Ètvrtek 10. záøí 1868

Referent Wolfrum: Z. 18, Rub. XVIII. Gnadengaben 4651 fl.

Schmidt: è. 18, rub. XVIII. dary z milosti 4651 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand Etwas dagegen einzuwenden hat, so erkläre ich den Antrag für angenommen.

Wolfrum: Z. 19, Rub. XIX. Abfertigungen entfällt.

Schmidt: è. 19, rub. XIX odbytné odpadá.

W o l f r u m: Z. 20, Rub. XX verschiedene Ausgaben 996 fl.

Schmidt: è. 20, rub. XX rozlièné výdaje 996 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand Etwas einwendet, so erkläre ich den Antrag für angenommen.

Wolfrum: Z. 21, Rub. XXI. Tilgung der aufgenommenen Vorschüsse 20. 000 fl.

Schmidt: è. 21, rub. XXI ku splacení pøijatých záloh 20. 000 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand Etwas einwendet, so erkläre ich den Antrag für angenommen.

W o l f r u m: Die Hauptsumme des Domestikalfondes bildet keinen Gegenstand der Abstimmung, weil sich diese von selbst versteht.

Referent Wolfrum: Bubenèer Fond. Lit. B) Besoldungen 1464 fl.

Sekr. Schmidt ète: Služné 1464 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand Etwas zu bemerken hat, so erkläre ich den Antrag für angenommen.

Referent Wolfrum: Nro. 23, Rub. II Löhnungen 769 st.

Sn. sek. Schmidt ète: è. 23, rub. II mzdy 769 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand Etwas einwendet, so erkläre ich den Antrag für angenommen.

Referent W o l f r u m: Zahl 24, Rub. III Duartiergelder 60 fl.

Sek. Schmidt: è. 24, rub. III. Pøíbyteèné 60 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand Etwas einwendet, so erkläre ich den Antrag für angenommen.

Referent Wolfrum Zahl 25, Rub. IV. Erhaltung der Gebäude und Garteneinrichtung 4520 fl.

Sek. Schmidt: è. 25, rub. IV. Zachování budov a zøízení zahrady 4520 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, so erkläre ich den Antrag für angenommen.

Referent Wolfrum: Zur Zachl 26, Rub. V. wird die Steuer um 72 fl. erhöht und diese Rubrik mit 1486 fl. eingestellt.

Sek. Schmidt: V rubr. V. "danì a dávky" zvyšuje se daò o 72 zl. a ustanovuje se rubrika ta s 1486 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand Etwas einwendet, erkläre ich den Antrag für angenommen.

Referent Wolfrum: Z. 27, Rub. VI. Diäten und Reisekosten 65 fl.

Sek. Schmidt: è. 27, rubr. VI. diéty a cestovné 65 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand Etwas einwendet, so erkläre ich den Antrag für angenommen.                                                  

Referent Wolfrum: Z. 28. Rub. VII. Parkerhaltung 4569 fl.

Schmidt: è. 28, rub. VII. zachování parku 4569 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand Etwas einwendet, so erkläre ich den Antrag für angenommen.

Referent Wolfrum: Z. 29, Rub. Vlll. Pensionen und Gnadengaben 53 fl.

Schmidt: è. 29, rub. VIII. Výslužné a dary z milosti 53 zl.

Oberstlattdmarschall: Wenn Niemand Etwas einzuwenden hat, so erkläre ich den Antrag für angenommen.

Referent Wolfrum: Z. 30, Rub. IX. Erziehungsbeiträge 20 fl.

Schmidt: è. 30, rub. IX. Vychovací pøíspìvky 20 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Fernand Etwas einzuwenden hat, erkläre ich den Antrag für angenommen.

Referent Wolfrum: Z. 31, Rub. X. Verschiedene Auslagen 1690 fl.

Schmidt: è. 31, rub. X. Rozlièné výdaje 1690 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand Etwas einwendet, so erkläre ich den Antrag für angenommen.

Referent Wolfrum: Z. 32, Rub. XI. Neubauten 1690 fl.

Schmidt: è. 32, rub. XI. Nove stavby 1690 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand Etwas einwendet, so erfläre ich den Antrag für angenommen.

Berichterft. Wolfrum (liest: ) Lit. c) Artikel 7, §. 1 Sub-Rubrik I. a) "Diäten" wird mit 45 000 fl. und b) "Reisekosten" mit 5000 fl. eingestellt und die Rub. 1 mit 76470 st. festgesetzt.

