Støeda 9. záøí 1868

Stenographischer Bericht

über die

VII. Sitzung der zweiten Jahres - Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1867, den 9. September 1868.

Stenografická zpráva

o

VII. sezení druhého roèního zasedání snìmu èeského od roku 1867, dne 9. záøí 1868.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Seine Durchlaucht Fürst Adolf von Auersperg.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter JUDr. Anton Banhans und die beschlußfähige Anzahl der Abgeordneten.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthalter Freiherr von Kellersperg und der Statthaltereirath Ritter v. Neubauer.

Beginn der Sitzung 11 Uhr.

Pøedseda: Nejvyšší maršálek zemský J. Jasnost kníže Adolf z Auerspergù.

Pøítomní: Nejvyššího maršálka námìstek Dr. pr. Antonín Banhans a poslancové v poètu dostateèném k uzavírání platnému.

Zástupcové vlády: C. kr. místodržitel svobodný pán z Kellerspergù a místodržitelský rada rytíø z Neubauerù.

Poèátek zasedání o 11. hod.

Oberstlandmarschall: Das h. Haus ist beschlußfähig. Ich erkläre die Sitzung für eröffnet.

Ich erlaube mir dem h. Hause folgende Präsidialmittheilungen zu machen. Die Geschäftsprotokolle der 3., 4., 5. und 6. Sitzung vom 26. 27. 28. und 29. August 1868 sind geschäftsordnungsmäßig zur Einsicht aufgelegt gewesen. Ich stelle die Umfrage, ob Jemand bezüglich derselben etwas zu bemerken findet? (Niemand meldet sich. ) Da dies nicht der Fall ist, erkläre ich dieselben für agnoszirt.

Se. Durchlaucht Johann Adolph Fürst zu Schwarzenberg hat unter Rückstellung seines Certifikats auf das Landtagsabgeordnetenmandat aus dem Grunde zu resigniren befunden, weil er krank ist und den Sitzungen nicht anwohnen kann, und überdies im Reichsrathe und der Delegazion bei feinem hohen Alter zu sehr in Anspruch genommen ist. Von Seite des h. k. k. Statthaltereipräsidiums ist mir die Eröffnung gemacht worden, daß die Neuwahl von Landtagsabgeordneten in den Landtagswahlbezirken Podiebrad und Königstadtl und in dem Stadtwahlbezirke Hoøowic, Beraun, Radnic, Rokycan, Klattau, Taus, Strakonic, Schüttenhofen, Wodnian, Hohenmauth, Skuè und Hlinsko auf den 19. d. M. ausgeschrieben ist. Ferner sind mir folgende zwei Zuschriften des h. k. k. StatthaltereiPräsidiums, betreffend die Fürsorge wegen Unterstützung der notleidenden Bevölkerung und betreffend die Angelegenheit der Exkamerirung der Reichsstrassen zugestellt worden; ich ersuche dieselben vorzulesen.

L. Sekr. Schmidt (liest):

Durchlauchtig hochgeborner Fürst. Die in neuester Zeit vorgekommenen verheerenden Elementarunfälle in mehreren Gemeinden und die in Folge der ungünstigen Ernteergebnisse in einigen Gegenden erregte Besorgniß eines muthmaßlich im nächsten Frühjahre eintretenden Rothstandes dürfte es als Gebot der Vorsicht erscheinen lassen, schon jetzt für die Sicherstellung genügender pekuniärer Mittel zu sorgen, um bei dem Eintritte einer derlei umfangreicheren Kalamität die aus einheimischen Quellen unerschwingliche Unterstützung der Hilfsbedürftigen durch deren Beschäftigung bei öffentlichen Arbeiten, durch Vorschüße und Almosenspenden zu ermöglichen. Diese Fürsorge empfiehlt sich um so mehr, als bei den dermaligen Zeit und Geldverhältnissen weder von den Gemeinden und Bezirksvertretungen, noch von der durch fortwährende Sammlungen empfindlich in Anspruch genommenen Wohlthätigkeit der Landesbewohner ausgiebige Hilfsmittel zur Bekämpfung eines ausgedehnteren Nothstandes erwaret werden können. Da zur Aufbringung der auf den angedeuteten Wegen nicht zu erlangenden Unterstützungsmittel für die durch Elementarereignisse betroffenen Landeseinwohner in erster Linie der Landesfond berufen erscheint, so beehre ich mich die Aufmerksamkeit auf diesen Gegenstand zu lenken und zu ersuchen, die Einleitung treffen zu wollen, daß ein angemessener Betrag für Unterstützungszwecke in den Landesvoranschlag für das Jahr 1868 aufgenommen werde.

