Úterý 15. záøí 1868

Stenografická zpráva

o

X. sezení druhého roèního zasedání snìmu

èeského od roku 1867, dne 15. záøí

1868.

Stenographischer Bericht

über die

X. Sitzung der zweiten Jahres - Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1867, am

15. September 1868.

Pøedseda: Nejvyšší maršálek zemský J. Jasnost kníže z Auerspergù.

Pøítomní: Nejvyššího maršálka zemského námìstek Dr. pr. Banhans a poslancové v poètu dostateèném k uzavírání platnému.

Od vlády: C. kr. místodržitel svobodný pán z Kellerspergù a místodržitelský rada rytíø z Neubauerù.

Poèátek zasedání o 10. hod.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Seine Durchlancht Fürst von Auersperg.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter JUDr. Banhaus und die beschlußfähige Anzahl der Abgeordneten.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthalter Freiherr von Kellersperg und der Statthaltereirath Ritter v. Neubauer.

Beginn der Sitzung 10 Uhr.

Oberstlandmarschall: Das Haus ist beschlußfähig. Ich eröffne die Sitzung. Ich erlaube mir dem h. Hause folgende Präsidialmittheilungen zu machen:

Die Geschäftsprotokolle der 7., 8., 9. Sitzung vom 9., 10., 11. d. M. sind durch die vorgeschriebene Zeit zur Einsicht ausgelegt gewesen. Ich stelle die Umfrage, ob Jemand zu diesen Protokollen eine Bemerkung zu machen hat. (Niemand meldet sich. ) Da dies nicht der Fall ist, so erkläre ich die Protokolle für agnoscirt. Der Landtagsabgeordnete Se. Exc. Edler von Plener entschuldigt seine Abwesenheit für einige Tage durch wichtige dienstliche Geschäfte.

Franz Gras Boos-Waldeck bittet um einen 14tägigen Urlaub.

L. -Sek. Schmidt (liest): H. Landtag! Um mich nach einer kürzlich überstandenen Krankheit wieder zu erholen, soll ich auf Aurathen meines Arztes wegen Luftveränderung eine Reife ins Ausland unternehmen und sehe mich auch verpflichtet, wegen wichtigen Familienangelegenheiten in die Rheingegend zu reisen. Demzufolge sehe ich mich wirklich gegen meinen Willen gezwungen, beim h. Landtage die Bitte um Gewährung eines 14tägigen Urlaubes anzubringen. Prag, am 15. September 1868. Franz Graf Boos-Waldeck.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort?

(Niemand meldet sich. )

Ich ersuche jene Herren, welche für Ertheilung des Urlaubes sind, die Hand zu erheben.

(Es geschieht; das Resultat ist unsicher. )

Ich ersuche jene Herren, welche für Ertheilung des Urlaubes sind, sich zu erheben. (Es geschieht. )

Es ist die Minorität; der Urlaub ist abgelehnt.

Von den eingelangten Landtagseinlagen habe ich Nr. 250 Landesausschußbericht mit dem Gesuche des Privatdocenten Josef Bayer um Kreirung einer honorirten Dozentur für die Geschichte der Architektur am Landespolytechnikum dann Nr. 251:

Bericht des Landesausschußes, betreffend die Änderung des §. 24 des Statuts für das Polytechnikum wegen Pensionirung der Professoren und ihrer Witwen; - der Kommission des Statuts des Polytechnikum;

Nr. 252: Bericht des Landesausschußes betreffs Systemisirung des Gehaltes für den Oberbereiter und Auflösung der bisherigen Unterbereiterstelle an der Landesreitschule;

Nr. 253. Landesausschußbericht über die Bitte der Professoren-Witwen Ludovica Stanìk um Erhöhung ihrer Pension; - der Budgetkommission zugewiesen;

Nr. 257. ein vom Bezirksausschuße BöhmischBrod überreichtes Gesuch der Bøežaner GemeindeVertretung um Bewilligungserwirkung zur Einhebung von 98% Gemeinde-Umlagen;

Nr. 258. ein im selben Wege eingelangtes Gesuch der Gemeinden Vitic, Høíb und Lipan um Bewilligung von Gemeinde-Umlagen; dem Landesausschuße zugewiesen. In Druck wurden vertheilt: Budgetkommissionsbericht zum Grund - EntlastungsFond-Voranschlag pro 1868; - Kommissionsbericht, betreffend die Administration der Landesflüße;

Antrag des Abgeordneten Baron Riese-Stallburg und Genossen betreffend die Inangriffnahme des Baues der Franz-Josefsbahn zwischen Prag, Tabor und Wien;

Antrag des Dr. Rziha und Genossen betreffend die Inangriffnahme des Baues der Bahn Budweis, Wesely, Tabor, Prag, und von Budweis mit einem Anschlusse an die Kaiserin-Elisabeth-Westbahn; - Budgetkommissionsbericht betreffend den Rechnungsabschluß der Stiftungsfonde für das Jahr 1866-1867;

Kommissionsbericht betreffend die Abänderung; des §. 66 des Gesetzes über Bezirksvertretungen; die Geschäftsprotokolle der 2. und 3. Sitzung; ferner den Antrag des H. Abgeordneten Richter und Genossen betreffend die Einführung des Institutes landwirthschaftlicher Wanderlehrer; -

Commissionsbericht betreffend die Bewilligung der Einhebung von Taxen in der Gemeinde GroßAupa, 1., 2., 3. Theil; -das Geschäftsprotokoll der 4. und das Geschäftsprotokoll der 5. Sitzung.

Ich ersuche den Einlauf an Petitionen vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Abg. H. Steffens überreicht des Gesuch der Bezirksvertretung Kalsching um Subvention zum Ausbaue der Stein-Kalsching Budweiser Strasse.

Oberstlandmarschall: Der Budgetkommission.

Snìmovní sekretáø S c h mi d t (ète): Poslanec pan Adolf kníže z Auersperku: Žádost obcí Blatna, Sperbersdorfu, Šerchova, Kvinova i Radenova za vyvazení desátku.

Nejvyšší zemský maršálek. Vyøízena s èís. 227.

Ldtg. -Sekr., S c h m i d t (liest):

Abgeordneter Herr Dr. Hanisch überreicht das Gesuch der Stadtgemeinde Rokitnic und 20 deutscher Nachbargemeinden des Reichenauer und Senstenberger Gerichtsbezirkes um Constituirzung zu einem eigenen Gerichtsbezirke mit dem Sitze in Rokitnic, sowie um Zutheilung dieses Gerichtsbezirkes zu dem Sprengel der Bezirkshauptmannschaft Senftenberg.

Oberstlandmarschall: Der Petitions-Commission.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Abg. Herr Dr. Knoll: Gesuch des Stadtrathes Gablonz um Trennung des Polytechnikums in eine deutsche und böhmische Anstalt.

Oberstlandmarschall: Der Commission für die Trennung der Technik.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Abg. Herr Dr. Schrott: Gesuch der Gemeinde Georgswalde um Befürwortung des an das Justizministerium überreichten Gesuches um Trennung vom Schluckenauer und Zutheilung zum Rumburger Bezirke.

Oberstlandmarschall: Der Petitions-Commission.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Abg. Herr Dr. Leeder: Gesuch der Direktion der Hohenelber Vorschußkassa um Abänderung des §. 14 des beantragten Vorschußkassengesetzes.

Oberstlandmarschall: Der Commission für Vorschußkassen.

Wir kommen nun zum ersten Punkte der Tagesordnung. - Die Commission betreffend die Subventionirung der projektirten Mustergewerbschule in Prag. Ich ersuche den Herrn von Dormitzer die Berichterstattung zu übernehmen.

Berichterstatter Dormitzer (liest): Hoher Landtag:

An der II. Landtagssession, und zwar in der Sitzung vom 8. Jäner 1863, wurde von dem Abgeordneten Anton Majer der Antrag auf die Errichtung einer Landesgewerbeschule eingebracht, und sofort einer eigens dafür gewählten Landtagscommission zur Berichterstattung überwiesen.

Wegen anderweitiger Vorlagen kam aber dieser Gegenstand damals im Landtage nicht zur Beratung, und wurde dem Landesausschusse zur weiteren Amtshandlung zugewiesen. Der Landesausschuß setzte sich mit der Stadtgemeinde ins Einvernehmen, um über die Art der Einrichtung der Schule, über den Lehrplan, und über die Deckung der Kosten Ausschlüsse zu erlangen.