Sn. sek. Schmidt (ète: ) Lit. c) èlánek VII. §. 1. vedlejší rubrika I. a) diety stanoví se s 45000 zl. a b) èestné s 5000 zl. a rubr. I. s 76470 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand Etwas dagegen einzuwenden hat, erkläre ich den Antrag für angenommen.

Berichterft. W o l f r u m (liest: ) §. 2. Zur Zahl 34, Rubr. II. Dem Amtsdiener Josef Kral wird vom 1. Juni 1867 an eine Personalzulage von 100 fl. jährlich und dem Amtsdiener Karl Schimak vom Todestage des Amtsdieners Josef Jenatschek an ebenfalls eine Personalzulage von 100 fl. jährlich bewilligt. "

Diese Bewilligungsanträge basiren sich auf den Landesausschußbericht und wurden die betreffenden Anträge durch die Verdienstlichkeit der beiden Diener begründet. Die Budgetkommission hat sich dem Antrag des Landesausschußes angeschlossen und bittet um Bewilligung der Beträge.

Sn. sek. Schmidt (ète: ) §. 2. k èlánku 34 rubr. II. Úøednímu sluhovi Josefu Královi povoluje se poèínajíc 1. èervnem 1867, osobní pøídavek 100 zl. roènì a úøednímu sluhovi Karlu Šimákovi ode dne úmrtí úøedního sluhy Josefa Jenáèka též osobní pøídavek 100 zl. roènì.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand etwas dagegen einzuwenden hat, erkläre ich den Antrag für angenommen.

Ber. Wolfrum (liest): "Bei Subrubrik 13 "Steuern und Gaben" wird die Einkommensteuer von Staatspapieren um 1268 fl. und die Gebäudesteuer um 586 fl. erhöht und die Rubrik 2 Verwaltungsauslagen mit 190. 056 fl. eingestellt. "

Snem. sekr. Schmidt (ète): "Pøi vedlejší rubrice 13 "danì a dávky" zvyšuje se daò z pøíjmu ze státních papírù o 1268 zl. a daò domovní o 586 zl. i stanoví se rubrika II. "výlohy správní" s 190056 zl. "

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand etwas dagegen einzuwenden hat, erkläre ich den Antrag für angenommen.

Ber. Wolfrum (liest): Z. 35. Pensionen für Beamte und Diener 8320 fl.

Sn. sekr. Schmidt (ète): È. 35. Výslužné pro úøedníky a sluhy 8320 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand etwas dagegen einzuwenden hat, erkläre ich den Antrag für angenommen.

Ber. Wolfrum (liest): Z. 36. Pensionen für Witwen 2451 fl.

Sn. sekr. Schmidt (ète): È. 36. Výslužné vdovám 2451 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand etwas dagegen einzuwenden hat, erkläre ich den Antrag für angenommen.

Ber. Wolfrum (liest): Z. 37. ErziehungsBeiträge 223 fl.

Sn. sekr. Schmidt (ète): È. 37. Pøíspìvky vychovací 223 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand etwas dagegen einzuwenden hat, erkläre ich den Antrag für angenommen.

Ber. Wolfrum (liest): Z. 38. Gnadengaben 1130 fl.

Der Witwe Pyro wird in Berücksichtigung ihrer Verhältnisse ausnahmsweise eine Erhöhung der Gnadengabe von 60 fl. auf 80 fl. jährlich bewilligt und die Rubrik VI. auf 1130 fl. erhöht.

Der betreffende Antrag gründet sich auf einen rechtfertigenden Landesausschußbericht Zahl 90 und ausnahmsweise hat die Budget-Kommission diesem Antrage zugestimmt und bittet um dessen Annahme.

Sn. sekr. Schmidt (ète): È. 38. Dary z milosti 1130 zl.

Vdovì Pyrovì povoluje se vzhledem k pomìrùm jejím výnimeènì zvýšení daru z milosti z 60 zl. na 80 zl. roènì a rubrika 6. zvyšuje se na 1130.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand etwas dagegen einzuwenden hat, erkläre ich den Antrag für angenommen.

Ber. Wolfrum (liest): Z. 39. entfällt.

Z. 40. Landesarchiv und Bibliothek 5100 fl.

Sn. sekr. Schmidt (ète): È. 39. odpadne.

È. 40. archiv zemský a knihovna 5100 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand etwas dagegen einzuwenden hat, erkläre ich den Antrag für angenommen.

Ber. Wolfrum (liest): Z. 41 L -B. -B 1860 fl.

Sn. sekr. Schmidt (ète): È. 41. Vydávání naøízení zemskych 1860 zl.

