Pátek 28. srpna 1868

Stenographische Bericht

über die

V. Sitzung der zweiten Jahres - Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1867, am

28. August 1868.

Stenografická zpráva

o

V sezeni druhého roèního zasedání snìmu èeského od roku 1867, dne 28. srpna

1868.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Seine Durchlaucht Fürst Adolf von Auersperg.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter JUDr. Anton Banhaus und die beschlußfähige Anzahl von Abgeordneten.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthaltet Freiherr von Kellersperg und der Statthaltereirath Ritter v. Neubauer.

Beginn der Sitzung 10 Uhr 45 Min.

Pøedseda: Nejvyšší maršálek zemský J. Jasnost kníže Adolf z Auerspergù.

Pøítomní: Nejvyššího maršálka námìstek Dr. pr. Antonín Banhaus a poslancové v poètu dostateèném k uzavírání platnému.

Od vlády: C. kr. místodržitel svobodný pán z Kellerspergù a místodržitelský rada rytíø z Neubauerù.

Poèátek zasedání o 10. hod. 45 min.

Oberstlandmarschall (läutet) -nachdem das Haus ausgezählt worden:

Das Haus ist beschlußfähig, ich eröffne die Sitzung. Ich erlaube mir dem hohen Hause folgende präsidialmittheilungen zu machen: Bei der Constituirung der Kommission für die Regierungsvorlage,, betreffend Aenderungen der Gemeindewahlordnung, dann der Gemeindestatute für Prag und Reichenberg wurde gewählt: Zum Obmann Altgraf Louis Salm, zum Obmannstellvertreter Herr Hofrath Dr. Junek, zum Schriftführer Herr Dr. Fischer.

Sei der Konstituirung des petitionsausschußes wurbe gewählt: Zum Obmann Hofrath von Wenisch, zum Obmannsstellvertreter Herr Abt Freiherr von Zeidler, zum Schriftführer Herr Dr. Czyhlarz.

Bei der Konstituirung der Kommission für den Gesetzentwurf über Administration der Landesflüsse wurde gewählt zum Obmann Se. Excellenz Herr Graf Morzin, zum Obmannsstellvertreter Herr Friedrich Freiherr Riese-Stallburg, zum Schriftführer herr Steffens.

In die Kommission für die Regierungsvorlage behufs Aufhebung der im Gesetze vom 18. Jäner 1866 enthaltenen Verpflichtung zur Erlernung der zweiten Landessprache wurde gewählt: Von der Kurie des Großgrundbesitzes bei Abgabe von 58 Stimmzetteln Herr Abt Liebsch, Herr Freiherr Christian Kotz mit 52 Stimmen, Herr Graf Desfours mit 51 Stimmen; von der Kurie der Städte bei Abgabe von 45 Stimmzetteln Herr Schulrath Maresch, Herr Ritter von Hasner Josef, Herr Kittl, sämmtlich einstimmig; von der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 25 Stimmzetteln

Herr Dr. Wickert, Herr Dr. Höfler mit 22, Herr Hermann mit 21 Stimmen.

Sei der sofort vorgenommenen Konstituirung der. Kommission wurden gewählt: Zum Obmann Herr Graf Desfours, zum Obmannisstellvertreter Herr Ritter von Hafner Josef, zum Schriftführer Herr Kittl. Ich weise der Kommission als Berathungslokale das -Bureau des Herrn Landesausschußbeisitzers Dr. Schrott, 2. Stock, Dep. Nr. VIII, zu.

In die Kommission für den Gesetzentwurf, betreffend die Vorschußkassen, wurden gewählt: Von der Curie des Großgrundbesitzes bei Abgabe von 54 Stimmzetteln Herr Ritter von Peche mit 53 Stimmen, Freiherr von Wächter mit 52 Stimmen, Herr Ritter von Limbeck mit 51 Stimmen; von' der Curie der Städte bei Abgabe von 45 Stimmzetteln Herr Dormitzer, Herr Dr. Haßmann, Ritter von Dotzauer, sämmtlich einstimmig;

Von der Curie der Landgemeinden bei Abgabe von 25 Stimmzetteln: Herr Dr. Volkelt, Herr Dr. Rzíha mit 23 Stimmen, Herr Dr. Ritter von Limbeck mit 21 Stimmen. Auch diese Kommission hat sich sofort konstituirt und wählte: Zum Obmann Herrn Ritter von Limbeck, zum ObmannsStellvertreter Herrn Dormitzer und zum Schriftführer Herrn Dr. Volkelt. Ich Weise der Kommission als Berathungslokale das Bureau des Landtagsausschußbeisitzers Dr. Schmeykal zu, 2. Stock Dep. «Nr. III.