Genehmigen Eure Durchlaucht die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung mit der ich verharre Euerer Durchlaucht ergebenster Diener Henniger m. p.

Oberstlandmarschall: Ich werde diese Angelegenheit der Budget - Kommission zur Vorderathung und Berichterstattung zuweisen.

Landtagssekr. Schmidt (liest):

Mit der Zuschrift vom 14. Dezember 1865, Z. 67545 hatte das Statthalterei-Präsidium die Ehre, die Regierungsvorlage, betreffend die Exkamerirung mehrerer Reichsstrassen, dem h. Landtags-Präsidium behufs der gefälligen Uibergabe an den h. Landtag zur verfassungsmäßigen Behandlung zu übersenden.

Die diesfalls nothwendig gewordenen Vorverhandlungen sind seither zum vollen Abschluße gelangt.

In der letzten Landtagssession ist jedoch diese Vorlage wegen der Kürze der Zeit nicht zur Berathung und Schlußkassung gelangt, und mußten daher die in Böhmen zur Exkamerirung projektirten Staatsstrassen auch für d. J. 1868 in der Aerarialregie behalten werden.

Da der Staatsverwaltung sowohl aus Rücksicht der Entlastung des Reichsbudgets, als auch der Vereinfachung des Staatsbaudienstes dringend daran gelegen ist, daß die zu exkamierirenden ReichsStrassen, die ihre Bedeutung als solche längst verloren haben, mit 1. Jänner 1869 aus der AerarialErhaltung ausgeschieden werden, so beehre ich mich Euere Durchlaucht angelegentlichst zu ersuchen, gefälligst daraus einwirken zu wollen, daß die gedachte Vorlage, aus welche sich der bereits in Druck gelegte neuerliche Bericht Des Landesausschußes vom 18. Juni 1868, Z. 19309 bezieht, zuverlässig im Verlaufe der diesjährigen Session von Seite des h. Landtages der endgiltigen Berathung und Beschlußfassung unterzogen werde.

Genehmigen Euere Durchlaucht den Ausdruck meiner ausgezeichnetesten Hochachtung, mit welcher ich verharre Euer Durchlaucht ergebenster Diener Henniger m. p.

Prag, am 4. September 1868.

Oberstlandmarschall: Ich bemerke, daß der bezügliche Landesausschußbericht an der heutigen Tagesordnung ist, und ich werde diese Zuschrift der darauf bezüglichen Kommission übergeben.

Der Landtagsabg. Altgraf von Salm hat sich unter Beibringung eines ärztlichen Zeugnisses frank gemeldet.

Oktavian Graf Kinský stellt das ansuchen um die Ertheilung eines 14tägigen Urlaubs. Ich ersuche das Gesuch vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Hohes Präsidium des böhmischen Landtages! Durch Krankheit verhindert kann ich an den Sizzungen des böhmischen Landtages um so weniger Theil nehmen, als mir auf Anrathen der Aerzte zur Herstellung meines früheren Gesundheitszustandes die sorgfältigste häusliche Pflege zur strengsten Pflicht gemacht wurde.

Dem zu Folge stelle ich die Bitte: Euere Durchlaucht wollen mir beim hohen Landtage einen 14tägigen Urlaub gütigst erwirken.

Schloß Karlskron am 4. September 1868. Oktavian Graf Kinský m. p.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich).

Ich bitte diejenigen Herren, die für die Bewilligung des angesuchten Urlaubs sind, die Hand aufzuheben (Geschieht). Der Antrag ist angenommen.

Dem Landtagsabg. Dr. Groß habe ich aus Grund unausschiebbarer Berufsgeschäfte einen 8tägigen Urlaub ertheilt.

