Pondìlí 21. záøí 1868

Diesen Grundsatz haben Sie - genau gegenwärtig zu halten und hiernach nicht blos die eigene unmittelbare Wirksamkeit zu regeln, sondern insbesondere auf die Thätigkeit der übrigen in diese Beziehung verpflichteten Körperschaften und Organe des Bezirkes den förderndsten Einfluß zu üben. Jene Bezirke, in welchen der obige Grundsatz nicht zur vollen Geltung gebracht werden sollte, müßte ich als Anlässe der vereitelten Herstellung eines befriedigenden Standes der öffentlichen Sicherheit ansehen und die Schuldtragenden zur strengen Verantwortung ziehen. Im Interesse der Sicherheit verdienen unter den verschiedenen Zweigen des Sicherheitsdienstes zunächst wohl die Handhabung der Fremdenpolizei, des Gesinde- und Meldungswesens, des Forst- und Feldschutzgesetzes, dann die Anstalten zur Verhütung des Vagabundirens und Bettelunwesens alle Beachtung. Wenn gleich diese Zweige des Sicherheitsdienstes dermalen zumeist sich in den Händen der autonomen Gemeinden befinden, steht den Bezirksämtern gleichwohl auf die den gesetzlichen Vorschriften angemessene ausreichende Handhabung dieser Anstalten noch immer nicht eine unterschätzende Einflußnahme zu, welche mit verständiger Berücksichtigung der vorhandenen Verhältnisse und im Geiste der Gesetze in Anwendung gebracht, den gewünschten Erfolg gewiß nicht verfehlen wird. Die Erfahrung lehrt, daß auf solche Weise in einzelnen Bezirken schon ersprießliche Resultate erzielt wurden und es ist nicht zu zweifeln, daß bei übereinstimmendem Wirken aller Bezirke die Störungen der öffentlichen Sicherheit bald in erfreulicher Weise sich verringern werden. Entsprechende Belehrungen der Gemeinden, kräftige Unterstützung derselben und deren Organe auf jede zufällige Weise, gewissenhafte und unausgesetzte Ausübung des der Regierung zustehenden Aufsichtsrechtes, so wie die rasche und unnachsichtliche Einleitung der gesetzlichen Schritte in Fällen vorkommender Indolenz oder Außerachtlassung pflichtgetreuer Handhabung der bestehenden Vorschriften werden gewiß zum Ziele führen. Sie haben sich den Standpunkt, den sie dießfalls einzunehmen haben, recht klar zu machen, und ich erwarte, daß Sie in dieser Hinsicht stets mit der erforderlichen Umsicht und Entschiedenheit vorzugehen wissen werden, insbesondere empfehle ich zur wirksamen Steuerung des Vagabundirens und Bettelunwesens, dieser Kardinalursachen der herrschenden Unsicherheit, daß auf die endliche Bestellung der erforderlichen Gemeindesicherheitsorgane in zulässiger Weise und da, wo die Kräfte einzelner Gemeinden nicht ausreichen sollten, durch Einwirkung auf Vereinigung mehrerer Gemeinden zu diesem Zwecke Einfluß geübt, daß ferner durch die entsprechenden Organe der Gensdarmerie nach Weisung des Statthaltereierlasses vom 4. August 1867 Zahl 36990 überall veranlaßt und streng darauf bestanden werde, daß unter allen Umständen Müßiggänger, Vagabunden und Bettler, sowie anderes verdächtiges Gesindel bei der Betretung sogleich aufgehoben und den berufenen Organen zur zuständigen unnachsichtlichen Behandlung übergeben werden.

Bezüglich der Verwendung der Gensdarmerie kann ich nicht genug auf die in dem zuletzt erwähnten Statthaltereierlasse angeordneten kombinirten Streifungen, deren Vornahme sich in mehreren Bezirken so wesentlich bewährte, aufmerksam machen und fordere ich - hier wiederholt auf, diese Maßregeln mit den benachbarten Bezirken gehörig zu vereinbaren und zur Ausführung zu bringen."