Oberstlandmarschall: Zu dieser Post hat sich Herr Dr. Hanisch zum Wort gemeldet. Ich ertheile dem Hrn. Dr. Hanisch das Wort.

Abg. Dr. Hanisch: Das Erforderniß für das Landesgesetzblatt pr. 1861 fl. und die Bedeckung derselben, nämlich der Ertrag aus dem Verkaufe des Landesgesetzblattes mit 399 fl. gibt mi: Veranlassung, einige Bemerkungen an diese Post zu knüpfen. Es ist im Rechtsleben ein selbstverständlicher Grundsatz, daß mit der Unwissenheit der Gesetze sich Niemand entschuldigen kann.

Es fließt aber auch aus diesem Grundsatze, der gesetzliche Geltung hat, die Verpflichtung dafür zu sorgen, daß jedermann und zwar rechtzeitig in den Besitz der Gesetze, in die Kenntniß der Gesetze gelange. Mit der Kundmachung d. h. mit der Ausgabe der Gesetze allein, und damit, daß auf dem Blatte geschrieben steht: "ausgegeben und versendet am so und so vielten", ift's nicht gethan. Das Gesetz muß befolgt werden und daher auch Zugänglich, rechtzeitig zugänglich sein. Es gehört daher außerhalb der Kundmachung durch die Herausgabe auch die Versendung und Verbreitung dazu, um den Gesetzen ihre Wirksamkeit zu sichern und in ersprießlicher Weise den Staatsbürger vor Nachtheilen zu bewahren.

Es wird in Böhmen sehr viele Gemeinden geben, welche z. B. gar nicht im Besitze der Staas Grundgesetze, um nicht erst zu sagen der konfessionellen Gesetze sind, und das hat darin seinen Grund, weil die Vertheilung des Reichsgesetzblattes eine äußerst mangelhafte ist. Sie ist heute noch an das Abonnement geknüpft und es wird den Gemeinden nicht unentgeltlich verabfolgt und ich glaube genug gesagt zu haben, wenn ich anführe, daß im ganzen Reiche nur 35 Gemeinden im J. 1867 auf das Reichsgesetzblatt abonnirt waren.. Was das Reichsgesetzblatt und die ReichsGesetze betrifft, so ist selbstverständlich Abhilfe an einem anderen Orte zu suchen und muß dort gefunden werden.

Ich habe das nur angeführt, um hier auf die Uibelstände aufmerksam zu machen, welche mit dem Landesgesetzblatte vielleicht in noch größerem Maße verbunden sind.

Die Versendung des Landes- sowie des Reichs Gesetzblattes ist durch das Portogesetz vom Oktober 1865 als portofrei erklärt worden, insofern sie an Aemter, Behörden, amtliche Organe und Gemeinden selbstverständlich höherer und niederer Ordnung geschieht. Das Porto ist also kein Hinderniß gewesen. Nur müssen auch die Gesetze versandt werden.

Allein man hat bis jetzt den Weg der Postversendung nicht gewählt. Das Landesgesetzblatt für Böhmen wird an die politischen Behörden, es wurde an die Bezirksämter versendet und von diesen gelegenheitlich in größeren und kleinen Partien auch in ganzen Packen den Gemeinden zugemittelt.

Viele Blätter erreichten die Gemeinden gar nicht, sie gingen aus dem Wege verloren.

Gewöhnlich waren es die Amtstage, an denen eine solche Vertheilung stattfand, und man war nicht im Stande, einen anderen Modus zu erzielen.

Privaten aber sind die Landes gesetzblätter wohl fast unzugänglich; denn, wenn ich nicht irre, bin ich der einzige Abonnent, der das Landesgesetzblatt durch die Post bezieht, und ich weiß, daß es mir Schwierigkeiten gemacht hat, dieses Benefiziums theilhaftig zu werden.

Wenn trotzdem das Erträgniß 399 fl. ausweist, so beweist das nur höchstens, daß 399 Abonnenten waren, welche das Landesgesetzblatt entweder selbst abholten, oder welche es durch die Buchhandlungen beziehen. Nun die Buchhandlung ist wahrlich nicht der Weg, auf dem man in die Kenntniß der Gesetze rasch gelangt; es ist daher nothwendig, daß, da ja die Portopflichtigkeit für die Gemeinden, für Korporationen und Behörden nicht besteht, daß die Versendung unmittelbar dort geschieht, wo die Herausgabe erfolgt, und wie ich mich instruirt habe, ist diese Art und Weise der Versendung sehr leicht möglich. Es stehen in der Statthalterei-Druckerei ungefähr 10 - man nannte mir auch 14 Personen - zur Verfügung, welche die Expedition der "Prager Zeitung" zu besorgen haben. Sine kleine Zulage von Seite des Landes würde es möglich machen, daß mit dem Tage des Erscheinens des Landesgesetz - Blattes die Versendung desselben nummerweise an die einzelnen Gemeinden, Behörden und ämtlichen Organe durch die Post erfolge - aber auch an die Privaten, und zwar bezüglich der Privaten, welche selbstverständlich nicht portofrei sind, nach dem von Seiten des Handelsministeriums bewilligten Portozuschlage zum Abonnoment-Betrage.