In die Kommission für die Errichtung einer Mustergewerbeschule wurden gewählt von der Kurie des Großgrundbesitzes bei Abgabe von 54 Stimmzetteln: Barone Christian Kotz, Mladota Karl, Mladota Franz, sämmtlich mit 52 Stimmen; von der Kurie der Städte bei Abgabe von 43 Stimmzetteln: Herr Dormitzer, Herr Schulrath Maresch, Herr Dr. "Banhans, sämmtlich einstimmig; von der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 25 Stimmzetteln: Herr Schier, Herr Ritter von Dotzauer, Herr Kittel, sämmtlich mit 21 Stimmen. Bei der sofort vorgenommenen Konstituirung wurden gewählt: Zum Obmann Herr Baron Mladota Franz, zum Obmannsstellvertreter Herr Dormitzer und zum Schriftführer Herr Kittel. Als Berathungslokale weise ich der. Kommission das Bureau des Oberstlandmarschall-Stellvertreters, 2. Stock, Dep. Nr. V. zu.

Se. Durchlaucht Fürst Max Fürstenberg hat sich von Ostende ans im telegraphischen Wege wegen dringender Familien- und Gesundheitsrücksichten entschuldigt.

Poslanec pan Dr. Vácslav Bozdìch oznámil snìmovnímu praesidiu, že se pøidává k osvìdèení, které dne 22. srpna tohoto roku od 81 èeských poslancù snìmovnímu praesidiu bylo podáno.

Von den im Umlaufe ausgewiesenen Landtagseingaben wurden Nr. 10: Landesausschußbericht wegen der dem Direktor des deutschen Landestheaters im Jahre 1866 erfolgten außerordentlichen Subvention von 3000 fl.;

Nr. 12: Landesausschußbericht bezüglich der Landes-Exercitien-Anstalten;

Nr. 14: Landesausschußbericht wegen Bewilligung von Gnadengaben an die vier minderjähriggen Kinder des Gebär-Findelhaus-Kontrolors

Nr. 34: Landesausschußbericht betreffend die beanständeten Präliminarüberschreitungen des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1865.

Nr. 113: Landesausschußbericht mit dem Antrage auf Bewilligung einer Personalzulage pr. 100 fl. dem pensionirten Zimmerportier Josef Král;

Nr. 115: Landesausschußbericht mit der Eingabe der Bezirksvertretung Øièan wegen Vergütung der Vorspannsauslagen für das Jahr 1866.

Nr. 116: Landesausschußbericht mit der Eingabe des Bezirksausschußes Neustraschitz wegen Vergütung der Vorspannsauslagen aus Anlaß des Krieges im Jahre 1866.

Der Budgetkommission angewiesen.

Nr. 117: Bericht des Landesausschußes mit der Eingabe der Gemeinde Kaaden um Bewilligung zur Verkeilung von Gemeindehutweiden unter die Insassen.

Der Petitionskommission zugewiesen.

Nro. 21. Bericht des Landesausschusses in Betreff der Übernahme des Landesculturfondes von der Staatsverwaltung in die Verwaltung des Landesausschußes wurde der Budgetcommission zur Behandlung zugewiesen.

In Druck wurden vertheilt Nro. 93. Regierungsvorlage, betreffend die Realschulen, Nro. 112. Regierungsvorlage, betreffend die Schulaussicht, und der stenographische Bericht der ersten Sitzung.

Unter Landtagszahl Nro. 61. sind im Wege des Ländesausschusses 50 Exemplare der Brochure des Ritter Horsky von Horskysfeld über die Mittel zur Hebung der Landwirthschaft vorgelegt worden. Sie liegen für jene Herren, welche diese Angelegenheit interessirt, auf dem Tische des Hauses. Ich ersuche den Einlauf an Petitionen vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest: ) Abgeordneter Herr Wendelin Rziha überreicht das Gesuch des Bezirksausschusses Budweis um Trennung des Polytechnikums in ein deutsches und ein böhmisches.

Oberstlandmarschall: Wird der darauf bezüglichen Kommission zugewiesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest: ) Abgeordneter Herr Wendelin Rziha überreicht weiter ein Gesuch der Gemeindevertretungen von Oberhaid, Rosenberg und Friedberg um Trennung des Polytechnikums in eine deutsche und eine böhmische Anstalt.

Abgeordneter Dr. Banhans überreicht ein Gesuch des Unterstützungsvereines für würdige und dürftige Hörer der Rechte an der Wiener Hochschule um eine Subvention.