Ich erwähne hier insbesondere, was die Wirksamkeit der Gens'damerie anbelangt, daß man im vergangenen Jahre getrachtet hat, alle Weitwendigkeiten und früheren Schwierigkeiten zu beheben, um dieses Institut wirksamer und ausgiebiger zu machen. So wurde der Uibelstand abgestellt, wornach stets eine Gensd'arme zu Hause zur Bewachung der Gensdarmeriekaserne bleiben musste. (Heiterkeit.) Der Schlüssel ist jetzt dem Gemeindevorsteher übergeben. So wurde der Uibelstand abgestellt, daß stets zwei Gensd'armen patrouillirten, und aufgetragen, daß nur Einer zu patrouilliren habe mit Ausnahme der Fälle, wo eine Gefahr droht. Es wurde eingeführt, daß gewisse, stets wiederkehrende Patrouillen aufzulassen (weil sie von keinem Nutzen waren) und dafür spezielle Patrouillen einzuführen seien und zu diesem Ende hat sich der Gensd'arme täglich beim Bezirksvorsteher zu melden und die nöthigen Weisungen einzuholen; darüber wurde ein kurzes Register eingeführt, welches auch nach dem Vernehmen und wie ich mich selbst überzeugt habe, ziemlich ordentlich geführt wird.

Se. Excellenz (liest weiter): "Unter den Maßregeln, Welche nach den hier gemachten Andeutungen im Interesse der Herstellung geordneter Sicherheitszustände sich als unvermeidlich darstellen, kommen auch jene in Betracht zu ziehen, welche gegen die einheimischen, ihrer steten Rückfälle wegen als gemeinschädlich zu bezeichnenden Individuen vorzukehren sind. Solche Individuen sind der Sicherheit Anderer um so gefährlicher, als die zu Gebote stehenden einheimischen Mittel gegen dieselben gewöhnlich nichts mehrfruchten.

Hier können nur noch außerordentliche Mittel irgend einen Erfolg in Aussicht stellen, wie z. B. die Unterbringung in die Korrektionsanstalt." - Wir kommen nun zu einer Sache, welche nach der Ansicht des h. Landtages, wie es mir scheint, und auch nach meiner eigenen Anficht im Argen liegt. Es ist dies die Korrektionsanstalt, resp. der Weg, wie man Müßiggänger, arbeitscheue Leute in dieselbe bringt. Es wurde leider in letzter Zeit stets, bevor man Jemanden in die Correctionsanstalt abgeben konnte, gefordert zu konstatiren, wer die Kosten tragen wird. Vor Allem sollten die Verwandten sie tragen, und wenn diese nicht Die Mittel besaßen, sollte die Gemeinde es thun. Nun aber war es leider der Fall, daß die meisten Gemeinden sich dagegen sträubten, die Kosten für die Annahme eines Individuums in's Zwangsarbeitshaus zu übernehmen.

Meine Herren! wir haben ein Zwangsarbeitshaus, welches über 300 Plätze umsaßt, und es sind darin trotz allen Beschwerden nur 85 besetzte Plätze aufzuweisen. (Hort! Hort!)

Se. Exc. (liest): "Gegenwärtig wird freilich von diesem Mittel nur in vereinzelten Fällen Gebrauch gemacht, weil die Gemeinden die Kosten scheuen, welche hiemit verbunden sind.

Ich fordere Ew. auf, die Gemeinden des Bezirkes auch in dieser Beziehung angemessen und ausreichend zu belehren, sie für eine solche Maßregel empfänglich zu machen und der thunlichsten Unterstützung der Statthalterei zu versichern."

Wenn aber, wie ich glaube, der jetzige Landtag beschließen sollte, daß die Notionirung unverzüglich geschehe und die Frage der Kostenbestreitung einem spätern Zeitpunkte überlassen werde, dann glaube ich, werde dieses Uibel vollkommen beseitigt sein.

Ich würde nicht einsehen, warum bei der Notionirung arbeitsscheuer Vagabunden nicht dasselbe System festgehalten werden sollte, wie es bei den Kranken gilt, wo man auch nicht früher die Frage aufwirst, wer die Kosten zahlen wird, sondern den Kranken einfach der ärztlichen Pflege übergibt und erst später für die Bestreitung der Kosten sorgt (Bravo! Ganz recht!) - Daß aber eine Notionirung für die Zukunft gar nicht möglich sei, wie einer der Herren Vorredner erwähnt hat, das möchte ich aus den Staatsgrundgesetzen und aus dem Gesetze zum Schutze der persönlichen Freiheit nicht deduciren. Ich glaube, daß die Regierung dieser Ansicht nicht huldigt und nach wie vor an dem Geiste des Heimat-Gesetzes vom Jahre 1863, welches noch vollkommen aufrecht besteht, festhält. Dieses Gesetz ordnet im §. 26 ausdrücklich an, (liest): "Die Armenversorgung von Seite der Gemeinde tritt auch nur in so weit ein, als sich der Arme den nothwendigen Unterhalt nicht mit eigenen Kräften zu verschaffen vermag.