Dieser Zuschlag beträgt z. B. beim Reichsgesetzblatt 50 kr., für das Post-Verordnungs- und Finanzministerial-Verordnungsblatt 25 kr., und es wird daher nur einer Anfrage von Seiten der k. k.

Statthalterei, oder von Seiten des Landesausschußes bedürfen, um von Seite des Handelsministeriums ebenfalls einen solchen Pauschalbetrag für ein Eremplar des Landesgesetzblattes für das ganze Jahr zu erreichen. Also an die Gemeinden, Korporationen, an die geistlichen und weltlichen Aemter, Behörden und Organe geschieht die Versendung portofrei und bei den anderen wird der Portobetrag - ein geringer Betrag - mit dem Abonnement angehoben.

Meine Anregung geht also dahin, es möge sowohl der Landesausschuß alsauch die Budget-Kommission, sowie die kaiserliche Statthalterei die Art der unmittelbaren Versendung im Wege der Post in Erwägung ziehen, damit, wenn das Budget für 1869 zur Behandlung gelangt, bereits formulirte Anträge vorliegen, oder von unserer Seite ein formulirter Antrag diesfalls gestellt werden kann.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. )

Wenn Niemand das Wort verlangt, so erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Berichterst. Abg. Wolfrum: Nachdem der Herr Vorredner einen Antrag nicht gestellt hat, sondern nur den Wunsch aussprach, daß die BudgetKommission bei Behandlung des Budgets für 1869 den angeregten Gegenstand in's Auge fasse, so glaube ich nichts weiter erwiedern zu sollen, als, daß die Budget-Kommission ganz sicher dem Wunsche entsprechen wird.

Oberstlandmarschall: Ich werde nun zur Abstimmung schreiten, und ersuche die Herren, welche für den Autrag des Herrn Referenten sind, die Hand aufzuheben.

(Geschieht. ) Ist angenommen.

Berrichterst. Abg. Wolfrum. Zahl 42. 10. Sanitäts-Auslagen 534355 fl.

Sekr. z. sn. r. Schmidt: Výlohy zdravotní 534355 zl.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Roser hat das Wort.

Abgeord. Dr. Roser: Bei dem Posten von 32000 fl., welche aus Anlaß des Impfzwanges in's Budget eingestellt wurden, kann ich nicht unterlassen, für die Zukunft dagegen zu protestiren. Nicht die Lust zu Neuerungen, einzig und allein das Interesse des Landes, zu dessen Vertretung wir hier berufen sind, bestimmt mich dazu. - Ich habe bereits im Abgeordnetenhause hargethan, daß der Zwang zur Impfung von Seite der Regierung als ein ungerechtfertigter und als ein Eingriff in die individuelle Freiheit der Staatsbürger erscheint. Die Impfgesetzgebung stammt aus einer Zeit, wo die Impfung, trotzdem von vielen hellsehenden Ärzten Zweifel erhoben wurde, noch von vielen als eine segensreiche Entdeckung unangetastet gelassen wurde, und zwar deswegen, weil keine Erfahrung vorlag.

Von diesem Gesichtspunkt aus ist es erklärlich, warum die Regierung sich berufen fühlte, die Impfung durch Zwangsmaßregeln der Bevölkerung zu Theil werden zu lassen.

Meine Herren! Ganz anders stehen die Dinge heutzutage. Es liegt uns eine sechzigjährige Erfahrung vor und die Naturwissenschaften in der Medizin haben derartige Fortschritte gemacht, daß die Impftheorie nie mehr als jetzt einer wissenschaftlichen Begründung bedarf, und ist eine solche auch bisher keinem Arzte gelungen, trotz allen möglichen Preisausschreibungen.

Man beruft sich fort nur auf die Erfahrung und die Erfahrung ist es, die einen fortwährend, ich mochte sagen, anruft.

