Pátek 11. záøí 1868

Berichterstatter Prof. Schrott: Hoher Landtag!

Im Laufe des Jahres 1867 sind von einer Reihe von Bezirksausschüßen Eingaben an den Landesausschuß eingelangt, welche sämmtlich darin übereinkommen, daß in Betreff der Affekuranzgesellschaften diejenigen, die derselben sich bedienen, in der ungünstigsten Lage sich befinden; alle kommen darin überein, Klage zu führen über die Gebahrung der Assekuranzanstalten, und Alle kommen endlich auch darin überein, vom hohen Landtage eine Abhilfe zu erbitten. Allein sie gehen auseinander in dem Ziel ihres Petitums.

Eine Reihe dieser Bezirksausschuße verlangt, es möge das Assekuranzwesen den Verhältnissen des Königreiches Böhmen entsprechend durch ein eigenes Assekuranzgesetz geregelt werden. - Eine zweite Reihe verlangt,, es möge der Landtag die Frage in Erwägung ziehen, ob es für das Wohl der Bevölkerung nicht ersprießlicher wäre, ein Assekuranzgesetz zu erlassen, welches Jedermann verpflichten würde, feine Liegenschaften versichern zu lassen, und auf diese Weise eine allgemeine Assekuranz durch Zuschläge zu den direkten Steuern zu errichten.

Endlich eine dritte Reihe von Bezürksausschüßen verlangt, es möge das Land selbst die Assekuranz sämmtlicher Liegenschaften und Güter im Königreiche Böhmen übernehmen, und schließt sich, falls dies nicht thunlich wäre, jenen an, welche ein einfaches Assekuranzgesetz haben wollen.

Ein anderer Bezirksausschuß verlangt, es solle die böhm. wechselseitige Brandschadenversicherungsanstalt als Landesanstalt erklärt und dadurch für Sicherheit der Versicherten gesorgt werden; und endlich der letzte Bezirksausschuß verlangt bloß die Einflußnahme der hohen Regierung auf die Assecuranzgesellschaften, die bereits bewilligt sind. Bei diesem vielfältigen Auseinandergehen der Petita und der hohen Wichtigkeit der Sache konnte der Landesausschuß nicht anders, als sämmtliche diese Eingaben dem hohen Landtag vorlegen mit dem Antrag:

Der hohe Landtag geruhe diese Eingaben einer Kommission von 9 Mitgliedern zuzuweisen, in welche von jeder Kurie 3 Mitglieder aus dem ganzen Landtage zu wählen wären und welche die Frage in Erwägung zu ziehen hätte, ob eine Regelung des Assekuranzwesens im legislativen Wege nothwendig oder ersprießlich sei oder auf welche andere Art und Weise diese Regelung zu bewirken wäre.

Snìmovní sekretáø Schmidt (ète: ) Slavný snìme raèiž spisy tyto pøikázati komisi 9 èlenù, zvolených po 3 od každé kurie z celého snìmu, kterážto komise mìla by vzíti v uvážení otázku, zdali upravení pojišování cestou zákonodárství jest zapotøebí aneb rádno aneb na jaký jiný spùsob by se toto upravení dalo uskuteèniti.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn Niemand das Wort verlangt, erkläre ich die

Debatte für geschlossen, und ersuche jene Herren, welche für den Antrag sind, die Hand zu erheben.

Ich werde die Sitzung auf eine halbe Stunde unterbrechen und ersuche die Kurien, mittlerweile die Wahlen in die Commission a) fürs Armengesetz, b) für Assekuranz Wesen vorzunehmen und sich zugleich zu konstituiren und es mir bekannt zu geben, damit heute noch das Resultat dem hohen Hause bekannt gegeben werden kann. Wir werden dann zu Punkt 8 der Tagesordnung weiter schreiten, und ich ersuche die Herren, nach einer halben Stunde sich wieder hier einzufinden. (Die Sitzung wird unterbrochen um 1 Uhr

50 Minuten). (Nach der Unterbrechung um 2 Uhr 45 Min. )

Oberstlandmarschall: (läutet. )

Ich erlaube mir, den Herren das Resultat der Wahlen in die Commissionen mitzutheilen.