Arbeitsfähige Bewerber um Armenversorgung sind zur Leistung geeigneter Arbeit nöthigenfalls zwangsweise zu verhalten."

(Liest weiter): "Freiwillige Vereinbarungen mehrerer Gemeinden untereinander oder der Gemeinde- und Bezirksvertretungen über die mindestens theilweise Tragung der Kosten in einzelnen Fällen würden die Vorkehrung der erwähnten Maßregel wesentlich befördern, und dürften wohl auch um so mehr am Platze sein, nachdem die Unschädlichmachung gemeingefährlicher Individuen im Interesse der betreffenden Gemeinden und des ganzen Bezirkes liegt."

Es macht mich sehr glücklich, daß, außer dieser Mittheilung ich auch den Wünschen eines der geehrten Herren Vorredner bereits entsprechen kann, indem ich in der Lage bin mitzutheilen, daß die gegenwärtigen Bezirkshauptmänner die bestimmte Weisung haben, in ihrem Bezirke viel, sehr viel zu reisen (Bravo!), baß in den Gerichtssitzen und auch an anderen Orten des Bezirkes Amtstage angeordnet worden sind; nicht Amtstage, um bloß den Gemeindevorständen in bestimmten Fällen allensällige Mittheilungen, zu machen, sondern Amtstage, an welchen eigentlich die völlige Amtirung der Bezirkshauptmannschaft aus dem Amtssitze an die einzelnen Orte verlegt wird. An solchen Amtstagen werden dort alle Geschäfte abgethan, angebracht und zu Ende gebracht, welche sonst nur im Wege der Bezirkshauptmannschaft geschlichtet werden können. (Bravo! Bravo!)

Es ist den Bezirkshauptmännern die Weisung gegeben worden, im Sinne eines Herren Vorredners die Verwendung der Gensdarmerie unmittelbar in die Hand zu nehmen, nicht nur die Posten am Sitze der Bezirkshauptmannschaft, sondern auch die 2, 3 Posten, welche außer dem Sitze der Bezirkshauptmannschaft sich befinden. Es ist diesfalls die bestimmte Norm bereits unmittelbar beim Beginn der Bezirkshauptmannschaften herausgegeben und namentlich hervorgehoben worden, daß alle Posten der Bezirkshauptmannschaft als einem Körper angehörig zu betrachten und die Streifungen kombinirt vorzunehmen seien. Das wird sich Alles bessern, wenn man, wie ich hoffe, auf den Antrag, die Gendarmerie zu vermehren, eingehen kann. Nachdem ich hier das erwähnt, was von der Regierung in dem so wichtigen Zweige der öffentlichen Sicherheit geschehen ist, mochte ich zugeben, daß manche Hauptübelstände wirklich fortan bestehen, und man mit aller Kraft darauf hinwirken muß, um ihrer über kurz oder lang Herr zu werden.

Zwei Uebelstände habe ich bereits erwähnt: es ist das nach meiner Ansicht die zu große Anzahl kleiner Gemeinden und die nichtentsprechende Organisirung der Aufnahme der Müssigänger in das Zwangsarbeitshaus.

Ich kann mich aber der (freilich persönlichen) Ansicht nicht verschließen, daß die Strafe, welche für derlei an und für sich unbedeutende, für das öffentliche Wohl aber denn doch wichtige Uibertretungen gefetzt sind und ausgesprochen werden, wirklich gering zu sein scheinen.

Bei Forstfreveln kann die politische Behörde nicht mehr als einen bis 14tägigen Arrest oder in Geldstrafen von 5 bis höchstens 50 fl. aussprechen. Daß ist unter gewissen Verhältnissen zu wenig.

Dazu kommt eine etwas schwierige, nicht geordnete Praxis zwischen, den politischen Organen und den Gerichten.

Während es nämlich in einzelnen Bezirken üblich ist, daß beinahe die meisten Forstfrevel von den Gerichten, daher strenger abgeurtheilt werden, gehen andere Gerichte von der Ansicht aus, daß ein Forstfrevel nur unter ganz besonderen Verhältnissen sich unter das Strafgesetz subsumieren läßt. Es ist auch ganz bestimmt ausgedrückt, wann ein Forstfrevel an die politischen Behörden zur Bestrafung falle.

Man hat sich bereits um ein Deklaratorium den Gerichtsbehörden gegenüber verwendet, es ist aber ein solches abgelehnt worden. Ich werde nicht ermüden und unter Darstellung der nach meiner Ansicht in dem Königreiche Böhmen bei dein großen Schatze an Waldungen ungenügenden politischen Strafen neuerlich die Erlassung eines Deklaratoriums bitten.

