Pátek 18. září 1868

zutheilen, daß der Landesausschuß am gestrigen Tage, nachdem alle Vorbereitungen und Vorandeutungen geschlossen worden sind, das Resultat seiner Bemühungen über die Aufträge, welche der h. Landtag in seinen früheren Sessionen dem Landesausschuße ertheilt hat, mitzutheilen. Es handelt sich nämlich um den Bau eines neuen Landespolytcchnikums.

Der h. Landtag hat in den früheren Sessionen folgende Beschlüsse gefaßt: "Der Landesausschuß wird ermächtigt und beauftragt, zur Gewinnung eines geeigneten Bauplatzes für das polytechnische Landesinstitut in Verhandlungen zum Behufe der Feststellung der Kaufbedingnisse einzutreten und hierüber definitiv den Kaufvertrag abzuschließen. " In dieser Beziehung hat der Landesausschuß zwei Realitäten angekauft. Die eine Realität ist ein Privathaus am Karlsplatze und die zweite ist ein Theil der Karlskaserne. in der Hurtischen Gasse.

Für diesen Ankauf hat der Landtag weiter einen Betrag von 255. 000 fl. aus dem disponiblen Kapitalsfonde des Landesfondes zur Verfügung gestellt. Dem Landesausschuße ist es gelungen, dabei nahezu einen Betrag von 50. 000 fl. zu ersparen.

Der Landesausschuß wurde ferner ermächtigt, das Gebäude, in welchem sich gegenwärtig das polytechnische Institut befindet, zu veräußern und den erzielten Erlaß dem Kapitalsstande zuzuführen. Dieser Antrag konnte, wie natürlich, nicht ausgeführt werden, weil das nicht früher geht und nicht möglich ist, bis das neue Gebäude besteht.

Der Landesausschuß wurde feiner beauftragt, einen Bauplan ausarbeiten zu lassen, das Bauprogramm hiefür durch eine Fachkommission festzustellen und dem Bauplanarbeiter mitzutheilen, daß die Summe von 500. 000 fl. in keinem Falle überschritten werde.

In dieser Richtung wurben zwei Baupläne vorgelegt, eigentlich drei von zweien; diese wurden über Auftrag des h. Landtages von einer Fachkommission geprüft und nach dieser Prüfung das Resultat im schriftlichen Wege von den Herren dahin mitgetheilt, daß zwar keiner der vorgelegten Pläne vollständig den Intentionen des Bauprogrammes entspreche, daß jedoch der eine Plan, und zwar der des Architekten Ullmann mit wenigen Abänderungen entsprechen dürfte, und es sprachen sich daher alle drei diesfalls befragten Sachverständigen für Annahme dieses Planes aus.

Der Landesausschuß konnte sich nicht verhehlen, daß, wie der Stand der Frage des polytechnischen Institutes dermalen steht, wohl die ganze Arbeit nicht mehr zeitgemäß sein dürfte. Es hat wohl der Architekt Ullmann bei seinen Vorlagen in der letzten Zeit noch eine Zugabe beigefügt, dahin gehend, daß er schon die Trennung des polytechnischen Institutes in zwei Abtheilungen berücksichtigte. Dieser Plan konnte nicht mehr dem Sachverständigen-Komité zugemittelt werden, weil er erst tu der letzten Zeit einlief, und es kann daher von Seiten des Landesausschusses feine Mittheilung bezüglich seiner Zweckmäßigkeit oder Verwendbarkeit gemacht werden.

Der Landesausschuß hielt sich jedoch für verpflichtet, dem h. Landtage alles dasjenige, was in dieser Beziehung geschehen ist, in einem Berichte vorzulegen. Dieser Bericht ist nun im heutigen Einlaufe erschienen, weil der Landesausschuß erst gestern in der Lage war, darüber absprechen zu können, indem die letzte Aeußeruug von einem Architekten erst vorgestern eingelangt ist.

