Nedìle 21. dubna 1861

Oberstlandmarschall (gegen den Herrn Statthalter): Wollen Eure Excellenz die gestrige Interpellazion des Herrn Professor Zelený heute beantworten?

Se. Excellenz der Herr Statthalter: Es wurde die Interpellazion gestellt: Welche Maßregeln wurden bisher getroffen, um das gleiche Recht der beiden Landessprachen in der Schule, namentlich in den Mittel- und Hochschulen zur Geltung zu bringen?

Um diese Frage in der gestellten Art gründlich beantworten zu können, müßte ich auf eine Zeitperiode den hierländigen Mittel- und Hochschulen nur e i n e der beiden Landessprachen als die a l l e i n b e r e ch t i g t e beim Unterrichte gegolten - zurückkehren, und dieser Betrachtung sodann die gegenwärtigen thatsächlichen Verhältnisse in der Anwendung der zweiten Landessprache als Unterrichtssprache bei den einzelnen Lehranstalten vergleichend entgegenhalten.

Dem Herrn Landtagsabgeordneten von Deutschbrod, der selbst Professor ist, sowie der Mehrzahl der Herren Mitglieder des h. Landtages dürften nun die verschiedenen Aenderungen, welche s e i t die zweite Landessprache a l s g l e i ch b e r e ch t i g t in der Schule erklärt wurde, - im Unterrichtssystem hierlands bereits durchgeführt worden sind,nicht ganz unbekannt sein, und ich glaube mich sonach im Allgemeinen vor Allem auf die Versicherung beschränken zu können, daß die Einführung und Anwendung der zweiten Landessprache als Unterrichtssprache dort, wo ein derlei Bedürfniß sich kundgibt, und Anträge hierauf von kompetenter Seite gestellt werden, - von Seite der Regierung nicht nur nicht weiter beanständet, sondern auf jede nur mögliche Weise kräftigst unterstützt wird. Ich spreche natürlich nur von jener Zeit, seit welcher ich aus Gnade Seiner Majestät des Kaisers als Statthalter diesem schönen Lande anzugehören die Ehre habe. Unsbesondere macht die Regierung streng darüber, daß nunmehr in den Volksschulen der Grundsatz - d er U n t e r r i ch t d e r J u g e n d s e i a u f n a t u r g e m ä ß e W e i s e m i t t e l s t d e r M u t t e r s p r a c h e z u v e r m i t t e l n - allseitig zur Geltung gelangt. Insbesondere habe ich sämmtliche Konsistorien unterm 24. Dezember 1860 aufgefordert, die Direktoren sämmtlicher Haupt- und Unterrealschulen, dann Stadtschulen, zur genauen Befolgung der betreffs der Unterrichtssprache bestehenden Verordnungen anzuweisen, jeden - mit Umgehung der gesetzlichen Vorschriftt allenfalls bestehenden - daher ungesetzlichen Gebrauch, - alsogleich abzustellen, und allenfalls begründete Wünsch, Abänderungen und Verbesserungen im Unterrichte der bezeichneten Schulen mir zur Kenntniß zu bringen. Allenfälligen Nichtbeachtungen dieses Grundsatzes werde ich, - sobald eine positive Thatsache vorliegen sollte, - stets mit allen Energie entgegentreten. Bisher sind mit solche nicht zugekommen, wohl aber liegen mir einzelne Beschwerden vor, daß der Wunsch nach Ertheilung eines Unterrichts der deutschen Sprache an einzelnen Orten nicht erfüllt werde.

Belangend die Gleichberechtigung der beiden Landessprachen in den Mittelschulen, so sind in Beachtung einer h. Weisung des k. k. Ministeriums vom 22. Jäner 1862, Z. 809, von sämmtlichen Gymmnasien Gutachten abverlangt worden, in welchem Umfange, in welchem Maße nach den thatsächlichen Verhältnissen der bei den Schülern vorfindlichen Vorbereitung, der Lehrbefähigung der Lehrer und der zu Gebote stehenden Lehrbücher, Aenderungen in der Unterrichtsprache - selbstverständlich ohne Beeinträchtigung des Hautpzweckes, der wissenschaftlichen Durchbildung nämlich - sofort schon im Laufe des gegenwärtigen Schuljahres wenigstens anbahnend und vorbereitend ausgeführt werden könnten? - Die diesfälligen Gutachten - das Letzte eben gestern eingelangt, - liegen der Statthalterei nun vor, und sicd hierüber die Weisungen zur gerechten Durchführung der Gleichberechtigung den betreffendem Lehranstalten eben zugesendet worden.

