Pondìlí 21. záøí 1868

Stenographischer Bericht

über die

XV. Sitzung der zweiten Jahres-Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1867, am

21. September 1868.

Stenografická zpráva

o

XV. sezení druhého roèního zasedání snìmu

èeského od roku 1867, dne 21. záøí

1868.

Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Adolf Fürst Auersperg.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter JUDr. Banhans und die beschlußfähige Anzahl von Landtags-Abgeordneten.

Am Regierungstische: Se. Exe. der k. k. Statthalter Ernst Freiherr von Kellersperg und der k. k. Statthaltereirath Johann Ritter v. Neubauer.

Beginn der Sitzung 11 Uhr 5 Min.

Pøedseda: J. Jasnost nejvyšší maršálek zemský Adolf kníže Auersperg.

Pøítomní: Nejvyššího maršálka námìstek dr. v. pr. Antonín Banhans a poslancové v poètu k platnému uzavírání dostateèném.

Co zástupcove vlády: Jeho Excel. c. kr. místodržitel Arnošt svob. pán Kellersperg a místodržitelský rada Jan rytíø Neubauer.

Sezení zapoèalo o 11. hod. 5 min.

Oberstlandmarschall: Das Haus ist beschlußfähig. Ich erkläre die Sitzung für eröffnet. Ich erlaube mir dem h. Hause folgende Präsidialmittheilungen zu machen:

Die Geschäftsprotokolle der 11. und 12. Sizzung vom 16. und 17. d. M. sind durch die vorgeschriebene Zeit zur Einsicht aufgelegt gewesen. Ich stelle die Umfrage, ob in Beziehung aus dieselben Jemand eine Bemerkung zu machen hat. (Niemand meldet sich.) Da dies nicht der Fall ist, erkläre ich die Protokolle für agnoscirt.

Der Abgeordnete Karl Freiherr Korb von Weidenheim hat sich inhaltlich seines Schreibens ddto. 20. d. M. durch persönliche und Familien-Rücksichten bestimmt gefunden, sein Mandat als Reichsraths-Abgeordneter niederzulegen. Ich bringe dies dem h. Hause mit dem Bemerken zur Kenntniß, daß bei Vornahme der Nachtragswahlen in das Abgeordnetenhaus des Reichsrathes auf dieses erledigte Mandat Bedacht genommen werden wird.

Abgeordneter Graf Boos-Waldeck hat mir zur Entschuldigung seiner Abwesenheit im Landtage die Mittheilung gemacht, daß eine am 14. d. M. ihm zugekommene Nachricht von einem sehr bedenklichen Krankheitsfalle in seiner Familie seine Entfernung von Prag unabweislich nöthig gemacht habe; er drückt sein tiefstes Bedauern darüber aus, daß seiner sofortigen Rückkehr ein unübersteigliches Hinderniß im Wege stehe; sobald aber dieses beseitigt sein wird, werde er seiner Abgeordnetenpflicht nachkommen.

Se. Excellenz Dr. Herbst entschuldigt seine heutige Abwesenheit durch dringende Geschäfts-Angelegenheiten.

Se. Durchlaucht Fürst Ferdinand Kinsky entschuldigt sein Ausbleiben von der heutigen und morgigen Sitzung durch außerordentlich dringende Familien-Angelegenheiten.

Die Kommission für die Krankenhaus-Angelegenheiten hat sich konstituirt und hat gewählt: zum Obmann Fürsten Colloredo-Mansfeld, zum Obmannstellvertreter Se. Excellenz Graf Morzin, zum Schriftführer Dr. Roser.

Der Obmann ersucht die Kommission, sich morgen unmittelbar nach der Landtagssitzung zu versammeln.

Von den Eingaben wurden Nr. 302: Landesausschußbericht zum Gesuche des Aufsehers im Zwangsarbeitshause, Bernard Bayer, um Pensionirung und persönliche Zulage;

Dann 309: Landesausschußbericht zu dem Ansuchen des Rektorats des Polytechnikums um Bewilligung eines Reisepauschales pr. 200 fl. in Silber für 2 Vertreter bei der Professoren-Versammlung der deutschen, österreichischen und schweizerischen technischen Institute - der Budget-Kommission zugewiesen;

Nr. 303: Landesausschußbericht mit dem Einschreiten der Gemeinde Domaschitz um Zuweisung zur Bezirkshauptmannschaft Dauba, wurde der Petitionskommission zugewiesen.