In der III. Landtagssession wurde unterm 19. Mai 1864 eine Petition des prager Handwerkervereins eingebracht, dahin lautend es, möge zur Ergänzung der Sonntags- und Abendschule eine Tagesgewerbeschule in Prag errichtet werden, und in Folge Landtagsbeschlusses in der Sitzung vom 3. Mai 1864 dem Landesausschusse zur weiteren Amtshandlung übergeben. Nach längere Zeit gepflogenen Unterhandlungen gibt der prager Stadtrath unter dem 4. Jäner 1865 die Erklärung ab, die prager Stadtgemeinde wäre gewillt, auf die Errichtung einer Mustergewerbeschule unter der Bedingung einzugehen, wenn die Existenz dieser Schule durch eine jährliche Subvention von 8000 fl. aus Landesmitteln, unter den für die beiden höheren Landesackerbauschulen bestehenden Modalitäten gesichert werde, da die Gewerbegenossenschaften erklärt hätten, keinen Beitrag leisten zu können.

Unter einem wurde auch der Organisationsentwurf der Schule vorgelegt.

Diese Erklärung der prager Commune und die Petition des Handwerkervereins wurden in der IV. Session in der Sitzung vom 10. März 1866 der ständigen Schulcommission zur Berichterstattung übergeben, fanden aber auch in dieser Session ihre Erledigung nicht, sondern wurden am 23. März 1866 in der 56. Sitzung des hohen Landtages wieder dem Landesausschusse mit dem Austrage überwiesen, mit Berücksichtigung der Anträge, welche die mit Berathung dieses Gegenstandes betraute Landtagscommission gestellt hatte, noch weitere Verhandlungen zu pflegen. Die Protokolle über diese Verhandlungen und die Petition des prager Handwerkervereins sammt Beilagen wurden einer eigens gewählten Commission zur Prüfung und Berichterstattung übergeben, welche hiermit ihrer Pflicht nachkommt.

Die Commission, von der Nothwendigkeit überzeugt, daß für die Hebung des Gewerbewesens in Böhmen etwas Durchgreifendes geschehen müsse, wenn der kleine Gewerbestand der Großindustrie gegenüber fortbestehen, und wenn er seine Existenz gesichert sehen solle, glaubte, ehe sie an die Frage der Subventionirung einer von der Prager Stadtgemeinde projectirten Mustergewerbeschule einging, sich darüber klar werden zu müßen, ob durch die Errichtung einer einzelnen derlei Schule, nach dem beiliegenden Plane, der anzustrebende Zweck auch wirklich erreicht werde.

Die Commission glaubte sich der Ueberzeugung nicht verschließen zu können, daß dies nicht der Fall sei, und daß nebstbei noch viele eben so tief eingreifende Vorkehrungen getroffen werden muffen, daß es noch anderer positiver Einwirkungen bedarf, um zum vorgesteckten Ziele zu gelangen. Das Beispiel anderer, in der Industrie weit vorgeschrittener Staaten galt ihr dabei als Leitfaden, wo die bereits erzielten Resultate derart sichtbar hevortreten, daß sie zur Nachahmung anspornen.

Wenn es auch in Summe nicht gar zu genug anzuschlagen ist, was in Böhmen direkt für die Beförderung der Gewerbe gethan wurde, so läßt sich dennoch nicht läugnen, daß der Erfolg ungleich bedeutender gewesen wäre, wenn in den ergriffenen Maßregeln nicht der Zufall eine so große Rolle gespielt hätte, und wenn dabei mehr nach einem einheitlichen Plane vorgegangen worden wäre; kurz, wenn in der Anwendung System und Ausdauer geherrscht hätten.

Dieser Systemlosigkeit, diesem Experimentiren bald mit diesem bald mit jenem Projekte, bei dem Streben nach Hebung des Gewerbeweseus, sollte endlich ein Ziel gesetzt werden. Alle im Kronlande Böhmen darauf abzielenden Maßnahmen sollten ein organisch gegliedertes Ganze bilden, sich wechselseitig stützen, ergänzen und fördern, und so soll es auch bei dem gewerblichen Unterrichte werden; von den gewerblichen Fortbildungs- und Fachschulen an, bis hinauf zu den gewerblichen Vorbereitungsschulen, wie eine solche von der Prager Stadtgemeinde beabsichtigt wird, und bis zu den Kunstgewerbeschulen.

Es sind bereits Anzeichen vorhanden, daß die Durchführung dieser Idee in nicht zu Weiter Ferne liegen dürfte, zumal auch schon die Regierung diesem Gegenstande ihre vollste Aufmerksamkeit zugewendet hat, wie aus den Zuschriften des Handelsministeriums an die Handelskammern und den darüber vom Unterrichts Ministerium erhobenen Gutachten von Fachmännern hervorgeht. Der hohe Landtag wird auch gewiß gerne sich bereit finden, zu ihrer Verwirklichung fordernd und unterstützend einzuwirken.

In eine nähere Ausführung, wie eine solche, den gewerblichen Unterricht in seiner Totalität umfassende Organisation beschaffen sein müsse, glaubt die Kommission nicht eingehen zu sollen, weil dieß außer dem Bereiche ihrer Aufgabe liegt; sie hält sich aber für berechtigt, vor einer vorzeitigen Zersplitterung, und daher auch mehr oder weniger erfolglosen Auszehrung der ohnehin nicht reichlich vorhandenen Kräfte zu warnen und diese für ein ersprießliches Zusammen wirken auf dem Felde des gewerblichen Unterrichtswesens aufgespart zu erhalten.

In Folge dieser Erwägungen stellt die Kommission den Antrag:

Der hohe Landtag wolle beschließen: I. Die Gewährung eines Beitrags aus Landesmitteln behufs Errichtung einer Mustergewerbeschule durch die prager Stadtgemeinde ist dermalen abzulehnen.

II. Die Petition des Handwerkervereins findet dadurch ihre Erledigung.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort?

(Niemand meldet sich. )

Wenn Niemand das Wort verlangt, so erkläre ich die Debatte für geschlossen, und werde punktweise abstimmen lassen. Der erste Punkt lautet: "Die Gewährung eines Beitrages aus Landesmitteln behufs Errichtung einer Mustergewerbeschule durch die prager Stadtgemeinde ist dermalen abzulehnen.

Sekretáø Schmidt ète: Povoleni pøíspìvku z penìz zemských na vzornou školu prùmyslovou, již chce zøíditi Pražská obec mìstská, budiž tenkráte odepøeno.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort?

(Niemand meldet sich).

Wenn Niemand das Wort verlangt, so werde ich abstimmen lassen und ersuche jene Herren, welche für den Punkt 1 stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Er ist angenommen.

Der Punkt 2 lautet:

Die Petition des Handwerkervereines findet dadurch ihre Erledigung.

Sekretáø Schmidt ète: Tím vyøizuje se petice øemeslnické jednoty.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. ) Ich bitte jene Herren, welche für den Punkt 2 stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der Punkt 2 ist angenommen.

Berichterstatter Dormitzer: Es ist vom Präsidium des hohen Landtages der von ihm eingesetzten Commission noch ein zweiter Gegenstand zur Vorberathung übergeben worden. Es ist dieß eine Petition der Reichenberger Gemeindevertretung.

Oberstlandmarschall: Sie ist nicht in Druck gelegt worden, weil sie das nämliche behandelt, worüber jetzt abgestimmt wurde und wurde nur der Commission zugewiesen.

Berichterstatter Dormitzer: Wenn es dem hohen Hause genehm ist, so werde ich diese Petition im Auszuge zur Kenntniß bringen. Es ist darin Zuerst in allgemeinen Sätzen die Notwendigkeit betont, daß überhaupt Fachschulen zu errichten seien, wenn das Gewerbe in erfreulicher Weise gedeihen soll. Es wird weiters darauf hingewiesen, daß die Gemeinde Reichenberg bereits bedeutende Opfer gebracht hat, um in Gemeinschaft mit der Sparkasse einer Handelsschule zu errichten, welche ihr ein Opfer jährlicher 3000 fl. auferlegt; dann daß sie ebenfalls eine Gewerbeschule zu errichten beabsichtigt. Sie wendet sich daher an den hohen Landtag mit der Bitte um die Subventionirung einer derartigen Gewerbeschule, nennt aber weder die Höhe der Ziffer, welche beansprucht wird, noch liegt der Petition ein Entwurf bei, wie selbe organisirt werden soll. Die Commission glaubte daher ganz analog vorgehen zu sollen, wie sie mit dem Gesuche der Stadtgemeinde Prag vorgegangen ist, da die Gegenstände ganz identisch sind, und geleitet von denselben Gründen und Erwägungen, welche die Ablehnung einer Subvention bei dieser herbeiführten, auch die Subventionirung einer Reichenberger Gewerbeschule abzulehnen, und zwar auch noch aus dem weiteren Grunde, weil weder Plan und Kostenüberschlag der Schule vorliegt. Die Commission beantragt daher, der hohe Landtag wolle über die Petition der Stadtvertretung zu Reichenberg zur Tagesordnung übergehen.