Ich wollte nun das h. Haus im Auftrage des Landesausschusses darauf aufmerksam machen und würde den Antrag stellen, daß dieser Bericht derselben Kommission, welche über die Trennung des Polytechnikums berathen hat, zugewiesen werde mit dem Auftrage, Daß nachdem auch in dem Berichte der Kommission selbst die Frage des Baues, und zwar sub E berührt ist und auch sub 4 in den allgemeinen Anträgen, daß ausgetragen werde, diese Kommission möge schleunigst diesen Beucht mit in Berathung ziehen und die allenfalls darin mitgetheilten Daten erwägen, ob sich nicht einige tu Bezug auf ihre Anträge diesfalls ändern ließen.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn Niemand das Wort verlangt, so erkläre ich die Generaldebatte für geschlossen, und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Berichterst. Abg. Dr. Höfler: Ich erlaube mir zu bemerken, daß die Kommission ihre Arbeiten, in wiefern ihr eine Aufgabe von Seite des hohen Landtages zu Theil geworden ist, eigentlich beendigt habe und in der That ich es mir kaum vorstellen kann, daß es noch möglich sei, eine Sache, die wir erst heute erhalten und die sich mit der Angelegenheit des Baues zu beschäftigen hat, schleunigst in Berathung nehmen zu sollen.

Gerade im Antrag, auf welchen das verehrte Mitglied des Landesausschusse hingewiesen hat, der von Seiten der Kommission gestellt worden ist und an welchen sich der eben erwähnte Antrag des Herrn Dr. Görner seiner Natur nach anschließt, heißt es ausdrücklich, es möge der Landesausschuß eine gemischte Kommission von Sachverstandigen einsetzen.

Ich weiß nun nicht, ob denn im Schooße der: Kommission, welche über die Trennung der Technik in sprachlicher Beziehung Anträge zu stellen hat, sich in der That so viele Sachverständige vorsinden, damit sie über diese Angelegenheit und zwar noch schleunigst dem hohen Hause einen Bericht zu erstatten vermögen, sondern ich möchte vielmehr jetzt schon bei der Generaldebatte dein hohen Hause den Antrag empfehlen, er möge von den Anträgen, die Seite 4 enthalten sind, 3 lit. E ins Auge gefaßt werden, und vielmehr eine gemischte Kommission von Sachverständigen eingesetzt werden, aber wie natürlich, durch den hohen Landesausschuß, welche nach Einvernehmung der beiderseitigen Lehrkörper den Bauplan nach dem Prinzipe der vollständigen, somit auch räumlichen Trennung und Errichtung gesonderter Fachkabinete festzustellen hat.

Da noch dazu, wie wir gehört haben, keiner von den Plänen entsprach, und über einen, der noch gekommen ist, nichts über seine Zweckmäßigkeit zu sagen ist, so scheint mir auch unmittelbar daraus hervorzugehen, daß, wenn man auch der Kommission noch diesen übergeben wollte, sie doch nichts eigentliches dabei herausbringen könnte. - Nicht umsonst habe ich diese Frage über den Bau als eine freie bezeichnet, als eine freie, über welche reifliche Erwägungen stattzusinden haben, die nicht im Schoße der Kommission und am allerwenigsten schleunigst gepflogen werden können, sondern wo es eben nothwendig ist, daß das hohe Haus dem Landesausschusse den Auftrag gebe, darüber eine gemischte Kommission niederzusetzen. Ich möchte deshalb glauben, daß man aus den Antrag des Herrn Dr. Görner, wie die Sachen im gegenwärtigen Augenblicke sind, wo die Thätigkeit der Kommission mit dem jetzigen Antrage zu Ende gekommen ist, nicht wohl eingehen könne.

Dr. Görner: Ich bitte um's Wort mir bezüglich des Formalen. Ich ziehe nämlich meinen Antrag zurück und werde ihn erst bei §. 4 stellen.

Oberstlandmarschall: Der Hr. Antragsteller Dr. Görner zieht seinen Antrag zurück und wird erst bei §. 4 seine Ansicht hierüber vorbringen. Wir kommen nun zur Spezial-Debatte. Die Kommission erlaubt sich folgende einstimmig gesaßte Anträge dem hohen Hause zur Genehmigung vorzulegen:

Der hohe Landtag wolle 1) die Annahme des in der Beilage a) enthaltenen organischen Statutes für beide polytechnische Anstalten des Königreiches Böhmen in Prag beschließen. - Ehe natürlich über diesen Punkt abgestimmt werden kann, muß über das Statut abgestimmt werden. Ich würde aber den Titel, wie es im hohen Hause immer geschehen ist, zuletzt lassen.

§. 1. Zweck der Institute.

