dafür Sorge zu tragen, daß der Nationalstreit aus den Hallen der Wissenschaft möglichst entfernt werde (Bravo), daß alles dasjenige, was nicht dazu dient, die Zwecke der Wissenschaft, die höheren Zwecke des Landes, die Zwecke des Instituts zu fördern, auf dem Wege der Gesetzgebung, soweit es hier möglich ist, entfernt werde.
Hohes Haus! Wir können mit einem gewissen Stolze, mit einer gewissen großen Befriedigung hinblicken auf dasjenige, was von Sr. Majestät in den letzten Monaten Ihren Königreichen und Ländern bewilligt worden ist. Es wird schwer halten, in Europa einen Staat ausfindig zu machen, der sich größerer Freiheiten zu erfreuen hat, als diejenigen sind, die wir aus der Hand Sr. Majestät empfangen haben (Bravo). Zu diesen Freiheiten glaube ich aber mit vollem Rechte Eine vor Allem zählen zu dürfen, die ich hervorheben mochte mit den Worten eines englischen Dichters, der da sagt: "Nach nichts sehne ich mich so sehr, als nach der lieblichen. Ruhe im Schoße der Freiheit, placidam sub libertate quietem. " Nun wir haben diese Freiheit erlangt, gönnen wir die Freiheit den wissenschaftlichen Instituten, gönnen wir vor Allem ihnen diese gefällige, diese liebliche Ruhe! Sorgen wir dafür, daß nicht in jede Erörterung einer wissenschaftlichen Frage, nicht in jedwede Frage des Unterrichtes, nicht in jedwede Frage der Berufung und nicht in jedwede Frage, die sonst eigentlich nur vom wissenschaftlichen Standpunkte allein besprochen und beschlossen werden sollte, ein Gespenst regelmäßig sich hineindränge und dadurch die Debatten, die Sitzungen, die Konferenzen bis aufs Äußerste unerquicklich mache. Ich glaube, wir haben vor Allem dahin zu arbeiten, daß wir die agitatorische Bewegung circumskribiren; daß wir ermöglichen, daß innerhalb derjenigen Institute und Korporationen, die sich mit geistigen Zwecken zu beschäftigen haben, auch dieser Zweck vor Allem hervortrete, herrschend werde, vollkommen auch erfüllt werde. Das ist die Tendenz dieses unseres Antrages; nicht aber hegen wir in Gedanken,, auch nur im Mindesten das Recht der anderen Nationalität schmälern, oder beeinträchtigen zu wollen; diesen julianischen Gedanken haben wir nicht; (Bravo) zumal aus dem Gebiete des Unterrichts und der Wissenschaft wäre ein solcher Gedanke nicht bloß ein Attentat gegen den menschlichen, ich mochte sagen, gegen den göttlichen Geist; (Bravo, Bravo), nein, im Gegentheile wir wünschen auf beiden Seiten die Messung der geistigen Kräfte, Fair play and fair trial der engsten wissenschaftlichen Wetteifer. Das ist das Schlachtfeld, wo sich beide Nationen Böhmens am ehesten zu begegnen haben, beide am ehesten sich ebenbürtig zu sinden vermögen, beide am ehesten sich achten lernen, (stürmisches Bravo), am ehesten auch die Hand zur Versöhnung geben können, (Bravo) und aus dieser Versöhnung wird und müßte Heil und Wohlstand für das. Königreich Böhmen erblühen. Placidam sub libertate quietem das ist das Hauptmotiv meines Antrages.
Möge das hohe Haus auf denselben eingehen. (Bravo. Bravo).
Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort über diesen Gegenstand? Da Niemand das Wort wünscht, erkläre ich die Debatte für geschlossen. Wir schreiten nun zur Abstimmung über den Antrag. Er lautet:
Der hohe Landtag möge beschließen, es sei eine Commission von 15 Mitgliedern, je fünf durch jede Curie aus dem ganzen Landtage zu wählen, welche eine Revision des Statutes des technischen Landesinstitutes nach dem Grundsatze der sprachlichen Trennung vorzunehmen hat.
Slavný snìme raèiž se usnésti takto: Budiž zvolena komise 15 èlenù, z nichž každá kurie zvolí pìt z celého snìmu, kteráž komise by pøedsevzala revisi statutu technického ústavu zemského dle zásady rozdìlení co do øeèí.
Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag stimmen, sich erheben zu wollen. (Es geschieht). Der Antrag ist angenommen.
Die Kommission wird nach dem Schluße der Sitzung gewählt werden.
Wir kommen nun zum 5. Punkte der Tagesordnung: Der Antrag des H. Abg. Ritter Franz Korb von Weidenheim, wegen der Abhilfe der Unsicherheit auf dem flachen Lande.