In Druck wurden vertheilt, u z.: Nr. 100. Landesausschuß - Bericht, betreffend die Strassenexkamerirung und Nr. 135. Landesausschuß - Bericht wegen der Anmeldung der Frist für GrundentlastungsAblösung; Nr. 49. Kommissionsbericht, betreffend die Abänderung des §. 77 des Gesetzes über die Bezirksvertretungen vom 25. Juli 1864;

Nr. 151. Antrag der Abg. Friedrich RieseStallburg und Genossen wegen der Handhabung des Forst- und Feldschutzgesetzes; Nr. 82. LandesAusschußbericht betreffend die Organisirung der Landes-Korrekzionsanstalt;

Nr. 185. a) Kommissionsbericht über die Regierungsvorlage, betreffend die Abänderung des §. 1. der Gemeindewahlordnung;

b) Kommissionsbericht, betreffend die Abänderung der Gemeindeordnung für Prag, dann Reichenberg. Ferner wurden heute vertheilt:

Hypotheken Bank-Rechnungsabschluß pro 1867 als Beilage zum Landesausschußbericht Nr. 182;

Nr. 189. Landesausschußbericht, betreffend die Subvenzionirung des Centralkomités für land- und forstwirthschastliche Statistik Böhmens;

Stenografischer Bericht der 2, 3, 4ten Sitzung; das Geschäftsprotokoll der 1. Sitzung;

Nr. 198. Bericht der Budget-Kommission über den Landesvoranschlag für das Jahr 1868;

28. Präsidial-Deklarazion der 82 LandtagsMitglieder, betreffend die Nichttheilnahme an den Landtagsverhandlungen.

Bericht des Landesausschußes, betreffend die neuerliche Vorlage des Allerhöchst nicht sankzionirten Gesetzentwurses über die Armenpflege zur nochmaligen Beratung;

198.   Bericht der Budget-Kommission, über den Landesvoranschlag für das Jahr 1868;

110. Geschäftsprotokoll der ersten Sitzung des Landtages vom 22. August "1868. Von den in dem Geschästseinlaufe ausgewiesenen Laudtagseingaben wurden Nr. 143 Landesausschußbericht mit dem Bittgesuche der Elisabeth Freiin Porta, Witwe nach dem Adjunkten am ständischen polytechnischen Institute;

Josef Freiherrn Porta um Pensionserhöhung;

Nr. 146. Landesausschußbericht, wegen Uibernahme der Iserthalstrasse in die Landesadministrazion;

Nr. 179. Landesausschußbericht, betreffend die Abschreibung des hinter dem Bezirke Königswart aushastenden Aktivrestes des Landesfondes;

Nr. 180. Landesausschußbericht, betreffend die Strassen-und Wasserbaudotazion für das J. 1868;

136. Landesausschußbericht, betreffend die nachträgliche Einstellung der Bezüge der Beamten bei den Grundentlastungskommissionen in den Grundentlastungsfondvoranschlag für das Jahr 1868;

186. Landesausschußbericht mit dem Rechtsgutachten der Anwaltschaft, betreffend die im Passivstande der k. k. Staatsdepositenkasse angesührte Schuld an den böhmischen Domestikalfond;

196. Landesausschußbericht, betreffend die Zahlung der von dem neuen Pensionsnormale zur Anweisung gelangten Pensionen;

199.   Landesausschußbericht mit dem Ansuchen des technischen Professors Waltenhofen um Entschädigung der Uibersiedlungskosten;

200. Landesausschußbericht, betreffend die Ertheilung einer Gnadengabe der Kreiskassierswaisen Maria Schöbel;

224.    Bericht des Landesausschußes mit der Vorlage des Landesbudgets für das Jahr 1869;

225.    Landesausschußbericht mit der Vorlage des Voranschlages des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1869.

Sämmtlich der Budget-Kommission zugewiesen.

153. Landesausschußbericht mit der Eingabe des Sedletzer-Gemeindevorstandes um Erhöhung des Beitrages der dortigen Aerarialtabakfabrik zu den Gemeindeumlagen. Derselbe wurde der Kommission für die Gemeindeangelegenheiten zugewiesen. Unter den mehreren an den Landtag gelangten Rekursen sind auch einige gegen Entscheidungen des Landesausschußes gerichtete.

Ich beabsichtige diese letzteren. Wenn das hohe Haus damit einverstanden ist, der Kommission zuzuweisen, welche für die Gemeindegesetzangelegenheiten niedergesetzt ist.