"Im Königreiche Böhmen bestehen zwei aus Landesmitteln erhaltene polytechnische Institute, eines mit deutscher, das andere mit čechischer Unterrichtssprache. "

Sn. sek. Schmid (čte). "§. 1. Učel ústavů.

V království Českém jsou dva z důchodů zemských chované ústavy polytechnické, totiž jeden s vyučovací řeči německou a jeden s vyučovací řečí českou. "

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte über den Punkt 1.

Verlangt Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn Niemand das Wort verlangt, schließe ich die Debatte. Nachdem auch der Herr Berichterstatter nicht das Wort verlangt, schreiten wir zur Abstimmung, und ich ersuche diejenigen Herren, welche für den 1. Theil des §. 1 stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

(Liest: ) 2. Theil. "Beide haben als technische Hochschulen den Zweck, den an ihnen Studierenden eine gründliche wissenschaftliche Ausbildung in technischer Richtung zu bieten und dieselben mit allen Fortschritten der Technik und Industrie so vertraut zu machen, daß sie zum unmittelbaren Eintritte in das praktische Leben möglichst befähigt werden. "

Sn. sekr. Schmid (čte. ): 2. díl. "Jakožto vysoké školy technické mají oba tyto ústavy ten účel, na ústavech těchto studujícím podávati důkladného vědeckého vzdělání ve směru technickém a seznámiti je s veškerými pokroky technickými a průmyslovými v té míře, aby co možná největší schopnosti nabyli k bezprostřednímu vstoupení do života praktického. "

Oberstlandmarschall: Zu diesem Absatze hat sich der Herr Berichterstatter zum Worte gemeldet. Wenn Niemand anderer das Wort verlangt, würde ich es dem Hrn. Berichterstatter ertheilen.

Referent Dr. Höfler: Ich bin aufmerksam gemacht worden, daß zwischen Alinea 1 und 2 eigentlich noch folgendes hinzuzusetzen sei, was in der That nur durch einen Zufall weggeblieben ist und doch zu Alinea 2 gehört, nämlich:

,, Das eine führt den Titel: Deutsches polytechnisches Landesinstitut des Königreichs Böhmen, das andere den Titel: Ezechisches polytechnisches Landesinstitut des Königreichs Böhmen. "

Beide technische Hochschulen haben den Zweck u. s. w., das Übrige ist ohnehin aus dem alten Statute genommen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte, soll der Zusatz vor dem Worte "Beide" kommen?

Referent Dr. Höfler: Ja, vor dem Worte "Beide. " Ich stelle den Antrag, daß Alinea 2 im natürlichen Anschlusse an Alinea 1 so heiße:

"Das eine führt den Tirel: Deutsches polytechnisches Landesinstitut des Königreichs Böhmen, das andere den Titel: Czechisches polytechnisches Landesinstitut des Königreichs Böhmen. Beide technische Hochschulen haben den Zweck u. s. w.

O b e r s t l a n d m a r s c h a l l: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Wenn Niemand das Wort verlangt, werde ich über diesen Absatz mit der Einschaltung abstimmen lassen.

Sekretář zemského sněmu Schmidt: Do §. 1. má se mezi první a druhý odstavec vřadit: "Jeden má název německý polytechnický ústav království českého, druhý: český polytechnický ústav království Českého. "

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche dafür stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht) Angenommen. Weiter.

Referent Dr. Höfler: "Beide haben als technische Hochschulen den Zweck, den an ihren Studirenden eine gründliche wissenschaftliche Ausbildung in technischer Richtung zu bieten und dieselben mit allen Fortschritten der Technik und Industrie so vertraut zu machen, daß sie zum unmittelbaren Eintritte in das praktische Leben möglichst befähigt werden.

Sněmovní sekretář S c h m i d t (čte: ) Jakožto vysoké školy technické mají oba tyto ústavy ten účel, na ústavech těchto studujícím podávati důkladného vědeckého vzdělání ve směru technickém a seznámiti je s veškerými pokroky technickými a průmyslovými v té míře, aby co možná největší schopnosti nabyli k bezprostřednému vstoupení do života praktického.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für den Absatz stimmen. die Hand zu erheben. (Geschicht. ) Angenommen.