Ich ertheile dem H. Antragsteller das Wort zur Begründung seines Antrages.
Herr Ritter Franz Korb von Weidenheim:
Ich glaube durch die Motivirung meines Antrages die Geduld des hohen Hauses nicht so sehr in Anspruch nehmen zu müssen, weil ich die Überzeugung hege, daß die Herren von den gegenwärtigen Zuständen aus dem flachen Lande durch eigene Anschauung in Kenntniß gesetzt worden sind. Es ist die höchste Zeit, daß Maßregeln ergriffen werden, welche diesem so sehr gefühlten Übelstande wirksam entgegentreten, und der Person und dem Eigenthume Schutz bringen. Schon in dem Jahre 1865 hat seine Excellenz Herr Gras Clam-Martinic einen Antrag gestellt, worin er nachweist, wie sehr nothwendig es sei, daß in Bezug auf die Sicherheit auf dem flachen Lande Vorkehrungen getroffen werden.
Dieser Antrag ist mit 64 Stimmen unterstützt worden und lautet folgendermassen:
Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei an die k. k. Regierung die Aufforderung zu richten, es möge der Stand der öffentlichen Sicherheit, namentlich auf dem stachen Lande in ernste Erwägung genommen und die zur Beseitigung der zunehmenden Unsicherheit dienlichen Maßregeln, insofern sie in das Gebiet der Exekutive gehören, sofort eingeleitet werden, sofern sie aber eine Anordnung in der Landesgesetzgebung bedingen, mit thunlichster Beschleunigung entsprechende Vorlagen an den Landtag gerichtet werden. In Folge dieses Antrages ist auch eine Kommission zusammengestellt worden, welche in der 20. Sitzung dem h. Hause Bericht
erstattete und es wurde beschlossen, die hohe Regierung anzugehen, sie möge eine Gesetz-Vorlage in dieser Hinsicht in möglichst kurzer Zeit an den Landtag herabgelangen lassen, damit noch in der damaligen Session diese Gesetzvorlage wegen der Sicherheit aus dem Lande zu Stande gebracht werden könnte.
Diese Gesetzvorlage ist auch in der 34. Sitzung von Seite der hohen Regierung übergeben und selbe ist wieder einer Kommission zugewiesen worden, welche tu der 36. Sitzung dem hohen Hause Bericht darüber erstattete.
Nun, was weiter aus der Sache geworden ist, darüber kann ich nichts weiteres sagen; aber so viel ist gewiß, daß in Bezug des Sicherheitsdienstes aus dem Lande gar feine Verbesserung eingetreten ist, und daß die Diebstähle und Raubansälle sich seit der Zeit bedeutend vermehren.
Ich will gar nicht des unglückseligen Vagabundenlebens gedenken, welches jetzt so arg ist, daß die Leute selbst Forderungen stellen, wieviel sie haben wollen und mit Drohungen kommen, um die Leute einzuschüchtern, um von ihnen Geld zu erpressen.
Ich kann daher meinen Antrag dem hohen Hause nur dahin empfehlen, daß es in Berücksichtigung der dringenden Uibelstände, welche draußen am ganzen Lande obwalten, eine Commission aus 6 Mitgliedern wählen, welche dem hohen Hause in der möglichst kurzen Zeit einen Vortrag machte, wodurch es möglich würde, daß ein Landesgesetz in der kürzesten Zeit darüber zu Stande komme. (Bravo!)
Oberstlandmarschall: Der Antrag lautet: Nachdem die Unsicherheit und das Vagabundiren auf dem Lande in einer so erschreckenden Weise überhand nimmt, daß Person und Eigenthum bedroht erscheint, so stellen die Gefertigten den Antrag, der hohe Landtag möge eine Commission von 6 Mitgliedern aus den Curien zur schleunigen Beratung über die dringend gebotene Abhilfe wählen, um noch im Laufe dieser Landtagssession die erforderlichen Beschlüsse fassen zu können.
Aktuar sn. Lederer ète: Ponìvadž nejistota a tuláctví po venkovì zmáhá se u tak hrozivé míøe, že osoba i vlastnictví jest ohroženo, èiní nížepsaní návrh:
Slavný snìme raèiž zøídili komisi 6 èlenù z kurií k poradì, jak by se vìci tak naléhavé odpomohlo, tak aby se ještì za tohoto zasedání snìmu uèiniti mohla usnesení, jichž tøeba.
Oberstlandmarschall: Ich muß mir erlauben, den Herrn Antragsteller zu fragen, wie er es versteht, daß sechs Mitglieder aus den Curien gewählt werden sollen; ob 6 von jeder Curie oder von jeder nur zwei.
Korb von Weidenheim: Durch jede Curie zwei aus dem ganzen Landtage.