In die Kommission für den Gesetzentwurf betreffend die Armeupflege wurden von der Kurie des Großgrundbesitzes bei Abgabe von 47 Stimmzetteln gewählt: Graf Althan, Graf Barth Barthenheim und Dr. Schlöcht mit 47 Stimmen; von der Kurte der Städte in den Ausschuß betreffend das Armengesetz die Herren Abgeordneten Dr. Leeber, Knoll und Löffler einstimmig; von der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 25 Stimmzetteln: Dr. Roser, Rziha und Tedesco mit 22 Stimmen. Bei der sofort vorgenommenen Konstituirung wurden gewählt: zum Obmann Graf Althan, zum Obmannsstellvertreter Graf Barth, zum Schriftführer Dr. Knoll.

Der Obmann ladet die Kommissionsmitglieder auf morgen 10 Uhr Vormittags zur ersten Sitzung ein.

Als Berathungslokale weise ich der Kommission das Vorstandsbureau Departement Nr. V. im 2. Stock zu.

In die Kommission für das Assecuranzwesen wurden gewählt:

Von der Kurie des Großgrundbesitzes bei Abgabe von 48 Stimmzetteln Graf Morzin, Baron Riese Friedrich, Ritter von Limbeck Johann mit 48 Stimmen; von der Kurie der Städte Dr. Mlady, Dozzauer und Schier mit 48 Stimmen; von der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 25 Stimmzettelt die Herren Abgeordneten Tachetzy, Uchatzy und Kuh mit 21 Stimmen.

Bei der Konstituirung wurden gewählt: zum Obmann Seine Excellenz Graf Morzin, zum Obmannsstellvertreter Ritter von Dotzauer, zum Schriftführer Dr. Mlady.

Als Kommissionslokale weise ich das Bureau des Landesausschußbeisitzers Dr. Lumbe zu Dep. 7 im 2. Stock.

Wir kommen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung, Bericht der Petitionskommission zu den im einlaufe unter Zahl 3, 11, 9, 37. Ich ersuche Herrn Dr. Weber, die Berichterstattung zu übernehmen.

Berichterstatter Dr. Weber (liest: )

Gemeinde Bodisch (Bezirk Braunau) bittet um Abtrennung der Naturaleistungen der Gemeinde Bodisch von der Schule zu Wernersdorf und Zntheilung zur eigenen Schule.

Die Schule zu Bodisch war früher eine Gehilfenstation der Pfarrschule zu Wernersdorf, wurde aber im Jahre 1840 eine selbständige Schule. Der Pfarrschullehrer zu Wernersdorf genießt jedoch trotz dieser Ausschulung noch immer von der Gemeinde Bodisch gewisse Bezüge als: jährlich 26 Leib Brod, 26 Garben Getreide und Neujahrsgebühren, welche auch in die Fassion des Lehrers zu Wernersdorf einbezogen sind.

Die Gemeinde Bodisch, welche behauptet, daß diese Nebengebühren für das Wetterläuten entfallen, und daß letzteres jetzt vom Lehrer in Bodisch besorgt wird, bittet nun um Abtrennung dieser Leistungen von der Pfarrschule zu Wernersdorf, und verpflichtet sich, diese Giebigkeiten an den eigenen Lehrer zu leisten.

Wenn die Kommission auch anerkennt, daß demjenigen der Lohn gebührt, welcher die Arbeit verrichtet, daher im vorliegenden Falle der Schullehrer zu Bodisch und nicht jener Wernersdorf die erwähnten Naturalien zu beziehen hätte, so stehen dem sogleichen Willfahren dieser Petition der §. 188 der noch immer geltenden pol. Schulverfassung, die die Stud. -Hof-C. -Dekrete vom 15. Sept. 1815 und 22. Juli 1835 entgegen, wonach diese Naturalien auch bei Ausschulungen ferner noch von den ausgeschulten, aber nicht ausgepfarrten Gemeinden an den Schullehrer der Pfarre zu verabfolgen sind. Diese wohlerworbenen Rechte des Pfarrschullehrers zu Wernersdorf können nicht so ohne weiters und ohne Entschädigung aufgehoben werden. Da jedoch die Beseitigung solcher Misverhältnisse ein dringendes Gebot der Gerechtigkeit und überhaupt die schleunige Regulirung der Gehalte der Volksschullehrer höchst wünschenswert ist, überhaupt von der hohen Regierung zu erwarten steht, daß die bezüglichen Gesetzvorlagen dem hohen Hause recht bald werden gemacht werden, so stellt die PetitionsKommission den Antrag:

Hoher Landtag beschließe, diese Petition an die hohe Regierung zur Bedachtnahme bei der Regulirung der Gehalte der Volksschullehrer zu leiten.

Snìmovní sekretáø Schmidt (ète: ) Slavný snìme raèiž uzavøíti, aby tato petice slavné vládì k uvážení odevzdána byla.

Navrhuje se, aby petice tato odkázala se vládì se žádostí, aby na ni brán byl ohled pøi ustanovení platù uèitelù.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Herr Abgeordneter Roser hat das Wort.

Abgeordneter Dr. Roser: Bei Gelegenheit dieser Petition kann ich es nicht unterlassen, im Namen der Gemeinde das Wort zu ergreifen. Meine Herren, die schlechte materielle Stellung der Lehrer ist hinlänglich bekannt, das Los derselben ist besonders in den kleinen Gebirgsortschaften wahrlich kein beneidenswerthes. Nun die Ortschaft Bodisch, gelegen im Braunauer Bezirke, erfreut sich nicht derselben Wohlhabenheit, wie die andern Gemeinden des Braunauer Bezirkes. Die Gemeinde zählt blos 38 Nummern und doch hat die Gemeinde getrachtet, eine selbstständige Schule zu errichten und einen selbstständigen Lehrer anzustellen. Trotzdem die Gemeinde alles Mögliche thut, um das Loos des Lehrers zu erleichtern, ist derselbe doch gezwungen, sein Leben aus andere Art zu erhalten, u. z-. muß die Frau Schullehrerin im Dorfe spülen und weben, und der Herr Schullehrer verkauft Tabak, ist Tabaktrafikant. Das ist das Loos des Volksbildners in Bodisch.

Nun ist Bodisch nach Wernersdorf eingepfarrt und muß blos deßhalb, weil es dahin eingepfarrt ist, dem Schullehrer nach Wernersdorf jährlich gewisse Gaben in Brod und Getreide liefern. Warum? Weil der Lehrer, welcher der Gemeinde nichts leistet, in Wernersdorf ist; es wird dem armen, einheimischen Schullehrer entzogen.

Die Gemeinde Bodisch weigert sich durchaus nicht, diese Gabe ihrem eigenen Lehrer zukommen zu lassen, aber sie weigert sich sie dem Wernersdorfer Lehrer zukommen zu lassen.

Es ist auch unrecht:

Wer nichts leistet, hat auch nichts zu fordern. Zwei Jahre hatte sich die Gemeinde geweigert, diese Gabe zu leisten, da kommt eine Weisung der Statthalterei, Bodisch sei verpflichtet, dem Lehrer nach Wernersdorf Getreide und Brod zu liefern, und zwar blos deshalb, weil es dahin eingepfarrt ist. Nun gibt es Nachbargemeinden Lochau und Mooren, wovon die eine nach Politz, die andere nach Wernersdorf eingepfarrt sind, die aber keine dem dortigen Schullehrer leistet. Ich frage nun, meine Herren, blos mit Bodisch, das arme Bodisch zu Wernersdorf eingepfarrt ist, hat es diese Gabe zu leisten? Ich mache die Herren aufmerksam auf diesen Gegenstand und ersuche die h. Regierung dafür zu sorgen, daß dem Lehrer zukomme, was die Gemeinde gibt! (Bravo. )

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn Niemand das Wort verlangt, so erkläre ich die Debatte für geschlossen, und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Berichterstatter Weber: Alle diese Umstände, die der Herr Vorredner bemerkt hat, sind von der Commission gewürdigt worden; was das Verhältnis zwischen Bodisch und Wernersdorf anbelangt, so liegt darüber in den Akten nichts vor. Allein ich habe mich ans das bestehende Gesetz bezogen, und habe aus Grund der Motive, welche der Herr Vorredner angeführt hat, die weiteren Wünsche ausgesprochen. Wir können, glaube ich, nichts weiter thun, um das Gesetz nicht zu verletzen und wohlerworbene Rechte zu schädigen.

Oberstlandmarschall: Ich werde nun den Antrag des Herrn Berichterstatters zur Abstimmung bringen und ersuche jene Herren, welche dafür stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Referent Weber: Es sind nur 3 Petitionen, welche ziemlich dieselbe Tendenz verfolgen, eingelangt, und zwar Nr. 11, 29, 37.

Nr. 11. Die Mitglieder des deutschen Lehrervereines in Saaz bitten um Regulirung der Gehalte der Volksschullehrer, Aufhebung des Schulgeldes und Ausdehnung der Schulpflicht vom 614. Lebensjahre der Schulbesuchenden unter zugleicher Auflassung der Wiederholungsschulen.

Nr. 29 Pet. Die Volksschullehrer des Staaber, Tuschkauer und Pilsner Amtsbezirkes bitten um Besoldung der Volksschullehrer aus der Staatskassa, um die Regulirung der Lehrergehalte, normalmäßige Pensionirung der Lehrer und um Fixirung der rechtlichen Stellung der Schullehrer zur Gemeinde.

Nr. 37. Pet. Die Volksschullehrer des Kaplitzer, Gratzner und Hohenfurter Bezirkes stellen dieselben Petitionen um Regulirung der Lehrergehalte, um die Pensionirungsnormen, mit weiteren Bitten um endliche Regulierung des Volksschulwesens.

Diese 3 soeben angezogenen Petitionen geben einem allseits und tiefgefühlten Bedürfnisse Ausdruck, sie berühren einen Gegenstand, welcher die schleunigste und gründlichste Ordnung erheischt, wenn unser Kaiserstaat auf der Bahn der freiheitlichen und socialen Entwickelung, die derselbe betreten hat, vorwärts kommen soll.

Jeder von uns kennt die Klagen der Volksschullehrer über deren Gehalte, über die Stellung derselben, die allgemeinen und lauten Wünsche um Reform des Volksschulwesens.

Es verdienen daher die in diesen Petitionen der angeregten Gegenstände und die darin ausgesprochenen Wunsche, besonders die in der Petition von Staab, Tuschkan und Pilsen die vollste Beachtung sowohl der Volksvertretung, als auch der hohen Regierung.

Allein da die Regulirung der Gehalte und die Stellung der Volksschullehrer nicht vereinzelt, sondern nur im Vereine mit der Regulirung des ganzen Volksschulwesens erfolgen kann, da ferner §. 11, Absatz i der Staatsgrundgesetze über die Reichsvertretung vom 21. Dezember 1867 die Feststellung der Grundsätze des Volksschulwesens in das Ressort der Reichsvertretung verweist, da diese Grundsätze aber dermal noch nicht festgesetzt sind, deren schleunige Feststellung, sowie die Regulirung der Gehalte der Volksschullehrer jedoch dringend nothwendig erscheint; so beantragt die Petitionskommission:

Hoher Landtag wolle beschließen: diese 3 Petitionen an die hohe Regierung zur eingehendsten Würdigung bei den demnächst zu erwartenden Gesetzesvorlagen über die Regulirung des Volksschulwesens und der Lehrergehalte zu leiten.

Sekr. z. sn. Schmidt (ète):

Petièní komise èiní návrh, slavný snìme raèiž uzavøíti: tyto 3 petice odevzdejtež se slavné vládì k zevrubnému uvážení pøi oèekávaných pøedlohách o upravení národního školství a platùv uèitelských.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort?

Dr. Theumer: Ich bitte ums Wort.

Oberstlandmarschall: Hr. Dr. Theumer hat das Wort.

Dr. Theumer: Ich erlaube mir nur zu bemerken, daß ich die Ehre hatte, eine Petition gleichen Inhalts der Lehrer des Gabler Vikariats zu unterbreiten und ich bitte, daß dieselbe zugleich berücksichtigt werde.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. )

Wenn Niemand das Wort ver'angt, so erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter... ?

Ich bitte jene Herren, die für den Antrag des Herrn Berichterstatters stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Es ist nun die Petition 39. Sie kommt wohl später an die Reihenfolge, aber da auch der Herr Dr. Weber die Berichterstattung hat, so glaube ich, daß es zweckmäßig ist, wenn er so gut ist, sie gleich vorzunehmen.

Berichterstatter Dr. Weber: Nach dem Inhalte der Petition scheint die Feststellung der Gränze zwischen der Gemeinde Rzepnitz und Kamaik, Bezirk Leitmeritz bei der letzten Katastralvermessung willkürlich erfolgt und ohne besonderen Grund die alte Josefinische Gränze aufgegeben worden zu sein. Während die alte Grenze unverrückbar aus einer Bergwand bestand, besteht die dermalige aus leicht verrückbaren Feldwegen.

Zudem wurde durch diese neue Grenzmarkirung ein zusammengehöriger Grundkomplex von 125 Joch und 493 QKlstr., welcher ausschließlich Eigenthum der Grundbesitzer und Inwohner von Rzepnitz ist, zur Gemeinde Kamaik zugemessen.

Dadurch sind nun all die Unzukömmlichkeiten entstanden, worüber die Rzepnitzer jetzt klagen und welche den Grund zu jahrelangen Streitigkeiten und Beschwerden zwischen diesen beiden benachbarten Gemeinden hervorgerufen haben.

Bei der unbegründet geänderten Abgrenzung der genannten Gemeinden und bei der Wichtigkeit des Gegenstandes beantragt daher die Pet -Com.:

Hoher Landtag beschließen, die Petition der Gemeinde Rzepnitz der h. Regierung zur entsprechenden Amtshandlung abzutreten.

Snìm. sekr. Schmidt (ète):

Petièní komise navrhuje: Slavný snìm raèiž uzavøíti, aby se petice obce Øepnice vysoké vládì k pøimìøenému úøadnímu naloženi odstoupila.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. ) Ich erkläre die Debatte für geschlossen und ersuche jene Herren, die für den Antrag des Herrn Berichterstatters sind, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Er ist angenommen.

Wir kommen nun zum Punkte 34 und ich ersuche den Herrn Grafen Quido Thun, die Berichterstattung zu übernehmen.

Graf Quido Thun (liest): Hoher Landtag, In der Sitzung vom 28. August l. J. wurde der Petitionskommission eine Eingabe des Berauner Bezirksausschußes in Betreff der Gestattung des Tabakbaues in Böhmen zur Berichterstattung überwiesen. Der Tabakbau war bereits im Jahre 1866 Gegenstand einer Verhandlung im hohen Landtage; der diesfällige Beschluß erhielt jedoch nicht die Bestätigung der hohen Regierung. Seitdem jedoch wurde diese Sache von vielen Bezirksvertretungen des Königreiches Böhmen neuerdings angeregt und der Landesausschuß glaubte, diesfalls mit dem seither ins Leben getretenen Ackerbauministerium sich ins Einvernehmen setzen zu sollen. Diese Verhandlungen sind noch in der Schwebe. Die Petitionskommission glaubt demnach den Antrag stellen zu sollen: Der hohe Landtag wolle beschließen: Es sei die Eingabe Nr. 34 des Berauner Bezirksausschußes betreffs der Gestattung des Tabakbaues in Böhmen dem Landesausschuße zur weiteren Amtshandlung zu übergeben.

Snìmovní sekretáø Schmidt (ète: ) Navrhuje se, aby tato petice èíslo 34, totiž žádost okresního výboru Berounského strany povolení k sázení tabáku v Èechách odkázána byla zemskému výboru k dalšímu jednání.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von

den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. )

Wenn Niemand das Wort verlangt, so bitte

ich über den Antrag abzustimmen und jene Herren,

welche für den Antrag sind, die Hand zu erheben.

(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zur Nr. 49 und 87. Ich bitte Herrn Dr. Czyhlarz, die Berichterstattung zu übernehmen.

Dr. C z y h l a r z: Nr. 49 (beginnt zu lesen, Rufe rechts: Laut! Laut!) Nr. 49 ist eine Petition der Insassen der Gemeinde Stìrbohol. Die Grundstücke des Universitätsgutes Michle bei der Gemeinde Stìrbohol waren bisher an Insassen dieser Gemeinde verpachtet. So war dies der Fall bis zum Jahre 1866, in welchem Jahre diese Grundstücke an die Eheleute Wezel und Anna Levý verpachtet worden sind. Ich bemerke bei dieser Gelegenheit, daß der Pachtschilling, um welchen diese Grundstücke an die genannten Eheleute überlassen worden sind, den von den Stìrboholer Insassen früher gebotenen um 100 fl. 30 überstieg. Durch diese Uebertragung der Pachtungfinden sich die Insassen von Stìrbohol insofern beschwert, als ihnen nach Angabe ihrer Petition ihre Subsistenzmittel beinahe vollständig entzogen sind, indem sich innerhalb der Gemeinde nur wenige Mitglieder befinden, welche eigenen Grundbesitz haben. Sie stellen demnach die Bitte, es möge der hohe Landtag Folgendes ihnen gewähren:

Zunächst, wenn es schon nicht möglich ist, die Pachtung, welche mit den Eheleuten Levý abgeschlossen ist, zu beheben, so möge man ihnen wenigstens die Grundstücke, welche innerhalb des Bezirkes der Gemeinde Stìrbohol liegen, verkaufen; sie erbieten sich in dieser Beziehung als Kaufpreis den zwanzigfachen Betrag des Pachtschillings zu geben, und erklären, daß sie diesen Kaufpreis in 20 jährlichen Raten entrichten wollen. (Heiterkeit. ) Sollte diesem Begehren nicht Statt gegeben werden, so stellen sie wenigstens das Ansuchen, man möge ihnen eine Aushilfe gewähren, wäre dieselbe auch noch so gering.

Das ist im Wesen der Sachverhalt dieses Petitums; bei der Würdigung dieser Petition mußte sich die Kommission gegenwärtig halten, daß der erste Theil des Petitumsvollständig unerfüllbar ist; denn eine Behebung des Pachtes seitens des hohen Hauses ist unthunlich, und was den Kauf betrifft, so kann demselben deswegen nicht Statt gegeben werden, weil die Grundstücke zu Michle gehören und Michle ein Universitätsgut ist, über welches dem hohen Hause keine Disposition zusteht. Aber auch eine Gewährung des zweiten Petitums konnte die Petitions-Kommission nicht anempfehlen, da der Landesfond nicht zu derartigen Wohlthätigkeitszwecken bestimmt ist und jede Abweichung von dem bisherigen Usus für zukünftige Fälle zu nachtheiliger Präjudiz benützt werden könnte.

Die Petitions-Kommission stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle über die Petition der Gemeindevertretung Stìrbohol zur Tagesordnung übersehen.                          

Sekr. z. sn. r. (Schmidt ète): Èiní se návrh, aby slavný snìm o petici obèanù Stìrboholských pøešel k dennímu poøádku.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort ? (Niemand meldet sich. )

Ich erkläre die Debatte für geschlossen und ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Berichterst. Dr. Czyhlarz: Die zweite Petition Nr. 87 bezieht sich auf ein Gesuch um Nachsicht der Folgen der Verurtheilung. Ich werde mir erlauben, den Inhalt im Wesentlichen der Art mitzutheilen, daß ich von der Nennung des Namens des Petenten Abstand nehme, weil derselbe die Strafe überstanden hat und die Nennung seines Namens an diesem Orte grundlos der Publicität übergeben Würde. Der Petent ist im Jahre 1865 wegen Uibertretung des Diebstahls, und zwar wegen Holzdiebstahls, zu einer 24stündigen Arreststrafe verurtheilt worden, und hat diese Strafe auch bereits abgebüßt.

In Folge dessen wurde die im heurigen Jahre erfolgte Wahl desselben in den Gemeindeausschuß kassiert.

Aus Anlaß dessen stellt er die Bitte, der hohe Landtag wolle sein Gesuch um Nachsicht der Straffolgen gutächtlich an die hohe Statthaltern leiten.

Er führt zur Begründung dieses Petitums an, daß das betreffende Faktum nicht in gewinnsüchtiger Absicht von ihm vorgenommen worden sei (Heiterkeit), indem es lediglich in einer Nothlage erfolgte. (Links: "Pst") Er wäre nämlich mit seinem Vater im Walde gewesen, hätte dort erkauftes Holz zurückgeführt und bei der Gelegenheit etwas an dem Wagen gebrochen; sein Vater habe nun zur Herstellung einer Schleife ein kleines Stämmchen abgehauen und zu dem Zwecke benützt; sei dann aber von dem Förster ertappt worden und in Folge dessen fei die Anzeige erstattet worden.

Der Sohn habe dann das Faktum auf sich genommen und sei in Folge dessen verurteilt worden.