Ich ersuche, den Einlauf an Petizionen bekannt zu geben.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Herr Abgeordnete Dr. Klier überreicht ein Gesuch der Tetschner Bezirksvertretung um Aushebung des Gesetzes, betreffend die Verpflichtung zur Erlernung der zweiten Landessprache in den Schulen.

Oberstlandmarschall: Wird erledigt mit der Landtagszahl Nr. 150.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Derselbe Herr Abgeordnete überreicht das Gesuch der Tetschner Bezirksvertretung um Trennung des Polytechnikums in eine deutsche und eine böhmische Anstalt.

D. -L. -M.: Wird der Commission für Trennung des Polytechnikums zugewiesen.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Derselbe Herr Abgeordnete überreicht ein weiteres Gesuch der Tetschner Bezirksvertretung um geeignete Maßregeln behufs Abschaffung des Bettel- und Vagabunden-Unwesens durch Errichtung von Strafarbeitshäusern.

O. -L. -M. -: Der Commission für Sicherheit am flachen Lande.

Sn. sekr. Schmidt (ète): Poslanec pan rytíø Kopec podává žádost pøedstavenstva obce Štìrboholské i obèanù tamnìjších za vymožení povolení k pronajmutí pozemkù k statku Michelskému náležejících.

Nejv. zem. marš.: Odevzdá se petièní komisi.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Abg. Herr Löffler überreicht das Gesuch der Stadtvertretung Kaaden um Trennung des Polytechnikums in eine deutsche und böhmische Lehranstalt.

Oberstlandmarschall: Der Commission für Trennung des Polytechnikums.

L.: Sekr. Schmidt (liest): Abg. Herr Löffler überreicht das Gesuch der Stadtvertretung Kaaden um Subvention für die dortige Ackerbauschule.

Oberstlandm. Der Budgetkommission.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Abg. Herr Dr.

Pickert überreicht das Gesuch des Simon Bleyer und Franz Dolejška, Lehrer der Stenografie an der Technik, um eine Remuneration für den Unterricht in der Stenografie.

O. -L. -M.: Der Budgetkommission überwiesen.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Derselbe Herr Abgeordnete überreicht das Gesuch des Smichower Vereins "Eintracht" um Trennung des Polytechnikums in eine deutsche und böhmische Lehranstalt.

O. -L. -M.: Der dafür eingesetzten Commission.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Abg. Herr Dr. Pauer überreicht das Gesuch der Trautenauer Stadtvertretung um schleunige Erledigung des Höflerschen Antrages auf Revision des Statutes des polytechnischen Landesinstitutes.

O. -L. -M.: Der dafür eingesetzten Commission.

Sn. sekr. Schmidt: (ète) Poslanec pan Adolf kníže Auersperk podává žádost osad Volavce a Václavi za vylouèení ze svazku s obcí Lestkovem.

Nejv. z. marš.: Odevzdává se petièní komisi.

Sn. sekr. Schmidt: Posl. p. Adolf kníže z Ausperga podává žádost mìstské rady unhoštské za povolení k vybírní pivního krejcaru.

Nejv. zem. marš.: Odevzdává se zemskému výboru.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Abg. Herr Dr. Uchatzy überreicht das Gesuch des Reichenberger Magistrates um eine Subvention für eine zu gründende Gewerbeschule.

Oberstlandmarschall: Wird der Commission für Errichtung von Mustergewerbschulen überwiesen.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Abg. Herr Dr. Banhans überreicht das Gesuch des Johann Duschanek, Kassiers der Landeskasse, damit ihm von seiner 15jährigen Dienstzeit bei den Patrimonial-Aemtern ein Zeitraum von 8 Jahren als dem Staats- oder Landesdienste gleich gerechnet werde.

O b e r s t l a n d m.: Der Budgetkommission.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Abg. Herr Leeder überreicht das Gesuch mehrer Grundbesitzer in Schönau um Ablösung des Zehents zur Pfarre in Engelhaus.

Oberstlandmarschall: Der Commission für Grundentlastungs-Angelegenheiten.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Der Bezirksausschuß in Rendek ersucht um Erhöhung des Taglohnes für Schneeschauflung auf den Straffen.

Oberstlandm.: Der Budgetkommission.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Abg. Herr Dr. Banhans überreicht das Gesuch des Ignaz Langner, Schullehrers in Mändrik, um Erwirkung der Schulgeldeintreibung nebst einem auf den Unterricht abzielenden Antrage.