Bei Feldschäden ist die Sache für die kaiserlichen Behörden sehr schwierig.

Wie es dem hohen Hause bekannt ist, sind da die Gemeinden Instanz, und es kommen diesfalls sowohl bei den Bezirksbehörden, als auch bei der Statthalterei wunderselten Rekurse vor. Daß da manches sehr im Argen liegt, ist wohl zu denken. Es wird aber, glaube ich, ebensowohl in dem früher erwähnten Punkte, als auch der offenbar begründeten Beschwerde, durch schleunige und baldige Verfassung des Polizeistrafgesetzes ziemlich abgeholfen werden. Die hohe Regierung hat mich ermächtigt, dem hohen Hause mitzutheilen, daß sie nun daran ist, ein Polizeistrafgesetz zu Ende zu bringen, und wir sehen mit großer Freude und vielen Hoffnungen dem Erscheinen des Polizei-Strafgesetzes entgegen. Daß aber die Procedur eine langsame ist, das, meine Herren, bitte ich, den Richtern nicht vorzuwerfen. Ich bin zwar jetzt in keiner Verbindung mit den in einen ganz unabhängigen Wirkungskreis getretenen Richtern. Das aber darf ich nicht verschweigen, daß ich bis vor Kurzem dieser Angelegenheit mit Aufmerksamkeit gefolgt bin, weil über die langsame Procedur vielfache Beschwerden an mich gelangten.

Ich darf dem hohen Haufe nicht verschweigen, daß der Geschäftsumfang, der Geschäfts-Andrang an die Richter ein enormer ist und von Quartal zu Quartal ein noch enormerer wird. Nach den Nachweisungen, die mir vorliegen über das erste Quartal dieses Jahres, sind blos bei Einzeln-Gerichten am Lande 88.000 Straffälle (Verwunderung) angebracht worden, sage in einem einzigen Quartal, und ich kann versichern, daß ich dort, wo ich Gelegenheit hatte, die Aemter zu visitiren, wo es meine Aufgabe war, das Formale der Gerichtsagenda zu untersuchen, gefunden habe, daß mit wenigen Ausnahmen die angestellten Richter ihren Pflichten mit Eifer und mit großer Aufopferung nachkommen. Auch hoffe ich von der neuen Procedur, welche mit dem neuen Polizeistrafgesetze offenbar wird verbunden werden müssen, daß manches wird dem Richter abgenommen werden können, was ihm jetzt obliegt, aber bei der Entwickelung der Dinge hier im Königreiche Böhmen ferne liegt. Ich schließe daher mit der Bitte, das hohe Haus möge überzeugt sein, daß von der Regierung gewiß alles geschehen wird, um dem so wichtigen Zweige der öffentlichen Sicherheit mit aller Kraft und mit allem Nachdrucke jenen Erfolg zu verschaffen, welcher gewünscht wird.

Ich schließe mit der Bemerkung, daß, wie erwähnt, die Vermehrung der Gensdarmerie von mir auf das wärmste wird befürwortet werden. (Bravo!)

Ich schließe mit der Bemerkung und der Bitte, die ich schon oft Privaten gegenüber ausgesprochen und die ich auch hier öffentlich auszusprechen mir erlaube, in allen jenen Fällen, wo irgend Uibelstände gegen die öffentliche Sicherheit, wo immer nur Anstände vorkommen sollten, sich stets, sei es an den betreffenden Bezirkshauptmann oder an mich im kürzesten Wege ohne ein schriftliches Einschreiten zu wenden und überzeugt zu sein, daß sowohl die Organe, welche exponirt sind, als auch ich gern bereit sein werde, in jedem speciellen Falle mit Aufwand aller unserer Kraft Abhilfe zu schaffen. (Lebhaftes Bravo!)

O.-L.-M.: Der Herr Berichterstatter hat das Wort.

Berichterst. Fried. Leeder: Ich habe die Verpflichtung, die Beschlüße der Kommission im hohen Hause zu vertheidigen und gestehe, man hat mir die Aufgabe nicht leicht gemacht.

Man hat der Kommission vorgeworfen, sie hätte wohl für die Zukunft ganz gute und schätzbare Vorschläge gemacht, aber auf die Gegenwart hätte sie zur Gänze vergessen.