Im Drucke werden im Laufe der Sitzung vertheilt werden:

Nr. 305: Kommissionsbericht, über den Gesetzentwurf, betreffend die Schulaufsicht; Nr. 308; Kommissionsbericht, betreffend die legislative Regelung des Assekuranzwesens in Böhmen.

Ich ersuche den Einlauf an Petitionen bekannt zu geben.

Landtagssekretär Schmidt (liest): Nr. 134. Abgeordneter Herr Moriz Graf Zedwitz: Gesuch der katholischen Lehrer des Ascher Bezirkes um Reform der Landschulen und Aufbesserung der Gehalte der Volksschullehrer.

O.-L.-M.: Der Schulkommission.

Landtagssekretär Schmidt (liest): 135. Abg. Herr Richter: Berufung des ehemaligen Smichover Bürgermeisters Med. Dr. Franz Kink gegen die Entscheidung des Landesausschußes pcto. Leistung eines Ersatzes pr. 76 fl. östr. W.

Oberstlandmarschall: Der Kommission für Gemeinde-Angelegenheiten zugewiesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest): 136. Abg. Herr Dr. Weber: Gesuch der Gemeinde Webrutz um Ausscheidung aus dem Daubaer, und Zuweisung zum Leitmeritzer Bezirke;

137. Derselbe: ein gleiches Gesuch der Gemeinde Schwarzenitz.

Oberstlandmarschall: Beide Gesuche werden der Petitionskommission zugewiesen werden.

Wir kommen nun zur Tagesordnung und zwar zum Punkte 1.

Nr. 271. Bericht der Kommission in Angelegenheit des polytechnischen Landesinstitutes.

Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Dr. Professor Höfler.

Berichterstatter Dr. Professor Höfler:

Hoher Landtag!

Die Kommission hat den Bericht des Landesausschußes über das vom Hrn. Josef Turba, Architekten in Prag, erstattete Gutachten für das neue polytechnische Institut einer eingehenden Berathung unterzogen und in Folge dieses Umstandes beschlossen, zu den Anträgen, die bereits im Drucke erschienen und von welchen a, b, c, d, e schon angenomenen worden sind, noch f und g hinzuzufügen.

Dies lautet in folgender Weise:

f. Es heißt: Hoher Landtag wolle ferner den Landesausschuß beauftragen, von den verliegenden Bauplänen denjenigen, welcher am passendsten erscheint, den dritten, den Ullmannschen nach dem Prinzipe vollständiger räumlicher Trennung umarbeiten zu lassen und den so umgearbeiteten Plan sammt Kostenüberschlag dem hohen Landtage in seiner nächsten Session vorzulegen.

Hieran schließt sich als g an: gleichzeitig jedoch die nötigen Untersuchungen und Einvernehmungen zu pflegen, ob nicht das gegenwärtige Institutsgebäude in der Dominikanergasse für eine der beiden polytechnischen Anstalten und die Karlskaserne mit den nötigen Um- und Zubauten für die andere Anstalt hergerichtet werden könnten, und auch hier über die Pläne und Kostenüberschläge verfassen zu lassen, und nach Einvernehmen der Fachkommission dem Landtage in der nächsten Session Bericht zu erstatten.

Werden beide Anträge vom hohen Landtage angenommen, so entfällt von selbst Nr. 4 des Kommissionsantrages.

Sn. sek. Schmidt (ète): Komise èiní návrh, aby k odst. 3. po e se vøadilo.

f) aby z pøedložených plánù stavebních dob pøepracovali ten, který se vidí býti nejvhodnìjší (tøetí Ullmannùv) dle zásady úplného rozdìlení dle prostory a pøedložil tento tak zmìnìný plán i s rozpoètem snìmu zemskému v nejbližším zasedání:

g) zároveò však aby vyšetøoval, zda-li by nebylo lze, upraviti nynìjší stavení ústavu v Dominikanské ulici pro jeden z obou ústavù polytechnických, a Karlovy kasárny s pøístavky a pøestaveními, jichž zapotøebí bude, pro druhý ústav; a také o tom plány a rozpoèty zhotoviti dal, a po slyšení komise znalcù snìmu zemskému podal zprávu v nejbližším zasedání. Když se tyto dva odstavce pøijmou, odpadne sám sebou odstavec 4. téhož paragrafu.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort?