Oberstlandmarschall: Wird der Budgetkommission zugewiesen.

Snìmu sekretáø Schmidt (ète: ) Okresní výbor Berounský žádá za vymožení povolení pìstování tabáku v Èechách.

Nejvyšší maršálek zemský: Odevzdává se petièní komisi.

Landtagssekretär Schmidt (liest: ) Abgeordneter Herr Dr. Schmeykal überreicht das Gesuch mehrerer Realitätenbesitzer von Liebwerda um Regelung des Propinationsrechtes.

Oberstlandmarschall: Wird der darauf bezüglichen Kommission zugewiesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest: ) Abgeordneter Herr Dr. Wendelin Rziha überreicht ein Gesuch des Forstrathes Liebig um eine Pension.

Oberstlandmarschall: Der Budgetkommission.

Landtagssekretär Schmidt (liest: ) Derselbe Herr Abgeordnete überreicht ein Gesuch der Schullehrer des Böhmisch-Reichenauer Vicariates um Reform der Lehrerbildungsanstalten.

Oberstlandmarschall: Wird der Petitionskommission zugewiesen.

Wir kommen nun zum ersten Punkte der Tagesordnung.

Berichterstatter Ritter v. Kopetz (liest: ) Die Gemeinden Großaupa III. Theil, dann Großaupa I. und II. Theil, erstere auf Grund des Beschlusses des Gemeindeausschusses vom 27. Feber 1866, letztere auf Grund des Gemeindebeschlusses vom 1. November 1866 bitten um Ertheilung der Bewilligung zur Einhebung folgender Taxen, und zwar: für die Ertheilung der Zustimmung zu Ehebewilligungen, für die Aufnahme in den Gemeindeverband und für die Übertragung von Realbesitzständen zum Zwecke der Errichtung eines Fondes zur Versorgung und Unterstützung verarmter oder verunglückter Gemeindeangehörigen.

Nachdem einerseits die Sorge für die Armen den Gemeinden obliegt, die erwähnten Gemeinden gar kein Vermögen besitzen, indem selbst die ordentlichen Gemeindeauslagen durch Steuerzuschläge gedeckt werden müssen, die Insassen dieser im Riesengebirge gelegenen Ortschaften gleichfalls arm sind und sich größtenteils vom Holzfällen ernähren, beide Gemeinden daher durch die mißlichen Vermögensverhältnisse gezwungen sind, außerordentliche Mittel in Anspruch zu nehmen, um der ihnen obliegenden Armenpflege nachzukommen, ferner gegen die beabsichtigte Einhebung der Taren weder von den Insassen selbst, noch von der k. k. Finanzlandesdirektion ein Anstand erhoben, von Seite der bezirksvertretung auf die Ertheilung der gebetenen Bewilligung eingerathen wird, andererseits jedoch die Einhebung von Taren für die Zustimmung zur Ertheilung von Ehekonsensen mit den bestehenden Verordnungen über Ehebewilligungen nicht im Einklange steht und namentlich für die ärmere Klasse der Bevölkerung drückend wäre; erlaubt sich der Landesausschuß den Antrag zu stellen, der hohe Landtag wolle in Kraft eines, der Sanktion Sr. k. k. Apostolischen Majestät zu unterziehenden Landesgesetzes beschließen: A. ) Den Gemeinden Großaupa I. und II. Theil wird die Bewilligung zur Einhebung nachstehender Taren ertheilt:

1)   Von Käufen und zwar:

a)  im Lizitationswege 1/3 % des Meistbotes;

b)  zwischen Eltern und Kindern oder im Wege der Einantwortung an Kinder 1/3 %;

c)  zwischen Fremden 1/2 % nach dem steuerämtlich erhobenen Werthe.

2)  Für die Aufnahme in den Gemeindeverband:

a)   Von Professionisten und Gewerbsleuten, welche mit der niedrigsten Erwerbsteuer vorgeschrieben sind.......5 fl.;

b)  von Grund- und Hausbesitzern 10 fl;

c)  von Gewerbsleuten und professionisten welche in einer höheren Erwerbsteuerklasse vorgeschrieben sind,. 10 fl.;

d)  von Kaufleuten und Fabrikanten. 20 fl.; B. ) Der Gemeinde Großaupa III. Theil wird die

Bewilligung zur Einhebung nachstehender Taren ertheilt:

1)   Bei Käufen von Haus und Grundbesitz mit Ausnahme derjenigen, welche zwischen Eltern und Kindern oder im Wege der Cinantwortung an Kinder abgeschlossen werden, von dem Käufer nach dem steuerämtlich erhobenen Werthe 1/2 %;

