Úterý 22. záøí 1868

Stenografická zpráva

o

XVI. sezení druhého roèního zasedání snìmu

èeského od roku 1867, dne 22. záøí

1868.

Stenographischer Bericht

über die

XVI. Sitzung der zweiten Jahres-Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1867, am

22. September 1868,

Pøedseda: J. Jasnost nejvyšší maršálek zemský Adolf kníže Auersperg.

Pøítomní: Nejvyššího maršálka námìstek dr. v. pr. Antonín Banhans a poslancové v poètu k platnému uzavírání dostateèném.

Co zástupcové vlády: Jeho Excel. c. kr. místodržitel Arnošt svob. pán Kellersperg a místodržitelský rada Jan rytíø Neubauer.

Sezení zapoèalo o 11. hod.

Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Adolf Fürst Auersperg.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter JUDr. Banhaus und die beschlußfähige Anzahl von Landtags-Abgeordneten.

Am Regierungstische: Se. Erc. der k. k. Statthalter Ernst Freiherr von Kellersperg und der k. k. Statthaltereirath Johann Ritter v. Neubauer.

Beginn der Sitzung 11 Uhr.

Oberstlandmarschall (läutet): Das Haus ist beschlußfähig, ich eröffne die Sitzung. Ich erlaube mir dem hohen Hause folgende Präsidialmittheilungen zu machen:

Die Geschäftsprotokolle der 13. Sitzung vom 18. d. M. sind durch die vorgeschriebene Zeit zur Einsicht aufgelegen. Ich stelle die Umfrage, ob zu denselben eine Bemerkung gemacht werden will. (Niemand meldet sich. )

Wenn dies nicht der Fall ist, so erkläre ich die Protokolle für agnoszirt.

Der Abgeordnete Herr Med. Dr. Ritter von Hasner entschuldigt sein heutiges Ausbleiben dadurch, daß er zu einem am Auge schwer Verletzten nach Pilsen abberufen wurde; derselbe wird in der morgigen Sitzung wieder aus seinem Platze erscheinen.

Die Kommission zur Berathung der Anträge des Freiherrn von Riese und des Herrn Dr. Rziha, wegen Beschleunigung des Baues von Eisenbahnen so wie des weitern Antrages des Freiherrn von Riese wegen strengerer Einhaltung der Fahrordnungen und Waarensendungen aus Eisenbahnen ist mit ihrer Arbeit fertig und bittet, das h. Haus möge ihren Berichterstattern Freiherrn von Weidenheim und Herrn Steffens zur Ersparung an Zeit gestatten, von der Drucklegung des Berichtes Umgang zu nehmen und in einer der nächsten Sitzungen mündlich zu referiren. Wenn das hohe Haus nichts dagegen einzuwenden hat, so werde ich diesen Vorgang annehmen. (Niemand meldet sich. )

Angenommen.

Von den Landtagseingaben wurde Nr. 312, das vom Bezirksausschuß Neuhaus vorgelegte Gesuch der Gemende Tremles um Bewilligung zur Einhebung eines Bierkreuzers dem Landesausschuße zugewiesen.

In Druck wurden vertheilt: Nr. 311; Budgetkommissionsbericht über den Landesvoranschlag für d. J. 1869; 313: Bericht der Butgetkommis-

sion über den Voranschlag des Grundentlastungsfonbes für d. J. 1869.

Ich ersuche den Einlauf an Petitionen bekannt zu geben.

Landtagssekretär Schmidt (liest): Der Herr Abgeordnete Dr. Theumer überreicht das Gesuch der Gemeinden Oschic, Drausendorf, Kuunersdorf zc. im Bezirke Böhm. Aicha um Ausscheidung aus dem Böhm. -Aichaer Gerichts- und Turnauer polit. Bezirke und um Zuweisung zum Niemeser Gerichtsund zum Böhm. - Leipaer politischen Bezirke.

Derselbe Herr Abgeordnete überreicht ein Gesuch des Keineser Bezirksausschußes betreffs Zutheilung der deutschen Gemeinden des Böhm. -Aichaer Gerichtsbezirkes zum Niemeser Gerichtsbezirke.

Oberstlandmarschall: Beide werden der Petitionskommission zugewiesen.

Ldtgssekr. Schmidt: Derselbe Herr Abgeordnete überreicht ein Gesuch der Gemeinde Bezdìkow im Vereine mit dem Gute Stìpanow um Befreiung von der denselben von der Chotiboøer Bez. -Vertretung zum Vollzuge eines Strassenbaues auferlegten Leistung.

Oberstlandmarschall: Wird der Commission für Gemeindeangelegenheiten zugewiesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest): Abg. Herr Dr. Pickert überreicht: Gesuch der Gemeinde Engelhaus um Aushebung des Propinationsrechtes.