Diesen Vorwurf muß ich wohl zurückweisen. Ich glaube, wenn die betreffenden Herren Redner den Bericht der Kommission und den Antrag c gelesen hätten, so würden sie denn doch zu der Anschauung gekommen sein, daß die Kommission für die Gegenwart ebenfalls gesorgt habe. Es heißt im Berichte ausdrücklich und zwar ad 2, c: "Dringend nothwendig ist es, die bestehende Landes-Gendarmerie, welche für die Erfüllung ihrer Aufgabe nicht ausreicht, entweder bedeutend zu vermehren, oder aber derart zu organisiren, daß sich intelligentere, der Landessprache mächtige Leute dem Dienste widmen, und daß die Gendarmen den ihnen zugewiesenen Bezirk nach Ortslage und Bevölkerung kennen lernen."

Und im Schlußsatze dieses Paragraphen steht, daß die Kommission ihre Uberzeugung dahin ausspreche: "daß die gegenwärtige Zahl der Gendarmeriemannschaft von 941 Mann bei entsprechender Vertheilung im Lande seiner Zeit wohl genügen wird, daß jedoch bis zu diesem Zeitpunkte und namentlich bis zur Einführung der Einzelndislokation eine Vermehrung der Gendarmerie und zwar noch im Laufe dieses Jahres nicht wird vermieden werden können."

Es ist sonach für den Fall, als die Einzelndislokation nicht durchgeführt wird, auf eine Vermehrung hingewiesen, und es ist diesem Bedürfnisse auch in der betreffenden Resolution sub II, c. Ausdruck gegeben und zwar mit dem Beisatze: "noch im heuerigen Jahre." Wenn ich die Zahl von 941 Mann, die gegenwärtig in Böhmen besteht, ins Auge fasse und wenn ich diese Anzahl vergleiche mit der in dem benachbarten Königreiche Sachsen, dann, meine Herren, muß man wohl zu der Anschauung kommen, daß diese Zahl bei entsprechender Reorganisirung der Gendarmerie, namentlich aber im Falle, wenn wir intelligentere Leute für das Institut gewinnen und dieselben einzeln dislociren, ebenso vollständig hinreichen werde, als es im benachbarten Lande Sachsen der Fall ist.

Denn die dort bestehende Ziffer der Gendarmerie ist etwas über 200 Mann, und ist sonach viel niedriger, als es bei uns im Verhältniß der Bevölkerungszahl und des Flächenmaßes der Fall ist.

Wenn weiter darauf hingewiesen wurde, es sei eben ein großer Uibelstand, daß der Schaden beim Waldfrevel nicht entsprechend bewerhet werde, so erlaube ich mir darauf hinzuweisen, daß hierauf in der Resolution am Schlüsse des Berichtes Bedacht genommen wurde, und daß diese Resolution vollkommen genügt.

Der Paragraph 72 des Forstgesetzes vom 3. Dezember 1852 sagt ausdrücklich:

"Wer sich einer strafbaren Handlung gegen die Sicherheit des Wald-Eigenthums schuldig macht, hat dem Beschädigten vollen Ersatz zu leisten, daher nicht blos den Werth des etwa entwendeten Produktes, sondern auch den mittelbaren Verlust zu vergüten, welcher durch Störung oder Minderung der Erzeugungsfähigkeit des Waldes allenfalls verursacht worden ist."

Ich glaube, die Kommission hat hier vollständig entsprochen den Anschauungen des Herrn Antragstellers, indem sie daraus hingewiesen hat, daß die betreffenden Gesetzes-Bestimmungen gehandhabt werden sollen, und wenn sonach die betreffenden Sachverständigen die Schätzung nicht entsprechend vornehmen, so wird es Sache der Partei sein, dies zu begehren, und wenn das Gericht oder die politischen Behörde diesem Begehren nicht entsprechen, so bestehen eben noch höhere Behörden, welche im Rekurswege Abhilfe schaffen werden.

Man hat ferner gesagt:

Das Armengesetz sei im Entwürfe bereits angenommen und das sei genug, um den Entwurf an die Kommission zurückzuweisen. Ja, meine Herren, die Kommission hat nicht gewußt, daß die Verhandlung über das Armengesetz eben heute auf die Tagesordnung kommen wird, daß dieses Gesetz unmittelbar vor dem Gegenstände der Verhandlung wird behandelt werden, und konnte auch nicht wissen, daß das hohe haus den betreffenden Entwurf annehmen wird; die Folge davon ist aber lediglich die daß man die betreffende Resolution ausläßt und ich sehe bei Gott nicht ein, weßhalb aus diesem Grunde auch alles Uibrige an die Kommission zurückgewiesen werden müßte. Es ist auch darauf hingewiesen worden, es tage eine Kommission für das Prager Zwangsarbeitshaus und es sei deßhalb nicht nöthig gewesen, daß sich die Kommission auch mit dieser Frage beschäftige. Nun tagt wohl eine Kommission für das Prager Zwangsarbeitshaus und ich bin Mitglied derselben; allein sie tagt eben nur für das Prager Haus und nicht zu dem Behufe, daß auch Zwangsarbeitshäuser auf dem Lande errichtet werden können. Die Resolution der Kommission geht jedoch dahin, daß Bestimmungen festzustellen sind, unter denen auch Zwangsarbeitshäuser am Lande errichtet werden können, und dieß ist nothwendig, denn wenn die Landbevölkerung Zwangsarbeitshäuser errichten will, - und das ist der Wunsch derselben - so hat sie keine Bedingungen, keine Normen, nach welchen sie vorgehen könnte. Von Asch liegt bereits eine Petition in diesem Sinne vor.

Man hat auch ferner darauf hingewiesen, es sei die Gerichtsorganisirung und namentlich die Organisirung der Strafjustiz im Zuge und die Kommission hätte von den betreffenden Vorlagen Einsicht uehmen sollen. Meine Herren, Gott sei es geklagt, ich habe Einsicht genommen und muß gestehen, daß mich dieselbe nicht befriedigt hat.

Wenn man dafür sorgt, daß die Koft in den Strafanstalten nicht gut genug sein kann, wenn man besorgt ist, daß der Sträfling in einer Weise behandelt werde, daß er die betreffende Strafanstalt nicht für eine Strafe, sondern mehr für eine Versorgung ansieht und das, meine Herren, geht aus den Bestimmungen dieses Entwurfes hervor, wo wöchentlich eine Fleischkost nicht einmal genügen soll, da glaube ich, meine Herren, daß man auf diesen Entwurf nicht hinweisen sollte. Er wird schwerlich entsprechen, wenigstens mit den Anschauungen der Bevölkerung steht er nicht im Einklang. (Sehr wahr, ganz richtig!) Wenn im Gesetzentwurfe steht, daß man wieder mehrere Einzelngerichte schaffen will, so frage ich, was ist die Folge davon anderes, als eine unendliche Verschleppung? Heute ist z. B. irgend ein Verbrechen begangen worden, das eine Gericht erhebt den Strafverhalt und schickt die Akten dem Zweiten, und das zweite findel das oder jenes neuerlich zu erheben, und schickt sie wieder zurück, das erste Gericht erhebt wieder und abermals und dann kommt vielleicht noch ein drittes Gericht (Heiterkeit) dazu.

Mittlerweile sitzt zwar der Verbrecher, aber der moralische Einfluß ist zur Gänze verloren gegangen. Hätte man ihn binnen 8 Tagen mit der geringsten Strafe belegt, so hätte die Bevölkerung doch gesehen, daß er bestraft wird; so aber sieht sie nichts, als daß er sitzt und am Ende wird er noch vor der Aburtheilung in Freiheit gesetzt, wenn die Lokalitäten überfüllt sind und man annehmen kann, er könne eine Zeit lang frei herumgehen ohne Gefährdung der Sicherheit. Ich glaube, in dieser Beziehung ist der Antrag der Commission auf eine Vereinfachung in der Strafjustiz gerechtfertigt.

Man vereinfache den Strafproceß, man sorge dafür, daß der Verbrecher, der von der Gendarmen und Polizeiorganen rasch entdeckt wurde, auch rasch bestraft werde, und geschieht dieß, und ist die Strafe eine solche, daß sie auch der Verbrecher als Strafe erkennt, dann, meine Herren, können Sie auch geringe Strafen hinstellen und sie werden einen größeren Eindruck beim Verbrecher und bei der Bevölkerung hervorrufen, als die Strafen, welche wie jetzt nach einem halben Jahre oder vielleicht noch später erfolgen.

Man hat gesagt, die Einzelnhaft sei ja für die Zukunft-Regel, und solle durchgeführt werden, allein sie koste 11,000.000 und das sei zu theuer. Aber wenn 11 Millionen auf einmal zu viel sind, so wird vielleicht 1/2 Million in Einem Jahre nicht zu viel sein. Wir geben so manche Million aus, die vielleicht besser angewendet werden könnte; wenn wir einmal mit der Zellenhaft anfangen, und die Einzelnhaft einführen, so kommen wir nach einigen Jahren doch dahin, wohin wir endlich kommen müssen, allein beginnen müssen wir. Meine Herren, wir wollen doch, daß man die Strafe als eine solche anerkenne; wie sind nun aber die Strafen bei uns beschaffen? Man hat den Gefangenen die Ketten abgenommen, und hat den Prügel beseitigt, allein die gute Kost, das gute Lager hat man belassen, und hat sogar für eine gute Gesellschaft gesorgt. (Allgemeine Heiterkeit - Sehr wahr!) - Nun, frage ich, warum sollte sich der arme Mann nicht nach dem Gefängniß sehnen?