2)  Für die Aufnahme in den Gemeindeverband und zwar:

a)  Von Professionisten, Gewerbsleuten, welche in der niedrigsten Erwerbsteuerklasse vorgeschrieben sind.......5 fl;

b)  von Grund- und Hausbesitzern und jenen Gewerbsleuten und Professionisten, welche mehr als die einfache Erwerbsteuer zahlen.........10 fl;

c)   von Kaufleuten und Fabrikanten. 20 fl.;

Snìmovní sekretáø S c h m i d t (ète: ) Zemský výbor èiní návrh:

Slavný snìme raèiž se s vyhražením schválení Jeho c. k. apoštolského Velièenstva usnesti o zemský zákon, jak následuje: A. ) Obci Velké Úpì èást I. a II. dává se povolení k vybírání tìchto tax: 1) Z koupí, a to

a) pøi dražbách 1/2 % nejvìtšího podání: b) mezi rodièi a dìtmi anebo cestou pøiøknutí dìtem 1/3 percenta;

c) mezi osobami cizími 1/2 % podle ceny úøadem berným vyšetøené; 2) Za pøijmutí do svazku obecního:

a)  od øemeslníkù a obchodníkù, nejmenší daò výdìlkovou platících... 5 zl.;

b)  od statkáøùv a majitelùv domù. 10 zl.;

c)  od obchodníkù a øemeslníkùv, vyšší daò výdìlkovou platících 10 zl.;

d)  od kupcùv a továrníkùv... 20 zl.; B. ) Obci Velké Úpì èást III. dává se povolení k vybírání tìchto tax:

1)  Z koupí domù a pozemkù, vyjímajíc koupì, mezi rodièi a dìtmi anebo prostøedkem pøiøknutí dìtem uzavøené, od kupce 1/2 % podle ceny úøadem berním vyšetøené.

2)  Za pøijmutí do svazku obecního:

a)  od øemeslníkù a obchodníkù, nejmenší daò výdìlkovou platících... 5 zl.;

b)  od statkáøùv a majitelùv domù, jakož i od tìch obchodníkùv a øemeslníkùv, kteøí platí vìtší daò výdìlkovou........10 zl.;

c)  od kupcùv a továrníkùv... 20 zl.

Nro. 32. Bericht des Landesausschußes mit dem Ansuchen der Theilgemeinde Groß-Aupa um Bewilligung zur Einhebung von Taren bei Chebewilli-gungen und Aufnahmen in die Gemeinde und Realbefitzänderungen. Ich ersuche den Berichterstatter Hm. Ritter von Kopetz.

Abgeordneter Dr. Roser: Ich bitte um's Wort.

Oberstlandmarschall: Herr Dr, Roser hat das Wort.

Abgeordneter Dr. Roser: Ich beantrage, daß die Petition der Gemeinde Großaupa III. Theil und Großaupa I. und II. Theil um Bewilligung der Taxen dem bereits bestehenden Ausschuße für Gemeindeangelegenheiten zugewiesen werde.

Referent Herr Ritter von Kopetz: Ich kann natürlich im Namen des Landesausschußes gegen die Bestellung (Rufe: "laut")....

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? Ich eröffne die Debatte. Herr Abgeordnete Dr. Pauer hat das Wort.

Abgeordneter Dr. Pauer: Ich glaubte, der löbl. Landesausschuß werde den Antrag stellen, daß sofort in die Vollberathung eingegangen werde. Ich würde mich veranlaßt fühlen, diesen Antrag zu unterstützen. Deshalb bitte ich zuerst auszusprechen, daß der Landesausschuß die Absicht habe, den Antrag zu stellen, daß in die Vollberathung eingegangen werde.

Referent Ritter von Kopetz: Der Antrag ist so gestellt, daß der Landesausschuß ersucht, der hohe Landtag wolle den Gemeinden die Bewilligung zur Einhebung der Taren geben; das involvirt, daß es sich um Eingehung in die Vollberathung handle.

Abgeordneter Dr. Pauer: Dann fühle ich mich verpflichtet, diesen Antrag zu unterstützen.

Ich glaube nicht, daß der Gegenstand so komplicirt und von so weit gehender Bedeutung ist, daß es nothwendig wäre, ihn nochmals einer Kommission zuzuweisen. Die Bitten, welche in dieser Vorlage enthalten sind, sind so begründet und so gründlich geprüft vom Ausschuße, daß es mir überflüssig scheint, darüber weiter berathen zu sollen; übrigens wartet die Gemeinde schon seit 2 Jahren auf die Erledigung ihrer Petition und sie gehört zu den ärmsten Gemeinden des Riesengebirges; es ist billig und wünschenswerth, daß ihr sobald als möglich geholsen werde. Ich empfehle daher den Antrag des Landesausschußes zur geneigten Annahme des hohen Hauses.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort?