O. -L. -M.: Wird der Schulkommission zugewiesen.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Abg. Herr Dr. Banhans überreicht das Gesuch des Jagdausschusses in Walle betreffs Ausübung des Jagdrechtes auf den Grundstücken der Gemeinde Walle.

Oberstlandmarschall: Wird der Petitionskommission gegeben.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Abg. Dr. Kiemann überreicht das Gesuch des Bezirksausschußes Gabel um Bewilligung zur Einhebung einer Gebühr bei Ertheilung von Ehekonsensen in der Gemeinde Lämberg.

Oberstlandm.: Dem Landesausschusse.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Derselbe überreicht das Gesuch der Gemeinde Seifersdorf um Bewilligung zur Einhebung einer Gebühr bei Aufnahme fremder Personen in den Gemeindeverband.

Oberstlandm.: Dem Landesausschusse.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Derselbe Herr Abgeordnete überreicht das Gesuch der Gemeinde Wallern wegen Kreirung des Bezirkes Wallern,

Oberstlandm.: Der Petitions - Commission.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Derselbe Herr Abgeordnete überreicht mehrere derartige Gesuche, und zwar: der Gemeinden Schönbach, Ringelshain, Petersdorf, Markersdorf, Johnsdorf, Hermsdorf, Hennersdorf, Spittelgrund, Lämberg, Pankraz, Schneckendorf, Kriesdorf, Großherrndorf, Brims und Böhmischdorf.

O. -L. -M.: Ebenfalls dem Landesausschusse.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Derselbe H. Abgeordnete überreicht ferner ein Gesuch der Gemeinde Walten um Bewilligung zur Abnahme einer Gebühr bei Aufnahme fremder Personen in den Gemeindeverband.

O. -L. -M.: Ebenfalls dem Landesausschuße.

L. -Sekr. Schmidt (liest); Derselbe Herr Abgeordnete überreicht ein gleiches Gesuch der Gemeinde Postrum, und ingleichen mehrerer Gemeinden des Bezirkes Gabel.

Oberstlandm.: Dem Landesausschuße.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Abg. Herr Herrmann überreicht das Gesuch der Schullehrer des Egerer Kreises um Aufhebung des Schulgeldes und Systemisirung firer Gehalte.

Oberstlandmarschall: Wird der Schulkommission zugewiesen.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Derselbe Herr Abgeordnete ein gleiches Gesuch der Schullehrer des Bezirkes Hohenelbe und Arnau.

Oberstlandmarschall: Wird der Schulcommission zugewiesen.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Der Abgeordnete Herr Dr. Bauhans überreicht das Gesuch von 25 deutschen Gemeinden des Manetiner Bezirkes um Zutheilung derselben zum Bezirke Luditz.

Oberstlandmarschall: Wird der Petizions-Commission zugewiesen.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Der Abgeordnete Herr Dr. Pickert überreicht das Gesuch des Karl Siegert aus Obertrossau um Erwirkung der Nachsicht der Folgen feiner Verurtheilung wegen Übertretung des Holzdiebstahls.

Oberstlandm.: Der Petitions-Commission.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Derselbe Herr Abgeordnete überreicht das Gesuch der Wirthschaftsbesitzer aus Kleinlubigau, Bez. Buchau, um Ablösung der Decimation zur Pfarre Waltsch und des Neujahrsgroschens zur Schule Lochotin.

Oberstlandmarschall: Wird der Grundentlastungs-Commission zugewiesen.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Derselbe Herr Abgeordnete überreicht das Gesuch der Wirschschaftsbesitzer aus Wohlau, Bez. Buchau, um Ablösung der Decimation zur Pfarre Udritsch.

Oberstlandmarschall: Wird der Grundentlastungs-Commission zugewiesen.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Derselbe Herr Abgeordnete überreicht ferner ein Gesuch der Wirthschaftsbesitzer aus Ohorn, Bez. Buchau, um Ablösung der Decimation zur Pfarre Buchau.

Oberstlandmarschall: Ebenfalls der Grundentlastungs-Commission.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Abg. Herr Dr. Pickert überreicht das Gesuch der Stadwertretung von Neudek, Egerer Kreises, um Aufhebung des Propinationsrechtes.

Oberstlandmarschall: Wird der dafür eingesetzten Commission zugewiesen.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Herr Abg. Dr. Pickert überreicht ferner ein Gesuch der Schullehrer des Leitomyschler Bezirkes um Verbesserung ihrer materiellen Lage und Beseitigung der Hindernisse des Schulunterrichtes.

Oberstlandmarschall: Wird der Schulcommission zugewiesen.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Derselbe Herr Abgeordnete überreicht das Gesuch der Stadt Schlackenwerther Bräukommune um Aufhebung des Propinationsrechtes.

Oberstlandmarschall: Der dafür eingesetzten Commission.

L. -Sekr. Schmidt (liest): Derselbe Herr Abgeordnete überreicht das Gesuch Des E. Popp, Modellirlehrers am Polytechnikum, um Erhöhung seines Gehaltes.

Oberstlandmarschall: Der dafür eingesetzten Commission.

Oberstlandmarschall: Die Kommission für die Administration der Landesflüsse wird für Morgen den 10. September 9 Uhr Morgens zur Sitzung eingeladen. Graf Morzin, Obmann. Se. Exc. Herr Graf Hartig ersucht die Petizionskommission zu einer Sitzung Morgen 9 Uhr.

Technikausschuß - Sitzung Morgen Donnerstag, 10. September 1868, 8 Uhr Morgens. Zeidler, Obmann.

Die Petitionskommission wird heute Abends 5 Uhr eine Sitzung halten, wobei die Herren Mitglieder zu erscheinen höflichst eingeladen werden. Freiherr von Wenisch, Obmann.

Wir kommen nun zum ersten Punkte der Tagesordnung.

Nr. 149. Bericht der Kommission für die Gemeindeordnung, betreffend die Abänderung des §. 77

des Gesetzes über Bezirksvertretungen vom 25. Juli 1864.

Ich ersuche den Herrn Dr. Wieuer, die Berichterstattung zu übernehmen.

Berichterstatter Dr. Wiener: Hoher Landtag! Der §. 77 des Gesetzes vom 25. Juli 1864 bestimmt, daß über Berufungen gegen Beschlüsse der Bezirksvertretung und des Bezirksausschußes in der Regel der Landtag, und nur ausnahmsweise der Landesausschuß entscheiden solle. Die Kommission hat sich in der Uiberzeugung geeinigt, daß der Landtag nicht das geeignete Organ ist, um als Rekursinstanz über Beschwerden gegen Beschlüsse der Bezirksvertretungen und Bezirksausschüsse zu entscheiden. Die Gründe hiefür zu erörtern erscheint überflüssig, weil sie bei der Berathung des Gesetzentwurfes, welcher in der 38. Sitzung der IV. Jahressession vom Jahre 1861 in dritter Lesung angenommen wurde, ausführlich dargelegt und allseitig als richtig anerkannt worden sind.

Auch der Umstand bedarf keiner besonderen Begründung, daß der Landesausschuß über derlei Rekurse endgiltig zu entscheiden vollkommen geeignet ist, zumal derselbe während des größten Theiles des Jahres, so lange nämlich der Landtag nicht versammelt ist, die Rekursinstanz bildet.

Die Kommission stimmt daher dem vom Landesausschuße entworfenen Gesetzentwurfe vollständig bei und stellt den Antrag: der hohe Landtag wolle den mit dem Berichte des Landesausschußes vom 24. August 1868, Z. 97, vorgelegten Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des §. 77 des Gesetzes vom 25. Juli 1864, L. G. B. Nr. 27, zum Beschlusse erheben.

Slavný snìme raèiž návrh zákona, zprávou zemského výboru ze dne 24. srpna 1868, èís. 97, podaný, ježto se týèe zmìny §. 77 zákona, dne 25. èervence 1864 zem. zákonníka èís. 27 vydaného, schváliti.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Generaldebatte. Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn Niemand das Wort ergreift, so schreiten wir zur Spezialdebatte.

Berichterstatter Dr. Wiener: Der Titel des Gesetzes lautet:

"Gesetz vom... wirksam für das Königreich Böhmen, womit §. 77 des Gesetzes, betreffend die Bezirksvertretung vom 25. Juli 1864 L. -G. -B. Nr. 27, abgeändert wird.