Referent Dr. Höfler (ließ):,, §. 2 Unterrichtsgruppen. " Um der Aufgabe der technischen Hochschulen zu genügen, wird der Unterricht in folgenden 4 Fachgruppen ertheilt, - nämlich: Im Wasser- und Strassenbau;

im Hochbau;

im Maschinenbau und in der technischen Chemie, Womit jedoch die Vorbildung oder Ausbildung für andere technische und Industriezweige, insofern die dazu nothwendigen Gegenstände in den verschiedenen Fachgruppen gelebt werden, nicht ausgeschlossen sind.

Die für die einzelnen Fachgruppen vorgeschriebenen Lehrgegenstände, sowie die Ordnung, in welcher dieselben am besten gehört werden können, sind im Lehrplane (§. 4) enthalten.

Sekretář zemského sněmu rada Schmidt (čte): §. 2. Odbory vyučovací.

Aby se na vysokých školách technických dosáhlo účelu, rozvrhuje se vyučování v následující 4 odbory a sice:

v odbor stavitelovi vodního a silničního;

v odbor stavilelství pozemního (budov);

v odbor strojnictví a

v odbor technické lučby, čímž však nevylučuje se připravování neb vzdělávání se v jiných technických neb průmyslových odvětvích, pokud potřebným k tomu předmětům v rozličných odborech se vyučuje.

Předměty vyučování pro jednotlivé odbory předepsané, jakož i pořádek, v Kterém nejlépe jest je poslouchati, jsou v rozvrhu vyučovacím (§. 4. ) obsaženy.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Herr Dr. Hanisch hat das Wort.

Abgeordneter Dr. Hanisch: Ich glaube, es ist Wohl nur ein lapsus calami, daß hier einem Wortlaute Ausdruck gegeben wurde, welcher es möglich macht anzunehmen, es könnten beide Institute in 4 Abheilungen, 4 Fachgruppen getheilt werden. Ich wünsche jeden Zweifel ausgeschlossen und dies kann geschehen durch Zufügung der Worte "an jeder derselben", so daß der §. 2 lauten würde: Um der Aufgabe der technischen Hochschulen zu genügen, wird der Unterricht an jeder derselben in folgenden 4 Fachgruppen ertheilt u. s. w.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. )

Da Niemand das Wort verlangt, ertheile ich dem Hrn. Berichterstatter das Wort.

Berichterstatter Prof. Höfler: Ich stimme ganz bei, ich couformire mich.

Oberstlandmarschall: Der Herr Berichterstatter hat sich konformirt.

Ich werde also den §. gleich mit dem Zusatze zur Abstimmung beingen. Er wird lauten: §. 2. Um der Aufgabe der technischen Hochschulen zu genügen, wird der Unterricht an jeder derselben in folgenden 4 Fachgruppen ertheilt, nämlich:

im Wasser- und Straßenbau; im Hochbau;

im Maschinenbau und in Der technischen Chemie, womit jedoch die Vorbildung oder Ausbildung für andere technische und Industriezweige, insofern die dazu nothwendigen Gegenstand in den verschiedenen Fachgruppen gelehrt werden, nicht ausgeschlossen sind.

Die für die einzelnen Fachgruppen vorgeschriebenen Lehrgegenstände, sowie die Ordnung, in welcher dieselben am besten gehört werden können, sind im Lehrplane (§. 4. ) enthalten.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

§. 2. Odbory vyučování. Aby se na vysokých školách technických dosáhlo účelu, rozvrhuje se vyučování na každé z nich v následující člyry odbory a sice:

v odbor stavitelství vodního a silničního,

v odbor stavitelství pozemního (budov),

v odbor strojnictví a

v odbor technické lučby, čímž však nevylučuje se připravování neb vzdělávání se v jiných technických neb průmyslových odvětvích, pokud potřebným k tomu předmětům v rozličných odborech se vyučuje.

Předměty vyučování pro jednotlivé odbory předepsané, jakož i pořádek, v kterémž nejlépe jen je poslouchati, jsou v rozvrhu vyučovacím (§. 4. ) obsaženy.

Oberstland marschall: Ich ersuche jene Herren, welche für diesen §. stimmen. Die Hand zu erheben. (Es geschieht. ) Der §. ist angenommen. Ich bitte den Hrn. Berichterstatter, den §. 3. vorzu lesen.

Berichterstatter Prof. Höfler (liest): §. 3. Unterrichtsgegenstände Die zu lehren den Gegenstände zerfallen:

a)  in solche, welche nach dem oben ausgesprochenen Zwecke in den einzelnen Fachabtheilungen jedenfalls gelehrt werden müssen und

b)  in andere, durch deren Einführung den Studirenden Gelegenheit zu einer mehrseitigen Ausbildung gegeben werden soll.