Oberstlandmarschall: Also es werden von jeder Curie aus dem ganzen Landtage zwei Mitglieder gewählt. Ich bitte die Herren, welche
mit dem Antrage einverstanden sind, sich erheben zu wollen. (Geschieht. )
Er ist angenommen.
Ich würde dieser Commission das Bureau des Herren Landesausschusbeisitzers Grafen Thun, Departement Nr. 1; ferner der Commission, Welche über den Antrag des H. Prof. Höfler gewählt wird, vorläufig das Lesezimmer und jener Commission, welche über den Landesausschußbericht, betreffend das Propinationsrecht, gewählt wird, das Bureau des Laudesausschußbeisitzers Prof. Schrott, Dep. Nr. 8, abwechselnd mit der dort tagenden Commission zuweisen. Wir schreiten nun zum 6. punkte der Tagesordnung.
Oberstlandmarschall: Landes - AusschußBericht zum Gesuche des Hohenelber -Bezirksausschusses wegen Änderung des §. 7 der StrassenPolizei-Ordnung vom 15. Juli 1866. Herr Berichterstatter Dr. Görner!
Dr. Görner: Der §. 7 des Gesetzes vom 15. Juni 1866 handelt davon, daß für gewisse Lastwagen bei einer bestimmten Belastung derselben eine größere Breite der Radfelgen vorgeschrieben ist. Dieser Paragraph ist Veranlassung gewesen, daß mehrere Petitionen vorgelegt worden sind, und zwar unterm 29. November 1866 eine Petition des Bezirksausschusses von Hohenelbe und neuester Zeit am 25. August eine Petition des Bezirksausschusses von Trautenau. Diese beiden Petitionen beabsichtigen nicht, die Breite der Radfelgen abzuändern in der Beziehung, daß sie eine geringere Breite derselben befürworten, sondern im Gegentheile wird von der Bezirksvertretung von Hohenelbe in Anspruch genommen, daß die Belastung, welche eine größere Breite der Radfelgen erfordert, eine geringere, und zwar von 50 Centnern auf 30 Centner herabgesetzt werde; dagegen verlangt der Bezirksausschuß von Trautenau, welcher sich nach seiner Eingabe mit mehreren umliegenden Bezirksausschüssen: Arnau, Hohenelbe, Schatzlar, Gersdorf, Marschendorf und Jaromìr ins Einvernehmen gesetzt haben will, daß gar keine Belastungssumme bestimmt werde, sondern daß man überhaupt festsetze, es möge jeder Lastwagen mit einer breiteren Radfelge versehen sein, und dieses möge in dem Gesetze ausgesprochen werden. Nach diesen verschiedenen Petitionen erlaubt sich der Landesausschuß, der in dieser Angelegenheit selbständig nicht vorgehen konnte, weil er dazu nicht competent war, den Antrag zu stellen, das hohe Haus wolle diese beiden Petitionen derselben Commission zuweisen, welche bereits gewählt worden ist behufs Administration der Landesslüsse, weil es in das Kommunikationsfach einschlägt und auch bezüglich der Administration der Landesflüsse nichts anderes als eine Angelegenheit der Landeskommunikation ist.
Sekr. zems. snìmu rada Schmid: Zemský výbor navrhuje, aby záležitost týkající se zmìny èl. 7 zákona pøikázána byla komisi, která již stává pro správu øek.
Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für den Antrag des Herrn Referenten sind, sich erheben zu wollen.
(Geschieht). Der Antrag ist angenommen.
Wir sind nun mit allen Punkten der Tagesordnung fertig.
Ich erlaube mir den Herren mitzutheilen, daß der Obmann der Kommission betreffend die Gewerbeschulen Herr Franz Freiherr Mladotta sich beehrt, die Herren Kommissionsmitglieder aus Morgen den 29, gleich nach der Sitzung zu einer Besprechung einzuladen. Der Obmann der Kommission betreffend die Gewerbevorschußkassen, H. Dr. Limbek beehrt sich die H. Kommissionsmitglieder aus heute nach Schluß der Sitzung zu einer kurzen Besprechung einzuladen. Die Herren des Ausschusses für (läutet) das Administrationsgesetz der Landesslüße werden auf Morgen den 29. Früh 9 Uhr zur Sitzung in das Vorstandsburean Nr. 5, 2. Stock eingeladen; der Obmann ist Se. Excellenz Herr Gras Morzin.
Die Herren Mitglieder der Petitionskommission werden eingeladen, heute unmittelbar nach der Sitzung im Zimmer der Verifikatoren zu einer Sitzung zusammenzutreten. Obmann ist Freiherr von Wenisch.
Herr Graf Hartig ersucht, die Budgetkommission wolle nach der Sitzung im Bibliothekzimmer zusammentreten, um die auf die einzelnen Referate bezüglichen Akten zu vertheilen.