Meine Herren, die Behauptungen meiner Gegner würden mich zu weit führen, ich verweise Sie daher auf die Broschüre, die hier im Hause aufgelegt wurde, und zwar: "die Gefahr der Impfung und die Staatsmedizin", dann die Petition an das Abgeordnetenhaus. Aber auf Eines mache ich Sie aufmerksam, meine Herren; wenn wirklich die Erfahrung zu Gunsten der Impfung spricht, warum gerade in neuerer Zeit eine Unzahl sowohl von Aerzten als Laien der Impfung abhold wurden und wie kommt es denn, daß in England eine große Zahl von, in der Impfung ergrauten Aerzten, möchte ich sagen, der Impfung abhold geworden sind, und sich an die Spitze der Impfagitation stellen und zwar belehrt durch die vielen Unglücksfälle, durch die vielen Erfahrungen und sie haben es auch durchgesetzt, daß die Impfakte, der Impfzwang, der früher normirt war, sistirt wurde.

Das ist erst in neuerer Zeit geschehen. Ebenso wurde, meine Herren, eine Masse von Petitionen in verschiedenen Kammern in Anregung gebracht, und es werden auch noch viele Petitionen eingereicht werden.

Ich will nur aufmeiksam machen aus einige Petitionen, die in den Kammern eingereicht wurden, nämlich

1.   eine Petition an das Abgeordnetenhaus in Wien,

2.    eine Petition an den ungarischen Landtag,

3.    eine preußische von Nordhausen, eine bairische Petition an die Abgeordneten in München, eine des Naturheilvereines in Schweinfurt und eine englische Petition um Abschaffung der Impfung.

Meine Herren, die Zeit ist vorüber, das Volk läßt sich nicht medizinisch bevormunden, es läßt sich medizinisch barockiren; es hat kein Vertrauen mehr zur Impfung, denn die Gefahren derselben sind groß, der Nutzen jedoch illusorisch.

Ich will, meine Herren, nur auf einen Umstand aufmerksam machen, der die Hohlheit der Impftheorie darthut, wie es nämlich kommt, daß gerade in neuester Zeit und zwar bezüglich des Verfahrens bei der Impfung sowohl als des Stoffes unter den Ärzten die krassesten und kontroversesten Widersprüche vorkommen.

Wenn die Herren mir folgen wollen, will ich auf Einiges aufmerksam machen. Jenner hat bekanntlich die Impfung mit getrocknetem Impfstoff vorgenommen und denselben nach allen Richtungen versendet. Alle Bedenken, die man dagegen wegen der durch die Übertragung von Krankheiten hervorgerufenen Gefahren vorgebracht hat, wurden, wie dies meist in der Empirie geschieht, als unbegründet zurückgewiesen. Heute nach 60jähriger Erfahrung werden die Gefahren der Übertragung von Krankheiten zugegeben, man sagt aber, die Ursache liege im Impfstoffe, jeder Impfarzt hat eine andere Ansicht und die Experimente nehmen kein Ende. Im englischen Parlamente wurde behauptet, der getrocknete Impfstoff verderbe (eicht, er bringe eine Gefahr und trage Schuld, daß so wenig Vertrauen zu dieser Institution herrscht.

Ein anderer Impfarzt Dr. Pissing in Berlin gibt die Gefährlichkeit dieses Verfahrens wegen Uebertragung von konstitutionellen Krankheiten zu und sagt, man darf nicht von Arm zu Arm impfen, sondern man verwende bloß die originäre Kuhlymphe.

Ein Dritter, Doktor Bohn, der seinen Impfstoff empfiehlt, sagt: ein Impfstoff, wie ihn Dr. Pissing braucht, taugt nichts, sondern der Impfstoff muß humanisirt werden.

Ein Vierter hat unlängst in der medizinischen Wochenschrift auf die Gefährlichkeit des aus dem Findelhause unter der Aegide des Impf - Direktors der Residenzstadt bezogenen Impfstoffes hingewiesen wegen Uebertragung von Syfilis und nachgewiesen, wie viele Menschen man um 30 kr. unglücklich machen könne.

Kurz, meine Herren, wir sind übel daran, wenn wir uns impfen lassen wollen, wir wissen nicht, welche Methoden: ob humanisirt, ob nicht humanisirt, ob von Arm zu Arm, ob trockene Impfung.

Meine Ansicht ist die:

Am besten diese Giftstoffe, welchen die Impfärzte selbst Uebles nachreden, bei Seite zu lassen, indem in der neuesten Zeit nachgewiesen ist, daß 80 Perz. der Geimpften selbst von den natürlichen Blattern befallen werden.

Es läßt sich überhaupt, meine Herren, nach dieser Erfahrung und nach dem Standpunkte der heutigen Wissenschaft die Unterstützung von Seite der Regierung nicht rechtfertigen und zwar um so mehr, da die Regierung von Aerzten schon vielfach aufmerksam gemacht wurde auf die Gefahren und die Impfärzte selbst nicht einig sind.

Bei dem jetzigen Stande der Frage kann nur allein die Wissenschaft entscheiden und die Regierung, die dazu inkompetent ist, hat sich bei diesem Gegenstande neutral zu verhalten, wenn sie nicht die schwere Verantwortung auf sich lade, daß sie mehr die Impfärzte als die Bevölkerung schützt, sie darf der Impfung also nicht den Nimbus staatlicher Obsorge leihen, sondern sie mögen es jedem überlassen, ob er sich impfen lassen will, sie mögen es jedem überlassen, ob er den Impflehren der Aerzte Glauben schenken will. Ja, man wird mir vorhalten, es sind viele Aerzte noch für die Impfung.

Meine Herren, das entscheidet nicht für die Wahrheit, Sonst gebe es überhaupt keinen Fortschritt; mir ist lieber eine Minorität von Denkern, als eine Majorität von Schwätzern; es werde überhaupt dem Belieben eines jeden anheimgestellt, sich impfen zu lassen und das Land, das ohnehin gedrückt ist, wird 32000 fl. ersparen. Kann man den Impfzwang nicht als Härte ansehen, indem es heißt, wenn Du dich nicht dieser Pflicht unterwirsst, hast Du keinen Anspruch auf ein gewisses Recht! Wenn nun zufällig Jemand ist, der kein Vertrauen zur Impfung hat, der Impftheorie keinen Glauben schenkt, so geschieht ihm schon Unrecht, wenn man ihm sein persönliches Recht entzieht. Ich weiß nicht, ob die Regierung den im Impfzwange liegenden Eingriff in die individuelle Freiheit zu machen berechtigt ist, ich zweifle sehr. Die Regierung bleibe höchstens, wie dies in England, Portugal, Spanien und Rußland der Fall ist, bei den Maßregeln der einfachen Empfehlung stehen, und das ist das Richtige.

Sie verwende lieber das Geld, nämlich die 32 Taufend Gulden auf eine bessere und viel nützlichere Weise, ich will nur erwähnen auf Heranbildung tüchtiger Volkslehrer und Gerichtsärzte.

Die Volksbildner und die Gerichtsärzte sind nicht nur in Böhmen sondern in ganz Oesterreich schlecht und höchst mangelhaft.

Mir erscheint es bei der Bestreitung der Impfauslagen als das Natürlichste, daß nur diejenigen dazu zugezogen werden, welche dabei direkt betheiligt sind und das sind eben einzig und allein die Eltern.

Der Staat sorge, insolange über die Impfung der Staab nicht gebrochen ist, einzig und allein für Impfärzte; das Volk wird sich schon um sein leibliches Wohl kümmern. Die Impfärzte werden dann materiell besser stehen. Ich versichere Sie, meine Herren, daß dann alle bisherigen Klagen ein Ende nehmen werden und das Land wird alljährlich 32. 000 fl. ersparen.

Ich erlaube mir daher den Antrag zu stellen:

"Der hohe Landtag wolle beschließen: Die Budget-Kommission wird aufgefordert, das Erforderniß von 32. 000 fl. als Impfungsauslagen für die Zukunft einer Prüfung zu unterwerfen und diesbezügliche Anträge zu stellen. "

Oberstlandmarschall: Dr. Schöder hat das Wort.

Dr. Schöder: Hoher Landtag! Wir können meines Erachtens nicht in die Entscheidung der Frage eingehen, ob die Impfung nützlich oder schädlich fei. Diese Entscheidung gehört nicht zur Kompetenz des Landtages, sondern vor das Forum der Wissenschaft.

Dieselbe Frage wurde auch im englischen Parlamente und zwar in den Jahren 1856 und 1857 angeregt und wie das englische Blaubuch ausweist, wurden damals an alle medicinische Fakultäten des Continentes, so wie auch an alle Koryphäen der Wissenschaft Ansuchen um Begutachtung des Gegenstandes gestellt. Diese liesen ein und es zeigte sich darunter eine merkwürdige Uibereinstimmung. Alle entschieden sich für die Beibehaltung der Impfung bis auf zwei, nämlich Wundarzt Rittinger aus Deutschland und Professor Hamernik aus Prag, die sich dagegen aussprachen.

Angesichts dieses Verhältnisses würde ich mir nur die Bitte erlauben, auf den Antrag des Herrn Dr. Roser solange nicht einzugehen, bis dieser Gegenstand auf wissenschaftlichem Wege entschieden fein wird. (Bravo rechts).

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Pauer hat das Wort.

Dr. Pauer: Ich kann auch nicht sagen, daß ich ein Freund des Impfzwangs bin; aber die Ansicht, daß der Gegenstand hier entschieden werden solle oder im Reichsrathe, halte ich für überflüssig, denn nur wissenschaftliche Autoritäten sind in der Lage, darüber ein endgiltiges Urtheil abzugeben. Wenn der frühere Herr Vorredner Dr. Roser behauptet, daß eine Minorität von Denkern mehr zu schätzen ist als eine Majorität von Schwätzern, so muß ich dies als eine sehr starke Frase bezeichnen und mochte im Namen der Majorität erklären, daß deren Mitglieder sich nicht zu den dummen Leuten zählen und daß sie nicht als Schwätzer anzusehen sind. Dr. Roser behauptet auch, daß sich das Volk medizinisch nicht bevormunden lassen will. Ich spreche selbst manchmal gegen die Impfung auf dem Lande, aber es nützt dennoch nichts, die Leute wollen geimpft werden und ich möchte auch nicht die Verantwortung übernehmen, unbedingt zu sagen: die Impfung ist schädlich; es gibt viele Familien, welche traurige Erfahrungen gemacht haben durch die Impfung, aber auch viele, welche dergleichen traurige Erfahrungen gemacht haben, indem sie Kinder nicht impfen ließen. Es ist der Werth der Impfung unentschieden und auch die Erfahrung hat darüber nicht schon endgiltig sich erklärt. Die praktischen Aerzte auf dem Lande sind größtentheils, ich weiß es, ich kenne ihrer sehr viele, für die Impfung. Sie mögen auch nicht unerfahrene Menschen sein und dürften auch das Impfgeschäft nicht als ein lukratives oder amüsantes finden.

Ich hatte Gelegenheit zu beobachten, wie sie in letzter Zeit traurige Erfahrungen gemacht haben, auch weil ihre Impfdiäten sehr miserabel aussielen. Der Gegenstand ist jedenfalls nicht spruchreif und der Antrag des Herrn Dr. Roser nicht zeitgemäß.

Wohl glaube ich, daß die hohe Regierung demnächst Gutachten von Autoritäten der Wissenschaft abverlangen wird und darnach werden die Parlamente und Volksvertretungen zu entscheiden haben.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort? Herr Dr. Roser hat das Wort.

Dr. Roser: Ich gebe zu, daß die Impfung als Impfung der Wissenschaft gehört, aber das Geld gehört dem Lande. Die Auslagen sind es, welche die zwangsweise Impfung verursacht. Ob die Impfung nützlich oder schädlich ist, wird die Wissenschaft entscheiden, das habe ich bereits erwähnt, wie aber Herr Dr. Pauer plötzlich sich für einen Freund der Impfung gerirt, kann ich nicht begreifen und verweise ihn nur auf seine Worte, die er gegenüber dem Statthalter von Salzburg, Med. Dr. Grafen Coronini bezüglich der Impfung zum Besten gab, dem gegenüber er als Feind der Impfung erscheint und die Impfung als null und nichtig und nicht mehr als zeitgemäß erklärt. Merkwürdig genug! (Große Heiterkeit. )

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Pauer hat das Wort.

Dr. Pauer: Ich bitte, es war... (Rufe links: Schluß! Schluß!)

Oberstlandmarschall: Es ist Schluß der Debatte angetragen. Ich bitte jene Herren, welche für den Schluß der Debatte sind, sich zu erheben. (Geschieht. ) Der Schluß der Debatte ist angenommen.

Dr. Pauer: Ich bitte! Es war ein Privatgespräch, welches wir damals führten, in Gegenwart des Herrn Statthalters von Salzburg, und die Impffrage wurde damals mehr als Unterhaltungsgegenstand behandelt und nicht als ernsthaftere Angelegenheit.

Oberstlandmarschall: Ich werde nun den Antrag des Herrn Dr. Roser zur Unterstützung bringen. Der Antrag lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen: Die Budget - Commission wird aufgefordert, das Erforderniß von 32000 fl. als Impfungsauslagen für die Zukunft einer Prüfung zu würdigen und bei Vorlage des 69er Budgets diesbezügliche Anträge zu stellen.