Zákon, daný dne.... pro království Èeské, jímž se mìní §. 77 zákona o okresním zastupitelstvu, daného dne 25. èervence 1864, èís. 27 zákonníka zemského.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn Niemand das Wort verlangt, so werden wir zur Abstimmung schreiten. Ich ersuche jene Herren,

welche für die Textirung des Titels sind, sich zu erheben. (Geschieht. )

Ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Wiener: Uiber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde Ich anzuordnen, wie folgt: "Der §. 77 des Gesetzes vom 25. Juli 1864, betreffend die Bezirksvertretungen, wird in nachstehender Weise abgeändert: "Der Landesausschuß entscheidet über Berufungen gegen Beschlüsse der Bezirksvertretung und des Bezirksausschußes, insofern nicht der Fall des §. 79 eintritt.

K návrhu snìmu Mého království èeského vidí se Mnì naøíditi takto:

§. 77 zákona o okresním zastupitelstvu, daného dne 25. èervence 1864, mìní se takto:

Pokud §. 79 místa nemá, rozhodovati pøísluší o odvoláních z usnesení zastupitelstva a výboru okresního výboru zemskému.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Wenn Niemand das Wort verlangt, werde ich zur Abstimmung schreiten, und ersuche jene Herren, welche für den Paragraph sind, sich zu erheben. (Geschieht. ) Der Paragraph ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Wiener (liest): Die Berufung ist binnen der vom Tage der Kundmachung des Beschlusses oder der Verständigung hievon laufenden 14tägigen Fallfrist bei dem Bezirksausschuße zur weiteren Vorlage einzubringen.

(Ète): Každé odvolání v 14denní lhùtì nepøestupné, poèítajíc ode dne, kdy usnesení prohlášeno neb dodáno bylo, budiž podáno okresnímu výboru k dalšímu pøedložení.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort?

Wenn sich Niemand zum Worte meldet, werde ich zur Abstimmung schreiten, und bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage des Herrn Referenten zustimmen, sich zu erheben. (Geschieht). Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Wiener: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß, nachdem dieses Gesetz aus mehreren Absätzen besteht, sofort zur dritten Lesung geschritten, von der nochmaligen Lesung Umgang genommen, und das Gesetz in dritter Lesung angenommen werde.

Oberstlandmarschall: Wird der Antrag unterstützt? (Geschieht. ) Er ist hinreichend unterstützt.

Ich bitte nun diejenigen Herren, welche für die sofortige Vornahme der 3. Lesung sind, sich zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Ich ersuche nun diejenigen Herren, welche das Gesetz in dritter Lesung annehmen wollen, sich zu erheben. (Geschieht. ) Das Gesetz ist in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zum 2. Punkte der Tagesordnung, Nr. 185, betreffend den Kommissionsbericht über die Regierungsvorlage, betreffend a) Abänderung des §. 1 der Gemeindewahlordnung,

b) Abänderung der Gemeindeordnung für Prag, dann Reichenberg.

Ich ersuche den Hrn. Berichterstatter Dr. Uchatzy.

Ich eröffne die Generaldebatte. Wenn Niemand von den Herren sich zum Wort meldet, werde ich die Specialdebatte eröffnen. Der Herr Berichterstatter hat das Wort.

Referent Dr. Uchatzy (liest): Gesetz, wodurch der §. 1 der Gemeindewahlordnung für das Königreich Böhmen abgeändert wird.

Snìmovní sekretáø Schmidt (ète: ) Zákon, kterýmž se zmìòuje §. 1. øádu volení v obcích království èeského.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Wenn Niemand das Wort wünscht, so werde ich zur Abstimmung schreiten, und bitte jene Herren, welche für diese Textirung des Titels sind, sich zu erheben. (Geschieht). Er ist angenommen.

Referent Dr. Uchatzy (liest): Mit Zustimmung des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde Ich zu verordnen, wie folgt:

§. 1. Der §. 4 Z. 3 der Gemeindewahlordnung für das Königreich Böhmen vom 16. April 1864 hat in seiner gegenwätigen Fassung außer Wirksamkeit zu treten und künftig zu lauten:

Diejenigen Gemeindemitglieder, welche österreichische Staatsbürger sind, und von ihrem Realbesitze, Erwerbe oder Einkommen in der Gemeinde eine direkte Steuer entrichten.

Den wahlberechtigten einzelnen Gemeindegliedern sind auch inländische Corporationen, Gewerbschaften, Stiftungen, Aktiengesellschaften und Anstalten beizuzählen, wenn bei Ihnen die Bedingung sub 3 eintritt.