Ich erlaube mir, dem hohen Hanfe zu bemerken, daß der §. 3, bis auf drei Worte übereinstimmt

mit demjenigen §. 3, der in dem eilten organischen Statute vorkommt, das von Sr. Majestät sankzionirt worden ist. Es heißt in dem alten sankzionirten Statute: "die am polytechnischen Institute zu lehrenden Gegenstände zerfallen, " hier lediglich "die zu lehrenden Gegenstände zerfallen, " das andere ist ganz gleich lautend mit dem von Sr. Majestät bestätigten organischen Statute.

Oberstlandmarschall: Es ist dies ganz selbstverständlich, es entfällt sonach die Abstimmung.

Berichterstatter Prof. Höfler (liest): §. 4. Gegenstände der ersten Kategorie.

1.     Mathematik (analytische Geometrie, Infinitesimalrechnung, Variationsrechnung);

2.     Beschreibende Geometrie und Stereotomie (Steinschnitt):

3.     Geodäsie (Feldmessen, Nivelliren, Landesvermessen);

4.     Mechanik (Elementarmechanik, analytische Mechanik, Banmechanik, Maschinenlehre, Maschinenbau, Encyklopädie der Mechanik);

5.   Mechanische Technologie;

6.   Baukunde (Hochbau mit Architektur, Wasser, und Straßenbau, Baugesetze, Encyklopädie der HochWasser- und Straßenbaukunde);

7.   Allgemeine und technische Physik;

8.    Chemie (allgemeine und analytische Chemie, sowie chemische Technologie, Encyklopädie der Chemie);

9.   Mineralogie;

10.    Geognosie und Paläontologie; 11. Botanik;

12.    Zoologie;

13.    Freihandzeichnen.

Auch dieser §. stimmt Wort für Wort mit dem des alten organischen Statutes überein. Es ist keine Modifikation eingetreten.

Snemovní sekretář Schmidt (čte): Předměty první třídy.

1.   Matematika (Analytická geometrie, počtářství s veličinami nekonečnými, počtářství obměnné);

2.   Popisné měřictví a stereotomie (kamenořezy);

3.   Geodaesie (měření polní, nivelace, měření krajin);

4.   Strojnictví (počátky mechaniky, analytická mechanika, nauka o strojích, stavitelství strojů, encyklopaedie strojnická);

5.   Technologie strojnická;

6.   Stavitelství. (Stavitelství pozemní a architektura, stavby vodní a silniční, zákony o stavbách, encyklopaedie stavitelství pozemního, vodního a silničního )

7.   Fysika všeobecná a technická.

8.   Lučba. (Všeobecná a analytická lučba, technologie lučebnická a encyklopaedie lučebnická);

9.   Nerostopis.

10.   Zemězpyt a nauka o zkamenělinách.

11.   Rostlinopis.

12.   Živočichopis.

13.   Kreslení.

Oberstlandmarschall: Wenn sich Niemand zu einer Abänderung dieses §. meldet, so werden wir weiter gehen.

Berichtetstatter Dr. Höfler: §. 5. Gegenstände der zweiten Kategorie:

1.   Nationalökonomie,

2.    Handels- und Wechselrecht,

3.    Landwirthschaftslehre,

4.    Bergbaukunde.

Anmerkung: Diese Lehrgegenstände sind blos encyklopadisch und insoweit sie Hilfswissenschaften für Techniker sind, zu lehren.

5.    Spezielle Course über mechanische Technologie.

6.    Handels- und Industriestatistik,

7.    Comptabilität (Berechnungsurkunde für die Techniker und Fabriksleute),

8.   Französische Sprache,

9.    Englische Sprache,

10.   Italienische Sprache.

Die Zahl der Gegenstände dieser Kategorie ist jedoch hiemit nicht erschöpft, sondern hängt theils von der im Laufe der Zeit sich geltend machenden Wichtigkeit einzelner Wissenschaften, theils aber von der Möglichkeit ab, geeignetere Lehrkräfte ohne unverhältnismäßig große Opfer zu gewinnen.

