Nedìle 21. dubna 1861

Verhandlungs-Protokoll

aus der dreizehnten Sitzung des böhmischen Landtages vom 21. April 1861, welche
nach 12 1/2 Uhr Mittags begonnen hat, und um 4 1/2 Uhr Nachmittags geschlossen wurde,
unter dem Vorsitze Sr. Excellenz des Herrn Oberstlandmarschalles
Albert Garfen Nostiz-Rienek.

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Oberstlandmarschall: Wir werden mit der Vorlesung der Sitzungsprotokolle beginnen.

(Aktuar Schmidt liest das Protokoll böhmisch und dann deutsch.)

Se. Excellenz der Herr Statthalter: Ich habe eine ganz kleine Bemerkung bezüglich des Protokolls zu machen. Es wird dort gesagt bei der Aeußerung des Dankes an die Beamten durch den Landtag, der Statthalter habe dies gesagt. Meine Herren! ich habe meinen Antrag als Ihr Kollega, als Deputirte der Klienseite, gestellt, und nicht als Statthalter. Ich würde bitten, wenn diese Aenderung hinein käme.

Oberstlandmarschall: Nun habe ich noch einen Antrag. Meine Herren! es ist keine sachliche Berichtigung im Protokolle, aber ein Punkt, der insofern wichtig ist, weil ich Derjenige bin, der für die Durchführung des Beschlußes verantwortlich ist. Ich will nämlich um eine Aufklärung bitten. Bei der Ermächtigung des Landesausschußes zur Uibernahme ärarischer Fonde und Kassen, und zur provisorischen Vermehrung seiner Beamten ist Nichts erwähnt worden, daß der Landesausschuß auch ermächtigt werde, die nothwendiger Weise hiezu nöthigen Lokalitäten zu erwerben. Es ist das eine Frage, die dem Landesausschuße sich aufeignen wird; denn die gegenwärtig bestehenden Lokalitäten, nachdem der Saal und die Nebengemächer schon eine bedeutende Zahl Lokalitäten weggenommen haben, sind kaum für den gegenwärtigen Dienst mehr hinreichend, und viel weniger für die Bedürfnisse, die durch die Vermehrung dieses Dienstes durch Uibernahme so bedeutender Fonde eintreten würden. Da der Landesausschuß ohne eine solche Ermächtigung in Verlegenheit käme, bin ich verpflichtet, diese Frage in Antrag und zur Abstimmung zu bringen. Einige Herren der Kommission haben zwar gesagt, daß es in ihrem Sinne gelegen ist, es in dem betreffenden Passus auszudrücken. Aber ich halte es dafür, daß in solchen Sachen ein klarer Ausdruck für die betreffenden Behörden die größte Sicherheit gewährt.

Dr. Fric: Es ist bereits im § 30 der Landesordnung dieser Fall vorhergesehen, indem es im § 30 heißt: "Der Landesausschuß hat die nöthigen Vorbereitungen für die Abhaltung der Landtags-Sitzungen und die Ausmittelung, Instandhaltung und Einrichtung der für die Landesvertretung und die ihr unmittelbar unterstehenden Aemter und Organe bestimmte Räumlichkeiten zu besorgen." Dafür ist also im Gesetze schon gesorgt, und darum hat auch die Kommission geglaubt, davon Umgang nehmen zu können.

Oberstlandmarschall: Ich muß gestehen, daß es mir sehr angenehm wäre, wenn die Herren dem Landesausschuße diese Ermächtigung doch geben möchten, denn es ist dies eine Ermächtigung zu Auslagen, und es wird der Fall möglicher Weise eintreten, daß der Landesausschuß vielleicht in dieser Richtung statt der Miethe die Acquirirung eines Gebäudes vortheilhafter finden dürfte, wo oft der Moment ergriffen werden muß, und wenn der Moment versäumt wird, die Sache viel grßere Opfer kostete, daß er in dieser sache eine Vorsorge treffen kann. Wenn er eine solche Ermächtigung erhalten würde, so würde ich bitten, sie für die nothwendige Vermehrung der Lokalitäen durch Miethe oder selbst bei einer günstigen Gelegenheit durch Erwerb eines Gebäudes zu sorgen, zu ertheilen.