Herr Graf Desfours hat das Wort.
Graf Desfours: Als Obmann der Kommission für die Regierungsvorlage wegen Aushebung der im Gesetze vom Jahre 1866 enthaltenen Bestimmungen zur Erlernung der zweiten Landessprache zeige ich an, daß diese Kommission heute ihre Arbeiten vollendet. Wegen der Wichtigkeit und Dringlichkeit des Gegenstandes möchte ich mir erlauben, an Se. Excellenz den Herrn Oberstlandmarschall die Bitte zu stellen, denselben an einem der nächsten Tage an die Tagesordnung zu setzen, und falls für Morgen eine Sitzung einberaumt ist, stelle ich den Antrag:
Das hohe Haus wolle beschließen, es möge wegen Dringlichkeit des Gegenstandes nach §. 47 der Geschäftsordnung von der Drucklegung des Kommissionsberichtes Umgang genommen werden.
Oberstlandmarschall: Ich bitte, mir den Antrag schriftlich geben zu Wollen.
Wenn die Dringlichkeit von dem hohen Hause angenommen werden sollte, so werde ich ihn aus die Tagesordnung setzen. Ich bitte also zuerst über die Dringlichkeit des Antrags abstimmen zu wollen. Der Antrag lantet: Das hohe Haus wolle beschließen, es sei wegen Dringlichkeit des Gegen
standes nach §. 47 lit. a, b der Geschäftsordnung von der Drucklegung des Kommissionsberichtes Umgang zu nehmen. Ich ersuche jene Herren, welche für den Antrag stimmen, sich erheben zu wollen. (Geschieht). Der Antrag ist angenommen, ich werde also den Gegenstand morgen auf die Tagesordnung setzen.
Ich ersuche die Herren Landes-Ausschußbeisitzer und den Herrn Oberstlandmarschall-Stellvertreter sich nach der Sitzung auf meinem Bureau einsinden zu wollen. Bevor ich die Sitzung schließe, ersuche ich die Kurien zur Wahl der Kommissionsglieder
a) für die Vorlage betreffend das Propinationsrecht,
b) für die Revision des Statuts des Polytechnikums,
c) für den Antrag auf Abhilfe gegen die Unsicherheit am flachen Lande zu schreiten. Die gewählten Herren wollen bald möglichst sich sodann zur Konstituirung der Kommissionen versammeln. Die nächste Sitzung ist morgen 10 Uhr Vormittags.
Tagesordnung:
Nr. 93, Regierungsvorlage eines Gesetzentwurfes betreffend die Realschulen;
Nr. 112, Regierungsvorlage eines Gesetzentwurfes betreffend der Schulaussicht;
Nr. 114, L -A. -Bericht über Gesuche der Gemeinden um Trennung aus dem bisherigen Verbande und Konstituirung zu selbstständigen Gemeinden;
Nr. 4, Antrag des Landesausschußes betreffend die Entschädigung der, durch Einführung der Gewerbesreiheit entwertheten Realrechte;
Nr. 1, aus der Session vom Jahre 1867 reproduzierter Landesausschuß - Bericht über mehrere Gesuche wegen Abänderung und Ergänzung der Gemeindeordnung und des Gesetzes über Bezirksvertretungen;
Dann ein aus derselben Session reproduzierter Landesausschuß-Bericht, bezüglich der angesuchten Aenderung der durch §. 87 der Gemeindeordnung normirten- Competenz zur Bewilligung von Gemeinde-Umlagen;
Nr. 18, Landesausschußbericht zum Gesuche des technischen Diurnisten Joseph Mayer um Anstellung als Ingenieur-Adjunkt;
Nr. 77, Landesausschußbericht der anläßlich am 22. März 1867 in dem Stadtwahlbezirke Landskron, Wildenschwert und Böhmisch-Trüban stattgesundenen Landtagswahl;
Bericht des Landesausschußes in Absicht der Vorbeugung gegen den Misbrauch des Ehrenbürgerrechtes zu Wahlumtrieben; ferner Bericht des Landesausschußes über die Gesuche mehrerer Gemeinden um Bewilligung zur Einhebung einer Tare für Verleihung des Heimatsrechtes;
Ferner Bericht des Landesausschußes über das Gesuch der Bezirksvertretung von Kamnitz an der Linde und Lomnitz des Jitschiner Kreises um Bewilligung zur Einhebung von Bezirksauschlägen.
So eben wurde vertheilt: Bericht des Landes-
ausschußes zur weitern Durchführung der Grundentlastung. - Ich werde denselben gleichfalls auf die morgige Tagesordnung setzen. Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.
(Schluß der Sitzung 12 Uhr)
Ernst Theumer, Verifikator. J. U. Dr. Lubert Graf, Verifikator. Kardasch, Verifikator,
Aus der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag