Ètvrtek 10. záøí 1868

unterstützen zu können, so berücksichtigte die Budgetcommission doch die Thatsache, daß viele Landeskinder an der Wiener Universität studiren und manche von ihnen die Unterstützung des Vereines in Anspruch nehmen werden und erlaubt sich demnach den Antrag:

Hoher Landtag wolle dem juridischen Unterstützungsverein in Wien eine einmalige Subvention von 100 fl. für das Jahr 1869 bewilligen.

Sn. sekr. S c h m i d t (ète: ) Slavný snìme raèiž jednotì ku podpoøe posluchaèù práv na vysokých školách vídenských povoliti subvenci 100 zl. na rok 1869.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort. (Niemand meldet sich). Ich ersuche diejenigen Herren, welche für den Antrag stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Berichterst. Wolfrum (liest):

Hoher Landtag!

Der Bezirksausschuß von Neudek bittet in einer an den hohen Landtag unter 31. August 1868 Z. 60 gerichteten und der Budgetcommission vom Landtags-Präsidium zugewiesenen Petition:

Ein hoher Landtag geruhe die Aufzahlung des vom Staate auf Aerarialstrassen normirten Lohnes für Schneeaufschauflung von täglichen 25 Nkr. zur gewöhnlichen Tageslohnhöhe von 40-50 kr. von Seite des hohen Aerars zu erwirken oder die Uibernahme dieser Auszahlung aus Staatsmitteln auszusprechen. Es ist nicht zu verkennen, daß der Lohn von 25 kr. ein wenig entsprechender ist und daß die Gebirgsbewohner vorzugsweise durch die geringe Entlohnung beschwert sind. Eine Aufzahlung auf diesen geringen Lohn aus Landesmitteln scheint aber der Commission weder in Hinblick auf das Prinzip noch auf die Mittel des Landes zulässig, sie ist vielmehr der Meinung, daß diese Aufzahlung von Seite des Staates zu geschehen habe, da die Arbeiten in dessen Interesse geleistet werden, und beantragt:

Die Petition des Bezirksausschußes in Neudek Z. 60 dem Landesausschuße zu übergeben, damit derselbe behufs Einwirkung eines höheren Lohnes für Schneeschauflung bei Aerarialstrassen sich mit der hohen Regierung in's Einvernehmen setze.

Sn. sekr. S c h m i d t (ète: ) Petice okresního výboru v Nýdeku è. 60 buï zemskému výboru odevzdána, aby bez odkladu vyjednával se slavnou vládou, aby se zvýšil plat za vyhazování snìhu na silnicích erariálních.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort? (Niemand meldet sich). Ich ersuche diejenigen Herren, welche für den Antrag sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht, ) Der Antrag ist angenommen.

Berichterst. Wolfrum (liest: )

Hoher Landtag!

In einer unter 10. Juli 1868 Z. 77 an den hohen Landtag gerichteten Eingabe des Landesausschusses beantragt derselbe dem Techniker Jos. Mayer, Aushilfsadjunkten im Departement V., die Stelle eines Ingenieur - Adjunkten mit dem Gehalte von 800 fl. Ö. W. zu verleihen und zu gestatten daß die von Jos. Mayer im faktischen Landesdienste zugebrachte Zeit ihm als Dienstzeit angerechnet werde.

Der Landesausschuß begründet diesen Antrag mit Hinweis aus den abgesendeten Landesausschußbericht vom Jahre 1867 Z. 19309, der aber nicht vorliegt, in welchem um Beurtheilung zur Aufnahme und Aufstellung von 3 Ingenieur - Adjunkten mit Einschluß des Jof. Mayer gebeten wird, daß Jos. Mayer, der früher mit 36 fl. Monatsgehalt aufgenommen war, wegen keiner vorzüglichen Dienstleistung vom 1. Juli 1867 an mit 50 st. monatlich honorirt wurde und zur entsprechenden Besorgung der vielfachen Arbeiten im Departement V. höchst nothwendig sei. Wenn nun das Departement V. sogar um 3 Ingenieur-Adjunkten zur Bewältigung der Geschäfte eingeschritten ist, so ist wohl anzunehmen, daß der Landesausschuß nur der Nothwendigkeit nachgegeben hat, wenn er dem Jos. Mayer einen höheren Gehalt bewilligte, jetzt zum Ingenieur-Adjunkten vorschlägt, schließt sich der Referent dem Landesausschuße an, indem er beantragt:

Hoher Landtag wolle dem Jos. Mayer, bisherigen Aushilfsadjunkten, die Stelle eines Ingenieurs-Adjunkten mit dem Gehalte von 800 st. von 1. Januar 1869 an verleihen und gestatten, daß dessen im faktischen Landesdienst zugebrachte Zeit als Dienstzeit angerechnet werde.