Das Weitere, um der zweiten Landessprache an den Mittelschulen nach Gebühr vom nächsten Schuljahre ausgedehntere Geltung zu verschaffen, - muß insbesondere den Berathungen der einzelnen Lehrkörper über diese Angelegenheit - welche im Laufe dieses Semesters noch fortgesetzt werden, und in den, am Schluße des Schuljahres zu verfassenden Lekzionsplänen für das nächste Schuljahr ersichtlich zu machen sein werden, vertrauungsvoll überlassen bleiben; die Regierung selbst wird aber fortan darüber wachen, daß das einmal angebahnte Ziel baldmöglichst erstrebt werde. In analoger Weise gilt diese Bemerkung von den Oberrealschulen, in welchen übrigens die böhmische Sprache nunmehr über meinen Antrag als obligater Lehrgegenstand eingeführt wurde. In Bezug auf die Hochschule habe ich vorläufig Seiner Majestät die Systemisirung von zwei außerordentlichen Professoren an der Prager Universität für den Vortrag der Lehrfächer der judiziellen Staatsprüfung in böhmischer Sprache beantragt. - Die A. h. Bewilligung ist unterm 2. März l. J. erfolgt, und bereits wurde für diese Stellen der Konkurs verlautbart.

Dies sind, meine Herren, die Schritte der Regierung - und meine als Statthalter; gehöre ich auch der Geburt nach einem andern Lande an, so weiß ich doch die berechtigten Wünsche jeder Nazionalität zu schätzen, und werde sie - falls es in meiner Macht gelegen - immer zur gerechten Geltung bringen. (Bravo!)

Oberstlandmarschall: Wir schreiten nun zum Kommissionsbericht über die beanständete Wahl der Wahlbezirke Haida, Plottendorf, Steinschönau und Parchen. Hr. Dr.

(Dr. Gschier liest den Kommissionsbericht vor):

Hoher Landtag!

Die Kommission zur Prüfung beanständeter Wahlen hatte die Ehre, in der Sitzung vom 9. April l. J. über die Wahl des Herrn Hermann A d a m als Landtagsabgeordneten für den Industriebezirk Haida, Steinschönau, Plottendorf und Parchen Bericht erstatten, und darin hervorzuheben, daß der bis zur Stunde mit uns tagende Herr Abgeordnete A d a m bei der eben erwähnten Landtagswahl - nach den resultatlos gebliebenen beiden ernsten Skrutinien - bei der engeren Wahl unter 239 Wählern mit 120 Stimmen - gegen Herrn August C o n r a t h mit 119 Stimmen - gewählt wurde.

Die Wähler der Gemeinden Steinschönau und Parchen beschwerten sich gegen diese Wahl, weil nach dem ersten Skrutinium Herr Karl Lorenz, Magister der Chirurgie zu Parchen, und Herr Josef Riegert, Postexpedient zu Steinschönau, welche früher für Herrn August Conrath stimmten, bei der zweiten, sowie bei der engen Wahl ausgeschlossen wurden, wodurch die Wahl auf Herrn A d a m gefallen ist.

Der Majoritätsantrag der Kommission, welchen dieselbe am 9. April l. J. dem hohen Landtage vorzutragen die Ehre hatte, ging dahin: "Die Wahl des Herrn Abgeordneten Adam für ungiltig zu erklären, weil nach Beginn der Wahl eine Aenderung der Wählerlisten, und somit eine Ausschließung der darin aufgenommenen Wähler nicht mehr zufällig erscheine, ohne dieser Ausschließung aber das Wahlresultat wahrscheinlicher Weise ein anderes geworden wäre.

Die Minorität der Kommission hat jedoch in Erwägung des Umstandes, daß die Landtags-Wahlordnung eine Reklamationsfrist wegen unrichtiger Aufnahme in die Wählerlisten nicht ausdrücklich festsetzt, diese somit nach Analogie des §. 40 der Wahlordnung bis uzm Beginne der Abstimmung reichend, angenommen werden muß; und un weiterer Erwägung, daß die Ausschließung des Herrn Karl Lorenz und Josef Riegert - wenn gleich nach dem ersten Skrutinium, so doch noch v o r B e g i n n d e r d r i t t e n - e i g e n t l ic h a l l e i n e n t s c h e i d e n d e n W a h l geschah - die Ansicht ausgesprochen, daß von den rein formellen Bedenken abzusehen und in merito die Erhebungen einzuleiten wären, ob dem ausgeschlossenen Karl Lorenz und Josef Riegert das aktive Wahlrecht zustehe oder nicht.

Der hohe Landtag ist dem Minoritätsantrage beigetreten, und es sind durch die Vermittlung Sr. Excellenz des Herrn Statthalters die diesfälligen Erhebungen gepflogen und dem Wahlkomité mitgetheilt worden.


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