ermächtigung desselben, die sich bei Vertheilung der Preise am Polytechnikum ergebenden Ersparnisse anderweitig zu Gunsten der vorzüglichen Hörer verwenden zu dürfen.

12.   Bericht des Landesausschußes des Könige reiches Böhmen über Aenderung der Hypothekenbank-Statuten und Durchführungsvorschristen.

Ich erkläre die Sitzung für geschlossen. Ich bitte die gewählten Kommissionen sich gleich zu konstituiren.

Schluß der Sitzung 12 Uhr 15 Minuten.

Bohusch m. p., Verifikator.

Dr. Pauer m. p., Verifikator.

Dr. Mlady m. p., Verifikator.


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