Snìm. sekr. Schmidt (ète): Navrhuje se, aby se pøešlo od peticí Liberecké obce k dennímu poøádku.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn Niemand das Wort ergreift, werde ich über den Antrag abstimmen lassen, und ersuche diejenigen Herren, welche für den Antrag des Herrn Berichterstatters sind, die Hand auszuheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zum 2. Punkte der Tagesordnung: Commissionsbericht betreffend die Trennung der Gemeinde Ober- und Nieder-Lichtenwalde. Ich ersuche den Herrn Abg. Stöhr, die Berichterstattung zu übernehmen.

Berichterst. S t ö h r (liest): Hoher Landtag! Mittelst Landtagsbeschlußes vom 28. v. M. wurde dieser unter Nr. 74 Ldtg. 1868 in Druck gelegte und verteilte Antrag des Landesausschusses, sowie auch die unterm 25. v. M. eingelaufene Bitte der Insassen der Ortschaft Ober-Lichtenwalde um Ausrechthaltung des fraglichen Gesetzes, der Eingangs genannten, aus 9 Mitgliedern bestehenden Kommission zur Vorberathung und Berichterstattung zugewiesen.

Wie aus dem Landesausschußantrage entnommen werden wolle, wurde dem hohen Landtage der Antrag auf Trennung von Ober- und Nieder-Lichtenwalde und Bildung zweier eigenen Ortsgemeinden aus Grund der Aeußerungen der Bezirksvertretung und der k. k. Statthalterei gestellt, wornach die erstere die Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens in Aussicht stellte und Beide die neu zu bildenden Gemeinden für lebensfähig erklärten.

Als dieser zum Beschluß gewordene Antrag mittelst allerhöchster Entschließung vom 2. Feber 1867 Gesetzes-Kraft erhielt und durchgeführt werden sollte, zeigten sich derartige Schwierigkeiten, daß die faktische Trennung bis heute noch nicht ins Leben treten konnte.

Die Insassen von Nieder-Lichtenwalde verweigerten die vorgeschriebenen Neuwahlen und wiesen nach, daß dem §. 3 der Gemeinde-Ordnung nicht entsprochen worden sei, nach welchem der Trennung eine vollständige Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens und Gutes und der gemeinschaftlichen Lasten vorhergehen wüsse, indem sie sich darauf beriefen, daß sie nur bedingungsweise für die Trennung gestimmt hätten, und dieselbe davon abhängig machten, daß der zur Katastral -Gemeinde Ober- und Nieder-Lichtenwalde gemessene Wald Sr. Majestät des Kaisers Ferdinand sowie bisher, bei den neuen Gemeinden im Verhältniß der Steuerquoten bei Steuerumlagen zu Gute kommen soll. Da sich hingegen die Insassen von Ober-Lichtenwalde weigern, indem sie sich darauf berufen, daß der genannte Wald zur Ortschaft Ober-Lichtenwalde allein gehöre, da derselbe zu Nr. 74 daselbst zur Gänze zugemessen sei, so folgerten die Insassen von Nieder-Lichtenwalde hieraus das Hinderniß nach §. 3 Gemeinden-Ordnung, sowie sie auch die weitere Folgerung daraus ableiteten, daß sie in diesem Falle nicht im Stande seien, als selbstständige Gemeinde zu existiren, weßwegen dieselben sich unterm 2. Dezember 1867   um Aufhebung des Trennungsgesetzes beider Gemeinden an den Landesausschuß wendeten.

Der Landesausschuß, welcher diese Angelegenheit zur Wohlmeinung der k. k. Statthalterei übermittelte, mit Dem Antrage aus abweislichen Bescheid der Bittsteller, erhielt mittelst Note vom 4. Juni 1868  Z. 25521 die Eröffnung, daß die nach §. 3 Gemeinde - Ordnung vorgeschriebene Auseinandersetzung jedenfalls hätte vorhergehen sollen, und daß nach Vornahme neuer Erhebungen nachträglich konstatirt wurde, daß keine der zu trennenden Gemeinden die Pflichten des übertragenen Wirkungskreises zu leisten im Stande ist.

Da nun das in §. 3 Gemeinde-Ordnung vorgesehene Hinderniß hier wirklich eintritt, so stimmt die Kommission dem vom Landesausschusse entworfenen Gesetze vollkommen bei, mit dem Antrage:

Der hohe Landtag wolle den mit dem Berichte des Landesausschusses vom 2. Juni 1868 Z. 74 Ldtg. 1868 vorgelegten Gesetzentwurf, betreffend die Annullirung des Landesgesetzes, wodurch Ober- und Nieder-Lichtenwalde getrennt wurden, zum Beschlusse erheben.