Der Herr Berichterstatter hat das Wort.

Referent Ritter von Kopetz: Wie Herr Dr. Pauer ganz richtig erwähnt hat, ist die Angelegenheit bereits seit längerer Zeit im Zuge, und zwar ist sie dem Landesausschuße bereits im J. 1866 vorgelegen, welcher sich nach der bestehenden Übung für verpflichtet, hielt, die Sache an das Ministerium des Innern zu leiten, mit dem Antrage, es möge ein provisorisches Landesgesetz zur Einhebung dieser Taxen erwirkt werden. Hierüber ersolgte durch die Statthalterei am 1. April 1867 die Verständigung dahin, es habe das h. Ministerium des Innern mit Erlaß vom 23. März 1867 sich nicht in der Lage gesehen, die vom böhmischen Landesausschuße beantragte Genehmigung der von den beiden Gemeinden Groß-Aupa beabsichtigten Einführung, im Grunde des §. 89 der böhmischen Gemeindeordnung eines Landesgesetzes erheischenden Abgaben, ohne daß ein Landtagsbeschluß vorliegt, Allerhöchsten Ortes zu befürworten. Ich glaube, der Grund dieser abweislichen Erledigung dürfte darin liegen, daß es sich nicht um Umlagen, die ein gewisses Perzent überschreiten, sondern um förmliche Gebühren und Taren handelt.

Ich will die hohe Versammlung nur darauf aufmerksam machen, daß die Beschlüsse der Gemeinde sämmtlich einstimmig gefaßt worden sind, und zum Übersluße öffentlich durch Anschlag am schwarzen Brett kund gemacht wurden, damit, wer Einwendungen vorzubringen hätte, selbe auch vorbringen könnte. Es wurden jedoch keine eingebracht, und ich würde mir den Antrag erlauben und das hohe Haus bitten, in die Vollberathung schon deshalb einzugehen, damit diese Gemeinden, welche der Taxen dringend bedürfen, nicht noch länger auf die Bewilligung warten.

Oberstlandmarschall: Wird der Antrag des Dr. Roser unterstützt? (Es geschieht).

Er ist hinreichend unterstützt. Ich werde diesen Antrag zur Abstimmung bringen. Er lautet: das hohe Haus wolle beschließen, es sei die Petition der Gemeinde Groß-Aupa dritter Theil, und der Gemeinde Groß-Aupa erster und zweiter Theil um Bewilligung zur Einhebung von Taren der bereits bestehenden Kommission für Gemeindeangelegenheiten zuzuweisen.

Snìmovní sekretáø S c h m i d t (ète: ) Dr. Roser navrhuje, aby žádost obce Velké Aupy èást tøetí a Velké Aupy èást první a druhá odkázána byla komisi již stávající pro obecné záležitosti.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag stimmen, wollen sich erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zum zweiten Punkte der Tagesordnung Nro. 74 Landesausschußbericht mit dem Antrage auf die Annullirung des Landesgesetzes, betreffend die Trennung der Gemeinden Ober- und Nieder-Lichtenwalde mit der Petitionsnummer 14.

Ich ersuche den Herrn Dr. Schmeykal die Berichterstattung zu übernehmen.

Dr. Schmeykal: Im Jahre 1865 schon am 9. April legten die Insassen der Gemeinde NiederLichtenwalde dem Landesausschuße ein Ansuchen um Trennung von der Gemeinde Oberlichtenwalde vor.

Die Bezirksvertretung von Zwickau wurde vernommen und befürwortete diese Trennung aus dem Grunde, weil sie meinte, nur in diesem Vorgange läge die einzige Hilfe gegen die fortwährenden Streitigkeiten, welche zwischen beiden Orten Ober- und Nieder-Lichtenwalde herrschen. Es wies die Bezirksvertretung darauf hin, daß die Insassen von NiederLichtenwalde sich gegen diese Trennung nicht sträuben werden, wenn Sr. Majestät der Kaiser Ferdinand als Großgrundbesitzer in jenen Gemeinden die bisherigen Beiträge nach dem Verhältnisse der Steuerleistung in beiden Gemeinden fortan zahlen würde.