B r o s ch e: Nachdem es unmöglich wäre, daß gearbeitet werden könnte, ohne daß die nöthigen Lokalitäten vorhanden wären, so stelle ich den Antrag an das hohe Haus, daß es diesen Beschluß fassen möchte; denn so bald der Herr Oberstlandmarschall einen Zweifel darin gesetzt hat, kann dieser leicht erhoben werden. Ich stelle daher den Antrag, daß dem verehrlichen Ausschuße diese Ermächtigung gegeben werden möchte.

Oberstlandmarschall: Hat Jemand über diesen Antrag etwas zu bemerken? Ich bitte also die Herren, die dafür sind, aufzustehen. (Majorität steht auf.)

Oberstlandmarschall:Jetzt kommen wir zur Mittheilung der Einläufe.

(Aktuar Schmidt verliest die Einläufe.)

1. Návrh p. biskupa Budìjovického, by nìjaká èástka, možnoli, desitina pøirážky zemské každoroènì k opravení a dostavení chrámu Pánì svat. Víta na hradu Pražském obrácena byla, tak dlouho, dokud by toho zapotøebí bylo.

2. Abgeordneter Herr J. U. Dr. Görner legt zwei Gesuche mit seinem Antrage auf Willfahrung vor u.z.:

1) Das Gesuch der Gemeinde Oppolz um nachträgliche Anlösung des Naturalzehentes zur böhmischen Reichenauer Pfarre und Schule;

2) jenes der Gemiende Buggau um Ausschreibung aus der Katastralgemeinde Meinetschlag.

3. Abgeordneter Herr Dr. Wend. Grünwald legt Gesuch der Stadtgemeinde Wittingau mit seinem Antrage auf Gewährung vor, um Revision der die Ablösung und Regulirung der Servituten betreffenden Anordnungen, und um Sistirung mit der dermaligen Ablösung und Regulirung.

4. Antrag des Abgeordneten Dr. Cupr auf Aufhebung und Entschädigung aller feudalen Uiberreste der Robotleistung, Zehente, Servituten und insbesondere des Propinazionstrechtes.

5. Antrag des Abgeordneten Herrn Xchrist. Loimann auf gänzliche Entlastung des Grund und Bodens.

6. Antrag des Abgeordneten Fr. Wokoun:

1) auf Konkurrenzzulassung der Tuchmacher in Reichenau und anderen Städten zu Aerar-Montours-Arbeiten:

2) auf Versetzung der Stadt Dobruska in ihren vorigen Stand des k. k. Gerichtes bei künftiger Regulirung der Standorte für k. k. Regierungsorgane.

7. Návrh více pánù poslancù o opravení a lepší opatøení všech dosavádních ústavù, ježto na umírnìní a odstranìní zmáhající se bídy hmotné i mravné zøízeny jsou, jmenovitì ústavù pro chudé, nemocnice, pracovní vìznice a káznice.

8. Antrag der Abgeordneten Herren Fürsten Karl Schwarzenberg und Grafen Clam-Martinitz auf Beauftragung des neuen Landesausschußes zur Regelung der Theater-Angelegenheit im Sinne der Wünsche und Bedürfnisse beider Nazionalitäten eventuell hinsichtlich der Erbauung eines böhmischen Theaters.

9. Dringlicher Antrag des Abgeordneten Herrn Grafen Rothkirch auf Ermächtigung des Herrn Oberstlandmarschalls, alle eingelaufenen und noch nicht erledigten Akten, Anträge und Eingaben je nach dem Inhalte entweder den aufgestellten Kommissionen oder dem Landesausschuße zur Behandlung zuzuweisen.


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