Oberstlandmarschall: Wird der Propinationskommission zugewiesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest): Abgeordneter Herr Dr. Rziha: Gesuch der Insassen der Gemeinden Wolluben und Groß- und Klein-Kachlitz um Ausscheidung aus dem Krumauer und Zutheilung zum Kaplitzer Bezirkösprengel.

Oberstlandmarschall: Wird der PetitionsCommission zugewiesen.

Wir kommen nun zur Tagesordnung u. z.: Bericht der Commission der Gemeindeangelegenheiten zu den Nr. 291, 292, 293, Gesuche der Bezirks Ausschüße Planic, Rakonic und Prachatic wegen Vervollständigung des Gesetzes über Bezirksvertretungen, dann zu Nr. 294: Ansuchen des Bezirksausschußes Bechyò wegen Regelung der Verhältnisse der gewesenen Cinphyteuten im Gemeindehaushalte.

Ich ersuche Herrn Dr. Wiener die Berichterstattung zu übernehmen.

Berichterstatter Dr. Wiener: Die Bezirksausschuße von Planic, Rakonic und Prachatic haben die Bitte gestellt, daß im Nachhange zu dem Gesetze vom 24. Juli 1864 den Bezirksvertretungen die executive Gewalt zur Durchführung der eigenen Beschlusse eingeräumt werde. Die Bezirksausschuße führen nämlich an und beschweren sich darüber, daß 1. bei der Durchführung der eigenen Beschlüße ein Anstand obwaltet, wenn die Gemeindevertretungen allenfalls renitent find, diese Beschlüße durchzuführen; daß 2., wo es sich um die Unterstützung und Ueberwachung der Gemeinde in Handhabung der Ortspolizei handelt, die Bezirksvertretungen keine exekutive Gewalt haben und daher nicht kräftig einwirken können; und daß 3. für Mittel zur Eintreibung der Bezirksumlagen in dem Gesetze vom 24. Juli 1864 keine Mittel geboten seien. - Die Commission ist jedoch einer entgegengesetzten Ansicht.

Wenn es sich nämlich darum handelt, um gegenüber den renitenten Gemeindevertretungen mit Entschiedenheit aufzutreten, so bietet der §. 100 der Gemeindeordnung ein hinlängliches Mittel, um renitente Mitglieder des Gemeindevorstandes zu ihrer Pflicht zu rufen; handelt es sich weiter um Entscheidungen über Berufungen gegen Entscheidungen der Gemeindevertretungen, so ist der Natur der Sache nach eine Execution hier nicht zulässig und nicht nöthig. Wenn es sich weiter darum handelt, die Gemeindevertretungen in der Handhabung der Ortspolizei zu unterstützen, so ist ebenfalls eine Exekution von Seite der Bezirksausschuße nicht erforderlich, weil die §. §. 63 und 64 der Gemeindeordnung ausgiebige Zwangsmittel dem Gemeindevorstande einräumen.

Die Eintreibung der Bezirksumlagen endlich hat nach der bisherigen Erfahrung keinen Anstoß gegeben; es ist nämlich bisher immer der Fall gewesen, daß die Gemeindevorstände auch die Bezirksumlagen eingetrieben haben und sollte der unvermuthete Fall eintreten, daß eine Gemeindevertretung sich weigert, die Bezirksumlagen einzutreiben, so ist es keinem Zweifel unterlegen, daß die politische Behörde den Gemeindevorständen hilfreiche Hand bieten wird. Nachdem sohin kein Grund vorhanden ist, das Gesetz vom 24. Juli 1864 in der von den drei Bezirksausschüssen gewünschten Richtung zu ergänzen, so stellt die Kommission den Antrag: Der h. Landtag wolle über die Petitionen der Bezirksausschüße von Planitz, Rakonitz und Prachatitz um Aenderung des Gesetzes über die Bezirksvertretungen zur Tagesordnung übergehen.