Die Petitions-Kommission ist nicht in der Lage, auf ein Gutachten in dieser Angelegenheit einzugehen, da ein derartiger Gegenstand nach ihrer Ansicht nicht in die Kompetenz des Landtags-gehört. Sie stellt daher den Antrag: hoher Landtag wolle beschließen, es sei das Gesuch de praes. 8. Sept. 1868, Nr. 87 der hohen Regierung einfach abzutreten.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Herr Dr. Wiener das Wort.

Dr. Wiener: Ich würde beantragen, daß man über dieses Gesuch lediglich zur Tagesordnung übergehe und zwar aus dem Grunde, daß wenn man es der Regierung abtritt, darin schon eine gewisse Befürwortung der Gründe, die vorgebracht worden sind, enthalten ist, und der Landtag sich doch hüten muß, in die Justizgesetzgebung und richterliche Gewalt einzugreifen.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. )

Wenn Niemand mehr das Wort verlangt, erkläre ich die Debatte für geschlossen und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Ref. Dr. Czyhlarz: Ich kann mich nicht der Erwägung verschließen, daß allerdings, was die formelle Behandlung dieser Petition betrifft, der Antrag des Herrn Dr. Wiener vollständig korrekt ist.

Es sind auch in dieser Beziehung von Seiten der Petitions-Kommission Erwägungen gepflogen worden, allein es ist hier der eigentümliche Sachverhalt, daß das Gesuch überreicht worden ist und daß wir eben für einen derartigen Gegenstand nicht kompetent sind.

Ich sehe nicht ein, was dem entgegenstehen sollte, daß die Sitte einfach der Regierung abgegeben werden sollte.

Irgend eine Begutachtung von unserer Seite ist doch in diesem Antrage in keiner Weise enthalten, indem der Antrag dahin lautet, das Gesuch einfach der Regierung zu übergeben.

Es wird dann Sache der Regierung fein, mit diesem Gesuche dasjenige zu verfügen, was sie nach Inhalt desselben für zweckmäßig halten wird.

Ich glaube daher im Namen der Kommission bei dem von derselben gestellten Antrage verharren zu müssen.

Oberstlandmarschall: Ich werde zum Antrage des Herrn Dr. Wiener die Unterstützungsfrage stellen.

Ich bitte diejenigen Herren, welche den Antrag auf Uibergang zur Tagesordnung unterstützen, die Hand aufzuheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist hinreichend unterstützt.

Ich bitte nun diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, sich zu erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Die heutige Tagesordnung ist hiemit erschöpft.

Graf Hartig bittet die Budget-Kommission, zur Sitzung am Montag 5 Uhr Nachmittags sich einfinden zu wollen.

Der Obmann der Kommission betreffend die Reorganisirung der Landeskorrektions-Anstalt beehrt sich die Herren Kommissions »Mitglied er auf Montag den 14. vier Uhr Nachmittags zu einer Sitzung einzuladen. Ladislaus Graf Thun. m. p.

Bevor ich schließe, lade ich die Landesausschußbeisitzer auf Montag 10 Uhr Vormittags zu einer Sitzung.

Die nächste Sitzung Dienstag den 15. um 10 Uhr Vormittags.

Tagesordnung: 1. Kommissionsbericht, betreffend die Subvenzionirung einer projektirten Mustergewerbe-Schule in Prag; 2. Kommissions-Bericht, betreffend die Trennung der Gemeinden Ober- und Niederlichtenwalde; 3. Kommissions-Bericht betreffend die Gewerbe-Vorschußkassen; 4. Bericht der BudgetKommission über den Grundentlastungs-Voranschlag für 1868; 5. Kommissions-Bericht, betreffend die Administration der Landesflüsse; 6. Antrag der Abgeordneten Friedrich Baron Riese -Stallburg und Genossen, wegen Inangriffnahme der Eifenbahnstrecke über Tábor nach Prag mit Anschluß an die Westbahn und die k. k. Staatsbahn; 7. Antrag der Abgeordneten Dr. Vendelin Rziha und Genossen wegen baldiger Inangriffnahme der Eisenbahnverbindung über Budweis, Weselí und Tábor nach Prag und Anschluß an die Elisabethbahn; 8. Berichte der Petitionskommission.

Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.

(Schluß der Sitzung 2 Uhr 15 Minuten. )

Otto Freiherr v. Wächter, Verifikator.

Dr. Wendelin Rziha, Verifikator.

Dr. Karl Leeder, Verifikator.


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