Snìmovní sekretáø Schmidt (ète: )

S pøivolením snìmu zemského Mého království Èeského vidí se Mi naøíditi takto:

§. 1. §. 1. è. 3. øádu volení v obcích království èeského ode dne 16. dubna 1864 v posavádním svém znìní pozbude platnosti a zníti bude tak:

Údové obce, kteøí jsou státní obèané rakouští a platí ze svého statku nemovitého, ze živnosti prùmyslní neb z pøíjmu v obci daò pøímou.

K údùm obce, kteøí mají o sobì právo volièské, pøièísti náleží také tuzemské korporace, nákladnictva, fundace  spoleènosti na akcie a ústavy, když pøi nich jest to, èeho vyhledává se pod èíslem 3.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Wenn Niemand das Wort wünscht, werde ich zur Abstimmung schreiten und zwar werde ich den Vordersatz früher zur Abstimmung bringen, als den Paragraphen. Der Paragraph muß abgesondert zur Abstimmung gebracht werden.

"Mit Zustimmung des Landtags Meines Königreiches Böhmen finde Ich zu verordnen, wie folgt:

S pøivolením snìmu zemského Mého království Èeského vidí se Mi naøíditi takto:

Ich bitte jene Herren, welche für den Antrag sind, sich zu erheben.

(Geschieht. ) Er ist angenommen. Ich werde nun über den §. 1. abstimmen lassen. Ich ersuche jene Herren, welche für den §. 1. stimmen, sich zu erheben. (Geschieht. ) Der §. 1. ist ebenfalls angenommen.

Ref. Dr. Uchatzy (liest): §. 2. Dieses Gesetz hat mit dem Tage der Kundmachung in Wirksamkeit zu treten. Eine Wahlerneuerung hat deshalb nicht stattzufinden.

Snìmovní sekretáø S c h m i d t (ète: ) Zákon ten nabude platnosti dne, kterého bude vyhlášen. Nové volby za tou pøíèinou nemají se konati.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Wenn Niemand das Wort wünscht, werde ich zur Abstimmung schreiten, und ersuche jene Herren, welche für den §. 2 stimmen, sich zu erheben. (Geschieht. ) Er ist angenommen.

Ref. Dr. Uchatzy: Ich erlaube mir, den Dringlichkeitsantrag zu stellen, daß dieses Gesetz sofort in dritter Lesung angenommen werden wolle, und zwar aus den angeführten Gründen mit Umgangnahme der besonderen nochmaligen Lesung.

Oberstlandmarschall: Wird die Dringlichkeit gehörig unterstützt?

Sie ist unterstützt.

Ich bitte jene Herren, welche für die dritte Lesung stimmen wollen, sich zu erheben. (Geschieht. ) Ist angenommen. Ich ersuche jene Herren, welche für das Gesetz in dritter Lesung stimmen, sich zu erheben. (Geschieht. ) Das Gesetz ist in dritter Lesung angenommen.

Berichterstatter Dr. Uchatzy (liest): Bericht der Kommission über die Regierungsvorlage, betreffend das Gesetz, wodurch die Gemeindeordnung für die Stadt Prag vom 27. April 1850, und über die Regierungsvorlage c) betreffend das Gesetz, wodurch die Gemeindeordnung für die Stadt Reichenberg vom 15. Dezember 1850 abgeändert wird.

In der 2ten Sitzung des gegenwärtigen Landtages wurden die in Druck gelegten und vertheilten Regierungsvorlagen ad Nr. 87 Landt. 1868, und zwar: betreffend ein Gesetz, wodurch die Gemeindeordnung für die Stadt Prag vom 27. April 1850, und ein Gesetz, wodurch die Gemeindeordnung für die Stadt Reichenberg vom 15. Dezember 1850, abgeändert wird, einer aus 9 Mitgliedern bestehenden, bereits zur Vorberathung der Regierungsvorlage über die Abänderung der Gemeindewahlordnung für Böhmen niedergesetzten Commission, zur Berichterstattung und Antragstellung vom h. Landtage zugewiesen.

Gleichwie die Regierung bereits in ihrer, dem hohen Hause unter Einem mit Kommissionsbericht unterbreiteten Vorlage a in Betreff der Abänderung


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