Meine Herren, es ist mir vor kurzer Zeit ein Fall aus Oberösterreich erzählt worden, wo ein Sträfling, weil er nur zu 8 Monaten Kerker verurtheilt wurde, und es sogleich ausgerechnet hatte, daß er mit Ende Dezember die Anstalt verlasse, wo der Winter noch 3 Monate andauere, das Crucifix, das auf dem Tische stand, in Stücke schlug, welche den Richtern ins Gesicht geschleudert wurden, damit er nur auf längere Zeit verurteilt werde, und den Winter über in der Strafanstalt zubringen könne. So sind die Zustände unserer Strafgerichtspflege! Wenn wir nun, meine Herren, auf Reformen für die Zukunft hingewiesen haben, so wollten wir für die Zukunft sorgen (Bravo!), ohne deßhalb der Gegenwart zu vergessen. In der Zukunft wird vielleicht noch manches andere nothwendig werden, was unsere gegenwärtigen Humanitätsanschauungen auf das gründlichste alteriren wird.

Man hat der Kommission vorgeworfen, und namentlich auch mir als deren Berichterstatter, ich hätte gesagt, die Vermehrung der Gendarmerie koste zu viel und müsse deßhalb unterlassen werden. Meine Herren, ich habe gesprochen von einer Vermehrung der Gendarmerie in dem Sinne, wie sie in den 50er Jahren bestand, damals bestanden 20 Regimenter, das ist eine Zahl, welche den gegenwärtigen Stand auf das dreifache übersteigt. Ob unsere Finanzen hiefür ausreichen, das möchte ich wohl nicht behaupten. Ich mache sie, meine Herren, darauf aufmerksam, daß nicht die rohe Kraft allein genügend ist; sorgen wir für eine intelligente Kraft und es wird die Kopfzahl dann um so weniger entscheiden, wenn 941 Mann und sonach per Meile 1 Gendarm im Landevertheilt sein werden. Der Gendarm wird sodann in der Lage sein, seinen Bezirk kennen zu lernen, täglich zu begehen, er wird die Bevölkerung so kennen, daß er in dem Augenblicke, wo er von einem Verbrechen hört, vermuthen kann, wo er es zu suchen hat, während er bei der bestehenden Konzentration oft meilenweit von dem Orte des Verbrechens und dem Aufenthalte des Verbrechers entfernt, und sonach nicht in der Lage ist, mit seinen physischen Kräften auszureichen und den Verbrecher einzubringen. Bei einer entsprechenden Dislokation und Stabilisirung der Gendarmen, welche blos aus intelligenten Leuten Zusammengesetzt und so bezahlt ist, daß der Gendarm leben kann, wird dieselbe vollkommen genügen, und, wir werden nicht Ursache haben zu klagen, daß die Zahl der Gendarmen zu gering sei. Eine solche Reorganisirung ist aber im Zuge, und glaubte die Kommission die Verpflichtung zu haben, die Regierung auf diesem Wege zu erhalten, und nicht blos die Vermehrung der gegenwärtigen Mannschaft, welche aus dem Soldarenstand genommen wird und lediglich rohe Kraft bietet, zu befürworten. Da nun die Anträge der Kommission so viele Einwendungen erfahren haben, so glaube ich, im Sinne der Kommission zu handeln, wenn ich dem h. Landtage den Übergang zur Tagesordnung vorschlage und zwar aus dem weitern Grunde, weil ich vom Regierungstische aus gehört habe, daß Vorkehrungen getroffen werden, welche zum größten Theile die Vorschläge der Kommission unnöthig machen dürften. Ich gestehe dem ohngeachtet, daß ich in mancher Beziehung bedauere, zu diesem Schritte gezwungen worden zu sein. Es wäre in Betreff der Reform der Schulen, auf welche man tüchtige Lehrer gewonnen hätte, welche für eine bessere Erziehung Sorge tragen würden, sowie einer entsprechenden Regelung des Zwangsarbeitshauses, und die beantragte Reform der Gendarmerie und Strafjustic ein Votum des hohen Hauses gefällt geworden, welches von der h. Regierung nicht hätte unbeachtet gelassen werden können.