Snìmovní sekretáø Schmidt: Doktor Roser navrhuje: slavný snìme raèiž uzavøíti: Budžetní komise se vyzývá, aby potøebu 32000 zl. na výdaje za oèkování pro pøíštì vzala v uvážení, a pøi pøedložení zprávy budžetní na rok 1869 dotyèné návrhy uèinila.

Oberstlandmarschall: Ich bitte jene Herren, welche den Antrag unterstützen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Er ist hinreichend unterstützt. Wir werden nun zur Abstimmung schreiten. Der Herr Berichterstatter hat das Wort.

W o l f r u m: Der Antrag des Herrn Dr. Roser geht darauf hin, daß die Budget-Commission bei der Berathung des Budgets für das Jahr 1869 Anträge stellen solle, daß die Auslage per 32693 fl. aus dem Budget des Jahres 1869 auf irgend eine Weise entfernt oder ermäßigt werde.

Ich habe nur soviel zu bemerken, daß die Budget-Commission bei ihrer Einstellung von Geldposten sich doch darnach richten müsse, was seitherige gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen vorschreiben. Sind solche gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen da, so wird sie sich wohl nicht entziehen können, den betreffenden Aufwand für derartige Leistungen in das Budget des Landes einstellen zu müssen. Nun aber, ob die Impfungsauslagen zweckmäßig oder nicht zweckmäßig sind, das scheint mir doch aus dem Gange der Verhandlungen in diesem hohen Hause im hohen Grade fraglich zu sein. Denn wenn auch ein Mann der Wissenschaft, für welchen ich den Herrn Antragsteller ansehe, sich gegen die Impfung ausgesprochen hat, so haben sich zwei Männer der Wissenschaft, also jedenfalls die Majorität (Heiterkeit), wenn auch vom Herrn Antragsteller die Majorität auf eine drastische Weise charakterisirt worden ist (Heiterkeit), aber zwei Männer der Wissenschaft haben sich gegen den Antrag des Herrn Antragstellers, also gegen die Minorität, ausgesprochen. Was soll nun eine Versammlung von Laien, welches doch nur die Budgetcommission ist, thun? Sie kann sich bloß an gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen halten und nicht durch voreilige Beschlüsse der Gesundheit der Landbevölkerung Eintrag thun. So lange die Wissenschaft über eine so wichtige Frage, die feit einem halben Jahrhunderte als eine Wohlthat für die Menschheit angesehen wurde, noch nicht abgesprochen hat, so lange sollten wir an der verhältnißmäßig kleinen Post von 32000 fl. und dem Aufwände für Humanitätsanstalten nicht mäckeln; so lange die Wissenschaft darüber endgiltig nicht abgesprochen haben wird, scheint es nicht an der Zeit, diesen Posten zu streichen. Ich bitte den Antrag des Herrn Dr. Roser nicht anzunehmen. (Bravo! Bravo!)

Oberstlandmarschall: Es kommt der Antrag des Herrn Dr. Roser zur Abstimmung: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Die Budgetkommission wird aufgefordert, das Erforderniß von 32000 fl. als Impfungsauslagen für die Zukunft einer Prüfung zu würdigen und bei der Vorlage des neunundsechziger Budgets diesbezügliche Anträge zu stellen.

Snìmovní sekretáø Schmidt (ète): Pan Dr. Roser navrhuje: sl. snìme raèiž uzavøíti: Budžetní komise se vyzývá, aby potøebu 32. 000 zl. na výdaje za oèkování pro pøíštì vzala v uvážení a pøi pøedložení zprávy budžetní na rok 1869 dotyèné návrhy uèinila.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für den Antrag des Herrn Dr. Roser sind, sich zu erheben. (Geschieht. ) Er ist in der Minorität.

Berichterstatter Abg. Wolfrum: Zahl 43, Rubrik 11.

"Der landwirthschaftlichen und landwirthschaftlich-industriellen Landes-Lehr-Anstalt in Tabor wird die Erhöhung der jährlichen Dotation aus Landesmitteln von 10000 fl. auf 12000 fl. bis 1871 inclusive bewilligt. "

Dieser Antrag gründet sich auf einen Landesausschußbericht, welcher unter Zahl 155 der Budgetcommission zugewiesen wurde. In denselben ist weitläufig auseinandergesetzt, wie die Landeslehranstalt in Tabor wohl keine Aussicht aus längere Dauer haben kann, wenn ihr nicht von Seite des Landes eine größere Subvention gewährt wird.


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