"Uiber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde Ich anzuordnen wie folgt:

Die mittelst des Landesgesetzes vom 2. Februar 1867 (N. 14, Stück V L. -G. -B. ) den bisher zu einer Gemeinde vereinigt gewesenen Ortschaften Ober- und Niederlichtenwalde des Bezirkes Zwickau ertheilte Bewilligung zur Trennung in zwei selbstständige Gemeinden wird außer Kraft gesetzt.

Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes wird Mein Minister des Innern betraut. "

Snìm. sekretáø Schmidt (ète: )

Slavný snìme raèiž schváliti návrh zákona, zprávou výboru zemského ze dne 2. èervence 1868 sn. z. r. 1868 podaný, týkající se zdvižení zákona zemského, jímž rozlouèen byl Horní Lichtenwald od Lichtenwaldu Dolního.

"K návrhu snìmu Mého království Èeského vidí se Mi naøíditi takto:

Povolení, zemským zákonem ze dne 2. února 1867 (èís. 14, èástka V. zákonníka zemského) osadám Lichtenwaldu hornímu a dolnímu v okresu

cvikovském posud v jednu obec spojeným dané, aby se ve dvì samostatné obce mohly rozlouèiti, pozbývá platnosti.

Mému ministrovi vnitra ukládá se, aby tento zákon ve skutek uvedl. "

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn Niemand das Wort verlangt, so werde ich über den Antrag abstimmen lassen, und ersuche diejenigen Herren, welche für den Antrag stimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht. )

Der Autrag ist angenommen.

Wir kommen nun zum 3. punkte der Tagesordnung: Kommissionsbericht, betreffend die Gewerbsvorschußkassen.

Ich ersuche Herrn. Dr. Rziha, die Berichterstattung zu übernehmen.

Berichterst. Dr. Rziha (liest): Hoher Landtag!

Mit hohem Landtagsbeschluße vom 16. Dezember 1866 wurde einer Kommission und schon unterm 20. Dezember 1866 dem Landesausschuße der Auftrag ertheilt, unter Zuziehung von Fachmännern einen Gesetzentwurf auszuarbeiten und in der nächsten Session vorzulegen, welcher:

a)   die Rechtsverhältnisse der Gewerbsvorschußkassen in Böhmen, und zwar der einzelnen Mitglieder unter einander, so wie dritter Personen und namentlich auch der Staatsverwaltung gegenüber zu regeln und

b)  den Vorschußkassen diejenigen gesetzlichen Begünstigungen zu bestimmen und zu verbürgen hat, welche zur Erreichung ihres gemeinnützigen Zweckes wünschenswerth erscheinen. -

Der in Folge dieses Auftrags ausgearbeitete sub Nr. Exh. 81 dem 6. Landtage vorgelegte Gesetzentwurf will nicht blos die Normen für die Vorschußkassen, sondern auch für andere Genossenschaften, die ihrem Wesen nach mit den Vorschußkassen verwandt sind, feststellen. -

Der Umfang des Gesetzentwurfes erscheint somit, - in Entgegenhalt zu dem ertheilten Austrage um ein Namhaftes erweitert. Die Kommission mußte vor allem die Frage erörtern, ob die Landesvertretung zur Berathung und Beschlußfassung des vorliegenden Gesetzentwurfes kompetent ist, und das Recht zur Lösung dieser Vorfrage kann von der Kommission mit Rücksicht aus die Uiberschreitung der Grenzen der vom h. Landtage dem Landesausschuße gewordenen Aufgabe und auch deßhalb nicht bestritten werden, weil die Frage der Kompetenz erst dann spruchreif wird, wenn der Gegenstand der Berathung, nach Stoff und Umfang klargestellt, in Vorlage gebracht ist. - Der vorliegende Gesetzentwurf fällt nun - nach einhelliger Ansicht der Kommission nicht in die Kompetenz des h. Landtages. Mit demselben sollen die Rechtsverhältnisse der Vorschußkassen und andere damit verwandten Genossenschaften, und zwar der einzelnen Mitglieder untereinander, so wie dritten Personen und der Staatsverwaltung gegenüber geregelt und auch einige Ausnahmen von Finanzgesetzen normirt werden.

Der Gesetzentwurf enthält nun auch in der That nur Vereins- und privatrechtliche Bestimmungen über die den Handelsgesellschaften gleichgestellten Genossenschaften.