Slavný snìm raèiž s petice okresních zastupitelstev Plánického, Rakonického a Prachatického prosících za zmìnu zákona o okresních zastupitelstvech pøejíti k dennímu poøádku.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn Niemand das Wort verlangt, so werde ich abstimmen lassen und ersuche jene Herren, welche dafür sind, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Referent Dr. Wiener: Der Bezirksausschuß von Bechyò hat an den h. Landtag die Bitte gestellt, daß ein Zusatz zur Gemeindeordnung verfaßt werde, in welchem die Verhältnisse der gewesenen Emphyteuten zu den Rusticalisten geregelt werden. Der Bezirksausschuß führt nämlich an, daß in mehreren Gemeinden des dortigen Bezirkes zwei Arten von Grundbesitzern unterschieden werden, nämlich Rustikalisten und Emphyteuten. Letztere haben bis zum Jahre 1865 keinen Beitrag zu den Gemeindelasten getragen, dagegen hatten sie auch an den Stützungen des Gemeindevermögens keinen Antheil. Als im Jahre 1850 die Emphyteuten in den unbeschränkten Besitz der emphyteutischen Realitäten gelangten, wurden Streitigkeiten zwischen den Rustikalisten und Emphiteuten laut, und zwar behaupteten die Rustikalisten, daß ihnen das ausschließliche Recht auf das Gemeindevermögen zustehe, daß dagegen sie das Recht haben, die Gemeindeumlagen auch an die Emphyteuten auszudehnen. Weiters bestreiten die Rustikalisten den gewesenen Emphyteuten das Recht, an den Wahlen der Ortsvertretung theilzunehmen. Der Bezirksausschuß hat über diese Divergenzen bisher keine Entscheidung gebracht, obgleich seitdem 18 Jahre verflossen sind, indem der Bezirksausschuß anführt, es sinde sich in der Gemeindeordnung gar kein Anhaltspunkt, um diese Frage zu entscheiden und bittet daher um Aenderung, beziehungsweise um Beifügung eines Zusatzes zu der Gemeindeordnung. Die Commission war jedoch einer anderen Ansicht.

Denn der §. 10. der Gemeinde-Odnung schreibt auf eine klare Weise vor, welche Rechte und welche Pflichten den einzelnen Gemeinde-Mitgliedern zustehen; die §§. 74 und 79 der Gemeinde-Ordnung bestimmen, wie das Erfordernis der Gemeinde gedeckt werden soll, und wenn die Rustikalisten aus einem Privat-Rechtstitel glauben, daß ihnen irgend ein Anspruch auf das ausschließliche Eigenthum des Gemeinde-Vermögens oder überhaupt eines Vermögens zustehen, und daher der §. 12. der G. -O. zur Anwendung kommen müsse, so bestimmt §. 101. der G. -O. auf eine ganz klare Weife, wie der Bezirks-Ausschuß in dieser Richtung vorzugehen habe.

Ebenso bestimmt §. 108 und 109 der. G. -O. auf unzweifelhafte Art, wie die Wahl der Ortsvertretung ausgeübt werden soll und wer an dieser Wahl theilzunehmen habe. Da sonach kein Grund vorhanden ist, die G. -O. in der vom Bezirks-Ausschusse gewünschten Richtung abzuändern, stellt die Commission den Antrag:

Der hohe Landtag wolle über das Gesuch des Bezirke-Ausschusses Bechyò um Erfassung eines Zusatzes zur G. D. behufs Regelung des Verhältnisses der gewesenen Emphyteutisten zu den Rustikalisten zur Tagesordnung übergehen.

Slavný snìme raèiž pøes žádost okresního výboru Bechyòského, aby vydalo se k obecnému zøízení dodateèné ustanovení za pøíèinou uspoøádání pomìrù bývalých emfiteutù k rustikalistùm k dennímu poøádku pøejíti.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sicht. ) Da Niemand das Wort verlangt, werde ich abstimmen lassen und ersuche jene Herren, welche für den Antrag stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen. Wir kommen nun zum Punkt 2.: Bericht der Budgetcommission ad Nro. 38. praes. betreffend den Verkauf des ehemals Birnbanm´schen Gartens. Ich ersuche den Herrn Dr. Tedesco, die Berichterstattung zu übernehmen.

Berichterstatter Dr. Tedesco: Im Anfange dieses Dezenniums hat der Landes-Ausschuß mehrache Gartengründe aus der oberen Neustadt käuflich an sich gebracht, einerseits in Per Aussicht, daß die Krankenanstalten vermehrt und umgebaut werden müssen, andererseits aber auch in der Voraussicht, daß es notwendig sei, jene Gründe, welche mitten zwischen den verschiedenen Kranken- und anderen Humanitätsanstalten liegen, aus dem Grunde an sich zu bringen, damit nicht auf diesen Gründen andere Baulichkeiten, namentlich Fabriken errichtet werden, welche den Landes-,. Humanitäts- und Krankenanstalten Nachtheil brächten.

Unter diesen Gründen befindet sich auch der ehemals Birnbaum'sche Garten. Dieser Birnbaum'sche Garten wurde um den Kaufschilling von 35. 000 fl. käuflich acquirirt.

Es hat sich damals darum gehandelt, das neue Gebärhaus unten im Birnbaum'schen Garten zu errichten. Dagegen wurden Bedenken erhoben und es wurde das neue Gebärhaus in den Herz´schen Lokalitäten errichtet.

Als nun im J. 1865 in der Session 1865 und 1866 des hohen Landtages die Vertheilung der Gründe an verschiedene Landesanstalten vorgenommen wurde, blieb der Birnbaum'sche Garten,der keiner dieser Anstalten zugetheilt werden konnte, weil er an das allgemeine Krankenhaus anstoßt, diesem zur unentgeltlichen Benützung überlassen, und zwar zu einer derartigen Benützung, daß ihn das algemeine Krankenhaus als Garten benützen sollte.

Es trat aber der Umstand ein, daß ihn auch das allgemeine Krankenhaus als Garten nicht benützen konnte aus dem Grunde, weil nur ihn als

Garten ordentlich herzustellen, bedeutende Summen notwendig gewesen wären, die das Krankenhaus auf einen fremden Grund und Boden nicht verweden konnte. Im Laufe des heuerigen Jahres hat sich einerseits die Nothwendigkeit gezeigt, das Krankenhaus zu erweitern, andererseits das unabweisliche Bedürfniß herausgestellt, daß das allgemeine Krankenhaus endlich einen Platz bekomme, wo die Reconvalescenten gesunde Lust schöpfen konnten; denn ein Garten ist die unentbehrlichste und nothwendigste Bedingung einer so großartigen Krankenanstalt, wie die unsere es ist.

Aus diesem Grunde hat sich die hohe k. k. Statthaltern in Vertretung des Krankenfondes an den Landesausschuß gewendet mit der Bitte: ihr den Birnbaum'schen Garten käuflich zu überlassen.

Der Landesausschuß hat im Prinzipe der Bitte zugestimmt und hat den Betrag von 44720 fl. verlangt und zwar der Art, daß er den ursprünglichen Kaufpreis von 35. 000 fl. verlangte; dann die Steuern, die er vom Jahre 1863 bis 1867 verausgabt hat im Betrage von 201 fl. 27 kr., die Uibertragungs: gebühr von 101 fl. 27 kr., dann die bezahlten Privat - Interessen von 1047 fl. 29 kr. und endlich noch die 5 Pret. Interessen bis Ende April 1868 im Betrage von 8640 fl.

Wenn man von dieser Gesammtsumme die Interressen in Abschlag bringt und den vom Gartenpächter entrichteten Zins pr. 480 fl. im Laufe des ersten Jahres, so käme eben der vom Landesausschusse geforderte Kaufschilling von 44720 fl. 95 kr. - Die Statthaltern hat nun diesen Preis etwas zu hoch gefunden und hat namentlich gegen die 5 0/0 Interessen davon, die bis Ende April 1868 den Betrag pr. 8640 fl. ausmachen, Einsprache erhoben; sie hat daraus hingewiesen, daß der Landesausschuß mit der Stadtgemeinde Prag einen Vertrag abgeschlossen hat bei der Vertheilung der Gründe, durch welchen Vertrag ein Stück des Gartens zu einer Straße nothwendig sei und welches Stück des Gartens unentgeltlich an die Prager Stadtgemeinde überlassen wurde. Obwohl es kein bedeutender Betrag sei, so sei doch der Werth des Grundstückes dadurch herabgesetzt; sie hat ferner aus den allgemeinen Humanitätszweck hingewiesen und Darauf, daß man am Ende die Notwendigkeit, die für sie bestehe, diese Realität an sich zu hingen, nicht mißbrauchen möge. Der Landesausschuß hat sich nicht für ermächtigt gehalten, von dieser von ihm bestimmten Kaufsumme von 44720 fl. abzugehen und hat der hohen k. k. Statthalterei geantwortet, daß es ihr freistehe, sich unmittelbar und direkt an den Landtag zu wenden, falls diese Summe herabgemindert werden soll. In ihrer Eingabe hat sich die Statthalterei bereit erklärt, die übrigen Posten zu bezahlen außer den 8640 fl. Sie hat sich zu dem Kaufschillinge von 36560 fl. bereit erklärt. Die Budgetkommission, welcher das Ansuchen der k. k. Statthalterei zugewiesen wurde, hat sich einstimmig für den Verkauf erklärt und hat sich aus verschiedenen Gründen dafür erklärt, weil das Objekt mehrere Jahre lang dem Lande nichts getragen hat, und weil es bei dem Umstande, als das Land so eine Menge von Baulichkeiten und neuen Acquisitionen für das Stammvermögen des Landes schafft, es denn doch auch wieder zweckmäßig und billig sei, einen Theil der entbehrlichen und unbenützten Gründe, die es hat, wieder flüssig zu machen und dadurch dem Steuerträger etwas zu erleichtern. Die Budgetkommission hat aber nicht umhin können, auf den ursprünglichen Zweck des Ankaufes, daß auf diesem Grunde nicht gebaut und kein Gewerbe betrieben werden solle, welches diesen Anstalten hinderlich sein konnte, zu berücksichtigen, und aus diesem Grunde hat sie sich einhellig zu folgendem Antrage entschlossen (liest): Der Landesausschuß wird ermächtigt, den Verkauf des ehemaligen Birnbaum'schen Gartens an die h. k. k. Regierung zu Handen des Krankenhausfondes auf Grundlage eines Kanfschillings von 40000 fl. ö. W. unter der grundbücherlich einzuverleibenden Bedingung abzuschließen, daß auf diesem Gartengrunde ohne Zustimmung des Landesausschusses kein Gebäude errichtet und kein Gewerbe betrieben werden dürfe, welches auf die in der Nähe befindlichen Kranken- und Landeshumanitätsanstalten einen nachtheiligen Einfluß ausüben könnte. Der Kaufschilling selbst ist derart gestellt, daß er Die in Rede stehende Summe von 8640 fl. gleichsam halbirt, also die Hälste dem Lande und die andere Halste der hohen Statthalterei und dem Krankenhausfonde zu Gute kommen läßt. Die letzte Bedingung ist aber eine solche, wie sie im eigenen Interesse des Krankenhausfondes liegt, daher von der hohen Regierung jedenfalls unbeanständet angenommen werden dürfte.