Der Gegenstand ist indessen eingehend besprochen worden, ich erwarte von der gegenwärtigen Regierung, daß das, war gesprochen wurde, eben nicht ein leeres Wort bleibt, und glaube deßhalb den motivirten Antrag aus Übergang zur Tagesordnung wiederholen zu sollen.

(Bravo! Sehr gut.)

Oberstlandmarschall: Dr. Hanisch bittet um's Wort.

Dr. Hanisch: Nachdem der Antrag aus den Übergang zur Tagesordnung von Seite des Herrn Berichterstatters gestellt worden ist, so ziehe ich meinen Antrag selbstverständlich zurück.

Freiherr Karl von Weidenheim: Ich ziehe meinen Antrag nicht zurück, und bitte die Unterstüzzungsfrage zu stellen.

Oberstlandmarschall: Die Art und Weise der Abstimmung ist folgende:

Es muß zuerst abgestimmt werden über den Antrag auf den Übergang zur Tagesordnung, als den weiterst gehenden.

Freiherr Riese-Stallburg zieh seinen Antrag zurück.

Der Antrag des Freiherrn Karl von Weidenheim, ist ein Antrag, welcher ganz entfällt, wenn der Übergang zur Tagesordnung angenommen wird.

Ich werde denselben zur Unterstützung bringen, wenn er am Orte ist, nämlich bei der Spezialdebatte. Der Antrag wird gestellt von dem Herrn Berichterstatter auf den Übergang zur Tages-Ordnung.

Snìmovní sekretáø Schmidt: Èiní se návrh, aby se pøešlo k dennímu poøádku.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche dafür stimmen, sich zu erheben.

(Geschieht.)

Der Antrag auf den Übergang zur Tagesordnung ist angenommen. Es entfällt sonach der Antrag des Herrn Abgeordneten Freiherrn von Weidenheim.

Die Tagesordnung ist erschöpft. Ich erlaube mir nur folgende Mittheilungen zu machen. Die Kommission betreffs der Reorganisirung der Landes-Korrektions-Anstalt wird zu einer Sitzung im Bureau des H. Dr. Schmeykal unmittelbar nach der heutigen Landtagssitzung eingeladen. Der Obmann Graf Ladislaus Thun.

Die H. Mitglieder der Commission für Schulangelegenheiten werden ersucht, sich heute um l/2 5 Uhr zu einer Sitzung einfinden zu wollen. Dr. Kosteletzky, Obmann.

Die Propinations-Kommission wird ersucht, morgen Vormittags um 8 Uhr zusammen zu kommen. Graf Hartig, Obmann.

Die H. Mitglieder der Exkamerirungs-Commission werden auf Morgen um 9 Uhr Vormittags zu einer Versammlung eingeladen. Klemens Graf Zedtwitz, Obmannsstellvertreter; ich ersuche auch den Landesausschußbeisitzer H. Dr. Görner an dieser Sitzung Theil zu nehmen und den H. Oberingenieur Gallas mitzunehmen. Der Egerregulirungsausschuß wird ersucht, heute um 5 Uhr Nachmittags zusammenzukommen. Freiherr Riese, Obmann.

Nächste Sitzung Morgen 10 Uhr Vormittags. Tagesordnung: 1. Bericht der Commission in Gemeinsdeangelegenheit zu Nro. 291, 292, 293, Gesuche der Bezirksausschüsse Planic, Rakonic, Prachatic um Vervollständigung des Gesetzes über Bezirksvertretungen - zu Nr. 294. Ansuchen des Bezirksausschußes Bechyò, wegen Regelung der Verhältnisse der gewesenen Emphyteuten im Gemeindehaushalte;

2. Bericht der Budgetkommission Nro. 38, betreffend den Verkauf des ehemals Birnbaumischen Gartens, und 295: Ansuchen des Pøibramer Bezirksausschusses um eine Subvention von 5000 fl. zum Baue der Pøibram-Støebsko-Bøeznicer Strasse behufs Unterstützung der nothleidenden Bevölkerung.

3. Nro. 305 Kommissionsbericht zur Regierungsvorlage: Gesetzentwurf über die Schulaufsicht;

4. Nro. 308 Kommissionsbericht betreffend die legislative Regelung des Assekuranzwesens in Böhmen.

Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.

(Schluß der Sitzung um 2 Uhr 35 Minuten.)

Otto Freiherr v. Wächter, Verifikator.

Dr. Karl Leeder. Verifikator.

Dr. Wendelin Rziha, Verifikator.


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