Nach dem Verfassungsgrundgesetze vom 21. Dezember 1867 Z. 141 gehört aber in den Wirkungskreis des Reichsrathes die gesammte Gesetzgebung in Handels-, Gewerbs-, Vereins- und Versammlungsangelegenheiten, sowie die gesetzliche Regelung der Kreditinstitute. - (§. 11 ad e, h, k. ) Die hohe Regierung hat auch bereits dem h. Reichsrathe einen Gesetzentwurf über denselben Gegenstand - die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vorschußkassen, Konsumovereine und anderer damit verwandten Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften vorgelegt.

Wenn es nun diesem zufolge keinen Zweifel geben kann, daß wir es hier nicht mit einem Gegenstande der Landesgesetzgebung zu thun haben, so ist es aber auch ebenso wenig zweifelhaft, daß die gesetzliche Regelung der Erwerbs- und Wirthschafts - Genossenschaften, des Urproduzenten, des Handwerks, der Industrie und des Handels, und die hiedurch bewirkte Förderung des Kredits, des Erwerbs und der Wirtschaft der Genossenschaftsmitglieder für die Hebung des Wohles gerade jener sozialen Elemente beitragt, deren gesellschaftliche und wirthschaftliche Vereinigung für das Land und das Reich von der größten Wichtigkeit ist. - Der h. Landesvertretung erwächst durch diese Uiberzeugung die Pflicht, die h. Regierung von der Dringlichkeit der Erledigung besagter Gesetzvorlage in Kenntniß zu setzen.

Die Kommission stellt somit den Antrag:

I. Ein hoher Landtag geruhe:

1.   in der Erwägung, daß der sub N. Exh. 81 Ltg. vom Landesausschuße vorgelegte Gesetzentwurf über Gewerbsvorschußkassen und ähnliche Genossenschaften Verhältnisse regelt, die privat- und vereinsrechtlicher Natur sind;

2.   in weiterer Erwägung, daß dieser Gegenstand der Gesetzgebung nach dem Verfassungsgrundgesetze vom 21. Dezember 1867 §. 11 ad e, h, k., in die Legislative des Reiches gehört;

3.   in fernerer Erwägung, daß auch bereits dem h. Reichsrathe ein Gesetzentwurf vorgelegt ist, der denselben Gegenstand, die Regelung der Rechtsverhältnisse, die Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften behandelt;

4.   in endlicher Erwägung, daß der h. Landesvertretung die Berathung und Beschlußfassung über den vorgelegten Gesetzentwurf nicht zusteht; -

über den Gesetzentwurf für Gewerbs-Vorschußkassen und ähnliche Genossenschaften zur Tagesordnung zu übergehen.

II. Es geruhe aber auch der hohe Landtag zu beschließen:

Es sei die hohe Regierung zu ersuchen, dahin zu wirken, bannt die gesetzliche Regelung der Rechtsverhältnisse über -Vorschußkassen, Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften im verfassungsmäßigen Wege ehestens erfolge.

Komise èiní tudíž návrh:

I,   Slavný snìme raèiž

1.   uváživ, že návrh zákona výborem zemským pod è. exh. 81. sn. o záložnách živnostenských a podobných spoleèenstvech podaný upravuje pomìry, jež jsou povahy práva soukromého a spolèovacího;

2.   uváživ dále, že tento pøedmìt zákonodárství dle základních zákonù ústavních ze dne 21. prosince 1867, §. 11. ad e, h, k do zákonodárství øíše náleží;

3.   uváživ dále, že podán jest již též slavné radì øíšské návrh zákona, kterýž jedná o tomtéž pøedmìtu, totiž o pomìrech právních výdìlkových a hospodáøských spoleèenstev;

4.   uváživ koneènì, že slavnému zastupitelstvu zemskému nepøísluší, raditi a usnášeti se o podaném návrhu zákona; pøejíti z návrhu zákona pro záložny živnostenské a podobná spoleèenstva k dennímu poøádku.

II.  Avšak slavný snìme raèiž se též usnésti takto: Slavná vláda budiž požádána, aby k tomu pùsobila, aby zákonní upravení pomìrù právních záložen, výdìlkových a hospodáøských spoleèenstev cestou ústavní co nejdøíve se stalo.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Generaldebatte. Verlangt Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn Niemand das Wort verlangt, schließe ich die Generaldebatte und eröffne die Spezialbebatte, und zwar über Punkt 1, welcher lautet:

Ein hoher Landtag geruhe:

1. in der Erwägung, daß der sub N. Exh. 81 Ltg. vom Landesausschuße vorgelegte Gesetzentwurf über Gewerbs- Vorschußkassen und ähnliche Genossenschaften Verhältnisse regelt, die privat- und vereinsrechtlicher Natur sind.