Snìmovní sekretáø Šchmidt (ète: ) Slavný snìme raèiž uzavøíti: Zemský výbor se splnomocòuje, by uzavøel smlouvu stran prodeje bývalé Birnbaumské zahrady c. k. vládì pro fond nemocnice na základì kupní ceny 40. 000 zl. r. è. s výminkou, která se též do knìh vtìliti má, že se na tomto zahradním gruntu žádná stavba podniknouti a žádný obchod, kterýž by mìl škodlivého vlivu na vùkolní nemocnice aneb dobroèinné ústavy, tam provozovati nemá bez svolení zemského výboru.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Herr Dr. Lumbe hat das Wort.

Dr. Lumbe: Ich halte mich für verpflichtet, als Referent über diese Angelegenheit im Landesausschusse, der bisher die Krankenhausangelegenheiten geleitet hat, einige Ergänzungen zu dem Berichte des Herrn Berichterstatters zu geben. Was den Ankauf dieser Realitäten anbelangt, so ist namentlich dabei die Ansicht geltend gemacht worden, gleich von den früheren Referenten Graf Franz Thun und Dr. Rieger, daß diese Realität erkauft werden muffe, weil sie eine Nothwendigkeit für das allgemeine Krankenhaus sein wird, und wiewol es die hohe Regierung im Jahre 1861 ausdrücklich zugesagt hat, ist das Krankenhaus nicht zugleich übergeben worden mit den andern Anstalten, sondern es wurde nur zugesagt, es würde das allgemeine Krankenhaus später übergeben werden. Bisher ist in tiefer Angelegenheit noch keine Resolution erfolgt. Der Landesausschuß hat nun, als der Garten zum drittenoder viertenmale zum Verkauf kam - im Jahre 1833 wurde er mit 8000 fl. verkaust, im Jahre 1852 oder 1853 wurde er mit 14000 fl. verkauft, im Jahre 1862 endlich mit 35000 fl. - der Landesausschuß hat diese damals ziemlich hohe Summe für das übrigens fast [ganz unfruchtbare Stück Landes deshalb gegeben, weil er eben mit Zuversicht auf die Zusage, das Krankenhaus einmal zu übernehmen, diese Realität acquirirt hat.

Da nun die hohe Regierung es für nothwendig erachtet - und ich stimme dem vollkommen bei - daß dieser Garten dem Krankenhause übergeben, resp. augekauft werden müsse, so handelt es sich hier um eine Geschäftssache, und es steht der Landesfond gegenüber der Staatswirthschaft.

Der Herr Referent hebt hervor, daß der Kostenpunkt hier nicht zu berücksichtigen wäre, sondern es sollen Humanitätsrücksichten in Betracht gezogen werden, daß der Garten eine Wothwendigkeit, eine große Wohlthat für die Anstalt sei. Das sind alles Verhältnisse, die ich vollkommen anerkenne; ich werde der Letzte sein, der das Krankenhaus in dieser Beziehung schädigen würde, da ich ja dem Krankenhause meine Bildung verdanke und durch 9 Jahre in der Anstalt gewohnt und gewirkt habe und daher die Verhältnisse vollkommen kenne.

Anderentheils muß ich aber als Vertreter des Landesausschusses, hiermit auch als Vertreter des Landesfondes diesen letzteren, der so vielseitig in Anspruch genommen wird, der so große Opfer bringen muß, hier in Schutz nehmen und ich sage: Der Landesfond soll durchaus nicht kaufmännische Geschäfte abschließen wollen, aber er soll auch beim Geschäfte keinen Schaden leiden.