Die Wohlmeinung der Statthalterei in dieser Angelegenheit lautet dahin, daß von dem administrativen Standpunkte gegen diese Trennung nichts einzuwenden sei, sobald nur der Sr. Majestät dem Kaiser Ferdinand gehörige Waldkomplex wie bisher bei der Gemeinde Ober-Lichtenwalde verbleibt.

Es wurde von Seite der Statthalterei damals gegen die Lebensfähigkeit beider getrennten Gemeinden nichts erinnert und wurde auch ferner in Aussicht gestellt, daß die Gemeinde Ober-Lichtenwalde die von dem Gesetze vorgeschriebenen Auseinandersetzungen des Vermögens ordnungsmäßig pflegen werde.

In Folge dessen nahm der Landesausschuß keinen Anstand, dem hohen Landtage den Antrag zu unterbreiten, diese Trennung im legislativen Wege zu bewilligen, und es wurde auch dieser Antrag vom hohen Landtage angenommen und durch Allerhöchste Sanktion zum Gesetze erhoben. Im Dezember 1867 jedoch brachten die Insassen von Nieder-Lichtenwalde ein Gesuch bei dem Landesausschusse ein, welches dahin gerichtet war, die bereits durch dieses Gesetz bewilligte Trennung beider Gemeinden zu annulliren.

Zur Motivirung wiesen sie darauf hin, daß die Trennung des gemeinschaftlichen Vermögens, wie sie das Gesetz fordert, eben nicht stattgefunden habe, und bemerkten weiter, daß sie als gemeinschaftliches Vermögen auch jenen Waldkomplex betrachten müssen, welcher in der bisher vereinigten Gemeinde liegt, nämlich jenen Waldkomplex, welcher Sr. Majestät dem Kaiser Ferdinand gehört.

Ein weiterer wesentlicher Grund dieses. Audringens wurzelt darin, daß sie sich nicht als selbstständige Gemeinden konstituiren können, weil sie hiezu die Mittel nicht besäßen und ihnen die Bedingungen der Lebensfähigkeit als selbstständige Gemeinde abgienge.

Nach den Vorakten vermochte der Landesausschuß nicht sich dafür zu entscheiden, diesem Gesuche zu willfahren. Er legte es jedoch der hohen Regierung mit der Bemerkung vor, daß er gesonnen sei, das Gesuch abzuweisen.

Die hohe Statthaltern hat nun neue Erhebungen eingeleitet, deren Resultat darin besteht, daß keine der zu trennenden Gemeinden für sich bestehen könne und keine für sich die Mittel besitze, jenen Verplichtungen zu genügen, welche im Umkreise des selbstständigen Wirkungskreises der Gemeinden liegen. Bei dieser konstanten Sachlage und dem hiedurch ausgewiesenen Hindernisse, welches nach dem §. 3 des Gemeindegesetzes der Trennung entgegensteht, war der Landesausschuß bemüßigt, mit dem Antrage an den hohen Landtag wieder heranzutreten, das damals beschlossene, die Trennung der Gemeinden bewilligende Gesetz zu annulliren und hat dem Berichte den bezüglichen Gesetzentwurf beigeschlossen.

Seit der Erstattung des Berichtes hat sich die Sachlage wieder um ein Novum geändert; es ist wieder von Seite der Insassen der Ortschaft Oberlichtenwalde am 25.. August 1868 eine Petition an den hohen Landtag gerichtet worden, welche mit der Sitte schließt, es bei dem die Trennung bewilligenden Gesetze vom Jahre 1865 sein Bewenden finden zu lassen. Bei dieser Sachlage nun und da ein Absprechen über den Bericht des Landesausschußes kaum wohl möglich wäre, ohne über die eingebrachte Petition stillschweigend zur Tagesordnung zu übergehen, würde ich es für gerathen halten, die ganze Angelegenheit einer kommissionellen Berathung zu unterziehen und dieß um somehr, als die Sache so liegt, daß man in dieser allerdings leidigen und durch offenbare Parteibewegungen in der Gemeinde dem objektiven Standpunkte entrückten Angelegenheit abzusprechen hat.

Um jedoch die Zahl der Kommissionen nicht um eine neue zu vemehren, würde ich empfehlen, daß dieser Landesausschußbericht sammt der erwähnten Petition jener Kommission zugewiesen werde. Welche bereits für die Abänderungen der Gemeindeordnungen in Folge der vorgelegten Regierungsvorlagen niedergesetzt ist.

Ich stelle also den Antrag, den Landesausschußbericht sammt der zitirten Petition der erwähnten Kommission zuzuweisen.