(Niemand meldet sich.) Wenn Niemand das Wort verlangt, so werde ich über diesen Antrag abstimmen lassen und da sich Niemand zum Worte gemeldet hat werde ich nicht punktweise, sondern auf einmal abstimmen lassen und ersuche jene Herren, welche für tiefe Anträge sind, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.) Angenommen.

Berichterst. Prof. Höfler: Punkt e) des früheren Kommissionsantrages ist wie Nro. 4. damit von selbst weggefallen und erledigt. Ich habe nur noch den Antrag des H. Dr. Hanisch gleichfalls dem h. Hause vorzulegen. Als Einleitung zu dem neuen organischen Statute und den Uibergangs bestimmungen sei zu setzen: Mit kaiserlicher Genehmigung haben an die Stelle des polytechnischen Institutes des Königreiches Böhmen zwei aus Landesmitteln erhaltene, räumlich getrennte polytechnische Institute und an die Stelle des vom h. Landtage am 11. April 1863 beschlossenen und a. h. Entschließung vom 23. November 1863 genehmigten organischen Statutes für das polytechnische Institut des Königreiches Böhmen hat das in a) folgende organische Statut für die beiden polytechnischen Landesinstitute des Königreiches Böhmen in Prag mit den in b) folgenden Uibergangsbestimmungen zu treten. Also beschlossen im Landtage des Königreiches Böhmen zu Prag am... (Tage der dritten Lesung.)

Die Commission hatte den Antrag des Dr. Hanisch revidirt und der h. Antragsteller hat sich einverstanden erklärt mit den Bemerkungen, welche von Seite der Commission stattgefunden haben, so daß die Commission mit Einverständnis des Herrn Dr. Hanisch den eben vorgelesenen Antrag stellt.

Sekretáø zemského snìmu Schmidt: (ète):

Co úvod k organickému statutu a k ustanovením pøechozím má se položiti:

"se svolením císaøským

mají vstoupiti na místì polytechnick?ho ústavu království Èeského dva ústavy polytechnické, vydržované z prostøedkù zemì, co do prostory od sebe oddìlené, a na místì organického statutu pro polytechnický ústav království èeského uzavøeného od zemského snìmu dne 11. dubna 1863 a schváleného nejvyšším rozhodnutím dne 23. listopadu 1863, organický statut pro oba polytechnické ústavy zemské království èeského v Praze následující v a) s ustanoveními pøechodními v b následujícími.

Tak uzavøeno v snìmu zemském království èeského v Praze dne... (tøetího ètení).

Oberstlandmarschall: Ich bitte, Herr Rath Schmidt, das muß zuerst übersetzt werden; es ist nicht gleichlautend das, was Sie vorgelesen haben, mit dem Antrage des Herrn Dr. Hanisch.

(Abgeordneter Hr. Dr. Hanisch begibt sich zu dem Landtagssekretär. ) Ich ersuche es nur übersetzen zu lassen. Der Antrag wird jetzt wörtlich übersetzt und dann vorgelesen.

Snìmovní sekretáø Schmidt (ète:) Nejvyšším svolením mají na ústavì polytechnickém království Èeského dva ze zemských prostøedkù vydržované, co do prostory oddìlené polytechnické ústavy a na místì slavným snìmem v sezení dne 11. dubna 1863 uzavøeného a dne 23. listopadu 1863 nejvýše schváleného organického statutu pro polytechnický ústav království Èeského sub a pøipojený organický statut pro oba polytechnické ústavy království èeského v Praze i s pøechodním ustanovením litera b v život vstoupiti.

Takto usnešeno snìmem království èeského v Praze pøi tøetím ètení.

O.-L.-M.: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Hr Dr. Hanisch hat das Wort.

Dr. Hanisch: Der Landtag kann sich doch nicht selbst "Hoch" tituliren, deshalb bitte ich, daß das Wort "slavný" ausgestrichen werde; man kann nicht sagen im Landtage: Der "hohe" Landtag beschließt u. s. w.

Oberstlandmarschall: Ich bitte! Im Deutschen ist es nicht und im Böhmischen ist es jetzt ausgestrichen worden.

Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich.) Wenn Niemand das Wort verlangt, so erkläre ich die Debatte für geschlossen. - Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort?

Prof. Höfler: Nein.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für diesen Antrag stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen.

Berichterst. Prof. Höfler: Da es nun wegen Einschaltung des Landtagsbeschlusses in den Text nothwendig sein dürfte, eine genaue Revision des Statutes vorzunehmen, so stelle ich die Bitte, es möge in Bezug auf die dritte Lesung heute ausgesetzt werden. (Rufe: Laut!)

Ich stelle die Bitte, da wegen der Einschaltung des Landtagsbeschlusses in den Text, der stilistischen Aenderungen, wegen eine Durchsicht derselben sehr nothwendig sein dürste, daß deshalb von der dritten Lesung heute abgesehen werden möge.

Die Commission wünscht und bittet, daß wo möglich auf den morgigen Tag die dritte Lesung angesetzt werde.

Oberstlandmarschall: Ich bitte, es ist dies nicht auf der Tagesordnung. Es ist das Recht des Präsidenten, die Tagesordnung zu bestimmen; also ich würde demnach, wenn das h. Haus nichts einzuwenden hat, die Sache von der Tagesordnung absetzen, und es wäre meinem Ermessen anheimzustellen, wann dies auf die Tagesordnung zu setzen wäre. Ich werde daher die dritte Lesung auf eine der nächsten Tagesordnungen setzen. Der Punkt 2 entfällt; wir kommen zum Punkte 3:

Nro. 296. Bericht des Landesausschusses betreffend die Eröffnung der neuen Landesanstalt zur Bewahrung Geisteskranker in Kosmanos.

Ich ersuche Hr. Dr. Lumbe, die Berichterstattung zu übernehmen.

Berichterst. Dr. Lumbe (liest):

Hoher Landtag! Die seit einer Reihe von Jahren in abnormer Weise überhand nehmende Anzahl von Geisteskranken in Böhmen, zu deren Unterbringung die Landes-Irrenanstalt in Prag keine Zureichenden Räumlichkeiten besaß, hat das Bedürfniß wachgerufen, eine Vermehrung dieser Anstalten eintreten zu lassen.

Nachdem die Irrenanstalt in die Verwaltung des Landes übergangen ist, war die Aufmerksamkeit des Landesausschusses sofort darauf gerichtet, dem erwähnten Bedürfnisse nach Möglichkeit Rechnung zu tragen. Aus Grundlage eingehender Vorarbeiten und Gutachten von Fachkommissionen, hat der hohe Landtag in der 25. Sitzung vom J. 1864 den Beschluß gefaßt, es sei für ein Provisorium zur Unterbringung von 300 Geisteskranken zu sorgen, und den Landesausschuß beauftragt und ermächtiget, ein geeignetes Objekt durch Pachtung oder Kauf zu acquiriren und für eine provisorische Irrenanstalt einzurichten; zum Zwecke dieses Provisoriums wude ein Betrag von 30.000 fl. in das Budget für das Jahr 1865 eingestellt.

Das Resultat der im Sinne dieses hohen Auftrages eingeleiteten Verhandlungen war der von der Enquete-Commission als zweckmäßig anerkannte, vom hohen Landtage genehmigte Ankauf des ehemaligen Leitenberger'schen Fabriksgebäudes in Kosmanos und zwei großer angrenzender Grundstücke.

Der Landesingenieur Johann Schwarz, mit der Entwerfung der Pläne zur Adaptirung dieser Realität für Irrenzwecke betraut, entsprach diesem Auftrage durch Vorlage des bezüglichen Elaborats, worauf der h. Landtag in der Sitzung am 16. Februar 1866 den Beschluß faßte: "Der Landesausschuß werde beauftragt und ermächtigt, noch im J. 1866 das Hauptgebäudeviereck in Kosmanos zu einer provisorischen, relativ verbundenen Heil- und Pflegeanstalt, welche in eine definitive verwandelt werden könnte, herzurichten. Er habe daher noch nach Maßgabe der Pläne alle Fronten mit Ausnahme der Kirchenfront mit einem zweiten Geschoße erhöhen und dieses Hauptgebäude durchwegs mit einem neuen Dache versehen zu lassen." Zu diesem Behufe wurde im Budget für das Jahr 1866 eine Summe von 80.000 fl., wovon 70.000 fl. für den Bau und 10.000 fl. auf die Einrichtung entfallen, eingestellt, und der Landesausschuß beauftragt, eine aus ärztlichen und bauverständigen Fachmännern gemischte Kommission behufs der endlichen Feststellung der Baupläne zu berufen. Diese Kommission habe sich über die Pläne bezüglich der Adaptirung des Gebäudevierecks, namentlich die Einteilung der innern Räumlichkeiten vorbehaltlich der Genehmigung des Landesausschusses endgiltig an entscheiden und sei die Adaptirung hiernach vorzunehmen.

In Befolgung dieses weiteren h. Auftrages hat der Landesausschuß zu der fraglichen Kommission die Herren Richard Dotzauer, MDr. Tedesco, MDr. Köftl, prof. Niklas und Ingenieur Schwarz berufen, welche unter Leitung des L.-A.-Referenten JUDr. Görner am 11. Mai 1866 nach vorgenommener Lokalbesichtigung die vorgelegten Pläne einer genauen Prüfung unterzog und beschloß, die Adaptirung des Hauptgebäudevierecks in Kosmanos habe nach den vom Landesingenieur verfaßten und als zweckmäßig anerkannten Bauanträgen zur Ausführung zu gelangen; der Landesingenieur habe nach den von dem Comité genehmigten Planskizzen die Detailpläne sammt Kostenüberschlag auszuarbeiten, sich hierbei bezüglich der äußeren Ausstattung des Gebäudes mit dem Comitémitgliede Hrn. Professor Niklas ins Einvernehmen zu setzen, und das diesfällige Elaborat thunlichst bald vorzulegen; ferner habe er sich ehemöglichst nach Kosmanos zu begeben, sich daselbst mit den maßgebenden Verhältnissen vertraut zu machen, insbesondere die Einheitspreise der Baumaterialien sicherzustellen, damit hierauf zur Vergebung des Baues eine Offertverhandlung ausgetrieben werden könne. Ferner wurde von der Kommission als Termin zur Vollendung sämmtlicher Arbeiten der 15. November 1866 in Aussicht genommen, und die Übertragung der einzelnen Bauarbeiten (Maurer-, Schlosser-, Tischler- etc. Arbeiten) an mehrere Akkordnehmer für zweckentsprechender befunden als die Überlassung an einen Generalbauunternehmer.

Leider wurde in Folge der Kriegsereignisse die günstigste Bauzeit versäumt, so daß der Beginn des Baues, ungeachtet alle Vorarbeiten beendet waren, um ein Jahr sich verzögerte. Nach Feststellung der Baubedingnisse und der Arbeitspreise wurde die diesfällige Offertverhandlung ausgetrieben, und der Vertrag mit den Werkmeistern, deren Anbote angenommen worden Waren, am 15. März 1867 abgeschlossen. Nach dem vom Landesingenieur summarisch verfaßten Kostenüberschlage werden (in runder Summe) die

Maurer- und Steinmetzarbeiten                 fl. ö. W.

sammt Material auf........................29000

Pflasterarbeiten..................................... 2000

Zimmermannsarbeiten............................10000

Ziegeldeckerarbeiten................................ 3500

Tischlerarbeiten.................................... 6500

Spenglerarbeiten.................................. 1000

Glaserarbeiten..................................... 1500

Töpferarbeiten..................................... 1500

Schlosserarbeiten..................................10000

endlich die Anstreicherarbeiten................... 1500

sonach sämmtliche Arbeiten mit............ fl. 66500

veranschlagt. Der Landesausschuß erachtet die Versicherung aussprechen zu sollen, daß er dafür sorge, damit diese Uiberschläge in keiner Weise überschritten werden, wenigstens nicht die vom hohen Landtage auf die Bauarbeiten bewilligte Summe von 80000 fl.