Dieser §. ist konform mit dem §. 5 des alten organischen Statutes bis auf einen Punkt, welcher in dem alten organischen Statute nach "10. Italienische Sprache" steht auch noch,, 11. Slavischc Sprachen. " Die Commission meinte, es sei nicht unmittelbar nothwendig, darauf einzugehen, da die Zahl der Lehrgegenstände dieser Kategorie überhaupt nicht hiemit erschöpft ist, sondern von der Wichtigkeit des einzelnen Lehrgegenstandes abhängt, daß er vertreten werde, daß ohnehin dadurch also die Freiheit gegeben worden ist, in dieser letzteren Richtung von Nr. 11 sich Kenntnisse zu verschaffen und diese Sprache zu lernen. Das übrige ist aber, übereinstimmend von Wort zu Wort mit dem §. 5 des alten organischen Statutes.

Sn. s. Schmidt (čte): Předměty druhé třídy:

1.   Národní hospodářství,

2.   Právo obchodní a směnečné,

3.   Hospodářství polní,

4.   Hornictví.

Poznamenání. Tyto předměty mají se přednášeti způsobem encyklopaedickým, pokud jsou totiž pomocnými naukami technikovi.

5.   Zvláštní přednášky (běhy) o technologii strojnické;

6.   Statistika obchodní a průmyslová;

7.   Účetnictví pro techniky a správce továren;

8.   Jazyk francouzský;

9.   Jazyk anglický;

10,   Jazyk vlašský.

Počet předmětův této třídy není však tím již dovršen, nýbrž závisí dílem od důležitosti jednotlivých, věd, během času se objevujících, dílem od možnosti, aby získány byly schopné, vyučovací síly bez obětí nepoměrně velkých.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort?

Herr Dr. Schubert hat das Wort.

Herr Dr. Schubert: Ich erlaube mir zu bemerken, daß in der Vorlage ein Druckfehler unterlaufen ist. Es heißt dort: "Im Laufe der Zeit sich geltend machenden Richtigkeit", es soll heißen: "Wichtigkeit"; der böhmische Text ist der richtige, es heißt dort "důležitost. "

Oberstlandmarschall: Da in diesem §. Aenderungen vorkommen, so werde ich darüber abstimmen lassen und ersuche jene Herren, welche dafür sind, die Hand zu erheben.

Er ist angenommen.

Dr. Höfler (liest): "§. 6. Praktische Uibungen. Ein besonderer Nachdruck ist auf die mit den Vorlesungen zu verbindenden praktischen Uebungen, Exkursionen z. zu legen, und sind solche praktische Uebungen insbesondere vorgeschrieben:

1.    In der Geodäsie: praktische Meßübungen,

2.   In der Stereotomie: Modelliren des Steinschnittes,

3.   im Maschinenbau:

a)  Besuch größerer Maschinenbauanstalten,

b)  Arbeiten in der mechanischen Institutswerkstätte,

c)  praktische Verwendung in einer Maschinenbauanstalt.

4.   Im Fachbaue:

a)  Besuch interessanter Hochbauobjekte,

b)  Motelliren in Thon,

c)  praktische Verwendung auf dem Bauplatze.

5.   Im Wasser- und Straßenbau. Besuch interessanter Bauobjekte und Ausnahme behufs Ausarbeitung von Projekten.

6.   In der analytischen Chemie: Ausarbeiten im Laboratorium.

7) In der chemischen Technologie: Besuch von chemisch - technischen Etablissements und praktische Versuche im Laboratorium;

8) in der Mineralogie: Uibungen im Bestimmen der Mineralien;

9) in der Geognosie: Excursionen.

Die betreffenden Professoren haben alljährlich am Schluß des Studienjahres in einer Sitzung der Lehrkörper ausführlichen Bericht über die praktischen Uibungen, Excursionen etc. zu erstatten, wovon ein Auszug in dem Institutsprogramm veröffentlicht wird.

Bezüglich der Exkursionen, Reisen, sowie bezüglich der praktischen Verwendung der Institutshörer in Fabriken und der hier auch aus dem Landesfonde zu verwendenden Kosten haben die Professorenkollegien an den Landesausschuß die weiter geeigneten Schritte zu thun. "

In diesem Paragraphe ist nur das eine geändert, daß, während es in der letzten Alinea im alten Statute geheißen hat: "hat das Professorenkollegium an den Landesausschuß die weiteren geeigneten Schritte zu thun, " es jetzt heißt "haben die Professorenkollegien; " das andere ist wörtlich, wie im alten.

Sekretář zemsk. sněmu Schmidt (čte): §. 6.

Praktická cvičení. Zvláštní důraz má se klásti na praktická cvičení, výlety atd., jež s přednáškami spojeny býti mají a jsou taková praktická cvičení zvláště předepsána:

1.    v geodaesii praktická cvičení ve vyměřování;

2.   v stereotomii vzorkování kamenořezů;

3.   v strojnictví;

a)  návštěva vělších továren na stroje,

b)  zaměstnání v strojnické dílně ústavu,

c)  praktické zaměstnání v některé továrně strojnické;

4.   v stavitelství pozemním:

a)  návštěva zajímavých budov,

b)  vzorkování v hlíně,

c)  praktické zaměstnání při stavbách;

5.    v stavitelství vodním a silničním: návštěva zajímavých staveb a vyměřování k provedení určitých návrhů;

6.    v lučbě analytické zaměstnání v laboratorium;

7.    v lučební technologii návštěva lučebních průmyslových závodů a praktické pokusy v laboratorium;

8.    v nerostopisu cvičení se v poznávání nerostů;

9.   v zemězpytu výlety.

Každoročně ke konci školního roku mají profesoři v seděni sboru učitelského podati obšírnou zprávu o praktických cvičeních, výletech atd., z kteréž se výtah uveřejní v programu ústavu.

Co se týká těchto výletů, cest, pak praktického zaměstnávání posluchačů na ústavu v továrnách, konečně co se týká výloh, které ze zemského fondu zapraveny býti mají, budou sbory profesorů další návrhy k zemskému výboru podávati.

Oberstlandmarschall: Die Aenderung ist selbstverständlich, und wenn sich Niemand zur Aenderung des Paragraphen zum Worte meldet, so würden wir weiter gehen.

Wir kämen nun zum §. 7.; da aber die Zeit bereits vorgerückt ist und Kommissionssitzungen bereits auf 4 Uhr angesagt sind, so werde ich die Sitzung schließen. Ich bitte (läutet) mir noch einen Augenblick. Die Herren Mitglieder der Kommission für Prüfung der Gabahrung der Hypothekenbank werden für Morgen den 19. Sept. um 9 Uhr früh int Sitzung eingeladen. Ritter von Peche, Commissionsobmann;

Propinationsausschuß - Sitzung am 19. Sept. um 9 Uhr früh, Bureau Schrott, Freiherr Kotz, Obmann-Stellvertreter.

Die Mitglieder der Kommission für Regelung des Assekuranzwesens (läutet) werden zu einer Sitzung unmittelbar nach Schluß der heutigen Landtagssitzung hiemit höflichst eingeladen. Graf Morzin, Obmann.

Die Petitions-Kommission wird Morgen Samstag den 19. d. M. Nachmittags um 5 Uhr eine Sitzung halten, wobei die Herren Mitglieder zu erscheinen höflichst eingeladen werden. Freiherr von Wenisch, Obmann.

Ich ersuche noch einmal die Kurien, die Wahl der Kommission nachher vorzunehmen.

Nächste Sitzung Morgen 10 Uhr Vormittags.

Tagesordnung:

Fortsetzung der heutigen, ferner

Landesausschußbericht über die Wahl des Landtagsabgeordneten für die Prager Vorstadt Smichow;

zweitens Bericht der Budgetkommission zur Landtagszahl 41 und zwar Nr. 41 betreffend das Gesuch der außerordentlichen Professoren an der Technik um Erhöhung ihrer Gehalte;

Nr. 67. Systemisirung eines Hausportierpostens am Polytechnikum;

Nr. 199. Gesuch des Prof. Waltenhofen an der Technik um Entschädigung der Uiberstedlungskoften;

Nr. 52 pet. Gesnch der Lehrer der Stenografie an der Technik Bleyer und Dolejška um eine Remuneration;

dann Landesausschußbericht Zahl 296 betreffend die Eröffnung der neuen Landesanstalt für Geisteskranke in Kosmanos.

Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.

(Schluß der Sitzung um i Uhr 30 Min. )

Adolf Freiherr von Riese-Stallburg, Verifikator.

JUDr. Karl Stengl, Verifikator.

Dr. B. Mlady, Verifikator.


Související odkazy



Přihlásit/registrovat se do ISP