Die Kosten, wie sie sich nach einer genauen Berechnung, die ich heute nochmals durchsehen ließ, herausstellen, betrugen im Jahre bei dem Ankaufe mit 35000 fl., mit 5 % Interessen gerechnet, 8800 fl., die Steuern und Abgaben bis zum Jahre 1867 bloß 201 fl., die Prozentual-Gebühr beim Ankaufe 301 fl., Passivinteressen 1057 fl., daher in runder Summe 45000 fl. Ich glaube, da diese 45000 fl. baar ausgelegt werden mußten von dem Landesfonde, daß man nicht annehmen kann, daß der Landesfond aus Humanitätsrücksichten dem Krankenhausfonde, welcher ein ziemlich reicher Fond ist, ein Opfer von 5000 fl. bringen soll.

Nach den Ausweisen hat der Krankenhaus fond zu Prag im J. 1861 bei der Übergabe ei Vermögen von 1, 800. 000 fl. gehabt, welches den letzten Jahren durch Unternehmen größer Bauten etwas geschmälert worden ist, wie ich hö etwas über 800. 000 fl. Da nun der Krankenhaus fond durch den Ankauf dieser Realität sein Kapitsein Grundvermögen vermehrt, und da er überd durch diesen Ankauf so wesentliche Vortheile errir, so glaube ich, daß der Landesfond wohl berecht ist, die Kosten, die er ausgelegt hatte, aber ist mehr als diese Kosten zu verlangen, und ich erloe mir folgenden Antrag zu stellen: "Hoher Landtag geruhe den Landesausschuß zu ermächtigen, den vom Landesfonde angekauften ehemaligen Birnbaumschen Garten Nr. C. 1278-II. dem k. k. Prager Krankenhausfonde um den Betrag von 45. 000 fl. gegen angemessene Annuitäten und gegen Übernahme aller hinsichtlich dieses Reales eingegangenen Verbindlichkeiten käuflich zu überlassen.

Abg. Wolfrum: Ich bitte ums Wort!

Oberstlandmarschall: Hr. Abg. Wolfrum hat das Wort!

Abg. Wolfrum: Die große Fürsorge, welche der geehrte Hr. Vorredner für die Interessen des Landesfondes an den Tag legt, sind gewiß im höchsten Grade anerkennenswerth und der Weg, aus welchem er zu den 45. 000 fl. kommt, welche das bereits in Rede stehende Grundstück bisher das Land gekostet habe, ist ebenso ein ganz guter, wenn man denselben geht. Die Budgetkommission ist aber auch aus einem anderen Wege zu dem Resultate gekommen, daß 40. 000 fl. ebenfalls ein akzeptabler Preis wäre, und zwar ging die Budgetkommission von der Erwägung aus, daß, wenn das Grundstück 35. 000 fl. ursprünglich gekostet hat und durch Zuschläge der Zinsen alljährlich, solange es im Besitze des Landesfondes ist, eben theurer wird, dadurch, daß die Verhandlungen mit der hohen Regierung eine zeitlang gedauert haben und man nun für die Zeitdauer dieser Verhandlungen die Zinsen zuschlägt. Wenn man mit der hohen Regierung nicht abschließt, so wird diese Summe ins Unendliche wachsen müssen. Wenn es noch zwei Jahre dauert, ehe der Kauf mit der Regierung abgeschloßen ist und die Zinsen wieder zugeschlagen werden müssen, so kommt man nie zu Ende.

Hätte man vor 3 bis 4 Jahren mit der Regierung abgeschloßen, so glaube ich, daß die Zinsen von 3 bis 5 Jahren zum Kaufschillinge hätten nicht zugeschlagen zu werden brauchen, und es wäre vielleicht mit 40. 000 fl. alles bezahlt gewesen, was der Landesfond für dieses Grundstück ausgegeben hat. Nun haben sich die Verhandlungen einige Jahre hingezogen; - schließen wir den Vertrag jetzt nicht ab, so wird das nächste Jahr das Grundstück wieder um 2000 fl. theuerer sein. Es sind wirklich sibyllinische Bücher. Aber noch eine Erwägung hat die Budgetkommission veranlaßt, die Summe von 40. 000 fl. zu bestimmen; auf diesem Grundstücke haftet (ich weiß nicht, durch welches Übereinkommen mit dem Stadtrathe Prags) die Verbindlicheit, eine kostspielige Mauer herzustellen und diese Mauer ist im dießjährigen Budget mit 7000 fl. veranschlagt gewesen.

Werden wir nun den Abschluß mit der Regierung nicht machen, so müssen wir die Mauer herstellen; diese kostet 7000 fl. und nach der Erfahrung, die wir bei der Mauerherstellung am Windberge gemacht haben, wo eine Mauer mit 9000 fl. gegen den Voranschlag mehr gekostet hat, können wir uns wohl der Erwartung hingeben, daß statt 7000 fl. gewiß 10. 000 fl. oder mehr herauskommen werden.

Werden wir mit der Regierung nicht abschließen, so müssen wir die Mauer bauen, die wird über 10. 000 fl. kosten und das Grundstück wird statt 45. 000 fl. auf 55. 000 fl. kommen; geben wir aber jetzt mit 40. 000 fl. das Grundstück an die Regierung, so muß die Regierung die Verbindlichkeit des Baues der Mauer übernehmen, und da sind wir um 10. 000 fl. reicher. Das waren die Gründe, die die Budgetkommission veranlaßten, für den Ansatz von 40. 000 fl. zu stimmen und ich kann nur empfehlen, diesen Antrag anzunehmen, da ich glaube, daß er billig und für beide Theile gerecht ist.

Oberstlandmarschall: Hr. Berichterstatter des Landesausschußes Dr. Lumbe hat das Wort.

Dr. Lumbe: Ich erlaube mir zu den Bemerkungen des Hr. Vorredners einige Ergänzungen beizufügen. Daß der Garten bisher nichts getragen hat, davon, meine Herren, liegt die Ursache klar am Tage, weil wir von Jahr zu Jahr auf die Antwort hinsichtlich der Uibergabe des Krankenhauses gewartet haben. Wäre eine Antwort früher erfolgt, so hätten wir auch über die Verwendung des Gartens einen Entschluß fassen können. Was aber das anbelangt, daß er nichts getragen habe, hat seine Schuld darin, weil wir aus Humanitätsrücksichten den Genuß des Gartens der Regierung, beziehungsweise dem Krankenhausfonde unentgeltlich zugewiesen haben; es ist nämlich ein Gebäude da, worin Blatternkranke seit Jahren unentgeltlich unterbracht werden, gegen die bloße Verpslichtung, einige schattige Plätze herzustellen, was übrigens bis jetzt nicht geschehen ist.

Ich muß noch eines Umstandes erwähnen, den die Hrn. Vorredner mit Stillschweigen übergangen haben: daß der frühere Besitzer, Birnbaum, einen sehr bedeutenden Ertrag dadurch erzielt hat, daß er dort die Schotterablagerung durch viele Jahre geschehen ließ, und für jede Schotterfuhr 30 bis 40 kr. bekommen hat. Das hat im Laufe der Zeit, nach seinen eigenen Angaben vielleicht 10000 fl. und mehr betragen. Das Grundstück, welches in Frage steht, ist ein solches, welches noch zur Hälfte nicht verschüttet ist.

Wenn daher der Landesfond spekulativ vorgehen wollte, stände es ihm frei, die Schotterablagerung wieder zu eröffnen, dadurch ein planes Grundstück herzustellen und auf tiefe Weife einen namhaften Gewinn herauszubringen. Ich glaube, der Ausbau der Mauer würde leicht bestritten und ein bedeutender Uiberschuß erübrigen. Diese Umstände wollte ich erwähnen, weil beide Herren Vorredner dieselben nicht erwähnt haben, - um das h. Haus in die Lage zu setzen, die Sache von allen Seiten gehörig kennen zu lernen. -

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Jaksch hat das Wort.

Abg. Dr. Jaksch: Ich erlaube mir einige

Worte an das h. Haus zu richten. Ich glaube, daß für alle Krankenhäuser unbedingt ein Garten nothwendig ist, wo sich die Kranken erholen können; namentlich ist ein Garten nothwendig, um die Rekonvalescenz abzukürzen. In allen besseren Krankenanstalten besteht die Einrichtung, daß während der Sommermonate Operirte, chirurgisch Kranke und Verwundete in freier Luft unter Zelten behandelt werden. Wie viel an Raum erspart wird, wenn die Dauer der Behandlung abgekürzt wird, läßt sich gar nicht angeben. Nur soviel möchte ich behaupten, daß, wenn der Garten um den Betrag verkauft wird, den die h. Regierung bietet, binnen Jahr und Tag der Uiberschuß von 8000 Gulden. eingebracht sein wird an Ersparungen in den Verpflegskosten für die Kranken. Wir haben bis jetzt kein Lokale, wo sich die Rekonvaleszenten, namentlich chirurgisch Kranke, bewegen konnten, um frische Lust zu schöpfen. Ich bin der Meinung, daß es ganz gerecht wäre, wenn wir in Anbetracht dieses Gewinnes, der dadurch erwächst, namentlich wegen der Ersparungen an Verpflegskosten, dem Krankenhausfonde dieses Areale zu dem ursprünglichen Preise belassen.

Das Krankenhaus bedarf noch vieler Dinge ehe es zu einer vollständig guten Anstalt wird; es bedarf insbesondere noch eines Nachbargebäudes, das schon deßwegen nothwendig ist, damit eine Trennung von Kranken mit ansteckenden Krankheiten, von tobenden und unruhigeu Kranken stattfinden könne, und damit man bessere Separationen für die sogennanten Klassenzimmer erhalte. Das ist dringend nothwendig; denn sonst würde die Ausführung dieser Wünsche noch in weite Ferne geschoben. Ich glaube somit, daß der Garten um den ursprünglichen Preis von 35000 fl. mit Zuschlag der Percentualgebühr ohne weiteres hintangegeben werden könne, weil binnen Jahr und Tag eingebracht sein dürste, was mehr gefordert wird.

Oberstlandmarschall: Stellt der Herr -Professor einen Antrag?

Dr. Jaksch: Ja. Ich stelle den Antrag, daß der ehemals Birnbaum'sche Garten um den ursprünglichen Ankaufs-Preis von 36000 fl. überlassen werde.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort?

(Dr. Lumbe meldet sich um's Wort. )

Bitte, Hr. Dr. Lumbe hat bereits zweimal gesprochen, ich kann ihm also nicht mehr das Wort ertheilen.

Wünscht noch Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich. )

Wenn Niemand das Wort verlangt, so erkläre ich die Debatte für geschlossen und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

-Berichterstatter Dr. Tedesco: Ich kann mich nur gegen die beiden gestellten Anträge aussprechen, und zwar zuerst gegen den Antrag des Herrn Dr. von Lumbe, der Die Summe von 45000 fl. verlangt. - (Rufe: laut!)

Es ist das um so mehr sonderbarer, als vor 2 Monaten der Statthalterei das Reale angeboten wurde um die Summe von 44. 720 fl. und also innerhalb zweier Monate das Reale um 300 fl. im Kaufpreise steigen sollte. Es beweist diese Steigerung innerhalb zweier Monate die volle Richtigkeit der von dem Herrn Berichterstatter der Budgetkommission Wolfrum geäußerten Ansicht, daß, wenn die Verhandlungen sich noch längere Zeit hinziehen, der Kaufpreis eine sehr bedeutende Höhe erreichen würde und müßte; denn das Prinzip, nach welchem die Berechnung aufgestellt wurde, ist ein an sich falsches.

Es ist nicht wahr, daß das Kosten sind, die der Landesausschuß baar ausgelegt hat, sondern das ist ein entgangener Nutzen, und entgangene Interessen pr. 8460 fl. aus dem Grunde, weil weder der Landesausschuß wußte, was er mit dem Reale anzufangen hätte, noch ein wirklicher Nutzen für das Krankenhaus daraus entsprossen war; es ist immer eine Unzuläßigkeit, wenn man ein solches Reale, welches, sei es in welcher Weise immer, einen allgemeinen Nutzen bringen konnte, in dem jetzigen so verwahrlosten Zustande läßt, wo es dem Lande keine Interessen trägt und wo es andererseits der Krankenanstalt gar nichts nützt. Es ist in der Beziehung sehr nothwendig, daß dieses Object sich einmal, sei es durch Geld, sei es durch seinen praktischen Nutzen, verzinsen, verwerthe. Es ist auch dasjenige vollkommen richtig, was H. Wolfrum bezüglich der Mauer gesagt hat, wenn ich auch die Hohe des Kostenpunktes der Mauer nicht für so groß halte, wie der H. Abg. Wolfrum, weil ich glaube, daß noch eine andere Mauer damit im Kostenüberschlage verbunden war.

Was aber den Antrag des H. Prof. Jaksch betrifft, dieses Reale um die Summe von 36000 fl. abzugeben, so muß ich bekennen, daß mir dieß doch ein wenig zu gering scheint. Ich und die Budgetkommission waren der Anficht, daß der entgangene Nutzen von 8640 fl. dadurch, daß dieses Reale durch mehrere Jahre unbenützt geblieben ist, getheilt werde und einen Theil davon der Krankenfond, welchen die h. Regierung vertritt, ersetze, den anderen Theil aber, weil es auch Schuld des Landes war, das Land büße, und auf Grund dieser Berechnung kommen wir zu der runden Summe von 40000 fl. Ich empfehle diesen Antrag der Commission zur Annahme des hohen Hauses, möchte mir aber noch erlauben, dem ursprünglichen Antrage der Commission mit ihrer Bewilligung, die ich hiezu erhalten habe, einen Passus aus dem Antrage des H. Dr. Lumbe anzuschließen, daß der Käufer alle aus diesem Reale haftenden Verbindlichkeiten übernehme. Es würde demnach der Antrag gegenwärtig so lauten:

Der Landesausschuß wird ermächtigt den Verkauf des ehemaligen Birnbaum'schen Gartens an die hohe k. k. Regierung zu Handen des Krankenhausfondes auf Grundlage eines Kaufschillings von 40000 fl. O. W. unter der grundbücherlich einzu-


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