Der Bau wurde im Mai v. J. begonnen, schritt aber trotz aller Einwirkungen des Landesausschusses in den ersten Monaten nicht rasch genug vorwärts. Zum großen Theile muß als Ursache dieses langsamen Fortschritts der Umstand bezeichnet werden, daß dem Baue eine ununterbrochene und energische Leitung mangelte, da der mit der Bauleitung betraute Ingenieur Schwarz, von seinen übrigen Berufspflichten in Anspruch genommen, dem Baue seine unmittelbare Aufsicht konstant nicht widmen konnte, während das von ihm zur direkten Beaufsichtigung bestellte Organ den gehegten Erwartungen nicht vollkommen entsprach.

Nachdem der Referent mit dem Architekten Herrn Hlawka sowohl die ausgeführten Bauherstellungen als auch die geschäftsmäßige Bauführung besehen und geprüft hatte, erstattete Ersterer einen Bericht hierüber an den Landes-Ausschuß, der sich hiedurch veranlaßt sah, in der Leitung des Baues eine Aenderung eintreten zu lassen, und selbe vom 1. November v. J. ab dem von bewährter Seite als besonders tüchtig empfohlenen Architekten Herrn Alois Bulíø zu übertragen. Der Landesausschuß muß mit Befriedigung konstatiren, daß sich diese Wahl mit Rücksicht auf die bisher erzielten baulichen Erfolge als eine sehr glückliche erwiesen hat.

Dermal sind die Arbeiten soweit gediehen, daß mit voller Zuversicht zu erwarten ist, das Gebäude werde in den letzten Monaten dieses Jahres in benützbaren Zustand versetzt sein, wonach sofort die theilweise Entleerung des Irrenanstaltsstammgebäudes, alt auch die Hereinführung der in anderen österreichischen Irrenanstalten befindlichen nach Böhmen zuständigen Geisteskranken wird stattfinden können.

Indem der Landes-Ausschuß dem h. Landtage den gegenwärtigen Stand dieser Bauangelegenheit hiermit zur h. Kenntniß bringt, erlaubt er sich nachstehend den Aufwand darzulegen, welchen die Kosmanoser Filiale nach ihrer vollständigen Herstellung und Belegung mit Kranken im Jahre 1869 voraussichtlich benöthigen würde. Vor allem muß bemerkt werden, daß der Landes-Ausschuß den gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht für geeignet hielt, um etwa auf Grundlage des Gutachtens einer förmlichen Enquete-Comission eine definitive Systemisirung des leitenden, verwaltenden und dienenden Personales in Kosmanos zu beantragen. Der Landes-Ausschuß glaubt erst das Resultat der mindestens im ersten Jahre der Wirksamkeit dieser Anstalt gewonnenen Erfahrungen abwarten zu sollen, um sodann aus Grundlage derselben den entsprechenden Antrag mit voller Beruhigung stellen zu können.

Der Auswand der Kosmanoseranstalt im nächsten Jahre wurde deshalb blos im Wege einer Berathung des Landes-Ausschuß-Referenten mit dem Ingenieur Herrn Direktor Dr. Köstl und auf Grund der von der Landesbuchhaltung geprüften Berechnungen der Irrenanstaltsverwaltung festgestellt, und werden insbesondere die Anstellungen der Funktionäre vorderhand lediglich provisorischer Natur sein.

Was vor Allem

I. die Besoldungen und Löhnungen betrifft, so wurde zur Leitung der Anstalt selbstverständlich (unter Oberleitung des Direkt. der Stammanstalt in Prag) angenommen

a)  ein Primärarzt mit dem Jahresgehalte von                                        1200 fl.

und dem Genusse einer Naturalwohnung aus 3 Zimmern, 1 Küche und 1 Kammer, dann Beheizung und Beleuchtung und einem Garten zur Benützung;

b)  zur Unterstützung, eventuell zur zeitweiligen Stellvertretung des Primärarztes ein Sekundärarzt mit dem Gehalte jährlich                                   400 fl.

dann Naturalwohnung per 1 Zimmer, Beheizung, Beleuchtung, Gärtchen.