Sekr. Schmidt ète: Slavný snìme raèiž dosavadnímu výpomocnému adjunktovi Josefu Majerovi propùjèiti místo inženýrského adjunkta s platem 800 zl. poèítajíc dnem 1. ledna 1869 a dovoliti, aby se mu poèítal èas, v skuteèné službì zemské stravený, do èasu služebného.

Oberstlandmarschall: Wünscht jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. ) Ich ersuche jene Herren, welche für den Antrag stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Ber. Wolfrum N. 180 betreffend die Straßenund Wasserbau-Beiträge.

Dieser Bericht ist ein sehr umfangreiches Actenstück und es dürfte wohl eine ziemlich lange Zeit erfordern, wenn ich ihn ganz vorlesen sollte. Ich erbitte mir daher die Erlaubniß, bloß den Bericht der Budgetkommission vorlesen zu dürfen, welcher in gedrängtem Auszuge den Inhalt des Berichtes wiedergibt (liest):

Hoher Landtag! In einem unter Ldtg. Z. 180 der Budgetcommission zugekommenen schriftlichen Berichte des Landesausschusses vom 22. Dez. 1867 beantragt derselbe: hoher Landtag wolle beschließen, den Landesausschuß zu ermächtigen, daß die aus der Straßen- und Wasserbau - Dotation des Jahres 1866  bewilligten, jedoch im Verlaufe des Jahres 1867   noch nicht zur Gänze ausbezahlten Beträge auch noch im Jahre 1868, wo möglich auch 1869 zur Rückzahlung angewiesen werden können, ansonsten selbe eben als verfallen anzusehen sind.

Dem Berichte sind 2 Ausweise I und II angeschlossen. Ersterer führt die zur Auszahlung für Wasserbau angewiesenen Beträge für 1866 mit 33353 fl. 88 1/2 kr. und für 1867 mit 2188 fl. 621/2 kr. auf eine Summe 35542 fl. 51 kr. und die bereits bewilligten Auslagen für 1866 mit 44808 fl. 36 kr. und für 1867 mit 1200 fl. Summa 46008 fl. 36 kr. nebst zu reservirenden 14500 fl., im Ganzen 60, 508 fl. 36 kr.

Der Ausweis II führt aus, daß noch für die im Jahre 1866 bewilligten, aber nicht zur Auszahlung gelangten Subventionen und Vorschüsse für Straßen mit 20500 fl. für Subventionen, mit 6500 fl. für Vorschüsse zu decken sind und gibt an, daß im Jahre 1867

a)  für Landesingenieure 1394 fl. 12 kr.

b)  für landesfürsttiche Baubeamte   852 fl. 911/2 kr. an Commissionskosten verausgabt wurden.

Der Bericht selbst setzt weitläufig und mit statistischen Daten belegt, die Wichtigkeit der Flüsse des Königreiches - mit Ausnahme der Eger für Flösserei auseinander - zeigt, daß große Summen nothwendig sind, um sie für Floß- und Schiffahrt geeignet zu machen und Uberschwemmungen zu verhüten, gibt aber ein bestimmtes Projekt mit dem erforderlichen Aufwande nicht an, noch enthält er wenigstens einen Plan, nach welchem Systeme oder mit welchen Mitteln vorgegangen werden könnte.

Die Budgetcommission theilt die Ansicht des Berichtes hinsichtlich der Eger nicht, ist vielmehr der Meinung, daß auch auf der Eger die Flößerei mit größtem Nutzen eingerichtet werden könnte und hält namentlich die Sicherung von vielen lochen des besten Grundes, namentlich bei Saaz, für ein Gebot der Nothwendigkeit.

Der hohe Landtag aber hat die Wichtigkeit der Landesflüsse niemals verkannt, noch weniger, daß etwas für die Instandhaltung derselben, für Schifffahrts- und Flößereizwecke gethan werden müsse. In dieser Ueberzeugung hat er die anfängliche Dotation von 20000 auf 40000 fl., seit 1866 aus 60000 fl. jährlich erhöht. Wenn nun trotzdem vom Bau-Departement diese bewilligten Summen niemals in Anspruch genommen worden sind, so liegt die Schuld nicht in zu geringer Dotation dieser Rubrik, sondern daran, daß die Bau-Elaborate nicht gemacht wurden und überhaupt ein fester Plan des Vorgehens bei Wasserbauten zu mangeln scheint. Diesem Uibelstande wird aber nicht abgeholfen, wenn der hohe Landtag gestatten würde, daß für ein Jahr bewilligte Beträge vier Jahre lang zur Disposition bleiben können; ein solches Vorgehen würde jede geregelte Haushaltung aufs Aeußerste erschweren, wenn nicht unmöglich machen. Es muß vielmehr darauf gedrungen werden, daß die wiederholten Beschlüsse des hohen Landtages bei Erledigung des Voranschlages, wonach derartige Einstellungen in das Budget bloß zwei Jahre lang gelten, ausrecht erhalten werden.

Dem Landesausschusse ist es anheimgegeben, solche nicht verwendete aber vielleicht schon bewilligte Beträge bei der Vorlage des Präliminars des dritten Jahres zu berücksichtigen, wobei aber allerdings die ohnehin schon bedeutende Dotation für Straßen und eben auch nicht geringe Summen für Wasserbau sowie die sehr beschränkten Mittel des Landes im Auge zu behalten sind.

Demgemäß beantragt die Budgetcommission:

Hoher Landtag wolle in Erledigung des Berichtes des Landesausschusses vom 22. Dez. 1867 Z. 180 den Landesausschuß ans Art. IV. des Landes-Voranschlages von 1867 verweisen und die Nachweise dieses Berichtes lediglich zur Kenntniß nehmen.

Dieser Artikel 4 ist der so eben vom Hause beschlossene Artikel, der auch im Voranschlage 1868 vorkommt, daß nämlich die in einem Jahre bewilligten Beträge nur für zwei Jahre ihre Geltung haben, widrigens sie im dritten Jahre wieder bewilligt werden müssen.

Sekretáø snìmovní Schmidt (ète: ) Budžetní komise navrhuje: Slavný snìme raèiž u vyøízení zprávy zemského výboru ze dne 22. pros. 1867 è. 180 zemský výbor k èl. IV. zemského rozpoètu na rok 1867 odkázati a prùkazy touto zprávou podané pouze u vìdomost vzíti.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. ) Ich ersuche jene Herren, welche für den Antrag sind, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen. Es sind nun noch mehrere Punkte vorzutragen, aber die Zeit ist sehr vorgerückt, ich werde also die Sitzung schließen.

Nächste Sitzung ist morgen 10 Uhr Vormittage. Tagesordnung wäre: Fortsetzung der heutigen u. z. einige Punkte der Budget-Commission, dann Punkt V. ): Bericht der Commission für Gemeindeangelegenheiten über Petitionen, betreffend die Abänderung der Gemeindeordnung, und des Gesetzes über Bezirksvertretungen; ferner Bericht der Budgetcommission über die Rechnungsabschlüsse des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1866 und 1867; ferner Bericht der Commission zur Prüfung des Gesetzentwurfes zur weiteren Durchführung der Grundentlastung in Böhmen: ferner Landesausschußbericht zur neuerlichen Vorlage des Gesetzentwurfes über Armenflege; ferner Landesausschußbericht, betreffend die beantragte Subvention des Central - Comites für land- und forstwirthschaftliche Statistik Böhmens; ferner Bericht des Landesausschusses, betreffend die Dotation zur Aufmunterung der rationellen Flachskultur in Böhmen; Bericht des Landesausschusses,, betreffend die Regelung des Affekuranzwesens in Böhmen; ferner Bericht der Petitionscommission über die in dem Einlaufe unter der Zahl 3, 11, 29, 37, 34, 39, 49, 87 ausgewiesenen Petitionen.

Der Ausschuß für das Fischereigesetz wird für morgen, Freitag den 11. September Nachmittags 5 Uhr zu einer Sitzung eingeladen. - Baron Riese Stallburg, Obmannsstellvertreter.

Ich erkläre die Sitzung für geschlossen. (Schluß 2 Uhr 48 Minuten Nachmittags. )

Ernst Thenmer, Verifikator.

J. U. Dr. Lubert Graf, Verifikator.

Kardasch, Verifikator.

Aus der Sratthalterei - Buchdruckerer in Prag.


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