Snìm. sekr. Schmidt (ète: ) Zemský výbor èiní návrh, aby záležitost týkající se oddìlení obcí Lichtenwaldu Hoøeního a Dolenního byla odkázána komisi stávající pro záležitosti obcí.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn «Niemand von den Herren das Wort wünscht, so erkläre ich die Debatte für geschlossen und schreite zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Herren, welche für den Antrag des Herrn Referenten stimmen, sich erheben zu wollen. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zum dritten Punkt der Tagesordnung: "Landesausschuß Bericht, betreffend die Propinationsrechte. Herr Ritter v. Kopetz, darf ich bitten, die Berichterstattung zu übernehmen?

L. -A. -Beisitzer Ritter v. Kopetz: Nachdem sich der gegenwärtige Gegenstand der Tagesordnung, der betreffende Bericht nämlich, durch 24 Stunden in den Händen der verehrten Mitglieder der hohen Versammlung befindet, stelle ich den Antrag, daß von der Lesung Umgang genommen werde.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand etwas dagegen einzuwenden hat...

Dr. Hanisch: Ich möchte nur hinzufügen, daß der nicht vorgelesene Bericht dem stenographischen Protokolle eingeschaltet werden möchte!

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand etwas dagegen einzuwenden hat, so wird von der Lesung Umgang genommen.

Es erübrigt mir hier noch nur, den Antrag zu stellen, der hohe Landtag möge beschließen, es sei über den vorliegenden Bericht eine Commission von 9 Mitgliedern, zu je dreien durch die Curien gewählt, niederzusetzen.

Rytíø Kopetz (ète: ) Slavný snìme raèiž tuto zprávu pøikázati k poradì komisi devíti èlenù, zvolených po tøech z každé kurie.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort?

Dr. Schrott: Wird wohl heißen sollen »durch jede Curie....

Ritter v. Kopetz: Ja, ja!

Oberstlandmarschall: Ich werde also zur Abstimmung schreiten. Ich bitte jene Herren, welche für den Antrag des Herrn Referenten sind, sich erheben zu wollen! (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zum IV. Punkt der Tagesordnung. Antrag des Abgeordneten Dr. Höfler auf Revision des Statutes des Polytechnikums nach dem Grundsatze der sprachlichen Trennung. Ich ertheile dem Herrn Dr. Höfler das Wort zur Begründung.

Dr. Höfler: Euere Durchlaucht werben mir gestatten, von den vielen Motiven, die mir zur Begründung meines Antrages zu Gebote stehen, nur die wesentlichsten hervorzuheben. Der Gegenstand selbst ist dem hohen Hause aus den früheren Debatten vielfach bekannt geworden und aus diesem Grunde erlaube ich mir auf jene Debatte in keiner Art und Weise zurückzukommen, in welcher die persönliche Frage besonders hervorgetreten ist. Ich stelle der Debatte vom 23. März 1866 und ihrem persönlichen Inhalte eine andere Seite entgegen, die Seite der Wissenschaft. Euer Durchlaucht werden mir gestatten, daß ich selbst es auszusprechen wage, daß ich in Bezug auf die Begründung des Autrages auch von dem nationalen Standpunkte ganz abstrahire und an die Stelle des nationalen Standpunktes den Standpunkt der Gleichberechtigung stelle.

Von der festen Ueberzeugung ausgehend, daß es die Aufgabe dieses hohen Hauses ist und immer von diesem als solche angesehen wurde und angesehen werden wird, die Interessen des ganzen Königreichs zu vertreten, nach allen Seiten hin billig, nach allen Seiten hin gerecht zu werden, und dadurch also sich als das zu zeigen, was wir sind: die wirklichen Vertreter des Königreichs, welchen nur ein Maßstab gilt, der Maßstab des Nutzens, der Wohlfahrt, des Heiles des Landes und der gesammten Monarchie. (Bravo!): Eben deßhalb erlaube ich mir auch unmittelbar in den Gegenstand einzugehen und zu sagen: Es ist das Institut, um welches es sich hier in dem Antrage handelt, wie dem Hause hinlänglich bekannt ist, von diesem gepflegt worden mit einer Sorgfalt, mit einer Aufopferung, in einer Weise, daß man in der That sagen kann, es ist wie der Augapfel des hohen Hauses behandelt worden. Es ist eine Art theueren Erbes, ein theueres Vermächtniß einer Session aus die Andere. Ganz abgesehen davon, wie die Parteien im Innern des Hauses sich haben gestalten mögen und wollen, für dieses Institut, das polytechnische Landesinstitut wollen alle die gleichmäßige Sorge tragen, und ich leugne nicht, es habe mich manchmal ein geheimer Neid beschlichen, wenn ich sah, mit welcher Sorgfalt man nach dieser Seite hin wirkte, und wenn ich mir oft denken mußte, namentlich in einem gewissen Falle denken mußte, ich hätte sehr gewünscht, es wäre dieselbe Sorge der großen Stiftung Kaiser Karl IV. auch einmal zugewendet worden!

