Pátek 25. záøí 1868

stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen. - Hr. Dr. Rziha! Darf ich bitten!

Berichterst. Abg. Dr. Rziha: Ich werde die Aufmerksamkeit des h. Hauses nur einige Augenblicke in Anspruch nehmen.

Die Direkzion der Hohenelber GetreidfondVorschußkassa- bittet um Abänderung des §. 14 des Landesgesetzes vom 6. August 1864 über Vorschußkassen durch Festsetzung von bloß 10% Kapitalsrückzahlung statt 20% jährlich. Man findet es dortseits für beschwerlich, in 20% gen Annuitäten jährlich zurückzuzahlen. Die Kommission hat dafür gehalten, daß ein einziges Gesuch nicht hinreicht, um in die Aenderung eines so jungen Gesetzes, wie das Gesetz vom 6. August 1864, einzugehen. Immerhin dürfte es ein Beleg dafür sein, wenn mehrere solche Gesuche eintreffen werden, irgend eine Vorlage dem h. Landtage zu machen. Es wird deshalb von Seiten der Kommission der Antrag gestellt: Es sei die Petition der Hohenelder Getreide-Fonds-Vorschußkassa-Direkzion um Abänderung des §. 14. des Gesetzes vom 6. August 1864 an den Landesausschuß abzutreten.

Slavný snìme raèiž uzavøíti: Petice øeditelstva záložny Vrchlabského obilního fondu za zmìnu zákona ze dne 6. srpna 1864 budiž odstoupena výboru zemskému.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Da sich Niemand meldet, so werde ich abstimmen lassen, und ersuche die Herren, die für den Antrag stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen. Wir kommen nun zum letzten Punkte Nr. 307. Kommissionsbericht über den Antrag des Herrn Abgeordn. Ritter von Kopetz, betreffend die Bezirks-Vertretungsgebiete. Ich ersuche Herrn Dr. Uchatzy, die Berichterstattung zu übernehmen.

Berichterstatter Dr. Uchatzy: Herr Ritter von Kopetz hat dem h. Hause einen Antrag vorgelegt, des Inhaltes, es möge einer Kommission von 9 Mitgliedern die Frage vorgelegt werden, unter welchen Modalitäten die Bezirkshauptmannschaften als Gebiete der Bezirks - Vertretungen zu, errichten wären.

In Erwägung, daß nach §. 2 des Gesetzes über die Bezirksvertretungen die vor der gegenwärtigen Organisirung der politischen Bezirke bestandenen politischen Bezirke als Vertretungsbezirke bestimmt wurden, in Erwägung, daß feit der Aktivirung der Bezirksvertretungen die dermalige Gebietseintheilung im wesentlichen Zusammenhange mit dem geschäftlichen Organismus der Bezirksvertretungen steht, und eine Verrückung dieser Gebietsgränzen um so weniger für zulässig erklärt werden dürfe, als eine dießfällige Änderung nach dem Schlußsatze des §. 2 des Gesetzes über Bezirksvertretungen nur über Beschluß zweier oder mehrerer Bezirksvertretungen und insbesondere in gerechtfertigter Wahrung der Autonomie derselben stattfinden könne, daher erst solche Beschlüsse als noch nicht vorliegend um so mehr abgewartet werden müssen, als die Interessen der Bezirksvertretungen und ihre auf die seitherige Gebietseintheilung basirten Verhältnisse ohne Einwilligung der beteiligten Vertretungskörper nicht alterirt werden können, stellt die Kommission, in der Meinung der Inopportunität einer dießfälligen landtäglichen Initiazion, den Antrag:

Der hohe Landtag wolle beschließen: Es werde über den Antrag des Hrn. Ritter von Kopetz zur Tagesordnung übergegangen.

Sn. sekr. Schmidt: Komise navrhuje: Slavný snìme raèiž z návrhu p. ryt. Kopetze pøejíti k dennímu poøádku.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort ? Wenn Niemand das Wort verfangt, werde ich abstimmen lassen, und ersuche jene Herren, welche für den Übergang zur Tagesordnung stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der Übergang zur Tagesordnung ist angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Nächste Sitzung morgen 9 Uhr Vormittag. (Bravo, Bravo!)

Tagesordnung:

1.    Bericht der Budgetkommission über die Rechnungsabschlüsse der Landesvermögens-Verwaltung für die Jahre 1865, 1866 und 1867;

2.     Kommissionsbericht über die Regierungsvorlage des Gesetzentwurfes, womit die grundsätzlichen Bestimmungen zur Regelung des Kurwesens in den Kurorten Karlsbad, Marienbad; Franzensbad und Teplitz-Schönau vorgezeichnet werden;

3.    Landesausschußbericht zur Vorstellung des Stadtrates in Jung-Bunzlau Wegen Beeinträchtigung der Stadt und des ganzen Bezirkes bei Vertheilung der Mitglieder der Jungbunzlauer Bezirksvertretung;

4.   Bericht der Schulkommission über die Petionen Nr. 61, 84, 85, 92, 98, 102, 103, 125, 129 und 134 pet.;

5.   Bericht der Budgetkommission über Nr. 132 pet. betreffend einen Beitrag zur Errichtung einer Gewerbeschule in Gablonz;

6.   Berichte der Kommission über Gemeindeangelegenheiten, betreffend Rekurse gegen Entscheidungen des Landesausschußes in Bezirksvertretungsangelegenheiten, u. z. Nr. 135, 320, 345 und 140;

7.    Kommissionsbericht über Vergütung der uneinbringlichen, bei der allgemeinen öffentlichen Krankenanstalt aufgelaufenen Verpflegskosten;

8.     Wahl eines Landesausschußbeisitzers aus der Kurie des Großgrundbesitzes, dann Wahl zweier Landesausschußbeisitzer aus der Kurie der Landgemeinden und dann zweier Ersatzmänner aus der Kurie der Landgemeinden;

9.   Kommissionsbericht in Angelegenheiten der im Landtage nicht erschienenen Herren Abgeordneten;

10.   Kommissionsbericht, betreffend:

a)   die Abänderung des §. 15 der Gemeindewahlordnung für Böhmen;

b)   die Änderung des §. 10 der Gemeindeordnung für Böhmen;

11. Kommissionsbericht betreffend:

a)  die Abänderung des §. 13 und §. 15 der Landtasswahlordnung für Böhmen;

b)    des §. 17. der Landtagswahlordnung für Böhmen.

Ich erkläre die Sitzung für geschlossen. (Schluß der Sitzung 7 Uhr 5 Minuten. )

Adolf Freiherr von Riese-Stallburg, Verifikator.

Dr. V. Mlady, Verifikator.

JUDr. Karl Stengl, Verifikator.

Aus der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.


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