c)  Zur Besorgung der Verwaltungsangelegenheiten dürfte vorläufig blos ein Verwalter mit jährl.                        800 fl.

sammt Wohnung per 2 Zimmer und Küche, Beheizung, Beleuchtung, Gärtchen - genügen, welchem

d)  für das Mundiren, sonstige leichtere mit einer größeren Verantwortlichkeit nicht verbundene Manipulationsarbeiten und das Austragen der Expeditionen ein Amtsschreiber, der zugleich die Funkzionen des Amtsdieners verrichtet, beizugeben wäre mit einer Besoldung jährlich                       300 fl.

dann Wohnung von 1 Zimmer und Küche, Beheizung und Beleuchtung, auf Stiefelgeld und Bekleidung ein angemessener Beitrag (s. weiter unten.)

e)  Ein Portier und ein Gärtner (letzterer unentbehrlich für die bedeutende Gartenkultur bei der Kosmanoser Anstalt); beide die gleichen Bezüge wie ad d, an Besoldungen daher zusammen                                             600 fl.

f)  Zwei Hausknechte, für beide zusammen 1 Zimmer, jedem 8 fl. monatlich, daher jährlich                           192 fl.

dann Kost und Stiefelgeld.

g)  Auf je 15 Geisteskranke 1 Wärter, bei einer Krankenzahl per 300, auf welche die Filiale berechnet ist, daher 20 Wärter, in 3 Klassen eingetheilt, und zwar (männliche:)

7 Wärter monatlich per 5 fl.            420 fl.

7 Wärter monatlich per 7 fl.            588 fl.

6 Wärter monatlich per 9 fl.            648 fl.

nebst Kost nach der 3. Klasse (für Kosmanos nach den gegenwärtigen Preisen berechnet mit 37 1/16 kr. öst. W. per Kopf und Tag), nach Analogie des diesfälligen Systemalbeschlußes bezüglich der Wärter im Prager Irrenhause. Hiezu nach dem Erfolge des Jahres 1867 auf den Stand von 300 Individuen ein Rasirerlohn per 272 fl.

Zusammen 5420 fl.

II. Als Entschädigung für Emolumente ist anzusetzen

für den Amtsschreiber Kleidungs- und Stiefelgeld......... 50 fl.

für den Portier Kleidungs- und Stiefelgeld ........... 50 fl.

für den Gärtner Kleidungs- und Stiefelgeld.......... 50 fl.

für 2 Hausknechte Stiefelgeld a 12 fl. ..... 24 fl.

für 20 Wärter a 20 fl. ....... 400 fl.

Zusammen 574 fl.

III. Für Kanzlei- und Amtserfordernisse.

a. Fixe:

1. An Kanzleirequisitenpauschale für die Verwaltung                                      30 fl.

2. An Kanzleirequisitenpauschale für das Sanitätspersonale                                   12 fl.

b. Veränderliche.

An unterschiedlichen Kanzleierfordernissen                                                            70 fl.

Zusammen ...............112 fl.

Diese Posten wurden mit der Hälfte der bei der Prager Irrenanstalt fixirten Beträge in runder Summe angesetzt.

IV. Erhaltung der Gebäude:

1.  Für verschiedene Professionistenarbeiten und Anschaffungen innerhalb der Anweisungsgrenze des Direktors wird im Jahre wohl der Betrag per                        300 fl.

hinreichend sein.

2.   Die Filiale in Kosmanos wurde im J. 1867 versichert, und zwar ist die Assekuranzprämie per                             119 fl. 23 kr.

aus dem Landsfonde berichtigt worden.

Vom J. 1869, resp. von der Eröffnung an wird jedoch die Assekuranzprämie dem Prager Fonde zur Last fallen müssen, und zwar dürfte der Erfolg des J. 1867 einzusetzen sein.

Zusammen 419 fl. 23 kr.

V. Steuern und Gaben:

An Grundsteuer für die Kosmanoser Filiale wäre mit Rücksicht darauf, daß der entfallende Betrag nicht bekannt ist, und die in den Jahren 1865 und 1866 gezahlte Grund- und Gebäudesteuer zusammen 190 fl. 75 1/2 kr. betragen hat, der beiläufige Betrag per                              70 fl.

einzustellen.


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