Nun aber ist die Sache einfach die: seitdem das Landesinstitut begründet worden ist, hat sich eine Reihe von thatsächlichen Verhältnissen gebildet, auf die man jetzt vor Allem einzugehen hat. Das Prinzip der Gleichberechtigung der Nationalitäten im Kaiserthum wie im Königreiche Böhmen ist in einer Weise durchgeführt worden, daß den wissenschaftlichen Bedürfnissen der einen wie der andern Nationalität in den Schulen aufs Eifrigste Rechnung getragen worden ist.

Den deutschen Realschulen stehen èechische zur Seite, wie auch den deutschen Gymnasien èechische Gymnasien zur Seite stehen, und es kann sich das polytechnische Landesinstitut aus den einen, wie aus den andern, wie es eben will, ergänzen.

Nun aber ist die Hauptsache denn doch wohl die, in welcher Weise der auf dieser Grundlage begonnene Bau weiter ausgeführt worden, und ist nicht vielleicht gerade in dieser Beziehung der sonst wohlgefügte Ausbau ins Stocken gerathen? Scheitert nicht das wissenschaftliche Interesse, scheitert nicht das wahre innere Gedeihen der Anstalt an einer Frage, welche gleich im Anfange bei der Begründung des Institutes von höchst competenter Seite aus erörtert worden ist, leider aber damals nicht in Ordnung gebracht wurde, und ist nicht zu befürchten, daß, wenn der hohe Landtag in dieser Session auf den Gegenstand nicht eingehen würde, derselbe Gegenstand regelmäßig wieder aufs Neue und immer dringender sich anmelden werde; daß er nicht fort und fort sich mit einer Art von Nothwendigkeit Geltung verschaffen würde, bis man endlich sich entschließen wolle, dasjenige zu thun, was eben langst schon hätte geschehen sollen?

Es ist nicht etwa ein neuer Antrag, wenn auch die Form desselben neu ist, aber die Sache ist absolut nicht neu - der hier von Seiten derjenigen Herren, die ihn unterzeichnet haben, dem hohen Hause vorgelegt wird. Es möge mir das hohe Haus gestatten, das anzuführen, was von entgegengesetzter Seite und zwar von einem früheren Mitgliede dieses hohen Hauses, ausgesprochen wurde, welches mit vollem Recht sagen könnte, daß es in Bezug auf Erziehungs- und Unterrichtsverhältnisse in reicherem Maße eine Erfahrung besitze, als irgend ein anderes Mitglied dieses hohen Hauses. Auf das Entschiedenste wurde schon am 13. März des Jahres 1863 ausgesprochen: »wie die Frage der doppelten Unterrichtssprache bei der Technik zu lösen sei, ist eine neue Schwierigkeit. " Wir haben bisher, so weit meine Kenntniße reichen, in der Welt kein Beispiel von wissenschaftlichen Lehranstalten, die gleichzeitig zwei Sprachen gebrauchten.

Seine Excellenz Graf Leo Thun fährt nach diesen denkwürdigen Worten fort: »Offen gesagt, halte ich auch die Einrichtung, die hier vorgeschlagen wird (und die nun auch durchgeführt worden ist), an und für sich nicht für eine zweckmäßige. Ich glaube vielmehr, diese Einrichtung werde sich im Verlaufe der Entwicklung nur als ein Übergang herausstellen, und werde dazu führen, daß zwei Anstalten, die eine mit böhmischer, die andere mit deutscher Unterrichtssprache entstehen werden und daß, glaube ich, sagte Se. Excellenz am 13. März 1863, wäre das Beste. Ich erlaube mir anzuknüpfen an diese Worte eines so hochverehrten Mitgliedes des böhmischen Landtags im Jahre 1863, welcher, wie gesagt, mit vollem Rechte Das von sich sagen konnte, daß er eine Erfahrung in diesen Dingen besitze, wie kaum ein Anderer. Es ist dadurch völlig begreiflich, daß, als man auf diese Erfahrung eingegangen war, die gewählte Einrichtung fort und fort sich als Übelstand, als ein Riß zeigt, der durch das ganze Gebäude hindurchgeht, und sich immermehr bemerkbar macht. Aber an dem hohen Hause dürfte es gelegen sein, nach alle dem, was vorgebracht worden war, endlich Hand anzulegen und


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