Sn. sekr. Schmidt (ète):

I. Slavný snìm raèiž:

1. uváživ, že návrh zákona výborem zemským pod è. exh. 81. sn, o záložnách živnostenských a podobných spoleèenstvech podaný upravuje pomìry, jež jsou povahy práva soukromého a spolèovacího.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn Niemand das Wort verlangt, so werde ich über den Punkt 1. abstimmen lassen. Ich ersuche jene Herren, welche dafür sind, die Hand zu erheben. (Geschieht)- Punkt 1 ist angenommen.

Punkt 2. in weiterer Erwägung, daß dieser Gegenstand der Gesetzgebung nach dem Verfassungsgrundgesetze von 21. Dezember 1867 Paragraph 11. ad e, h, k in die Legislative des Reiches gehört.

Sn. sek. Schmidt: Uváživ dále, že tento pøedmìt zákonodárství dle základních zákonù ústavních ze dne 21. prosince 1867 §. 11 ad e, h, k do zákonodárství øíše náleží.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Banhans hat das Wort.

Dr. Banhans: Ich würde mir erlauben, das hohe Haus daraus aufmerksam zu machen, daß nach meiner Auffassung der §. 11 der StaatsgrundGesetze vom 21. Dezember 1867 lit. e denn doch nicht in der Art ausgesagt werden dürfte, wie es der Kommissionsbericht hier vorträgt.

Es ist allerdings wahr, daß die Kredit-Gesetzgebung vor den Reichsrath gehört; ich unterscheide aber bei den -Borschußkassen eine zweifache Art; jene nämlich, welche sich zusammenthun, um durch ihre Mitglieder selbst sich ein Kapital zu verschaffen, welches lediglich wieder nur zu Gunsten der Mitglieder verwendet wird, und welche Durchaus nichts mit fremdem Kapital zu thun haben und jene, welche sich allerdings das Recht vindiziren, und welche auch durch ihre Statute das Recht haben, sich theils durch Wechsel, theils auf andere Art fremde Gelder zu verschaffen um diese ihren einzelnen Mitgliedem zukommen zu lassen.

Die letztere Gattung insbesondere halte ich für jene, welche aus einen Erwerb es abgesehen haben, und welche nothwendiger Weise unter die Kreditgesellschaften gezählt werden müssen; - das erstere aber - und wenn ich nur unsere Vorschußkassen in Böhmen ansehe, so gehört dazu die große Mehrzahl derselben - wollen durchaus von einem fremden Kredit keinen Gebrauch machen: ihre Mitglieder thun sich lediglich zusammen, um sich gegenseitig zu unterstützen; es ist hier keine Rede von irgend einem Kredit, es ist hier keine Rede von irgend einem Erwerbe. Es sind das, meine Herren, jene Vorschußkassen, welche auch schon im Reichsrathe vielfache Petitionen eingebracht haben gegen den Vorgang der Finanzlandes- und Finanz-Bezirks-Direktionen, die sie verhalten haben, Steuer zu zahlen für ihr Sogenanntes Erwerbsgeschäft, und wo ich als Berichterstatter im Reichsrathe den Antrag gestellt habe, die Regierung möge dahin wirken, daß diesem Uebelstände abgeholfen werde, weil nach meiner innersten Ueberzeugung und Auffassung von einem derartigen Geschäfte oder Erwerbe keine Rede sein kann. Es handelt sich nach meiner Meinung bei den Vorschußkassen in Böhmen lediglich darum, daß ihre einzelnen Mitglieder sich gegenseitig Unterstützung gewähren; - und es scheint mir, daß es nach §. 11 lit. e durchaus nicht die Absicht der hohen Regierung sein könne, daß Vorschußkassen als ein Verein, der lediglich berufen ist, seinen Mitgliedern eine Unterstützung zu gewähren, sei es in der Richtung der Gewerbe oder der Landwirthschaft, daß derartige Gewerbe zur Steuerzahlung herangezogen werden können, daß man von diesen Vereinen agen kann, sie treiben Erwerb, daß man von allen sagen kann, sie sind Kreditinstitute. Ich habe mich in der Generaldebatte nicht gemeldet, weil in dem Gesetzvorschlage, welcher von Seite des Landes-


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